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Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 3306
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe an eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft

EuGH, Urteil vom 15.10.2009 - Rs. C-196/08

Die Art. 43, 49 und 86 EG-Vertrag stehen einer freihändigen Vergabe einer öffentlichen Dienstleistung, die die vorherige Durchführung bestimmter Arbeiten mit sich bringt, an eine gemischt öffentlich-private Kapitalgesellschaft nicht entgegen, die eigens für die Durchführung dieser Dienstleistung und ausschließlich mit diesem Gesellschaftszweck geschaffen wird und bei der der private Gesellschafter mittels eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens ausgewählt wird, nachdem die finanziellen, technischen, operativen und verwaltungstechnischen Anforderungen, die die durchzuführende Dienstleistung betreffen, sowie die Merkmale des Angebots für die zu erbringenden Leistungen überprüft worden sind, sofern das fragliche Ausschreibungsverfahren den Grundsätzen des freien Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung entspricht, die nach dem EG-Vertrag für Konzessionen gelten.*)

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IBRRS 2009, 3305
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Echter Wettbewerb im Verhandlungsverfahren

EuGH, Urteil vom 15.10.2009 - Rs. C-138/08

1. Die Richtlinie 2004/18/EG des kann nicht auf eine Entscheidung angewandt werden, die ein öffentlicher Auftraggeber bei der Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags vor Ablauf der Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie getroffen hat.*)

2. Art. 22 Abs. 3 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG ist dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber dann, wenn ein Auftrag im Verhandlungsverfahren vergeben wird und die Zahl der geeigneten Bewerber die für das betreffende Verfahren festgelegte Mindestgrenze nicht erreicht, das Verfahren gleichwohl fortsetzen kann, indem er den oder die geeigneten Bewerber zur Verhandlung über die Auftragsbedingungen auffordert.*)

3. Die Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG ist dahin auszulegen, dass die Verpflichtung, einen echten Wettbewerb zu gewährleisten, erfüllt ist, wenn der öffentliche Auftraggeber unter den in Art. 7 Abs. 2 dieser Richtlinie genannten Bedingungen auf das Verhandlungsverfahren zurückgreift.*)

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IBRRS 2009, 3281
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Einhaltung von Mindesttariflöhnen

VK Münster, Beschluss vom 26.08.2009 - VK 11/09

1. Eine Vergabestelle ist nicht verpflichtet, bei der Vergabe von Reinigungsdienstleistungen in ihren Vergabeunterlagen die Einhaltung von Mindestlöhnen zu fordern.*)

2. Der Ausschluss von Angeboten, die unterhalb bestimmter Stundenverrechnungssätze die Leistungen angeboten haben, ist ohne Rechtsgrundlage nicht zulässig.*)

3. Die Forderung nach Vorlage von Erklärungen mit dem Angebot in Bezug auf die Einhaltung von Mindestlöhnen gemäß § 6 Satz 4 AEntG würde jedenfalls mittelbar die Regelung in § 97 Abs. 4 2. HS GWB unterlaufen.*)

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IBRRS 2009, 3280
VergabeVergabe
Aufhebung einer Kammerentscheidung

VK Münster, Beschluss vom 09.09.2009 - VK 7/09 K

1. Wird ein Antrag auf Nachprüfung nach der mündlichen Verhandlung zurückgenommen, aber ist der Beschluss der Vergabekammer bereits abgesetzt worden, dann kommt eine Aufhebung der Kammerentscheidung durch die erkennende Kammer nicht mehr in Betracht.*)

2. Die Sachentscheidung der Kammer bleibt dann Rechtsgrundlage für die folgende Kostenlastentscheidung zugunsten der anderen Verfahrensbeteiligten.*)

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IBRRS 2009, 3239
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachunternehmer: Kein Nachprüfungsantrag ohne Hauptangebot

VK Köln, Beschluss vom 24.08.2009 - VK VOL 23/2009

Der Nachprüfungsantrag eines potenziellen Nachunternehmers gegen die de-facto-Vergabe von Nachunternehmerverträgen ist wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, wenn sich der potenzielle Nachunternehmer nicht um ein bestimmtes Los des Hauptauftrags bewirbt, obwohl es nach den Ausschreibungsbedingungen des Hauptauftrags mit identischem Leistungsangebot möglich gewesen wäre.

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IBRRS 2009, 4256
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Dienstleistungskonzession auch bei Übernahme geringer Risiken!

EuGH, Urteil vom 10.09.2009 - Rs. C-206/08

1. Für das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession genügt der Umstand, dass eine unmittelbare Entgeltzahlung des Auftraggebers an den Auftragnehmer nicht erfolgt, sondern der Auftragnehmer das Recht erhält, Entgelte von Dritten zu erheben.

2. Besteht die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung, so bringt diese Art der Bezahlung es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs mit sich, dass der Dienstleistungserbringer das Betriebsrisiko der fraglichen Dienstleistungen übernimmt.

3. Eine Dienstleistungskonzession liegt auch dann vor, wenn das vom öffentlichen Auftraggeber übernommene Betriebsrisiko aufgrund der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung der Dienstleistung von vorneherein zwar erheblich eingeschränkt ist, der Auftragnehmer aber dieses eingeschränkte Risiko in vollem Umfang oder zumindest zu einem erheblichen Teil übernimmt.

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IBRRS 2009, 3223
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zuschlagsverzögerung im Verhandlungsverfahren

BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 255/08

1. Belässt es der Bieter in einem vergaberechtlichen Verhandlungsverfahren nach § 3 b Nr. 1 c) VOB/A im Rahmen von Verhandlungen mit dem Auftraggeber über die durch eine Zuschlagsverzögerung bedingte Anpassung seines Angebots hinsichtlich der Bauzeit bei der Ankündigung von verzögerungsbedingten Mehrvergütungsansprüchen, so ist eine tatrichterliche Auslegung nicht zu beanstanden, die darin lediglich den Vorbehalt der Durchsetzung möglicher vertraglicher Ansprüche, nicht jedoch eine Abstandnahme von dem abgegebenen Angebot sieht.*)

2. Vertragliche Ansprüche können bei einer solchen Auslegung ausgeschlossen sein, wenn der Bieter die bestehende Möglichkeit nicht genutzt hat, den Abschluss des Vertrages von einer Anpassung des Preises für die durch die Bauzeitverschiebung entstandenen Mehrkosten abhängig zu machen.*)

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IBRRS 2009, 3222
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Klausel zum Baubeginn in öffentlichen Ausschreibungen

BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 152/08

1. Sieht eine Ausschreibung in einem öffentlichen Vergabeverfahren vor, dass der Auftragnehmer spätestens 12 Werktage nach Zuschlag mit den Bauarbeiten zu beginnen hat, ist dies dahin zu verstehen, dass der vertraglich vorgesehene Baubeginn an die ausgeschriebene Zuschlagsfrist anknüpft, wenn der Zuschlag später erfolgt. In diesem Fall ist der tatsächliche Zuschlagstermin nicht maßgebend.*)

2. Ein Mehrvergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B kann dem der Verlängerung der Bindefrist zustimmenden Auftragnehmer wegen einer verzögerten Vergabe grundsätzlich nur erwachsen, wenn dies eine Änderung der Leistungspflichten zur Folge hat.*)

3. Wird der Zuschlag nach Verlängerung der Bindefristen durch die Bieter später erteilt als in der Ausschreibung vorgesehen, kann ein Mehrvergütungsanspruch nicht allein daraus hergeleitet werden, dass sich im Hinblick auf die verspätete Zuschlagserteilung die Kalkulationsgrundlagen geändert haben.*)

4. Maßgeblich für die in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B zu ermittelnde Höhe des Mehrvergütungsanspruchs, der auf einer durch eine verzögerte Vergabe verursachten Bauzeitverschiebung beruht, sind grundsätzlich nur diejenigen Mehrkosten, die ursächlich auf die Verschiebung der Bauzeit zurückzuführen sind.*)




IBRRS 2009, 3221
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zuschlagsverzögerung und geänderte Kalkulationsgrundlagen

BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 82/08

Wird in einem Vergabeverfahren aufgrund öffentlicher Ausschreibung nach VOB/A der Zuschlag nach Verlängerung der Bindefristen durch die Bieter später erteilt als in der Ausschreibung vorgesehen, kann ein Mehrvergütungsanspruch nicht allein daraus hergeleitet werden, dass sich im Hinblick auf die spätere Zuschlagserteilung die Kalkulationsgrundlagen geändert haben (Fortführung von BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08, BauR 2009, 1131 = NZBau 2009, 370). Diese Kalkulationsgrundlagen sind grundsätzlich keine Geschäftsgrundlage des später geschlossenen Vertrages.*)




IBRRS 2009, 3218
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Begriff des Bauvorhabens

VK Brandenburg, Beschluss vom 21.08.2009 - VK 31/09

1. § 99 Abs. 3 GWB beschreibt ein Bauvorhaben als Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten, das eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll. Damit wird die Gesamtheit aller möglichen Bauleistungen erfasst, die in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Einzelaufträge sind dann nicht als Los eines einzigen Bauwerkes anzusehen, wenn die Ergebnisse der jeweiligen Aufträge unterschiedliche wirtschaftliche und technische Funktionen erfüllen.

2. Unterschiedliche Baumaßnahmen zur Revitalisierung eines Geländes (u.a. Straßenbauarbeiten, Sanierung eines Tanklagers, Kampfmittelräumung) erfüllen eine eigenständige und unterschiedliche wirtschaftliche und technische Funktion.

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IBRRS 2009, 3217
VergabeVergabe
Kirche ist nicht Teil des Staates oder öffentliche Einrichtung

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.01.2009 - 1 VK 65/08

1. Die Tatsache, dass Kirchenbezirke Gesellschafter der Alleingesellschafterin eines Bieters sind, führt nicht dazu, dass eine staatliche Trägerschaft vorliegt. Denn die Kirchenbezirke sind trotz ihrer Sonderrechte nicht als Teil des Staates zu qualifizieren. Sie sind vom Staat zu trennen und sind selbst keine öffentlichen Einrichtungen.*)

2. Kostenvorteile, die ein Bieter rechtmäßig nutzen darf, z.B. Steuervorteile, dürfen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden und führen nicht dazu, dass der Bieter als "ähnliche Einrichtung" i.S.d. § 7 Nr. 6 VOL/A anzusehen ist.*)

3. Wird von einem Bieter verlangt, eine tatsächlich unmögliche Leistung anzubieten, berührt dies nicht die Angebotskalkulation. Denn eine unmögliche Leistung kann nicht kalkuliert werden und wirkt sich nicht auf den Angebotspreis aus. Es liegt dann kein gewöhnliches Wagnis nach § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A vor.*)

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IBRRS 2009, 3216
VergabeVergabe
Arzneimittel-Rabattverträge: Anknüpfungspunkt Umsatzzahlen

VK Bund, Beschluss vom 24.07.2009 - VK 3-151/09

1. Die Eignungsanforderungen sind am Gegenstand des Auftrags zu orientieren und es sind entsprechend angemessene Anforderungen zu stellen. Werden Umsatzzahlen ohne nähere Einschränkungen gefordert, so können gegebenenfalls auch Auslandsumsätze angegeben werden.

2. Können die Umsatzerlöse aus der Vergangenheit nicht zum Maßstab genommen werden, so ergibt sich die reale Leistungsfähigkeit eines Bieters aus seinen Produktionskapazitäten für die von dem Rahmenvertrag erfassten Wirkstoffmengen, bezogen auf den Zeitpunkt des Rabattvertragsbeginns.

3. Zum Vertragsschluss mit mehreren Rabattvertragspartnern im Hinblick auf die Verpflichtung der Auftraggeber, Auswahlmechanismen für den Einzelabruf vorzusehen.

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IBRRS 2009, 3215
VergabeVergabe
Keine Berücksichtigung sicher erwarteter Gesetzesänderungen im Angebot

OLG Jena, Beschluss vom 05.06.2009 - 9 Verg 5/09

1. Das OLG ist wie die Vergabekammer nicht an die Anträge der Parteien gebunden.

2. Für die Rüge stehen zwar im Allgemeinen 1-3 Tage zur Verfügung, die Schwierigkeit des Falls und ein Wochenende können aber Gründe für zulässige spätere Rügen darstellen.

3. An der Ansicht, § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A sei stets drittschützend, wird nicht mehr festgehalten.

4. Eine kommende Gesetzesänderung (hier Mindestlohn) deren Inkrafttreten sicher erwartet wird, muss nicht im Angebot berücksichtigt werden solange sie nicht bereits beschlossen, aber nur noch nicht in Kraft getreten ist. Dabei kommt es allein auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe an, eine Berücksichtigung von Rechtsentwicklungen nach diesem Zeitpunkt kommt nicht in Betracht.

