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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 3428
VergabeVergabe
§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB weiterhin anwendbar!

VK Lüneburg, Beschluss vom 17.06.2010 - VgK-28/2010

1. Die in Deutschland geltende Präklusionsregel des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (IBR 2010, 159) nach wie vor grundsätzlich anwendbar.

2. Im Gegensatz zum irischen Recht und zum britischen Recht regelt § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht die Ausschlussfrist für das Nachprüfungsverfahren selbst, sondern nur die Anforderungen an die Rügeobliegenheit als Zulässigkeitsvoraussetzung und damit, ob die Zulässigkeitsvoraussetzung vorliegt oder nicht. Entscheidend aber ist, dass der Begriff der Unverzüglichkeit im deutschen Recht eindeutig definiert ist, nämlich als "ohne schuldhaftes Zögern" im Sinne des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, was zu dem aufgrund einer ausgeprägten Rechtsprechung zu § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB bzw. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB a. F. auch für das Vergaberecht weitergehend konkretisiert worden ist.

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IBRRS 2010, 3427
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Sind kommunale Wohnungsbaugesellschaften öffentliche Auftraggeber?

VK Lüneburg, Urteil vom 25.02.2010 - VgK-82/2009

1. Die Frage, ob Merkmale des § 98 Abs. 2 GWB konkret erfüllt sind, ist anhand einer Einzelfallbetrachtung zu entscheiden. Eine Aufgabe im Allgemeininteresse liegt u. a. dann vor, wenn die Aufgabe nicht nur die Förderung des privaten Interesses eines Einzelnen oder einer Gruppe von Personen, sondern das Interesse der Gesamtheit der Bevölkerung zum Gegenstand hat. Entscheidend ist dabei letztlich, ob Gemeinwohlbelange gefördert werden sollen. Bei kommunalen Wohnungsbaugesellschaften oder Sanierungsgesellschaften ergibt sich das Merkmal des Allgemeininteresses in der Regel aus den rechtlichen Rahmenbedingungen der Einrichtung, die regelmäßig auf die Deckung des Wohnungsbedarfs schwächerer Bevölkerungsschichten ausgerichtet sind.

2. Es gibt keine abschließenden Merkmale, anhand derer die Nicht-Gewerblichkeit verbindlich festzustellen ist, sondern lediglich von der Rechtssprechung festgestellte und hervorgehobene Indizien.

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IBRRS 2010, 3423
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungsprüfung anhand von Referenzen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2010 - Verg 7/10

1. Bei der Eignungsprüfung anhand von Referenzen ist in zwei Stufen vorzugehen:

- Formale Prüfung: Genügen die vorgelegten Referenzen formell den Anforderungen?

- Materielle Prüfung: Lassen die vorgelegten Referenzen eine einwandfreie Ausführung des Auftrages erwarten?

2. Die Frage, ob die in den Referenzen aufgeführten Arbeiten "gleichwertig" sind (sofern in den Anforderungen an die Referenzen auch "gleichwertige" Arbeiten zugelassen sind), gehört zur materiellen Prüfung.




IBRRS 2010, 3415
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

OLG Dresden, Beschluss vom 10.08.2010 - WVerg 8/10

Im Falle einer übereinstimmenden Erledigungserklärung im Verfahren vor der Vergabekammer eröffnet § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB die Möglichkeit einer Ermessensentscheidung sowohl für die Kosten der Vergabekammer als auch die Kosten der Beteiligten.*)

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IBRRS 2010, 3414
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch konzernangehörige Unternehmen sind Drittunternehmen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2010 - Verg 18/10

1. Drittunternehmen im Sinne der Art. 25, 45 ff Richtlinie 2004/18/EG, § 7a Nr. 3 Abs. 6, § 10 VOL/A sind auch konzernangehörige Unternehmen.

2. Die Vergabebekanntmachung muss die vorzulegenden Unterlagen selbst bezeichnen und darf sich nicht damit begnügen, auf die Verdingungsunterlagen zu verweisen; letztere können die Angaben in der Vergabebekanntmachung lediglich in bestimmtem Umfange konkretisieren.

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IBRRS 2010, 3396
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ungeeignet wegen Verschleierung von nicht getätigten Zahlungspflichten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2010 - Verg 14/10

1. Als unbestimmte Rechtsbegriffe unterliegen die Eignungskriterien des § 97 Abs. 4 GWB einer lediglich eingeschränkten Nachprüfung der Nachprüfungsinstanzen auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums, insbesondere darauf, ob von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen worden ist und allgemeine Wertungsgrundsätze beachtet worden sowie keine sachwidrigen Erwägungen in die Wertung eingeflossen sind.

2. Im Rahmen der Eignungsbewertung hat der öffentliche Auftraggeber auch bei Vorliegen der in § 7 Nr. 5 VOL/A nur typisierend genannten Tatbestandsmerkmale im Einzelfall zu überprüfen, ob das betroffene Unternehmen dennoch genügend fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig ist, um die in der Vergabebekanntmachung angegebenen Eignungsanforderungen zu erfüllen und ob es davon ausgehend die notwendigen Sicherheiten bietet, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

3. Hat ein öffentlicher Auftraggeber in Ausübung seines Beurteilungsspielraums die Eignung bejaht, ist er daran grundsätzlich gebunden und bei unveränderter Sachlage im Allgemeinen gehindert, von seiner ursprünglichen Beurteilung abzurücken und die Eignung eines Bieters nunmehr zu verneinen. Neu auftretende oder bekannt werdende Umstände, die seine Entscheidung in Frage stellen könnten, hat er allerdings auch nach bereits positiv abgeschlossener Wertung der Eignung eines Bieters in jeder Phase des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen.

