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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 2884
VergabeVergabe
Rücknahme Nachprüfungsantrag = Rücknahme sofortige Beschwerde?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.05.2010 - Verg W 1/08

1. Ein mit der Beschwerde angefochtener Beschluss der Vergabekammer wird infolge der Rücknahme des Nachprüfungsantrages auch hinsichtlich der in ihm enthaltenen Kostenentscheidung gegenstands- und wirkungslos.

2. Bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags im Beschwerdeverfahren findet keine Erstattung von Auslagen statt, die den Beteiligten im Verfahren vor der Vergabekammer entstanden sind.

3. Fehlt es an einer vom Gericht veranlassten Zustellung der Beschwerdeschrift, entsteht kein Prozessrechtsverhältnisses in der Beschwerdeinstanz des Vergabenachprüfungsverfahrens. Dann gibt es in der Beschwerdeinstanz auch keine Kostenentscheidung.

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IBRRS 2010, 2881
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Falsches Produkt im Angebot: Ausschluss

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.05.2010 - 1 VK 24/10

1. Grundsätzlich kann ein Angebot eines Bieters nur dann in der Wertung bleiben, wenn es die Preise und die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Erklärungen eindeutig, vollständig und zweifelsfrei enthält.

2. Bestehen Zweifel hinsichtlich des angebotenen Produkts, die auch nicht durch Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB eindeutig geklärt werden können, ist das Angebot schon aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter auszuschließen. Andernfalls wäre die Wertung willkürlich und würde vom Gutdünken einer Vergabestelle abhängen oder von dem rein subjektiven Willen des Bieters.

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IBRRS 2010, 2880
VergabeVergabe
Kein Liquiditätsnachweis: Ausschluss

VK Nordbayern, Beschluss vom 26.05.2010 - 21.VK-3194-16/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2879
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kosten der Bauleitung auf Einheitspreise umrechnen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.05.2010 - 1 VK 21/10

1. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A a.F. verlangt in Bezug auf die Preisangaben, dass jeder nach der Leistungsbeschreibung anzugebende Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben ist, der für die betreffende Leistung beansprucht wird. Bei dem Preis für die Baustelleneinrichtung dürfen deshalb nicht die Kosten für die Bauleitung eingerechnet werden.

2. Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich zulässig. Das Angebot einer Bietergemeinschaft kann allenfalls dann nicht zuzulassen sein, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft sich durch den Zusammenschluss einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil verschaffen wollen.

3. Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren ausgewirkt haben können.

4. "Ins Blaue hinein" erhobene Rügen sind unbeachtlich.




IBRRS 2010, 2870
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nebenangebote: Verständnis von Mindestanforderungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2010 - Verg 4/10

1. Maßstab für das Verständnis von Mindestanforderungen für Nebenangebote ist nicht eine individuelle Sichtweise, sondern die eines verständigen Bieters.

2. Bei der europaweiten Vergabe von Reinigungsleistungen stellt die Vorgabe, dass Nebenangebote die Qualitätsstandards für Hauptangebote nicht unterschreiten dürfen, eine konkrete Anforderung dar, die die Qualität der durch ein Nebenangebot anzubietenden Leistung bestimmt.

3. Die Festlegung von Leistungsobergrenzen bei der europaweiten Vergabe von Reinigungsleistungen ist zulässig.

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IBRRS 2010, 2868
VergabeVergabe
Notwendigkeit von Namenszeichen beim Eingangsvermerk

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.05.2010 - 1 Verg 1/10

1. Zu der Frage, wann § 110 Abs. 1 GWB die Vergabekammer daran hindert, von Amts wegen Feststelllungen zu Vergabeverstößen zu machen.

2. Zur Notwendigkeit von Namenszeichen beim Eingangsvermerk.

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IBRRS 2010, 2867
VergabeVergabe
Aufhebung des Vergabeverfahrens bei Ermessensreduzierung auf Null!

KG, Beschluss vom 18.03.2010 - 2 Verg 12/09

1. Vergaberechtsverstöße, die erst im Vergabenachprüfungsverfahren bekannt werden, unterliegen nicht dem Erfordernis der unverzüglichen Rüge gegenüber der Vergabestelle gemäß § 107 Abs. 3 GWB. Vorliegend kann dahin stehen, ob sich in derartigen Fällen aus einer analogen Anwendung des § 107 Abs. 3 GWB ergibt, dass die Einführung des Vergaberechtsverstoßes in das Beschwerdeverfahren unverzüglich zu erfolgen hat; bejahendenfalls wäre der Bezugsmaßstab für die Prüfung der Unverzüglichkeit die Frage ob das Zuwarten mit der Rüge das Beschwerdeverfahren verzögert.*)

2. Das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers hinsichtlich der Rüge von Vorgaben der Vergabestelle für das Vergabeverfahren ist nicht etwa deshalb zu verneinen, weil der Antragsteller trotz seiner Rüge an dem Vergabeverfahren teilgenommen und dabei die Vorgaben der Vergabestelle weitgehend eingehalten hat.*)

3. Zur Auslegung von Vergabebedingungen im Fall der Ausschreibung einer Schulspeisung.*)

4. Der Vergabesenat hat die Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle gemäß § 26 Nr. 1 Buchstabe b) VOL/A anzuordnen, wenn das nach dieser Vorschrift bestehende Ermessen nach Abwägung der Interessen aller Beteiligten auf Null reduziert ist. Dies ist im Falle der Ausschreibung einer Schulspeisung dann der Fall, wenn der Zuschlag nach den Vergabebedingungen u.a. aufgrund eines Probeessens durch die Lehrer, Schüler und Eltern erfolgen soll, diese sich aber weigern, an dem Probeessen teilzunehmen.*)

5. Die Vorgabe der Vergabestelle an die Bieter, in einem Probeessen, das u.a. Grundlage des Zuschlags sein soll, keine Zutaten zu verwenden, "die nicht üblich bzw. geschmacklich unüblich" sind, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB.*)

6. Zu Bewertungsfragen bei der Bildung einer Kostenquote im Vergabenachprüfungsverfahren.*)

7. Voraussetzung für die Erstattung der Kosten eines Beigeladenen ist es u.a., dass dieser einen Sachantrag stellt oder das Vergabenachprüfungsverfahren wesentlich fördert.*)

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IBRRS 2010, 2852
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Sind Angebots-"Varianten" auszuschließen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2010 - Verg 61/09

1. Die Nennung von "Planungsfabrikaten" ist nach § 9 Nr. 10 S. 2 VOB/A (= Art. 23 Abs. 8 S. 2 VKR) nur zulässig, wenn "der Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden" kann. Ist dies nicht der Fall, führt das grundsätzlich dazu, dass wegen der Verletzung des Grundsatzes produktneutraler Ausschreibung und unzulässiger Bevorzugung der Leitprodukte das Vergabeverfahren zu wiederholen ist.

