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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10834 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 5059
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausgeschlossener Bieter: Anspruch darauf, auch andere auszuschließen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.12.2007 - 1 Verg 7/07

1. Für das Verständnis der Leistungsbeschreibung ist auf den nach den Maßstäben der §§ 133, 157 BGB zu ermittelnden objektiven Empfängerhorizont eines verständigen und sachkundigen Bieters, der mit Beschaffungsleistungen der vorliegenden Art vertraut ist, abzustellen. Dabei kommt es in erster Linie auf den Wortlaut, daneben aber auch auf die konkreten Verhältnisse der Leistung an, wie sie in den Vergabeunterlagen ihren Ausdruck gefunden haben.*)

2. Die Zuschlagskriterien sind dann transparent, wenn sich aus den Verdingungsunterlagen ergibt, welche Kriterien mit welcher maximalen Gewichtung (Marge) für die Leistungsbewertung und welche Preisangaben für die Bildung des Gesamtpreises maßgeblich sein sollen, und wenn dort mitgeteilt ist, dass die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der Einfachen Richtwertmethode (Quotient aus den erreichten Leistungspunkten und dem Preis in Euro) erfolgen soll.*)

3. Auch ein Bieter, dessen Angebot zu Recht ausgeschlossen werden kann oder dessen Angebot ausgeschlossen werden muss, kann in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein, wenn ein anderes Angebot trotz Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen wird und den Zuschlag erhalten soll oder wenn sich der beabsichtigte Zuschlag aus einem anderen Grund verbietet. Der Bieter kann dann verlangen, dass auch die Auftragsvergabe an einen anderen Bieter unterbleibt, damit er die Chance erhält, nach Aufhebung des Verfahrens sich an einer neuen Ausschreibung mit einem wertungsfähigen Angebot zu beteiligen.*)

4. Entsprechendes dürfte auch dann gelten, wenn der Antragsteller eine Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in eine Lage erstrebt, die ihm die Abgabe eines neuen Angebots, mithin eine neue Chance eröffnet, wie es bei einer Änderung der Verdingungsunterlagen der Fall ist.*)

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IBRRS 2007, 5034
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorbefasster Bieter

VK Bund, Beschluss vom 12.09.2007 - VK 1-95/07

1. Auftraggeber dürfen einen vorbefassten Bieter nicht gemäß § 4 Abs. 5 VgV ausschließen, wenn der Wissensvorsprung dieses Bieters auf andere Weise ausgeglichen wird, z. B. dadurch, dass die Planungsunterlagen aus dem früheren Auftrag allen Bietern bekannt gemacht werden und eine längere Angebotsfrist eingeräumt wird.

2. Bloße Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Unternehmer hinsichtlich der ordnungsgemäßen Erfüllung eines (früheren) Vertrags begründen nicht die Unzuverlässigkeit dieses Unternehmers, der sich später beim Auftraggeber um einen anderen Auftrag bewirbt.

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IBRRS 2007, 5033
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss Forderung nach Referenzen bekannt geben

VK Bund, Beschluss vom 04.09.2007 - VK 1-89/07

1. Gibt der Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung nicht ausdrücklich an, dass er für die Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit Referenzen verlangt, darf er solche Referenzen nicht gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 g VOB/A als unbenannte "andere Nachweise" voraussetzen.

2. Art. 44 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG ist - mangels Umsetzung im deutschen Vergaberecht - direkt anwendbar. Auftraggeber müssen deshalb Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit in der Bekanntmachung angeben.

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IBRRS 2007, 5031
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Durchführung eines Losverfahrens nur in Ausnahmefällen!

VK Bund, Beschluss vom 14.06.2007 - VK 1-50/07

1. Die Durchführung eines Losverfahrens zur Reduzierung der Bewerberzahl ist nur dann (ausnahmsweise) zulässig, wenn der öffentliche Auftraggeber unter den eingegangenen Bewerbungen eine rein objektive Auswahl nach qualitativen Kriterien unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchführen kann.

2. Allein der Umstand, dass alle Bewerber die in der Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen vollständig beigebracht haben, reicht nicht dafür aus, dass alle Bewerber gleichermaßen zur Auftragserteilung geeignet sind und dass deshalb unter ihnen mittels Losverfahren ausgewählt werden darf.

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IBRRS 2007, 5001
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind öffentliche Auftraggeber

EuGH, Urteil vom 13.12.2007 - Rs. C-337/06

1. Art. 1 Buchst. b Abs. 2 dritter Gedankenstrich erste Alternative der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass eine überwiegende Finanzierung durch den Staat vorliegt, wenn öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden überwiegend durch eine Gebühr finanziert werden, die von denjenigen zu zahlen ist, die ein Rundfunkgerät bereithalten, und die nach Regeln auferlegt, berechnet und erhoben wird, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen.*)

2. Art. 1 Buchst. b Abs. 2 dritter Gedankenstrich erste Alternative der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG ist dahin auszulegen, dass im Fall der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden gemäß den im Rahmen der Prüfung der ersten Vorlagefrage dargestellten Modalitäten das Tatbestandsmerkmal der "Finanzierung durch den Staat" keine Eröffnung eines direkten Einflusses des Staates oder anderer öffentlicher Stellen bei der Vergabe eines Auftrags wie des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden durch solche Einrichtungen verlangt.*)

3. Art. 1 Buchst. a Ziff. iv der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG ist dahin auszulegen, dass nach dieser Bestimmung nur die öffentlichen Aufträge dem Anwendungsbereich dieser Richtlinie entzogen sind, die die in dieser Vorschrift genannten Dienstleistungen betreffen.*)

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IBRRS 2007, 5000
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Muss Auftraggeber Angaben der Bieter prüfen?

OLG Celle, Beschluss vom 13.12.2007 - 13 Verg 10/07

Ein öffentlicher Auftraggeber darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass die von einem Bieter in den Angebotsunterlagen gemachten Angaben wahrheitsgemäß erfolgt sind. Lediglich dann, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die zuverlässige Rückschlüsse darauf ermöglichen, dass bestimmte Erklärungen des Bieters nicht der Wahrheit entsprechen, ist er gehalten, von Amts wegen die Richtigkeit der entsprechenden Angaben näher zu überprüfen.*)

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IBRRS 2007, 4981
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gewichtung von Zuschlagskriterien

VK Münster, Beschluss vom 21.11.2007 - VK 24/07

1. Werden mehrere Zuschlagskriterien angegeben, sind diese zu gewichten. Auch wenn die Verfahrensbeteiligten in einem Nachprüfungsverfahren übereinstimmend vortragen, sie hätten das zweite Zuschlagskriterium (Transportkosten) lediglich als Berechnungsparameter für das erste Zuschlagskriterium (Preis) verstanden, führt dies nicht zu einer anderen Beurteilung. Hat der öffentliche Auftraggeber sein Wahlrecht in § 9a VOL/A hinsichtlich der Zuschlagskriterien ausgeübt, so darf er von seinen Vorgaben nicht wieder abweichen. Er kann die Vorgaben gegebenenfalls konkretisieren, aber grundlegend ändern kann der öffentliche Auftraggeber diese Angaben wegen der Beachtung der Wettbewerbsgrundsätze nicht mehr.*)

2. Die Gewichtung von Zuschlagskriterien ist grundsätzlich wertungsrelevant. Alle wertungsrelevanten Umstände sind regelmäßig geeignet, den Inhalt von Angeboten zu beeinflussen.*)

