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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 3800
VergabeVergabe
Vergabe von Rettungsdienstleistungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2008 - Verg 50/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3794
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Ausschreibungspflicht von Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 17.11.2009 - Rs. C-451/08

1. Das Vorliegen eines öffentlichen Bauauftrags oder einer öffentlichen Baukonzession im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG setzt eine unmittelbare Verbindung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und den zu realisierenden Arbeiten oder Werken voraus. Diese unmittelbare Verbindung kann insbesondere darin bestehen, dass das Bauwerk von der öffentlichen Verwaltung erworben werden soll oder ihr unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt, oder aber darin, dass die Initiative für die Realisierung beim öffentlichen Auftraggeber liegt oder dieser zumindest teilweise deren Kosten trägt.*)

2. Die Begriffe des öffentlichen Bauauftrags und der öffentlichen Baukonzession im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG setzen eine vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers gegenüber der öffentlichen Verwaltung zur Erbringung der vereinbarten Leistung voraus. Die Folgen einer etwaigen Nichterfüllung von Seiten des Auftragnehmers richten sich nach dem nationalen Recht.*)

3. Mit einer öffentlichen Baukonzession im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG kann nie vorgesehen werden, dass dem Konzessionär ein unbefristetes Recht an der Sache, die Gegenstand der Konzession ist, eingeräumt wird.*)

4. Wenn es klare Hinweise darauf gibt, dass die Gemeinschaftsvorschriften über öffentliche Aufträge und Konzessionen umgangen werden sollten, können bei der rechtlichen Würdigung eines Sachverhalts die beiden - auch in zeitlicher Hinsicht - förmlich voneinander getrennten Handlungen der Veräußerung eines Grundstücks und der Vergabe eines Auftrags oder einer Konzession für dieses Grundstück als eine einzige Rechtshandlung angesehen werden. Es ist Sache des nationalen Gerichts, auf der Grundlage aller Fallumstände zu prüfen, ob eine solche Umgehungsabsicht vorliegt.*)

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IBRRS 2009, 3778
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Urkundenfälschung an Vergabeakten

OLG Jena, Urteil vom 23.06.2009 - 1 Ws 222/09

1. Um im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB verfälscht werden zu können, muss eine Urkunde nach der Vorstellung des Ausstellers fertiggestellt sein. Ein Zeitpunkt, zu dem Vergabeakten fertiggestellt sein müssen, ist nicht festzustellen.*)

2. Ob Vergabeakten eine Gesamturkunde darstellen können, ist von ihrer Gestaltung im Einzelfall abhängig.*)

3. Eine Gesamturkunde kann nur vorliegen, wenn die Einzelurkunden körperlich oder zumindest durch chronologische Ordnung und lückenlose Paginierung verbunden sind und der Gesamtheit ein zusätzlicher Erklärungsinhalt zukommt.*)

4. Veränderungen in Vergabeakten können nicht als Falschbeurkundung im Amt nach § 348 StGB geahndet werden.*)

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IBRRS 2009, 3750
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Umfang der Bekanntgabe eines Wertungssystems

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2009 - Verg 10/09

1. Der öffentliche Auftraggeber hat in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung alle Zuschlagskriterien anzugeben, deren Verwendung er vorsieht, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung. Umgekehrt darf der Auftraggeber keine Unterkriterien oder Gewichtungsregeln anwenden, die er den am Auftrag interessierten Unternehmen nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat. Dies hat auch zu gelten, wenn der Auftraggeber solche Kriterien und Regeln im Nachhinein aufgestellt hat.

2. Unter Unterkriterien werden Kriterien verstanden, die die eigentlichen Zuschlagskriterien genauer ausformen und präziser darstellen, worauf es dem Auftraggeber im Einzelnen ankommt. Gewichtungsregeln bestimmen, wie die (zu erwartenden) Angaben der Bieter zu den einzelnen Kriterien und Unterkriterien zu bewerten sind und wie beispielsweise eine Umrechnung in Wertungspunkte erfolgt.

3. Die Frage, in welcher Differenziertheit und Tiefe ein öffentlicher Auftraggeber ein Bewertungssystem mit Unter-Unterkriterien und Gewichtungsregeln im Vorhinein aufzustellen hat, lässt sich nur einzelfallbezogen beantworten.

4. Der Auftraggeber muss für die Angebotswertung kein bis in letzte Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen, das im Übrigen dann auch Gefahr liefe, endlos und unpraktikabel zu werden. Insoweit ist auch daran zu erinnern, dass der Auftraggeber auf der letzten Ebene der Angebotswertung einen Wertungsspielraum hat. Dieser darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass er vergaberechtlich in jedem Fall daran gebunden wird, im Voraus in mehrstufige Unterkriterien und entsprechende Gewichtungen aufgegliederte Bewertungsregeln aufzustellen (und diese den Bietern in der Regel mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntzugeben). Von daher ist nicht zu beanstanden, wenn sich der Auftraggeber auf der vierten Stufe der Angebotswertung in einem Restbereich eine freie Wertung vorbehält.

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IBRRS 2009, 3731
VergabeVergabe
Aufhebung der Ausschreibung bei kostenübersteigenden Angeboten

VK Bund, Beschluss vom 17.01.2008 - VK 1-152/07

1. Die Ausschreibung kann rechtmäßig aufgehoben werden, wenn die im Rahmen der Ausschreibung abgegebenen Angebote deutlich (mehr als 30%) über den geschätzten Kosten liegen und somit aus Wirtschaftlichkeitserwägungen - insbesondere weil eine Finanzierung des Vorhabens im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze nicht möglich ist- ein Zuschlag auf die im Wettbewerb verbliebenen Angebote aus haushalterischen Gründen nicht in Betracht kommt.

2. Zweck des Vergaberechts ist es, dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, eine Ausschreibung vorzeitig zu beenden, um so der öffentlichen Hand eine sparsame Verwendung der ihr anvertrauten Mittel zu ermöglichen.

