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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10758 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 1317
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtzeitige Rüge

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.01.2009 - VgK-51/2008

Zur Problematik der rechtzeitigen Rüge von Vergabeverstößen.




IBRRS 2009, 1310
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtzeitigkeit der Rüge

VK Nordbayern, Beschluss vom 28.01.2009 - 21.VK-3194-63/08

1. Ohne das Vorliegen überdurchschnittlicher Schwierigkeiten ist von einer Regelrügefrist von einem bis drei Tagen auszugehen. Die Beanstandung einer Vorabinformation nach § 13 VgV als unzureichend muss sogar noch am Tage ihres Zugangs, spätestens jedoch am Folgetag erfolgen; andernfalls ist sie nicht mehr unverzüglich.

2. Aus dem Umstand, dass der antragstellende Bieter nähere Informationen zur Begründung der Vergabeentscheidung fordert, kann die Vergabestelle keinesfalls entnehmen, dass der Bieter die Vergabeentscheidung an sich als falsch angreifen will.

3. Die bloße Vermutung, eine Rüge werde erfolglos sein, oder die Überzeugung, der Auftraggeber habe bereits "unvermeidbare Tatsachen" mitgeteilt und damit zum Ausdruck gebracht, jeder Widerspruch sei von vornherein sinnlos, macht die Rüge nicht entbehrlich. Allein die Tatsache, dass ein Auftraggeber z. B. mit der Vorabinformation das Ergebnis eines Entscheidungsfindungsprozesses mitgeteilt hat, rechtfertigt nicht den Schluss auf eine Unabänderlichkeit dieser Entscheidung. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren seine Vergabeentscheidung verteidigt.

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IBRRS 2009, 1279
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungskriterien als Zuschlagskriterien?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.03.2009 - 1 VK LVwA 32/08

1. Zu den Eignungskriterien als Zuschlagskriterien.*)

2. Eine Überprüfung der Ermessenserwägungen des Antragsgegners mangels Einhaltung der Verpflichtung zur Transparenz ist durch Erstellen eines ordnungsgemäßen Vergabevermerkes ausgeschlossen.*)

3. Zur Nichtbekanntgabe der Bewertungsmatrix.*)

4. Zum Anspruch auf Gewährleistung eines freien und transparenten Wettbewerbs.*)

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IBRRS 2009, 1278
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ungenügende Dokumentation des Vergabeverfahrens: Aufhebung!

VK Südbayern, Beschluss vom 31.10.2008 - Z3-3-3194-1-35-10/08

1. Nach § 114 Abs. 1 Satz 2 ist die Vergabekammer an Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.*)

2. Es gehört zum Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens nach § 97 Nr. 1 GWB, dass der öffentliche Auftraggeber den Gang, vor allem aber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten dokumentiert. Diese Dokumentation dient dabei dem Ziel, die Entscheidung der Vergabestelle sowohl für die Nachprüfungsinstanzen als auch für die Bieter überprüfbar zu machen.*)

3. Durch eine nicht ordnungsgemäße Dokumentation - wie in § 30 VOL/A gefordert - wird das Transparenzprinzip besonders schwerwiegend verletzt. Der Vergabevermerk muss daher einen erheblichen Detaillierungsgrad aufweisen. Eine ungenügende Dokumentation führt im Regelfall dazu, dass das Verfahren nach § 26 Nr. 1 lit. d VOL/A wiederholt werden muss, da die begangene Rechtswidrigkeit nur dadurch beseitigt werden kann, dass die Ausschreibung aufgehoben wird.*)

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IBRRS 2009, 1277
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ungenügende Dokumentation des Vergabeverfahrens: Aufhebung!

VK Südbayern, Beschluss vom 21.07.2008 - Z3-3-3194-1-23-06/08

1. Antragsbefugnis gem. § 107 Abs. 2 GWB auch ohne Abgabe eines Angebots gegeben. Der Bieter ist somit auch dann antragsbefugt, wenn er bei der rechtswidrigen Ausschreibung eines Leitfabrikats zwar in der Lage wäre dieses zu liefern, er aber daran gehindert wird, ein wirtschaftlicheres Konkurrenzprodukt anzubieten.*)

2. Zwar ist es alleine Sache der Vergabestelle zu entscheiden, welche Leistungen sie ausschreibt. Es liegt jedoch dann eine Behinderung des Wettbewerbs vor, wenn Merkmale des geforderten Produkts durch einen Produkt- oder Markennamen bezeichnet werden und das Leistungsverzeichnis nach Form, Stofflichkeit, Aussehen und technischen Merkmalen so präzise definiert ist, dass dem Bieter keinerlei Ausweichmöglichkeit mehr bleibt. Hierbei kommt es nicht auf die Feststellung einer subjektiven Absicht der Vergabestelle an, bestimmte Unternehmen zu bevorzugen zu wollen. Entscheidend ist vielmehr die Frage, ob die Leistungsbeschreibung bei objektiver Betrachtung geeignet ist, bestimmte Unternehmen oder Erzeugnisse bevorzugen zu wollen.*)

3. Gemäß § 26 Nr. 1 VOL/A kann die Ausschreibung unter anderem aufgehoben werden, wenn die Verdingungsunterlagen grundlegend geändert (lit. b) oder andere schwerwiegende Gründe bestehen (lit. d). Da § 26 VOL/A lediglich als "Kann-Bestimmung" ausgestaltet ist, besteht für den Auftraggeber grundsätzlich keine Verpflichtung zur Aufhebung. Das Recht, eine Ausschreibung aufzuheben, konkretisiert sich im Wege der Ermessensreduzierung dann aber auf Null zu einer Pflicht, wenn der Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 lit. a bis d VOL/A gleichzeitig einen Verstoß gegen andere Vorschriften der VOL/A darstellt und der Zuschlag schon deshalb rechtswidrig wäre. Weitere Voraussetzung ist, dass die Rechtswidrigkeit nur dadurch beseitigt werden kann, dass die Ausschreibung aufgehoben wird. Als Maßnahme zur Behebung der dargestellten Mängel - unzulässige fabrikatsbezogene Ausschreibung und fehlerhafte Dokumentation des Verfahrens - kommt im Nachprüfungsverfahren gem. § 114 Abs. 1 GWB lediglich die Verpflichtung der Vergabestelle zur Aufhebung der Ausschreibung in Betracht.*)

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IBRRS 2009, 1270
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preisangabe von 0,00 Euro zulässig! (Gehörsrüge)

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.04.2009 - 1 Verg 10/08

1. Eine Vertretungshandlung entfaltet schon dann Rechtsverbindlichkeit, wenn der Vertreter zum Zeitpunkt der Vornahme dieser Handlung intern hierzu bevollmächtigt ist, ohne dass es darauf ankäme, ob diese keinen formellen Anforderungen unterliegende, intern bereits erteilte Vollmacht in irgendeiner Weise nach außen erkennbar ist.