3. Zum Umfang der Prüfungs- und Entscheidungskompetenz der Vergabekammer aus §§ 114 Abs. 1 und 110 Abs. 1 GWB.*)

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IBRRS 2007, 4980
VergabeVergabe
Gewichtung von Zuschlagskriterien

VK Münster, Beschluss vom 31.10.2007 - VK 23/07

1. Werden mehrere Zuschlagskriterien angegeben, sind diese zu gewichten. Die Gewichtung von Zuschlagskriterien ist grundsätzlich wertungsrelevant. Alle wertungsrelevanten Umstände sind regelmäßig geeignet, den Inhalt von Angeboten zu beeinflussen.*)

2. Auch dann, wenn weder der Antragsteller noch die Vergabestelle, Interesse an der Aufarbeitung dieses Vergaberechtsverstoßes haben, ist dieser von Amts wegen gemäß § 110 Abs. 1 GWB zu berücksichtigen.*)

3. Zur Frage der Anwendung des § 107 GO NRW n.F. im Rahmen einer konkreten Ausschreibung.*)

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IBRRS 2007, 4979
VergabeVergabe
Rechtsverbindliche Erklärungen im Begleitschreiben: Teil des Angebots!

VK Münster, Beschluss vom 31.10.2007 - VK 22/07

1. Rechtsverbindliche Erklärungen des Bieters in Begleitschreiben zum Angebot sind Bestandteil des Angebots.*)

2. Die im Begleitschreiben geäußerten rechtsverbindlichen Erklärungen müssen mit dem Inhalt des Angebots übereinstimmen, ansonsten sind die Angaben des Bieters widersprüchlich. Auf widersprüchliche Angebote kann kein Zuschlag erteilt werden.*)

3. Zur Frage der Anwendung des § 107 GO NRW n.F. im Rahmen einer konkreten Ausschreibung.*)

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IBRRS 2007, 4969
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss bei Nichtangabe konkreter Subunternehmerleistung

BGH, Urteil vom 18.09.2007 - X ZR 89/04

Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen zu den Leistungen, die der Bieter durch Nachunternehmer erbringen lassen will, gefordert, so ist ein Angebot, das diese Erklärungen nicht enthält, von der Wertung der Angebote nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A auszuschließen.*)

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IBRRS 2007, 4950
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mischkalkulierte Angebote sind auszuschließen

OLG Nürnberg, Gerichtlicher Hinweis vom 18.07.2007 - 1 U 970/07

1. Ein Bieter, der Unrichtigkeiten des Leistungsverzeichnisses erkennt und bei seiner Preisgestaltung nutzt, ist unzuverlässig.

2. Ein Angebot mit offenkundiger Mischkalkulation ist bei der Wertung auszuschließen.

3. Ein Architekt, der ein ersichtlich mischkalkuliertes Angebot nicht ausschließen lässt, haftet in Höhe des Unterschiedsbetrags, um den der nächstfolgende Bieter günstiger abgerechnet hätte.

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IBRRS 2007, 4942
VergabeVergabe
Aufforderung zur Angabe des Fabrikats, des Herstellers & des Typs

VK Südbayern, Beschluss vom 06.10.2006 - Z3-3-3194-1-26-08/06

1. Fordert der Auftraggeber in den Bewerbungsbedingungen die Angabe des Fabrikats, des Herstellers sowie den Typ im Leistungsverzeichnis und werden durch den Bieter nicht alle Angaben vollständig gemacht führt dies aufgrund § 21 Nr. 1 Abs. 1 i.V.m. § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A zwingend zum Ausschluss.*)

2. Wird in den Bewerbungsbedingungen auch für den Fall, dass das ausgeschriebene Leitfabrikat angeboten wird eindeutig klar gestellt, dass auch in diesem Fall Fabrikat und Typ anzugeben ist, besteht für eine Auslegung bei objektiver Betrachtung eines verständigen Empfängers kein Raum.*)

3. Die bereits erfolgte Aufhebung einer Ausschreibung kann ohne Zustimmung Dritter rückgängig gemacht werden, indem die Vergabestelle das Verfahren wieder aufnimmt und Fortführt. Dementsprechend gehört auch eine hierauf gerichtete Anordnung zu den Maßnahmen, die die Vergabekammer nach § 114 Abs. 1 GWB treffen kann.*)

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IBRRS 2007, 4941
VergabeVergabe
Antragsbefugnis trotz unterlassener Angebotsabgabe?

VK Südbayern, Beschluss vom 06.10.2006 - Z3-3-3194-1-27-08/06

1. Das für die Antragsbefugnis vorauszusetzende Interesse am Auftrag ist der Antragstellerin nicht deshalb abzusprechen, weil sie unstreitig kein ordnungsgemäßes Angebot innerhalb der Angebotsfrist abgegeben hat. Ein Interesse am Auftrag können jedoch nicht nur die tatsächlichen Bieter und damit Teilnehmer des Vergabeverfahrens haben. Vielmehr kommen auch die potentiellen Bieter in Betracht.*)

2. Eine Antragsbefugnis kann trotz unterlassener Angebotsabgabe dann in Betracht kommen, wenn der Unternehmer geltend macht, durch die behaupteten, vermeintlichen Verfahrensfehler an der Abgabe oder sogar schon an der Erstellung eines ordnungsgemäßen Angebotes gehindert worden zu sein.*)

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IBRRS 2007, 4940
VergabeVergabe
Interesse am Auftrag ist weit auszulegen!

VK Südbayern, Beschluss vom 29.01.2007 - Z3-3-3194-1-39-12/06

1. Das Interesse am Auftrag i. S. v. § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB ist weit auszulegen; es liegt regelmäßig dann vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrages am Vergabeverfahren teilgenommen und einen Vergabeverstoß ordnungsgemäß gerügt hat. Die fehlende Teilnahme eines Antragstellers an einem Vergabeverfahren lässt seine Antragsbefugnis jedoch dann nicht ohne weiteres entfallen, wenn er rügt, gerade durch den zur Überprüfung gestellten vergaberechtlichen Verstoß an der Abgabe eines Angebots gehindert worden zu sein. Den Antragsteller trifft bei Nichtabgabe eines Angebotes jedoch eine erhöhte Darlegungs- und Begründungspflicht, um das erforderliche Interesse am Auftrag nachzuweisen.*)

2. Gemäß § 9 Nr. 10 Satz 1 VOB/A dürfen bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren, Ursprungsorte oder Bezugsquellen nur dann vorgeschrieben werden, wenn dies durch Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.*)

3. Die Entscheidung welcher Gegenstand oder welche Leistung mit welcher Beschaffenheit und mit welchen Eigenschaften im Vergabeweg beschafft werden soll obliegt der Vergabestelle.*)

4. Die Bezeichnung für bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren darf ausnahmsweise mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet werden, wenn eine Beschreibung durch hinreichend genaue, allgemein verständliche Bezeichnungen nicht möglich ist.*)

5. Der Vergabevermerk muss die einzelnen Stufen des Verfahrens, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthalten. Diesen Anforderungen wird nur ein hinsichtlich Planung, Vorbereitung, Entscheidungsphasen und Durchführung des Ausschreibungsverfahrens fortlaufend und chronologisch geführter Vergabevermerk gerecht.*)

