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Sachgebiet: Vergabe

10758 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 0049
VergabeVergabe
Ausschluss wegen Abänderung der Verdingungsunterlagen

VK Bremen, Beschluss vom 24.01.2007 - 16-VK 07/06

1. Weist der Bieter in seinem Angebot darauf hin, dass es sich in seinem Angebot um Sichtbeton der Klasse I handle, soweit im Leistungsverzeichnis die Sichtbetonklassen nicht näher spezifiziert worden seien, und wird in der Vorbemerkung zum Leistungsverzeichnis tatsächlich die Qualität des zu fertigenden Sichtbeton näher definiert, so handelt es sich bei diesem Hinweis lediglich um eine überflüssige und unschädliche Klarstellung.

2. Sind ein Angebot bzw. einzelne Positionen desselben eindeutig, so bedarf es keiner weiteren Aufklärung oder Erläuterung. Die Vergabestelle darf in diesem Fall keine weitere Aufklärung oder Erläuterung durchführen.

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IBRRS 2009, 0048
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen Abänderung der Verdingungsunterlagen

OLG Bremen, Beschluss vom 22.03.2007 - Verg 3/07

1. Weist der Bieter in seinem Angebot darauf hin, dass es sich in seinem Angebot um Sichtbeton der Klasse I handle, soweit im Leistungsverzeichnis die Sichtbetonklassen nicht näher spezifiziert worden seien, und wird in der Vorbemerkung zum Leistungsverzeichnis tatsächlich die Qualität des zu fertigenden Sichtbeton näher definiert, so handelt es sich bei diesem Hinweis lediglich um eine überflüssige und unschädliche Klarstellung.

2. Sind ein Angebot bzw. einzelne Positionen desselben eindeutig, so bedarf es keiner weiteren Aufklärung oder Erläuterung. Die Vergabestelle darf in diesem Fall keine weitere Aufklärung oder Erläuterung durchführen.




IBRRS 2009, 0045
VergabeVergabe
Beteiligte am Interimsverfahren

OLG Hamburg, Beschluss vom 08.07.2008 - 1 Verg 1/08

Diejenigen, die sich an einem vorangegangenen Vergabe- und Nachprüfungsverfahren beteiligt haben, sind auch an dem Interimsverfahren zu beteiligen.

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IBRRS 2009, 0044
VergabeVergabe
Einholen von Referenzen aus seriösen Quellen

KG, Beschluss vom 27.11.2008 - 2 Verg 4/08

1. Bei der Entscheidung der Vergabestelle darüber, ob ein Angebot keine Berücksichtigung bei der Vergabe gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A findet, steht der Vergabestelle ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Die Entscheidung ist in der Nachprüfungsinstanz nur danach zu überprüfen, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten, der Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt, die selbst aufgestellten Vorgaben beachtet und keine sachwidrigen oder gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßenden Erwägungen angestellt wurden.*)

2. Zu den "allgemeinen Bewertungsgrundsätzen", im o. g. Sinne.*)

3. Die Vergabestelle ist auf Grund vergaberechtlicher Vorschrift - etwa auf Grund § 97 GWB oder § 25 Nr. 2 VOL/A - nicht allgemein verpflichtet, von sich aus Erkundigungen über die Eignung eines Bewerbers einzuholen.*)

4. Hat die Vergabestelle in den Ausschreibungsunterlagen lediglich vorgegeben, dass die Bewerber eine "aktuelle Liste mit nach Art und Größe vergleichbaren Referenzobjekten" ihrer Bewerbung beizufügen hätten, enthält dies keine Festlegung dahingehend, dass die Vergabestelle zu allen in den Bewerbungen genannten Referenzobjekten Erkundigungen einholen würde.*)

5. Die Eignung eines Bewerbers im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A ist rein objektiv zu bestimmen; im Rahmen der Prognose, die die Vergabestelle zur Feststellung der Eignung anzustellen hat, kann ohne weiteres auch auf frühere Fehlleistungen des Bewerbers abgestellt werden, die dieser nicht gewollt oder ohne Rechtsverletzungsbewußtsein begangen hat.*)

6. Die Vergabestelle hat im Rahmen ihrer Prognose gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A kein gerichtsähnliches Verfahren zur Feststellung bestimmter früherer Fehlleistungen einzelner Bewerber durchzuführen; ausreichend ist es u.a., dass eine von der Vergabestelle eingeholte Referenz auf seriöse Quellen zurückgeht und keine bloßen Gerüchte wiedergibt, sondern eine gewisse Erhärtung des Verdachts der Ungeeignetheit zulässt.*)

7. Der übereinstimmende Bericht zweier Schulhausmeister gegenüber ihrem Dienstherren kann jedenfalls dann als "seriöse Quelle" angegeben werden, wenn die Hausmeister erkennbar um die Abgabe eines differenzierten Bildes bemüht sind und nicht pauschal negativ gegenüber dem Bewerber eingestellt sind.*)

8. Ist nicht zu erkennen, dass die Vergabestelle ihre Prognose gemäß § 25 Nr. 2, Abs. 1 VOL/A maßgeblich auf Vorfälle stützt, die sie nicht hätte heranziehen dürfen, führt die fehlende Heranziehbarkeit nicht zur Beanstandung der Prognoseentscheidung.*)

9. Der Auftraggeber eines Vertrages über die Reinigung diverser Unterkünfte, die von Dritten bewohnt werden, hat dem Auftragnehmer nur dann den jederzeitigen Zugang zu den Unterkünften zu ermöglichen, wenn er sich hierzu in dem Vertrag eigens verpflichtet; aus § 242 BGB ergibt sich eine solche Pflicht nicht ohne weiteres. Die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.*)

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IBRRS 2009, 0035
VergabeVergabe
Kostenfestsetzung nach JVEG

