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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10836 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 3702
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kalkulation spricht für untertarifliche Entlohnung: Ausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2011 - Verg 80/11

1. Die Plausibilität des Angebots auf der ersten Wertungsstufe zu prüfen.

2. Dabei ist zu überprüfen, ob die Kalkulation des Bieters, die auf den für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträgen zu fußen habe, die Leistungsbeschreibung hinreichend widerspiegelt.

3. Unterschreiten die angesetzten Kosten die nach der Leistungsbeschreibung notwendigen oder angebotenen Leistungen, ist dies entweder auf eine untertarifliche Entlohnung der Arbeitnehmer oder auf den fehlenden Willen des Bieters, die angebotenen Leistungen vollständig zu erbringen, zurückzuführen. Beide denkbaren Gründe führen zum Ausschluss des Angebots.

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IBRRS 2011, 3700
VergabeVergabe
Änderungen = Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 17.05.2011 - 1/SVK/012-11

1. Gemäß § 16 EG Abs. 4 Satz 1 VOL/A 2009 sind Änderungen an den Vertragsunterlagen durch den Bieter unzulässig. Derartige Änderungen haben nach § 19 EG Abs. 3 d VOL/A 2009 zur Folge, dass das Angebot, welches nicht der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers entspricht, von der Wertung ausgeschlossen werden muss. Änderungen können in Ergänzungen und Streichungen bestehen; sie können sich aber auch auf den (technischen) Inhalt der Leistungen beziehen. Eine Änderung der Vertragsunterlagen liegt daher auch vor, wenn der Bieter eine andere als die ausgeschriebene Leistung anbietet.*)

2. Unterlässt allerdings der Auftraggeber bspw. die konkrete Vorgabe eines zeitlichen Rahmengerüstes, innerhalb dessen die Leistung zu erbringen ist oder die konkrete Vorgabe, dass ihm lediglich ein nicht wechselnder Ansprechpartner während des Leistungszeitraumes zur Verfügung zu stehen hat, so kann es nicht zum Ausschluss des Angebotes führen, wenn ein Bieter ihm ein Organisationsmodel unterbreitet, welches zwei alternierende Ansprechpartner vorsieht.*)

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IBRRS 2011, 3698
VergabeVergabe
Wann liegt eine Mischkalkulation vor?

VK Sachsen, Beschluss vom 01.06.2011 - 1/SVK/019-11

1. Eine angebotsausschließende Mischkalkulation liegt bei der Beförderung von Postdienstleitungen vor, wenn ein Bieter die in gesonderten Positionen auszuweisenden Kosten für Frankierung und Abholung in den Portopreis mit einkalkuliert.*)

2. Der Nachweis einer Mischkalkulation ist geführt, wenn ein Bieter selbst eingesteht, dass einzeln auszuweisende Kosten in einer anderen Position enthalten sind.*)

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IBRRS 2011, 3695
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schwellenwertberechnung: Ein Radweg = Zwei Radwege?

VK Köln, Beschluss vom 05.07.2011 - VK VOB 17/2011

1. Bei der Prüfung des Schwellenwerts sind die geschätzten Gesamtkosten der Baumaßnahme und nicht die Ausschreibungsergebnisse zu Grunde zu legen.

2. Die geschätzten Kosten zweier Bauabschnitte, die dem Lückenschluss einer Gesamtstrecke dienen, sind bei der Schwellenermittlung zu addieren, diese stellen einen Bauauftrag dar.

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IBRRS 2011, 3689
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuschlagskriterium "Wirtschaftlichkeit": Nicht ohne Wertungsmatrix!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011 - Verg 64/10

1. Eine Verletzung der Rechte der Bieter liegt dann vor, wenn der Auftraggeber bei der Wertung das Kriterium der "Wirtschaftlichkeit" herangezogen hat, ohne eine dieses Kriterium näher konkretisierende Wertungsmatrix den Bietern bekanntzugeben und der Wertung zugrundezulegen.

2. Eine Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahren liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber von der zunächst beabsichtigten Zuschlagserteilung an einen anderen Bieter abgesehen und das Vergabeverfahren durch die Übersendung korrigierter Vergabeunterlagen zurückversetzt hat.

3. Für die Frage der Erledigung kommt es nicht darauf an, ob der ursprüngliche Nachprüfungsantrag zulässig und begründet war. Es reicht vielmehr aus, dass der auf Vornahme oder Unterlassung gerichtete Antrag des Antragstellers gegenstandslos geworden ist.

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IBRRS 2011, 3681
VergabeVergabe
Zuschlag kann auch nach Ablauf der Bindefrist erteilt werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 28.07.2011 - WVerg 5/11

1. Bei Postdienstleistungen kann eine zum Angebotsausschluss führende Preisverlagerung dann vorliegen, wenn der Preis für die Abholung der Sendungen und ihre Frankierung in den Portopreis eingerechnet ist.*)

2. Der Ablauf der Bindefrist führt nicht dazu, dass in dem Vergabeverfahren ein Zuschlag nicht mehr erteilt werden könnte.*)

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IBRRS 2011, 3679
VergabeVergabe
Forderung nach Eignungsnachweisen unklar: Kein Ausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2011 - Verg 71/11

1. Geforderte Eignungsnachweise sind vom Auftraggeber nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. u VOB/A in der Vergabebekanntmachung zu nennen. In den Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe) kann der Auftraggeber lediglich noch angeben, ob die Nachweise bereits mit dem Angebot verlangt werden oder ob deren spätere Anforderung vorbehalten ist (vgl. § 6 Abs. 3 Nr. 5 VOB/A).

2. Ein Angebot kann nicht wegen fehlender Eignungsnachweise ausgeschlossen werden, wenn deren Vorlage in der Vergabebekanntmachung nicht mit der strikten Klarheit und Deutlichkeit, die bei einer Zuwiderhandlung den Ausschluss eines Angebots zulässt, gefordert wird.

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IBRRS 2011, 3669
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschreibung entgegen der anerkannten Regeln der Technik

OLG Dresden, Beschluss vom 17.05.2011 - WVerg 3/11

Lassen die Ausschreibungsunterlagen die Abgabe eines Angebots zu, so wird ein Bieter hieran nicht dadurch gehindert, dass das ausgeschriebene Leistungsprofil nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen mag.*)

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IBRRS 2011, 3668
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch nach VOL/A 2009: Bieter darf kein ungewöhnliches Wagnis tragen!

OLG Dresden, Beschluss vom 02.08.2011 - WVerg 4/11

1. Die VOL/A verbietet es auch in der neuen Fassung, den Bietern ein ungewöhnliches Wagnis aufzuerlegen, obwohl die dies aussprechende Regelung der VOL/A in der vormaligen Fassung nicht übernommen worden ist.*)

2. Mit einer Verpflichtung, Streusalz in größeren Mengen auf Abruf zu liefern, ohne dass auch nur hinsichtlich einer Teilmenge eine Abnahmeverpflichtung des öffentlichen Auftraggebers besteht, wird dem Auftragnehmer ein ungewöhnliches Wagnis auferlegt.*)

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IBRRS 2011, 3604
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen Diskreditierung eines Mitbieters

VK Berlin, Beschluss vom 21.02.2011 - VK-B2-18/2011

1. Der in § 25 Nr. 1 Abs. 1 c) VOB/A 2006 angeordnete Ausschluss von Angeboten trifft nicht nur Bieter, die eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben, sondern auch solche, denen im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung am Vergabeverfahren andere wettbewerbliche Verfehlungen von erheblichem Gewicht im Sinne des allgemeinen Teils des GWB und des UWG vorzuwerfen sind.

