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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 2295
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zulässigkeit der elektronischen Auktion für VOL-Vergaben!

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.05.2011 - VgK-11/2011

1. § 101 Abs. 6 Satz 1 GWB ist eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Auftragsvergabe in Form der elektronischen Auktion.

2. Bei der elektronischen Auktion wird in einem mehrstufigen Verfahren auf den niedrigsten Preis und/oder die besten Konditionen geboten.

3. Die elektronische Auktion kann für offene und nicht offene Verfahren sowie für Verhandlungsverfahren eingesetzt werden.

4. Bei einer elektronischen Auktion ist der Auftraggeber an sämtliche Vorgaben des Art. 54 Richtlinie 2004/18/EG gebunden, die insoweit die Regelungen der VOL/A EG modifizieren.




IBRRS 2011, 2245
VergabeVergabe
Zu den Voraussetzungen für die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2011 - Verg 59/10

Zu den Voraussetzungen für die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde.

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IBRRS 2011, 2244
VergabeVergabe
Zur aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2011 - Verg 4/11

Zur aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde.

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IBRRS 2011, 2243
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zur Rügeverpflichtung des Bieters

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.05.2010 - 1 VK LVwA 68/09

1. Die Kenntnis der rechtlich strittigen Erwägungen kann ausnahmsweise mit der Kenntnis ihrer vermeintlichen Rechtswidrigkeit gleichgesetzt werden. Persönliche Arbeitsbelastung entbindet nicht von der Verpflichtung zum unverzüglichen Handeln.*)

2. Bei der Rügefrist ist das Wochenende regelmäßig mit einzubeziehen.*)

3. Erkennt der Rügende den vermeintlichen Vergabeverstoß bzw. hat er sich dieser Erkenntnis schuldhaft verschlossen, so gilt auch bei Verstößen, die aus den Verdingungsunterlagen erkennbar sind, die allgemeine Verpflichtung des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB zum unverzüglichen Handeln gegenüber der Auftraggeberseite, da der § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB nur eine Höchstfrist beschreibt.*)

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IBRRS 2011, 2234
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachträglich Eignungskriterien geändert: Ausschluss darauf möglich?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2011 - Verg 44/11

1. Zu der Frage, ob das Angebot des Bieters wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen werden kann, wenn die Bekanntmachung hinsichtlich der Eignungskriterien nachträglich korrigiert wurde und nicht ganz stimmig war.

2. Ein Ausschluss wegen fehlender Eignung kommt in Betracht, wenn die erst in einer nachträglichen Berichtigungsbekanntmachung geforderten Eignungsnachweise im Wege der Auslegung hinreichend klar bestimmt werden können.

3. Eine Bekanntmachung ist so auszulegen, dass Verweise nicht ins Leere laufen.

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IBRRS 2011, 2233
VergabeVergabe
Nachträglich Eignungskriterien geändert: Ausschluss darauf möglich?

VK Bund, Beschluss vom 21.04.2011 - VK 2-17/11

Zu der Frage, ob das Angebot des Bieters wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen werden kann, wenn die Bekanntmachung hinsichtlich der Eignungskriterien nachträglich korrigiert wurde und nicht ganz stimmig war.

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IBRRS 2011, 2145
VergabeVergabe
Zur Verpflichtung zur Losaufteilung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.02.2010 - 1 VK LVwA 63/09

1. Aufgrund von bestimmten Informationen kann sich Rückschluss auf ein vergaberechtswidriges Verhalten aufdrängen.*)

2. Die Einbeziehung eines Rechtsbeistandes kann die gesetzliche Pflicht zur Rüge nicht hinauszögern.*)

3. Eine Verpflichtung zur Losaufteilung besteht dann ausnahmsweise nicht, wenn berechtigte Auftraggeberinteressen einer Aufteilung entgegenstehen.*)

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IBRRS 2011, 2144
VergabeVergabe
Veräußerung der Gesellschafteranteile und de facto-Vergabe

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.12.2009 - 1 VK LVwA 55/09

Der geschlossene Entsorgungsvertrag bleibt in seiner Wirksamkeit von der Veräußerung der Gesellschafteranteile unbeeinflusst, so dass der bereits erteilte Zuschlag ausweislich § 114 Abs. 2 Satz 1GWB fortwirkt. Eine erfolgreich im Wege eines Nachprüfungsverfahrens angreifbare de facto-Vergabe liegt nicht vor.*)

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IBRRS 2011, 2143
VergabeVergabe
Veräußerung von Gesellschaftsanteilen d. öff. AG: "In-house-Geschaft"?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.12.2009 - 1 VK LVwA 54/09

1. Ausweislich der Regelung des § 131 Abs. 8 GWB richtet sich das für das Nachprüfungsverfahren einschlägige Verfahrensrecht nach dem Zeitpunkt des Beginns des jeweils streitbefangenen Vergabeverfahrens.

2. Veräußert der öffentliche Auftraggeber seine Beteiligung an einer GmbH , mit der er Entsorgungsverträge geschlossen hat, an einen Privaten, muss er die Entsorgungsveträge (neu) öffentlich ausschreiben. Wegen des Anteils des Privaten an der Gesellschafthandelt handelt es sich nicht mehr um ein "in-house-Geschaft".

3. Eine von der Ausschreibungspflicht entbindende Privilegierung muss bis zum Ende der Leistungserbringung fortbestehen. Ist dies nicht der Fall, so hat der entsprechende Vertrag nicht nur seine vergaberechtliche Grundlage, sondern auch seine Wirksamkeit verloren.

4. Der Nachprüfungsantrag wurde nicht in der hier einschlägigen 30-Tagesfrist gestellt. Im Fortgang des Leistungsaustausches liegt eine "de facto-Vergabe", deren vergaberechtliche Überprüfung hier an den Erfordernissen des § 101b Abs. 2 Satz 1 1.Alt. GWB scheitert.*)

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IBRRS 2011, 2133
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Beteiligung von Projektanten auf Bieterseite

VK Sachsen, Beschluss vom 15.02.2011 - 1/SVK/052-10

1. Ein öffentlicher Auftraggeber darf die Wertungsmatrix nicht erst nach Öffnung der Angebote festlegen.*)

2. Eine Konzernzugehörigkeit bzw. gesellschaftsrechtliche Verbundenheit eines Bieters mit dem Auftraggeber impliziert noch nicht zwangsläufig wettbewerbsverletzende Verhaltensweisen. Vielmehr ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bzw. des Diskriminierungsverbotes greifbar ist.*)

3. Die VOF kennt keine Norm, die dem § 8 Nr. 6 VOB/A a.F. oder dem § 7 Nr. 6 VOL/A a.F. ähnlich ist, die Gebietskörperschaften die Teilnahme am Vergabeverfahren verwehrt. Insoweit ist zu beachten, dass das europäische Vergaberecht vergaberechtliche Ausschlussgründe regelmäßig nicht an die staatliche Eigentümerstellung des Unternehmens knüpft, sondern daran, ob die Teilnahme des Bieters geeignet sein könnte, den Wettbewerb zu verzerren, was dann der Fall sein dürfte, wenn der Bieter staatliche Beihilfen erhält und somit faktisch kein Insolvenzrisiko trägt.*)

