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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 0461
VergabeVergabe
Substantiierte Rüge nur bei Benennung der konkreten Tatsachen

VK Brandenburg, Beschluss vom 09.06.2010 - VK 26/10

1. Eine Rüge ist als ausreichend substantiiert anzusehen, wenn das rügende Unternehmen eine konkrete Tatsache benennt, aus welcher sich der Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes ergibt.

2. Nebenangebote dürfen zwar per Definition von den Festlegungen der Verdingungsunterlagen abweichen, müssen aber einem Hauptangebot qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Sie dürfen nicht von verbindlichen Festlegungen des Leistungsverzeichnisses, die für Haupt- und Nebenangebote gleichermaßen gelten, abweichen.

3. Die Kalkulation der Preise ist grundsätzlich Angelegenheit des Bieters. Nur wenn ein offenbares Missverhältnis zwischen dem Gesamtpreis des Angebotes und der Leistung besteht, kommt ein Ausschluss des Angebotes nach § 25 Nr. 3 Abs.

2 VOB/A in Betracht, ohne dass es dabei auf einen Vergleich einzelner Positionen des Leistungsverzeichnisses mit einem auskömmlichen Preis ankommt.

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IBRRS 2011, 0459
VergabeVergabe
Gesetzliche Krankenkassen als staatlich kontrollierte Einrichtungen

VK Brandenburg, Beschluss vom 13.08.2010 - VK 19/10

1. Die gesetzlichen Krankenkassen sind grundsätzlich als staatlich kontrollierte Einrichtungen zu betrachten.

2. § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V ist als lex specialis ausgestaltet. Die auf der Grundlage dieser Vorschrift abzuschließenden Verträge haben Vorrang vor bestehenden Verträgen über Arzneimittelpreise.

3. Dem Auftragnehmer dürfen nicht nur gewöhnliche, sondern im Einzelfall durchaus auch ungewöhnliche Wagnisse aufgebürdet werden, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A nicht kumulativ vorliegen.

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IBRRS 2011, 0458
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unzuverlässigkeit des Bieters durch Vertragsverletzung?

VK Brandenburg, Beschluss vom 10.05.2010 - VK 13/10

Bei der Bewertung der Zuverlässigkeit eines Bieters ist eine umfassende Abwägung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte unter angemessener Berücksichtigung des Umfanges, der Intensität, des Ausmaßes und des Grades der Vorwerfbarkeit von Pflichtverletzungen erforderlich. Aus der Tatsache einer Vertragsverletzung kann nur dann der Rückschluss auf eine Unzuverlässigkeit des Bieters gezogen werden, wenn der Mangel gravierend ist, d.h. zu einer deutlichen Belastung des Auftraggebers, sei es in tatsächlicher oder finanzieller Hinsicht, führt.

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IBRRS 2011, 0457
VergabeVergabe
Nachprüfungsverfahren:Keine hohen Anforderungen an die Antragsbefugnis

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.04.2010 - VK 10/10

1. Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot der effektiven Rechtsschutzgewährleistung dürfen an die in § 107 Abs. 2 GWB genannten Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden. Ein Interesse am Auftrag liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrages am Verfahren teilgenommen und einen Verstoß gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller ein Angebot abgegeben hat. Hat der Antragsteller kein Angebot abgegeben, muss er schlüssig und nachvollziehbar darlegen, durch welchen Vergabefehler er an der Angebotsabgabe gehindert war oder warum er aufgrund eines Vergabefehlers keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hatte und deshalb von einer Angebotsabgabe abgesehen hat.

2. Dem Auftraggeber können keine Obliegenheiten in Bezug auf Inhalt und Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen auferlegt werden, die er aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen nicht erfüllen kann.

3. Dem Auftragnehmer darf kein Risiko auferlegt werden, das auf Umständen oder Ereignissen beruht, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, das nach Art und Umfang ungewöhnlich ist und dessen Einwirkung auf Preise und Fristen durch den Auftragnehmer nicht geschätzt werden kann.

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IBRRS 2011, 0420
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann kann Antrag auf vorzeitigen Zuschlag gestellt werden?

OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2011 - 13 Verg 21/10

1. Ein Antrag nach § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB a.F. kann - zwangsläufig - vom Antragsgegner erst dann gestellt werden, wenn sich für ihn aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalls ergibt, dass ausnahmsweise die Voraussetzungen für eine vorzeitige Zuschlagserteilung gegeben sein könnten. Von daher wird es in aller Regel so sein, dass ein derartiger Antrag nicht sofort, etwa bereits mit der Antragserwiderung im Hauptsacheverfahren, gestellt werden kann, sondern erst zu dem Zeitpunkt, an dem sich abzeichnet, dass das Nachprüfungsverfahren nicht innerhalb der Regelfrist des § 113 Abs. 1 Satz 1 GWB a.F. beendet werden wird.

