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Sachgebiet: Vergabe

10758 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 4857
VergabeVergabe
Andere Wertungskriterien in Nebenangeboten?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2007 - VK-24/2007-L

1. Die Vergabe eines öffentlichen Auftrags ist auch dann anzunehmen, wenn der Empfänger der Leistung nicht die Vergabestelle selbst, sondern eine von ihr und einem privaten Partner noch zu gründende Handelsgesellschaft ist, wenn eine nochmalige Ansprache des Marktes auf jeden Fall nicht mehr erfolgen wird. Damit ist der Antragsgegner nach materiellem Verständnis auch Auftraggeber im vergaberechtlichen Sinn und es kann dahinstehen, ob der künftige Bezieher der Leistung, die zu gründende gemeinsame Gesellschaft, seinerseits als öffentlicher Auftraggeber anzusehen ist.*)

2. Bei privilegierten wirtschaftlichen Betätigungen ist es der Kommune ohne Rücksicht auf vorhandene private Anbieter gestattet, diese Tätigkeiten aufzunehmen. Weitere Einschränkungen aus § 107 Abs. 3 Satz 1 GO NRW sind nicht ersichtlich sind. Insbesondere wenn private Anbieter praktisch nicht vorhanden sind, sind keine Gründe erkennbar, bezüglich des öffentlichen Zwecks höhere Anforderungen zu stellen als bei den als "nichtwirtschaftlich" geltenden Betätigungen.*)

3. Eine vergaberechtswidrige Begünstigung eines Bieters durch die von der Vergabestelle gesetzten Bedingungen und Anforderungen ist durch Veränderung dieser Bedingungen und Anforderungen aufzuheben. Der begünstigte Bieter selbst muss jedoch nicht die Folgen der Handlung der Vergabestelle tragen, indem etwa sein Angebot nicht zugelassen würde. Allenfalls, wenn dieser Bieter die ihn vergaberechtswidrig begünstigenden Wettbewerbsbedingungen durch verbotene Einflussnahme (Bestechung, Täuschung) auf die Vergabestelle herbeigeführt hätte, wäre seine Wettbewerbsteilnahme im Hinblick auf seine mangelnde Zuverlässigkeit zu unterbinden.*)

4. Nebenangebote dürfen keinen eigenen, abweichenden Wertungskriterien unterworfen werden.*)

5. Im Verhandlungsverfahren muss ein verhandelter Leistungsgegenstand nicht gleichwertig zu dem Leistungsgegenstand sein, von dem die Vergabestelle zunächst ausgegangen ist. Die Unterscheidung von Haupt- und Nebenangeboten und das Aufstellen von Anforderungen kann im Verhandlungsverfahren damit nicht genau dem entsprechen, was im Offenen und Beschränkt Offenen Verfahren gilt, es sei denn, die Vergabestelle würde zu einem bestimmten Zeitpunkt eines Verhandlungsverfahrens in ein Offenes Verfahren übergehen und den Bietern inhaltlich genau gleiche Angebote abverlangen, wovon nur in Form von Nebenangeboten - also gleichwertig! - abgewichen werden dürfte.*)

6. Weitere Beanstandungen im Nachprüfungsverfahren müssen weder aufgrund der Vorschrift aus § 107 GWB noch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben heraus gesondert gerügt werden. Eine schriftsätzliche Geltendmachung während des Nachprüfungsverfahrens ist ausreichend.*)

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IBRRS 2007, 4848
VergabeVergabe
Wertungskriterien müssen immer bekant gegeben werden

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.05.2007 - Verg W 2/07

1. Zwar unterfallen nachrangige Dienstleistungen einem nur beschränkten Vergaberegime. Es gelten jedoch die vergaberechtlichen Grundregeln wie das Diskriminierungsverbot und das Transparenzgebot. Dagegen verstößt der Auftraggeber, wenn er weder die von ihm herangezogenen Wertungskriterien noch deren Untergewichtung angibt und wenn er die Angebote der Bieter nach unterschiedlichen Kriterien bewertet.*)

2. Ermittelt der Auftraggeber den Gesamtpreis, den er seiner Preiswertung zugrunde legt, nur nicht aus allen von ihm geforderten Preisangaben der Bieter und multipliziert er einzelne Preise mit Mengen, die er mit Aushändigung der Verdingungsunterlagen nicht bekannt gegeben, sondern nach Abgabe der Angebote festgelegt hat, stellt sich seine Preisermittlung aus Sicht der Bieter als das Ergebnis einer Rechenoperation mit mehreren Unbekannten dar. Dies ist mit dem Transparenzgebot nicht zu vereinbaren.*)

3. Ein bei der Vergabe nicht mitwirkender Mitarbeiter des Auftraggebers muss als Bieter nicht ausgeschlossen werden. Soweit dieser Mitarbeiter für die Preiswertung erhebliche Kenntnisse hat, ist der Auftraggeber in der Lage, den Wettbewerbsnachteil der übrigen Bieter dadurch auszugleichen, dass er sie entsprechend unterrichtet.*)

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IBRRS 2007, 4847
VergabeVergabe
Vergabe einer Dienstleistungskonzession (hier: Pferdewetten)

EuGH, Urteil vom 13.09.2007 - Rs. C-260/04

1. Die Vergabe eines Auftrags zur Annahme und Abwicklung von Pferdewetten in Italien ist gemeinschaftsrechtlich als öffentliche Dienstleistungskonzession einzustufen.

2. Zwar sind Verträge über öffentliche Dienstleistungskonzessionen beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts vom Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG ausgenommen, doch müssen die öffentlichen Stellen, die sie schließen, gleichwohl die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen beachten.

3. Das völlige Fehlen von Ausschreibungen zur Vergabe von Konzessionen für die Annahme von Pferdewetten verstößt gegen die Art. 43 und 49 EG-Vertrag und insbesondere den allgemeinen Transparenzgrundsatz und verletzt die Verpflichtung, einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen.

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IBRRS 2007, 5077
VergabeVergabe
Geschäftsgeheimnisse contra wirksamer Rechtsschutz

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 25.10.2007 - Rs. C-450/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4829
VergabeVergabe
Es gilt die mitteleuropäische Sommerzeit!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.09.2007 - VK-SH 21/07

1. Die Entscheidung über die endgültige Nichtzustellung eines Nachprüfungsantrags stellt einen die erste Instanz verfahrensbeendenden Beschluss dar, gegen den die sofortige Beschwerde möglich ist.*)

2. Sämtliche Terminangaben im Geschäftsverkehr beziehen sich auf die jeweils geltende gesetzliche Zeit, während der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) also auf diese, es sei denn, der öffentliche Auftraggeber weist in seinen Verdingungsunterlagen ausdrücklich durch besondere Kennzeichnung auf die Abweichung von der gesetzlichen Zeit hin. Dieser besonderen Kennzeichnungspflicht kann die bloße Verwendung der Abkürzung „MEZ“ ohne weitere Erklärung keinesfalls gerecht werden.*)

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IBRRS 2007, 4828
VergabeVergabe
Kostentragungspflicht nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.08.2007 - VK-SH 19/07

1. Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer (wie hier durch Antragsrücknahme) ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen.*)

2. Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.*)

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IBRRS 2007, 4809
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Grundstückskaufverträge mit Baurealisierungsvorgaben

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2007 - VK-23/2007

Ein auf die Veräußerung eines städtischen Grundstücks gerichteter Grundstückskaufvertrag stellt einen Beschaffungsvorgang dar, wenn darin Baurealisierungsvorgaben festgelegt sind.