2. Bietet ein Bieter andere als Leitfabrikate an, handelt es sich nicht um Varianten im Sinne des Art. 24 VKR (vgl. auch § 25 Nr. 4 VOB/A; diese sind vielmehr durch § 9 Nr. 10 S. 2 VOB/A (= Art. 23 Abs. 8 S. 2 VKR) ohne Weiteres ausdrücklich zugelassen. Ein Ausschluss als nicht zugelassenes Nebenangebot wäre unzulässig.




IBRRS 2010, 2838
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Hinzuziehung eines Sachverständigen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010 - 15 Verg 4/10

1. Die Mitwirkung von Beratern / Sachverständigen am Vergabeverfahren wird durch § 6 VOL/A ausdrücklich zugelassen. "Nur" die Verantwortung für die Vergabe darf nicht an den Sachverständigen übertragen werden.

2. Allein die Anwesenheit eines Beraters beim Aufklärungsgespräch bietet keinen Anfangsverdacht und kein Indiz dafür, dass die Vergabestelle entgegen § 2 Nr. 3 VOL/A nicht die Verantwortung für den Beschaffungsvorgang getragen hat und die Entscheidungen, insbesondere solche, in denen ein Beurteilungsspielraum ausgefüllt bzw. ein Ermessen ausgeübt werden muss, nicht selbst getroffen hat bzw. treffen wird.

3. War der Berater nur anwesend und nicht einmal er, sondern ein Mitarbeiter der Vergabestelle führte das Gespräch, spricht der Umstand der Anwesenheit dafür, dass der anwesende Dritte nur beratende, nicht aber entscheidende Funktion besaß.

4. Daraus, dass die Beschlussvorlage die Tätigkeit und Mitwirkung eines Beraters nicht wiedergibt, kann nicht darauf geschlossen werden, dass die Vergabestelle gegen den Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit gemäß § 2 Nr. 3 VOL/A verstoßen hat.

5. Zur Frage des Verstoßes gegen den Vertraulichkeitsgrundsatz gemäß § 22 Nr. 6 VOL/A.

6. Eine erhebliche Differenz zwischen dem zu überprüfenden und dem nächst höheren Angebot reicht nicht aus, um einen ungewöhnlich niedrigen Preis anzunehmen. Vielmehr darf der niedrige Preis auch wettbewerblich nicht begründet sein.

7. Im Rahmen der Prüfung des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A kann nur maßgeblich sein, ob der Bieter die geforderten Referenzen angegeben hat. Dabei ist unerheblich, ob den Referenzen eine Seite fehlt oder nicht.




IBRRS 2010, 2837
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kündigung wegen Überschreitung des Kostenlimits

OLG Naumburg, Urteil vom 17.07.2007 - 9 U 164/06

1. Von Seiten des Auftraggebers eines Architektenvertrages ist eine außerordentliche Kündigung im Regelfall gerechtfertigt, wenn die Planung des Architekten vorgegebene Baukosten erheblich überschreitet, weil der Architekt die ihm bekannten Kostenvorstellungen seines Auftraggebers nicht berücksichtigt und eine Information über etwaige Kostenmehrungen unterlassen hat.

2. Eine selbständige Garantie im Sinne eines unbedingten Verpflichtungswillens des Architekten, für Abweichungen bei den Baukosten einstehen zu wollen, kann wegen der für ihn weitgehenden Risiken nur in seltenen Ausnahmefällen angenommen werden. Sie setzt in der Regel voraus, dass der Umfang der für die Bausumme zu erbringenden Leistungen auf der Grundlage der Entwurfsplanung bereits im Detail feststeht.

3. Ein beziffertes Kostenlimit, nach dessen Inhalt der Architekt für die Auskömmlichkeit eines bestimmten Baubudgets einzustehen hat, stellt im Regelfall eine Vereinbarung der Beschaffenheit des Architektenwerks im Sinne von § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB dar.

4. Beruht eine Kostenüberschreitung auf mangelhafter Planung, kann der Architekt keine Toleranzgrenze für sich beanspruchen.

5. Ein nachträgliches Weglassen von Bauteilen als dem Bauherrn zumutbare Maßnahme zur Einhaltung der Baukostenobergrenze kommt nur dann in Betracht, wenn die Planung ausgewogen bleibt, der Charakter des Bauvorhabens nicht wesentlich verändert wird und anzunehmen ist, dass der Auftraggeber von Anfang an damit einverstanden gewesen wäre, eine Verringerung der Baukosten durch das Entfallen von Bauteilen in dieser Form zu akzeptieren.

6. Hat der Besteller das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt, ist ihm eine Nacherfüllung des Unternehmers im Regelfall nicht zuzumuten.




IBRRS 2010, 2831
VergabeVergabe
Auftrag über arbeitssicherheitstechnische Betreuungsleistungen

VK Bund, Beschluss vom 19.04.2010 - VK 2-23/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2830
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe

VK Bund, Beschluss vom 10.05.2010 - VK 3-42/10

Entschließt sich der Auftraggeber zur Beschaffung, ist er frei in seiner Entscheidung, welchen Auftragsgegenstand er für erforderlich oder wünschenswert hält, soweit diese Entscheidung an sach- und auftragsbezogenen Kriterien ausgerichtet ist.

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IBRRS 2010, 2825
VergabeVergabe
Ausschreibungspflichtige Arzneimittelrabattverträge

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.09.2009 - L 21 KR 53/09

Wird durch eine Arzneimittelrabattvereinbarung einer gesetzlichen Krankenkasse ein Wettbewerbsvorteil bewirkt, ist diese als öffentlicher Auftrag auszuschreiben. Es genügt, dass Rabattverträge generell geeignet sind, einen Wettbewerbsvorteil zu bewirken, dies muss nicht ausdrücklich im Vertrag festgehalten sein.