2. Entscheidend kann nicht sein, ob der Antrag auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit Erfolg hätte gestellt werden können, sondern nur, ob zu dem Zeitpunkt, zu dem er gestellt wird, die Voraussetzungen hierfür (noch) vorliegen.

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IBRRS 2011, 0402
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auschluss im Verhandlungsverfahren

VK Hessen, Beschluss vom 25.01.2011 - 69d-VK-41/2010

1. Für den Fall, dass sich der Antrag vor einer Entscheidung der Vergabekammer erledigt hat und ein Unterliegen deshalb nicht im Wege eines Beschlusses festgestellt wird, erfolgt die Entscheidung über die Kostentragungspflicht gemäß § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB nach billigem Ermessen.

2. Billigem Ermessen entspricht es unter Zugrundelegung des Rechtsgedanken des § 91a ZPO beziehungsweise des § 161 VwGO aber, demjenigen die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der, wäre das erledigende Ereignis nicht eingetreten, im Falle einer Entscheidung durch die Vergabekammer unterlegen wäre.

3. § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2009 ist auf ein Verhandlungsverfahren weder unmittelbar noch mittelbar anwendbar.

4. Unvollständig, sei es aufgrund einer fehlenden Unterschrift oder fehlender Rechtsverbindlichkeit, kann ein Angebot im Verhandlungsverfahren insoweit nur dann sein, wenn nach Abschluss der Verhandlungen der Angebotsmangel immer noch vorhanden ist, es sei denn, der Auftraggeber selbst hat im Hinblick auf die von ihm beabsichtigte Durchführung des Verhandlungsverfahrens formelle Verfahrensanforderungen bekannt gegeben, welche die Bieter zu beachten haben.

5. Folglich kann ein Angebot, das unzulässigerweise ein Gremienvorbehalt enthält, nicht ausgeschlossen werden, wenn dieser Vorbehalt im Lauf der Verhandlungen zurückgenommen wird.

6. Kostenregelung des § 128 Abs. 4 GWB ist abschließend.




IBRRS 2011, 0401
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rügepflicht nur bei Kenntnis, nicht bei bloßer Vermutung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.10.2010 - 11 Verg 7/10

Das Entstehen einer Obliegenheit zur Rüge nach § 107 Absatz 3 GWB setzt voraus, dass der Bieter von den tatsächlichen Umständen, auf die er den Vorwurf der Vergaberechtsverletzung stützt, volle Kenntnis hat. Hat der Bieter aufgrund bestimmter Tatsachen bloße Vermutungen für das Vorliegen einer Vergaberechtsverletzung, darf er ohne schuldhaftes Zögern abwarten, bis die Vergabestelle die von ihm erbetenen weiteren Informationen erteilt hat. Verzögert sich die Informationserteilung durch die Vergabestelle, darf der Bieter die ihm bis dahin bekannten Tatsachen zum Anlass für eine wirksame Rüge nehmen, um sich nicht dem aus seiner Sicht möglichen Vorwurf auszusetzen, nicht unverzüglich gehandelt zu haben.*)




IBRRS 2011, 0393
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Zuschlag bei nachträglicher Änderung der Bewertungsmatrix

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 40/10

Das Unterlassen einer Bekanntgabe in der Form einer Bewertungsmatrix nachträglich festgelegter Unterkriterien und Gewichtungskoeffizienten ist seiner Art nach geeignet, die Leistungs- und die Angebotsmöglichkeiten der Bieter nachteilig zu beeinflussen. Der Auftraggeber darf keine Zuschlagskriterien, Unterkriterien oder Gewichtungsregeln anwenden, die er den am Auftrag interessierten Unternehmen nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat.




IBRRS 2011, 0391
VergabeVergabe
Ankauf eines Vertragsarztsitzes ist kein Dienstleistungsauftrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 41/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0390
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Geheimwettbewerb: Verstoß bei "doppeltem" Angebot

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2010 - Verg 50/10

Es liegt ein zum Ausschluss eines Angebots führender Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vor, wenn ein Bieter für die ausgeschriebene Leistung nicht nur ein eigenes Angebot abgibt, sondern sich daneben auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft für dieselbe Leistung bewirbt, weil solche Angebote im Regelfall in Kenntnis des jeweils anderen abgegeben werden.

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IBRRS 2011, 0389
VergabeVergabe
Erforderliche Unterlagen : hinreichende Klärung - Auftraggeberpflicht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.2010 - Verg 29/10

Ein Angebot kann wegen fehlender Erklärungen oder Nachweise nur dann ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber diese hinreichend eindeutig gefordert hat; Zweifel gehen zu Lasten des Auftraggebers.

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IBRRS 2011, 0387
VergabeVergabe
Unklare Verdingungsunterlagen: Aufklärungsgespräch angebracht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2010 - Verg 49/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0386
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verknüpfung zwischen Grundstückskaufvertrag und Bauauftrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2010 - Verg 25/08

Eine Verknüpfung zwischen einem Grundstückskaufvertrag und einem Bauauftrag als vergaberechtliche Einheit ist dann gegeben, wenn zwischen beiden Verträgen ein inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht.

