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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 4290
VergabeVergabe
Zum Begriff des Bieters im Vergabeverfahren

VK Südbayern, Beschluss vom 26.03.2010 - Z3-3-3194-1-05-01/10

1. Wurde der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen, ohne die Bieter -unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer Südbayern -nach erneuter Übersendung der Verdingungsunterlagen, und zwar einschließlich der Bekanntgabe aller Zuschlagskriterien, Unterkriterien und deren jeweiliger Gewichtung, zuvor erneut zur Abgabe eines Angebots aufgefordert zu haben, sind hiermit ausschließlich die Wettbewerber gemeint, die ein Angebot abgegeben hatten.*)

2. Gehört ein Antragsteller aber nicht zum Kreis der Bieter, die erneut zur Angebotsabgabe aufzufordern gewesen waren, fehlt es bereits an der Antragsbefugnis.*)

3. Es liegt auch keine "defacto-Vergabe" vor, wenn der Auftraggeber die Ausschreibung nicht aufgehoben sondern ausschließlich die Bieter im ersten Verfahren zur Angebotsabgabe aufgefordert hat. Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass sich die Kriterien geändert haben, so betrifft das nur die beteiligten Bieter.*)

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IBRRS 2010, 4289
VergabeVergabe
Erfolgt Rüge noch unverzüglich nach positiver Kenntniserlangung?

VK Niedersachsen, Beschluss vom 05.05.2010 - VgK-12/2010

1. Die Wirkung einer Festlegung des rechtlichen Rahmens durch den Auftraggeber für die Nachprüfung hat (§§ 102 ff. GWB) besteht in einer Selbstbindung des Auftraggebers, dass er das streitgegenständliche Los nicht dem 20 %-Kontingent nach § 2 Abs. 7 VgV zuordnet, für welches das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet wäre.

2. Voraussetzung für die Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das Antrag stellende Unternehmen ein durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass der Antragsteller diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt. Es ist nicht erforderlich, dass der Antragsteller auch schlüssig darlegt, dass er bei vergaberechtskonformem Verhalten des Auftraggebers den Zuschlag auch tatsächlich erhalten hätte.

3. Die Frage, ob eine Rüge noch unverzüglich nach positiver Kenntniserlangung erfolgt, hängt vom Einzelfall ab. Nach der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen nach positiver Kenntnisnahme erfolgen.

4. Das Verbot der Änderung der Vorgaben in den Verdingungsunterlagen trägt dem Umstand Rechnung, dass ein fairer Wettbewerb vergleichbare Angebote verlangt.Die Vorschrift soll sicherstellen, dass das Angebot den ausgeschriebenen Leistungen und sonstigen Verdingungsunterlagen entspricht. Der durch eine Ausschreibung eröffnete Wettbewerb kann nur gewährleistet werden, wenn Änderungen an den Verdingungsunterlagen unterbunden werden, weil anderenfalls die Vergleichbarkeit der Angebote leidet. Angebote, die gegen § 21 Nr. 1 Abs.3 VOB/A verstoßen, müssen deshalb von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Bieter müssen grundsätzlich davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung auch so angeboten haben will, wie er sie in den Verdingungsunterlagen festgelegt hat. Wollen oder können die Bewerber die Leistung nicht nach Maßgabe der Verdingungsunterlagen anbieten, so steht es ihnen frei, Änderungsvorschläge oder Nebenangebote zu unterbreiten, sofern sie vom Auftraggeber nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Weicht der Bieter dagegen, im Rahmen seines Angebotes von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses ab, so führt dies zum zwingenden Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A.

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IBRRS 2010, 4288
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Internetbekanntmachung: Verstoß gegen das Transparenzgebot?

VK Südbayern, Beschluss vom 25.06.2010 - Z3-3-3194-1-30-05/10

1. Gemäß § 17 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A 2006 sind Öffentliche Ausschreibungen durch Tageszeitungen, amtliche Veröffentlichungsblätter, Fachzeitschriften oder Internetportale bekannt zu machen. Das Internetportal als Bekanntmachungsmedium genügt nach dem Regelungszweck des § 17 VOB/A 2006 und § 17 VOL/A 2006 aber nur dann den Anforderungen der Transparenz, wenn dem durchschnittlichen Nutzer des Internets auch der entsprechende Internetauftritt des Auftraggebers bekannt ist, oder sich Bekanntmachungen im Internet nicht nur zufällig oder mit großem Aufwand finden lassen.*)

2. Grundsätzlich hat der Auftraggeber bis zum Eröffnungstermin die Möglichkeit, etwaige Fehler im Leistungsverzeichnis zu korrigieren, das heißt, er kann Teile des Leistungsverzeichnisses zurückziehen oder Änderungen am Leistungsverzeichnis vornehmen. Liegen dennoch inhaltlich unterschiedliche Angebote vor, die auf Änderungen zurückzuführen sind und liegt dies nicht im Verantwortungsbereich der Bieter, macht eine solche Situation es unumgänglich, das Vergabeverfahren in den Stand nach der erfolgten Bekanntmachung der Vergabeabsicht durch die Vergabestelle zurückzuversetzen. Hierbei sollte er sich auch dahingehend absichern, dass ihm alle Bewerber den Empfang der Mitteilung bestätigen.*)

3. Eine Loslimitierung kann vergaberechtlich nur dann zulässig sein, wenn damit bezogen auf den Bieterkreis und den Auftragsgegenstand keine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Bei der Entscheidung über die Losaufteilung kommt es im Rahmen der Dokumentationspflicht vor allem darauf an, dass ersichtlich wird, dass die Vergabestelle das Interesse an einem breiteren Wettbewerb um den zu vergebenden Auftrag berücksichtigt und gegen wirtschaftliche und technische Belange abgewogen hat.*)

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IBRRS 2010, 4287
VergabeVergabe
Keine Aufhebung des Verfahrens ohne normierten Aufhebungsgrund

VK Südbayern, Beschluss vom 30.07.2010 - Z3-3-3194-1-38-06/10

1. Eine Aufhebung nach § 26 Nr. 1 a) VOB/A muss rückgängig gemacht werden, wenn dem Antragsgegner kein normierter Aufhebungsgrund zur Seite steht. *)

2. Bei der Wertung nach § 25 VOB/A werden die Angebote nach ihrer Gesamtheit betrachtet und miteinander hinsichtlich ihres Inhalts und ihrer Preise verglichen. Die Wertung der Angebote erfolgt in vier Stufen. Die strikte Einhaltung einer Reihenfolge der vier Stufen ist nicht zwingend vorgegeben. *)

3. Bei der Eignungsprüfung handelt es sich um eine eigene Wertungsstufe im Rahmen der Prüfung und Wertung von Angeboten, die mit der Feststellung der Eignung oder Nichteignung der Bieter endet. In die engere Wahl kommen nur Bieter, deren generelle Eignung bejaht wird. Wurde vom Antragsgegner der Antragstellerin die Eignung nicht ausdrücklich abgesprochen, ist sie als geeignet anzusehen. *)