2. Als fehlende Preisangabe ist eine Auslassung oder eine Angabe mit unbestimmtem Bedeutungsgehalt zu bewerten; als unvollständige Preisangabe eine solche, bei der einzelne Preisbestandteile nicht an der hierfür vorgesehenen Stelle, sondern in einer anderen Leistungsposition, zumeist verdeckt verlagert, angegeben werden. Eine Preisangabe von 0,00 Euro in einer Leistungsposition ist weder das eine noch das andere, sondern eine vorhandene Preisangabe.

3. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist keine Bieter schützende Norm.

4. Es ist selbstverständlich, dass sich aus einer Klarstellung der Leistungsanforderungen - z. T. mit der Tendenz ihrer Erhöhung, z. T. mit der Klarstellung einer notwendigen Abstimmung mit früher beauftragten Unternehmen - für Bieter und Vergabestelle die Frage der Bewertung der Eignung für den konkreten Auftrag nochmals stellt.

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VPRRS 2009, 0457
ArzneimittelArzneimittel
Lieferung von MRT-Kontrastmittel und Röntgenkontrastmittel

VK Bund, Beschluss vom 20.01.2009 - VK 3-191/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 1268
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unverzügliche Rüge

OLG Jena, Beschluss vom 30.03.2009 - 9 Verg 12/08

1. Nach § 9 Nr. 10 VOB/A darf in technischen Spezifikationen nur in Ausnahmefällen auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken oder Patente, Typen, eines bestimmten Ursprungs oder einer bestimmten Produktion verwiesen werden, und auch nur dann, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder Produkte nicht begünstigt oder ausgeschlossen werden. Sind solche Verweise zulässig, sind sie mit dem Zusatz "oder gleichwertig" zu versehen.

2. Zur Auslegung einer Leistungsbeschreibung, ob ein Leitfabrikat vorgegeben wurde.

3. In der Regel ist ein Bieter, der einen Vergaberechtsverstoß vermutet, genauso wenig gehalten, seine in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht ungenügenden Kenntnisse zu vervollständigen, insbesondere rechtlichen Rat einzuholen. Von diesen Grundsätzen ist aber dann eine Ausnahme geboten, wenn der Kenntnisstand des Bieters in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einen solchen Grad erreicht hat, dass seine Unkenntnis vom Vergaberechtsverstoß nur als ein mutwilliges Sich-Verschließen vor der Erkenntnis dieses Rechtsverstoßes verstanden werden kann.

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IBRRS 2009, 4445
VergabeVergabe
Niedrigster Angebotspreis als einziges Zuschlagskriterium?

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.02.2009 - VgK-58/2008

Der niedrigste Angebotspreis kann nur dann einziges Zuschlagskriterium sein, wenn ein Auftraggeber dies so bekannt gegeben hat.

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IBRRS 2009, 1255
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kosten des Beigeladenen

OLG Dresden, Beschluss vom 08.04.2009 - WVerg 6/08

1. Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung der Beigeladenen sind im Beschwerdeverfahren stets von der Partei zu ersetzen, die im Beschwerdeverfahren unterlegen war.

2. Anderes gilt nur dann, wenn die Beigeladenen eigene Anträge gestellt haben und damit unterlegen sind.

3. Für einen Erstattungsanspruch genügt es, wenn sich der anwaltliche Vertreter des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren nur angezeigt hat, auch wenn er ansonsten keinen Aktivitäten entfaltet hat.

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IBRRS 2009, 1254
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen negativer Referenzen

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.04.2009 - VK 9/09

1. Die Vergabenachprüfungsinstanzen können die Eignungsprüfung der Vergabestelle nur in beschränktem Umfang kontrollieren. Die Vergabestelle hat bei der Entscheidung, ob das betroffene Unternehmen genügend fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig ist, einen Beurteilungsspielraum, da eine prognostische, in die Zukunft gerichtete Entscheidung zu treffen ist.

2. Der Umstand, dass drei als Referenz angegebene Auftraggeber aus bestimmten Gründen mit der erbrachten Leistung übereinstimmend unzufrieden waren, reicht aus, um eine negative Prognoseentscheidung zu rechtfertigen.

3. Die Transparenz des Vergabeverfahrens erfordert, dass die telefonische Überprüfung der Referenzen zumindest stichwortartig mit Angaben zum Gesprächszeitpunkt, Gesprächspartner und Gesprächsgegenstand schriftlich nieder gelegt werden.

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IBRRS 2009, 1233
VergabeVergabe
Ausgleich bestehender Nachteile für Bieter durch den Auftraggeber?

BGH, Beschluss vom 19.03.2009 - III ZR 106/08

1. Sind vom früheren Betriebsinhaber betriebliche Versorgungsanwartschaften für Arbeitnehmer begründet worden, so haftet dieser im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 2 Satz 1 BGB nur für die innerhalb eines Jahres nach dem Betriebsübergang fällig werdenden Betriebsrentenansprüche (im Anschluss an BAG, Urteile vom 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - NZA-RR 2007, 310 und vom 21. Februar 2006 - 3 AZR 216/05 - NZA 2007, 931).*)

2. Dies gilt auch, wenn der (Teil-)Betriebsübergang (hier: Neubereederung eines Forschungsschiffes) auf der Grundlage eines vergaberechtlichen Ausschreibungsverfahrens erfolgt ist (im Anschluss an BAG, Urteil vom 2. März 2006 - 8 AZR 147/05 - NZA 2006, 1105).*)

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IBRRS 2009, 1225
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe von Rettungsdienstleistungen

VK Südbayern, Beschluss vom 03.04.2009 - Z3-3-3194-1-49-12/08

1. Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Bayern unterliegt dem BayRDG vom 01.01.2009 und wird nach dem sog. Konzessionsmodell gehandhabt.*)

2. Gemäß Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 besteht eine öffentliche Dienstleistungskonzession "ausschließlich in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung oder in diesem Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises". Das BayRDG geht mit dieser europäischen Definition konform.*)

3. Gemäß EU-Richtline 92/50 müssen die öffentlichen Stellen, die Dienstleistungskonzessionen vergeben, dennoch die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen beachten.*)

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IBRRS 2009, 1181
VergabeVergabe
Verstoß gegen Gemeindeordnung vergaberechtsrelevant?

