Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete
· Alle Sachgebiete
· PPP
· Vergabe

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 4836
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Nachweise: Keine Nachforderung - kein Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 20.09.2011 - 1/SVK/035-11

1. Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise, die bereits mit dem Angebot abzugeben waren und wird das Angebot nicht entsprechend Nummern 1 oder 2 ausgeschlossen, hat der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachzuverlangen. Nach dem Wortlaut von § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 ist diese Verpflichtung des Auftraggebers zwingend und zielt der Normsystematik nach ausschließlich auf Unterlagen ab, die bereits mit dem Angebot abzugeben waren. Unterlässt der Auftraggeber diese, im Gegensatz zu § 19 Abs. 2 Satz 1 VOL/A 2009 - nicht im Ermessen des Auftraggebers stehende Nachforderung, kommt ein Ausschluss des Angebots nicht in Betracht.*)

2. Soweit die Bewerbungsbedingungen lauten:




IBRRS 2011, 4835
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist eine Interimsvergabe zulässig?

VK Sachsen, Beschluss vom 31.08.2011 - 1/SVK/030-11

1. Der Landesgesetzgeber kann im Rahmen seiner Zuständigkeit Regelungen im Bereich des Vergaberechts zu den Anforderungen an den Leistungserbringer oder an ein Auswahlverfahren aufstellen, die jedoch nicht die bundesgesetzlichen Regelungen verdrängen, sondern allenfalls ergänzen können.*)

2. Wenn der Landesgesetzgeber Regelungen zur Ausgestaltung eines Auswahlverfahrens getroffen hat und diese per Gesetz wiederum aufhebt, so führt dies nicht dazu, dass die gemeinschafts- und bundesrechtlichen Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge ebenfalls ausgesetzt werden, denn das Vergaberecht oberhalb der Schwellenwerte liegt in der Regelungskompetenz des Bundes.*)

3. Eine zeitlich begrenzte Interimsvergabe an den ehemaligen Leistungserbringer kann ohne förmliches Vergabeverfahren zulässig sein, wenn dies aufgrund der Notwendigkeit der durchzuführenden Dienstleistung ausnahmsweise hinnehmbar erscheint.*)

4. Nach mehrmaliger zeitlich begrenzter oder vorhersehbarer Interimsvergabe an den ehemaligen Leistungserbringer ist eine weitere Vergabe an diesen ohne förmliches Verfahren nicht mehr hinnehmbar.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4833
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preis einziges Kriterium: BGH klärt, ob Nebenangebote zulässig sind

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2011 - Verg 22/11

1. Einen Bieterschutz im Rechtssinne entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A 2006 nur, wenn das an den Auftraggeber gerichtete Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Preisangebots fordert. Dazu zählen beispielhaft unangemessen niedrige Angebote, die in der zielgerichteten Absicht der Marktverdrängung abgegeben worden sind oder die zumindest die Gefahr begründen, dass bestimmte Wettbewerber vom Markt verdrängt werden.

2. Ein Nebenangebot oder eine Variante liegt nur vor, wenn Gegenstand des Angebots ein von der in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehenen Leistung in technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht abweichender Bietervorschlag ist, d.h. der Inhalt des Angebots durch den Bieter gestaltet und nicht vom Auftraggeber vorgegeben ist.

3. Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass Nebenangebote unzulässig sind, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist.

4. Aufgrund der gegenteiligen Ansicht des OLG Schleswig (IBR 2011, 351) legt das OLG Düsseldorf diese Frage dem BGH vor.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4832
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Forderung nach dreijähriger Tätigkeit auch für kleines Gewerk zulässig

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 - Verg 60/11

1. Erfüllt ein Bauprojekt alle Merkmale eines Großbauvorhabens, ist die Vorgabe einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit vergaberechtlich nicht als unangemessen oder mit dem Auftragsgegenstand nicht zusammenhängend zu beanstanden. Dies hat ungeachtet der Höhe der Auftragsumme auch in Bezug auf Betonstahl-Verlegearbeiten zu gelten. Armierungsarbeiten stellen bei der gebotenen funktionalen Betrachtung keine lediglich untergeordnete oder weniger wichtige Bauleistung dar. Sie betreffen die Tragfähigkeit des Bauwerks und sind im Baubetrieb in enger Verzahnung mit vorgehenden (z. B. Schalungsarbeiten) und darauf aufbauenden Bauleistungen (bspw. Betonierarbeiten) auszuführen.

2. Ein Nachunternehmer hat für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen wie der Auftragnehmer für jenen Leistungsteil.

3. Das Vertrauen auf ein vergaberechtswidriges Verhalten des Auftraggebers ist rechtlich nicht schützenswert.

4. Ein Bieter darf einen Nachunternehmer nicht gegen einen anderen austauschen. Auch eine nachträgliche Veränderung des Eigenleistungsanteils des Bieters ist nicht statthaft.

5. Falschangaben eines Nachunternehmers im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 g VOB/A 2009 sind dem Bieter zuzurechnen.




IBRRS 2011, 4796
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nebenangebot unklar: Ausschluss zwingend!

VK Bund, Beschluss vom 24.11.2011 - VK 3-143/11

1. Unklarheiten eines Nebenangebots führen im Wege eines Erst-recht-Schlusses gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 b VOB/A i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A zu einem zwingenden Ausschluss des betroffenen Nebenangebots.

2. Eine Klarheit kann insoweit auch nicht über ein Aufklärungsgespräch gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A herbeigeführt werden, da eine Aufklärung nur im Sinne einer zusätzlichen Erläuterung im Rahmen des abgegebenen Angebots erfolgen, nicht aber der Heilung von Fehlern oder der sonstigen Nachbesserung des Angebots dienen darf.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4690
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Leistungsbeschreibung mittels Herstellerlisten: Nicht produktneutral!

VK Bund, Beschluss vom 29.08.2011 - VK 1-105/11

Die Beschaffung von Laborgeräten mittels Herstellerlisten ist mangels produktneutraler Ausschreibung unzulässig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4682
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Sind Nachweise des Auftragnehmers bereits vom Bieter vorzulegen?

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.06.2011 - VgK-20/2011

1. Unklare Formulierungen in den Vergabeunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2. Werden in den Vergabeunterlagen Nachweise vom Auftragnehmer gefordert, dürfen die Bieter davon ausgehen, dass diese Nachweise erst der bezuschlagte Auftragnehmer vorlegen muss.