4. In einem Verhandlungsverfahren nach § 3 a Nr. 1 lit. d) VOB/A wendet sich der Auftraggeber nur an Unternehmer, deren Eignung er aufgrund vorangegangener aktueller Ausschreibungen oder sonstiger Kenntnis verlässlich beurteilen kann. Ist ihm dies nicht möglich, hat er die Unternehmer zunächst aufzufordern, ihre Eignung nachzuweisen, was der Antragsgegner nicht getan hat. *)

5. Der Antrag auf Erteilung des Zuschlags auf das Angebot der Antragstellerin ist abzuweisen, wenn eine dokumentierte Eignungsprüfung für die Antragstellerin nicht stattgefunden hat. *)

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IBRRS 2010, 4286
VergabeVergabe
Nichterfüllung der Rügeverpflichtung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.08.2009 - 1 VK LVwA 29/09

Eine bloße Aufforderung zur Erläuterung der Vergabeentscheidung des Auftraggebers beinhaltet noch keine Missbilligung.*)

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IBRRS 2010, 4284
VergabeVergabe
Kostenverteilung bei Aufhebung des Vergabeverfahrens

VK Südbayern, Beschluss vom 30.07.2010 - Z3-3-3194-1-15-05/10

1. Gemäß § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB hat der Antragsteller die Hälfte der Gebühr zu entrichten, wenn sich der Antrag vor Entscheidung der Vergabekammer durch Rücknahme oder anderweitig, wie es hier durch die Aufhebung der Ausschreibung der Fall ist, erledigt hat, weil er das Nachprüfungsverfahren in Gang gesetzt hat. Nach § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB erfolgt die Entscheidung, wer die Kosten zu tragen hat nach billigem Ermessen. *)

2. Hat der Auftraggeber seine Entscheidung nicht dokumentiert und ist diese daneben auch noch offensichtlich fehlerhaft, hat er nach billigem Ermessen die Kosten des Verfahrens zu tragen. *)

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IBRRS 2010, 4283
VergabeVergabe
Zur Eignungsprüfung beim Verhandlungsverfahren - Formfreiheit

VK Südbayern, Beschluss vom 30.07.2010 - Z3-3-3194-1-42-06/10

Ist die Aufhebung der Ausschreibung durch Beschluss der Vergabekammer aufgehoben worden, ist die Fortführung des offenen Verfahrens im Rahmen eines neu ausgeschriebenen Verhandlungsverfahrens nach § 3 a Nr. 1 lit. d) VOB/A nicht möglich. Der Auftraggeber ist dann zu verpflichten, das ausgeschriebene Verhandlungsverfahren aufzuheben. *)

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IBRRS 2010, 4278
VergabeVergabe
Kostentragungspflicht bei Erledigung des Verfahrens

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.07.2010 - 1 Verg 9/10

1. Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die durch die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen und es findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten nicht statt. Auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages kommt es für diese Kostenentscheidung nicht an (BGH, Beschluss vom 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 f.).*)

2. In einem solchen Fall kann der Antragsteller die Erstattung seiner Auslagen vor der Vergabekammer allenfalls im Rahmen eines Fortsetzungsfeststellungsantrages gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB erreichen.*)

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IBRRS 2010, 4274
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Darf Auftraggeber vor Zuschlag ausgeschriebene Leistung reduzieren?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.10.2010 - Verg 46/10

Reduziert der Auftraggeber während des laufenden Vergabeverfahrens den ausgeschriebenen Leistungsumfang - etwa indem er schon vor Zuschlag Teile dieser Leistung ausführen lässt - , muss er allen Bietern Gelegenheit geben, auf diese Veränderung durch Änderung oder Anpassung ihrer Angebote zu reagieren. Andernfalls verstößt er gegen das in § 9 Nr. 1 Satz 1 und Nr. 3 Abs. 1 VOB/A 2006 geregelte Gebot, den Bietern eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen, und verletzt damit die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung.

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IBRRS 2010, 4259
VergabeVergabe
Vergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.06.2008 - Verg 21/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4258
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preis einziges Zuschlagskriterium: Keine Nebenangebote zulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.11.2010 - VK 51/10

Nebenangebote dürfen gemäß Art. 24 Richtlinie 2004/18/EG nicht gewertet werden, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist.

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IBRRS 2010, 4254
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist Rüge wegen unmittelbar bevorstehendem Zuschlag entbehrlich?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2010 - 1 VK 50/10

Erlangt der Bieter bei einer für den Montag geplanten Zuschlagserteilung an einem Freitag Kenntnis von einem Vergabeverstoß, muss dieser vor Einreichung des Vergabenachprüfungsantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

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IBRRS 2010, 4249
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe von Rechtsberatung im Rahmen einer Ausschreibung

OLG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2010 - 1 Verg 2/10

1. Ob bzw. wie die Regelung des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nach den jüngsten Entscheidungen des EuGH (NZBau 2010, 183 = EuZW 2010, 261 - "Uniplex" und NZBau 2010, 256 -"NRA") anzuwenden ist, kann offen bleiben.

2. Ist die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen - VOF (Ausgabe 2006) - anwendbar, dann sieht § 5 VOF als zulässige Vergabeart überhaupt nur das Verhandlungsverfahren vor.

3. Die Bestimmungen der VOF sind gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 VOF i.V. mit § 1 VOF auf die Vergabe von Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden, anzuwenden, soweit sie im Anhang I A oder im Anhang I B genannt sind. Das ist in Bezug auf die Rechtsberatung der Fall, da diese im Anhang I B in Ziffer 21 aufgeführt ist.

4. Die Rechtsberatung im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens zur Bereederung von Forschungsschiffen kann nicht gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 VOF i. V. mit § 5 VgV vorab eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, insbesondere dann, wenn unterschiedliche Lösungen in Betracht kommen und der Beratungsumfang vom Beratungsergebnis abhängt.

5. Geht aus einem an sämtliche Bewerber gleichzeitig verschickten Bewerberrundschreiben eindeutig hervor, dass Voraussetzung für die Erreichung der Höchstpunktzahl ein Teammitglied mit betriebswirtschaftlicher Ausbildung ist, hat der öffentliche Auftraggeber weder das Transparenzgebot gemäß § 97 Abs. 1 GWB noch das Gleichheitsgebot gemäß § 97 Abs. 2 GWB verletzt.