6. Für den Auftraggeber besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Aufhebung, wenn einer der in § 26 Nr. 1 VOB/A genannten Aufhebungsgründe vorliegt. Das Recht, eine Ausschreibung aufzuheben, konkretisiert sich im Wege der Ermessensreduzierung dann aber auf Null zu einer Pflicht, wenn der Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 Buchst. a bis c VOB/A gleichzeitig ein Verstoß gegen andere Vorschriften der VOB/A darstellt und der Zuschlag schon deshalb rechtswidrig wäre und diese nur dich die Aufhebung der Ausschreibung aufgehoben werden kann (S. 15).*)

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IBRRS 2007, 4939
VergabeVergabe
Nicht alle geforderten Einzelpreise im Angebot genannt: Ausschluss

VK Südbayern, Beschluss vom 21.07.2006 - Z3-3-3194-1-21-06/06

Benennt der Bieter im Angebot nicht alle geforderten Einzelpreise muss das Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ausgeschlossen werden, da es nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A entspricht.*)

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IBRRS 2007, 4938
VergabeVergabe
Eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung

VK Südbayern, Beschluss vom 08.06.2006 - Z3-3-3194-1-14-05/06

Nach § 9 Nr. 1 Satz 1 VOB/A ist die Leistung eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen. Es handelt sich hierbei um eine Vorschrift mit Bieter schützender Tendenz, die darauf abzielt, den Bietern eine klare Kalkulationsgrundlage zu liefern. Zugleich - und damit korrespondierend - hat sie den Zweck, die Vergleichbarkeit der Angebote zu sichern. Die Beschreibung der Leistung hat produktneutral zu erfolgen.*)

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IBRRS 2007, 4936
VergabeVergabe
Wertung von Nebenangeboten

VK Südbayern, Beschluss vom 07.07.2006 - Z3-3-3194-1-11-04/06

1. Einem Bieter kann der Zugang zu einem Nachprüfungsverfahren nicht mit der Begründung verwehrt werden, sein Angebot sei aus anderen als mit dem Nachprüfungsantrag zur Überprüfung gestellten Gründen auszuscheiden gewesen, so dass ihm wegen der von ihm behaupteten Rechtswidrigkeit kein Schaden erwachsen sei oder drohe.*)

2. Bei strittigen Positionen des Leistungsverzeichnisses ist der objektive Erklärungswert unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu ermitteln, wobei nicht auf die Sicht eines einzelnen, sondern aller potentiellen Bieter in deren damaligen Situation abzustellen ist. Die Verdingungsunterlagen sind als Ganzes daher so zu verstehen, wie sie von einem fachkundigen und mit einschlägigen Aufträgen vertrauten Bieter aufgefasst werden können.*)

3. Von Bietern wird ein detaillierter Tatsachenvortrag darüber verlangt, inwieweit sich ihre Angebote hinsichtlich der genannten Kriterien unterscheiden. Sind die eingegangenen Angebote auf der Grundlage der in der Ausschreibung genannten Kriterien im Wesentlichen gleichwertig, muss der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt werden.*)

4. Nebenangebote sind nur dann wertbar, wenn sie die Mindestanforderungen erfüllen, welche der Auftraggeber für Nebenangebote aufgestellt hat.*)

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IBRRS 2007, 4935
VergabeVergabe
Bieter muss das Wort "Rüge" nicht explizit verwenden!

VK Südbayern, Beschluss vom 29.05.2006 - Z3-3-3194-1-09-04/06

Im Sinne der Gewährung effektiven Rechtsschutzes sind an die Rüge nur geringe Anforderungen zu stellen. Es ist deshalb nicht erforderlich, dass der Bieter explizit das Wort "Rüge" verwendet. Weiter müssen für eine Rüge nicht exakt einzelne Normen der VOL oder des GWB genannt werden, die der Bieter als verletzt ansieht. Für eine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB ist jedoch unabdingbar, dass der Bieter der Vergabestelle gegenüber unmissverständlich deutlich macht, dass ihr hiermit die letzte Chance gegeben wird, den vorgetragenen Verstoß gegen Vergaberecht zu korrigieren, bevor der Bieter den Rechtsweg zur Vergabekammer beschreitet. Dieses Erfordernis folgt unmittelbar aus dem Sinn und Zweck der Rügepflicht. Zweck der Rügepflicht ist es demnach, der Vergabestelle Anlass und Gelegenheit zu geben, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften nach nochmaliger Überprüfung ihrer Entscheidungen im Vergabeverfahren zu erkennen und ihn zu korrigieren, ohne dass es des regelmäßig mit erheblichen Verzögerungen verbundenen Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer bedarf. Dementsprechend muss die Rüge hinreichend deutlich erkennen lassen, dass ein bestimmtes – vom Bieter näher zu bezeichnendes – Verhalten als vergaberechtswidrig getadelt und Abhilfe erwartet wird.*)

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IBRRS 2007, 4934
VergabeVergabe
Vorliegen einer unzulässigen Mischkalkulation

VK Südbayern, Beschluss vom 06.04.2006 - Z3-3-3194-1-06-03/06

1. Ein Nebenangebot darf gem. § 21 Nr. 2 Satz 1 und 3 VOB/A nicht gewertet werden, wenn die Gleichwertigkeit des Nebenangebots nicht zeitgleich mit der Vorlage des Angebots dargelegt und nachgewiesen wird.*)

2. Für die Vollständigkeit der Preisangabe ist es ohne Belang, ob der geforderte Einheitspreis vom marktüblichen Preis abweicht oder sogar unterhalb der Selbstkosten des Bieters liegt und ggf. unauskömmlich ist. Angebote, die sich an einem bestimmten Preisniveau bzw. an sog. Marktpreisen orientieren, kann ein Auftraggeber nicht verlangen. Ein Vergleich der Einheitspreise anhand eines Preisspiegels ist deshalb ungeeignet zur Beantwortung der Frage des Vorliegens einer unzulässigen Mischkalkulation.*)

3. Eine unzulässige Mischkalkulation liegt nur dann vor, wenn ein Bieter durch Auf- oder Abpreisen bestimmter Leistungspositionen die tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt und somit die von ihm geforderten Preise in seinem Angebot versteckt.*)

4. Eine inhaltliche Prüfung der Kalkulation eines Bieters kann vergaberechtlich nicht stattfinden. Es liegt allein im Verantwortungsbereich des Bieters, wie er die Preise kalkuliert und zu welchen Preisen er welche Leistungen des Leistungsverzeichnisses anbietet.*)

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IBRRS 2007, 4932
VergabeVergabe
Änderungen an Verdingungsunterlagen: Ausschluss des Angebots!