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.10.2008 - 1 VK LVwA 24/07

1. Zu Reisekosten und Entschädigung für Akteneinsicht und mündliche Verhandlung.*)

2. Aufwendungen für Aktenstudium, Recherche, Schriftsätze und die Erstattung der Kalkulations- und Präsentationskosten im Rahmen der Angebotserstellung sind nicht erstattungsfähig.*)

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IBRRS 2009, 0033
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann liegt eine unzulässige Mischkalkulation vor?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.12.2008 - VK-SH 12/08

1. Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen umlegt, sind grundsätzlich nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 a VOL/A von der Wertung auszuschließen. Solch ein Sachverhalt kann nur angenommen werden, wenn die niedrigeren Preise einzelner Leistungspositionen durch entsprechende Erhöhungen bei anderen Positionen abgedeckt werden.*)

2. Im Zusammenhang mit der Ausschreibung von Abfallentsorgungsleistungen muss ein angebotener Mietpreis von 0,00 € für die Gestellung von Behältern für die Abfallentsorgung nicht zwangsläufig zur Annahme führen, es liege eine unzulässige Mischkalkulation vor. Kann der Bieter plausibel begründen, dass seine zu kalkulierenden Gestellungs- und Vorhaltekosten für die Abfallbehälter sehr gering sind und liegt er mit seinem Gesamtangebot für die Abfallentsorgungsleistungen preislich an erster Stelle, Ist für die Annahme, der Bieter könne die Kosten für die Gestellung der Behälter in den Angebotspreis für die eigentlichen Abfallentsorgungsleistungen verschoben haben, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 0008
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

OLG Jena, Urteil vom 08.12.2008 - 9 U 431/08

1. Unterhalb der Schwellenwerte des § 2 VgV ist für den Primärrechtsschutz gegen Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zulässig; Bieter können die Unterlassung der beabsichtigten Auftragserteilung an einen Konkurrenten im Wege der einstweiligen Verfügung nach den §§ 935 ff. ZPO geltend machen.*)

2. Ein entsprechender Verfügungsanspruch kann sich aus den §§ 1004, 823 BGB i.V.m. Art. 3 GG ergeben. Daneben kommen Unterlassungsansprüche unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes nach den §§ 311 Abs. 2, 241, 280 BGB in Betracht, solange die Verletzungshandlung oder der pflichtwidrig geschaffene Zustand noch andauert.*)

3. Unterhalb der Schwellenwerte genießt der Bieter Vertrauensschutz auf ein vergaberechtskonformes Verfahren unter Beachtung der einschlägigen Verdingungsordnung nur, wenn sich der Auftraggeber der jeweiligen Verdingungsordnung ausdrücklich unterworfen und ihr damit Außenwirkung verliehen hat. Der Bieter muss bereits im Rahmen des Verfügungsanspruchs glaubhaft machen - nicht beweisen - dass im bei vergaberechtskonformem Verhalten des Auftraggebers der Zuschlag gebührt hätte.*)

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Online seit 2008

IBRRS 2008, 5090
ProzessualesProzessuales
Gesetzliche Krankenkassen sind Teil der mittelbaren Staatsverwaltung!

BVerfG, Beschluss vom 11.12.2008 - 1 BvR 1665/08

1. Die Hauptaufgabe der gesetzlichen Krankenkassen besteht darin, als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung öffentlich-rechtlich geregelten Krankenversicherungsschutz für die Versicherten zu gewähren.

2. Der Umstand, dass die gesetzlichen Krankenkassen rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung sind, rechtfertigt keine andere Beurteilung.

3. Für öffentlich-rechtliche Körperschaften im Allgemeinen und Sozialversicherungsträger und gesetzliche Krankenkassen im Besonderen gelten die Grundrechte gemäß Art. 19 Abs. 3 GG grundsätzlich nicht.

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IBRRS 2008, 4436
VergabeVergabe
Ablehnung eines Kostenfestsetzungsantrags

VK Thüringen, Beschluss vom 07.07.2008 - 250-4005.20-1717/2008-024-EF

Ein Antrag auf Festsetzung der geltend gemachten Kosten des Nachprüfungsverfahrens ist mangels Tätigwerden vor der Vergabekammer insgesamt abzulehnen, wenn eine Vergabestelle einem Nachprüfungsantrag im Verfahren vor der Vergabekammer formal-rechtlich und sachlich-inhaltlich zu keinem Zeitpunkt entgegen tritt und sie lediglich eine Kopie der Antwort des Verfahrensbevollmächtigten der Vergabestelle auf ein Rügeschreiben des Antragstellers im Vorfeld eines möglichen Nachprüfungsantrages übersendet.

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IBRRS 2008, 4435
VergabeVergabe
Notwendiger Inhalt der Information nach § 13 VgV

VK Thüringen, Beschluss vom 15.10.2008 - 250-4002.20-4513/2008-013-SM

1. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB knüpft die Kostenverteilung ausschließlich an den Erfolg oder Misserfolg des Nachprüfungsantrages; die Vorschrift räumt nicht die Befugnis ein, davon abweichend die Kosten der Vergabekammer auch nach Billigkeitserwägungen zu verteilen.

2. Der Umfang der Vorinformation hängt vom jeweiligen Vergabeverfahren ab. Hierbei ist nicht ausreichend, wenn dem Bieter nur die Information gegeben wird, dass er nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Dies insbesondere, wenn andere als der Preis genannte Zuschlagskriterien ausschlaggebend waren oder eine Vielzahl von Nebenangeboten eine Rolle gespielt haben.