4. Die Beteiligung von Projektanten auf Bieterseite im Vergabeverfahren ist grundsätzlich geeignet, den ordnungsgemäßen Vergabewettbewerb zu gefährden. Allerdings sind öffentliche Auftraggeber wie Nachprüfungsbehörden gehalten, in jedem Einzelfall zu hinterfragen, ob die Beteiligung im Vorfeld den Vergabewettbewerb tatsächlich negativ beeinflussen konnte.*)

5. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht gehindert, sich bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens ganz oder teilweise der Hilfe Dritter zu bedienen, die über einen qualifizierten Sachverstand verfügen. Nicht zulässig ist es allerdings, die Verantwortung für die Vergabe an diese vollständig zu übertragen. Der Auftraggeber muss eigenverantwortlich die wesentlichen Schritte des Vergabeverfahrens durchführen oder nachvollziehen. Das beinhaltet insbesondere, dass sich der Auftraggeber im Verhandlungsverfahren an Vertragsverhandlungen beteiligt, mögliche Ausschlussgründe nachvollzieht und über den Zuschlag in Kenntnis der gesamten Aktenlage entscheidet und nicht die Mitwirkung an dem Vergabeverfahren auf ein bloßes "Abnicken" beschränkt.*)

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IBRRS 2011, 2132
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Abweichen v. bekannt gegebenen techn. Mindestbedingungen möglich

VK Sachsen, Beschluss vom 31.01.2011 - 1/SVK/051-10

1. Eine nachträgliche Festlegung und Gewichtung von Unterkriterien zu einem Wertungskriterium wie bspw. "Funktionalität" stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar.*)

2. Durch die Angabe von technischen Mindestbedingungen bindet sich der Auftraggeber dahingehend selbst, dass er lediglich solche Produkte als ausschreibungskonform akzeptieren darf, die mindestens die vorgegebenen Parameter erfüllen oder besser als diese sind. Denn ein Auftraggeber hat kein Recht, den für alle Bieter gleichermaßen verbindlich vorgegebenen Vorgaben nachträglich einen von den Verdingungsunterlagen abweichenden Inhalt beizumessen. Die Vorschriften § 19 EG Abs. 3 d i.V.m. § 16 EG Abs. 4 VOL/A 2009 sollen sicherstellen, dass das Angebot den Verdingungsunterlagen entspricht und damit im Wettbewerb vergleichbar ist.*)

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IBRRS 2011, 2131
VergabeVergabe
Feststellungsinteresse für Rechtsanwaltsgebühren

VK Sachsen, Beschluss vom 26.10.2009 - 1/SVK/016-08

Die durch die Inanspruchnahme eines Anwaltes entstandenen Rechtsanwaltsgebühren können mangels Feststellungsinteresses nicht im Rahmen eines Fortsetzungsfeststellungsantrages erfolgreich als schadensersatzfähige Rechtsposition geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2011, 2130
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nur Produkte mit bestimmter Zulassung erlaubt: Unzulässig!

VK Sachsen, Beschluss vom 19.04.2011 - 1/SVK/010-11

1. Dem Auftraggeber ist es gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 2 VOB/A vergaberechtlich untersagt, nur solche Produkte zum Wettbewerb zuzulassen, für die die Einsatzfreigabe durch Aufnahme in die Einsatzfreigabeliste eines ganz konkreten, nationalen Prüfinstitutes bestätigt wurde.*)

2. Entsprechend § 7 Abs. 4 Nr. 1 hat der Auftraggeber bei Bezugnahme auf ausschließlich nationale, technische Spezifikationen in den Ausschreibungsunterlagen den Zusatz "oder gleichwertig" anzubringen.*)

3. Der Auftraggeber hat in dem Vergabevermerk nachvollziehbar seine Erwägungsgründe zu dokumentieren, warum neben der Anwendung technischer (nationaler) Spezifikationen, weitere, individuell auf das konkrete Bauvorhaben bezogene Produkteinschränkungen in die Vergabeunterlagen aufgenommen wurden.*)

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IBRRS 2011, 2129
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOF-Verfahren: Bekanntgabe der Gewichtung der Auswahlkriterien?

VK Sachsen, Beschluss vom 24.03.2011 - 1/SVK/005-11

1. Wenn nicht auszuschließen ist, dass die Gewichtung der Kriterien geeignet ist, den Inhalt der Teilnahmeanträge zu beeinflussen, hat der Auftraggeber die Gewichtung der Auswahlkriterien und die Regeln zur Wertung der Teilnahmeanträge den Bietern vorab bekanntzugeben.*)

2. Die konkrete Matrix zur Punktvergabe ist vor Öffnung der Teilnahmeanträge zu erstellen, denn die abstrakte Gefahr kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftraggeber diese in Kenntnis der Angebotsinhalte zum Vorteil oder Nachteil eines einzelnen Teilnehmers ausgestaltet.*)

3. Auch im Rahmen eines VOF-Verhandlungsverfahrens ist der Auftraggeber zur zeitnahen und laufend fortgeschriebenen Dokumentation verpflichtet. Eine Fixierung der verwendeten Punktmatrix ist von dieser Dokumentationspflicht umfasst.*)

4. Ein Dokumentationsmangel kann nicht dadurch behoben werden kann, dass mittels einer Stellungnahme im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens eine Begründung gegeben und damit gleichsam eine fehlende Dokumentation der Begründung eines Verfahrensschrittes gleichsam "nachgeholt" wird.*)

5. Auch wenn die Methodik der Bewertung der Eignung im Beurteilungsspielraum des Auftraggebers steht, so hat dieser einen Bewertungsmaßstab zu entwickeln, der es im Nachgang ermöglicht, schlüssig nachzuvollziehen, anhand welcher Kriterien - und nicht ausschließlich anhand welcher durch den Teilnehmer vorgelegten Fakten- die Eignung festzustellen war. Der Beurteilungsspielraum des Auftraggebers darf mangels bestimmten oder bestimmbaren Beurteilungsmaßstabes nicht dazu führen, dass die vorgelegten Daten und Fakten eine Begründung in die eine oder andere Richtung erlauben.*)

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IBRRS 2011, 2127
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Informationspflicht nach § 101a GWB

VK Sachsen, Beschluss vom 08.04.2011 - 1/SVK/002-11

1. Bei Streitigkeiten über die Vergabe von Integrationsfachdiensten finden die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB Anwendung. Es handelt sich nicht um einen sozialrechtlichen Streit nach SGB IX, denn zwischen den Parteien besteht kein sozialrechtliches Verhältnis.

