Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10835 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IBRRS 2009, 3196VK Sachsen, Beschluss vom 06.03.2009 - 1/SVK/001-09
1. Vergibt ein öffentlich-rechtlicher Aufgabenträger in Sachsen die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport) an einen privaten Unternehmer, so unterliegt dies dem Vergaberecht, weil der private Unternehmer bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe nicht hoheitlich tätig wird und deshalb eine aus Art. 45, 55 EG-Vertrag abzuleitende vergaberechtliche Bereichsausnahme nicht vorliegt.*)
2. Die Vorschriften des GWB regeln abschließend den Rechtsschutz für Vergabestreitigkeiten über öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Der Gesetzgeber hat die Zuständigkeit für die Nachprüfung der Vergabestreitigkeiten, die in den Geltungsbereich der umzusetzenden vergaberechtlichen Richtlinien des Gemeinschaftsrechts fallen, im VgRÄG abschließend geregelt. Rechte aus § 97 Abs. 7 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können außer vor der Vergabeprüfstelle nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden (§ 104 Abs. 2 GWB).*)
3. Die Antragsbefugnis entsprechend § 107 Abs. 2 GWB ist trotz unterlassener Angebotsabgabe zu bejahen, wenn der Unternehmer gerade durch den gerügten Verfahrensfehler an der Abgabe des Angebots gehindert worden ist.*)
VolltextIBRRS 2009, 3195
VK Hessen, Beschluss vom 10.11.2008 - 69d-VK-53/2008
1. Voraussetzung für den Ausschluss eines Angebots gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1b i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A ist, dass den Verdingungsunterlagen zweifelsfrei zu entnehmen ist, dass ein Bieter mit Angebotsabgabe zumindest Art und Umfang vorgesehener Nachunternehmerleistungen zu benennen hat. Nur dann handelt es sich bei dieser Benennung um eine geforderte Erklärung im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A.*)
2. Widersprüchliche und missverständliche Verdingungsunterlagen sind nicht geeignet festzustellen, bei welchen Erklärungen es sich um geforderte Erklärungen i. S. des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A handeln soll, deren Fehlen zum zwingenden Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A führt.*)
3. Es ist Sache der Vergabestelle sicherzustellen, dass sie in den Verdingungsunterlagen alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie den genauen Zeitpunkt ihrer Abgabe widerspruchsfrei fordert, die sie für die Prüfung und Wertung der Angebote benötigt. Unklarheiten gehen zu ihren Lasten und können nicht den zwingenden Ausschluss eines Angebotes wegen Fehlens geforderter Nachweise begründen.*)
4. Ein Ausschluss trotz fehlender Eindeutigkeit der Verdingungsunterlagen verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des § 97 Abs. 2 GWB bzw. § 2 Nr. 2 VOB/A.*)
VolltextIBRRS 2009, 3194
VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.08.2009 - VK-13/2009-L
Es bedarf einer sowohl juristischen wie mathematischen Einschätzung, um überhaupt zu erkennen, dass sich bei manchen Wertungsmethoden Fehler dadurch ergeben können, dass die den Bietern bekannt gegebenen Gewichtungen tatsächlich nicht wirksam bzw. verändert werden (vgl. die Ausführungen im Beschluss VK Sachsen vom 11.08.2006, Az. 1/SVK/073-06). Beanstandet der Bieter, dass außer der prozentualen Gewichtung der Wertungskriterien auch die Rechenmethode den Bietern hätte bekannt gegeben werden müssen, so ist diese Beanstandung nicht zwingend innerhalb der Angebotsabgabefrist vorzubringen.*)
VolltextIBRRS 2009, 3190
VG Köln, Beschluss vom 06.04.2009 - 4 K 6606/08
Die Rechtswegzuweisung des § 116 GWB verdrängt umfassend den Verwaltungsrechtsweg.
VolltextIBRRS 2009, 3174
VK Nordbayern, Beschluss vom 26.08.2009 - 21.VK-3194-30/09
1. Die Beanstandung, die Vorabinformation nach § 13 VgV sei unzureichend, muss noch am Tage deren Zugangs, spätestens jedoch am Folgetag erfolgen. Eine insoweit erfolgte spätere Rüge ist nicht mehr unverzüglich.*)
2. Für die Rügeobliegenheit ist das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt, ausreichend, der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.*)
VolltextIBRRS 2009, 3173
VK Nordbayern, Beschluss vom 12.08.2009 - 21.VK-3194-29/09
Ist die Höhe der Gewichtung eines Zuschlagskriteriums unzweifelhaft und ohne weitere Rechtskenntnisse oder Überlegungen aus der Bekanntmachung erkennbar, muss dies bis zum Ablauf der Angebotsabgabefrist gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 2 GWB a.F.).*)
VolltextIBRRS 2009, 3157
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2008 - Verg 54/08
1. Der Begriff "vergleichbare Leistungen" ist vor dem Hintergrund auszulegen, dass nach § 101 Abs. 6 GWB eine möglichst hohe Wettbewerbsintensität erreicht werden soll.
2. Das Vergabenachprüfungsverfahren bildet ein austariertes System zwischen einer Rechtsschutzgewährung für unterlegene Bieter einerseits und andererseits bestimmten Instrumentarien, die dem Interesse des öffentlichen Auftraggebers an einer ordnungsgemäßen Erledigung seiner Aufgaben und den zu diesem Zweck durchzuführenden Beschaffungen Rechnung tragen sollen.
