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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10758 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IBRRS 2008, 2848
VergabeVergabe
Grundstückskaufvertrag: Keine Antragsbefugnis für Mietinteressenten

VK Arnsberg, Beschluss vom 21.07.2008 - VK 12/08

Keine Bieterstellung und damit keine Antragsbefugnis für Mietinteressenten bei der vergaberechtlichen Überprüfung von Grundstückskaufverträgen.*)

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IBRRS 2008, 2847
VergabeVergabe
Unklare Nachunternehmerangaben: Ausschluss!

VK Arnsberg, Beschluss vom 30.05.2008 - VK 10/08

Unklare Nachunternehmerangaben führen zum Ausschluss des Angebots.*)

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IBRRS 2008, 2846
VergabeVergabe
Rücknahme eines Angebotes gegen Geld: Unzuverlässig!

VK Arnsberg, Beschluss vom 02.05.2008 - VK 08/08

Verhandlungen über die Rücknahme eines Angebotes resp. eines NPA gegen Geld führen zur Feststellung der Unzuverlässigkeit.*)

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IBRRS 2008, 2845
VergabeVergabe
Prozesskostenhilfe

VK Arnsberg, Beschluss vom 15.08.2008 - VK 04/08

Keine Prozesskostenhilfe für vergaberechtlich nicht antragsbefugten Verein.

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IBRRS 2008, 2810
VergabeVergabe
Strenge Anforderungen an die Antragsbegründung

VK Brandenburg, Beschluss vom 07.04.2008 - VK 7/08

1. Für die Feststellung der überwiegenden Finanzierung ist nicht auf den konkret zu vergebenden Auftrag, sondern auf die Finanzierung der Einrichtung abzustellen, die öffentlicher Auftraggeber sein soll. Dabei können nur finanzielle Leistungen, welche als Finanzmittel ohne spezifische Gegenleistungen die Tätigkeiten der betreffenden Einrichtung finanzieren oder unterstützen, als öffentliche Finanzierung eingestuft werden.

2. Der eindeutige Wortlaut des § 98 Nr. 2 GWB verlangt weder eine tatsächliche besondere Einflussmöglichkeit auf die Tätigkeit der juristischen Person noch einen direkten Einfluss bei der Vergabe eines Auftrages, sondern lässt für die Verbundenheit des Vereins mit dem Staat allein die überwiegende Finanzierung durch öffentliche Auftraggeber genügen.

3. Gemäß § 108 Abs. 2 GWB muss die Begründung eines Nachprüfungsantrags die Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung enthalten. Dies hat zumindest so umfassend zu erfolgen, dass die Vergabekammer die Antragsbefugnis feststellen kann. Fehlt es daran, ist der Antrag sowohl wegen eines Verstoßes gegen § 108 GWB als auch gegen § 107 Abs. 2 GWB unzulässig.

4. Auch die Rüge hat konkrete Tatsachen zu benennen, die den Vergabeverstoß begründen können. Pauschale Rügen oder Rügen ohne Substanz genügen diesen Anforderungen nicht.

5. Das Akteneinsichtsrecht ist nur in dem Umfang gegeben, in dem es zur Durchsetzung der Rechte der Antragstellerin aus § 97 Abs. 7 GWB erforderlich ist. Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall.

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IBRRS 2008, 2809
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Ausschluss trotz fehlender Preise

OLG Celle, Beschluss vom 02.10.2008 - 13 Verg 4/08

1. Ob ein Angebot aus anderen als den mit dem Nachprüfungsantrag zur Überprüfung gestellten Gründen auszuschließen gewesen wäre, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit (BGHZ 169, 131, 142).*)

2. Der Grundsatz, dass beim Fehlen von Preisen und geforderten Erklärungen ein Angebot zwingend auszuschließen ist, gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn die Unvollständigkeit eine unbedeutende und sich auf den Wettbewerb nicht auswirkende Position betrifft und wenn der Auftraggeber selbst bei der Wertung der verschiedenen Angebote zu erkennen gibt, dass es ihm auf die geforderte Angabe in keiner Weise ankommt. Dadurch widerlegt der Auftraggeber die grundsätzliche Annahme, dass den von ihm in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Preisangaben und Erklärungen Relevanz für die Vergabeentscheidung zukommt. In einem solchen Ausnahmefall, in dem die geforderte Angabe als reiner Formalismus anzusehen wäre, stellt sich der Ausschluss eines Angebots, das diese Angaben nicht enthält, durch den Auftraggeber als Verstoß gegen den auch im Vergabeverfahren geltenden Grundsatz von Treu und Glauben dar.*)

3. Fordert der Auftraggeber Nachunternehmer namentlich zu benennen und die jeweils zu erbringende Teilleistung durch Angabe der Ordnungsziffer so wie einer verbalen Umschreibung der Tätigkeit zu bezeichnen, muss sich der genaue Umfang der beabsichtigten Nachunternehmerleistung zumindest aus dem Zusammenspiel zwischen der ziffernmäßigen Bezeichnung der Teilleistung und ihrer konkreten Tätigkeitsbeschreibung so eindeutig bestimmen lassen, dass dem Auftraggeber eine konkrete Zuordnung jeder einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses zu einem bestimmten Nachunternehmer möglich ist.*)




IBRRS 2008, 2808
BauvertragBauvertrag
Ausschreibung einer Bauleistung für eine Pauschalsumme

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 28.08.2008 - Fall 1548

Zur Problematik der Ausschreibung einer Bauleistung für eine Pauschalsumme.

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IBRRS 2008, 2799
Mit Beitrag
VergabeVergabe
EuGH prüft Ausschreibungspflicht von Grundstücksverkäufen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.10.2008 - Verg 25/08

Dem EuGH werden zur Vorabentscheidung folgende Fragen vorgelegt:

1. Setzt ein öffentlicher Bauauftrag nach Art. 1 Abs. 2 b) der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.3.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge konstitutiv voraus, dass die Bauleistung in einem gegenständlich oder körperlich zu verstehenden Sinn für den öffentlichen Auftraggeber beschafft wird und ihm unmittelbar wirtschaftlich zugute kommt?

2. Sofern nach der Begriffsbestimmung des öffentlichen Bauauftrags in Art. 1 Abs. 2 b) der Richtlinie 2004/18/EG auf das Element der Beschaffung nicht verzichtet werden kann: Ist nach der zweiten Variante der Vorschrift eine Beschaffung anzunehmen, wenn das Bauvorhaben für den öffentlichen Auftraggeber eine bestimmte öffentliche Zweckbestimmung erfüllen (zum Beispiel der städtebaulichen Entwicklung eines kommunalen Ortsteils dienen) soll und der öffentliche Auftraggeber kraft des Auftrags mit der rechtlichen Befugnis ausgestattet ist sicherzustellen, dass der öffentliche Zweck erreicht wird und das Bauwerk dafür künftig zur Verfügung steht?

3. Erfordert der Begriff des öffentlichen Bauauftrags nach der ersten und zweiten Variante des Art. 1 Abs. 2 b) der Richtlinie 2004/18/EG, dass der Unternehmer direkt oder indirekt zur Erbringung der Bauleistungen verpflichtet wird? Muss es sich gegebenenfalls um eine einklagbare Verpflichtung handeln?

4. Erfordert der Begriff des öffentlichen Bauauftrags nach der dritten Variante des Art. 1 Abs. 2 b) der Richtlinie 2004/18/EG, dass der Unternehmer zu Bauleistungen verpflichtet wird oder solche den Gegenstand des Auftrags bilden?