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IBRRS 2011, 0385
VergabeVergabe
Ausschluss des Angebots wegen AGBs des Bieters; Zur Kostentragung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2010 - Verg 15/10

Verweist der Anbietende für bestimmte Service-Leistungen, die Teil des ausgeschriebenen Vertrages sind, auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, so ist dieses Angebot auszuschliessen.

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IBRRS 2011, 0382
Mit Beitrag
VergabeVergabe
§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB bleibt anwendbar!

OLG Rostock, Beschluss vom 20.10.2010 - 17 Verg 5/10

1. Der Anwendung der Präklusionsregelung des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB steht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28.01.2010 (IBR 2010, 159) nicht entgegen.

2. Auch in Fällen der Verletzung der Informations- und Wartepflicht nach § 101a Abs. 1 GWB kann nicht vom Gebot der unverzüglichen Rüge als Zulässigkeitsvoraussetzung für den Nachprüfungsantrag abgesehen werden.

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IBRRS 2011, 0375
VergabeVergabe
Ausschluss wegen fehlender Qualifikationsnachweise

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2010 - Verg 20/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0370
VergabeVergabe
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 57/10

(Ohne amtlichen Leitsatz.)

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IBRRS 2011, 0369
VergabeVergabe
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 54/10

(Ohne amtlichen Leitsatz.)

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IBRRS 2011, 0368
VergabeVergabe
Kein Zuschlag ohne Wertung aller Angebote

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 43/10

(Ohne amtlichen Leitsatz.)

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IBRRS 2011, 0321
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verfahrenserledigung nach Abhilfe: Kostentragung durch Vergabestelle

VK Bund, Beschluss vom 24.01.2011 - VK 2-143/10

1. Es entspricht der Billigkeit gemäß § 128 GWB, wenn der Antragsgegner, der nach Einleitung eines Nachprüfungsantrags dem Begehren des Antragstellers abhilft, die Kosten des Nachprüfungsverfahrens einschließlich der notwendigen Aufwendungen des Antragstellers trägt.

2. Maßgeblich ist dabei der objektive Tatbestand der Abhilfe. Auf Zweifel an der Zulässigkeit oder Begründetheit des Nachprüfungsantrags kommt es nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung im Rahmen der Kostenentscheidung nicht an.

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IBRRS 2011, 0312
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungskriterien nicht rechtzeitig beigebracht: Ausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 56/10

Bringt der Bieter trotz Aufforderung Eignungsnachweise (hier: Bescheinigung vom Finanzamt) nicht ordnungsgemäß bei, so ist er auszuschließen.

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IBRRS 2011, 0291
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss aufgrund Insolvenz? – Nicht zwangsläufig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.11.2010 - VK 49/10

VOL/A 2009 § 2 Abs. 2 Nr. 3, Bei der Beurteilung der Eignung eines in Insolvenz gefallenen Bieters muss die Vergabestelle bei der von ihr zu treffenden Prognoseentscheidung eine vertiefte Prüfung vornehmen.

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IBRRS 2011, 0285
VergabeVergabe
Sozialgerichtsbarkeit - Keine Gebühren bei sofortigen Beschwerden

BSG, Beschluss vom 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D

1. Die Pflicht der Landessozialgerichte, in den gesetzlich bestimmten Fällen sofortige Beschwerden dem BSG vorzulegen, ist nicht auf einen spezifischen Kreis von Rechtsfragen beschränkt.*)

2. In sofortigen Beschwerden darf ein Landessozialgericht über abtrennbare Verfahrensteile vorab entscheiden und anschließend nur den vorlagepflichtigen Teil dem BSG vorlegen.*)

3. Für sofortige Beschwerden ist mangels streitwertabhängiger Gebühren für Gerichtskosten kein Streitwert festzusetzen.*)

4. Für Gerichtskosten gilt ein Analogieverbot.*)

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IBRRS 2011, 0279
VergabeVergabe
Keine Änderung der Verdingungsunterlagen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.11.2010 - Verg W 14/10

Die Vergabestelle hat kein Recht, den verbindlich vorgegebenen Vorgaben nachträglich einen von den Verdingungsunterlagen abweichenden Inhalt beizumessen. Das abgegebene Angebot muss den ausgeschriebenen Leistungen und den übrigen Verdingungsunterlagen entsprechen, um damit im Wettbewerb vergleichbar zu sein. Somit können die Bieter, die Angebote entsprechend der Ausschreibung abgegeben haben, nicht durch eine Änderung der Verdingungsunterlagen einen Wettbewerbsnachteil erleiden.

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IBRRS 2011, 0278
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Lediglich 10 % Preisunterschied: Kein unauskömmliches Angebot!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.10.2010 - Verg W 13/10

1. Für die Beurteilung eines Angebotspreises als unangemessen niedrig ist maßgeblich auf den Gesamtpreis des Angebots abzustellen und nicht auf einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses.

2. Ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung liegt dann vor, wenn der angebotene Gesamtpreis derart eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht, dass eine genauere Überprüfung nicht im einzelnen erforderlich ist und die Unangemessenheit des Angebotspreises sofort ins Auge fällt. Ein Preisunterschied zwischen dem Erst- und Zweitplatzierten von nahezu 10 % ist nicht von solchem Ausmaß, dass er ein offenbares Missverhältnis von Preis und Leistung ergibt.

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IBRRS 2011, 0234
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss des Angebots wegen verspäteter Urkalkulation

OLG Hamburg, Beschluss vom 09.07.2010 - 1 Verg 1/10

Wird die Vorlage einer "Urkalkulation" bis zum Aufklärungsgespräch verlangt, so ist ein Angebot auszuschließen, wenn die Urkalkulation erst nach dem Aufklärungsgespräch eingereicht wird.




IBRRS 2011, 0232
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kenntnis von Konkurrenzangeboten: Ausschluss!

OLG München, Beschluss vom 17.01.2011 - Verg 2/11

Die Kenntnis wesentlicher Teile des Angebotes eines konkurrierenden Bieters stellt eine zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führende wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise dar. Für die Kenntnis kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Unterzeichnung des Angebots durch das zuständige Organ des Bieters bzw. auf den Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes bei der Vergabestelle an.*)

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IBRRS 2011, 0225
VergabeVergabe
Antragsbefugnis bei Hinderung eines Teilnahmeantrags

VK Nordbayern, Beschluss vom 04.11.2010 - 21.VK-3194-36/10

1. Ein Unternehmen ist auch ohne Einreichung eines eigenen Teilnahmeantrags für einen Nachprüfungsantrag antragsbefugt, soweit es geltend macht, gerade durch den gerügten Verstoß daran gehindert worden zu sein, einen Teilnahmeantrag zu stellen.*)

2. Ein etwaiger Vergaberechtsverstoß in der Wahl der Verfahrensart ist schon aufgrund der Bekanntmachung erkennbar. Der (behauptete) Vergaberechtsverstoß muss daher gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden.*) 3. Die Rüge ist die bestimmte Behauptung eines konkreten Verstoßes gegen die Vorschriften des Vergaberechts. Zwar sind an die Rüge keine hohen Anforderungen zu stellen; es muss jedoch hinreichend deutlich werden, welches konkrete Tun oder Unterlassen der Vergabestelle für rechtswidrig erachtet wird. Die bloße Negierung der Bestimmtheit von inhaltlichen Vorgaben reicht für eine substantiierte Rüge nicht aus. Es obliegt dem ASt, die Kausalität zwischen Vergaberechtsverstoß und einer Nichtteilnahme am Wettbewerb nicht nur zu behaupten, sondern schlüssig darzulegen.*)

4. Eignungskriterien dienen der Prüfung bzw. der Auswahl der Bieter selbst. Sie sind zu unterscheiden von den Zuschlagskriterien, die eine Bewertung des wirtschaftlich günstigsten Angebots zur Zielsetzung haben. Als Zuschlagskriterien sind Nachweise ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, sondern die im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen.*)

5. Es obliegt dem Auftraggeber, die Kriterien festzusetzen, die der Bewerber für eine Zulassung am Verhandlungsverfahren mindestens erfüllen muss. Der Auftraggeber ist bei der Bestimmung des Eignungsprofils und der Festlegung der Eignungsnachweise weitgehend frei. Die Nachprüfungsstellen sind nicht befugt, die Entscheidung des Auftraggebers, einen bestimmten Nachweis für erforderlich zu halten, durch eine eigene zu ersetzen oder Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen. Sie dürfen nur eingreifen, wenn eine Forderung unzumutbar ist oder nicht mehr der Befriedigung eines mit Blick auf das konkrete Beschaffungsvorhaben berechtigten Informationsbedürfnisses des Auftraggebers dient, sondern ohne jeden sachlichen Grund ausgrenzend und damit wettbewerbsbeschränkend wirkt.

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IBRRS 2011, 0224
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zum Präzisierungsgrad der Zuschlagskriterien

VK Nordbayern, Beschluss vom 01.12.2010 - 21.VK-3194-38/10

1. Nach § 11 Abs. 4 VOF 2009 haben die Auftraggeber alle Zuschlagskriterien anzugeben, deren Anwendung im Verhandlungsverfahren vorgesehen ist. Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, der im Rahmen der bekannt gemachten Zuschlagskriterien die bestmögliche Leistung erwarten lässt (§ 11 Abs. 6 VOF 2009). Dabei muss der Präzisierungsgrad der bekanntgegebenen Kriterien so hoch sein, dass für den Bewerber erkennbar ist, worauf es dem Auftraggeber ankommt, so dass er sein Angebot entsprechend optimal gestalten kann.*)