3. Gerade dann wäre es eine bloße Förmelei und führte nur zu unnötigen Verzögerungen bei der Auftragsvergabe, wenn die Vergabenachprüfungsinstanz den Wertungsspielraum überschreitende Entscheidungen aufhöbe, obwohl die Vergabestelle inzwischen eine nicht zu beanstandende Entscheidung getroffen hat und nach der Entscheidung der Nachprüfungsinstanz ohne Weiteres nochmals treffen könnte. Hinzu kommt, dass es zu weiteren Verzögerungen führte, würde der Antragsteller die auch aufgrund weiterer Erwägungen getroffene neue Entscheidung erneut anfechten. Statt dessen können die neuen Gründe im laufenden Nachprüfungsverfahren überprüft werden.
VolltextIBRRS 2009, 3156
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2008 - Verg 51/08
1. Den Antragstellern ist im Rahmen der Rügeobliegenheit eine Überlegungsfrist zuzugestehen. Unter dem Gebot, dass dabei die Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigten sind, hat dies zumal dann zu gelten, wenn die Antragsteller bei Abfassung des Rügeschreibens anwaltlich nicht vertreten und zahlreiche, nicht einfache Rechtsfragen zu prüfen waren.
2. Der bloße Umstand, dass es sich um ein bei Ausschreibungen erfahrenes Unternehmen handelt, belegt nicht, dass eine (etwaige) Fehlerhaftigkeit der Mindestanforderungen erkannt werden muss. Die Rechtsverstöße sind nur unter Aufwendung juristischen Sachverstandes erkennbar, ohne dass die Antragsteller vergaberechtlich gehalten sind, sich solchen Sachverstand durch Zuziehung eines Rechtsanwalts zu verschaffen. Es muss den Antragstellern widerlegt werden, dass sie über den erforderlichen rechtlichen Sachverstand selbst nicht verfügten und ein Verstoß von ihnen infolgedessen nicht erkannt worden ist.
3. Es ist Sache des Auftraggebers, den Gegenstand der Beschaffung nach seinen Vorstellungen zu bestimmen. Dagegen ist weder im Vergabeverfahren noch im Nachprüfungsverfahren für die am Auftrag interessierten Unternehmen Raum, eigene, insbesondere die Mindestanforderungen an Nebenangebote abändernde Vorstellungen hinsichtlich des Gegenstandes der Beschaffung anzubringen oder erst recht gegen den Auftraggeber durchzusetzen.
4. Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird. Von einer unvollständigen Preisangabe kann nur ausgegangen werden, wenn festzustellen ist, dass zwar ein Preis angegeben wurde, der aber dem tatsächlich vom Bieter für die Leistung beanspruchten Preis nicht entspricht, sondern zum Beispiel darunter liegt. Darauf, ob eine andere Position des Leistungsverzeichnisses aufgepreist wurde, kommt es für die Beurteilung der Unvollständigkeit einer Preisangabe nicht an.
IBRRS 2009, 3078
VK Sachsen, Beschluss vom 26.06.2009 - 1/SVK/024-09
1. Rügt ein Bewerber nach Ausschluss seines Antrags auf Beteiligung am Verhandlungsverfahren die Wahl der Verfahrensart, so hat er im Einzelnen darzulegen, dass und warum ihm gerade durch die Wahl des Verhandlungsverfahrens gegenüber dem offenen Verfahren ein Schaden zu entstehen droht.*)
2. Der Auftraggeber hat die Pflicht zur grundsätzlichen Auftragsteilung in Lose und kann davon nur im Ausnahmefall absehen, wenn nach § 5 VOL/A die Auftragsteilung in Lose unzweckmäßig ist. Was "vertretbare Gründe" sind, die für ein Absehen von einer Losaufteilung sprechen, ist stets anhand der konkreten Umstände des einzelnen Projekts zu bestimmen. Dabei steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu.*)
3. Ein Bewerber kann sich nur dann mit Erfolg auf eine ungenügende Dokumentation der unterlassenen Losbildung berufen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können.*)
4. § 16 VgV enthält keine Generalklausel, aufgrund derer Personen stets dann von der Mitwirkung bei den Entscheidungen im Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können, wenn ihr Verhalten den Schluss auf ihre Voreingenommenheit rechtfertigt. Vielmehr sind ein tatsächlicher Interessenkonflikt und eine konkrete Auswirkung der Tätigkeiten der betroffenen Personen auf die Entscheidungen in dem Vergabeverfahren notwendig.*)
VolltextIBRRS 2009, 3065
VK Lüneburg, Beschluss vom 30.01.2009 - VgK-54/08
Kriterien zur Abgrenzung des Nachunternehmereinsatzes vom Einsatz dritter Unternehmen.
VolltextIBRRS 2009, 3063
VK Lüneburg, Beschluss vom 02.12.2008 - VgK-41/08
Zur Zulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB und den Anforderungen an das Feststellungsinteresse.
VolltextIBRRS 2009, 3060
VK Lüneburg, Beschluss vom 19.11.2008 - VgK-40/2008
1. Zum Verbot der Mitwirkung ausgeschlossener Personen entsprechend § 16 Nr. 3 lit. a VgV.*)
2. Vergaberechtliche Auswirkungen der kommunalrechtlichen Grenzen zur wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden.*)
VolltextIBRRS 2009, 3058
VK Lüneburg, Beschluss vom 27.08.2009 - VgK-35/2009
1. Die Rüge bezüglich der Wahl der zu Grunde gelegten Verdingungsordnung hat spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu erfolgen.
2. Änderungen an den Zahlungszielen oder den Haftungsbedingungen führen zwingend zum Ausschluss.
3. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Unterkriterien und deren Gewichtung besteht jedenfalls dann, wenn sich für die Bieter die Kenntnis davon auf die Inhalte ihrer Angebote auswirken kann.
