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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 5582
VergabeVergabe
Wie ist bei ungewöhnlich niedrigen Preisen vorzugehen?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.04.2011 - VK-SH 05/11

1. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Erscheinen Angebote im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, hat der Auftraggeber von dem Bieter Aufklärung zu verlangen.

2. Bevor ein Angebot wegen eines auffällig niedrig erscheinenden Preises ausgeschlossen werden kann, muss dem betroffenen Bieter unter Setzen einer angemessenen Frist zwingend Gelegenheit gegeben werden, den Eindruck eines ungewöhnlich niedrigen Angebots zu entkräften oder aber beachtliche Gründe dafür aufzuzeigen, dass sein Angebot trotzdem anzunehmen ist.

3. Nach der Aufklärung hat der Auftraggeber zu prüfen und zu entscheiden, ob trotz des niedrigen Angebots eine ordnungs- und vertragsgemäße Leistungserbringung zu erwarten ist oder nicht.

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IBRRS 2011, 3512
VergabeVergabe
Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung - ein öffentlicher Auftrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - Verg 6/11

1. Gesetzliche Krankenkassen stellen öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB dar. Sie werden - jedenfalls mittelbar - mit den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung durch den Bund finanziert und unterliegen einer engmaschigen staatlichen Rechtsaufsicht.

2. Bei dem zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und dem Hausärzteverband X abgeschlossene Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV-Vertrag) handelt es sich um einen entgeltlichen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB. Danach sind öffentliche Aufträge entgeltliche Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen, d.h. den synallagmatischen Austausch von Leistungen zum Gegenstand haben. Zwar wird aufgrund des Sachleistungsprinzips die hausärztliche Leistung stets gegenüber Dritten, den Versicherten, und nicht gegenüber den Krankenkassen als Auftraggeber erbracht, so dass der unmittelbare Nutznießer der Leistungserbringung nicht die Krankenkassen, sondern die Versicherten sind. Dieses sozialrechtlich vorgegebene Dreiecksverhältnis der Leistungsbeziehungen schließt die Annahme eines entgeltlichen Vertrages i.S.d. § 99 Abs. 1 GWB aber nicht aus. Insoweit genügt es vielmehr, dass ein öffentlicher Auftraggeber als Nachfrager am Markt in Erscheinung tritt und die Leistungen vergütet, auch wenn er sie nicht selbst erhält. Dass die konkrete Auswahlentscheidung durch den Versicherten selbst getroffen wird und der Vertragsschluss zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern grundsätzlich keine Gewähr dafür bietet, dass Versicherte die Leistung überhaupt in Anspruch nehmen, rechtfertigt keine andere Bewertung.

3. Die Feststellung einer mindestens nicht ausschließbaren Beeinträchtigung der Auftragschancen des Antragstellers ist neben einer Rechtsverletzung für den Erfolg des Nachprüfungsantrags unerlässlich. Droht wegen einer Rechtsverletzung kein Schaden, mithin keine Beeinträchtigung der Aussichten auf den Erhalt des Auftrags, sind die Vergabenachprüfungsinstanzen nicht berechtigt, in das Vergabeverfahren einzugreifen.

4. Die Entscheidung der gesetzlichen Krankenkassen - der Antragsgegnerinnen - die Verwaltungs- und insbesondere die Abrechnungsaufgaben nicht einer privatrechtlich organisierten Abrechnungsstelle - und damit nicht der Antragstellerin - sondern der örtlich zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung - der Beigeladenen zu 5 - zu übertragen, stellt einen sozialrechtlich vorausgesetzten und datenschutzrechtlich unbedenklichen Abrechnungsweg.

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IBRRS 2011, 3500
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Sektorenvergabe: Ausschluss bei Änderung an Vergabeunterlagen!

VK Köln, Beschluss vom 02.08.2011 - VK VOL 18/2011

1. Auch bei Anwendbarkeit der Sektorenverordnung führt die Änderung von Vergabeunterlagen zum zwingenden Ausschluss des Angebots.

2. Durch die vom Bieter vorgenommene Änderung der Vergabeunterlagen wird gegen die von der Vergabestelle einzuhaltende Gleichbehandlungsverpflichtung verstoßen.

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IBRRS 2011, 3494
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vertragsschluss mit Tochtergesellschaft: In-House-Vergabe?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2011 - Verg 20/11

1. Sofern die Tochtergesellschaft in nicht unerheblichem Umfang im Wettbewerb tätig ist und von Dritten Aufträge akquiriert, scheidet eine In-House-Vergabe aus.

2. Es stellt eine wesentliche Vertragsänderung dar, wenn eine bisher von einem öffentlichen Auftraggeber beherrschte Gesellschaft, die gleichzeitig Auftragnehmer eines öffentlichen Auftrages dieses öffentlichen Auftraggebers ist, nachträglich materiell (ganz oder teilweise) privatisiert wird. Dadurch verliert diese Gesellschaft nämlich die Fähigkeit, als In-House-Auftragnehmer des öffentlichen Auftraggebers zu fungieren und damit vergaberechtsfrei von diesem öffentlichen Auftraggeber beauftragt zu werden. Gleiches muss gelten, wenn der In-House-Auftragnehmer diese Fähigkeit nachträglich aus anderen Gründen verliert, insbesondere nicht mehr im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber tätig wird.

3. Vertragsänderungen während der Vertragslaufzeit sind vergaberechtlich als Neuvergabe anzusehen, wenn sie wesentlich andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag.

4. Sollen Abfälle, die in der früheren Vergabe mit anderen Abfällen zusammen als Restmüll gesammelt wurden, jetzt gesondert in einer gelben Tonne gesammelt werden und soll deren Abholung erstmals als kommunale Aufgabe erfolgen, so liegt eine wesentliche Vertragsänderung vor.

5. Geht bereits aus der ursprünglichen Ausschreibung klar hervor, unter welchen Umständen der Vertrag und in welche Richtung geändert werden soll, ist die erforderliche Transparenz bereits bei der Vergabe des Erstauftrags gewährleistet. Bei allgemein gehaltenen Klauseln über die Anpassung des Vertrags ist dies nicht zu erkennen.




IBRRS 2011, 3456
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann kann (muss) die Leistung nicht eindeutig beschrieben werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2011 - Verg 36/11

1. Die Absicht des Gesetzgebers, durch Bestimmung einer Antragsfrist einen Antragsteller möglichst frühzeitig zur Anbringung eines Nachprüfungsantrags anzuhalten, schließt aus, die Zulässigkeit und genauso die Begründetheit eines solchen Antrags davon abhängig zu machen, dass der Antragsteller durch den behaupteten Rechtsverstoß eine (praktisch nicht ausschließbare) Beeinträchtigung seiner Auftragschancen erfährt. Insoweit genügt - wenn der Wille des Gesetzgebers nicht konterkariert werden soll - ebenso wie bei der Antragsbefugnis eine abstrakt mögliche Schädigung der Auftragschancen des Antragstellers.