2. Reicht ein Bieter mit seinem Nachprüfungsantrag aus dem Angebot eines Mitbieters dessen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, eine steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an Öffentlichen Aufträgen und eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen ein, um durch eine eigenwillige Auslegung dieser Schreiben den Mitbieter in Misskredit zu bringen, so ist der Bieter auszuschließen.

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IBRRS 2011, 3603
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Überprüfung einer Vergabesperre

KG, Urteil vom 17.01.2011 - 2 U 4/06 Kart

1. Begehrt ein Bieter, künftig wieder zu Vergabeverfahren von Konzernunternehmen der Vergabestelle zugelassen zu werden, ist die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig.

2. Zu der Frage, wann eine marktbeherrschende Stellung des Auftraggebers im Sinne des § 20 Abs. 1 GWB vorliegt.

3. Die Vorschriften der Verdingungsordnungen sind insoweit als Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB anzusehen, soweit sie bieterschützenden Charakter haben.

4. Die grundsätzliche Möglichkeit der Verhängung einer Vergabesperre ist allgemein anerkannt.

5. Vergabesperren wegen Unzuverlässigkeit des Unternehmens unterscheiden sich zum Ausschluss von einem konkreten Vergabeverfahren lediglich insoweit, als die Umstände, auf die die Unzuverlässigkeit gestützt wird, geeignet sein müssen, den Ausschluss nicht nur im Hinblick auf eine konkrete Vergabe, sondern generell zu rechtfertigen.

6. Zu der Frage, wann schwere Verfehlungen im Sinne des § 8 Nr. 5 Abs. 1 c VOB/A 2006 vorliegen.

7. Dem Auftraggeber ist die Verhängung einer generellen Vergabesperre wie der Ausschluss eines Angebots im Rahmen eines konkreten Vergabeverfahrens nicht etwa erst möglich, wenn sich der Auftragnehmer strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt hat, die entweder unstreitig sind oder zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt haben. Die Verfehlungen, die den Ausschluss bzw. die Verhängung der Sperre rechtfertigen, müssen nicht nachgewiesen, sondern lediglich "nachweislich" sein.

8. Ergibt sich für den Auftraggeber, dass die Zuverlässigkeit des Bieters weiterhin ungewiss erscheint, darf er ihn weiter generell von der Teilnahme an Ausschreibungen ausschließen.

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IBRRS 2011, 3592
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOL/A-EG: Keine Pflicht zur Nachforderung fehlender Nachweise!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.09.2011 - Verg W 11/11

1. Die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB ist auf ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb i.S.v. § 3 Abs. 4 EG VOL/A entsprechend anwendbar.

2. Ein drohender Schaden im Sinne von § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ist bereits dargetan, wenn der Vortrag des Antragstellers ergibt, dass er im Fall eines ordnungsgemäßen neuen Vergabeverfahrens bessere Chancen auf den Zuschlag haben könnte als in dem beanstandeten Verfahren.

3. Eine Verschlechterung der Bieterposition kommt insbesondere in Betracht, wenn der Auftraggeber statt des offenen Verfahrens ein Verhandlungsverfahren durchführt. Wird das Verhandlungsverfahren zu Unrecht gewählt, ist deshalb jeder Bieter der im offenen Verfahren nicht gegebenen Gefahr ausgesetzt, im Rahmen von Nachverhandlungen von einem Mitbewerber unterboten zu werden. Bereits dies kann seine Zuschlagschancen beeinträchtigen.

4. Die Unvollständigkeit eines Angebots führt nach geltendem Recht nicht mehr unmittelbar zum Ausschluss eines Angebots. § 19 EG Abs. 2 VOL/A räumt dem Auftraggeber die Möglichkeit ein, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern, wobei ein Ausschluss des Angebots erst dann zwingend erfolgen muss, wenn der Bieter die nachgeforderten Unterlagen auch innerhalb der vom Auftraggeber bestimmten Nachfrist nicht vorgelegt hat.

5. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Eine Verpflichtung hierzu ergibt sich auch nicht etwa aus dem Umstand, dass die entsprechende Regelung im Bereich der Bauaufträge den Auftraggeber zwingt, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzuverlangen, § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Dem steht der klare Wortlaut des § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A entgegen.

6. Es ist anerkannt, dass das Wort "kann" im Vergaberecht dem Auftraggeber ein Ermessen einräumt und ihn nicht etwa zur Vornahme der Handlungen verpflichtet, die er vornehmen kann. Der Auftraggeber kann also ein unvollständiges Angebot von der Wertung ausschließen, ohne von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.




IBRRS 2011, 3589
VergabeVergabe
Zertifizierung gefordert: Wann ist Nachweis gleichwertig?

VK Münster, Beschluss vom 08.04.2011 - VK 1/11

Anforderungen an Eignungsnachweise - Vorlage einer Zertifizierung nach DIN ISO 12647-2 oder eines vergleichbaren Nachweises.*)

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IBRRS 2011, 3583
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kommunaler Immobilienverkauf mit Bauauflagen: Ausschreibungspflichtig?

OLG München, Beschluss vom 27.09.2011 - Verg 15/11

Ein öffentlicher Bauauftrag im Sinne des § 99 Abs.3 GWB liegt nur dann vor, wenn die Bauleistung dem öffentlichen Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugute kommt. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn bei der Veräußerung eines Grundstücks mit Bauverpflichtung zu einem günstigen Preis im Rahmen der Wohnraumförderung für den Erwerber keine weitere Verpflichtung verbunden ist, die dem öffentlichen Auftraggeber einen Zugriff auf das Bauwerk oder dessen Entstehung ermöglicht, oder in denen der öffentliche Auftraggeber von keiner ihn selbst unmittelbar treffenden Aufgabe entlastet wird.*)

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IBRRS 2011, 3579
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vereinbarung zwischen Gebietskörperschaften: Öffentlicher Auftrag?

VK Münster, Beschluss vom 22.07.2011 - VK 7/11

1. Vereinbarungen zwischen Gebietskörperschaften können öffentliche Aufträge iSv § 99 GWB sein.*)

2. Die "Wahrnehmung einer ihnen allen obliegenden Aufgabe" bezieht sich auf die konkrete Zuständigkeit der Gebietskörperschaft.*)

3. Zu den Voraussetzungen des § 100 Abs. 2 lit. g) GWB.*)

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IBRRS 2011, 3578
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOL/A 2009: Keine Übertragung von ungewöhnlichem Wagnis!

VK Münster, Beschluss vom 17.06.2011 - VK 5/11

1. Wenn Rechtsbehelfsfristen in Gang gesetzt werden sollen, so muss der rügende Bieter konkret auf seine Rüge hin eine Antwort von der Vergabestelle erhalten, in der ihm klar gemacht wird, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird. Die Antwort muss als Nichtabhilfeentscheidung iSv § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB erkennbar sein, unmittelbar gegenüber dem Bieter erfolgen und eindeutig die gerügten Beanstandungen zurückweisen. Insofern muss eine strenge Trennung von verfahrensbegleitenden Auskünften und Nichtabhilfeentscheidungen erkennbar sein.*)

2. Auch wenn § 8 Abs. 1 EG VOL/A nicht mehr ausdrücklich auf die Übertragung eines besonderen Wagnisses auf die Bieter abstellt, ist unter Berücksichtigung der Wettbewerbsgrundsätze aus § 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB zu prüfen, ob die Leistungsbeschreibung nicht unzumutbare Forderungen für die Bieter enthält.*)

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IBRRS 2011, 3576
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Blaustein nur aus Irland": Produktneutrale Ausschreibung?

