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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10836 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 3360
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebot widerspricht eindeutig Vergabeunterlagen: Aufklärungsgespräch?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.2011 - 1 VK 17/11

1. Jeder Bieter hat die Pflicht, die Vergabeunterlagen sorgfältig auszufüllen, wozu gegebenenfalls auch das Vier-oder Mehraugenprinzip gehört oder die Inanspruchnahme zusätzlichen Sachverstands.

2. Widerspricht ein eindeutiges und zweifelsfreies Angebot den Vergabeunterlagen, muss die Vergabestelle kein Aufklärungsgespräch führen. Anderenfalls bestünde die Gefahr von Manipulationen und eines unzulässigen Eingriffs in den Wettbewerb.

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IBRRS 2011, 3346
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Höchstsatz einer Geschäftsgebühr nur in schwierigen Fällen!

OLG München, Beschluss vom 12.07.2011 - Verg 23/10

1. Der Höchstsatz einer 2,5-fachen Geschäftsgebühr für die Tätigkeit eines Anwalts in einem Vergabenachprüfungsverfahren ist nur bei überdurchschnittlich umfangreichen und schwierigen Fällen gerechtfertigt.

2. Allein die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in einem durchschnittlich schwierigen oder umfangreichen Verfahren kann trotz des größeren zeitlichen Aufwandes für den Rechtsanwalt den Höchstsatz nicht begründen.

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IBRRS 2011, 3341
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch im Verhandlungsverfahren: Ausschluss unvollständiger Angebote!

VK Nordbayern, Beschluss vom 11.07.2011 - 21.VK-3194-17/11

1. Es mag umstritten sein, ob bei einem Abweichen der angebotenen Leistung von der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistung ein Fall der unzulässigen Änderung an den Verdingungsunterlagen nach § 21 Nr. 1 Abs. 4 VOL/A vorliegt, welcher zum zwingenden Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1d VOL/A führt, oder ob ein nicht ausdrücklich in der Verdingungsordnung enthaltener zwingender Ausschlussgrund wegen der sich nicht deckenden und damit nicht zu einem Vertrag führenden Willenserklärungen angenommen wird. Unabhängig von der dogmatischen Einordnung ist die Rechtsfolge des zwingenden Ausschlusses aber nach beiden Ansichten gegeben.*)

2. Die Grundsätze zur Behandlung unvollständiger oder geänderter Angebote gelten auch im Verhandlungsverfahren. Den Bieter trifft die Obliegenheit, bei der Angebotsabgabe die aufgestellten Mindestanforderungen zu beachten und sein Angebot gemäß den Anforderungen abzugeben. Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot als tragende Grundlagen des Vergaberechts verlangen, dass die Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen an die Angebote auch im Verhandlungsverfahren verbindlich sind.*)

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IBRRS 2011, 3337
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht - Beihilfeverdacht: Urkundenprozess unstatthaft!

LG Köln, Urteil vom 30.08.2011 - 5 O 299/10

Ist hinreichend wahrscheinlich, dass der in einem Urkundenprozess geltend gemachte Zahlungsanspruch auf einem Vertrag beruht, der deshalb nichtig ist, weil es sich bei der versprochenen Leistung um eine rechtswidrige Beihilfe handelt, ist der Urkundenprozess nicht statthaft.

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IBRRS 2011, 3330
VergabeVergabe
Muss der Auftraggeber konkrete Leitfabrikate vorgeben?

VK Bund, Beschluss vom 17.06.2011 - VK 1-57/11

1. § 16 Abs. 6 Nr. 1 VOB/A ist nicht drittschützend. Die Vorschrift schützt grundsätzlich nur den öffentlichen Auftraggeber, der bei der Zuschlagserteilung auf ein sog. Unterangebot Gefahr laufen kann, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß zu Ende führen kann.

2. Nur ausnahmsweise kann sich ein Bieter auf den Wettbewerbsgrundsatz und das Verbot wettbewerbsbeschränkender und unlauterer Verhaltensweisen im Wettbewerb berufen, wenn das Unterkostenangebot eines Konkurrenten in Marktverdrängungsabsicht oder zumindest mit der in Kauf genommenen Gefahr abgegeben worden ist, ihn (den Mitbewerber) ganz und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe vom Markt zu verdrängen.

3. Eine weitere Ausnahme besteht dann, wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner unauskömmlichen Preisgestaltung bei der Ausführung des Auftrags voraussichtlich in so große Schwierigkeiten kommt, dass er die Ausführung abbrechen muss und die am Vergabeverfahren beteiligten Wettbewerber, die die Leistung zu einem angemessenen Preis angeboten haben, aus welchen Gründen auch immer dann nicht mehr in die Ausführung des Vertrages eintreten können.

4. Den Vorgaben des § 7 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, wonach die zu beschaffende Leistung erschöpfend und eindeutig zu beschreiben ist, wird genügt, wenn der öffentliche Auftraggeber im Leistungsverzeichnis konkrete Vorgaben an die zu liefernden und zu montierenden Geräte stellt hat. Die Vorgabe von Leitfabrikaten durch den Auftraggeber ist nach der VOB/A ebenso wenig vorgeschrieben wie die Angabe der konkret angebotenen Hersteller oder Typen durch den Bieter, sofern dies nicht ausdrücklich verlangt wird.