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IBRRS 2007, 4807
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Tariftreueerklärung des NU ist keine Verpflichtungserklärung!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.10.2007 - VK-SH 20/07

1. Eine fehlende Nachunternehmerverpflichtungserklärung führt zum Ausschluss des Angebots gemäß §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 b, 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A. Die Erklärung eines Nachunternehmers über die Einhaltung der Tarif- und öffentlich-rechtlichen Baubestimmungen beinhaltet nicht zugleich eine Verpflichtung, für das konkrete Projekt tatsächlich zur Verfügung zu stehen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).

2. Der zwischenzeitliche Ablauf der von der Vergabestelle festgelegten Bindefrist führt nicht notwendigerweise zum Ausschluss des Angebots.*)

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IBRRS 2007, 4795
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 648a BGB: "Öffentlich beherrschte" GmbH muss Sicherheit leisten!

OLG Jena, Urteil vom 22.11.2006 - 7 U 253/06

§ 648a Abs. 6 Nr. 1 BGB, wonach die Absätze 1 - 5 des § 648a BGB keine Anwendung finden, wenn der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist eine Ausnahmevorschrift. Sie ist nicht analog anwendbar auf die Fälle, in denen die Gesellschaftsanteile einer juristischen Person des Privatrechts mehrheitlich oder vollständig im Eigentum von juristischen Personen des öffentlichen Rechts stehen.

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IBRRS 2007, 4789
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Muss VSt bereits im Leistungsverzeichnis Fabrikats-Angaben fordern?

OLG München, Beschluss vom 15.11.2007 - Verg 10/07

Es ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, dass der öffentliche Auftraggeber im Leistungsverzeichnis keine Angaben des Bieters zu dem von ihm angebotenen Fabrikat oder Typ fordert, sondern dies erst im Rahmen einer Aufklärungsverhandlung abfragt.*)

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IBRRS 2007, 4784
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie wird bei Wertungs-/Punktegleichstand entschieden?

VK Nordbayern, Beschluss vom 24.10.2007 - 21.VK-3194-38/07

1. Kommt es aufgrund der verschiedenen Wertungsschritte zu einem Gleichstand zwischen zwei Bietern, steht die VSt vor der Situation, wie sie unter diesen Bewerbern noch eine dem Vergaberecht entsprechende wettbewerbliche Entscheidung treffen kann. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Herbeiführung einer Entscheidung durch Losentscheid im Vergaberecht lediglich die ultima ratio. Solange die VSt also mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, namentlich den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien, noch eine wettbewerbliche Entscheidung für den am ehesten geeigneten Bewerber i.S.d. § 24 Abs. 1 VOF treffen kann, ist sie auch dazu verpflichtet, dies zu tun.*)

2. Über die Vergabe einer freiberuflichen Leistung wird im Rahmen einer wertenden Prognose entschieden. Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bewerber, der aufgrund der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der Auftragskriterien die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach Kapitel 2 der VOF gilt dies umso mehr. Die Formulierung "am ehesten" in § 24 Abs. 1 VOF verdeutlicht, dass es sich um keine eindeutige, objektive Abwägung des Auftraggebers handelt, sondern um eine letztlich subjektive Wertung und Prognose. Im vorliegenden Nachprüfungsverfahren kann deshalb nur überprüft werden, ob der Stadtrat bei seiner Entscheidung von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist und seine Bewertung frei von sachfremden Erwägungen und Willkür ist.*)

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IBRRS 2007, 4783
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Urheberrechtsverstoß nicht im Nachprüfungsverfahren überprüfbar

VK Nordbayern, Beschluss vom 04.10.2007 - 21.VK-3194-41/07

1. Ein Nachprüfungsantrag kann sich nur gegen ein bestimmtes, nach außen gerichtetes Tun oder Unterlassen der Vergabestelle in einem konkreten Vergabeverfahren richten. Ankündigungen oder Absichtserklärungen sind nicht angreifbar. Ein Nachprüfungsantrag, der sich gegen einen internen Akt der Willensbildung richtet, geht ins Leere. Dem entsprechend geht auch eine "Rüge", die bereits im Vorfeld des konkreten Vergabeverfahrens erhoben wird, ins Leere.*)

2. Eine Rüge kann ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn eine Vergabestelle eindeutig zum Ausdruck bringt, dass auch eine Rüge sie unter keinen Umständen veranlassen würde, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen als Vergaberechtsverstoß anzuerkennen. Dies kann der Fall sein, wenn die Vergabestelle bereits die Rüge eines anderen Bieters gegen den selben Verstoß erkennbar endgültig als unberechtigt zurückgewiesen hat. Die bloße Vermutung, eine Rüge werde erfolglos sein, genügt dagegen nicht. Auch die Überzeugung, der Auftraggeber habe bereits "unvermeidbare Tatsachen" mitgeteilt und damit zum Ausdruck gebracht, jeder Widerspruch sei von vornherein sinnlos, macht die Rüge nicht entbehrlich. Allein die Tatsache, dass ein Auftraggeber z.B. mit der Vorabinformation das Ergebnis eines Entscheidungsfindungsprozesses mitgeteilt hat, rechtfertigt nicht den Schluss auf eine Unabänderlichkeit dieser Entscheidung. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren seine Vergabeentscheidung verteidigt.*)

3. Antragsbefugt ist gem. § 107 Abs. 2 GWB, wer ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht und einen entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Mindestvoraussetzung für die Antragsbefugnis wäre gewesen, dass sich die ASt mit einer eigenen Bewerbung am konkreten Vergabeverfahren beteiligt hätten. Sie haben auch nicht schlüssig dargelegt, dass sie durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß an der Angebotsabgabe gehindert gewesen wären. Eine Beteiligung war weder objektiv unmöglich, noch wären die ASt von vorne herein chancenlos gewesen.*)

4. Soweit sich die ASt auf die Verletzung ihres Urheberrechts berufen, so ist dies keine Rechtsposition, die im Nachprüfungsverfahren gem. §§ 107 ff. GWB zu überprüfen ist. Das UrheberrechtsG ist keine Vergabevorschrift i.S.d. § 97 Abs. 7 GWB.*)