VK Münster, Beschluss vom 24.06.2011 - VK 6/11

1. Vorgabe eines Leitprodukts in der Leistungsbeschreibung zulässig, wenn sach- und auftragsbezogene Gründe erkennbar vorliegen.*)

2. Auf eine Gleichwertigkeitsprüfung kommt es dann nicht mehr an.*)

3. Dennoch können Nebenangebote zugelassen werden, wenn eine Vergabestelle aufgrund ihrer Marktkenntnisse nicht sicher beurteilen kann, ob es vergleichbare Produkte gibt.*)

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IBRRS 2011, 3570
VergabeVergabe
Kosten für Nachprüfungsverfahren: Zinsen

OLG München, Beschluss vom 22.09.2011 - Verg 5/11

Setzt der Rechtspfleger beim Oberlandesgericht sowohl die Kosten für das Beschwerdeverfahren als auch die Kosten für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer in einem Kostenfestsetzungsbeschluss fest, sind auch die für das Verfahren vor der Vergabekammer festgesetzten Kosten ab Eingang des Kostenfestsetzungsantrages zu verzinsen.*)

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IBRRS 2011, 3569
VergabeVergabe
Kosten des Verfahrens

OLG München, Beschluss vom 09.09.2011 - Verg 5/11

Hat der Vergabesenat bei einem Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB lediglich die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde einstweilen bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag verlängert und kommt es bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens nicht zu einer endgültigen Entscheidung über den Antrag, fällt nicht eine 3,0 Verfahrensgebühr nach KV-GKG Nr. 1630, sondern in entsprechender Anwendung von KV-GKG Nr. 1631 nur eine 1,0 Verfahrensgebühr an.*)

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IBRRS 2011, 3562
VergabeVergabe
Auftraggeber bleibt an sein im Vorfeld ausgeübtes Ermessen gebunden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.05.2011 - 1 VK LSA 04/11

1. Ausschlaggebend für die Bewertung der Angebote sind die vom Auftraggeber in der Bekanntmachung veröffentlichten und mit dem Angebot vom Auftragnehmer beizubringenden Nachweise und Erklärungen zur Eignungsprüfung. Ausschließlich diese haben bei der Wertung Berücksichtigung zu finden.

2. Maßgeblich bleibt die Festlegung in den Bewerbungsbedingungen, dass die Angebote vollständig sein müssen und alle Angaben und Erklärungen zu enthalten haben. Durch eben diese Festlegung hat der Auftraggeber dahingehend das ihm zustehende Ermessen ausgeübt, dass fehlende Unterlagen nicht nachgefordert werden bzw. die formelle Unvollständigkeit der Angebote einer Zuschlagserteilung strikt entgegensteht.

3. Fehlen in sämtlichen abgegebenen Angeboten Angaben zum jeweiligen Rechnungswert und waren diese Angaben Bestandteil des auftraggeberseitig zwingend vorgegebenen Anforderungsprofils, so ist wegen der fehlenden Zuschlagsfähigkeit sämtlicher abgegebenen Angebote unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Gebotes der Transparenz zur Gewährleistung des freien Wettbewerbes und zur Herstellung der Rechtmäßigkeit im Sinne des § 114 Abs. 1 GWB das Vergabeverfahren aufzuheben.

4. Bei der Frage, ob die Rüge des nicht erteilten Zuschlags im Rahmen eines Mandantenverhältnisses tatsächlich autorisiert erfolgte, ist neben der allgemeinen Lebenserfahrung auch darauf verwiesen, dass ein Anwalt oder eine Anwältin als Organ der Rechtspflege ein gewisser Vertrauensvorschuss eingeräumt werden muss, so dass man bis zum Beweis des Gegenteils von einer Bevollmächtigung auszugehen hat.

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VPRRS 2011, 0440
ÖPNVÖPNV
Zusätzliche Kalkulationsangabe ist ausschlussbegründende Ergänzung!

VK Arnsberg, Beschluss vom 30.06.2011 - VK 9/11

Die zusätzliche Angabe eines Kalkulationswerts zu einen geforderten Preis im Preisblatt stellt eine ausschlussbegründende Ergänzung der Vertragsunterlagen dar, die dazu führt, dass das Angebot nicht mehr unmittelbar vergleichbar mit den anderen ist.*)

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IBRRS 2011, 3556
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Pauschaler Ausschluss eines vorbefassten Bieters unzulässig!

VK Nordbayern, Beschluss vom 31.08.2011 - 21.VK-3194-24/11

Ein pauschaler Ausschluss eines vorbefassten Bieters würde zu einer Diskriminierung des Projektanten führen. Nur wenn sich Verdachtsmomente bestätigen, ein Ausgleich unter keinen Umständen möglich ist und nach einer Bieteranhörung ein unzulässiger Wettbewerbsvorteil unabwendbar ist, kommt als "ultima ratio" der Ausschluss eines Bieters in Betracht. Ein Ausschluss kommt allenfalls im Falle eines wettbewerbsverfälschenden Informationsvorsprunges gegenüber den anderen Bietern in Betracht.*)

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IBRRS 2011, 3549
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kann die Vergabestelle den Leistungsumfang nach Submission reduzieren?

VK Lüneburg, Beschluss vom 21.06.2011 - VgK-18/2011

1. Die Antragsbefugnis entfällt nicht bereits deswegen, weil der Antragsgegner das streitbefangene Vergabeverfahren bereits vor Stellung des Nachprüfungsantrags unter Berufung auf § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A aufgehoben hat.

2. Eine Nachprüfungsinstanz kann grundsätzlich nur dann eine "Aufhebung der Aufhebung" anordnen, wenn der Vergabewille der Vergabestelle unverändert fortbesteht.

3. Ein öffentlicher Auftraggeber darf den ausgeschriebenen Leistungsumfang auch nach Submission noch reduzieren, wenn er dies nicht auf willkürliche oder sachfremde Erwägungen stützt.

4. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist eine von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbare Ermessensentscheidung. In vollem Umfang überprüfbar sind allerdings die Voraussetzungen, von denen § 17 VOB/A die Aufhebung einer Ausschreibung abhängig macht. Diese Voraussetzungen liegen objektiv entweder vor oder nicht vor. Nur falls ein Aufhebungsgrund objektiv tatbestandlich vorliegt, kommt danach ein Ermessen des Auftraggebers auf der Rechtsfolgenseite überhaupt nur in Betracht. Dabei ist stets zu beachten, dass die Aufhebung einer Ausschreibung aufgrund des zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes immer nur das letzte Mittel sein darf.

5. Bei § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A handelt es sich um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, an deren Anwendung ein strenger Maßstab anzulegen ist.

6. Die Aufhebung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A setzt voraus, dass der Auftraggeber bei Beginn des Verfahrens das Vorhandensein oder den nachträglichen Eintritt des maßgeblichen Umstandes nicht erwartet hat bzw. ihn nicht schuldhaft herbeigeführt hat.

7. Ein durch § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A gedeckter Grund zur Aufhebung wegen eines nicht wirtschaftlichen Ergebnisses oder wegen einer Budgetüberschreitung ist nicht gegeben, wenn der Auftraggeber den Preis nur subjektiv für überhöht hält, obwohl er den gegebenen Marktverhältnissen entspricht. Voraussetzung für eine Aufhebung der Ausschreibung bei einem nicht wirtschaftlichen Ergebnis ist stets, dass der Auftraggeber die Kosten für die Ausführung der Leistung vorab ordnungsgemäß kalkuliert hat. Will ein Auftraggeber ein Vergabeverfahren aufheben, weil selbst das niedrigste Angebot unangemessen hoch ist, trifft ihn insoweit die Darlegungs- und Beweislast.

