Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10834 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 2489VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2008 - Fall 1543
Angebote, die den § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht entsprechen, weil ihnen geforderte Erklärungen fehlen, zwingend von der Vergabe auszuschließen sind. Dem steht nicht entgegen, dass § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A als Sollvorschrift formuliert ist. Der Ausschlusstatbestand ist erst dann gegeben, wenn das betreffende Angebot wegen fehlender Erklärung im Ergebnis nicht mit den anderen abgegebenen Angeboten verglichen werden kann.
VolltextIBRRS 2008, 2488
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2008 - Fall 1524b
Wenn zur Herstellung der Leistung die Verwendung von Betonschalungssteinen unerlässlich ist, bekommt der Auftragnehmer diese Leistung zusätzlich gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B vergütet, sofern sich dieser Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis und Plan) nicht ergibt.
VolltextIBRRS 2008, 2487
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.04.2008 - 11 Verg 13/07
1. Der Antragsteller hat nach Antragsrücknahme in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO die im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten des Antragsgegners und des Beigeladenen, sofern sich dieser am Beschwerdeverfahren aktiv beteiligt hat, zu tragen.
2. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Verfahren vor der Vergabekammer findet nicht statt.
VolltextIBRRS 2008, 2486
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.04.2008 - 11 Verg 10/07
1. Der Antragsteller hat nach Antragsrücknahme in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO die im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten des Antragsgegners und des Beigeladenen, sofern sich dieser am Beschwerdeverfahren aktiv beteiligt hat, zu tragen.
2. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Verfahren vor der Vergabekammer findet nicht statt.
VolltextIBRRS 2008, 2480
BGH, Urteil vom 03.07.2008 - I ZR 145/05
1. Die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, aus denen sich die Pflicht zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge ergibt, sind Marktverhaltensregeln i.S. des § 4 Nr. 11 UWG.*)
2. Öffentliche Auftraggeber können nicht als Mitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit Versicherungsdienstleistungen im Wege eines "In-House"-Geschäfts ohne Ausschreibung beschaffen.*)
3. § 104 Abs. 2 GWB schließt wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklagen von Mitbewerbern gegen Auftragnehmer nicht aus, die auf deren Beteiligung an vergaberechtlichen Verstößen gestützt werden.*)
4. Die ausschließliche Zuständigkeit der Vergabekammer nach § 104 Abs. 2 GWB gilt nur für Ansprüche gegen dem Kartellvergaberecht unterworfene öffentliche Auftraggeber, nicht dagegen für solche gegen Mitbewerber.*)
VolltextIBRRS 2008, 2473
OLG München, Beschluss vom 28.07.2008 - Verg 9/08
1. Kostentragungspflicht im Vergabenachprüfungsverfahren.
2. Vergütung des Rechtsanwalts für seine Tätigkeit im Vergabenachprüfungsverfahren.
VolltextIBRRS 2008, 2467
BGH, Urteil vom 19.06.2008 - 3 StR 490/07
Zur Amtsträgereigenschaft eines selbständigen Ingenieurs, der aufgrund eines Dienstvertrages langfristig bei einer 100-prozentigen Tochter der Deutsche Bahn AG im Konzernbereich Fahrweg (jetzt: DB Netz AG) beim Um- oder Ausbau des Streckennetzes tätig ist (Fortführung von BGHSt 49, 214).*)
VolltextIBRRS 2008, 2442
OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.05.2008 - 4 U 500/07
1. Zur Vertragsanpassung eines nach vorangegangenem Vergabeverfahren abgeschlossenen Bauvertrags.*)
2. Der Auftragnehmer kann nicht analog § 2 Nr. 5 VOB/B eine Vergütung wegen seiner Mehrkosten aufgrund der verzögerten Zuschlagserteilung verlangen, wenn er vorbehaltlos der Verlängerung der Bindefrist zugestimmt hat.
3. Nur unter extremen Umständen steht dem Auftragnehmer nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein Mehrvergütungsanspruch zu.
VolltextIBRRS 2008, 2441
BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 17/08
1. Gegen die Entscheidung einer Vergabekammer, die das Vergabeverfahren für den Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Gegenstand hat, ist allein das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu dem für den Sitz der Vergabekammer zuständigen Oberlandesgericht gegeben.*)
2. Erklärt ein um die Rechtswegbestimmung angegangener oberster Gerichtshof des Bundes in einem solchen Fall einen anderen Rechtsweg als zulässig, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden.*)
VolltextIBRRS 2008, 2439
OLG München, Beschluss vom 11.08.2008 - Verg 16/08
Der gegenseitige Austausch wesentlicher Angebotsteile von Mitgliedern konkurrierender Bietergemeinschaften in Kenntnis der Konkurrenzsituation stellt eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise dar.*)
VolltextIBRRS 2008, 2438
OLG München, Beschluss vom 28.07.2008 - Verg 12/08
Im Fall einer unerfüllbaren Forderung im Leistungsverzeichnis darf der Auftraggeber das eingeleitete Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beenden. Vielmehr muss die Vergabestelle die Ausschreibung entweder gemäß § 26 Nr. 1 VOB/A aufheben oder diskriminierungsfrei die Leistungsbeschreibung soweit ändern, wie es erforderlich ist, um die unerfüllbaren Anforderungen zu beseitigen.