3. Unterlässt ein Bieter es deshalb, diese Unterlagen bereits mit dem Angebot abzugeben, darf ein Ausschluss nicht erfolgen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4681
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOL/A 2009: Ungewöhnliches Wagnis darf übertragen werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2011 - Verg 54/11

1. Vertragsbedingungen sind nicht bereits deswegen unzumutbar, weil nach früherer Rechtslage ein ungewöhnliches Wagnis vorlag.

2. Zur Zulässigkeit von Rahmenverträgen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4668
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Architektenwettbewerb: Teilnahmevoraussetzungen beliebig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.11.2011 - VgK-50/2011

Zu der Frage, wie enge Teilnahmevoraussetzungen ein Auslober im Architektenwettbewerb stellen darf.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4607
VergabeVergabe
Anforderung an Leistungsbeschreibung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2011 - Verg 46/11

1. Anforderungen des Auftraggebers an die Leistung müssen in der Leistungsbeschreibung so eindeutig und erschöpfend formuliert sein, dass Bieter oder Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen und unzweideutig erkennen können, welchen genauen Anforderungen die Eignung unterliegt.

2. Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Umfangreiche Vorarbeiten und Recherchen, die eine Angebotskalkulation erst ermöglichen, darf die Ausschreibung dem Bieter nicht abverlangen. Die Leistungsbeschreibung muss zudem erschöpfend sein. Das ist der Fall, wenn sie keine Fragen offenlässt, wobei sich der erschöpfende Charakter bereits aus der Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung ergeben kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4546
VergabeVergabe
Vergabekriterien und deren Gewichtung sind einzuhalten

VK Lüneburg, Beschluss vom 16.09.2011 - VgK-35/2011

1. Eine kann nicht parallel noch ein zweites Mal im gleichen Vergabeverfahren zum Gegenstand des erneuten Nachprüfungsantrages vor der Vergabekammer gemacht werden.

2. Vor einer Beschwerdeentscheidung des Vergabesenats können keine vollendeten Tatsachen entstehen und daher kein wirksamer Zuschlag erteilt werden.

3. Die Vergabestelle muss sich an die bekannt gemachten Zuschlagskriterien, die Unterkriterien und ihre Gewichtung halten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4538
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOF: Auftraggeber muss Honorarzone vorgeben!

VK Sachsen, Beschluss vom 20.10.2011 - 1/SVK/039-11

1. Hat ein Bieter die von ihm erkannte Unklarheit einer Ausschreibung nicht unverzüglich gerügt und wird er wegen eines die Bedingungen abändernden Angebots ausgeschlossen, eröffnet ihm der Ausschluss eine neue Rügemöglichkeit in Bezug auf die Unklarheit.

2. Bei der Ausschreibung von Planungsleistungen im Anwendungsbereich der HOAI ist zur Gewährleistung vergleichbarer Angebote eine Honorarzone durch den Auftraggeber vorzugeben.

3. Ob eine Ausschreibung missverständlich ist (hier: Vorgabe oder eigenständige Ermittlung der Honorarzone), richtet sich nicht nach Unschärfen im Detail, sondern nach dem Gesamteindruck von Vergabebekanntmachung und Ausschreibungsunterlagen unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts der fachkundigen Ausschreibungsadressaten und des Gebots einer vergabekonformen Auslegung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4498
VergabeVergabe
Referenzforderungen bei Ausschreibung v. Rechtsanwaltsdienstleistungen

VK Bund, Beschluss vom 23.12.2010 - VK 1-133/10

Der Auftraggeber ist grundsätzlich berechtigt, von den Bietern einen Nachweis hinsichtlich einer besonderen Qualifikation im Bereich des SGB II zu fordern. Dieser Nachweis kann auch neben dem Nachweis des Fachanwalts für Sozialrecht oder dem Teilnahmenachweis an einem Fachanwaltslehrgang für Sozialrecht gefordert werden. Hierbei besteht auch keine Bindung an die Anzahl von 60 Verfahren, die nach der Fachanwaltsordnung zur Erlangung des Fachanwalts für Sozialrecht nachgewiesen werden müssen. Jedoch muss die geforderte Anzahl an Referenzen verhältnismäßig sein, wovon bei einer Anzahl von 500 erstinstanzlichen Verfahren innerhalb eines Referenzzeitraums von zwei Jahren wohl nicht mehr auszugehen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4497
VergabeVergabe
Nachprüfungantrag von Bietergemeinschaft: Prozessstandschaft zulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2011 - VK 18/11

1. Stehen mehrere Unternehmen in einer Bietergemeinschaft, so kann der Nachprüfungsantrag auch von einem Mitglied der Bietergemeinschaft in Verfahrensstandschaft für die Gemeinschaft gestellt werden. Analog der im Zivilprozessrecht anerkannten Prozessstandschaft bedarf es dafür einer Ermächtigung durch die am Verfahren nicht teilnehmenden Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines schutzwürdigen Eigeninteresses der Antragstellerin.

2. Der Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht die Rechtsprechung des EuGH (EuGH, IBR 2010, 159) nicht entgegen.

3. Die Einbeziehung der Transportkosten im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist gerechtfertigt. Bei den Transportkosten handelt es sich um ein auftragsbezogenes, nämlich die umweltgerechte Entsorgung von Siedlungsabfällen betreffendes Kriterium.

4. Die Entsorgung der Restabfälle, d. h. deren Behandlung, Verwertung und Beseitigung, kann als Gesamtleistung vergeben werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4489
VergabeVergabe
Dokumentationsmängel im Vergabeverfahren

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.11.2006 - 11 Verg 4/06

Dokumentationsmängel im Vergabeverfahren können dazu führen, dass das Verfahren wiederholt werden muss.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4487
VergabeVergabe
Abgrenzung Dienstleistungsauftrag/-konzession

VK Brandenburg, Beschluss vom 13.05.2011 - VK 12/11

1. Eine Dienstleistungskonzession liegt vor, wenn es sich um einen Dienstleistungsauftrag handelt, dem Auftragnehmer das Recht zur Nutzung dieser Dienstleistung übertragen wird und der Auftragnehmer sein Entgelt von Dritten erhält und in irgendeiner Art und Weise ein wirtschaftliches Risiko trägt.

2. Der Abschluss eines Kooperationsvertrags zur Verbesserung des Entlassungsmanagements/ Einsatz von Hilfsmittelkoordinatoren stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1, 4 GWB dar; vielmehr ist die Leistungserbringung Dienstleistungskonzession einzuordnen.

3. Der Abschluss eines Vertrags über eine Dienstleistungskonzession unterliegt nicht dem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4462
VergabeVergabe
Anforderungen an Funktionstest: Auslegung aus objektiver Bietersicht!