VK Südbayern, Beschluss vom 27.04.2006 - Z3-3-3194-1-04-02/06

1. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen, das Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält (§ 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A). Ein solches Angebot kann nicht angenommen werden, da es den Anforderungen an das abzugebende Angebot nicht entspricht und deshalb wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen nicht zu dem beabsichtigten Vertragsschluss führen kann.*)

2. Bei strittigen Positionen des Leistungsverzeichnisses ist der objektive Erklärungswert unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu ermitteln, wobei nicht auf die Sicht eines einzelnen, sondern aller potentiellen Bieter in deren damaligen Situation abzustellen ist. Die Verdingungsunterlagen sind als Ganzes daher so zu verstehen, wie sie von einem fachkundigen und mit einschlägigen Aufträgen vertrauten Bieter aufgefasst werden können.*)

3. Von Bietern wird ein detaillierter Tatsachenvortrag darüber verlangt, inwieweit sich ihre Angebote hinsichtlich der genannten Kriterien unterscheiden. Sind die eingegangenen Angebote auf der Grundlage der in der Ausschreibung genannten Kriterien im Wesentlichen gleichwertig, muss der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt werden.*)

4. Nebenangebote sind nur dann wertbar, wenn sie die Mindestanforderungen erfüllen, welche der Auftraggeber für Nebenangebote aufgestellt hat.*)

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IBRRS 2007, 4925
VergabeVergabe
Zustellungsauftrag: Handelsübliches Skonto bei fristgerechter Zahlung

OLG München, Beschluss vom 29.11.2007 - Verg 13/07

Bei einer Ausschreibung von förmlichen Zustellungsaufträgen verstößt ein Angebot, welches ein handelsübliches Skonto bei fristgerechter Zahlung einräumt, nicht gegen die dem Bieter von der Bundesnetzagentur erteilte Entgeltgenehmigung.*)

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IBRRS 2007, 4870
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

LG Potsdam, Beschluss vom 14.11.2007 - 2 O 412/07

Der Gesetzgeber verweist Bieter im Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte auf den Sekundärrechtsschutz (entgegen LG Cottbus, Urteil vom 24.10.2007 - 5 O 99/07).




IBRRS 2007, 4869
VergabeVergabe
Überlassung einer Nutzung unterfällt nicht dem Vergaberecht

LG Berlin, Urteil vom 19.10.2007 - 13 O 479/07

1. Das Vergaberecht ist in Fällen, in denen der öffentliche Auftraggeber als Anbieter von Leistungen auftritt, nicht anwendbar.

2. Die bloße Überlassung einer Nutzung, z. B. in Form einer Vermietung von Flächen, ist als solches Anbieten einer Leistung anzusehen.

3. Auch wenn der öffentliche Auftraggeber ausdrücklich darauf hinweist, dass die Ausschreibung nicht dem Vergaberecht unterliegt, bedeutet das nicht, dass die Ausschreibung keinerlei Pflichten begründet. Für den Ausschreibenden ist ersichtlich, dass die sich an der Ausschreibung beteiligenden Bewerber keine unerheblichen Aufwendungen haben, um die Bewerbungsunterlagen einzureichen; diesen Aufwand betreiben die Bewerber in dem schutzwürdigen Vertrauen darauf, dass der Mieter entsprechend den in der Ausschreibung genannten Kriterien ausgewählt wird.

4. Zu der Frage, welche Kriterien sachgerecht herangezogen werden können, um eine Auswahlentscheidung für die Vermietung einer Fläche zu treffen.

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IBRRS 2007, 4868
VergabeVergabe
Vergabe und Eignungsnachweise: Hinweis auf § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A reicht aus!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.05.2007 - VK-13/2007-B

1. Die Nennung der Vorschrift aus § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A (n.F.) reicht aus. Die Anforderungen sind so bestimmt, dass jeder (potentielle) Bieter sie im gleichen Sinne verstehen kann. Kein interessiertes Unternehmen wird unangemessen daran gehindert, die Anforderungen der Vergabestelle zu erkennen und die entsprechenden Angaben zu machen.*)

2. Wenn die Anforderungen zum Nachweis der Eignung anhand des Bekanntmachungsformulars als „Bedingungen für die Teilnahme“ gestellt werden, sind diese Nachweise mit dem Angebot vorzulegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.2006, Az. VII Verg 83/05, Punkt II. a) ). Damit besteht bereits kein Auslegungsspielraum bezüglich der Frist zur Vorlage, der in den Verdingungsunterlagen noch ausgefüllt werden könnte.*)

3. Aus dem weiteren Regelungsgehalt der Vorschrift aus § 8 VOB/A („... dürfen ... verlangt werden...“) folgt keine Relativierung der Verbindlichkeit, wenn der Auftraggeber die Buchstaben a) bis g) (richtigerweise: a) bis f)) als seine eigene Anforderung aufstellt. Er hat den ihm eröffneten Spielraum mit einem konkreten Vergabeverfahren verknüpft und damit die Anforderungen gestellt.*)

4. Die Pflicht zur Bekanntgabe der geforderten Eignungsnachweise ergibt sich aus § 17 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. s) VOB/A i.V.m. § 17 a Nr. 3 Abs. 1 VOB/A, wobei die Regelung aus § 17a Nr. 3 Abs. 1 VOB/A die Angaben nach § 17 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A zum zwingenden Inhalt macht.*)

5. Die Aufforderung an den Auftraggeber aus § 10 Nr. Nr. 5 VOB/A, die Rahmenbedingungen des Wettbewerbes in einem Anschreiben als Teil der Verdingungsunterlagen zusammenzufassen, lässt die Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht gegenüber der Bekanntmachung als vorrangig erscheinen. Die Bekanntmachung kann nicht als bloßer unverbindlicher Vorläufer vor den Verdingungsunterlagen angesehen werden.*)

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IBRRS 2007, 4867
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Folgen der Rügepräklusion

OLG Koblenz, Beschluss vom 07.11.2007 - 1 Verg 6/07

1. Zu den Vergaberechtsverstößen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sein können, gehören auch inhaltliche Mängel der Bekanntmachung selbst.*)

2. Ein Vergaberechtsverstoß, der sich durch bloßes Lesen der einschlägigen Normen und einen Vergleich mit dem Bekanntmachungstext ohne weiteres feststellen lässt, ist für jeden erkennbar, der über die intellektuellen Fähigkeiten verfügt, die notwendig sind, um ein Angebot zu erstellen oder gar ein Unternehmen zu leiten.*)

3. Die Rügepräklusion hat nicht nur die verfahrensrechtliche Konsequenz, dass ein auf den nicht gerügten Vergaberechtsverstoß gestützter Nachprüfungsantrag (insoweit) unzulässig ist. Die verfahrensrechtliche Unanfechtbarkeit hat vielmehr auch zur Folge, dass das vergaberechtswidrige Verhalten der Vergabestelle - hier die Verlagerung der Bekanntgabe der geforderten Eignungsnachweise von der Bekanntmachung in die Verdingungsunterlagen - im Verhältnis zu einem Bieter, der seiner Rügeobliegenheit nicht nachgekommen ist, als vergaberechtskonform fingiert wird.*)

4. Wird die Angebotssumme derart ermittelt, dass das Entgelt für die ausgeschriebene Abfallentsorgungsleistung mit den zwar zunächst dem Auftragnehmer zufließenden, aber dem Auftraggeber zustehenden Erlösen aus der Abfallverwertung verrechnet wird, ist der Berechnung des Gegenstandswerts der Betrag zugrundezulegen, den der Antragsteller für seine Leistung gefordert hat.*)

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IBRRS 2007, 4859
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachunternehmerverzeichnis und Verpflichtungserklärungen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 26.06.2007 - VK-18/2007-B