2. Das Verständnis der Freiberuflichkeit im Vergaberecht ist im Sinn einer Einheitlichkeit der Rechtsordnung am gleichlautenden steuerrechtlichen Begriff in § 18 EStG zu orientieren.

3. Zu der Frage, wann ein Vergabeverfahren die Leistung nicht eindeutig und erschöpfend beschreiben muss.

4. Die freihändige Vergabe ist zulässig, wenn die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann.

5. Im Vergabevermerk muss das Vergabeverfahren Schritt für Schritt und in den einzelnen Stufen vorgehensgetreu und nachvollziehbar beschrieben werden.

6. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Dokumentation ist ohne Weiteres bieterschützend.

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IBRRS 2011, 3455
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vertrag zwischen zwei Gebietskörperschaften: Öffentlicher Auftrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2011 - Verg 39/11

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist unter einem "Öffentlichen Auftrag" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit. a) der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134 S. 114) auch ein Vertrag zwischen zwei Gebietskörperschaften zu verstehen, durch den eine von ihnen der anderen eine eng begrenzte Zuständigkeit gegen Kostenerstattung überträgt, insbesondere dann, wenn die übertragene Aufgabe nicht die hoheitliche Tätigkeit als solche, sondern nur Hilfsgeschäfte betrifft?

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IBRRS 2011, 3448
VergabeVergabe
Vorgabe nicht eingehalten: Änderungen an den Vertragsunterlagen!

KG, Beschluss vom 20.04.2011 - Verg 2/11

1. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB hat nicht nur zur Rechtsfolge, dass der Vergabenachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mit ihm ein dem § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unterfallender Vergaberechtsverstoß geltend gemacht wird, sondern auch, dass der hinter dem angeblichen Vergaberechtsverstoß stehende Sachvortrag des Antragstellers präkludiert ist, soweit der Sachvortrag im Rahmen eines anderen Verstoßes in demselben Verfahren relevant wird.*)

2a. Der nach § 3 EG Abs. 3 Buchst. a Halbs. 1 VOL/A 2009 erforderliche Ausschluss kann nicht nur im Rahmen der formalen Prüfung gem. § 19 EG Abs. 2 bis 4 VOL/A 2009 erfolgen, sondern auch im Rahmen der Eignungsprüfung gem. § 19 EG Abs. 4 VOL/A 2009 oder der Prüfung der Angemessenheit der Preise gemäß § 19 EG Abs. 6 Satz 1 VOL/A 2009.*)

2b. Die Feststellung des Vergabesenates im Vergabenachprüfungsverfahren, dass das Angebot eines bestimmten Bieters im vorangegangenen (offenen) Verfahren hätte ausgeschlossen werden müssen, steht einem tatsächlich erfolgten Ausschluss jedenfalls für die Zwecke des § 3 Abs. 3 Buchst. a VOL/A 2009 gleich.*)

3a. Die Frage, ob die Änderung grundlegend ist, ist einzelfallbezogen anhand einer wertenden Betrachtung vorzunehmen. Dabei kommt der Einhaltung des Transparenzgebotes und des Gleichbehandlungsgebotes entscheidende Bedeutung zu; der Antwort auf die Frage, ob die Änderung den Kreis der Bewerber ändert, kommt indizielle Bedeutung zu. Innerhalb des so beschriebenen Rahmens ist danach zu urteilen, ob die Veränderung den Kern des Auftrages betrifft oder seine Details.*)

3b. Die Änderung entspricht u.a. dann dem Transparenzgebot, wenn sie nicht auf einer von außen nicht weiter nachvollziehbaren Motivation der Vergabestelle beruht, sondern die Konsequenz aus der Vergabenachprüfungsentscheidung des Vergabesenats in Bezug auf das vorangegangene (offene) Verfahren ist.*)

3c. Die Änderung entspricht u.a. dann dem Gleichheitsgebot, wenn sie eine Vergabebedingung aufhebt, die sämtliche Bewerber des vorangegangenen (offenen) Verfahrens belastet hat und insbesondere auch zu einem Mangel des Angebotes der Antragstellerin geführt hat.*)

3d. Die Änderung betrifft u.a. dann nicht den Kern des Auftrages, wenn sie nur die Bedingungen des Vergabeverfahrens, nicht aber des Auftrages selbst betrifft und keinen inhaltlichen Bezug zum Gegenstand des Auftrages hat, sondern dem Antragsgegner nur als Grundlage zur Vorbereitung und Kalkulation eines anderweit zu vergebenden Auftrages diesen soll.*)

4a. Ein "formgerechtes" Angebot im Sinne des § 3 EG Abs. 3 Buchst. a Halbs. 2 a.E. VOL/A 2009 liegt u.a. dann nicht vor, wenn der Bieter Änderungen an den Vertragsunterlagen im Sinne des § 16 EG Abs. 4 Satz 1 VOL/A 2009 vorgenommen hat.*)

4b. Eine Änderung an den Vertragsunterlagen im Sinne des § 16 EG Abs. 4 Satz 1 VOL/A 2009 nimmt ein Bieter dann vor, wenn das Angebot des Bieters eine Vorgabe des Leistungsverzeichnisses nicht einhält.*)

4c. Ein Unternehmer, der im vorangegangenen (offenen) Verfahren ein nicht formgerechtes Angebot abgegeben hat, ist gleichwohl in das darauffolgende Verhandlungsverfahren einzubeziehen, wenn diejenige Anforderung in den Vergabebedingungen des vorangegangenen (offenen) Verfahrens, die das Angebot als nicht formgerecht erscheinen ließ, im Verhandlungsverfahren nicht mehr fortbesteht.*)

5. In Fällen, in denen auf ein gescheitertes offenes Verfahren ein Verhandlungsverfahren folgt, ohne dass die ursprünglichen Vergabebedingungen grundlegend geändert werden, entspricht der Wert des Vergabenachprüfungsverfahrens in Bezug auf dieses Verhandlungsverfahren im Regelfall demjenigen in Bezug auf das offene Verfahren.*)

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IBRRS 2011, 3443
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eigentum an Wasserversorgungsanlagen als Ausschließlichkeitsrecht

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2011 - 11 Verg 3/11

1. Ein vergaberechtsfreies Inhouse-Geschäft setzt voraus, dass die Tätigkeit der auftragnehmenden Stelle im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber erfolgt. Dabei sind nur solche Umsätze mit Dritten zu berücksichtigen, die das auftragnehmende Unternehmen aufgrund einer Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erzielt. Umsätze, die aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung im Wettbewerb erzielt werden, sind nicht hinzuzurechnen.*)

2. Die Anwendung des Konzernprivilegs nach § 100 Abs. 2 lit. o GWB setzt voraus, dass der Auftraggeber bereits im Zeitpunkt der Auftragserteilung eine der in § 98 Nr. 4 GWB aufgeführten Tätigkeit ausübt.*)

3. Zu den Voraussetzungen eines Ausschließlichkeitsrechts i.S.v. § 3a Nr. 2 lit. c VOL/A*)




IBRRS 2011, 3442
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Abstimmung zwischen Bieter und Vergabestelle: Nur mit Dokumentation!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.2011 - 1 VK 31/11

1. Spricht die Vergabestelle die Leistungsbeschreibung mit einem Bieter ab und ist in der fortlaufenden Dokumentation nicht festgehalten, welche Punkte auf die Einflussnahme des Bieters zurückzuführen sind, ist die Leistungsbeschreibung neu zu erstellen und entsprechend zu dokumentieren.