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IBRRS 2010, 4248
VergabeVergabe
Freihändige Vergabe

VK Sachsen, Beschluss vom 09.07.2010 - 1/SVK/021-10

1. Die Vergabe von DNA-Analysen, die im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungsverfahren erhoben werden, ist der Kategorie 27 "Sonstige Dienstleistungen" des Anhanges IB der VOL/A zuzuordnen.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber muss den CPV-Code benennen, der so präzise wie möglich dem Beschaffungsvorhaben entspricht. Falls die CPV-Nomenklatur nicht präzise genug ist, muss der Auftraggeber sich auf die Abteilung, Gruppe, Klasse oder Kategorie beziehen, die dem beabsichtigten Beschaffungsvorhaben am besten entspricht. Bei der Zuordnung steht dem Auftraggeber ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.*)

3. Die Ausnahmetatbestände des § 3 Nr. 4 VOL/A sind abschließend und aufgrund ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen. Für Vergaben nach dem 2. Abschnitt der VOL/A ist § 3 Nr. 4 VOL/A allein dann anwendbar, wenn nachrangige Dienstleistungen nach Anhang I B vergeben werden. Dem Auftraggeber steht dann ein Ermessensspielraum hinsichtlich der Entscheidung zwischen der freihändigen Vergabe an die in § 3 Nr. 4 lit. o VOL/A genannten Einrichtungen einerseits oder der öffentlichen Ausschreibung unter Beteiligung erwerbswirtschaftlicher Bieter andererseits zu.*)

4. Die Freihändige Vergabe ist gemäß § 3 Nr. 4 lit. o) VOL/A zulässig, wenn ein Auftrag an Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen der Jugendhilfe, Aus-und Fortbildungsstätten oder ähnliche Einrichtungen vergeben werden soll. § 3 Nr. 4 lit. o) VOL/A korrespondiert mit § 7 Nr. 6 VOL/A. Die Möglichkeit der freihändigen Vergabe stellt somit einen Ausgleich dafür her, dass den Einrichtungen nach § 7 Nr. 6 VOL/A eine Teilnahme am Wettbewerb nicht möglich ist. Dieses Ausgleichsgefüge wird nach Auffassung der Vergabekammer auch nicht durch die Entscheidung des EuGH (U. v. 23.12.2009 -Rs. C-305/08) aus den Angeln gehoben.*)

5. Der Anwendung des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB steht nicht entgegen, dass der Auftraggeber den Auftrag an zwei Unternehmen erteilt hat, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen. Der Begriff "ein" Unternehmen ist als (unbestimmter) Artikel zu betrachten, nicht als "Zahlwort", alles andere würde zu absurden Ergebnissen und zu einer einfachen Umgehung des gesetzlichen Tatbestandes führen.*)

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IBRRS 2010, 4233
VergabeVergabe
Fehlerhafte Leistungsbeschreibung - Aufhebung der Ausschreibung?

VK Südbayern, Beschluss vom 24.08.2010 - Z3-3-3194-1-31-05/10

1. Weicht ein Angebot im Hinblick auf eine technische Spezifikation von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers ab, so ist dieses Angebot als Haupt-und nicht als Nebenangebot zu werten. *)

2. Ist einem Angebot ein mehrseitiges Schreiben der Herstellfirma beigefügt, in dem sich diese explizit zur Gleichwertigkeit des angebotenen Werkstoffes mit dem im Leistungsverzeichnis enthaltenen Werkstoffes auseinandersetzt, sind die Anforderungen an die Nachweispflicht des Bieters an die Gleichwertigkeit seines angebotenen Produktes als ausreichend einzustufen. *)

3. Der Vergabestelle kann nicht zugestanden werden aufgrund einer fehlerhaften Leistungsbeschreibung, die sie selbst zu vertreten hat und die noch dazu aus technischer Hinsicht durchaus durchführbar ist das gesamte Vergabeverfahren aufzuheben, da dies nicht das mildeste Mittel darstellt. *)

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IBRRS 2010, 4232
VergabeVergabe
Dokumentationspflicht des öffentlichen Auftraggebers - Bieterschutz

VK Südbayern, Beschluss vom 14.07.2010 - Z3-3-3194-1-29-05/10

1. Die Bieter haben ein subjektives Recht auf eine ausreichende Dokumentation. Das Vergabeverfahren und alle wesentlichen Entscheidungen sind zeitnah, lückenlos, laufend und nachvollziehbar zu dokumentieren.

2. Die Dokumentationspflicht des öffentlichen Auftraggebers erstreckt sich sowohl auf den formalen Verfahrensverlauf als auch materiell auf die Maßnahmen, Feststellungen und Begründungen der einzelnen Entscheidungen. Es ist ein Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten dokumentiert.

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IBRRS 2010, 4231
VergabeVergabe
Gültigkeit des Angebots bei fehlendem Prüfzeugniss

VK Südbayern, Beschluss vom 21.05.2010 - Z3-3-3194-1-21-04/10

1. Ein im Rahmen der Prüfung der Gleichwertigkeit vorzulegendes Prüfzeugnis muss gültig sein.*)

2. Sind verlangte Muster nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden, führt dies zum Ausschluss, da dann in der Regel der Nachweis der Gleichwertigkeit nicht geführt werden kann.*)

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IBRRS 2010, 4230
VergabeVergabe
beträchtlicher Preisabstand: Anlass zur Überprüfung?

VK Südbayern, Beschluss vom 19.03.2010 - Z3-3-3194-1-04-01/10

1. Ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und den nachfolgenden Angeboten ist allein für sich genommen noch kein hinreichendes Merkmal dafür, dass der niedrige Preis auch im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist.*)

2. Sinn der Auskömmlichkeitsprüfung liegt darin, dem Bieter die Möglichkeit einzuräumen, mit seinen Argumenten darzulegen, dass er in der Lage ist, seine Leistungen auftragsgerecht zu erbringen. Bei dieser Prognoseentscheidung hat der öffentliche Auftraggeber zwar keinen Ermessensspielraum, dafür aber einen Beurteilungsspielraum, der einer nur eingeschränkten Nachprüfbarkeit durch die Vergabekammer unterliegt. Eine Verletzung dieses Beurteilungsspielraums liegt nur dann vor, wenn die von der Vergabestelle getroffenen Sachverhaltsermittlungen und - feststellungen oder die Anwendung vergaberechtlicher Rechtsbegriffe auf willkürlichen und sachwidrigen Erwägungen beruhen.*)

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IBRRS 2010, 4229
VergabeVergabe
Ausnahmecharakter des Verhandlungsverfahrens

