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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10758 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 1956
VergabeVergabe
TippEx-Korrektur ok! Gleichbehandlung bei Bindefristverlängerung!

OLG München, Urteil vom 23.06.2009 - Verg 8/09

1. Gegen die Korrektur versehentlich im Leistungsverzeichnis erfolgter Einträge mittels TippExRoller bestehen grundsätzlich keine Bedenken.*)

2. Es verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn sich der Auftraggeber nur von einem Bieter ausdrücklich die Bindefrist verlängern lässt.*)

3. Nach Ablauf der vom Auftraggeber festgesetzten Bindefrist ist von einer stillschweigenden Verlängerung der Bindefrist bei den am Ausschreibungsverfahren beteiligten Bietern auszugehen, solange sie nicht ihr Angebot zurückziehen.*)

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IBRRS 2009, 1955
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOF-Verhandlungsverfahren: Bewerbungsbogen muss zugesandt werden!

OLG München, Beschluss vom 16.06.2009 - Verg 7/09

Bei einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung ist die Vergabestelle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist verpflichtet, den Bewerbern den vom Auftraggeber entworfenen Bewerbungsbogen auf Anfrage zuzusenden, sofern nur Teilnahmeanträge auf dem Bewerbungsbogen berücksichtigt werden.*)

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IBRRS 2009, 1951
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mindestbedingungen sind bindend - auch für den Auftraggeber!

VK Sachsen, Beschluss vom 19.05.2009 - 1/SVK/008-09

1. Formuliert der Auftraggeber Mindestbedingungen, wie z. B. Mindestumsätze oder eine Mindestbetriebsgröße, die er für die Ausführung des Auftrags für erforderlich hält, so ist er hieran gebunden.*)

2. Hat ein Bieter in seiner Referenzliste keine ausreichenden Angaben zu einem geforderten Mindestkriterium gemacht, kann dieser Mangel des Angebots nicht mehr geheilt werden, ein solches Angebot ist zwingend auszuschließen. Ein Auftraggeber ist in diesem Fall an die von ihm selbst aufgestellte Forderung, dass die Angaben zur Eignung des jeweiligen Bieters mit dem Angebot zu machen waren, gebunden. Er ist daher auch nicht berechtigt, hiervon abzurücken und eine Nachreichung von Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zuzulassen.*)

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IBRRS 2009, 1950
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anforderungen an eine Rüge

VK Sachsen, Beschluss vom 06.04.2009 - 1/SVK/005-09

1. Grundsätzlich ist zu verlangen, dass eine Rüge so deutlich formuliert wird, dass klar wird, welcher Sachverhalt aus welchem Grund als Verstoß angesehen wird, so dass der Auftraggeber in die Lage versetzt wird, konkrete Abhilfe schaffen zu können.*)

2. Es liegt in der Risikosphäre des Bieters, wenn er seine Rüge unpräzise und "am Thema vorbei" formuliert und so im Ergebnis dessen eine für ihn unzureichende Reaktion auf die Rüge erhält.*)

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IBRRS 2009, 1949
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zertifikat muss gültig sein!

VK Sachsen, Beschluss vom 23.02.2009 - 1/SVK/003-09

1. Sofern in der Vergabebekanntmachung und den Verdingungsunterlagen als Eignungsnachweis ein durch eine Zertifizierungsstelle ausgestelltes Zertifikat gefordert wird, muss dieses zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch Gültigkeit besitzen. Ansonsten ist das Angebot zwingend auszuschließen.*)

2. § 25 Nr. 2 Abs. 2 und Abs. 3 VOL/A entfaltet mittelbar bieterschützende Wirkung.*)

3. Grundsätzlich hat der Auftraggeber - im Gegensatz zur Prüfungspflicht bei der Feststellung eines ungewöhnlich niedrigen Preises - einen eigenen Beurteilungsspielraum dahingehend, wie er die Prüfung auf die Unangemessenheit des Preises durchführt.*)

4. Ein Antragsteller kann einem Auftraggeber nicht Umfang und Ausgestaltung der Auskömmlichkeitsprüfung diktieren oder zu einem immer weiter und tiefer gehenden Rechtfertigungsszenario zwingen, bis schlussendlich aus Sicht des Antragstellers ein Rechtfertigungsmanko der Beigeladenen zu konstatieren ist.*)

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IBRRS 2009, 1948
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Positive Kenntnis eines Vergabeverstoßes

OLG Dresden, Beschluss vom 23.04.2009 - WVerg 11/08

Zu der Frage, wann ein Bieter positive Kenntnis eines Vergabeverstoßes hat.

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IBRRS 2009, 1947
VergabeVergabe
Nachweis der positiven Kenntnis eines Vergabeverstoßes

VK Sachsen, Beschluss vom 25.09.2008 - 1/SVK/045-08

1. Von einem sachkundigen Bieter ist zu erwarten, dass er innerhalb einer, höchstens aber zwei Wochen nach Eingang der Unterlagen diese auf Verständlichkeit und Vollständigkeit geprüft hat. Die Rügeobliegenheit i. S. d. § 107 Abs. 3 GWB setzt - was die Leistungsbeschreibung anbetrifft - mit der Angebotserstellung ein.*)

2. Die praktische Umsetzung des Nachweises der positiven Kenntnis eines Vergabeverstoßes muss, da niemand die Gedanken eines anderen Menschen verifizieren kann, an der objektiven Tatsachenlage anknüpfen. Lässt diese bei lebensnaher Beurteilung nur den Schluss zu, dass der Antragsteller den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß bereits zu einem bestimmten (frühen) Zeitpunkt erkannt (oder sich mutwillig der Erkenntnis verschlossen) hatte, so obliegt es ihm - wie sich auch aus § 108 Abs. 2 GWB ableiten lässt -, dies zu entkräften. Nach Auffassung der Vergabekammer ist eine rügerelevante Kenntnis von vergaberechtswidrigen Verdingungsunterlagen jedenfalls dann zu unterstellen, wenn der Bieter eingeräumt hat, nach Erhalt der Verdingungsunterlagen den kaufmännischen und technischen Sachverstand in einem Projektteam zusammengestellt zu haben um die Vertragsbedingungen und technischen Bedingungen zu sichten. Eine Rüge knapp fünf Wochen nach Erhalt der Verdingungsunterlagen ist dann präkludiert.*)

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IBRRS 2009, 1946
VergabeVergabe
Neue Rechtsprechung zu Vergabe von Rettungsdienstleistungen

OLG Dresden, Beschluss vom 03.04.2009 - WVerg 10/08

Es ist durchaus denkbar, § 31 SächsBRKG bei einer an der bundesstaatlichen Ordnung orientierten verfassungskonformen Auslegung so anzuwenden, dass eine vergaberechtsmäßige Ausgestaltung des Auswahlverfahrens möglich ist. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 GG ist weder zulässig noch geboten.