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IBRRS 2009, 3213
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Gleichwertigkeitsnachweis: Ausschluss gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 b)

VK Thüringen, Beschluss vom 11.06.2009 - 250-4002.20-2532/2009-002-SOK

Fehlender Gleichwertigkeitsnachweis, Unmöglichkeit der Leistung, Vorbehalt losweiser Vergabe, Einzelvergabe contra Gesamtvergabe bei Bietergemeinschaft, unzureichender Vergabevermerk.*)

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IBRRS 2009, 3212
VergabeVergabe
Wer ist Bieter?

OLG Naumburg, Beschluss vom 03.09.2009 - 1 Verg 4/09

1. Zum Begriff des Bieters.

Der Begriff des Bieters knüpft allgemein an einen formellen Status in einem Vergabeverfahren an: Bieter ist derjenige Beteiligte an einem Vergabeverfahren, der ein auf einen Vertragsschluss gerichtetes Angebot gelegt hat. Bieter i.S. von § 13 VgV ist ein Beteiligter des Vergabeverfahrens, der Träger subjektiver Rechte ist und dem grundsätzlich ein Zugang zum Nachprüfungsverfahren zur Durchsetzung dieser Rechte eröffnet ist. (hier: zur Bieterstellung eines Unternehmens, welches nach Ablauf der Angebotsfrist, jedoch vor Zuschlagserteilung ein Angebot abgegeben hat sowie zu einer der Bieterstellung entsprechenden Stellung eines Unternehmens, welches innerhalb der Angebotsfrist geltend gemacht hat, durch die Ausschreibungsbedingungen an der Abgabe eines chancenreichen Angebotes gehindert worden zu sein).*)

2. Der Vergabestelle, die sich auf eine Präklusion der Rüge berufen möchte, obliegt der Nachweis einer Überschreitung der Rügefrist und mithin der Nachweis eines früheren Zeitpunktes der Erlangung der positiven Kenntnis vom gerügten Vergabeverstoß, als vom Antragsteller eingeräumt. Für diesen Nachweis genügt ein bloßes Bestreiten der Angaben des Antragstellers nicht. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB a.F. war es jedem Interessenten an der Ausschreibung überlassen, wann er mit der Bearbeitung der Verdingungsunterlagen beginnt; bindend war lediglich die Angebotsfrist als Ausschlussfrist für die Abgabe eines wertungsfähigen Angebotes.*)

3. Bei der Auswahl der Zuschlagskriterien dürfen nur leistungsbezogene Kriterien Berücksichtigung finden. Aus Gründen des fairen Wettbewerbs, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz muss abstrakt ausgeschlossen sein, dass ein "Weniger" an Wirtschaftlichkeit eines Angebotes durch ein "Mehr" an Eignung ausgeglichen wird und zu einer Veränderung der Bieterreihenfolge führen kann.*)

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IBRRS 2009, 3211
VergabeVergabe
Verlängerung des prozessualen Zuschlagsverbots

OLG Naumburg, Beschluss vom 03.07.2009 - 1 Verg 4/09

1. Die Anordnung der Verlängerung des prozessualen Zuschlagsverbots kommt ausnahmsweise auch bei geringen Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde in Betracht, wenn die Abwägung aller möglicherweise geschädigten Interessen, auch des Interesses der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens, gleichwohl zu Gunsten der Antragstellerin ausfällt.*)

2. Dies kann der Fall sein, wenn die Vergabestelle den öffentlichen Auftrag bereits erteilt und die Auftragsausführung bereits begonnen hat und wenn der Antragsteller lediglich die Untersagung eines weiteren (bestätigenden) Vertragsschlusses verhindern möchte.*)

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IBRRS 2009, 3210
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweise

OLG Naumburg, Urteil vom 02.07.2009 - 1 U 5/09

1. Unterteilt ein öffentlicher Auftraggeber einen Dienstleistungsauftrag in Lose (hier: Abschleppdienstleistungen, Aufteilung in vier Gebietslose und ein gebietsübergreifendes Fachlos) und ergibt sich aus der Vergabebekanntmachung zugleich, dass er sowohl eine Einzellosvergabe als auch eine Gesamtlosvergabe in Betracht zieht, so begründet allein die Angabe in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, dass ein Angebot nur auf ein einzelnes Los erfolgen kann, kein schutzwürdiges Vertrauen eines Bieters dahin, dass die Auftragsvergabe zwingend auf die jeweiligen Einzellose erfolgen wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote auch in der Form zugelassen hat, dass sich das Angebot sich auf mehrere Lose bezieht.*)

2. Der Ausschluss einer Bietergemeinschaft wegen einer wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweise setzt den gesicherten Nachweis einer unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abrede der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft voraus. Selbst erhebliche Verdachtsmomente genügen hierfür nicht (wie OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2003 - 11 Verg 2/03, VergabeR 2003, 581).*)

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IBRRS 2009, 4447
VergabeVergabe
Aufteilung in Fachlose: Nur, wenn dies marktüblich ist!

VK Saarland, Beschluss vom 07.09.2009 - 3 VK 1/09

1. Bei Nichtabgabe eines Angebotes trifft den Antragsteller eine erhöhte Darlegungslast und Begründungspflicht, um das "Interesse am Auftrag" (§ 107 Abs. 2 GWB) nachzuweisen. Er muss schlüssig darlegen, dass der von ihm behauptete Schaden (keine Bewerbungsmöglichkeit um den Auftrag und daher keine Möglichkeit, den Zuschlag zu erhalten) gerade durch die behauptete Verletzung von Vergabevorschriften entstanden ist.*)

2. § 97 Abs. 3 GWB (in der ab 24.04.2009 gültigen Fassung) soll durch seine Neuformulierung grundsätzlich den Mittelstand stärken, bedarf aber der Auslegung und einer praktischen Anwendung bezogen auf das konkrete Ausschreibungsprojekt: Der in § 97 Abs. 3 Satz 2 GWB vorgesehene Zwang zur losweisen Vergabe kollidiert mit § 97 Abs. 5 GWB. Primäres Ziel der öffentlichen Beschaffung ist der wirtschaftliche Einkauf der öffentlichen Hand und die sparsame Verwendung von Steuergeldern. Die Aufteilung in Fachlose braucht von vorneherein nur zu erfolgen, wenn dies marktüblich ist. Die Gesamtvergabe kann von Anfang an ins Auge gefasst werden, wenn berechtigte wirtschaftliche und technische Gründe dafür sprechen. Der Grundsatz des Mittelstandschutzes und der Chancengleichheit kleinerer Unternehmen stößt da an seine Grenzen, wo der öffentliche Auftraggeber zumindest solche eigenen Interessen nicht zu opfern braucht, die er nur in Gestalt einer Gesamtvergabe zu erreichen vermag. Der Auftraggeber hat dabei die Interessen des Mittelstands mit seinem eigenen Interesse an einer wirtschaftlichen Vergabe abzuwägen.*)

