Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete
· Alle Sachgebiete
· PPP
· Vergabe

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 3875
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2011 - Verg 51/11

1. Eine Dienstleistungskonzession liegt vor, wenn die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung besteht. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftragnehmer von dem öffentlichen Auftraggeber kein Entgelt für seine Dienstleistungen erhält, sondern ihm lediglich das Recht eingeräumt wird, Entgelte von den Nutzern zu erheben.

2. Ein Anschluss- und Benutzungszwang steht einer Dienstleistungskonzession nicht entgegen. Dieser mindert zwar das Risiko des Auftragnehmers, Abnehmer für seine Dienstleistungen zu finden. Das Risiko der Beitreibung seiner Entgeltansprüche liegt jedoch alleine beim Auftragnehmer.

3. Im Abfallrecht ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession nach § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG unzulässig. Die Wahl der Vergabe einer Dienstleistungskonzession anstelle eines Dienstleistungsvertrages stellt sich damit als Umgehung des Vergaberechts dar.

4. Der Rechtsweg zu Vergabekammer und Vergabesenat besteht nicht für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Jedoch sind die Vergabenachprüfungsinstanzen nach § 104 Abs. 2 GWB dafür zuständig, wenn der Antragsteller geltend macht, durch die beabsichtigte Vergabe in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt worden zu sein.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3867
VergabeVergabe
Auftraggeber braucht bei Kernaufgaben keinen Rechtsbeistand!

OLG Dresden, Beschluss vom 30.09.2011 - Verg 7/11

1. Die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und die hieraus entstandenen Kosten damit zu den notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle i.S.d. § 80 Abs. 1 Satz 3 VwVfG gehören, ist nach dem individuellen Streitstoff des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen.

2. Bei Streitigkeiten um die zutreffende Anwendung des materiellen Vergaberechts ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Vertretung des Auftraggebers vor der Vergabekammer regelmäßig nicht notwendig. Anders liegt der Fall dann, wenn wesentliche Streitpunkte im Nachprüfungsverfahren sich gerade aus dessen "prozessualer" Ausgestaltung ergeben, oder aber wenn es sich um gemeinschaftsrechtliche Probleme handelt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3866
VergabeVergabe
Wann ist die Rüge (noch) rechtzeitig?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.02.2010 - VK-SH 29/09

1. Ist einem Bieter aus den Vergabeunterlagen bekannt, dass beim streitgegenständlichen Vergabeverfahren die Angabe von Nettopreisen gefordert ist, hat er sich mit der Abgabe seines Angebots bewusst auf diese Forderung eingelassen. Eine dagegen gerichtete Rüge nach Ablauf der Angebotsfrist ist dann nicht mehr rechtzeitig.*)

2. Hat der Bieter ein Vergütungssystem angeboten, das von dem von dem Antragsgegner geforderten abweicht, so liegt darin ein Nebenangebot.*)

3. Zur eingeschränkten Prüfungskompetenz und –möglichkeit der Vergabekammer in Bezug auf Wertungsentscheidungen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3863
VergabeVergabe
Impfstoffbeschaffung: Apotheker - kein öffentlicher Auftraggeber!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011 - Verg 3/11

Die Entscheidung der Vergabestelle, eine bestimmte Beschaffung vorzunehmen, ist dem Vergabeverfahren vorgelagert. Im Vergabenachprüfungsverfahren wird nicht überprüft, ob das Beschaffungsvorhaben aus anderen als vergaberechtlichen Gründen rechtmäßig ist oder nicht, sondern lediglich die Umsetzung dieser Entscheidung anhand der vergaberechtlichen Vorgaben kontrolliert.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3862
VergabeVergabe
Nachprüfungsverfahren: Mit Zuschlagserteilung tritt Erledigung ein!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2011 - Verg 2/11

1. Für die Frage der Erledigung kommt es nicht darauf an, ob der ursprüngliche Nachprüfungsantrag zulässig und begründet war. Es reicht vielmehr aus, dass der auf Vornahme oder Unterlassung gerichtete Antrag des Antragstellers gegenstandslos geworden ist. In der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass - anders als in einem Zivilprozess - Erledigung unabhängig davon eintreten kann, ob der Antrag ursprünglich zulässig und begründet war.

2. Das Vergabenachprüfungsverfahren erledigt sich u.a. dadurch, dass der Auftraggeber wirksam den Zuschlag erteilt hat. Dadurch entfällt der auf die Aufhebung des Vergabeverfahrens gerichtete Gegenstand des Nachprüfungsantrages.

3. Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereich zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern. In geeigneten Fällen kann mit einem Feststellungsantrag auch der Gefahr einer Wiederholung begegnet werden. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass der Antragsteller der Früchte des von ihm angestrengten Nachprüfungsverfahrens nicht verloren geht. Zudem kann ein Feststellungsinteresse gegeben sein, wenn der Antrag der Vorbereitung einer Schadensersatzforderung dient. Eine konkrete und verbindliche Festlegung ist insoweit nicht erforderlich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3861
VergabeVergabe
Auftraggeber braucht bei Kernaufgaben keinen Rechtsbeistand!

OLG Dresden, Beschluss vom 30.09.2011 - Verg 07/11

1. Die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und die hieraus entstandenen Kosten damit zu den notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle i.S.d. § 80 Abs. 1 Satz 3 VwVfG gehören, ist nach dem individuellen Streitstoff des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen.

2. Bei Streitigkeiten um die zutreffende Anwendung des materiellen Vergaberechts ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Vertretung des Auftraggebers vor der Vergabekammer regelmäßig nicht notwendig. Anders liegt der Fall dann, wenn wesentliche Streitpunkte im Nachprüfungsverfahren sich gerade aus dessen "prozessualer" Ausgestaltung ergeben, oder aber wenn es sich um gemeinschaftsrechtliche Probleme handelt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 5586
VergabeVergabe
Geschäftsführer verwandtschaftlich verbunden: Verstoß gegen Geheimwettbewerb!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2011 - VK-22/2011

Eine wettbewerbswidrige Erstellung von Angeboten in gegenseitiger Kenntnis des Angebotsinhalts liegt auch dann vor, wenn Geschäftsführer als Vater und Sohn verwandtschaftlich verbunden sind. Auch in diesem Fall sind ggf. die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die gegenseitige Kenntnis vom Angebotsinhalt / den Kalkulationsgrundlagen auszuschließen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3843
Mit Beitrag
VergabeVergabe
De-Facto-Vergabe: Nachprüfungsantrag auch ohne Verfahren statthaft!

OLG Schleswig, Beschluss vom 07.10.2011 - 1 Verg 1/11

1. Der Nachprüfung unterliegt nicht nur die Art und Weise der Einleitung oder Durchführung eines Vergabeverfahrens, sondern auch, ob ein nach Maßgabe des § 97 Abs. 1 GWB geregeltes Vergabeverfahren bislang - zu Unrecht - unterblieben ist.