VolltextIBRRS 2009, 3057
OLG Jena, Urteil vom 11.08.2009 - 5 U 899/05
1. Ist der nach § 2 Nr. 3 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen um mehr als das 800-fache überhöht, weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat (hier: 2.200 DM pro kg Betonstabstahl liefern und verlegen), besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.
2. Der Auftragnehmer widerlegt die Vermutung der Sittenwidrigkeit, wenn die betreffende Position im Vergleich zum Gesamtvolumen des Auftrags nur geringe Bedeutung hat, der Auftragnehmer über keinerlei Informationsvorsprung hinsichtlich der tatsächlichen Mengen verfügte und infolge dessen den Preis auch nicht im Hinblick auf zu erwartende Mengenmehrungen gebildet hat.
3. Allein der Umstand, dass sich der Auftragnehmer bei der Bildung der Einheitspreise keine vertieften Gedanken gemacht hat, ist nicht sittlich verwerflich.
4. Der Einheitspreis für die Mehrmenge von >110% ist auf der Grundlage der Kalkulation des ursprünglichen Angebots festzusetzen.
5. Die vorgelegte Kalkulation bzw. die Aufschlüsselung des Einheitspreises muss nachvollziehbar und darf nicht willkürzlich und lebensfremd sein. Das ist jedoch der Fall, wenn ein Auftragnehmer den Einheitspreis in Höhe von 2.210 DM für das Kilogramm Stabstahl wie folgt aufgliedert: 720 DM/kg für Lohn, 1.319,52 DM/kg für Material und 170,48 DM/kg für Gerät.
6. Ist die vom Auftragnehmer vorglegte Kalkulation nicht nachvollziehbar, kann das Gericht dem neuen Einheitspreis für die Mehrmengen >110% den ortsüblichen Einheitspreis zugrunde legen (hier: 2,47 DM/kg statt EP von 2.210 DM/kg).
IBRRS 2009, 3056
VK Lüneburg, Beschluss vom 11.02.2009 - VgK-56/08
1. Eine Vorbefassung als Projektant führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss des Bewerbers im sich anschließenden Verfahren zur Vergabe von Ingenieurleistungen.*)
2. Zu den Anforderungen an die Dokumentation gemäß § 18 VOF.*)
3. Zur Berücksichtigungsfähigkeit von schlechten Erfahrungen bei vorangegangenen Dienstleistungen im Rahmen der Eignungsprüfung.*)
VolltextIBRRS 2009, 3055
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2008 - 1 VK 67/08
Ist die Vergabekammer des Bundes anlässlich einer Ausschreibung, die mehrere Auftraggeber betrifft in allen Fällen für die Durchführung von Nachprüfungsverfahren zuständig und daneben grundsätzlich verschiedene Vergabekammern der Länder für einzelne Auftraggeber, gegebenenfalls sogar mehrere Vergabekammern der Länder für einen Auftraggeber, ist es im Hinblick auf die Effektivität des Rechtsschutzes und der Einheit der Rechtsordnung geboten, die Vergabekammer des Bundes als ausschließlich zuständige Vergabekammer zu betrachten.*)
VolltextIBRRS 2009, 3054
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.01.2009 - 1 VK 58/08
1. Auch außerhalb des Tatbestandes der § 7 Nr. 4 und 5 und § 7a Nr. 2 VOL/A liegenden Gründe, von denen der Auftraggeber Kenntnis erlangt und die die Unzuverlässigkeit eines Bieters begründen, darf der Auftraggeber bei der Prüfung eines Bieters berücksichtigen.*)
2. Umstände, die sich außerhalb des Bereichs gesicherter Erkenntnisse bewegen, dürfen bei der Prüfung der Eignung eines Bieters keine Berücksichtigung finden.*)
3. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens nach § 26 Nr. 1 b VOL/A wegen Änderung der Verdingungsunterlagen ist nur zulässig, wenn zwingende Gründe die Änderung der Verdingungsunterlagen fordern.*)
4. Die Tatsache, dass Bieter zwingend auszuschließen sind, so dass nur ein Bieter verbleibt, mit dem im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens die abschließenden Verhandlungen geführt werden können, rechtfertigt für sich alleine noch nicht die Aufhebung eines Vergabeverfahrens nach § 26 Nr. 1 d VOL/A.*)
VolltextIBRRS 2009, 3053
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2008 - 1 VK 40/08
1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB.*)
2. Eine Aussetzung des Verfahrens zur Klärung der Frage beim Europäischen Gerichtshof, ob es sich bei den gesetzlichen Krankenkassen um öffentliche Auftraggeber handelt, kommt für Vergabekammern im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz des § 113 I GWB nicht in Betracht.*)
3. Ist die Auslieferung von Hilfsmitteln Gegenstand des ausgeschriebenen Vertrages, liegt dem keine Rechtsbeziehung zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer nach § 127 SGB V zugrunde, sodass für die Vergabenachprüfung keine ausschließliche Zuständigkeit der Sozialgerichte nach § 51 SGG bestehen kann.*)
4. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind auch im Anwendungsbereich der VOL/A auszuschließen, unabhängig davon, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen oder Nachweise handelt oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf den Preis, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebots haben.*)
VolltextIBRRS 2009, 3052
VK Südbayern, Beschluss vom 29.07.2009 - Z3-3-3194-1-27-05/09
1. Wurde von der Antragstellerin in ihrer Rüge formuliert, dass sie davon ausgeht, dass die Beigeladene die Voraussetzungen, die in der Ausschreibung genannt wurden, nicht erfüllt, weil sie weiter davon ausgeht, dass die Beigeladene zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine genehmigte Umladestation in jedem Landkreis vorweisen konnte, handelt es sich in diesem Verfahren nicht um eine Rüge "ins Blaue hinein", sondern um fundierte Kenntnisse der Antragstellerin um die Müllsituation in den Landkreisen des Antragsgegners.*)
2. Ein Vergabeverfahren wird normalerweise mit dem Zuschlag des Ausschreibenden auf das Angebot eines Bieters beendet. Gemäß § 26 Nr. 1 Buchstabe a VOL/A kann die Ausschreibung jedoch unter anderem aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.*)
3. Das Recht, eine Ausschreibung aufzuheben, konkretisiert sich im Wege der Ermessensreduzierung dann aber auf Null zu einer Pflicht, wenn der Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 lit. a bis d VOL/A gleichzeitig einen Verstoß gegen andere Vorschriften der VOL/A darstellt und der Zuschlag schon deshalb rechtswidrig wäre. Weitere Voraussetzung ist, dass die Rechtswidrigkeit nur dadurch beseitigt werden kann, dass die Ausschreibung aufgehoben wird. Im konkreten Fall liegt, wie in der mündlichen Verhandlung geklärt wurde, kein annahmefähiges Angebot vor. Jedem der drei Angebote fehlt es an Eignungsnachweisen, die nicht mehr nachgefordert werden dürfen.*)
VolltextIBRRS 2009, 3048
KG, Beschluss vom 31.08.2009 - 2 Verg 6/09
1. Es unterliegt grundsätzlich keinen Bedenken, wenn der Auftraggeber Anforderungen, die er ursprünglich für ein ordnungsgemäßes Angebot aufgestellt hat, nachträglich abmildert und die Anforderungen, die an ein ordnungsgemäßes Angebot zu stellen sind, modifiziert.
2. Das gilt jedenfalls, wenn diese Modifikation gegenüber allen Bietern vorgenommen wird, die sich an dem Verfahren beteiligt und die Angebotsunterlagen angefordert haben und die Modifikation nicht ein Ausmaß erreicht, dass anzunehmen ist, dass sich einzelne potenzielle Bieter allein wegen der ursprünglich strengeren Anforderungen nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben.
3. Gibt der Auftraggeber den Bietern keine Mindestanzahl von anzugebenden Referenzaufträgen vor, kann ein Angebot nicht als im Sinne von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A unvollständig angesehen werden, wenn bei einigen der angeführten Referenzaufträge die Angabe des jährlichen Auftragswertes fehlt. Jedenfalls solange nur ein Referenzauftrag die formellen Anforderungen der Ausschreibung erfüllt, kann das Angebot nicht als formell unvollständig angesehen und bereits deswegen von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
4. Ein unvollständiges und mit Rücksicht darauf nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A auszuschließendes Angebot kann auch dann vorliegen, wenn es die geforderten Angaben zwar enthält, diese sich aber so ungeordnet in den Angebotsunterlagen befinden, dass sich das Angebot mit den Angeboten von Mitbewerbern mit zumutbarem Aufwand nicht vergleichen lässt.
5. Werden in der Bekanntmachung der Ausschreibung noch Anforderungen an die Angebote gestellt, die im Aufforderungsschreiben dann nicht mehr enthalten sind, so ist letzteres Schreiben ausschlaggebend. D. h. Angebote, denen diese Anforderungen fehlen, dürfen nicht ausgeschlossen werden.
VolltextIBRRS 2009, 3010
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2009 - Verg 18/09
1. Basiert ein Tarifvertrag nicht auf einem formellen Bundes- oder Landesgesetz gemäß § 97 Abs. 4, Satz 3 GWB, so ist er nicht als ein Kriterium für eine Eignungsprüfung heranzuziehen.
2. Tariftreue ist nicht ohne weiteres ein Umstand, welcher der Zuverlässigkeit und somit der Eignung eines Bieters zugerechnet werden kann; ferner muss eine vorsätzlich falsche Erklärung Tatsachen zum Gegenstand haben, die sich auf Eignungsmerkmale beziehen, § 25 Nr. 1 Abs. 2 b, § 7 Nr. 5 e VOL/A.