2. Allein die Tatsache, dass im Rahmen der Bewertung der Qualität Fragen gestellt werden, stellt keinen Verstoß gegen § 8 EG Abs. 1 VOL/A 2009 dar, wonach die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist, sodass die Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen können und miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind.

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IBRRS 2011, 3441
VergabeVergabe
Streitwertermittlung bei Dienstleistungsaufträgen

VK Sachsen, Beschluss vom 30.08.2011 - 1/SVK/028-11

1. Der Bieter muss verständlich und präzise den Grund erfahren, weshalb sein Angebot erfolglos geblieben ist. Vor dem Hintergrund des Geheimwettbewerbs verbieten sich allerdings Informationen, mit der die unterlegenen Bieter über Einzelheiten des Konkurrenzangebotes informiert werden.

2. Zur Ermittlung der Gebühr wird grundsätzlich der Auftragswert herangezogen.

3. Optionsrechte sind in die Streitwertberechnung einzubeziehen.

4. Bei Dienstleistungsaufträgen ist jedoch zu berücksichtigen, dass nach den Regeln über die Schwellenwertberechnung gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 VgV eine Kappung bei 48 Monaten stattzufinden hat, egal ob es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit bestimmter oder unbestimmter Laufzeit handelt.

5. Zu der Frage, wann für die Vergabestelle die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich ist.

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IBRRS 2011, 3392
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.07.2011 - 15 Verg 6/11

1. Selbst wenn man für die Erkennbarkeit eines Vergabefehlers nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB auch die Kenntnis ständiger Rechtsprechung zugrunde legen will, so sind doch die Entscheidungen zu dem Verbot der Vermengung von Eignungs- und Zuschlagskriterien noch so neu, dass eine Verbreitung als allgemeines Wissen noch nicht vorausgesetzt werden kann.

2. Als Zuschlagskriterien sind alle diejenigen Kriterien ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, sondern im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen.

3. Bei der Einreichung von Referenzen handelt es sich um Eignungsnachweise.

4. Ein Wertungspunkt "Beschreibung des angewendeten Personalkonzepts" darf nicht als Zuschlagskriterium herangezogen werden.

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IBRRS 2011, 3391
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Doch kein Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte?

LG Duisburg, Beschluss vom 12.08.2011 - 10 O 285/11

1. Bei Vergaben unterhalb des Schwellenwertes des § 100 Abs. 1 GWB sind die als Bieter teilnehmenden Unternehmen grundsätzlich auf die Geltendmachung allgemeiner Schadensersatzansprüche - also Sekundäransprüche - wegen vorvertraglicher Schutzpflichtverletzungen beschränkt.

2. Ein Anspruch auf Verhinderung der Auftragsvergabe im Wege des Primärrechtsschutzes steht einem solchen Unternehmen deshalb nicht zu.

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IBRRS 2011, 3387
VergabeVergabe
Auslagenerstattung gem. § 128 IV 3 GWB: Billigkeit Tatbestandsmerkmal?

KG, Beschluss vom 10.08.2011 - Verg 5/11

1. Hat die Vergabekammer - trotz Antrags - nicht über die Erstattung von Auslagen nach § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB sowie über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten entschieden, ist eine hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde unstatthaft; § 116 Abs. 2 GWB findet keine analoge Anwendung; ebensowenig § 75 VwGO.*)

2. Der Streitwert einer solchen sofortigen Beschwerde richtet sich nach der Höhe der Auslagen, deren Erstattung der Beschwerdeführer zu erhalten versucht.*)

3. Die Vergabekammer hat von Amts wegen über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten durch einen Beigeladenen zu entscheiden. Ergeht die Entscheidung ausnahmsweise nicht zusammen mit der Hauptsacheentscheidung kann sie nachgeholt werden.*)

4. a) Zur Frage, ob die Billigkeit der Erstattung, von Auslagen der Beigeladenen eine ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung des § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB ist; der Senat neigt dazu, die Frage zu verneinen (entgegen OLG Celle, Beschluss vom 29.06.2010, 13 Verg 4/10).*)

b) Zur Frage, ob die Vergabekammer zwingend über die Frage der Erstattung von Auslagen der Beigeladenen entscheiden muss.*)

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IBRRS 2011, 3386
VergabeVergabe
Wann ist ein Bieter fachkundig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 17.06.2011 - VgK-17/2011

1. Die Verpflichtung des Auftraggebers aus § 16 Abs. 2 VOB/A, die Eignung der Bieter ordnungsgemäß zu prüfen, ist drittschützend. Bei einer unsachgemäßen Eignungsprüfung ist daher der Antragsteller in seinen Rechten verletzt.

2. Vergaberechtlich gibt es kein "Mehr" an Eignung.

3. Fachkundig ist ein Unternehmen, das nicht nur notwendige, sondern umfassende betriebsbezogene Kenntnisse nach den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik auf dem jeweiligen Spezialgebiet hat.

4. Der Auftraggeber hat jeweils abzuwägen, in welchem Umfang Fachkundenachweise im Einzelfall sachlich geboten sind, und ab welcher Schwelle der zu hohe Nachweis an die Fachkunde den Wettbewerb unzulässig beschränkt. Dem Auftraggeber steht hierbei ein Ermessensspielraum zu, in den die Vergabekammer nicht mit eigenen Zweckmäßigkeitserwägungen eingreifen darf. Erst wenn der Auftraggeber mit unzumutbaren oder sachlich nicht gerechtfertigten Forderungen seinen Ermessensspielraum wettbewerbsbeschränkend überschreitet, kann die Vergabekammer eine Rechtsverletzung feststellen.

5. Die Fachkunde muss nicht bereits vollständig zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung nachgewiesen sein. Der jeweilige Auftragnehmer kann alle Leistungsnachweise einschließlich der Fachkundenachweise auch erbringen, indem er vor der Vergabeentscheidung nachweist, bis zum Vertragsbeginn die Leistungsfähigkeit herstellen zu können. Der Auftraggeber darf lediglich nicht von jeglicher Prüfung der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers absehen, oder den erforderlichen Nachweis insgesamt in die Leistungsphase verlagern.

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IBRRS 2011, 3383
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Privater AG wendet VOB/A an: Rechtsschutz bei Vergabeverstößen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2011 - 27 W 1/11

1. Auch gegenüber privaten Auftraggebern, die bei Durchführung eines Vergabeverfahrens die Einhaltung der VOB/A zusagen, ist den Bietern Primärrechtsschutz zu gewähren.

2. Der Primärrechtsschutz ist vor den ordentlichen Gerichten durch Entscheidung über eine einstweilige Verfügung zu gewähren.