2. Die Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrag ist nicht von der Einleitung oder Durchführung eines bestimmten Vergabeverfahrens abhängig.

3. Maßgebend für die Berechnung der Schwellenwerte i.S.v. § 100 Abs. 1 GWB bei der Vergabe von Postdienstleistungen ist nicht die einzelne Tages-Postmenge, sondern der jährliche oder mehrjährige Gesamtbedarf der Vergabestelle.

4. Zusatzvereinbarungen zum Postverkehr betreffen nicht das "Ob" einer Beauftragung, sondern nur das "Wie" der Abwicklung von einzelnen Postdienstleistungen. Damit steht die Wirksamkeit solcher Altverträge nach § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB einem erfolgreichen Nachprüfungsantrag nicht entgegen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3774
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Angebotsunterschrift kann nicht nachgereicht werden!

VK Thüringen, Beschluss vom 05.09.2011 - 250-4003.20-3317/2011-E-005-HBN

1. Die Nachreichungsregelung des § 19 EG Abs. 2 VOL/A ist auf fehlende Angebotsunterschriften unanwendbar, wobei es keinen Unterschied macht, ob das Angebotsschreiben selbst oder nur die Unterschrift auf diesem fehlt.

2. Führt ein Bieter nur der Vergabestelle zugängliche Fakten aus einem Konkurrenzangebot in ein Nachprüfungsverfahren ein, ist dies nur dann unlauter, wenn die Aktivität zur Beschaffung von ihm ausgegangen ist und er den die Information Beschaffenden zu rechtswidrigen Handlungen bewegt hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3773
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Tausalzliefervertrag: Garantie einer Mindestabnahmemenge erforderlich!

VK Hessen, Beschluss vom 19.09.2011 - 69d-VK-31/2011

1. Die Ausschreibung eines Tausalzliefervertrags als Rahmenvereinbarung steht im Ermessen der Vergabestelle.

2. Es ist jedoch auch bei Rahmenvereinbarungen unzulässig, die Ungewissheit über den witterungsabhängigen Tausalzbedarf auf den Zuschlagsbieter abzuwälzen, indem trotz verbindlicher Lieferpflicht des Zuschlagsbieters keine Mindestabnahmemenge durch den Auftraggeber garantiert wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3757
VergabeVergabe
"Vergleichbare Angebote" bedeutet nicht "identische Angebote".

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.07.2011 - 15 Verg 8/11

1. § 19 Abs. 6 Satz 2 EG VOL/A, der dem öffentlichen Auftraggeber verbietet, auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, den Zuschlag zu erteilen, dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers. Dieser soll keine Verträge mit Auftragnehmern eingehen, die wegen einer unauskömmlichen Preiskalkulation in die Gefahr geraten, ihre Leistungspflichten nicht erfüllen zu können. Durch die Vorschrift werden Bieter nur reflexartig geschützt, ohne dass sie darauf einen Rechtsanspruch haben.

2. Einen Bieterschutz, ein subjektives Recht, entfaltet § 19 Abs. 6 Satz 2 EG VOL/A dann, wenn der Auftraggeber das als unangemessene niedrig gerügte Preisangebot auszuschließen hat, weil er wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen hat. Dazu zählen beispielsweise Angebote mit unangemessen niedrigem Preis, die der Marktverdrängung dienen oder zumindest die Gefahr begründen, dass bestimmte Wettbewerber vom Markt ganz verdrängt werden.

3. Die Eignungsprüfung ist in zwei Stufen durchzuführen. Zunächst ist zu prüfen, ob das Angebot eines Bieters sämtliche geforderten Eignungsnachweise bzw. Angaben enthält (formelle Eignungsprüfung). Danach ist zu prüfen, ob der Bieter geeignet ist (materielle Eignungsprüfung). Die Feststellung, dass ein Bieter zur Durchführung des ausgeschriebenen Auftrags geeignet ist, ist das Ergebnis einer fachlich-technischen Prognose. Die Vergabestelle hat somit einen nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum. Ihre Entscheidung kann nur darauf überprüft werden, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten ist, der Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, die selbst aufgestellten Vorgaben beachtet und keine sachwidrigen oder gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßenden Erwägungen angestellt worden sind, bzw. darauf, ob die von der Vergabestelle getroffenen Sachverhaltsermittlungen und Feststellungen oder die Anwendung vergaberechtlicher Rechtsbegriffe auf willkürlichen und sachwidrigen Erwägungen beruhen.

4. Gemäß § 19 Abs. 6 Satz 2 EG VOL/A darf auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, der Zuschlag nicht erteilt werden. Maßgeblich ist der Gesamtpreis (Endpreis) des Angebots. Die Angemessenheit des Angebotspreises ist anhand feststehender, gesicherter Tatsachengrundlage durch eine Betrachtung des Preis-Leistungs-Verhältnisses innerhalb des vom Ausschluss bedrohten Angebots zu ermitteln; der Gesamtpreis des Angebots ist in Relation zum Wert der angebotenen Leistung zu setzen. Daneben hat sich die Prüfung auf alle sonst bedeutsamen Einzelfallumstände zu erstrecken. Die Unverhältnismäßigkeit des Preises unterliegt der wertenden Entscheidung des Auftraggebers. Kann ein Bieter nachvollziehbar erklären, aufgrund sach- und/oder unternehmensbezogener, wettbewerbsorientierter Gründe günstiger als das Bieterumfeld kalkuliert zu haben, ist bei wertender Betrachtung kein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung gegeben . Schließlich ist zu berücksichtigen, dass ein beachtliches Missverhältnis auch dann nicht vorliegt, wenn der Bieter beabsichtigt, einen Deckungsbeitrag zu den Betriebskosten zu erzielen, oder er in einen neuen Markt vorstoßen möchte, so lange keine Zweifel daran bestehen, dass er die angebotene Leistung auch erfüllen wird.

5. Werden Preisangebote nicht detailiert angegeben, was bei einem Verhandlungsverfahren vorkommt, so ist auch bei erheblichen Abständen zwischen den Preiskalkulationen verschiedener Bieter die Vergleichbarkeit nicht ausgeschlossen. Vergleichbarkeit bedeutet nicht Identität.