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IBRRS 2010, 4859
VergabeVergabe
Antrag auf Wiederherstellung eines Zuschlagsverbots

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.05.2010 - Verg 26/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2735
VergabeVergabe
Nachträglicher Verzicht auf unbedeutende Formalitäten

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.10.2009 - 15 Verg 4/09

Ein nachträglicher Verzicht auf Formalitäten kann in Betracht kommen, wenn die Formalität bzw. Unvollständigkeit eine unbedeutende und sich auf den Wettbewerb nicht auswirkende Position betrifft und wenn der Auftraggeber selbst bei der Wertung der verschiedenen Angebote zu erkennen gibt, dass es ihm auf die geforderte Angabe in keiner Weise ankommt.

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IBRRS 2010, 2719
VergabeVergabe
Unterschiedliche Preisangaben führen zwingend zum Angebotsausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 02.07.2010 - 21.VK-3194-21/10

1. § 21 Nr. 1 Abs. 2 letzter Satz VOB/A gibt vor, dass Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen zweifelsfrei sein müssen. Es muss eindeutig erkennbar sein, welche Leistungen zu welchen Preisen angeboten werden. Zwei unterschiedliche Preisangaben für dieselbe Leistung erfüllen diese Vorgabe nicht.*)

2. Der VSt ist es verwehrt, nach der Angebotsabgabe zu erfragen, welcher der Preise gelten soll. Verhandlungen über Änderung der Angebote oder Preise sind nach § 24 Nr. 3 VOB/A unstatthaft. Auch eine Auslegung gem. §§ 133, 157 BGB würde nicht zu einer Eindeutigkeit der Preise beitragen, weil bei solch klarer Widersprüchlichkeit keine Auslegungsfähigkeit gegeben ist. Unterschiedliche Preisangaben für dieselbe Leistung führen daher gem. § 25 Nr. 1 b VOB/A zwangsläufig zum Ausschluss des Angebotes.*)

3. Gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist nur ein Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Schaden droht einem Antragsteller dann nicht, wenn er ohnehin keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlags hat, weil sein Angebot unabhängig von den geltend gemachten Vergabeverstößen ausgeschlossen werden muss. An der Überprüfung dieser Verfahrensverstöße fehlt dann das Rechtsschutzinteresse. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann denkbar, wenn alle Bieter zwingend ausgeschlossen werden müssten und deshalb das Vergabeverfahren aufgehoben werden muss. In einem solchen Fall liegt der mögliche Schaden des Bieters darin, dass ihm die Möglichkeit genommen wird, sich im Falle der Neuausschreibung wiederum am Wettbewerb beteiligen zu können.*)

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IBRRS 2010, 2716
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Fortgesetzter alter oder neuer Architektenwettbewerb?

OLG Celle, Beschluss vom 15.07.2010 - 13 Verg 9/10

1. Will ein Auftraggeber statt einer ausgeschriebenen Leistung eine andere Leistung in einem neuen Vergabeverfahren beschaffen, kann er nicht verpflichtet werden, das ursprüngliche Verfahren fortzusetzen und das neue Verfahren zu beenden, wenn es sich um unterschiedliche Leistungsgegenstände handelt.*)

2. Für Architektenplanungen muss dabei entscheidend sein, ob die ausgeschriebenen Leistungen sich in solchen Elementen unterscheiden, die wesentlichen Einfluss auf das Charakteristische einer planerischen Lösung haben können. Wenn es nicht mehr damit getan ist, einen planerischen Entwurf an eine veränderte Situation anzupassen, sondern eine völlig neue planerische Konzeption im Raum steht, handelt es sich nicht mehr um denselben Leistungsgegenstand.*)

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IBRRS 2010, 2693
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie muss "verdeckte" Fabrikatsausschreibung gerügt werden?

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.07.2008 - 21.VK-3194-27/08

1. Sinn der Rügeobliegenheit (§ 107 Abs. 3 GWB) ist es, dem Auftraggeber die Möglichkeit zu geben, Vergaberechtsfehler im frühest möglichen Stadium zu korrigieren, so dass unnötige Nachprüfungsverfahren vermieden werden können. Dabei ist zum Ausdruck zu bringen, welcher Sachverhalt konkret zugrunde gelegt und woraus im einzelnen ein Vergabeverstoß abgeleitet wird. Wird ein Verstoß gegen die Produktneutralität der Ausschreibung gerügt, ist zumindest das Leitfabrikat zu nennen, welches der Ausschreib*)

2. Es gebieten die mit dem Fehlen von Erklärungen verbundenen schwerwiegenden Folgen, dass die ausschreibende Stelle eindeutig bestimmt, welche Erklärungen sie für die Angebotswertung fordert. Wie die Leistung selbst eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist (vgl. § 9 Nr.1 VOB/A), erfordert es das Prinzip der Gleichbehandlung (§ 2 Nr. 2 VOB/A) auch, eine objektive Mehrdeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen in den geforderten Erklärungen nicht zum Nachteil eines Bieters ausschlagen zu lassen.*)

3. Der Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium ist trotz § 97 Abs. 5 GWB und § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A, wonach der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt wird und der niedrigste Angebotspreis allein nicht entscheidend ist, zulässig. Denn dem Auftraggeber obliegt es, diejenigen Zuschlagskriterien zu benennen, deren Verwendung er für die Wertung der Angebote vorsieht ( §§ 25a Nr. 1, 10a Buchst. a VOB/A ). In diesem Rahmen kann er auch nur auf den Preis, dem in der Regel ohnehin ein erhebliches Gewicht zukommen muss, als für die Wertung allein entscheidendes Kriterium abstellen.*)

4. Nach § 9 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOB/A ist die vom Bieter auszuführende Leistung so erschöpfend und eindeutig zu beschreiben, dass dem Bieter ein klares Bild vom Auftragsgegenstand vermittelt und dem Auftraggeber die Erteilung des Zuschlags ermöglicht wird ( § 9 Nr. 6 Abs. 2 VOB/A ). Nach § 9 Nr. 10 Satz 1 VOB/A ist die Leistung produktneutral zu beschreiben. Eine Verpflichtung zur Abfrage des Fabrikates bestehtdarüber hinaus nicht. Die VSt kann sich auch darauf beschränken, nach Öffnung der Angebote nur vom mindestnehmenden Bieter die Fabrikate/Typen der angebotenen Geräte zu erfragen. Solche Verhandlungen sind nach § 24 VOB/A statthaft.*)