OLG München, Beschluss vom 03.11.2011 - Verg 14/11

1. Grundsätzlich steht die Wertung eines Funktionstestes der Vergabestelle als der Auftraggeberin zu. Sie beschafft und hat deshalb als Verantwortliche für das Ausschreibungsverfahren die Entscheidungshoheit darüber, ob die Anforderungen erfüllt sind oder nicht, wobei ihr ein Beurteilungsspielraum zur Verfügung steht.

2. Voraussetzung für eine vergabekonforme Beurteilung ist jedoch grundsätzlich, dass anhand der von der Vergabestelle selbst aufgestellten Anforderungen der Test geprüft wird. Die formulierten Mindestanforderungen sind daher für jede einzelne Aufgabe, wie sie im LV aufgeführt sind, zunächst daraufhin zu überprüfen, wie sie zu verstehen und nach dem Empfängerhorizont eines fach- und sachkundigen Bieters auszulegen sind.

3. Selbst dann, wenn eine solche Auslegung nicht den Vorstellungen der Vergabestelle entsprechen sollte, darf im zivilrechtlichen Geschäftsverkehr grundsätzlich nur das objektiv nach außen Erklärte und nicht das hiervon abweichende subjektiv Gewollte berücksichtigt werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4461
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann entsteht Rügeobliegenheit?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2011 - Verg 25/11

1. Eine Rügeobliegenheit kann nach dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB erst entstehen, wenn der Auftraggeber (vermeintlich) einen Verstoß gegen das Vergaberecht begangen hat, nicht bereits dann, wenn er einen Vergaberechtsverstoß in der Zukunft zu begehen droht.

2. Ist ein Wettbewerber nach Auffassung des späteren Antragstellers ungeeignet oder entspricht das Angebot des Wettbewerbers nicht der Leistungsbeschreibung, so begeht ein öffentlicher Auftraggeber erst dann einen Verstoß, wenn es das Angebot des Wettbewerbers trotz der (vermeintlichen) Mängel bei der Wertung nach § 19 EG VOL/A 2009 positiv zulässt.

3. Zur Inhaltlichen Klarheit von Mindestanforderungen.

4. Das Vergabenachprüfungsverfahren ist kein objektives Verfahren zur Überprüfung, ob das Vergabeverfahren in jeder Hinsicht rechtmäßig abgelaufen ist. Es dient vielmehr lediglich dem Schutz der Bieterchancen des Antragstellers.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4381
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist ein Angebot ungewöhnlich niedrig?

OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2011 - 13 Verg 6/11

1. Dem Auftraggeber steht gemäß § 16 Abs. 6 S. 1 VOL/A ein Beurteilungsspielraum zu, ob er ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung als ungewöhnlich niedrig einstuft.*)

2. Zur Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses für die Vergabeentscheidung.*)

3. Vergaberechtsfehler von Amts wegen aufzugreifen, kommt nur dann in Betracht, wenn ein Fehler vorliegt, der es unmöglich macht, das Vergabeverfahren fortzusetzen, z. B. weil eine vergaberechtskonforme Wertung der vorliegenden Angebote und ein entsprechender Zuschlag auf der Grundlage der vorliegenden Ausschreibung nicht möglich ist.*)




IBRRS 2011, 4340
VergabeVergabe
Beachtung der Regelungsintension der SektVO

VK Brandenburg, Beschluss vom 09.05.2011 - VK 10/11

Die Sektorenverordnung setzt die Sektorenrichtlinie (Richtlinie 2004/17/EG-SKR) um. Sie sollte nach den Erwägungen der Bundesregierung nur den Mindeststandard der Sektorenrichtlinie aufnehmen mit dem Ziel, durch die Neufassung der Vergabevorschriften im Sektorenbereich den Regelungsinhalt zu reduzieren. Wenn also der nationale Verordnungsgeber in der Sektorenverordnung bewusst auf den Mindeststandard der Sektorenrichtlinie übersteigende Reglementierungen verzichtet hat, kann keineswegs unterstellt werden, es lägen etwaig unbeabsichtigte Regelungslücken vor, die im Wege der Analogie zu schließen seien.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4325
VergabeVergabe
Keine Nachforderung von fehlender Unterschrift oder Signatur!

VK Bund, Beschluss vom 21.04.2011 - VK 3-41/11

1. § 19 EG Abs. 2 VOL/A ist kein allgemeiner Korrekturtatbestand für jegliche Art formeller Fehler in Angeboten.

2. Der Nachforderungstatbestand ist vielmehr im Fall der fehlenden Unterschrift oder Signatur nicht anwendbar. Der Wortlaut der Norm bezieht sich auf "Erklärungen und Nachweise" und korrespondiert somit allein mit § 19 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A, nicht aber mit den übrigen Ausschlusstatbeständen des § 19 EG Abs. 3 lit. b) - g) VOL/A.

3. Eine fehlende Unterschrift oder Signatur darf daher nicht nachgefordert werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4324
VergabeVergabe
Welche Anforderungen an Zertifizierungsverlangen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2011 - Verg 38/11

1. Die Anforderung lediglich einer Zertifizierung nach DIN ISO 12647-2 ist vergaberechtswidrig. Sie entspricht nicht dem - auf Art. 49 der Richtlinie 2004/18/EG - beruhenden § 7 EG Abs. 10 VOL/A, wenn der Auftraggeber mit seiner Anforderung eine Zertifizierung durch eine Qualitätsstelle verlangt, die nicht - nur - europäische Zertifizierungsnormen anwendet.

2. § 7 EG Abs. 10 VOL/A ist abschließend.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4321
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann sind Einzelpositionen "unwesentlich"?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2011 - Verg W 12/11

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Einzelpositionen nur dann "unwesentlich" i. S. d. § 19 EG Abs. 2 Satz 2 2. Hs. VOL/A 2009 wären, wenn sie den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei einem solchen Verständnis der Vorschrift wäre der Begriff "unwesentlich" überflüssig und könnte ohne Weiteres gestrichen werden. Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass der Verordnungsgeber hier einen nichtssagenden Begriff verwenden wollte.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4320
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Frist zur Vorlage fehlender Erklärungen: 21 Stunden ausreichend?

VK Bund, Beschluss vom 29.04.2011 - VK 1-34/11

1. Die VOL/A-EG sieht anders als § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A (sechs Kalendertage) keine konkrete Vorlagefrist vor, vielmehr liegt diese im von der Vergabekammer zumindest eingeschränkt überprüfbaren Ermessen des öffentlichen Auftraggebers.