VK Südbayern, Beschluss vom 29.06.2010 - Z3-3-3194-1-35-05-10

Allein die Tatsache, dass ein im vorausgegangenen Jahr durchgeführtes offenes Verfahren zu keinem wirtschaftlich für den Aufgabenträger realisierbaren Ergebnis geführt hatte, kann eine Einengung des Bieterkreises durch die Wahl eines Nichtoffenen Verfahrens keinesfalls begründen. Vielmehr trägt diese Vorgehensweise noch mehr zum Verlust des gesetzlich verankerten Wettbewerbsgrundsatzes nach § 97 Abs. 2 GWB bei, und ist daher vergaberechtswidrig. Die Aussage, dass es nach Auffassung der AGN nicht möglich erscheint, die ausgeschriebene Verkehrsleistung auf mehrere Verkehrsunternehmen bzw. mehrere Lose gem. § 97 Abs. 3 GWB zu verteilen, stellt keine ausreichend substantiierte Begründung dar, insbesondere dann nicht, wenn sie keine nachvollziehbare, rechnerische Gegenüberstellung mit anderen Varianten mit Losaufteilung in ihren Abwägungsprozess miteinbezogen hat. (sh. auch § 5 Nr. 1 VOL/A) Bei der Festsetzung einer Angebotshöchstsumme durch den Auftraggeber bedarf es zumindest eines nachvollziehbaren, detaillierten, rechnerisch kalkulatorischen Nachweises, dass bei der Zugrundelegung der Höchstsumme kein Unterangebot nach § 25 Nr. 2 Abs.2 u. 3 VOL/A vorliegt. Ansonsten läuft er Gefahr, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß, insbesondere nicht mängelfrei, zu Ende führt. Funktion und Zweck einer Wertungsmatrix nach § 97 Nr. 5 GWB ist, durch geeignete Kriterien das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Zuschlagskriterien wie beispielsweise ein Preis, der "den Kosten eines durchschnittlichen, gut geführten Verkehrsunternehmens" entspricht oder die Anforderung an Fahrpersonal, das sich "besonnnen und ausgeglichen" verhält, drücken zwar den Wunsch der AGN nach einem geeigneten Unternehmen aus, führen jedoch nicht dazu, dass dieses anhand von objektiven Kriterien erfolgen kann. Das Verlangen des Nachweises eines Betriebsrates ist weder als Eignungs- noch als Zuschlagskriterium statthaft. Denn es steht nicht in sachlichem Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung und ist deshalb von vornherein vergaberechtswidrig.*)

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IBRRS 2010, 4189
VergabeVergabe
Mindestkrietrien müssen beachtet werden!

VK Arnsberg, Beschluss vom 02.07.2010 - VK 12/10

Gemäß § 25a Nr. 1 Abs. 2 VOL/A 2006 darf der Auftraggeber nur die Kriterien berücksichtigen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben. Dabei sind die als Mindestkriterien bezeichneten Vorgaben für den Auftraggeber unverzichtbar.*)

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IBRRS 2010, 4187
VergabeVergabe
Keine nachträgliche Heilung unzureichender Dokumentation

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.06.2010 - VgK-21/2010

1. Voraussetzung für die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das den Antrag stellende Unternehmen einen durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass die Antragstellerin diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt. Die diesbezüglichen Anforderungen an die Darlegungslast dürfen aber nicht überspannt werden. Es ist nicht erforderlich, dass ein Antragsteller schlüssig darlegt, er hätte bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers im laufenden Verfahren ohne Neuausschreibung den Zuschlag auch tatsächlich erhalten.

2. Wenn die Auftraggeberin in der Benachrichtigung an die unterlegenen Bieter eine Frist für den frühesten Vertragsschluss setzt, die über die Mindestfristen des § 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB hinausgeht, darf sie zum Schutz der unterlegenen Bieter vor Ablauf dieser Frist den Auftrag nicht erteilen.

3. Gemäß § 107 Abs. 3 Ziff. 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des EUGH (vgl. Urteile vom 28.01.2010 in den Rechtssachen C-406/08 und C-456/08) ist die Präklusionsregel des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nicht mehr anwendbar.

4. Zu den materiellen Dokumentationspunkten zählen insbesondere die Verfahrensphasen, bei denen die Vergabestelle eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, wie etwa bei der Prüfung der Angebote, Angaben über Verhandlungen mit Bietern und deren Ergebnis sowie das Ergebnis der Wertung der Angebote. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung. Eine nachträgliche Heilung im Nachprüfungsverfahren ist nicht möglich.

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IBRRS 2010, 4186
VergabeVergabe
Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz

VK Arnsberg, Beschluss vom 11.03.2010 - VK 1/10

1. Eine Auftraggeberin nach § 11 VgV alt/§ 129b GWB unterliegt den Grundsätzen des § 97 Abs. und 2 GWB.*)

2. Einer Auftraggeberin nach § 11 VgV alt/ §129b GWB ist zuzugestehen, dass sie nicht unmittelbar an den Wortlaut der Verdingungsordnungen - hier der VOL/A oder Einzelheiten, die das GWB für bestimmte Verfahren vorsieht, gebunden ist. Wenn sie jedoch von den gesetzgeberischen Vorschlägen zur Durchführung eines sachgerechten Verfahrens selbst in der minimalen Form, wie sie sich aus dem 4. Teil der VOL/A ergeben, abweicht, ist sie verpflichtet, eine die Ziele des Verfahrens einhaltende, adäquate Lösung zu verwenden und deren Eignung nachzuweisen.*)

3. Dazu gehört eine einheitliche Leistungsbeschreibung, die Bekanntgabe der Zuschlagskriterien, eine zur Nachprüfung hinreichende Dokumentation der Vergabeentscheidung und eine die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistende Verfahrensweise.*)

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IBRRS 2010, 4185
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss bei Negativpreisen!

VK Arnsberg, Beschluss vom 06.07.2010 - VK 7/10

1. Gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A 2006 sind die geforderten Preise anzugeben und gemäß Abs. 3 sind Veränderungen an den Verdingungsunterlagen unzulässig. Die Angabe der negativen Einheitspreise erfüllt die beiden Tatbestände.*)

2. Negative Preise sind keine Preise. Sie bezeichnen vielmehr eine Zahlung und damit eine Leistung des Bieters. Das ist materiell das Gegenteil eines Preises. Die Angabe einer Leistung im Preisverzeichnis ist damit logisch eine Abänderung des Leistungsverzeichnisses und damit auch subsummierbar unter § 21 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2006.*)

3. In der Sache handelt es sich bei der Nullpreisangabe oder bei Negativpreisen damit zunächst immer auch um eine fehlende Preisangabe. Ob sie wettbewerbsfeindlich sind, ist eine Frage des Einzelfalles, deren Prüfung dazu führen kann, dass keine Störung des Wettbewerbs und der Grundsätze des Vergaberechts mit der Wertung verbunden sind.*)

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IBRRS 2010, 4181
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gebührenstreitwert: Anwendung der Regeln über Schwellenwertberechnung