4. Ist der Antragsteller über einen langen Zeitraum seiner Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen sowie zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen in erheblichem Umfang nicht nachgekommen und legt er diese Vorgänge - obwohl verlangt - nicht offen, sondern versichert er, gegenwärtig und auch in der Vergangenheit seine diesbezüglichen Verpflichtungen nachgekommen zu sein, so liegen nicht ausräumbare Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers vor.




IBRRS 2010, 3395
VergabeVergabe
Losweise oder zusammengefasste Vergabe

VK Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2010 - VgK-07/2010

1. Die Grundsätze über die Losvergabe dienen nicht ausschließlich der Förderung mittelständischer Interessen. Vielmehr sind diese Grundsätze auch Ausprägung des Wettbewerbs- und Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 97 Abs. 1 und Abs. 5 GWB.

2. Grundsätzlich steht es jeder Vergabestelle frei, die auszuschreibende Leistung nach ihren individuellen Vorstellungen zu bestimmen und nur in dieser, den autonom bestimmten Zwecken entsprechenden Gestalt dem Wettbewerb zu öffnen.

3. Zwar ist angesichts des eindeutigen Regel-Ausnahme-Prinzips des § 97 Abs. 3 GWB zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber grundsätzlich einen erhöhten Koordinierungsaufwand aufgrund der mittelstandsfördernden Entscheidung des Gesetzgebers zu Gunsten des Vorrangs der Losvergabe hinzunehmen hat, führt die Koordinierung jedoch zu einem erheblichen Mehraufwand, kann nach wie vor ein (wirtschaftlicher) Grund für eine zusammengefasste Vergabe gegeben sein. Dem öffentlichen Auftraggeber steht insoweit nach wie vor eine Einschätzungsprärogative zu.

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IBRRS 2010, 3368
Mit Beitrag
VergabeVergabe
§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB bleibt anwendbar!

VK Lüneburg, Beschluss vom 16.04.2010 - VgK-10/2010

1. Aus den Entscheidungen des EuGH, der sich mit der Rechtswirksamkeit von Präklusionsregeln in irischen und englischen Vorschriften befasst hat, kann nicht der Rückschluss auf eine Europarechtswidrigkeit des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB gezogen werden.

2. Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A können Angebote, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A enthalten, ausgeschlossen werden. Grundsätzlich steht dem Auftraggeber bei der Bewertung ein weiter Ermessensspielraum zu. Dieser Spielraum engt sich jedoch dann ein, wenn der Auftraggeber selbst dieses weite Ermessen durch Angabe von zulässigen Mindestvoraussetzungen erklärt. Er ist dann an diese Voraussetzungen gebunden und darf nicht nachträglich von ihnen abweichen.

3. Werden Erklärungen oder Nachweise nicht eindeutig gefordert, so kann ihr Fehlen bei Angebotsabgabe nicht zur Begründung eines Angebotsausschlusses nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a VOL/A herangezogen werden.

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IBRRS 2010, 3366
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gestattung des vorzeitigen Zuschlags

VK Südbayern, Beschluss vom 29.07.2010 - Z3-3-3194-1-39-06/10

1. Grundsätzlich darf nur in besonderen Ausnahmefällen eine Gestattung des Zuschlags erfolgen, wenn ein dringendes Interesse besteht, welches deutlich das Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Nachprüfungsverfahrens übersteigt.

2. Mehrkosten, die durch ein Nachprüfungsverfahren entstehen können, sind dann ein Argument für die Gestattung des Zuschlags, wenn sie in erheblicher Höhe anfallen.

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IBRRS 2010, 3365
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 129/09

Ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt im Zweifel auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können und der Auftraggeber daher im Zuschlagsschreiben eine neue Bauzeit erwähnt.*)

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IBRRS 2010, 3359
VergabeVergabe
Beurteilungsspielraum der Vergabestelle bei Eignungsprüfung

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.06.2010 - VgK-17/2010

1. Bei den Begriffen der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe. Da die Prüfung der Eignung eines Unternehmens ein wertender Vorgang ist, in den zahlreiche Einzelumstände einfließen, ist den Auftraggebern ein Beurteilungsspielraum einräumen, der nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist. Die Vergabekammer kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens die Entscheidung der Vergabestelle über die Eignung eines Unternehmens folglich nur daraufhin überprüfen, ob die rechtlichen Grenzen dieses Beurteilungsspielraumes überschritten sind. Eine Überschreitung dieses Beurteilungsspielraumes ist regelmäßig (nur) anzunehmen, wenn

- das vorgeschriebene Vergabeverfahren nicht eingehalten wird,

- nicht von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wird,

- sachwidrige Erwägungen einbezogen werden oder wenn der sich im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltende Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewendet wird

2. Die Anforderung von Referenzen stellt eine geeignete und vergaberechtskonforme Maßnahme dar, die es dem Auftraggeber erleichtert, die Eignungsprüfung im Rahmen der Angebotswertung oder - wie im vorliegenden Fall - im Zuge der Bewerberauswahl im Verhandlungsverfahren durchzuführen.

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IBRRS 2010, 3345
VergabeVergabe
Vergabe von Abschlepp- und Inkassodienstleistungen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2010 - Verg 59/09

1. Ein Flughafenbetreiber ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 4 GWB a.F.

2. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass nicht der Flughafenbetreiber selbst, sondern ein Tochterunternehmer die Auftragsvergabe durchführt.

3. Bei der Vergabe eines Abschleppauftrags darf kein Nachweis der Inkassoberechtigung verlangt werden, weil dies nicht durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist.

4. Vergaberechtswidrig ist die Wahl des Zuschlagskriteriums "konkret für die Auftragserfüllung vorgesehene technische Ausstattung", weil damit eine unzulässige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien vorgenommen wird.

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IBRRS 2010, 3343
VergabeVergabe
Vergabe von Abschlepp- und Inkassodienstleistungen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2010 - Verg 58/09

1. Ein Flughafenbetreiber ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 4 GWB a.F.

2. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass nicht der Flughafenbetreiber selbst, sondern ein Tochterunternehmer die Auftragsvergabe durchführt.