3. In Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer des Freistaates Thüringen kommt in dem Falle, dass der Antrag auf Durchführung des Nachprüfungsverfahrens zurückgenommen wird, gemäß § 128 Abs. 4 S. 2 und 3 GWB, § 80 Abs. 1 Satz 6 ThürVwVfG grundsätzlich auch ein Anspruch der Vergabestelle auf Erstattung ihrer Auslagen gegenüber dem Antragsteller in Betracht.

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IBRRS 2008, 4850
VergabeVergabe
Streitwertfestsetzung nach Beschwerderücknahme

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.10.2008 - 15 Verg 8/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4426
VergabeVergabe
Produktgebundene Ausschreibung auf Basis eines Farbkonzeptes?

VK Thüringen, Beschluss vom 08.05.2008 - 250-4002.20-899/2008-006-G

1. Existiert ein Farbkonzept für ein Bauprojekt, das die Vergabestelle anwendet und schon in Teilen realisiert hat und entsprechen die vorgesehenen Farbtöne und Strukturen des Ausschreibungsgegenstandes eben diesem Farbkonzept, ist gegen eine produktgebundene Ausschreibung mit dem Zusatz "oder gleichwertig" nichts einzuwenden.

2. Bei der Beurteilung der produktgebundenen Leistungsbeschreibung ist zu berücksichtigen sein, dass die Vergabestelle dabei über einen Beurteilungsspielraum verfügt, der nur sehr eingeschränkt überprüfbar ist. Allein der zweckwidrige Gebrauch, das Überschreiten dieses Spielraumes selbst oder seine offensichtlich fehlerhafte Feststellung macht die Entscheidung der Vergabestelle überhaupt angreifbar.

3. Aufgabe und Funktion eines Vergabeverfahrens kann es nicht sein, dass die Anforderungen, die von der Vergabestelle an den Auftragsgegenstand gestellt werden, so zu formulieren sind (d.h.auch : gleichsam so niedrig zu hängen sind), dass schließlich alle Bewerber ein Angebot abgeben können.

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IBRRS 2008, 4231
VergabeVergabe
Antragsrücknahme und Auslagenerstattung (Thüringen)

VK Thüringen, Beschluss vom 16.06.2008 - 250-4002.20-1465/2008-012-SLF

In Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer des Freistaates Thüringen kommt in dem Falle, dass der Antrag auf Durchführung des Nachprüfungsverfahrens zurückgenommen wird, gemäß § 128 Abs. 4 S. 2 und 3 GWB, § 80 Abs. 1 Satz 6 ThürVwVfG grundsätzlich auch ein Anspruch der Vergabestelle auf Erstattung ihrer Auslagen gegenüber dem Antragsteller in Betracht.

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IBRRS 2008, 4230
VergabeVergabe
Rechtsnatur der Aufhebungserklärung

VK Thüringen, Beschluss vom 20.05.2008 - 250-4003.20-1121/2008-011-EF

1. Gegen die Aufhebung einer Ausschreibung besteht Vergaberechtsschutz.

2. Die Erklärung der Aufhebung des Vergabeverfahrens stellt eine einseitige, den Empfang bedürftige Willenserklärung dar. Sie hat in der Folge ihrer Abgabe „nur“ die Wirkung, dass die Bieter mit Abgabe dieser Erklärung durch die Vergabestelle an ihre bereits abgegebenen Angebote nicht mehr gebunden sind.

3. Setzt die Vergabestelle mit der Aufhebung das erledigende Ereignis, führt dies dazu, dass die Vergabestelle auch die Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu tragen hat.

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IBRRS 2008, 4209
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung: Streitwert

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2007 - Verg 2/07

Bei einem Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung ist für die Festsetzung des Streitwerts allein der Bauauftrag maßgeblich.

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IBRRS 2008, 4208
VergabeVergabe
Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2008 - Verg 1/08

1. Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien.

2. Unterauftragnehmer sind auch diejenigen Unternehmen, die der Nachauftragnehmer bei der Ausführung ihm übertragener Teilleistungen seinerseits tätig werden lassen will (Nachunternehmer zweiter Stufe).

3. Andere Unternehmen (Nachunternehmer) können sowohl selbständige als auch konzernangehörige Unternehmen sein. Auf die Art der Verbindung zum Bieterunternehmen kommt es nicht an.

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IBRRS 2008, 4207
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Übertragung des Rettungsdienstes unterliegt dem Vergaberecht

BGH, Beschluss vom 01.12.2008 - X ZB 31/08

Das zur Übertragung der Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 31 SächsBRKG vorgesehene Auswahlverfahren ist als Vergabeverfahren nach § 97 Abs. 1 GWB durchzuführen, wenn der Wert des abzuschließenden Vertrags den Schwellenwert erreicht.*)

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IBRRS 2008, 5091
VergabeVergabe
Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.11.2008 - 2 VK 7/08

1. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen - soweit sie der Akteneinsicht überhaupt zugänglich sind - zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen geboten ist. Wichtige Gründe können insbesondere solche des Geheimschutzes sein, außerdem die Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen.

2. Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis sind Tatsachen zu verstehen, die nach dem erkennbaren Willen des Trägers geheim gehalten werden sollen, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind und hinsichtlich derer der Geheimnisträger deshalb ein sachlich berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil eine Aufdeckung der Tatsachen geeignet wäre, ihm wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Geschäftsgeheimnisse beziehen sich auf den kaufmännischen Bereich, Betriebsgeheimnisse betreffen betrieblich-technische Vorgänge und Erkenntnisse.

3. Zu den Geschäftsgeheimnissen zählen bei sachgerechter Würdigung der beteiligten Interessen die Kalkulationsgrundlagen, die angebotenen Preise und in Relation hierzu auch die Gegenstände der angebotenen Leistungen.