8. Bei einer Abweichung des preislich günstigsten Angebotes von der geschätzten Auftragssumme in Höhe von 6 % bis max. 11,3 % kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Ausschreibung zwingend aufgehoben werden muss.

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IBRRS 2011, 3546
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Information nach § 101a GWB: Vertrag trotzdem wirksam?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - Verg 33/11

1. Der Wortlaut des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB deutet zwar darauf hin, dass sie nur dann eingreifen soll, wenn der Auftraggeber nur mit einem Unternehmen verhandelt. In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass die Vorschrift jedenfalls auch dann einschlägig ist, wenn der Antragsteller nicht zu denjenigen Unternehmen gehört, die vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots oder zur Teilnahme aufgefordert worden sind.

2. Die Vorschrift des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist vor dem Hintergrund des Art. 2d Abs. 1 a Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG auszulegen. Danach greift die Vorschrift bereits dann ein, wenn eine Auftragsvergabe "ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union" erfolgt, ohne dass dies nach der Richtlinie 2004/18/EG zulässig ist.

3. Dass die Vorschrift des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB in dem Falle nicht gilt, wenn der Antragsteller trotz der fehlenden Bekanntmachung an dem Vergabeverfahren beteiligt worden ist, geht jedenfalls aus dem Wortlaut des Art. 2d Abs. 1 a Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG nicht hervor. Den Bedenken, dass der Anwendungsbereich der Vorschrift damit über die Fallgestaltungen hinaus ausgedehnt werde, in denen der Antragsteller nicht schutzwürdig ist, kann bei anderen Merkmalen (Antragsbefugnis, Rügeobliegenheit, Kausalität des Vergaberechtsverstoßes) Rechnung getragen werden.

4. Die notwendige Kenntnis im Sinne des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB verlangt - ähnlich wie bei § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB - nicht nur die Kenntnis der tatsächlichen Grundlage, sondern auch der Rechtsfolge (nämlich, dass das Geschehen rechtswidrig ist).

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IBRRS 2011, 3541
VergabeVergabe
Auslegung einer klargestellten Preisangabe möglich: Kein Ausschluss!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.07.2011 - VgK-23/2011

1. Einen Bieterschutz entfaltet § 16 Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009 grundsätzlich nur, wenn das an den Auftraggeber gerichtete Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Preisangebots fordert.

2. Diese Voraussetzungen sind zum einen gegeben, wenn Angebote mit einem unverhältnismäßig niedrigen Preis in der zielgerichteten Absicht einer Marktverdrängung abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass bestimmte Wettbewerber vom Markt ganz (und nicht nur von einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden. Die Vorschriften schützen auch den Mitbewerber, der sich gleichfalls an der Ausschreibung beteiligt hat und zu Recht erwartet, dass seinem Angebot nicht ein unseriös kalkuliertes Angebot vorgezogen wird, bei dem die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung möglicherweise nicht sichergestellt ist.

3. Es bleibt bei dem Grundsatz, dass das Fehlen von Preisangaben zum zwingenden Angebotsausschluss führt, sofern diese wesentlich sind.

4. Wenn ein Bieter den Inhalt des Angebotes hinsichtlich einer nicht einmal fehlenden, sondern offensichtlich (nur) fehlerhaften Preisangabe nachvollziehbar klarstellt, kann der daraus hervorgehende Preis im Wege der Auslegung vom Auftraggeber eingesetzt und die vermeintliche "Lücke" dadurch aufgefüllt werden. Dabei handelt es sich dann nicht um eine unstatthafte Änderung des Angebots, sondern um eine zulässige Klarstellung des Angebotsinhalts.

5. Es reicht nicht immer aus, lediglich die Hauptzuschlagskriterien und ihre Gewichtung bekannt zu geben. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Unterkriterien und deren Gewichtung besteht jedenfalls dann, wenn sich für die Bieter die Kenntnis davon auf den Inhalt ihrer Angebote auswirken kann.

6. Insbesondere auf die Dokumentation der Angebotswertung und der Zuschlagsentscheidung als der Kernaufgabe des Auftraggebers im Vergabeverfahren muss die größte Sorgfalt verwandt werden. Es muss nachvollziehbar sein, warum gerade auf das betreffende Angebot der Zuschlag erteilt werden soll. Hierzu müssen die Tatsachen, Umstände und Überlegungen, welche die in Aussicht genommene Zuschlagsentscheidung tragen, vollständig, wahrheitsgemäß und verständlich mitgeteilt werden. Der Wertungsvorgang ist dabei ausreichend dokumentiert, wenn er für nicht am Verfahren beteiligte, aber gleichwohl sachkundige Dritte nachvollziehbar ist.

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IBRRS 2011, 3539
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verlängerung der Angebotsfrist: Keine Verlängerung der Rügefrist!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2010 - 1 VK 56/10

1. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

2. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn die Vergabestelle die Angebotsfrist durch Bietermitteilung verlängert und die Rügen vor Ablauf dieser Verlängerungsfrist bei der Vergabestelle eingehen.

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IBRRS 2011, 3537
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorgaben an Bieternachweise unklar: Welche Rechtsfolge?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - Verg 30/11

1. § 9 EG Abs. 4 VOL/A 2009 zwingt den öffentlichen Auftraggeber vor allem im Interesse der Bieter zu klaren und unmissverständlichen Vorgaben, welche Nachweise von den Bietern verlangt werden. Dadurch soll die Vorbereitung eines vollständigen Angebots erleichtert und sollen Fehlinterpretationen der Bieter sowie unnötige Angebotsausschlüsse vermieden werden.

2. Das aus § 9 EG Abs. 4 VOL/A 2009 folgende Gebot ist bieterschützend. Es reicht nach dem Normzweck gerade nicht aus, dass sich die verlangten Nachweise auch oder bereits aus dem Zusammenhang der Vergabeunterlagen ergeben.

3. Rechtsfolge und gebotene vergaberechtliche Sanktion einer unterlassenen Aufstellung und Bekanntgabe einer abschließenden Liste nach § 9 EG Abs. 4 VOL/A 2009 ist, dass Nachweise dann als nicht wirksam vom öffentlichen Auftraggeber gefordert anzusehen sind.

4. Angebote von Bietern, die aus der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen hervorgehende Nachweise nicht vorzulegen haben, dürfen in einem solchen Fall nicht von der Wertung ausgenommen werden.

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IBRRS 2011, 3528
VergabeVergabe
§ 98 Nr. 2 GWB: Bistum ist kein öffentlicher Auftraggeber

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.07.2011 - VgK-27/2011

1. Die katholische Kirche in Deutschland ist kein institutioneller öffentlicher Auftraggeber.

2. Nebenbestimmungen eines Zuwendungsbescheides sind nicht geeignet, die gesetzlich normierte Zuständigkeit der Vergabekammer zu erweitern.

3. § 98 Nr. 5 GWB bezieht sich auf die gesamte Projektfinanzierung.

4. Mittel von Zuwendungsgebern, die privat generiertes Geld verwalten, haben bei der Ermittlung der öffentlichen Finanzierung im Sinne des § 98 Nr. 5 GWB außer Betracht zu bleiben.