3. Dem Bieter steht kein absoluter Anspruch auf losweise Vergabe zu; er hat lediglich einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dem ihm auf Grund der Allgemeinen Grundsätze des § 97 GWB eingeräumten Beurteilungs- und Ermessensspielraum in ermessensfehlerfreier Weise Gebrauch macht.*)

4. Bei der Beurteilung der Vorschrift des § 97 Abs. 3 GWB zur losweisen Vergabe sind auch parallel zu dem streitgegenständlichen Ausschreibungsverfahren stattfindende weitere Ausschreibungsverfahren zu beachten, sofern diese gemeinsam mit dem streitgegenständlichen Verfahren der Realisierung eines Gesamtvorhabens dienen.*)

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IBRRS 2009, 3205
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss bei unvollständiger Produktbeschreibung

VK Sachsen, Beschluss vom 10.09.2009 - 1/SVK/035-09

Ist in einer Leistungsbeschreibung die Formulierung "Eine fehlende, falsch oder unvollständig ausgefüllte Produktbeschreibung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren." aufgenommen, führt das unvollständige Ausfüllen einer mit Angebotsabgabe vorzulegenden Produktbeschreibung zum zwingenden Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Für den Auftraggeber besteht kein erneutes Wahlrecht für eine mögliche anders lautende Handhabung. Das grundsätzlich eröffnete Entschließungsermessen, § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A, ist vor dem Hintergrund der gesetzlichen Wertungsvorgaben des § 97 GWB auf Null reduziert.*)

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IBRRS 2009, 3204
VergabeVergabe
Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer nicht für Digitalfunk zuständig

VK Sachsen, Beschluss vom 12.06.2009 - 1/SVK/011-09

Der Vierte Teil des GWB und mithin die Bestimmungen über das Nachprüfungsverfahren gelten nicht für einen Auftrag zum Betrieb der BOS-Stelle Digitalfunk im Freistaat Sachsen, da dieser in den Anwendungsbereich des § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Variante GWB fällt, der die Geltung der genannten Vorschriften ausschließt. Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen ist gemäß § 100 Abs. 2 lit. d 2. Alt. GWB für den Antrag nicht zuständig.*)

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IBRRS 2009, 3197
Mit Beitrag
VergabeVergabe
16% über Marktpreis: Angebot unangemessen hoch, Verfahrensaufhebung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.07.2009 - 15 Verg 3/09

1. Ein Vergabeverfahren kann aufgehoben werden, wenn selbst das günstigste Angebot unangemessen hoch ist (hier: 16% über Marktpreis).

2. Maßstab für die Ermittlung eines angemessenen Preises können auch Ergebnisse aus einem anschließenden Vergabeverfahren sein.

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IBRRS 2009, 3196
VergabeVergabe
Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt Vergaberecht

VK Sachsen, Beschluss vom 06.03.2009 - 1/SVK/001-09

1. Vergibt ein öffentlich-rechtlicher Aufgabenträger in Sachsen die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport) an einen privaten Unternehmer, so unterliegt dies dem Vergaberecht, weil der private Unternehmer bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe nicht hoheitlich tätig wird und deshalb eine aus Art. 45, 55 EG-Vertrag abzuleitende vergaberechtliche Bereichsausnahme nicht vorliegt.*)

2. Die Vorschriften des GWB regeln abschließend den Rechtsschutz für Vergabestreitigkeiten über öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Der Gesetzgeber hat die Zuständigkeit für die Nachprüfung der Vergabestreitigkeiten, die in den Geltungsbereich der umzusetzenden vergaberechtlichen Richtlinien des Gemeinschaftsrechts fallen, im VgRÄG abschließend geregelt. Rechte aus § 97 Abs. 7 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können außer vor der Vergabeprüfstelle nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden (§ 104 Abs. 2 GWB).*)

3. Die Antragsbefugnis entsprechend § 107 Abs. 2 GWB ist trotz unterlassener Angebotsabgabe zu bejahen, wenn der Unternehmer gerade durch den gerügten Verfahrensfehler an der Abgabe des Angebots gehindert worden ist.*)

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IBRRS 2009, 3195
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Ausschluss bei widersprüchlichen Verdingungsunterlagen!

VK Hessen, Beschluss vom 10.11.2008 - 69d-VK-53/2008

1. Voraussetzung für den Ausschluss eines Angebots gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1b i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A ist, dass den Verdingungsunterlagen zweifelsfrei zu entnehmen ist, dass ein Bieter mit Angebotsabgabe zumindest Art und Umfang vorgesehener Nachunternehmerleistungen zu benennen hat. Nur dann handelt es sich bei dieser Benennung um eine geforderte Erklärung im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A.*)

2. Widersprüchliche und missverständliche Verdingungsunterlagen sind nicht geeignet festzustellen, bei welchen Erklärungen es sich um geforderte Erklärungen i. S. des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A handeln soll, deren Fehlen zum zwingenden Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A führt.*)

3. Es ist Sache der Vergabestelle sicherzustellen, dass sie in den Verdingungsunterlagen alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie den genauen Zeitpunkt ihrer Abgabe widerspruchsfrei fordert, die sie für die Prüfung und Wertung der Angebote benötigt. Unklarheiten gehen zu ihren Lasten und können nicht den zwingenden Ausschluss eines Angebotes wegen Fehlens geforderter Nachweise begründen.*)

4. Ein Ausschluss trotz fehlender Eindeutigkeit der Verdingungsunterlagen verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des § 97 Abs. 2 GWB bzw. § 2 Nr. 2 VOB/A.*)

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IBRRS 2009, 3194
VergabeVergabe
Rechtzeitige Rüge der Intransparenz der Wertungsgewichtung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.08.2009 - VK-13/2009-L

Es bedarf einer sowohl juristischen wie mathematischen Einschätzung, um überhaupt zu erkennen, dass sich bei manchen Wertungsmethoden Fehler dadurch ergeben können, dass die den Bietern bekannt gegebenen Gewichtungen tatsächlich nicht wirksam bzw. verändert werden (vgl. die Ausführungen im Beschluss VK Sachsen vom 11.08.2006, Az. 1/SVK/073-06). Beanstandet der Bieter, dass außer der prozentualen Gewichtung der Wertungskriterien auch die Rechenmethode den Bietern hätte bekannt gegeben werden müssen, so ist diese Beanstandung nicht zwingend innerhalb der Angebotsabgabefrist vorzubringen.*)

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IBRRS 2009, 3190
VergabeVergabe
Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammern

VG Köln, Beschluss vom 06.04.2009 - 4 K 6606/08

Die Rechtswegzuweisung des § 116 GWB verdrängt umfassend den Verwaltungsrechtsweg.