5. Unterfallen Aufträge, durch die mittels der vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernisse gewährleistet werden soll, dass das herzustellende Bauwerk für einen bestimmten öffentlichen Zweck zur Verfügung steht, und durch die dem Auftraggeber (kraft vertraglicher Abrede) zugleich die rechtliche Befugnis gegeben wird, (im mittelbaren Eigeninteresse) die Verfügbarkeit des Bauwerks für die Öffentliche Zweckbestimmung sicherzustellen, dem Begriff des öffentlichen Bauauftrags nach der dritten Variante des Art. 1 Abs. 2 b) der Richtlinie 2004/18/EG?

6. ist der Begriff der "vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernisse" nach Art. 1 Abs. 2 b) der Richtlinie 2004/18/EG erfüllt, wenn die Bauleistungen nach vom öffentlichen Auftraggeber geprüften und gebilligten Plänen erbracht werden sollen?

7. Ist nach Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18/EG eine öffentliche Baukonzession abzulehnen, wenn der Konzessionär Eigentümer des Grundstücks, auf dem das Bauwerk errichtet werden soll, ist oder wird oder die Baukonzession unbefristet erteilt wird?

8. Ist die Richtlinie 2004/18/EG - mit der Rechtsfolge einer Ausschreibungspflicht für den öffentlichen Auftraggeber - auch dann anzuwenden, wenn ein Grundstücksverkauf durch einen Dritten und die Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags zeitversetzt erfolgen, und bei Abschluss des Grundstücksgeschäfts der öffentliche Bauauftrag noch nicht erteilt worden ist, aber im letztgenannten Zeitpunkt auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers die Zielsetzung bestanden hat, einen solchen Auftrag zu erteilen?

9. Sind die voneinander verschiedenen, aber zusammenhängenden Geschäfte über eine Grundstücksveräußerung und einen öffentlichen Bauauftrag vergaberechtlich als eine Einheit zu bewerten, wenn die Erteilung eines öffentlichen Bauauftrags im Zeitpunkt der Eingehung des Grundstücksvertrages beabsichtigt war, und die Beteiligten bewusst eine in sachlicher - und gegebenenfalls auch in zeitlicher - Hinsicht enge Verknüpfung zwischen den Verträgen hergestellt haben (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 10.11.2005 - C-29/04, Rechtssache Stadt Mödling)?

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IBRRS 2008, 2797
Mit Beitrag
VergabeVergabe
„Verdeckte Bietergemeinschaft“: Ausschluss!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.09.2008 - VK-SH 10/08

1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB.*)

2. Bei einer gegenseitigen Bestellung zweier Bieter als Nachunternehmer ist jedenfalls dann von einer unzulässigen wettbewerbswidrigen Abrede gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 f i.V.m. § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A auszugehen, wenn die jeweiligen Verpflichtungserklärungen von einer Person für beide Bieter ausgefüllt werden, der Firmenstempel eines Bieters auf der Verpflichtungserklärung des anderen erscheint und ein Bieter die Preise bei einem Zulieferers aushandelt, die dieser dann auch dem zweiten Bieter „in etwa“ zugesteht.*)

3. Eine „verdeckte Bietergemeinschaft“ führt aufgrund einer zweifachen Bewerbung um den Auftrag zum Ausschluss beider Angebote.*)

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IBRRS 2008, 2795
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fehlende Mitwirkungshandlung des Auftraggebers

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 28.08.2008 - Fall 1544

Ist vereinbart, dass der Auftraggeber den einzubauenden Boden zu Verfügung stellt und macht er dies nicht, so kann der Auftragnehmer gemäß § 642 BGB eine angemessene Entschädigung verlangen.




IBRRS 2008, 2794
BauvertragBauvertrag
Belastung aus Böschung nicht angegeben

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2008 - Fall 1527

Ist in einem Leistungsverzeichnis bzgl. des Baugrubenverbaus die Belastung aus einer Böschung nicht angegeben, so steht dem Auftragnehmer eine geänderte Vergütung für die veränderte Bemessung des Verbaus auf der einen Uferseite zu, weil die Belastung der Böschung aufgefangen werden muss.

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IBRRS 2008, 2787
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen

VG Köln, Beschluss vom 29.08.2008 - 7 L 1205/08

1. Das Verfahren und die Entscheidung über die Auswahl unter den Bewerbern für die Übertragung von rettungsdienstlichen Tätigkeiten im Rahmen des § 13 RettG NRW unterliegt den Sondervorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) über die Vergabe öffentlicher Aufträge, die als spezielle Regelungen gegenüber den allgemeinen Vorschriften des Verwaltungsrechts vorrangig anzuwenden sind.

2. Eine aus Art. 55, 45 EG-Vertrag abzuleitende vergaberechtliche Bereichsausnahme, die die Anwendung des Wettbewerbsrechts ausschließen würde, liegt nicht vor, weil der Leistungserbringer bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Rettungsdienstes keine hoheitlichen Befugnisse ausübt.

3. Bei der Durchführung lebensrettender Maßnahmen am Notfallort, der Herstellung der Transportfähigkeit und der Beförderung in ein geeignetes Krankenhaus mit Notarzt- oder Rettungswagen, vgl. § 2 RettG, handelt es sich um ein sog. schlicht hoheitliches Verwaltungshandeln.

4. Eine Verweisung des Rechtsstreits durch das Verwaltungsgericht an den Vergabesenat scheidet im einstweiligen Rechtsschutzverfahren deswegen aus, weil das spezifische Rechtsschutzverfahren nach dem GWB ein selbständiges Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, das dem Verfahren gemäß § 123 VwGO vergleichbar wäre, nicht vorsieht. Vielmehr findet dort in der Hauptsache eine Nachprüfung durch die Vergabekammer, die nicht als Gericht zu qualifizieren ist, und eine Überprüfung dieser Entscheidung im Wege der sofortigen Beschwerde durch das Oberlandesgericht statt, §§ 107, 116 GWB. Eine Verweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann aber nicht zu einer Anhängigkeit des Hauptsacheverfahrens mit bindender Wirkung führen, zumal diese unter Umständen im Widerspruch zu den Anforderungen an die Zulässigkeit des Rechtmittels der sofortigen Beschwerde stehen würde.




Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Beschaffung der ambulanten Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln

VK Bund, Beschluss vom 08.02.2008 - VK 2-156/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 2781
VergabeVergabe
Nach Aufhebung: Verhandlungsverfahren ohne (erneute) Bekanntmachung?

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.09.2008 - 1 Verg 3/08

1. Positive Kenntnis von einem Vergaberechtsverstoß i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB liegt bereits vor, wenn der unzureichende Informationsgehalt der in den Verdingungsunterlagen mitgeteilten Gewichtung von Zuschlagskriterien für den Bieter ohne Weiteres erkennbar ist und dieser sein Angebot erstellt, ohne eigenen Bedenken z. Bsp. gegen ein zu hohes Gewicht des Preiskriteriums weiter nachzugehen. Soweit ein Bieter bei „Ca.“-Angaben zu den Produktabmessungen in der Leistungsbeschreibung die Angabe von Toleranzgrenzen vermisst, weil er für die Erstellung seines eigenen Angebotes auf eine eigenmächtige Definition zurückgreifen und damit den Ausschluss seines Angebots besorgen muss, liegt ein möglicher Vergabeverstoß aus seiner Sicht auf der Hand und begründet eine Rügeobliegenheit.*)

2. Nach Aufhebung eines Offenen Verfahrens mit der Begründung, dass ausschließlich unvollständige bzw. von den Verdingungsunterlagen abweichende und daher nach § 25 Nr. 1 VOB/A auszuschließende Angebote eingegangen waren, kann der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren ohne (erneute) Vergabebekanntmachung auch unter Einbeziehung weiterer Unternehmen als der Bieter des vorangegangenen Offenen Verfahrens durchführen (§ 3a Nr. 6 lit. b) VOB/A). Für die Zulässigkeit seiner Wahl der Vergabeart ist es unerheblich, ob er sich von Anfang rechtlich darüber im Klaren war, auf welche Rechtsnorm er diese Wahl stützen kann.*)