OLG Celle, Beschluss vom 09.04.2009 - 13 Verg 7/08

1. Zur Prüfung eines Verstoßes gegen § 108 NGO im Vergabeverfahren.*)

2. § 16 VgV ist auf Mitglieder eines Beirates oder Aufsichtsrates einer Gesellschafterin entsprechend anzuwenden, wenn diese Gesellschafterin einen erheblichen Anteil (hier 49 bzw. 51 %) des Bieters hält, sich der Bieter im Vergabeverfahren für den Nachweis seiner Eignung auf die Eignung (zumindest auch) dieser Gesellschafterin stützt und auch die Abwicklung der ausgeschriebenen Dienstleistung in nicht unerheblichem Umfang über deren Personal, Organisation und Ressourcen erfolgen soll.*)

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IBRRS 2009, 1165
Mit Beitrag
VergabeVergabe
EU-Ausschreibung: Keine Nachweisverpflichtung für Baumaterial

VK Arnsberg, Beschluss vom 25.03.2009 - VK 4/09

Der Bieter hat, soweit nicht anders gefordert, keine Verpflichtungserklärungen von Baustofflieferanten vorzulegen.

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IBRRS 2009, 1146
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kosten der eigenen Rechtsabteilung nicht erstattungsfähig!

VK Hessen, Beschluss vom 28.11.2008 - 69d-VK-17/2007

Lässt sich ein Beteiligter am Nachprüfungsverfahren durch Mitarbeiter der eigenen Rechtsabteilung vertreten, stellen die Personalkosten für diese Mitarbeiter "Sowieso-Kosten" dar und sind kein zusätzlicher erstattungsfähiger Aufwand, welcher Gegenstand eines prozessualen Kostenerstattungsanspruchs sein könnte.

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IBRRS 2009, 1145
VergabeVergabe
Folgen eines vergaberechtswidrigen Vertragsschlusses

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2008 - 15 Verg 4/08

1. Beschaffung, Montage und Verteilung von Tonnen zur Altpapiersammlung dürfen nicht voneinander getrennt werden, weil die Montage und die Verteilung der Tonnen als untergeordnete Nebenleistung der Tonnenlieferung verstanden werden musst. Sie sind Teil des Lieferauftrags über die Beschaffung der "kompletten Altpapiertonne", die ohne Montage und Verteilung nicht als Altpapiersammelbehälter einsatzfähig sind.

2. Zur Problematik der sorgfältigen Prüfung und Einschätzung des Tonnenbedarfs, wenn eine Gemeinde erstmalig die Einführung einer kommunalen Altpapiersammlung plant.

3. § 13 VgV ist entsprechend auf Vergaben ohne förmliches Vergabeverfahren anzuwenden, die bei korrekter Gesetzesanwendung europaweit hätten ausgeschrieben werden müssen, der öffentliche Auftraggeber sie aber nicht ausgeschrieben hat - zum Beispiel deshalb, weil er fälschlicherweise von einem Unterschreiten des relevanten Schwellenwerts für eine europaweite Ausschreibung ausgegangen ist -, zumindest dann, wenn zu einem bestimmten Beschaffungsvorhaben mehrere Angebote bekannter Bieter eingegangen sind; dies gebieten Sinn und Zweck von § 13 VgV, die einen primären Rechtsschutz eines Bieters bzw. Interessenten ermöglichen sollen.

4. Der wettbewerbsrechtliche Beseitigungsanspruch steht unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit. Demnach ist eine Rückabwicklung der vergaberechtswidrig beschafften Tonnen nur dann erforderlich, wenn nur so ein andauernder wettbewerbswidriger Zustand behoben werden kann.

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IBRRS 2009, 1140
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zulässige Zuschlagskriterien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.2009 - Verg 59/08

1. Bei den Kriterien "Plausibilität des Angebots" und "Machbarkeit der Leistung" handelt es sich nicht um zulässige Zuschlagskriterien im Sinne des § 25a VOL/A.

2. Keinesfalls kann die Vergabestelle in den Verdingungsunterlagen über die eindeutig in der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise hinausgehen. Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Zur Wirksamkeit einzelner Klauseln in den Verdingungsunterlagen.

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IBRRS 2009, 1134
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verwirkung des Nachprüfungsrechts

VK Köln, Beschluss vom 10.02.2009 - VK VOB 39/2008

1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswerts ist grundsätzlich der Tag der Absendung der Vergabebekanntmachung.

2. Rügt ein Bieter eine Entscheidung der Vergabestelle als vergaberechtswidrig, unterwirft sich später aber genau dieser Entscheidung, enthält dies die Zusage, nicht mehr gegen die zuvor als vergaberechtswidrig gerügte Entscheidung der Vergabestelle vorzugehen. Ein dennoch eingeleitetes Nachprüfungsverfahren ist wegen Verwirkung des Antragsrechts unzulässig.

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IBRRS 2009, 1133
VergabeVergabe
Verbot der Verbesserung der Rechtsposition eines Dritten

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2009 - VK 47/08

1. Um den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, den gerügten Mangel abzustellen, muss der Rüge eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen sein. Dabei ist zum Ausdruck zu bringen, welcher Sachverhalt konkret zugrunde gelegt und woraus im Einzelnen ein Vergabeverstoß abgeleitet wird.

2. Die Rügeobliegenheit setzt positive Kenntnis aller tatsächlichen Umstände, aus denen die Beanstandung im Nachprüfungsverfahren abgeleitet wird, sowie die zumindest laienhafte rechtliche Wertung voraus, dass sich aus ihnen eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren ergibt.

3. Bei Leistungen des Holzeinschlages und Rücken von Holz handelt es sich um nachrangige Dienstleistungen des Anhangs I B zur VOL/A, die nur einem beschränkten Vergaberegime unterliegen. Auch in diesen Verfahren gelten die vergaberechtlichen Grundregeln des Gleichbehandlungsgrundsatzes und das Wettbewerbs- sowie Transparenzgebots.

4. Die Geltendmachung einer – für sich genommen gegebenenfalls zutreffenden – Vergaberechtsverletzung, die lediglich die Rechtsposition eines Dritten zu verbessern geeignet ist, stellt eine Form unzulässiger materiellrechtlicher Rechtsausübung dar, die einem Bieter nach dem die gesamte Rechtsordnung beherrschenden Wertungsgedanken des § 242 BGB versagt ist und einen gleichwohl eingelegten Nachprüfungsantrag an der mangelnden Begründetheit scheitern lässt.

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IBRRS 2009, 1101
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung für Zuschlag an überhöhtes Angebot

OLG Schleswig, Urteil vom 25.04.2008 - 1 U 77/07

Der Architekt, der bei der Auftragsvergabe eingeschaltet ist, hat die Pflicht, Angebote eingehend zu prüfen und zu werten. Überschreitet der Angebotspreis eines Unternehmers, mit dem der Auftraggeber den Bauvertrag abschließt, den tatsächlichen Wert der Arbeiten (beurteilt nach ortsüblicher Vergütung eine Überschreitung um 35%), haftet der Architekt auf Schadensersatz unter Abzug eines 10%-igen Risikozuschlags auf die übliche Vergütung.*)

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IBRRS 2009, 1095
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergleich in der mündlichen Verhandlung?