VK Sachsen, Beschluss vom 30.09.2010 - 1/SVK/020-10

1. Bei der Berechnung des Gebührenstreitwerts ist zu berücksichtigen, dass bei Dienstleistungsaufträgen nach den Regeln über die Schwellenwertberechnung eine Kappung bei 48 Monaten stattzufinden hat, auch wenn die vorgesehene Vertragslaufzeit länger ist. § 3 Abs. 3 S. 3 VgV (in der Fassung von 2006) berücksichtigte nicht, dass Art. 9 Abs. 8 lit. b) ii) der Richtlinie 2004/18/EG auch für befristete Dienstleistungsverträge mit einer Dauer von mehr als 48 Monaten eine Kappung bei 48 Monaten vornimmt.*)

2. Eine Berücksichtigung der Infrastrukturentgelte von Schienenpersonenverkehrsleistungen bei der Streitwertberechnung scheidet aus, weil diese keine Gegenleistung für die Durchführung des Schienenverkehrs darstellen. Die Infrastrukturentgelte muss der Auftragnehmer an die Netzbetreiber abführen, er bekommt diese jedoch von dem Auftraggeber erstattet. Die Erstattungsbeträge sind damit kostenneutrale durchlaufende Posten. Der Auftragnehmer reicht diese Entgelte sozusagen nur im Auftrag der Auftraggeberin an die Dritten weiter. Insofern unterscheiden sich die Infrastrukturentgelte auch von anderen durchlaufenden Posten wie der Umsatzsteuer.*)

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IBRRS 2010, 4180
VergabeVergabe
Was sind „technische Spezifikationen“?

VK Lüneburg, Beschluss vom 25.06.2010 - VgK-24/2010

1. Voraussetzung für die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das Antrag stellende Unternehmen ein durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass die Antragstellerin diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt. Die diesbezüglichen Anforderungen an die Darlegungslast dürfen aber nicht überspannt werden. Es ist im Übrigen aber nicht erforderlich, dass ein Antragsteller auch schlüssig darlegt, dass er bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers den Zuschlag auch tatsächlich erhalten hätte.

2. Die Rügepflicht des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entsteht, sobald ein Bieter oder Bewerber im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler erkennt.

Vorausgesetzt ist die positive Kenntnis des Anbieters von den Tatsachen.

Ausreichend ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht gehindert, im Zuge einer ihm durch die Nachprüfungsinstanzen aufgegebenen erneuten Angebotswertung bislang vorhandene Wertungsfehler zu beseitigen. Das gilt unabhängig davon, ob sie Gegenstand der betreffenden Nachprüfungsentscheidung waren oder nicht. Ein Vertrauen der Bieter auf Beibehaltung der bisherigen vergaberechtswidrigen Wertung ist rechtlich nicht schützenswert und deshalb schon aus Rechtsgründen nicht anzuerkennen.

4. Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz "oder gleichwertig" und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies gilt nicht, wenn er im Angebotsschreiben erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet. Enthält das Angebot weder die Produktangabe noch die Erklärung, ist das Angebot unvollständig.

5. Die in der Literatur auch vertretene weite Auslegung des Begriffes der "technischen Spezifikation" schließt die gesamten technischen Anforderungen im Leistungsverzeichnis ein. Hingegen sind technische Spezifikationen aus Sicht der Kammer die Bezugnahme und Bezeichnung von Normen mit der Folge, dass im Leistungsbeschrieb genannte zusätzliche individuelle Festlegungen keine technischen Spezifikationen sein können.

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IBRRS 2010, 4854
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 GWB derzeit nicht anwendbar!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.04.2010 - VK 2-7/10

1. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB kann aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 28. Januar 2010 (Rs. C-406/08) derzeit grundsätzlich nicht angewandt werden.*)

2. Prüfungsmaßstab für die Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen das Vergaberecht im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB ist die Erkenntnismöglichkeit eines durchschnittlichen Bieters.*)

3. Die Frist zwischen der Bekanntgabe der Nichtabhilfe und der Einreichung des Nachprüfungsantrags gern. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist als echte Rechtsbehelfsfrist anzusehen. Auf die Frist ist grundsätzlich in der Vergabebekanntmachung hinzuweisen. Geschieht dies nicht, ist diese Ausschlussfrist nicht anwendbar.*)

4. Der Bieter soll aufgrund der Bekanntmachung klar und zweifelsfrei erkennen können, ob er für die Abgabe eines Angebots in Frage kommt. Er muss sich anhand der Bekanntmachung überlegen können, ob er die geforderten Nachweise erbringen kann und auf welche Weise.*)

5. Bei einem vorgeschalteten Teilnahmeverfahren ist die Eignung grundsätzlich anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Nachweise zu prüfen.*)

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IBRRS 2010, 4165
VergabeVergabe
Rechtzeitige Einlegung von Rechtsmitteln

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.10.2010 - Verg W 12/10

1. Ziel eines Nachprüfungsverfahrens kann es allein sein, das Vergaberecht zu beachten, nicht jedoch, es gerade nicht anzuwenden.

2. Gibt der Auftraggeber in der Bekanntmachung genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen an und werden diese nicht eingehalten, ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig.

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IBRRS 2010, 4164
VergabeVergabe
Durchführung des Rettungsdienstes

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.09.2010 - Verg W 7/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4157
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Subventionsausschluss nur bei schweren Vergaberechtsverstößen

VG Potsdam, Urteil vom 17.08.2010 - 3 K 1383/05

Soweit dem Zuwendungsempfänger in Ziff. 3.1 ANBest-G bei der Vergabe von Aufträgen für Bauleistungen die Beachtung der VOB/A aufgegeben wird, rechtfertigen unter den Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit und der haushaltsrechtlichen Zielsetzung der Zuwendung nur schwere Vergaberechtsverstöße eine Versagung der begehrten Zuwendung. Eine Verwaltungspraxis, wonach formelle und materielle Fehler im Vergabeverfahren regelmäßig und unabhängig von der Schwere des Verstoßes, zum Förderausschluss führen, ist rechtswidrig.*)

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IBRRS 2010, 4156
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör?

BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - VII ZR 213/08

Eine Anhörungsrüge ist unbegründet, wenn der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt wird.

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IBRRS 2010, 4102
VergabeVergabe
Kooperationsverfahren: Transparenz, Wettbewerb, Gleichbehandlung

VK Niedersachsen, Beschluss vom 17.08.2009 - VgK-36/2009

1. Das Verfahren, gerichtet auf die Findung eines Kooperationspartners, stellt in materieller Betrachtungsweise ein Vergabeverfahren dar.

2. Nach Gemeinschaftsrecht dürfen die Mitgliedsstaaten die vergaberechtliche Nachprüfungsmöglichkeit nicht von der Einleitung und Durchführung eines bestimmten Vergabeverfahrens abhängig machen.

3. Die Entscheidungen der Vergabebehörden müssen auf Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die einzelstaatlichen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, nachgeprüft werden können. Eine solche Entscheidung, die der Nachprüfung zugänglich sein muss, liegt dann vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber beschließt, kein geregeltes Vergabeverfahren einzuleiten, weil der zu erteilende Auftrag seiner Auffassung nach nicht in den Anwendungsbereich der einschlägigen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts bzw. des diese umsetzenden nationalen Rechts fallt.