3. Die Vorschriften des § 22 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VOB/A – Bieteröffentlichkeit des Angebotseröffnungstermins – sowie des § 24 Nr. 3 VOB/A – Verbot von Vertragsverhandlungen nach Ablauf der Angebotsfrist – gelten im Verhandlungsverfahren nicht.*)

4. Werden bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote nicht alle bekannt gemachten Zuschlagskriterien berücksichtigt und findet trotz Bekanntmachung eines Punktesystems eine vollständige Punktberechnung für die Angebote nicht statt, so verstößt die Wertung gegen §§ 25 Nr. 3 Abs. 3 Sätze 2 und 3 sowie 25a Nr. 1 VOB/A.*)

5. Die subjektiven Rechte eines Bieters i.S.v. § 97 Abs. 7 GWB sind bereits dann verletzt, wenn eine Verschlechterung seiner Zuschlagschancen nicht ausgeschlossen werden kann.*)

5.1. Ein Bieter hat zwar im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung nach einem Punktesystem keinen Anspruch auf den richtigen Punktwert; er ist regelmäßig durch eine ihn übergehende Vergabeentscheidung nicht selbst betroffen, wenn die Auswahl des Zuschlagsaspiranten im Ergebnis nicht zu beanstanden ist, weil der Wertungsvorgang grundsätzlich nur der Auswahl eines Angebotes als wirtschaftlichstes Angebot dient und die nachfolgende Platzierung unerheblich ist.*)

5.2. Ist jedoch nicht ersichtlich, wie eine nachvollziehbare Wertung der bekannt gemachten Zuschlagskriterien ohne vorherige Bekanntgabe von Unterkriterien bzw. ohne Verlangen der Abgabe von Erklärungen der Bieter bzw. Fremdnachweisen über aussagekräftige Umstände hätte erfolgen sollen, und kommt deshalb als geeignete und zugleich verhältnismäßige Maßnahme zur Beseitigung der Rechtsverletzung zum Nachteil des Bieters lediglich die Wiederholung des Vergabeverfahrens ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe in Betracht, so ist eine Verbesserung der Zuschlagschancen des Bieters regelmäßig nicht auszuschließen.*)

6. Im Beschwerdeverfahren ist eine von der Kostenentscheidung in der Hauptsache getrennte Kostenentscheidung für das Verfahren auf Anordnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels in entsprechender Anwendung des § 96 ZPO zulässig und jedenfalls dann geboten, wenn der Antrag eines Beteiligten im Eilrechtsschutz abgewiesen wird, sein Antrag in der Hauptsache aber (teilweise) Erfolg hat.*)

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IBRRS 2008, 2780
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Autowäsche: Hilfs- oder Nachunternehmerleistung?

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.09.2008 - 1 Verg 4/08

1. Ist eine Leistungsposition eines Bauauftrages objektiv auf eine finanzielle Leistung gerichtet (hier: Übernahme der Kosten von Autowäschen), so besteht für den Auftraggeber kein Anlass, an der Angabe eines Bieters, diese Leistung als Eigenleistung zu erbringen, zu zweifeln. Auch wenn ein Positionstext im Leistungsverzeichnis aus Empfängersicht mehrdeutig ist und nach einer von mehreren Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommt, dass der Einsatz von anderen Unternehmen unumgänglich ist, ist das Angebot eines Bieters vollständig, der die Leistung – „zufällig zutreffend“ – als Eigenleistung anbietet und daher keine Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen vorlegt.*)

2. Die Durchführung von Autowäschen ist keine Nachunternehmerleistung bei einem Auftrag über Straßenbauleistungen. Es kann offen bleiben, ob die Verdingungsunterlagen dahin auszulegen sind, dass Verfügbarkeitsnachweise nicht nur für Nachunternehmer, sondern auch für jegliche Hilfsleistungen anderer Unternehmen vorzulegen sind.*)

3. Erklärt ein Bieter, dass er alle Leistungen eines Titels von einem Nachunternehmer erbringen lassen werde, und bezieht sich die Verpflichtungserklärung des bezeichneten Nachunternehmers aber nur auf einige einzelne, ausdrücklich mit ihren Ordnungsziffern aufgeführte Leistungspositionen dieses Titels, so ist diese Abweichung als ein unvollständiger Verfügbarkeitsnachweis zu bewerten.*)

4. Fordert die Vergabestelle mit Angebotsabgabe Angaben zum beabsichtigten Bauablauf und im Falle der Auftragserteilung die Anfertigung eines mit dem Auftraggeber abgestimmten Bauzeitenplans, so ist der Bieter verpflichtet, innerhalb der Angebotsfrist seine Vorstellungen zur beabsichtigten Reihenfolge bei der Ausführung der Bauarbeiten darzustellen. Die Form der Darstellung steht ihm – mangels anderweitigen Verlangens der Vergabestelle – frei.*)

5. Zum Inhalt des Vergabevermerks bei Verwendung eines Punktesystems im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote.*)




IBRRS 2008, 2779
VergabeVergabe
Unangemessenheit einer 2,5-fachen Gebühr

OLG Naumburg, Beschluss vom 29.08.2008 - 1 Verg 1/08

Unangemessenheit einer 2,5-fachen Gebühr und Festsetzung einer 2,0-fachen Gebühr nach VV Nr. 2300 RVG für ein Nachprüfungsverfahren, betreffend die Vergabe der kaufmännischen und technischen Betriebsführung der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie der Besorgung laufender Verbandsgeschäfte eines Abwasserzweckverbandes für maximal zwanzig Jahre.*)

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IBRRS 2008, 2778
VergabeVergabe
Rettungsdienstleistungen unterfallen nicht Vergaberecht

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.07.2008 - 1 Verg 5/08

Zurückweisung des Antrags auf Anordnung der Verlängerung des prozessualen Zuschlagverbots nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB, weil auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Senats keine Erfolgsaussicht des Rechtsmittels besteht (d.h. kein Zugang zum Nachprüfungsverfahren für die Vergabe von Rettungsdienstleistungen) und selbst im Falle einer künftigen Änderung der Rechtsprechung (im Hinblick auf eine erfolgte Divergenzvorlage eines anderen Oberlandesgerichts an den Bundesgerichtshof) ausnahmsweise das Interesse der Allgemeinheit am raschen Abschluss des Vergabeverfahrens das Interesse des Antragstellers am effektiven Rechtsschutz überwiegt.*)

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IBRRS 2008, 2774
VergabeVergabe
Unterliegt Beschaffung von Hubschraubern dem Vergaberegime?

EuGH, Urteil vom 02.10.2008 - Rs. C-157/06

1. Beim Erwerb von Ausrüstungsgegenständen, deren Nutzung für militärische Zwecke ungewiss ist, müssen zwingend die Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet werden.

2. Die Notwendigkeit, eine Geheimhaltungspflicht vorzusehen, hindert keineswegs an einer Auftragsvergabe im Ausschreibungsverfahren.

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IBRRS 2008, 2761
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Zuschlagskriterium bekannt gegeben: Preis entscheidet!

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.09.2008 - VgK-29/2008

1. Gibt die Auftraggeberin keinerlei Zuschlagskriterien bekannt, ist der Preis einziges Wertungskriterium.

2. Entscheidet die Auftraggeberin nach Öffnung der Angebote, 3 der 4 abgefragten Preiskomponenten nicht in die Wertung mit einzubeziehen, so gewichtet sie das Zuschlagskriterium „Preis“ anders, als dies nach dem Leistungsverzeichnis zu erwarten war, und handelt damit willkürlich. Das Vergabeverfahren muss aufgehoben werden.