VolltextIBRRS 2009, 3001
VK Südbayern, Beschluss vom 17.06.2009 - Z3-3-3194-1-22-05/09
1. Mit der Auswahl des Wertungskriteriums "Anfahrtszeit vom Bürositz zur Baustelle" wird die Ortsansässigkeit abgefragt und bewertet. Dies verstößt gegen das Wettbewerbsprinzip und den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß § 97 Abs. 1, 2 und 5 GWB, sowie gegen § 16 Abs. 3 VOF. Grundsätzlich ist der Begriff der räumlichen Nähe zur Baustelle nicht zu verwechseln mit der erforderlichen "Präsenz" vor Ort, wobei die "Ortsansässigkeit" nach allgemeiner Rechtssprechung ein vergabefremdes Kriterium darstellt.*)
2. Es liegt auch dann ein Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 97 Abs. 1 GWB) vor, wenn der Vergabevermerk nicht den Anforderungen des § 18 VOF entspricht. Denn "über die Vergabe ist ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält".*)
3. Die Wertung der Referenzen hat durchgängig auf die Gleichwertigkeit bezüglich gleicher Aufgabenstellung und Größe zu erfolgen. Wenn die Projektsumme der gewerteten Referenzen der vorgezogenen Bieter um ein vielfaches unter der voraussichtlichen Auftragssumme für vorliegendes Projekt liegen, entbehrt dies jeglicher Vergleichbarkeit, da für die Einhaltung von Terminen und Kosten bei niedrigen Auftragssummen im Vergleich mit Großprojekten, die sich über längere Zeiträume erstrecken und komplexere Aufgabenstellungen enthalten, nicht der gleiche Maßstab angesetzt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2009, 3000
VK Südbayern, Beschluss vom 17.06.2009 - Z3-3-3194-1-21-05/09
1. Mit der Auswahl des Wertungskriteriums "Anfahrtszeit vom Bürositz zur Baustelle" wird die Ortsansässigkeit abgefragt und bewertet. Dies verstößt gegen das Wettbewerbsprinzip und den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß § 97 Abs.1,2 und 5 GWB, sowie gegen § 16 Abs. 3 VOF. Grundsätzlich ist der Begriff der räumlichen Nähe zur Baustelle nicht zu verwechseln mit der erforderlichen "Präsenz" vor Ort, wobei die "Ortsansässigkeit" nach allgemeiner Rechtssprechung ein vergabefremdes Kriterium darstellt. *)
2. Es liegt auch dann ein Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 97 Abs. 1 GWB) vor, wenn der Vergabevermerk nicht den Anforderungen des § 18 VOF entspricht. Denn "über die Vergabe ist ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. *)
3. Die Wertung der Referenzen hat durchgängig auf die Gleichwertigkeit bezüglich gleicher Aufgabenstellung und Größe zu erfolgen. Wenn die Projektsumme der gewerteten Referenzen der vorgezogenen Bieter um ein vielfaches unter der voraussichtlichen Auftragssumme für vorliegendes Projekt liegen, entbehrt dies jeglicher Vergleichbarkeit, da für die Einhaltung von Terminen und Kosten bei niedrigen Auftragssummen im Vergleich mit Großprojekten, die sich über längere Zeiträume erstrecken und komplexere Aufgabenstellungen enthalten, nicht der gleiche Maßstab angesetzt werden kann. *)
VolltextIBRRS 2009, 2999
VK Südbayern, Beschluss vom 12.06.2009 - Z3-3-3194-1-20-05/09
1. Für die Rüge schreibt § 107 GWB keine besondere Form vor; grundsätzlich sind daher auch telefonische Rügen ausreichend. Jedoch können sich bei mündlichen oder telefonisch erhobenen Rügen Dokumentationsmängel ergeben. *)
2. Eine Rüge muss jedoch objektiv und vor allem auch gegenüber dem Auftraggeber deutlich sein und von diesem so verstanden werden, welcher Sachverhalt aus welchem Grund als Verstoß angesehen wird und dass es sich nicht nur um die Klärung etwaiger Fragen, um einen Hinweis, eine Bekundung des Unverständnisses oder der Kritik z. B. über den Inhalt der Ausschreibung oder Verfahrensabläufe und Entscheidungen o. ä. handelt, sondern dass der Bieter von der Vergabestelle erwartet und bei ihr erreichen will, dass der (vermeintliche) Verstoß behoben wird. *)
VolltextIBRRS 2009, 2998
VK Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2008 - VK 40/08
1. Ein Angebot, das am Folgetag des Fristendes um 0.00h eingeht, ist verspätet und sein Ausschluss ist zulässig.
2. Der Verzicht auf eine unerfüllbare Mindestanforderung ist vergaberechtskonform, wenn die Änderung der Anforderungen transparent und diskriminierungsfrei erfolgt.
VolltextIBRRS 2009, 2997
VK Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2008 - VK 33/08
1. Die Funktionserweiterung von einer reinen Veröffentlichungsplattform im Internet zur Vergabeplattform, die Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung bereit stellt und die Übermittlung von Angeboten in elektronischer Form ermöglicht, stellt eine Veränderung der vertragstypischen Leistungspflichten und einen veränderten Auftragsgegenstand dar.
2. Die Anforderungen an die Genauigkeit der Wertermittlung und die Anforderungen an die Dokumentation sind umso höher, je mehr sich der Auftragswert dem Schwellenwert annähert.
3. Die Vergabekammer kann zur Bestimmung ihrer Zuständigkeit ergänzend eine eigene Wertermittlung auf Grundlage der Angebotspreise vornehmen.
VolltextIBRRS 2009, 2996
VK Brandenburg, Beschluss vom 22.09.2008 - VK 27/08
1. Zu der Frage, wann ein Flughafenbetreiber öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB ist.
2. § 26 VOB/A ist im Grundsatz auf Ausschreibungen von Sektorenauftraggebern nicht anwendbar.
3. Die Forderung, dass die Bewerber überdurchschnittlich erbrachte Bauleistungen im Umgang mit sicherheitstechnischen Anlagen nachzuweisen haben, rechtfertigt sich durch die besonderen Gefährdungslagen, die mit dem Betrieb eines Flughafens gegeben sind.
VolltextIBRRS 2009, 2995
VK Thüringen, Beschluss vom 10.02.2009 - 250-4002.20-363/2009-001-EA
Grundstückverkauf, städtebaulicher Vertrag, Mietvertrag über die Neuerrichtung eines Gebäudes, öffentlicher Bauauftrag *)
VolltextIBRRS 2009, 2994
VK Bund, Beschluss vom 26.05.2009 - VK 2-30/09
1. Die Vergabekammer Bund ist zuständig für Arzneimittelrabattverträge der Krankenkassen, weil diese jedenfalls seit der Schaffung des Gesundheitsfonds unmittelbar vom Bund finanziert werden.