1. Der Verfügbarkeitsnachweis ist nicht konstitutiv für die Annahme der Eignung des dritten Unternehmens, welche an den für den Hauptunternehmer geltenden bekannt gemachten Anforderungen zu messen ist. Entweder kann - beispielhaft - das dritte Unternehmen Referenzen vergleichbarer Art vorlegen oder nicht. Ob es darüber hinaus eine Verfügbarkeitserklärung abgibt, spielt für diese Bewertung keine Rolle. Ebenso kann der Hauptunternehmer durch die Verfügbarkeitserklärung nicht seine eigene Eignung nachweisen, denn er will ja gerade ein anderes Unternehmen einsetzten, welches seinerseits den Eignungsanforderungen genügt. Die Verfügbarkeitserklärung ist damit eine zusätzliche Erklärung, die sicher stellen soll, dass das Unternehmen, dessen Eignung der Bieter für die Wertbarkeit seines Angebotes nutzen will, seine Ressourcen dem Bieter auch zur Verfügung stellen wird. Ein zusätzlicher „Nachweis der Eignung“ ist sie jedoch nicht.*)

2. Der Verfügbarkeitsnachweis ist auch kein weiterer Eignungsnachweis, wenn er, wie vorliegend, nicht (nur) für solche Unternehmen gefordert wird, deren sich der Hauptunternehmer bedient, um eine bekannt gemachte Eignungsanforderung zu erbringen, sondern für alle benannten Nachunternehmer. Sie ist wiederum kein Eignungsnachweis der Nachunternehmer, da sie über deren Unternehmen und Qualifikation nichts aussagt. Es handelt sich auch in diesem Zusammenhang um eine sonstige Erklärung, die für den Auftraggeber vorhersehbarer machen soll, welche Unternehmen an dem Bauvorhaben tatsächlich beteiligt sein werden. Die Forderung, derartige Erklärungen beizubringen, war somit nicht zwingend in die Bekanntmachung aufzunehmen, sondern konnte in den Verdingungsunterlagen aufgestellt werden.*)

3. Es ist kein Grund ersichtlich, eindeutige Aussagen bezüglich des Zeitpunktes der Vorlage von Eignungsnachweisen in den Verdingungsunterlagen für unbeachtlich zu halten, wenn in der Bekanntmachung selbst kein Zeitpunkt für die Vorlage angegeben ist.*)

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IBRRS 2007, 4858
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 14.11.2007 - 13 O 360/07

1. Bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte sind die Zivilgerichte zuständig, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zu bevorzugter Berücksichtigung eines bestimmten Personenkreises zu beachten ist. Allein die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes führt nicht zu einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit im Sinne von § 40 VwGO.

2. Voraussetzung für einen Verstoß gegen Art. 3 GG ist, dass der öffentliche Auftraggeber willkürlich, mithin ohne sachlich rechtfertigenden Grund, Vergabevorschriften verletzt und durch die Verletzung dem Bieter deswegen ein Schaden droht. Der staatlichen Stelle, die einen öffentlichen Auftrag vergibt, ist es daher verwehrt, das Verfahren oder die Kriterien der Vergabe willkürlich zu bestimmen.

3. Eine willkürliche Diskriminierung von Bietern im Wege der Leistungsbeschreibung liegt vor, wenn die Leistungsbeschreibung in einem solchem Maße fehlerhaft ist, dass eine Vergleichbarkeit der auf ihr basierenden Angebote schlechterdings ausgeschlossen erscheint (hier: Verstoß gegen EnEV).

4. Der Bieter muss Erkundigungen einholen und versuchen, als notwendig erkannte Konkretisierungen durch eine Kontaktaufnahme zu erhalten. Geschieht dies nicht, muss der Bieter die versäumte Sachaufklärung gegen sich gelten lassen.




IBRRS 2007, 4857
VergabeVergabe
Andere Wertungskriterien in Nebenangeboten?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2007 - VK-24/2007-L

1. Die Vergabe eines öffentlichen Auftrags ist auch dann anzunehmen, wenn der Empfänger der Leistung nicht die Vergabestelle selbst, sondern eine von ihr und einem privaten Partner noch zu gründende Handelsgesellschaft ist, wenn eine nochmalige Ansprache des Marktes auf jeden Fall nicht mehr erfolgen wird. Damit ist der Antragsgegner nach materiellem Verständnis auch Auftraggeber im vergaberechtlichen Sinn und es kann dahinstehen, ob der künftige Bezieher der Leistung, die zu gründende gemeinsame Gesellschaft, seinerseits als öffentlicher Auftraggeber anzusehen ist.*)

2. Bei privilegierten wirtschaftlichen Betätigungen ist es der Kommune ohne Rücksicht auf vorhandene private Anbieter gestattet, diese Tätigkeiten aufzunehmen. Weitere Einschränkungen aus § 107 Abs. 3 Satz 1 GO NRW sind nicht ersichtlich sind. Insbesondere wenn private Anbieter praktisch nicht vorhanden sind, sind keine Gründe erkennbar, bezüglich des öffentlichen Zwecks höhere Anforderungen zu stellen als bei den als "nichtwirtschaftlich" geltenden Betätigungen.*)

3. Eine vergaberechtswidrige Begünstigung eines Bieters durch die von der Vergabestelle gesetzten Bedingungen und Anforderungen ist durch Veränderung dieser Bedingungen und Anforderungen aufzuheben. Der begünstigte Bieter selbst muss jedoch nicht die Folgen der Handlung der Vergabestelle tragen, indem etwa sein Angebot nicht zugelassen würde. Allenfalls, wenn dieser Bieter die ihn vergaberechtswidrig begünstigenden Wettbewerbsbedingungen durch verbotene Einflussnahme (Bestechung, Täuschung) auf die Vergabestelle herbeigeführt hätte, wäre seine Wettbewerbsteilnahme im Hinblick auf seine mangelnde Zuverlässigkeit zu unterbinden.*)

4. Nebenangebote dürfen keinen eigenen, abweichenden Wertungskriterien unterworfen werden.*)

5. Im Verhandlungsverfahren muss ein verhandelter Leistungsgegenstand nicht gleichwertig zu dem Leistungsgegenstand sein, von dem die Vergabestelle zunächst ausgegangen ist. Die Unterscheidung von Haupt- und Nebenangeboten und das Aufstellen von Anforderungen kann im Verhandlungsverfahren damit nicht genau dem entsprechen, was im Offenen und Beschränkt Offenen Verfahren gilt, es sei denn, die Vergabestelle würde zu einem bestimmten Zeitpunkt eines Verhandlungsverfahrens in ein Offenes Verfahren übergehen und den Bietern inhaltlich genau gleiche Angebote abverlangen, wovon nur in Form von Nebenangeboten - also gleichwertig! - abgewichen werden dürfte.*)

6. Weitere Beanstandungen im Nachprüfungsverfahren müssen weder aufgrund der Vorschrift aus § 107 GWB noch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben heraus gesondert gerügt werden. Eine schriftsätzliche Geltendmachung während des Nachprüfungsverfahrens ist ausreichend.*)

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IBRRS 2007, 4848
VergabeVergabe
Wertungskriterien müssen immer bekant gegeben werden

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.05.2007 - Verg W 2/07

1. Zwar unterfallen nachrangige Dienstleistungen einem nur beschränkten Vergaberegime. Es gelten jedoch die vergaberechtlichen Grundregeln wie das Diskriminierungsverbot und das Transparenzgebot. Dagegen verstößt der Auftraggeber, wenn er weder die von ihm herangezogenen Wertungskriterien noch deren Untergewichtung angibt und wenn er die Angebote der Bieter nach unterschiedlichen Kriterien bewertet.*)

