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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10835 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 1806
PPPPPP
ÖPP: Unmittelbaren Vergabe einer öffentlichen Dienstleistung

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 02.06.2009 - Rs. C-196/08

Die Art. 43, 49 und 86 EG-Vertrag, die Richtlinie 2004/18/EG und die Richtlinie 2004/17/EG stehen einer unmittelbaren Vergabe einer öffentlichen Dienstleistung, die die vorhergehende Durchführung von Arbeiten mit sich bringt, an eine ausschließlich mit diesem Gesellschaftszweck geschaffene gemischt öffentlich-private Gesellschaft nicht entgegen, sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:

- Die Gesellschaft behält diesen ausschließlichen Gesellschaftszweck während ihres Bestehens bei;

- die Auswahl des privaten Gesellschafters erfolgt mittels eines öffentlichen Verfahrens, nachdem die finanziellen, technischen, operativen und verwaltungstechnischen Anforderungen sowie die Charakteristika seines Angebots hinsichtlich der zu erbringenden Dienstleistung überprüft worden sind;

- der private Partner übernimmt als gewerblicher Gesellschafter die Durchführung der Dienstleistung und der Arbeiten und

- diese Ausschreibung entspricht dem Grundsatz des freien Wettbewerbs, und die vom Gemeinschaftsrecht für Konzessionen verlangte Transparenz und Gleichbehandlung und gegebenenfalls die Regeln der Publizität und der Vergabe öffentlicher Aufträge werden beachtet.*)

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IBRRS 2009, 1672
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebot nach Ablauf der Bindefrist hinfällig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2008 - Verg 70/08

Auch wenn ein Angebot gemäß den §§ 146, 148 BGB wegen Ablaufs der Bindefrist zivilrechtlich erloschen ist, dann ist das Angebot aber nicht zugleich auch vergaberechtlich hinfällig. Denn der Aufftraggeber ist nach §§ 6 Abs. 1 und 2 HGrG, 7 BHO gehalten, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

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IBRRS 2009, 1619
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergaberechtl. Eingriff der EU-Kommission kann nicht erzwungen werden

EuGH, Beschluss vom 03.04.2009 - Rs. C-387/08

Der Korrekturmechanismus nach Art. 3 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG hat keine drittschützende Funktion.

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IBRRS 2009, 1618
VergabeVergabe
Fehlerhafte Auswahl der Zuschlagskriterien

VK Südbayern, Beschluss vom 26.03.2009 - Z3-3-3194-1-03-01/09

1. Gemäß § 9 a VOL/A 2006 hat der Auftraggeber alle Zuschlagskriterien in der Vergabebekanntmachung oder spätestens in den Verdingungsunterlagen bekannt zu geben. Eignungsmerkmale bzw. Eignungsnachweise wie die "Technische Ausstattung", "Qualifikation des Personals" sowie ein "Konzept zur Qualitätssicherung" dürfen als Zuschlagskriterien nicht benannt werden, da sie sich in erster Linie auf die Erfahrung, die Qualifikation und die Mittel, die geeignet sind, eine ordnungsgemäße Ausführung des betreffenden Auftrags zu gewährleisten, beziehen. Ein Bezug zum Auftrag, der die Aufstellung von unternehmensindividuellen Umständen als Zuschlagskriterien als vergaberechtlich beanstandungsfrei erscheinen ließe, wurde von der Antragsgegnerin nicht hergestellt.*)

2. Die fehlerhafte Auswahl der Zuschlagskriterien verletzt die Bieter in ihren Rechten. Das fehlerhafte Aufstellen von Zuschlagskriterien hat Einfluss auf die Vorbereitung und den Inhalt der Angebote. Das Aufstellen unzulässiger Zuschlagskriterien ist seiner Art nach geeignet, die Leistungsund Angebotsmöglichkeiten der Bieter nachteilig zu beeinflussen.*)

3. Darüber hinaus werden Bieter - möglicherweise - auch insoweit in ihren Rechten verletzt, als ungeeignete Mitbieter infolge der nicht eingehaltenen Trennung der Wertungsstufen nicht schon auf der zweiten Wertungsstufe ausgeschlossen werden.*)

4. Ist die Auswahl der Zuschlagskriterien durch den Auftraggeber fehlerhaft erfolgt, ist die Erteilung des Zuschlags zu untersagen. Die Vergabekammer kann insoweit über den auf eine Aufhebung des Ausschlusses des Angebots der Antragstellerin und Einbeziehung des Angebots in die Wertung gerichteten Antrags hinausgehen. Sie ist entsprechend § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB nicht an die Fassung der Anträge gebunden. Das Vergabeverfahren ist ab Übersendung der Verdingungsunterlagen einschließlich einer Bekanntgabe zulässiger Zuschlagskriterien in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu wiederholen.*)

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IBRRS 2009, 1617
VergabeVergabe
Schlüssige Darlegung der Rechtsverletzung im Nachprüfungsantrag!

VK Südbayern, Beschluss vom 11.02.2009 - Z3-3-3194-1-01-01/09

1. Der Antragsteller hat in seinem Nachprüfungsantrag die behaupteten Rechtsverletzungen mit einem schlüssigen, aus sich heraus verständlichen Tatsachenvortrag zu belegen, um den Formerfordernissen des GWB zu entsprechen.*)

2. Bieter müssen im Hinblick auf die Abgabe von Angeboten darauf achten, den Geheimwettbewerb zu gewährleisten.*)

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IBRRS 2009, 1568
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Vorsorgliche Rüge" künftigen fehlerhaften Handelns möglich?