VK Berlin, Beschluss vom 05.06.2007 - VK-B2-17/07

1. Einer Einigung der Beteiligten im Wege des Vergleichs in der mündlichen Verhandlung steht das Gesetz nicht entgegen, auch wenn dies in den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren nicht ausdrücklich vorgesehen ist.*)

2. Sofern es zu einer Einigung der Beteiligten kommt, ist diese bindend und erstreckt sich auch auf die zur Rechtsverfolgung aufgewendeten Kosten, sofern sich ein Beteiligter zu deren Erstattung verpflichtet hat.*)

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IBRRS 2009, 1094
VergabeVergabe
Folge der fehlenden Bekanntmachung von Eignungskriterien

VK Thüringen, Beschluss vom 17.03.2009 - 250-4003.20-650/2009-003-EF

1. Ein Nachschieben von abgeforderten Eignungsnachweisen in den Vergabeunterlagen ist nicht zulässig.

2. Die fehlende Bekanntgabe von Eignungsnachweisen in der Bekanntmachung ist ein Verstoß gegen § 7a Nr. 3 Abs. 3 VOL/A. Sie führt zur Unmöglichkeit der Angebotswertung in der zweiten Wertungsstufe und zur Unmöglichkeit der Einhaltung der Vergabegrundsätze gemäß § 2 Nr. 3 VOL/A, wenn nach Auffassung der Vergabestelle nicht jeder Bieter den Auftrag ausführen kann.

3. Die Nichtbekanntgabe der "Unterkriterien" und "Unter-Unterkriterien" als solche sowie der bei deren Bewertung verwendeten Bewertungssysteme stellt einen Verstoß gegen Artikel 53 der Richtlinie 2004/18/EG, § 97 Abs. 7 GWB, § 9a Nr. 1 lit. c VOL/A und § 25a Nr. 1 Abs. 2 VOL/A dar.

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IBRRS 2009, 1091
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungsnachweise in der Bekanntmachung nicht gefordert: Ausschluss?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.01.2009 - VK-43/2008-L

1. Von den Bietern geforderte Nachweise (hier: in der Vergangenheit für andere Auftraggeber erbrachte Gutachten / Laboruntersuchungen) können aus Gründen der Transparenz, Rechtsicherheit und Gleichbehandlung nicht gleichzeitig als Eignungsnachweise und als "Angaben und Erklärungen" im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 2 lit) a VOL/A gelten.*)

2. Wenn diese Nachweise nach dem Wortlaut der Verdingungsunterlagen zum Beleg für die Kompetenz des Bieters gefordert wurden, darf ein verständiger Bieter davon ausgehen, dass sie der Eignungsprüfung dienen sollen und nicht als Arbeitsproben Teil des Angebotes sein sollen.*)

3. Auch wenn in der Bekanntmachung keinerlei Eignungsnachweise aufgeführt werden und der Antragstellerin dies nicht innerhalb der Angebotsfrist beanstandet, ist er nicht mit der Beanstandung präkludiert, dass der Auftraggeber kein Angebot ausschließen darf, welches Eignungsnachweise nicht enthält, die erstmalig in den Verdingungsunterlagen gefordert wurden. Der Antragsteller muss dann zwar den Zustand hinnehmen, welcher sich aufgrund einer nicht ausgesprochenen Rüge ergibt, kann sich im Gegenzug aber darauf berufen, dass diese Umstände im Vergabeverfahren in dem ungerügten Zustand Bestand und Geltung haben. Für die Anforderung von Eignungsnachweisen bedeutet dies dass sie so zu behandeln sind, wie sie bekanntgemacht wurden, nämlich gar nicht.*)

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IBRRS 2009, 1090
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Forderung nach einer Haftpflichtversicherung im Teilnahmewettbewerb

VK Thüringen, Beschluss vom 02.03.2009 - 250-4004.20-584/2009-002-EF

1. Es stellt eine nicht zumutbare Einschränkung der Bieterrechte dar, wenn der Auftraggeber schon für das Stadium des Auswahlverfahrens verlangt, dass der Bieter den Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung nachweisen muss.

2. Ist eine Zertifizierung des Qualitätsmanagements nach ISO 9001 nicht gefordert und bekanntgemacht worden, darf eine Zertifizierung des Qualitätsmanagements auch nicht zu einem Kriterium für die Punkteverteilung gemacht werden.

3. Auch wenn im Anwendungsbereich der VOF ein Ausschlussgrund der „fehlenden Angaben und Erklärungen“ nicht vorgesehen ist, darf eine Vergabestelle ein Angebot in der weiteren Prüfung und Wertung der Angebote nicht mehr berücksichtigen, wenn sie ungleich gelagerte Sachverhalte (Angebote mit und ohne Preise) gleich behandelt hat.




IBRRS 2009, 1056
VergabeVergabe
Ordnungsgemäße Kostenprognose?

VK Berlin, Beschluss vom 25.07.2008 - VK-B2-07/08

1. Es liegt nach § 114 Abs. 1 GWB nicht in der Kompetenz der Vergabekammer, den Auftraggeber zur Beseitigung einer Rechtsverletzung zu verpflichten, wenn dadurch ein mittelbarer Zwang zur Vergabe des Auftrags entstünde, obwohl der Auftraggeber von der Auftragvergabe endgültig Abstand genommen hat. Auf die Rechtmäßigkeit einer Aufhebung kommt es dabei nicht an.*)

2. § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB ist allein auf die Gewährung von Primärrechtsschutz ausgerichtet und bietet daher keine Rechtsgrundlage für einen isolierten Feststellungsantrag.*)

3. Bei dem Zeitpunkt der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens durch Wegfall des Vergabewillens kommt es nicht auf den Zeitpunkt der endgültigen Aufgabe des Beschaffungswillens an, sondern auf den Zeitpunkt seiner Feststellung durch eine Nachprüfungsinstanz.*)

4. Der Detaillierungsgrad einer Kostenprognose hängt von der Art des Auftrages und dem Stand des Verfahrens ab. Ein Kostenansatz entspricht nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kostenprognose, wenn der Auftraggeber die zwischenzeitlich eingetretene Baupreisentwicklung und Konkretisierung Leistungsanforderungen nicht berücksichtigt.*)

5. Soll die Einhaltung eines bestimmten Kostenrahmens als Vergabekriterium herangezogen werden, muss der Auftraggeber dies mit der Ausschreibung deutlich zum Ausdruck bringen. Begründet der Auftraggeber die Aufhebung mit dem Überschreiten des - vorab nicht mitgeteilten - Kostenrahmens, wird er damit den Anforderungen des § 97 GWB an ein transparentes Vergabeverfahren gerecht, insbesondere wenn die geforderten Leistungen mit denen der Kostenprognose nicht übereinstimmen.*)

6. Im Verfahren gegen die Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist nicht der gleiche strenge Maßstab an die Rügepflicht anzulegen, der während des Vergabeverfahrens besteht. Denn zu einer unmittelbaren Verzögerung der Auftragserteilung und daraus resultierender Kostenfolgen kann es nach der Aufhebung nicht mehr kommen.*)

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IBRRS 2009, 1049
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabestelle muss über drohende Aufhebung informieren!