(Az. der beim BVerfG von der Vergabestelle gegen diese Entscheidung eingelegten Verfassungsbeschwerde: 1 BvR 1121/09)

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IBRRS 2009, 1945
VergabeVergabe
Neue Rechtsprechung zu Vergabe von Rettungsdienstleistungen

OLG Dresden, Beschluss vom 27.01.2009 - WVerg 10/08

1. Die Übertragung rettungsdienstlicher Leistungen nach Maßgabe des sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) auf private Leistungserbringung ist dem Vergaberecht unterworfen (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 1.12.2008 - X ZB 31/08, X ZB 32/08).

2. Vertritt die Vergabestelle die Rechtsmeinung, dass eine öffentliche Auftragsvergabe nicht vorliegt und verfährt sie entsprechend, kann sie dem Antragssteller, der sich dagegen wendet, nicht inhaltliche Mängel eines tatsächlich abgegebenen Angebots entgegenhalten. Denn dieser könnte den Vergabeverstoß, der in der Nichtdurchführung eines Verfahrens liegt, auch ohne Abgabe eines Angebots rügen.

3. Hat der Antragsteller entgegen § 108 Abs. 2 GWB bei der Einleitung des Nachprüfungsverfahrens nicht dargelegt, dass die Rüge eines Vergabeverstoßes gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist, so kann dieser Mangel jederzeit, solange der Nachprüfungsantrag noch nicht als unzulässig verworfen ist, behoben werden.

(Az. der beim BVerfG von der Vergabestelle gegen diese Entscheidung eingelegten Verfassungsbeschwerde: 1 BvR 1121/09)

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IBRRS 2009, 1944
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Feststellung der Änderung der Verdingungsunterlagen

VK Nordbayern, Beschluss vom 12.05.2009 - 21.VK-3194-11/09

1. Die Feststellung der Abweichung eines Bieterangebots von den in den Verdingungsunterlagen gemachten Vorgaben setzt voraus, dass der Gegenstand und Inhalt der Leistung eindeutig beschrieben sind und die am Auftrag interessierten Unternehmen daran klar erkennen können, wann jeweils die Grenze zu einer inhaltlichen Änderung der Leistungsanforderungen des Auftraggebers überschritten ist. Unter welchen Voraussetzungen das Angebot die Rechtsfolge eines wegen einer Änderung der Verdingungsunterlagen zwingenden Angebotsausschlusses § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b, § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A trifft, muss für die am Auftrag interessierten Unternehmen aus Gründen der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz des Vergabeverfahrens anhand der Verdingungsunterlagen selbst klar und unmissverständlich zu erkennen sein.*)

2. Ergibt sich aus den Vergabeunterlagen kein Anhalt dafür, dass der Bieter die Leistung nicht entsprechend der Ausschreibung angeboten hat, gehen ansonsten eventuelle Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen zu Lasten der VSt, können also nicht zum Ausschluss des Angebots des betreff. Bieters führen.*)

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IBRRS 2009, 1941
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Ersatz von Mehrkosten wegen Verzögerungen im Vergabeverfahren!

OLG Celle, Urteil vom 17.06.2009 - 14 U 62/08

1. Enthält das Zuschlagsschreiben des öffentlichen Auftraggebers nach verzögerter Vergabe neue Fertigstellungsfristen, handelt es sich um eine modifizierte Annahme des Bietergebotes und damit unter Ablehnung des ursprünglichen Angebotes um ein neues Angebot i. S. d. § 150 Abs. 2 BGB.*)

2. In einem solchen Fall ist es Sache des Bieters, auf während der verlängerten Zuschlagsfrist eingetretene Preiserhöhungen hinzuweisen und ggf. durch erneute Ablehnung des neuen Angebotes einen neuen Preis zu verlangen.*)

3. Versäumt der Bieter dies, kann der öffentliche Auftraggeber davon ausgehen, dass der Bieter trotz der eingetretenen Preiserhöhungen auskömmlich kalkuliert hatte, und ist nicht verpflichtet, sich nach Ablauf der Annahmefrist gemäß § 147 BGB auf einen geänderten Preis einzulassen.*)

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IBRRS 2009, 1940
VergabeVergabe
Pflicht zur Aufteilung in Lose

VK Nordbayern, Beschluss vom 19.05.2009 - 21.VK-3194-14/09

1. Eine Losbildung verfehlt ihr Ziel, wenn im Ergebnis mittlere Unternehmen keine praktische Möglichkeit zur Beteiligung am Wettbewerb haben. Bei einer Losvergabe sind die Lose so zuzuschneiden, dass der Forderung nach Berücksichtigung mittelständischer Interessen hinreichend genügt wird.

2. Eine für den Mittelstand angemessene Losteilung kann durch ein Zulassen von Bietergemeinschaften und der Möglichkeit eines Einsatzes von Nachunternehmen nicht ersetzt werden. Mittlere Unternehmen müssen nach dem Normzweck des § 97 Nr. 3 GWB (Grundsatz der Losaufteilung) in geeigneten Fällen in die Lage versetzt werden, sich eigenständig zu bewerben.

3. Der Auftraggeber ist grundsätzlich verpflichtet, eine Leistung in zweckmäßige Lose aufzuteilen. Diese Verpflichtung findet dort ihre Grenze, wo Art und Umfang des Loses unwirtschaftliche Angebote erwarten lassen.

4. Der Auftraggeber kann von einer weiteren Losteilung absehen, wenn eine weitere Aufteilung der Lose unverhältnismäßige Kostennachteile verursachen oder zu einer starken Verzögerung des Vorhabens führen würde oder wegen Problemen bei der Abwicklung nicht vertretbar ist.

5. Kostennachteile verursacht durch eine Losteilung können nicht mit einer allgemeinen Erfahrung begründet werden, sondern sind konkret zu prüfen und vom Auftraggeber durchzurechnen.

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IBRRS 2009, 1939
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Pflicht zur Aufteilung in Lose

VK Nordbayern, Beschluss vom 19.05.2009 - 21.VK-3194-13/09

1. Eine Losbildung verfehlt ihr Ziel, wenn im Ergebnis mittlere Unternehmen keine praktische Möglichkeit zur Beteiligung am Wettbewerb haben. Bei einer Losvergabe sind die Lose so zuzuschneiden, dass der Forderung nach Berücksichtigung mittelständischer Interessen hinreichend genügt wird.