2. Die Frist muss angemessen sein und es ist bei ihrer Bemessung u.a. zu berücksichtigen, mit welchem Aufwand die nachgeforderte Erklärung beschafft werden kann.

3. Allerdings verhält es sich grundsätzlich auch nicht so, dass dem betreffenden Bieter eine so lange Frist eingeräumt werden muss wie ursprünglich im Rahmen der Angebotserstellung vorgesehen war. Durch die Nachforderung erhält der Bieter lediglich die erneute Chance, dieser Anforderung spätestens jetzt gerecht zu werden.

4. Der Bieter hatte daher bereits seit der Kenntnis der Bekanntmachung Möglichkeit und auch Veranlassung, zügig die geforderten CE-Erklärungen zu besorgen. Vor diesem Hintergrund kann auch eine Frist von knapp 21 Stunden zur Vorlage der CE-Konformitätserklärung ausreichend sein.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4319
VergabeVergabe
VOL/A 2009: Verbot der Aufbürdung von ungewöhnlichem Wagnis!

VK Bund, Beschluss vom 24.05.2011 - VK 1-45/11

1. Zwar enthält § 8 EG VOL/A im Gegensatz zu seiner Vorgängervorschrift § 8 VOL/A 2006 keine explizite Regelung mehr, wonach dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden soll für Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann (so noch § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOL/A 2006).

2. Da der öffentliche Auftraggeber jedoch weiterhin gemäß § 8 EG Abs. 1 VOL/A zu einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung verpflichtet ist, die alle Bieter im gleichen Sinne verstehen müssen und daher miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind, ist weiterhin als vergaberechtswidrig anzusehen, wenn für die Angebotskalkulation den Bietern ungewöhnliche Wagnisse aufgebürdet werden, die zu einer hinreichend unsicheren Kalkulationsgrundlage führen und damit eine Vergleichbarkeit der Angebote nicht mehr gegeben ist.

3. Dabei ist zu beachten, dass § 8 EG Abs. 1 VOL/A auch eine konkrete Ausprägung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes des § 97 Abs. 1 GWB und des Gleichbehandlungsgebots des § 97 Abs. 2 GWB darstellt und dass es dementsprechend auch um den Schutz eines fairen Wettbewerbs geht, der nur auf der Basis vergleichbarer Angebote gewährleistet ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4273
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Dienstleistungsauftrag: AN übernimmt kein Risiko des AG!

EuGH, Urteil vom 10.11.2011 - Rs. C-348/10

1. Die Richtlinie 2004/17/EG ist dahin auszulegen, dass ein "Dienstleistungsauftrag" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. d dieser Richtlinie ein Vertrag ist, bei dem der Auftragnehmer nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Vertragsbestimmungen, die die Dienstleistungserbringung regeln, keinen wesentlichen Teil des auf dem öffentlichen Auftraggeber lastenden Risikos übernimmt. Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Vorgang bei Berücksichtigung seiner gesamten Merkmale als Dienstleistungskonzession oder öffentlicher Dienstleistungsauftrag einzustufen ist.*)

2. Art. 2d Abs. 1 Buchst. b Sektorenrechtsmittelrichtlinie 92/13/EWG findet auf öffentliche Aufträge, die vor dem Ablauf der Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2007/66/EG vergeben wurden, keine Anwendung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4246
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unerfüllbare Anforderungen: Aufhebung!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2011 - Verg W 10/11

1. § 107 Abs. 3 GWB schreibt für die Rüge eine bestimmte Form nicht vor, so dass die Rüge auch mündlich erhoben werden kann.*)

2. Ist der gesetzliche Vertreter des Auftraggebers gleichzeitig auch gesetzlicher Vertreter eines Mitgliedsunternehmens eines Bieters, kommt es für die Ordnungsgemäßheit der Rüge darauf an, ob sie ihm gegenüber in der Funktion als Auftraggebervertreter erhoben worden ist.*)

3. Sind seit der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bis zur Einreichung des Nachprüfungsantrages mehr als 15 Tage vergangen, ist der Nachprüfungsantrag nur dann unzulässig, wenn der Auftraggeber in der europaweiten Ausschreibung auf die Folgen einer Versäumung dieser Frist hingewiesen hat.*)

4. Stellt die Ausschreibung an die Bieter unerfüllbare Anforderungen - hier infolge einheitlicher Ausschreibung der Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung "Unterstützungskasse" und "Direktversicherung" - leidet das Vergabeverfahren an einem so schwerwiegenden Mangel, dass eine Aufhebung der Ausschreibung unumgänglich ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4241
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOL/A 2009: Kein Verbot ungewöhnlicher Wagnisse mehr!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2011 - Verg 90/11

Regelungen, die vergaberechtlich nach früherem Recht als Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses zu tadeln waren, lassen sich nach derzeit geltender Rechtslage (VOL/A 2009) in Einzelfällen allenfalls unter dem Gesichtspunkt der (Un-)Zumutbarkeit einer für Bieter kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstanden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4189
VergabeVergabe
Bauauftrag: Berechnung des Schwellenwerts

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2011 - VK 66/10

1. Während bei der Ermittlung der Anwendungsschwellen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge prinzipiell auf den Wert des einzelnen zu vergebenden Auftrages abgestellt wird und eine Zusammenfassung nur bei laufzeitbestimmten Verträgen infrage kommt, ist Anknüpfungspunkt im Baubereich der Gesamtauftragswert des zu realisierenden Projektes. Dabei sind die Aufträge einzurechnen, die in demselben technischen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.

2. Besteht zwischen dem zweiten und dem ersten Bauabschnitt kein funktionaler und auch zeitlicher Zusammenhang, weil die Maßnahmen des 2. Bauabschnitts weder technisch noch wirtschaftlich von dem bereits abgeschlossenen Projekt abhängen, sind die jeweiligen Auftragswerte der Bauabschnitte für die Berechnung des Schwellenwerts nicht zusammenzurechnen.

3. Kann der Bieter aus der Vergabebekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen klar erkennen, dass der Auftraggeber von einem Bauauftrag ausgeht, während der Bieter selbst von einen Lieferauftrag ausgeht, so ist ihm der Vergabeverstoß (falsche Wahl der Verfahrensart) positiv bekannt und er muss ihn bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4188
VergabeVergabe
Wann liegt positive Kenntnis von Vergabeverstößen vor?