5. Mit seiner Angebotserklärung auf eine solche Leistungsbeschreibung erklärt der Bieter, zu dem von ihm genannten Preis Geräte anzubieten, die über die ausgeschriebenen Eigenschaften verfügen.

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IBRRS 2011, 3329
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Ausschluss bei offenkundigen Rechenfehlern!

VK Bund, Urteil vom 04.07.2011 - VK 3-74/11

1. Der Auftraggeber ist gemäß § 16 Abs. 3 VOB/A verpflichtet, die Angebote rechnerisch, technisch und wirtschaftlich zu prüfen. Rechnerische Mängel eines Angebots sind vom Auftraggeber zu korrigieren, sofern sie offensichtlich sind.

2. Steht der Einsatzpreis für eine Leistung zweifelsfrei fest und sind dem Bieter lediglich offensichtliche Additions- oder Multiplikationsfehler unterlaufen, ist eine rechnerische Korrektur im Allgemeinen zulässig.

3. Für die Durchführung der Korrektur gibt es keine "Schwellenwerte". Es ist daher vom öffentlichen Auftraggeber im Cent-Bereich genauso zu verfahren wie im Millionen-Bereich.

4. Die Zuverlässigkeit eines Bieters i.S. § 16 Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ist grundsätzlich in Frage gestellt, wenn ihm eine vorsätzliche Erhöhung des Angebotspreises durch bewusste Additionsfehler nachgewiesen werden kann.

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IBRRS 2011, 5655
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wer selbst genug Geld hat, bekommt keine Fördermittel!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.08.2011 - 2 A 10453/11

1. Eine Gemeinde erhält keine Zuwendungen zu den Kosten eines Straßenbauprojektes nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz, wenn sie in der Lage ist, das Vorhaben wegen ihrer günstigen Haushaltslage aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Insoweit steht das haushaltsrechtliche Subsidiaritätsprinzip des § 44 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Landeshaushaltsordnung der Zuwendungsgewährung entgegen.*)

2. Ob das Subsidiaritätsprinzip die Bewilligung einer Zuwendung nach dem Landeskommunalverfassungsgesetz ausschließt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.*)

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IBRRS 2011, 3322
VergabeVergabe
Eignungskriterien sind keine Zuschlagskriterien!

VK Nordbayern, Beschluss vom 13.07.2011 - 21.VK-3194-18/11

1. Die Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB besteht nur für die vom Antragsteller erkannten Vergabefehler. Kenntnis in diesem Sinn setzt einmal die positive Kenntnis der einen Vergabefehler ausmachenden Tatsachenumstände, außerdem aber auch die zumindest laienhafte rechtliche Wertung des Antragstellers voraus, dass die bekannten Tatsachen den Schluss auf eine Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen rechtfertigen. Ist zwischen den Streitparteien der Zeitpunkt der die Rügefrist auslösenden positiven Kenntnis strittig, so geht die Beweislastverteilung des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB zu Lasten der Vergabestelle.*)

2. Antragsteller, die ohne hinreichenden Grund von der Abgabe eines Angebots abgesehen haben, fehlt die Antragsbefugnis, weil sie von vornherein keine Chance haben, den ausgeschriebenen Auftrag zu erhalten. Sie haben deshalb die Darlegungslast, gerade durch den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß an der Angebotsabgabe gehindert gewesen zu sein. Der Antragsteller muss deshalb die Kausalität zwischen Vergaberechtsverstoß und unterlassener Angebotsabgabe schlüssig darlegen.*)

3. Kriterien, die nicht mit der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, sondern im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen, sind als "Zuschlagskriterien" ausgeschlossen.*)

4. Die Forderung von anderen Nachweisen als Eigenerklärungen sind zwar nach § 7 EG Abs. 1 letzter Satz VOL/A grundsätzlich möglich, müssen aber vom Auftraggeber in der Dokumentation begründet sein.*)

5. Die Kriterien sind so zu fassen, dass alle durchschnittlichen fachkundigen Interessenten sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt in gleicher Weise auslegen können. Die Interessenten müssen anhand der Angaben in der Bekanntmachung entscheiden können, ob sie sich am Vergabeverfahren beteiligen wollen oder nicht.*)

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IBRRS 2011, 3318
VergabeVergabe
Führt Restschuldbefreiung eines NU zum Angebotsausschluss?

VK Bund, Beschluss vom 14.06.2011 - VK 1-54/11

1. Im Rahmen der Eignungsprüfung ist gegebenenfalls auch die Eignung der Nachunternehmer zu prüfen. Insbesondere wenn der Bieter einen Nachunternehmer benannt hat, ist dies verbindlicher Teil seines Angebots, und der Auftraggeber kann prüfen, ob der Bieter unter Einbeziehung der ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen in der Lage ist, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen.

2. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei der Phase der Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff. InsO um einen Teil des Insolvenzverfahrens im Sinne der §§ 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. e, 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. g und Nr. 2 lit. a VOB/A handelt.

3. Die Norm des § 16 Abs. 1 Nr. 2 lit. a VOB/A eröffnet dem Auftraggeber jedoch einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, einen Bewerber oder Bieter auf Basis einer abstrakten Gefährdungslage, ohne eine gezielte und konkrete Überprüfung seiner Eignung, d.h. seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit - hier also trotz des Restschuldbefreiungsverfahrens - vom Wettbewerb auszuschließen.

