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Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 0988
VergabeVergabe
"In-house-Geschäft": Wesentlichkeitskriterium

OLG Hamburg, Beschluss vom 14.12.2010 - 1 Verg 5/10

Zu der Frage, wann ein Unternehmen seine Tätigkeit im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber erbringt.

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IBRRS 2011, 0979
VergabeVergabe
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch öffentlichen Auftraggeber

OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011 - 13 Verg 20/10

Zu der Frage, ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war.

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IBRRS 2011, 0967
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wesentliche Preisangaben fehlen: Ausschluss,keine Nachreichung möglich

VK Nordbayern, Beschluss vom 03.02.2011 - 21.VK-3194-50/10

1. Nach § 107 Abs. 2 GWB ist nur ein Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse am Auftrag hat und einen Schaden durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Die Antragsbefugnis und damit der Zugang zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz entfällt, wenn eindeutige und zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die die Chance der antragstellenden Partei auf Zuschlagserteilung zunichte machen.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist aber dann denkbar, wenn alle Bieter zwingend ausgeschlossen werden müssten und deshalb das Vergabeverfahren aufgehoben werden muss. Es ist nicht notwendig, dass die im Raum stehenden Angebotsmängel identisch oder gleichartig sind. Vielmehr ist es ausreichend, dass die Mängel gleichwertig sind, also auf der Rechtsfolgeseite denselben Stellenwert haben und deshalb dieselbe Konsequenz, wie etwa den zwingenden Angebotsausschluss, nach sich ziehen müssen. In einem solchen Fall liegt ein denkbarer Schaden des Bieters darin, dass ihm die Möglichkeit genommen wird, sich im Falle der Neuausschreibung wiederum am Wettbewerb beteiligen zu können. Auch wenn ein Bieter mit seinem Angebot selbst auszuschließen ist, kann er einen Nachprüfungsantrag auf die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes stützen, wenn auch hinsichtlich des weiteren allein noch in der Wertung verbliebenen Angebots ein zwingender Ausschlussgrund besteht.*)

2. Nach § 16 EG Abs. 3 VOL/A müssen die Angebote alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Unvollständige Angebote sind auszuschließen ( § 19 EG Abs. 3a VOL/A ). Zwar räumt neuerdings § 19 EG Abs. 2 VOL/A den Bietern ein, fehlende Erklärungen und Nachweise auf Anforderung der Auftraggeber nachzureichen, diese Möglichkeit gilt jedoch nicht für wesentliche Preisangaben.*)

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IBRRS 2011, 0898
VergabeVergabe
Zur Kostentragung im Beschwerdeverfahren

OLG Dresden, Beschluss vom 30.12.2010 - WVerg 7/09

Es gibt keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach derjenige, der in einem Verwaltungsverfahren materiell-rechtlich obsiegt, allein deswegen einen Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Verfahrenskosten hat.

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IBRRS 2011, 0886
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bayern: Vergabe v. Rettungsdienstleistungen: Dienstleistungskonzession

EuGH, Urteil vom 10.03.2011 - Rs. C-274/09

Art. 1 Abs. 2 Buchst. d und Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass ein Vertrag über Rettungsdienstleistungen, bei dem die Vergütung des ausgewählten Wirtschaftsteilnehmers vollumfänglich durch Personen sichergestellt wird, die von dem öffentlichen Auftraggeber, der den Vertrag vergeben hat, verschieden sind, und dieser Wirtschaftsteilnehmer insbesondere aufgrund des Umstands, dass die Höhe der Benutzungsentgelte für die betreffenden Dienstleistungen vom Ergebnis jährlicher Verhandlungen mit Dritten abhängt und er keine Gewähr für die vollständige Deckung der im Rahmen seiner nach den Grundsätzen des nationalen Rechts durchgeführten Tätigkeiten angefallenen Kosten hat, einem, wenn auch nur erheblich eingeschränkten, Betriebsrisiko ausgesetzt ist, als vertragliche "Dienstleistungskonzession" im Sinne von Art. 1 Abs. 4 dieser Richtlinie zu qualifizieren ist.

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IBRRS 2011, 0883
VergabeVergabe
Keine Prüfung und Wertung anhand der Datenblätter anderer Bieter!

VK Südbayern, Beschluss vom 23.06.2010 - Z3-3-3194-1-22-04/10

Um den Ausschluss eines Angebots zu rechtfertigen, dürfen als Grundlage für die Prüfung des Haupt-und des Nebenangebots und der dort angebotenen Fabrikate nicht die Datenblätter des Herstellers, die im Nebenangebot eines weiteren Bieters angeboten werden, herangezogen werden. Die Prüfung und Wertung der Angebote an Hand des Datenblattes eines weiteren Bieters ist fehlerhaft und daher zu wiederholen.*)

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IBRRS 2011, 0881
VergabeVergabe
Schwellenwertschätzung vor Einleitung des Vergabeverfahrens