4. Nicht nur Unternehmen, sondern auch Vergabestellen können Inhaber solcher Geheimnisse sein.

5. Die Geheimhaltungsbedürftigkeit ist nicht nur zu behaupten, sondern nachvollziehbar darzulegen.

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IBRRS 2008, 4010
VergabeVergabe
Notwendige Bekanntgabe von Unterkriterien

VK Thüringen, Beschluss vom 17.11.2008 - 2008-029-J

1. Die zulässige, immer weitere Untergliederung der/des Zuschlagskriteriums in „Unterkriterien“ und in der Folge „Unter-Unterkriterien“ usw. hat zur Folge, dass die „eigentliche Angebotsbewertung“ tatsächlich bereits in den, der Rangfolge am weitesten „nachgeordneten Kriterien“, welchen eine Gewichtung, in bestimmten Wertungsabfolgen auch Punktzahl, zugeordnet ist, erfolgt.

2. Die danach erfolgende Zusammenfassung der Ergebnisse der Bewertung dieser „nachgeordneten Kriterien“ (Unterkriterien, Unter-Unterkriterien usw.) zu deren jeweils übergeordneten Kriterien usw. und am Ende zum Endergebnis, stellt für sich betrachtet, keine Wertung im eigentlichen Sinn mehr dar, ist nur noch das Ergebnis einer Addition.

3. Gerade daraus ergibt sich, dass im Fall der immer weiteren Untergliederung von Zuschlagskriterien und deren Gewichtung, dieses den Bewerbern zwingend bekanntzugeben ist, da die „eigentliche Bewertung“ in einem solchen Fall nicht in dem hochaggregierten Zuschlagskriterium erfolgt, sondern tatsächlich in dessen „nachgeordneten Kriterien“.

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IBRRS 2008, 3958
VergabeVergabe
Auch der Weihnachtsmarkt unterliegt dem Vergaberechtsregime!

VG Köln, Urteil vom 16.10.2008 - 1 K 4507/08

1. Die Vergabe eines Auftrags über die Organisation eines Weihhnachtsmarkts ist eine Dienstleistungskonzession und unterliegt dem Vergaberecht.

2. Werden trotz entsprechender Anforderung weder ein Auf- und Abbauplan noch ein Finanzierungskonzept vorgelegt, so ist der Bewerber auszuschließen.

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IBRRS 2008, 3887
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung der Ausschreibung

VK Nordbayern, Beschluss vom 19.11.2008 - 21.VK-3194-50/08

1. Hat die VSt die Ausschreibung aufgehoben, hält aber an ihrer Vergabeabsicht fest, besteht insoweit die Möglichkeit, auch gegen die Aufhebung der Ausschreibung vorzugehen.*)

2. Nach § 26 Nr. 1 Buchst. c VOB/A kann eine Ausschreibung nur dann ohne Konsequenzen aufgehoben werden, wenn hierfür schwerwiegende Gründe bestehen. Kein solcher Aufhebungsgrund liegt vor, wenn die Bindefrist abgelaufen ist und die betroffenen Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kamen, weiter zum Vertragsschluss bereit sind.*)

3. Die Zustimmung zur Bindefristverlängerung kann auch konkludent erfolgen.*)

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IBRRS 2008, 3848
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 16.12.2008 - Rs. C-300/07

1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.

2. Die Zurverfügungstellung von Waren, die in ihrer Form individuell nach den Erfordernissen des jeweiligen Kunden hergestellt und angepasst sowie über deren Nutzung die jeweiligen Kunden individuell zu beraten sind, ist nach dem Wert der jeweiligen Leistungen als "Lieferaufträge" oder als "Dienstleistungsaufträge" einzustufen, wobei dies eine vom vorlegenden Gericht zu entscheidende Tatsachenfrage ist.*)

3. Für den Fall, dass die Zurverfügungstellung von Waren als "Dienstleistung" einzustufen ist, ist Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie 2004/18/EG - in Abgrenzung zu einer Rahmenvereinbarung im Sinne des Art. 1 Abs. 5 der Richtlinie - dahin auszulegen, dass eine Zurverfügungstellung von Waren in der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Form nicht als "Dienstleistungskonzession" zu verstehen ist.*)

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IBRRS 2008, 3826
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gründe für Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren

EuGH, Urteil vom 16.12.2008 - Rs. C-213/07

1. Art. 24 Abs. 1 Baukoordnierungsrichtlinie 93/37/EWG ist dahin auszulegen, dass darin die auf objektive Erwägungen in Bezug auf die berufliche Eignung gestützten Gründe erschöpfend aufgezählt sind, die den Ausschluss eines Unternehmers von der Teilnahme an einem öffentlichen Bauauftrag rechtfertigen können. Diese Richtlinie hindert jedoch einen Mitgliedstaat nicht daran, weitere Ausschlussmaßnahmen vorzusehen, die gewährleisten sollen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter sowie der Grundsatz der Transparenz beachtet werden, sofern diese Maßnahmen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.*)

2. Das Gemeinschaftsrecht ist dahin auszulegen, dass es einer nationalen Vorschrift entgegensteht, mit der in Verfolgung der legitimen Ziele der Gleichbehandlung der Bieter und desjenigen der Transparenz im Rahmen der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge eine unwiderlegbare Vermutung eingeführt wird, dass die Eigenschaft eines Eigentümers, eines Gesellschafters, eines Hauptaktionärs oder einer Führungskraft eines im Sektor der Informationsmedien tätigen Unternehmens mit der Eigenschaft eines Eigentümers, eines Gesellschafters, eines Hauptaktionärs oder einer Führungskraft eines Unternehmens, das gegenüber dem Staat oder einer juristischen Person des öffentlichen Sektors im weiteren Sinne mit der Ausführung von Bauarbeiten oder Lieferungen oder Dienstleistungen betraut ist, unvereinbar ist.*)

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IBRRS 2008, 5082
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag nach Hinweis zurückgenommen: ASt muss außergerichtliche Kosten erstatten!