6. Die Organisation und Strukturierung des Wertungsvorgangs unterliegt dem Ermessen des öffentlichen Auftraggebers. Die Methodik der Bewertung ist seine Sache. Ihm steht ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu. Auch bei der Vergabe von Wertungspunkten steht dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, dessen Ausübung nur daraufhin überprüft werden kann, ob die zugrunde gelegten Tatsachen, insbesondere die durch die Ausschreibung vorgegebenen Leistungsanforderungen und der Inhalt der abgegebenen Angebote, richtig erfasst sind, ob die Bewertung nach Maßgabe der vorab bekannt gegebenen Kriterien und widerspruchsfrei erfolgt ist und ob sachfremde Erwägungen wirksam geworden sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3756
VergabeVergabe
Abweichung von der Leistungsbeschreibung - zwingender Ausschlussgrund

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.06.2011 - 15 Verg 7/11

1. Die zwingende Ausschlussregelung in § 19 Abs. 3 EG VOL/A will die Chancengleichheit aller Bieter sicherstellen und gewährleisten, dass der Vergabestelle für den Wertungsvorgang vergleichbare Angebote vorliegen. Beziehen sich die eingereichten Angebote nicht auf identische Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen, so wäre der Wettbewerbsgrundsatz verletzt. Entspricht ein Angebot (hier 1 Fahrer und 1 Lader) der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung (1 Fahrer und 2 Lader) nicht, so ist dieses Angebot aus der Wertung herauszunehmen.

2. Eine nachträgliche Änderung ist unzulässsig, wenn diese grundsätzliche Änderungen im Verfahren nach sich ziehen könnte (etwa Zuschlag statt Ausschluß). Eine nachträgliche Änderung an den Vertragsunterlagen i. S. v. § 19 Abs. 3 d) EG VOL/A liegt bereits dann vor, wenn das Angebot eine einzige Vorgabe der Leistungsbeschreibung inhaltlich nicht einhält; es genügen selbst geringfügige inhaltliche Abweichungen von den Vorgaben der Vergabestelle für einen Angebotsausschluss.

3. Bei eindeutigen Angeboten bedarf es auch keinen Aufklärungsgesprächs.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3755
VergabeVergabe
Auftraggeber muss über ausreichende Vergaberechtskenntnisse verfügen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.07.2011 - 15 Verg 5/11

1. Die Frage der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist nach dem Umständen des Einzelfalles zu entscheiden. Maßgeblich ist, ob ein verständiger Beteiligter unter Beachtung seiner Pflicht, die Kosten so gering wie möglich zu halten, die Beauftragung eines Bevollmächtigten ex ante für notwendig erachten durfte.

2. Die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes seitens des Auftraggebers ist unnötig, wenn keine über vergaberechtliche Fragestellungen hinausgehenden rechtlichen Probleme allgemeiner oder besonderer Art zu bewältigen sind.

3. Von einer städtischen GmbH kann erwartet werden, dass sie die maßgeblichen Rechtsvorschriften, die mit einer Auftragsvergabe jenseits der Schwellenwerte verbunden sind, kennt, anwenden und ihre Anwendung in einem konkreten Vergabeverfahren erklären und gegen Rügen "verteidigen" kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3752
VergabeVergabe
Eignungsbewertung nachprüfbar?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2011 - Verg 55/11

Dem Auftraggeber steht bei der prognostischen Bewertung der Eignung von Bietern ein von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur beschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, wobei zu beachten ist, dass eine die Eignung betreffende negative (Zwischen-)Entscheidung auf gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers beruhen muss.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3729
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gesamt- oder Losvergabe: Wann ist eine Teiltätigkeit ein Fachlos?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2011 - Verg 48/11

1. Eine Gesamtvergabe darf nur in Ausnahmefällen stattfinden. Kommt eine Ausnahme aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen in Betracht, hat sich der Auftraggeber in besonderer Weise mit dem Gebot einer Fachlosvergabe und dagegen sprechenden Gründen auseinanderzusetzen.

2. Der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinierungsmehraufwand sowie ein höherer Aufwand im Rahmen der Gewährleistung können eine Gesamtvergabe für sich allein nicht rechtfertigen.

3. Ob ein Teilausschnitt einer Tätigkeit als Fachlos aufzufassen ist, bestimmt sich zunächst nach den gewerberechtlichen Vorschriften und der allgemein oder regional üblichen Abgrenzung. Dabei ist auch von Belang, ob sich für spezielle Arbeiten mittlerweile ein eigener Markt herausgebildet hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3724
VergabeVergabe
Kostenentscheidung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.09.2011 - 15 Verg 9/11

Maßstab für die Kostenentscheidung ist gem. §§ 120 Abs. 2, 78 GWB die "Billigkeit". Anders als § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO sieht § 78 GWB die Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nicht ausdrücklich vor. Die Regelung des § 78 GWB schließt jedoch nicht aus, diesen jedenfalls dann mit zu berücksichtigen, wenn sich aus dem bisherigen Sach- und Streitstand eindeutige Anzeichen für die Erfolgsaussichten der Beteiligten ergeben. Auch die Rechtsgedanken, die den Regelungen der §§ 516 Abs. 3, 98 ZPO zu Grunde liegen, sind bei der zu treffenden Billigkeitsentscheidung zu berücksichtigen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3714
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergaberechtliche Anforderungen an korrekte Wertung nach § 20 VOF 2009

VK Hessen, Beschluss vom 07.10.2011 - 69d-VK-34/2011

1. Die nach § 20 Abs. 1 VOF zu treffende Prognoseentscheidung des Auftraggebers, welcher Bieter am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung bietet, erfordert die Bildung eines Rankings der am konkreten Wettbewerb teilnehmenden Bieter.

2. Die vom Bieter zu verlangenden Erklärungen und Nachweise müssen geeignet sein, eine Bestenauslese zu ermöglichen.

3. Eine bloß objektive Wertung anhand vorab definierter Standards führt zu einer von der VOF nicht gewollten Überbewertung der Honorare.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3710
VergabeVergabe
Angebotsaufklärung: Recht, aber keine Pflicht!

VK Sachsen, Beschluss vom 08.07.2011 - 1/SVK/027-11

1. Nach dem Offenkundigkeitsprinzip hat das Vertretergeschäft nur dann unmittelbare Fremdwirkung, wenn der Vertreter erkennbar im Namen des Vertretenen auftritt. Derjenige, der bei einem Vertragsschluss im fremden Namen auftreten will, muss dies ausdrücklich- d.h. durch eine ausdrückliche Erklärung, oder nach den Umständen eindeutig erkennen lassen.*)

2. Das stellvertretungsrechtliche Offenkundigkeitsprinzip dient dem Schutz des Vertragspartners, hier dem öffentlichen Auftraggeber, der ein besonderes Interesse daran hat, zu wissen mit wem er letztendlich einen Vertrag eingehen wird und ob sein Gegenüber auch tatsächlich für die Erbringung der Leistung geeignet ist. Unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten sind an diese Offenkundigkeit erhöhte Anforderungen zu stellen, da gerade aufgrund möglicher komplizierter gesellschaftsrechtlicher Verflechtungen konzernverbundener Unternehmen klar sein muss, ob auch derjenige Vertragspartner werden wird, dessen Eignung man zuvor im Teilnahmewettbewerb intensiv geprüft hat.*)