VolltextIBRRS 2008, 2436
OLG München, Beschluss vom 28.07.2008 - Verg 10/08
1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach unter technischen Spezifikationen im Sinn des § 21 Nr. 2 VOB/A nur technische Regelwerke, Normen oder allgemeine Eigenschafts- und Funktionsbeschreibungen zu verstehen sind, nicht aber individuelle, auf das konkrete Bauvorhaben bezogene technische Angaben.*)
2. Weicht ein Bieter in seinem Angebot nicht von solchen allgemeinen technischen Spezifikationen ab, sondern bietet innerhalb der vorgegebenen technischen Spezifikation nicht die geforderte technische Qualität an, liegt hierin kein Hauptangebot im Sinn des § 21 Nr. 2 VOB/A.*)
VolltextIBRRS 2008, 2429
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.05.2008 - Verg 5/08
1. Sofern nicht auszuschließen ist, dass sie die Vorbereitung der Angebote beeinflussen können, darf der öffentliche Auftraggeber auch im Nachhinein aufgestellte Unterkriterien und Gewichtungsregeln bei der Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots nur anwenden, wenn sie den am Auftrag interessierten Unternehmen vorher zur Kenntnis gebracht worden sind.*)
2. Zur rechtlichen Behandlung von Tariftreueforderungen, wenn kein Bundes- oder Landesgesetz im Sinne von § 97 Abs. 4 S. 2 GWB besteht, ein Tarifvertrag nach § 5 TVG aber für allgemeinverbindlich erklärt worden ist.*)
3. Zur Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien.*)
VolltextIBRRS 2008, 2396
OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.04.2008 - 8 U 228/06
1. Ob ein kommunales Wohnungsbauunternehmen öffentlicher Auftraggeber i. S. des § 98 Nr. 2 GWB ist, bestimmt sich zunächst nach dem Gründungszweck, wie er sich aus seiner Satzung ergibt, es sei denn, der Zweck der Gesellschaft hat sich nach der Gründung verändert.*)
2. Den Anspruchsteller trifft die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatbestandsvoraussetzungen eines Anspruchs aus § 823 Abs. 2 BGB bzw. § 280 BGB i. V. mit den Schutzvorschriften des GWB.*)
VolltextIBRRS 2008, 2394
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.07.2008 - 15 Verg 5/08
1. Zur Frage, ob die vor der mündlichen Verhandlung vor dem Vergabesenat im Beschwerdeverfahren ohne Zustimmung des Beschwerdegegners erklärte Rücknahme wirksam ist.*)
2. Zur Frage der Kostentragungspflicht, wenn die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag des Antragstellers zurückgewiesen hat und der Antragsteller (nach Hinweis des Vergabesenats) im Beschwerdeverfahren den Nachprüfungsantrag zurücknimmt.*)
VolltextIBRRS 2008, 5089
VK Bund, Beschluss vom 08.02.2008 - VK 3-29/08
1. Die nachträgliche Änderung der Verdingungsunterlagen ist kein Indiz dafür, dass der Ausschreibung die notwendige Ausschreibungsreife fehlte (§ 16 Nr. 1 VOL/A). Ein Verstoß gegen § 16 Nr. 1 VOL/A liegt vielmehr nur vor, wenn der Auftraggeber den Bietern zu Beginn der Angebotsfrist nur unvollständige Verdingungsunterlagen zur Verfügung stellen kann, so dass diese Inhalt und Umfang der geforderten Leistung nicht beurteilen können.
2. Legt der Bieter seinen Angeboten die erste und damit eine veraltete Version der Verdingungsunterlagen zugrunde, gibt er Angebote mit geänderten Verdingungsunterlagen ab und ist mit diesen Angeboten zwingend von der Wertung auszuschließen.
VolltextIBRRS 2008, 2385
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.03.2008 - VK-SH 2/08
1. Zur Klärung des Angebotsinhaltes ist allein auf das Angebot selbst und die im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebots abgegebenen Erklärungen abzustellen.*)
2. Eine Forderung der EFB-Preisblätter, die nicht bereits mit dem Angebot vorzulegen waren, wird nicht deshalb entbehrlich, weil die Antragstellerin die Preisblätter (unvollständig ausgefüllt) schon mit dem Angebot selbst abgegeben hat.*)
3. Erst das ausdrückliche Fordern von zusammen mit dem Angebot abzugebenden Erklärungen durch die Vergabestelle macht diese zum (geforderten) Bestandteil des Angebots im Sinne der §§ 21 und 25 VOB/A. Nur soweit für den Zeitpunkt der Angebotsabgabe geforderte Erklärungen nicht vorliegen, ist der Angebotsausschluss nach § 25 Abs. 1 VOB/A geboten. Für alle anderen Erklärungen, die erst auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen sind, sind die §§ 25 und 21 VOB nicht anwendbar, sondern allein die Vorschrift des § 24 VOB.*)
4. Sind Erklärungen durch den Auftraggeber als nicht wettbewerbserheblich eingestuft worden, kann der Bieter diese Entscheidung nicht ändern. Daher können dem Bieter auch keine Wettbewerbsvor- oder -nachteile durch ein mögliches Nachbessern bereits vorgelegter Unterlagen erwachsen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2382
OLG Celle, Beschluss vom 31.07.2008 - 13 Verg 3/08
1. Werden mehrere Rügen erhoben, ist für jede dieser Rügen gesondert zu prüfen, ob sie zulässig ist. Bevor sie gem. § 112 Abs. 1 S. 3 GWB von einer mündlichen Verhandlung absieht, muss die Vergabekammer deshalb zunächst aufgliedern, ggf. aufklären, welche einzelnen Rügen erhoben werden.*)
2. Soweit ein Bieter aufgrund solcher Umstände ausgeschlossen wird, die die Antragstellerin früher hätte rügen können und müssen, muss auch ein gegen den Ausschluss gerichteter Nachprüfungsantrag unzulässig sein.*)
VolltextIBRRS 2008, 2379
BGH, Urteil vom 10.06.2008 - X ZR 78/07
Zur Auslegung von Vergabeunterlagen, nach denen der Bieter bei beabsichtigter Übertragung von Teilen der Leistung auf Nachunternehmer in seinem Angebot Art und Umfang der durch Subunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmer benennen muss und zu denen ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gehört.*)
IBRRS 2008, 2356
OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 3/08
Vergibt ein öffentlich-rechtlicher Aufgabenträger in Sachsen die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport) an einen privaten Unternehmer, so unterliegt dies dem Vergaberecht, weil der Leistungserbringer bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben nicht hoheitlich tätig wird und deshalb eine aus Art. 45, 55 EG-Vertrag abzuleitende vergaberechtliche Bereichsausnahme nicht vorliegt. (Abweichung von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.2006, VergabeR 2006, 787).*)
VolltextIBRRS 2008, 2355
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.07.2008 - Verg W 10/08
1. Nebenangeboten können nur gewertet werden, wenn nicht nur rein formale Wertungsvoraussetzungen aufgestellt sind; es müssen auch leistungsbezogene, d. h. sachlich-technische Vorgaben vorhanden sein.