5. Eine Tiefbaumaßnahme kann im Einzelfall z. B. bei einem vom Gesamtprojekt abweichenden Abschnitt mit öffentlicher Finanzierung vergaberechtlich selbst dann ein selbständig zu behandelnder öffentlicher Auftrag sein, wenn sie Teil einer Hochbaumaßnahme nach DIN 276 ist.

6. Der Begriff der Freizeiteinrichtung gemäß § 98 Nr. 5 GWB ist als wertungsfreier Sammelbegriff für alle Orte zu verstehen, die von der überwiegenden Mehrzahl der Benutzer während deren Freizeit aufgesucht werden. Darunter fallen jedenfalls dann im Zweifel auch Orte der Religionsausübung, wenn sie zugleich die Funktion einer historisch oder kulturell bedeutsamen Stätte innehaben.

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IBRRS 2011, 3517
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VergabeVergabe
Vergabestelle bestimmt, was sie möchte!

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.05.2011 - 2 U 36/11

1. Auch wenn die Ausschreibung öffentlicher Aufträge an Regeln gebunden ist, ändert dies nichts daran, dass es um den Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrages geht.

2. Wie bei jedem anderen zivilrechtlichen Vertrag auch, obliegt es der Dispositionsfreiheit des Auftraggebers zu bestimmen, worauf es ihm beim Vertragsschluss vor allem ankommt. Grenze sind lediglich willkürliche und damit vergabefremde Zwecke.

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IBRRS 2011, 5649
VergabeVergabe
Teilnahmewettbewerb nicht durchlaufen: Bieter darf kein Angebot abgeben!

OLG Dresden, Beschluss vom 10.08.2011 - Verg 6/11

Bei der Vergabe von Dienstleistungen im nicht offenen Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerb können Angebote nur von solchen Bietern abgegeben werden, die zuvor den Teilnahmewettbewerb durchlaufen haben.

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IBRRS 2011, 5582
VergabeVergabe
Wie ist bei ungewöhnlich niedrigen Preisen vorzugehen?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.04.2011 - VK-SH 05/11

1. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Erscheinen Angebote im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, hat der Auftraggeber von dem Bieter Aufklärung zu verlangen.

2. Bevor ein Angebot wegen eines auffällig niedrig erscheinenden Preises ausgeschlossen werden kann, muss dem betroffenen Bieter unter Setzen einer angemessenen Frist zwingend Gelegenheit gegeben werden, den Eindruck eines ungewöhnlich niedrigen Angebots zu entkräften oder aber beachtliche Gründe dafür aufzuzeigen, dass sein Angebot trotzdem anzunehmen ist.

3. Nach der Aufklärung hat der Auftraggeber zu prüfen und zu entscheiden, ob trotz des niedrigen Angebots eine ordnungs- und vertragsgemäße Leistungserbringung zu erwarten ist oder nicht.

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IBRRS 2011, 3512
VergabeVergabe
Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung - ein öffentlicher Auftrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - Verg 6/11

1. Gesetzliche Krankenkassen stellen öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB dar. Sie werden - jedenfalls mittelbar - mit den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung durch den Bund finanziert und unterliegen einer engmaschigen staatlichen Rechtsaufsicht.

2. Bei dem zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und dem Hausärzteverband X abgeschlossene Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV-Vertrag) handelt es sich um einen entgeltlichen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB. Danach sind öffentliche Aufträge entgeltliche Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen, d.h. den synallagmatischen Austausch von Leistungen zum Gegenstand haben. Zwar wird aufgrund des Sachleistungsprinzips die hausärztliche Leistung stets gegenüber Dritten, den Versicherten, und nicht gegenüber den Krankenkassen als Auftraggeber erbracht, so dass der unmittelbare Nutznießer der Leistungserbringung nicht die Krankenkassen, sondern die Versicherten sind. Dieses sozialrechtlich vorgegebene Dreiecksverhältnis der Leistungsbeziehungen schließt die Annahme eines entgeltlichen Vertrages i.S.d. § 99 Abs. 1 GWB aber nicht aus. Insoweit genügt es vielmehr, dass ein öffentlicher Auftraggeber als Nachfrager am Markt in Erscheinung tritt und die Leistungen vergütet, auch wenn er sie nicht selbst erhält. Dass die konkrete Auswahlentscheidung durch den Versicherten selbst getroffen wird und der Vertragsschluss zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern grundsätzlich keine Gewähr dafür bietet, dass Versicherte die Leistung überhaupt in Anspruch nehmen, rechtfertigt keine andere Bewertung.

3. Die Feststellung einer mindestens nicht ausschließbaren Beeinträchtigung der Auftragschancen des Antragstellers ist neben einer Rechtsverletzung für den Erfolg des Nachprüfungsantrags unerlässlich. Droht wegen einer Rechtsverletzung kein Schaden, mithin keine Beeinträchtigung der Aussichten auf den Erhalt des Auftrags, sind die Vergabenachprüfungsinstanzen nicht berechtigt, in das Vergabeverfahren einzugreifen.

4. Die Entscheidung der gesetzlichen Krankenkassen - der Antragsgegnerinnen - die Verwaltungs- und insbesondere die Abrechnungsaufgaben nicht einer privatrechtlich organisierten Abrechnungsstelle - und damit nicht der Antragstellerin - sondern der örtlich zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung - der Beigeladenen zu 5 - zu übertragen, stellt einen sozialrechtlich vorausgesetzten und datenschutzrechtlich unbedenklichen Abrechnungsweg.

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IBRRS 2011, 3500
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Sektorenvergabe: Ausschluss bei Änderung an Vergabeunterlagen!

VK Köln, Beschluss vom 02.08.2011 - VK VOL 18/2011

1. Auch bei Anwendbarkeit der Sektorenverordnung führt die Änderung von Vergabeunterlagen zum zwingenden Ausschluss des Angebots.

2. Durch die vom Bieter vorgenommene Änderung der Vergabeunterlagen wird gegen die von der Vergabestelle einzuhaltende Gleichbehandlungsverpflichtung verstoßen.

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IBRRS 2011, 3494
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VergabeVergabe
Vertragsschluss mit Tochtergesellschaft: In-House-Vergabe?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2011 - Verg 20/11

1. Sofern die Tochtergesellschaft in nicht unerheblichem Umfang im Wettbewerb tätig ist und von Dritten Aufträge akquiriert, scheidet eine In-House-Vergabe aus.

2. Es stellt eine wesentliche Vertragsänderung dar, wenn eine bisher von einem öffentlichen Auftraggeber beherrschte Gesellschaft, die gleichzeitig Auftragnehmer eines öffentlichen Auftrages dieses öffentlichen Auftraggebers ist, nachträglich materiell (ganz oder teilweise) privatisiert wird. Dadurch verliert diese Gesellschaft nämlich die Fähigkeit, als In-House-Auftragnehmer des öffentlichen Auftraggebers zu fungieren und damit vergaberechtsfrei von diesem öffentlichen Auftraggeber beauftragt zu werden. Gleiches muss gelten, wenn der In-House-Auftragnehmer diese Fähigkeit nachträglich aus anderen Gründen verliert, insbesondere nicht mehr im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber tätig wird.

3. Vertragsänderungen während der Vertragslaufzeit sind vergaberechtlich als Neuvergabe anzusehen, wenn sie wesentlich andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag.

4. Sollen Abfälle, die in der früheren Vergabe mit anderen Abfällen zusammen als Restmüll gesammelt wurden, jetzt gesondert in einer gelben Tonne gesammelt werden und soll deren Abholung erstmals als kommunale Aufgabe erfolgen, so liegt eine wesentliche Vertragsänderung vor.