4. Die Gründe für die Wahl einer bestimmten Verfahrensart - auch einer solchen, die sehr voraussetzungsarm ist - sind aktenkundig zu machen. Die Dokumentation muss aus Gründen der Transparenz und Überprüfbarkeit laufend fortgeschrieben werden.

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IBRRS 2010, 4101
VergabeVergabe
§ 13 VgV analog auf de-facto-Vergaben anzuwenden

VK Südbayern, Beschluss vom 29.04.2010 - Z3-3-3194-1-03-01/10

1. Ein Nachprüfungsverfahren scheidet grundsätzlich aus, sobald ein Vertrag, an dem der Antragsteller Interesse zu haben behauptet, wirksam zu Stande gekommen ist, weil dann Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen durch die Kammer nicht mehr beseitigt werden können. In einem solchen Fall ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr statthaft, da gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 GWB ein erteilter Zuschlag nicht wieder aufgehoben werden kann.

2. Nach der Regelung des § 101b GWB führt nicht jeder Verstoß nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB automatisch zur Unwirksamkeit, vielmehr muss der Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach § 101b Abs. 2 GWB festgestellt worden sein.

3. Der Grundgedanke des effektiven Rechtsschutzes gebietet, dass § 13 VgV - eine Regelung, die das Verfahren näher bestimmt, das § 97 Abs. 1 bis 5 GWB für die Beschaffung von Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber vorschreibt - auch analog auf "de-facto-Vergaben" anzuwenden. Zur Bejahung einer solchen Vorabinformationspflicht der Vergabestelle muss es jedoch zu einer Beteiligung zumindest mehrerer Unternehmen gekommen sein.

4. § 97 Abs.1, § 101 Abs.1 GWB sind keine Verbotsgesetze i.S.d. § 134 BGB.

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IBRRS 2010, 4100
VergabeVergabe
Auftragsänderungen nach Bekanntmachung - Konkurrentenschutz

KG, Beschluss vom 10.12.2009 - 2 Verg 5/09

1. Dem Bieter ist selbst nach der positiven Kenntnis von den Tatsachen, die den Vergabefehler aus seiner Sicht begründen, noch Zeit einzuräumen, sich rechtlich beraten zu lassen und das Ergebnis dieser Beratung in eine Entscheidung umzusetzen.

2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Anforderungen an Eignungsnachweise nach der Bekanntmachung der Ausschreibung zu modifizieren, solange nicht zusätzliche Eignungsnachweise gefordert werden. Anders als erschwerende Modifikationen und das spätere Aufstellen ergänzender Anforderungen steht es dem Auftraggeber frei, seine Anforderungen im Laufe des Verfahrens zu modifizieren, solange dadurch nicht der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter und der im Vergabeverfahren zu wahrende Transparenzgrundsatz verletzt werden.

3. Erleichtert der Auftraggeber seine ursprünglichen Anforderungen in einer Weise, dass anzunehmen ist, dass sich potenzielle Bieter, hätten sie die späteren Erleichterungen von Anfang an gekannt, ebenfalls an der Vergabe beteiligt und ein Angebot abgegeben hätten, kann von einem chancengleichen und transparenten Vergabeverfahren nicht mehr gesprochen werden.

4. Nur die Nichtbefolgung einer vom Auftraggeber unzweideutig und unmissverständlich aufgestellten und von einem fachkundigen Bieter so zu verstehenden Forderung nach einer Einreichung von Unterlagen darf zum Anlass genommen werden, das betreffende Angebot von der weiteren Wertung auszuschließen. Verbleibende Unklarheiten gehen dagegen zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers.

5. Solange nur ein Referenzauftrag die formellen Anforderungen der Ausschreibung erfüllt, kann das Angebot nicht als formell unvollständig angesehen und bereits deswegen von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden. Sind bei den übrigen Referenzaufträgen die vom Auftraggeber vorgegebenen formellen Anforderungen nicht erfüllt, führt das allenfalls dazu, dass sie bei der vom Auftraggeber vorzunehmenden materiellen Prüfung der Geeignetheit der Antragstellerin nicht berücksichtigt werden können.

6. Tritt ein Auftraggeber in die Prüfung ein, ob ein angebotener Preis als ungewöhnlich niedrig bewertet werden kann, obliegt es ihm - zunächst vor allem im eigenen Interesse - die Gründe dafür aufzuklären und nachzuvollziehen. Erst dann erst kann er gegebenenfalls weiter prüfen, ob der Bieter für seine Preisgestaltung stichhaltige und nicht aus übergeordneten Gesichtspunkten zu beanstandende Gründe hat, oder aber, ob die angebotenen Preise nicht in diesem Sinne schlüssig gemacht werden konnten und das Angebot deswegen auszuschließen ist.

7. Zu der Frage, ob § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A bieterschützenden Charakter hat.

8. Eine Aufhebung des Verfahrens gemäß § 26 Nr. 1 b VOL/A kommt in Betracht bei nur derart gravierenden Mängeln, die im Rahmen einer chancengleichen und wettbewerbsgerechten Eignungs- und Angebotsprüfung nicht mehr heilbar sind.

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IBRRS 2010, 5057
VergabeVergabe
Zur Zulässigkeit von Tariflohnvorgaben

VK Bund, Beschluss vom 27.04.2010 - VK 3-33/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4084
VergabeVergabe
Beschreibung des Gegenstands der Konzession & des Orts von Bauarbeiten

EuGH, Urteil vom 22.04.2010 - C-423/07

Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 1 sowie Art. 11 Abs. 3 und 6 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge in Verbindung mit Anhang V dieser Richtlinie verstoßen, dass es am 5. November 1999

–den Bau eines dritten Fahrstreifens in beiden Fahrtrichtungen auf dem zwischen der Stadt Villalba und der Anschlussstelle Valle de los Caídos gelegenen Teilstück des mautpflichtigen Abschnitts der Autobahn A-6,

–den Bau eines in beide Fahrtrichtungen benutzbaren dritten Fahrstreifens auf dem zwischen der Anschlussstelle Valle de los Caídos und der Stadt San Rafael gelegenen Teilstück des mautpflichtigen Abschnitts der Autobahn A-6 einschließlich des Baus eines neuen Tunnels und

–den Bau eines vierten Fahrstreifens in beiden Fahrtrichtungen auf dem zwischen den Städten Madrid und Villalba gelegenen mautfreien Abschnitt der Autobahn A-6

an die Ibérica de Autopistas SA vergeben hat, ohne dass diese Bauwerke unter dem Auftragsgegenstand der öffentlichen Baukonzession, wie er in der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Vergabebekanntmachung und in den Ausschreibungsbedingungen beschrieben war, genannt worden wären.*)

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IBRRS 2010, 4858
VergabeVergabe
Dürfen Unterkriterien nachträglich "verfeinert" werden?