IBRRS 2007, 4776
VergabeVergabe
DBE ist öffentlicher Auftraggeber!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2007 - Verg 16/07

Die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe ist öffentliche Auftraggeberin i.S. von § 98 Nr. 2 GWB.*)

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IBRRS 2007, 4775
VergabeVergabe
Vergabe der Erbringung von Sozialleistungsauszahlungen

EuGH, Urteil vom 13.11.2007 - Rs. C-507/03

1. Aus den Art. 9, 14 und 16 Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG ergibt sich, dass die öffentlichen Auftraggeber bei Aufträgen, die unter Anhang IB der Richtlinie fallende Dienstleistungen betreffen, lediglich verpflichtet sind, unter Bezugnahme auf innerstaatliche Normen, die europäische Normen umsetzen, technische Spezifikationen festzulegen, die in den allgemeinen Unterlagen oder in den Vertragsunterlagen für jeden einzelnen Auftrag enthalten sein müssen, und dem Amt für amtliche Veröffentlichungen eine Bekanntmachung über die Ergebnisse dieser Vergabeverfahren zu schicken. Die sonstigen in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahrensvorschriften, insbesondere die die Verpflichtungen zur Ausschreibung mit vorheriger Bekanntmachung betreffenden, gelten für diese Aufträge nicht.

2. Die Vergabe öffentlicher Aufträge bleibt jedoch den fundamentalen Regeln des Gemeinschaftsrechts unterworfen, insbesondere den Grundsätzen des EG-Vertrags im Bereich des Niederlassungsrechts und der Dienstleistungsfreiheit.

3. Soweit an einem Auftrag über Dienstleistungen des Anhangs IB der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG ein eindeutig grenzüberschreitendes Interesse besteht, liegt in seiner ohne jede Transparenz erfolgenden Vergabe an ein im Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers niedergelassenes Unternehmen eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen, die an diesem Auftrag interessiert sein könnten.

4. Es obliegt der Kommission nachzuweisen, dass der fragliche Auftrag, obwohl er sich auf Dienstleistungen des Anhangs IB der Richtlinie 92/50 bezieht, für ein Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen niedergelassen ist, dem der öffentliche Auftraggeber angehört, von eindeutigem Interesse ist und dass dieses nicht in der Lage war, sein Interesse an dem Auftrag zu bekunden, weil es vor dessen Vergabe keinen Zugang zu angemessenen Informationen hatte.

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IBRRS 2007, 4754
VergabeVergabe
Wann liegt Verstoß gegen Chancengleichheit vor?

VK Sachsen, Beschluss vom 03.07.2000 - 1/SVK/53-00

1. Im Hinblick darauf, dass der Vortrag zum drohenden Schaden ohnehin hypothetischer Natur ist, dürfen an seine Darlegung nicht allzu hohe Anforderungen gestellt werden.*)

2. Ein Verstoß gegen die Chancengleichheit liegt immer dann vor, wenn der Auftraggeber sich an ein von ihm selbst vorgegebenes Teilnahmekriterium im Nachhinein nicht mehr hält.*)

3. Ein Auftraggeber hat grundsätzlich einen weiten Bewertungsspielraum bei der Bewertung der Eignung der Bieter. Im Ergebnis eines weitgehend formlosen Verfahrens ist festzustellen, ob der Bieter unter den gegebenen Umständen aufgrund der glaubhaft gemachten Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Leistung zu erbringen. Dieser Spielraum besteht jedoch nur innerhalb der selbst gesetzten Grenzen und Kriterien, die er als maßgeblich für die Eignung und Leistungsfähigkeit der Bieter vorgegeben hat.*)

4. Bei der Entscheidung, ob ein Bieter während der gesamten Vertragsdauer die Leistung uneingeschränkt erbringen kann, handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. In diese sind sämtliche zum Entscheidungszeitpunkt vorliegenden Fakten einzubeziehen.*)

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IBRRS 2007, 4753
VergabeVergabe
Vergaberechtsfehler eines Leistungsverzeichnisses

VK Sachsen, Beschluss vom 03.02.2000 - 1/SVK/2-00

1. Der Vergaberechtsfehler eines nicht vollständig und umfassend erarbeiteten Leistungsverzeichnisses darf nicht erst fast einen Monat nach Erhalt der Verdingungsunterlagen erhoben werden.*)

2. Der Bieter hat als Organisationsverschulden zu vertreten, wenn er in Kenntnis der Bekanntmachung dreier für ihn relevanter Ausschreibungen großzügig (Weihnachts-)Urlaub gewährt.*)

3. Auch die Tatsache, dass Antragstellerin gegenwärtig Leistungserbringerin ist und (bis zur Kündigung) Beiträge zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses erbracht hat, stellt erhöhte Anforderungen an die Unverzüglichkeit der Rüge.*)

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IBRRS 2007, 4752
VergabeVergabe
Vergabe einer Dienstleistung

VK Sachsen, Beschluss vom 16.06.2000 - 1/SVK/50-00

1. Eine unter die in Anhang I B des Abschnitts 2 der VOL/A (Kategorie 17 - Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe) aufgeführten Dienstleistung ist gem. § 1a Nr. 5 Abs. 2 VOL/A nach den Basisparagraphen und den §§ 8a und 28a VOL/A zu vergeben. Hinsichtlich dieser Vorschriften ist somit eine Prüfungskompetenz für ein Nachprüfungsverfahren gegeben. Im Übrigen sind die aus primärem Europarecht stammenden Gebote wie Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot sowie auch das Diskriminierungsverbot, die mittels § 97 GWB für Vergaben öffentlicher Auftraggeber verbindlich sind, auch unterhalb der Schwellenwerte anzuwenden. Ihre Einhaltung muss daher in jedem Fall der Nachprüfung zugänglich sein, erst recht, wenn die Schwellenwerte überschritten sind.*)

2. Ein gem. § 108 GWB gestellter Nachprüfungsantrag ist unverzüglich zu begründen. Hierfür ist ein Zeitraum von wenigen Tagen anzusetzen; die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung kann für die Begründung eines Nachprüfungsantrags erforderlich sein. Die hierdurch entstehende Verzögerung bei der Begründung ist der Antragstellerin jedoch zuzubilligen.*)

3. Es kann auch derjenige ein Nachprüfungsverfahren einleiten, der wegen der vergaberechtswidrigen Ausgestaltung des Vergabeverfahrens an der Angebotsabgabe gehindert wurde, sofern er im behaupteten rechtmäßigen Verfahren ein Angebot abgegeben hätte.*)