VK Südbayern, Beschluss vom 21.04.2009 - Z3-3-3194-1-09-02/09

1. Weder aus dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 GWB noch aus Sinn und Zweck der Vorschrift ergibt sich, dass die Rüge immer schriftlich erfolgen muss. Wenn sie unbestritten mündlich gegenüber Vertretern des Auftraggebers erfolgt, die in der Lage sind, die Beanstandungen auszuräumen, ist das ausreichend.*)

2. Das Vergaberecht sieht eine "vorsorgliche Rüge" künftigen fehlerhaften Handelns des Auftraggebers nicht vor.*)

3. Im Rahmen des Vergabeverfahrens ist die Vorlage von Referenzen erforderlich aber auch ausreichend, die den hinreichend sicheren Schluss zulassen, dass der betreffende Bieter über die für eine ordnungsgemäße Durchführung des ausgeschriebenen Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügt. Alle Referenzen, die diese Anforderung erfüllen, sind Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen im Sinne der Referenzanforderung.*)

4. Vergleichbarkeit bedeutet nicht Gleichheit, sondern dass ein Bewerber bereits Aufgaben ausgeführt hat, die im technischen Bereich und hinsichtlich der Organisation der nachgefragten Leistung einen etwa gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen.*)

5. Der Auftraggeberin kann im Hinblick auf die Beurteilung der Eignung der Bieter kein Ermessen dahingehend zugestanden werden, von den bekannt gemachten Eignungsanforderungen abzuweichen und auch bei Fehlen geforderter Eignungsnachweise die Eignung aus anderen Gründen anzunehmen.*)

6. Handelt es sich nicht lediglich um eine Konkretisierung einer Referenzanforderung gemäß Bekanntmachung, sondern um eine Festlegung einer darüber hinausgehenden Referenzanforderung darf diese nicht gewertet werden.*)

7. Lässt der Auftraggeber die Abgabe von losweisen Angeboten zu, verlangt aber darüber hinaus von allen Bietern Komplettangebote für alle Lose, kann daraus nicht zwingend der Schluss gezogen werden, dass er die Lose nur insgesamt vergeben will. Hinsichtlich der Wertung sind deshalb auch die Angebote in die Wertung aufzunehmen, in denen nur für einzelne Lose ein Angebot unterbreitet wurde.*)

8. Hat der Auftraggeber keine Zuschlagskriterien benannt, darf nur der niedrigste Preis als Zuschlagskriterium angewendet werden.*)

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IBRRS 2009, 1567
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist positive Kenntnis vom Rechtsverstoß gegeben?

VK Südbayern, Beschluss vom 29.04.2009 - Z3-3-3194-1-11-03/09

1. Positive Kenntnis gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB ist erst gegeben, wenn die Antragstellerin nachweislich Kenntnis von dem Rechtsverstoß hat. Die vermeintlich fehlerhafte Wertung eines Nebenangebotes, da Mindestbedingungen für Nebenangebote nicht in Verdingungsunterlagen genannt sind, kann nicht allein durch Kenntnis der Verdingungsunterlagen als bewiesen angesehen werden.*)

2. Der Bieter muss erkennen können, welche inhaltlichen Mindestanforderungen für Nebenangebote der Auftraggeber fordert. Die Angabe von Anforderungen für Nebenangebote ist dort erforderlich, wo Nebenangebote eine Anforderung betreffen, die nicht aus dem Kontext der Verdingungsunterlagen heraus klar bestimmbar ist.*)

3. Der Verzicht auf eine Gewichtung der Zuschlagskriterien ist nur aus nachvollziehbaren Gründen zugelassen.*)

4. Sind in den Ausschreibungsunterlagen Zuschlagskriterien bekannt gemacht worden, kann hiervon im nach hinein nicht mehr abgewichen werden. Lediglich eine Bewertung des Preises genügt nicht.*)

5. Eine mangelhafte Dokumentation des Vergabevermerks verletzt die Antragstellerin regelmäßig in ihren Rechten, da sich entsprechende Mängel gerade auf die Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig auswirken. Es gehört zum Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der Auftraggeber den Gang, vor allem aber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens und die Begründungen in den Vergabeakten zeitnah, lückenlos, laufend und nachvollziehbar dokumentiert.*)

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IBRRS 2009, 1566
VergabeVergabe
Unverzüglichkeit der Rüge nach acht Tagen?

VK Südbayern, Beschluss vom 13.03.2009 - Z3-3-3194-1-02-01/09

1. Eine Rüge für die die Antragstellerin acht Tage benötigt, ist im Hinblick darauf, dass aufgrund der Rüge eines Bieters aufgrund derer eine erneute § 13 VgV-Mitteilung angekündigt wurde, als nicht mehr unverzüglich zu werten.*)

2. Konkrete Kenntnis bedeutet im Rahmen der Rügeverpflichtung, dass der Bieter die den Verstoß begründenden Tatsachen kennt und aus diesen auf den Vergabeverstoß schließen kann. Nicht erforderlich ist, dass ihm der Vergaberechtsverstoß bis in alle Einzelheiten bekannt ist.*)

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IBRRS 2009, 1549
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rüge nach 8 Kalendertagen noch unverzüglich?

VK Südbayern, Beschluss vom 16.01.2009 - Z3-3-3194-1-46-12/09

1. Eine Rüge, die erst acht Kalendertage nach der Information gemäß § 13 VgV ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts und in Kenntnis eventueller vergaberechtlicher Probleme aus einem vorausgegangenem Nachprüfungsverfahren erfolgt, ist nicht unverzüglich.*)

2. Bei der Ermittlung der verstrichenen Tage bis zur Rügeerhebung ist ebenso wie bei der Ermittlung des Termins entsprechend § 13 VgV, wann ein Zuschlag wirksam erteilt werden kann, auf Kalendertage abzustellen.*)

3. Daran ändert auch das Argument der Abwesenheit des Geschäftsführers nichts. Die Vergabekammer geht gerade im Hinblick auf Erwartung des Informationsschreibens nach § 13 VgV und wegen des Gebots der besonderen Beschleunigung davon aus, dass der Geschäftsführer dafür Sorge tragen muss, dass ein Vertreter für ihn tätig wird oder er über den Inhalt des Informationsschreibens informiert wird. Die Vergabekammer hält sonst ein Hinauszögern der Unverzüglichkeit der Rüge für möglich, da sich Bieter sonst darauf berufen könnten, die Nachricht aufgrund ihrer Abwesenheit erst später erhalten zu haben.*)

4. Ein fachkundiges und erfahrenes Unternehmen kann in der Lage sein, unmittelbar nach Erhalt der Information über das Vergabeverfahren zu reagieren und in Kenntnis des eigenen Angebots, der eigenen Kalkulation und der branchenbezogenen Marktsituation einzuschätzen. Eine vorherige anwaltliche Beratung ist in einem solchen Fall nicht geboten. Selbst wenn noch etwaige Restzweifel bestehen, rechtfertigen diese ein Zuwarten mit der Rüge nicht.*)