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IBRRS 2010, 2665
VergabeVergabe
Die notwendigen Bestandteile einer Rüge

OLG München, Beschluss vom 05.11.2009 - Verg 15/09

1. Zum notwendigen Bestandteil einer Rüge gehört weder, dass der Bieter das Wort "Rüge" benutzt, noch, dass er die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens androht.*)

2. Enthält ein ausgeschriebener Auftrag sowohl Elemente eines Bauauftrages als auch eines Lieferauftrages, richtet sich der Charakter der ausgeschriebenen Leistung grundsätzlich nach dem Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung.*)

3. Ein Bieter kann einen Verstoß gegen die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung nur dann mit Erfolg geltend machen, wenn er selbst konkret durch die fehlende europaweite Ausschreibung in seinen Rechten verletzt worden ist.*)

4. Auch bei einem Verstoß des Auftraggebers gegen die Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung ist ein Angebot eines Bieters zwingend auszuschließen, wenn das Angebot aus anderen Gründen als der fehlenden Übereinstimmung mit dem vorgegebenen Produkt nicht den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses entspricht.*)

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IBRRS 2010, 2654
VergabeVergabe
Überprüfung der Bescheinigungen von den Steuer- und Sozialbehörden

EuGH, Urteil vom 15.07.2010 - Rs. C-74/09

1. Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die einen Unternehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist, verpflichtet, für die Erteilung eines öffentlichen Auftrags im Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers im letztgenannten Mitgliedstaat Inhaber einer Registrierung in Bezug auf das Nichtvorliegen der in Art. 24 Abs. 1 der Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG aufgeführten Ausschlussgründe zu sein, sofern eine solche Verpflichtung die Beteiligung des Unternehmers an dem betreffenden Vergabeverfahren weder erschwert noch verzögert und keine übermäßigen Verwaltungskosten verursacht und sie ferner allein der Überprüfung der beruflichen Eignung des Betroffenen im Sinne dieser Bestimmung dient.*)

2. Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach mit der Überprüfung der Bescheinigungen, die einem Unternehmer aus einem anderen Mitgliedstaat von den Steuer- und Sozialbehörden dieses Mitgliedstaats ausgestellt worden sind, eine andere Stelle als der öffentliche Auftraggeber betraut ist, wenn

- sich diese Stelle mehrheitlich aus Personen zusammensetzt, die von den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmerorganisationen des Baugewerbes der Provinz benannt sind, in der das betreffende öffentliche Vergabeverfahren abläuft, und

- sich diese Befugnis auf eine inhaltliche Kontrolle der Gültigkeit dieser Bescheinigungen erstreckt.*)

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IBRRS 2010, 2653
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Betriebliche Altersversorgung; Europaweite Ausschreibung

EuGH, Urteil vom 15.07.2010 - Rs. C-271/08

Rahmenverträge über die betriebliche Altersvorsorge von Beschäftigten in Kommunen und kommunalen Betrieben müssen europaweit ausgeschrieben werden, wenn das Entgeltumwandlungsvolumen über vier Jahre den Schwellenwert in Höhe von 193.000 Euro übersteigt.

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IBRRS 2010, 2647
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Antragsbefugnis bei nationaler anstelle europaweiter Ausschreibung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2009 - 15 Verg 5/09

1. Der Begriff der Bekanntmachung nach § 107 Abs. 3 GWB bestimmt sich unabhängig von der üblichen Form europaweiter Ausschreibungen nach § 17 VOL/A.

2. Für die Antragsbefugnis bedarf es der Darstellung eines Schadens oder einer konkreten Chancenbeeinträchtigung, wenn beanstandet wird, dass eine nationale Ausschreibung erfolgt ist, anstelle einer europaweiten Ausschreibung.

3. Zu Anforderungen an die Schätzung des Werts des Auftrags.

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IBRRS 2010, 2608
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist Grundstücksverkauf ein öffentlicher Auftrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2010 - Verg 9/10

1. Der öffentliche Auftraggeber muss ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse an der zu beschaffenden Bauleistung haben.

2. Die Ausübung städtebaulicher Regelzuständigkeiten stellt kein unmittelbares wirtschaftliches Interesse dar.

3. Der Verkauf eines Grundstücks unter Wert kann zur Annahme einer finanziellen Beteiligung des öffentlichen Auftraggebers und damit zu einem unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse an der Bauleistung führen.

4. Parkplätze müssen der Allgemeinheit oder dem öffentlichen Auftraggeber selbst dienen, um ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse auszulösen.

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IBRRS 2010, 2593
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen widersprüchlicher Angaben

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2010 - Verg 5/10

Angebote müssen, um wertbar zu sein, inhaltlich in sich schlüssig und widerspruchsfrei sein.

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IBRRS 2010, 2523
VergabeVergabe
Rücknahme Nachprüfungsantrag: Wer trägt Kosten?

VK Berlin, Beschluss vom 20.05.2010 - VK-B2-3/10

1. Bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags trägt der Antragssteller die Kosten, wenn der Auftraggeber nicht unnötigerweise die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens veranlasst hat.

2. Eine vom Grundsatz der Kostentragungspflicht des Antragstellers abweichende Entscheidung kann bei groben vergaberechtlichen Verstößen des Auftraggebers, die nicht allein auf einer rechtlichen Fehleinschätzung beruhen, in Betracht kommen.

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IBRRS 2010, 2520
VergabeVergabe
Regelverstöße rechtzeitig erkennen und rügen

VK Nordbayern, Beschluss vom 18.06.2010 - 21.VK-3194-18/10

1. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist der Bieter verpflichtet, aufgrund der Bekanntmachung erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbar sind Regelverstöße, die bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlichen Unternehmen erkannt werden.

2. Für eine laienhafte rechtliche Bewertung der Intransparenz von Wertungskriterien bedarf es keiner rechtlichen Beratung. Es geht allein um die Einschätzung des fachkundigen Bieters, ob er sich aufgrund der ihm erteilten Informationen im Stande sieht, einen wettbewerbsfähigen Teilnahmeantrag zu erstellen, d.h. ob er hinreichend erkennen kann, worauf es dem öffentlichen Auftraggeber für seine Auswahlentscheidung unter den Bewerbern ankommt.