OLG Hamburg, Beschluss vom 07.11.2008 - 1 Verg 4/08

Der Antragsteller ist zur Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners und des Beigeladenen verpflichtet, wenn sein Nachprüfungsantrag von der Vergabekammer zurückgewiesen worden war und er die dagegen eingelegte sofortige Beschwerde nach gerichtlicher Mitteilung über die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels zurückgenommen hat.

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IBRRS 2008, 3482
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unterlassene EU-weite Ausschreibung: Antragsbefugnis?

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.12.2008 - 1 Verg 4/08

1. Die Vergabestelle ist nur dann zugunsten eines Bieters zur Aufhebung der Ausschreibung verpflichtet, wenn diese Maßnahme zur Beseitigung einer Rechtsverletzung und Abwendung eines durch diese Rechtsverletzung dem Bieter drohenden Schadens als ultima ratio geboten ist.*)

2. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung verletzt nicht ohne weiteres auf eine potentiell schadenskausale Weise die Rechte eines Bieters, der durch eine andere Form der Veröffentlichung über die Vergabeabsicht informiert und deshalb die Lage versetzt wird, durch Anforderung der Verdingungsunterlagen sein Interesse an der Auftragsvergabe zu bekunden.*)

3. Ein Bieter, der an einer unter Verstoß gegen die Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung mit der Abgabe eines Angebots teilnimmt, ist nur antragsbefugt, wenn er darlegt, dass die Nichtanwendung der "a-Paragraphen" seine Chancen nachteilig beeinflusst haben könnte.*)

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IBRRS 2008, 3481
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2008 - Verg W 12/08

Wird der Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde zurückgewiesen, ist weder ein Rechtsmittel gegeben noch ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung statthaft.*)

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IBRRS 2008, 3476
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entscheidung über Gebührenhöhe: Kontrolle durch Vergabesenat?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2008 - 11 Verg 8/07

Die Entscheidung über die Gebührenhöhe ist nach § 128 Abs. 2 GWB eine im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer liegende Entscheidung. Dem Vergabesenat ist insoweit jedoch eine Kontrolle dahin eröffnet, ob die erfolgte Gebührenfestsetzung frei von Ermessenfehlern ist.*)

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IBRRS 2008, 3475
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nur Anfechtung der Kostenentscheidung in Vergabesache?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.07.2008 - 11 Verg 7/08

Keine selbstständige Anfechtung der Kostenentscheidung in einer Vergabesache, wenn nicht die Hauptsache selbstständig anfechtbar ist.*)

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IBRRS 2008, 3469
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bedeutung der Ausschreibung einer Baumaßnahme in Einzellosen

OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.01.2008 - 6 U 25/06

1. Zu den Anforderungen an die Ausschreibung im öffentlichen Vergabeverfahren auch unterhalb des Schwellenwertes, wenn Nebenangebote nach der VOB zulässig sein sollen.*)

2. Ist eine geplante Baumaßnahme in Einzellosen nach fachlichen Gesichtspunkten getrennt ausgeschrieben, ist für die Bieter ein Vertrauenstatbestand dahin geschaffen, dass die Arbeiten auch getrennt nach der gewählten fachlichen Aufteilung vergeben werden (vgl. dazu auch den Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 11. Februar 2005, Az. 320.VK - 3194 - 55/04, zitiert nach juris). Will der Auftraggeber davon abweichen, ist er verpflichtet, in die Ausschreibung den Hinweis aufzunehmen, dass er auch ein Nebenangebot über eine Pauschalsumme, in der alle Einzellose zusammengefasst sind, entgegennehmen und in die Prüfung für den Zuschlag aufnehmen werde.*)

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IBRRS 2008, 3301
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlen eines gesonderten Nebenangebotsplans: Ausschluss?

OLG München, Beschluss vom 24.11.2008 - Verg 23/08

Verlangt der öffentliche Auftraggeber für die Wertung von Nebenangeboten einen gesonderten Nebenangebotsplan, ist bei Fehlen eines solchen Planes das Nebenangebot dennoch nicht auszuschließen, wenn im Nebenangebot auf eine Ausführungsrichtlinie einschließlich einer Tafel Bezug genommen wird, welche die geforderten Angaben zweifelsfrei und unmissverständlich enthält.*)




IBRRS 2008, 3291
VergabeVergabe
Nichtvorlage von eindeutig geforderten Erklärungen

VK Münster, Beschluss vom 11.11.2008 - VK 18/08

1. Nur die Nichtvorlage von eindeutig geforderten Erklärungen kann zum Ausschluss eines Angebotes führen.*)

2. Ob eine "Erklärung" als Mindestanforderung gefordert wurde, ist durch Auslegung der Verdingungsunterlagen zu ermitteln.*)

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IBRRS 2008, 3289
VergabeVergabe
Versagung der Akteneinsicht in Nebenangebote

VK Münster, Beschluss vom 06.11.2008 - VK 17/08

1. Mindestanforderungen an Nebenangebote ersetzen nicht die Gleichwertigkeitsprüfung der Vergabestelle.*)

2. Zur Versagung der Akteneinsicht in Nebenangebote für den Zeitraum des Vergabeverfahrens.*)

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IBRRS 2008, 3282
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unzumutbarkeit der Nennung der Nachunternehmer?