2. Eine für den Mittelstand angemessene Losteilung kann durch ein Zulassen von Bietergemeinschaften und der Möglichkeit eines Einsatzes von Nachunternehmen nicht ersetzt werden. Mittlere Unternehmen müssen nach dem Normzweck des § 97 Nr. 3 GWB (Grundsatz der Losaufteilung) in geeigneten Fällen in die Lage versetzt werden, sich eigenständig zu bewerben.

3. Der Auftraggeber ist grundsätzlich verpflichtet, eine Leistung in zweckmäßige Lose aufzuteilen. Diese Verpflichtung findet dort ihre Grenze, wo Art und Umfang des Loses unwirtschaftliche Angebote erwarten lassen.

4. Der Auftraggeber kann von einer weiteren Losteilung absehen, wenn eine weitere Aufteilung der Lose unverhältnismäßige Kostennachteile verursachen oder zu einer starken Verzögerung des Vorhabens führen würde oder wegen Problemen bei der Abwicklung nicht vertretbar ist.

5. Kostennachteile verursacht durch eine Losteilung können nicht mit einer allgemeinen Erfahrung begründet werden, sondern sind konkret zu prüfen und vom Auftraggeber durchzurechnen.

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IBRRS 2009, 1936
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kommunale Wohnungsunternehmen: Stets öffentliche Auftraggeber?

VK Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2009 - VK 8/09

Kommunale Wohnungsunternehmen sind nicht per se öffentliche Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB. Neben der Satzung ist auch das tatsächliche Auftreten am Markt zu berücksichtigen.

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IBRRS 2009, 1934
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auschluss vorbefasster Bieter

VK Nordbayern, Beschluss vom 04.05.2009 - 21.VK-3194-06/09

1. In einem Vergabeverfahren nach der VOF hat die Vergabestelle bei der Auswahl des günstigsten Angebots einen weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraum. In einem Nachprüfungsverfahren kann daher nur überprüft werden, ob die Vergabestelle die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts eingehalten hat, von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe eingehalten wurden und die Bewertung frei von sachfremden Erwägungen und Willkür ist.

2. Grundsätzlich gilt, dass ein vorbefasster Bieter oder Bewerber gemäß § 4 Abs. 5 VgV nur dann auszuschließen ist, wenn die durch seine Beteiligung eingetretene Wettbewerbsverfälschung durch andere Maßnahmen, so z. B. durch Herstellung eines Informationsgleichstandes aller Bieter nicht hergestellt werden kann.

3. Die Vergabestelle trifft die Darlegungs- und Beweislast, dass sie ihrer Pflicht, den Wettbewerb sicher zu stellen, nachgekommen ist.

4. Der Ausschluss eines vorbefassten Bewerbers ist das letzte Mittel, wenn der Wettbewerb nicht anders sichergestellt werden kann.

5. Die Vergabestelle muss nicht dem Mindestsatz entsprechende Angebote nicht von vorneherein aus der Wertung ausschließen. Vielmehr ist eine Anhebung auf die Mindestsätze im Verhandlungsverfahren möglich.

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IBRRS 2009, 1927
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Antragsbefugnis von mittelbar Interessierten

BVerfG, Beschluss vom 23.04.2009 - 1 BvR 3424/08

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu bestanden, dass derjenige, der lediglich ein mittelbares Interesse an einem öffentlichen Auftrag hat, im Vergabenachprüfungsverfahren nicht antragsberechtigt ist (hier: Planungsgesellschaft, die im Rahmen eines Grundstückskaufvertrags mit Bauverpflichtung für den nicht zum Zuge gekommenen Investor tätig werden sollte).

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IBRRS 2009, 4448
VergabeVergabe
Mehr als 50% der Leistung erbringen Nachunternehmer: Bieter ist nicht geeignet!

VK Saarland, Beschluss vom 12.01.2009 - 1 VK 07/2008

1. Die Leistungsfähigkeit/Eignung eines Bieters im Sinne des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A 2006 ist grundsätzlich in Frage zu stellen, wenn er sich zu mehr als 50 % der Leistungen eines Nachunternehmers bedient. Der Nachunternehmeranteil ist ein kalkulationserhebliches Element des Angebotes und wirkt sich auf die Wettbewerbsstellung des Bieters aus.*)

2. Liegen (aktenkundige) Zweifel an der Leistungsfähigkeit/ Eignung eines Nachunternehmers vor, müssen diese durch Nachforschungen der Vergabestelle widerlegt werden. Nach § 30 VOL/A 2006 müssen solche Prüfungen im Vergabevermerk hinreichend plausibel ihren Niederschlag finden.*)

3. Im Angebot fehlende Angaben zu Nachunternehmerleistungen können nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 d i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A 2006 nicht nachgeholt oder abgeändert werden.*)

4. Der vergaberechtliche Mangel, dass Eignungskriterien nochmals als Zuschlagskriterien in die Wertung Eingang finden sollen, muss nicht zwangsläufig zur Aufhebung des gesamten Vergabeverfahrens führen, wenn er für die nach Auffassung der Vergabekammer (richtigerweise) zu treffende Zuschlagsentscheidung keine Rolle spielt (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GWB a.F.).*)

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IBRRS 2009, 1925
VergabeVergabe
Errichtung und Nutzungsüberlassung von Messehallen: Vergaberecht?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 04.06.2009 - Rs. C-536/07

Zu der Frage, ob ein Vertrag über die Errichtung und die anschließende dreißigjährige Nutzungsüberlassung von vier Messehallen samt Anbauten und Infrastruktur dem Vergaberecht unterliegt.