3. Bei der Auswahlentscheidung, welcher Bewerber zum Wettbewerb eingeladen wird, steht dem Auftraggeber ein weiter Beurteilungsspielraum zu, der jedoch durch die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts, insbesondere den Gleichheitsgrundsatz und den Wettbewerbsgrundsatz begrenzt wird. Der Beurteilungsspielraum ist dort überschritten, wo der Auftraggeber willkürliche und damit vergabefremde Zwecke durchsetzen will.

4. Grundsätzlich liegen die Auswahlkriterien und die Tiefe bei der Entscheidungsfindung im Ermessen der VSt.

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IBRRS 2010, 2514
VergabeVergabe
Aufhebung des Vergabeverfahrens bei Fehlen von Nachweisen

VK Nordbayern, Beschluss vom 08.06.2010 - 21.VK-3194-11/10

1. Die Erklärung eines Bieters zu seinem Angebot, die gegebenenfalls eine Änderung bedeutet, ist so auszulegen, wie sie von einem verständigen Empfänger in der Lage des Auftraggebers objektiv aufzufassen war. Es kommt also nicht darauf an, wie der Auftraggeber sie im vorliegenden Einzelfall tatsächlich verstanden haben kann.

2. Angebote, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten, können nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) VOL/A ausgeschlossen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Erklärung klar und unmissverständlich gefordert war. Zudem muss sich aus der Bekanntmachung bzw. den Ausschreibungsbedingungen ergeben, zu welchem Zeitpunkt die geforderten Unterlagen vorzulegen sind.

3. Die VOL/A enthält keine Vorgaben dazu, zu welchem Zeitpunkt Eignungsnachweise vorzulegen sind. Eine zwingende Vorlagepflicht mit Angebotsabgabe ist nicht normiert. Demnach ist ein Nachreichen von Unterlagen im Grundsatz nicht ausgeschlossen.

4. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 a) VOL/A sind Angebote zwingend auszuschließen, für deren Wertung wesentliche Preisangaben fehlen. Bei den Angaben zur jeweiligen Gewichtung der Preisgleitklausel handelt es sich um preisrelevante Angaben, da die jeweilige Gewichtung des einzelnen Index in zukünftige Preiserhöhungen einwirkt.

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IBRRS 2010, 2513
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unvollständige Ausfüllung eines Formblatts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2010 - Verg 3/10

Angebotsauslegung und Rechtsfolgen bei unvollständiger Ausfüllung der Vergabeformulare (hier: Formblatt 371-B: Lohngleitklausel für Bauleistungen).

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IBRRS 2010, 2502
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungsnachweise und Mindestanforderungsprofil

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.06.2010 - 1 Verg 3/10

1. Die Anwendbarkeit des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB setzt keine vorherige Rechtsbehelfsbelehrung voraus, da keine Rechtsmitteleinlegungsfrist im Sinne des Anhangs VII A - Bekanntmachung Nr. 24 zur VKR bestimmt wird.

2. Hat der Auftraggeber von der Bekanntmachung geforderter Eignungsnachweise und damit auch von der indirekten Bekanntgabe eines Mindestanforderungsprofils für die Eignung im Sinne des § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB abgesehen, darf er die Eignung eines Bieters nicht allein nicht mit der Begründung verneinen, dieser habe noch keine Erfahrungen mit Leistungen der ausgeschriebenen Art.

3. Bei der TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97 handelt es sich um eine nationale technische Spezifikation im Sinne des § 9 Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) VOB/A 2006.

4. Die Forderung eines Auftraggebers, die Einsatztauglichkeit einer passiven Schutzeinrichtung für Autobahnbaustellen mit einem "kompletten BAST-Prüfbericht" nachzuweisen, entspricht nicht mehr der Prüfpraxis der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

5. Ein Antragsteller, der die Einsatztauglichkeit der von ihm angebotenen passiven Schutzeinrichtung (noch) nicht auf andere Weise belegen kann, ist nicht antragsbefugt, weil ihm durch die fehlerhafte Forderung der Vergabestelle kein Schaden entstehen kann.

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IBRRS 2010, 2501
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Hilfsmittelverträge dürfen ohne Vergabeverfahren abgeschlossen werden!

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.04.2010 - L 21 KR 69/09 SFB

Hilfsmittelverträge müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden, wenn die Krankenkasse mit jedem geeigneten Unternehmen, das Interesse an der Leistungserbringung hat, einen Rahmenvertrag abschließt (Open-House-Verfahren).

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IBRRS 2010, 2500
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VergabeVergabe
Wartung einer Brandmeldeanlage: Bauleistung oder Dienstleistung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2010 - Verg 60/09

Weder die Wartung einer Brandmeldeanlage noch die Auswechselung einzelner Meldegeräte unterfallen dem Begriff von Bauleistungen (oder -arbeiten). Es handelt sich um eine Dienstleistung.

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IBRRS 2010, 2475
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VergabeVergabe
Gleichwertigkeit ausländischer Referenzen bei der Vergabe

OLG München, Beschluss vom 08.06.2010 - Verg 8/10

Eine ausdrückliche oder faktische Beschränkung auf deutsche Referenzobjekte verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot. Werden die zentralen Anforderungen einer DIN-Norm erfüllt, sind geringe landesspezifische Abweichungen der ausländischen Referenzobjekte für die Eignungsprüfung unbeachtlich.

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IBRRS 2010, 2388
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VergabeVergabe
Aufwendungen des Beigeladenen nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags?