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IBRRS 2009, 1548
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nicht ordnungsgemäße bzw. fehlende Dokumentation

VK Südbayern, Beschluss vom 19.01.2009 - Z3-3-3194-1-41-11/08

1. Grundsätzlich führt eine fehlende Dokumentation aufgrund eines mangelhaften Vergabevermerks nicht zwangsläufig zu einem zu Gunsten eines Antragstellers wirkenden Rechtsverstoß mit Auswirkungen auf das Vergabeverfahren. Es gehört jedoch zum Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber den Gang, vor allem aber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten nachvollziehbar und zeitnah dokumentiert.*)

2. Durch eine nicht ordnungsgemäße Dokumentation wird das Transparenzprinzip besonders schwerwiegend verletzt. Der Vergabevermerk muss daher einen erheblichen Detaillierungsgrad aufweisen. Eine ungenügende Dokumentation führt im Regelfall dazu, dass das Verfahren wiederholt werden muss.*)

3. Außerdem muss der Vergabevermerk die Anforderungen erfüllen, die im Rechtsverkehr an einen Aktenvermerk gestellt werden. Dazu gehören Datum und Unterschrift des Ausstellers. Bedient sich die Vergabestelle bei der Fertigung des Vergabevermerks der Hilfe eines Dritten, muss zudem deutlich werden, inwieweit die Vergabestelle dem Vergabevorschlag des Dritten folgt.*)

4. Grundsätzlich ist die Vergabestelle an die Bewerbungskriterien, die sie in der Vergabebekanntmachung genannt hat, nach § 17 VOB/A gebunden. Es widerspricht dem Grundsatz der Transparenz, wenn die Vergabestelle ihrer Wertungsentscheidung andere Kriterien zu Grunde legt, als sie in der Bekanntmachung veröffentlicht hat.*)

5. Der Wortlaut des Absageschreibens nach § 13 VgV spricht lediglich von der Verpflichtung, den Grund für die Nichtberücksichtigung anzugeben, und nicht von Gründen oder gar einer Begründung. Daraus muss gefolgert werden, dass der Auftraggeber sich kurz fassen und im Wege der Verwaltungsvereinfachung auch zu vorformulierten Schreiben greifen darf.*)

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IBRRS 2009, 1547
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nicht ordnungsgemäße bzw. fehlende Dokumentation

VK Südbayern, Beschluss vom 19.01.2009 - Z3-3-3194-1-39-11/08

1. Grundsätzlich führt eine fehlende Dokumentation aufgrund eines mangelhaften Vergabevermerks nicht zwangsläufig zu einem zu Gunsten eines Antragstellers wirkenden Rechtsverstoß mit Auswirkungen auf das Vergabeverfahren. Es gehört jedoch zum Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber den Gang, vor allem aber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten nachvollziehbar und zeitnah dokumentiert.*)

2. Durch eine nicht ordnungsgemäße Dokumentation wird das Transparenzprinzip besonders schwerwiegend verletzt. Der Vergabevermerk muss daher einen erheblichen Detaillierungsgrad aufweisen. Eine ungenügende Dokumentation führt im Regelfall dazu, dass das Verfahren wiederholt werden muss.*)

3. Außerdem muss der Vergabevermerk die Anforderungen erfüllen, die im Rechtsverkehr an einen Aktenvermerk gestellt werden. Dazu gehören Datum und Unterschrift des Ausstellers. Bedient sich die Vergabestelle bei der Fertigung des Vergabevermerks der Hilfe eines Dritten, muss zudem deutlich werden, inwieweit die Vergabestelle dem Vergabevorschlag des Dritten folgt.*)

4. Grundsätzlich ist die Vergabestelle an die Bewerbungskriterien, die sie in der Vergabebekanntmachung genannt hat, nach § 17 VOB/A gebunden. Es widerspricht dem Grundsatz der Transparenz, wenn die Vergabestelle ihrer Wertungsentscheidung andere Kriterien zu Grunde legt, als sie in der Bekanntmachung veröffentlicht hat.*)

5. § 28 Nr.2 Abs.2 VOB/A sieht ausdrücklich vor, dass auch nach Ablauf der Bindefrist auf ein Angebot noch der Zuschlag erfolgen kann. Ein Angebot ist nicht allein deshalb auszuschließen, weil die Bindefrist zwischenzeitlich - ohne eine lückenlose Verlängerung - verstrichen ist.*)

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IBRRS 2009, 1539
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Strafrecht - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen

BVerfG, Beschluss vom 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08

1. Zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen (Begriff des Angebots).

2. Zum Anspruch auf ein faires Verfahren (Beweiswürdigung).

3. Zur Beweiskraft des Protokolls (Auslegung mehrdeutiger Vermerke).

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IBRRS 2009, 1538
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unklarheiten der Ausschreibungsunterlagen: Nicht zu Lasten des Bieters

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.04.2009 - 21.VK-3194-10/09

Das Prinzip der Gleichbehandlung erfordert, Unklarheiten der Ausschreibungsunterlagen nicht zum Nachteil eines Bieters ausschlagen zu lassen.*)

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IBRRS 2009, 1537
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Beifügung eigener AGB: Ausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 19.03.2009 - 21.VK-3194-08/09

Die Beifügung eigener AGB, die von den verbindlichen Festlegungen in den Verdingungsunterlagen abweichen, auf der Rückseite des dem Angebot beigefügten Begleitschreibens führt zum Angebotsausschluss.*)

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IBRRS 2009, 1535
VergabeVergabe
Beteiligung von in Abhängigkeit zueinander stehender Bieter

EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - Rs. C-538/07

1. Art. 29 Abs. 1 Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG ist dahin auszulegen, dass er einen Mitgliedstaat nicht daran hindert, über die in dieser Bestimmung enthaltenen Ausschlussgründe hinaus weitere Ausschlussgründe vorzusehen, die gewährleisten sollen, dass die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz beachtet werden, sofern diese Maßnahmen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.*)

2. Das Gemeinschaftsrecht steht einer nationalen Vorschrift entgegen, mit der in Verfolgung der legitimen Ziele der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz im Rahmen der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge ein absolutes Verbot für Unternehmen, zwischen denen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht oder die miteinander verbunden sind, aufgestellt wird, sich gleichzeitig in Wettbewerb zueinander an ein und demselben Ausschreibungsverfahren zu beteiligen, ohne dass ihnen die Möglichkeit gegeben wird, nachzuweisen, dass sich dieses Verhältnis nicht auf ihr jeweiliges Verhalten im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens ausgewirkt hat.*)

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IBRRS 2009, 1526
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mehrvergütungsanspruch bei verspätetem Zuschlag!