VK Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2011 - VK 65/10

1. Erkannt sind Vergabeverstöße dann, wenn dem Bieter die Tatsachen, die einen möglichen Vergabeverstoß begründen, aus den ihm zugänglichen Unterlagen bewusst werden.

2. Werden dementsprechend beim Durchsehen/Durcharbeiten weiterer für die Teilnahme am Wettbewerb maßgeblicher Unterlagen Widersprüche durch den Bieter festgestellt, liegt bereits positive Kenntnis vor, die er in eine entsprechende Rüge umsetzen muss, will er seine Rechte für ein folgendes Nachprüfungsverfahren wahren.

3. Das Akteneinsichtsrecht ist nur in dem Umfang gegeben, in dem es zur Durchsetzung der Rechte der Antragstellerin aus § 97 Abs. 7 GWB erforderlich ist. Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4172
VergabeVergabe
Auflagewidrige Vergabe: Rückforderung der Subvention!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2011 - 9 S 1273/10

Die in Nr. 3.2 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) enthaltene Verpflichtung, bei der Vergabe von Aufträgen die Abschnitte 1 der VOL bzw. VOB anzuwenden, stellt eine Auflage im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG dar, wenn sie zum Bestandteil des Zuwendungsbescheids gemacht wurde. Ein Verstoß hiergegen berechtigt zum (Teil-)Widerruf der Zuwendung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4149
VergabeVergabe
Pauschale Behauptung ist keine ordnungsgemäße Rüge!

VK Südbayern, Beschluss vom 21.07.2010 - Z3-3-3194-1-37-05/10

Pauschale Vermutungen und Behauptungen stellen keine ausreichende Begründung für einen Nachprüfungsantrag dar. Zur Vermeidung von Missbrauch ist auch dann, wenn der Antragsteller die Grundlage der Rechtsverletzung in internen Vorgängen der Vergabestelle sieht, von ihm zu verlangen, diejenigen Indizien und tatsächlichen Anhaltspunkte vorzubringen, die ihn zu dem Schluss bewogen haben, die Vergabestelle habe sich vergaberechtswidrig verhalten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4145
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist ein Berater des Auftraggebers voreingenommen?

OLG Celle, Beschluss vom 08.09.2011 - 13 Verg 4/11

1. Nach § 16 Abs. 1 VOL/A steht dem Auftraggeber ein Ermessen zu, ob er von einem Bieter fehlende Unterlagen nachfordert. Aus Gründen der Gleichbehandlung muss der Auftraggeber jedoch von allen Bietern, zumindest von denen in der engeren Wahl, gleichermaßen die jeweils fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachfordern und darf hierauf nicht bei einzelnen Bietern verzichten.

2. § 16 VgV soll nicht generell Personen von der Mitwirkung an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie voreingenommen sein könnten. Ihr Ausschluss setzt vielmehr voraus, dass die konkreten Tatbestandsvoraussetzungen einer der Alternativen des § 16 VgV vorliegen.

3. Als unwiderleglich voreingenommen gelten gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 VgV die natürlichen Personen, die zwar nicht selbst Bieter oder Bewerber sind, die jedoch Bieter oder Bewerber beraten oder sonst unterstützen.

4. Beratung wird ähnlich wie die weitere Tätigkeit der "sonstiges Unterstützung" grundsätzlich weit ausgelegt. Insbesondere fallen hierunter freiberufliche Dienstleistungen, z. B. von Beratungsunternehmen. Gleichwohl ist der Begriff nicht völlig konturen- und grenzenlos. Es muss zumindest eine unmittelbar fördernde Tätigkeit vorliegen, was z. B. bei einem bloßen Zeitungsinterview der fraglichen Person nicht angenommen werden kann, indem sie sich positiv über einen Bieter äußert.

5. Schließlich erfordert der Tatbestand des § 16 Abs. 1 Nr. 2 VgV eine Tätigkeit, die in ihrer Intensität mit der Alternative des "Beratens" gleichgesetzt werden kann.

6. Die Mitarbeiter eines Unternehmens, die in ein konkretes Vergabeverfahren durch den Auftraggeber eingeschaltet sind, dürfen nicht zugleich geschäftliche Beziehungen zu einem Bieter oder Bewerber unterhalten, insbesondere nicht als Mitarbeiter des beauftragten Unternehmens auf das Vergabeverfahren Einfluss nehmen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4143
VergabeVergabe
Wann ist der Übergang in ein Verhandlungsverfahren zulässig?

VK Sachsen, Beschluss vom 27.09.2011 - 1/SVK/038-11

1. Der Übergang in ein Verhandlungsverfahren gemäß § 3a EG Abs. 6 Nr. 1 VOB/A ohne Öffentliche Vergabebekanntmachung ist nur dann zulässig, wenn bei einem Offenen Verfahren oder Nichtoffenen Verfahren keine wirtschaftlichen Angebote abgegeben und die ursprünglichen Vertragsunterlagen nicht grundlegend geändert worden sind. Wird nach Aufhebung des Offenen Verfahrens durch Verzicht auf die ursprüngliche Forderung eines Leitfabrikates und verschiedener Alleinstellungsmerkmale gerade erstmalig ein produktneutrales Leistungsverzeichnis hergestellt, so stellt dies eine grundlegend Änderung der ursprünglichen Vertragsunterlagen dar.*)

2. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sind regelmäßig ein Schaden und eine Antragsbefugnis zu bejahen, wenn das eingeleitete Vergabeverfahren nicht ohne Weiteres durch Zuschlag beendet werden darf, und zur Bedarfsdeckung eine Neuausschreibung in Betracht kommt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4135
VergabeVergabe
Bieter müssen unter denselben Voraussetzungen anbieten können!