5. Geht bereits aus der ursprünglichen Ausschreibung klar hervor, unter welchen Umständen der Vertrag und in welche Richtung geändert werden soll, ist die erforderliche Transparenz bereits bei der Vergabe des Erstauftrags gewährleistet. Bei allgemein gehaltenen Klauseln über die Anpassung des Vertrags ist dies nicht zu erkennen.




IBRRS 2011, 3456
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann kann (muss) die Leistung nicht eindeutig beschrieben werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2011 - Verg 36/11

1. Die Absicht des Gesetzgebers, durch Bestimmung einer Antragsfrist einen Antragsteller möglichst frühzeitig zur Anbringung eines Nachprüfungsantrags anzuhalten, schließt aus, die Zulässigkeit und genauso die Begründetheit eines solchen Antrags davon abhängig zu machen, dass der Antragsteller durch den behaupteten Rechtsverstoß eine (praktisch nicht ausschließbare) Beeinträchtigung seiner Auftragschancen erfährt. Insoweit genügt - wenn der Wille des Gesetzgebers nicht konterkariert werden soll - ebenso wie bei der Antragsbefugnis eine abstrakt mögliche Schädigung der Auftragschancen des Antragstellers.

2. Das Verständnis der Freiberuflichkeit im Vergaberecht ist im Sinn einer Einheitlichkeit der Rechtsordnung am gleichlautenden steuerrechtlichen Begriff in § 18 EStG zu orientieren.

3. Zu der Frage, wann ein Vergabeverfahren die Leistung nicht eindeutig und erschöpfend beschreiben muss.

4. Die freihändige Vergabe ist zulässig, wenn die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann.

5. Im Vergabevermerk muss das Vergabeverfahren Schritt für Schritt und in den einzelnen Stufen vorgehensgetreu und nachvollziehbar beschrieben werden.

6. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Dokumentation ist ohne Weiteres bieterschützend.

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IBRRS 2011, 3455
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vertrag zwischen zwei Gebietskörperschaften: Öffentlicher Auftrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2011 - Verg 39/11

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist unter einem "Öffentlichen Auftrag" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit. a) der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134 S. 114) auch ein Vertrag zwischen zwei Gebietskörperschaften zu verstehen, durch den eine von ihnen der anderen eine eng begrenzte Zuständigkeit gegen Kostenerstattung überträgt, insbesondere dann, wenn die übertragene Aufgabe nicht die hoheitliche Tätigkeit als solche, sondern nur Hilfsgeschäfte betrifft?

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IBRRS 2011, 3448
VergabeVergabe
Vorgabe nicht eingehalten: Änderungen an den Vertragsunterlagen!

KG, Beschluss vom 20.04.2011 - Verg 2/11

1. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB hat nicht nur zur Rechtsfolge, dass der Vergabenachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mit ihm ein dem § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unterfallender Vergaberechtsverstoß geltend gemacht wird, sondern auch, dass der hinter dem angeblichen Vergaberechtsverstoß stehende Sachvortrag des Antragstellers präkludiert ist, soweit der Sachvortrag im Rahmen eines anderen Verstoßes in demselben Verfahren relevant wird.*)

2a. Der nach § 3 EG Abs. 3 Buchst. a Halbs. 1 VOL/A 2009 erforderliche Ausschluss kann nicht nur im Rahmen der formalen Prüfung gem. § 19 EG Abs. 2 bis 4 VOL/A 2009 erfolgen, sondern auch im Rahmen der Eignungsprüfung gem. § 19 EG Abs. 4 VOL/A 2009 oder der Prüfung der Angemessenheit der Preise gemäß § 19 EG Abs. 6 Satz 1 VOL/A 2009.*)

2b. Die Feststellung des Vergabesenates im Vergabenachprüfungsverfahren, dass das Angebot eines bestimmten Bieters im vorangegangenen (offenen) Verfahren hätte ausgeschlossen werden müssen, steht einem tatsächlich erfolgten Ausschluss jedenfalls für die Zwecke des § 3 Abs. 3 Buchst. a VOL/A 2009 gleich.*)

3a. Die Frage, ob die Änderung grundlegend ist, ist einzelfallbezogen anhand einer wertenden Betrachtung vorzunehmen. Dabei kommt der Einhaltung des Transparenzgebotes und des Gleichbehandlungsgebotes entscheidende Bedeutung zu; der Antwort auf die Frage, ob die Änderung den Kreis der Bewerber ändert, kommt indizielle Bedeutung zu. Innerhalb des so beschriebenen Rahmens ist danach zu urteilen, ob die Veränderung den Kern des Auftrages betrifft oder seine Details.*)

3b. Die Änderung entspricht u.a. dann dem Transparenzgebot, wenn sie nicht auf einer von außen nicht weiter nachvollziehbaren Motivation der Vergabestelle beruht, sondern die Konsequenz aus der Vergabenachprüfungsentscheidung des Vergabesenats in Bezug auf das vorangegangene (offene) Verfahren ist.*)

3c. Die Änderung entspricht u.a. dann dem Gleichheitsgebot, wenn sie eine Vergabebedingung aufhebt, die sämtliche Bewerber des vorangegangenen (offenen) Verfahrens belastet hat und insbesondere auch zu einem Mangel des Angebotes der Antragstellerin geführt hat.*)

3d. Die Änderung betrifft u.a. dann nicht den Kern des Auftrages, wenn sie nur die Bedingungen des Vergabeverfahrens, nicht aber des Auftrages selbst betrifft und keinen inhaltlichen Bezug zum Gegenstand des Auftrages hat, sondern dem Antragsgegner nur als Grundlage zur Vorbereitung und Kalkulation eines anderweit zu vergebenden Auftrages diesen soll.*)

4a. Ein "formgerechtes" Angebot im Sinne des § 3 EG Abs. 3 Buchst. a Halbs. 2 a.E. VOL/A 2009 liegt u.a. dann nicht vor, wenn der Bieter Änderungen an den Vertragsunterlagen im Sinne des § 16 EG Abs. 4 Satz 1 VOL/A 2009 vorgenommen hat.*)

4b. Eine Änderung an den Vertragsunterlagen im Sinne des § 16 EG Abs. 4 Satz 1 VOL/A 2009 nimmt ein Bieter dann vor, wenn das Angebot des Bieters eine Vorgabe des Leistungsverzeichnisses nicht einhält.*)

4c. Ein Unternehmer, der im vorangegangenen (offenen) Verfahren ein nicht formgerechtes Angebot abgegeben hat, ist gleichwohl in das darauffolgende Verhandlungsverfahren einzubeziehen, wenn diejenige Anforderung in den Vergabebedingungen des vorangegangenen (offenen) Verfahrens, die das Angebot als nicht formgerecht erscheinen ließ, im Verhandlungsverfahren nicht mehr fortbesteht.*)

5. In Fällen, in denen auf ein gescheitertes offenes Verfahren ein Verhandlungsverfahren folgt, ohne dass die ursprünglichen Vergabebedingungen grundlegend geändert werden, entspricht der Wert des Vergabenachprüfungsverfahrens in Bezug auf dieses Verhandlungsverfahren im Regelfall demjenigen in Bezug auf das offene Verfahren.*)

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IBRRS 2011, 3443
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eigentum an Wasserversorgungsanlagen als Ausschließlichkeitsrecht