3. Mit diesem Zweck wäre es unvereinbar, wenn in jedem eingeleiteten Vergabeverfahren auch ein Zuschlag erteilt werden müsste. Auch der Bieter, der im Rahmen einer Ausschreibung das annehmbarste Angebot abgegeben hat, hat deshalb nicht von vornherein Anlass, darauf zu vertrauen, dass ihm der ausgeschriebene Auftrag erteilt wird.

4. Eine Aufhebung ist immer dann gerechtfertigt, wenn die vom Auftraggeber vorgenommene Kostenermittlung nicht zu beanstanden ist.

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IBRRS 2009, 3719
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unterscheidung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien!

EuGH, Urteil vom 12.11.2009 - Rs. C-199/07

Der Auftraggeber muss in seiner Vergabebekanntmachung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien unterscheiden.

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IBRRS 2009, 3717
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Berichtigungsbeschluss und sofortige Beschwerde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2009 - Verg 1/09

1. Ist die Beschwerde nicht in der gebotenen Form oder Frist eingelegt oder begründet worden, erfüllt die Begründung nicht die Mindestanforderungen des § 117 Abs. 2 Satz 2 GWB oder ist sie aus sonstigen Gründen unzulässig, verwirft das OLG die Beschwerde ohne Sachprüfung. In Analogie zu § 522 ZPO, § 69 GWB (über § 120 Abs. 2 GWB) bedarf es dazu keiner mündlichen Verhandlung.

2. Ein Berichtigungsbeschluss eröffnet einem Antragsteller keine neue Beschwerdemöglichkeit gegen den berichtigten Beschluss. Vielmehr wirkt die Berichtigung in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung der §§ 118 VwGO, 319 ZPO auf den Erlass oder die Verkündung der Entscheidung zurück, so dass die berichtigte Entscheidung als erlassen oder verkündet gilt.

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IBRRS 2009, 3713
VergabeVergabe
Keine Auftragsvergabe bei Ausschluss aller übrigen Angebote

VK Bund, Beschluss vom 14.02.2008 - VK 1-12/08

1. Im Falle einer Rechtsverletzung kann verlangt werden, dass eine Auftragsvergabe in dem eingeleiteten Vergabeverfahren unterbleibt, weil aufgrund des bereits vorgenommenen Ausschlusses aller übrigen Angebote kein Angebot mehr vorläge, auf das der Zuschlag erteilt werden könnte.

2. Bei der Durchführung eines Belastungsversuchs handelt es sich um eine im Rahmen der Auftragsdurchführung wesentliche Ingenieurleistung.

3. Es handelt sich um einen zumindest in qualitativer Hinsicht nicht unwesentlichen Leistungsteil für den offensichtlich davon ausgegangen wird, dass die Bieter diese Leistung nicht als Eigenleistung erbringen können, sondern hierfür einen Dritten beauftragen müssen. Aufgrund seiner qualitativen Bedeutung kann dieser Leistungsteil auch nicht als reine Hilfsfunktion qualifiziert werden.

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IBRRS 2009, 3712
VergabeVergabe
Eignungsprüfung: Was darf Auftraggeber berücksichtigen?

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.09.2009 - VgK-37/2009

1. Der Auftraggeber darf im Rahmen der Eignungsprüfung auch Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführt wurden, berücksichtigen. Vergleichbarkeit bedeutet nicht "Gleichheit". Vielmehr genügen zumindest grundsätzlich bereits solche Referenzen, die belegen, dass ein Bewerber bereits Aufgaben ausgeführt hat, die im technischen Bereich und hinsichtlich der Organisation der nachgefragten Leistung einen etwa gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen

2. Ferner darf der Auftraggeber auch eigene Erfahrungen aus kleineren, noch nicht abgeschlossenen Aufträgen berücksichtigen.

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IBRRS 2009, 3711
VergabeVergabe
Vergütung der Ausarbeitung eines Lösungsvorschlags

LG Mühlhausen, Urteil vom 18.10.2005 - 6(5)O 1473/04 g

1. Die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen nach § 24 Abs. 2 VOF in der gestellten Planungsaufgabe kann nur im Rahmen des Verfahrens nach Abs. 3 oder eines Planungswettbewerbes verlangt werden.

2. Wenn ein Planungswettbewerb nicht stattgefunden hat, ist der Lösungsvorschlag, welcher von der Klägerin gemacht wurde, zu vergüten.

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IBRRS 2009, 3708
ProzessualesProzessuales
Abänderndes Angebot bei Mehrkosten durch Zeitverschiebung

OLG Köln, Urteil vom 18.11.2008 - 15 U 45/08

1. Die Voraussetzung des § 150 Abs. 2 BGB ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Fall angenommen worden, in dem der Baubeginn auf ein bestimmtes Datum festgelegt worden ist, das bei der Annahme des Angebots längst überschritten war, und sich die Parteien über die Geltung einer neuen Bauzeit geeinigt haben.

2. Das Verständnis für ein abänderndes Angebot lässt sich allenfalls aus der allgemeinen Erwägung herleiten, dass ein Unternehmer nach Treu und Glauben nicht erwarten muss, dass der Besteller an dem alten Preis auch dann festhalten will, wenn dem Unternehmer durch die zeitliche Verschiebung Mehrkosten entstehen. Ein entsprechender allgemeiner Rechtssatz in diesem Sinne lässt sich aus § 242 BGB indes nicht herleiten; ein solches Verständnis für den Unternehmer kann sich nur auf der Grundlage der Einzelfallumstände ergeben und im Wege der Auslegung ermitteln lassen.

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IBRRS 2009, 3676
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Weiter Handlungsspielraum bei technischen Vorgaben und Losaufteilung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2009 - Verg 25/09

1. Die Art der zu vergebenden Leistung, also der Auftragsgegenstand, kann verlangte technische Merkmale rechtfertigen, selbst wenn diese wettbewerbsfeindliche Auswirkungen haben.