VK Sachsen, Beschluss vom 10.10.2008 - 1/SVK/051-08

1. Der Auftraggeber darf nicht, wenn er die Vorlage bestimmter Unterlagen als Mindestanforderung verlangt, zugunsten eines Bieters auf die Erfüllung der Mindestanforderung verzichten. Ein solcher Verzicht wäre gegenüber anderen Bietern, die die Mindestanforderung erfüllen, oder gegenüber solchen Bietern, die von der Teilnahme an der Ausschreibung abgesehen haben, weil sie die Mindestanforderung nicht erfüllen können, ein Vergaberechtsverstoß.*)

2. Es ist ausreichend, wenn ein Bieter, der nach seinem Verständnis in einem Teilnahmewettbewerb beabsichtigt, zur späteren Auftragserfüllung einen Lieferanten zu beauftragen, folglich also keinen Subunternehmer benennt, die "Unzumutbarkeit einer Forderung der Benennung des für die auszuführenden Leistungen vorgesehenen Subunternehmers im Teilnahmewettbewerb" erst dann rügt, wenn er vom Auftraggeber mit einem Ausschluss konfrontiert wird, der auf die unterlassene Benennung des für die auszuführenden Leistungen vorgesehenen Subunternehmers gestützt ist.*)

3. Die Nachforderung fehlender Eignungsnachweise ist vergaberechtswidrig, wenn der Auftraggeber sich diese nicht vorbehalten hatte. Eine Nachforderung kann ansonsten im Regelfall nicht diskriminierungsfrei ausgestaltet werden, denn andernfalls hätte es der Auftraggeber in der Hand, je nach Ergebnis der Submission zu entscheiden, ob eine Nachforderung, ein Ausschluss oder ggf. eine Aufhebung in Betracht kommt und könnte damit einen Bieter bevorzugen oder benachteiligen.*)

4. Eine Wertungsmatrix zur Auswahl der im Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufzufordernden Teilnehmer darf nicht nach Öffnung der Teilnahmeanträge erstellt werden, wenn - wie in aller Regel - die abstrakte Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Auftraggeber sie in Kenntnis der Inhalte des Teilnahmeantrags zum Vorteil oder Nachteil eines einzelnen Teilnehmers ausgestaltet.*)




IBRRS 2008, 3281
VergabeVergabe
Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht

VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2008 - 1/SVK/042-08

1. Vergibt ein öffentlich-rechtlicher Aufgabenträger in Sachsen die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport) an einen privaten Unternehmer, so unterliegt dies dem Vergaberecht, weil der private Unternehmer bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe nicht hoheitlich tätig wird und deshalb eine aus Art. 45, 55 EG-Vertrag abzuleitende vergaberechtliche Bereichsausnahme nicht vorliegt.*)

2. Die Vorschriften des GWB regeln abschließend den Rechtsschutz für Vergabestreitigkeiten über öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Der Gesetzgeber hat die Zuständigkeit für die Nachprüfung der Vergabestreitigkeiten, die in den Geltungsbereich der umzusetzenden vergaberechtlichen Richtlinien des Gemeinschaftsrechts fallen, im VgRÄG abschließend geregelt. Rechte aus § 97 Abs. 7 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können außer vor der Vergabeprüfstelle nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden (§ 104 Abs. 2 GWB).*)

3. Nach Auffassung der Vergabekammer ist der Entscheidung des BGH (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06) nicht zu entnehmen, dass fehlende Nachweise bei entsprechender Selbstbindung des Auftraggebers von allen Bietern nachgefordert werden dürfen. Andernfalls hätte es der Auftraggeber in der Hand, je nach Ergebnis der Submission zu entscheiden, ob eine Nachforderung oder eine Aufhebung gewählt wird und könnte damit einen Bieter bevorzugen oder benachteiligen.*)

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VPRRS 2008, 0404
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Auch Rahmenvereinbarungen sind öffentliche Aufträge!

VK Bund, Beschluss vom 05.02.2008 - VK 3-17/08

1. Auch Rahmenvereinbarungen sind als öffentliche Aufträge zu qualifizieren, obwohl sie selbst noch nicht den eigentlichen Austauschvertrag beinhalten, sondern lediglich Bedingungen für Einzelverträge regeln, die zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden.

2. Der Zuständigkeit der Vergabekammern steht § 51 SGG nicht entgegen.

3. Legt der Bieter seinem Angebot eine veraltete Version der Verdingungsunterlagen zugrunde, hat er ein Angebot mit geänderten Verdingungsunterlagen abgegeben. Mit diesem Angebot ist er zwingend von der Wertung auszuschließen.

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IBRRS 2008, 3274
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bewertung von Unterkriterien anhand einer Bewertungsskala

VK Münster, Beschluss vom 28.11.2008 - VK 19/08

1. Werden Unterkriterien anhand einer Bewertungsskala bewertet, dann ist diese Bewertungsskala den Bietern vor Abgabe der Angebote gemäß § 16 Abs. 2 VOF bekannt zugeben.*)

2. Kommt es bei der Verteilung von Punkten aufgrund einer Bewertungsskala zu gravierenden Unterschieden bei der Bewertung der Angebote, so sind diese Unterschiede zu begründen. Diese entscheidungsrelevanten Gründe müssen gemäß § 18 VOF im Vergabevermerk nachvollziehbar dargelegt werden.*)

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IBRRS 2008, 3273
VergabeVergabe
Anrechnung der vor Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2008 - 11 Verg 4/07

Keine Anrechnung der vor der Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 4 (VV) RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens.*)

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IBRRS 2008, 3272
VergabeVergabe
Anrechnung der vor Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2008 - 11 Verg 3/07

Keine Anrechnung der vor der Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 4 (VV) RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens.*)

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VPRRS 2008, 0403
GesundheitGesundheit
Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.01.2008 - 2 VK 5/07

Eine gesetzliche Krankenkasse ist ein öffentlicher Auftraggeber.