2. Die Frist des § 101b Abs. 2 Satz 2 GWB ist eine absolute Frist. Die Frist kann jedoch nur in Lauf gesetzt werden, wenn eine ordnungsgemäße Bekanntmachung erfolgt ist und die richtige Nachprüfstelle angegeben wurde.*)

3. 101a GWB ist entsprechend anzuwenden, wenn zwar ein förmliches Vergabeverfahren nicht stattgefunden hat, dem Auftraggeber aber -beispielsweise im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens bekannt geworden ist, dass der zu informierende Bieter sich für diesen Auftrag aller Voraussicht nach beworben hätte.*)

4. Die Informationspflicht gilt auch für den Fall, dass ein öffentlicher Auftraggeber ein regelkonformes Ausschreibungsverfahren durchführen will und nur für die Interimszeit einen Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Beteiligung anderer dem Auftraggeber konkret bekannter Interessenten vergeben will.*)

5. Grundsätzlich kann eine Direktvergabe für einen Interimszeitraum an den bisherigen Leistungserbringer zulässig sein, um für einen Zeitraum, für den aus objektiv zwingenden Gründen die Leistung nicht ausgeschrieben werden kann, eine notwendige Übertragung von Dienstleistungen erfolgen zu lassen.*)

6. Aus der reinen Feststellung der Unwirksamkeit der Direktvergabe für einen Interimszeitraum folgt nicht notwendigerweise eine Rechtsverletzung der Antragstellerin. Insoweit ist zu prüfen, ob eine Aufhebung, die die Feststellung der Unwirksamkeit durch die Vergabekammer nach sich ziehen würde, verhältnismäßig wäre.*)




IBRRS 2011, 2126
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOF-Verfahren: Ausschluss bei fehlenden Nachweisen!

VK Sachsen, Beschluss vom 11.03.2011 - 1/SVK/001-11

1. Im Anwendungsbereich der VOF existiert grundsätzlich keine dem § 16 Abs. 3 VOL/A vergleichbare Regelung, nach der Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, ausgeschlossen werden müssen. Allerdings ergibt sich aus den übergeordneten Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass unvollständige Angebote vom weiteren Wettbewerb auszuschließen sind. Diese Grundsätze sind Ausdruck des Art. 2 Richtlinie 2004/18/EG und des § 97 Abs. 1, Abs. 2 GWB. Diese Regelungen gehen als höherrangiges Recht den Vorschriften der VOF vor und beanspruchen damit unmittelbare Geltung auch im Anwendungsbereich der VOF.*)

2. § 11 Abs. 3 VOF räumt dem Auftraggeber die Möglichkeit ein, bei Verfahren im Anwendungsbereich der VOF fehlende Unterlagen und Erklärungen nachzureichen. Die Nachforderung von Unterlagen steht damit zunächst im Ermessen des Auftraggebers. Dieser entscheidet, ob von der Möglichkeit überhaupt Gebrauch gemacht werden soll. Hat allerdings der Auftraggeber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bereits sein Ermessen ausgeübt und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe in eindeutiger Weise formuliert, dass eine Nachforderung von Unterlagen nach dem Ende der Angebotsfrist nicht vorgesehen ist und fehlende Unterlagen zum Ausschluss aus dem Verfahren führen werden, so muss er sich daran festhalten lassen. Eine Nachforderung fehlender Unterlagen ist unter diesen Umständen ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2011, 2107
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ansprüche wegen verzögerter Vergabe

OLG Celle, Urteil vom 25.05.2011 - 14 U 62/08

1. Im Rahmen der Berechnung des Mehrvergütungsanspruchs nach verzögerter Vergabe bleiben die bisherigen Grundlagen der Preisermittlung und damit auch die kalkulierten Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten bestehen.

2. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung der tatsächlichen Mehrkosten und nicht lediglich einen Ausgleich auf Grundlage des jeweiligen Preissteigerungsindex.

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IBRRS 2011, 2105
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Antragsgegner bei Bundesauftragsangelegenheit: Bund oder Land?

OLG Celle, Beschluss vom 06.06.2011 - 13 Verg 2/11

1. Zur Frage, ob § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB im Verfahren vor der Vergabekammer im Falle einer übereinstimmenden Erledigungserklärung des Nachprüfungsantrags die Möglichkeit einer Ermessensentscheidung hinsichtlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen eröffnet.*)

2. Antragsgegner in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, das eine Bundesauftragsangelegenheit i. S. von Art. 85, 90 Abs. 2 GG zum Gegenstand hat, ist das Land, nicht der Bund.*)

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IBRRS 2011, 2096
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vertragsschluss oder nicht?

KG, Urteil vom 20.05.2011 - 7 U 125/10

1. Ändert das Zuschlagsschreiben des Auftraggebers das Angebot des Auftragnehmers, ist dieses als neues Angebot zu werten.

2. Nimmt der Auftragnehmer dieses neue Angebot nicht an und beginnt er trotz Aufforderung nicht mit der Bauausführung, geht eine "Kündigung" des Auftraggebers ins Leere.

3. Aufgrund der ins Leere gegangenen Kündigung kann der Auftraggeber keinen Schadensersatz geltend machen.

4. Die Bindungswirkung des § 124 Abs. 1 GWB soll die doppelte Prüfung derselben Sach- und Rechtsfragen zum Vergaberecht und der sich darauf gründenden Schadensersatzansprüche des Antragstellers vermeiden.

5. Vertragsrechtliche Ausführungen der Nachprüfungsinstanzen entfalten keine Bindungswirkung im nachfolgenden Schadensersatzprozess vor den ordentlichen Gerichten.




IBRRS 2011, 2091
VergabeVergabe
Zur Formbedürftigkeit der Angebotsunterlagen; Zuschlagsverbot

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2011 - Verg 42/11

1. Das Beschwerdegericht entscheidet unabhängig und selbstständig von der Vergabekammer darüber, ob ein vorzeitiger Zuschlag zu gestatten ist oder nicht. Über den Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlages kann im schriftlichen Verfahren entschieden werden.

2. Soweit § 115 Abs. 2 S. 4 GWB der Vergabekammer die Möglichkeit einräumt, ohne Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages über eine vorzeitige Gestattung des Zuschlages zu entscheiden, ist dies auf Fallkonstellationen begrenzt, bei denen einerseits eine Klärung der Erfolgsaussichten noch Zeit in Anspruch nimmt und zum anderen der Auftraggeber besonders dringlich auf die Leistung angewiesen ist.

3. Bei der Vergabe von Pharma-Rabattverträgen ist zu berücksichtigen, dass einerseits der Aufschub mit erheblichen Zusatzausgaben der gesetzlichen Krankenkassen verbunden ist und das Bundesverfassungsgericht verschiedentlich der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung hohes Gewicht beigemessen hat und zum anderen die Auswirkungen für das nicht bezuschlagte Unternehmen erheblich sein können.