2. Eine Gesamtvergabe ist aus anerkennenswerten und überwiegenden Gründen zulässig, wie zum Beispiel bei drohender Auftragszersplitterung.

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IBRRS 2009, 3665
VergabeVergabe
Auschlusstatbestände sind in jedem Verfahrensstadium zu prüfen!

VK Münster, Beschluss vom 15.09.2009 - VK 15/09

1. Es ist einer Vergabestelle verwehrt, sich nach Eröffnung des Wettbewerbs durch förmliche Ausschreibung mit einem anderen öffentlichen Auftraggeber über die Vergabe des ausgeschriebenen Auftrags unter Berufung auf die Entscheidung des EuGH, 9.6.2009, Rs. C-480/06, zu verständigen.*)

2. Eine Vergabestelle ist nicht verpflichtet, in ihren Vergabeunterlagen auf § 107 Abs. 4 GO NW iVm § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A hinzuweisen. Vielmehr muss eine Vergabestelle in jedem Verfahrensstadium prüfen, ob möglicherweise Ausschlusstatbestände hinsichtlich einzelner Bieter vorliegen.*)*)

3. Die Beurteilungsentscheidung der Vergabestelle, einen dringenden öffentlichen Zweck für die Ausführung eines Entsorgungsauftrages durch ein kommunalwirtschaftlich tätiges Unternehmen in ihrem Gebiet nicht anzunehmen, ist von den Nachprüfungsinstanzen ebenfalls auf grobe Fehleinschätzungen und Vertretbarkeit hin überprüfbar.*)*)

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IBRRS 2009, 3664
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss eines Unterkostenangebots

VK Münster, Beschluss vom 15.09.2009 - VK 14/09

1. Berücksichtigung des § 107 GO NW in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A bei der öffentlichen Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen.*)

2. Die Bieter haben kein subjektives Recht auf Ausschluss eines Unterkostenangebots iSv § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A, aber sie haben ein Recht darauf, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Wertung dies prüft, wenn entsprechende Anhaltspunkte ersichtlich sind.*)

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IBRRS 2009, 3660
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergütung des Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.10.2009 - 11 Verg 3/09

Der sachliche Grund dafür, dass der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Widerspruchsverfahren nach Nr. 2301 VV RVG geringer vergütet wird, liegt darin, dass er durch die - nach Nr. 2300 VV RVG vergütete - vorangegangene Tätigkeit im Ausgangsverfahren bereits in den Fall eingearbeitet ist.

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IBRRS 2009, 3637
VergabeVergabe
Keine Anordnung aufschiebender Wirkung wenn Zuschlagsverbot besteht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2008 - Verg 52/08

Die Antragsberechtigung für den Antrag, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde zu verlängern, fehlt, wenn schon von Gesetzes wegen ein Zuschlagsverbot besteht.

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IBRRS 2009, 3635
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Geforderter Mindestumsatz muss in Verhältnis zur Leistung stehen

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.06.2009 - VK 2 LVwA LSA-13/09

1. Bei der Forderung nach einem Mindestjahresumsatz für die letzten 3 Jahre ist in der Vergabebekanntmachung die geforderte Höhe anzugeben, sonst ist die Forderung zu vage und unbestimmt.

2. Der Auftraggeber überschreitet sein Ermessen, wenn er einen Mindestumsatz fordert, der in keinem angemessenen Verhältnis zur Leistung steht.

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IBRRS 2009, 3628
VergabeVergabe
Verstoß gegen Aufbewahrungspflicht – Aufhebung!

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.04.2009 - VgK-10/2009

Die Aufbewahrung lediglich einer Dateikopie stellt einen Verstoß gegen Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung des Angebots des Bieters dar. Dieser Verstoß kann, wenn die Angebotsfrist verstrichen und die Angebote durch die Auftraggeber geöffnet und ausgewertet wurden, nicht mehr durch einen Wiedereintritt in die Angebotswertung geheilt werden, sondern nur durch eine Aufhebung des Vergabeverfahrens beseitigt werden.

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IBRRS 2009, 3619
VergabeVergabe
Kommunalrechtlich unzulässige Teilnahme am Vergabeverfahren

VK Thüringen, Beschluss vom 07.05.2009 - 250-4003.20-2304

Zur kommunalrechtlich (Thüringen) unzulässigen Teilnahme (kommunaler Unternehmen)am Vergabeverfahren

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IBRRS 2009, 3605
VergabeVergabe
Erhebliche Gebührenreduzierung bei Erledigung

VK Münster, Beschluss vom 25.08.2008 - VK 16/08

Zur erheblichen Reduzierung der Gebühren bei Verfahrenserledigung ohne Entscheidung der Vergabekammer und zur Erstattung von Auslagen

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IBRRS 2009, 3604
VergabeVergabe
Erhebliche Gebührenreduzierung bei Erledigung

VK Münster, Beschluss vom 04.09.2008 - VK 13/08

Zur erheblichen Reduzierung der Gebühren bei Verfahrenserledigung ohne Entscheidung der Vergabekammer und zur Erstattung von Auslagen

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IBRRS 2009, 3603
VergabeVergabe
Keine Auslagenerstattung bei Antragsrücknahme

VK Münster, Beschluss vom 03.09.2008 - VK 11/08

Keine Auslagenerstattung bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags.

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IBRRS 2009, 3602
VergabeVergabe
Gleichstellungsklausel in Rabattvereinbarung unzumutbar

VK Bund, Beschluss vom 22.08.2008 - VK 2-73/08

Eine Rabattvereinbarung, die als materielle Mindestanforderung ausgestaltet ist und verlangt, dass der Unternehmer einen Grundrabatt gewähren muss, der mindestens eine Gleichstellung mit dem günstigsten am Markt befindlichen, wirkstoffgleichen Alternativprodukt herstellt, ist für die Bieter ein ungewöhnliches Wagnis und ist unzumutbar, weil eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation des Angebots unmöglich ist.