4. Zum Entscheidungszeitpunkt waren zu der Frage, wie Laufzeiten von Dienstleistungsverträgen zu bemessen sind, noch keine Entscheidungen zu der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit einer unbefristeten Vergabe bzw. der angemessenen Laufzeit der abzuschließenden Verträge bekannt. Die Antragstellerin hat diesen möglichen Vergabefehler deshalb nicht erkannt, weil sie ihn mangels gesicherter Spruchpraxis nicht erkennen konnte. Die Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB besteht in diesen Fällen nicht.*)

5. Ein Auftraggeber ist gem. § 53 HGrG angehalten, den Markt mindestens in periodischen Abständen darauf hin zu untersuchen, ob er die zu erbringende Dienstleistung nicht auch günstiger beschaffen kann. Eine unbefristete Vergabe ist daher nicht statthaft. Dies gilt erst recht, wenn auf dem fraglichen Marktsegment reger Wettbewerb herrscht.*)

6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein umfassendes Leistungsverzeichnis zu erstellen und den Bietern kein ungewöhnliches Wagnis aufzubürden.*)

7. Der Auftraggeber kann sich auch nicht darauf berufen, dass der gegenwärtige Leistungserbringer für die Kalkulation wesentliche Angaben als Geschäftsgeheimnisse behandelt. Es besteht eine Nebenpflicht aus dem mit ihm geschlossenen Vertrag, dem Auftraggeber die Unterlagen herauszugeben. Der Auftraggeber hätte dies gegebenenfalls gerichtlich geltend machen müssen.*)

8. Wünscht der Auftraggeber über das Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses hinaus von den Bietern weitere Unterlagen (hier: Konzepte), so muss er dies mit hinreichender Deutlichkeit bekannt machen.*)

9. Hat der Auftraggeber hinsichtlich der Eignung der Bieter Anforderungen gesetzt (hier ISO 9001), darf er diese Kriterien nicht nachträglich aufweichen.*)

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IBRRS 2007, 4751
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschreibung des Betriebs einer strahlentherapeutischen Praxis

VG München, Urteil vom 17.10.2007 - M 7 K 05.5966

1. Ob eine Anstalt des öffentlichen Rechts die Pflicht hat, Verträge öffentlich auszuschreiben, ist eine Frage des öffentlichen Rechts.

2. Zur Umdeutung einer Feststellungsklage in eine Leistungsklage.

3. Eine Kreisklinik ist ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.

4. Zu der Frage, ob der eigenständige Betrieb einer strahlentherapeutischen Praxis in einer Kreisklinik eine Dienstleistungskonzession oder einen Dienstleistungsauftrag darstellt, wenn unter einem bestimmten Mindestumsatz keine Miete verlangt wird.

5. Öffentliche Stellen, welche Verträge über Dienstleistungskonzessionen schließen, haben die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten.

6. Die der konzessionserteilenden öffentlichen Stelle obliegende Transparenzpflicht besteht darin, dass zu Gunsten der potenziellen Bieter ein angemessener Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen ist, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind.

7. Eine gemeinschaftsrechtliche Regelung, nach welcher ein Dienstleistungskonzessionsvertrag, der entgegen den Anforderungen der Rechtsprechung geschlossen wurde, nichtig ist, besteht nicht.

8. Die Art. 43, 49 EG-Vertrag haben nicht die Nichtigkeit eines ohne vorherige Ausschreibung vergebenen Vertrags zur Folge.

9. Zur analogen Anwendung des § 13 VgV auf einen Dienstleistungskonzessionsvertrag.

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IBRRS 2007, 4749
VergabeVergabe
Unternehmensbezogene Prüfung der Fachkunde

VK Sachsen, Beschluss vom 11.11.2003 - 1/SVK/122-03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4748
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz

VG Schleswig, Urteil vom 31.08.2004 - 6 A 245/02

1. Das Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein (IFG-SH) gilt auch bei fiskalischen Hilfsgeschäften der Verwaltung.

2. Interessierte Unternehmen können daher nach IFG-SH auch außerhalb eines Vergabenachprüfungsverfahrens Informationen über die Vergabe öffentlicher Aufträge erlangen.

3. Auch bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen richtet sich der Umfang des Akteneinsichtsrecht stets nach einer Abwägung mit dem Offenbarungsinteresse der Allgemeinheit.

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IBRRS 2007, 4746
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zuschlagsverzögerung: AN hat keinen Anspruch auf Mehrvergütung!

LG Saarbrücken, Urteil vom 06.09.2007 - 11 O 142/06

Stimmt der Auftragnehmer der Bindefristverlängerung vorbehaltlos zu, dann hält er sein Angebot in der ursprünglichen Fassung aufrecht, so dass mit der Zuschlagserteilung ein Vertrag mit diesem Inhalt zu Stande kommt und Kosten infolge Bauzeitverzögerung auch nicht aus einer analogen Anwendung des § 2 Nr. 5 VOB/B erstattet werden.

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IBRRS 2007, 4736
VergabeVergabe
Verpflichtung zur Anwendung des Vergaberechts in Auflageform

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.06.2007 - 15 A 1243/05

Eine Gemeinde verstößt nicht gegen eine einem Zuwendungsbescheid beigefügte Auflage, bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks die nach dem Gemeindehaushaltsrecht anzuwendenden Vergabegrundsätze zu beachten, wenn sie den mit der Zuwendung geförderten Auftrag im Wege genehmigten vorzeitigen Beginns vor Erlass des Zuwendungsbescheides unter Verstoß gegen Vergabegrundsätze vergibt.*)

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IBRRS 2007, 4727
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ersatz der Angebotskosten wegen europarechtswidriger Ausschreibung?

OLG Dresden, Beschluss vom 19.10.2007 - 20 U 1047/07

Eine Behörde ist dem günstigsten Bieter nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn nach einer Entscheidung des BVerwG im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ausgeschrieben und die Ausschreibung kurz vor Zuschlagserteilung aufgehoben wird, weil das BVerwG im Hauptsacheverfahren erst europäisches Artenschutzrecht ausreichend berücksichtigt.

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IBRRS 2007, 4718
VergabeVergabe
Vertragsverlängerungsoptionen zulässig?