3. Ein öffentlicher Auftraggeber ist nach § 18 EG Satz 1 VOL/A 2009 zwar zur Angebotsaufklärung berechtigt, in der Regel aber nicht verpflichtet. Die Informationsgewinnung in einem Aufklärungsgespräch darf nur dahingehend erfolgen, sich über die Eignung des Bieters, insbesondere seine technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das Angebot selbst, etwaige Nebenangebote, die Art der geplanten Durchführung oder bspw. die Angemessenheit des Preises zu informieren.*)

4. Das Akteneinsichtsrecht ist nur in dem Umfang gegeben, in dem es zur Durchsetzung der Rechte der Antragstellerin aus § 97 Abs. 7 GWB erforderlich ist. Bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag kann ein Akteneinsichtsrecht in der Regel nicht mehr der Durchsetzung der Rechte des Antragstellers dienen, denn hypothetische Mängel der Angebotswertung können sich nicht (mehr) auf dessen Rechtsstellung auswirken.*)

5. § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB gestattet der Vergabekammer eine Entscheidung nach Lage der Akten bei Unzulässigkeit des Antrags. Die Anwendung der Vorschrift erfordert nicht, dass der Antrag "offensichtlich" unzulässig ist. Denn anders als in § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB ist in § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB das Attribut "offensichtlich" nur der Unbegründetheit und nicht auch der Unzulässigkeit zugeordnet.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3709
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Überschießende Produktanforderungen: Selbstbindung des Auftraggebers!

VK Sachsen, Beschluss vom 16.05.2011 - 1/SVK/016-11

Auch wenn der Auftraggeber überschießende Produktanforderungen in den Vergabeunterlagen aufstellt, greift eine diesbezügliche Selbstbindung. Er ist daher bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gebunden, nur solche Angebote zu berücksichtigen, die diesen überzogenen Produktanforderungen gerecht werden. Nach Öffnung der Angebote ist dem Auftraggeber ein nachträglicher Verzicht auf diese Produktanforderungen zu Gunsten eines günstigeren Angebotes untersagt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3704
VergabeVergabe
VOL/A 2009: Überbürdung von ungewöhnlichem Wagnis ist unzulässig!

VK Sachsen, Beschluss vom 19.05.2011 - 1/SVK/015-11

1. Das ursprünglich in § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 enthaltene Gebot, dass dem Auftragnehmer kein "ungewöhnliches Wagnis" aufgebürdet werden dürfe, ist im Zuge der Novellierung der VOL/A 2009 ersatzlos entfallen, während hingegen dieses Postulat in § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 weiterhin besteht. Allerdings ist es Aufgabe der Vergabekammer, unter dem Tatbestandsmerkmal der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung zu prüfen, ob die Verdingungsunterlagen eine angemessene Risikoverteilung enthalten.*)

2. Schließt ein Auftraggeber bei einem Liefervertrag über Tausalz jegliche Abnahmeverpflichtung aus, so werden die Risiken des Vertrages in vergaberechtswidriger Weise einseitig zu Lasten des Auftragnehmers verschoben. Es kann aber ebenso wenig Verpflichtung des Auftraggebers sein, die branchentypischen Wagnisse eines solchen Liefervertrages für die Bieter vollständig zu übernehmen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3702
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kalkulation spricht für untertarifliche Entlohnung: Ausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2011 - Verg 80/11

1. Die Plausibilität des Angebots auf der ersten Wertungsstufe zu prüfen.

2. Dabei ist zu überprüfen, ob die Kalkulation des Bieters, die auf den für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträgen zu fußen habe, die Leistungsbeschreibung hinreichend widerspiegelt.

3. Unterschreiten die angesetzten Kosten die nach der Leistungsbeschreibung notwendigen oder angebotenen Leistungen, ist dies entweder auf eine untertarifliche Entlohnung der Arbeitnehmer oder auf den fehlenden Willen des Bieters, die angebotenen Leistungen vollständig zu erbringen, zurückzuführen. Beide denkbaren Gründe führen zum Ausschluss des Angebots.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3700
VergabeVergabe
Änderungen = Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 17.05.2011 - 1/SVK/012-11

1. Gemäß § 16 EG Abs. 4 Satz 1 VOL/A 2009 sind Änderungen an den Vertragsunterlagen durch den Bieter unzulässig. Derartige Änderungen haben nach § 19 EG Abs. 3 d VOL/A 2009 zur Folge, dass das Angebot, welches nicht der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers entspricht, von der Wertung ausgeschlossen werden muss. Änderungen können in Ergänzungen und Streichungen bestehen; sie können sich aber auch auf den (technischen) Inhalt der Leistungen beziehen. Eine Änderung der Vertragsunterlagen liegt daher auch vor, wenn der Bieter eine andere als die ausgeschriebene Leistung anbietet.*)

2. Unterlässt allerdings der Auftraggeber bspw. die konkrete Vorgabe eines zeitlichen Rahmengerüstes, innerhalb dessen die Leistung zu erbringen ist oder die konkrete Vorgabe, dass ihm lediglich ein nicht wechselnder Ansprechpartner während des Leistungszeitraumes zur Verfügung zu stehen hat, so kann es nicht zum Ausschluss des Angebotes führen, wenn ein Bieter ihm ein Organisationsmodel unterbreitet, welches zwei alternierende Ansprechpartner vorsieht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3698
VergabeVergabe
Wann liegt eine Mischkalkulation vor?

VK Sachsen, Beschluss vom 01.06.2011 - 1/SVK/019-11

1. Eine angebotsausschließende Mischkalkulation liegt bei der Beförderung von Postdienstleitungen vor, wenn ein Bieter die in gesonderten Positionen auszuweisenden Kosten für Frankierung und Abholung in den Portopreis mit einkalkuliert.*)

2. Der Nachweis einer Mischkalkulation ist geführt, wenn ein Bieter selbst eingesteht, dass einzeln auszuweisende Kosten in einer anderen Position enthalten sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3695
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schwellenwertberechnung: Ein Radweg = Zwei Radwege?

VK Köln, Beschluss vom 05.07.2011 - VK VOB 17/2011

1. Bei der Prüfung des Schwellenwerts sind die geschätzten Gesamtkosten der Baumaßnahme und nicht die Ausschreibungsergebnisse zu Grunde zu legen.

2. Die geschätzten Kosten zweier Bauabschnitte, die dem Lückenschluss einer Gesamtstrecke dienen, sind bei der Schwellenermittlung zu addieren, diese stellen einen Bauauftrag dar.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3689
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuschlagskriterium "Wirtschaftlichkeit": Nicht ohne Wertungsmatrix!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011 - Verg 64/10

1. Eine Verletzung der Rechte der Bieter liegt dann vor, wenn der Auftraggeber bei der Wertung das Kriterium der "Wirtschaftlichkeit" herangezogen hat, ohne eine dieses Kriterium näher konkretisierende Wertungsmatrix den Bietern bekanntzugeben und der Wertung zugrundezulegen.