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IBRRS 2008, 2759
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2008 - Verg 27/08

1. Ein Grundstückskaufvertrag, der eine Bauverpflichtung enthält, unterliegt dem Vergaberecht. Ob eine Bauverpflichtung gegeben ist, ergibt sich aus einer Gesamtschau der Vertragsvereinbarungen.

2. Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens kann lediglich der (potentielle) Auftragnehmer sein. Sonstige - mittelbar - an dem Auftrag interessierte Unternehmen (z.B. Subunternehmer, Berater, potentielle Mieter) sind demgegenüber nicht antragsbefugt.

3. Die Absicht, sich das "Klagerecht" abkaufen zu lassen, führt zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags.

4. Gemäß Art. 34 EGBGB sind auf die Vergabe durch deutsche öffentliche Auftraggeber die Vorschriften des deutschen Vergaberechts anzuwenden, mag für den Vertrag selbst dann auch ausländisches Recht gelten.

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IBRRS 2008, 2757
VergabeVergabe
Kostentragungspflicht im Nachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.05.2008 - Verg 14/08

Zur Kostentragungspflicht im Verfahren vor der Vergabekammer und im Beschwerdeverfahren.

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IBRRS 2008, 2756
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.09.2008 - VK-SH 10/08

1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB.*)

2. Bei einer gegenseitigen Bestellung zweier Bieter als Nachunternehmer ist jeden falls dann von einer unzulässigen wettbewerbswidrigen Abrede gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) i.V.m. § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A auszugehen, wenn die jeweiligen Verpflichtungserklärungen von einer Person für beide Bieter ausgefüllt werden, der Firmenstempel eines Bieters auf der Verpflichtungserklärung des anderen erscheint und ein Bieter die Preise bei einem Zulieferers aushandelt, die dieser dann auch dem zweiten Bieter "in etwa" zugesteht.*)

3. Eine "verdeckte Bietergemeinschaft" führt aufgrund einer zweifachen Bewerbung um den Auftrag zum Ausschluss beider Angebote.*)

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IBRRS 2008, 2755
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Prozesskostenhilfe für das Vergabekammerverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2008 - Verg 31/08

1. Über die Gewährung von Prozesskostenhilfe hat die Vergabekammer zu entscheiden. Dies ergibt sich aus einer sachgerechten Auslegung des § 127 Abs. 1 Satz 2 ZPO (in Verbindung mit § 166 VwGO).

2. Für einen bei der Vergabekammer anhängigen Nachprüfungsantrag kann Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Zwar sieht das GWB dies nicht ausdrücklich vor, dies ergibt sich aber aus den für die Prozesskostenhilfe maßgeblichen Grundsätzen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes. Zwar wird außerhalb des gerichtlichen Rechtsschutzes diesem Grundsatz im Allgemeinen durch die Gewährung von Beratungshilfe Rechnung getragen. Das ist jedoch für ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht ausreichend.

3. Allerdings wird die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur ausnahmsweise in Betracht kommen. Unternehmen, die nicht in der Lage sind, das Vergabenachprüfungsverfahren zu finanzieren, sind im Allgemeinen aus finanziellen Gründen leistungsunfähig; anders kann es bei Aufträgen im sozialen Bereich sein.

4. Über die Prozesskostenhilfe ist nach Anhörung der Gegenseite zu entscheiden (ZPO § 118 Abs. 1). Da die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe nur entsprechend anzuwenden sind, dürfte auch eine Anhörung beizuladender Personen notwendig sein. Die Unterlagen des Antragstellers über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dürfen allerdings nur mit seiner Zustimmung der Gegenseite zugänglich gemacht werden (§ 117 Abs. 2 S. 2 ZPO, vgl. auch § 127 Abs. 1 S. 3 ZPO).

5. Einer juristischen Person kann Prozesskostenhilfe nur nach Maßgabe des § 116 S. 1 Nr. 2 ZPO bewilligt werden. Bei der Frage, ob die Unterlassung der Rechtsverfolgung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde, ist auch den Zielsetzungen des Vergabenachprüfungsverfahrens nach dem GWB und der Rechtsmittelrichtlinie Rechnung zu tragen.

6. Es ist nicht Sache des Prozesskostenhilfeverfahrens, komplexe Rechts- und Tatfragen zu klären; dies ist einem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

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IBRRS 2008, 2730
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen fehlender Aufgliederung eines Einheitspreises

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.06.2008 - VgK-23/2008

1. Ein Angebot, das von vornherein vergaberechtlich nicht zuschlagsfähig ist, darf den Zuschlag nicht erhalten, so dass dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen oder drohen kann. Diesem Bieter fehlt die Antragsbefugnis (§ 107 Abs. 2 GWB).

2. Ein Angebot, das die im Leistungsverzeichnis abgefragte Aufgliederung einer Position in Material- und Lohnkosten nicht enthält, sondern lediglich einen Einheits- und Gesamtpreis, ist zwingend auszuschließen.

3. Die Rügepflicht des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entsteht, sobald ein Bieter oder Bewerber im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler erkennt. Vorausgesetzt ist die positive Kenntnis des Anbieters von den Tatsachen. Ausreichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

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IBRRS 2008, 2716
VergabeVergabe
Angebot zwingend auszuschließen: Keine Antragsbefugnis!

VK Lüneburg, Beschluss vom 16.06.2008 - VgK-21/2008

1. Ein Angebot, das von vornherein vergaberechtlich nicht zuschlagsfähig ist, darf den Zuschlag nicht erhalten, so dass dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen oder drohen kann. Damit ist er auch nicht antragsbefugt.

2. § 107 Abs. 3 S. 2 GWB stellt ausdrücklich auf die Erkennbarkeit etwaiger Verstöße gegen Vergaberecht in der Bekanntmachung ab, nicht aber auf die tatsächliche Kenntnis.

3. Fehlende Eignungsnachweise führen zum Ausschluss.

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IBRRS 2008, 2711
VergabeVergabe
Vergabe von Rettungsdienstleistungen nach dem Vergaberecht?

VG Halle, Beschluss vom 10.09.2008 - 3 B 231/08

Zu der Frage, ob bei einem Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen zur Teilnahme am Rettungsdienst im Land Sachsen-Anhalt das Vergaberecht zur Anwendung kommt.

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IBRRS 2008, 2700
VergabeVergabe
Schweißnachweis muss konkret gefordert werden!

OLG München, Beschluss vom 21.08.2008 - Verg 13/08

Hat der Auftraggeber weder in der Bekanntmachung noch in den Vergabeunterlagen festgelegt, dass ein Bieter bei Angebotsabgabe in der Handwerksrolle eingetragen und über einen Schweißnachweis DIN 18800-7, Klasse B verfügen muss, rechtfertigt die kurzfristige Beschaffung und Vorlage der Nachweise nach Angebotsabgabe und vor einer ordnungsgemäßen Angebotswertung nicht ohne weiteres den Ausschluss des Angebots des Bieters.*)

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IBRRS 2008, 2681
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Elektronische Auftragsauktion zulässig?