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IBRRS 2009, 3601
VergabeVergabe
Vergabestelle ist an eigene Vorgaben gebunden

VK Bund, Beschluss vom 21.08.2008 - VK 3-113/08

Die Vergabestelle ist schon aus Gründen der Gleichbehandlung an die eigenen Vorgaben gebunden; diese dürfen daher nicht im Nachhinein dadurch unterlaufen werden, dass der Vergleichbarkeitsmaßstab ausgedehnt wird.

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IBRRS 2009, 3600
VergabeVergabe
Zuschlag im Verhandlungsverfahren nach förmlichem Verfahren nichtig

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2008 - Verg 57/08

Wenn nach vorgegangenem aufgehobenen förmlichen Verfahren, an dem mehrere Bieter teilgenommen haben, ein Verhandlungsverfahren mit nur einem einzigen Bieter durchgeführt wird, ist dieser Zuschlag ohne Einhaltung der Informationspflichten gegenüber den anderen Bietern nichtig.

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IBRRS 2009, 3593
ProzessualesProzessuales
PKH auch im Vergabenachprüfungsverfahren möglich

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2008 - Verg 53/08

Auch im Vergabenachprüfungsverfahren kann Prozesskostenhilfe bewilligt werden.

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IBRRS 2009, 3589
VergabeVergabe
Technische Erläuterung kein unzulässiges Nachverhandeln

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2008 - Verg 49/08

1. Eine Änderung an den Verdingungsunterlagen kann auch gegeben sein, wenn inhaltlich eine andere Leistung angeboten wird, als im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben ist.

2. Wird lediglich die technische Eignung eines Systems näher erläutert, so liegt darin kein unzulässiges Nachverhandeln.

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IBRRS 2009, 3582
VergabeVergabe
Auftragswert: Optionsrechte und Vertragsverlängerungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.2008 - Verg 45/08

Optionsrechte und Vertragsverlängerungen sind bei der Bemessung des Auftragswerts zu berücksichtigen.

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IBRRS 2009, 3579
VergabeVergabe
Modifizierte Bewertungsmatrix muss rechtzeitig bekannt gemacht werden

VK Hessen, Beschluss vom 13.11.2008 - 69d-VK-54/2008

1. Eine Vergabestelle darf die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gemachte Bewertungsmatrix hinsichtlich diverser Kriterienhauptgruppen nur dann modifizieren und Unterkriterien und deren Gewichtung neu erstellen, wenn dies den Bietern vor Abgabe ihrer Angebote bekannt gemacht wird.*)

2. Ein Vergaberechtsverstoß liegt bereits dann vor, wenn die Vergabestelle die von ihr in Gestalt einer Bewertungsmatrix vorgenommene Gewichtung von Unterkriterien den Bietern nicht zu einem Zeitpunkt bekannt gemacht hat, bei dem diese noch bei der Angebotserstellung hätten berücksichtigt werden können.*)

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IBRRS 2009, 3572
VergabeVergabe
Widersprüchliche und missverständliche Verdingungsunterlagen

VK Hessen, Beschluss vom 10.11.2008 - 69-d-VK-53/2008

1. Voraussetzung für den Ausschluss eines Angebots gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 b i. V. m. § 21 Nr.1 Abs.1 S.3 VOB/A ist, dass den Verdingungsunterlagen zweifelsfrei zu entnehmen ist, dass ein Bieter mit Angebotsabgabe zumindest Art und Umfang vorgesehener Nachunternehmerleistungen zu benennen hat. Nur dann handelt es sich bei dieser Benennung um eine geforderte Erklärung im Sinne des § 21 Nr.1 Abs.1 Satz 3 VOB/A.*)

2. Widersprüchliche und missverständliche Verdingungsunterlagen sind nicht geeignet festzustellen, bei welchen Erklärungen es sich um geforderte Erklärungen i. S. des §21 Nr.1 Abs.1 Satz 3 VOB/A handeln soll, deren Fehlen zum zwingenden Ausschluss nach §25 Nr.1 Abs. 1 b VOB/A führt.*)

3. Es ist Sache der Vergabestelle sicherzustellen, dass sie in den Verdingungsunterlagen alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie den genauen Zeitpunkt ihrer Abgabe widerspruchsfrei fordert, die sie für die Prüfung und Wertung der Angebote benötigt. Unklarheiten gehen zu ihren Lasten und können nicht den zwingenden Ausschluss eines Angebotes wegen Fehlens geforderter Nachweise begründen.*)

4. Ein Ausschluss trotz fehlender Eindeutigkeit der Verdingungsunterlagen verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des § 97 Abs.2 GWB bzw. § 2 Nr.2 VOB/A.*)

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IBRRS 2009, 3569
VergabeVergabe
"Parallelwertung in der Laiensphäre" relevant für Rüge

VK Hessen, Beschluss vom 31.10.2008 - 69d-VK-47/2008

1. Zu den Voraussetzungen des Erkennens eines "Verstoßes gegen Vergabevorschriften" im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.*)

2. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber.*)

3. Ausreichend für eine positive Kenntnis eines Rechtsverstoßes im Rahmen einer Rüge gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist, dass der Antragsteller um einen Sachverhalt weiß, der einen Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt und es nach vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Verhalten der Vergabestelle als fehlerhaft zu beanstanden. Der Sachverhalt muss bei vernünftiger Würdigung einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen können. Für eine insoweit erforderliche rechtliche Wertung bedarf es lediglich einer "Parallelwertung in der Laiensphäre".*)

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IBRRS 2009, 3565
VergabeVergabe
Mutmaßende Behauptungen können inhaltlich ordnungsgemäße Rüge sein