3. Bei der Vergabe eines Abschleppauftrags darf kein Nachweis der Inkassoberechtigung verlangt werden, weil dies nicht durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist.

4. Vergaberechtswidrig ist die Wahl des Zuschlagskriteriums "konkret für die Auftragserfüllung vorgesehene technische Ausstattung", weil damit eine unzulässige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien vorgenommen wird.

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IBRRS 2010, 3338
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Antragsrücknahme: Antragsteller trägt die Kosten

OLG München, Beschluss vom 10.08.2010 - Verg 7/10

In Anbetracht des klaren Wortlautes von § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB ist es nicht möglich, einen Antragsteller von der Tragung der "außergerichtlichen" Kosten des Antragsgegners (hier: der Vergabestelle) im Verfahren vor der Vergabekammer freizustellen, obwohl dieser seinen Nachprüfungsantrag unterstützt hat und damit sozusagen im Lager des Antragstellers stand.*)

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IBRRS 2010, 3337
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Befugnisse der Vergabekammer

OLG München, Beschluss vom 09.08.2010 - Verg 13/10

Antrag und Vorbringen des antragstellenden Bieters bilden den Rahmen der Sachverhaltserforschung und der Rechtmäßigkeitskontrolle, zu der die Vergabekammer befugt ist. Diese Befugnisse werden überschritten, wenn trotz der Feststellung, dass der Antragsteller den Zuschlag aus Rechtsgründen nicht erhalten kann, in Bezug auf die Abwicklung des Vergabeverfahrens Anordnungen durch die Vergabekammer getroffen werden.*)

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IBRRS 2010, 3335
VergabeVergabe
Rüge für Vergaberechtsverstöße bis zum Ablauf der Angebotsfrist

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.07.2010 - VK-SH 11/10

1. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB beinhaltet im Gegensatz zu Nr. 1 der Vorschrift nicht das Merkmal der Unverzüglichkeit, so dass für Vergaberechtsverstöße, die bereits in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, eine Rüge bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausreichend ist.*)

2. Eines Nachweises anhand von Produktblättern o.ä. dafür, dass die von einem Bieter angebotene Leistung den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen den Anforderungen genügt, bedarf es nur dann, wenn der Auftraggeber diesen Nachweis eindeutig gefordert hat.*)

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IBRRS 2010, 3334
VergabeVergabe
Falsche Erklärung, wenn Vertiebskosten in Verwaltungskosten einfließen

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.04.2010 - VK-SH 3/10

1. Gibt ein Bieter bei der Position "Vertriebskosten" eines zwingend mit dem Angebot vorzulegenden und vollständig auszufüllenden Kalkulationsschemas den Wert Null an und teilt dieser auf Nachfrage des Auftraggebers mit, er habe zwar Vertriebskosten kalkuliert, diese aber in die Position "Verwaltungskosten" einfließen lassen, ist diese falsche Erklärung -ausgehend von der entsprechenden Rechtsprechung zu den Preisangaben- mit einer fehlenden Erklärung gleichzusetzen, was zum Ausschluss der Angebots führen muss.

2. Die Entscheidung über die Beiladung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer. Befindet sich das Vergabeverfahren zum Zeitpunkt der Entscheidung der Vergabekammer noch in einem Stadium, in dem die Interessen des betreffenden Bieters durch die Entscheidung der Vergabekammer nicht im Sinne von § 109 GWB schwerwiegend berührt werden können, ist angesichts der mit einer Beiladung verbundenen Zeitverzögerungen und Kosten von einer Beiladung abzusehen.

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IBRRS 2010, 3333
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unbefristeter Dienstleistungsvertrag: Vorzeitiger Kündigungsverzicht

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.05.2010 - VK-SH 1/10

1. Für die Zulässigkeit eines Feststellungsantrags nach § 101b Abs. 1 Satz 2 GWB müssen mit Ausnahme der Rügepflicht die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen.*)

2. Der vorzeitig erklärte Verzicht auf eine Kündigungsoption nach einem unbefristeten Dienstleistungsvertrag stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 99 Abs. 1 GWB, sondern als einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung lediglich die Ausübung eines vertraglich vereinbarten Gestaltungsrechts dar. Die Rücknahme oder Nichtigkeit einer Kündigungserklärung führt nicht zu einem neuen Vertragsverhältnis, sondern setzt den alten Vertrag lediglich fort.*)

3. Mit der rechtlichen Pflicht des Entsorgungsträgers, die zur Beseitigung überlassenen Abfälle ausschließlich in bestimmten Anlagen zu entsorgen, geht nicht ein ausschließliches Recht des Betreibers der betreffenden Anlagen zur Leistungserbringung einher. Die Befugnis zur Entsorgung erlangt der Betreiber erst aus dem privatrechtlich geschlossenen Entsorgungsvertrag.*)

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IBRRS 2010, 3298
VergabeVergabe
Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

OLG Naumburg, Beschluss vom 21.06.2010 - 1 Verg 12/09

1. Ein Beigeladener ist im Vergabenachprüfungsverfahren dann materiell beschwert, wenn er geltend machen kann, dadurch unmittelbar in subjektiven Rechten, also nicht lediglich in wirtschaftlichen Interessen verletzt zu sein.*)

2. Hat er sich angesichts dessen, dass die Vergabestelle eine europaweite Neuausschreibung beabsichtigt, auf eine Interimsbeauftragung eingelassen, so kann er nicht geltend machen, durch die Verpflichtung zur Neuausschreibung in einer subjektiven Rechtsposition verletzt zu werden.*)

3. Setzt der öffentliche Auftraggeber die Entscheidung der Vergabekammer vor Beendigung des Nachprüfungsverfahrens um, indem er den gerügten Vergabeverstoß behebt, liegt eine Erledigung des Nachprüfungsverfahrens "in sonstiger Weise" vor.*)

4. Die Erledigung tritt zwischen den Hauptbeteiligten des Nachprüfungsverfahrens (Antragsteller und Antragsgegner) ein und ist vom Beigeladenen prozessual hinzunehmen.*)

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IBRRS 2010, 3297
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuschneiden des Verfahrens auf einen Bieter unzulässig!