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IBRRS 2009, 1922
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber

EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - Rs. C-300/07

1. Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. c erster Fall Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass eine überwiegende Finanzierung durch den Staat vorliegt, wenn die Tätigkeiten der gesetzlichen Krankenkassen hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge finanziert werden, die nach öffentlich-rechtlichen Regeln, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, auferlegt, berechnet und erhoben werden. Derartige Krankenkassen sind für die Anwendung der Vorschriften dieser Richtlinie als Einrichtungen des öffentlichen Rechts und damit als öffentliche Auftraggeber anzusehen.*)

2. Hat ein gemischter öffentlicher Auftrag sowohl Waren als auch Dienstleistungen zum Gegenstand, besteht das für die Bestimmung, ob der fragliche Auftrag als Lieferauftrag oder als Dienstleistungsauftrag anzusehen ist, anzuwendende Kriterium im jeweiligen Wert der in diesen Auftrag einbezogenen Waren und Dienstleistungen. Bei der Zurverfügungstellung von Waren, die individuell nach den Bedürfnissen des jeweiligen Kunden hergestellt und angepasst werden und über deren Nutzung die jeweiligen Kunden individuell zu beraten sind, ist die Anfertigung der genannten Waren dem Auftragsteil der "Lieferung" für die Berechnung des Wertes des jeweiligen Bestandteils zuzuordnen.*)

3. Sollte sich die Erbringung von Dienstleistungen bei dem fraglichen Auftrag als im Verhältnis zur Warenlieferung überwiegend herausstellen, ist eine zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossene Vereinbarung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, in der die Vergütung für die verschiedenen, von diesem Wirtschaftsteilnehmer erwarteten Versorgungsformen sowie die Laufzeit der Vereinbarung festgelegt werden, wobei der genannte Wirtschaftsteilnehmer die Verpflichtung übernimmt, Leistungen gegenüber den Versicherten zu erbringen, die diese bei ihm nachfragen, und die genannte Kasse ihrerseits die alleinige Schuldnerin der Vergütung für das Tätigwerden dieses Wirtschaftsteilnehmers ist, als eine "Rahmenvereinbarung" im Sinne von Art. 1 Abs. 5 der Richtlinie 2004/18/EG anzusehen.*)

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IBRRS 2009, 1918
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Interkommunale Zusammenarbeit ist vergaberechtsfrei

EuGH, Urteil vom 09.06.2009 - Rs. C-480/06

1. Eine öffentliche Stelle kann ihre im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben (hier: Müllentsorgung) mit ihren eigenen Mitteln und auch in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen erfüllen, ohne gezwungen zu sein, sich an externe Einrichtungen zu wenden.

2. Eine Ausschreibung ist nicht erforderlich, solange sich die Kommunen bei ihrer Zusammenarbeit von ihren öffentlichen Aufgaben leiten lassen - hier vom Ziel einer ortsnahen Entsorgung des Mülls.




IBRRS 2009, 1815
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Frist für Mitteilung der Gründe für die Ablehnung eines Angebots

EuGH, Urteil vom 04.06.2009 - Rs. C-250/07

Antwortet der öffentliche Auftraggeber ohne rechtfertigenden Grund verspätet auf das Ersuchen eines Bieters um Erläuterung der Gründe für die Ablehnung seines Angebots, so verstößt er gegen seine Verpflichtung aus Art. 41 Abs. 4 Sektorenrichtlinie 93/38/EWG.

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IBRRS 2009, 1813
VergabeVergabe
Auslegung der Angebote der Bieter

VK Münster, Beschluss vom 30.04.2009 - VK 4/09

1. Die Ausschreibungsunterlagen sind auszulegen, wobei als Maßstab die Sicht eines verständigen Bieters zugrunde zulegen ist. Eine objektive Mehrdeutigkeit in den Verdingungsunterlagen darf nicht zu Lasten der Bieter gehen.*)

2. Die Angebote der Bieter sind nach den für Willenserklärungen maßgebenden Grundsätzen entsprechend den §§ 133, 157 BGB auszulegen. Erklärungen, die zwar nicht ausdrücklich vom Bieter abgegeben wurden, sich aber aus seinem Angebot unzweifelhaft schließen lassen, wie beispielsweise aus einem beigefügten Firmenprospekt, sind als Teil des Angebots zu werten. Ein solches Angebot ist dann nicht unvollständig.*)

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IBRRS 2009, 1806
PPPPPP
ÖPP: Unmittelbaren Vergabe einer öffentlichen Dienstleistung

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 02.06.2009 - Rs. C-196/08

Die Art. 43, 49 und 86 EG-Vertrag, die Richtlinie 2004/18/EG und die Richtlinie 2004/17/EG stehen einer unmittelbaren Vergabe einer öffentlichen Dienstleistung, die die vorhergehende Durchführung von Arbeiten mit sich bringt, an eine ausschließlich mit diesem Gesellschaftszweck geschaffene gemischt öffentlich-private Gesellschaft nicht entgegen, sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:

- Die Gesellschaft behält diesen ausschließlichen Gesellschaftszweck während ihres Bestehens bei;

- die Auswahl des privaten Gesellschafters erfolgt mittels eines öffentlichen Verfahrens, nachdem die finanziellen, technischen, operativen und verwaltungstechnischen Anforderungen sowie die Charakteristika seines Angebots hinsichtlich der zu erbringenden Dienstleistung überprüft worden sind;

- der private Partner übernimmt als gewerblicher Gesellschafter die Durchführung der Dienstleistung und der Arbeiten und

- diese Ausschreibung entspricht dem Grundsatz des freien Wettbewerbs, und die vom Gemeinschaftsrecht für Konzessionen verlangte Transparenz und Gleichbehandlung und gegebenenfalls die Regeln der Publizität und der Vergabe öffentlicher Aufträge werden beachtet.*)

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IBRRS 2009, 1672
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebot nach Ablauf der Bindefrist hinfällig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2008 - Verg 70/08

Auch wenn ein Angebot gemäß den §§ 146, 148 BGB wegen Ablaufs der Bindefrist zivilrechtlich erloschen ist, dann ist das Angebot aber nicht zugleich auch vergaberechtlich hinfällig. Denn der Aufftraggeber ist nach §§ 6 Abs. 1 und 2 HGrG, 7 BHO gehalten, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

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IBRRS 2009, 1619
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergaberechtl. Eingriff der EU-Kommission kann nicht erzwungen werden

EuGH, Beschluss vom 03.04.2009 - Rs. C-387/08

Der Korrekturmechanismus nach Art. 3 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG hat keine drittschützende Funktion.