BGH, Beschluss vom 03.03.2009 - X ZR 22/08

Informiert die Vergabestelle einen Bieter pflichtwidrig nicht über die begründete Vergaberüge eines Dritten und die dadurch drohende Aufhebung eines Vergabeverfahrens, kann sie auf Aufwendungsersatz haften.

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IBRRS 2009, 1048
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabestelle muss über drohende Aufhebung informieren!

OLG Dresden, Urteil vom 10.01.2008 - 20 U 1697/03

Informiert die Vergabestelle einen Bieter pflichtwidrig nicht über die begründete Vergaberüge eines Dritten und die dadurch drohende Aufhebung eines Vergabeverfahrens, kann sie auf Aufwendungsersatz haften.

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IBRRS 2009, 1011
VergabeVergabe
Aufhebung bei nur einem Angebot?

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.10.2008 - VgK-35/2008

1. Gegen eine Aufhebungsentscheidung des Auftraggebers ist Vergaberechtsschutz möglich.

2. Eine "Aufhebung der Aufhebung" kommt nur bei fortbestehendem Vergabewillen des Auftraggebers in Betracht.

3. Das Ermessen des Auftraggebers zur Führung von Aufklärungsgesprächen kann sich ausnahmsweise zur Aufklärungspflicht verdichten, wenn etwaige Unklarheiten im Angebot ihrerseits auf einer unklaren Leistungsbeschreibung beruhen. Dann ist der Auftraggeber verpflichtet, die Unklarheiten im Rahmen eines Aufklärungsgespräches zu beseitigen, bevor er das Angebot ausschließt.

4. Eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. § 26 Nr.1 lit. a VOL/A ist ausdrücklich nur dann zulässig, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Aus diesem insoweit eindeutigen Wortlaut folgt, dass die Aufhebung nach dieser Fallgruppe dann nicht möglich ist, wenn zumindest ein wertbares Angebot vorliegt.

5. Eine Aufhebung wegen des Vorliegens nur eines wertbaren Angebotes kann auch gemäß § 26 Nr. 1 lit. d VOL/A angesichts der hieran zu stellenden strengen Anforderungen dann nicht mehr rechtmäßig erfolgen, wenn mehrere Angebote eingegangen sind und lediglich nach der Prüfung der Angebote nur eines in der Wertung verbleibt.

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IBRRS 2009, 1010
Mit Beitrag
VergabeVergabe
§ 13 VgV und erloschenes Angebot

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2008 - Verg 17/08

1. Der öffentliche Auftraggeber ist aus haushaltsrechtlichen Gründen gehalten, auch auf ein gemäß § 146 BGB erloschenes Angebot eines Bieters gemäß § 150 Abs. 1 BGB beim Bieter nachzufragen, ob ein Vertragsschluss nach Maßgabe des sachlichen Inhalts des erloschenen Angebots noch möglich sei und dem Bieter den Abschluss eines Vertrags mit diesem Inhalt anzubieten. Die übrigen Bieter können nicht darauf vertrauen, dass ein Vertragsschluss wegen des Ablaufs der Bindefrist unterbleibt.

2. Für die Wirksamkeit eines solchen Vertragsschlusses ist die Mitteilung nach § 13 VgV zur Annahme des erloschenen Angebots entscheidend.

3. § 28 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/A stellt eine Ordnungsvorschrift dar. Ein mündlich erteilter Zuschlag ist nach dem zweiten Halbsatz des § 28 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/A allein zu Dokumentations- und Beweiszwecken schriftlich zu bestätigen. Satz 2 setzt aber voraus, dass der Zuschlag ("ausnahmsweise") auch mündlich wirksam erteilt werden kann.

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IBRRS 2009, 1009
VergabeVergabe
Unberechtigter Ausschluss von Medizinprodukten

EuGH, Urteil vom 19.03.2009 - Rs. C-489/06

Lehnt ein Mitgliedstaat Angebote von mit der EG-Konformitätskennzeichnung versehenen Medizinprodukten ab, ohne dass die zuständigen öffentlichen Auftraggeber der Krankenhäuser des Mitgliedstaates das in der Richtlinie 93/42/EWG vorgesehene Verfahren eingehalten haben, so verstößt dies gegen europäisches Vergaberecht.

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IBRRS 2009, 1002
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Angaben führen immer zum Ausschluss!

VK Berlin, Beschluss vom 06.03.2009 - VK-B2-32/08

1. Auch geforderte Angaben, die nicht unbedingt wettbewerbserheblich sind oder nachrangig erscheinen, müssen beigefügt werden, sonst ist das Angebot auszuschließen.

2. Auch solche Angaben und Erklärungen, deren Fehlen den (End-)Preis nicht berührt, sind wettbewerbsrelevant.

3. Der Gleichheitsgrundsatz ist auch dann verletzt, wenn die Angebote aller weiteren Bieter aufgrund unterschiedlicher gleichwertiger Mängel zwingend ausgeschlossen werden müssen.

4. Der Ausschluss des Angebots eines Bieters verstößt gegen das Gebot der Gleichbehandlung, wenn er selbst zu seinem Referenzobjekt keine näheren Angaben mehr machen darf, einem anderen Bieter hingegen Gelegenheit gegeben wird, zu dessen Referenzobjekt nähere Angaben zu machen.

5. Sind alle Angebote unvollständig und entsprechen damit nicht den Ausschreibungsbedingungen, kommt auch eine Aufhebung gemäß § 26 Nr. 1 a VOB/A in Betracht.