Hierfür genügt eine Bezugnahme auf das Regelwerk "Richtzeichnungen für Ingenieurbauten in der Sammlung Brücken- und Ingenieurbau".
2. Auf der ersten Wertungsstufe ist bei einem Nebenangebot zu prüfen, ob es so gestaltet ist, dass es überhaupt prüfbar ist.
3. Die Erfüllung von Mindestanforderungen ist schon begrifflich kein Äquivalent für die Gleichwertigkeit, sondern lediglich das Minimum dessen, was der Auftraggeber vorgibt, um überhaupt im Übrigen in die Gleichwertigkeitsprüfung einzutreten. Der bloße Umstand, dass das Nebenangebot den vorgegebenen Mindestbedingungen entspricht, führt deshalb nicht zur Annahme seiner Gleichwertigkeit mit dem Amtsvorschlag.
4. Ein Nebenangebot muss in qualitativer wie quantitativer Hinsicht gegenüber dem Hauptangebot bzw. dem Amtsvorschlag gleichwertig sein.
VolltextIBRRS 2008, 2349
OLG Koblenz, Urteil vom 24.05.2006 - 6 U 1273/03
1. Auch wenn ein Einheitspreis außergewöhnlich hoch oder niedrig ist - sei es aus spekulativen Gründen, sei es aufgrund eines Kalkulationsfehlers - erlaubt eine Nachtragsberechnung gemäß § 2 Nr. 3 und 5 VOB/B grundsätzlich keine Korrekturen bezüglich dieses Preises.
2. Im Rahmen der Neuberechnung der Einheitspreise nach § 2 Nr. 3 VOB/B trägt der Unternehmer die volle Beweislast für die Höhe des kalkulierten Gewinns.
3. Kann der Auftragnehmer diesen Beweis nicht durch Vorlage der Urkalkulation führen, ist eine Schätzung gemäß § 287 ZPO anhand von Erfahrungswerten unter Beachtung des vertraglichen Preisniveaus möglich. Für die Ermittlung der Selbstkosten sind aus der Bandbreite der erfahrungsgemäß üblichen Kosten die jeweils höchsten zugrunde zu legen.
IBRRS 2008, 2344
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.05.2008 - 1 VK LVwA 5/08
1. Die Feststellung der Erstattungspflichtigkeit von dem Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren entstandener Gebühren und Auslagen ist im Falle der Erledigung durch Antragsrücknahme nicht durch §§ 128 Abs. 4 GWB, 80 VwVfG gedeckt.
2. Eine Analogie anderer Kostenvorschriften kommt nicht in Betracht.
3. Daher trägt jede Partei die ihr entstandenen Kosten selbst, wenn sich das Nachprüfungsverfahren durch Antragsrücknahme erledigt.
VolltextIBRRS 2008, 2340
VK Lüneburg, Beschluss vom 05.03.2008 - VgK-03/2008
Eine Beteiligung von konzernverbundenen oder personell verbundenen Bewerberfirmen an ein und demselben Vergabeverfahren ohne konkreten Nachweis einer Wettbewerbsbeschränkung ist kein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten.