OLG Naumburg, Beschluss vom 24.06.2010 - 1 Verg 4/10

Mit dem Diskriminierungsverbot des § 97 GWB ist es nicht zu vereinbaren, wenn eine Ausschreibung von Anfang an so angelegt ist, dass letztlich nur ein Bieter die Kriterien erfüllen kann (hier bei Postdienstleistungen).*)




IBRRS 2010, 3293
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anwendung von § 13 Satz 6 VgV a.F. auf de-facto-Vergaben

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.07.2010 - Verg W 4/09

1. War der ursprünglich Nachprüfungsantrag unzulässig, so ist auch ein Feststellungsantrag gemäß § 123 Satz 3, § 114 Abs. 2 GWB unzulässig.

2. § 13 Satz 6 VgV a.F. findet bei einer de-facto-Vergabe nur dann entsprechende Anwendung, wenn die Beschaffung einer Dienstleistung zu Angeboten verschiedener Bieter geführt und eine Auswahl unter diesen stattgefunden hat, so dass ein dem unmittelbaren Anwendungsbereich des § 13 Satz 6 VgV a.F., dem Verfahren zur Auftragsvergabe, vergleichbarer Fall gegeben ist.

3. Ist ein Auswahlverfahren unter mehreren Bietern gegeben, ist nur derjenige Interessent durch § 13 Satz 6 VgV a.F. geschützt, der "Bieter" in diesem Auswahlverfahren war und daher entsprechend § 13 Satz 6 VgV a.F. über die Auftragsvergabe hätte informiert werden müssen.

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IBRRS 2010, 3291
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preis einziges Zuschlagskriterium: Keine Nebenangebote!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2010 - Verg 61/09

Die Zulassung und Wertung von Nebenangeboten scheidet grundsätzlich aus, wenn das Zuschlagskriterium allein der günstigste Preis ist. Nach Art. 24 Abs.1 VKR dürfen die Auftraggeber Nebenangebote nur bei Aufträgen berücksichtigen, die nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots vergeben werden.

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VPRRS 2010, 0452
ArzneimittelArzneimittel
Ärzte kaufen nicht beim Gewinner des Vergabeverfahrens: Rechtsfolgen?

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.06.2010 - L 10 KR 38/10 B

1. Ein anhängiges Gerichtsverfahren über die Rechtmäßigkeit einer Vergabeentscheidung steht einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem es um die Auswirkungen einer wirksamen Vergabeentscheidung geht, nicht entgegen.*)

2. Der Landesapothekerverband ist nur als Interessenvertreter und Vereinigung von Leistungsanbietern befugt, die Rechtswidrigkeit von Handlungen der Krankenkassen geltend zu machen (vgl. BSG, 14.06.1995, 3 RK 23/94, USK 95167).*)

3. Der Umstand, dass ein Entgelt bei einem Obsiegen in der Hauptsache erst später gezahlt würde, genügt den Anforderungen an einen Anordnungsgrund (Eilbedürftigkeit) nicht, wenn der Antragsteller auf das Entgelt nicht dringend angewiesen ist.*)

4. Beziehen Vertragsärzte Sprechstundenbedarf (hier: saisonale Grippeimpfstoffe) von einer anderen Apotheke als dem Gewinner eines Vergabeverfahrens, so verstoßen sie gegen ihre Verpflichtung zu einem wirtschaftlichen Verhalten, was zu einer Inregressnahme führen kann. Hierüber dürfen die Krankenkassen die Vertragsärzte informieren. Diese Information verstößt nicht gegen §§ 20, 21 GWB. Kartellrechtlichen Vorgaben wird hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass das Vergabeverfahren den Grundsätzen des Wettbewerbs, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu genügen hat.*)

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IBRRS 2010, 3223
VergabeVergabe
Bildung einer Kostenquote im Nachprüfungsverfahren

KG, Beschluss vom 18.03.2010 - 2 Verg 7/09

1. Nach übereinstimmender Erledigterklärung des Vergabenachprüfungsverfahrens in der Beschwerdeinstanz ist über die Kosten und Aufwendungen, die im Verfahren vor der Vergabekammer entstanden sind, gemäß § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG zu entscheiden; § 91a ZPO ist insofern nicht heranzuziehen. Über die Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten, die im Beschwerdeverfahren entstanden sind, ist hingegen analog § 91a ZPO zu entscheiden.*)

2. Hat der Zuschlag nach den Vergabebedingungen anhand der von einer Bewertungskommission zu beurteilenden "Qualität" sowie des "Preises" der angebotenen Leistung zu erfolgen, so liegt ein Vergaberechtsverstoß vor, wenn die Kommissionsmitglieder sich bei ihrer Bewertung zumindest auch von dem Bestreben leiten lassen, einem bestimmten Bieter den Zuschlag unabhängig vom Zuschlagskriterium "Preis" zu sichern, und ihm deshalb die Bestnote 1,0 und den übrigen Bietern die Schlechtestnote 6,0 geben.*)

3. Zur Feststellung der Motivation der Kommissionsmitglieder im Einzelfall.*)

4. Zu Bewertungsfragen bei der Bildung einer Kostenquote im Vergabenachprüfungsverfahren.*)

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IBRRS 2010, 3217
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Beigeladenen notwendig?

OLG Dresden, Beschluss vom 27.07.2010 - WVerg 7/10

1. Die Erstattung der Anwaltskosten eines Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren setzt voraus, dass die Vergabekammer diese der unterlegenen Partei aus Billigkeitsgründen nach § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB auferlegt hat und die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Beigeladenen zur effektiven Rechtsverfolgung notwendig war.

2. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen Beigeladenen ist grundsätzlich notwendig. Ausnahmen bestehen nur bei offensichtlich einfach gelagerten Sachverhalten oder falls der Beigeladene über eine vergaberechtlich geschulte Rechtsabteilung verfügt.

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IBRRS 2010, 3175
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bestimmungsrecht des Auftraggebers über den Beschaffungsgegenstand

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2010 - Verg 10/10

1. Die Bestimmung der zu beschaffenden Leistung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Sie ist dem Beginn des Vergabeverfahrens sachlich und zeitlich vorgelagert.

2. Bietern steht nicht an, davon abweichende eigene Vorstellungen durchzusetzen. Darauf, ob eine andere denkbare Bauart ihren Zweck genauso gut oder sogar besser erfüllte, kommt es nicht an.

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IBRRS 2010, 3173
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 213/08

Ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt im Zweifel auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können und der Auftraggeber daher im Zuschlagsschreiben eine neue Bauzeit erwähnt.*)




IBRRS 2010, 3162
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebotsfehler und Schadensersatzansprüche übergangener Bieter

OLG Schleswig, Urteil vom 25.09.2009 - 1 U 42/08

1. Verstößt ein öffentlicher Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens schuldhaft gegen Verfahrensvorschriften, ist dem Bieter der dadurch entstandene Schaden zu ersetzen. Der Ersatz entgangener Deckungsbeiträge (positives Interesse) kann nur beansprucht werden, wenn der Bieter im Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise übergangen worden ist und bei rechtmäßiger Vergabeentscheidung der Zuschlag auf dessen Angebot hätte erfolgen müssen.*)

2. Hätte (auch) auf das Angebot der tatsächlich beauftragten Firma kein Zuschlag erteilt werden dürfen, und fehlt es an einem anderen mangelfreien Angebot, kann dies nur zu einer Aufhebung der Ausschreibung führen, nicht aber dazu, dass dem "nächsten" Bieter mit einem auszuschließenden Angebot Schadensersatz zu leisten ist.*)

3. Die Vergabestelle hat die Prüfung und Wertung der Angebote zwingend in mehreren aufeinander folgenden Stufen vorzunehmen.*)

4. Eine unzulässige "Änderung der Verdingungsunterlagen" liegt nicht nur dann vor, wenn ein Bieter das Leistungsverzeichnis durch Streichungen, Einfügungen oder Ergänzungen verändert, sondern auch dann, wenn die geforderte Leistung nicht so angeboten wird, wie dies in der Ausschreibung der Vergabestelle gefordert worden ist.*)

5. Werden im Submissionstermin vollständige Angebotsunterlagen eingereicht, ist es Sache der Vergabestelle, geeignete Ansatzpunkte zum Beweis der Behauptung zu benennen, dass in den Angebotsunterlagen einzelne Seiten fehlten.*)

6. Ein Bieter, der die elektronische Datei des Leistungsverzeichnisses der Vergabestelle ausdruckt und ausfüllt, verwendet keine "selbstgefertigte Abschrift".*)

7. Ein Angebotsausschluss wegen nicht vorgelegter (Leistungs-)Nachweise kann nur erfolgen, wenn deren Vorlage zugleich mit dem Angebot gefordert worden ist.*)

8. Das Leistungsverzeichnis ist aus der Sicht eines fachkundigen Bieters auszulegen. Eine auch durch Auslegung nicht zu beseitigende Unklarheit der Leistungsbeschreibung geht zulasten der Vergabestelle, nicht des Bieters. Aus dessen Obliegenheit, bei der Vergabestelle Rückfrage zu halten, ist nicht zu folgern, dass Unklarheiten vorrangig zulasten des Bieters ausgelegt werden müssten.*)

9. Im Zusammenhang mit einem Angebots-Ausschlussgrund kann zulasten des Auftragsbewerbers nicht die "schärfste" Auslegungsvariante einer Leistungsposition zugrunde gelegt werden. Der Schärfe der Sanktion (Angebotsausschluss) muss eine entsprechende Klarheit des zum Ausschluss führenden Tatbestandes entsprechen, was in Bezug auf Leistungspositionen und ihre Bestimmtheit bedeutet, dass eine vertretbare Auslegung des Inhalts einer Leistungsposition durch den Bieter nicht zum Angebotsausschluss führen kann.*)

10. Ob ein von der Ausschreibung abweichendes Angebot vorliegt, ist allein nach den technischen Forderungen der Leistungsbeschreibung und nicht danach zu beurteilen, ob (jüngere) technische Normen etwas anderes zuließen. Eine Abweichung führt ohne jegliches Ermessen der Vergabestelle zum Ausschluss des Angebots, so dass der betroffene Bieter bei rechtmäßiger Vergabeentscheidung den Auftrag nicht hätte erhalten dürfen.*)

11. Ob die in der Leistungsbeschreibung gestellten (technischen) Anforderungen erforderlich, wirtschaftlich sinnvoll oder angemessen waren, ist ggf. von den Rechnungsprüfungsbehörden (vgl. §§ 88 ff. BHO) zu prüfen. Für einen Schadensersatzanspruch ist dies unerheblich.*)

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IBRRS 2010, 3122
VergabeVergabe
Schwellenwert nicht erreicht: Kein Anspruch auf Zuschlag

LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 06.06.2007 - 2 O 201/07

In einem Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwertes der §§ 100 I, 127 Nr. 1 GWB, 2 VgV steht einem Bieter kein durch eine einstweilige Verfügung zu sichernder Anspruch auf den Zuschlag zu, wenn keine Anhaltspunkte für eine willkürliche Übergehung seines Angebots vorgetragen sind.*)

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IBRRS 2010, 3114
VergabeVergabe
Trennung von formeller und materieller Eignungsprüfung geboten?