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VPRRS 2011, 0432
VergabeVergabe
NU-Verpflichtungserklärung unvollständig: Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 02.02.2011 - VK 3-168/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0431
VergabeVergabe
NU-Verpflichtungserklärung unvollständig: Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 01.02.2011 - VK 3-165/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3311
VergabeVergabe
Antrag auf losweise Vergabe: Streitwert des Nachprüfungsverfahrens?

BGH, Beschluss vom 19.07.2011 - X ZB 4/10

1. Will der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren mit der begehrten Nichtigerklärung eines im Wege der De-facto-Vergabe geschlossenen Vertrages auch erreichen, dass der Gesamtgegenstand dieses Vertrages in einem künftigen Vergabeverfahren losweise vergeben wird, bestimmt sich die für den Streitwert maßgebliche Auftragssumme nach dem Wert der Lose, an deren Erbringung der Antragsteller interessiert ist.*)

2. Für die Schätzung des Werts dieser Lose sind die in § 3 VgV genannten Parameter heranzuziehen, soweit sie nach den Umständen für eine entsprechende Anwendung geeignet erscheinen.*)

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IBRRS 2011, 3310
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann dürfen Wahl- oder Alternativpositionen ausgeschrieben werden?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.06.2011 - 1 VK 26/11

1. Anders als Bedarfs- oder Eventualpositionen werden Wahl- oder Alternativpositionen werden in der VOB/A nicht erwähnt. Für sie gilt allerdings das Gleiche wie für die Bedarfs-/Eventualpositionen, das heißt, Wahl- oder Alternativpositionen dürfen grundsätzlich nicht in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden.

2. Ausnahmsweise ist der Ansatz von Wahlpositionen statthaft, wenn und soweit ein berechtigtes Bedürfnis des öffentlichen Auftraggebers besteht, die zu beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweilen offen zu halten.

3. Der Ansatz von Wahlpositionen steht zudem unter dem Vorbehalt, dass der öffentliche Auftraggeber durch die Gestaltung seiner Ausschreibungsbedingungen soweit wie möglich die Transparenz des Vergabeverfahrens wahrt und einer Manipulation der Vergabeentscheidung vorbeugt.

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IBRRS 2011, 3308
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann kann Ausschreibung wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben werden?

VK Bund, Beschluss vom 22.07.2011 - VK 3-83/11

1. Es steht einem öffentlichen Auftraggeber frei, von einem Beschaffungsvorgang Abstand zu nehmen, auch wenn der Grund hierfür nicht unter eine Kategorie des § 17 Abs. 1 VOL/A fällt.

2. Die Tatsache, dass ein Vergabeverfahren initiiert wird, begründet keinen Kontrahierungszwang, möglicherweise allerdings Schadensersatzansprüche.

3. Gibt der öffentliche Auftraggeber sein Beschaffungsvorhaben nicht auf, sondern verfolgt es in einem anderen Vergabeverfahren (hier: freihändige Vergabe) weiter, kommt es darauf an, ob ein Aufhebungsgrund vorliegt. Ist das nicht der Fall, gibt es keine Berechtigung, das Ausschreibungsverfahren zu beenden.

4. Die Tatsache allein, dass der Angebotspreis die subjektiven Vorstellungen des Auftraggebers übersteigt, ist nicht maßgeblich für die Feststellung eines unwirtschaftlichen Ergebnisses, es sind vielmehr objektive Maßstäbe zugrunde zu legen.

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IBRRS 2011, 3299
VergabeVergabe
Bieteranschreiben ist nicht immer Bestandteil des Angebots!

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.09.2002 - 26045-VgK 11/2002

Enthält das Anschreiben des Bieters keine Bestandteile/Informationen, die auf das Angebot wirken und ist es nach Aufmachung und Inhalt ein reines Übersendungsschreiben, sind die auf der Rückseite des Übersendungsschreibens abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters nicht als Änderung an den Verdingungsunterlagen im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A zu betrachten.

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IBRRS 2011, 3296
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann beginnt das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb?

OLG Naumburg, Beschluss vom 18.08.2011 - 2 Verg 3/11

1. Ein nach Aufhebung des Offenen Verfahrens durchgeführtes Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb i.S. von § 3 EG Abs. 4 VOL/A ist ein eigenständiges förmliches Vergabeverfahren; mangels Vergabebekanntmachung ist für den nach § 131 Abs. 8 GWB bzw. § 23 VgV maßgeblichen Beginn des Verfahrens auf die erste "nach außen" gerichtete Erklärung des öffentlichen Auftraggebers über die Neuausschreibung, z. Bsp. auf die Absendung einer Einladung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren an private Wirtschaftsunternehmen, abzustellen.*)

2. Zur prozessualen Behandlung einer Anschließungserklärung der Antragsgegnerin an die sofortige Beschwerde der Beigeladenen nach Ablauf der Beschwerdefrist.*)

3. Die Vorschrift des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB ist auf ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb i.S. von § 3 EG Abs. 4 VOL/A in der Weise entsprechend anwendbar, dass an die Stelle der in der Bekanntmachung benannten Angebots- und Bewerbungsfrist eine entsprechende, in den Vergabeunterlagen bekannt gemachte Ausschlussfrist für die Einreichung der (indikativen bzw. letztverbindlichen) Angebote bzw. der fehlenden Unterlagen tritt.*)