4. Weder Art. 42 Richtlinie 2004/18/EG noch §§ 13 EG, 16 EG VOL/A noch die Richtlinie 1999/93/EG noch das Signaturgesetz schließen eine Anforderung der Vergabestelle, dass Angebote als Ganzes oder auch nur bestimmte Unterlagen auf einer CD/ROM (oder DVD) als Datei abzuspeichern und - je nach Wahl der Vergabestelle - mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten Signatur zu versehen sind und der Datenträge so dann auf "klassischem" Wege zu übersenden ist, aus. Aus einer Zusammenschau der §§ 13 EG, 16 EG VOL/A, des Signaturgesetzes und der gesetzlichen Vorschriften über die Form (§ 36a SGB I, § 126a BGB) ergibt sich eindeutig, dass dies zulässig ist.

5. § 19 EG Abs. 2 VOL/A greift bei Erklärungen nicht nur dann ein, wenn diese vollständig fehlen, sondern auch dann, wenn sie aus formellen Gründen nicht ordnungsgemäß sind, insbesondere dann, wenn sie nicht ordnungsgemäß unterschrieben oder signiert sind.

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IBRRS 2011, 2090
VergabeVergabe
Zur Formbedürftigkeit der Angebotsunterlagen; Zuschlagsverbot

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2011 - Verg 41/11

1. Das Beschwerdegericht entscheidet unabhängig und selbstständig von der Vergabekammer darüber, ob ein vorzeitiger Zuschlag zu gestatten ist oder nicht. Über den Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlages kann im schriftlichen Verfahren entschieden werden.

2. Soweit § 115 Abs. 2 S. 4 GWB der Vergabekammer die Möglichkeit einräumt, ohne Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages über eine vorzeitige Gestattung des Zuschlages zu entscheiden, ist dies auf Fallkonstellationen begrenzt, bei denen einerseits eine Klärung der Erfolgsaussichten noch Zeit in Anspruch nimmt und zum anderen der Auftraggeber besonders dringlich auf die Leistung angewiesen ist.

3. Bei der Vergabe von Pharma-Rabattverträgen ist zu berücksichtigen, dass einerseits der Aufschub mit erheblichen Zusatzausgaben der gesetzlichen Krankenkassen verbunden ist und das Bundesverfassungsgericht verschiedentlich der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung hohes Gewicht beigemessen hat und zum anderen die Auswirkungen für das nicht bezuschlagte Unternehmen erheblich sein können.

4. Weder Art. 42 Richtlinie 2004/18/EG noch §§ 13 EG, 16 EG VOL/A noch die Richtlinie 1999/93/EG noch das Signaturgesetz schließen eine Anforderung der Vergabestelle, dass Angebote als Ganzes oder auch nur bestimmte Unterlagen auf einer CD/ROM (oder DVD) als Datei abzuspeichern und - je nach Wahl der Vergabestelle - mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten Signatur zu versehen sind und der Datenträge so dann auf "klassischem" Wege zu übersenden ist, aus. Aus einer Zusammenschau der §§ 13 EG, 16 EG VOL/A, des Signaturgesetzes und der gesetzlichen Vorschriften über die Form (§ 36a SGB I, § 126a BGB) ergibt sich eindeutig, dass dies zulässig ist.

5. § 19 EG Abs. 2 VOL/A greift bei Erklärungen nicht nur dann ein, wenn diese vollständig fehlen, sondern auch dann, wenn sie aus formellen Gründen nicht ordnungsgemäß sind, insbesondere dann, wenn sie nicht ordnungsgemäß unterschrieben oder signiert sind.

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IBRRS 2011, 2089
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zur Formbedürftigkeit der Angebotsunterlagen; Zuschlagsverbot

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2011 - Verg 40/11

1. Das Beschwerdegericht entscheidet unabhängig und selbstständig von der Vergabekammer darüber, ob ein vorzeitiger Zuschlag zu gestatten ist oder nicht. Über den Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlages kann im schriftlichen Verfahren entschieden werden.

2. Soweit § 115 Abs. 2 S. 4 GWB der Vergabekammer die Möglichkeit einräumt, ohne Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages über eine vorzeitige Gestattung des Zuschlages zu entscheiden, ist dies auf Fallkonstellationen begrenzt, bei denen einerseits eine Klärung der Erfolgsaussichten noch Zeit in Anspruch nimmt und zum anderen der Auftraggeber besonders dringlich auf die Leistung angewiesen ist.

3. Bei der Vergabe von Pharma-Rabattverträgen ist zu berücksichtigen, dass einerseits der Aufschub mit erheblichen Zusatzausgaben der gesetzlichen Krankenkassen verbunden ist und das Bundesverfassungsgericht verschiedentlich der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung hohes Gewicht beigemessen hat und zum anderen die Auswirkungen für das nicht bezuschlagte Unternehmen erheblich sein können.

4. Weder Art. 42 Richtlinie 2004/18/EG noch §§ 13 EG, 16 EG VOL/A noch die Richtlinie 1999/93/EG noch das Signaturgesetz schließen eine Anforderung der Vergabestelle, dass Angebote als Ganzes oder auch nur bestimmte Unterlagen auf einer CD/ROM (oder DVD) als Datei abzuspeichern und - je nach Wahl der Vergabestelle - mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten Signatur zu versehen sind und der Datenträge so dann auf "klassischem" Wege zu übersenden ist, aus. Aus einer Zusammenschau der §§ 13 EG, 16 EG VOL/A, des Signaturgesetzes und der gesetzlichen Vorschriften über die Form (§ 36a SGB I, § 126a BGB) ergibt sich eindeutig, dass dies zulässig ist.

5. § 19 EG Abs. 2 VOL/A greift bei Erklärungen nicht nur dann ein, wenn diese vollständig fehlen, sondern auch dann, wenn sie aus formellen Gründen nicht ordnungsgemäß sind, insbesondere dann, wenn sie nicht ordnungsgemäß unterschrieben oder signiert sind.

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IBRRS 2011, 2088
VergabeVergabe
Zur Kostentragung bei Rücknahme der Beschwerde

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2011 - Verg W 2/11

1. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH zu § 78 GWB sind im Falle der Rücknahme der Beschwerde die Kosten - Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten des Gegners - zu erstatten, wenn sich der Beschwerdeführer durch die Rücknahme der Beschwerde selbst in die Rolle des Unterlegenen begeben hat.

2. Zur Bemesseung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit.

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IBRRS 2011, 2074
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Konzessionsvergabe der Abfallbeseitigung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2011 - VK-12/2011-L

Zu der Frage, ob eine Gemeinde im Rahmen einer Konzessionsvergabe die Abfallbeseitigung an einen Dritten in der vermeintlichen Absicht vergeben darf, die Richtlinie 2004/18/EG nicht zu Anwendung zu bringen.

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IBRRS 2011, 2060
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - VI ZR 112/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2023
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann liegt ein öffentlicher Bauauftrag vor?