VolltextIBRRS 2008, 2298
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2008 - Verg W 2/08
1. Über die Höhe der Gebühren für Amtshandlungen der Vergabekammern entscheidet die Vergabekammer nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Vergabesenat darf die Gebührenfestsetzung nur darauf überprüfen, ob sie ermessensfehlerhaft ist.*)
2. Bei der Festsetzung der Gebühren der Vergabekammer ist das Kostendeckungsprinzip und das Äquivalenzprinzip zu beachten. Es ist nicht zu beanstanden, dass Vergabekammern die Basisgebühr mit Hilfe einer Tabelle ermitteln, die auf die wirtschaftliche Bedeutung des Nachprüfungsgegenstandes abstellen, und dass sie ihrer Gebührenbemessung die Gebührenstaffel der Vergabekammern des Bundes zugrunde legen.*)
3. Die Gebühren können von 25.000 € auf 50.000 € erhöht werden, wenn der Auftragswert um knapp das 16fache über dem Auftragswert liegt, für den der Gebührenbetrag von 25.000 anzusetzen ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 2297
OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2008 - Verg W 11/06
Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer hat der unterliegende Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 162 Abs. 3 VwGO aus Gründen der Billigkeit zu tragen, wenn der Antragsteller sich mit dem Nachprüfungsantrag in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (insoweit Aufgabe OLG Brandenburg, 6 Verg 1/99).*)
VolltextIBRRS 2008, 2290
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.05.2008 - VK-SH 6/08
1. Ein Antragsteller ist nur antragsbefugt, soweit er die Verletzung eigener Rechte geltend macht. Die Geltendmachung einer Vergaberechtsverletzung, deren Korrektur lediglich die Rechtsposition eines Dritten verbessert, lässt die Antragsbefugnis entfallen.*)
2. Die Mitteilung des Auftraggebers an einen Bieter im Verhandlungsverfahren, diesen nach Abgabe eines indikativen Angebots nicht zu Verhandlungen aufzufordern, stellt keine ordnungsgemäße Vorabinformation gemäß § 13 VgV dar.*)
3. Auch im Laufe eines Verhandlungsverfahrens ausgeschiedene Bieter bedürfen einer vollständigen Information nach § 13 VgV.*)
4. § 13 VgV ist im Rahmen von de-facto-Vergaben entsprechend anzuwenden, soweit ein oder mehrere Unternehmen ihr Interesse an dem Auftrag bekundet haben.*)
5. Das Wesen des Verhandlungsverfahrens ist ein nach Ablauf der Angebotsfrist beginnender dynamischer Prozess, in dem sich durch Verhandlungen sowohl auf Nachfrage- als auch auf Angebotsseite Veränderungen ergeben können. Seine Grenze findet das Verhandlungsverfahren in dem den Vergabeunterlagen zugrunde gelegten Auftragsgegenstand. So darf nur das beschafft werden, was vom Auftragsgegenstand noch gedeckt ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 2285
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.04.2008 - VK-SH 3/08
1. Die DIN EN ISO 9001:2000 ist eine Qualitätsmanagementnorm und keine Zertifizierung eines Umweltmanagements.*)
2. Eine nach Eingang der Angebote erfolgte Festlegung der Gewichtungskoeffizienten für Unterkriterien ist grundsätzlich wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot nicht zulässig. Die genauen Gewichtungen der einzelnen Unterkriterien stellen Angaben dar, die kalkulationserheblich sein können. Welche kalkulatorischen Spielräume für die Preisgestaltung bestehen, kann der Bieter erst sachgerecht beurteilen, wenn für ihn transparent ist, wie seine Stellung in Bezug auf die weiteren Wertungskriterien ist.*)
3. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wäre nur denkbar, wenn im Rahmen der nachträglichen Gewichtung alle Unterkriterien gleich gewichtet werden und die Bieter davon ausgehen konnten.*)
VolltextIBRRS 2008, 2281
OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.06.2008 - Verg W 4/08
1. Ein reiner Grundstücksveräußerungsvertrag ohne Bauverpflichtung des Käufers stellt keinen öffentlichen Bauauftrag dar.
2. Die Kostenfolge bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung von § 516 Abs. 3 ZPO.
3. Geht der die Nachprüfung beantragende Bieter davon aus, dass eine Baukonzession vergeben wird, muss der Streitwert nach diesem behaupteten vergabepflichtigen Vorgang bemessen werden. Es kommt dann nicht darauf an, ob im Nachprüfungsverfahren das Vorliegen einer solchen Baukonzession festgestellt wird oder nicht.
4. Bei einer Baukonzession stellt das Nutzungsrecht die "Vergütung" des Konzessionärs dar. Bei einem Nachprüfungsverfahren, das eine Baukonzession zum Gegenstand hat, bemisst sich der Beschwerdewert deshalb am Wert dieses Nutzungsrechts, der nur geschätzt werden kann. Bei der Schätzung kann mangels anderweitiger Anhaltspunkte auf den Wert der vom Konzessionär zu erbringenden Bauleistungen zurückgegriffen werden. Der Grundstückskaufpreis ist im Rahmen des Streitwerts nicht zu berücksichtigen, genauso wenig wie Planungs-, Vermietungs- und weitere Kosten.
5. Streitwertfestsetzungen der Vergabesenate in Beschwerdeverfahren gemäß §§ 116 ff GWB sind stets nur Nebenentscheidungen und keine Entscheidung zur Hauptsache. Divergenzen bei Nebenentscheidungen begründen deshalb keine Pflicht zur Vorlage an den Bundesgerichtshof.