2. Ermittelt der Auftraggeber den Gesamtpreis, den er seiner Preiswertung zugrunde legt, nur nicht aus allen von ihm geforderten Preisangaben der Bieter und multipliziert er einzelne Preise mit Mengen, die er mit Aushändigung der Verdingungsunterlagen nicht bekannt gegeben, sondern nach Abgabe der Angebote festgelegt hat, stellt sich seine Preisermittlung aus Sicht der Bieter als das Ergebnis einer Rechenoperation mit mehreren Unbekannten dar. Dies ist mit dem Transparenzgebot nicht zu vereinbaren.*)

3. Ein bei der Vergabe nicht mitwirkender Mitarbeiter des Auftraggebers muss als Bieter nicht ausgeschlossen werden. Soweit dieser Mitarbeiter für die Preiswertung erhebliche Kenntnisse hat, ist der Auftraggeber in der Lage, den Wettbewerbsnachteil der übrigen Bieter dadurch auszugleichen, dass er sie entsprechend unterrichtet.*)

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IBRRS 2007, 4847
VergabeVergabe
Vergabe einer Dienstleistungskonzession (hier: Pferdewetten)

EuGH, Urteil vom 13.09.2007 - Rs. C-260/04

1. Die Vergabe eines Auftrags zur Annahme und Abwicklung von Pferdewetten in Italien ist gemeinschaftsrechtlich als öffentliche Dienstleistungskonzession einzustufen.

2. Zwar sind Verträge über öffentliche Dienstleistungskonzessionen beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts vom Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG ausgenommen, doch müssen die öffentlichen Stellen, die sie schließen, gleichwohl die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen beachten.

3. Das völlige Fehlen von Ausschreibungen zur Vergabe von Konzessionen für die Annahme von Pferdewetten verstößt gegen die Art. 43 und 49 EG-Vertrag und insbesondere den allgemeinen Transparenzgrundsatz und verletzt die Verpflichtung, einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen.

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IBRRS 2007, 5077
VergabeVergabe
Geschäftsgeheimnisse contra wirksamer Rechtsschutz

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 25.10.2007 - Rs. C-450/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4829
VergabeVergabe
Es gilt die mitteleuropäische Sommerzeit!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.09.2007 - VK-SH 21/07

1. Die Entscheidung über die endgültige Nichtzustellung eines Nachprüfungsantrags stellt einen die erste Instanz verfahrensbeendenden Beschluss dar, gegen den die sofortige Beschwerde möglich ist.*)

2. Sämtliche Terminangaben im Geschäftsverkehr beziehen sich auf die jeweils geltende gesetzliche Zeit, während der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) also auf diese, es sei denn, der öffentliche Auftraggeber weist in seinen Verdingungsunterlagen ausdrücklich durch besondere Kennzeichnung auf die Abweichung von der gesetzlichen Zeit hin. Dieser besonderen Kennzeichnungspflicht kann die bloße Verwendung der Abkürzung „MEZ“ ohne weitere Erklärung keinesfalls gerecht werden.*)

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IBRRS 2007, 4828
VergabeVergabe
Kostentragungspflicht nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.08.2007 - VK-SH 19/07

1. Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer (wie hier durch Antragsrücknahme) ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen.*)

2. Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.*)

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IBRRS 2007, 4809
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VergabeVergabe
Grundstückskaufverträge mit Baurealisierungsvorgaben

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2007 - VK-23/2007

Ein auf die Veräußerung eines städtischen Grundstücks gerichteter Grundstückskaufvertrag stellt einen Beschaffungsvorgang dar, wenn darin Baurealisierungsvorgaben festgelegt sind.

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IBRRS 2007, 4807
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VergabeVergabe
Tariftreueerklärung des NU ist keine Verpflichtungserklärung!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.10.2007 - VK-SH 20/07

1. Eine fehlende Nachunternehmerverpflichtungserklärung führt zum Ausschluss des Angebots gemäß §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 b, 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A. Die Erklärung eines Nachunternehmers über die Einhaltung der Tarif- und öffentlich-rechtlichen Baubestimmungen beinhaltet nicht zugleich eine Verpflichtung, für das konkrete Projekt tatsächlich zur Verfügung zu stehen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).

2. Der zwischenzeitliche Ablauf der von der Vergabestelle festgelegten Bindefrist führt nicht notwendigerweise zum Ausschluss des Angebots.*)

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IBRRS 2007, 4795
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BauvertragBauvertrag
§ 648a BGB: "Öffentlich beherrschte" GmbH muss Sicherheit leisten!

OLG Jena, Urteil vom 22.11.2006 - 7 U 253/06

§ 648a Abs. 6 Nr. 1 BGB, wonach die Absätze 1 - 5 des § 648a BGB keine Anwendung finden, wenn der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist eine Ausnahmevorschrift. Sie ist nicht analog anwendbar auf die Fälle, in denen die Gesellschaftsanteile einer juristischen Person des Privatrechts mehrheitlich oder vollständig im Eigentum von juristischen Personen des öffentlichen Rechts stehen.

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IBRRS 2007, 4789
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VergabeVergabe
Muss VSt bereits im Leistungsverzeichnis Fabrikats-Angaben fordern?

OLG München, Beschluss vom 15.11.2007 - Verg 10/07

Es ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, dass der öffentliche Auftraggeber im Leistungsverzeichnis keine Angaben des Bieters zu dem von ihm angebotenen Fabrikat oder Typ fordert, sondern dies erst im Rahmen einer Aufklärungsverhandlung abfragt.*)

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IBRRS 2007, 4784
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VergabeVergabe
Wie wird bei Wertungs-/Punktegleichstand entschieden?

VK Nordbayern, Beschluss vom 24.10.2007 - 21.VK-3194-38/07

1. Kommt es aufgrund der verschiedenen Wertungsschritte zu einem Gleichstand zwischen zwei Bietern, steht die VSt vor der Situation, wie sie unter diesen Bewerbern noch eine dem Vergaberecht entsprechende wettbewerbliche Entscheidung treffen kann. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Herbeiführung einer Entscheidung durch Losentscheid im Vergaberecht lediglich die ultima ratio. Solange die VSt also mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, namentlich den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien, noch eine wettbewerbliche Entscheidung für den am ehesten geeigneten Bewerber i.S.d. § 24 Abs. 1 VOF treffen kann, ist sie auch dazu verpflichtet, dies zu tun.*)

2. Über die Vergabe einer freiberuflichen Leistung wird im Rahmen einer wertenden Prognose entschieden. Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bewerber, der aufgrund der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der Auftragskriterien die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach Kapitel 2 der VOF gilt dies umso mehr. Die Formulierung "am ehesten" in § 24 Abs. 1 VOF verdeutlicht, dass es sich um keine eindeutige, objektive Abwägung des Auftraggebers handelt, sondern um eine letztlich subjektive Wertung und Prognose. Im vorliegenden Nachprüfungsverfahren kann deshalb nur überprüft werden, ob der Stadtrat bei seiner Entscheidung von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist und seine Bewertung frei von sachfremden Erwägungen und Willkür ist.*)

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IBRRS 2007, 4783
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VergabeVergabe
Urheberrechtsverstoß nicht im Nachprüfungsverfahren überprüfbar

VK Nordbayern, Beschluss vom 04.10.2007 - 21.VK-3194-41/07

1. Ein Nachprüfungsantrag kann sich nur gegen ein bestimmtes, nach außen gerichtetes Tun oder Unterlassen der Vergabestelle in einem konkreten Vergabeverfahren richten. Ankündigungen oder Absichtserklärungen sind nicht angreifbar. Ein Nachprüfungsantrag, der sich gegen einen internen Akt der Willensbildung richtet, geht ins Leere. Dem entsprechend geht auch eine "Rüge", die bereits im Vorfeld des konkreten Vergabeverfahrens erhoben wird, ins Leere.*)