VK Sachsen, Beschluss vom 24.08.2007 - 1/SVK/054-07

1. Bei Vergaben nach Anhang I B zur VOL/A, 2. Abschnitt, (Kategorie 17, CPCNummer 64), ist der Rechtsweg zur Vergabekammer eröffnet. Es gelten die Basisparagraphen der VOL/A außer den §§ 8a und 28a. Für eine freihändige Vergabe ist dann § 3 Nr. 4 VOL/A zu beachten.*)

2. Vertragsverlängerungsoptionen sind vergaberechtlich zulässig, wenn sie hinsichtlich Laufzeit und Anzahl der zu erwartenden Optionsmöglichkeiten hinreichend bestimmt sind. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt einer Neuvergabe gleich.*)

3. Nach § 13 Satz 6 VgV ist ein Vertrag nichtig, den der öffentliche Auftraggeber unter Verletzung seiner gegenüber den Bietern bestehenden Informationspflicht abschließt. Der Auftraggeber hat die Bieter über den Abschluss einer beabsichtigten freihändigen Vergabe zu informieren. Es kommt eine direkte Anwendung des § 13 VgV in Betracht, die Informationspflicht ergibt sich aus § 4 Abs. 1 VOL/A.*)

4. Nach § 4 Abs. 1 VOL/A hat der Auftraggeber bei einer freihändigen Vergabe den Bewerberkreis zu erkunden. Sofern der Auftraggeber bereits über eine gewisse Marktübersicht verfügt, hat er diese zum Gegenstand seiner Entscheidung über eine Vergabe zu machen. Ausnahmen bedürfen einer besonderer vergaberechtlicher Rechtfertigung und sind nur dann zuzulassen, wenn die Beteiligung mehrerer Unternehmen im Einzelfall nicht möglich oder sonst untunlich wäre. Durch eine Verletzung des § 4 Abs. 1 VOL/A kann der Bieter in seinen Rechten aus § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein.*)

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IBRRS 2007, 4713
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

LG Cottbus, Urteil vom 24.10.2007 - 5 O 99/07

1. Bei Vergabeverfahren für Aufträge unterhalb des Schwellenwerts handelt es sich um nach bürgerlichem Recht zu beurteilende Rechtsverhältnisse.

2. Zwar stellt es weder einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen den allgemeinen Justizgewährungsanspruch dar, wenn der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit für Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts kein besonderes Rechtsschutzsystem zur Verfügung stellt; dies ändert aber nichts daran, dass diese Verfahren bereits vor der Zuschlagserteilung voll gerichtlich überprüfbar sind.

3. Der allgemeine Justizgewährungsanspruch verlangt, dass die bestehenden primären Rechtsschutzmöglichkeiten, soweit dies rechtlich wie faktisch möglich ist, umfassend ausgeschöpft werden.

4. Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem (potentiellen) Bieter und dem Auftraggeber entstehen nicht erst in dem Zeitpunkt der konkreten Angebotsabgabe. Vielmehr entsteht das beiderseitige Rechte und (Schutz-)Pflichten begründende Schuldverhältnis in dem Zeitpunkt, in dem Auftragnehmer sein Interesse an der Teilnahme an der Ausschreibung nach außen hin und für einen unbefangenen objektiven Beobachter eindeutig manifestiert. Regelmäßig wird dies dann der Fall sein, wenn der Auftragnehmer die Ausschreibungsunterlagen vom Auftraggeber anfordert.

5. Auch wenn die Regelungen der VOB/A im Bereich der Aufträge unterhalb der Schwellenwerte nur den Charakter von internen Verwaltungsvorschriften haben, so binden diese die öffentlichen Träger im Wege der Selbstbindung über Art. 3 Abs. 1 GG.

6. Ist das Leistungsverzeichnis lückenhaft und kann deshalb nur der Bieter, der bereits zuvor mit den zu vergebenden Leistungen beauftragt war, korrekt kalkulieren, weil nur er weiß, wie die nicht aufgeführten Leistungen abzurechnen sind, so liegt ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Transparenzgebot vor.

7. In Fällen, in denen das Vergabeverfahren unter derart offensichtlichem Verstoß gegen das Transparenzgebot und die Chancengleichheit aller Bieter stattfindet und die sich abzeichnende Vergabeentscheidung als in grobem Maße rechtswidrig erscheint, tritt das öffentliche Interesse an der schnellen Auftragserteilung hinter dem „Aussetzungsinteresse" des klagenden Bieters zurück.




IBRRS 2007, 4705
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zulässigkeit des Antrags auf Verlängerung des Zuschlagsverbots

OLG München, Beschluss vom 05.11.2007 - Verg 12/07

Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB kann dann nicht bejaht werden, wenn sich das Vergabeverfahren in einem Stadium befindet, in welchem es nicht oder zumindest auf absehbare Zeit nicht zu einem wirksamen Zuschlag kommen kann (hier: Wertung der Angebote und Mitteilung einer Vorabinformation nach § 13 VgV noch nicht erfolgt).*)

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IBRRS 2007, 4704
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VergabeVergabe
Kalkulationsgrundlagen an nur einen Bieter: Aufhebung!

VK Sachsen, Beschluss vom 17.09.2007 - 1/SVK/058-07

Stellt eine Vergabestelle nur einem Bieter wettbewerbs- und preisrelevante Kalkulationsgrundlagen zur Verfügung und macht sie diese anderen Bietern nicht auch zugänglich, liegt ein Verstoß des Auftraggebers gegen § 17 Nr. 6 Absatz 2 VOL/A durch Ungleichbehandlung vor, die mangels vergleichbarer Angebote zur Aufhebung des Vergabeverfahrens führt.*)

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IBRRS 2007, 4703
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VergabeVergabe
Rücknahme des Nachprüfungsantrages in der Beschwerdeinstanz

VK Münster, Beschluss vom 26.10.2007 - VK 25/07

1. Mit der Rücknahme des Nachprüfungsantrages in der Beschwerdeinstanz wird die Rechtshängigkeit beseitigt, und zwar mit der Konsequenz, dass bereits ergangene, aber noch nicht bestandskräftige Vergabekammerbeschlüsse wirkungslos werden. Da ausdrücklich die Rechtshängigkeit rückwirkend entfällt, entfällt auch das durch die Zustellung des Antrags ausgelöste Zuschlagsverbot aus § 115 Abs. 1 GWB.*)

2. Für den Ausschluss eines Angebotes wegen gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierungen kommt es maßgeblich auf den Zeitpunkt der Eintragungen im Handelsregister an.*)

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IBRRS 2007, 4671
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VergabeVergabe
Zulässigkeit der Abfrage von Konzeptideen im Rahmen von § 24 VOF

VK Saarland, Beschluss vom 05.10.2007 - 3 VK 9/2007

1. Bei der Beurteilung der Frage der Unverzüglichkeit der Rüge ist entscheidend auf die Gesamtumstände des jeweiligen konkreten Einzelfalles abzustellen.

2. Eine Rüge, die erst sieben Kalendertage nach der Information gemäß § 13 VgV ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts und in Kenntnis eventueller vergaberechtlicher Probleme aus einem vorausgegangenem Nachprüfungsverfahren erfolgt, ist nicht unverzüglich.

3. Die Abfrage von Konzeptideen in Bezug auf das zu vergebende Planungsprojekt im Rahmen von Auftragsgesprächen ist im Sinne von § 24 Abs.1 VOF / § 16 VOF sachgerecht.