VK Südbayern, Beschluss vom 02.08.2010 - Z3-3-3194-1-41-06/10

1. Bei der Verwertung / Vermarktung von kommunalem Altpapier handelt es sich einerseits um die Erbringung einer Dienstleistung (Entsorgungsleistung) durch den Auftragnehmer, andererseits um den Verkauf von wertstoffhaltigem Material auf Seiten des Auftraggebers. In der Leistungsbeschreibung sind daher sämtliche Preisbestandteile getrennt abzufragen, wobei eine ggf. enthaltene Umsatzsteuer stets herauszurechnen ist.*)

2. Die Vergabeunterlagen sind so zu fassen, dass diese von allen Bietern im gleichen Sinne zu verstehen sind und dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis § 8 Nr. 1, Abs. 3 VOL/A aufgebürdet wird.*)

3. Die vergebende Stelle hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Bieter unter denselben Voraussetzungen anbieten. Können nämlich Angebote aufgrund unterschiedlichen Inhalts nicht miteinander verglichen werden, um das wirtschaftlichste Angebot i.S.d. § 25 Nr. 3 VOL/A zu ermitteln, darf wegen der Verletzung des Wettbewerbsgebotes des § 97 Abs.1 und des Gleichbehandlungsgebotes des § 97 Abs.2 auf keines der Angebote der Zuschlag ergehen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4134
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschreibung von Rahmenverträgen zur Lieferung von Tausalz

OLG Jena, Beschluss vom 22.08.2011 - 9 Verg 2/11

Die Entscheidung und die Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung liegen im Ermessen der Vergabestelle. Soweit die Rahmenvereinbarung keine Mindestabnahmepflicht beinhaltet, verletzt die Ausschreibung die Rechte der Bieter, da diesen ein unzumutbares Kalkulationsrisiko aufgebürdet wird und die Ausschreibung keine vergleichbaren Angebote erwarten lässt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4083
VergabeVergabe
Nachprüfungsverfahren: Wann kann Geschäftswert herabgesetzt werden?

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.08.2011 - 2 Verg 4/11

1. Der Vergabesenat kann im Beschwerdeverfahren selbst über die Festsetzung der Gebühren der Vergabekammer entscheiden. (hier: Reduzierung der Gebührenhöhe wegen eines geringeren als des zugrunde gelegten Bruttoauftragswerts, aber Bestätigung der Berücksichtigung aller Lose)*)

2. Der Geschäftswert eines Nachprüfungsverfahrens kann nicht deswegen herabgesetzt werden, weil im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens nicht mehr ein auf Primärrechtsschutz gerichteter Sachantrag, sondern nur noch ein Fortsetzungsfeststellungsantrag verfolgt wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4081
VergabeVergabe
Fehlende Fabrikatsangaben: Angebotsaufklärung?

VK Südbayern, Beschluss vom 04.10.2010 - Z3-3-3194-1-45-07/10

1. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, bereits bei Angebotsabgabe die Angabe von Fabrikat und Herstellern von den Bietern zu verlangen.*)

2. Dem Auftraggeber ist es nicht verwehrt nach der Angebotslegung im Rahmen der Aufklärung vom Bieter Angaben über das angebotene Fabrikat sowie den Hersteller zu verlangen.*)

3. Verweigert ein Bieter die geforderte Aufklärung seines Angebotes vollständig oder macht er unzureichende Angaben ist das Angebot auszuschließen.*)

4. Das Recht auf Akteneinsicht besteht nur in dem Umfang, in dem es zur Durchsetzung der subjektiven Rechte des betroffenen Verfahrensbevollmächtigten erforderlich ist. Hierbei ist die Entscheidungsrelevanz der Unterlagen maßgeblich, deren Einsicht begehrt wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4054
VergabeVergabe
Einheitspreis muss angegeben werden, sonst Ausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 23.11.2010 - Z3-3-3194-1-58-10/10

1. Gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen durch den Bieter unzulässig. Sie haben nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A zur Folge, dass das Angebot, welches nicht der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers entspricht, von der Wertung ausgeschlossen werden muss. Der Ausschlussgrund ist nicht erst dann gegeben, wenn das betreffende Angebot wegen fehlender Erklärungen im Ergebnis nicht mit den anderen abgegebenen Angeboten verglichen werden kann. Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die entsprechende Leistung beansprucht wird. Erklärungen eines Bieters zum Einheitspreis einer Position sind nicht vollständig, auch wenn er die Bemerkung "-in BMZ enthalten -" und als Einheitspreis "0 Euro" angibt.*)

2. § 97 Nr. 2 GWB verpflichtet die öffentlichen Auftraggeber, alle Teilnehmer an einem Vergabeverfahren grundsätzlich gleich zu behandeln, es sei denn, eine Benachteiligung ist auf Grund des GWB ausdrücklich geboten oder gestattet. Es handelt sich hierbei um einen der zentralen vergaberechtlichen Grundsätze schlechthin. Das diesen Grundsatz flankierende Gebot der Produktneutralität gem. § 9 Nr. 10 VOB/A soll sicherstellen, dass eine Leistungsbeschreibung die Herstellung von Chancengleichheit im Vergabewettbewerb gewährleistet.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 5650
VergabeVergabe
Keine Pauschalierung von Erdarbeiten!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2011 - VK 19/2011

1. Beim Regelungsgehalt des § 4 Abs.1 Nr. 2 VOB/A ist zu berücksichtigen, dass die Varianten aus § 7 Abs. 13 bis 15 VOB/A einzubeziehen sind.

2. Eine Kombination einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (§ 7 Abs. 9 ff. VOB/A) mit einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (§ 7 Abs. 13 ff. VOB/A) ist nicht möglich, weil in ihr von vornherein der Widerspruch angelegt ist, dass der Bieter die Pauschalvereinbarung rechtfertigende „genaue“ Planung und Leistungsbestimmung des Auftraggebers gegebenenfalls ergänzen/verändern muss, um das ihm gesetzte funktionale Ziel zu erreichen.

3. Fordert der öffentliche Auftraggeber von Bietern, dass diese eine lückenausfüllende und mängelbeseitigende Planung und die sich daraus in der Ausführung ergebenden Änderungen in ihre Angebote einzukalkulieren haben, kann er sich im Rahmen des § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A nicht mit Erfolg auf eine positive Änderungsprognose im Rahmen seines Beurteilungsspielraums berufen.

4. Die Pauschalierung von Erdarbeiten ist mit der Anforderung aus § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A jedenfalls dann nicht vereinbar, wenn sich aus dem Baugrunduntersuchungsraster ergibt, dass die Baugrundverhältnisse fast durchweg Belastungen des Oberbodens ausweisen, da in diesem Falle Risiken vorliegen, die über die bei Erdarbeiten üblichen Unwägbarkeiten hinausgehen und die auch bei unterstellt sorgfältiger Erkundung zu Änderungen der abgeleiteten Mengengerüste führen können.

5. Eine Pauschalierung gem. § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A setzt eine vollständige Ausführungsplanung voraus, die nicht gegeben ist, wenn 5% der Statiken nicht mit Prüfvermerken des Prüfingenieurs versehen sind und die Schalungs- und Bewehrungspläne erst vor dem Baubeginn übergeben werden.

6. Eine Pauschalierung der Vergütung für Hochwasserschutzmaßnahmen ist nicht zulässig, da auf Grund der mangelnden Vorhersehbarkeit von Hochwasserereignissen nicht prognostiziert werden kann, wie oft Geräte, Stoffe und Hilfskonstruktionen entfernt und wieder eingesetzt werden müssen.