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.09.2008 - 21.VK-3194-42/08

1. Für die Beurteilung, ob ein Dienstleistungsauftrag i.S.v. § 99 Abs. 4 GWB vorliegt, ist nicht maßgeblich, dass die VSt hierbei dem Auftragnehmer ein geldwertes Gut überlässt und dadurch eine Bezahlung durch den Auftragnehmer erreichen kann. Wesentlich ist, dass die Leistungen, die der Unternehmer erbringt, um eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung zu gewährleisten, untrennbar mit den kaufvertraglichen Komponenten verbunden sind. Hierbei handelt es sich um eine entgeltliche Dienstleistung, die dem Vergaberecht grundsätzlich unterliegt.*)

2. Die Altpapierverwertung und die Veräußerung von Altpapier stellen nicht zwei voneinander trennbare Leistungsaustauschgeschäfte dar. Aus vergaberechtlicher Sicht ist der Verkauf des Altpapiers das rechtliche Gewand, in dem sich die VSt die Leistungen beschafft, die die ihr obliegende geordnete Altpapierverwertung nach Maßgabe von § 4 Abs. 1 KrW-/AbfG sicherstellen oder zumindest fördern sollen. Damit ist der Vertrag als Ganzes für die Ermittlung des Schwellenwerts zu betrachten und damit dessen Gesamtwert maßgebend.*)

3. Die ASt wird durch die gewählte Verfahrensart einer Internet-Auktion in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7, 101 Abs. 1 und 6 GWB i.V.m. § 3 a VOL/A verletzt.

Die Vorschrift des Art. 54 RL 2004/18/EG kann nicht unmittelbar oder analog angewendet werden. Art. 54 Abs. 1 RL 2004/18/EG enthält lediglich eine Ermächtigung für die Mitgliedsstaaten, elektronische Auktionen zuzulassen. Die Bundesrepublik Deutschland hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Insoweit kann die Vorschrift weder in direkter noch analoger Anwendung zum Tragen kommen.*)

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IBRRS 2008, 2665
VergabeVergabe
Ausschluss wegen fehlender Angaben

VK Lüneburg, Beschluss vom 21.07.2008 - VgK-25/2008

1. Verlangt der Auftraggeber im Leistungsverzeichnis die Angaben zum eingesetzten CAD-System, so ist ein Angebot, bei dem diese Angaben fehlen, zwingend auszuschließen.

2. Da § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A für die dort geregelten Fallgruppen ausdrücklich einen zwingenden Angebotsausschluss regelt, ist der Auftraggeber weder gehalten noch berechtigt, ausdrücklich mit Angebotsabgabe geforderte, aber nicht vorgelegte erhebliche Erklärungen nachzufordern.

3. Ein öffentlicher Auftraggeber ist nach § 26 Nr. 1 a VOL/A nicht gezwungen, die Ausschreibung aufzuheben, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. § 26 Nr. 1 VOL/A schreibt vielmehr nur die Sachverhalte fest, in denen ein öffentlicher Auftraggeber, ohne gegen das Vergaberecht zu verstoßen, ein eingeleitetes Vergabeverfahren aufheben darf. Diese Rechtssprechung des BGH zur Aufhebung eines Vergabeverfahrens nach der VOL/A hat auch ihre uneingeschränkte Gültigkeit für die entsprechenden Regelungen des § 26 VOB/A.

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IBRRS 2008, 2658
VergabeVergabe
Feststellungsinteresse

VK Lüneburg, Beschluss vom 30.06.2008 - VgK-07/2008

Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach überwiegender Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus. Hierfür genügt jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

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IBRRS 2008, 2641
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rückgabe der EVB und der Leistungsbeschreibung erforderlich?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2008 - Verg 22/08

Die fehlende physische Beifügung der ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) und der Leistungsbeschreibung führen nicht zum Angebotsausschluss, wenn der Bieter im Angebot erklärt, dass EVB und Leistungsbeschreibung Bestandteile des Angebots sind.

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IBRRS 2008, 2639
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Hilfs- oder Nachunternehmerleistung?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.06.2008 - 1 VK LVwA 7/08

1. Unterschiedliche Angaben zwischen der Verpflichtungserklärung und dem Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen führen im vorliegenden Fall zwingend zum Angebotsausschluss.*)

2. Wenn im Widerspruch stehende Äußerungen des AG bei isolierter Betrachtung in ihren Anforderungen eindeutig waren, führt die Entscheidung des Bieters für den Verzicht auf eine klärende Auseinandersetzung mit dem AG zur Verpflichtung der Vorlage der abgeforderten Unterlagen.*)

3. Keine Nachunternehmerleistung, wenn zwischen der sog. Hilfsleistung und der eigentlichen Bauleistung kein fachlicher Bezug besteht und dieser Hilfsleistung materiell kaum eine Bedeutung zukommt.*)

4. Bei der geänderten Bezeichnung des Formblattes "Nachunternehmerverzeichnis" in "Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen" handelt es sich lediglich um eine Angleichung des Sprachgebrauches an den Art. 47 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18/EG und nicht um eine inhaltliche Modifizierung des vor der Umbenennung bestehenden Anforderungsprofils.*)




IBRRS 2008, 2635
VergabeVergabe
Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags

VK Nordbayern, Beschluss vom 27.06.2008 - 21.VK-3194-10/08

1. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags ist u.a. ein Feststellungsinteresse, beispielsweise die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches des Bieters oder eine drohende Wiederholungsgefahr.*)

2. Der Anspruch des Bieters auf ein ordnungsgemäßes Verfahren beinhaltet grundsätzlich nicht, dass er dem Auftraggeber das aus seiner Sicht optimale Verfahren diktieren darf; der Anspruch geht nur dahin, dass die Grenzen des Ausgestaltungsermessens nicht überschritten werden dürfen.*)

3. Die VSt muss darauf achten, dass durch die bei der Vergabeentscheidung handelnden Personen auf ihrer Seite kein Interessenskonflikt mit einer Bieterin entsteht. Dies würde zwingend zum Ausschluss dieser Personen an der Entscheidungsfindung führen, nicht aber zum Ausschluss der Bieterin (§ 16 VgV).*)

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IBRRS 2008, 2633
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Grundstückskaufvertrag ohne Bauverpflichtung: Kein Vergaberecht!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.08.2008 - 1 VK 27/08

Ein Grundstücksverkauf ohne Bauverpflichtung für die Nutzung als Einkaufszentrum nach dem Bebauungsplan ist keine Baukonzession.

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IBRRS 2008, 2631
VergabeVergabe
Überprüfung der Wertentscheidung

VK Hessen, Beschluss vom 18.05.2007 - 69d-VK-18/2007

1. Die nach § 18 VOF zu dokumentierende und zu begründende Wertungsentscheidung kann von der Vergabekammer nur darauf hin überprüft werden, ob die Grenzen des Beurteilungsspielraumes überschritten wurden.*)

2. Im Rahmen der nach § 18 VOF zu treffenden Entscheidung und der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien steht es der Vergabestelle frei, bestimmten ihr besonders wichtigen Gesichtspunkten auch besonderes Gewicht zukommen zu lassen.*)

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IBRRS 2008, 2625
VergabeVergabe
Fortsetzungsfeststellungsantrag statthaft?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.01.2008 - VK 2 LVwA LSA-28/07

1. Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist ein statthafter Rechtsbehelf, wenn zwischen Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer und dessen Zustellung bei der Vergabestelle der Zuschlag erteilt wurde.*)

2. Es sind Unzulänglichkeiten in den Verdingungsunterlagen, die bereits bei Abfassung des Angebots bekannt waren, unverzüglich nach Kenntnis zu rügen.*)

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IBRRS 2008, 2624
VergabeVergabe
Nachträgliche Behebung von Defiziten im Vergabevermerk?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.11.2007 - VK 2 LVwA LSA-21/07

1. Zieht die Vergabestelle zur Wertung von Unterkriterien Referenzschreiben heran, so sind diese im Einzelnen zu dokumentieren.*)