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2011 - 11 Verg 3/11

1. Ein vergaberechtsfreies Inhouse-Geschäft setzt voraus, dass die Tätigkeit der auftragnehmenden Stelle im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber erfolgt. Dabei sind nur solche Umsätze mit Dritten zu berücksichtigen, die das auftragnehmende Unternehmen aufgrund einer Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erzielt. Umsätze, die aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung im Wettbewerb erzielt werden, sind nicht hinzuzurechnen.*)

2. Die Anwendung des Konzernprivilegs nach § 100 Abs. 2 lit. o GWB setzt voraus, dass der Auftraggeber bereits im Zeitpunkt der Auftragserteilung eine der in § 98 Nr. 4 GWB aufgeführten Tätigkeit ausübt.*)

3. Zu den Voraussetzungen eines Ausschließlichkeitsrechts i.S.v. § 3a Nr. 2 lit. c VOL/A*)




IBRRS 2011, 3442
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Abstimmung zwischen Bieter und Vergabestelle: Nur mit Dokumentation!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.2011 - 1 VK 31/11

1. Spricht die Vergabestelle die Leistungsbeschreibung mit einem Bieter ab und ist in der fortlaufenden Dokumentation nicht festgehalten, welche Punkte auf die Einflussnahme des Bieters zurückzuführen sind, ist die Leistungsbeschreibung neu zu erstellen und entsprechend zu dokumentieren.

2. Allein die Tatsache, dass im Rahmen der Bewertung der Qualität Fragen gestellt werden, stellt keinen Verstoß gegen § 8 EG Abs. 1 VOL/A 2009 dar, wonach die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist, sodass die Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen können und miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind.

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IBRRS 2011, 3441
VergabeVergabe
Streitwertermittlung bei Dienstleistungsaufträgen

VK Sachsen, Beschluss vom 30.08.2011 - 1/SVK/028-11

1. Der Bieter muss verständlich und präzise den Grund erfahren, weshalb sein Angebot erfolglos geblieben ist. Vor dem Hintergrund des Geheimwettbewerbs verbieten sich allerdings Informationen, mit der die unterlegenen Bieter über Einzelheiten des Konkurrenzangebotes informiert werden.

2. Zur Ermittlung der Gebühr wird grundsätzlich der Auftragswert herangezogen.

3. Optionsrechte sind in die Streitwertberechnung einzubeziehen.

4. Bei Dienstleistungsaufträgen ist jedoch zu berücksichtigen, dass nach den Regeln über die Schwellenwertberechnung gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 VgV eine Kappung bei 48 Monaten stattzufinden hat, egal ob es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit bestimmter oder unbestimmter Laufzeit handelt.

5. Zu der Frage, wann für die Vergabestelle die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich ist.

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IBRRS 2011, 3392
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.07.2011 - 15 Verg 6/11

1. Selbst wenn man für die Erkennbarkeit eines Vergabefehlers nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB auch die Kenntnis ständiger Rechtsprechung zugrunde legen will, so sind doch die Entscheidungen zu dem Verbot der Vermengung von Eignungs- und Zuschlagskriterien noch so neu, dass eine Verbreitung als allgemeines Wissen noch nicht vorausgesetzt werden kann.

2. Als Zuschlagskriterien sind alle diejenigen Kriterien ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, sondern im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen.

3. Bei der Einreichung von Referenzen handelt es sich um Eignungsnachweise.

4. Ein Wertungspunkt "Beschreibung des angewendeten Personalkonzepts" darf nicht als Zuschlagskriterium herangezogen werden.

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IBRRS 2011, 3391
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Doch kein Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte?

LG Duisburg, Beschluss vom 12.08.2011 - 10 O 285/11

1. Bei Vergaben unterhalb des Schwellenwertes des § 100 Abs. 1 GWB sind die als Bieter teilnehmenden Unternehmen grundsätzlich auf die Geltendmachung allgemeiner Schadensersatzansprüche - also Sekundäransprüche - wegen vorvertraglicher Schutzpflichtverletzungen beschränkt.

2. Ein Anspruch auf Verhinderung der Auftragsvergabe im Wege des Primärrechtsschutzes steht einem solchen Unternehmen deshalb nicht zu.

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IBRRS 2011, 3387
VergabeVergabe
Auslagenerstattung gem. § 128 IV 3 GWB: Billigkeit Tatbestandsmerkmal?

KG, Beschluss vom 10.08.2011 - Verg 5/11

1. Hat die Vergabekammer - trotz Antrags - nicht über die Erstattung von Auslagen nach § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB sowie über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten entschieden, ist eine hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde unstatthaft; § 116 Abs. 2 GWB findet keine analoge Anwendung; ebensowenig § 75 VwGO.*)

2. Der Streitwert einer solchen sofortigen Beschwerde richtet sich nach der Höhe der Auslagen, deren Erstattung der Beschwerdeführer zu erhalten versucht.*)

3. Die Vergabekammer hat von Amts wegen über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten durch einen Beigeladenen zu entscheiden. Ergeht die Entscheidung ausnahmsweise nicht zusammen mit der Hauptsacheentscheidung kann sie nachgeholt werden.*)

4. a) Zur Frage, ob die Billigkeit der Erstattung, von Auslagen der Beigeladenen eine ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung des § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB ist; der Senat neigt dazu, die Frage zu verneinen (entgegen OLG Celle, Beschluss vom 29.06.2010, 13 Verg 4/10).*)

b) Zur Frage, ob die Vergabekammer zwingend über die Frage der Erstattung von Auslagen der Beigeladenen entscheiden muss.*)

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IBRRS 2011, 3386
VergabeVergabe
Wann ist ein Bieter fachkundig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 17.06.2011 - VgK-17/2011

1. Die Verpflichtung des Auftraggebers aus § 16 Abs. 2 VOB/A, die Eignung der Bieter ordnungsgemäß zu prüfen, ist drittschützend. Bei einer unsachgemäßen Eignungsprüfung ist daher der Antragsteller in seinen Rechten verletzt.

2. Vergaberechtlich gibt es kein "Mehr" an Eignung.

3. Fachkundig ist ein Unternehmen, das nicht nur notwendige, sondern umfassende betriebsbezogene Kenntnisse nach den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik auf dem jeweiligen Spezialgebiet hat.

4. Der Auftraggeber hat jeweils abzuwägen, in welchem Umfang Fachkundenachweise im Einzelfall sachlich geboten sind, und ab welcher Schwelle der zu hohe Nachweis an die Fachkunde den Wettbewerb unzulässig beschränkt. Dem Auftraggeber steht hierbei ein Ermessensspielraum zu, in den die Vergabekammer nicht mit eigenen Zweckmäßigkeitserwägungen eingreifen darf. Erst wenn der Auftraggeber mit unzumutbaren oder sachlich nicht gerechtfertigten Forderungen seinen Ermessensspielraum wettbewerbsbeschränkend überschreitet, kann die Vergabekammer eine Rechtsverletzung feststellen.

5. Die Fachkunde muss nicht bereits vollständig zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung nachgewiesen sein. Der jeweilige Auftragnehmer kann alle Leistungsnachweise einschließlich der Fachkundenachweise auch erbringen, indem er vor der Vergabeentscheidung nachweist, bis zum Vertragsbeginn die Leistungsfähigkeit herstellen zu können. Der Auftraggeber darf lediglich nicht von jeglicher Prüfung der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers absehen, oder den erforderlichen Nachweis insgesamt in die Leistungsphase verlagern.