2. Die Maßstäbe, denen die Auswahlentscheidung auf der nachgelagerten Ebene der Einzelvertragsvergabe genügen muss, betreffen bereits die Zuschlagsentscheidung, nicht erst die Vertragsdurchführung. Es müssen transparente und nicht diskriminierende Auswahlkriterien hinreichend klar vorgegeben werden, damit der vorgelagerte Wettbewerb nicht nachteilig berührt wird. Für die Kalkulation des Angebots und damit den Wettbewerb um die Rabattverträge ist nicht entscheidend, wer anschließend die Einzelverträge vergibt, sondern nach welchen Kriterien dies erfolgt (Rechtsprechungsänderung).
VolltextIBRRS 2009, 2993
VK Bund, Beschluss vom 17.04.2009 - VK 1-35/09
1. Es steht der Antragsbefugnis nicht entgegen, dass sich die Ast zumindest mit sämtlichen ihrer Produkte, für die eine Pharmazentralnummer(PZN) vorhanden ist, am Ausschreibungswettbewerb beteiligen kann, wenn das Rechtsschutzziel ist, eine Ausschreibung nicht nach PZN, sondern nach Wirkstoffen oder Wirkstoffgruppen zu erreichen.
2. An der vergaberechtlich gebotenen Produktneutralität mangelt es, wenn für jedes einzelne Los eine konkrete Produktvorgabe in Gestalt einer PZN gemacht wurde. Auch die Tatsache, dass durch die Gesamtheit der Ausschreibungen sowie der innerhalb der Ausschreibungen gebildeten Lose alle PZN und damit auch alle in Deutschland zugelassenen Kontrastmittel erfasst werden, vermag die gebotene Produktneutralität nicht herzustellen.
VolltextIBRRS 2009, 2992
VK Bund, Beschluss vom 23.01.2009 - VK 3-194/08
1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber.
2. Arzneimittelrabattverträge i.Sd. § 130 a Abs. 8 SGB V sind Rahmenvereinbarungen i.S.d. § 3 a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A
3. Der Vergabekammer kommt trotz der Rechtswegekonzentration des § 104 Abs. 2 GWB keine Prüfungskompetenz hinsichtlich kartellrechtlicher Sachverhalte zu (hier: gemeinschaftlicher Einkauf mehrerer Landesverbände einer Krankenkasse als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung?).
4. Das Eignungskriterium des Nachweises einer "ausreichenden Produktionskapazität" ist vergaberechtskonform.
5. Dass sich die Ag vorbehalten haben, dass einige Eignungsnachweise erst im Laufe der Angebotswertung von den für einen Zuschlag in Betracht kommenden Bietern auf besondere Anforderung hin vorzulegen sind, ist vergaberechtskonform.
6. Es ist zulässig, auch auf der vierten Wertungsstufe ein Ausschlusskriterium als Zuschlagskriterium - ein dem Zuschlag absolut entgegenstehendes Kriterium - vorzusehen.
VolltextIBRRS 2009, 2991
VK Bund, Beschluss vom 18.02.2009 - VK 3-158/08
1. Eine Rügeobliegenheit besteht im Falle einer De facto-Vergabe nicht.
2. Stellt der Antragsteller einen Nachprüfungsantrag zunächst nicht, weil er noch versucht im direkten Kontakt mit dem Antragsgegner die Aufhebung des angegriffenen Vertrags oder den Abschluss einer eigenen Rabattvereinbarung zu ähnlichen Konditionen wie im angegriffenen Vertrag zu erreichen, so ist dies nicht als illoyale Verspätung i.S.d. § 242 BGB im Hinblick auf den nach dem Scheitern der Verhandlungen gestellten Antrag zu werten.
3. Der direkte Abschluss einer Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum 1. April 2008 verstieß gegen den grundsätzlichen Vorrang des offenen Verfahrens gemäß §§ 3a Nr. 1 Abs. 1, 1a Nr. 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A.
VolltextIBRRS 2009, 2989
VK Bund, Beschluss vom 11.09.2009 - VK 3-157/09
1. Werden Planungsleistungen in einem Architektenwettbewerb vergeben, müssen die Bewerber, die den Auftrag nicht erhalten sollen, eine Vorabmitteilung nach § 13 VgV a. F. (§ 101 a GWB n. F.) erhalten.
2. Die Zulassung eines Bewerbers zum Wettbewerb impliziert nicht automatisch dessen Eignung. Vielmehr hat der Auftraggeber die Eignung des siegreichen Bewerbers unabhängig von der Entscheidung des Preisgerichts zu überprüfen und positiv festzustellen.
3. Wird der siegreiche Bewerber nur "formal" beauftragt, sollen die Leistungen aber durch eine hinter dem Bewerber stehende Projektgesellschaft erbracht werden, erhält der Vertrag den Charakter eines Scheinvertrages, der vergaberechtlich unzulässig ist.