2. Aus der Angabe "rechnerische Auswertung Honorarangebot" kann ein mit VOF-Verfahren vertrauter Bieter nicht erkennen, dass das angebotene Honorar nach der sog. "Mittelwertmethode" gewertet wird. Unabhängig von der gewählten Wertungsmethode muss dem Bieter vorab die Vorgehensweise im Wertungsverfahren eröffnet werden, damit dieser sich mit seinem Angebot auf die konkrete Wertung bestmöglich platzieren kann. Hierzu ist im Zweifelsfall auch die vom Auftraggeber verwendete Berechnungsmethode mitzuteilen.*)

3. Der VSt bleibt es unbenommen, die persönliche Vorstellung einzelner Mitglieder der Bewerber in die Wertung einfließen zu lassen, allerdings muss die Anwesenheit vor der Durchführung des Gespräches klar und unmissverständlich gefordert sein.*)

4. Soweit die VSt sich bei ihrer Wertungsentscheidung thematisch auf bestimmte Schwerpunkte beschränken möchte, hat sie sicherzustellen, dass dieser Umstand für alle Bieter gleichermaßen erkennbar ist.*)

5. Haben Bewerber oder Bieter vor Einleitung des Vergabeverfahrens Auftraggeber beraten oder sonst unterstützt, haben die Auftraggeber sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieser Bewerber oder Bieter nicht verfälscht wird (§ 4 Abs 5 VOF).Aus dieser Festlegung in der VOF 2009 kann ein zwingender Ausschluss eines vorbefassten Bieters nur dann hergeleitet werden, wenn ein wegen der Vorbefasstheit gewonnener Vorteil unter keinen Umständen ausgeglichen werden kann.*)




IBRRS 2011, 0223
VergabeVergabe
Kosten bei Rüge des Vergaberechtsverstoßes

VK Nordbayern, Beschluss vom 13.12.2010 - 21.VK-3194-40/10

Die Kosten sind gem. § 128 Abs. 3 Satz 1 und Satz 5 nicht der ASt, sondern einem anderen Verfahrensbeteiligten aufzuerlegen, soweit dieser im Verfahren unterliegt. Das ist der Fall, wenn sich die Rüge des Vergaberechtsverstoßes als erfolgreich erweist. Die am verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren orientierte Kostenregelung des § 128 GWB setzt insoweit eine behördliche Entscheidung voraus. Diese kann in der Abhilfeentscheidung der Ausgangsbehörde oder in der Entscheidung der Wider-spruchsbehörde liegen. Kommt daher die VSt dem Rechtsschutzbegehren der ASt nach, so war die Rüge des Vergaberechtsverstoßes i. S. v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB im Verfahren erfolgreich.*)

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IBRRS 2011, 0221
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Darf Auftraggeber vor Zuschlag ausgeschriebene Leistung reduzieren?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2011 - Verg 46/10

1. Bei einer Änderung des Beschaffungsbedarfs des öffentlichen Auftraggebers, die zu einer kalkulationserheblichen Reduzierung oder Erweiterung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs führt, hat der Auftraggeber den Bietern in jeder Lage des Verfahrens Gelegenheit zu geben, auf diese Korrektur zu reagieren. Sind die Angebote bereits eröffnet, müssen die Bieter entsprechende Änderungen ihres Angebots vornehmen können.

2. Die Bieter haben einen Anspruch auf Durchführung eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens, nicht dagegen darauf, dass die Vergabestelle den ausgeschriebenen Leistungsumfang unter Effizienz- oder Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten abändert.

3. Ist die Reduzierung des Auftragsumfangs geringer als der Preisvorsprung des Bestbieters, kann die Kenntnis des Wegfalls dieser Positionen die Kalkulation in einer die Angebotsreihenfolge ändernden Weise nicht beeinflussen.

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IBRRS 2011, 0215
VergabeVergabe
Kosten des Verfahrens

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.12.2010 - 21.VK-3194-44/10

Die Entscheidung, wem die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind, erfolgt nach billigem Ermessen (§ 128 Abs. 3 Satz 5 GWB). Nach Sinn und Zweck sowie der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift im Gesetzgebungsverfahren ist sie dann anzuwenden, wenn die Parteien das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklären. Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, die Kosten derjenigen Partei aufzuerlegen, die aller Voraussicht nach unterlegen wäre. Dies ist die ASt, wenn ihr Nachprüfungsantrag in der Sache voraussichtlich keinen Erfolg gehabt hätte.*)

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IBRRS 2011, 0204
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zulässigkeit von Tariflohnvorgaben

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.2010 - Verg 24/10

Zur Zulässigkeit von Tariflohnvorgaben bei der Vergabe von Bewachungs- und Objektschutzdienstleistungen.

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IBRRS 2011, 0133
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens

OLG Celle, Beschluss vom 13.01.2011 - 13 Verg 15/10

1. Die Voraussetzungen für die Aufhebung eines Vergabeverfahrens (hier § 26 Nr. 1 c VOB/A 2006) gelten auch im Verhandlungsverfahren.*)

2. Zu den Anforderungen an eine zulässige Rüge gemäß § 107 Abs. 2 GWB.*)

3. Auch im Vergabenachprüfungsverfahren können Gründe nachgeschoben werden, wobei der Dokumentationspflicht genügt ist, wenn dies in anwaltlichen Schriftsätzen erfolgt.*)

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IBRRS 2011, 0129
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren: Mindestens eine Verhandlungsrunde!