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IBRRS 2009, 0994
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ablehnung eines Bieters wegen vorheriger schlechter Erfahrungen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.02.2009 - 11 Verg 19/08

Vorangegangene schlechte Erfahrungen mit einem sich erneut beteiligenden Bieter berechtigen keinesfalls zu einer stereotypen, nicht substantiell begründeten Ablehnung. Vielmehr ist immer eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, weil der Unternehmer Anspruch auf eine ordnungsgemäße Prüfung seiner Eignung hat.*)

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IBRRS 2009, 0962
VergabeVergabe
Beschränkung der Bewerberzahl

VK Sachsen, Beschluss vom 09.02.2009 - 1/SVK/071-08

1. Lässt der Auftraggeber mit der Formulierung „Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung.“, in der Vergabebekanntmachung offen, welches Anforderungsprofil ein Teilnehmer hinsichtlich vorzulegender Eignungsunterlagen im Teilnahmewettbewerb zu erfüllen hat, so kann diese Unklarheit nicht dazu führen, dass der Teilnahmeantrag eines Teilnehmers im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleibt, sofern dieser anstelle von Referenzen im SPNV lediglich Referenzen im Reisezugsonderverkehr und im Güterverkehr vorlegt.*)

2. Grundsätzlich muss nach Auffassung der erkennenden Vergabekammer die Entscheidung des Auftraggebers, wie viele und welche Bewerber er zur Angebotsabgabe auffordert, auf sachlichen und nachvollziehbaren Erwägungen beruhen. Sind solche Gründe nicht ersichtlich, insbesondere weder im Rahmen eines Vergabevermerks dokumentiert noch im Verfahren dargelegt, hat der Auftraggeber sein Auswahlermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt.*)

3. Auch wenn die Methodik der Bewertung der Eignung im Beurteilungsspielraum des Auftraggebers steht, ist zu fordern, dass ein Bewertungsmaßstab entwickelt wird, der es im Nachgang ermöglicht, schlüssig nachzuvollziehen, anhand welcher Kriterien – und nicht ausschließlich anhand welcher durch den Teilnehmer vorgelegten Fakten- die Eignung festzustellen war. Der Beurteilungsspielraum des Auftraggebers darf mangels bestimmten oder bestimmbaren Beurteilungsmaßstabes nicht dazu führen, dass die vorgelegten Daten und Fakten eine Begründung in die eine oder andere Richtung erlauben.*)

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IBRRS 2009, 0956
VergabeVergabe
Vergabe von Rabattverträgen

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.02.2009 - L 11 WB 381/09

1. Die Entscheidung der Krankenkassen, nur solche Angebote auf Abschluss eines Rabattvertrages für Arzneimittel nach § 130a SGB V zuzulassen, die alle vom Bieter (oder der Bietergemeinschaft) in der sog. Lauer-Taxe gelisteten Pharmazentralnummern (PZN) eines Wirkstoffs iSd § 4 Abs. 19 Arzneimittelgesetz (AMG) erfassen, ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden.*)

2. Unterschiede zwischen wirkstoffgleichen Präparaten sind für die Ausschreibung nur erheblich, wenn und soweit sich die Arzneimittel (PZN) in ihrer therapeutischen Wirkung unterscheiden. Andere Kriterien wie zB der Markenname des Arzneimittels, dessen Preis, die Art der Wirkstofffreisetzung oder verschiedene arzneimittelrechtliche Zulassungen für mehrere Präparate mit demselben Wirkstoff sind für die Bestimmung des Beschaffungsbedarfs der Krankenkassen ohne Bedeutung.*)

3. Die Krankenkassen dürfen bei einer wirkstoffbezogenen Ausschreibung davon ausgehen, dass Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen auch den gleichen therapeutischen Nutzen haben und etwas anderes nur gilt, wenn die Arzneimittel trotz vorhandener Wirkstoffidentität unterschiedliche und für die Therapie bedeutsame Bioverfügbarkeiten aufweisen.*)

4. Bei der Beurteilung des therapeutischen Nutzens unterschiedlicher Bioverfügbarkeiten von Festbetragsarzneimitteln dürfen (und müssen) sich die Krankenkassen an die im Zusammenhang mit der Bildung von Festbetragsgruppen (§§ 35 Abs. 1 Satz 2, 35a Abs. 3 Satz 1 SGB V) ergangenen Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses orientieren.*)

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IBRRS 2009, 0951
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Losweise Vergabe und Stichtagsregelungen bei Rabattverträgen

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08

1. Die gesetzlichen Krankenkassen handeln beim Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V nicht als Unternehmen iS der Art. 81 und 82 des EG-Vertrages.*)

2. Ein Verstoß gegen die §§ 19, 20 GWB kann im Vergaberechtsverfahren nicht gerügt werden. Die Ausschreibung stellt, sofern sie ohne Rechtsverstoß erfolgt, einen Ausgleich für eine ggf. vorhandene wettbewerbsbeschränkende Nachfragemacht dar und beugt dem Missbrauch vor.*)

3. Die gemeinsame Ausschreibung und der gemeinsame Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V sind den gesetzlichen Krankenkassen auch nicht durch Vorschriften des SGB V verwehrt.*)

4. Wenn sich der Auftraggeber entschließt, einen ausgeschriebenen Auftrag in Lose zu teilen, schreiben die Vorschriften des GWB ihm eine Loslimitierung für die Auftragsvergabe nicht vor; sie gestatten ihm allenfalls eine Selbstbindung dergestalt, dass er außer der Teilung des Auftrags in Lose von vornherein auch eine Loslimitierung pro Bieter vorgibt (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juni 2000, Verg 6/00, NZBau 2000, 440).*)

5. Die von den Allgemeinen Ortskrankenkassen (Auftraggeberinnen) vorgenommene Aufteilung des Bundesgebiets in fünf Regionallose ist nicht zu beanstanden.*)

6. Mit der Bezugnahme auf die sog. Lauer-Taxe, auf deren Datenbestand sie keinen Einfluss haben, bestimmen die gesetzlichen Krankenkassen auf nachvollziehbare und transparente Weise ihren Beschaffungsbedarf.*)

7. In der Wahl eines konkreten Stichtages (Stand der Lauer-Taxe) ist der Auftrageber nur insoweit Beschränkungen unterworfen, als es dadurch zu keiner Ungleichbehandlung der Wettbewerber iS des § 97 Abs. 2 GWB kommen darf, die über diejenigen Härten hinausgeht, die mit jeder Festsetzung eines Stichtages typischerweise verbunden sind.*)

8. Ein pharmazeutischer Unternehmer hat keinen Anspruch darauf, dass eine Ausschreibung so durchgeführt wird, dass dadurch die von ihm getroffenen Produktionsentscheidungen möglichst optimal berücksichtigt werden.*)

9. Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens kann lediglich der (potentielle) Auftragnehmer sein. Demgemäß kann einen Nachprüfungsantrag nur derjenige stellen, der darlegt, er habe oder hätte sich bei ordnungsgemäßer Vergabe um den fraglichen Auftrag beworben (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Mai 2008, VII-Verg 27/08, zit. nach juris).*)

10. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Dabei muss eine Kenntnis des Antragstellers nachgewiesen sein (Anschluss an OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Juli 2007, 11 Verg 5/07, zit. nach juris).*)

11. Die Notwendigkeit einer Beiladung zum Beschwerdeverfahren beurteilt sich nach den §§ 119, 109 GWB, nicht nach § 75 SGG.*)

12. Die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB ist keine Klage, sondern ein Rechtsbehelf eigener Art. Die Zulässigkeit einer Rücknahme der sofortigen Beschwerde beurteilt sich nach § 269 Abs. 1 ZPO, der über § 202 SGG Anwendung findet. Dies bedeutet, dass die sofortige Beschwerde nach dem Beginn der mündlichen Verhandlung wirksam nur noch mit Zustimmung des Beschwerdegegners zurückgenommen werden kann.*)




IBRRS 2009, 0950
VergabeVergabe
Korrektur eines offensichtlich falsch eingetragenen Einheitspreises?