VK Südbayern, Beschluss vom 16.06.2010 - Z3-3-3194-1-19.03.2010

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, da der Schwellenwert nach § 2 VgV bei Einleitung des Vergabeverfahrens nicht überschritten worden ist. Die Schwellenwertschätzung ist von dem öffentlichen Auftraggeber vor der Einleitung des Vergabeverfahrens (§ 3 Abs. 10 VgV) durchzuführen und bemisst sich nach der erwarteten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung. Eine pflichtgemäße Schätzung muss nach rein objektiven Kriterien erfolgen und jenen Wert treffen, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und auf dem Boden einer betriebswirtschaftlichen Finanzplanung veranschlagen würde. An die Schätzung selber dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden.*)

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IBRRS 2011, 0857
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber

OLG München, Beschluss vom 28.02.2011 - Verg 23/10

1. Zur Frage der Kosten und Kostentragung in einem Gestattungsverfahren gemäß § 115 Abs. 2 GWB.

2. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den öffentlichen Auftraggeber ist immer dann notwendig, wenn der Antragsteller durch eine auf das Vergaberecht spezialisierte Kanzlei vertreten wird.




IBRRS 2011, 0847
VergabeVergabe
Angebotsausschluss wegen unzulässig. Änderung an Verdingungsunterlage

VK Südbayern, Beschluss vom 23.04.2010 - Z3-3-3194-1-10-02/10

1. Ein Angebot wird zu Recht ausgeschlossen, wenn es unzulässige Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält.*)

2. Es ist auch auszuschließen, wenn lt. Bekanntmachung zwei eigene Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzulegen sind, die von der Antragstellerin vorgelegten Referenzobjekte jedoch nicht von dieser selbst erbracht worden sind.*)

3. Ein Angebot ist außerdem nicht weiter zu berücksichtigen, wenn es nicht die geforderten Erklärungen enthält.*)

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IBRRS 2011, 0845
VergabeVergabe
Verfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb

VK Südbayern, Beschluss vom 15.03.2010 - Z3-3-3194-1-09-02/10

1. Der Sektorenauftraggeber hat die freie Wahl zwischen den einzelnen Vergabeverfahren, § 3 Nr. 2 VOL/A-SKR. Hat sich der Auftraggeber für das Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb nach § 3 Nr. 2 Buchst. c) VOL/A-SKR entschieden, ist dieses Verfahren zwar geringen formalen Anforderungen unterworfen; dies gilt in besonderem Maße für das Verfahren nach § 3 Nr. 2 Buchst. c) VOL/A-SKR, das dem Sektorenauftraggeber einen möglichst großen Entscheidungsspielraum einräumen will. Dennoch ist das Verhandlungsverfahren kein rechtsfreier Raum.*)

2. Gemäß § 5 Nr.1 Abs.1 VOL/A-SKR richten sich Auftraggeber, die Bewerber für die Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren auswählen, nach objektiven Regeln und Kriterien. Diese Regeln und Kriterien legen sie schriftlich fest und stellen sie Unternehmen, die ihr Interesse bekundet haben, zur Verfügung.*)

3. Die Vergabekammer ist der Auffassung, dass es sich bei Anrufsammeltaxis um Gelegenheitsverkehr nach § 46 Abs. 1 PBefG handelt, da wegen des nicht bestimmten Endpunktes der Fahrt (s. § 42 Satz 1 PBefG) kein Linienverkehr nach §§ 42, 43 PBefG vorliegt. Da behinderte Fahrgäste auf Wunsch auch von zu Hause abgeholt werden, ist in diesen Einzelfällen auch der Ausgangspunkt der Fahrt nicht bestimmt (s. § 42 Satz 1 PBefG).*)

4. Die Verwendung des niedrigsten Preises als einziges Zuschlagskriterium ist grundsätzlich zulässig. So ist der Preis ein neutraler Gesichtspunkt, der sich in jedem Fall, unabhängig vom Gegenstand des einzelnen Vergabeverfahrens, eignet, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln.*)

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IBRRS 2011, 0837
VergabeVergabe
Verhandlungen sind unstatthaft!

VK Nordbayern, Beschluss vom 27.01.2011 - 21.VK-3194-46/10

1. Gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist nur ein Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Schaden droht einem Antragsteller dann nicht, wenn er ohnehin keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlags hat, weil sein Angebot unabhängig von den geltend gemachten Vergabeverstößen nicht zum Zuge kommen kann. An der Überprüfung dieser Verfahrensverstöße fehlt das Rechtsschutzinteresse.*)

2. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 VOB/A sind Änderungen an den Vergabeunterlagen unzulässig. Eine Änderung ist gegeben, wenn das Angebot von den in den Vergabeunterlagen genannten Vorgaben abweicht. Eine nachträgliche Änderung des Angebots ist aus Gleichbehandlungsgründen nicht möglich. § 15 Abs. 3 VOB/A bestimmt, dass Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, unstatthaft sind. Damit soll sichergestellt werden, dass der Wettbewerb ordnungsgemäß abläuft, die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet ist und das Transparenzgebot gewahrt wird. Mit der Abgabe der Angebote durch die Bieter sind diese an ihr Angebot gebunden. Eine nachträgliche Änderung würde gegen die Gleichbehandlung der Bieter und die Transparenz des Wettbewerbs verstoßen. Jedwede Nachfrage/Bemühung um Aufklärung der VSt bei der ASt wäre als Nachverhandlung i.S. d. § 15 Abs. 3 VOB/A unstatthaft.*)