BGH, Urteil vom 11.05.2009 - VII ZR 11/08

1. Ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können.*)

2. Der so zustande gekommene Bauvertrag ist ergänzend dahin auszulegen, dass die Bauzeit unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der vertragliche Vergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen sind.*)




IBRRS 2009, 4134
VergabeVergabe
Auftragskriterien und deren Wichtung sind bekannt zu machen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.03.2009 - VK 11/09

1. Der Auftraggeber hat in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung oder der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung alle Auftragskriterien und deren Wichtung anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist. Kann nach Ansicht des Auftraggebers die Gewichtung aus nachvollziehbaren Gründen nicht angegeben werden, so gibt der Auftraggeber die Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung an.

2. Die Auftraggeberin hat die Zuschlags-/Auftragskriterien unmissverständlich so zu formulieren, dass die fachkundigen Bieter keine Verständnisschwierigkeiten haben. Das bedeutet konkret, dass die Auftragskriterien in den Verdingungsunterlagen oder in der Bekanntmachung so gefasst werden müssen, dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt auslegen können.

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IBRRS 2009, 4133
VergabeVergabe
Auftragskriterien und deren Wichtung sind bekannt zu machen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.03.2009 - VK 10/09

1. Der Auftraggeber hat in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung oder der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung alle Auftragskriterien und deren Wichtung anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist. Kann nach Ansicht des Auftraggebers die Gewichtung aus nachvollziehbaren Gründen nicht angegeben werden, so gibt der Auftraggeber die Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung an.

2. Die Auftraggeberin hat die Zuschlags-/Auftragskriterien unmissverständlich so zu formulieren, dass die fachkundigen Bieter keine Verständnisschwierigkeiten haben. Das bedeutet konkret, dass die Auftragskriterien in den Verdingungsunterlagen oder in der Bekanntmachung so gefasst werden müssen, dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt auslegen können.

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IBRRS 2009, 1525
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie wird Vergabekammergebühr ermittelt? Bruttoauftragssumme?

OLG Naumburg, Beschluss vom 09.04.2009 - 1 Verg 1/09

1. Bei der Festsetzung der Höhe ihrer Gebühren hat die Vergabekammer einen Ermessensspielraum, der im Beschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar ist.*)

2. Die für die Kostenfestsetzung maßgebliche Bruttoauftragssumme bestimmt sich grundsätzlich nach dem objektiven Wert derjenigen Leistungen, von deren Vergabe an einen Dritten die Antragstellerin bei Einleitung des Vergabeverfahrens ausgehen durfte. Unerheblich ist dagegen, ob und inwieweit die Antragsgegnerin intern u.U. von der ursprünglichen Vergabeabsicht abgerückt ist und diese vermindert hat, wenn mit der Vergabenachprüfung letztlich eine Verbesserung der Chancen der Antragstellerin zur Erteilung des ursprünglich ausgeschriebenen Auftrages angestrebt wird.*)

3. Zur Ermittlung des Umfangs des ursprünglich ausgeschriebenen Auftrages (hier: Vorrang der verbalen Bezeichnung des Auftrags vor widersprüchlichen Angaben zu den Leistungskategorien und den CPV-Kennziffern)*)

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IBRRS 2009, 1524
VergabeVergabe
Feststellung der Erledigung

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2009 - 1 Verg 5/08

Für die Feststellung der Erledigung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens kommt es auf die ursprüngliche Zulässigkeit und Begründetheit des Nachprüfungsantrages nicht an.*)

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IBRRS 2009, 1516
VergabeVergabe
Erteilung des Zuschlags im Wege der Ersatzvornahme

OVG Sachsen, Beschluss vom 16.07.2007 - 4 BS 243/07

Gestützt auf § 115 SächsGemO kann die Rechtsaufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen einschreiten, wenn eine Gemeinde mit der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten in Verzug geraten ist (im Anschluss an SächsOVG, Beschl. v. 12.9.2005 - 4 BS 449/04 -, SächsVBl. 2006, 45 = JbSächsOVG 13, 294).*)

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IBRRS 2009, 1442
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschreibungspflicht bei beabsichtigtem städtebaulichem Vertrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2009 - Verg 67/08

1. Auch wenn der Begriff des "Vertrags" i.S.d. § 99 GWB auf Grund seiner Verankerung im EU-Recht nicht im Sinne der §§ 145 ff. BGB auszulegen sein sollte, so setzt er doch das Einvernehmen zumindest zweier Personen über - hier - die Erbringung von Bauleistungen voraus.

2. Der Erlass eines Bebauungsplans ist - auch bei weitestgehender Auslegung - kein Vertrag i.S.d. § 99 GWB. Der Bebauungsplan ergeht als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB). Ob und mit welchem Inhalt ein Bebauungsplan aufgestellt wird, kann nicht Gegenstand eines Vertrages oder sonstiger Abreden sein (§ 1 Abs. 3 BauGB).

3. Der Bebauungsplan wird nicht dadurch zu einem "Vertrag", dass er den Rahmen für einen möglicherweise abzuschließenden Erschließungsvertrag (§ 124 BauGB) setzt.

4. Nach § 111 Abs. 4 GWB kann die Entscheidung über die Versagung der Akteneinsicht als solche nicht mit der Beschwerde angegriffen werden. Vielmehr kann der betreffende Verfahrensbeteiligte im Rahmen eines aus anderen Gründen eingeleiteten Beschwerdeverfahrens beim Vergabesenat weitergehende Akteneinsicht beantragen (§ 120 Abs. 2 i.V.m. §§ 72, 111 GWB).