VK Hessen, Beschluss vom 01.10.2008 - 69d-VK-45/2008

1. Mutmaßende Behauptungen eines Antragstellers erfüllen in Abgrenzung zu einer unzulässigen Verdachtsrüge die Voraussetzungen für eine inhaltlich ordnungsgemäße Rüge gemäß § 107 Abs. 3 GWB, wenn die Mutmaßungen durch allgemein behauptete und zugängliche Informationen - wie beispielsweise Produktinformationen - bedingt sind.*)

2. Verlangt ein Auftraggeber eine kostenlose Bereitstellung von Hilfsmaterialien (hier: Transportumschläge für Postdienstleistungen), kann damit nach objektivem Verständnis nur die Absicht des Auftraggeber nach Freistellung von einer diesbezüglichen Vergütung, nicht aber die kostenlose Erbringung einer Leistung in dem Sinne verstanden werden, dass der Auftragnehmer diese Leistung als kostenlose "Wohltat" erbringt.*)

3. Wertungsrelevante Annahmen, die zum Zeitpunkt der Wertung nicht mit der erforderlichen Sicherheit prognostizierbar sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.*)

4. Für eine positive Kenntnis eines Rechtsverstoßes im Rahmen einer Rüge des gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist es ausreichend, dass dem Antragsteller Tatsachen bekannt sind, die bei vernünftiger Würdigung einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen können. Hängt dies von einer rechtlichen Wertung ab, muss diese jedenfalls nach der gängigen praktischen Handhabung oder einer Parallelwertung in der Laiensphäre zu einem Mangel des Vergabeverfahrens führen.*)

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IBRRS 2009, 3548
VergabeVergabe
Maßstab der Ermittlung des Schwellenwertes durch die Vergabestelle

VK Hessen, Beschluss vom 14.10.2008 - 69d-VK-41/2008

1. Die Beteiligten eines Vergabeverfahrens haben im Hinblick auf die Über- oder Unterschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes nach § 3 Abs. 2 VgV eine Kostenschätzung der Vergabestelle dann hinzunehmen, wenn sie aufgrund objektiv vorliegender und erkennbarer Daten als vertretbar erscheint. Daran fehlt es etwa, wenn die Kostenschätzung auf erkennbar unrichtigen Daten beruht, wichtige Aspekte außer Betracht lässt oder pauschal und auf ungeprüft anderen Kalkulationsgrundlagen beruhende Werte übernimmt. Die Kostenschätzung ist als ein der eigentlichen Ausschreibung vorgeschalteter Vorgang mit Unsicherheiten und Unwägbarkeiten behaftet; sie kann nicht an den gleichen Maßstäben wie das Angebot der Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren gemessen werden, d. h. sie kann also aus nachträglicher Sicht durchaus unvollkommen sein.*)

2. Der der Vergabestelle bei der Ermittlung des Auftragswertes zustehende Beurteilungsspielraum, ist von der Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren zu beachten.*)

3. Sofern sich die Kostenschätzung an der aktuellen Marktlage nach objektiven Kriterien orientiert hat und auf der Grundlage einer sorgfältigen betriebswirtschaftlichen Planung durchgeführt wurde, ist in der Regel nicht von einer unzulässigen Umgehung der Vergabevorschriften auszugehen. Allerdings steigen die Anforderungen an die Genauigkeit der Wertermittlung und ihrer Dokumentation in dem Maße, je mehr sich der Auftragswert dem Schwellenwert nähert.*)

4. Kommt es nach der Aufhebung einer Ausschreibung erneut zu einem Vergabeverfahren, so ist die Mindestvoraussetzung für eine Antragsbefugnis in einem erneuten Nachprüfungsverfahren, dass sich ein Antragsteller mit einem eigenen Angebot auch an der zweiten Ausschreibung beteiligt hat.*)

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IBRRS 2009, 3547
VergabeVergabe
Keine Bietergemeinschaft möglich nach Festlegung des Bieterkreises

VK Hessen, Beschluss vom 30.07.2008 - 69d-VK-34/2008

1. Bei der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Öffentliche Vergabebekanntmachung können nach Festlegung des Bieterkreises durch den Auftraggeber diese Bieter keine Bietergemeinschaft mehr bilden.*)

2. Eine solche nachträglich gebildete Bietergemeinschaft ist unter Berücksichtigung der Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu Gunsten der übrigen aufgeforderten Bieter auszuschließen.*)

3. Eine solche nachträglich gebildete Bietergemeinschaft ist auch keine Teilnehmerin am Verhandlungsverfahren und kann insoweit keine Rechte im Sinne der § 97 Abs. 2 GWB (Gleichbehandlung) und § 97 Abs. 7 GWB (Verletzung subjektiver Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Verhandlungsverfahrens) geltend machen.*)

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IBRRS 2009, 3514
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wettbewerblicher Dialog: Keine Warnung vor Ausschluss von Dialogrunde

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2009 - 1 Verg 2/09

1. Die Vergabestelle darf den Teilnehmerkreis im wettbewerblichen Dialog reduzieren, wenn sie in der Bekanntmachung angibt, dass sie das Verfahren phasenweise zur schrittweisen Verringerung der Zahl der Lösungen durchführt.

2. Die vergaberechtlichen Grundsätze zwingen die Vergabestelle nicht, einem Unternehmen im Voraus mitzuteilen, dass und warum es in einer Zwischenwertung schlecht abschneidet und deshalb Gefahr läuft, die nächste Dialogrunde nicht zu erreichen.

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IBRRS 2009, 3493
VergabeVergabe
Verstoß gegen Pflicht zur europaweiten Ausschreibung: Antragsbefugnis

VK Hessen, Beschluss vom 30.03.2009 - 69d-VK-66/2008

1. Für die Zulässigkeit eines Feststellungsantrags nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist Voraussetzung, dass der Nachprüfungsantrag überhaupt zulässig war.