VK Saarland, Beschluss vom 02.02.2009 - 1 VK 10/08

1. Trägt ein Bieter irrtümlich für zwei LV-Positionen die gleichen Werte ein, obwohl er unterschiedliche Einheitspreise kalkuliert hat und ist dieser Übertragungsfehler für den Auftraggeber klar und eindeutig erkennbar, so lässt sich die Differenz zwischen erklärtem und gewolltem Einheitspreis/Gesamtpreis nicht mit der Auslegungsregel des § 23 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOB/A lösen.

2. Für den Fall eines derart offensichtlichen Erklärungsfehlers ist die Auslegungsregel des § 23 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht einschlägig; in Anbetracht eines derart eklatanten Erklärungs-/Übertragungsfehlers ist für Auslegung kein Raum mehr.

3. Es liegt dann einer der ganz wenigen Ausnahmefälle von § 23 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOB/A vor, der eine Abänderung des falschen Einheitspreises entsprechend der Auslegungsregel des § 133 BGB zulässt.

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IBRRS 2009, 0949
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rüge der unterbliebenen Aufteilung des Auftrages in Lose

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2008 - Verg W 15/08

1. Von einem Bieter, der die unterbliebene Aufteilung des Auftrages in Lose rügt, kann nicht die Darlegung eines beabsichtigten Angebotes auf einen Auftrag oder ein Los verlangt werden, das der Auftraggeber nicht ausgeschrieben hat, sondern erst noch ausschreiben soll. Er muss jedoch schlüssig darlegen, dass er in der Lage ist, den Auftrag auszuführen, den der Auftraggeber ausschreiben soll und um den sich der Bieter bewerben will.*)

2. Der Auftraggeber darf einen Auftrag zur Errichtung sicherheitstechnischer Anlagen wegen des legitimen Interesses, Sicherheitsrisiken zu vermeiden, einheitlich ohne weitere Unterteilung in Lose vergeben.*)

3. Der Auftraggeber kann mittelständische Interessen auch durch die Einräumung der Möglichkeit zur Bildung von Bietergemeinschaften und die Einbeziehung interessierter Unternehmen als Nachunternehmer fördern.*)

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IBRRS 2009, 0948
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rüge zu Mindestanforderungen des Konkurrenzangebots: Zeitpunkt?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2009 - Verg W 2/09

1. Ein Bieter muss die Rüge, der Auftraggeber habe in unzulässiger Weise nachträglich eine Mindestanforderung mit dem Ziel geändert, einem Konkurrenten den Verbleib im Vergabeverfahren zu ermöglichen, unverzüglich nach Zugang einer entsprechenden Bieterinformation des Auftraggebers erheben, nicht erst dann, wenn der Bieter Kenntnis davon erlangt, welcher Konkurrent konkret hiervon begünstigt worden ist.*)

2. Die Rüge, das Angebot eines Konkurrenten erfülle die Mindestanforderungen nicht, muss unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis von der Teilnahme des Konkurrenten am Vergabeverfahren erhoben werden, nicht erst dann, wenn der Auftraggeber mitteilt, dass er beabsichtige, diesem Konkurrenten den Auftrag zu erteilen.*)

3. Ist die dem Bieter im Verhandlungsverfahren gesetzte Frist zur Abgabe eines abschließenden Angebots eine Ausschlussfrist, ist ein verspätetes Angebot zwingend auszuschließen.*)

4. Der Bieter, der ein verspätetes Angebot abgegeben hat, kann nicht geltend machen, dass ein Zuschlag unterbleiben müsse, weil alle anderen Angebote ebenfalls einem Ausschluss unterliegen können.*)

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IBRRS 2009, 0947
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Korrektur eines offensichtlich falsch eingetragenen Einheitspreises?

VK Saarland, Beschluss vom 02.02.2009 - 1 VK 10/2008

1. Trägt ein Bieter irrtümlich für zwei LV-Positionen die gleichen Werte ein, obwohl er unterschiedliche Einheitspreise kalkuliert hat und ist dieser Übertragungsfehler für den Auftraggeber klar und eindeutig erkennbar, so lässt sich die Differenz zwischen erklärtem und gewolltem Einheitspreis/Gesamtpreis nicht mit der Auslegungsregel des § 23 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOB/A lösen.

2. Für den Fall eines derart offensichtlichen Erklärungsfehlers ist die Auslegungsregel des § 23 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht einschlägig; in Anbetracht eines derart eklatanten Erklärungs-/Übertragungsfehlers ist für Auslegung kein Raum mehr.

3. Es liegt dann einer der ganz wenigen Ausnahmefälle von § 23 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOB/A vor, der eine Abänderung des falschen Einheitspreises entsprechend der Auslegungsregel des § 133 BGB zulässt.

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IBRRS 2009, 0944
VergabeVergabe
Vergabe von Rettungsdienstleistungen nach dem Vergaberecht?

VG Halle, Beschluss vom 01.04.2008 - 3 B 42/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0943
VergabeVergabe
Vergabe von Rabattverträgen bei patentgeschützten Wirkstoffen

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B

1. Zu den (hier verneinten) Voraussetzungen einer Zwischenentscheidung (sog Hängebeschluss) bis zum Inkrafttreten eines vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzes (hier: Gesetzesbeschluss zum GKV-OrgWG vom 17.10.2008).*)

2. Die gesetzlichen Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber iSd § 98 Nr. 2 GWB. Dies beruht aber nicht darauf, dass sie überwiegend vom Bund finanziert werden, sondern darauf, dass sie als staatlich kontrollierte Einrichtungen betrachtet werden können. Für landesunmittelbare Versicherungsträger ist daher die Vergabekammer des Landes zuständig.*)

3. Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V sind öffentliche Lieferaufträge iSd § 99 Abs. 2 GWB, wenn das pharmazeutische Unternehmen über die Substitutionsverpflichtung des Apothekers nach § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V einen Wettbewerbsvorteil erhält. Dies ist nur der Fall, wenn sich die Krankenkassen verpflichten, für die Dauer eines Rabattvertrages keine weiteren Rabattverträge mit anderen pharmazeutischen Unternehmern über vergleichbare Arzneimittel abzuschließen (Zusicherung von Exklusivität).´*)

4. Mit dem Verordnungsverhalten der Vertragsärzte lässt sich eine vergaberechtliche Auswahlentscheidung und damit die Notwendigkeit einer Ausschreibung nicht begründen.*)

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IBRRS 2009, 0942
VergabeVergabe
Vergabe von Rabattverträgen bei patentgeschützten Wirkstoffen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2008 - 27 U 2/08

1. Da wettbewerbsrechtliche Unterlassungansprüche, mit denen ein Pharmaunternehmen ein anderes Pharmaunternehmenan an der Durchführung eines Rabattvertrages, welcher nicht gemäß den Regeln des Vergaberechts ausgeschrieben wurde, hindern will, unmittelbar in das Rechtsverhältnis zwischen gesetzlicher Krankenkasse und Leistungserbringer eingreifen, sind die Sozialgerichte nach § 51 Abs. 2 SGG zuständig.