EuGH, Urteil vom 26.05.2011 - Rs. C-306/08

1. Bauleistungen, soweit sie lediglich von untergeordneter Bedeutung sind und somit nicht den Inhalt des Vertrags ausmachen, können nicht zu einer Einordnung des Vertrags als öffentlicher Bauauftrag führen.

2. Wenn ein Vertrag zugleich Elemente eines öffentlichen Bauauftrags und Elemente eines öffentlichen Auftrags anderer Art aufweist, bestimmt der Hauptgegenstand des Vertrags, welche Rechtsvorschriften der Union über öffentliche Aufträge grundsätzlich Anwendung finden.

3. Dabei ist auf die wesentlichen, vorrangigen Verpflichtungen abzustellen, die den Auftrag als solche prägen, und nicht auf die Verpflichtungen bloß untergeordneter oder ergänzender Art, die zwingend aus dem eigentlichen Gegenstand des Vertrags folgen.

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IBRRS 2011, 2004
VergabeVergabe
Wertung von Nebenangeboten

OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.05.2011 - Verg W 16/10

Bei der Wertung von Nebenangeboten ist eine Gleichwertigkeitsprüfung durchzuführen, auch wenn ein Nebenangebot den Mindestanforderungen entspricht. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist kein Äquivalent der Gleichwertigkeit. Bei dieser Gleichwertigkeitsprüfung steht dem öffentlichen Auftraggeber ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu.

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IBRRS 2011, 1999
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schadensersatzprozess: Beurteilung des Nachweises der Gleichwertigkeit

BGH, Urteil vom 23.03.2011 - X ZR 92/09

1. Die ordnungsgemäße Unterzeichnung eines Hauptangebots deckt regelmäßig auch mit eingereichte Nebenangebote, wenn die vom Auftraggeber festgelegten und von der einschlägigen Vergabe- und Vertragsordnung hierfür vorgesehenen Anforderungen eingehalten sind.*)

2. Die Beurteilung des Nachweises der Gleichwertigkeit einer angebotenen Variante durch die Vergabestelle ist im Schadensersatzprozess nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob sie sich in Anbetracht der auf eine transparente Vergabe im Wettbewerb gerichteten Zielsetzung des Gesetzes und der Vergabe- und Vertragsordnungen als vertretbar erweist.*)

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IBRRS 2011, 1993
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Erledigung nach Abhilfe durch Vergabestelle: Kostenentscheidung

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.01.2011 - 1 VK 75/10

1. Hilft die Vergabestelle dem Begehren des Antragstellers nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ab, werden die Kosten der Vergabekammer gemäß § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB nach billigem Ermessen verteilt.*)

2. Die Kosten sind der Vergabestelle aufzuerlegen, wenn sie eine im Rügeschreiben gesetzte angemessene Frist ungenutzt verstreichen ließ.*)

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IBRRS 2011, 1916
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag "verfrüht": Bieter trägt Kosten bei Erledigung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011 - Verg 10/11

1. Die Erledigung eines Antrags kann unabhängig davon eintreten, ob der Antrag ursprünglich zulässig und begründet war.

2. Eine Rüge kann zeitlich mit einem Nachprüfungsantrag verbunden werden.

3. Da in diesem Fall der Vergabestelle eine Abhilfe nicht mehr möglich ist, kann es billig sein, dem Antragsteller nach § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB die Kosten aufzuerlegen, insbesondere wenn der Antragsteller unnötigerweise verfrüht - wenn auch prozessual zulässig - einen Nachprüfungsantrag eingereicht hat.

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IBRRS 2011, 1901
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ortsansässigkeit als Vergabekriterium

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.01.2011 - 1 VK 69/10

1. Die Zuschlagskriterien sind vom Auftraggeber bei der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten anzugeben.

2. Es handelt sich bei der Bewertung "schnellere Umsetzung" um kein zusätzliches Unterkriterium, sondern um einen Ausfluss der Fortschreibung des Unterkriteriums "Kosten und Termine".

3. Die unverzügliche Rüge als Zugangsvoraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist auch mit Europarecht vereinbar.

4. Es verstößt nicht gegen das Vergaberecht, wenn die Umrechnungsformel nicht schon mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gemacht wird.

5. Es ist als zulässig anzusehen, im VOF-Bereich Eignungskriterien auf der zweiten Stufe erneut zu aktivieren und beispielsweise Referenzen, etwa im Rahmen von Verhandlungen einer vertiefenden Bewertung zu unterziehen.

6. Es ist unzulässig, die Ortsansässigkeit als Vergabekriterium zu verwenden. Ist hingegen die Anwesenheit des Ausführenden vor Ort für die Ausführung des Auftrags erforderlich, kann die örtliche Präsenz gefordert werden.




IBRRS 2011, 1900
VergabeVergabe
Vergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.07.2001 - Verg 20/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1895
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertung von Angeboten mit unterschiedlichen Ausführungsfristen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2011 - Verg 26/11

Zur Wertung von Angeboten mit unterschiedlichen Ausführungsfristen nach VOB/A 2009, wenn als Wertungskriterien Preis (95 %) und Ausführung (5 %) angegeben sind.

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IBRRS 2011, 1866
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuständigkeit bei grenzüberschreitendem Beschaffungsvorgang

OLG München, Beschluss vom 12.05.2011 - Verg 26/10

1. Eine Befreiung von der Richtlinie 2004/17/EG der EU-Kommission ist marktbezogen; betrifft ein Beschaffungsvorgang eines Sektorenauftraggebers in nicht unerheblichem Umfang auch ein Land, für das die Kommission bislang einen freien Wettbewerb nicht festgestellt hat, unterliegt er in diesem Land dem Kartellvergaberecht.*)

2. Zur internationalen Zuständigkeit der deutschen Nachprüfungsinstanzen bei einem grenzüberschreitenden Beschaffungsvorgang.*)

3. Begründet die Nutzung von Grenzflüssen zur Energieerzeugung aufgrund eines Staatsvertrages aus dem Jahr 1950 aktuell noch eine privilegierte Marktposition in einer geographischen Region, ist der private Kraftwerksbetreiber Sektorenauftraggeber.*)

4. Auch wenn ein Auftraggeber bei Zuschlagserteilung die Wartefrist nicht eingehalten hat, ist ein Nachprüfungsantrag unbegründet, wenn ausgeschlossen ist, dass der Antragsteller eine Zuschlagschance hat oder haben kann.*)

5. Bei der Vergabe von IT-Leistungen im Verhandlungsverfahren kann der Auftraggeber die erfolgreiche Absolvierung eines Funktionsnachweises auch von den Bietern verlangen, deren Eignung er bereits bejaht hat. Das Nichtbestehen eines derartigen Tests kann ein zwingender Ausschlussgrund sein.*)




IBRRS 2011, 1794
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auschluss wegen schwerer Verfehlungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.03.2011 - VgK-04/2011

1. Bei dem Begriff "schwere Verfehlung" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Auslegung der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zukommt.