4. Dem Aufgreifen eines Vergabeverstoßes durch die Vergabekammer von Amts wegen steht es grundsätzlich entgegen, wenn die Antragstellerin selbst ihrer Rügeobliegenheit nicht nachgekommen und insoweit nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB eine Präklusion bewirkt worden ist.*)

5. Bei der Bestimmung des Umfangs und des Inhalts der Überprüfungs- und Kontrollpflichten des öffentlichen Auftraggebers im Rahmen der inhaltichen Eignungsprüfung ist zu berücksichtigen, dass dem Auftraggeber im Vergabeverfahren nur begrenzte zeitliche und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen und dass der Aufwand der Eignungsprüfung noch in einem angemessenen Verhältnis zur beabsichtigten Beschaffung steht.*)

6. Wird im Vergabeverfahren die Vorlage einer Genehmigung ohne weitere Anmerkungen verlangt, so kann dieses Verlangen aus der Sicht eines verständigen, fachkundigen und mit den Einzelheiten der Ausschreibung vertrauten Bieters nur dahingehend verstanden werden, dass der vollständige Genehmigungsbescheid vorzulegen ist.*)

7. Hat sich der öffentliche Auftraggeber entschieden, im Verhandlungsverfahren allen Bietern die Gelegenheit zur Nachreichung sämtlicher bislang fehlender Eignungserklärungen und -nachweise einzuräumen, und hat er bei einem Bieter vergaberechtswidrig eine Bewerbungsanforderung als erfüllt angesehen und deswegen auf eine Nachforderung verzichtet, so ist er im Nachprüfungsverfahren regelmäßig zu verpflichten, dem betroffenen Bieter eine Frist zur Nachreichung dieser Unterlage zu gewähren.*)




IBRRS 2011, 3295
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anordnung zur Aufhebung der Ausschreibung enthält Zuschlagsverbot!

OLG Naumburg, Beschluss vom 05.05.2011 - 2 Verg 3/11

Für einen Antrag auf Verlängerung des prozessualen Zuschlagsverbots nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn wegen § 118 Abs. 3 GWB ein Zuschlag im laufenden Vergabeverfahren vor einer Hauptsacheentscheidung des Senats nicht zu besorgen ist. Mit der Anordnung der Verpflichtung des Auftraggebers zur Aufhebung des laufenden Vergabeverfahrens ist zwangsläufig eine Untersagung der Zuschlagserteilung in diesem Verfahren verbunden.*)

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IBRRS 2011, 3294
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenerstattung: Bei BIEGE nur für einen Rechtsanwalt!

OLG Naumburg, Beschluss vom 29.07.2011 - 2 Verg 9/11

1. In einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist es aus kostenrechtlicher Sicht i.S. von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung durch eine Bietergemeinschaft regelmäßig ausreichend und den verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft auch zumutbar, dass die Bietergemeinschaft von einem Rechtsanwalt als Hauptbevollmächtigten einheitlich vertreten wird.*)

2. Lässt sich die Bietergemeinschaft von mehreren Rechtsanwälten getrennt vertreten, so sind deren außergerichtliche Aufwendungen nur bis zur Höhe der fiktiven Kosten eines einheitlichen Verfahrensbevollmächtigten erstattungsfähig.*)

3. Die Aktenversendungspauschale ist nicht Bestandteil der allgemeinen Geschäfts- oder Portokosten des Anwalts, sondern eine Auslage der Verfahrensbeteiligten selbst, über deren Erstattungsfähigkeit eigenständig zu entscheiden ist.*)

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IBRRS 2011, 3281
VergabeVergabe
Zur Auskömmlichkeit von Niedrigpreisangeboten

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2002 - 1 VK 14/02

Ohne amtlichen Leitsatz.

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IBRRS 2011, 3257
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie weit geht der Anspruch auf Akteneinsicht?

OLG Naumburg, Beschluss vom 01.06.2011 - 2 Verg 3/11

1. Die Vorschrift des § 111 Abs. 1 GWB ist dahin auszulegen, dass der Anspruch auf Akteneinsicht von vornherein auf diejenigen Aktenbestandteile beschränkt ist, deren Inhalt ggf. dem entscheidungserheblichen Prozessstoff zuzuordnen ist. Die Beschränkung des Verfahrensstreitstoffes wirkt sich unmittelbar auf den Umfang des prozessualen Akteneinsichtsrechts aus.*)

2. Steht dem Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf Akteneinsicht ein Anspruch des von der Akteneinsicht betroffenen Bieters auf Geheimhaltung des Inhalts bzw. der Erläuterungen seines Angebots nach § 111 Abs. 2 GWB entgegen, so ist eine Abwägung entsprechend § 72 Abs. 2 S. 4 GWB vorzunehmen zwischen dem Interesse des Antragstellers an einem effektiven Individualrechtsschutz und dem gleichgerichteten Interesse der Allgemeinheit an der Einhaltung des materiellen Vergaberechts einerseits und dem Geheimhaltungsinteresse des von der Akteneinsicht Betroffenen andererseits.*)

3. Im Rahmen dieser Abwägung ist auch zu berücksichtigen, ob ein effektiver Rechtsschutz des Akteneinsicht Begehrenden durch andere, das Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen ganz oder teilweise wahrende Art und Weise gewährleistet werden kann (hier: Mitteilung einzelner Inhalte der Eignungsunterlagen und des Vergabevermerks in anonymisierter Form).*)

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IBRRS 2011, 3233
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ist ein Bistum ein öffentlicher Auftraggeber?

