Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete
· Alle Sachgebiete
· PPP
· Vergabe

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10753 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IBRRS 2021, 2747
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftrag über marktgängige Dienstleistung ist öffentlich auszuschreiben!

OLG Koblenz, Beschluss vom 27.01.2021 - Verg 1/19

1. Möchte ein öffentlicher Auftraggeber einen wesentlichen Teil einer ihm obliegenden öffentlichen Aufgabe, der zugleich eine marktgängige (Dienst-)Leistung beinhaltet, nicht selbst erledigen, sondern von einer von ihm personenverschiedenen und unabhängigen juristischen Person erledigen lassen, die sich zur Leistungserbringung verpflichtet und als Gegenleistung ein Entgelt erhält, liegt ein öffentlicher Auftrag vor.

2. Der Annahme eines öffentlichen Auftrags im Sinne des Vergaberechts steht nicht entgegen, dass die Vereinbarung öffentlich-rechtlicher Natur und der Ausführende seinerseits öffentlicher Auftraggeber ist. Auch ist es unerheblich, ob die Gegenleistung des Auftraggebers kostendeckend oder gar gewinnbringend ist.

3. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

4. Die Vergabekammer trifft ihre Entscheidung schriftlich. Die damit vorgeschriebene Schriftform bedeutet, dass die Urschrift des zu erlassenden Beschlusses eigenhändig unterschriftlich zu beurkunden ist.

5. Eine Entscheidung der Vergabekammer, der es an den erforderlichen Unterschriften mangelt, ist nicht existent und wirkungslos. Sie hat lediglich die rechtliche Qualität eines Entwurfs.




IBRRS 2021, 2732
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ungewöhnlich niedrig erscheinendes Nebenangebot ist aufzuklären!

VK Berlin, Beschluss vom 13.07.2021 - VK B 2-12/21

1. Den unangemessen niedrig erscheinenden Preis eines Nebenangebots muss der Auftraggeber ordnungsgemäß aufklären. Oberflächliche Begründungen oder die unkritische Übernahme von Erklärungen des Bieters stellen keine ordnungsgemäße Preisprüfung dar.

2. Eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen liegt vor, wenn ein Bieter nicht das anbietet, was der Auftraggeber nachgefragt hat, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht. Grundlegende Voraussetzung ist, dass die Vergabeunterlagen klar und eindeutig sind.

3. Verstöße gegen interpretierbare oder missverständliche bzw. mehrdeutige Angaben genügen nicht für einen Ausschluss. Denn Zweifel an der Auslegung und fehlende eindeutige Vorgaben gehen zu Lasten des Auftraggebers.




IBRRS 2021, 2715
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ist eine Unikliniken "gehörende" Einkaufs-GmbH ein öffentlicher Auftraggeber?

VK Sachsen, Beschluss vom 27.05.2021 - 1/SVK/004-21

Die Beantwortung der Frage, ob eine juristische Person des Privatrechts (hier: eine GmbH) ihre im Allgemeininteresse liegende Aufgabe auf nichtgewerbliche Art erfüllt, hat anhand einer Gesamtbetrachtung aller erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte zu erfolgen. Entscheidend ist, ob die Gesellschaft ganz oder teilweise außerhalb der Marktmechanismen operiert.




IBRRS 2021, 2706
VergabeVergabe
Nachprüfungsverfahren durch Abhilfe erledigt: Auftraggeber muss Kosten tragen!

VK Berlin, Beschluss vom 12.05.2021 - VK B 2-57/20

1. Die Entscheidung, wer bei einer Erledigung des Antrags vor einer Entscheidung der Vergabekammer die Kosten zu tragen hat, erfolgt nach billigem Ermessen.

2. Die Kosten sind dem öffentlichen Auftraggeber aufzuerlegen, wenn er sich durch eine erfolgte Abhilfeentscheidung freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat. Das gilt jedenfalls dann, wenn er bei summarischer Prüfung voraussichtlich unterlegen wäre.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2700
VergabeVergabe
Wettbewerb in ehemaligen Monopolmärkten durch Losaufteilung!