VK Sachsen, Beschluss vom 18.10.2010 - 1/SVK/036-10

1. Der öffentliche Auftraggeber ist in einem Verhandlungsverfahren grundsätzlich verpflichtet, wenigstens eine Verhandlungsrunde durchzuführen, wobei das Verfahren in Stadien ablaufen kann. Ein Abschichten im Verhandlungsverfahren ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden.*)

2. Der Beschaffungsbedarf wird einzig und allein vom Auftraggeber definiert.*)

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IBRRS 2011, 0128
VergabeVergabe
Rechtzeitige Einlegung von Rechtsmitteln

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.09.2010 - VK 44/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0125
VergabeVergabe
Sozialrecht contra Vergabrecht

VK Sachsen, Beschluss vom 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

1. Sozialrecht schließt die Anwendung der Vorschriften des GWB und damit die Zuständigkeit der Vergabekammer nicht aus, wenn die Voraussetzungen der §§ 97 ff GWB vorliegen.*)

2. Das Primärrecht wie die zwingend zu beachtende Vergabekoordinierungsrichtlinie und deren nationale Umsetzung in das GWB können nicht durch sozialrechtliche Regelungen des nationalen Gesetzgebers abbedungen oder abgeändert werden. Sozialrechtliche Regelungen können jedoch Vorrang vor nationalen vergaberechtlichen Regelungen - wie den Verdingungsordnungen - haben, bzw. deren Auslegung beeinflussen.*)

3. § 99 Abs. 1 GWB unterscheidet nicht nach der Rechtsnatur des abzuschließenden Vertrages. Insoweit hindert der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nicht die Feststellung des Vorliegens eines öffentlichen Auftrages. Auch, wenn der Auftraggeber beabsichtigt, die Beauftragung im Wege eines Verwaltungsakts durchzuführen, ist zur Beurteilung der Frage, ob ein Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB vorliegt, maßgeblich, ob ein Beleihungsakt vorliegt, der möglicherweise im Wege einer Bereichsausnahme die Anwendung des GWB entfallen ließe.*)

4. Die Rechtswegzuweisung in § 116 Abs. 3 GWB und § 29 Absatz 5 SGG ist abschließend. Über die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammern entscheidet ausschließlich das Oberlandesgericht. Nur für Streitigkeiten über Entscheidungen von Vergabekammern, die Rechtsbeziehungen nach § 69 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch betreffen, sind die Landessozialgerichte zuständig.*)

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IBRRS 2011, 0124
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Dokumentation der Öffnung der Angebote

VK Sachsen, Beschluss vom 17.12.2010 - 1/SVK/045-10

Die Dokumentation der Öffnung der Angebote dient nach wie vor dazu, ein transparentes Vergabeverfahren zu gewährleisteten. Daher sind an die Erfüllung des verbleibenden Dokumentationserfordernisses hohe Anforderungen zu stellen. Insoweit ist die Forderung in § 17 Absatz 2 EG VOL/A "Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt und dokumentiert." nur so zu verstehen, dass im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Öffnung der Angebote ein unveränderbares Dokument erstellt wird. In diesem müssen zumindest a) Name und Anschrift der Bieter b) die Endbeträge ihrer Angebote und andere den Preis betreffende Angaben und c) ob und von wem Nebenangebote eingereicht worden sind, festgehalten werden.*)

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IBRRS 2011, 0113
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zuschlag mit Hinweis auf neue Bauzeit: Kein modifiziertes Angebot!

BGH, Urteil vom 25.11.2010 - VII ZR 201/08

Ein Zuschlag in einem durch ein Planfeststellungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt im Zweifel auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können und das Zuschlagsschreiben des Auftraggebers den Hinweis auf später "noch mitzuteilende exakte Fristen" enthält (Anschluss an BGH, IBR 2010, 549).*)

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IBRRS 2011, 0106
VergabeVergabe
Fehlende geforderte Angabe: Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 19.10.2010 - 1/SVK/037-10

1. Wenn ein Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts fordert, dass "keine Person rechtskräftig wegen einer der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Straftaten verurteilt ist", so ist es ausreichend, die Eigenerklärung darauf zu beschränken, den Gesetzestext des § 21 Absatz 1 Satz 1 SektVO wortwörtlich abzuschreiben, da in § 21 Absatz 1 Satz 2 SektVO keine Straftaten genannt werden.*)