OLG Schleswig, Beschluss vom 02.07.2010 - 1 Verg 1/10

1. Unterkriterien präzisieren die eigentlichen Zuschlagskriterien und verdeutlichen, worauf es dem Auftraggeber im Einzelnen ankommt und in welcher Weise eine Umrechnung in Wertungspunkte erfolgt. Den Bietern muss dies vor Angebotserstellung bekannt sein, damit sie sich bei der Vorbereitung ihrer Angebote darauf einstellen können.

2. Ausnahmsweise ist eine nachträgliche "Verfeinerung" von Unterkriterien nur zulässig, wenn diese keinen Bieter diskriminieren kann.

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IBRRS 2010, 4062
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Alle Angebote unvollständig: Nachforderung fehlender Erklärungen!

OLG Rostock, Urteil vom 30.06.2010 - 17 Verg 2/10

1. Sind alle Angebote unvollständig, so muss der Auftraggeber über die Aufhebung oder die Fortführung des Vergabeverfahrens entscheiden.

2. Die fristgebundene Nachforderung der fehlenden Erklärungen bei allen Bietern ermöglicht eine transparente und diskriminierungsfreie Fortsetzung des Verfahrens. Ein solches Vorgehen ist nicht vergaberechtswidrig.

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IBRRS 2010, 4035
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

VK Nordbayern, Beschluss vom 30.09.2010 - 21.VK-3194-33/10

1. Zur Rügeobliegenheit, wenn infolge des unmittelbar bevorstehenden Ablaufes der Wartefrist gem. § 101a GWB der Zuschlag und der Verlust des Primärrechtschutzes drohen.*)

2. Kopplungsangebote sind grundsätzlich zulässig, müssen sich aber im Einzelfall am vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot messen lassen. Insbesondere muss eine Manipulationsmöglichkeit des Bieters auf einen vorangegangenen Wettbewerb ausgeschlossen sein. Dies wäre dann der Fall, wenn sich das Koppelungsangebot auch auf ein Einzellos bezieht, das bereits eröffnet ist und von dem bekannt ist, welchen Rang der Bieter einnimmt. Dann darf der Bieter seine Stellung in diesem Wettbewerb durch ein Koppelungsangebot nicht verbessern können.*)

3. Nicht dokumentierte Prüfungs- und Wertungsschritte gelten als nicht stattgefunden.*)

4. Angebote müssen klar und in sich schlüssig gestaltet sein. Insbesondere müssen die Einzelansätze einer Leistung der mathematischen Summe entsprechen. Bei Divergenz sind die Einzelansätze maßgebend (analoge Anwendung der Festlegungen aus § 23 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A).*)




IBRRS 2010, 5064
VergabeVergabe
Anforderungen an die ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswerts?

VK Bund, Beschluss vom 06.08.2010 - VK 3-72/10

1. Bei der Schätzung des Auftragswerts ist auf den Nettoauftragswert einschließlich aller Optionen und Vertragsverlängerungen abzustellen.

2. Der Auftragswert darf nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, den Auftrag der Anwendung der Verordnung zu entziehen. Der öffentliche Auftraggeber Vergabestelle ist demnach verpflichtet, eine ernsthafte Prognose über den voraussichtlichen Auftragswert anstellen oder erstellen lassen.

3. An die erforderliche Schätzung des Auftragswertes durch den Auftraggeber dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Ein pflichtgemäß geschätzter Auftragswert ist jener Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegmentes und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der Anschaffung der vergabegegenständlichen Sachen veranschlagen würde.

4. Die Anforderungen an die Genauigkeit der Wertermittlung und der Dokumentation steigen, je mehr sich der Auftragswert an den Schwellenwert annähert.

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IBRRS 2010, 5059
VergabeVergabe
Was ist eine „wettbewerbsbeschränkenden Abrede“?

VK Bund, Beschluss vom 17.08.2010 - VK 1-70/10

1. Der Begriff der "wettbewerbsbeschränkenden Abrede" im Sinne von § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe c) VOB/A ist mit Blick auf den das gesamte Vergabeverfahren beherrschenden Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind.

2. Wesentliches und unverzichtbares Merkmal einer Auftragsvergabe im Wettbewerb ist die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den an der Ausschreibung teilnehmenden Bietern. Nur dann, wenn jeder Bieter die ausgeschriebenen Leistungen in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation seiner Mitbewerber um den Zuschlag anbietet, ist ein echter Bieterwettbewerb möglich.

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IBRRS 2010, 3994
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOB/A 2009 und Ausschluss wegen fehlender Unterlagen

VK Nordbayern, Beschluss vom 22.09.2010 - 21.VK-3194-34/10

1. Nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 ist ein Nachreichen von Erklärungen oder Nachweisen zulässig. Die Anerkennung der Besonderen Vertragsbedingungen 214.H ist eine Erklärung der Bieter i.S.v. § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009.*)

2. In den Besonderen Vertragsbedingungen sind vom Auftraggeber die Ausführungsfristen, die Rechnungslegung und die Sicherheitsleistungen für die Baudurchführung festgelegt. Es handelt sich um eine von der Vergabestelle vorformulierte Unterlage, die vom Bieter an keiner Stelle individuell auszufüllen oder zu ergänzen war. Deswegen kann ein Angebot auch ohne diese Unterlage in jeder Hinsicht mit den Angeboten anderer Bieter verglichen und bewertet werden. Fehlende Unterlagen bzw. Vertragsbedingungen, bei denen keine eigenständigen Eintragungen der Bieter gefordert waren, rechtfertigten selbst nach der VOB/A 2006 keinen Angebotsausschluss.*)

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IBRRS 2010, 3984
VergabeVergabe
Rechtsschutz öffentlicher Auftraggeber

EuGH, Urteil vom 21.10.2010 - Rs. C-570/08

Art. 2 Abs. 8 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG ist dahin auszulegen, dass er für die Mitgliedstaaten keine Verpflichtung schafft, auch zu Gunsten öffentlicher Auftraggeber gerichtlichen Rechtsschutz gegen die Entscheidungen der für Nachprüfungsverfahren auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Aufträge zuständigen Grundinstanzen, die keine Gerichte sind, vorzusehen. Diese Bestimmung hindert die Mitgliedstaaten jedoch nicht daran, in ihren jeweiligen Rechtsordnungen gegebenenfalls einen derartigen Rechtsschutz zu Gunsten öffentlicher Auftraggeber vorzusehen.*)

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IBRRS 2010, 3902
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preis einziges Zuschlagskriterium: Nebenangebote

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.10.2010 - VK-SH 13/10

1. Wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, dürfen Nebenangebote nicht berücksichtigt werden. Dies folgt aus Art. 24 Abs. 1 Richtlinie 2004/18/EG, der mangels Umsetzung ins deutsche Recht unmittelbar anzuwenden ist.