OLG Celle, Beschluss vom 25.08.2011 - 13 Verg 5/11

1. Ein Bistum ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.*)

2. Untergliederungen der Katholischen Kirche kommen als Auftraggeber nach § 98 Nr. 5 GWB in Betracht.*)

3. Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Anteils von Zuwendungen öffentlicher Stellen i.S. des § 98 Nr. 5 GWB sind die gesamten Projektkosten einschließlich der Umsatzsteuer.*)

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IBRRS 2011, 3230
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte: Nicht nur bei Willkür!

LG Saarbrücken, Beschluss vom 19.08.2011 - 7 O 33/11

1. Mit der Teilnahme an einer Ausschreibung entsteht zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter ein vorvertragliches Schuldverhältnis durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, aus dem der Bieter einen Anspruch auf Einhaltung von Schutz- und Sorgfaltspflichten hat.

2. Erfolgt die Ausschreibung nach den Regeln der VOB/A erfolgt, kann der Bieter verlangen, dass sich der öffentliche Auftraggeber an die sich daraus ergebenden Vergabegrundsätze hält.

3. Bei einem Verstoß gegen die Vergabegrundsätze der VOB/A stehen den betroffenen Bietern Unterlassungsansprüche aus §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB zu. Ein vorsätzliches oder willkürliches Verhalten des Auftraggebers ist nicht erforderlich.

4. Ein Nebenangebot setzt begrifflich voraus, dass die Leistung inhaltlich anders angeboten wird, als sie in der Leistungsbeschreibung, die zum Gegenstand des Vergabeverfahrens gemacht wird, enthalten ist. Ein projektbezogener Nachlass erfüllt diese Voraussetzung nicht.

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IBRRS 2011, 3229
VergabeVergabe
Einseitige Risikoverlagerung: Verstoß gegen Wettbewerbsgrundsatz!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2011 - 1 VK 23/11; 1 VK 24/11

1. Es gibt keinen Grundsatz dahingehend, dass ein öffentlicher Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach VOL/A bestimmte Risiken nicht auf den Auftragnehmer abwälzen darf.

2. Jedenfalls dann aber, wenn die Bieter auf Grund der Risikoverlagerung nicht mehr vorausschauend planen können und die Leistungsanforderungen für sie nicht mehr so beherrschbar sind, dass sich ihre Leistungspflichten von einem Glücksspiel noch wesentlich unterscheiden, ist der Grundsatz eines fairen Wettbewerbs, der vergleichbare Angebote benötigt, verletzt.

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IBRRS 2011, 3219
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch im Nachprüfungsverfahren muss noch rechtzeitig gerügt werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.06.2011 - 11 Verg 4/11

1. Erkennt der Bieter Vergabeverstöße erstmals im Zusammmenhang mit dem Vortrag des Auftraggebers im Nachprüfungsverfahren, muss er diese so unverzüglich rügen, dass die Rüge noch im laufenden Verfahren berücksichtigt werden kann.

2. Die erstmalige Rüge im Rahmen eines nicht nachgelassenen Schriftsatzes ist jedenfalls dann verspätet, wenn der Bieter die Rüge aufgrund seiner Tatsachenkenntnis schon während des Nachprüfungsverfahrens hätte vorbringen können.

3. Mit einer derart verspäteten Rüge bleibt der Bieter auch im Beschwerdeverfahren ausgeschlossen.

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IBRRS 2011, 5377
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Der verantwortliche Entscheidungsträger muss sich ermitteln lassen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2011 - 1 VK 15/11

1. Zur Beweiskraft der Dokumentation bedarf es stets der Unterschrift durch den Entscheidungsträger mit Angabe des Datums.

2. Die Wertung allein durch Eintrag von Punkten in die Bewertungsmatrix ist aus sich heraus nicht verständlich und nachvollziehbar.

3. Auch nach mehreren Monaten können Dokumentationsmängel nachgearbeitet und damit geheilt werden.

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IBRRS 2011, 3162
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Beschlagnahme im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2011 - Verg 37/11

Im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren besteht keine rechtliche Handhabe für das Oberlandesgericht, eine Beschlagnahme anzuordnen.

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IBRRS 2011, 3161
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verbundene Unternehmen: Kein Geheimwettbewerb ohne "chinese walls"!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011 - Verg 1/11

1. Ein ausgeschriebenes "Mehr-Partner-Modell" setzt einen im Verhältnis zum Normalfall der Ausschreibung stärkeren Anreiz für wettbewerbswidrige Verhaltensweisen konzernverbundener Unternehmen.

2. Die Durchbrechung der gegenseitigen Geheimhaltung verbundener Unternehmen wird vermutet, wenn beide Unternehmen jeweils die tatsächliche Möglichkeit hatten, über ein gemeinsam benutztes Laufwerk Kenntnis von Angebotskalkulationen des verbundenen Unternehmens zu erhalten.

3. Unerheblich ist, ob das Laufwerk versehentlich oder fahrlässig installiert bzw. nicht gegen Datenzugriff gesichert war.