2. Eine Rüge kann ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn eine Vergabestelle eindeutig zum Ausdruck bringt, dass auch eine Rüge sie unter keinen Umständen veranlassen würde, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen als Vergaberechtsverstoß anzuerkennen. Dies kann der Fall sein, wenn die Vergabestelle bereits die Rüge eines anderen Bieters gegen den selben Verstoß erkennbar endgültig als unberechtigt zurückgewiesen hat. Die bloße Vermutung, eine Rüge werde erfolglos sein, genügt dagegen nicht. Auch die Überzeugung, der Auftraggeber habe bereits "unvermeidbare Tatsachen" mitgeteilt und damit zum Ausdruck gebracht, jeder Widerspruch sei von vornherein sinnlos, macht die Rüge nicht entbehrlich. Allein die Tatsache, dass ein Auftraggeber z.B. mit der Vorabinformation das Ergebnis eines Entscheidungsfindungsprozesses mitgeteilt hat, rechtfertigt nicht den Schluss auf eine Unabänderlichkeit dieser Entscheidung. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren seine Vergabeentscheidung verteidigt.*)

3. Antragsbefugt ist gem. § 107 Abs. 2 GWB, wer ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht und einen entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Mindestvoraussetzung für die Antragsbefugnis wäre gewesen, dass sich die ASt mit einer eigenen Bewerbung am konkreten Vergabeverfahren beteiligt hätten. Sie haben auch nicht schlüssig dargelegt, dass sie durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß an der Angebotsabgabe gehindert gewesen wären. Eine Beteiligung war weder objektiv unmöglich, noch wären die ASt von vorne herein chancenlos gewesen.*)

4. Soweit sich die ASt auf die Verletzung ihres Urheberrechts berufen, so ist dies keine Rechtsposition, die im Nachprüfungsverfahren gem. §§ 107 ff. GWB zu überprüfen ist. Das UrheberrechtsG ist keine Vergabevorschrift i.S.d. § 97 Abs. 7 GWB.*)




IBRRS 2007, 4776
VergabeVergabe
DBE ist öffentlicher Auftraggeber!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2007 - Verg 16/07

Die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe ist öffentliche Auftraggeberin i.S. von § 98 Nr. 2 GWB.*)

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IBRRS 2007, 4775
VergabeVergabe
Vergabe der Erbringung von Sozialleistungsauszahlungen

EuGH, Urteil vom 13.11.2007 - Rs. C-507/03

1. Aus den Art. 9, 14 und 16 Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG ergibt sich, dass die öffentlichen Auftraggeber bei Aufträgen, die unter Anhang IB der Richtlinie fallende Dienstleistungen betreffen, lediglich verpflichtet sind, unter Bezugnahme auf innerstaatliche Normen, die europäische Normen umsetzen, technische Spezifikationen festzulegen, die in den allgemeinen Unterlagen oder in den Vertragsunterlagen für jeden einzelnen Auftrag enthalten sein müssen, und dem Amt für amtliche Veröffentlichungen eine Bekanntmachung über die Ergebnisse dieser Vergabeverfahren zu schicken. Die sonstigen in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahrensvorschriften, insbesondere die die Verpflichtungen zur Ausschreibung mit vorheriger Bekanntmachung betreffenden, gelten für diese Aufträge nicht.

2. Die Vergabe öffentlicher Aufträge bleibt jedoch den fundamentalen Regeln des Gemeinschaftsrechts unterworfen, insbesondere den Grundsätzen des EG-Vertrags im Bereich des Niederlassungsrechts und der Dienstleistungsfreiheit.

3. Soweit an einem Auftrag über Dienstleistungen des Anhangs IB der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG ein eindeutig grenzüberschreitendes Interesse besteht, liegt in seiner ohne jede Transparenz erfolgenden Vergabe an ein im Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers niedergelassenes Unternehmen eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen, die an diesem Auftrag interessiert sein könnten.

4. Es obliegt der Kommission nachzuweisen, dass der fragliche Auftrag, obwohl er sich auf Dienstleistungen des Anhangs IB der Richtlinie 92/50 bezieht, für ein Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen niedergelassen ist, dem der öffentliche Auftraggeber angehört, von eindeutigem Interesse ist und dass dieses nicht in der Lage war, sein Interesse an dem Auftrag zu bekunden, weil es vor dessen Vergabe keinen Zugang zu angemessenen Informationen hatte.

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IBRRS 2007, 4754
VergabeVergabe
Wann liegt Verstoß gegen Chancengleichheit vor?

VK Sachsen, Beschluss vom 03.07.2000 - 1/SVK/53-00

1. Im Hinblick darauf, dass der Vortrag zum drohenden Schaden ohnehin hypothetischer Natur ist, dürfen an seine Darlegung nicht allzu hohe Anforderungen gestellt werden.*)

2. Ein Verstoß gegen die Chancengleichheit liegt immer dann vor, wenn der Auftraggeber sich an ein von ihm selbst vorgegebenes Teilnahmekriterium im Nachhinein nicht mehr hält.*)

3. Ein Auftraggeber hat grundsätzlich einen weiten Bewertungsspielraum bei der Bewertung der Eignung der Bieter. Im Ergebnis eines weitgehend formlosen Verfahrens ist festzustellen, ob der Bieter unter den gegebenen Umständen aufgrund der glaubhaft gemachten Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Leistung zu erbringen. Dieser Spielraum besteht jedoch nur innerhalb der selbst gesetzten Grenzen und Kriterien, die er als maßgeblich für die Eignung und Leistungsfähigkeit der Bieter vorgegeben hat.*)

4. Bei der Entscheidung, ob ein Bieter während der gesamten Vertragsdauer die Leistung uneingeschränkt erbringen kann, handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. In diese sind sämtliche zum Entscheidungszeitpunkt vorliegenden Fakten einzubeziehen.*)

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IBRRS 2007, 4753
VergabeVergabe
Vergaberechtsfehler eines Leistungsverzeichnisses

VK Sachsen, Beschluss vom 03.02.2000 - 1/SVK/2-00

1. Der Vergaberechtsfehler eines nicht vollständig und umfassend erarbeiteten Leistungsverzeichnisses darf nicht erst fast einen Monat nach Erhalt der Verdingungsunterlagen erhoben werden.*)

2. Der Bieter hat als Organisationsverschulden zu vertreten, wenn er in Kenntnis der Bekanntmachung dreier für ihn relevanter Ausschreibungen großzügig (Weihnachts-)Urlaub gewährt.*)

3. Auch die Tatsache, dass Antragstellerin gegenwärtig Leistungserbringerin ist und (bis zur Kündigung) Beiträge zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses erbracht hat, stellt erhöhte Anforderungen an die Unverzüglichkeit der Rüge.*)

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IBRRS 2007, 4752
VergabeVergabe
Vergabe einer Dienstleistung