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IBRRS 2009, 3174
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rügefrist bei unzureichender Vorabinformation

VK Nordbayern, Beschluss vom 26.08.2009 - 21.VK-3194-30/09

1. Die Beanstandung, die Vorabinformation nach § 13 VgV sei unzureichend, muss noch am Tage deren Zugangs, spätestens jedoch am Folgetag erfolgen. Eine insoweit erfolgte spätere Rüge ist nicht mehr unverzüglich.*)

2. Für die Rügeobliegenheit ist das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt, ausreichend, der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.*)

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IBRRS 2009, 3173
VergabeVergabe
Rügefrist

VK Nordbayern, Beschluss vom 12.08.2009 - 21.VK-3194-29/09

Ist die Höhe der Gewichtung eines Zuschlagskriteriums unzweifelhaft und ohne weitere Rechtskenntnisse oder Überlegungen aus der Bekanntmachung erkennbar, muss dies bis zum Ablauf der Angebotsabgabefrist gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 2 GWB a.F.).*)

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IBRRS 2009, 3157
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anfechtungsmöglichkeit im Nachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2008 - Verg 54/08

1. Der Begriff "vergleichbare Leistungen" ist vor dem Hintergrund auszulegen, dass nach § 101 Abs. 6 GWB eine möglichst hohe Wettbewerbsintensität erreicht werden soll.

2. Das Vergabenachprüfungsverfahren bildet ein austariertes System zwischen einer Rechtsschutzgewährung für unterlegene Bieter einerseits und andererseits bestimmten Instrumentarien, die dem Interesse des öffentlichen Auftraggebers an einer ordnungsgemäßen Erledigung seiner Aufgaben und den zu diesem Zweck durchzuführenden Beschaffungen Rechnung tragen sollen.

3. Gerade dann wäre es eine bloße Förmelei und führte nur zu unnötigen Verzögerungen bei der Auftragsvergabe, wenn die Vergabenachprüfungsinstanz den Wertungsspielraum überschreitende Entscheidungen aufhöbe, obwohl die Vergabestelle inzwischen eine nicht zu beanstandende Entscheidung getroffen hat und nach der Entscheidung der Nachprüfungsinstanz ohne Weiteres nochmals treffen könnte. Hinzu kommt, dass es zu weiteren Verzögerungen führte, würde der Antragsteller die auch aufgrund weiterer Erwägungen getroffene neue Entscheidung erneut anfechten. Statt dessen können die neuen Gründe im laufenden Nachprüfungsverfahren überprüft werden.

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IBRRS 2009, 3156
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unternehmen können Mindestanforderungen an Nebenangebote nicht ändern

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2008 - Verg 51/08

1. Den Antragstellern ist im Rahmen der Rügeobliegenheit eine Überlegungsfrist zuzugestehen. Unter dem Gebot, dass dabei die Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigten sind, hat dies zumal dann zu gelten, wenn die Antragsteller bei Abfassung des Rügeschreibens anwaltlich nicht vertreten und zahlreiche, nicht einfache Rechtsfragen zu prüfen waren.

2. Der bloße Umstand, dass es sich um ein bei Ausschreibungen erfahrenes Unternehmen handelt, belegt nicht, dass eine (etwaige) Fehlerhaftigkeit der Mindestanforderungen erkannt werden muss. Die Rechtsverstöße sind nur unter Aufwendung juristischen Sachverstandes erkennbar, ohne dass die Antragsteller vergaberechtlich gehalten sind, sich solchen Sachverstand durch Zuziehung eines Rechtsanwalts zu verschaffen. Es muss den Antragstellern widerlegt werden, dass sie über den erforderlichen rechtlichen Sachverstand selbst nicht verfügten und ein Verstoß von ihnen infolgedessen nicht erkannt worden ist.

3. Es ist Sache des Auftraggebers, den Gegenstand der Beschaffung nach seinen Vorstellungen zu bestimmen. Dagegen ist weder im Vergabeverfahren noch im Nachprüfungsverfahren für die am Auftrag interessierten Unternehmen Raum, eigene, insbesondere die Mindestanforderungen an Nebenangebote abändernde Vorstellungen hinsichtlich des Gegenstandes der Beschaffung anzubringen oder erst recht gegen den Auftraggeber durchzusetzen.

4. Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird. Von einer unvollständigen Preisangabe kann nur ausgegangen werden, wenn festzustellen ist, dass zwar ein Preis angegeben wurde, der aber dem tatsächlich vom Bieter für die Leistung beanspruchten Preis nicht entspricht, sondern zum Beispiel darunter liegt. Darauf, ob eine andere Position des Leistungsverzeichnisses aufgepreist wurde, kommt es für die Beurteilung der Unvollständigkeit einer Preisangabe nicht an.




IBRRS 2009, 3078
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Pflicht zur losweisen Vergabe bei Unzweckmäßigkeit!

VK Sachsen, Beschluss vom 26.06.2009 - 1/SVK/024-09

1. Rügt ein Bewerber nach Ausschluss seines Antrags auf Beteiligung am Verhandlungsverfahren die Wahl der Verfahrensart, so hat er im Einzelnen darzulegen, dass und warum ihm gerade durch die Wahl des Verhandlungsverfahrens gegenüber dem offenen Verfahren ein Schaden zu entstehen droht.*)

2. Der Auftraggeber hat die Pflicht zur grundsätzlichen Auftragsteilung in Lose und kann davon nur im Ausnahmefall absehen, wenn nach § 5 VOL/A die Auftragsteilung in Lose unzweckmäßig ist. Was "vertretbare Gründe" sind, die für ein Absehen von einer Losaufteilung sprechen, ist stets anhand der konkreten Umstände des einzelnen Projekts zu bestimmen. Dabei steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu.*)

3. Ein Bewerber kann sich nur dann mit Erfolg auf eine ungenügende Dokumentation der unterlassenen Losbildung berufen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können.*)

4. § 16 VgV enthält keine Generalklausel, aufgrund derer Personen stets dann von der Mitwirkung bei den Entscheidungen im Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können, wenn ihr Verhalten den Schluss auf ihre Voreingenommenheit rechtfertigt. Vielmehr sind ein tatsächlicher Interessenkonflikt und eine konkrete Auswirkung der Tätigkeiten der betroffenen Personen auf die Entscheidungen in dem Vergabeverfahren notwendig.*)

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IBRRS 2009, 3065
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Abgrenzungsprobleme beim Nachunternehmer

VK Lüneburg, Beschluss vom 30.01.2009 - VgK-54/08

Kriterien zur Abgrenzung des Nachunternehmereinsatzes vom Einsatz dritter Unternehmen.