VolltextIBRRS 2008, 2280
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.04.2008 - VK-SH 4/08
1. Die Antragsbefugnis ist grundsätzlich an eine Angebotsabgabe bzw. an eine Teilnahme im Vergabeverfahren geknüpft. Ist die ursprüngliche Bieterin im Teilnahmewettbewerb aufgetreten und hat auch sie das indikative Angebot abgegeben, so ist auch dann allein sie antragsbefugt, wenn sie im Laufe des Vergabeverfahrens eine Holding gründet, die das letztverbindliche Angebot abgibt.*)
2. Der Zulässigkeit eines Antrags steht nicht entgegen, dass der Antragsteller gleichzeitig mit seiner rechtzeitigen Rüge gegenüber dem Auftraggeber seinen Nachprüfungsantrag stellt. Insofern kann es nicht im Interesse des Beschleunigungsgrundsatzes sein, den Antrag zunächst als unzulässig abzuweisen und einem sodann erwarteten neuen Antrag entgegenzusehen.*)
3. Der Vergabestelle steht im Rahmen ihrer Wertung ein weiter Beurteilungsspielraum zu. Da innerhalb des Beurteilungsspielraums nicht nur eine einzige richtige Lösung vertretbar ist, ist Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens nur die Frage, ob die Vergabestelle die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums bei ihrer Wertung überschritten hat.*)
4. Das für ein Wertungskriterium aufgestellte Berechnungssystem gilt nicht automatisch für alle weiteren Wertungskriterien. Dies ist auch vergaberechtlich nicht geboten.*)
5. Das Verhandlungsverfahren ist von beidseitigen Verhandlungen geprägt. Zweifelhaft ist die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens dann, wenn die Leistung derart erschöpfend beschreibbar ist, dass der öffentliche Auftraggeber in der Lage ist, ein umfangreiches Vertragswerk vorzulegen, von dessen Inhalt er eigentlich nicht mehr abweichen will und echte Verhandlungen kaum mehr zulässt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2278
OLG Celle, Beschluss vom 23.06.2008 - 13 Verg 10/07
Eine Anrechnung der für die Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten vor der Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr i. S. der Vorbemerkung 3 Abs. 4 (VV) RVG auf die Verfahrensgebühr des anschließenden Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.*)
VolltextIBRRS 2008, 5081
OLG Bremen, Beschluss vom 13.03.2008 - Verg 51/07
1. Müssen die potenziellen Pächter für ein Grundstück nicht nur den Pachtzins angeben, sondern auch ein „Konzept zur Nutzung des Standorts”, welches alle für die Errichtung eines Windparks auf den angedienten Pachtgrundstücken erforderlichen Baumaßnahmen im Detail aufführen muss, detailliert darlegen, und ist der obsiegende Pächter zudem verpflichtet, innerhalb eines Jahres die Windkraftanlagen gemäß dem vorgelegten Nutzungskonzept zu erstellen und in Betrieb zu nehmen, so handelt es sich bei den ausgeschriebenen Verträgen um eine in die formale Rechtsform des Pachtvertrags eingekleidete öffentliche Baukonzession, auf die das Vergaberecht anzuwenden ist.
2. Dass die zu errichtenden Anlagen nicht Eigentum der Verpächterin werden sollen, sondern im Gegenteil nach Ablauf des auf 20 Jahre befristeten Pachtvertrags auf Kosten des Pächters zu beseitigen sind, ist ohne Relevanz.
VolltextIBRRS 2008, 2257
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.05.2008 - VK-SH 5/08
1. Ergibt sich aus dem Kontext der Verdingungsunterlagen, welche bauseitigen Anforderungen, welche Bauaufgabe ein Nebenangebot zu erfüllen hat, bedarf es keiner zusätzlichen separaten Festlegung von Mindestanforderungen.*)
2. Ob ein Nebenangebot angesichts der nunmehr zwingend von dem öffentlichen Auftraggeber aufzustellenden Mindestbedingungen noch immer einer Gleichwertigkeitsprüfung zu unterziehen ist, erscheint zumindest zweifelhaft.*)
VolltextIBRRS 2008, 2253
VK Nordbayern, Beschluss vom 02.07.2008 - 21.VK-3194-29/08
1. Tritt die reine Baumaßnahme gegenüber einer Lieferleistung zurück, ist der Schwellenwert nach § 2 Nr. 3 VgV heranzuziehen.*)
2. Nach Art. 53 Abs. 1 a) der Richtlinie 2004/18/EG vom 31.03.2004, der in § 25 a Nr. 1 Abs. 1 VOL/A seinen Niederschlag gefunden hat, steht nichts entgegen, dass die VSt umweltbezogene Aspekte in ihre Zuschlagskriterien aufnimmt.*)
3. Es liegt im Gestaltungsermessen der Vergabestelle, Newcomer zuzulassen und auf die Vorlage von Referenzen zu verzichten.*)
4. Grundsätzlich ist ein Bieter nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a VOL/A zwingend auszuschließen, wenn die Vorlage von Nachweisen klar, eindeutig und zumutbar mit der Angebotsabgabe gefordert war und das Angebot die entsprechenden Nachweise nicht oder nicht vollständig enthält (im vorliegenden Fall war die von der VSt geforderte Nachweisführung durch einen neutralen Dritten für die Bieter nicht zumutbar).*)
VolltextIBRRS 2008, 2238
OLG München, Beschluss vom 18.07.2008 - Verg 13/08
Der Schweißnachweis DIN 18800-7, Klasse B ist ein anderer Nachweis im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 g VOB/A. Hält der Auftraggeber die Vorlage dieses Nachweises für erforderlich, muss er sich dies in der Bekanntmachung und den Verdingungsunterlagen konkret vorbehalten. Unterbleibt der Vorbehalt, kann der fehlende Nachweis nicht im Rahmen der Eignungsprüfung als Kriterium herangezogen werden.*)
VolltextIBRRS 2008, 2222
OLG Jena, Urteil vom 17.01.2007 - 2 U 1091/05
1. Eine Nachtragsvereinbarung, bei der die Vertragsparteien wissen, dass die Vergütung durch den öffentlichen Auftraggeber unter gröblicher Verletzung der Grundsätze sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung erfolgt, ist nichtig.
2. Ein gröblicher Verstoß kann sich nicht nur aus einer erheblichen Überteuerung (hier von über 50%), sondern auch aus den Begleitumständen des Vertragsschlusses ergeben.