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IBRRS 2007, 4670
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VergabeVergabe
Schadensersatzpflichten prüfen die ordentlichen Gerichte!

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.10.2007 - 1 Verg 7/07

1. Für die Feststellung des Bestehens einer Schadenersatzpflicht des Antragsgegners ist weder die Vergabekammer noch der Vergabesenat zuständig; dies ist Sache der Zivilgerichte.*)

2. Allgemeine Zugangsvoraussetzung für Nachprüfungsverfahren nach § 102 GWB ist, dass das zur Nachprüfung gestellte Vergabeverfahren eine Ausschreibung betrifft, die objektiv der EU-weiten Ausschreibungspflicht unterliegt.*)

3. Nachprüfung der Schätzung des Auftragswertes vor Beginn einer Ausschreibung (hier: Dienstleistungsauftrag mit einem geschätzten Netto-Auftragswert von 199.600 EUR).*)

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IBRRS 2007, 4669
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VergabeVergabe
Wann ist Zuschlag wirksam erteilt?

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.10.2007 - 1 Verg 6/07

1. Antragsgegnerin im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist regelmäßig die als Vergabestelle nach außen in Erscheinung getretene Einrichtung und nicht der tatsächliche öffentliche Auftraggeber, soweit der Nachprüfungsantrag keine entgegenstehenden Anhaltspunkte enthält.*)

2. Ein Zuschlag in einem Vergabeverfahren ist nur dann wirksam erteilt und entfaltet eine das Vergabeverfahren beendende Wirkung, wenn ein wirksamer Vertragsschluss erfolgt ist. Der modifizierte oder verspätete "Zuschlag" ist wegen seines zivilrechtlichen Charakters als neues Angebot (noch) kein verfahrensbeendender Zuschlag.*)

3. Die Rüge einer angeblich vergaberechtswidrigen Aufhebung der Ausschreibung ist unbegründet, wenn zum Zeitpunkt der beanstandeten Maßnahme der Vergabestelle kein zuschlagfähiges Angebot der Antragstellerin mehr vorlag.*)

4. Eine inhaltliche Änderung des eigenen Angebots (hier: des Angebotspreises) nach Ablauf der Angebotsfrist verstößt auch dann gegen § 24 Nr. 3 VOB/A, wenn der Bieter zwar bereits vom öffentlichen Auftraggeber als Zuschlagsaspirant ausgewählt, ihm ein wirksamer Zuschlag aber noch nicht erteilt worden ist.*)

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IBRRS 2007, 4592
VergabeVergabe
Gebot der Gleichbehandlung & der Chancengleicheit im Vergabeverfahren

VK Südbayern, Beschluss vom 28.07.2006 - Z3-3-3194-1-17-05/06

1. Die allgemeinen Grundsätze des § 97 GWB, insbesondere das Gleichbehandlungs-, Wettbewerbs- und Diskriminierungsverbot, sind gefährdet, wenn am Vergabeverfahren Personen teilnehmen, die auf Bieterseite gegenüber anderen Unternehmen einen wettbewerbsrelevanten Informationsvorsprung haben.*)

2. Der Rechtsgedanke des § 16 VgV ist bei der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens zwar nicht unmittelbar anwendbar gibt aber klare Hinweise dafür, welche Konstellationen als vergaberechtswidrige Interessenskollisionen anzusehen sind und unterstützt die Anwendung des allgemeinen Diskriminierungsverbotes sowie des Wettbewerbsgebots.*)

3. Das Vergabeverfahren steht grundsätzlich unter dem Gebot der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit aller Wettbewerbsteilnehmer gemäß § 97 II GWB i. V. m § 2 Nr.2 VOL/A.*)

4. Haftet dem Antragsteller wegen Vorbefassung ein zwingender Ausschlussgrund an, scheidet eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Abs. 7 GWB auch dann aus, wenn die zugunsten eines anderen Bieters getroffene Zuschlagsentscheidung möglicherweise vergaberechtsfehlerhaft sein sollte; derjenige, der selbst ein zwingendes Erfordernis für die Teilnahme an einem ordnungsgemäßen und fairen Vergabeverfahren nicht eingehalten hat, besitzt, da er in keinem Fall den Zuschlag erhalten kann, im weiteren Verfahren keine schützenswerten Interessen mehr.*)

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IBRRS 2007, 4590
VergabeVergabe
Angabe von Leitprodukt in Verdingungsunterlagen

VK Südbayern, Beschluss vom 21.06.2006 - Z3-3-3194-1-15-05/06

1. Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen unzulässig und Angebote, die solche Änderungen vorsehen, zwingend auszuschließen.*)

2. Gibt der Auftraggeber in seinen Verdingungsunterlagen ein sog. Leitprodukt an und wird von Seiten der Bieter ein gleichwertiges anderes Produkt angeboten, obliegt es diesem, die technische Gleichwertigkeit des angebotenen Alternativprodukts gem. § 21 Nr. 2 VOB/A darzulegen und zu begründen.*)

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IBRRS 2007, 4589
VergabeVergabe
Unzulässige Abweichung von den Mindestbedingungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.09.2007 - VgK-36/2007

1. Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Rüge.

2. Müssen nach der Baubeschreibung bei Nebenangeboten die Hauptabmessungen und die Gestaltung des Bauwerks beibehalten werden, so ist ein Nebenangebot, welches eine um 14 m längere Überbaulänge eines Brückenbauwerks, das laut Bekanntmachung mit einer Überbaulänge von 43 m ausgeschrieben ist, vorsieht, zwingend nach § 25a Nr. 3 VOB/A auszuschließen.

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IBRRS 2007, 4588
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VergabeVergabe
Ausschluss wegen unklarer Angaben, da Erklärung dann unvollständig

VK Südbayern, Beschluss vom 29.05.2006 - Z3-3-3194-1-12-04/06

1. Wurden Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens gem. § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A dazu verpflichtet, Art und Umfang der von ihr beabsichtigten Nachunternehmerleistungen anzugeben, so ist ein Angebot ohne die geforderten Angaben zwingend gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A auszuschließen, da es nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A entspricht.*)

2. Geforderte Erklärungen müssen nicht nur vollständig, sondern auch klar sein. Unklare Angaben führen ebenfalls zur Unvollständigkeit der Erklärung und damit zum Ausschluss des Angebotes.*)

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IBRRS 2007, 4585
VergabeVergabe
Zulässigkeit von Änderungen an Verdingungsunterlagen?