2. Defizite im Vergabevermerk sind nachträglich nicht zu beheben.*)

3. Es müssen zumindest wesentliche Zwischenentscheidungen zeitnah und nachvollziehbar dokumentiert sein.*)

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IBRRS 2008, 2623
VergabeVergabe
Keine Zuschlagsfähigkeit bei fehlenden technischen Nachweisen

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.09.2007 - 1 VK LVwA 18/07

1. Die Zuschlagsfähigkeit eines Angebotes scheitert, wenn der Auftraggeber mit Angebotsabgabe zu allen angebotenen Produkten aussagekräftige technische Unterlagen inkl. Prüfprotokolle und GS-Zeichen fordert und ein Bieter diese Forderung nicht erfüllt.*)

2. Unabhängig von der Zuschlagsfähigkeit des Angebotes der Antragstellerin sind die übrigen Angebote einer Zuschlagserteilung nicht zugänglich, wenn sie an einem gleichwertigen Mangel leiden.*)

3. Weisen die Verdingungsunterlagen hinsichtlich der Wartung nach der Behauptung eines Bieters Mängel auf, ist davon auszugehen, dass er als fachkundiges Unternehmen bereits beim Lesen der Verdingungsunterlagen, spätestens jedoch beim Erstellen des Angebotes, den Rückschluss der vermeintlichen Vergaberechtswidrigkeit gezogen hat und das Rügeerfordernis entsprechend § 107 Abs. 3 S. 1 GWB somit ausgelöst wurde.*)

4. Entspricht ein Angebot nicht den aufgestellten und transparent gemachten Anforderungen des Leistungsverzeichnisses, so liegt darin eine verbotswidrige Änderung der Verdingungsunterlagen nach § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A und ist auszuschließen.*)

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IBRRS 2008, 2622
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

BVerfG, Beschluss vom 27.02.2008 - 1 BvR 437/08

1. Die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an einen Mitbewerber berührt grundsätzlich nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des erfolglosen Bewerbers.

2. Art. 3 Abs. 1 GG ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erst dann verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen; es muss also eine "krasse Fehlentscheidung" vorliegen.

3. Art. 3 Abs. 1 GG ist nicht verletzt, wenn ein Gericht in einem Rechtsstreit über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags unterhalb der Schwellenwerte annimmt, dem Kläger stehe kein Unterlassungsanspruch zu, sondern allenfalls ein Schadensersatzanspruch.

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IBRRS 2008, 2621
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vollständiger Vorrang des SGG vor dem GWB?

OLG Rostock, Beschluss vom 02.07.2008 - 17 Verg 2/08

1. Die Kombination einer Anwendung von Vergabenachprüfungsrecht nach dem GWB bis zur Entscheidung der Vergabekammer mit einer Fortführung des Verfahrens vor den Gerichten nach dem SGG ist unrichtig. Vielmehr verdrängt das SGG das Vergabeverfahren nach dem GWB vollständig.

2. Eine Divergenzvorlage kommt auch bei einer beabsichtigten Abweichung von einer Entscheidung des Bundessozialgerichts in Vergabefragen in Betracht.




IBRRS 2008, 2619
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen unvollständiger Angaben

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.08.2008 - 21.VK-3194-39/08

1. Der Ausschlusstatbestand des § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A Abschnitt 2 ist nicht etwa erst dann gegeben, wenn das betreffende Angebot im Ergebnis nicht mit den anderen abgegebenen Angeboten verglichen werden kann. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren ist nur zu erreichen, wenn lediglich in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbare Angebote gewertet werden. Dies erfordert, dass hinsichtlich jeder Position der Leistungsbeschreibung alle zur Kennzeichnung der insoweit angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind, deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belastet, aber ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert war, so dass sie als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen.*)

2. Fehlende Fabrikats- oder Typenangaben, welche die Vergabestelle in den Verdingungsunterlagen klar gefordert hat, deren Angabe den Bietern auch zumutbar war und die für die Wertung der Angebote nicht völlig unbedeutend sind, führen nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zwingend zum Ausschluss des Angebots. Dies gilt auch, wenn es sich bezogen auf die Gesamtleistung nur um untergeordnete Positionen handelt.*)

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IBRRS 2008, 2617
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

OLG Hamm, Urteil vom 12.02.2008 - 4 U 190/07

1. Für Streitigkeiten über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit einem Auftragswert unterhalb der in der Vergabeverordnung genannten Schwellenwerte ist nicht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten, sondern gemäß § 13 GVG der ordentliche Rechtsweg gegeben.

2. Auch wenn im Vergabebereich unterhalb der Schwellenwerte kein einfacher Primärrechtsschutz (wie nach § 97 Abs. 7 GWB) und kein allgemeiner Justizgewährungsanspruch nach Art. 19 Abs. 4 GG besteht, kann danach doch Art. 3 Abs. 1 GG unter bestimmten und besonderen Voraussetzungen ausnahmsweise einen Primärrechtsschutz begründen.

3. Der staatlichen Stelle, die einen öffentlichen Auftrag vergibt, ist es verwehrt, das Verfahren oder die Kriterien der Vergabe willkürlich zu bestimmen. Darüber hinaus kann die tatsächliche Vergabepraxis zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen.

4. Ein Unterlassungsanspruch der Vergabe an einen anderen Bewerber kommt dann in Betracht, wenn der Auftraggeber vorsätzlich rechtswidrig, sonst in unredlicher Absicht oder jedenfalls in Bezug auf das Verfahren oder die Kriterien der Vergabe willkürlich gehandelt hat bzw. wenn offenkundig ist, dass sich für die durch die zweigeteilte gesetzliche Regelung und die durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt.

5. Zu der Frage, ob der Auftraggeber den Auftrag an den Gewinner des Auswahlverfahrens vergeben muss, wenn heftige Bürgerproteste gegen dessen Entwürfe stattfinden.




IBRRS 2008, 2615
VergabeVergabe
Wann liegt Beteiligung des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren vor?

OLG Celle, Beschluss vom 27.08.2008 - 13 Verg 2/08

1. Eine Beteiligung des Beigeladenen am Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat ist nicht gegeben, wenn er lediglich in der mündlichen Verhandlung anwesend ist, ohne sich durch die Einreichung von Schriftsätzen, die Stellung von Anträgen oder die Abgabe von sonstigen Erklärungen in der mündlichen Verhandlung in irgendeiner Weise einzubringen.*)

2. Ist aber infolgedessen keine - einem Beitritt eines Streithelfers vergleichbare - Unterstützungshandlung erkennbar und daher nicht feststellbar, welches (Rechtsschutz)Ziel ein Beigeladener in der Sache verfolgt, kommt seine kostenrechtliche Beteiligung im Nachprüfungsverfahren, sei es in Form einer zu ihren Gunsten ausgesprochenen Kostenerstattung, sei es durch eine ihm auferlegte Kostenhaftung nach §§ 91, 100 Abs.1 ZPO, nicht in Betracht. Allein auf bloße Informationsverschaffung gerichtete Tätigkeiten, wie Akteneinsichtnahme oder die sich auf die Rolle eines Zuhörers beschränkende Teilnahme an der mündlichen Verhandlung, genügen dafür nicht.*)

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IBRRS 2008, 2614
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preisangabe mit mehreren Stellen hinter dem Komma als Mangel?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.12.2007 - VK 2 LVwA LSA-22/07

Fordern die Bewerbungsbedingungen die Angabe der Preise in Euro und bei Bruchteilen in volle Cent, so sind glw. Mängel zu bejahen, wenn sämtliche Bieter ihre Preise mit drei und mehr Stellen hinter dem Komma angeben.*)

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IBRRS 2008, 2605
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unterhalb der Schwellenwerte: Einstweilige Verfügung?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 02.09.2008 - 8 W 117/08

1. Der unterlegene Bieter kann bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb des Schwellenwertes nach Zuschlagserteilung nicht im Wege der einstweiligen Verfügung in das dann begründete Rechtsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber eingreifen. Ein Primärrechtsschutz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

2. Bei der Prüfung von Rechtsfragen im Rahmen von Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte handelt es sich um bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten im Sinne der § 13 GVG, Art. 19 Abs. 4 S. 2 GG, für die die Zivilgerichte zuständig sind.