2. Hat der Auftraggeber gleichwohl Nebenangebote zugelassen, liegt ein schwerwiegender Vergabefehler vor, der zur Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 26 Nr. 1 c VOB/A 2006 (= VOB/A 2009 § 17 Abs. 1 Nr. 3) zwingt.

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IBRRS 2010, 3901
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine Zustellungsempfangsvollmacht des BLB NRW nach § 171 ZPO

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2010 - 5 U 89/09

1. Für eine wirksame Vertretung bei der Zustellung von gerichtlichen Schrift-stücken nach § 171 ZPO muss der rechtsgeschäftlich bestellte Vertreter zur Entgegennahme von Zustellungen ermächtigt sein.*)

2. Durch die in einem Beauftragungsschreiben der Bundesrepublik Deutschland als Auftraggeberin enthaltene Formulierung: "Auf Grund Ihres Angebots erhalten Sie den Auftrag zur Ausführung der oben bezeichneten Leistungen im Namen und auf Rechnung* (*Vertretungsformel gemäß VHB eintragen) der Bundesrepublik Deutschland, das Bundesministerium der Verteidigung, die Oberfinanzdirektion Münster, den Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW Düsseldorf." erlangt das BLB die Stellung eines bevollmächtigten Bauleiters.*)

3. Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Runderlasses des Bundesministeriums der Verteidigung und des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau und Wohnungswesen vom 27.01.2000, durch den geregelt wird, dass die Entgegennahme von Zustellungen im Rahmen eines Rechtsstreits der jeweils zuständigen Oberfinanzdirektion obliegt, beinhaltet die obige Bevollmächtigung des BLB keine Zuweisung einer Zustellungsbevollmächtigung an das BLB.*)

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IBRRS 2010, 3900
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen fehlender Fabrikatsangabe?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.08.2010 - Verg W 1/10

Macht der Bieter eine geforderte Fabrikatsangabe nicht an der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stelle, sondern nur in einer selbst gefertigten "ergänzenden Leistungsbeschreibung", führt dies zum Angebotsausschluss wegen fehlender Erklärungen, wenn die ergänzende Leistungsbeschreibung nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 4 VOB/A an ein zulässiges Kurzverzeichnis genügt.

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IBRRS 2010, 3896
VergabeVergabe
Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags

EuG, Urteil vom 09.09.2010 - T-300/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 5183
VergabeVergabe
Kostenbeschwerde dient nicht der Überprüfung der Hauptsacheentscheidung!

OLG Dresden, Beschluss vom 24.06.2010 - WVerg 0004/10

1. Eine isolierte Kostenbeschwerde dient - unbeschadet ihrer Statthaftigkeit - nicht dazu, die Richtigkeit der in der Hauptsache getroffenen Entscheidung zu überprüfen, die, obwohl sie rechtsmittelfähig war, von den Beteiligten gerade nicht angefochten worden ist.

2. Die durch eine Kostenentscheidung rechtswidrig beschwerte Partei kann, auf der Basis der unbeanstandet gelassenen Hauptsacheentscheidung, diese kostenrechtliche Beschwer geltend machen, den Rechtsbehelf also darauf stützen, dass der in der Sache tatsächlich ergangene Beschluss der Vergabekammer einen ihr günstigeren Kostenausspruch erfordert hätte.

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IBRRS 2010, 3817
VergabeVergabe
Wann liegt vergabefreies Eigengeschäft vor?

VK Münster, Beschluss vom 07.10.2010 - VK 6/10

1. Voraussetzungen für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf "nicht kommerzielle" Linienverkehre mit Bussen: Im Bereich der Busdienstleistungen gilt Art. 5 Abs. 1 S. 2, wonach im Falle eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages der 4. Teil des GWB zur Anwendung kommt, nicht aber die Verordnung.*)

2. Ein vergabefreies Eigengeschäft nach den Vorgaben des EuGH setzt voraus, dass die beauftragte Gesellschaft als interne Betriebsstelle des öffentlichen Auftraggebers die Leistungen auch tatsächlich selbst erbringt.*)

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IBRRS 2010, 3816
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung § 2 Nr. 5 zu Nr. 6 VOB/B? Sittenwidrige Spekulation?

OLG München, Urteil vom 20.07.2010 - 13 U 4489/08

1. § 2 Nr. 6 VOB/B findet nur dann Anwendung, wenn unter den Vertragsleistungen keinerlei Bezugspositionen zu finden sind, deren Teilleistungen noch als sinnvolle Ausgangspunkte für eine Nachtragskalkulation herangezogen werden können. Sind Kostenelemente einer modifizierten Leistung in einer "analogen Kostenfortschreibung" aus den Ansätzen der Angebotskalkulation herzuleiten, ist der Bauinhalt nur geändert im Sinne von § 2 Nr. 5 VOB/B.

2. Ist der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen außerordentlich überhöht, weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des LV einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat, besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.

3. Es bleibt offen, ob allein die 6,87-fache Überhöhung des Einheitspreises ausreichend ist, um von einem Verstoß gegen die guten Sitten auszugehen.

4. Die Vermutung der Sittenwidrigkeit kann der Auftragnehmer durch Angaben zur Preisbildung widerlegen, die den Schluss auf ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben ausschließen.

5. Die Angaben zur Preisbildung bzw. Kalkulation sind dem Zeugenbeweis zugänglich.




IBRRS 2010, 3810
VergabeVergabe
Kein Exklusivbelieferungsrecht für ausgewählte Apotheken

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.05.2010 - L 1 SF 95/10 B

Im Vergabeverfahren kann nicht gerügt werden, dass durch eine mit der Ausschreibung bezweckte Gebietsmonopolisierung Rechte der Versicherten bzw. der Sicherstellungsauftrag diesen gegenüber verletzt werden. In der Rechtsrüge, § 129 Abs. 5 S. 3 SGB V gestatte es den Krankenkassen nicht, die Versorgung der Versicherten mit Arzneimittelzubereitungen in der Onkologie zur parenteralen Verabreichung im Weg der verkürzten Versorgung durch Selektivverträge mit einzelnen Apothekern sicherzustellen, von welchem die Vertragsärzte ausschließlich die Arzneimittel beziehen dürften, ist hinreichend deutlich der vergaberechtlich relevante Einwand enthalten, das Auftragsvolumen sei zu unbestimmt im Sinne des § 3a Nr. 4 Abs. 1 Satz 2 VOL/A bzw. jedenfalls möglicherweise nicht so groß, wie dies die Ausschreibung vermuten lasse. Aus dem Zusammenspiel des § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V mit § 11 Abs. 2 ApoG ergibt sich nicht, dass die Medikamentenbeschaffung durch den Versicherten selbst ausgeschlossen ist.*)

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