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IBRRS 2008, 3257
VergabeVergabe
Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung: Antragsbefugnis

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.06.2008 - Verg 23/08

1. Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens kann lediglich der (potentielle) Auftragnehmer sein. Sonstige - mittelbar - an dem Auftrag interessierte Unternehmen (z. B. Subunternehmer, Planer/Projektentwickler, Berater) sind demgegenüber nicht antragsbefugt.

2. Allenfalls kommt in Betracht, dass - ähnlich wie bei der Bietergemeinschaft ein Mitglied - der Subunternehmer in Prozessstandschaft für den Bieter auftritt.

3. Bei einem Investorenauswahlverfahren der öffentlichen Hand bzgl. eines Grundstückskaufvertrags mit Bauverpflichtung reicht das Interesse nur an der Planung/Projektentwicklung und/oder den Bauarbeiten nicht aus.

4. Ein Unternehmen, dem die Vergabeabsicht der Vergabestelle und die Umstände zuverlässig bekannt waren, ist ohne die Abgabe eines Angebots oder zumindest einer Interessensbekundung nur dann antragsbefugt, wenn es geltend machen kann, durch die - von ihm als vergaberechtswidrig angesehenen - Bedingungen des Vergabeverfahrens von einem förmlichen Angebot oder Teilnahmeantrag abgehalten worden zu sein.

5. Die Nichtigkeitsfolge einer Verletzung des § 13 Satz 1 VgV dient dem Schutz desjenigen Bieters, der nach dieser Vorschrift vom öffentlichen Auftraggeber zu informieren gewesen wäre; lediglich dieser Bieter kann sich mithin auf die Nichtigkeitsfolge berufen.

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IBRRS 2008, 5083
VergabeVergabe
Rahmenverträge über Hauszustellung von aufsaugenden Inkontinenzartikeln

VK Bund, Beschluss vom 07.02.2008 - VK 3-169/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 3231
VergabeVergabe
Bau- oder Dienstleistungskonzession?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2008 - Verg W 5/08

1. Die Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterliegt nicht der Nachprüfung im Verfahren nach §§ 102 ff GWB. Bei einer Dienstleistungskonzession überträgt der öffentliche Auftraggeber dem Auftragnehmer eine im öffentlichen Interesse stehende Dienstleistung und gestattet ihm anstelle einer Vergütung ein Verhalten oder eine Nutzung, aus der sich der Konzessionär für die auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu erbringende Dienstleistung bezahlt macht.*)

2. Gibt die geschuldete Dienstleistung dem Vertrag sein Gepräge, kann der Auftrag nicht als Baukonzession qualifiziert werden. Dies gilt auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Instandhaltungspflicht als Nebenpflicht überträgt, für deren Erfüllung der Auftragnehmer u. U. Baumaßnahmen durchführen und erhebliche Mittel aufwenden muss.*)

3. Der Annahme einer Dienstleistungskonzession steht nicht entgegen, dass der Auftraggeber dem Bieter die Verwertung seiner Leistung überlässt und ihm außerdem einen Preis zahlt oder ihm einen Vermögensgegenstand überlässt, solange trotz des zusätzlich gezahlten Preises das Betriebsrisiko zumindest nicht unwesentlich beim Bieter verbleibt.*)

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IBRRS 2008, 3224
VergabeVergabe
Wer setzt die Kosten fest?

OLG München, Beschluss vom 26.11.2008 - Verg 21/08

Jedenfalls dann, wenn der Vergabesenat des Oberlandesgerichts im Beschwerdeverfahren eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen hat, ist der Rechtspfleger beim Oberlandesgericht, unabhängig von Erfolg oder Misserfolg der Beschwerde, auch für die Festsetzung der im Verfahren vor der Vergabekammer angefallenen erstattungsfähigen Kosten zuständig.*)

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IBRRS 2008, 3217
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabekammer muss bei Festlegung ihrer Gebühr Ermessen ausüben!

OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2008 - 1 Verg 3/08

Die Vergabekammer darf sich bei der Festsetzung ihrer Verfahrensgebühr nicht automatisch auf die von der Vergabekammer des Bundes entwickelte Gebührenstaffel verlassen. In Fällen eines besonderen sachlichen und personellen Minderaufwandes ist eine Herabsetzung der Gebühr nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag gar nicht erst zugestellt hat.

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IBRRS 2008, 3213
VergabeVergabe
Welche Anforderungen sind an die Vorinformation zu stellen?

VK Südbayern, Beschluss vom 26.06.2008 - Z3-3-3194-1-16-04/08

1. Grundsätzlich sind keine allzu großen Anforderungen an die Vorinformation nach § 13 VgV zu stellen. So reicht es im Regelfall aus, dass der Grund für die Nichtberücksichtigung verständlich und präzis benannt wird. Eine ordnungsgemäße Vorabinformation muss den Bieter in die Lage versetzen, seinen Stand im Vergabeverfahren sowie die Sinnhaftigkeit eines Nachprüfungsverfahrens hinreichend zu ermessen.*)

2. Die bloße zusammenfassende Mitteilung des Ergebnisses des Wertungsvorgangs, das Angebot sei nicht das wirtschaftlichste gewesen, reicht dafür nicht aus.*)

3. Der Auftraggeber kann Mängel eines Vorinformationsschreibens nach § 13 VgV noch vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens oder auch erst im Laufe des Nachprüfungsverfahrens heilen.*)

4. Maßgeblich für die Auslegung der Leistungsbeschreibung ist der objektive Empfängerhorizont, also die Sicht der potentiellen Bieter. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der jeweils für die Abgabe eines Angebots in Frage kommende Bieterkreis über ein erhebliches Fachwissen verfügen muss.*)

5. Gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB ist die Kammer an Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.*)