OLG München, Beschluss vom 05.11.2009 - Verg 13/09

Eine Trennung von formeller und materieller Eignungsprüfung ist jedenfalls dann geboten, wenn in der Vergabebekanntmachung keine inhaltlichen Mindestanforderungen an die Eignungsnachweise gestellt worden sind, so dass die Bieterangaben ausreichen, um die formellen Anforderungen der Vorlage von Belegen nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A zu erfüllen.*)

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IBRRS 2010, 3112
VergabeVergabe
Keine Rügepräklusion, wenn im Nachprüfungsverfahren nicht gerügt wurde

OLG München, Beschluss vom 10.12.2009 - Verg 18/09

Wird ein Verstoß gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung im Nachprüfungsverfahren nicht gerügt, ist der Vergabesenat im Beschwerdeverfahren nicht gehalten, diesen Mangel von Amts wegen zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2010, 3085
Mit Beitrag
VergabeVergabe
ÖPNV-Projekt: Interesse am vergabekonformen Verfahren tritt zurück!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2009 - Verg 41/09

1. Obwohl ein Ausschreibungsverfahren möglicherweise vergaberechtswidrig war, kann ein drohender Schaden eines Bieters zweifelhaft sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Wiederholung des Verfahrens allein den Zweck hätte, Mängel des bisherigen Angebots zu heilen und ein beteiligter Bieter durch den vermeintlichen Rechtsverstoß insoweit auch abstrakt keinen Nachteil erleiden kann.

2. Es ist allein Sache des Auftraggebers zu bestimmen, ob, wann und mit welchem Inhalt er einen Auftrag vergibt. Der Auftraggeber ist nicht darauf beschränkt, Abänderungen der Ausschreibung nur in unbedingt notwendigem Umfange vorzunehmen (im Anschluss an Christiani/Siegert, ibr-online-Werkstatt).

3. Für den Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde sind die Erfolgsaussichten der Beschwerde zu prüfen und die Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen.

4. Eine vergaberechtswidrige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien kann zum Erfolg einer sofortigen Beschwerde führen.

5. Die Verzögerung eines Verkehrsprojekts, welches der Verbesserung des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) dienen soll, kann mit erheblichen Nachteilen für die Allgemeinheit verbunden sein, die einer weiteren Verzögerung der Vergabe entgegenstehen.




IBRRS 2010, 5185
VergabeVergabe
Verstoß gegen Vergabebestimmungen: Widerruf der Subvention!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.03.2010 - 1 L 6/10

Der Verstoß gegen Vergabebestimmungen kann zu einem Widerruf des Subventionsbescheids führen.*)

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IBRRS 2010, 3083
VergabeVergabe
Verspäteter Nachprüfungsantrag

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.01.2010 - 1 VK 74/09

Ein Nachprüfungsantrag mehr als 15 Tage nach Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist offensichtlich unzulässig.

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IBRRS 2010, 3079
VergabeVergabe
Verpflichtung einer Sparkasse zur Girokontoeröffnung

VG Osnabrück, Beschluss vom 29.04.2010 - 1 B 9/10

Die regionale Sparkasse ist auch zur Eröffnung und Führung eines Girokontos verpflichtet, wenn der Kunde im Rufe geschädigt ist, die einzuzahlenden Gelder aber nicht deliktisch erlangt sind. Das Image einer Sparkasse wird auch durch ihren öffentlichen Auftrag geprägt.*)

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IBRRS 2010, 3075
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Beschaffungsziel unterliegt nicht vergaberechtlicher Nachprüfung!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2010 - 1 VK 18/10

1. Die Festlegung hoher technischer Anforderungen durch die Vergabestelle ist zulässig, so lange diese sachlich gerechtfertigt sind.

2. Beim Vorliegen sog. Alleinstellungsmerkmale ist die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung zulässig.

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IBRRS 2010, 3070
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Neukonzeption des Niedersächsischen Landtags

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.06.2010 - VgK-22/2010

1. Auch wenn Wettbewerbe nicht unmittelbar zur Vergabe eines Auftrags führen, unterliegen sie der vergaberechtlichen Nachprüfung, das gilt auch hinsichtlich der GRW 95 (Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens) und für die RPW 2008 (Richtlinien für Planungswettbewerbe), soweit sie im Rahmen der §§ 20, 25 VOF dem Wettbewerb zu Grunde gelegt wurden.

2. Voraussetzung für die Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das Antrag stellende Unternehmen einen durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass die Antragsteller diejenigen Umstände aufzeigen müssen, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt.

3. Der Anwendung der Präklusionsregel des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB steht die aktuelle Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 28.01.2010 in den Rechtssachen C-406/08 und C-456/08) entgegen.

4. Nur dann, wenn nach den Wettbewerbsbedingungen alle Preisträger gleichermaßen noch Aussicht auf den Planungsauftrag haben, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle Preisträger des Wettbewerbs zur Teilnahme an den Verhandlungen aufzufordern.

5. Hat der Auftraggeber einen Realisierungswettbewerb durchgeführt, so ist er gemäß § 25 Abs. 9 VOF i.V.m. § 5 Abs. 2 c VOF grundsätzlich verpflichtet, einem oder mehreren der Preisträger weitere Planungsleistungen zu übertragen soweit und sobald die Wettbewerbsaufgabe realisiert werden soll.

6. Weicht die Wettbewerbsaufgabe eine Realisierungswettbewerbs aber erheblich von der Aufgabe eines zuvor durchgeführten Wettbewerbs zur selben Aufgabe ab, ist der Auftraggeber berechtigt, die modifizierte Wettbewerbsaufgabe ohne Bindung an die Preisträger des vorherigen Wettbewerbs durchzuführen.