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IBRRS 2009, 3063
VergabeVergabe
Zur Zulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrags

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.12.2008 - VgK-41/08

Zur Zulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB und den Anforderungen an das Feststellungsinteresse.

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IBRRS 2009, 3060
VergabeVergabe
Auswirkungen der Grenzen wirtschaftlicher Betätigung von Gemeinden

VK Lüneburg, Beschluss vom 19.11.2008 - VgK-40/2008

1. Zum Verbot der Mitwirkung ausgeschlossener Personen entsprechend § 16 Nr. 3 lit. a VgV.*)

2. Vergaberechtliche Auswirkungen der kommunalrechtlichen Grenzen zur wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden.*)

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IBRRS 2009, 3058
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unzulässige Änderung der Verdingungsunterlagen: Ausschluss

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.08.2009 - VgK-35/2009

1. Die Rüge bezüglich der Wahl der zu Grunde gelegten Verdingungsordnung hat spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu erfolgen.

2. Änderungen an den Zahlungszielen oder den Haftungsbedingungen führen zwingend zum Ausschluss.

3. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Unterkriterien und deren Gewichtung besteht jedenfalls dann, wenn sich für die Bieter die Kenntnis davon auf die Inhalte ihrer Angebote auswirken kann.

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IBRRS 2009, 3057
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
800-fach überhöhter Einheitspreis nicht unbedingt sittenwidrig!

OLG Jena, Urteil vom 11.08.2009 - 5 U 899/05

1. Ist der nach § 2 Nr. 3 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen um mehr als das 800-fache überhöht, weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat (hier: 2.200 DM pro kg Betonstabstahl liefern und verlegen), besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.

2. Der Auftragnehmer widerlegt die Vermutung der Sittenwidrigkeit, wenn die betreffende Position im Vergleich zum Gesamtvolumen des Auftrags nur geringe Bedeutung hat, der Auftragnehmer über keinerlei Informationsvorsprung hinsichtlich der tatsächlichen Mengen verfügte und infolge dessen den Preis auch nicht im Hinblick auf zu erwartende Mengenmehrungen gebildet hat.

3. Allein der Umstand, dass sich der Auftragnehmer bei der Bildung der Einheitspreise keine vertieften Gedanken gemacht hat, ist nicht sittlich verwerflich.

4. Der Einheitspreis für die Mehrmenge von >110% ist auf der Grundlage der Kalkulation des ursprünglichen Angebots festzusetzen.

5. Die vorgelegte Kalkulation bzw. die Aufschlüsselung des Einheitspreises muss nachvollziehbar und darf nicht willkürzlich und lebensfremd sein. Das ist jedoch der Fall, wenn ein Auftragnehmer den Einheitspreis in Höhe von 2.210 DM für das Kilogramm Stabstahl wie folgt aufgliedert: 720 DM/kg für Lohn, 1.319,52 DM/kg für Material und 170,48 DM/kg für Gerät.

6. Ist die vom Auftragnehmer vorglegte Kalkulation nicht nachvollziehbar, kann das Gericht dem neuen Einheitspreis für die Mehrmengen >110% den ortsüblichen Einheitspreis zugrunde legen (hier: 2,47 DM/kg statt EP von 2.210 DM/kg).




IBRRS 2009, 3056
VergabeVergabe
Vorbefassung als Projektant schließt nicht von Vergabe aus

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.02.2009 - VgK-56/08

1. Eine Vorbefassung als Projektant führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss des Bewerbers im sich anschließenden Verfahren zur Vergabe von Ingenieurleistungen.*)

2. Zu den Anforderungen an die Dokumentation gemäß § 18 VOF.*)

3. Zur Berücksichtigungsfähigkeit von schlechten Erfahrungen bei vorangegangenen Dienstleistungen im Rahmen der Eignungsprüfung.*)

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IBRRS 2009, 3055
VergabeVergabe
Ausschließliche Zuständigkeit der VK Bund

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2008 - 1 VK 67/08

Ist die Vergabekammer des Bundes anlässlich einer Ausschreibung, die mehrere Auftraggeber betrifft in allen Fällen für die Durchführung von Nachprüfungsverfahren zuständig und daneben grundsätzlich verschiedene Vergabekammern der Länder für einzelne Auftraggeber, gegebenenfalls sogar mehrere Vergabekammern der Länder für einen Auftraggeber, ist es im Hinblick auf die Effektivität des Rechtsschutzes und der Einheit der Rechtsordnung geboten, die Vergabekammer des Bundes als ausschließlich zuständige Vergabekammer zu betrachten.*)

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IBRRS 2009, 3054
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Berücksichtigung außerhalb § 7 und § 7a VOL/A liegender Gründe?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.01.2009 - 1 VK 58/08

1. Auch außerhalb des Tatbestandes der § 7 Nr. 4 und 5 und § 7a Nr. 2 VOL/A liegenden Gründe, von denen der Auftraggeber Kenntnis erlangt und die die Unzuverlässigkeit eines Bieters begründen, darf der Auftraggeber bei der Prüfung eines Bieters berücksichtigen.*)

2. Umstände, die sich außerhalb des Bereichs gesicherter Erkenntnisse bewegen, dürfen bei der Prüfung der Eignung eines Bieters keine Berücksichtigung finden.*)

3. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens nach § 26 Nr. 1 b VOL/A wegen Änderung der Verdingungsunterlagen ist nur zulässig, wenn zwingende Gründe die Änderung der Verdingungsunterlagen fordern.*)

4. Die Tatsache, dass Bieter zwingend auszuschließen sind, so dass nur ein Bieter verbleibt, mit dem im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens die abschließenden Verhandlungen geführt werden können, rechtfertigt für sich alleine noch nicht die Aufhebung eines Vergabeverfahrens nach § 26 Nr. 1 d VOL/A.*)

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IBRRS 2009, 3053
VergabeVergabe
Beschleunigungsgrundsatz steht Vorabentscheidungsbeschluss entgegen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2008 - 1 VK 40/08

1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB.*)

2. Eine Aussetzung des Verfahrens zur Klärung der Frage beim Europäischen Gerichtshof, ob es sich bei den gesetzlichen Krankenkassen um öffentliche Auftraggeber handelt, kommt für Vergabekammern im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz des § 113 I GWB nicht in Betracht.*)

3. Ist die Auslieferung von Hilfsmitteln Gegenstand des ausgeschriebenen Vertrages, liegt dem keine Rechtsbeziehung zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer nach § 127 SGB V zugrunde, sodass für die Vergabenachprüfung keine ausschließliche Zuständigkeit der Sozialgerichte nach § 51 SGG bestehen kann.*)

4. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind auch im Anwendungsbereich der VOL/A auszuschließen, unabhängig davon, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen oder Nachweise handelt oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf den Preis, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebots haben.*)

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IBRRS 2009, 3052
VergabeVergabe
Zur Aufhebungspflicht wenn Zuschlag rechtswidrig wäre

VK Südbayern, Beschluss vom 29.07.2009 - Z3-3-3194-1-27-05/09

1. Wurde von der Antragstellerin in ihrer Rüge formuliert, dass sie davon ausgeht, dass die Beigeladene die Voraussetzungen, die in der Ausschreibung genannt wurden, nicht erfüllt, weil sie weiter davon ausgeht, dass die Beigeladene zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine genehmigte Umladestation in jedem Landkreis vorweisen konnte, handelt es sich in diesem Verfahren nicht um eine Rüge "ins Blaue hinein", sondern um fundierte Kenntnisse der Antragstellerin um die Müllsituation in den Landkreisen des Antragsgegners.*)

2. Ein Vergabeverfahren wird normalerweise mit dem Zuschlag des Ausschreibenden auf das Angebot eines Bieters beendet. Gemäß § 26 Nr. 1 Buchstabe a VOL/A kann die Ausschreibung jedoch unter anderem aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.*)

3. Das Recht, eine Ausschreibung aufzuheben, konkretisiert sich im Wege der Ermessensreduzierung dann aber auf Null zu einer Pflicht, wenn der Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 lit. a bis d VOL/A gleichzeitig einen Verstoß gegen andere Vorschriften der VOL/A darstellt und der Zuschlag schon deshalb rechtswidrig wäre. Weitere Voraussetzung ist, dass die Rechtswidrigkeit nur dadurch beseitigt werden kann, dass die Ausschreibung aufgehoben wird. Im konkreten Fall liegt, wie in der mündlichen Verhandlung geklärt wurde, kein annahmefähiges Angebot vor. Jedem der drei Angebote fehlt es an Eignungsnachweisen, die nicht mehr nachgefordert werden dürfen.*)

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IBRRS 2009, 3048
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachträglicher Verzicht auf Anforderungen zulässig und bindend!

KG, Beschluss vom 31.08.2009 - 2 Verg 6/09

1. Es unterliegt grundsätzlich keinen Bedenken, wenn der Auftraggeber Anforderungen, die er ursprünglich für ein ordnungsgemäßes Angebot aufgestellt hat, nachträglich abmildert und die Anforderungen, die an ein ordnungsgemäßes Angebot zu stellen sind, modifiziert.

2. Das gilt jedenfalls, wenn diese Modifikation gegenüber allen Bietern vorgenommen wird, die sich an dem Verfahren beteiligt und die Angebotsunterlagen angefordert haben und die Modifikation nicht ein Ausmaß erreicht, dass anzunehmen ist, dass sich einzelne potenzielle Bieter allein wegen der ursprünglich strengeren Anforderungen nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben.

3. Gibt der Auftraggeber den Bietern keine Mindestanzahl von anzugebenden Referenzaufträgen vor, kann ein Angebot nicht als im Sinne von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A unvollständig angesehen werden, wenn bei einigen der angeführten Referenzaufträge die Angabe des jährlichen Auftragswertes fehlt. Jedenfalls solange nur ein Referenzauftrag die formellen Anforderungen der Ausschreibung erfüllt, kann das Angebot nicht als formell unvollständig angesehen und bereits deswegen von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.

4. Ein unvollständiges und mit Rücksicht darauf nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A auszuschließendes Angebot kann auch dann vorliegen, wenn es die geforderten Angaben zwar enthält, diese sich aber so ungeordnet in den Angebotsunterlagen befinden, dass sich das Angebot mit den Angeboten von Mitbewerbern mit zumutbarem Aufwand nicht vergleichen lässt.

5. Werden in der Bekanntmachung der Ausschreibung noch Anforderungen an die Angebote gestellt, die im Aufforderungsschreiben dann nicht mehr enthalten sind, so ist letzteres Schreiben ausschlaggebend. D. h. Angebote, denen diese Anforderungen fehlen, dürfen nicht ausgeschlossen werden.

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IBRRS 2009, 3010
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ungerechtfertigter Ausschluss vom Vergabeverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2009 - Verg 18/09

1. Basiert ein Tarifvertrag nicht auf einem formellen Bundes- oder Landesgesetz gemäß § 97 Abs. 4, Satz 3 GWB, so ist er nicht als ein Kriterium für eine Eignungsprüfung heranzuziehen.

2. Tariftreue ist nicht ohne weiteres ein Umstand, welcher der Zuverlässigkeit und somit der Eignung eines Bieters zugerechnet werden kann; ferner muss eine vorsätzlich falsche Erklärung Tatsachen zum Gegenstand haben, die sich auf Eignungsmerkmale beziehen, § 25 Nr. 1 Abs. 2 b, § 7 Nr. 5 e VOL/A.

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IBRRS 2009, 3001
VergabeVergabe
Wertung der Referenzen

VK Südbayern, Beschluss vom 17.06.2009 - Z3-3-3194-1-22-05/09

1. Mit der Auswahl des Wertungskriteriums "Anfahrtszeit vom Bürositz zur Baustelle" wird die Ortsansässigkeit abgefragt und bewertet. Dies verstößt gegen das Wettbewerbsprinzip und den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß § 97 Abs. 1, 2 und 5 GWB, sowie gegen § 16 Abs. 3 VOF. Grundsätzlich ist der Begriff der räumlichen Nähe zur Baustelle nicht zu verwechseln mit der erforderlichen "Präsenz" vor Ort, wobei die "Ortsansässigkeit" nach allgemeiner Rechtssprechung ein vergabefremdes Kriterium darstellt.*)

2. Es liegt auch dann ein Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 97 Abs. 1 GWB) vor, wenn der Vergabevermerk nicht den Anforderungen des § 18 VOF entspricht. Denn "über die Vergabe ist ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält".*)

3. Die Wertung der Referenzen hat durchgängig auf die Gleichwertigkeit bezüglich gleicher Aufgabenstellung und Größe zu erfolgen. Wenn die Projektsumme der gewerteten Referenzen der vorgezogenen Bieter um ein vielfaches unter der voraussichtlichen Auftragssumme für vorliegendes Projekt liegen, entbehrt dies jeglicher Vergleichbarkeit, da für die Einhaltung von Terminen und Kosten bei niedrigen Auftragssummen im Vergleich mit Großprojekten, die sich über längere Zeiträume erstrecken und komplexere Aufgabenstellungen enthalten, nicht der gleiche Maßstab angesetzt werden kann.*)

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IBRRS 2009, 3000
VergabeVergabe
Ortsansässigigkeit ist vergabefremdes Kriterium!