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IBRRS 2011, 3153
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen fehlender Erläuterung zur Preiskalkulation?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2011 - Verg 66/11

1. Verlangt der Auftraggeber, dass Nebenangebote, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern sind, zählen diese zum Nebenangebot geforderten Angaben zu den Erklärungen im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Es handelt sich insoweit nicht um Preisangaben, sondern um Erläuterungen zur Preiskalkulation des Nebenangebots.*)

2. Ein Nebenangebot darf nicht wegen Fehlens dieser Angaben ausgeschlossen werden, ohne dass der Auftraggeber dem Bieter gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 VOB/A zuvor Gelegenheit zur nachträglichen Vorlage binnen sechs Kalendertagen gegeben hat.*)

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IBRRS 2011, 5373
VergabeVergabe
Leistung entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik: Bieter kann trotzdem anbieten!

OLG Dresden, Beschluss vom 17.05.2011 - Verg 3/11

Lassen die Ausschreibungsunterlagen die Abgabe eines Angebots zu, so wird ein Bieter hieran nicht dadurch gehindert, dass das ausgeschriebene Leistungsprofil nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen mag.*)

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IBRRS 2011, 3048
VergabeVergabe
Antragsrücknahme mangels Erfolgsaussicht: Antragsteller trägt Kosten

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.08.2011 - 15 Verg 7/11

1. Wird die Beschwerde nach Zurückweisung des Eilantrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung mangels Erfolgsaussicht zurückgenommen, hat der Antragsteller die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zu diesen gehörenden Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB und die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung der notwendigen Auslagen des Antragsgegners zu tragen.

2. Maßgeblich für den Beschwerdewert ist der Bruttoauftragswert, für dessen Ermittlung neben der achtjährigen regulären Vertragslaufzeit deren optionale Verlängerung um weitere zwei Jahre einzubeziehen ist.

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IBRRS 2011, 5654
VergabeVergabe
Wenn abgerundet wird, ist das bekannt zu machen!

VK Bund, Beschluss vom 14.04.2011 - VK 2-15/11

1. Bei der Wertung der Angebote dürfen nur Kriterien und deren Gewichtung berücksichtigt werden, die in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt sind.

2. Rundet der Auftraggeber über die in der Angebotsaufforderung bekannt gegebene Berechnungmethode und Gewichtung hinaus die sich bei den Kriterien „Preis“ und „Technischer Wert“ nach der Multiplikation ergebenden Endpunktzahlen kaufmännisch gerundet, ohne dass diese Methode den Bietern vorab bekannt gegeben wurde, liegt ein Vergaberechtsverstoß vor.

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IBRRS 2011, 2848
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angabe von Hohlpreisen bei Kabeln: Ausschluss!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.05.2011 - Verg W 8/11

Fordert der Auftraggeber, dass die Bieter bei den von ihnen in das Leistungsverzeichnis einzusetzenden Preisen für Kabel mit einem bestimmten Kupferpreis zu kalkulieren und anzubieten haben, und setzt ein Bieter bei Kabelpreisen sog. Hohlpreise ohne Kupferanteil ein, gibt er die geforderten Preise nicht an und ist mit seinem Angebot zwingend auszuschließen.*)

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IBRRS 2011, 2844
VergabeVergabe
Wann hat Antragsteller ein Interesse an Aufhebung der Entscheidung?

EuGH, Urteil vom 09.06.2011 - Rs. C-401/09 P

1. Ein Kläger hat kein berechtigtes Interesse an der Aufhebung einer Entscheidung, bei der von vorneherein feststeht, dass sie ihm gegenüber nur erneut bestätigt werden kann.

2. Die bloß abstrakte Aufführung eines Grundes in einer Rechtsmittelschrift, die nicht durch genauere Angaben untermauert wird, entspricht nicht der Verpflichtung zur Begründung dieses Rechtsmittels.

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IBRRS 2011, 2836
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung der Ausschreibung wegen fehlender Haushaltsmittel?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2011 - Verg 55/10

1. Die Rechtswidrigkeit einer durch den Auftraggeber getroffenen Aufhebungsentscheidung führt noch nicht zu deren Aufhebung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen. Es kommt vielmehr darauf an, ob der Aufhebung sachliche Gründe zur Seite stehen und es sich nicht lediglich um eine Scheinaufhebung handelt.

2. Fehlende Haushaltsmittel rechtfertigen die Aufhebung der Ausschreibung.

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IBRRS 2011, 2833
VergabeVergabe
Wann trägt der unterliegene Auftraggeber die Kosten des Beigeladenen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2011 - Verg 18/11

1. Die Erstattungspflicht von notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen können nicht nur zu Lasten des unterlegenen Antragstellers, sondern auch zu Lasten des unterlegenen Antragsgegners - des Auftraggebers - angeordnet werden.

2. Voraussetzung für eine Erstattungspflicht des unterlegenen Auftraggebers zugunsten eines Beigeladenen ist im Allgemeinen, dass der Beigeladene sich eindeutig den Rügen des Antragstellers angeschlossen hat. Nur dann könnte der Beigeladene gegebenenfalls auch als "Unterlegener" im Sinne des § 128 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S. 1 GWB angesehen werden.

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IBRRS 2011, 2832
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Geschäftsbeziehung zwischen Planer/Bieter verletzt Mitwirkungsverbot!