7. Werden den Bietern im ausgeschriebenen Bauvertrag Generalunternehmerleistungen zur Bewältigung von Schnittstellen übertragen, so ist dies nicht zu beanstanden, da Generalunternehmerleistungen auch die Schnittstellenkoordination einer unbestimmten Anzahl Dritter umfasst.

8. Die Übernahme der Sicherheits- und Gesundheitskoordination als Teil der Gesamtbauleitung durch einen Generalunternehmer erscheint nicht als nach Art und Umfang unbestimmte und/oder ungewöhnlich risikobehaftete Leistung, da auf Grund der eigenen Bautätigkeit und auf Grund der Funktion der Gesamtbauleitung eine umfassende Mitwirkungs- und Abstimmungsverpflichtung des Generalunternehmers mit allen relevant mit den Arbeiten in Berührung kommenden Dritten als ohnehin zu erfüllende Nebenpflicht zu bezeichnen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3970
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ungewöhnlich niedriges Angebot: Aufklärungspflicht des Auftraggebers !

VK Südbayern, Beschluss vom 31.05.2011 - Z3-3-3194-1-11-03/11

1. Erscheint ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung als ungewöhnlich niedrig, hat der Auftraggeber eine Aufklärungspflicht. Dem Auftraggeber kommt jedoch hinsichtlich der Frage, ob eine Aufklärung für erforderlich gehalten wird oder nicht ein Beurteilungsspielraum zu.*)

2. Mängel in der § 101 a GWB Mitteilung können noch vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens oder auch erst im Laufe desselben geheilt werden. Zudem wird durch die § 101 a GWB Mitteilung das primäre Ziel verfolgt, vor Zuschlagserteilung, die Unumkehrbarkeit eines einmal erteilten Zuschlags im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes hemmen zu können. Sie dient keinem eigenständigen vergaberechtlichen Selbstzweck, weshalb auf einen Verstoß gegen § 101 a GWB allein kein Nachprüfungsantrag gestützt werden kann.*)

3. Bedingt durch den Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk (AEntG), ist die Vergabestelle in der Wertung insbesondere gehalten die Auskömmlichkeit des Stundenverrechnungssatzes zu überprüfen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3969
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOF: Wie wird der Schwellenwert berechnet?

VK Südbayern, Beschluss vom 16.05.2011 - Z3-3-3194-1-09-03/11

1. Bei der Ermittlung des Schwellenwertes sind die Auftragswerte mindestens derselben freiberuflichen Leistung - bei Fachingenieurleistungen die freiberuflichen Leistungen desselben Leistungsbilds nach der HOAI - als dieselbe freiberufliche Leistung zu definieren und damit als Auftragswert für die Vergabe heranzuziehen.*)

2. Ein fehlerhaftes Informationsschreiben gemäß § 101a GWB führt zu keiner Rechtsverletzung der Antragstellerin, da dieser Mangel durch die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens vor Zuschlagserteilung wirksam geheilt wurde.*)

3. Die Antragsgegnerin hat die Wertung nach den bekanntgemachten Zuschlagskriterien vorzunehmen. Abweichungen sind unzulässig.*)

4. Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, der im Rahmen der bekannt gemachten Zuschlagskriterien die bestmögliche Leistung erwarten lässt (§ 11 Abs. 6 VOF 2009). Der Präzisierungsgrad der bekannt gemachten Zuschlagskriterien muss dabei so hoch sein, dass für die Bieter erkennbar ist, worauf es dem Auftraggeber ankommt, so dass sie ihre Präsentation und ihr Angebot optimal gestalten können.*)

5. Die Antragstellerin ist in ihren Rechten aus § 97 Abs. 7 GWB verletzt, indem die Antragsgegnerin das Ergebnis der Präsentation und die Wertung nicht ausreichend nach § 12 VOF 2009 dokumentiert hat. Die Dokumentation der Wertung muss nachvollziehbar erkennen lassen, aufgrund welcher Erwägungen die Vergabestelle zur Punkteverteilung gelangt ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3964
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebotsausschluss wegen „Änderungen der Verdingungsunterlagen“

VK Südbayern, Beschluss vom 20.04.2011 - Z3-3-3194-1-07-02/11

1. Bieter können für die Angebotsabgabe eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses benutzen, wenn sie den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut des Leistungsverzeichnisses im Angebot als allein verbindlich anerkennen; Kurzfassungen müssen jedoch die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in dem vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnis, wiedergeben.*)

2. Angebote sind auszuschließen, sofern der Ausschlusstatbestand "Änderungen der Verdingungsunterlagen" vorliegt. Als derartige Änderungen sind alle Eintragungen anzusehen, welche die vom Auftraggeber erarbeiteten Vergabeunterlagen abändern.*)

3. Ein Ausschluss ist dann nicht gerechtfertigt, wenn es sich bei dem abgeänderten Leistungsverzeichnis nicht um eine Erhöhung der Mengen handelt, sondern um einen Wegfall eines Teils einer Position im Leistungsverzeichnis. Dem Auftraggeber entsteht so kein Nachteil bei der Wertung des Angebots und seitens des Bieters bestehen keine Manipulationsmöglichkeiten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3963
VergabeVergabe
Zur obj. Erkennbarkeit eines vermeintlichen Vergaberechtsverstoßes

VK Südbayern, Beschluss vom 02.05.2011 - Z3-3-3194-1-05-02/11

1. Es ist keine die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages beeinflussende Frage, ob das Angebot des Antragstellers von der Wertung auszuschließen ist. Auch kann dem Antragsteller der Zutritt zum Nachprüfungsverfahren nicht damit verwehrt werden, dass die Vergabestelle von den strittigen Eignungskriterien nicht abweichen werde und der Antragsteller daher in einem neuen Vergabeverfahren keine Aussicht auf den Zuschlag habe.*)

2. Von einer bloßen objektiven Erkennbarkeit eines vermeintlichen Vergaberechtsverstoßes ist dann auszugehen, wenn keine tatsächlichen Erkenntnisse hinzugetreten sind, die erst später die Bewertung als vermeintlich vergaberechtswidrig eröffnen.*)

3. Im Rahmen der Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist es unbeachtlich, ob positives Wissen vorliegt. Notwendig ist lediglich die Erkenntnismöglichkeit eines durchschnittlichen Antragstellers.*)

4. Im Falle einer eingetretenen Rügepräklusion haben die angegriffenen Vergaberechtsverstöße die Unanfechtbarkeit zur Folge mit der Konsequenz, dass die vermeintlichen Verstöße als vergaberechtskonform fingiert anzusehen sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 5374
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorzulegende Genehmigungen enthalten Befristung: Angebotsausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2011 - Verg 34/11

1. Der öffentliche Auftraggeber ist befugt, die für die Leistungserbringung notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen selbstständig zu prüfen.