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IBRRS 2009, 1618
VergabeVergabe
Fehlerhafte Auswahl der Zuschlagskriterien

VK Südbayern, Beschluss vom 26.03.2009 - Z3-3-3194-1-03-01/09

1. Gemäß § 9 a VOL/A 2006 hat der Auftraggeber alle Zuschlagskriterien in der Vergabebekanntmachung oder spätestens in den Verdingungsunterlagen bekannt zu geben. Eignungsmerkmale bzw. Eignungsnachweise wie die "Technische Ausstattung", "Qualifikation des Personals" sowie ein "Konzept zur Qualitätssicherung" dürfen als Zuschlagskriterien nicht benannt werden, da sie sich in erster Linie auf die Erfahrung, die Qualifikation und die Mittel, die geeignet sind, eine ordnungsgemäße Ausführung des betreffenden Auftrags zu gewährleisten, beziehen. Ein Bezug zum Auftrag, der die Aufstellung von unternehmensindividuellen Umständen als Zuschlagskriterien als vergaberechtlich beanstandungsfrei erscheinen ließe, wurde von der Antragsgegnerin nicht hergestellt.*)

2. Die fehlerhafte Auswahl der Zuschlagskriterien verletzt die Bieter in ihren Rechten. Das fehlerhafte Aufstellen von Zuschlagskriterien hat Einfluss auf die Vorbereitung und den Inhalt der Angebote. Das Aufstellen unzulässiger Zuschlagskriterien ist seiner Art nach geeignet, die Leistungsund Angebotsmöglichkeiten der Bieter nachteilig zu beeinflussen.*)

3. Darüber hinaus werden Bieter - möglicherweise - auch insoweit in ihren Rechten verletzt, als ungeeignete Mitbieter infolge der nicht eingehaltenen Trennung der Wertungsstufen nicht schon auf der zweiten Wertungsstufe ausgeschlossen werden.*)

4. Ist die Auswahl der Zuschlagskriterien durch den Auftraggeber fehlerhaft erfolgt, ist die Erteilung des Zuschlags zu untersagen. Die Vergabekammer kann insoweit über den auf eine Aufhebung des Ausschlusses des Angebots der Antragstellerin und Einbeziehung des Angebots in die Wertung gerichteten Antrags hinausgehen. Sie ist entsprechend § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB nicht an die Fassung der Anträge gebunden. Das Vergabeverfahren ist ab Übersendung der Verdingungsunterlagen einschließlich einer Bekanntgabe zulässiger Zuschlagskriterien in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu wiederholen.*)

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IBRRS 2009, 1617
VergabeVergabe
Schlüssige Darlegung der Rechtsverletzung im Nachprüfungsantrag!

VK Südbayern, Beschluss vom 11.02.2009 - Z3-3-3194-1-01-01/09

1. Der Antragsteller hat in seinem Nachprüfungsantrag die behaupteten Rechtsverletzungen mit einem schlüssigen, aus sich heraus verständlichen Tatsachenvortrag zu belegen, um den Formerfordernissen des GWB zu entsprechen.*)

2. Bieter müssen im Hinblick auf die Abgabe von Angeboten darauf achten, den Geheimwettbewerb zu gewährleisten.*)

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IBRRS 2009, 1568
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Vorsorgliche Rüge" künftigen fehlerhaften Handelns möglich?

VK Südbayern, Beschluss vom 21.04.2009 - Z3-3-3194-1-09-02/09

1. Weder aus dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 GWB noch aus Sinn und Zweck der Vorschrift ergibt sich, dass die Rüge immer schriftlich erfolgen muss. Wenn sie unbestritten mündlich gegenüber Vertretern des Auftraggebers erfolgt, die in der Lage sind, die Beanstandungen auszuräumen, ist das ausreichend.*)

2. Das Vergaberecht sieht eine "vorsorgliche Rüge" künftigen fehlerhaften Handelns des Auftraggebers nicht vor.*)

3. Im Rahmen des Vergabeverfahrens ist die Vorlage von Referenzen erforderlich aber auch ausreichend, die den hinreichend sicheren Schluss zulassen, dass der betreffende Bieter über die für eine ordnungsgemäße Durchführung des ausgeschriebenen Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügt. Alle Referenzen, die diese Anforderung erfüllen, sind Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen im Sinne der Referenzanforderung.*)

4. Vergleichbarkeit bedeutet nicht Gleichheit, sondern dass ein Bewerber bereits Aufgaben ausgeführt hat, die im technischen Bereich und hinsichtlich der Organisation der nachgefragten Leistung einen etwa gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen.*)

5. Der Auftraggeberin kann im Hinblick auf die Beurteilung der Eignung der Bieter kein Ermessen dahingehend zugestanden werden, von den bekannt gemachten Eignungsanforderungen abzuweichen und auch bei Fehlen geforderter Eignungsnachweise die Eignung aus anderen Gründen anzunehmen.*)

6. Handelt es sich nicht lediglich um eine Konkretisierung einer Referenzanforderung gemäß Bekanntmachung, sondern um eine Festlegung einer darüber hinausgehenden Referenzanforderung darf diese nicht gewertet werden.*)

7. Lässt der Auftraggeber die Abgabe von losweisen Angeboten zu, verlangt aber darüber hinaus von allen Bietern Komplettangebote für alle Lose, kann daraus nicht zwingend der Schluss gezogen werden, dass er die Lose nur insgesamt vergeben will. Hinsichtlich der Wertung sind deshalb auch die Angebote in die Wertung aufzunehmen, in denen nur für einzelne Lose ein Angebot unterbreitet wurde.*)

8. Hat der Auftraggeber keine Zuschlagskriterien benannt, darf nur der niedrigste Preis als Zuschlagskriterium angewendet werden.*)

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IBRRS 2009, 1567
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist positive Kenntnis vom Rechtsverstoß gegeben?

VK Südbayern, Beschluss vom 29.04.2009 - Z3-3-3194-1-11-03/09

1. Positive Kenntnis gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB ist erst gegeben, wenn die Antragstellerin nachweislich Kenntnis von dem Rechtsverstoß hat. Die vermeintlich fehlerhafte Wertung eines Nebenangebotes, da Mindestbedingungen für Nebenangebote nicht in Verdingungsunterlagen genannt sind, kann nicht allein durch Kenntnis der Verdingungsunterlagen als bewiesen angesehen werden.*)

2. Der Bieter muss erkennen können, welche inhaltlichen Mindestanforderungen für Nebenangebote der Auftraggeber fordert. Die Angabe von Anforderungen für Nebenangebote ist dort erforderlich, wo Nebenangebote eine Anforderung betreffen, die nicht aus dem Kontext der Verdingungsunterlagen heraus klar bestimmbar ist.*)

3. Der Verzicht auf eine Gewichtung der Zuschlagskriterien ist nur aus nachvollziehbaren Gründen zugelassen.*)

4. Sind in den Ausschreibungsunterlagen Zuschlagskriterien bekannt gemacht worden, kann hiervon im nach hinein nicht mehr abgewichen werden. Lediglich eine Bewertung des Preises genügt nicht.*)

5. Eine mangelhafte Dokumentation des Vergabevermerks verletzt die Antragstellerin regelmäßig in ihren Rechten, da sich entsprechende Mängel gerade auf die Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig auswirken. Es gehört zum Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der Auftraggeber den Gang, vor allem aber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens und die Begründungen in den Vergabeakten zeitnah, lückenlos, laufend und nachvollziehbar dokumentiert.*)

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IBRRS 2009, 1566
VergabeVergabe
Unverzüglichkeit der Rüge nach acht Tagen?