2. Unter "schwerer Verfehlung" werden erhebliche Rechtsverstöße verstanden, die geeignet sind, die Zuverlässigkeit eines Unternehmens grundlegend in Frage zu stellen. Hierzu zählen u. a. Verstöße gegen das GWB, z. B. unzulässige Preisabsprachen. "Schwer" ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen hat. Erhebliche Auswirkungen können dann angenommen werden, wenn besonders schützenswerte Rechtsgüter verletzt wurden und ein erheblicher Schaden entstanden ist oder zu entstehen drohte. Denkbar ist dies u. a. bei Betrug, speziell Submissionsbetrug.

3. Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit für den zu vergebenden Auftrag handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, bei der die ausschreibende Stelle zu berücksichtigen hat, ob der Bieter selbst glaubwürdige und Erfolg versprechende Maßnahmen ergriffen hat, um die in der Vergangenheit vorgekommenen Rechtsverletzungen für die Zukunft auszuschließen.

4. Analog zu den zur Auftragssperre entwickelten Grundsätzen ist für die von der Vergabestelle zu treffende Prognoseentscheidung zu berücksichtigen, ob die Zuverlässigkeit des betroffenen Auftragnehmers wieder hergestellt wird. Dies kann ein Unternehmen insbesondere durch innerbetriebliche, personelle Maßnahmen und Sicherstellung, dass sich entsprechende Verfehlungen nicht wiederholen, erreichen. Ebenso wichtige Aspekte sind die Wiedergutmachung des durch die Verfehlung entstandenen Schadens und die aktive Unterstützung der Ermittlungsbehörden.

5. Bei der Ermessensentscheidung über den Ausschluss können auch solche Taten berücksichtigt werden, die die Geschäftsführer für andere Firmen der Firmengruppe begangen haben.

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IBRRS 2011, 1793
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.07.2010 - 1 VK 29/10

Eine aus Sicht des Bieters unzureichende Frist für die Vorlage von Unterlagen oder die nach seiner Auffassung unsinnige Forderung zur Vorlage dieser Unterlagen sind bereits bei der Angebotserstellung erkennbar und spätestens mit Angebotsabgabe zu rügen.

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IBRRS 2011, 1791
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anwaltliche Vertretung des öffentlichen Auftraggebers notwendig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011 - Verg 60/10

Soweit die Wertungsentscheidung des Antragsgegners von der Antragstellerin angegriffen wird und es sich in diesem Zusammenhang nur um auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen handelt, bedarf der Antragsgegner zu deren sachgerechter und angemessener Bearbeitung keines anwaltlichen Bevollmächtigten.

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IBRRS 2011, 1790
VergabeVergabe
Aufwendungen im Beschwerdeverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2011 - Verg 50/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1786
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verzicht auf Nachweis der Gleichwertigkeit möglich?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.04.2011 - 1 Verg 5/10

1. Auch bei eigener Sachkunde der Vergabestelle kann auf den Nachweis der Gleichwertigkeit nach § 21 Nr. 2 Satz 3 VOB/A 2006 nicht verzichtet werden.*)

2. Insbesondere ersetzt die bloße Bezeichnung der Abweichung nicht den Nachweis.*)

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IBRRS 2011, 1784
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Leistungsbeschreibung: Bevorzugung einzelner Unternehmen bzw. Produkte

VK Lüneburg, Beschluss vom 17.03.2011 - VgK-65/2010

1. Die Beschreibung technischer Merkmale und damit auch die Wahl eines bestimmten technischen Verfahrens oder einer bestimmten Technologie darf grundsätzlich nicht die Wirkung haben, dass bestimmte Unternehmen oder Produkte bevorzugt (begünstigt) oder ausgeschlossen werden, es sei denn, die gewählte Beschreibung ist durch die Art der zu vergebenden Leistung bzw. durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt.

2. Eine Rechtfertigung durch den Auftragsgegenstand liegt vor, wenn auftrags- und sachbezogene Gründe zu der bestimmte Unternehmen oder Erzeugnisse bevorzugenden Leistungsbestimmung führen. Derartige Gründe könnten sich zum Beispiel aus der besonderen Aufgabenstellung, aus technischen oder gestalterischen Anforderungen oder auch aus der Nutzung der Sache ergeben.

3. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen nur solche Anforderungen gemäß § 97 Abs. 4 S. 2 GWB berücksichtigungsfähig sein, die sich auf die Ausführung des konkreten Auftrags beziehen. Dies muss auch für die Festlegung von Zuschlagskriterien gelten.

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IBRRS 2011, 1783
VergabeVergabe
Aufhebung wegen unzureichender Finanzmittel

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2010 - VgK-37/2010

1. Die Unternehmen, die sich an einer Ausschreibung beteiligen, für die der Ausschreibende die Einhaltung der Regeln der VOB/A bzw. VOL/A zugesagt hat, können zu Recht die Erwartung hegen, dass der Ausschreibende sich im Hinblick darauf bereits im Vorfeld der Ausschreibung entsprechend verhalten hat.

2. Die Bieter dürfen davon ausgehen, dass nur Leistungen ausgeschrieben sind, von denen der Ausschreibende bei pflichtgemäßer Ermittlung ihrer voraussichtlichen Kosten annehmen kann, sie mit den hierfür zur Verfügung stehenden Mitteln auch bezahlen zu können.

3. Bei dem gebotenen strengen Maßstab, der insoweit anzulegen ist, ist demgemäß eine Aufhebung der Ausschreibung regelmäßig dann nicht nach § 26 Nr. 1 c VOB/A gerechtfertigt, wenn die fehlende Finanzierung bei einer mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführten Ermittlung des Kostenbedarfs bereits vor der Ausschreibung dem Ausschreibenden hätte bekannt sein müssen.

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IBRRS 2011, 1723
VergabeVergabe
Keine nachträgliche Dokumentation!

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.11.2010 - VgK-54/2010

1. Gemäß § 32 Abs. 1 SektVO sind Auftraggeber verpflichtet, sachdienliche Unterlagen über jede Auftragsvergabe zeitnah zu erstellen und die Entscheidungen über die Auswahl der Unternehmen und der Auftragsvergabe, die Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung und die Nichtanwendung der Vergabevorschriften nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Pflicht zur zeitnahen Erstellung sachdienlicher Unterlagen über jede Auftragsvergabe entspricht dem Grundsatz der Transparenz des § 97 Abs. 1 GWB, der für den Nicht-Sektorenbereich in den Dokumentationspflichten des § 20 VOL/A 2009 geregelt ist.