VolltextIBRRS 2008, 2215
OLG Koblenz, Beschluss vom 15.07.2008 - 1 Verg 2/08
1. Es ist zweifelhaft, ob in einem Schriftstück, das nicht zu den Verdingungsunterlagen gehört, sondern vom Bieter als Anlage zum Angebot selbst hergestellt wurde, begrifflich überhaupt eine Änderung an den Verdingungsunterlagen enthalten sein kann.*)
2. Ein von verbindlichen Vorgaben der Vergabestelle in einem wesentlichen Punkt abweichendes Angebot ist kein Hauptangebot und kann als Nebenangebot nur dann gewertet werden, wenn es u.a. den in § 21 Nr. 3 VOB/A geregelten formalen Anforderungen genügt.*)
3. Ein vom Bieter vorzulegender Bauzeitenplan ist ein Teil der empfangsbedürftigen Willenserklärung "Angebot", deren Erklärungsinhalt, ausgehend vom Wortlaut, aber nicht darauf beschränkt, durch eine Gesamtwürdigung zu ermitteln ist, bei der auch außerhalb der Erklärung liegende Umstände zu berücksichtigen sind.*)
4. Dem Wortlaut kommt bei der Auslegung entscheidende Bedeutung zu, wenn sich weder aus dem übrigen Angebotstext noch aus sonstigen Umständen Anhaltspunkte für die Annahme ergeben, das objektiv Erklärte habe nicht dem wahren Willen des Erklärenden entsprochen.*)
5. Die Vergabestelle - oder ein "objektiver Dritter" - ist nicht verpflichtet - und mangels Kenntnis von den Kalkulationsgrundlagen des Bieters meist auch überhaupt nicht in der Lage -, eine von den Vorgaben der Vergabestelle abweichende Ausführungsweise durchzukalkulieren und nach eventueller Feststellung einer Unwirtschaftlichkeit daraus den Schluss zu ziehen, die Variante sei versehentlich angeboten worden.*)
6. § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A gibt dem Auftraggeber nur die Möglichkeit, ein eigenes Informationsbedürfnis befriedigen, wenn ihm irgendetwas an dem, was ein Bieter vorgelegt hat, unklar ist.*)
7. Außerhalb des nach § 24 VOB/A Zulässigen liegende "Nachverhandlungen" der Vergabestelle mit einem Bieter begründen keinen Anspruch anderer Bieter auf Gleichbehandlung.*)
IBRRS 2008, 2214
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.03.2008 - 17 Verg 8/07
1. Als Normadressat des § 13 Satz 1 VgV kommt nach Wortlaut, Sinn und Zweck der Regelung nur ein Bieter in Betracht, der gegenüber der Vergabestelle ein Angebot abgegeben hat.*)
2. Ein bloßer Auftragsbewerber eines Teilnahmewettbewerbs kann aus dieser Vorschrift keine Rechte für sich herleiten. Ihm steht lediglich ein verhaltener Anspruch gemäß § 27a VOB/A bzw. § 27b VOL/A zu, dessen Verletzung jedoch nicht zu des Sanktion des § 13 S. 6 VgV führt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2132
OLG Schleswig, Beschluss vom 20.03.2008 - 1 Verg 6/07
1. Die Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags als "offensichtlich unbegründet" durch die Vergabekammer soll die Ausnahme bleiben; sie kommt nicht in Betracht, wenn die "Offensichtlichkeit" aus Sachverhaltselementen entnommen worden ist, zu denen im Nachprüfungsverfahren keine Akteneinsicht gewährt worden ist.*)
2. Vergaberügen gegen eine Bewertungsmatrix sind unverzüglich nach ihrer Mitteilung zu erheben. Unterbleibt dies, kann im Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nur noch die Anwendung der Vergabekriterien, nicht aber das Wertungssystem angegriffen werden.*)
3. Die in einem vorgezogenen Teilnahmewettbewerb erfolgte Auswahl einzelner Teilnehmer zum Angebotsverfahren kann im nachfolgenden Angebotsverfahren noch angegriffen werden, wenn die Vergabestelle den Bietern die Namen der anderen Teilnehmer nicht bekanntgegeben und auch nicht darüber informiert hat, inwieweit deren Eignung (Referenzen) zuvor geprüft worden sind.*)
4. Im Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren ist § 107 Abs. 3 GWB nicht anwendbar. Wird hier dem Beschleunigungsgebot (§ 113 Abs. 1 Satz 2 GWB) zuwider verzögert vorgetragen, kann das Gericht mit einer Fristsetzung gem. § 120 Abs. 2 i. V. m. § 70 Abs. 3 GWB reagieren.*)
5. Ob durch einen eingeschränkten Beschwerdeantrag der Beschluss der Vergabekammer in dem Sinne "zum Teil" bestandskräftig werden kann, dass die Wertung einzelner Angebote im Beschwerdeverfahren nicht mehr angreifbar ist, ist jedenfalls hinsichtlich solcher Vergaberügen, die aus dem Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot (§ 97 Abs. 1, 2 GWB) abgeleitet werden, zweifelhaft. Diese Rügen müssen zur Gewährleistung eines effektiven Vergaberechtsschutzes im Falle ihres Erfolges alle Angebote erreichen, die im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung berücksichtigt worden sind.*)
6. Eine Aufhebung des Vergabeverfahrens kann nur beansprucht werden, wenn das bisherige Verfahren an schweren, auch durch eine Nachholung oder Wiederholung einzelner Verfahrensschritte nicht (mehr) heilbaren Mängeln leidet.*)
7. Die technische Leistungsfähigkeit der Bieter ist ein Eignungskriterium, dessen Erfüllung auf der Grundlage der geforderten Angaben der Bieter zu prüfen ist. Die Vergabestelle hat insoweit eine Prognoseentscheidung in Bezug auf den konkret anstehenden Auftrag zu treffen, um die im Falle der Beauftragung entstehenden Risiken aus einer nicht anforderungsgerechten technischen Leistungsfähigkeit zu minimieren. Dabei kommt ihr ein Beurteilungsspielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist.*)
8. Sollen als Referenzen "vergleichbare" Leistungen angegeben werden, hat die Vergabestelle auftragsbezogen darüber zu urteilen, inwieweit die Vergleichbarkeit gegeben ist, es sei denn, zur Qualität der geforderten Referenzen werden bestimmte Mindestbedingungen vorgegeben.*)