OLG Celle, Beschluss vom 29.06.2010 - 13 Verg 4/10

Zur Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags im Beschwerdeverfahren (§ 128 Abs. 4 GWB n. F.)*)

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IBRRS 2010, 2367
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VergabeVergabe
Keine Toleranzgrenze im Vergaberecht! - Nichtoffenes Verfahren

VK Sachsen, Beschluss vom 19.05.2010 - 1/SVK/015-10

1. Leitet der Auftraggeber nach Aufhebung des offenen Verfahrens ein nichtoffenes Verfahren ein und teilt er den Bietern mit, es seien schriftliche Angebote einzureichen und Basis des Nichtoffenen Verfahrens seien die Verdingungsunterlagen des vorangegangenen Verfahrens, so sind die dort genannten Formvorschriften und Mindestbedingungen einzuhalten. Fordert der Auftraggeber, dass Formblätter und Erklärungen unterschrieben sein müssen, (..) und das An­gebot vom Bieter rechtsverbindlich an den genannten Stellen zu unterschreiben ist, so ist es nicht ausreichend, das alte Angebot kopiert und nicht unterzeichnet abzugeben oder lediglich ein geändertes neues Preisblatt einzureichen. Derartige Angebote sind zwingend auszuschließen, denn es liegt keine Willenserklärung des Bieters vor, die das Angebot in seiner Gesamtheit umfasst.*)

2. Setzt der Auftraggeber für die Unterbringung von Asylbewerbern Mindestwohnbereichsgrößen pro Person fest, so ist die Mindestraumgröße zwingend. Die im Mietrecht angewandte Toleranzgrenze von 10 % zur Bestimmung eines Mietmangels ist vorliegend nicht anzuwenden. Toleranzgrenzen sind dem Vergaberecht fremd. Auch kleinste Abweichungen führen hier zum Ausschluss, sofern der Auftraggeber diese nicht explizit zugelassen hat. Messungenauigkeiten im Vorfeld gehen zu Lasten des Bieters.*)

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IBRRS 2010, 2366
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VergabeVergabe
Zur Eintragung in ein Präqualifikations-Verzeichnis

VK Sachsen, Beschluss vom 11.05.2010 - 1/SVK/011-10

1. § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A, der Eignungsnachweise mittels Eintragung in das PQ-Verzeichnis zulässt, sieht nach seinem Wortlaut vor, dass alle öffentlichen Auftraggeber, die zur Anwendung der VOB/A verpflichtet sind, den Eintrag in die Liste der Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) als Eignungsnachweise verbindlich anerkennen. Daher setzt der Hinweis des Bewerbers auf seine durch PQ nachgewiesene Eignung keineswegs das Einverständnis des Auftraggebers voraus.*)

2. Das Präqualifizierungsverfahren dient der Entbürokratisierung und Vereinfachung des Vergabeverfahrens und soll dem Bieter die zeit- und kostenaufwändige Mühe ersparen, für jede neue Ausschreibung um die er sich bewirbt erneut die geforderten Eignungsunterlagen zusammenzustellen. Dieses dem Grunde nach begrüßenswerte System der Präqualifikation würde ad absurdum geführt, wenn Nachweislücken, die sich lediglich aufgrund der noch nicht durch die Präqualifizierungsstelle erfolgten jährlichen Aktualisierungen ergeben, zu Lasten eines Bieters gingen. Denn dann wäre dieser wiederum vor jeder neuen Ausschreibung gehalten, zu überprüfen, ob die hinterlegten Dokumente noch dem aktuellen Anforderungsniveau entsprechen.*)

3. Etwas anderes gilt generell für den Fall, dass der Auftraggeber gesonderte, auftragsbezogene Eignungsnachweise fordert, die nicht in dem PQ-System hinterlegt sind. Hier ist und bleibt es Sache des Bieters darauf zu achten, dass er diese zusätzlichen Nachweise fristgerecht und anforderungsgemäß erbringt, da anderenfalls das Angebot vom Ausschluss bedroht ist.*)

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IBRRS 2010, 2364
VergabeVergabe
Vergabe von Generalplanungsleistungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.02.2010 - VgK-01/2010

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2363
VergabeVergabe
Ausschluss wegen fehlender Unterlagen

VK Lüneburg, Beschluss vom 19.03.2010 - VgK-09/2010

1. Ein Bieter ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB mit seiner Beschwerde dann präkludiert, soweit er einen Verstoß erkennt, aber nicht sofort rügt, sondern die Wertung abwartet.

2. Werden geforderte Unterlagen nicht vorgelegt, führt dies zum zwingenden Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs.1 b, § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A.

3. Zur Frage der Zulässigkeit der Forderung nach einer bauaufsichtlichen Zulassung.

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IBRRS 2010, 2356
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VergabeVergabe
Definition zwingender "Soll"-Vorgaben und Hinweise zur Zertifizierung

VK Sachsen, Beschluss vom 20.04.2010 - 1/SVK/008-10

1. Ist eine "Soll-Vorgabe" Bestandteil des Leistungsverzeichnisses, so ist diese als zwingend zu verstehen, wenn keine Abweichung von diesem Regelfall zugelassen wird. Eine Soll-Vorgabe führt nicht dazu, dass es in das Belieben des Bieters gestellt wird, ob er diese erfüllt oder nicht.*)

2. Ist in den Verdingungsunterlagen die Zertifizierung eines komplexen Systems mit verschiedenen Komponenten gefordert, so hat der Auftraggeber im Sinne der Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung nach § 9 Nr. 1 VOB/A zu bezeichnen, welche Komponenten nach welchen Prüfnormen zu zertifizieren sind.*)

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IBRRS 2010, 2355
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VergabeVergabe
Rügeerhebung beim Projektsteurer und Anspruch bei Unterkostenangebot

VK Sachsen, Beschluss vom 01.04.2010 - 1/SVK/007-10

1. Hat der Auftraggeber einen Dritten ("Projektsteuerer") mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt und ist dieser während des Vergabeverfahrens wiederholt gegenüber den Bietern als Ansprechpartner »an Stelle« des Auftraggebers aufgetreten, kann es zur Wahrung der Rügefrist genügen, wenn die Rüge bei dem beauftragten Dritten erhoben wird.*)

2. Die Kalkulation eines Angebote berührt den Kernbereich unternehmerischen Handelns im Wettbewerb und ist zunächst Sache der Bieter. Allein dann, wenn die Abgabe eines Unterkostenangebotes zugleich eine wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweise darstellt, kann ein Mitbieter aus § 97 Abs. 7 GWB einen Anspruch auf Einhaltung des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A haben. Dies ist u. a. dann der Fall, wenn ein Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird, einen Mitbewerber vom Markt zu verdrängen. Hierfür müssen Anhaltspunkte vorliegen. Der bloße Hinweis des Antragstellers, dass man selbst bereits an der Grenze der Auskömmlichkeit kalkuliert habe, rechtfertigt keinesfalls den Schluss, dass das günstigere Angebot der Beigeladenen damit automatisch ein marktverdrängendes Unterkostenangebot sein muss.*)