3. Um einem Bieter den ihm zustehenden Primärrechtsschutz effektiv gewähren zu können, ist gegebenenfalls dem privaten Auftraggeber zunächst durch eine Zwischenverfügung der Vertragsabschluss zu untersagen.

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IBRRS 2011, 3382
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren: Änderungen in der Person des Bieters möglich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - Verg 16/11

1. Eine Rügepräklusion kommt in der Regel nur bei auf allgemeiner Überzeugung der Vergabepraxis beruhenden und ins Auge fallenden Rechtsverstößen in Betracht. Der Verstoß muss so offensichtlich sein, dass er einem durchschnittlich erfahrenen Bieter bei der Vorbereitung seines Angebots bzw. seiner Bewerbung auffallen muss. Die Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien stellt keinen derartig offensichtlichen Verstoß dar.

2. Eine nochmalige Anwendung von Eignungskriterien im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist prinzipiell ausgeschlossen.

3. Im Fall einer Umwandlung durch Verschmelzung des Bieterunternehmens auf ein anderes Unternehmen wird die Person des Bieters und künftigen Auftragnehmers geändert. Da bei der Auswechslung des Bieters die bloße Nichtberücksichtigung der Änderung als Sanktion auf die unstatthafte Nachverhandlung ausscheidet, ist in einem derartigen Fall das geänderte Angebot grundsätzlich insgesamt von der Wertung auszunehmen.

4. Mangels Nachverhandlungsverbot im Verhandlungsverfahren besteht grundsätzlich die Gelegenheit, Änderungen in der Person des Bieters, die noch während der Verhandlungsphase eintreten, transparent vorzunehmen.




IBRRS 2011, 3372
VergabeVergabe
Konkurrenzpreis unauskömmlich: Kein Bieterschutz!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.07.2011 - 1 VK 37/11

1. Lediglich der pauschale Hinweis, dass ein Bieter auf Grund seiner Branchen- und Marktkenntnis ein Wertungsergebnis anzweifelt, ersetzt noch nicht den Vortrag konkreter Umstände.

2. Ein Nachprüfungsantrag hat zeitlich nach der Erklärung der Rüge zu erfolgen. Nur ausnahmsweise kann auf diese Reihenfolge oder die Rüge insgesamt verzichtet werden.

3. Einen Bieterschutz im Rechtssinn entfaltet § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009 nur dann, wenn das an den Auftraggeber gerichtete Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Preisangebots fordert.

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IBRRS 2011, 3371
VergabeVergabe
Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter anwendbar!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2011 - 1 VK 25/11

1. "Erkennen" eines Verstoßes setzt nach dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Nr. 1 positive Kenntnis voraus. Fahrlässige, selbst grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht. Es genügt deshalb nicht, dass für den Bieter der Verstoß auf Grund der öffentlichen Bekanntmachung bzw. der Einsicht in die Vergabeunterlagen erkennbar war.

2. Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat sich bereits in mehreren Beschlüssen die für richtig erachteten Ausführungen der Vergabekammer Bund im Beschluss vom 05.03.2010, VK 1-16/10, zu eigen gemacht und hält die Präklusionsvorschrift weiterhin für anwendbar.

3. Das Interesse am Auftrag istweit auszulegen. Es liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrages am Vergabeverfahren teilgenommen und einen Vergabeverstoß ordnungsgemäß gerügt hat. Ein Nichtbieter hat sein Interesse am Auftrag auch dann hinreichend bekundet, wenn er berechtigt geltend machen kann, an der Abgabe eines aussichtsreichen Angebots gehindert worden zu sein.

4. Es gibt keinen Grundsatz dahingehend, dass ein Auftraggeber Risiken nicht auf den Auftragnehmer abwälzen dürfte. Jedenfalls dann aber, wenn die Bieter auf Grund der Risikoverlagerung nicht mehr vorausschauend planen können und die Leistungsanforderungen für sie nicht mehr so beherrschbar sind, dass sich ihre Leistungspflichten von einem Glücksspiel noch wesentlich unterscheiden, ist der Grundsatz eines fairen Wettbewerbs, der vergleichbare Angebote benötigt, verletzt.

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IBRRS 2011, 3362
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter anwendbar!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2011 - 1 VK 24/11

1. "Erkennen" eines Verstoßes setzt nach dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Nr. 1 positive Kenntnis voraus. Fahrlässige, selbst grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht.

2. Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat sich bereits in mehreren Beschlüssen die für richtig erachteten Ausführungen der Vergabekammer Bund im Beschluss vom 05.03.2010, VK 1-16/10, zu eigen gemacht und hält die Präklusionsvorschrift weiterhin für anwendbar.

3. Das Interesse am Auftrag ist weit auszulegen. Es liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrages am Vergabeverfahren teilgenommen und einen Vergabeverstoß ordnungsgemäß gerügt hat. Ein Nichtbieter hat sein Interesse am Auftrag auch dann hinreichend bekundet, wenn er berechtigt geltend machen kann, an der Abgabe eines aussichtsreichen Angebots gehindert worden zu sein.

4. Es gibt keinen Grundsatz dahingehend, dass ein Auftraggeber Risiken nicht auf den Auftragnehmer abwälzen dürfte. Jedenfalls dann aber, wenn die Bieter auf Grund der Risikoverlagerung nicht mehr vorausschauend planen können und die Leistungsanforderungen für sie nicht mehr so beherrschbar sind, dass sich ihre Leistungspflichten von einem Glücksspiel noch wesentlich unterscheiden, ist der Grundsatz eines fairen Wettbewerbs, der vergleichbare Angebote benötigt, verletzt.

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IBRRS 2011, 3361
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter anwendbar!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2011 - 1 VK 23/11

1. "Erkennen" eines Verstoßes setzt nach dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Nr. 1 positive Kenntnis voraus. Fahrlässige, selbst grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht.

2. Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat sich bereits in mehreren Beschlüssen die für richtig erachteten Ausführungen der Vergabekammer Bund im Beschluss vom 05.03.2010, VK 1-16/10, zu eigen gemacht und hält die Präklusionsvorschrift weiterhin für anwendbar.

3. Das Interesse am Auftrag ist weit auszulegen. Es liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrages am Vergabeverfahren teilgenommen und einen Vergabeverstoß ordnungsgemäß gerügt hat. Ein Nichtbieter hat sein Interesse am Auftrag auch dann hinreichend bekundet, wenn er berechtigt geltend machen kann, an der Abgabe eines aussichtsreichen Angebots gehindert worden zu sein.

4. Es gibt keinen Grundsatz dahingehend, dass ein Auftraggeber Risiken nicht auf den Auftragnehmer abwälzen dürfte. Jedenfalls dann aber, wenn die Bieter auf Grund der Risikoverlagerung nicht mehr vorausschauend planen können und die Leistungsanforderungen für sie nicht mehr so beherrschbar sind, dass sich ihre Leistungspflichten von einem Glücksspiel noch wesentlich unterscheiden, ist der Grundsatz eines fairen Wettbewerbs, der vergleichbare Angebote benötigt, verletzt.