VK Sachsen, Beschluss vom 16.06.2000 - 1/SVK/50-00

1. Eine unter die in Anhang I B des Abschnitts 2 der VOL/A (Kategorie 17 - Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe) aufgeführten Dienstleistung ist gem. § 1a Nr. 5 Abs. 2 VOL/A nach den Basisparagraphen und den §§ 8a und 28a VOL/A zu vergeben. Hinsichtlich dieser Vorschriften ist somit eine Prüfungskompetenz für ein Nachprüfungsverfahren gegeben. Im Übrigen sind die aus primärem Europarecht stammenden Gebote wie Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot sowie auch das Diskriminierungsverbot, die mittels § 97 GWB für Vergaben öffentlicher Auftraggeber verbindlich sind, auch unterhalb der Schwellenwerte anzuwenden. Ihre Einhaltung muss daher in jedem Fall der Nachprüfung zugänglich sein, erst recht, wenn die Schwellenwerte überschritten sind.*)

2. Ein gem. § 108 GWB gestellter Nachprüfungsantrag ist unverzüglich zu begründen. Hierfür ist ein Zeitraum von wenigen Tagen anzusetzen; die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung kann für die Begründung eines Nachprüfungsantrags erforderlich sein. Die hierdurch entstehende Verzögerung bei der Begründung ist der Antragstellerin jedoch zuzubilligen.*)

3. Es kann auch derjenige ein Nachprüfungsverfahren einleiten, der wegen der vergaberechtswidrigen Ausgestaltung des Vergabeverfahrens an der Angebotsabgabe gehindert wurde, sofern er im behaupteten rechtmäßigen Verfahren ein Angebot abgegeben hätte.*)

4. Zum Entscheidungszeitpunkt waren zu der Frage, wie Laufzeiten von Dienstleistungsverträgen zu bemessen sind, noch keine Entscheidungen zu der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit einer unbefristeten Vergabe bzw. der angemessenen Laufzeit der abzuschließenden Verträge bekannt. Die Antragstellerin hat diesen möglichen Vergabefehler deshalb nicht erkannt, weil sie ihn mangels gesicherter Spruchpraxis nicht erkennen konnte. Die Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB besteht in diesen Fällen nicht.*)

5. Ein Auftraggeber ist gem. § 53 HGrG angehalten, den Markt mindestens in periodischen Abständen darauf hin zu untersuchen, ob er die zu erbringende Dienstleistung nicht auch günstiger beschaffen kann. Eine unbefristete Vergabe ist daher nicht statthaft. Dies gilt erst recht, wenn auf dem fraglichen Marktsegment reger Wettbewerb herrscht.*)

6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein umfassendes Leistungsverzeichnis zu erstellen und den Bietern kein ungewöhnliches Wagnis aufzubürden.*)

7. Der Auftraggeber kann sich auch nicht darauf berufen, dass der gegenwärtige Leistungserbringer für die Kalkulation wesentliche Angaben als Geschäftsgeheimnisse behandelt. Es besteht eine Nebenpflicht aus dem mit ihm geschlossenen Vertrag, dem Auftraggeber die Unterlagen herauszugeben. Der Auftraggeber hätte dies gegebenenfalls gerichtlich geltend machen müssen.*)

8. Wünscht der Auftraggeber über das Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses hinaus von den Bietern weitere Unterlagen (hier: Konzepte), so muss er dies mit hinreichender Deutlichkeit bekannt machen.*)

9. Hat der Auftraggeber hinsichtlich der Eignung der Bieter Anforderungen gesetzt (hier ISO 9001), darf er diese Kriterien nicht nachträglich aufweichen.*)

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IBRRS 2007, 4751
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschreibung des Betriebs einer strahlentherapeutischen Praxis

VG München, Urteil vom 17.10.2007 - M 7 K 05.5966

1. Ob eine Anstalt des öffentlichen Rechts die Pflicht hat, Verträge öffentlich auszuschreiben, ist eine Frage des öffentlichen Rechts.

2. Zur Umdeutung einer Feststellungsklage in eine Leistungsklage.

3. Eine Kreisklinik ist ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.

4. Zu der Frage, ob der eigenständige Betrieb einer strahlentherapeutischen Praxis in einer Kreisklinik eine Dienstleistungskonzession oder einen Dienstleistungsauftrag darstellt, wenn unter einem bestimmten Mindestumsatz keine Miete verlangt wird.

5. Öffentliche Stellen, welche Verträge über Dienstleistungskonzessionen schließen, haben die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten.

6. Die der konzessionserteilenden öffentlichen Stelle obliegende Transparenzpflicht besteht darin, dass zu Gunsten der potenziellen Bieter ein angemessener Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen ist, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind.

7. Eine gemeinschaftsrechtliche Regelung, nach welcher ein Dienstleistungskonzessionsvertrag, der entgegen den Anforderungen der Rechtsprechung geschlossen wurde, nichtig ist, besteht nicht.

8. Die Art. 43, 49 EG-Vertrag haben nicht die Nichtigkeit eines ohne vorherige Ausschreibung vergebenen Vertrags zur Folge.

9. Zur analogen Anwendung des § 13 VgV auf einen Dienstleistungskonzessionsvertrag.

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IBRRS 2007, 4749
VergabeVergabe
Unternehmensbezogene Prüfung der Fachkunde

VK Sachsen, Beschluss vom 11.11.2003 - 1/SVK/122-03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4748
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz

VG Schleswig, Urteil vom 31.08.2004 - 6 A 245/02

1. Das Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein (IFG-SH) gilt auch bei fiskalischen Hilfsgeschäften der Verwaltung.

2. Interessierte Unternehmen können daher nach IFG-SH auch außerhalb eines Vergabenachprüfungsverfahrens Informationen über die Vergabe öffentlicher Aufträge erlangen.

3. Auch bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen richtet sich der Umfang des Akteneinsichtsrecht stets nach einer Abwägung mit dem Offenbarungsinteresse der Allgemeinheit.

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IBRRS 2007, 4746
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zuschlagsverzögerung: AN hat keinen Anspruch auf Mehrvergütung!

LG Saarbrücken, Urteil vom 06.09.2007 - 11 O 142/06

Stimmt der Auftragnehmer der Bindefristverlängerung vorbehaltlos zu, dann hält er sein Angebot in der ursprünglichen Fassung aufrecht, so dass mit der Zuschlagserteilung ein Vertrag mit diesem Inhalt zu Stande kommt und Kosten infolge Bauzeitverzögerung auch nicht aus einer analogen Anwendung des § 2 Nr. 5 VOB/B erstattet werden.

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IBRRS 2007, 4736
VergabeVergabe
Verpflichtung zur Anwendung des Vergaberechts in Auflageform

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.06.2007 - 15 A 1243/05

Eine Gemeinde verstößt nicht gegen eine einem Zuwendungsbescheid beigefügte Auflage, bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks die nach dem Gemeindehaushaltsrecht anzuwendenden Vergabegrundsätze zu beachten, wenn sie den mit der Zuwendung geförderten Auftrag im Wege genehmigten vorzeitigen Beginns vor Erlass des Zuwendungsbescheides unter Verstoß gegen Vergabegrundsätze vergibt.*)

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IBRRS 2007, 4727
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ersatz der Angebotskosten wegen europarechtswidriger Ausschreibung?

OLG Dresden, Beschluss vom 19.10.2007 - 20 U 1047/07

Eine Behörde ist dem günstigsten Bieter nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn nach einer Entscheidung des BVerwG im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ausgeschrieben und die Ausschreibung kurz vor Zuschlagserteilung aufgehoben wird, weil das BVerwG im Hauptsacheverfahren erst europäisches Artenschutzrecht ausreichend berücksichtigt.

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