2. Eine Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahren liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber von der zunächst beabsichtigten Zuschlagserteilung an einen anderen Bieter abgesehen und das Vergabeverfahren durch die Übersendung korrigierter Vergabeunterlagen zurückversetzt hat.

3. Für die Frage der Erledigung kommt es nicht darauf an, ob der ursprüngliche Nachprüfungsantrag zulässig und begründet war. Es reicht vielmehr aus, dass der auf Vornahme oder Unterlassung gerichtete Antrag des Antragstellers gegenstandslos geworden ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3681
VergabeVergabe
Zuschlag kann auch nach Ablauf der Bindefrist erteilt werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 28.07.2011 - WVerg 5/11

1. Bei Postdienstleistungen kann eine zum Angebotsausschluss führende Preisverlagerung dann vorliegen, wenn der Preis für die Abholung der Sendungen und ihre Frankierung in den Portopreis eingerechnet ist.*)

2. Der Ablauf der Bindefrist führt nicht dazu, dass in dem Vergabeverfahren ein Zuschlag nicht mehr erteilt werden könnte.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3679
VergabeVergabe
Forderung nach Eignungsnachweisen unklar: Kein Ausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2011 - Verg 71/11

1. Geforderte Eignungsnachweise sind vom Auftraggeber nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. u VOB/A in der Vergabebekanntmachung zu nennen. In den Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe) kann der Auftraggeber lediglich noch angeben, ob die Nachweise bereits mit dem Angebot verlangt werden oder ob deren spätere Anforderung vorbehalten ist (vgl. § 6 Abs. 3 Nr. 5 VOB/A).

2. Ein Angebot kann nicht wegen fehlender Eignungsnachweise ausgeschlossen werden, wenn deren Vorlage in der Vergabebekanntmachung nicht mit der strikten Klarheit und Deutlichkeit, die bei einer Zuwiderhandlung den Ausschluss eines Angebots zulässt, gefordert wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3669
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschreibung entgegen der anerkannten Regeln der Technik

OLG Dresden, Beschluss vom 17.05.2011 - WVerg 3/11

Lassen die Ausschreibungsunterlagen die Abgabe eines Angebots zu, so wird ein Bieter hieran nicht dadurch gehindert, dass das ausgeschriebene Leistungsprofil nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen mag.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3668
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch nach VOL/A 2009: Bieter darf kein ungewöhnliches Wagnis tragen!

OLG Dresden, Beschluss vom 02.08.2011 - WVerg 4/11

1. Die VOL/A verbietet es auch in der neuen Fassung, den Bietern ein ungewöhnliches Wagnis aufzuerlegen, obwohl die dies aussprechende Regelung der VOL/A in der vormaligen Fassung nicht übernommen worden ist.*)

2. Mit einer Verpflichtung, Streusalz in größeren Mengen auf Abruf zu liefern, ohne dass auch nur hinsichtlich einer Teilmenge eine Abnahmeverpflichtung des öffentlichen Auftraggebers besteht, wird dem Auftragnehmer ein ungewöhnliches Wagnis auferlegt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3604
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen Diskreditierung eines Mitbieters

VK Berlin, Beschluss vom 21.02.2011 - VK-B2-18/2011

1. Der in § 25 Nr. 1 Abs. 1 c) VOB/A 2006 angeordnete Ausschluss von Angeboten trifft nicht nur Bieter, die eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben, sondern auch solche, denen im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung am Vergabeverfahren andere wettbewerbliche Verfehlungen von erheblichem Gewicht im Sinne des allgemeinen Teils des GWB und des UWG vorzuwerfen sind.

2. Reicht ein Bieter mit seinem Nachprüfungsantrag aus dem Angebot eines Mitbieters dessen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, eine steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an Öffentlichen Aufträgen und eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen ein, um durch eine eigenwillige Auslegung dieser Schreiben den Mitbieter in Misskredit zu bringen, so ist der Bieter auszuschließen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3603
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Überprüfung einer Vergabesperre

KG, Urteil vom 17.01.2011 - 2 U 4/06 Kart

1. Begehrt ein Bieter, künftig wieder zu Vergabeverfahren von Konzernunternehmen der Vergabestelle zugelassen zu werden, ist die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig.

2. Zu der Frage, wann eine marktbeherrschende Stellung des Auftraggebers im Sinne des § 20 Abs. 1 GWB vorliegt.

3. Die Vorschriften der Verdingungsordnungen sind insoweit als Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB anzusehen, soweit sie bieterschützenden Charakter haben.

4. Die grundsätzliche Möglichkeit der Verhängung einer Vergabesperre ist allgemein anerkannt.

5. Vergabesperren wegen Unzuverlässigkeit des Unternehmens unterscheiden sich zum Ausschluss von einem konkreten Vergabeverfahren lediglich insoweit, als die Umstände, auf die die Unzuverlässigkeit gestützt wird, geeignet sein müssen, den Ausschluss nicht nur im Hinblick auf eine konkrete Vergabe, sondern generell zu rechtfertigen.

6. Zu der Frage, wann schwere Verfehlungen im Sinne des § 8 Nr. 5 Abs. 1 c VOB/A 2006 vorliegen.

7. Dem Auftraggeber ist die Verhängung einer generellen Vergabesperre wie der Ausschluss eines Angebots im Rahmen eines konkreten Vergabeverfahrens nicht etwa erst möglich, wenn sich der Auftragnehmer strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt hat, die entweder unstreitig sind oder zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt haben. Die Verfehlungen, die den Ausschluss bzw. die Verhängung der Sperre rechtfertigen, müssen nicht nachgewiesen, sondern lediglich "nachweislich" sein.

8. Ergibt sich für den Auftraggeber, dass die Zuverlässigkeit des Bieters weiterhin ungewiss erscheint, darf er ihn weiter generell von der Teilnahme an Ausschreibungen ausschließen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3592
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOL/A-EG: Keine Pflicht zur Nachforderung fehlender Nachweise!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.09.2011 - Verg W 11/11

1. Die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB ist auf ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb i.S.v. § 3 Abs. 4 EG VOL/A entsprechend anwendbar.

2. Ein drohender Schaden im Sinne von § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ist bereits dargetan, wenn der Vortrag des Antragstellers ergibt, dass er im Fall eines ordnungsgemäßen neuen Vergabeverfahrens bessere Chancen auf den Zuschlag haben könnte als in dem beanstandeten Verfahren.

3. Eine Verschlechterung der Bieterposition kommt insbesondere in Betracht, wenn der Auftraggeber statt des offenen Verfahrens ein Verhandlungsverfahren durchführt. Wird das Verhandlungsverfahren zu Unrecht gewählt, ist deshalb jeder Bieter der im offenen Verfahren nicht gegebenen Gefahr ausgesetzt, im Rahmen von Nachverhandlungen von einem Mitbewerber unterboten zu werden. Bereits dies kann seine Zuschlagschancen beeinträchtigen.