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IBRRS 2011, 3360
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebot widerspricht eindeutig Vergabeunterlagen: Aufklärungsgespräch?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.2011 - 1 VK 17/11

1. Jeder Bieter hat die Pflicht, die Vergabeunterlagen sorgfältig auszufüllen, wozu gegebenenfalls auch das Vier-oder Mehraugenprinzip gehört oder die Inanspruchnahme zusätzlichen Sachverstands.

2. Widerspricht ein eindeutiges und zweifelsfreies Angebot den Vergabeunterlagen, muss die Vergabestelle kein Aufklärungsgespräch führen. Anderenfalls bestünde die Gefahr von Manipulationen und eines unzulässigen Eingriffs in den Wettbewerb.

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IBRRS 2011, 3346
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Höchstsatz einer Geschäftsgebühr nur in schwierigen Fällen!

OLG München, Beschluss vom 12.07.2011 - Verg 23/10

1. Der Höchstsatz einer 2,5-fachen Geschäftsgebühr für die Tätigkeit eines Anwalts in einem Vergabenachprüfungsverfahren ist nur bei überdurchschnittlich umfangreichen und schwierigen Fällen gerechtfertigt.

2. Allein die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in einem durchschnittlich schwierigen oder umfangreichen Verfahren kann trotz des größeren zeitlichen Aufwandes für den Rechtsanwalt den Höchstsatz nicht begründen.

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IBRRS 2011, 3341
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch im Verhandlungsverfahren: Ausschluss unvollständiger Angebote!

VK Nordbayern, Beschluss vom 11.07.2011 - 21.VK-3194-17/11

1. Es mag umstritten sein, ob bei einem Abweichen der angebotenen Leistung von der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistung ein Fall der unzulässigen Änderung an den Verdingungsunterlagen nach § 21 Nr. 1 Abs. 4 VOL/A vorliegt, welcher zum zwingenden Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1d VOL/A führt, oder ob ein nicht ausdrücklich in der Verdingungsordnung enthaltener zwingender Ausschlussgrund wegen der sich nicht deckenden und damit nicht zu einem Vertrag führenden Willenserklärungen angenommen wird. Unabhängig von der dogmatischen Einordnung ist die Rechtsfolge des zwingenden Ausschlusses aber nach beiden Ansichten gegeben.*)

2. Die Grundsätze zur Behandlung unvollständiger oder geänderter Angebote gelten auch im Verhandlungsverfahren. Den Bieter trifft die Obliegenheit, bei der Angebotsabgabe die aufgestellten Mindestanforderungen zu beachten und sein Angebot gemäß den Anforderungen abzugeben. Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot als tragende Grundlagen des Vergaberechts verlangen, dass die Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen an die Angebote auch im Verhandlungsverfahren verbindlich sind.*)

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IBRRS 2011, 3337
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht - Beihilfeverdacht: Urkundenprozess unstatthaft!

LG Köln, Urteil vom 30.08.2011 - 5 O 299/10

Ist hinreichend wahrscheinlich, dass der in einem Urkundenprozess geltend gemachte Zahlungsanspruch auf einem Vertrag beruht, der deshalb nichtig ist, weil es sich bei der versprochenen Leistung um eine rechtswidrige Beihilfe handelt, ist der Urkundenprozess nicht statthaft.

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IBRRS 2011, 3330
VergabeVergabe
Muss der Auftraggeber konkrete Leitfabrikate vorgeben?

VK Bund, Beschluss vom 17.06.2011 - VK 1-57/11

1. § 16 Abs. 6 Nr. 1 VOB/A ist nicht drittschützend. Die Vorschrift schützt grundsätzlich nur den öffentlichen Auftraggeber, der bei der Zuschlagserteilung auf ein sog. Unterangebot Gefahr laufen kann, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß zu Ende führen kann.

2. Nur ausnahmsweise kann sich ein Bieter auf den Wettbewerbsgrundsatz und das Verbot wettbewerbsbeschränkender und unlauterer Verhaltensweisen im Wettbewerb berufen, wenn das Unterkostenangebot eines Konkurrenten in Marktverdrängungsabsicht oder zumindest mit der in Kauf genommenen Gefahr abgegeben worden ist, ihn (den Mitbewerber) ganz und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe vom Markt zu verdrängen.

3. Eine weitere Ausnahme besteht dann, wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner unauskömmlichen Preisgestaltung bei der Ausführung des Auftrags voraussichtlich in so große Schwierigkeiten kommt, dass er die Ausführung abbrechen muss und die am Vergabeverfahren beteiligten Wettbewerber, die die Leistung zu einem angemessenen Preis angeboten haben, aus welchen Gründen auch immer dann nicht mehr in die Ausführung des Vertrages eintreten können.

4. Den Vorgaben des § 7 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, wonach die zu beschaffende Leistung erschöpfend und eindeutig zu beschreiben ist, wird genügt, wenn der öffentliche Auftraggeber im Leistungsverzeichnis konkrete Vorgaben an die zu liefernden und zu montierenden Geräte stellt hat. Die Vorgabe von Leitfabrikaten durch den Auftraggeber ist nach der VOB/A ebenso wenig vorgeschrieben wie die Angabe der konkret angebotenen Hersteller oder Typen durch den Bieter, sofern dies nicht ausdrücklich verlangt wird.

5. Mit seiner Angebotserklärung auf eine solche Leistungsbeschreibung erklärt der Bieter, zu dem von ihm genannten Preis Geräte anzubieten, die über die ausgeschriebenen Eigenschaften verfügen.

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IBRRS 2011, 3329
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Ausschluss bei offenkundigen Rechenfehlern!

VK Bund, Urteil vom 04.07.2011 - VK 3-74/11

1. Der Auftraggeber ist gemäß § 16 Abs. 3 VOB/A verpflichtet, die Angebote rechnerisch, technisch und wirtschaftlich zu prüfen. Rechnerische Mängel eines Angebots sind vom Auftraggeber zu korrigieren, sofern sie offensichtlich sind.

2. Steht der Einsatzpreis für eine Leistung zweifelsfrei fest und sind dem Bieter lediglich offensichtliche Additions- oder Multiplikationsfehler unterlaufen, ist eine rechnerische Korrektur im Allgemeinen zulässig.

3. Für die Durchführung der Korrektur gibt es keine "Schwellenwerte". Es ist daher vom öffentlichen Auftraggeber im Cent-Bereich genauso zu verfahren wie im Millionen-Bereich.

4. Die Zuverlässigkeit eines Bieters i.S. § 16 Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ist grundsätzlich in Frage gestellt, wenn ihm eine vorsätzliche Erhöhung des Angebotspreises durch bewusste Additionsfehler nachgewiesen werden kann.