VolltextIBRRS 2009, 2988
VK Hessen, Beschluss vom 17.08.2009 - 69d-VK-25/2009
1. Die in § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB statuierte Rügefrist bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsabgabefrist wird nicht dadurch verlängert, dass die Angebotsabgabefrist im weiteren Verlauf des Angebotsverfahrens verlängert wird. Die neue Angebotsabgabefrist muss auch nicht erneut bekannt gemacht werden.*)
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nicht nur dann positiv bekannt, wenn sich ein Antragsteller mit einem möglichen Vergabeverstoß befasst hat und sich den daraus resultierenden Schlussfolgerungen - mutwillig - verschließt, sondern - insbesondere im Hinblick auf die bereits in diesem vorvertraglichen Verfahren bestehenden gegenseitigen Rücksichtnahme- und Kooperationspflichten - auch dann, wenn ein Antragsteller es vorwerfbar versäumt, die - insbesondere personellen - Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er eine rechtzeitige Kenntnis von den Vergabeverstöße erlangen kann.*)
VolltextIBRRS 2009, 2987
EuGH, Urteil vom 10.09.2009 - Rs. C-573/07
1. Die Art. 43 EG-Vertrag und 49 EG-Vertag, der Grundsatz der Gleichbehandlung, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und die daraus folgende Transparenzpflicht stehen der freihändigen Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an eine vollständig in öffentlichem Eigentum stehende Aktiengesellschaft nicht entgegen, wenn die öffentliche Körperschaft, die der öffentliche Auftraggeber ist, über diese Gesellschaft eine Kontrolle wie über ihre eigenen Dienststellen ausübt und die Gesellschaft ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die öffentliche Körperschaft oder die öffentlichen Körperschaften, die ihre Anteile innehat bzw. innehaben, verrichtet.*)
2. Vorbehaltlich der Prüfung der Frage durch das vorlegende Gericht, ob die betreffenden Satzungsbestimmungen greifen, ist davon auszugehen, dass die Aktionärskörperschaften mit der Kontrolle, die sie über die genannte Gesellschaft ausüben, eine Kontrolle wie über ihre eigenen Dienststellen ausüben, wenn folgende Umstände, wie sie im Ausgangsverfahren vorliegen, gegeben sind:
- Die Tätigkeit der genannten Gesellschaft ist auf das Gebiet der genannten Körperschaften begrenzt und wird im Wesentlichen für diese ausgeübt, und
- diese Körperschaften nehmen durch die satzungsgemäßen Organe, die aus Vertretern dieser Körperschaften bestehen, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen der Gesellschaft ausschlaggebenden Einfluss.*)
VolltextIBRRS 2009, 2965
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 03.09.2009 - Rs. C-305/08
1. Art. 1 Abs. 8 Richtlinie 2004/18/EG und insbesondere der Begriff "Wirtschaftsteilnehmer" sind dahin auszulegen, dass sie es einem Konsortium ohne Erwerbscharakter nicht verwehren, an der Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags für Dienstleistungen teilzunehmen, zu deren Erbringung das Konsortium nach den einschlägigen nationalen Bestimmungen berechtigt ist.
2. Die Richtlinie 2004/18/EG steht innerstaatlichen Vorschriften entgegen, die Einrichtungen, die zu anderen Zwecken als zu Erwerbszwecken, wie etwa zu Forschungszwecken, tätig sind, von der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren ausschließen, vorausgesetzt, diese Einrichtungen sind nach den einschlägigen nationalen Bestimmungen berechtigt, auf dem Markt die Ausführung von Bauleistungen, die Lieferung von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen anzubieten.*)
VolltextVPRRS 2009, 0451
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.01.2009 - 1 VK 62/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2009, 0450
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.01.2009 - 1 VK 63/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2957
KG, Beschluss vom 20.08.2009 - 2 Verg 4/09
1. Hat die Vergabekammer eine Entscheidungsfrist nach § 113 Abs. 1 Satz 2 GWB gesetzt und noch vor Ablauf dieser Frist entschieden, bemisst sich die Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde auch dann ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Entscheidung der Vergabekammer gemäß § 117 Abs. 1, 1. Fall GWB, wenn die Entscheidung erst nach Ablauf der Entscheidungsfrist dem Beschwerdeführer zugestellt wird.*)
2. Für die Entscheidung über den Antrag gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB ist es unerheblich, ob der Nachprüfungsantrag unzulässig oder unbegründet ist.*)
3a. Zur Unzulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrages wegen unzureichend substanziierter Rüge des Antragstellers gemäß § 107 Abs. 1 GWB im Einzelfall.*)
3b. Die Rüge nach § 107 Abs. 1 GWB setzt u.a. voraus, dass der Antragsteller gegenüber der Vergabestelle unmissverständlich zum Ausdruck bringt, er sehe deren Vorgehen als unrechtmäßig an und verlange die Korrektur dieses Vorgehens. Zu Unmissverständlichkeit im Einzelfall.*)
4. Die §§ 7 Nr. 4, 7a Nr. 3 Abs. 3, 17 Nr. 3 Abs. 2 Buchst. k VOL/A enthalten kein Verbot gegenüber der Vergabestelle, Anforderungen, die sie in der Bekanntmachung zum Zwecke des Nachweises der Rechtstreue und Leistungsfähigkeit des Bieters aufgestellt hat, abschwächend zu modifizieren.*)
5. Der bloße Umstand, dass sich ein Bieter möglicherweise nicht an die Bedingungen des an ihn vergebenen Auftrages hält, stellt grundsätzlich keinen Vergaberechtsverstoß der Vergabestelle dar.*)
6. Ein Bieter darf wegen des von ihm geplanten Verstoßes gegen das in den Verdingungsunterlagen enthaltene Verbot, Nachunternehmer einzusetzen, nicht von der Vergabe ausgeschlossen werden. (Anschluss an EuGH, VergabeR 2004, 465)*)
VolltextIBRRS 2009, 2948
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2009 - Verg 76/08
1. Ein privates Briefzustellunternehmen darf nicht als unzuverlässig ausgeschlossen werden, weil es sich weigert, Postmindestlöhne zu bezahlen. Dies gilt zumindest dann, wenn die zu Grunde liegende Postmindestlohnverordnung als nichtig anzusehen ist.
2. Die Einhaltung von Postmindestlöhnen darf nicht als zusätzliches vergabefremdes Ausschlusskriterium nach § 97 Abs. 4 GWB definieren werden.