9. Der Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignung vom Angebotsverfahren erfordert konkrete Anhaltspunkte, die zuverlässige Rückschlüsse auf dessen mangelnde Leistungsfähigkeit ermöglichen.*)
10. Die Haupt- und Unterkriterien für die Angebotswertung sind vorab bekanntzugeben. Im Vergabevermerk ist die Angebotswertung zeitnah schriftlich zu dokumentieren.*)
11. Die Zuteilung von Wertungspunkten kann auch aus einer "vergleichenden" Betrachtung der vorgelegten Angebote abgeleitet werden. Eine "abstrakt" (vor-)definierte Punkteskala mag bei "statisch" zu beurteilenden Beschaffungsobjekten möglich sein. Bei der Beschaffung eines größeren technischen Systems, das teilweise erst im Laufe des Vergabeverfahrens definiert wird, ist eine vorab erfolgende Festlegung von detaillierten Bewertungsskalen ausgeschlossen.*)
12. Die Zuteilung der Bewertungspunkte im Einzelnen ist gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbar. Das Gericht kann seine Beurteilung nicht an die Stelle derjenigen der Vergabestelle setzen.*)
IBRRS 2008, 2112
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.05.2008 - 1 VK LVwA 03/08
1. Für die positive Kenntnis im Sinn von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ausreichend das Wissen um einen Sachverhalt, der aus subjektiver Sicht des Bieters den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt, und der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.
2. In einfach gelagerten Fällen beträgt die zeitliche Grenze für eine unverzügliche Rüge höchstens sechs Kalendertage.
3. Es besteht kein Akteneinsichtsrecht bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag.
VolltextIBRRS 2008, 2002
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.02.2008 - 15 A 2568/05
Eine Vergaberechtswidrigkeit schließt nicht als solche die Beitragsfähigkeit von Aufwand eines Straßenausbaus aus, sondern nur insoweit, als sie zu einem erhöhten Aufwand geführt hat.*)
IBRRS 2008, 1949
OLG Naumburg, Beschluss vom 29.04.2008 - 1 W 14/08
1. Primärrechtsschutz bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen kann jedenfalls dann nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn der Auftrag bereits erteilt ist.*)
2. Für Feststellungen besteht regelmäßig kein Feststellungsinteresse.*)
3. Es kann offen bleiben, inwieweit im Vergabeverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des 4. Teils des GWB subjektive Rechte der Bewerber bzw. Bieter auf Einhaltung der Verfahrensvorschriften der VOB/A bestehen.*)
VolltextIBRRS 2008, 1948
OLG Naumburg, Beschluss vom 13.05.2008 - 1 Verg 3/08
1. Die angebliche Unklarheit, Zweifelhaftigkeit oder Mehrdeutigkeit eines Punktbewertungssystems, welches den Bietern mit den Verdingungsunterlagen bekannt gemacht worden ist, ist regelmäßig in der Angebotsphase zu rügen. Für die laienhafte rechtliche Bewertung des Inhalts der Bekanntmachung der Zuschlagskriterien als nicht ausreichend transparent kommt es nur darauf an, ob ein Bieter sich aufgrund der gegebenen Informationen im Stande sieht, ein wettbewerbsfähiges Angebot zu erstellen, oder nicht. Es ist regelmäßig auch ohne rechtliche Beratung möglich zu entscheiden, ob der Inhalt der Verdingungsunterlagen aus fachlicher Sicht erkennen lässt, worauf es dem Auftraggeber ankommt und ob die vorgenommenen Einstufungen für die Punkteverteilung für einen branchen- und fachkundigen Bieter eindeutig verständlich sind oder nicht.*)
2. Ebenso kann ein fachkundiger Bieter ohne eingehende rechtliche Beratung beurteilen, ob "Ca."-Angaben bei den Abmessungen von Einrichtungsgegenständen die verlangte Leistung hinreichend genau beschreiben oder nicht.*)
3. Nach Aufhebung eines Offenen Verfahrens mit der Begründung, dass ausschließlich unvollständige bzw. von den Verdingungsunterlagen abweichende und daher nach § 25 Nr. 1 VOB/A auszuschließende Angebote eingegangen waren, kann der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren ohne (erneute) Vergabebekanntmachung auch unter Einbeziehung weiterer Unternehmen als der Bieter des vorangegangenen Offenen Verfahrens durchführen (§ 3a Nr. 6 lit. b) VOB/A). Für die Zulässigkeit seiner Wahl der Vergabeart ist es unerheblich, ob er sich von Anfang rechtlich darüber im Klaren war, auf welche Rechtsnorm er diese Wahl stützen kann.*)
4. Die Vorschrift des § 22 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VOB/A - Bieteröffentlichkeit des Angebotseröffnungstermins - gilt nicht im Verhandlungsverfahren.*)
5. Zurückweisung des Antrags nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB trotz u.U. vorliegender Vergaberechtsverletzung, soweit durch deren Beseitigung eine Verbesserung der Zuschlagschancen des Antragstellers nicht zu erwarten ist (hier: maximal mögliche Veränderung des Punktestandes ohne Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis).*)
IBRRS 2008, 1947
VK Brandenburg, Beschluss vom 22.05.2008 - VK 11/08
1. Dass für die Vergabe nur ein Bieter im Sinne des § 4 Nr. 4 a infrage kommt, hat der Auftraggeber zu bewiesen. Der Auftraggeber kommt dieser Beweislast nicht bereits dadurch nach, indem er beweist, dass ein bestimmter Anbieter den Auftrag am besten ausführen kann, sondern er muss beweisen, dass alleine dieser Anbieter für die Ausführung des Auftrags in Betracht kommt.