VK Südbayern, Beschluss vom 13.03.2009 - Z3-3-3194-1-02-01/09

1. Eine Rüge für die die Antragstellerin acht Tage benötigt, ist im Hinblick darauf, dass aufgrund der Rüge eines Bieters aufgrund derer eine erneute § 13 VgV-Mitteilung angekündigt wurde, als nicht mehr unverzüglich zu werten.*)

2. Konkrete Kenntnis bedeutet im Rahmen der Rügeverpflichtung, dass der Bieter die den Verstoß begründenden Tatsachen kennt und aus diesen auf den Vergabeverstoß schließen kann. Nicht erforderlich ist, dass ihm der Vergaberechtsverstoß bis in alle Einzelheiten bekannt ist.*)

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IBRRS 2009, 1549
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rüge nach 8 Kalendertagen noch unverzüglich?

VK Südbayern, Beschluss vom 16.01.2009 - Z3-3-3194-1-46-12/09

1. Eine Rüge, die erst acht Kalendertage nach der Information gemäß § 13 VgV ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts und in Kenntnis eventueller vergaberechtlicher Probleme aus einem vorausgegangenem Nachprüfungsverfahren erfolgt, ist nicht unverzüglich.*)

2. Bei der Ermittlung der verstrichenen Tage bis zur Rügeerhebung ist ebenso wie bei der Ermittlung des Termins entsprechend § 13 VgV, wann ein Zuschlag wirksam erteilt werden kann, auf Kalendertage abzustellen.*)

3. Daran ändert auch das Argument der Abwesenheit des Geschäftsführers nichts. Die Vergabekammer geht gerade im Hinblick auf Erwartung des Informationsschreibens nach § 13 VgV und wegen des Gebots der besonderen Beschleunigung davon aus, dass der Geschäftsführer dafür Sorge tragen muss, dass ein Vertreter für ihn tätig wird oder er über den Inhalt des Informationsschreibens informiert wird. Die Vergabekammer hält sonst ein Hinauszögern der Unverzüglichkeit der Rüge für möglich, da sich Bieter sonst darauf berufen könnten, die Nachricht aufgrund ihrer Abwesenheit erst später erhalten zu haben.*)

4. Ein fachkundiges und erfahrenes Unternehmen kann in der Lage sein, unmittelbar nach Erhalt der Information über das Vergabeverfahren zu reagieren und in Kenntnis des eigenen Angebots, der eigenen Kalkulation und der branchenbezogenen Marktsituation einzuschätzen. Eine vorherige anwaltliche Beratung ist in einem solchen Fall nicht geboten. Selbst wenn noch etwaige Restzweifel bestehen, rechtfertigen diese ein Zuwarten mit der Rüge nicht.*)

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IBRRS 2009, 1548
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nicht ordnungsgemäße bzw. fehlende Dokumentation

VK Südbayern, Beschluss vom 19.01.2009 - Z3-3-3194-1-41-11/08

1. Grundsätzlich führt eine fehlende Dokumentation aufgrund eines mangelhaften Vergabevermerks nicht zwangsläufig zu einem zu Gunsten eines Antragstellers wirkenden Rechtsverstoß mit Auswirkungen auf das Vergabeverfahren. Es gehört jedoch zum Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber den Gang, vor allem aber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten nachvollziehbar und zeitnah dokumentiert.*)

2. Durch eine nicht ordnungsgemäße Dokumentation wird das Transparenzprinzip besonders schwerwiegend verletzt. Der Vergabevermerk muss daher einen erheblichen Detaillierungsgrad aufweisen. Eine ungenügende Dokumentation führt im Regelfall dazu, dass das Verfahren wiederholt werden muss.*)

3. Außerdem muss der Vergabevermerk die Anforderungen erfüllen, die im Rechtsverkehr an einen Aktenvermerk gestellt werden. Dazu gehören Datum und Unterschrift des Ausstellers. Bedient sich die Vergabestelle bei der Fertigung des Vergabevermerks der Hilfe eines Dritten, muss zudem deutlich werden, inwieweit die Vergabestelle dem Vergabevorschlag des Dritten folgt.*)

4. Grundsätzlich ist die Vergabestelle an die Bewerbungskriterien, die sie in der Vergabebekanntmachung genannt hat, nach § 17 VOB/A gebunden. Es widerspricht dem Grundsatz der Transparenz, wenn die Vergabestelle ihrer Wertungsentscheidung andere Kriterien zu Grunde legt, als sie in der Bekanntmachung veröffentlicht hat.*)

5. Der Wortlaut des Absageschreibens nach § 13 VgV spricht lediglich von der Verpflichtung, den Grund für die Nichtberücksichtigung anzugeben, und nicht von Gründen oder gar einer Begründung. Daraus muss gefolgert werden, dass der Auftraggeber sich kurz fassen und im Wege der Verwaltungsvereinfachung auch zu vorformulierten Schreiben greifen darf.*)

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IBRRS 2009, 1547
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nicht ordnungsgemäße bzw. fehlende Dokumentation

VK Südbayern, Beschluss vom 19.01.2009 - Z3-3-3194-1-39-11/08

1. Grundsätzlich führt eine fehlende Dokumentation aufgrund eines mangelhaften Vergabevermerks nicht zwangsläufig zu einem zu Gunsten eines Antragstellers wirkenden Rechtsverstoß mit Auswirkungen auf das Vergabeverfahren. Es gehört jedoch zum Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber den Gang, vor allem aber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten nachvollziehbar und zeitnah dokumentiert.*)

2. Durch eine nicht ordnungsgemäße Dokumentation wird das Transparenzprinzip besonders schwerwiegend verletzt. Der Vergabevermerk muss daher einen erheblichen Detaillierungsgrad aufweisen. Eine ungenügende Dokumentation führt im Regelfall dazu, dass das Verfahren wiederholt werden muss.*)

3. Außerdem muss der Vergabevermerk die Anforderungen erfüllen, die im Rechtsverkehr an einen Aktenvermerk gestellt werden. Dazu gehören Datum und Unterschrift des Ausstellers. Bedient sich die Vergabestelle bei der Fertigung des Vergabevermerks der Hilfe eines Dritten, muss zudem deutlich werden, inwieweit die Vergabestelle dem Vergabevorschlag des Dritten folgt.*)