2. Rechtliche Zweifel am Umfang und der Gültigkeitsdauer einer Genehmigung geben hinreichenden Anlass, die Eignung des Bieters zu verneinen, und rechtfertigen den Ausschluss vom Vergabeverfahren.

3. Im Vergabenachprüfungsverfahren beschränkt sich die Überprüfung darauf, ob die Auslegung der Genehmigung durch den öffentlichen Auftraggeber vertretbar ist.

4. Eine lediglich faktische Duldung durch die Genehmigungsbehörde führt zu keiner Einengung der Ermessensentscheidung des öffentlichen Auftraggebers.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3901
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mindestanforderungen an Nebenangebote im Unterschwellenbereich

BGH, Urteil vom 30.08.2011 - X ZR 55/10

1. Zur Beurteilung der Frage, ob an einem öffentlichen Auftrag ein grenzüberschreitendes Interesse besteht, ist eine Prognose darüber anzustellen, ob der Auftrag nach den konkreten Marktverhältnissen, das heißt mit Blick auf die angesprochenen Branchenkreise und ihre Bereitschaft, Aufträge gegebenenfalls in Anbetracht ihres Volumens und des Ortes der Auftragsdurchführung auch grenzüberschreitend auszuführen, für ausländische Anbieter interessant sein könnte.*)

2. Bei der Zulassung von Nebenangeboten werden die Grundfreiheiten des Primärrechts der Europäischen Union und die Gebote der Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz gewahrt, wenn in den Vergabeunterlagen vorgegeben wird, dass Ausführungsvarianten eindeutig und erschöpfend beschrieben werden und alle Leistungen umfassen müssen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind, und dass bei nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelten Leistungen im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistungen zu machen sind.*)




IBRRS 2011, 3899
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unterschwellenbereich: Einstweilige Verfügung auf Zuschlagsverbot?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2011 - 6 W 73/11

1. Nimmt der Antragsteller den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit, der dem Zeitpunkt der Anhängigkeit entspricht, zurück, sind ihm die Kosten nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO aufzuerlegen.*)

2. Der Anwendungsbereich des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO, der ausnahmsweise die Berücksichtigung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs bereits bei der Kostenentscheidung des laufenden Rechtsstreits ermöglicht, ist in einem solchen Fall nicht eröffnet.*)

3. Hat sich der Verfügungsantrag nach Eingang des Antrages in der Hauptsache erledigt, kann der Antragsteller das Verfahren für in der Hauptsache erledigt erklären. Für eine analoge Anwendung des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO für den Fall einer Erledigung nach Eingang des Verfügungsantrages bei Gericht besteht kein Anlass.*)

4. Eine Erledigung des Verfügungsantrages vor seiner Einreichung bei Gericht fällt grundsätzlich in die Risikosphäre des Klägers. Eine entsprechende Anwendung des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO in einem solchen Fall ist nicht gerechtfertigt.*)

5. Es ist zweifelhaft, ob bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich der nicht berücksichtigte Bieter eine einstweilige Verfügung mit dem Ziel beantragen kann, dem Auftraggeber den Zuschlag zu untersagen. Denn das Zivilrecht lässt nicht allgemein Unterlassungsansprüche als primäre Leistungspflichten zu. Bei einer beabsichtigten Vergabe könnte ein etwaiger Unterlassungsanspruch allenfalls dann erwogen werden, wenn glaubhaft gemacht wäre, dass der Antragsgegner in unredlicher Absicht oder willkürlich vorzugehen droht oder ihm vorsätzlicher Rechtsbruch zu Last zu legen ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3898
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Streitwert: 5% der Angebotssumme des Antragstellers

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2011 - 6 W 51/11

1. § 50 Abs. 2 GKG ist für die Streitwertfestsetzung in Verfahren der einstweiligen Verfügung, die beabsichtigte Vergabeentscheidungen von öffentlichen Auftraggebern unterhalb der Schwellenwerte des § 2 VgV zum Gegenstand haben, nicht anwendbar. Die Streitwertbemessung richtet sich vielmehr nach den §§ 53 Abs. 1 GKG, 3 ZPO. Für die Streitwertfestsetzung ist dabei maßgeblich der wirtschaftliche Wert des im Wege einstweiliger Verfügung geltend gemachten Unterlassungsanspruchs, der auf Untersagung des Zuschlags an ein anderes Unternehmen als den Antragsteller gerichtet ist.*)

2. Eine Streitwertfestsetzung auf 5 Prozent der Angebotssumme des Angebots des Antragstellers ist dann nicht als zu niedrig anzusehen, wenn nichts dafür ersichtlich ist, dass das von dem Antragsteller mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung verfolgte wirtschaftliche Interesse höher liegt. Durch das Entgehen des Auftrages ausbleibende Deckungsbeiträge für die laufenden Kosten können als Frustrierungsschaden bei der Bemessung des Streitwerts nicht berücksichtigt werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3881
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Gerichtsstand für VOB-Bauprozess

LG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2011 - 10 O 9/11

Auf einen eingetragenen Verein, der die angewandte Forschung fördern soll und überwiegend von Bund und Ländern finanziert wird, ist die Gerichtsstandsvereinbarung des § 18 Abs. 1 VOB/B anwendbar.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 5583
VergabeVergabe
Mischkalkulation führt zum Angebotsausschluss!

OLG Dresden, Beschluss vom 28.07.2011 - Verg 5/11

1. Auch die Ausweisung eines eher symbolischen Preises - von 0,00 EUR oder gar eines sog. Minuspreises – kann als Preisangabe zu verstehen sein kann. Dies gilt aber nur dann, wenn der Bieter den Preis ersichtlich ernst gemeint hat, ohne Preisbestandteile auf andere Leistungspositionen zu verteilen und auf diese Weise zu "verstecken".

2. Geschieht dies aber durch Abpreisen des Einheitspreises einer bestimmten ausgeschriebenen Leistungsposition und Aufpreisen des Einheitspreises einer anderen angebotenen Position, werden die für die jeweiligen Leistungen geforderten tatsächlichen Preise weder vollständig noch zutreffend wiedergeben.

Dokument öffnen Volltext