4. Die Unvollständigkeit eines Angebots führt nach geltendem Recht nicht mehr unmittelbar zum Ausschluss eines Angebots. § 19 EG Abs. 2 VOL/A räumt dem Auftraggeber die Möglichkeit ein, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern, wobei ein Ausschluss des Angebots erst dann zwingend erfolgen muss, wenn der Bieter die nachgeforderten Unterlagen auch innerhalb der vom Auftraggeber bestimmten Nachfrist nicht vorgelegt hat.

5. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Eine Verpflichtung hierzu ergibt sich auch nicht etwa aus dem Umstand, dass die entsprechende Regelung im Bereich der Bauaufträge den Auftraggeber zwingt, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzuverlangen, § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Dem steht der klare Wortlaut des § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A entgegen.

6. Es ist anerkannt, dass das Wort "kann" im Vergaberecht dem Auftraggeber ein Ermessen einräumt und ihn nicht etwa zur Vornahme der Handlungen verpflichtet, die er vornehmen kann. Der Auftraggeber kann also ein unvollständiges Angebot von der Wertung ausschließen, ohne von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.




IBRRS 2011, 3589
VergabeVergabe
Zertifizierung gefordert: Wann ist Nachweis gleichwertig?

VK Münster, Beschluss vom 08.04.2011 - VK 1/11

Anforderungen an Eignungsnachweise - Vorlage einer Zertifizierung nach DIN ISO 12647-2 oder eines vergleichbaren Nachweises.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3583
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kommunaler Immobilienverkauf mit Bauauflagen: Ausschreibungspflichtig?

OLG München, Beschluss vom 27.09.2011 - Verg 15/11

Ein öffentlicher Bauauftrag im Sinne des § 99 Abs.3 GWB liegt nur dann vor, wenn die Bauleistung dem öffentlichen Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugute kommt. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn bei der Veräußerung eines Grundstücks mit Bauverpflichtung zu einem günstigen Preis im Rahmen der Wohnraumförderung für den Erwerber keine weitere Verpflichtung verbunden ist, die dem öffentlichen Auftraggeber einen Zugriff auf das Bauwerk oder dessen Entstehung ermöglicht, oder in denen der öffentliche Auftraggeber von keiner ihn selbst unmittelbar treffenden Aufgabe entlastet wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3579
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vereinbarung zwischen Gebietskörperschaften: Öffentlicher Auftrag?

VK Münster, Beschluss vom 22.07.2011 - VK 7/11

1. Vereinbarungen zwischen Gebietskörperschaften können öffentliche Aufträge iSv § 99 GWB sein.*)

2. Die "Wahrnehmung einer ihnen allen obliegenden Aufgabe" bezieht sich auf die konkrete Zuständigkeit der Gebietskörperschaft.*)

3. Zu den Voraussetzungen des § 100 Abs. 2 lit. g) GWB.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3578
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOL/A 2009: Keine Übertragung von ungewöhnlichem Wagnis!

VK Münster, Beschluss vom 17.06.2011 - VK 5/11

1. Wenn Rechtsbehelfsfristen in Gang gesetzt werden sollen, so muss der rügende Bieter konkret auf seine Rüge hin eine Antwort von der Vergabestelle erhalten, in der ihm klar gemacht wird, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird. Die Antwort muss als Nichtabhilfeentscheidung iSv § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB erkennbar sein, unmittelbar gegenüber dem Bieter erfolgen und eindeutig die gerügten Beanstandungen zurückweisen. Insofern muss eine strenge Trennung von verfahrensbegleitenden Auskünften und Nichtabhilfeentscheidungen erkennbar sein.*)

2. Auch wenn § 8 Abs. 1 EG VOL/A nicht mehr ausdrücklich auf die Übertragung eines besonderen Wagnisses auf die Bieter abstellt, ist unter Berücksichtigung der Wettbewerbsgrundsätze aus § 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB zu prüfen, ob die Leistungsbeschreibung nicht unzumutbare Forderungen für die Bieter enthält.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3576
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Blaustein nur aus Irland": Produktneutrale Ausschreibung?

VK Münster, Beschluss vom 24.06.2011 - VK 6/11

1. Vorgabe eines Leitprodukts in der Leistungsbeschreibung zulässig, wenn sach- und auftragsbezogene Gründe erkennbar vorliegen.*)

2. Auf eine Gleichwertigkeitsprüfung kommt es dann nicht mehr an.*)

3. Dennoch können Nebenangebote zugelassen werden, wenn eine Vergabestelle aufgrund ihrer Marktkenntnisse nicht sicher beurteilen kann, ob es vergleichbare Produkte gibt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3570
VergabeVergabe
Kosten für Nachprüfungsverfahren: Zinsen

OLG München, Beschluss vom 22.09.2011 - Verg 5/11

Setzt der Rechtspfleger beim Oberlandesgericht sowohl die Kosten für das Beschwerdeverfahren als auch die Kosten für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer in einem Kostenfestsetzungsbeschluss fest, sind auch die für das Verfahren vor der Vergabekammer festgesetzten Kosten ab Eingang des Kostenfestsetzungsantrages zu verzinsen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3569
VergabeVergabe
Kosten des Verfahrens

OLG München, Beschluss vom 09.09.2011 - Verg 5/11

Hat der Vergabesenat bei einem Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB lediglich die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde einstweilen bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag verlängert und kommt es bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens nicht zu einer endgültigen Entscheidung über den Antrag, fällt nicht eine 3,0 Verfahrensgebühr nach KV-GKG Nr. 1630, sondern in entsprechender Anwendung von KV-GKG Nr. 1631 nur eine 1,0 Verfahrensgebühr an.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3562
VergabeVergabe
Auftraggeber bleibt an sein im Vorfeld ausgeübtes Ermessen gebunden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.05.2011 - 1 VK LSA 04/11

1. Ausschlaggebend für die Bewertung der Angebote sind die vom Auftraggeber in der Bekanntmachung veröffentlichten und mit dem Angebot vom Auftragnehmer beizubringenden Nachweise und Erklärungen zur Eignungsprüfung. Ausschließlich diese haben bei der Wertung Berücksichtigung zu finden.

2. Maßgeblich bleibt die Festlegung in den Bewerbungsbedingungen, dass die Angebote vollständig sein müssen und alle Angaben und Erklärungen zu enthalten haben. Durch eben diese Festlegung hat der Auftraggeber dahingehend das ihm zustehende Ermessen ausgeübt, dass fehlende Unterlagen nicht nachgefordert werden bzw. die formelle Unvollständigkeit der Angebote einer Zuschlagserteilung strikt entgegensteht.