4. Grundsätzlich ist die Vergabestelle an die Bewerbungskriterien, die sie in der Vergabebekanntmachung genannt hat, nach § 17 VOB/A gebunden. Es widerspricht dem Grundsatz der Transparenz, wenn die Vergabestelle ihrer Wertungsentscheidung andere Kriterien zu Grunde legt, als sie in der Bekanntmachung veröffentlicht hat.*)

5. § 28 Nr.2 Abs.2 VOB/A sieht ausdrücklich vor, dass auch nach Ablauf der Bindefrist auf ein Angebot noch der Zuschlag erfolgen kann. Ein Angebot ist nicht allein deshalb auszuschließen, weil die Bindefrist zwischenzeitlich - ohne eine lückenlose Verlängerung - verstrichen ist.*)

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IBRRS 2009, 1539
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Strafrecht - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen

BVerfG, Beschluss vom 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08

1. Zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen (Begriff des Angebots).

2. Zum Anspruch auf ein faires Verfahren (Beweiswürdigung).

3. Zur Beweiskraft des Protokolls (Auslegung mehrdeutiger Vermerke).

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IBRRS 2009, 1538
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unklarheiten der Ausschreibungsunterlagen: Nicht zu Lasten des Bieters

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.04.2009 - 21.VK-3194-10/09

Das Prinzip der Gleichbehandlung erfordert, Unklarheiten der Ausschreibungsunterlagen nicht zum Nachteil eines Bieters ausschlagen zu lassen.*)

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IBRRS 2009, 1537
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Beifügung eigener AGB: Ausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 19.03.2009 - 21.VK-3194-08/09

Die Beifügung eigener AGB, die von den verbindlichen Festlegungen in den Verdingungsunterlagen abweichen, auf der Rückseite des dem Angebot beigefügten Begleitschreibens führt zum Angebotsausschluss.*)

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IBRRS 2009, 1535
VergabeVergabe
Beteiligung von in Abhängigkeit zueinander stehender Bieter

EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - Rs. C-538/07

1. Art. 29 Abs. 1 Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG ist dahin auszulegen, dass er einen Mitgliedstaat nicht daran hindert, über die in dieser Bestimmung enthaltenen Ausschlussgründe hinaus weitere Ausschlussgründe vorzusehen, die gewährleisten sollen, dass die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz beachtet werden, sofern diese Maßnahmen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.*)

2. Das Gemeinschaftsrecht steht einer nationalen Vorschrift entgegen, mit der in Verfolgung der legitimen Ziele der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz im Rahmen der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge ein absolutes Verbot für Unternehmen, zwischen denen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht oder die miteinander verbunden sind, aufgestellt wird, sich gleichzeitig in Wettbewerb zueinander an ein und demselben Ausschreibungsverfahren zu beteiligen, ohne dass ihnen die Möglichkeit gegeben wird, nachzuweisen, dass sich dieses Verhältnis nicht auf ihr jeweiliges Verhalten im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens ausgewirkt hat.*)

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IBRRS 2009, 1526
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mehrvergütungsanspruch bei verspätetem Zuschlag!

BGH, Urteil vom 11.05.2009 - VII ZR 11/08

1. Ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können.*)

2. Der so zustande gekommene Bauvertrag ist ergänzend dahin auszulegen, dass die Bauzeit unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der vertragliche Vergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen sind.*)




IBRRS 2009, 4134
VergabeVergabe
Auftragskriterien und deren Wichtung sind bekannt zu machen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.03.2009 - VK 11/09

1. Der Auftraggeber hat in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung oder der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung alle Auftragskriterien und deren Wichtung anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist. Kann nach Ansicht des Auftraggebers die Gewichtung aus nachvollziehbaren Gründen nicht angegeben werden, so gibt der Auftraggeber die Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung an.

2. Die Auftraggeberin hat die Zuschlags-/Auftragskriterien unmissverständlich so zu formulieren, dass die fachkundigen Bieter keine Verständnisschwierigkeiten haben. Das bedeutet konkret, dass die Auftragskriterien in den Verdingungsunterlagen oder in der Bekanntmachung so gefasst werden müssen, dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt auslegen können.

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IBRRS 2009, 4133
VergabeVergabe
Auftragskriterien und deren Wichtung sind bekannt zu machen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.03.2009 - VK 10/09

1. Der Auftraggeber hat in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung oder der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung alle Auftragskriterien und deren Wichtung anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist. Kann nach Ansicht des Auftraggebers die Gewichtung aus nachvollziehbaren Gründen nicht angegeben werden, so gibt der Auftraggeber die Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung an.

2. Die Auftraggeberin hat die Zuschlags-/Auftragskriterien unmissverständlich so zu formulieren, dass die fachkundigen Bieter keine Verständnisschwierigkeiten haben. Das bedeutet konkret, dass die Auftragskriterien in den Verdingungsunterlagen oder in der Bekanntmachung so gefasst werden müssen, dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt auslegen können.

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IBRRS 2009, 1525
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie wird Vergabekammergebühr ermittelt? Bruttoauftragssumme?

OLG Naumburg, Beschluss vom 09.04.2009 - 1 Verg 1/09

1. Bei der Festsetzung der Höhe ihrer Gebühren hat die Vergabekammer einen Ermessensspielraum, der im Beschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar ist.*)

2. Die für die Kostenfestsetzung maßgebliche Bruttoauftragssumme bestimmt sich grundsätzlich nach dem objektiven Wert derjenigen Leistungen, von deren Vergabe an einen Dritten die Antragstellerin bei Einleitung des Vergabeverfahrens ausgehen durfte. Unerheblich ist dagegen, ob und inwieweit die Antragsgegnerin intern u.U. von der ursprünglichen Vergabeabsicht abgerückt ist und diese vermindert hat, wenn mit der Vergabenachprüfung letztlich eine Verbesserung der Chancen der Antragstellerin zur Erteilung des ursprünglich ausgeschriebenen Auftrages angestrebt wird.*)

3. Zur Ermittlung des Umfangs des ursprünglich ausgeschriebenen Auftrages (hier: Vorrang der verbalen Bezeichnung des Auftrags vor widersprüchlichen Angaben zu den Leistungskategorien und den CPV-Kennziffern)*)

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IBRRS 2009, 1524
VergabeVergabe
Feststellung der Erledigung