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IBRRS 2008, 2604
VergabeVergabe
"Select-Vertrag" des Bundes als Rahmenvertrag?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2008 - VK-7/2008-L

1. Das formale Offenhalten jeglicher Abnahmeverpflichtung sowie der abnehmenden Stellen lässt einen öffentlichen Auftrag nicht entfallen, wenn die Vergabestelle tatsächlich davon ausgeht, dass auf der Grundlage des Vertrages zukünftig ein Auftragsvolumen von 5 Mio. Euro pro Jahr umgesetzt würde (Handelspartner - Vertrag zum "Microsoft- Select-Vertrag").*)

2. Die Antragsbefugnis ist trotz unterlassener Angebotsabgabe anzunehmen, wenn die Vergabestelle eine Eignungsanforderung aufstellt ("Großhändler" nach den Bedingungen der Microsoft-Vertriebsstruktur), die der Antragsteller nicht erfüllen kann.*)

3. Die Vergabestelle kann den Erwerb sog. "Gebraucht- Lizenzen" und damit die Leistungsfähigkeit eines Anbieters nur dann grundsätzlich ablehnen, wenn "mit der erforderlichen Gewissheit" feststünde, dass der Bieter durch sein Angebot gegen Schutzrechte Dritter verstößt und deshalb mit Aussicht auf Erfolg auf Unterlassen in Anspruch genommen werden könnte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2005, VII Verg 91/04). Die Schwierigkeit der dabei anzustellenden rechtlichen Betrachtung berechtigt die Vergabestelle nicht, diese zu unterlassen, ebenso wie sie im Hinblick auf Rechtsfragen grundsätzlich keinen überprüfungsfreien Beurteilungsspielraum geltend machen kann (OLG Düsseldorf, a.a.O.).*)

4. Der "Select-Vertrag" des Bundes ist kein Rahmenvertrag im Sinne § 3 a Nr. 4 VOL/A, da er von den "Beitretenden" nicht mit dem oder den in Aussicht genommenen Leistungserbringer(n) der Einzelabrufe abgeschlossen wird. Die Bundesländer und andere, die dem Select-Vertrag beitreten und hierfür einen Handelpartner bestimmen, vergeben nicht mehrere Rahmenvereinbarungen für dieselbe Leistung, da sie nicht wahlweise aus dem "Select-Vertrag" oder aus (ggf.) ihrer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Handelspartnern abrufen könnten.*)

5. Die Vorschrift aus § 7a Nr. 3 Abs. 1 u. 2 VOL/A ist kein abschließender Katalog von zulässigen Anforderungen (ausgedrückt in den entsprechend vorzulegenden Nachweisen und Angaben). Je nach Eigenart der nachgefragten Leistung muss es dem Auftraggeber möglich sein, auch andere/weitere Anforderungen zu stellen.*)

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IBRRS 2008, 2594
VergabeVergabe
Nachrangige Dienstleistungen und Bekanntgabe aller Zuschlagskriterien

VK Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2008 - VK 4/08

1. Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge nur dann, wenn sie in Anlehnung an die Definition des § 121 Abs. 1, Satz 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern erfolgt. Wann ein schuldhaftes Zögern vorliegt, lässt sich nicht allgemein durch Aufstellen einer Frist bestimmen, sondern ist durch eine an den Umständen des Einzelfalls orientierte Wertung zu beurteilen. Demnach muss die Rüge gegenüber dem Auftraggeber so zeitig erfolgen, wie es dem Bieter unter Berücksichtigung der für die Prüfung und Begründung der Rüge notwendigen Zeit möglich und zumutbar ist. Hierbei ist eine angemessene Überlegungsfrist zuzugestehen, innerhalb derer der Antragsteller die Qualität seiner Argumente überprüfen und eine Chancen-Risiko-Abwägung vornehmen kann. Außerdem ist die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage in Ansatz zu bringen.

2. Nach der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen erfolgen. Die in der Rechtsprechung angenommene Obergrenze von zwei Wochen ab Kenntniserlangung stellt dabei eine maximale Obergrenze dar, deren Ausschöpfung allenfalls zugestanden werden kann, wenn eine schwierige Sach- und Rechtslage gegeben ist, die die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.

3. Die Rügepflicht wird nur positiver Kenntnis des Rechtsverstosses ausgelöst. Zur Kenntnis gehört das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt. Bloße Vermutungen oder ein Verdacht sollen hingegen ebenso wenig wie grob fahrlässige Unkenntnis eine Rügeobliegenheit auslösen.

4. Für Vergaberechtsverstöße, die erst nach Akteneinsicht erkannt werden, entfällt die Rügeobliegenheit, denn ihr Zweck, ein Nachprüfungsverfahren nach Möglichkeit zu vermeiden, kann nicht mehr erreicht werden. Derart nachgeschobene Rügen müssen jedoch so rechtzeitig vorgetragen werden, dass sie nicht zu einer Verzögerung des Nachprüfungsverfahrens führen. Sie müssen unverzüglich vor der Vergabekammer geltend gemacht werden

5. Die in § 97 GWB niedergelegten vergaberechtlichen Grundprinzipien wie das Diskriminierungsverbot und das Transparenzgebot sind auch bei der Vergabe nachrangiger Dienstleistungen zu beachten.

6. Die in den EG-Vergaberichtlinien (und für Dienstleistungen ausdrücklich in § 9a VOL/A) normierte Forderung, dass der Auftraggeber den Bietern alle Zuschlagskriterien, deren Verwendung er vorsieht, bekannt zu geben hat, beruht auf den allgemeinen vergaberechtlichen Geboten der Gleichbehandlung und Transparenz, § 97 Abs. 1, 2 GWB. Beide Grundsätze gelten in allen nach dem Vierten Teil des GWB durchzuführenden Vergabeverfahren, mithin auch für die Fallkonstellation von Dienstleistungsaufträgen im Sinne des Anhangs I B der Richtlinie 2004/18/EG.

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IBRRS 2008, 2585
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung: Schwellenwertberechnung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2008 - VK-5/2008-B

1. Bei einer geplanten Veräußerung von Grundflächen durch einen öffentlichen Auftraggeber kann eine Umgehung der Ausschreibungspflicht nicht allein in einer vorgenommenen Parzellierung gesehen werden, wenn die Parzellierung und Bauplanung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entsprechen.*)

2. Zwei auf gegenüberliegenden Parzellen zu errichtende Gebäude, die für sich betrachtet technisch und wirtschaftlich nutzbar sind, können nicht allein deshalb als ein „Bauwerk“ im vergaberechtlichen Sinn angesehen werden, weil der Veräußerer eine architektonisch stimmige Bebauung anstrebt.*)

3. Bei einer Baukonzession kann sich der Auftraggeber (Veräußerer) bei der Schätzung des Auftragswertes dem Geschäftsvolumen nur annähern, wenn die Parameter der späteren Bebauung (auch) durch die Erwerber bestimmt werden. Er erscheint nicht grundsätzlich fehlerhaft, bei einer Grundstücksveräußerung den Wert durch Addition des Kaufpreises, den nach DIN 276 zu berechnenden Baukosten und einem durchschnittlichen Gewinn zu ermitteln. Die für den Investor erzielbaren Veräußerungserlöse, wie sie sich etwa aus Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse ergeben, können als Plausibilitätsfaktor ebenfalls herangezogen werden.*)