VK Südbayern, Beschluss vom 11.04.2006 - Z3-3-3194-1-08-03/06

Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen unzulässig und Angebote, die solche Änderungen vorsehen, zwingend auszuschließen.*)

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IBRRS 2007, 4584
VergabeVergabe
Zwingender Ausschluss bei fehlendem Eignungsnachweis

VK Südbayern, Beschluss vom 07.04.2006 - Z3-3-3194-1-07-03/06

1. Wird ein vom Antragsteller verlangter Eignungsnachweis nicht erbracht, ist das Angebot zwingend nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A auszuschließen. Auf die Frage, ob die Vorlage bzw. das Nachreichen des fehlenden Nachweises wettbewerbsrelevant ist oder nicht, kommt es deshalb nicht an.*)

2. Nach § 22 Nr. 6 Abs. 1 VOB/A ist ein Angebot, das nachweislich vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber zugegangen war wie ein rechtzeitig vorgelegtes Angebot zu behandeln. Entscheidend für den Zugang sind gemäß § 130 BGB der Übergang in den Machtbereich des Empfängers und seine Möglichkeit, unter normalen Umständen Kenntnis erlangen zu können.*)

3. Gehören die Leistungen eines Wartungsvertrages zum Vertragssoll, sind diese rechtlich als Bedarfspositionen einzuordnen und müssen aus Gründen der Transparenz und der Wettbewerbsgerechtigkeit zwingend gewertet werden.*)

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IBRRS 2007, 4583
VergabeVergabe
VK unzuständig trotz Unterwerfung unter Bestimmungen des GWB?

VK Südbayern, Beschluss vom 17.02.2006 - Z3-3-3194-1-01-01/06

Obwohl die Antragsgegnerin die Leistung nach VOB/A EU-weit ausgeschrieben hat und sich somit freiwillig den Bestimmungen des GWB unterworfen hat, ist die Zuständigkeit der Vergabekammer nicht gegeben. Maßgebend für die Anwendbarkeit der §§ 97 ff GWB und die Bestimmungen der VgV ist nach dem klaren Wortlaut von § 100 Abs. 1 GWB und § 1 VGV, ob der geschätzte Auftragswert den so genannten Schwellenwert erreicht, nicht jedoch, ob der öffentliche Auftraggeber eine förmliche Ausschreibung vorgenommen hat. Eine diesbezügliche Selbstbindung des Auftragsgebers erstreckt sich nicht auf eine vom Gesetzgeber vorgesehene Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens nach § 102 ff GWB.*)

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IBRRS 2007, 4577
VergabeVergabe
Notwendige Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch den Auftraggeber

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.09.2007 - 1 Verg 3/07

Die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren durch die Vergabestelle ist regelmäßig anzuerkennen; Ausnahmen hiervon sind nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall lediglich über einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen zu entscheiden ist.

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IBRRS 2007, 4574
VergabeVergabe
Vergabe

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.08.2007 - 11 Verg 5/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4573
VergabeVergabe
Wann muss Bieter rügen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.07.2007 - 11 Verg 5/07

1. Die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages wegen Verletzung der Rügepflicht im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB kann nur angenommen werden, wenn dem Antragsteller nachgewiesen ist, dass er den behaupteten Vergaberechtsverstoß erkannt und gleichwohl nicht unverzüglich gerügt hat.

2. Der gerügte Vergabeverstoß kann erst als bekannt angesehen werden, wenn die Antragstellerin aus den ihr bekannten Umständen auch geschlossen hätte, dass ein geregeltes Vergabeverfahren erforderlich ist, es hierzu aber nicht kommen würde, oder wenn sie sich dieser Erkenntnis, obwohl sie sich aufdrängte, verschlossen oder entzogen hätte.

3. Eine analoge Anwendung des § 13 VgV ist jedenfalls dann geboten, wenn die Beschaffung einer Dienstleistung immerhin zur Beteiligung mehrerer Unternehmen, zu verschiedenen Angeboten und schließlich zu einer Auswahl durch den öffentlichen Auftraggeber geführt hat.

4. Zu der Frage, wann die Voraussetzungen des § 3a Nr. 2 e für ein Verhandlungsverfahren vorliegen.

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IBRRS 2007, 4572
VergabeVergabe
Verfahrensgebühr im Nachprüfungsverfahren

OLG Dresden, Beschluss vom 30.11.2006 - WVerg 18/06

Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in Vergabenachprüfungsverfahren ist auf Grund der nach wie vor komplexen Rechtsmaterie, der – im Vergleich zu einem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren – gerichtsähnlichen Ausgestaltung des Verfahrens und des dabei obwaltenden Zeitdrucks unverändert als regelmäßig schwierig einzustufen. Deshalb ist im Rahmen der Kostenfestsetzung im Vergabeverfahren als Verfahrensgebühr selbst in einfachen Fällen, eine 1,3-fache Gebühr anzusetzen.

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IBRRS 2007, 4571
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann sind Unterkriterien bekannt zu machen?

VK Thüringen, Beschluss vom 22.08.2007 - 360-4003.20-2713/2007-007-SHK

Nimmt die Vergabestelle im Rahmen einer internen Bewertungsmatrix eine weitere Unterteilung der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien und deren Unterkriterien vor und ordnet sie diesen eigene Gewichtungen/Punktsysteme zu, so erhebt sie diese in den Rang von Zuschlagskriterien, die gemäß Richtlinie 2004/18/EG Art. 53 Abs. 2 bzw. § 10a a) VOB/A bekannt zu machen sind.

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IBRRS 2007, 4570
VergabeVergabe
Rügepflicht bei de-facto-Vergaben entbehrlich

VK Hessen, Beschluss vom 27.04.2007 - 69d-VK-11/2007

1. Bei fehlender Schätzung des Auftragswerts durch den Auftraggeber kann die Schätzung im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens von der Vergabekammer erfolgen. Dabei ist von dem nach dem objektiven Empfängerhorizont festzustellenden Auftragsumfang auszugehen. Anhaltspunkte können das Angebot des preisgünstigsten Bieters, aber auch die anderen Angebotspreise sein.*)

2. Bei einer de-facto-Vergabe ist die Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entbehrlich.*)

3. Nach § 13 Abs. 6 VgV analog ist ein Vertrag nichtig, wenn der Auftraggeber bei entsprechender gesetzlicher Verpflichtung kein EU-weites Vergabeverfahren durchgeführt hat und die Beschaffung zu einer Beteiligung mehrerer Unternehmen und zu verschiedenen Angeboten geführt hat.*)

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IBRRS 2007, 4568
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VergabeVergabe
Fehlende Erklärungen - zwingender Ausschluss!