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IBRRS 2010, 3037
VergabeVergabe
Arzneimittelrabattverträge: Zuschlag nach Wirtschaftlichkeit

BGH, Beschluss vom 29.06.2010 - X ZB 15/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3019
VergabeVergabe
Erfordernis einer eindeutigen rechtsverbindlichen Erklärung

VK Hessen, Beschluss vom 28.01.2010 - 69d-VK-57/2009

Verlangt ein Auftraggeber vom Bieter eine Erklärung darüber, dass dieser im Auftragsfall über die zum Zwecke der Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs erforderlichen Fahrzeuge allein verfüge und den Einsatz der Fahrzeuge allein regeln könne, so reicht dafür der Hinweis darauf, dass eine solche Verfügungsbefugnis sich bereits aus dem der Anmietung der Fahrzeuge zu Grunde liegenden Mietvertrag ergebe, nicht aus. Der Bieter muss vielmehr eine eindeutige rechtsverbindliche Erklärung im geforderten Sinne abgeben, da nur eine solche Erklärung dem Auftraggeber die Möglichkeit eröffnet, die in der Erklärung der enthaltenen Forderung durchzusetzen und zu sanktionieren.*)

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IBRRS 2010, 3011
VergabeVergabe
Kein Zuschlagsverbot bei Umsetzung von Maßnahmen gegen Terrorismus

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2010 - Verg 27/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3010
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Direktvergabe von SPNV-Leistungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2010 - Verg 19/10

1. Divergenz: Ob die §§ 15 Abs. 2 AEG, 4 Abs. 3 Nr. 2 VgV die Direktvergabe eines gemeinwirtschaftlichen SPNV erlauben, hängt davon ab, ob

- das Eisenbahnrecht dem Vergaberecht als das besondere Recht oder

- das Vergaberecht dem Eisenbahnrecht als das jüngere Recht vorgeht.

2. Unter § 1 Abs. 1 SektVO, § 98 Nr. 4 GWB fallen lediglich Unternehmen, die die Verkehrsleistung als solche erbringen; das ist bei einer Vergabestelle nicht der Fall, die kein Schienennetz betreibt, sondern lediglich Dritte mit der Erbringung von SPNV-Leistungen beauftragt.

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IBRRS 2010, 2999
VergabeVergabe
Keine Aufhebung eines erteilten Zuschlags im Nachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2009 - Verg 24/09

Ein erteilter Zuschlag kann im Nachprüfungsverfahren nicht aufgehoben werden.

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IBRRS 2010, 2989
VergabeVergabe
Prüfung der Vergabeverfahrens mit Leitfabrikat

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2010 - Verg 46/09

1. Auch im Verhandlungsverfahren trifft den Bieter die Obliegenheit, bei der Abgabe seines Angebots die aufgestellten Mindestanforderungen zu beachten und sein Angebot gemäß den Anforderungen abzugeben. Aus dem Umstand, dass der Inhalt der Angebote im Verhandlungsverfahren verhandelbar ist, folgt nicht, dass der Angebotsinhalt erst im Rahmen der Verhandlungen vom Bieter festgelegt werden kann.

2. Führt eine an sach- und auftragsbezogenen Kriterien orientierte Beschaffungsentscheidung zur Festlegung auf ein bestimmtes Erzeugnis oder zur Wahl einer bestimmten Technologie, ist die damit verbundene Beschränkung oder Einengung des Wettbewerbs als Folge des Bestimmungsrechts des öffentlichen Auftraggebers grundsätzlich hinzunehmen.

3. Eine solche Entscheidung ist nur darauf zu kontrollieren, ob sie auf sach- und auftragsbezogenen Gründen beruht.

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IBRRS 2010, 2916
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nebenangebot-Hauptangebot: Fehlende Gleichwertigkeit!

OLG München, Beschluss vom 10.12.2009 - Verg 16/09

1. Es fehlt an der Gleichwertigkeit des Nebenangebots mit dem Hauptangebot, wenn das Nebenangebot lediglich die Erklärung enthält, dass sich die Bauzeit um mindestens drei Monate verkürzt, ohne jegliche Erläuterung, wie der Bieter das tatsächlich bewerkstelligen will. Insofern muss das Nebenangebot bei der Angebotsbewertung nicht berücksichtigt werden.

2. Wendet der Bieter eine vom Auftraggeber vorgegebene Rechenoperation falsch an, stehen jedoch die Berechnungsgrundlagen und der Berechnungsmodus objetktiv fest, ist die Korrektur der Angebotssumme zulässig.

3. Sofern der Auftraggeber mitteilt, dass er das Angebot anhand des Barwertes werten wird und enthalten die Vergabeunterlagen vom Bieter auszufüllende Tabellen, so werden diese Grundlage der Wertung.

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IBRRS 2010, 2908
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rügepräklusion bei nachgeschobenen Zuschlagsversagungsgründen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.07.2010 - 11 Verg 5/10

Die Rügepräklusion des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB greift nicht, wenn die Vergabestelle in der ablehnenden Antwort auf eine vorherige Rüge des Bieters zum Informationsschreiben nach § 101a GWB weitere Zuschlagsversagungsgründe nachschiebt. Eine erneute Rüge ist nicht erforderlich.

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IBRRS 2010, 2900
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann beginnt ein Vergabeverfahren?