2. Fordert ein Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts, dass "kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Bewerbers beantragt oder eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde" (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO), ist es ausreichend, wenn der Teilnehmer eine Eigenerklärung des Inhalts abgibt, dass er "sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet bzw. die Tätigkeit eingestellt hat und sich nicht aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verfahrens in einer entsprechenden Rechtslage befindet" (§ 11 Absatz 4 lit. a) VOF). Wenn der Auftraggeber eine formlose Eigenerklärung verlangt, dann muss der Bewerber auch die Möglichkeit haben, sinngemäß in eigenen Worten das zu erklären, was Ziel der Erklärungsabforderung des Auftraggebers ist, zumal die vorliegend der VOF entnommene Formulierung das Ziel hat, eine allumfassende Erklärung in insolvenzrechtlicher Hinsicht abzugeben.*)

3. Soweit die Vergabebekanntmachung Angaben aus den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2007, 2008, 2009) verlangt und ein Bewerber nur für die abgeschlossenen Jahre 2008 und 2009, sowie für das laufende Jahr 2010 diese Angaben vorlegt, nicht jedoch für das abgeschlossene Jahr 2007, fehlt eine geforderte Erklärung.*)

4. Dieses Fehlen einer geforderten Erklärung ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer falsa demonstratio unschädlich, denn dafür ist es erforderlich, dass die eine Vertragspartei ihrer Erklärung einen von dem objektiven Erklärungsinhalt abweichenden Inhalt beimisst und die andere Vertragspartei dies erkennt und hinnimmt. Ein solcher Fall des übereinstimmenden, abweichenden Erklärungsinhaltes ist bei der dargelegten anderweitigen Jahresangabe nicht gegeben.*)

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IBRRS 2011, 0105
VergabeVergabe
Anforderungen an Eigenerklärungen

VK Sachsen, Beschluss vom 23.09.2010 - 1/SVK/031-10

1. Nach der Vorschrift des § 98 Nr. 4 GWB gehören zu den Sektorentätigkeiten solche zur Nutzung eines geographisch abgegrenzten Gebietes zum Zwecke der Versorgung von Beförderungsunternehmen im Luftverkehr mit Flughäfen durch Flughafenunternehmer, die einer Genehmigung nach § 38 Abs. 2 Nr. 1 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung bedürfen.*)

2. Soweit ein Auftraggeber einen lediglich "unterschriebenen" Teilnahmeantrag fordert, genügt dieser Anforderung jede Unterschrift eines Erklärenden, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Vorlagefrist tatsächlich bevollmächtigt war. Den Nachweis über seine Vertretungsmacht kann er jederzeit, auch nachträglich, führen.*)

3. Wenn ein Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts fordert, dass "keine Person rechtskräftig wegen einer der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Straftaten verurteilt ist", so ist es ausreichend, die Eigenerklärung darauf zu beschränken, den Gesetzestext des § 21 Absatz 1 Satz 1 SektVO wortwörtlich abzuschreiben, da in § 21 Absatz 1 Satz 2 SektVO keine Straftaten genannt werden.*)

4. Fordert der Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts, dass "kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Bewerbers beantragt oder eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde" (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO), ist es ausreichend, wenn der Teilnehmer eine Eigenerklärung des Inhalts abgibt, dass er "sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet bzw. die Tätigkeit eingestellt hat und sich nicht aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verfahrens in einer entsprechenden Rechtslage befindet" (§ 11 Absatz 4 lit. a VOF). Wenn der Auftraggeber eine formlose Eigenerklärung verlangt, dann muss der Bewerber auch die Möglichkeit haben, sinngemäß in eigenen Worten das zu erklären, was Ziel der Erklärungsabforderung ist, zumal die vorliegend der VOF entnommene Formulierung das Ziel hat, eine allumfassende Erklärung in insolvenzrechtlicher Hinsicht abzugeben.*)

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IBRRS 2011, 0103
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren: Änderung der Verdingungsunterlagen: Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 25.08.2010 - 1/SVK/027-10

1. Das Vergabenachprüfungsverfahren dient dem Individualrechtsschutz. Es dient jedoch nicht dazu, eine Ausschlussentscheidung zu Lasten eines Antragstellers auf neue Gründe zu stützen. Soweit die Mängel des Angebots des Antragstellers offenkundig sind und bereits durch den Auftraggeber in der Vergabeakte dokumentiert wurden, kann die Vergabekammer diese im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes aufgreifen, und diese Ausschlussgründe bei der Entscheidung berücksichtigen.*)

2. Die Bereichsausnahme des § 100 Abs. 2 d) bb) GWB ist nur einschlägig, wenn zusätzlich gerade durch die Anwendung der vergaberechtlichen Bestimmungen eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung staatlicher Sicherheitsinteressen droht.*)

3. Auch im Verhandlungsverfahren können Angebote nur dann in der weiteren Wertung berücksichtigt werden, wenn diese im Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Mindestanforderungen erfüllen. Eine Änderung an den Verdingungsunterlagen gemäß § 25 Nr. 1, Abs. 1 d) VOL/A führt damit zum Ausschluss. Dies gilt auch für ein optionales Leistungskriterium. Wird ein optionales Leistungskriterium angeboten, erfüllt dieses jedoch nicht die Vorgaben der Verdingungsunterlagen, so kann das Angebot nicht dahingehend interpretiert werden, dass das Leistungsmerkmal nicht angeboten sein soll und damit das Angebot in der Wertung verbleibt.*)

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IBRRS 2011, 0100
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Drohender Schaden bei vergaberechtswidriger Aufhebung?