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IBRRS 2009, 1432
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen Abänderung der Verdinungsunterlagen

VK Bund, Beschluss vom 06.05.2009 - VK 1-74/09

1. Sehen die Verdingungsunterlagen in einer Leistungsposition einen Radial-Ventilator mit rückwärtsgekrümmten Schaufeln vor und bietet der Bieter an dieser Position einen Ventilator mit vorwärtsgekrümmter Schaufel an, in dem er bei der entsprechenden Position im Leistungsverzeichnis ein Fabrikat mit dieser Eigenschaft einträgt, so ändert er die Verdingungsunterlagen ab und ist deshalb zwingend auszuschließen.

2. Zwar lässt § 21 Nr. 2 VOB/A eine Abweichung von vorgegebenen technischen Spezifikationen ausnahmsweise zu; Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Abweichung im Angebot eindeutig bezeichnet und die Gleichwertigkeit bereits mit dem Angebot nachgewiesen wird.




IBRRS 2009, 1422
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Antragsbefugnis trotz zwingenden Ausschlusses des Bieters

OLG München, Beschluss vom 08.05.2009 - Verg 6/09

1. Der Antragsteller kann, obwohl er mit seinem Angebot unstreitig ausgeschlossen ist, ein Vergabenachprüfungsverfahren, um sich im Falle der Neuausschreibung wiederum um den Auftrag bewerben zu können, mit der Behauptung betreiben, dass auch alle anderen Bieter werden müssen.

2. Die Vergabestelle darf davon ausgehen, dass das von der Beigeladenen verlangte Entgelt während der Vertragslaufzeit durch die Bundesnetzagentur genehmigt ist.

3. Ist nach den Verdingungsunterlagen das Angebot in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift abzugeben, so genügt die mit einem die Erteilung einer Prokura kennzeichnenden Zusatz versehene Unterschrift des Geschäftsbereichsleiters. Demgegenüber ist bei einem Großunternehmen die Unterzeichnung des Angebots durch Vorstandsmitglieder nicht zu erwarten.

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IBRRS 2009, 1375
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe von Abfallentsorgungsleistungen

OLG Rostock, Beschluss vom 06.03.2009 - 17 Verg 1/09

1. Eine vergaberechtskonforme PPK-Ausschreibung muss sowohl den kommunalen als auch den Systembetreiberanteil umfassen.

2. Eine Ausschreibung mit Begrenzung auf den lediglich kommunalen Anteil ist auf die Erbringung einer unmöglichen Leistung gerichtet. Gleichzeitig wird dem Auftragnehmer ein ungewöhnliches Wagnis übertragen.

3. Eine geforderte Treueerklärung in den Verdingungsunterlagen zum Verbot gewerblicher (PPK-)Sammlungen stellt die Übertragung eines ungewöhnlichen Wagnisses für den Auftragnehmer dar.

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IBRRS 2009, 1325
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unanfechtbarkeit der abgelehnten Beiladung:Ausreichender Rechtsschutz?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.11.2008 - 15 Verg 13/08

Der Ausschluss der Anfechtbarkeit gemäß § 109 Satz 2 GWB betrifft nicht lediglich positive Entscheidungen über die Beiladung, sondern auch solche, in denen ein Beiladungsgesuch abgelehnt wird (im Anschluss an OLG Frankfurt VergabeR 2006, 144; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 59).*)

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IBRRS 2009, 1322
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unverzüglichkeit der Rüge

OLG München, Beschluss vom 16.04.2009 - Verg 3/09

Erkennt ein Bieter anhand der Leistungsbeschreibung, dass ein Konzept zur Übernahme der Patienten- und Mitarbeiterversorgung eines Universitätsklinikums ohne Kenntnis des vorhandenen Personalbestandes vorgelegt werden soll, hat er die Rüge, die Ausschreibung von "fiktiven" Angeboten verstoße gegen § 613a BGB und sei vergaberechtswidrig, spätestens bis zur Abgabe seines Angebotes zu erheben.*)

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IBRRS 2009, 1321
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Auslagenerstattung bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags

BGH, Beschluss vom 24.03.2009 - X ZB 29/08

Bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags im Beschwerdeverfahren findet keine Erstattung von Auslagen statt, die den Beteiligten im Verfahren vor der Vergabekammer entstanden sind.*)

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IBRRS 2009, 1317
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtzeitige Rüge

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.01.2009 - VgK-51/2008

Zur Problematik der rechtzeitigen Rüge von Vergabeverstößen.




IBRRS 2009, 1310
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtzeitigkeit der Rüge

VK Nordbayern, Beschluss vom 28.01.2009 - 21.VK-3194-63/08

1. Ohne das Vorliegen überdurchschnittlicher Schwierigkeiten ist von einer Regelrügefrist von einem bis drei Tagen auszugehen. Die Beanstandung einer Vorabinformation nach § 13 VgV als unzureichend muss sogar noch am Tage ihres Zugangs, spätestens jedoch am Folgetag erfolgen; andernfalls ist sie nicht mehr unverzüglich.

2. Aus dem Umstand, dass der antragstellende Bieter nähere Informationen zur Begründung der Vergabeentscheidung fordert, kann die Vergabestelle keinesfalls entnehmen, dass der Bieter die Vergabeentscheidung an sich als falsch angreifen will.

3. Die bloße Vermutung, eine Rüge werde erfolglos sein, oder die Überzeugung, der Auftraggeber habe bereits "unvermeidbare Tatsachen" mitgeteilt und damit zum Ausdruck gebracht, jeder Widerspruch sei von vornherein sinnlos, macht die Rüge nicht entbehrlich. Allein die Tatsache, dass ein Auftraggeber z. B. mit der Vorabinformation das Ergebnis eines Entscheidungsfindungsprozesses mitgeteilt hat, rechtfertigt nicht den Schluss auf eine Unabänderlichkeit dieser Entscheidung. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren seine Vergabeentscheidung verteidigt.

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IBRRS 2009, 1279
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungskriterien als Zuschlagskriterien?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.03.2009 - 1 VK LVwA 32/08

1. Zu den Eignungskriterien als Zuschlagskriterien.*)

2. Eine Überprüfung der Ermessenserwägungen des Antragsgegners mangels Einhaltung der Verpflichtung zur Transparenz ist durch Erstellen eines ordnungsgemäßen Vergabevermerkes ausgeschlossen.*)

3. Zur Nichtbekanntgabe der Bewertungsmatrix.*)

4. Zum Anspruch auf Gewährleistung eines freien und transparenten Wettbewerbs.*)

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IBRRS 2009, 1278
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ungenügende Dokumentation des Vergabeverfahrens: Aufhebung!