2. Ein Verstoß gegen diese Transparenzanforderungen resultiert daher stets auch in einem Verstoß gegen § 97 Abs. 1 GWB.

3. Die Dokumentation dient der Überprüfbarkeit der Entscheidung durch Nachprüfungsinstanzen.

4. Alle Entscheidungsschritte sind grundsätzlich zu dokumentieren und dürfen nicht erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens vorliegen. Der Anwendungsbereich des § 32 SektVO erstreckt sich dabei ebenso wie im Falle des § 20 VOL/A 2009 sowohl auf den formalen Verfahrensablauf als auch materiell auf die Maßnahmen, Feststellungen und Begründungen der einzelnen Entscheidungen. Die Dokumentation muss gemäß § 32 SektVO ausdrücklich zeitnah erstellt und darum laufend fortgeschrieben werden. Die einzelnen Maßnahmen, Entscheidungen und deren Gründe sind jeweils zeitnah zu dokumentieren. Nicht ausreichend ist es daher, wenn der Vermerk z. B. erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens und Zuschlagserteilung oder gar erst anlässlich eines Nachprüfungsantrags angefertigt wird.

5. Preisnachlässe mit Bedingungen können nur als (kaufmännisches) Nebenangebot angeboten werden. Voraussetzung für die Berücksichtigungsfähigkeit derartiger kaufmännischer Nebenangebote in Form von unter Bedingung angebotenen Nachlässen ist jedoch, dass der Auftraggeber überhaupt Nebenangebote zugelassen hat.

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IBRRS 2011, 1722
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anforderungen an die Aufnahme und Gestaltung von Wahlpositionen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 - Verg 58/10

1. Eine Rüge ins Blaue hinein liegt nicht vor, wenn der Bieter unter Hinweis auf seine Branchen- und Marktkenntnis und damit unter Bezugnahme auf konkrete Umstände das Wertungsergebnis anzweifelt.

2. Die engen Voraussetzungen, nach denen Wahl- bzw. Alternativpositionen in vergaberechtlich zulässiger Weise ausgeschrieben werden können, sind Spezialwissen, das bei einem Bieter nicht vorausgesetzt werden kann, so dass ein entsprechender Vergabeverstoß nicht erkennbar im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB ist.

3. Wahlpositionen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Sie kommen in Betracht, wenn und soweit ein berechtigtes Bedürfnis des Auftraggebers besteht, die zu beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweilig offenzuhalten. Zur Gewährleistung eines transparenten Vergabeverfahrens muss dem Bieterkreis vorab aber bekannt sein, welche Kriterien für die Inanspruchnahme der ausgeschriebenen Wahlposition maßgebend sein sollen.




IBRRS 2011, 1652
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auslober bestimmt die Teilnehmer aus dem Kreis der Bewerber

VK Berlin, Beschluss vom 15.04.2011 - VK-B2-12/11

1. Für eine von der Antragsgegnerin begehrte Rubrumsberichtigung besteht kein Anlass, wenn sie mit der Wettbewerbsbekanntmachung einen verbindlichen, zurechenbaren Rechtsschein gesetzt hat, indem sie sich selbst als Auftraggeber bezeichnet hat.*)

2. Die Auswahl der Teilnehmer aus dem Kreis der Bewerber gemäß RPW 2008 ist Sache des Auslobers.*)

3. Ist aus der Wettbewerbsbekanntmachung erkennbar, dass die Teilnehmer nicht der Auslober, sondern ein mit Dritten besetztes Gremium auswählt, ist dies bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Anträge auf Teilnahme zu rügen.*)

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IBRRS 2011, 1648
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Sollvorschriften ermöglichen abweichende Lösung!

OLG München, Beschluss vom 07.04.2011 - Verg 5/11

1. Enthält ein technisches Regelwerk (hier die RAS-Ew) Sollvorschriften, weicht ein Bieter nicht von technischen Spezifikationen im Sinn des § 21 Nr. 2 VOB/A 2006 mit der Folge der Pflicht zur Vorlage eines Gleichwertigkeitsnachweises ab, wenn er unter Ausnutzung dieser Sollvorschriften eine von der Referenzplanung abweichende Lösung anbietet.*)

2. Bei der Wertung der einzelnen Kriterien und Unterkriterien steht der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zu, welcher von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbar ist. Die Prüfung bezieht sich darauf, ob der öffentliche Auftraggeber den ihm eingeräumten Beurteilungsspielraum überschritten hat, indem er von unzutreffenden oder unvollständigen Tatsachen ausgegangen ist, er sachfremde Erwägungen anstellt oder sich nicht an den von ihm aufgestellten Beurteilungsspielraum hält.*)

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IBRRS 2011, 1641
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bewusste und vorsätzliche falsche Angabe: Bieter unzuverlässig!

VK Nordbayern, Beschluss vom 24.03.2011 - 21.VK-3194-03/11

1. Die Zuverlässigkeit eines Bewerbers ist dann in Frage gestellt, wenn ihm eine schwere Verfehlung nachgewiesen werden kann (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. g VOB/A). Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Bieter von Anfang an nicht willens ist, ein dem Leistungsverzeichnis entsprechendes Produkt zu liefern. Ein Bieter besitzt dann nicht die erforderliche Zuverlässigkeit, wenn er bewusst und vorsätzlich falsche Angaben macht.*)

2. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben oder lässt er die ihm gesetzte Frist unbeantwortet verstreichen, so kann sein Angebot unberücksichtigt bleiben (§ 15 Abs. 2 VOB/A). Diese Ermessensentscheidung der VSt kann durch ein gegenteiliges Ermessen der Vergabekammer nicht ersetzt werden. Dies wäre nur möglich, wenn das Ermessen der VSt in dieser Frage auf Null reduziert gewesen wäre.*)

3. Es ist Aufgabe der ausschreibenden Stelle, die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung dürfen nicht zum Nachteil eines Bieters ausschlagen.*)

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IBRRS 2011, 1632
VergabeVergabe
Voraussetzungen an eine Gesamtvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2011 - Verg 63/10

1. Zu den Voraussetzungen an eine Gesamtvergabe.

2. Unter Umständen können die für eine bestimmte Entscheidung maßgeblichen Erwägungen bzw. deren Dokumentation auch noch im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens nachgeholt werden.

3. In einem solchen Fall können nicht nur die Kosten der Vergabekammer selbst, sondern auch die notwendigen Aufwendungen des Antragstellers der Vergabestelle auferlegt werden.

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IBRRS 2011, 5375
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Grundstücksgeschäfte: Unmittelbares wirtschaftliches Interesse bei öffentlichen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.01.2011 - 1 VK 67/10

1. Ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse ergibt sich nicht aus gestalterischen Anforderungen an ein Bauwerk, welche über die städtebaulichen Regelzuständigkeiten hinausgehen.

2. Ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse folgt bei wertender Beurteilung nicht aus der Forderung nach der Errichtung eines Gehwegs und eines öffentlich genutzten Parkplatzes, wenn die Kosten hierfür lediglich 0,55% des im privaten Interesse liegenden Hauptbauwerks ausmachen ("gemischte Interessen").

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IBRRS 2011, 1531
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschreibung aufgehoben: Schadensersatz auf positives Interesse?