3. Die VSt kann ein Angebot nach § 15 Abs. 2 VOB/A ausschließen, wenn der Bieter trotz Aufforderung der VSt einen geforderten Nachweis nicht erbracht hat.*)

4. Unter dem Aspekt einer "zweiten Chance" kann der ASt eine Antragsbefugnis zustehen, sofern das laufende Vergabeverfahren nicht mit einem Zuschlag beendet werden darf. Dies ist denkbar, wenn kein wertbares Angebot vorliegt oder die Ausschreibung aufzuheben ist. Letzteres trifft zu, sofern eine von der ASt im Verfahren behauptete technische Unmöglichkeit vorliegt. Auf eine nicht erbringbare Leistung darf der Zuschlag nicht erteilt werden.*)

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IBRRS 2011, 0828
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe von S-Bahn-Verkehrsleistungen muss ausgeschrieben werden!

BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10

1. Die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen ist nicht vom Anwendungsbereich der Vergabevorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgenommen.*)

2. Die Prüfung, ob die für eine Dienstleistungskonzession charakteristische Übernahme zumindest eines wesentlichen Teils des Betriebsrisikos vorliegt, erfordert eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls einschließlich der für den Vertragsgegenstand maßgeblichen Marktbedingungen und der gesamten vertraglichen Vereinbarungen. Ist neben dem Nutzungsrecht eine Zuzahlung vorgesehen, hängt die Einordnung als Dienstleistungskonzession auch davon ab, ob die Zuzahlung bloßen Zuschusscharakter hat oder die aus dem Nutzungsrecht möglichen Einkünfte als alleiniges Entgelt bei weitem keine äquivalente Gegenleistung darstellten.*)




IBRRS 2011, 0815
VergabeVergabe
Streitwertbemessung bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2010 - 1 Verg W 12/10

Kann ein Gesamtpreis bei Dienstleistungsaufträgen angegeben werden, ist bei der Streitwertbemessung auf die gesamte Vertragszeit, auch wenn sie länger als 48 Monate ist, abzustellen.

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IBRRS 2011, 0814
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auslegung der Bereitschaftserklärung einer Bank

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2010 - 1 Verg W 15/10

Die verbindliche Bereitschaftserklärung eines Kreditinstitutes hinsichtlich einer Bürgschaft muss ausgehend davon, was als Wille für denjenigen erkennbar geworden ist, für den die Erklärung bestimmt war, ausgelegt werden. Dabei ist ein objektiver Maßstab anzulegen.

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IBRRS 2011, 0798
VergabeVergabe
Hinweise auf Deals müssen überprüft werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 16.09.2010 - Z3-3-3194-1-48-07/10

1. Die Bekämpfung der Erlangung eines ungehörigen Wettbewerbsvorsprunges, z. B. durch sog. "Deals", ist eine Hauptaufgabe des Wettbewerbsrechts. Daher hat die Vergabestelle in jedem Fall die von der Antragstellerin vorgebrachten Hinweise auf derartige Wettbewerbsverstöße zu überprüfen, und deren Ergebnisse umfassend und nachvollziehbar zu dokumentieren.*)

2. Bei der Sachprüfung zur Auskömmlichkeit eines Angebotes reicht es nicht aus, dass sich die Vergabestelle lediglich auf die mündlichen und schriftlichen Aussagen des Anbietenden bezieht. Denn sie muss selbst entscheiden, ob die Prognose gerechtfertigt ist, dass der Bieter zu dem von ihm angebotenen Preis zuverlässig und vertragsgerecht leisten wird.*)

3. Vergabenachprüfungsinstanzen sind grundsätzlich nicht dazu ermächtigt, die Ermessensentscheidung des Auftraggebers durch eine eigene Wertung und eine entsprechende Anordnung zu ersetzen. *)

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IBRRS 2011, 0789
VergabeVergabe
Befangenheit von Mitgliedern der Vergabekammer

OLG Naumburg, Beschluss vom 31.01.2011 - 2 Verg 1/11

1. Eine Zuständigkeit des Vergabesenats eines Oberlandesgerichts für Entscheidungen über eine in Betracht kommende Besorgnis der Befangenheit von Mitgliedern der Vergabekammer in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist - außerhalb eines Beschwerdeverfahrens - nicht begründet.*)

2. Für die Ablehnung von Mitgliedern der Vergabekammer sind die Vorschriften des einschlägigen Verwaltungsverfahrensgesetzes unmittelbar anwendbar.*)

3. Eine Verpflichtung zur Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof nach § 124 Abs. 2 GWB besteht nur in einem Hauptverfahren. Das Ablehnungsverfahren, Mitglieder der Vergabekammer betreffend, stellt kein Hauptverfahren i. S. dieser Vorschrift dar.*)

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IBRRS 2011, 0786
VergabeVergabe
Vergabeverfahren - Hinzuziehung eines Anwalts durch öffentliche Auftraggeber

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2011 - Verg 42/10

Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden. Im Rahmen der Abwägung ist insbesondere in Betracht zu ziehen, ob sich das Nachprüfungsverfahren hauptsächlich auf auftragsbezogene Sach - und Rechtsfragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln konzentriert. In seinem originären Aufgabenkreis muss sich der öffentliche Auftraggeber selbst die notwendigen Sach - und Rechtskenntnisse verschaffen und bedarf daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten.