VolltextIBRRS 2009, 2934
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2007 - 1 VK 83/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2927
VK Südbayern, Beschluss vom 29.01.2007 - Z3-3-3194-1-37-11/06
1. Gemäß § 9 Nr. 1 VOB/A ist eine Leistung eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen.*)
2. Bezeichnungen für bestimme Erzeugnisse dürfen ausnahmsweise, jedoch nur mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art", verwendet werden, wenn eine Beschreibung durch hinreichend genaue allgemein verständliche Bezeichnungen nicht möglich ist (§ 9 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A).*)
3. Ist eine geplante europäische Norm für ein Produkt die ein einheitliches Prüfungsverfahren für Europa enthalten und die Vergleichbarkeit garantieren soll nicht bekannt gemacht und in Kraft getreten, kann diese auch nicht einer Ausschreibung zugrunde gelegt werden.*)
4. Gemäß § 114 Abs. 1 GWB entscheidet die Vergabekammer, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Die Maßnahme muss jedoch geeignet sein, die Rechtsverletzung zu beseitigen, gleichzeitig aber auch das mildeste Mittel hierfür sein.*)
VolltextIBRRS 2009, 2923
VK Sachsen, Beschluss vom 07.07.2009 - 1/SVK/028-09
1. Das Zuschlagsverbot nach § 13 VgV ist als Entäußerungsverbot zu verstehen. Der Auftraggeber darf vor Ablauf der 14-tägigen Sperrfrist nichts tun, was auch gegebenenfalls nach Ablauf derselben ohne sein weiteres Zutun zum Vertragsschluss führt.*)
2. § 13 VgV verlangt zwingend die Nennung des erfolgreichen Bieters, denn dem nicht berücksichtigten Bieter soll die Identifizierung des für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieters ermöglichet werden, um gegen die beabsichtigte Zuschlagserteilung Gründe geltend machen zu können, die in der Person dieses Bieters liegen.*)
VolltextIBRRS 2009, 2916
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.04.2009 - Verg W 14/09
1. Wendet sich ein Bieter bei einer Vergabe im wettbewerblichen Dialog mit einem Nachprüfungsantrag gegen die Verfahrensgestaltung in der Dialogphase, ist der Streitwertfestsetzung die Auftragswertschätzung des Auftraggebers zugrunde zu legen, nicht dagegen die Preisangaben des Bieters für seinen Lösungsvorschlag.*)
2. Es ist im wettbewerblichen Dialog zulässig, der Ermittlung des Auftragswertes den sog. Public Sector Comparator (PSC), vermindert um einen Abschlag von 10 %, zugrunde zu legen. Im Rahmen der Streitwertfestsetzung ist nicht zu prüfen, ob diese Auftragswertschätzung zutreffend ist oder nicht.*)
VolltextIBRRS 2009, 2892
VK Köln, Beschluss vom 19.08.2009 - VK VOB 11/2009
Erledigt sich das vom Bieter angestrengte Nachprüfungsverfahren durch eine für den Bieter positive Abhilfeentscheidung der Vergabestelle, so trägt diese die Kosten des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Bieters.
VolltextIBRRS 2009, 2888
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2009 - Verg W 6/09
1. Ein Nachprüfungsverfahren ist nicht eröffnet, wenn der Bieter im wettbewerblichen Dialog geltend macht, der Auftraggeber schulde eine höhere als die von ihm in Aussicht gestellte Vergütung. Der Streit über die Höhe der vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung ist in einem Verfahren vor den ordentlichen Gerichten auszutragen.*)
2. Schließt der Auftraggeber im wettbewerblichen Dialog unbeanstandet eine Lösung aus dem Verfahren aus, ist er nicht verpflichtet, durch Gewährung einer besonders langen Überarbeitungsfrist wettbewerbliche Nachteile desjenigen Bieters auszugleichen, der die ausgeschlossene Lösung vorgeschlagen hat.*)
VolltextIBRRS 2009, 2857
VK Bund, Beschluss vom 18.03.2008 - VK 3-35/08
Die fehlende physische Beifügung der Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) und der Leistungsbeschreibung führt nicht zum Angebotsausschluss, wenn der Bieter im Angebot erklärt, dass EVB und Leistungsbeschreibung Bestandteile des Angebots sind.
VolltextIBRRS 2009, 2852
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2008 - Verg 27/08
Der Auftragswert einer Baukonzession ist grundsätzlich nach dem auf die Bauleistung bezogenen Verwertungserlös zu bestimmen.
VolltextIBRRS 2009, 2850
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2009 - VK 1-39/09
1. Die Vergabestelle gibt ihr Beschaffungsvorhaben nicht endgültig auf, wenn sie beabsichtigt, die Leistungen erst nach Ablauf eines Jahres auszuschreiben und in der Zwischenzeit Teile der Leistungen freihändig zu vergeben.
2. Die Vergabestelle trägt die Beweislast dafür, dass die Ausschreibung zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis geführt hat. Eine hierfür erforderliche Ermittlung des Marktpreises muss vor Einleitung des Vergabeverfahrens erfolgen und mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar sein.
VolltextIBRRS 2009, 2845
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.05.2009 - 1 Verg 1/09
1. Mangels eines konkreten Gebührentatbestands verdient der Rechtsanwalt für die Tätigkeit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer eine Geschäftsgebühr (vgl. BGH, Urt. vom 23.09.08 - Az. X ZB 19/07).
2. Daneben kann der Rechtsanwalt grds. aber zusätzlich auch im Rahmen einer außergerichtlichen Tätigkeit die Einigungsgebühr Nr. 1000 RVG-VV verlangen , sofern deren Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind.
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