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IBRRS 2011, 5655
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wer selbst genug Geld hat, bekommt keine Fördermittel!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.08.2011 - 2 A 10453/11

1. Eine Gemeinde erhält keine Zuwendungen zu den Kosten eines Straßenbauprojektes nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz, wenn sie in der Lage ist, das Vorhaben wegen ihrer günstigen Haushaltslage aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Insoweit steht das haushaltsrechtliche Subsidiaritätsprinzip des § 44 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Landeshaushaltsordnung der Zuwendungsgewährung entgegen.*)

2. Ob das Subsidiaritätsprinzip die Bewilligung einer Zuwendung nach dem Landeskommunalverfassungsgesetz ausschließt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.*)

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IBRRS 2011, 3322
VergabeVergabe
Eignungskriterien sind keine Zuschlagskriterien!

VK Nordbayern, Beschluss vom 13.07.2011 - 21.VK-3194-18/11

1. Die Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB besteht nur für die vom Antragsteller erkannten Vergabefehler. Kenntnis in diesem Sinn setzt einmal die positive Kenntnis der einen Vergabefehler ausmachenden Tatsachenumstände, außerdem aber auch die zumindest laienhafte rechtliche Wertung des Antragstellers voraus, dass die bekannten Tatsachen den Schluss auf eine Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen rechtfertigen. Ist zwischen den Streitparteien der Zeitpunkt der die Rügefrist auslösenden positiven Kenntnis strittig, so geht die Beweislastverteilung des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB zu Lasten der Vergabestelle.*)

2. Antragsteller, die ohne hinreichenden Grund von der Abgabe eines Angebots abgesehen haben, fehlt die Antragsbefugnis, weil sie von vornherein keine Chance haben, den ausgeschriebenen Auftrag zu erhalten. Sie haben deshalb die Darlegungslast, gerade durch den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß an der Angebotsabgabe gehindert gewesen zu sein. Der Antragsteller muss deshalb die Kausalität zwischen Vergaberechtsverstoß und unterlassener Angebotsabgabe schlüssig darlegen.*)

3. Kriterien, die nicht mit der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, sondern im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen, sind als "Zuschlagskriterien" ausgeschlossen.*)

4. Die Forderung von anderen Nachweisen als Eigenerklärungen sind zwar nach § 7 EG Abs. 1 letzter Satz VOL/A grundsätzlich möglich, müssen aber vom Auftraggeber in der Dokumentation begründet sein.*)

5. Die Kriterien sind so zu fassen, dass alle durchschnittlichen fachkundigen Interessenten sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt in gleicher Weise auslegen können. Die Interessenten müssen anhand der Angaben in der Bekanntmachung entscheiden können, ob sie sich am Vergabeverfahren beteiligen wollen oder nicht.*)

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IBRRS 2011, 3318
VergabeVergabe
Führt Restschuldbefreiung eines NU zum Angebotsausschluss?

VK Bund, Beschluss vom 14.06.2011 - VK 1-54/11

1. Im Rahmen der Eignungsprüfung ist gegebenenfalls auch die Eignung der Nachunternehmer zu prüfen. Insbesondere wenn der Bieter einen Nachunternehmer benannt hat, ist dies verbindlicher Teil seines Angebots, und der Auftraggeber kann prüfen, ob der Bieter unter Einbeziehung der ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen in der Lage ist, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen.

2. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei der Phase der Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff. InsO um einen Teil des Insolvenzverfahrens im Sinne der §§ 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. e, 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. g und Nr. 2 lit. a VOB/A handelt.

3. Die Norm des § 16 Abs. 1 Nr. 2 lit. a VOB/A eröffnet dem Auftraggeber jedoch einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, einen Bewerber oder Bieter auf Basis einer abstrakten Gefährdungslage, ohne eine gezielte und konkrete Überprüfung seiner Eignung, d.h. seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit - hier also trotz des Restschuldbefreiungsverfahrens - vom Wettbewerb auszuschließen.

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VPRRS 2011, 0432
VergabeVergabe
NU-Verpflichtungserklärung unvollständig: Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 02.02.2011 - VK 3-168/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0431
VergabeVergabe
NU-Verpflichtungserklärung unvollständig: Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 01.02.2011 - VK 3-165/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3311
VergabeVergabe
Antrag auf losweise Vergabe: Streitwert des Nachprüfungsverfahrens?

BGH, Beschluss vom 19.07.2011 - X ZB 4/10

1. Will der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren mit der begehrten Nichtigerklärung eines im Wege der De-facto-Vergabe geschlossenen Vertrages auch erreichen, dass der Gesamtgegenstand dieses Vertrages in einem künftigen Vergabeverfahren losweise vergeben wird, bestimmt sich die für den Streitwert maßgebliche Auftragssumme nach dem Wert der Lose, an deren Erbringung der Antragsteller interessiert ist.*)

2. Für die Schätzung des Werts dieser Lose sind die in § 3 VgV genannten Parameter heranzuziehen, soweit sie nach den Umständen für eine entsprechende Anwendung geeignet erscheinen.*)

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IBRRS 2011, 3310
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann dürfen Wahl- oder Alternativpositionen ausgeschrieben werden?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.06.2011 - 1 VK 26/11

1. Anders als Bedarfs- oder Eventualpositionen werden Wahl- oder Alternativpositionen werden in der VOB/A nicht erwähnt. Für sie gilt allerdings das Gleiche wie für die Bedarfs-/Eventualpositionen, das heißt, Wahl- oder Alternativpositionen dürfen grundsätzlich nicht in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden.

2. Ausnahmsweise ist der Ansatz von Wahlpositionen statthaft, wenn und soweit ein berechtigtes Bedürfnis des öffentlichen Auftraggebers besteht, die zu beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweilen offen zu halten.

3. Der Ansatz von Wahlpositionen steht zudem unter dem Vorbehalt, dass der öffentliche Auftraggeber durch die Gestaltung seiner Ausschreibungsbedingungen soweit wie möglich die Transparenz des Vergabeverfahrens wahrt und einer Manipulation der Vergabeentscheidung vorbeugt.

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IBRRS 2011, 3308
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann kann Ausschreibung wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben werden?

VK Bund, Beschluss vom 22.07.2011 - VK 3-83/11

1. Es steht einem öffentlichen Auftraggeber frei, von einem Beschaffungsvorgang Abstand zu nehmen, auch wenn der Grund hierfür nicht unter eine Kategorie des § 17 Abs. 1 VOL/A fällt.

2. Die Tatsache, dass ein Vergabeverfahren initiiert wird, begründet keinen Kontrahierungszwang, möglicherweise allerdings Schadensersatzansprüche.

3. Gibt der öffentliche Auftraggeber sein Beschaffungsvorhaben nicht auf, sondern verfolgt es in einem anderen Vergabeverfahren (hier: freihändige Vergabe) weiter, kommt es darauf an, ob ein Aufhebungsgrund vorliegt. Ist das nicht der Fall, gibt es keine Berechtigung, das Ausschreibungsverfahren zu beenden.

4. Die Tatsache allein, dass der Angebotspreis die subjektiven Vorstellungen des Auftraggebers übersteigt, ist nicht maßgeblich für die Feststellung eines unwirtschaftlichen Ergebnisses, es sind vielmehr objektive Maßstäbe zugrunde zu legen.

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IBRRS 2011, 3299
VergabeVergabe
Bieteranschreiben ist nicht immer Bestandteil des Angebots!