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IBRRS 2011, 0785
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verstoß gegen das Gebot der Fachlosvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2011 - Verg 63/10

Eine zu große Zersplitterung des Angebots ist dem Auftraggeber nicht zuzumuten, wenn eine Gesamtvergabe aus wirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt ist.

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IBRRS 2011, 0781
VergabeVergabe
Chancengleichheit bei Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen

BVerfG, Entscheidung vom 11.10.2010 - 1 BvR 1425/10

1. Wenn sich mehrere Unternehmer um eine Linienverkehrsgenehmigung bewerben, aber nur einer von ihnen die begehrte Genehmigung erhalten kann, dann gewährleistet Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG, dass jeder Bewerber eine faire Chance erhält, entsprechend den in § 13 PBefG geregelten Genehmigungsvoraussetzungen zum Zuge zu kommen.

2. Im Hinblick auf die Berufsfreiheit ist insoweit die Komplementärfunktion des Verfahrens für die Durchsetzung der materiellen Rechte zu beachten. Art. 12 Abs. 1 GG gebietet - unabhängig davon, ob durch die Versagung einer Linienverkehrsgenehmigung lediglich die Berufsausübungsfreiheit berührt wird oder ob im Einzelfall die Berufswahl tangiert ist - eine der Bedeutung der Berufsfreiheit angemessene Verfahrensgestaltung im Vorfeld der Auswahlentscheidung.

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IBRRS 2011, 0775
VergabeVergabe
Zur Dokumentationspflicht der Auftraggeber und Rügepflicht der Bieter

VK Lüneburg, Beschluss vom 19.11.2010 - VgK-55/2010

1. Voraussetzung für die Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das den Antrag stellende Unternehmen einen durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass der Antragsteller diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt. Es ist nicht erforderlich, dass der Antragsteller auch schlüssig darlegt, dass er bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers den Zuschlag tatsächlich erhalten hätte - es reicht aus, dass diese Möglichkeit nach den Umständen des Einzelfalls nicht fernliegend war.

2. Die Feststellung eines ungewöhnlich niedrigen Angebotes, erst recht die Feststellung eines offenbaren Missverhältnisses zwischen Preis und Leistung darf grundsätzlich nur aufgrund der eingehenden Angebote getroffen werden. Nur dann, wenn aus vergleichbaren Ausschreibungen Erfahrungswerte bei der wettbewerblichen Preisbildung bestehen, ist es möglich, ergänzend diese Erfahrungswerte heranzuziehen.

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IBRRS 2011, 0774
VergabeVergabe
Zur Bemessung des Streitwerts eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

OLG Köln, Beschluss vom 09.12.2010 - 11 W 66/10

Der Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens in Vergabesachen unterhalb der Schwellenwerte in Anlehnung an § 50 Abs. 2 GKG, also unter Zugrundelegung eines Wertes in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme, zu bemessen.

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IBRRS 2011, 0773
ProzessualesProzessuales
Zur Kostantragung bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrags

OLG Schleswig, Beschluss vom 16.07.2009 - 1 Verg 1/09

Kostenschuldner ist gemäß § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG derjenige, der durch Stellung eines Nachprü-fungsantrages das Verfahren in Gang gesetzt hat. Etwas anderes ergibt sich nicht aus § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB, weil die Antragstellerin nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages nicht im Sinne von § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB unterlegen ist.

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IBRRS 2011, 0772
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zur Unzulässigkeit von Änderungen der Verdingungsunterlagen

OLG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2010 - 1 Verg 12/10

1. Eine unzulässige "Änderung der Verdingungsunterlagen" i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A ist dann anzunehmen, wenn die geforderte Leistung nicht so angeboten wird, wie dies von der Vergabestelle in der Ausschreibung gefordert ist.

2. In Fällen einer Divergenz zwischen Kurztext- und Langtext-Verzeichnis eines Angebots ist vom Vorrang des Langtext - Leistungsverzeichnisses auszugehen. In vertragsrechtlicher Hinsicht bleibt es folglich bei der "Alleinverbindlichkeit" des Langtext-Leistungsverzeichnisses: sein Inhalt wird vollumfänglich zum Angebotsinhalt.

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IBRRS 2011, 0755
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOF-Vergabe - Ausschluss des vorbefassten Projektanten?