6. Es ist ein Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten ausreichend dokumentiert. Ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht stellt regelmäßig eine besonders schwerwiegende Verletzung des Transparenzgrundsatzes dar, auf die mit Erfolg ein Nachprüfungsantrag gestützt werden kann. Dokumentationsmängel führen im Ergebnis dazu, dass das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation unzureichend ist, fehlerbehaftet und es in diesem Umfang zu wiederholen ist.*)

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IBRRS 2008, 3211
VergabeVergabe
Rüge zur Unerheblichkeit der Produktangaben

VK Südbayern, Beschluss vom 13.05.2008 - Z3-3-3194-1-14-04/08

1. Eine Rüge dahingehend, dass die Produktangaben unerheblich sind, weil deren Angabe den Wettbewerb nicht beeinflussten, hätte noch vor Abgabe des Angebotes erfolgen müssen. Die Rüge nach Übermittlung der § 13 VgV-Mitteilung, in der mitgeteilt wird, dass der Zuschlag anderweitig vergeben wird ist daher nicht mehr als unverzüglich im Sinne des § 121 BGB zu bewerten und infolgedessen gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB präkludiert.*)

2. Der Wortlaut des § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A weist aus, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen dort aufgestellten Voraussetzungen kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe hat, sondern gezwungen ist, das betreffende Angebot im Falle des Fehlens von geforderten Nachweisen oder Erklärungen aus der Wertung zu nehmen. Hieran ändert auch nichts, dass § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/ Abschnitt 2 nur als Sollvorschrift formuliert ist.*)

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IBRRS 2008, 3210
VergabeVergabe
Recht des Auftraggebers zur großzügigen Handhabe?

VK Südbayern, Beschluss vom 09.05.2008 - Z3-3-3194-1-13-04/08

1. Der Wortlaut des § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A weist aus, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen dort aufgestellten Voraussetzungen kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe hat, sondern gezwungen ist, das betreffende Angebot im Falle des Fehlens von geforderten Nachweisen oder Erklärungen aus der Wertung zu nehmen. Hieran ändert auch nichts, dass § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/ Abschnitt 2 nur als Sollvorschrift formuliert ist.*)

2. Durch § 24 VOB/A eröffnet sich keine Möglichkeit für eine evtl. Nachforderung von fehlenden in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Nachweisen bzw. Erklärungen. In einem Aufklärungsgespräch dürfen nur etwaige Zweifel über bereits mit den Angebot vorgelegte Unterlagen oder hierin gemachte Angaben behoben werden, jedoch können fehlende Angaben bzw. Nachweise nicht nachgeholt werden, um auf diese Weise ein bisher unvollständiges Angebot zu ergänzen.*)

3. Es ist ein Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten ausreichend dokumentiert. Ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht stellt regelmäßig eine besonders schwerwiegende Verletzung des Transparenzgrundsatzes dar, auf die mit Erfolg ein Nachprüfungsantrag gestützt werden kann. Dokumentationsmängel führen im Ergebnis dazu, dass das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation unzureichend ist, Fehler behaftet und es in diesem Umfang zu wiederholen ist.*)

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IBRRS 2008, 3209
VergabeVergabe
Schätzung des Auftragswertes

VK Südbayern, Beschluss vom 03.04.2008 - Z3-3-3194-1-09-02/08

1. Nach § 3 Abs. 1 VgV ist bei der Schätzung des Auftragswertes von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung auszugehen.*)

2. § 3 Abs. 2 VgV untersagt dem Auftraggeber, den Wert eines beabsichtigten Auftrages absichtlich niedrig zu schätzen oder aufzuteilen zu dem Zwecke, den Auftrag dem Geltungsbereich des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens zu entziehen.*)

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IBRRS 2008, 3208
VergabeVergabe
Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen ausreichend?

VK Südbayern, Beschluss vom 19.02.2008 - Z3-3-3194-1-02-01/08

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn er nicht den gem. § 108 GWB vorgeschriebenen Formerfordernissen entspricht.*)

2. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu evtl. Vergabeverstößen reichen nicht aus. Die Antragstellerin kann sich nicht unter Berufung auf den Untersuchungsgrundsatz des § 110 Abs. 1 GWB ihrer Darlegungspflicht entziehen. Die Amtsermittlungspflicht setzt einen zulässig gestellten Antrag voraus.*)

3. Bei Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages kann die Kammer im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot gem. § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB nach pflichtgemäßem Ermessen ohne mündliche Verhandlung entscheiden.*)

4. Bei Unzulässigkeit des Antrages besteht von Seiten des Antragstellers kein Recht auf Akteneinsicht.*)

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IBRRS 2008, 3201
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuschlag für geringfügig höheres Angebot?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.06.2008 - 4 U 478/07

1. Die in der Rechtsform einer GmbH tätigen Stadtwerke sind an die Vorgaben der VOB/A gebunden.*)

2. Die Wertungsentscheidung nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A hat sich an festen Kriterien zu orientieren. Bei nach den sonstigen Wertungskriterien inhaltlich gleichen Angeboten ist der Auftraggeber nicht frei, auch einem nur geringfügig höherem Angebot den Zuschlag zu erteilen.*)

3. Eine Entscheidung nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A darf nur auf Kriterien gestützt werden, die bei der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bekannt gemacht worden sind. Es ist unzulässig, nachträglich weitere Vergabekriterien einführen (im Fall: Mehrkosten einer über den ausgeschriebenen Bereich hinaus möglicherweise beabsichtigten Ausdehnung einer Kanalbaustrecke).*)

4. Eventualpositionen, welche mit Vordersätzen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, sind aus Gründen der Transparenz und der Wettbewerbsgerechtigkeit in die Wertung einzubeziehen.*)

5. Nimmt der Auftraggeber ohne Kenntnis des Bieters an dessen Angebot Manipulationen vor, ist das Angebot ohne die vorgenommenen Manipulationen in der Wertung zu belassen.*)

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