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.09.2002 - 26045-VgK 11/2002

Enthält das Anschreiben des Bieters keine Bestandteile/Informationen, die auf das Angebot wirken und ist es nach Aufmachung und Inhalt ein reines Übersendungsschreiben, sind die auf der Rückseite des Übersendungsschreibens abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters nicht als Änderung an den Verdingungsunterlagen im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A zu betrachten.

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IBRRS 2011, 3296
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann beginnt das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb?

OLG Naumburg, Beschluss vom 18.08.2011 - 2 Verg 3/11

1. Ein nach Aufhebung des Offenen Verfahrens durchgeführtes Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb i.S. von § 3 EG Abs. 4 VOL/A ist ein eigenständiges förmliches Vergabeverfahren; mangels Vergabebekanntmachung ist für den nach § 131 Abs. 8 GWB bzw. § 23 VgV maßgeblichen Beginn des Verfahrens auf die erste "nach außen" gerichtete Erklärung des öffentlichen Auftraggebers über die Neuausschreibung, z. Bsp. auf die Absendung einer Einladung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren an private Wirtschaftsunternehmen, abzustellen.*)

2. Zur prozessualen Behandlung einer Anschließungserklärung der Antragsgegnerin an die sofortige Beschwerde der Beigeladenen nach Ablauf der Beschwerdefrist.*)

3. Die Vorschrift des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB ist auf ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb i.S. von § 3 EG Abs. 4 VOL/A in der Weise entsprechend anwendbar, dass an die Stelle der in der Bekanntmachung benannten Angebots- und Bewerbungsfrist eine entsprechende, in den Vergabeunterlagen bekannt gemachte Ausschlussfrist für die Einreichung der (indikativen bzw. letztverbindlichen) Angebote bzw. der fehlenden Unterlagen tritt.*)

4. Dem Aufgreifen eines Vergabeverstoßes durch die Vergabekammer von Amts wegen steht es grundsätzlich entgegen, wenn die Antragstellerin selbst ihrer Rügeobliegenheit nicht nachgekommen und insoweit nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB eine Präklusion bewirkt worden ist.*)

5. Bei der Bestimmung des Umfangs und des Inhalts der Überprüfungs- und Kontrollpflichten des öffentlichen Auftraggebers im Rahmen der inhaltichen Eignungsprüfung ist zu berücksichtigen, dass dem Auftraggeber im Vergabeverfahren nur begrenzte zeitliche und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen und dass der Aufwand der Eignungsprüfung noch in einem angemessenen Verhältnis zur beabsichtigten Beschaffung steht.*)

6. Wird im Vergabeverfahren die Vorlage einer Genehmigung ohne weitere Anmerkungen verlangt, so kann dieses Verlangen aus der Sicht eines verständigen, fachkundigen und mit den Einzelheiten der Ausschreibung vertrauten Bieters nur dahingehend verstanden werden, dass der vollständige Genehmigungsbescheid vorzulegen ist.*)

7. Hat sich der öffentliche Auftraggeber entschieden, im Verhandlungsverfahren allen Bietern die Gelegenheit zur Nachreichung sämtlicher bislang fehlender Eignungserklärungen und -nachweise einzuräumen, und hat er bei einem Bieter vergaberechtswidrig eine Bewerbungsanforderung als erfüllt angesehen und deswegen auf eine Nachforderung verzichtet, so ist er im Nachprüfungsverfahren regelmäßig zu verpflichten, dem betroffenen Bieter eine Frist zur Nachreichung dieser Unterlage zu gewähren.*)




IBRRS 2011, 3295
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anordnung zur Aufhebung der Ausschreibung enthält Zuschlagsverbot!

OLG Naumburg, Beschluss vom 05.05.2011 - 2 Verg 3/11

Für einen Antrag auf Verlängerung des prozessualen Zuschlagsverbots nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn wegen § 118 Abs. 3 GWB ein Zuschlag im laufenden Vergabeverfahren vor einer Hauptsacheentscheidung des Senats nicht zu besorgen ist. Mit der Anordnung der Verpflichtung des Auftraggebers zur Aufhebung des laufenden Vergabeverfahrens ist zwangsläufig eine Untersagung der Zuschlagserteilung in diesem Verfahren verbunden.*)

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IBRRS 2011, 3294
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenerstattung: Bei BIEGE nur für einen Rechtsanwalt!

OLG Naumburg, Beschluss vom 29.07.2011 - 2 Verg 9/11

1. In einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist es aus kostenrechtlicher Sicht i.S. von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung durch eine Bietergemeinschaft regelmäßig ausreichend und den verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft auch zumutbar, dass die Bietergemeinschaft von einem Rechtsanwalt als Hauptbevollmächtigten einheitlich vertreten wird.*)

2. Lässt sich die Bietergemeinschaft von mehreren Rechtsanwälten getrennt vertreten, so sind deren außergerichtliche Aufwendungen nur bis zur Höhe der fiktiven Kosten eines einheitlichen Verfahrensbevollmächtigten erstattungsfähig.*)

3. Die Aktenversendungspauschale ist nicht Bestandteil der allgemeinen Geschäfts- oder Portokosten des Anwalts, sondern eine Auslage der Verfahrensbeteiligten selbst, über deren Erstattungsfähigkeit eigenständig zu entscheiden ist.*)

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IBRRS 2011, 3281
VergabeVergabe
Zur Auskömmlichkeit von Niedrigpreisangeboten

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2002 - 1 VK 14/02

Ohne amtlichen Leitsatz.

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IBRRS 2011, 3257
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie weit geht der Anspruch auf Akteneinsicht?

OLG Naumburg, Beschluss vom 01.06.2011 - 2 Verg 3/11

1. Die Vorschrift des § 111 Abs. 1 GWB ist dahin auszulegen, dass der Anspruch auf Akteneinsicht von vornherein auf diejenigen Aktenbestandteile beschränkt ist, deren Inhalt ggf. dem entscheidungserheblichen Prozessstoff zuzuordnen ist. Die Beschränkung des Verfahrensstreitstoffes wirkt sich unmittelbar auf den Umfang des prozessualen Akteneinsichtsrechts aus.*)

2. Steht dem Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf Akteneinsicht ein Anspruch des von der Akteneinsicht betroffenen Bieters auf Geheimhaltung des Inhalts bzw. der Erläuterungen seines Angebots nach § 111 Abs. 2 GWB entgegen, so ist eine Abwägung entsprechend § 72 Abs. 2 S. 4 GWB vorzunehmen zwischen dem Interesse des Antragstellers an einem effektiven Individualrechtsschutz und dem gleichgerichteten Interesse der Allgemeinheit an der Einhaltung des materiellen Vergaberechts einerseits und dem Geheimhaltungsinteresse des von der Akteneinsicht Betroffenen andererseits.*)

3. Im Rahmen dieser Abwägung ist auch zu berücksichtigen, ob ein effektiver Rechtsschutz des Akteneinsicht Begehrenden durch andere, das Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen ganz oder teilweise wahrende Art und Weise gewährleistet werden kann (hier: Mitteilung einzelner Inhalte der Eignungsunterlagen und des Vergabevermerks in anonymisierter Form).*)

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IBRRS 2011, 3233
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ist ein Bistum ein öffentlicher Auftraggeber?