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IBRRS 2011, 3383
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Privater AG wendet VOB/A an: Rechtsschutz bei Vergabeverstößen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2011 - 27 W 1/11

1. Auch gegenüber privaten Auftraggebern, die bei Durchführung eines Vergabeverfahrens die Einhaltung der VOB/A zusagen, ist den Bietern Primärrechtsschutz zu gewähren.

2. Der Primärrechtsschutz ist vor den ordentlichen Gerichten durch Entscheidung über eine einstweilige Verfügung zu gewähren.

3. Um einem Bieter den ihm zustehenden Primärrechtsschutz effektiv gewähren zu können, ist gegebenenfalls dem privaten Auftraggeber zunächst durch eine Zwischenverfügung der Vertragsabschluss zu untersagen.

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IBRRS 2011, 3382
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren: Änderungen in der Person des Bieters möglich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - Verg 16/11

1. Eine Rügepräklusion kommt in der Regel nur bei auf allgemeiner Überzeugung der Vergabepraxis beruhenden und ins Auge fallenden Rechtsverstößen in Betracht. Der Verstoß muss so offensichtlich sein, dass er einem durchschnittlich erfahrenen Bieter bei der Vorbereitung seines Angebots bzw. seiner Bewerbung auffallen muss. Die Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien stellt keinen derartig offensichtlichen Verstoß dar.

2. Eine nochmalige Anwendung von Eignungskriterien im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist prinzipiell ausgeschlossen.

3. Im Fall einer Umwandlung durch Verschmelzung des Bieterunternehmens auf ein anderes Unternehmen wird die Person des Bieters und künftigen Auftragnehmers geändert. Da bei der Auswechslung des Bieters die bloße Nichtberücksichtigung der Änderung als Sanktion auf die unstatthafte Nachverhandlung ausscheidet, ist in einem derartigen Fall das geänderte Angebot grundsätzlich insgesamt von der Wertung auszunehmen.

4. Mangels Nachverhandlungsverbot im Verhandlungsverfahren besteht grundsätzlich die Gelegenheit, Änderungen in der Person des Bieters, die noch während der Verhandlungsphase eintreten, transparent vorzunehmen.




IBRRS 2011, 3372
VergabeVergabe
Konkurrenzpreis unauskömmlich: Kein Bieterschutz!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.07.2011 - 1 VK 37/11

1. Lediglich der pauschale Hinweis, dass ein Bieter auf Grund seiner Branchen- und Marktkenntnis ein Wertungsergebnis anzweifelt, ersetzt noch nicht den Vortrag konkreter Umstände.

2. Ein Nachprüfungsantrag hat zeitlich nach der Erklärung der Rüge zu erfolgen. Nur ausnahmsweise kann auf diese Reihenfolge oder die Rüge insgesamt verzichtet werden.

3. Einen Bieterschutz im Rechtssinn entfaltet § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009 nur dann, wenn das an den Auftraggeber gerichtete Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Preisangebots fordert.

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IBRRS 2011, 3371
VergabeVergabe
Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter anwendbar!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2011 - 1 VK 25/11

1. "Erkennen" eines Verstoßes setzt nach dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Nr. 1 positive Kenntnis voraus. Fahrlässige, selbst grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht. Es genügt deshalb nicht, dass für den Bieter der Verstoß auf Grund der öffentlichen Bekanntmachung bzw. der Einsicht in die Vergabeunterlagen erkennbar war.

2. Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat sich bereits in mehreren Beschlüssen die für richtig erachteten Ausführungen der Vergabekammer Bund im Beschluss vom 05.03.2010, VK 1-16/10, zu eigen gemacht und hält die Präklusionsvorschrift weiterhin für anwendbar.

3. Das Interesse am Auftrag istweit auszulegen. Es liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrages am Vergabeverfahren teilgenommen und einen Vergabeverstoß ordnungsgemäß gerügt hat. Ein Nichtbieter hat sein Interesse am Auftrag auch dann hinreichend bekundet, wenn er berechtigt geltend machen kann, an der Abgabe eines aussichtsreichen Angebots gehindert worden zu sein.

4. Es gibt keinen Grundsatz dahingehend, dass ein Auftraggeber Risiken nicht auf den Auftragnehmer abwälzen dürfte. Jedenfalls dann aber, wenn die Bieter auf Grund der Risikoverlagerung nicht mehr vorausschauend planen können und die Leistungsanforderungen für sie nicht mehr so beherrschbar sind, dass sich ihre Leistungspflichten von einem Glücksspiel noch wesentlich unterscheiden, ist der Grundsatz eines fairen Wettbewerbs, der vergleichbare Angebote benötigt, verletzt.

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IBRRS 2011, 3362
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter anwendbar!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2011 - 1 VK 24/11

1. "Erkennen" eines Verstoßes setzt nach dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Nr. 1 positive Kenntnis voraus. Fahrlässige, selbst grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht.

2. Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat sich bereits in mehreren Beschlüssen die für richtig erachteten Ausführungen der Vergabekammer Bund im Beschluss vom 05.03.2010, VK 1-16/10, zu eigen gemacht und hält die Präklusionsvorschrift weiterhin für anwendbar.

3. Das Interesse am Auftrag ist weit auszulegen. Es liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrages am Vergabeverfahren teilgenommen und einen Vergabeverstoß ordnungsgemäß gerügt hat. Ein Nichtbieter hat sein Interesse am Auftrag auch dann hinreichend bekundet, wenn er berechtigt geltend machen kann, an der Abgabe eines aussichtsreichen Angebots gehindert worden zu sein.

4. Es gibt keinen Grundsatz dahingehend, dass ein Auftraggeber Risiken nicht auf den Auftragnehmer abwälzen dürfte. Jedenfalls dann aber, wenn die Bieter auf Grund der Risikoverlagerung nicht mehr vorausschauend planen können und die Leistungsanforderungen für sie nicht mehr so beherrschbar sind, dass sich ihre Leistungspflichten von einem Glücksspiel noch wesentlich unterscheiden, ist der Grundsatz eines fairen Wettbewerbs, der vergleichbare Angebote benötigt, verletzt.

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IBRRS 2011, 3361
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter anwendbar!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2011 - 1 VK 23/11

1. "Erkennen" eines Verstoßes setzt nach dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Nr. 1 positive Kenntnis voraus. Fahrlässige, selbst grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht.

2. Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat sich bereits in mehreren Beschlüssen die für richtig erachteten Ausführungen der Vergabekammer Bund im Beschluss vom 05.03.2010, VK 1-16/10, zu eigen gemacht und hält die Präklusionsvorschrift weiterhin für anwendbar.

3. Das Interesse am Auftrag ist weit auszulegen. Es liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrages am Vergabeverfahren teilgenommen und einen Vergabeverstoß ordnungsgemäß gerügt hat. Ein Nichtbieter hat sein Interesse am Auftrag auch dann hinreichend bekundet, wenn er berechtigt geltend machen kann, an der Abgabe eines aussichtsreichen Angebots gehindert worden zu sein.

4. Es gibt keinen Grundsatz dahingehend, dass ein Auftraggeber Risiken nicht auf den Auftragnehmer abwälzen dürfte. Jedenfalls dann aber, wenn die Bieter auf Grund der Risikoverlagerung nicht mehr vorausschauend planen können und die Leistungsanforderungen für sie nicht mehr so beherrschbar sind, dass sich ihre Leistungspflichten von einem Glücksspiel noch wesentlich unterscheiden, ist der Grundsatz eines fairen Wettbewerbs, der vergleichbare Angebote benötigt, verletzt.

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