2. Hierfür ist ein Sachvortrag erforderlich, aus welchem sich schlüssig ergibt, dass gerade durch den ursprünglich gerügten Vergaberechtsverstoß die Aussichten auf die Berücksichtigung der Bewerbung beeinträchtigt worden sein konnten.

3. Allein der Verstoß gegen die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung verletzt nicht ohne Weiteres die Rechte eines Bieters, der durch eine andere Form der Veröffentlichung über die Vergabeabsicht informiert und daher auch in die Lage versetzt wurde, durch Anforderung der Verdingungsunterlagen sein Interesse zu bekunden und ein Angebot abzugeben.

4. Hatte ein Bieter die Möglichkeit, von der streitigen Ausschreibung Kenntnis zu erhalten und wäre jedenfalls in der Lage gewesen, sich an der Ausschreibung zu beteiligen, ist ein möglicher "Schaden" daher nicht auf einen Vergabestoß auf Seiten der Vergabestelle zurückzuführen.

5. Eine den Anforderungen des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entsprechende Rüge muss erkennen lassen, welcher Sachverhalt aus welchem Grund als Verstoß gegen Vergabevorschriften angesehen wird. Zwar sind an Form und Inhalt einer Rüge keine besonders hohen Anforderungen zu stellen, jedoch muss bei der Rüge, dass der maßgebliche Schwellenwert gemäß § 2 VgV überschritten wird, beispielsweise der Hinweis darauf enthalten sein, dass dies wegen der Einbeziehung auch der Optionsleistungen (§ 3 Abs. 6 VgV) der Fall gewesen ist. Allein die Feststellung, die ausgeschriebenen Dienstleistungen würden "den Schwellenwert des Gesamtauftrages von 206.000,00 Euro" überschreiten, lässt nicht erkennen, aufgrund welcher Berechnung im Einzelnen dies der Fall sein soll.

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IBRRS 2009, 3490
VergabeVergabe
Kostentragungspflicht nach Aufhebung des Vergabeverfahrens

VK Münster, Beschluss vom 22.09.2009 - VK 13/09

1. Hebt die Vergabestelle ihre Ausschreibung nach Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens auf, dann können die Kosten des Nachprüfungsverfahrens der Vergabestelle gemäß § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB auferlegt werden, soweit feststeht, dass diese die Aufhebung der Ausschreibung zu vertreten hat.*)

2. Die Regelung in § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB, wonach der Antragsteller die Kosten zu tragen hat, wenn sich der Antrag vor einer Entscheidung der Vergabekammer durch Rücknahme oder anderweitig erledigt hat, ist nachrangig zu Satz 3 des § 128 Abs. 3 GWB.*)

3. Ein berechtigtes Feststellungsinteresse wirtschaftlicher Art kann bei einer solchen Konstellation auch in der Abwendung einer nachteiligen Auslagenerstattung liegen.*)

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IBRRS 2009, 3489
VergabeVergabe
Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

VK Sachsen, Beschluss vom 13.08.2009 - 1/SVK/034-09

1. Eine vergaberechtsfreie Dienstleistungskonzession ist anzunehmen, wenn die vereinbarte Art der Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung besteht und impliziert, dass der Auftragnehmer das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene Betriebsrisiko übernimmt. Zur Annahme dieses Betriebsrisikos ist es ausreichend, wenn bei der Essensversorgung von Schulen und Kindertagesstätten die Vergütung auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages von den Sorgeberechtigten direkt an den Auftragnehmer bezahlt wird und der öffentliche Betreiber der Einrichtungen weder eine Mindestabnahmemenge, noch Portionszahlen garantiert.*)

2. Wenn der Antragsteller im Vorfeld des Vertragsschlusses geäußert hat, er sehe keine Ausschreibungspflicht, jedoch später noch rechtzeitig rügt, es bestünde eine Ausschreibungspflicht, ist hierin nicht notwendigerweise ein treuwidriges widersprüchliches Verhalten zu sehen. Es ist dem potentiellen Bieter, der u. U. laienhafte Kenntnisse des Vergaberechts hat, zuzugestehen, seine Rechtsmeinung, -insbesondere bei komplexeren Fragen des Vergaberechts- auch zu seinen Gunsten zu ändern. Die Rechtsordnung sanktioniert nicht jedes widersprüchliche Verhalten ohne weiteres, indem sie dagegen den Einwand der Verwirkung oder des "venire contra factum proprium" zulässt. Rechtsmissbräuchlich wird ein solches Vorgehen eines Bieters erst, wenn die Vergabestelle aufgrund besonderer Umstände auf einen entsprechenden Rügeverzicht des Bieters vertrauen durfte.*)

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IBRRS 2009, 3481
VergabeVergabe
Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede weit auszulegen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.10.2009 - 21.VK-3194-45/09

1. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede im Sinne des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f VOL/A ist mit Blick auf den das gesamte Vergabeverfahren beherrschenden Wettbewerbsgrundsatz (§ 97 Abs. 1 GWB; § 2 Nr. 1 VOL/A) weit auszulegen und deshalb nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind. Es ist mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsprinzip schlechterdings unvereinbar, wenn ein Bieter an der Ausschreibung teilnimmt, dem (ganz oder teilweise) das Angebot oder zumindest die Angebotsgrundlagen eines Mitbewerbers um den Zuschlag bekannt sind.*)

2. Die Angaben in den Verdingungsunterlagen sind gegenüber den Angaben in der Bekanntmachung nachrangig. Bei Unstimmigkeiten gilt daher die Bekanntmachung. Dies ergibt sich aus dem Transparenzgebot und dem Wettbewerbsgrundsatz (§ 97 Abs. 1 und 2 GWB).*)

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IBRRS 2009, 3480
VergabeVergabe
Erstmalige Abgabe eines Nebenangebots im Verhandlungsverfahren