OLG München, Beschluss vom 10.02.2011 - Verg 24/10

1. Zur Frage, inwieweit der Wettbewerb verfälscht wird, wenn sich ein Zielplaner (Projektant) für eine Baumaßnahme an einem Teilnahmewettbewerb beteiligt, welcher die Projektsteuerung für die betreffende Baumaßnahme betrifft.*)

2. Zur Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien im VOF - Verfahren.*)




IBRRS 2011, 0698
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann sind Bedarfspositionen ausnahmsweise zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2010 - Verg 36/09

1. Die Aufnahme einer Bedarfsposition in die Vergabeunterlagen ist nicht zu beanstanden, wenn im Zeitpunkt der Versendung der Vergabeunterlagen für den Auftraggeber nicht voraussehbar und zumutbar aufzuklären ist, ob und unter welchen Voraussetzungen solche Leistungen bei der Auftragsausführung erforderlich sein werden, daran ein anzuerkennendes Bedürfnis besteht und Bedarfspositionen in den Vergabeunterlagen hinreichend deutlich als solche gekennzeichnet sowie bei verständiger Sicht der Dinge für einen fachkundigen Bieter als solche unzweideutig zu erkennen sind.*)

2. Bedarfsleistungen (Bedarfspositionen) müssen vom öffentlichen Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung nicht angegeben werden (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.2.2008 - VII-Verg 57/06).*)

3. Die für Bedarfspositionen abgefragten und angegebenen Preise sind vom Auftraggeber grundsätzlich in die Angebotswertung einzustellen. Dies hat jedenfalls dann zu gelten, wenn ein Bedarf im Zeitpunkt der Angebotswertung weiterhin nicht voraussehbar ist und die Notwendigkeit einer Beschaffung auch bei sorgsamer Ausschöpfung der dem Auftraggeber bis dahin zumutbaren Erkenntnismöglichkeiten nicht ausgeschlossen werden kann.*)

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IBRRS 2011, 0694
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Dienstleistungsauftrag: Ordentliche Gericht zuständig!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.02.2011 - 15 E 1485/10

1. Ein Dienstleistungsauftrag ist ein zwischen einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern und einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern schriftlich geschlossener entgeltlicher Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung.

2. Abgesehen von der fakultativen Zahlung eines Preises, also einer Geldzahlung des öffentlichen Auftraggebers an den Vertragspartner, ist eine Dienstleistungskonzession durch das Merkmal der Unentgeltlichkeit gekennzeichnet, d. h. der öffentliche Auftraggeber gewährt keine unmittelbaren oder mittelbaren geldwerten Vorteile.

3. Für Streitigkeiten aus einem Dienstleistungsauftrag sind die ordentlichen Gerichte zuständig.

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IBRRS 2011, 0691
VergabeVergabe
Zur Verfahrensförderungspflicht der Parteien

VK Bund, Beschluss vom 28.09.2010 - VK 3-93/10

Es stellt die Extremform eines Verstoßes gegen die Verfahrensförderungspflicht dar, wenn ein rechtlicher Aspekt über einen längst bekannten Sachverhalt nicht nur verspätet in einem Verfahren vorgebracht wird, sondern wenn gestützt hierauf sogar ein neues Nachprüfungsverfahren eingeleitet wird, das mit gänzlich neuen Fristen einhergeht und daher in ganz erheblicher Weise das Verfahren verzögert.

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IBRRS 2011, 0690
VergabeVergabe
Zum Nachschieben von Rügen im Nachprüfungsverfahren: Präklusion?

VK Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2007 - VK 43/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0689
VergabeVergabe
Klärung von Unklarheiten der Leistungsbeschreibung: vor Angebotsabgabe

VK Brandenburg, Beschluss vom 07.11.2007 - VK 42/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0688
VergabeVergabe
Zum Ausschluss vom Wettbewerb wegen schwerer Verfehlung

VK Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2007 - VK 38/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0687
VergabeVergabe
Die Beifügung eigener AGB`s in den Begleitschreiben ist unzulässig

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.03.2008 - VgK-05/2008

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0686
VergabeVergabe
Zur Verpflichtung zur Einhaltung der Tariftreue

VK Lüneburg, Beschluss vom 15.05.2008 - VgK-12/2008

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0676
VergabeVergabe
Ermessen bei Erledigung durch Rücknahme des Nachprüfungsantrags

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2011 - Verg 62/10

Dass im Falle der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens durch Rücknahme des Nachprüfungsantrags die Möglichkeit einer Ermessensentscheidung der Vergabekammer im Hinblick auf die Verteilung der Verfahrenskosten eröffnet ist, folgt zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift, erschließt sich aber aus der Gesetzgebungshistorie.

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IBRRS 2011, 0675
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rückzahlungsanspruch bei Nichteinhaltung der Regelungen des VOB/A

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.10.2010 - 23 U 173/09

1. Die Regelung von vergaberechtlichen Vorgaben in Zuwendungsbescheiden über Fördermittel als standardmäßig vorformulierte "Allgemeine Nebenbestimmungen" sind als Auflagen zu bewerten.

2. Diese Auflagen zur Einhaltung des Vergabeverfahrens nach der VOB sind nicht als Bedingungen formuliert, sondern als Aufforderungen zur Beachtung, bei deren Nichtbeachtung das Ermessen hinsichtlich einer eventuellen Rückforderung ausgeübt werden kann und muss.