OLG Schleswig, Beschluss vom 01.04.2010 - 1 Verg 5/09

1. Die Frist für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrages ist eine Ausschlussfrist, deren Ablauf - ohne Wiedereinsetzungsmöglichkeit - zum Rechtsverlust betroffener Bieter führt.*)

2. Der "Beginn" eines Vergabeverfahrens ist nicht formell - orientiert an bestimmten vergabetypischen Verfahrensschritten -, sondern materiell danach zu bestimmen, wann ein öffentlicher Auftraggeber zur Deckung eines fortbestehenden Bedarfs entschlossen ist und die Beschaffungsform und die Kriterien für eine Auftragserteilung hinreichend konkretisiert hat. Die Sondierung oder eine bloße Ausforschung des Marktes durch den öffentlichen Auftraggeber genügen dafür nicht.*)

3. Für den Beginn oder den Ablauf der Frist für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrages bedarf es keiner Belehrung über die Frist. Auch Hinweise bzgl. der Nachprüfungsstelle sind nicht geboten.*)

4. Ein Mietvertrag über eine Bestandsimmobilie unterfällt dem Ausnahmebereich des § 100 Abs. 2 lit. h GWB. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das angemietete Objekt erst noch zu errichten ist und der öffentliche Auftraggeber mit dem (künftigen) Vermieter die Errichtung des Objekts nach seinen Spezifikationen vereinbart, oder wenn vereinbarte Bauleistungen sind nach ihrem Umfang nicht mehr als "Nebenarbeiten" im Verhältnis zur Miete einzuordnen sind. (hier verneint)*)

5. Ein öffentlicher Auftraggeber ist noch vor dem "ersten Schritt" zu einem Vergabeverfahren berechtigt zu prüfen, ob der ins Auge gefasste Bedarf auch in anderer Weise als durch eine ausschreibungspflichtige Beschaffung gedeckt werden kann, sei es durch Selbstdurchführung (z. B. als Alternative zur Vergabe von Dienstleistungsaufträgen), durch Rekommunalisierung, durch Kooperationen oder durch Gestaltungen im Anwendungsbereich des § 100 Abs. 2 lit. h GWB.*)

6. Die Gebühr zur Deckung des Verwaltungsaufwandes der Vergabekammer ist nach dem Aufwand und nach der wirtschaftlichen Bedeutung zu bemessen. Eine Ermäßigung kommt allenfalls bei einem auffallend unterdurchschnittlichen Aufwand oder einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren in Betracht.*)

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IBRRS 2010, 2899
VergabeVergabe
Auschluss von Unterpreisangeboten

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.04.2010 - 1 VK 16/10

1. Es ist allgemein üblich und zulässig, dass Beratungsunternehmen den dem Vergabeverfahren zu Grunde liegenden Sachverhalt aufbereiten, das Verfahren begleiten und einen Vergabevorschlag ausarbeiten. Aus dem Umstand, dass beim Aufklärungsgespräch ein Berater teilnimmt, lässt sich deshalb nicht im Entferntesten schließen, dass das Vergabeverfahren entgegen § 2 Nr. 3 VOL/A nicht unter Verantwortung der Vergabestelle durchgeführt wurde.

2. Die Gewährung von Akteneinsicht, um einem Antragsteller erst die Aufdeckung hypothetischer Vergaberechtsmängel zu ermöglichen, um sie anschließend zum Gegenstand des Verfahrens zu machen, ist nicht zulässig.

3. Zu der Frage, ob die VOL/A als spezielleres Gesetz den allgemeinen Vorschrift der Landkreisordnung vorgeht, so dass auch auf Kreistagssitzungen der Geheimwettbewerb zu beachten ist und nicht der Öffentlichkeitsgrundsatz bei Kreistagssitzungen.

4. Aber selbst der Verstoß gegen den Geheimwettbewerb muss zudem noch zu einem Schaden bei dem Antragsteller führen, damit eine Rechtsverletzung bejaht werden kann.

5. Bestimmungen, wonach auf ein Angebot, das in offenbarem Missverhältnis zur Leistung steht, ein Zuschlag nicht erteilt werden darf, dienen grundsätzlich nur dem Schutz der Vergabestelle.

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IBRRS 2010, 5062
VergabeVergabe
Auch die Bindefrist gehört zu den Verdingungsunterlagen!

VK Bund, Beschluss vom 05.07.2010 - VK 3-60/10

1. Die vom Auftraggeber vorgesehene Bindefrist ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.

2. Die Verkürzung der Bindefrist stellt eine abweichende Bestimmung gegenüber den verbindlichen Festlegungen in den Verdingungsunterlagen dar.

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IBRRS 2010, 2895
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nebenangebote: Zulassungsrahmen und Prüfung der Gleichwertigkeit

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.07.2010 - 1 Verg 6/10

1. Lässt der Auftraggeber Nebenangebote zu, muss er mit Positiv- oder Negativkriterien den Rahmen abstecken, innerhalb dessen sich die Nebenangebote bewegen sollen.*)

2. Dafür ist nicht erforderlich, sich im Voraus auf jede denkbare Variante einzustellen oder gar für jede Position der Leistungsbeschreibung Mindestanforderungen aufzustellen.*)

3. Bei der Prüfung der Gleichwertigkeit einer Variante gilt nicht der Maßstab des § 9 Nr. 10 VOB/A 2006. Sinn und Zweck eines leistungsbezogenen Nebenangebots ist es, gerade eine Variante anzubieten, die von der Leistungsbeschreibung abweicht bzw. außerhalb des Spielraums liegt, der hinsichtlich des Hauptangebots durch den Zusatz "oder gleichwertig" eröffnet wird.*)

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IBRRS 2010, 2885
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein gültiges Angebot, wenn Wahlposition nicht ausgefüllt

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2010 - 1 VK 27/10

1. Ein Angeobt ist auch dann unvollständig und auszuschließen, wenn zwar die Grund-, nicht jedoch die Wahl- bzw. Alternativpositionen ausgefüllt werden.

2. Dabei ist es unerheblich, ob aus Sicht des Bieters die Wahlposition im Widerspruch zu den übrigen Forderungen im Leistungsverzeichnis des Auftraggebers steht. Denn dem Bieter ist es verwehrt, seine eigene Ansicht an die Stelle des Auftraggebers zu setzen und nur solche Positionen auszufüllen, die er für sinnvoll erachtet.

3. Steht die Wahlposition tatsächlich im Widerspruch zu den sonstigen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses, muss der Bieter den von ihm erkannten Verstoß gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen.

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