OLG München, Beschluss vom 23.12.2010 - Verg 21/10

Ist die Aufhebung einer Ausschreibung in vergaberechtswidriger Weise erfolgt, kann ein drohender Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB für einen sich gegen die Aufhebung wendenden Bieter nur dann verneint werden, wenn bei unterstellter ver-gaberechtskonformer Handlungsweise des öffentlichen Auftraggebers ein Zuschlag auf dessen Angebot mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.*)

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IBRRS 2011, 0094
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schadensersatz wegen Nichtvergabe eines Auftrags

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.12.2010 - 11 U 37/10

Bedingte Preisnachlässe sind im Vergabeverfahren nur dann berücksichtigungsfähig, wenn der Auftraggeber anlässlich der Vergabeentscheidung realistischerweise davon ausgehen kann, dass die Bedingung auch tatsächlich eintritt.

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IBRRS 2011, 0090
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Negativpreise sind kein Ausschlussgrund!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 33/10

1. Die VOB/A zählt die Ausschlussgründe abschließend auf.

2. Eine Ausschreibung darf keine Anforderungen an die Preishöhe stellen. Es dürfen keine Mindestpreise verlangt werden. Ein Verbot negativer Einheitspreise ist unzulässig.

3. Ein Nachprüfungsantrag kann nur Erfolg haben, wenn ein vergaberechtswidriges Verhalten vorliegt und feststeht, dass der Antragsteller bei dessen Vermeidung eine Chance auf den Zuschlag gehabt hätte.

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IBRRS 2011, 0010
VergabeVergabe
Antragsbefugnis eines einzelnen Mitglieds einer Bietergemeinschaft

VK Berlin, Beschluss vom 15.11.2010 - VK-B2-25/10

1. Ein einzelnes Mitglied einer Bietergemeinschaft ist regelmäßig nicht antragsbefugt im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, da ihm das notwendige Interesse am Auftrag fehlt. *)

2. Die Bevollmächtigung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren erstreckt sich nicht auf die Vertetung im Nachprüfungsverfahren. *)

3. Das Fehlen einer Vollmacht macht einen Nachprüfungsantrag des Mitglieds einer Bietergemeinschaft, das für diese tätig werden will, offensichtlich unzulässig.*)

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Online seit 2010

IBRRS 2010, 5063
VergabeVergabe
Gestattung der Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussichten?

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.12.2010 - VgK-48/2009

1. Die vorzeitige Gestattung der Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussichten kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags sofort erschließt.

2. Vom Grundsatz der Nichtberücksichtigung der Erfolgsaussichten der Hauptsache bei der Entscheidung über einen Antrag auf Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung ist nur dann eine Ausnahme vorzunehmen, wenn die fehlenden Erfolgsaussichten des Antragstellers aufgrund eines eindeutigen und offen zutage liegenden Sachverhalts auch bei einer summarischen Prüfung unschwer berücksichtigt werden können.

3. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur in sehr seltenen Ausnahmefällen notwendig und gerechtfertigt ist.

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IBRRS 2010, 4825
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Heilbarer Beurteilungsfehler bei Aufhebung einer Ausschreibung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.2010 - Verg 28/10

1. Auch unterhalb der Schwelle der Aufhebungsgründe des § 26 VOB/A 2006 können Bieter aus Gründen der einem öffentlichen ebenso wie einem privaten Auftraggeber zuzuerkennenden Vertragsfreiheit keine Auftragsvergabe erzwingen, sondern darf der Auftraggeber das Vergabeverfahren aufheben. Dies kann nur anders zu beurteilen sein, sofern der Auftraggeber für die Aufhebung der Ausschreibung keinen sachlich gerechtfertigten Grund angegeben (hier bejaht) oder die Aufhebung nur zu dem Zweck erfolgt, Bieter zu diskriminieren.

2. Liegt ein Begründungsfehler vor, ist allerdings im Vergabenachprüfungsverfahren nicht auszusprechen, dass das Vergabeverfahren fortzusetzen und mit Zuschlag zu beenden ist, denn die Vergabestelle hat die Möglichkeit, eine korrekte Aufhebung nachzuholen.

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IBRRS 2010, 5061
VergabeVergabe
Ausschluss wegen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb?

VK Bund, Beschluss vom 06.10.2010 - VK 2-89/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 5060
VergabeVergabe
Keine Zuschlagschance: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2010 - 1 VK 64/10

Hat ein Bieter auch unter Hinwegdenkens des gerügten Vergabeverstoßes keine Chance darauf, sich bei der zu treffenden Vergabeentscheidung gegen seine Wettbewerber durchzusetzen, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig.

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