IBRRS 2010, 2352
VergabeVergabe
Beurteilungsspielraum des Auftraggebers bei Verfahrensausgestaltung

VK Sachsen, Beschluss vom 16.03.2010 - 1/SVK/003-10

Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Ausgestaltung des Vergabeverfahrens ein grundsätzlich weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu, der durch die Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt kontrollierbar ist. Dies gilt auch für die Wahl der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung, die grundsätzlich nur gewährleisten müssen, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält.*)

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IBRRS 2010, 2349
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VergabeVergabe
Zuständigkeit der Länder-VK bei Vergabeverfahren in Auftragsverwaltung

VK Sachsen, Beschluss vom 12.02.2010 - 1/SVK/002-10

1. § 106 a Abs. 2 Satz 1 GWB begründet eine ausschließliche Zuständigkeit der Vergabekammern der Länder, wenn ein Vergabeverfahren von einem Land für den Bund im Rahmen der Auftragsverwaltung durchgeführt wird.

2. Wenn im Rahmen der Auftragsverwaltung länderübergreifend Gebietslose gebildet werden, ohne, dass die Gebietslose derart verknüpft werden, dass sie einen einheitlichen Beschaffungsvorgang bilden, so kann eine Vergabekammer nur dann zuständig im Sinne des § 106 Abs. 3 GWB sein, wenn der Sitz eines im jeweiligen Gebietslos belegenen öffentlichen Auftraggebers die Zuständigkeit dieser Vergabekammer begründet.

3. Die Federführung eines mit der Auftragsverwaltung betrauten öffentlichen Auftragsgebers eines Landes für die Vergabe eines nicht von seiner eigenen Zuständigkeit betroffenen Gebietsloses, das einen eigenen Beschaffungsvorgang darstellt, begründet keine eigene Zuständigkeit im Rahmen der Auftragsverwaltung. Die federführende Körperschaft handelt nur als Vertreter der im Rahmen der Auftragsverwaltung zuständigen Länder.

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IBRRS 2010, 2346
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VergabeVergabe
Bieter muss sich an Erklärungen in Formblatt festhalten lassen

VK Sachsen, Beschluss vom 10.03.2010 - 1/SVK/001-10

1. Kommt ein Bieter dem Verlangen des Auftraggebers nach Vorlage von EFB-Preisblättern zuvor, in dem er bereits mit Angebotsabgabe das entsprechende Formblatt vollständig ausgefüllt vorlegt, muss er sich an dieser vollständigen Erklärung auch festhalten lassen. Ergeben sich aus diesem Formblatt Widersprüche zu den übrigen Aussagen im Angebot, geht dies zu Lasten des Bieters. Ein Ausschluss des Angebotes wegen Unklarheit der darin enthaltenen Erklärungen ist vor diesem Hintergrund gerechtfertigt.*)

2. Sehen die Bewerbungsbedingungen folgende Formulierung vor: "Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn die von der Vergabestelle gesondert verlangten Unterlagen nicht zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden." so sind bei gesondert verlangten Unterlagen mit fruchtlosem Ablauf der Vorlagefrist Angebote auszuschließen.*)

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IBRRS 2010, 2342
Mit Beitrag
VergabeVergabe
4.Teil des GWB findet für vorliegenden Pachtvertrag keine Anwendung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.11.2009 - 1 VK LVwA 19/09

Ausweislich § 100 Abs. 2 h) GWB ist der Vierte Teil des GWB für Aufträge über den Erwerb oder Mietverhältnisse über oder Rechte an Grundstücken oder vorhandenen Gebäuden oder anderem unbeweglichen Vermögen ungeachtet ihrer Finanzierung nicht anzuwenden. Gegenstand des Nachprüfungsantrages ist hier ein bereits geschlossener Vertrag, der als Pachtvertrag einzustufen ist.*)

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IBRRS 2010, 2341
VergabeVergabe
Rechtzeitigkeit der Rüge

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.07.2009 - 1 VK LVwA 16/09

Dem Bieter wird nach dem Erkennen des Vergabefehlers ein gewisser Zeitraum - je nach Lage des Einzelfalls bis zu fünf Tage, in sehr schwierigen Fällen maximal zwei Wochen - zugebilligt, innerhalb dessen er Gelegenheit hat, die Sach- und Rechtslage zu überprüfen und zu entscheiden, ob und ggfs. mit welchen konkreten Formulierungen eine Rüge erhoben werden soll.*)

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IBRRS 2010, 2340
VergabeVergabe
Bieterstellung und "Quasibieterstellung" - Präklusion nach § 107 GWB

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.06.2009 - 1 VK LVwA 13/09

Wenn es dem Antragsgegner mangels Bieter- bzw. "Quasibieterposition" der Antragstellerin an einer Verpflichtung zur Information gemäß § 13 VgV in direkter bzw. analoger Anwendung fehlt, kann die Nichtinformation der Antragstellerin gemäß § 13 Satz 6 VgV auch nicht zur Unwirksamkeit der vertraglichen Bindungen zwischen dem Antragsgegner und der Beigeladenen führen. Wenn keine anderen Gründe für eine eventuelle Unwirksamkeit erkennbar sind, muss von der Wirksamkeit der Verträge ausgegangen werden.*)

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IBRRS 2010, 2339
VergabeVergabe
Rügeerfordernis und Zulässigkeit eines Verfahrens ohne Bekanntmachung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.05.2009 - 1 VK LVwA 11/09

1. Zur Rügeerfordernis im Hinblick auf de-facto-Vergabe bzw. Verhandlungsverfahren ohne Vergabebekanntmachung

2. Zur Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Vergabebekanntmachung

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IBRRS 2010, 2338
VergabeVergabe
Formelle Vollständigkeit und gleichwertiger Mangel

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.04.2010 - 1 VK LVwA 65/09

1. Zu den Anforderungen an die formelle Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen einer Bewerbung.

2. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ist dann gegeben, wenn sämtliche abgegebenen Teilnahmeanträge an einem gleichwertigen Mangel leiden. Bei Zweifeln an der Korrektheit der inhaltlichen Auswertung eines Teilnahmeantrages, ist kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz anzunehmen, wenn der Teilnahmeantrag der Antragstellerseite bereits formell unvollständig ist, die inhaltliche Bewertung konkurrierender Teilnahmeanträge bleibt dann unbeachtlich.