VK Nordbayern, Beschluss vom 01.10.2009 - 21.VK-3194-28/09

Zur Zulässigkeit der erstmaligen Abgabe eines Nebenangebots im Verhandlungsverfahren.*)

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IBRRS 2009, 3474
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren

BGH, Urteil vom 29.09.2009 - X ZB 1/09

1. Die Geschäftsgebühr, die der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer erhält, ist auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens anzurechnen.*)

2. Zur Anwendbarkeit des § 15a RVG auf Altfälle.*)




IBRRS 2009, 3465
VergabeVergabe
Erfordernis einer "CE-Zertifizierung" zu unbestimmt

VK Bund, Beschluss vom 19.01.2009 - VK 3-182/08

Die im Leistungsverzeichnis verwendete Formulierung, dass das Produkt eine "CE-Zertifizierung" aufweisen und dies im Angebot belegt sein müsse ist unklar und genügt nicht den Anforderungen an die Bestimmtheit der Ausschreibung.

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IBRRS 2009, 3464
VergabeVergabe
Antragsteller (§ 115 Abs. 3 GWB) trägt auch Kosten des Gegners

VK Hessen, Beschluss vom 24.04.2008 - 69d-VK-11/2008

Zur Frage der Erstattung der Kosten des Antrags nach § 115 Abs. 3 GWB bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens.

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IBRRS 2009, 3463
VergabeVergabe
Kein Rechtsschutzinteresse an der Untersagung des Eröffnungstermins

VK Hessen, Beschluss vom 07.03.2008 - 69-d-VK-11/2008

1. Ein Rechtsschutzbedürfnis an einem Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB fehlt, wenn die Rechte des Antragstellers bereits durch das bestehende Zuschlagsverbot gemäß § 115 Abs. 1 GWB ausreichend geschützt sind und er seine Rechtsposition durch eine Entscheidung nach § 115 Abs. 3 GWB offensichtlich nicht verbessern kann.*)

2. Hat eine Vergabestelle ein Offenes Vergabeverfahren aufgehoben und führt im Anschluss ein Nichtoffenes Verfahren durch, hat ein Antragsteller, der im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens die Überprüfung der Aufhebung des Offenen Verfahrens begehrt, kein Rechtsschutzinteresse an der Untersagung des Eröffnungstermins im Nichtoffenen Verfahren.*)

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IBRRS 2009, 3460
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist Vertragsänderung ausschreibungspflichtig?

OLG Celle, Beschluss vom 29.10.2009 - 13 Verg 8/09

1. Eine Vertragsänderung (hier: Einführung der "blauen Tonne" für PKK) ist ausschreibungspflichtig, wenn sie einen Mehrbedarf an Personal und Fahrzeugen auslöst sowie eine Mehrvergütung von über 10% zur Folge hat, die für sich genommen den maßgeblichen Schwellenwert übersteigt.*)

2. Für die für ein In-house-Geschäft maßgebliche Frage, ob eine Gesellschaft im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber tätig ist, sind auch Umsätze von 100%igen Tochtergesellschaften zu berücksichtigen, wenn für Mutter und Tochter ein gemeinsamer konsolidierter Abschluss vorliegt, der Geschäftsbericht die Ertragslage beider Gesellschaften zusammenfasst und gruppeninterne Vorgänge eliminiert und die Tochter nur mit personeller und sachlicher Ausstattung der Mutter arbeitsfähig ist.*)

3. Hat bei einer de-facto-Vergabe der Antragsteller frühzeitig Kenntnis von der beabsichtigten Vergabe erlangt, kommt eine Verwirkung des Rechts auf Nachprüfung solange nicht in Betracht, wie ein Auftrag schon mangels Einhaltung der kommunalrechtlichen Vertretungsvorschriften nicht wirksam zu Stande gekommen ist.*)




IBRRS 2009, 3459
VergabeVergabe
Herstellerprospekte genügen nicht den Anforderungen an ein Prüfzeugnis

VK Hessen, Beschluss vom 06.07.2009 - 69d-VK-20/2009

1. Zu den nach § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A geforderten Erklärungen gehören auch Prüfzeugnisse über bestimmte Eigenschaften und Qualitätsanforderungen eines Produktes. Prospekte des jeweiligen Herstellers oder Produktdatenblätter genügen nicht den Anforderungen an ein Prüfzeugnis. Dieses soll der Vergabestelle die Feststellung der Eignung des angebotenen Produktes für den vorgesehenen Einsatz ermöglichen, sein Fehlen beeinträchtigt also die Vergleichbarkeit der Angebote und ist damit "wertungsrelevant". Beim Fehlen eines geforderten Prüfzeugnisses ist das Angebot daher nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) in Verb. mit § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 in Verb. zwingend von der Wertung auszuschließen.*)

2. Im Fall einer Abweichung von vorgegebenen Technischen Spezifikationen muss die Abweichung im Angebot eindeutig bezeichnet werden und ist die Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachzuweisen (§ 25 Nr. 4 VOB/A). Ein solcher Nachweis ist verzichtbar, wenn für den Öffentlichen Auftraggeber durch ein eingeschaltetes sachverständiges Büro die Gleichwertigkeit bescheinigt wird. *)

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IBRRS 2009, 3458
VergabeVergabe
Abweichung von 20% begründet "ungewöhnlich niedriges" Angebot