VK Münster, Beschluss vom 25.09.2007 - VK 20/07

1. Wenn ein den Maßstäben des § 107 Abs. 2 GWB genügende Darlegung der Verletzung von Bieterrechten das Nachprüfungsverfahren eröffnet hat, können andere Vergaberechtsverletzungen zum Gegenstand desselben Nachprüfungsverfahrens gemacht werden, mögen diese bis dahin auch nur andeutungsweise oder gar nicht im Streit gewesen und erst im Verlaufe der Vergabenachprüfung zu Tage getreten sein.*)

2. Angebote, die die mit dem Angebot vorzulegenden Erklärungen im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A nicht enthalten, sind zwingend von der Vergabestelle auszuschließen. Ob die Erklärung zwingend verlangt wurde, ist gegebenenfalls durch Auslegung des Leistungsverzeichnisses zu ermitteln.*)

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IBRRS 2007, 4490
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VergabeVergabe
Unterliegt Grundstückskaufvertrag mit Gemeinde dem Vergaberecht?

VK Münster, Beschluss vom 26.09.2007 - VK 17/07

1. Für die Annahme eines Bauauftrages oder einer Baukonzession reicht es aus, dass der öffentliche Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Erstellung und gegebenenfalls auch mit der Planung von Bauwerken oder Bauvorhaben entsprechend seinen Erfordernissen beauftragt. Es kommt nicht darauf an, dass der Auftraggeber einen eigenen Beschaffungsbedarf befriedigen will.

2. Demnach ist ein Kaufvertrag mit einer Gemeinde, mit der die Verpflichtung des Käufers verbunden ist, ein bestimmtes städtebauliches Projekt zu verwirklichen, ein dem Vergaberecht unterliegender öffentlicher Bauauftrag.

3. Ein wirksam geschlossener Kaufvertrag, der demnach dem Vergaberecht unterfällt, kann zwar gemäß § 114 Abs. 2 GWB nicht aufgehoben werden. Rechtsschutz im Rahmen des Vergabenachprüfungsverfahrens ist gleichwohl insofern möglich, als darin festgestellt wird, dass der Vertrag wegen des Verstoßes wegen § 134 BGB oder § 138 BGB (hier bejaht) nichtig ist.

4. Ein Verstoß gegen § 138 BGB kann bei kollusivem Hinwegsetzen über das Vergaberechtsregime bejaht werden.

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IBRRS 2007, 4470
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorlage von Verpflichtungserklärungen für (Nach-)Unternehmer

VK Köln, Beschluss vom 02.10.2007 - VK VOB 21/2007

1. Nach § 8a Nr. 10 VOB/A sind Verpflichtungserklärungen unaufgefordert bereits mit dem Angebot vorzulegen.

2. Die EG-Bekanntmachung muss keinen Hinweis auf die Vorlage von Verpflichtungserklärungen enthalten.

3. Geforderte Angaben sind abzugeben, auch wenn hierfür kein Formular überlassen wird.

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IBRRS 2007, 4466
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VergabeVergabe
Gesamtmenge nicht angegeben: Es muss Rechtsmittel dagegen geben!

EuGH, Urteil vom 11.10.2007 - Rs. C-241/06

1. Nach Art. 9 Abs. 4 und Anhang IV Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36/EWG muss in der Bekanntmachung eines in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallenden Auftrags dessen Gesamtmenge oder Gesamtumfang angegeben sein. Fehlt eine solche Angabe, muss ihr Fehlen gemäß Art. 1 Abs. 1 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG zum Gegenstand einer Nachprüfung gemacht werden können.*)

2. Es läuft der Rechtmittelrichtlinie 89/655/EWG, insbesondere ihrem Art. 1 Abs. 1 und 3, zuwider, dass eine Ausschlussregelung des innerstaatlichen Rechts in der Weise angewandt wird, dass einem Bieter der Zugang zu einem Rechtsbehelf, der die Wahl des Verfahrens für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder die Schätzung des Auftragswerts betrifft, versagt wird, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Bieter die Gesamtmenge oder den Gesamtumfang des Auftrags nicht klar angegeben hat. Diesen Vorschriften der Richtlinie läuft es ebenfalls zuwider, dass eine solche Regelung in allgemeiner Weise auf Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Auftraggebers einschließlich solcher Entscheidungen erstreckt wird, die in Phasen des Vergabeverfahrens ergangen sind, welche dem in der Ausschlussregelung festgelegten Endzeitpunkt zeitlich nachfolgten.*)

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IBRRS 2007, 4464
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VergabeVergabe
Keine inhaltliche Prüfungspflicht der Referenzen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2007 - Verg 12/07

1. Bei der Entscheidung über eine vorzeitige Gestattung des Zuschlags gemäß § 121 Abs. 1 Satz 2 GWB stehen die Erfolgsaussichten der Beschwerde und das Ergebnis einer Interessenabwägung in einer Wechselbeziehung. Je wahrscheinlicher der Erfolg der Beschwerde ist, desto geringere Anforderungen sind an die Eilbedürftigkeit des Zuschlags zu stellen.

2. Bei der Auswahl der Teilnehmer für ein Verhandlungsverfahren steht dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, den er unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Transparenzgebots ausfüllen muss.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist gehalten, die Änderung und damit auch die Abstandnahme von einer objektiv unmöglichen Anforderung in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren vorzunehmen, z.B. durch den Verzicht auf die Vorlage einer geforderten Bestätigung.

4. Die Angabe von Referenzen soll den Auftraggeber gerade in die Lage versetzen, die Einschätzungen der in der Referenzliste genannten Auftraggeber in Erfahrung zu bringen. Er ist nicht verpflichtet, durch eigene Ermittlungen diese Einschätzungen auf ihren objektiven Gehalt hin zu überprüfen oder vor Verwertung der Informationen sogar eine gerichtliche Klärung der Bemängelungen, die ein früherer Auftaggeber erhebt, abzuwarten.

5. Bei den Kosten des Verfahrens nach § 121 Abs. 1 GWB handelt es sich um Kosten des Beschwerdeverfahrens, über die im Rahmen der Beschwerdeentscheidung zu befinden ist.

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IBRRS 2007, 4463
VergabeVergabe
Frist des § 13 VgV nicht von Parteien beeinflussbar

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2007 - Verg 14/07

1. Nach deutschem Vergaberecht ist ein Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet, wenn einem Unternehmen vor Einreichung des Nachprüfungsantrags der Zuschlag wirksam erteilt worden ist.

2. Ein Antragsteller kann durch eine einseitige Fristsetzung den Lauf der Frist des § 13 VgV nicht zu seinen Gunsten verlängern. Ebenso wenig kann eine Absichtserklärung des Antragsgegners, den Zuschlag erst an einem bestimmten Tag nach Ablauf der Frist des § 13 VgV erteilen zu wollen, den Lauf der gesetzlichen Frist verlängern.

3. Die Erteilung des Zuschlags unterliegt keinem gesetzlichen Formerfordernis im Sinne des § 126 BGB. Nach § 28 VOB/A kann der Zuschlag mündlich oder schriftlich erteilt werden, solange nicht anderes vereinbart wurde. Auch die Zuschlagserteilung per Telefax ist wirksam.

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