OLG Köln, Urteil vom 18.06.2010 - 19 U 98/09

1. Der öffentliche Auftraggeber schafft mit den VOB/A und deren Veröffentlichung eine gewisse Selbstbindung. Dies begründet bei den Bietern ein festes Vertrauen darauf, dass sie korrekt eingehalten wird und dass das wirtschaftlichste Angebot zwangsläufig zum Zuge kommt. Kommt ein Bieter nicht zum Zuge, obwohl er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, kann er vom Auftraggeber Schadensersatz verlangen.

2. Eine Ausschreibung kann rechtmäßig nur aus den in § 26 VOB/A 2006 genannten Gründen aufgehoben werden. Zwar trifft den Auftraggeber auch im Übrigen kein Kontrahierungszwang, jedoch macht er sich bei der Aufhebung der Ausschreibung aus anderen Gründen als den in § 26 VOB/A angeführten schadensersatzpflichtig gemäß §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB.

3. Ein Aufhebungsgrund gem. § 26 Nr. 1 b) VOB/A 2006, wonach die Ausschreibung aufgehoben werden kann, wenn die Verdingungsunterlagen grundlegend geändert werden müssen, kann nur auf Tatsachen gestützt werden, die erst nach Versendung der Verdingungsunterlagen eingetreten oder dem Auftraggeber bekannt geworden sind, ohne dass eine vorherige Unkenntnis auf mangelhafter Vorbereitung (Fahrlässigkeit) beruhte.

4. Änderungen einzelner LV-Positionen, die sich im Rahmen des Zumutbaren halten, oder geringfügige zusätzliche Leistungen begründen noch eine grundlegende Änderung der Verdingungsunterlagen.

5. Grundsätzlich ist bei einer Verletzung von vorvertraglichen Pflichten im Sinne der §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB der Schadensersatz auf den Ersatz des Vertrauensschadens oder negativen Interesses beschränkt, d. h. der Berechtigte ist so zu stellen, als habe er am Ausschreibungsverfahren nicht teilgenommen und alle hierdurch veranlassten Aufwendungen erspart. In Ausnahmefällen kann aber das Erfüllungsinteresse Maßstab für die Schadensberechnung sein. Danach ist der Geschädigte so zu stellen, als habe er den Auftrag erhalten und erfolgreich, also mit Gewinn, zu Ende geführt. Die Zuerkennung des Erfüllungsinteresses setzt den substantiierten Beweis voraus, dass der Bieter den Auftrag bekommen hätte und der Auftraggeber sich nicht auf das Vorliegen eines Ausschließungs- oder Aufhebungsgrundes berufen könnte.

6. Wegen der Schwierigkeiten, dies nachzuweisen, genügt es in der Regel darzutun, dass er den Auftrag bei genauer Beachtung der VOB/A mit großer Wahrscheinlichkeit bekommen hätte.




IBRRS 2011, 1517
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preis einziges Zuschlagskriterium: Nebenangebote zulässig!

OLG Schleswig, Beschluss vom 15.04.2011 - 1 Verg 10/10

1. Im Rahmen ihres Entscheidungsermessens kann die Vergabekammer die Vergabestelle unabhängig von den Anträgen zur Aufhebung der Ausschreibung verpflichten, wenn (insoweit) keine milderen Mittel zur Verfügung stehen, um einen festgestellten Vergabefehler zu beseitigen und auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einzuwirken.

2. Die Möglichkeit des Einwirkens auf ein rechtmäßiges Vergabeverfahren schließt die Berücksichtigung von Umständen ein, die die Verfahrensbeteiligten infolge der Präklusion gemäß § 107 Abs. 3 GWB nicht mehr geltend machen könne.

3. Zugelassene Nebenangebote sind auch dann zu werten, wenn der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist.

4. Es ist allgemein anerkannt, dass eine Aufhebung der Ausschreibung nur als "ultima ratio" in Betracht kommt, wenn das konkret durchgeführte Vergabeverfahren mit derart schwerwiegenden Mängeln behaftet ist, dass diese innerhalb des Verfahrens nicht mehr heilbar sind. Das schließt es aus, bereits "abstrakt" in einem Verstoß gegen Einzelbestimmungen der europäischen Vergabekoordinierungsrichtlinie einen "schwerwiegenden" Grund für eine Aufhebung der Ausschreibung zu sehen.

5. Eine Vorgabe expressis verbis, die die Zulassung von Nebenangeboten beim alleinigen Zuschlagkriterium "Preis" verbietet, ist der Richtlinie 2004/18/EG an keiner Stelle zu entnehmen.

6. Der Begriff des "wirtschaftlichsten Angebots" in § 97 Abs. 5 GWB ist als Oberbegriff für die beiden in Art. 53 Richtlinie 2004/18/EG genannten Kriterien anzusehen. In § 25 Nr. 3 Abs. 3 Satz 2 VOB/A 2006 wird - als Soll-Bestimmung - die in Art. 53 Abs. 1 a Richtlinie 2004/18/EG bestimmte Formulierung als Zuschlagskriterium übernommen, ohne damit allerdings der Vergabestelle die Möglichkeit zu nehmen, den niedrigsten Preis als ausschließliches Vergabekriterium zu bestimmen. Ein Umsetzungsdefizit, das einen direkten "Rückgriff" auf die Regelungen in der europäischen Vergabekoordinierungsrichtlinie erlauben würde, ist nach alledem nicht festzustellen.

7. Zwar lässt Art. 24 Abs. 1 Richtlinie 2004/18/EG seinem Wortlaut gemäß Varianten nur bei solchen Aufträgen zu, die nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebotes vergeben werden. Daraus ist indes nicht abzuleiten, dass Varianten bei der Zuschlagsalternative "niedrigster Preis" nicht zugelassen werden dürfen. Die beiden Zuschlagsalternativen "wirtschaftlich günstigstes Angebot" und "niedrigster Preis" stehen nicht in einem konträren Verhältnis zueinander.

8. Der Zulassung von Nebenangeboten und der damit erforderlichen Prüfung ihrer Gleichwertigkeit steht auch nicht entgegen, dass hierdurch die Ausschließlichkeit des Zuschlagskriteriums Preis beseitigt würde, da die Gleichwertigkeitsprüfung auf einer der Zuschlagsentscheidung weit vorgelagerten Wertungsstufe erfolgt, so dass Haupt- und Nebenangebote dann am Zuschlagskriterium - hier der Preis - noch zu messen sind.

9. Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 124 Abs. 2 GWB oder an den Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst.

10. Eine für fachkundige Bieter nicht ohne Weiteres erkennbare Unklarheit in der Leistungsbeschreibung oder in den angegebenen Mindestanforderungen für Nebenangebote führt dazu, dass diese ihrem Angebot ein fachlich vertretbares Verständnis der Ausschreibungsunterlagen zu Grunde legen dürfen, ohne sich der Gefahr eines Angebotsausschlusses gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 3, § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A 2006 auszusetzen.