2. Zu der Frage, wann eine Freihändige Vergabe aus Gründen der Geheimhaltung erforderlich ist (VOL/A § 3 Nr. 4 g).
3. Zu den Anforderungen an die Bekanntmachung einer öffentlichen Ausschreibung (VOL/A § 17).
VolltextIBRRS 2008, 5293
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.02.2008 - VK-SH 29/07
1. Der Nachweis der technischen Ausrüstung gem. § 8 Nr. 3 Abs. 1 lit. d VOB/A gehört nicht zu den von der Präqualifikation ersetzbaren Eignungsnachweisen.*)
2. Der Gleichbehandlungsgebot wird verletzt, wenn neben dem Ausschluss der Antragstellerofferte auch hinsichtlich der weiteren noch in der Wertung verbliebenen Angebote ein zwingender Ausschlussgrund besteht und auf eines dieser Angebote der Zuschlag erteilt werden soll. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Angebotsmängel identisch oder gleichartig sind, sondern auf deren Gleichwertigkeit, d.h. sie müssen auf der Rechtsfolgenseite dieselbe Konsequenz (hier Ausschluss) nach sich ziehen.*)
VolltextIBRRS 2008, 5292
OLG Schleswig, Beschluss vom 21.05.2008 - 1 Verg 1/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 1917
VK Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2008 - VK 9/08
1. Die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag fehlt, wenn das Rechtsschutzbegehren in materiellrechtlicher Hinsicht ausschließlich der Begünstigung eines Dritten dient.
2. Die Aufhebungserklärung ist eine interne, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung der Auftraggeberseite.
3. Die Aufhebungsentscheidung kann in einem Nachprüfungsverfahren überprüft werden.
4. Eine Rüge binnen 14 Kalendertagen bei einem einfachem Sachverhalt ist nicht unverzüglich im Sinn von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.
VolltextIBRRS 2008, 1860
OLG Celle, Urteil vom 25.06.2008 - 14 U 14/08
1. Auch im Vergabeverfahren richtet sich die Auslegung der Bietererklärung und die Beurteilung des Zustandekommens des Vertrages nach den allgemeinen Grundsätzen des BGB.*)
2. Verzögert sich die Vergabe und kommt es innerhalb dieser Zeit zu wesentlichen Preisänderungen oder ist die Einhaltung von verbindlichen Fristen nicht mehr möglich, kann der Zuschlag des öffentlichen Auftraggebers gegenüber dem wegen § 24 Nr. 3 VOB/A nicht abänderbaren Angebot des Bieters ein neues Angebot i.S.d. § 150 Abs. 2 BGB darstellen.*)
3. Die Besonderheiten des Vergaberechts erfordern grundsätzlich keinen besonderen Schutz des öffentlichen Auftraggebers aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gegenüber einem Mehrvergütungsanspruch eines Bieters wegen während der verlängerten Zuschlagsfrist eingetretener Preiserhöhungen.*)
VolltextIBRRS 2008, 1845
VK Nordbayern, Beschluss vom 08.05.2008 - 21.VK-3194-17/08
1. Verstöße gegen das Gebot einer produktneutralen Ausschreibung, die spätestens beim Erstellen des Angebots erkennbar sind, sind mit einer entsprechenden Rüge unverzüglich zu beanstanden (§ 107 Abs. 3 GWB).*)
2. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen, das Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält (§ 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A). Abweichungen von den Vorgaben der Verdingungsunterlagen ändern nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Verdingungsunterlagen in unzulässiger Weise. Ein derartiges Angebot muss schon deshalb unberücksichtigt bleiben, weil es wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht zu dem beabsichtigten Vertragsabschluss führen kann.*)
VolltextIBRRS 2008, 1843
VK Nordbayern, Beschluss vom 23.04.2008 - 21.VK-3194-15/08
1. Zur Rügepflicht (§ 107 Abs. 3 GWB) bzgl. der Einbeziehung der Wartungskosten bei der Wertung des Kriteriums "Preis".
2. Die VSt darf beim Kriterium "Preis" die Wartungskosten in die Wertung grundsätzlich einbeziehen. Dies ist ein übliches Verfahren, um die Wirtschaftlichkeit eines Angebotes zu ermitteln.
3. Die VSt ist nicht verpflichtet, Fabrikatsangaben im Angebot zu verlangen; sie darf sie nach der Angebotsöffnung im Rahmen der Aufklärung nachfragen.