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2009 - 1 Verg 5/08

Für die Feststellung der Erledigung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens kommt es auf die ursprüngliche Zulässigkeit und Begründetheit des Nachprüfungsantrages nicht an.*)

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IBRRS 2009, 1516
VergabeVergabe
Erteilung des Zuschlags im Wege der Ersatzvornahme

OVG Sachsen, Beschluss vom 16.07.2007 - 4 BS 243/07

Gestützt auf § 115 SächsGemO kann die Rechtsaufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen einschreiten, wenn eine Gemeinde mit der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten in Verzug geraten ist (im Anschluss an SächsOVG, Beschl. v. 12.9.2005 - 4 BS 449/04 -, SächsVBl. 2006, 45 = JbSächsOVG 13, 294).*)

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IBRRS 2009, 1442
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschreibungspflicht bei beabsichtigtem städtebaulichem Vertrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2009 - Verg 67/08

1. Auch wenn der Begriff des "Vertrags" i.S.d. § 99 GWB auf Grund seiner Verankerung im EU-Recht nicht im Sinne der §§ 145 ff. BGB auszulegen sein sollte, so setzt er doch das Einvernehmen zumindest zweier Personen über - hier - die Erbringung von Bauleistungen voraus.

2. Der Erlass eines Bebauungsplans ist - auch bei weitestgehender Auslegung - kein Vertrag i.S.d. § 99 GWB. Der Bebauungsplan ergeht als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB). Ob und mit welchem Inhalt ein Bebauungsplan aufgestellt wird, kann nicht Gegenstand eines Vertrages oder sonstiger Abreden sein (§ 1 Abs. 3 BauGB).

3. Der Bebauungsplan wird nicht dadurch zu einem "Vertrag", dass er den Rahmen für einen möglicherweise abzuschließenden Erschließungsvertrag (§ 124 BauGB) setzt.

4. Nach § 111 Abs. 4 GWB kann die Entscheidung über die Versagung der Akteneinsicht als solche nicht mit der Beschwerde angegriffen werden. Vielmehr kann der betreffende Verfahrensbeteiligte im Rahmen eines aus anderen Gründen eingeleiteten Beschwerdeverfahrens beim Vergabesenat weitergehende Akteneinsicht beantragen (§ 120 Abs. 2 i.V.m. §§ 72, 111 GWB).

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IBRRS 2009, 1432
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen Abänderung der Verdinungsunterlagen

VK Bund, Beschluss vom 06.05.2009 - VK 1-74/09

1. Sehen die Verdingungsunterlagen in einer Leistungsposition einen Radial-Ventilator mit rückwärtsgekrümmten Schaufeln vor und bietet der Bieter an dieser Position einen Ventilator mit vorwärtsgekrümmter Schaufel an, in dem er bei der entsprechenden Position im Leistungsverzeichnis ein Fabrikat mit dieser Eigenschaft einträgt, so ändert er die Verdingungsunterlagen ab und ist deshalb zwingend auszuschließen.

2. Zwar lässt § 21 Nr. 2 VOB/A eine Abweichung von vorgegebenen technischen Spezifikationen ausnahmsweise zu; Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Abweichung im Angebot eindeutig bezeichnet und die Gleichwertigkeit bereits mit dem Angebot nachgewiesen wird.




IBRRS 2009, 1422
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Antragsbefugnis trotz zwingenden Ausschlusses des Bieters

OLG München, Beschluss vom 08.05.2009 - Verg 6/09

1. Der Antragsteller kann, obwohl er mit seinem Angebot unstreitig ausgeschlossen ist, ein Vergabenachprüfungsverfahren, um sich im Falle der Neuausschreibung wiederum um den Auftrag bewerben zu können, mit der Behauptung betreiben, dass auch alle anderen Bieter werden müssen.

2. Die Vergabestelle darf davon ausgehen, dass das von der Beigeladenen verlangte Entgelt während der Vertragslaufzeit durch die Bundesnetzagentur genehmigt ist.

3. Ist nach den Verdingungsunterlagen das Angebot in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift abzugeben, so genügt die mit einem die Erteilung einer Prokura kennzeichnenden Zusatz versehene Unterschrift des Geschäftsbereichsleiters. Demgegenüber ist bei einem Großunternehmen die Unterzeichnung des Angebots durch Vorstandsmitglieder nicht zu erwarten.

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IBRRS 2009, 1375
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe von Abfallentsorgungsleistungen

OLG Rostock, Beschluss vom 06.03.2009 - 17 Verg 1/09

1. Eine vergaberechtskonforme PPK-Ausschreibung muss sowohl den kommunalen als auch den Systembetreiberanteil umfassen.

2. Eine Ausschreibung mit Begrenzung auf den lediglich kommunalen Anteil ist auf die Erbringung einer unmöglichen Leistung gerichtet. Gleichzeitig wird dem Auftragnehmer ein ungewöhnliches Wagnis übertragen.

3. Eine geforderte Treueerklärung in den Verdingungsunterlagen zum Verbot gewerblicher (PPK-)Sammlungen stellt die Übertragung eines ungewöhnlichen Wagnisses für den Auftragnehmer dar.

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IBRRS 2009, 1325
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unanfechtbarkeit der abgelehnten Beiladung:Ausreichender Rechtsschutz?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.11.2008 - 15 Verg 13/08

Der Ausschluss der Anfechtbarkeit gemäß § 109 Satz 2 GWB betrifft nicht lediglich positive Entscheidungen über die Beiladung, sondern auch solche, in denen ein Beiladungsgesuch abgelehnt wird (im Anschluss an OLG Frankfurt VergabeR 2006, 144; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 59).*)

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IBRRS 2009, 1322
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unverzüglichkeit der Rüge

OLG München, Beschluss vom 16.04.2009 - Verg 3/09

Erkennt ein Bieter anhand der Leistungsbeschreibung, dass ein Konzept zur Übernahme der Patienten- und Mitarbeiterversorgung eines Universitätsklinikums ohne Kenntnis des vorhandenen Personalbestandes vorgelegt werden soll, hat er die Rüge, die Ausschreibung von "fiktiven" Angeboten verstoße gegen § 613a BGB und sei vergaberechtswidrig, spätestens bis zur Abgabe seines Angebotes zu erheben.*)

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IBRRS 2009, 1321
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Auslagenerstattung bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags

BGH, Beschluss vom 24.03.2009 - X ZB 29/08

Bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags im Beschwerdeverfahren findet keine Erstattung von Auslagen statt, die den Beteiligten im Verfahren vor der Vergabekammer entstanden sind.*)

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