VK Südbayern, Beschluss vom 17.06.2009 - Z3-3-3194-1-21-05/09

1. Mit der Auswahl des Wertungskriteriums "Anfahrtszeit vom Bürositz zur Baustelle" wird die Ortsansässigkeit abgefragt und bewertet. Dies verstößt gegen das Wettbewerbsprinzip und den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß § 97 Abs.1,2 und 5 GWB, sowie gegen § 16 Abs. 3 VOF. Grundsätzlich ist der Begriff der räumlichen Nähe zur Baustelle nicht zu verwechseln mit der erforderlichen "Präsenz" vor Ort, wobei die "Ortsansässigkeit" nach allgemeiner Rechtssprechung ein vergabefremdes Kriterium darstellt. *)

2. Es liegt auch dann ein Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 97 Abs. 1 GWB) vor, wenn der Vergabevermerk nicht den Anforderungen des § 18 VOF entspricht. Denn "über die Vergabe ist ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. *)

3. Die Wertung der Referenzen hat durchgängig auf die Gleichwertigkeit bezüglich gleicher Aufgabenstellung und Größe zu erfolgen. Wenn die Projektsumme der gewerteten Referenzen der vorgezogenen Bieter um ein vielfaches unter der voraussichtlichen Auftragssumme für vorliegendes Projekt liegen, entbehrt dies jeglicher Vergleichbarkeit, da für die Einhaltung von Terminen und Kosten bei niedrigen Auftragssummen im Vergleich mit Großprojekten, die sich über längere Zeiträume erstrecken und komplexere Aufgabenstellungen enthalten, nicht der gleiche Maßstab angesetzt werden kann. *)

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IBRRS 2009, 2999
VergabeVergabe
Grundsätzlich sind auch telefonische Rügen ausreichend

VK Südbayern, Beschluss vom 12.06.2009 - Z3-3-3194-1-20-05/09

1. Für die Rüge schreibt § 107 GWB keine besondere Form vor; grundsätzlich sind daher auch telefonische Rügen ausreichend. Jedoch können sich bei mündlichen oder telefonisch erhobenen Rügen Dokumentationsmängel ergeben. *)

2. Eine Rüge muss jedoch objektiv und vor allem auch gegenüber dem Auftraggeber deutlich sein und von diesem so verstanden werden, welcher Sachverhalt aus welchem Grund als Verstoß angesehen wird und dass es sich nicht nur um die Klärung etwaiger Fragen, um einen Hinweis, eine Bekundung des Unverständnisses oder der Kritik z. B. über den Inhalt der Ausschreibung oder Verfahrensabläufe und Entscheidungen o. ä. handelt, sondern dass der Bieter von der Vergabestelle erwartet und bei ihr erreichen will, dass der (vermeintliche) Verstoß behoben wird. *)

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IBRRS 2009, 2998
VergabeVergabe
Verzicht auf unerfüllbare Mindestanforderung

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2008 - VK 40/08

1. Ein Angebot, das am Folgetag des Fristendes um 0.00h eingeht, ist verspätet und sein Ausschluss ist zulässig.

2. Der Verzicht auf eine unerfüllbare Mindestanforderung ist vergaberechtskonform, wenn die Änderung der Anforderungen transparent und diskriminierungsfrei erfolgt.

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IBRRS 2009, 2997
VergabeVergabe
Funktionserweiterung von e-Vergabe-Plattform

VK Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2008 - VK 33/08

1. Die Funktionserweiterung von einer reinen Veröffentlichungsplattform im Internet zur Vergabeplattform, die Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung bereit stellt und die Übermittlung von Angeboten in elektronischer Form ermöglicht, stellt eine Veränderung der vertragstypischen Leistungspflichten und einen veränderten Auftragsgegenstand dar.

2. Die Anforderungen an die Genauigkeit der Wertermittlung und die Anforderungen an die Dokumentation sind umso höher, je mehr sich der Auftragswert dem Schwellenwert annähert.

3. Die Vergabekammer kann zur Bestimmung ihrer Zuständigkeit ergänzend eine eigene Wertermittlung auf Grundlage der Angebotspreise vornehmen.

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IBRRS 2009, 2996
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ist Flughafenbetreiber Sektorenauftraggeber?

VK Brandenburg, Beschluss vom 22.09.2008 - VK 27/08

1. Zu der Frage, wann ein Flughafenbetreiber öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB ist.

2. § 26 VOB/A ist im Grundsatz auf Ausschreibungen von Sektorenauftraggebern nicht anwendbar.

3. Die Forderung, dass die Bewerber überdurchschnittlich erbrachte Bauleistungen im Umgang mit sicherheitstechnischen Anlagen nachzuweisen haben, rechtfertigt sich durch die besonderen Gefährdungslagen, die mit dem Betrieb eines Flughafens gegeben sind.

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IBRRS 2009, 2995
VergabeVergabe
Mietvertrag über 25 Jahre für Parkhaus ist kein faktischer Bauvertrag

VK Thüringen, Beschluss vom 10.02.2009 - 250-4002.20-363/2009-001-EA

Grundstückverkauf, städtebaulicher Vertrag, Mietvertrag über die Neuerrichtung eines Gebäudes, öffentlicher Bauauftrag *)

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IBRRS 2009, 2994
VergabeVergabe
Entscheidend sind die Kriterien für die Einzelvertragsvergabe

VK Bund, Beschluss vom 26.05.2009 - VK 2-30/09

1. Die Vergabekammer Bund ist zuständig für Arzneimittelrabattverträge der Krankenkassen, weil diese jedenfalls seit der Schaffung des Gesundheitsfonds unmittelbar vom Bund finanziert werden.

2. Die Maßstäbe, denen die Auswahlentscheidung auf der nachgelagerten Ebene der Einzelvertragsvergabe genügen muss, betreffen bereits die Zuschlagsentscheidung, nicht erst die Vertragsdurchführung. Es müssen transparente und nicht diskriminierende Auswahlkriterien hinreichend klar vorgegeben werden, damit der vorgelagerte Wettbewerb nicht nachteilig berührt wird. Für die Kalkulation des Angebots und damit den Wettbewerb um die Rabattverträge ist nicht entscheidend, wer anschließend die Einzelverträge vergibt, sondern nach welchen Kriterien dies erfolgt (Rechtsprechungsänderung).

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