3. Fehlen in sämtlichen abgegebenen Angeboten Angaben zum jeweiligen Rechnungswert und waren diese Angaben Bestandteil des auftraggeberseitig zwingend vorgegebenen Anforderungsprofils, so ist wegen der fehlenden Zuschlagsfähigkeit sämtlicher abgegebenen Angebote unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Gebotes der Transparenz zur Gewährleistung des freien Wettbewerbes und zur Herstellung der Rechtmäßigkeit im Sinne des § 114 Abs. 1 GWB das Vergabeverfahren aufzuheben.

4. Bei der Frage, ob die Rüge des nicht erteilten Zuschlags im Rahmen eines Mandantenverhältnisses tatsächlich autorisiert erfolgte, ist neben der allgemeinen Lebenserfahrung auch darauf verwiesen, dass ein Anwalt oder eine Anwältin als Organ der Rechtspflege ein gewisser Vertrauensvorschuss eingeräumt werden muss, so dass man bis zum Beweis des Gegenteils von einer Bevollmächtigung auszugehen hat.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2011, 0440
ÖPNVÖPNV
Zusätzliche Kalkulationsangabe ist ausschlussbegründende Ergänzung!

VK Arnsberg, Beschluss vom 30.06.2011 - VK 9/11

Die zusätzliche Angabe eines Kalkulationswerts zu einen geforderten Preis im Preisblatt stellt eine ausschlussbegründende Ergänzung der Vertragsunterlagen dar, die dazu führt, dass das Angebot nicht mehr unmittelbar vergleichbar mit den anderen ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3556
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Pauschaler Ausschluss eines vorbefassten Bieters unzulässig!

VK Nordbayern, Beschluss vom 31.08.2011 - 21.VK-3194-24/11

Ein pauschaler Ausschluss eines vorbefassten Bieters würde zu einer Diskriminierung des Projektanten führen. Nur wenn sich Verdachtsmomente bestätigen, ein Ausgleich unter keinen Umständen möglich ist und nach einer Bieteranhörung ein unzulässiger Wettbewerbsvorteil unabwendbar ist, kommt als "ultima ratio" der Ausschluss eines Bieters in Betracht. Ein Ausschluss kommt allenfalls im Falle eines wettbewerbsverfälschenden Informationsvorsprunges gegenüber den anderen Bietern in Betracht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3549
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kann die Vergabestelle den Leistungsumfang nach Submission reduzieren?

VK Lüneburg, Beschluss vom 21.06.2011 - VgK-18/2011

1. Die Antragsbefugnis entfällt nicht bereits deswegen, weil der Antragsgegner das streitbefangene Vergabeverfahren bereits vor Stellung des Nachprüfungsantrags unter Berufung auf § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A aufgehoben hat.

2. Eine Nachprüfungsinstanz kann grundsätzlich nur dann eine "Aufhebung der Aufhebung" anordnen, wenn der Vergabewille der Vergabestelle unverändert fortbesteht.

3. Ein öffentlicher Auftraggeber darf den ausgeschriebenen Leistungsumfang auch nach Submission noch reduzieren, wenn er dies nicht auf willkürliche oder sachfremde Erwägungen stützt.

4. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist eine von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbare Ermessensentscheidung. In vollem Umfang überprüfbar sind allerdings die Voraussetzungen, von denen § 17 VOB/A die Aufhebung einer Ausschreibung abhängig macht. Diese Voraussetzungen liegen objektiv entweder vor oder nicht vor. Nur falls ein Aufhebungsgrund objektiv tatbestandlich vorliegt, kommt danach ein Ermessen des Auftraggebers auf der Rechtsfolgenseite überhaupt nur in Betracht. Dabei ist stets zu beachten, dass die Aufhebung einer Ausschreibung aufgrund des zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes immer nur das letzte Mittel sein darf.

5. Bei § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A handelt es sich um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, an deren Anwendung ein strenger Maßstab anzulegen ist.

6. Die Aufhebung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A setzt voraus, dass der Auftraggeber bei Beginn des Verfahrens das Vorhandensein oder den nachträglichen Eintritt des maßgeblichen Umstandes nicht erwartet hat bzw. ihn nicht schuldhaft herbeigeführt hat.

7. Ein durch § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A gedeckter Grund zur Aufhebung wegen eines nicht wirtschaftlichen Ergebnisses oder wegen einer Budgetüberschreitung ist nicht gegeben, wenn der Auftraggeber den Preis nur subjektiv für überhöht hält, obwohl er den gegebenen Marktverhältnissen entspricht. Voraussetzung für eine Aufhebung der Ausschreibung bei einem nicht wirtschaftlichen Ergebnis ist stets, dass der Auftraggeber die Kosten für die Ausführung der Leistung vorab ordnungsgemäß kalkuliert hat. Will ein Auftraggeber ein Vergabeverfahren aufheben, weil selbst das niedrigste Angebot unangemessen hoch ist, trifft ihn insoweit die Darlegungs- und Beweislast.

8. Bei einer Abweichung des preislich günstigsten Angebotes von der geschätzten Auftragssumme in Höhe von 6 % bis max. 11,3 % kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Ausschreibung zwingend aufgehoben werden muss.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3546
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Information nach § 101a GWB: Vertrag trotzdem wirksam?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - Verg 33/11

1. Der Wortlaut des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB deutet zwar darauf hin, dass sie nur dann eingreifen soll, wenn der Auftraggeber nur mit einem Unternehmen verhandelt. In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass die Vorschrift jedenfalls auch dann einschlägig ist, wenn der Antragsteller nicht zu denjenigen Unternehmen gehört, die vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots oder zur Teilnahme aufgefordert worden sind.

2. Die Vorschrift des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist vor dem Hintergrund des Art. 2d Abs. 1 a Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG auszulegen. Danach greift die Vorschrift bereits dann ein, wenn eine Auftragsvergabe "ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union" erfolgt, ohne dass dies nach der Richtlinie 2004/18/EG zulässig ist.

3. Dass die Vorschrift des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB in dem Falle nicht gilt, wenn der Antragsteller trotz der fehlenden Bekanntmachung an dem Vergabeverfahren beteiligt worden ist, geht jedenfalls aus dem Wortlaut des Art. 2d Abs. 1 a Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG nicht hervor. Den Bedenken, dass der Anwendungsbereich der Vorschrift damit über die Fallgestaltungen hinaus ausgedehnt werde, in denen der Antragsteller nicht schutzwürdig ist, kann bei anderen Merkmalen (Antragsbefugnis, Rügeobliegenheit, Kausalität des Vergaberechtsverstoßes) Rechnung getragen werden.

4. Die notwendige Kenntnis im Sinne des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB verlangt - ähnlich wie bei § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB - nicht nur die Kenntnis der tatsächlichen Grundlage, sondern auch der Rechtsfolge (nämlich, dass das Geschehen rechtswidrig ist).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3541
VergabeVergabe
Auslegung einer klargestellten Preisangabe möglich: Kein Ausschluss!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.07.2011 - VgK-23/2011

1. Einen Bieterschutz entfaltet § 16 Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009 grundsätzlich nur, wenn das an den Auftraggeber gerichtete Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Preisangebots fordert.