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IBRRS 2011, 0673
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zwingender Ausschluss formal fehlerhafter Angebote

VK Saarland, Beschluss vom 28.10.2010 - 1 VK 12/2010

1. Der zwingende Ausschluss formal fehlerhafter Angebote im VOF-Verfahren folgt aus dem Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot (§ 97 Abs. 1 und Abs. 2 GVVB).*)

2. § 11 VOF trifft für die Frage des Ausschlusses aus formalen Gründen keine abschließende Regelung. Es würde den Grundprinzipien des Vergaberechts zuwiderlaufen, wollte man den öffentlichen Auftraggeber daran hindern, in der Bekanntmachung weitere Voraussetzungen zu nennen, bei deren Nichteinhaltung ein nicht leistungsfähiger Bewerber zwingend auszuschließen ist.*)

3. Zu den gemäß § 10 Abs. 3 VOF vorgesehenen Nachweisen über die finanzielle, wirtschaftliche oder fachliche Eignung gehört auch der Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (§ 12 Abs. 1 Buchst. a VOF).*)

4. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied für sich betrachtet die notwendige finanzielle, wirtschaftliche oder fachliche Eignung erbringen. Etwaige Absprachen zwischen den Bietern wirken nicht im Außenverhältnis und sind somit irrelevant. Fehlt ein entsprechender Nachweis eines Gemeinschaftsmitgliedes, so ist die gesamte Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren auszuschließen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Vorlage dieser Nachweise ist die Abgabe des Teilnahmeantrages.*)

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IBRRS 2011, 0672
VergabeVergabe
Zur Wichtung von Eignungs- und Bildung von Unterkriterien

VK Münster, Beschluss vom 25.01.2011 - VK 10/10

Werden Eignungskriterien gewichtet, so ist es der Vergabestelle ebenso wie bei den Zuschlagskriterien verwehrt, Unterkriterien zu bilden, ohne diese den Teilnehmern zuvor mitgeteilt zu haben.*)

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IBRRS 2011, 0671
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Darf Vergabestelle eigene Erfahrungen berücksichtigen?

VK Münster, Beschluss vom 16.12.2010 - VK 9/10

Eine Vergabestelle darf im Rahmen der Eignungsbeurteilung auch auf eigene Erfahrungen, die sie mit dem Unternehmen aus früheren Aufträgen gemacht hat, abstellen und diese bei der Wertung berücksichtigen.*)

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IBRRS 2011, 0670
VergabeVergabe
Änderung bestehender Altverträge ohne Beachten des Vergaberechts?

VK Münster, Beschluss vom 18.11.2010 - VK 8/10

Bestehende Altverträge im Bereich von Rettungsdienstleistungen können nicht einfach unter Hinweis auf eine Ergänzung des Rettungsdienstbedarfsplans iSd RettG NRW ohne Beachtung des Vergaberechts geändert werden.*)

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IBRRS 2011, 0669
VergabeVergabe
Über die Vergabe von Aufträgen über Postdienstleistungen

VK Münster, Beschluss vom 20.01.2011 - VK 7/10

Verträge mit der Deutschen Post AG über die Freistempelung von Briefsendungen beinhalten auch das Recht zur Beförderung dieser Briefsendungen; diesbezüglich werden bei Einlieferung der Briefsendungen keine neuen Verträge abgeschlossen.*)

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IBRRS 2011, 0609
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergütung des Rechtsanwalts

VK Sachsen, Beschluss vom 01.02.2011 - 1/SVK/017-09

1. Der Gegenstandsstreitwert ist in einem Vergabeverfahren mit 5% der Bruttoauftrags- oder Bruttoangebotssumme anzusetzen.

2. Ein quasi fixer Ansatz von 2,3-fachen Gebühren in jedwedem Fall mündlicher Verhandlung vor der Vergabekammer - dem in § 112 Abs. 1 GWB gesetzlich vorgesehenen Regelfall - würde den vom Gesetzgeber mit Nr. 2300 VV RVG intendierten Spielraum unzulässig verengen.

3. Bei Nachprüfungsverfahren wird nach aktueller Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und Vergabepraxis der Vergabekammern bei Durchführung eines durchschnittlichen Verfahrens mit mündlicher Verhandlung regelmäßig die Festsetzung einer 2,0-fachen Gebühr anerkannt.

4. Beim Ermessensspielraum des Anwalts ist jedoch in der gerichtlichen Praxis davon auszugehen, dass eine Toleranzgrenze besteht. Damit ist ein anwaltlicher Gebührenansatz nur dann als unbillig anzusehen, wenn er um mehr als 20% von der gerichtlichen Vorstellung abweicht.

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IBRRS 2011, 0595
VergabeVergabe
Impfstoffbeschaffung: Apotheker - kein öffentlicher Auftraggeber!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2011 - Verg 3/11

Die Entscheidung der Vergabestelle, eine bestimmte Beschaffung vorzunehmen, ist dem Vergabeverfahren vorgelagert. Im Vergabenachprüfungsverfahren wird nicht überprüft, ob das Beschaffungsvorhaben aus anderen als vergaberechtlichen Gründen rechtmäßig ist oder nicht, sondern lediglich die Umsetzung dieser Entscheidung anhand der vergaberechtlichen Vorgaben kontrolliert.