VK Südbayern, Beschluss vom 31.10.2008 - Z3-3-3194-1-35-10/08

1. Nach § 114 Abs. 1 Satz 2 ist die Vergabekammer an Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.*)

2. Es gehört zum Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens nach § 97 Nr. 1 GWB, dass der öffentliche Auftraggeber den Gang, vor allem aber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten dokumentiert. Diese Dokumentation dient dabei dem Ziel, die Entscheidung der Vergabestelle sowohl für die Nachprüfungsinstanzen als auch für die Bieter überprüfbar zu machen.*)

3. Durch eine nicht ordnungsgemäße Dokumentation - wie in § 30 VOL/A gefordert - wird das Transparenzprinzip besonders schwerwiegend verletzt. Der Vergabevermerk muss daher einen erheblichen Detaillierungsgrad aufweisen. Eine ungenügende Dokumentation führt im Regelfall dazu, dass das Verfahren nach § 26 Nr. 1 lit. d VOL/A wiederholt werden muss, da die begangene Rechtswidrigkeit nur dadurch beseitigt werden kann, dass die Ausschreibung aufgehoben wird.*)

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IBRRS 2009, 1277
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ungenügende Dokumentation des Vergabeverfahrens: Aufhebung!

VK Südbayern, Beschluss vom 21.07.2008 - Z3-3-3194-1-23-06/08

1. Antragsbefugnis gem. § 107 Abs. 2 GWB auch ohne Abgabe eines Angebots gegeben. Der Bieter ist somit auch dann antragsbefugt, wenn er bei der rechtswidrigen Ausschreibung eines Leitfabrikats zwar in der Lage wäre dieses zu liefern, er aber daran gehindert wird, ein wirtschaftlicheres Konkurrenzprodukt anzubieten.*)

2. Zwar ist es alleine Sache der Vergabestelle zu entscheiden, welche Leistungen sie ausschreibt. Es liegt jedoch dann eine Behinderung des Wettbewerbs vor, wenn Merkmale des geforderten Produkts durch einen Produkt- oder Markennamen bezeichnet werden und das Leistungsverzeichnis nach Form, Stofflichkeit, Aussehen und technischen Merkmalen so präzise definiert ist, dass dem Bieter keinerlei Ausweichmöglichkeit mehr bleibt. Hierbei kommt es nicht auf die Feststellung einer subjektiven Absicht der Vergabestelle an, bestimmte Unternehmen zu bevorzugen zu wollen. Entscheidend ist vielmehr die Frage, ob die Leistungsbeschreibung bei objektiver Betrachtung geeignet ist, bestimmte Unternehmen oder Erzeugnisse bevorzugen zu wollen.*)

3. Gemäß § 26 Nr. 1 VOL/A kann die Ausschreibung unter anderem aufgehoben werden, wenn die Verdingungsunterlagen grundlegend geändert (lit. b) oder andere schwerwiegende Gründe bestehen (lit. d). Da § 26 VOL/A lediglich als "Kann-Bestimmung" ausgestaltet ist, besteht für den Auftraggeber grundsätzlich keine Verpflichtung zur Aufhebung. Das Recht, eine Ausschreibung aufzuheben, konkretisiert sich im Wege der Ermessensreduzierung dann aber auf Null zu einer Pflicht, wenn der Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 lit. a bis d VOL/A gleichzeitig einen Verstoß gegen andere Vorschriften der VOL/A darstellt und der Zuschlag schon deshalb rechtswidrig wäre. Weitere Voraussetzung ist, dass die Rechtswidrigkeit nur dadurch beseitigt werden kann, dass die Ausschreibung aufgehoben wird. Als Maßnahme zur Behebung der dargestellten Mängel - unzulässige fabrikatsbezogene Ausschreibung und fehlerhafte Dokumentation des Verfahrens - kommt im Nachprüfungsverfahren gem. § 114 Abs. 1 GWB lediglich die Verpflichtung der Vergabestelle zur Aufhebung der Ausschreibung in Betracht.*)

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IBRRS 2009, 1270
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preisangabe von 0,00 Euro zulässig! (Gehörsrüge)

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.04.2009 - 1 Verg 10/08

1. Eine Vertretungshandlung entfaltet schon dann Rechtsverbindlichkeit, wenn der Vertreter zum Zeitpunkt der Vornahme dieser Handlung intern hierzu bevollmächtigt ist, ohne dass es darauf ankäme, ob diese keinen formellen Anforderungen unterliegende, intern bereits erteilte Vollmacht in irgendeiner Weise nach außen erkennbar ist.

2. Als fehlende Preisangabe ist eine Auslassung oder eine Angabe mit unbestimmtem Bedeutungsgehalt zu bewerten; als unvollständige Preisangabe eine solche, bei der einzelne Preisbestandteile nicht an der hierfür vorgesehenen Stelle, sondern in einer anderen Leistungsposition, zumeist verdeckt verlagert, angegeben werden. Eine Preisangabe von 0,00 Euro in einer Leistungsposition ist weder das eine noch das andere, sondern eine vorhandene Preisangabe.

3. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist keine Bieter schützende Norm.

4. Es ist selbstverständlich, dass sich aus einer Klarstellung der Leistungsanforderungen - z. T. mit der Tendenz ihrer Erhöhung, z. T. mit der Klarstellung einer notwendigen Abstimmung mit früher beauftragten Unternehmen - für Bieter und Vergabestelle die Frage der Bewertung der Eignung für den konkreten Auftrag nochmals stellt.

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VPRRS 2009, 0457
ArzneimittelArzneimittel
Lieferung von MRT-Kontrastmittel und Röntgenkontrastmittel

VK Bund, Beschluss vom 20.01.2009 - VK 3-191/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 1268
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unverzügliche Rüge

OLG Jena, Beschluss vom 30.03.2009 - 9 Verg 12/08

1. Nach § 9 Nr. 10 VOB/A darf in technischen Spezifikationen nur in Ausnahmefällen auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken oder Patente, Typen, eines bestimmten Ursprungs oder einer bestimmten Produktion verwiesen werden, und auch nur dann, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder Produkte nicht begünstigt oder ausgeschlossen werden. Sind solche Verweise zulässig, sind sie mit dem Zusatz "oder gleichwertig" zu versehen.