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.07.2011 - VgK-19/2011

1. Für einen Auftraggeber ist es zulässig und häufig unumgänglich, sich die notwendigen Kenntnisse für eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens durch die Einschaltung eines fachkundigen Dritten zu verschaffen, sofern die Auftraggeber nicht selbst personell über das notwendige Know-how verfügen.

2. Ein Auftraggeber muss aber sicherstellen, dass der herangezogene Dritte weder unmittelbar noch mittelbar an der Vergabe beteiligt ist. Es dürfen also im Einzelfall keine Umstände vorliegen, aufgrund derer der Dritte dazu neigen kann, die mit der Vergabe zusammenhängenden Fragen nicht frei von subjektiven Interessen zu betrachten. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass nicht einzelne Angebote bei der Vergabeentscheidung aufgrund eigener wirtschaftlicher Interessen der bei der Vergabe einbezogenen sachkundigen Personen bevorzugt werden.

3. Dies ist der Fall, wenn das zur Beratung herangezogene Architekturbüro zu einem der Bieter eine dauerhafte Geschäftsbeziehung unterhält.

4. Die Vermutung der Voreingenommenheit ist in den Fällen der § 16 Abs. 1 Nr. 2 VgV unwiderlegbar.

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IBRRS 2011, 2826
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Ausschluss trotz formaler Angebotsfehler?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.04.2011 - Verg 27/11

1. Weist der öffentliche Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen darauf hin, dass fehlende Nachweise nachgefordert werden können, wird die strikte Vorlage von "Nachweisen" bereits zum Ende der Angebotsfrist aufgegeben.

2. Auf formale Fehler im Angebot eines Bieters (hier: fehlende Typenangaben) kann ein Ausschluss dann nicht gestützt werden.

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IBRRS 2011, 2825
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Öffnung der Urkalkulation nur nach Rücksprache: Angebotsausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2010 - Verg 36/10

Reicht der Bieter die geforderte Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk "Nur öffnen nach Rücksprache mit Bieter" ein, ist die Urkalkulation als nicht eingereicht anzusehen.

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IBRRS 2011, 2822
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verbundene Unternehmen: Verstoß gegen Geheimwettbewerb vermutet!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011 - Verg 8/11

1. Die Angebotslegung durch verbundene Unternehmen birgt allein im Hinblick auf die zwischen ihnen durch die Konzernverbundenheit vorhandenen möglichen Schnittstellen und Berührungspunkte eine objektiv erhöhte Gefahr von Verstößen gegen den Geheimhaltungswettbewerb durch abgestimmtes Verhalten.

2. Ein Ausschluss der Angebote verbundener Unternehmen ist somit nicht erst dann gerechtfertigt, wenn der sichere Nachweis eines Wettbewerbsverstoßes durch den Auftraggeber erbracht ist. Vielmehr obliegt die Widerlegung dieser Vermutung den betreffenden Unternehmen.

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IBRRS 2011, 2820
VergabeVergabe
Rechtliche Qualifizierung als Nebenangebote zugelassener Rabatte

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2011 - Verg 22/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2798
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauzeitpuffer gehören dem Auftragnehmer!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2011 - U (Kart) 11/11

1. Dem Auftragnehmer steht in Anlehnung an § 2 Abs. 5 VOB/B ein Anspruch auf Mehrvergütung zu, wenn infolge einer verzögerten Vergabe des Bauauftrags eine Verschiebung der Ausführungszeit erforderlich ist und dem Auftragnehmer hierdurch Mehrkosten entstehen.

2. Sind im Bauzeitenplan sog. Zeitpuffer vorhanden, können diese vom Auftraggeber solange nicht zur Kompensation einer eingetretenen Verzögerung herangezogen werden, wie der Auftragnehmer sie selbst zum Auffangen eigener Leistungsverzögerungen benötigt.




IBRRS 2011, 2797
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bedeutung von Detail-Vorgaben in Global-Pauschalverträgen

BGH, Urteil vom 30.06.2011 - VII ZR 13/10

1. Inwieweit eine detaillierte Angabe im Leistungsverzeichnis einer funktionalen Ausschreibung (hier: Abbruch einer Klinik) dazu führt, dass sie die Pauschalierung der Vergütung begrenzt, ergibt die Auslegung des Vertrages. Die Auslegung kann auch ergeben, dass die detaillierte Angabe lediglich die Geschäftsgrundlage des Vertrages beschreibt.*)

2. Beschreibt der Auftraggeber in einem Pauschalvertrag Mengen oder die Mengen beeinflussende Faktoren (hier: Estrichstärke in einer Zulageposition), können diese zur Geschäftsgrundlage des Vertrages erhoben worden sein. Das kann insbesondere dann angenommen werden, wenn der Auftragnehmer davon ausgehen durfte, der Auftraggeber habe eine gewisse Gewähr für eine verlässliche Kalkulationsgrundlage geben wollen.*)

3. In diesem Fall kommt ein Ausgleichsanspruch nach § 2 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B in Betracht, wenn sich eine deutliche Mengensteigerung ergibt. Wirken sich die von den irreführenden Angaben des Auftraggebers im Vertrag abweichenden Mengen derart auf die Vergütung aus, dass das finanzielle Gesamtergebnis des Vertrages nicht nur den zu erwartenden Gewinn des Auftragnehmers aufzehrt, sondern auch zu Verlusten führt, ist das Festhalten an der Preisvereinbarung häufig nicht mehr zumutbar. Auf eine starre Risikogrenze von 20 % der Gesamtvergütung kann nicht abgestellt werden.*)