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IBRRS 2011, 0582
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Darf öffentlicher Auftraggeber Rechtsanwalt hinzuziehen?

OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011 - 13 Verg 17/10

1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen öffentlichen Auftraggeber für das Verfahren vor der Vergabekammer als notwendig zu erklären ist.*)

2. Erfüllt der Auftraggeber die Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 Satz 2 GWB, sind auch für das Beschwerdeverfahren die Umstände des Einzelfalls dafür maßgeblich, ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig war.*)

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IBRRS 2011, 0511
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Korrektes Nebenangebot

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.02.2011 - 1 Verg 1/11

1. Hat der Auftraggeber die technischen Leistungsmerkmale unter Verwendung von Normen genau und verständlich beschrieben und zudem vergaberechtswidrig auch noch ein Leitprodukt angegeben, ist auf eine angebotene Leistungsalternative § 9 Nr. 7 VOB/A 2006 (§ 7 Abs. 5 VOB/A 2009) und nicht § 9 Nr. 10 VOB/A 2006 (§ 7 Abs. 8 Satz 2 VOB/A 2009) anzuwenden.*)

2. Der Nachweis der Gleichwertigkeit im Sinne des § 9 Nr. 7 VOB/A 2006 (§ 7 Abs. 5 VOB/A 2009) ist nicht deshalb entbehrlich, weil es im Behördenapparat des Auftraggebers eine Person gibt oder geben könnte, die aufgrund eigener Sachkunde ohne entsprechende Angaben eines Bieters in der Lage wäre, die Frage der Gleichwertigkeit zu beurteilen.*)

3. Es ist Sache des Bieters, sein Nebenangebot so klar und deutlich abzufassen, dass der Auftraggeber allein aufgrund dieser Angaben nachprüfen kann, ob die Leistungsvariante den Mindestanforderungen in Sinne des § 25a Nr. 3 VOB/A 2006 (§ 16a Abs. 3 VOB/A 2009) genügt. Unklare oder widersprüchliche Angaben gehen zu Lasten des Bieters; der Auftraggeber ist nicht zu einer Aufklärung verpflichtet.*)




IBRRS 2011, 0503
VergabeVergabe
Gerechtes Vergabeverfahren nur bei Abgabe von vergleichbaren Angeboten

VK Nordbayern, Beschluss vom 12.01.2011 - 21.VK-3194-47/10

1. Nach § 21 EG VOL/A-EG ist der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Bei der Wertung der Angebote berücksichtigen die Auftraggeber ausschließlich die Kriterien, die in den Vergabeun-terlagen genannt sind ( § 19 Abs. 8 EG VOL/A-EG ).*)

2. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren, ist nur zu erreichen, wenn in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebender Hinsicht vergleichbare Angebote abgegeben werden. Demzufolge ist jede in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Angabe so wie gefordert anzugeben. Ein dem nicht gerecht werdendes Angebot muss deshalb wegen Missachtung von § 16 Abs. 3 EG VOL/A-EG gemäß § 19 Abs. 3 Buchst. a EG VOL/A-EG zwingend ausgeschlossen werden.*)

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IBRRS 2011, 0476
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VergabeVergabe
Kostenfestsetzung durch OLG!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2010 - Verg 55/09

In der Beschwerdeinstanz ist das OLG auch zur Kostenfestsetzung hinsichtlich der Aufwendungen vor der Vergabekammer zuständig.

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IBRRS 2011, 0467
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VergabeVergabe
Voraussetzungen für die Einstufung als öffentlicher Auftraggeber

VK Brandenburg, Beschluss vom 07.12.2010 - VK 60/10

1. Bei einem öffentlicher Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB muss es sich um eine Einrichtung handeln, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind, die Rechtspersönlichkeit besitzt und eng mit dem Staat, Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts verbunden sind. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (funktionaler Auftraggeberbegriff).

2. Für die Feststellung der überwiegenden Finanzierung ist nicht auf den konkret zu vergebenden Auftrag, sondern auf die Finanzierung der Einrichtung, der juristischen Person insgesamt, abzustellen, die öffentlicher Auftraggeber sein soll.

3. Eine juristische Person ist nur dann einem staatlichen Auftraggeber gleichzustellen, wenn die juristische Person derart staatsgebunden ist, dass zwischen der staatlichen Stelle und der juristischen Person praktisch kein Unterschied besteht. Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich die Möglichkeit der Beherrschung durch eine staatliche Stelle, entweder in finanzieller oder in personeller Hinsicht.

4. Die Anwendbarkeit des GWB bestimmt sich rein objektiv nach dem Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsmerkmale zur Auftraggebereigenschaft.

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IBRRS 2011, 0466
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VergabeVergabe
Gemeinnützige private Kapitalgesellschaft = öffentiche Auftraggeberin!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2010 - VK 57/10

1. Eine gemeinnützige private Kapitalgesellschaft ist als öffentliche Auftraggeberin nach § 98 Nr. 2 GWB zu qualifizieren.