2. Diese Voraussetzungen sind zum einen gegeben, wenn Angebote mit einem unverhältnismäßig niedrigen Preis in der zielgerichteten Absicht einer Marktverdrängung abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass bestimmte Wettbewerber vom Markt ganz (und nicht nur von einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden. Die Vorschriften schützen auch den Mitbewerber, der sich gleichfalls an der Ausschreibung beteiligt hat und zu Recht erwartet, dass seinem Angebot nicht ein unseriös kalkuliertes Angebot vorgezogen wird, bei dem die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung möglicherweise nicht sichergestellt ist.

3. Es bleibt bei dem Grundsatz, dass das Fehlen von Preisangaben zum zwingenden Angebotsausschluss führt, sofern diese wesentlich sind.

4. Wenn ein Bieter den Inhalt des Angebotes hinsichtlich einer nicht einmal fehlenden, sondern offensichtlich (nur) fehlerhaften Preisangabe nachvollziehbar klarstellt, kann der daraus hervorgehende Preis im Wege der Auslegung vom Auftraggeber eingesetzt und die vermeintliche "Lücke" dadurch aufgefüllt werden. Dabei handelt es sich dann nicht um eine unstatthafte Änderung des Angebots, sondern um eine zulässige Klarstellung des Angebotsinhalts.

5. Es reicht nicht immer aus, lediglich die Hauptzuschlagskriterien und ihre Gewichtung bekannt zu geben. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Unterkriterien und deren Gewichtung besteht jedenfalls dann, wenn sich für die Bieter die Kenntnis davon auf den Inhalt ihrer Angebote auswirken kann.

6. Insbesondere auf die Dokumentation der Angebotswertung und der Zuschlagsentscheidung als der Kernaufgabe des Auftraggebers im Vergabeverfahren muss die größte Sorgfalt verwandt werden. Es muss nachvollziehbar sein, warum gerade auf das betreffende Angebot der Zuschlag erteilt werden soll. Hierzu müssen die Tatsachen, Umstände und Überlegungen, welche die in Aussicht genommene Zuschlagsentscheidung tragen, vollständig, wahrheitsgemäß und verständlich mitgeteilt werden. Der Wertungsvorgang ist dabei ausreichend dokumentiert, wenn er für nicht am Verfahren beteiligte, aber gleichwohl sachkundige Dritte nachvollziehbar ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3539
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verlängerung der Angebotsfrist: Keine Verlängerung der Rügefrist!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2010 - 1 VK 56/10

1. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

2. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn die Vergabestelle die Angebotsfrist durch Bietermitteilung verlängert und die Rügen vor Ablauf dieser Verlängerungsfrist bei der Vergabestelle eingehen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3537
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorgaben an Bieternachweise unklar: Welche Rechtsfolge?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - Verg 30/11

1. § 9 EG Abs. 4 VOL/A 2009 zwingt den öffentlichen Auftraggeber vor allem im Interesse der Bieter zu klaren und unmissverständlichen Vorgaben, welche Nachweise von den Bietern verlangt werden. Dadurch soll die Vorbereitung eines vollständigen Angebots erleichtert und sollen Fehlinterpretationen der Bieter sowie unnötige Angebotsausschlüsse vermieden werden.

2. Das aus § 9 EG Abs. 4 VOL/A 2009 folgende Gebot ist bieterschützend. Es reicht nach dem Normzweck gerade nicht aus, dass sich die verlangten Nachweise auch oder bereits aus dem Zusammenhang der Vergabeunterlagen ergeben.

3. Rechtsfolge und gebotene vergaberechtliche Sanktion einer unterlassenen Aufstellung und Bekanntgabe einer abschließenden Liste nach § 9 EG Abs. 4 VOL/A 2009 ist, dass Nachweise dann als nicht wirksam vom öffentlichen Auftraggeber gefordert anzusehen sind.

4. Angebote von Bietern, die aus der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen hervorgehende Nachweise nicht vorzulegen haben, dürfen in einem solchen Fall nicht von der Wertung ausgenommen werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3528
VergabeVergabe
§ 98 Nr. 2 GWB: Bistum ist kein öffentlicher Auftraggeber

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.07.2011 - VgK-27/2011

1. Die katholische Kirche in Deutschland ist kein institutioneller öffentlicher Auftraggeber.

2. Nebenbestimmungen eines Zuwendungsbescheides sind nicht geeignet, die gesetzlich normierte Zuständigkeit der Vergabekammer zu erweitern.

3. § 98 Nr. 5 GWB bezieht sich auf die gesamte Projektfinanzierung.

4. Mittel von Zuwendungsgebern, die privat generiertes Geld verwalten, haben bei der Ermittlung der öffentlichen Finanzierung im Sinne des § 98 Nr. 5 GWB außer Betracht zu bleiben.

5. Eine Tiefbaumaßnahme kann im Einzelfall z. B. bei einem vom Gesamtprojekt abweichenden Abschnitt mit öffentlicher Finanzierung vergaberechtlich selbst dann ein selbständig zu behandelnder öffentlicher Auftrag sein, wenn sie Teil einer Hochbaumaßnahme nach DIN 276 ist.

6. Der Begriff der Freizeiteinrichtung gemäß § 98 Nr. 5 GWB ist als wertungsfreier Sammelbegriff für alle Orte zu verstehen, die von der überwiegenden Mehrzahl der Benutzer während deren Freizeit aufgesucht werden. Darunter fallen jedenfalls dann im Zweifel auch Orte der Religionsausübung, wenn sie zugleich die Funktion einer historisch oder kulturell bedeutsamen Stätte innehaben.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 3517
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabestelle bestimmt, was sie möchte!

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.05.2011 - 2 U 36/11

1. Auch wenn die Ausschreibung öffentlicher Aufträge an Regeln gebunden ist, ändert dies nichts daran, dass es um den Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrages geht.

2. Wie bei jedem anderen zivilrechtlichen Vertrag auch, obliegt es der Dispositionsfreiheit des Auftraggebers zu bestimmen, worauf es ihm beim Vertragsschluss vor allem ankommt. Grenze sind lediglich willkürliche und damit vergabefremde Zwecke.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 5649
VergabeVergabe
Teilnahmewettbewerb nicht durchlaufen: Bieter darf kein Angebot abgeben!

OLG Dresden, Beschluss vom 10.08.2011 - Verg 6/11

Bei der Vergabe von Dienstleistungen im nicht offenen Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerb können Angebote nur von solchen Bietern abgegeben werden, die zuvor den Teilnahmewettbewerb durchlaufen haben.

Dokument öffnen Volltext