4. Die Umsatzsteuer bleibt im Rahmen der Wertermittlung bei Baukonzessionen jedenfalls dann außer Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Schätzung in keiner Weise vorhersehbar ist, ob der Erwerber seinerseits zum Vorsteuerabzug berechtigt sein wird oder nicht.*)




IBRRS 2008, 2573
VergabeVergabe
Fehlende Sachverhaltsdarstellung: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Hessen, Beschluss vom 17.10.2007 - 69d-VK-43/2007

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn weder die Rüge noch der Antrag eine Sachverhaltsdarstellung im Sinne des § 108 GWB enthalten, aus welcher sich ein Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts durch die Antragsgegnerin ergeben könnte. Das gleiche gilt, wenn der Antragsteller nicht die Tatsachen darlegt, aus welchen sich eine unverzügliche Rüge des behaupteten Vergabeverstoßes ergeben könnte. Auch wenn der Antragsgegner dafür, dass eine Rüge nicht mehr unverzüglich erfolgt ist, die Darlegungs- und Beweislast trägt, muss der Antragstelle wenigstens die Daten und Tatsachen benennen, die es der Vergabestelle überhaupt ermöglichen, die Unverzüglichkeit einer Rüge festzustellen zu können. Im Falle von Informationen, deren Inhalt und Herkunft nicht offengelegt werden, sind solche Überprüfungen durch die Vergabestelle jedoch nicht möglich.*)

2. Für Sektorenauftraggeber gelten bei ausgeschriebenen freiberuflichen Leistungen keine nationalen Verdingungsordnungen (§ 5 Satz 2 VgV, § 2 Nr. 8 VgV), daher sind die Vorschriften der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 31.03.2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung (Art. 34 bis 59) unmittelbar anzuwenden. Nach Art. 54 Abs. 5 der Richtlinie hat der Bieter, der sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmer bedienen will, dem Auftraggeber gegenüber nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, beispielsweise durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmer. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen und der jeweilige Auftraggeber ist entsprechend verpflichtet, eine solche Erklärung mit der Angebotsabgabe zu fordern. Die Verpflichtung der Bewerber zur Vorlage der Verpflichtungserklärung besteht grundsätzlich unabhängig vom Umfang des vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes und unabhängig davon, ob es sich um "Haupt"- oder "Nebenleistungen" handelt.*)

3. Gegen die Verpflichtung zur Bekanntgabe der Bewertung verstößt die Vergabestelle nicht, wenn sie nach Aufforderung zur Angebotsabgabe, aber vor Öffnung der Angebote, Unterkriterien zu bildet, diese die bekanntgemachten Kriterien nicht ändern, bei vorheriger Bekanntgabe die Vorbereitung der Angebot nicht hätten beeinflussen können und nicht unter diskriminierenden Umständen erlassen wurden.*)

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IBRRS 2008, 2560
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vergaberechtsschutz bei Verstößen gegen die HOAI

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.05.2008 - Verg 19/08

1. Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB haben bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen die VOF nicht anzuwenden (vgl. § 5 VgV). Infolgedessen haben sie bei Auftragsvergaben im Anwendungsbereich des vierten Teils des GWB nur die unmittelbar anwendbaren Vorschriften der Richtlinie sowie die in § 97 GWB geregelten Vergabeprinzipien des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung zu beachten.

2. Das Unterlassen einer Bekanntgabe der Wertungsmatrix stellt einen Vergaberechtsverstoß dar (Art. 55 Abs. 2 S. 4 der Richtlinie 2004/17/EG). Denn den am Auftrag interessierten Unternehmen müssen in Fällen, in denen der Auftraggeber den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen will, aus Gründen der Chancengleichheit, der Transparenz des Vergabeverfahrens und der Vergleichbarkeit der eingehenden Angebote alle Kriterien, Unterkriterien und deren relative Bedeutung, die bei der Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt werden sollen, im Zeitpunkt der Vorbereitung der Angebote bekannt sein. Dies hat auch zu gelten, wenn der Auftraggeber solche Kriterien und Regeln erst im Nachhinein aufgestellt hat und nicht auszuschließen ist, dass, wären diese bei der Vorbereitung der Angebote bekannt gewesen, sie die Vorbereitung hätten beeinflussen können.

3. Bei fehlender Bekanntmachung von Unterkriterien und einer Bewertungsmatrix ist das Vergabeverfahren bis zum Stand vor der Übersendung der Verdingungsunterlagen einschließlich einer Bekanntgabe der Zuschlagskriterien, Unterkriterien und Gewichtungen aufzuheben, d.h. zurückzuversetzen.

4. Die Tatsache der verspäteten Einreichung des Angebots ist rechtlich unerheblich, wenn der betroffene Antragsteller nach (teilweiser) Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen eines Rechtsverstoßes, der sich in einem früheren Stadium des Verfahrens zugetragen hat, Gelegenheit erhalten muss, ein neues Angebot einzureichen und dabei den geltend gemachten Ausschlussgrund zu vermeiden.

5. Der Auftraggeber hat geforderte Ingenieurleistungen aus Gründen der Chancengleichheit der Bieter sowie zur Sicherung der Transparenz des Vergabeverfahrens in einer Leistungsbeschreibung vollständig anzugeben (Art. 10 der Richtlinie 2004/17/EG). Sofern er beim Leistungsbild der technischen Ausrüstung nach § 73 HOAI nicht nur Grundleistungen, sondern auch besondere Leistungen erwartet (vgl. § 73 Abs. 3 HOAI), sind diese den Bietern neben den Grundleistungen grundsätzlich im Einzelnen bekannt zu geben. Anders ist nicht zu gewährleisten, dass ohne weiteres miteinander vergleichbare Angebote eingereicht werden. Daran kann nur eine Ausnahme zugelassen werden, wenn positiv festgestellt werden kann, dass sich Unvollständigkeiten oder Unklarheiten im Leistungsverzeichnis lediglich auf einzelne untergeordnete Details beziehen und alle Bieter die Angaben einheitlich und richtig verstanden haben, m.a.W. wenn im Ergebnis trotz eines Mangels die Vergleichbarkeit der Angebote und die Chancengleichheit der Bieter nicht gefährdet sind.

6. Stehen vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegte Vergütungsbestimmungen im Widerspruch zu verbindlichem Preisrecht - so auch zu den Vorschriften der HOAI - kann dies vom Antragsteller eines Vergabenachprüfungsverfahrens im Prinzip mit Erfolg beanstandet werden. Der Auftraggeber stellt dann nämlich im Rechtssinn eine für die Bieter unzumutbare Auftragsbedingung, der diese sich nur dadurch entziehen können, indem sie widersprechen, dadurch allerdings die Vergabebedingungen, m.a.W. die Verdingungsunterlagen, abändern. Eine Abänderung der Vergabebedingungen führt zum Ausschluss des betreffenden Angebots von der Wertung (vgl. Art. 51 Abs. 3 der Richtlinie 2004/17/EG). Nach Zuschlags- und Auftragserteilung ist ein Anerkenntnis rechtswidriger und in den Verdingungsunterlagen enthaltener Vergütungsbestimmungen hingegen nicht mehr oder nur unter Inkaufnahme großer Unwägbarkeiten zu erreichen. Um derartige Unzuträglichkeiten - insbesondere bei einer Abweichung von unzumutbaren Vergabebedingungen einen Ausschluss des Angebots - zu vermeiden, ist einem Bieter in einem solchen Fall zu gestatten, den Verstoß gegen verbindliche Vergütungsvorschriften in einem Vergabenachprüfungsverfahren zu beanstanden.