2. Zur Auslegung einer Leistungsbeschreibung, ob ein Leitfabrikat vorgegeben wurde.

3. In der Regel ist ein Bieter, der einen Vergaberechtsverstoß vermutet, genauso wenig gehalten, seine in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht ungenügenden Kenntnisse zu vervollständigen, insbesondere rechtlichen Rat einzuholen. Von diesen Grundsätzen ist aber dann eine Ausnahme geboten, wenn der Kenntnisstand des Bieters in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einen solchen Grad erreicht hat, dass seine Unkenntnis vom Vergaberechtsverstoß nur als ein mutwilliges Sich-Verschließen vor der Erkenntnis dieses Rechtsverstoßes verstanden werden kann.

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IBRRS 2009, 4445
VergabeVergabe
Niedrigster Angebotspreis als einziges Zuschlagskriterium?

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.02.2009 - VgK-58/2008

Der niedrigste Angebotspreis kann nur dann einziges Zuschlagskriterium sein, wenn ein Auftraggeber dies so bekannt gegeben hat.

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IBRRS 2009, 1255
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kosten des Beigeladenen

OLG Dresden, Beschluss vom 08.04.2009 - WVerg 6/08

1. Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung der Beigeladenen sind im Beschwerdeverfahren stets von der Partei zu ersetzen, die im Beschwerdeverfahren unterlegen war.

2. Anderes gilt nur dann, wenn die Beigeladenen eigene Anträge gestellt haben und damit unterlegen sind.

3. Für einen Erstattungsanspruch genügt es, wenn sich der anwaltliche Vertreter des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren nur angezeigt hat, auch wenn er ansonsten keinen Aktivitäten entfaltet hat.

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IBRRS 2009, 1254
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen negativer Referenzen

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.04.2009 - VK 9/09

1. Die Vergabenachprüfungsinstanzen können die Eignungsprüfung der Vergabestelle nur in beschränktem Umfang kontrollieren. Die Vergabestelle hat bei der Entscheidung, ob das betroffene Unternehmen genügend fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig ist, einen Beurteilungsspielraum, da eine prognostische, in die Zukunft gerichtete Entscheidung zu treffen ist.

2. Der Umstand, dass drei als Referenz angegebene Auftraggeber aus bestimmten Gründen mit der erbrachten Leistung übereinstimmend unzufrieden waren, reicht aus, um eine negative Prognoseentscheidung zu rechtfertigen.

3. Die Transparenz des Vergabeverfahrens erfordert, dass die telefonische Überprüfung der Referenzen zumindest stichwortartig mit Angaben zum Gesprächszeitpunkt, Gesprächspartner und Gesprächsgegenstand schriftlich nieder gelegt werden.

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IBRRS 2009, 1233
VergabeVergabe
Ausgleich bestehender Nachteile für Bieter durch den Auftraggeber?

BGH, Beschluss vom 19.03.2009 - III ZR 106/08

1. Sind vom früheren Betriebsinhaber betriebliche Versorgungsanwartschaften für Arbeitnehmer begründet worden, so haftet dieser im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 2 Satz 1 BGB nur für die innerhalb eines Jahres nach dem Betriebsübergang fällig werdenden Betriebsrentenansprüche (im Anschluss an BAG, Urteile vom 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - NZA-RR 2007, 310 und vom 21. Februar 2006 - 3 AZR 216/05 - NZA 2007, 931).*)

2. Dies gilt auch, wenn der (Teil-)Betriebsübergang (hier: Neubereederung eines Forschungsschiffes) auf der Grundlage eines vergaberechtlichen Ausschreibungsverfahrens erfolgt ist (im Anschluss an BAG, Urteil vom 2. März 2006 - 8 AZR 147/05 - NZA 2006, 1105).*)

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IBRRS 2009, 1225
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe von Rettungsdienstleistungen

VK Südbayern, Beschluss vom 03.04.2009 - Z3-3-3194-1-49-12/08

1. Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Bayern unterliegt dem BayRDG vom 01.01.2009 und wird nach dem sog. Konzessionsmodell gehandhabt.*)

2. Gemäß Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 besteht eine öffentliche Dienstleistungskonzession "ausschließlich in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung oder in diesem Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises". Das BayRDG geht mit dieser europäischen Definition konform.*)

3. Gemäß EU-Richtline 92/50 müssen die öffentlichen Stellen, die Dienstleistungskonzessionen vergeben, dennoch die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen beachten.*)

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IBRRS 2009, 1181
VergabeVergabe
Verstoß gegen Gemeindeordnung vergaberechtsrelevant?

OLG Celle, Beschluss vom 09.04.2009 - 13 Verg 7/08

1. Zur Prüfung eines Verstoßes gegen § 108 NGO im Vergabeverfahren.*)

2. § 16 VgV ist auf Mitglieder eines Beirates oder Aufsichtsrates einer Gesellschafterin entsprechend anzuwenden, wenn diese Gesellschafterin einen erheblichen Anteil (hier 49 bzw. 51 %) des Bieters hält, sich der Bieter im Vergabeverfahren für den Nachweis seiner Eignung auf die Eignung (zumindest auch) dieser Gesellschafterin stützt und auch die Abwicklung der ausgeschriebenen Dienstleistung in nicht unerheblichem Umfang über deren Personal, Organisation und Ressourcen erfolgen soll.*)

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IBRRS 2009, 1165
Mit Beitrag
VergabeVergabe
EU-Ausschreibung: Keine Nachweisverpflichtung für Baumaterial

VK Arnsberg, Beschluss vom 25.03.2009 - VK 4/09

Der Bieter hat, soweit nicht anders gefordert, keine Verpflichtungserklärungen von Baustofflieferanten vorzulegen.

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IBRRS 2009, 1146
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kosten der eigenen Rechtsabteilung nicht erstattungsfähig!

VK Hessen, Beschluss vom 28.11.2008 - 69d-VK-17/2007

Lässt sich ein Beteiligter am Nachprüfungsverfahren durch Mitarbeiter der eigenen Rechtsabteilung vertreten, stellen die Personalkosten für diese Mitarbeiter "Sowieso-Kosten" dar und sind kein zusätzlicher erstattungsfähiger Aufwand, welcher Gegenstand eines prozessualen Kostenerstattungsanspruchs sein könnte.