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IBRRS 2011, 2772
VergabeVergabe
Kostentragung bei Rücknahme des Nachprüfungsantrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 - Verg 14/11

1. Die Vergabekammer entscheidet nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages oder sonstiger Erledigung des Nachprüfungsverfahrens über die Kostentragung nach billigem Ermessen, § 128 Abs. 3 S. 5 GWB. Entgegen dem scheinbar keine Ausnahme duldenden Wortlaut des § 128 Abs. 4 S. 3 GWB gelten die Grundsätze des § 128 Abs. 3 S. 3 und 5 GWB nicht nur für die Kosten der Vergabekammer, sondern auch für die notwendigen Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten.

2. Die Vergabekammer hat dann, wenn die Rücknahme des Nachprüfungsantrages erkennbar auf nachträgliche Entscheidungen der Vergabestelle (Abhilfeentscheidung, Aufhebung des Vergabeverfahrens) oder auf unzureichende oder unrichtige Mitteilungen der Vergabestelle zurückzuführen ist, über die Kosten der Vergabekammer und die notwendigen Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten nach den Maßstäben des § 128 Abs. 3 S. 3, 5 GWB zu entscheiden.

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IBRRS 2011, 2771
VergabeVergabe
Zur Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2011 - Verg 12/11

Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB dient der Aufrechterhaltung des durch die Beschwerdeeinlegung ausgelösten Zuschlagsverbots nach § 115 Abs. 1 GWB.

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IBRRS 2011, 2769
VergabeVergabe
Kein Anspruch auf Kündigung vergaberechtswidriger Verträge

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2011 - Verg 17/11

Eine Kündigung eines möglicherweise vergaberechtswidrigerweise geschlossenen Vertrages kann im Nachprüfungsverfahren nicht verlangt werden.

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IBRRS 2011, 2768
VergabeVergabe
Zur aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2011 - Verg 39/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2767
VergabeVergabe
Festsetzung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2011 - Verg 31/11

Wird der Beschluss der Vergabekammer in der Sache mit der sofortigen Beschwerde angefochten, geht die Zuständigkeit für die Festsetzung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten im Verfahren vor der Vergabekammer auf das Beschwerdegericht über, § 161 Abs. 2, § 164 VwGO analog.

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IBRRS 2011, 2747
VergabeVergabe
Keine Zuschlagschance: Keine aufschiebende Wirkung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2011 - Verg 29/11

1. Hätte der Antragsteller auch bei einer Untersagung des Zuschlags und ordnungsgemäßen Wiederholung des Vergabeverfahrens nur geringe Chancen, den Zuschlag zu erhalten, so ist eine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde abzulehnen.

2. Geringe Chancen im Sinne von Leitsatz 1 sind anzunehmen, wenn der Auftraggeber Wert auf besondere Erfahrungen und Kenntnisse im öffentlichen Bau- und Planungsrecht legt, die antragstellende Rechtsanwaltskanzlei ihren Schwerpunkt aber im Vergabe- und privaten Baurecht hat.

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IBRRS 2011, 2746
VergabeVergabe
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2011 - Verg 34/11

Können einer sofortigen Beschwerde hinreichende Erfolgsaussichten und damit eine Chance auf den Erhalt des Zuschlags nicht abgesprochen werden, weil der Einwand, das für den Zuschlag vorgesehene Angebot sei auszuschließen, im Rahmen einer summarischen Prüfung nicht abschließend beantwortet werden kann, ist die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde des nicht berücksichtigten Bieters anzuordnen.

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IBRRS 2011, 2744
VergabeVergabe
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts?

AG Bamberg, Urteil vom 05.05.2011 - 101 C 1074/10

1. Für die Berechnung des Anwaltshonorares ist der Gegenstandswert zu ermitteln. Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG i.V.m. § 50 Abs. 2 GKG beträgt der Gegenstandswert 5 % des Brutto-Auftragswertes. Diese Auftragssumme im Sinne des § 50 Abs. 2 GKG ist gesetzlich nicht definiert. Damit kommt es auf das wirtschaftliche Interesse des Bieters an der Vergabeentscheidung an. Danach ist vom Wert der Auftragssumme auszugehen, hilfsweise von der Angebotssumme, also von demjenigen Betrag, für den der Bieter den Zuschlag erhalten hat oder erhalten will.

2. Reisekosten eines Rechtsanwalts zum behördlichen oder verwaltungsgerichtlichen Termin sind als Auslagen nur dann in voller Höhe erstattungsfähig, wenn der Anwalt seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk der angerufenen Nachprüfungsinstanz oder am Wohnsitz bzw. Sitz des Mandanten oder in dessen Nähe hat. Nur in Ausnahmefällen sind die Mehrkosten, die sich aus der Zuziehung eines auswärtigen Anwaltes ergeben, erstattungsfähig, wenn ein Rechtsanwalt mit spezialisierten Fachkenntnissen erforderlich ist, die nicht in gleichem Maße bei örtlich ansässigen Anwälten vorausgesetzt werden können.

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