VK Hessen, Beschluss vom 20.08.2009 - 69d-VK-26/2009

1. Gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A kann die Vergabestelle vor einer Vergabe Einzelposten der Angebote überprüfen, wenn ihr die Angebote im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung "ungewöhnlich niedrig" erscheinen. Hierzu kann sie vom Bieter die erforderlichen Belege anfordern. Ausgangspunkt für die Beurteilung eines Angebots als "ungewöhnlich niedrig" ist grundsätzlich der Gesamt-Angebotspreis. Als "ungewöhnlich niedrig" gilt ein Angebot etwa bei einer Abweichung von ca. 20% vom günstigsten der eingegangenen Angebote. Weicht der angebotene Preis derart eklatant von dem an sich angemessenen Preis ab, dass dies sofort ins Auge springt, muss die Vergabestelle von einem ungewöhnlich niedrigen Preis ausgehen. Erst in diesem Fall besteht für sie eine Nachfragepflicht. Liegen die Abstände etwa bei einer Differenz von ca. 1,5 % zwischen den zwei günstigsten Angeboten, begründet dies nicht die Annahme eines ungewöhnlich "niedrigen Preises" im Sinne des § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A und damit auch keine Verpflichtung der Vergabestelle zur Überprüfung von Einzelpositionen.*)

2. Um eine Unauskömmlichkeit bzw. Unangemessenheit der Preise feststellen zu können, bedarf es einer für die Beurteilung als "auskömmlich und angemessen" heranzuziehenden Referenzgröße, von der aus die entsprechende Feststellung erst getroffen werden kann. Diese muss im Rahmen der Kostenschätzung der Vergabestelle festgelegt werden und aus dem Vergabevermerk hervorgehen. *)

3. Ein Ausschluss wegen "Unterdeckung" des Angebots in bestimmten Bereichen kann nur dann auf die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A gestützt werden, wenn die Vergabestelle begründete Zweifel darlegt, dass der Bieter nicht in der Lage sein werde, die geforderten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. *)

4. Ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung, das zum Ausschluss des Angebots nach § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A führen kann, liegt nur dann vor, wenn der angebotene Preis derart eklatant von dem von den Erfahrungswerten wettbewerblicher Preisbildung hergeleiteten angemessenen Preis abweicht, dass eine genauere Überprüfung nicht im Einzelnen erforderlich ist, sondern die Unangemessenheit des Angebotspreises sofort ins Auge fällt. *)

5. Unterkostenangebote sind nicht grundsätzlich unzulässig und öffentliche Auftraggeber sind nicht verpflichtet, nur "auskömmliche" Angebote zu berücksichtigen. *)

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IBRRS 2009, 3457
VergabeVergabe
Gewichtiges Interesse der Allgemeinheit an Großveranstaltung überwiegt

VK Hessen, Beschluss vom 27.04.2009 - 69d-VK-10/2009

1. Das gewichtige Interesse der Allgemeinheit, dass eine Großveranstaltung (hier der Hessentag 2009) wie geplant durchgeführt werden kann, wozu die Bereitstellung der erforderlichen Sanitärcontainer und Sicherheitseinrichtungen unabdingbare Voraussetzung ist, überwiegt das Interesse der Antragstellerin an Gewährung des Primärrechtsschutzes. Dies gilt, obwohl bei Erteilung des Zuschlages auf Grund der Gestattung für sie keine Möglichkeit mehr besteht, die ausgeschriebenen Aufträge zu erhalten, auch wenn ihr Nachprüfungsantrag zulässig und begründet sein sollte. Ohne das Vorhandensein der genannten Einrichtungen sind die meisten der geplanten Veranstaltungen überhaupt nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen durchführbar, was die Attraktivität und damit die Durchführung der gesamten Großveranstaltung in Frage stellen würde. Hierdurch würde sowohl der Vergabestelle als auch den einzelnen Veranstaltern ein erheblicher Schaden entstehen; demgegenüber muss der mögliche Schaden bei der Antragsstellerin zurückstehen.*)

2. Ist der für die Zuschlagserteilung, den Vertragsabschluss und die Lieferung und Aufbau der erforderlichen Einrichtungen noch verbleibende Zeitraum mit Sicherheit zu kurz bemessen, um noch die ordnungsgemäße Durchführung der Großveranstaltung und aller enthaltenen Veranstaltungen gewährleisten zu können, sind nicht nur die Interessen der Vergabestelle an einem reibungslosen Ablauf der Großveranstaltung erheblich beeinträchtigt. Auch die von ihr erbrachten erheblichen Aufwendungen, personellen und organisatorischen Vorleistungen werden dadurch in Frage gestellt. Ferner werden auch die Belange der Allgemeinheit und deren Interesse an der Durchführung dieses traditionellen Großereignisses erheblich tangiert.*)

3. Hat der Nachprüfungsantrag nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag nach § 115 Abs.2 S.1 GWB gegebenen Sach- und Streitstand zudem keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, überwiegen die Interessen der Vergabestelle und der Allgemeinheit an einer zügigen Vergabe die Interessen der Antragstellerin auf Gewährung des Primärrechtsschutzes und Zuschlagserteilung auf ihre Angebote. *)

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IBRRS 2009, 3456
VergabeVergabe
Vergaberechtliche Fragen der Sammlung von Altpapier und Gelbem Sack

VK Münster, Beschluss vom 22.09.2009 - VK 16/09

1. Zur Zulässigkeit einer Leistungsbeschreibung für das gemeinsame Sammeln und Transportieren von kommunalem Altpapier und Verkaufsverpackungen.*)

2. Zur Frage der Eigentumsverhältnisse an den Verkaufsverpackungen im Falle einer gemeinsamen Sammlung mit dem kommunalen Altpapier.*)

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IBRRS 2009, 3455
VergabeVergabe
Kein Anspruch eines mittelständischen Bieters auf Losaufteilung

VK Münster, Beschluss vom 07.10.2009 - VK 18/09

1. Auch die Neufassung des § 97 Abs. 3 GWB enthält keinen Anspruch eines mittelständischen Bieters auf Losaufteilung.*)

2. Die Vergabestellen haben weiterhin einen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Frage, ob eine Losaufteilung erfolgen soll. Dieser Beurteilungsspielraum ist für die Nachprüfungsinstanzen nur begrenzt überprüfbar. *)

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