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IBRRS 2010, 2325
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschreibung der Baubegleitenden Rechtsberatung nach VOF!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010 - Verg 55/09

1. Nach § 5 VgV ist auf freiberufliche Dienstleistungen die VOF nur anzuwenden, wenn ihr Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann. Umgekehrt hat auch für freiberufliche Tätigkeiten die VOL/A zu gelten, sofern die Lösung der Aufgabe eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist.

2. Hat bei der Ausführung der Leistung der Auftragnehmer beträchtliche Kognitions-, Bewertungs- und Gestaltungsspielräume, die sich auf das Erkennen von Problemstellungen, die Entwicklung von Lösungswegen und die Beratungsergebnisse erstrecken, so lässt sich der auftragsinhalt vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschreiben, so das entsprechend die VOF anzuwenden ist.

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IBRRS 2010, 4853
VergabeVergabe
Eingeschränkte Rügepräklusion gemäß EuGH-Rechtsprechung

VK Saarland, Beschluss vom 08.03.2010 - 1 VK 3/2010

1. Nach der Rechtssprechung des EuGH vom 28.01.2010 zum Merkmal der "Unverzüglichkeit" (Rs. C-406/08 und C-456/08) ist ein Nachprüfungsantrag zukünftig in der Regel nicht schon deshalb als unzulässig einzustufen, weil der geltend gemachte Vergaberechtsverstoß nicht "unverzüglich" im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB gerügt wurde. Dies gilt bis zu einer eventuellen Klarstellung durch den Gesetzgeber oder einer einschlägigen anderslautenden höchstrichterlichen Rechtsprechung.*)

2. Die Präklusionstatbestände des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis 4 GWB bleiben von dieser Rechtssprechung des EuGH unberührt.*)

3. Ein Vergabeverstoß hinsichtlich der sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Mängel ist immer dann erkennbar, wenn einem Bieter die Tatsachen, die einen möglichen Vergabeverstoß begründen, aus den ihm zugänglichen Unterlagen bewusst werden können. Dies löst eine Rügepflicht nach Maßgabe von § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB bis zur Angebotsabgabefrist aus, zumindest jedoch eine Pflicht zur Thematisierung der Problematik gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber im Rahmen einer Bieteranfrage.*)

4. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren verlangt, dass dem öffentlichen Auftraggeber alle zur Kennzeichnung der angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind, deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belastet, aber ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert war, so dass sie als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen. Ob einem Umstand Relevanz für die Vergabeentscheidung zukommt, entscheidet einzig und allein der Auftraggeber. Alle Erklärungen, die der Auftraggeber dadurch, dass er sie gefordert hat, als Umstände ausgewiesen hat, deren Vorlage für die Entscheidung relevant sein sollen, haben vorzuliegen, da ansonsten keine in jeder Beziehung vergleichbaren Angebote vorliegen.*)

5. Die Wettbewerbsrelevanz ist irrelevant, da es hierauf weder ankommt, noch Sache des Bieters ist, zu entscheiden, was der Auftraggeber für wettbewerbsrelevant hält. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind auszuschließen, unabhängig davon, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen oder Nachweise handelt oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf den Preis, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebotes haben. Der Grundsatz der Transparenz und Gleichbehandlung verlangt, dass die Angebote in jeder Hinsicht vergleichbar sind.*)

6. Nur dann, wenn der Auftraggeber nach § 24 VOB/A mit dem Bieter verhandeln darf, fehlt regelmäßig ein zwingender Grund für den Ausschluss.*)

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IBRRS 2010, 2312
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eingeschränkte Rügepräklusion gemäß EuGH-Rechtsprechung

VK Saarland, Beschluss vom 08.03.2010 - 1 VK 03/2010

1. Nach der Rechtssprechung des EuGH vom 28.01.2010 zum Merkmal der "Unverzüglichkeit" (Rs. C-406/08 und C-456/08) ist ein Nachprüfungsantrag zukünftig in der Regel nicht schon deshalb als unzulässig einzustufen, weil der geltend gemachte Vergaberechtsverstoß nicht "unverzüglich" im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB gerügt wurde. Dies gilt bis zu einer eventuellen Klarstellung durch den Gesetzgeber oder einer einschlägigen anderslautenden höchstrichterlichen Rechtsprechung.*)

2. Die Präklusionstatbestände des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis 4 GWB bleiben von dieser Rechtssprechung des EuGH unberührt.*)

3. Ein Vergabeverstoß hinsichtlich der sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Mängel ist immer dann erkennbar, wenn einem Bieter die Tatsachen, die einen möglichen Vergabeverstoß begründen, aus den ihm zugänglichen Unterlagen bewusst werden können. Dies löst eine Rügepflicht nach Maßgabe von § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB bis zur Angebotsabgabefrist aus, zumindest jedoch eine Pflicht zur Thematisierung der Problematik gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber im Rahmen einer Bieteranfrage.*)

4. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren verlangt, dass dem öffentlichen Auftraggeber alle zur Kennzeichnung der angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind, deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belastet, aber ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert war, so dass sie als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen. Ob einem Umstand Relevanz für die Vergabeentscheidung zukommt, entscheidet einzig und allein der Auftraggeber. Alle Erklärungen, die der Auftraggeber dadurch, dass er sie gefordert hat, als Umstände ausgewiesen hat, deren Vorlage für die Entscheidung relevant sein sollen, haben vorzuliegen, da ansonsten keine in jeder Beziehung vergleichbaren Angebote vorliegen.*)

5. Die Wettbewerbsrelevanz ist irrelevant, da es hierauf weder ankommt, noch Sache des Bieters ist, zu entscheiden, was der Auftraggeber für wettbewerbsrelevant hält. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind auszuschließen, unabhängig davon, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen oder Nachweise handelt oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf den Preis, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebotes haben. Der Grundsatz der Transparenz und Gleichbehandlung verlangt, dass die Angebote in jeder Hinsicht vergleichbar sind.*)

6. Nur dann, wenn der Auftraggeber nach § 24 VOB/A mit dem Bieter verhandeln darf, fehlt regelmäßig ein zwingender Grund für den Ausschluss.*)