OLG Celle, Beschluss vom 25.08.2011 - 13 Verg 5/11

1. Ein Bistum ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.*)

2. Untergliederungen der Katholischen Kirche kommen als Auftraggeber nach § 98 Nr. 5 GWB in Betracht.*)

3. Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Anteils von Zuwendungen öffentlicher Stellen i.S. des § 98 Nr. 5 GWB sind die gesamten Projektkosten einschließlich der Umsatzsteuer.*)

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IBRRS 2011, 3230
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte: Nicht nur bei Willkür!

LG Saarbrücken, Beschluss vom 19.08.2011 - 7 O 33/11

1. Mit der Teilnahme an einer Ausschreibung entsteht zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter ein vorvertragliches Schuldverhältnis durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, aus dem der Bieter einen Anspruch auf Einhaltung von Schutz- und Sorgfaltspflichten hat.

2. Erfolgt die Ausschreibung nach den Regeln der VOB/A erfolgt, kann der Bieter verlangen, dass sich der öffentliche Auftraggeber an die sich daraus ergebenden Vergabegrundsätze hält.

3. Bei einem Verstoß gegen die Vergabegrundsätze der VOB/A stehen den betroffenen Bietern Unterlassungsansprüche aus §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB zu. Ein vorsätzliches oder willkürliches Verhalten des Auftraggebers ist nicht erforderlich.

4. Ein Nebenangebot setzt begrifflich voraus, dass die Leistung inhaltlich anders angeboten wird, als sie in der Leistungsbeschreibung, die zum Gegenstand des Vergabeverfahrens gemacht wird, enthalten ist. Ein projektbezogener Nachlass erfüllt diese Voraussetzung nicht.

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IBRRS 2011, 3229
VergabeVergabe
Einseitige Risikoverlagerung: Verstoß gegen Wettbewerbsgrundsatz!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2011 - 1 VK 23/11; 1 VK 24/11

1. Es gibt keinen Grundsatz dahingehend, dass ein öffentlicher Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach VOL/A bestimmte Risiken nicht auf den Auftragnehmer abwälzen darf.

2. Jedenfalls dann aber, wenn die Bieter auf Grund der Risikoverlagerung nicht mehr vorausschauend planen können und die Leistungsanforderungen für sie nicht mehr so beherrschbar sind, dass sich ihre Leistungspflichten von einem Glücksspiel noch wesentlich unterscheiden, ist der Grundsatz eines fairen Wettbewerbs, der vergleichbare Angebote benötigt, verletzt.

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IBRRS 2011, 3219
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch im Nachprüfungsverfahren muss noch rechtzeitig gerügt werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.06.2011 - 11 Verg 4/11

1. Erkennt der Bieter Vergabeverstöße erstmals im Zusammmenhang mit dem Vortrag des Auftraggebers im Nachprüfungsverfahren, muss er diese so unverzüglich rügen, dass die Rüge noch im laufenden Verfahren berücksichtigt werden kann.

2. Die erstmalige Rüge im Rahmen eines nicht nachgelassenen Schriftsatzes ist jedenfalls dann verspätet, wenn der Bieter die Rüge aufgrund seiner Tatsachenkenntnis schon während des Nachprüfungsverfahrens hätte vorbringen können.

3. Mit einer derart verspäteten Rüge bleibt der Bieter auch im Beschwerdeverfahren ausgeschlossen.

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IBRRS 2011, 5377
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Der verantwortliche Entscheidungsträger muss sich ermitteln lassen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2011 - 1 VK 15/11

1. Zur Beweiskraft der Dokumentation bedarf es stets der Unterschrift durch den Entscheidungsträger mit Angabe des Datums.

2. Die Wertung allein durch Eintrag von Punkten in die Bewertungsmatrix ist aus sich heraus nicht verständlich und nachvollziehbar.

3. Auch nach mehreren Monaten können Dokumentationsmängel nachgearbeitet und damit geheilt werden.

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IBRRS 2011, 3162
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Beschlagnahme im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2011 - Verg 37/11

Im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren besteht keine rechtliche Handhabe für das Oberlandesgericht, eine Beschlagnahme anzuordnen.

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IBRRS 2011, 3161
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verbundene Unternehmen: Kein Geheimwettbewerb ohne "chinese walls"!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011 - Verg 1/11

1. Ein ausgeschriebenes "Mehr-Partner-Modell" setzt einen im Verhältnis zum Normalfall der Ausschreibung stärkeren Anreiz für wettbewerbswidrige Verhaltensweisen konzernverbundener Unternehmen.

2. Die Durchbrechung der gegenseitigen Geheimhaltung verbundener Unternehmen wird vermutet, wenn beide Unternehmen jeweils die tatsächliche Möglichkeit hatten, über ein gemeinsam benutztes Laufwerk Kenntnis von Angebotskalkulationen des verbundenen Unternehmens zu erhalten.

3. Unerheblich ist, ob das Laufwerk versehentlich oder fahrlässig installiert bzw. nicht gegen Datenzugriff gesichert war.

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IBRRS 2011, 3153
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen fehlender Erläuterung zur Preiskalkulation?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2011 - Verg 66/11

1. Verlangt der Auftraggeber, dass Nebenangebote, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern sind, zählen diese zum Nebenangebot geforderten Angaben zu den Erklärungen im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Es handelt sich insoweit nicht um Preisangaben, sondern um Erläuterungen zur Preiskalkulation des Nebenangebots.*)

2. Ein Nebenangebot darf nicht wegen Fehlens dieser Angaben ausgeschlossen werden, ohne dass der Auftraggeber dem Bieter gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 VOB/A zuvor Gelegenheit zur nachträglichen Vorlage binnen sechs Kalendertagen gegeben hat.*)

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IBRRS 2011, 5373
VergabeVergabe
Leistung entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik: Bieter kann trotzdem anbieten!

OLG Dresden, Beschluss vom 17.05.2011 - Verg 3/11

Lassen die Ausschreibungsunterlagen die Abgabe eines Angebots zu, so wird ein Bieter hieran nicht dadurch gehindert, dass das ausgeschriebene Leistungsprofil nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen mag.*)

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IBRRS 2011, 3048
VergabeVergabe
Antragsrücknahme mangels Erfolgsaussicht: Antragsteller trägt Kosten

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.08.2011 - 15 Verg 7/11

1. Wird die Beschwerde nach Zurückweisung des Eilantrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung mangels Erfolgsaussicht zurückgenommen, hat der Antragsteller die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zu diesen gehörenden Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB und die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung der notwendigen Auslagen des Antragsgegners zu tragen.

2. Maßgeblich für den Beschwerdewert ist der Bruttoauftragswert, für dessen Ermittlung neben der achtjährigen regulären Vertragslaufzeit deren optionale Verlängerung um weitere zwei Jahre einzubeziehen ist.

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