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IBRRS 2009, 1145
VergabeVergabe
Folgen eines vergaberechtswidrigen Vertragsschlusses

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2008 - 15 Verg 4/08

1. Beschaffung, Montage und Verteilung von Tonnen zur Altpapiersammlung dürfen nicht voneinander getrennt werden, weil die Montage und die Verteilung der Tonnen als untergeordnete Nebenleistung der Tonnenlieferung verstanden werden musst. Sie sind Teil des Lieferauftrags über die Beschaffung der "kompletten Altpapiertonne", die ohne Montage und Verteilung nicht als Altpapiersammelbehälter einsatzfähig sind.

2. Zur Problematik der sorgfältigen Prüfung und Einschätzung des Tonnenbedarfs, wenn eine Gemeinde erstmalig die Einführung einer kommunalen Altpapiersammlung plant.

3. § 13 VgV ist entsprechend auf Vergaben ohne förmliches Vergabeverfahren anzuwenden, die bei korrekter Gesetzesanwendung europaweit hätten ausgeschrieben werden müssen, der öffentliche Auftraggeber sie aber nicht ausgeschrieben hat - zum Beispiel deshalb, weil er fälschlicherweise von einem Unterschreiten des relevanten Schwellenwerts für eine europaweite Ausschreibung ausgegangen ist -, zumindest dann, wenn zu einem bestimmten Beschaffungsvorhaben mehrere Angebote bekannter Bieter eingegangen sind; dies gebieten Sinn und Zweck von § 13 VgV, die einen primären Rechtsschutz eines Bieters bzw. Interessenten ermöglichen sollen.

4. Der wettbewerbsrechtliche Beseitigungsanspruch steht unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit. Demnach ist eine Rückabwicklung der vergaberechtswidrig beschafften Tonnen nur dann erforderlich, wenn nur so ein andauernder wettbewerbswidriger Zustand behoben werden kann.

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IBRRS 2009, 1140
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zulässige Zuschlagskriterien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.2009 - Verg 59/08

1. Bei den Kriterien "Plausibilität des Angebots" und "Machbarkeit der Leistung" handelt es sich nicht um zulässige Zuschlagskriterien im Sinne des § 25a VOL/A.

2. Keinesfalls kann die Vergabestelle in den Verdingungsunterlagen über die eindeutig in der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise hinausgehen. Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Zur Wirksamkeit einzelner Klauseln in den Verdingungsunterlagen.

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IBRRS 2009, 1134
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verwirkung des Nachprüfungsrechts

VK Köln, Beschluss vom 10.02.2009 - VK VOB 39/2008

1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswerts ist grundsätzlich der Tag der Absendung der Vergabebekanntmachung.

2. Rügt ein Bieter eine Entscheidung der Vergabestelle als vergaberechtswidrig, unterwirft sich später aber genau dieser Entscheidung, enthält dies die Zusage, nicht mehr gegen die zuvor als vergaberechtswidrig gerügte Entscheidung der Vergabestelle vorzugehen. Ein dennoch eingeleitetes Nachprüfungsverfahren ist wegen Verwirkung des Antragsrechts unzulässig.

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IBRRS 2009, 1133
VergabeVergabe
Verbot der Verbesserung der Rechtsposition eines Dritten

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2009 - VK 47/08

1. Um den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, den gerügten Mangel abzustellen, muss der Rüge eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen sein. Dabei ist zum Ausdruck zu bringen, welcher Sachverhalt konkret zugrunde gelegt und woraus im Einzelnen ein Vergabeverstoß abgeleitet wird.

2. Die Rügeobliegenheit setzt positive Kenntnis aller tatsächlichen Umstände, aus denen die Beanstandung im Nachprüfungsverfahren abgeleitet wird, sowie die zumindest laienhafte rechtliche Wertung voraus, dass sich aus ihnen eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren ergibt.

3. Bei Leistungen des Holzeinschlages und Rücken von Holz handelt es sich um nachrangige Dienstleistungen des Anhangs I B zur VOL/A, die nur einem beschränkten Vergaberegime unterliegen. Auch in diesen Verfahren gelten die vergaberechtlichen Grundregeln des Gleichbehandlungsgrundsatzes und das Wettbewerbs- sowie Transparenzgebots.

4. Die Geltendmachung einer – für sich genommen gegebenenfalls zutreffenden – Vergaberechtsverletzung, die lediglich die Rechtsposition eines Dritten zu verbessern geeignet ist, stellt eine Form unzulässiger materiellrechtlicher Rechtsausübung dar, die einem Bieter nach dem die gesamte Rechtsordnung beherrschenden Wertungsgedanken des § 242 BGB versagt ist und einen gleichwohl eingelegten Nachprüfungsantrag an der mangelnden Begründetheit scheitern lässt.

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IBRRS 2009, 1101
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung für Zuschlag an überhöhtes Angebot

OLG Schleswig, Urteil vom 25.04.2008 - 1 U 77/07

Der Architekt, der bei der Auftragsvergabe eingeschaltet ist, hat die Pflicht, Angebote eingehend zu prüfen und zu werten. Überschreitet der Angebotspreis eines Unternehmers, mit dem der Auftraggeber den Bauvertrag abschließt, den tatsächlichen Wert der Arbeiten (beurteilt nach ortsüblicher Vergütung eine Überschreitung um 35%), haftet der Architekt auf Schadensersatz unter Abzug eines 10%-igen Risikozuschlags auf die übliche Vergütung.*)

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IBRRS 2009, 1095
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergleich in der mündlichen Verhandlung?

VK Berlin, Beschluss vom 05.06.2007 - VK-B2-17/07

1. Einer Einigung der Beteiligten im Wege des Vergleichs in der mündlichen Verhandlung steht das Gesetz nicht entgegen, auch wenn dies in den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren nicht ausdrücklich vorgesehen ist.*)

2. Sofern es zu einer Einigung der Beteiligten kommt, ist diese bindend und erstreckt sich auch auf die zur Rechtsverfolgung aufgewendeten Kosten, sofern sich ein Beteiligter zu deren Erstattung verpflichtet hat.*)

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