2. Die Zurückweisung eines Nachprüfungsantrages gemäß § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB ohne mündliche Verhandlung als „offensichtlich unbegründet“ sollte die Ausnahme bleiben, die nur dann aus prozessökonomischen Gründen statthaft ist, wenn eine Verhandlung von vornherein unnötig und für das Ergebnis irrelevant erscheint, etwa wenn nach Durchsicht der Vergabeakten kein Zweifel mehr daran bestehen kann, dass es die von der Antragstellerin behaupteten Vergaberechtsverstöße tatsächlich nicht gibt.

3. Ein Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. e) VOL/A kommt dann nicht in Betracht, wenn der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die nicht vom Bieter zu vertreten sind.

4. Hat der Auftraggeber eine bestimmte Stelle für die Abgabe der Angebote benannt, muss das Angebot auch dort abgegeben werden.

5. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers müssen in einem separaten Prozess vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden.

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IBRRS 2011, 0465
VergabeVergabe
Zurückweisung ohne mündliche Verhandlung stets als Ausnahme!

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.10.2010 - VK 48/10

1. Erkennbar sind Vergaberechtsverstöße dann, wenn sich ihre Vergaberechtswidrigkeit bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt bereits aus den Vergabeunterlagen erschließt.

2. Die Zurückweisung eines Nachprüfungsantrages gemäß § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB ohne mündliche Verhandlung als „offensichtlich unbegründet“ sollte die Ausnahme bleiben, die nur dann aus prozessökonomischen Gründen statthaft ist, wenn eine Verhandlung von vornherein unnötig und für das Ergebnis irrelevant erscheint, etwa wenn nach Durchsicht der Vergabeakten kein Zweifel mehr daran bestehen kann, dass es die von der Antragstellerin behaupteten Vergaberechtsverstöße tatsächlich nicht gibt.

3. Angebote, die die in den Verdingungsunterlagen aufgestellten Mindestanforderungen von vornherein nicht einhalten, sind auszuschließen. Der Auftraggeber ist nicht gehindert, auch noch in einem späteren Verfahrensstadium auf den zwingenden Ausschlussgrund zurückzugreifen.

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IBRRS 2011, 0464
VergabeVergabe
Drohender Schadenseintritt bei Verstoß gegen Chancengleichheit!

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.08.2010 - VK 39/10

1. Macht ein potenzieller Bieter geltend, dass durch unklare Verdingungsunterlagen ein Verstoß gegen die Chancengleichheit vorliegt, ist ein zumindest drohender Schadenseintritt im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ohne weiteres dargelegt.

2. Soweit ein Bieter, der zum Kreis derjenigen Unternehmen gehört, die zur Angebotsabgabe aufgefordert und somit am Verfahren beteiligt wurden, die Wahl und Durchführung des Verhandlungsverfahrens beanstandet, muß er darlegen, inwieweit durch die Wahl der Verfahrensart anstelle beispielsweise einer Öffentlichen Ausschreibung seine Zuschlagschancen beeinträchtigt worden sind.

3. Auch wenn das Verhandlungsverfahren nur geringen formalen Anforderungen unterliegt, muss sich der Auftraggeber an die wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts halten. Das gilt ausnahmslos für die Grundsätze des fairen Wettbewerbs, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung. Dies gilt auch für Verfahren, die die Vergabe nachrangiger Dienstleistungen zum Gegenstand haben.

4. Das Herstellen der Ausschreibungsreife beinhaltet, dass der Bieter vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe erkennen kann, auf welche Anforderungen der Auftraggeber besonderen Wert legt, um ein dem Beschaffungsbedarf entsprechendes Angebot zu erstellen.

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IBRRS 2011, 0463
VergabeVergabe
Wettbewerbsbeschränkung: Voraussetzungen des Angebotsausschlusses

VK Brandenburg, Beschluss vom 06.07.2010 - VK 35/10

1. Voraussetzung für einen Angebotsausschluss als Folge einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung ist der gesicherte Nachweis, dass eine derartige Abrede in Bezug auf die konkrete Vergabe im Sinne und mit dem Zweck einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung getroffen worden ist. Reine Vermutungen auf getroffene Abreden erfüllen diesen Tatbestand nicht.

2. Referenzen dienen dazu, nachzuweisen, dass der Bieter über die notwendigen praktischen Erfahrungen verfügt, um den ausgeschriebenen Auftrag zur Zufriedenheit des Auftraggebers auszuführen. Erforderlich, aber auch ausreichend, ist die Vorlage solcher Referenzen, die den hinreichend sicheren Schluss zulassen, dass der betreffende Bieter über die für eine ordnungsgemäße Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügt. Alle Referenzen, die diese Anforderung erfüllen, sind Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen im Sinne der Referenzanforderung.

3. Telefonische Nachfragen sind ein zulässiges Mittel, um sich Gewissheit von der Leistungsfähigkeit eines Bieters zu verschaffen. Die Transparenz des Vergabeverfahrens erfordert, dass die telefonische Überprüfung der Referenzen zumindest stichwortartig mit Angaben zum Gesprächszeitpunkt, Gesprächspartner und Gesprächsgegenstand schriftlich niedergelegt werden.

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