2. Die Vorschrift des § 69 SGB V schließt die Anwendbarkeit des UWG zumindest auf die vertraglichen Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu ihren Leistungserbringern von vornherein aus.

3. Verstöße gegen die §§ 97 ff GWB begründen keine Ansprüchen nach § 33 GWB, da Unterlassungsansprüche gegen den öffentlichen Auftraggeber unmittelbar aus § 97 Abs. 7 GWB bestehen. Dazu bedarf es keiner Vermittlung durch § 33 Abs. 1 GWB, auch ist die Antragsbefugnis selbständig in § 107 Abs. 2 GWB geregelt; über Schadensersatzansprüche gegen den öffentlichen Auftraggeber verhält sich § 126 GWB.

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IBRRS 2009, 0941
VergabeVergabe
Vergabe von Rabattverträgen bei patentgeschützten Wirkstoffen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2008 - Verg 46/08

1. Vorbeugende Unterlassungsanträge können im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens nicht gestellt werden.

2. Es ist zweifelhaft, ob sich ein Patentinhaber mit Erfolg darauf berufen kann, die Vergabestelle habe zu Unrecht auf ein Offenes Verfahren zurückgegriffen, sie hätte stattdessen ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung durchführen müssen.

3. § 3a Nr. 2 lit. c) VOL/A setzt voraus, dass nur ein Anbieter den Auftrag durchführen kann. Dies ist bei einem Patent nicht ohne Weiteres der Fall. Infolge des Erschöpfungsgrundsatzes kann die Einfuhr von Medikamenten durch Dritte aus dem EU-Bereich nicht untersagt werden. § 3a Nr. 2 lit. c) VOL/A greift also nur dann ein, wenn keine Händler vorhanden sind, die in der Lage sind, das Medikament mit dem betreffenden Wirkstoff einzuführen.

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IBRRS 2009, 0940
VergabeVergabe
Liegt bei Rettungsdienstleistungen eine Bereichsausnahme vor?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.09.2008 - 13 B 1384/08

1. Es spricht einiges dafür, dass bezüglich der Vergabe von Rettungsdienstleistungen eine Bereichsausnahme nicht vorliegt.

2. Auch wenn man die §§ 97 ff. GWB nicht für unmittelbar anwendbar hält, so muss sich der Auftraggeber an diesen Vorgaben messen lassen, wenn er selbst sich ersichtlich am Kartellvergaberecht orientiert hat und an diese Entscheidung im Sinne einer Selbstbindung bei der Ermessensausübung gebunden ist.

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IBRRS 2009, 0935
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angabe einer Gesamtsumme als Änderung der Verdingungsunterlagen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2009 - 1 VK 69/08

1. Das Verbot der Änderung von Verdingungsunterlagen trägt dem Umstand Rechnung, dass ein fairer Wettbewerb vergleichbare Angebote verlangt. Eine Veränderung im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 4 VOL/A liegt deshalb immer nur dann vor, wenn die angebotene Leistung infolge der Veränderungen nicht mehr der Leistungsbeschreibung des öffentlichen Auftraggebers entspricht, also eine andere Leistung angeboten wird.

2. Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn ein Bieter neben dem Einzelpreis zusätzlich noch die Gesamtsumme aus der vorgegebenen Menge und dem Einzelpreis angibt. Damit werden die Verdingungsunterlagen nicht geändert, sie enthalten lediglich eine zusätzliche Information.

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IBRRS 2009, 0930
VergabeVergabe
Ausschluss wegen geringfügiger Überschreitung vorgegebener Zeiten?

OLG München, Beschluss vom 02.03.2009 - Verg 1/09

Es stellt keinen Rechtsmissbrauch dar, wenn ein Angebot wegen einer minimalen Überschreitung der vom Auftraggeber für eine Schülerbeförderung von Anfang an zwingend vorgegebenen Fahrtzeit ausgeschlossen wird.*)

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IBRRS 2009, 0903
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Baukonzession: Wann liegt eine Bauverpflichtung vor?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.12.2008 - VK 38/08

1. Ist (noch) kein Grundstücksüberlassungsvertrag geschlossen, obliegen dem Investor keine Bau- oder Betriebspflichten. Es liegt kein Vertrag über die Erbringung von Bauleistungen gemäß § 98 Nr. 6 GWB vor.

2. Der Investor kann ohne Ausschreibung Bauleistungen auf dem kommunalen Grundstück vergeben, auch wenn (noch) kein Grundstücksüberlassungsvertrag abgeschlossen ist.

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IBRRS 2009, 0894
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Zugangsfiktion bei unberechtigter Annahmeverweigerung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.02.2009 - 1 Verg 1/09

1. Die Ausnahmevorschrift des § 22 Nr. 6 VOB/A findet angesichts ihres Wortlauts (nachweislich ... zugegangen) und ihres Normzwecks nur Anwendung, wenn das Angebot auch tatsächlich vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber zugegangen ist und damit den Herrschaftsbereich des Bieters verlassen hat.*)

2. Eine entsprechende Anwendung des § 22 Nr. 6 VOB/A unter Heranziehung der aus § 242 BGB entwickelten Grundsätze zur Zugangsfiktion infolge unberechtigter Annahmeverweigerung ist mit den Grundprinzipien des Vergaberechts wie Transparenz und Gleichbehandlungsgebot nicht zu vereinbaren.*)

3. Eine unberechtigte Annahmeverweigerung kann allenfalls dann als schadenskausaler Vergaberechtsverstoß im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB angesehen werden, wenn sie auch ursächlich dafür war, dass das Angebot dem Verhandlungsleiter nicht (rechtzeitig) vorgelegen hatte und deshalb aus der Wertung genommen werden musste.*)

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IBRRS 2009, 0893
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuständigkeit bei Streitigkeiten nach § 69 SGB V

LSG Bayern, Beschluss vom 12.02.2009 - L 4 KR 33/09 ER

Im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren kann gemäß § 29 Abs. 5 SGG das Landessozialgericht nur gegen eine Entscheidung der Vergabekammer angerufen werden, nicht unmittelbar gegen eine Ausgangsentscheidung der Vergabestelle.

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