VK Bund, Beschluss vom 15.07.2021 - VK 1-54/21

1. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Eine Gesamtvergabe ist nur dann ausnahmsweise erlaubt, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

2. Um das Losaufteilungsgebot nicht zu umgehen, setzt ein zulässiger Verzicht, Lose zu bilden, voraus, dass die wirtschaftlichen oder technischen Gründe des öffentlichen Auftraggebers die Interessen der mittelständischen Bieter überwiegen.

3. Besonderer Schutz und rechtliche Förderung des Wettbewerbs ist insbesondere in ehemaligen Monopolmärkten geboten, in denen sich Wettbewerbsunternehmen gegen den ehemaligen Monopolisten durchsetzen müssen, der über Jahrzehnte hinweg seine Marktposition gefestigt und entsprechende Marktstrukturen - häufig mit staatlicher Förderung - für sich etabliert und auf seine eigenen unternehmerischen Belange hin eingerichtet hat.

4. Wurden diese Märkte für den Wettbewerb geöffnet, sind regelmäßig besondere und über in anderen Märkten übliche Regelungen hinausgehende Maßnahmen erforderlich, um überhaupt erst das Entstehen eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs zu ermöglichen und zu fördern.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2699
VergabeVergabe
Nur das nachverhandelte Angebot wird ausgeschlossen!

VK Berlin, Beschluss vom 25.06.2021 - VK B 2-7/21

1. Die Prüfung eines unangemessen niedrig erscheinenden Angebotspreises muss darauf gerichtet sein, eine gesicherte Erkenntnisgrundlage für die zu treffende Entscheidung über die Ablehnung des Angebots zu schaffen. Sie hat sich insofern auf die bedeutsamen Einzelfallumstände zu erstrecken, die Aussagen über die Auskömmlichkeit des Gesamtpreises erlauben, wenngleich den Anforderungen an den zu erreichenden Grad der Erkenntnissicherheit durch den Grundsatz der Zumutbarkeit Grenzen gesetzt sind.

2. Erschöpfen sich die Erklärungen des Bieters in bloßen Vermutungen über seine eigenen Kostenvorteile gegenüber Wettbewerbern, darf der Auftraggeber nicht allein unter Verweis auf die vermeintliche Plausibilität der Erläuterungen des Bieters von der Angemessenheit des Angebotspreises ausgehen.

3. Die Feststellung der Plausibilität der Kalkulationssätze darf nicht ohne vorherige Auseinandersetzung mit den Abweichungen von den eigenen Schätzungen des Auftraggebers erfolgen.

4. In offenen Verfahren sind Verhandlungen, besonders über eine Änderung der Angebote oder Preise, grundsätzlich unstatthaft.

5. Vereinbart der Auftraggeber mit einem Bieter im Aufklärungsgespräch, dass neue Ausführungsfristen gelten und keine Kosten aufgrund des verzögerten Baubeginns geltend gemacht werden, hat der Bieter sein Angebot modifiziert.

6. Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das Nachverhandlungsverbot ist der Ausschluss des nachverhandelten Angebots.

7. Ein Ausschluss des Bieters, der nachverhandelt hat, ist aber ebenso wenig geboten, wie ein Ausschluss des ursprünglichen – nicht nachverhandelten – Angebots. Dieses ursprüngliche Angebot kann vielmehr grundsätzlich bei einer erneuten Entscheidung über den Zuschlag berücksichtigt werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2663
VergabeVergabe
Eigenes Angebot ist zwingend auszuschließen: Vorzeitiger Zuschlag bleibt folgenlos!

VK Lüneburg, Beschluss vom 19.01.2021 - VgK-54/2020

1. Versäumt der Auftraggeber seine Wartepflicht aus § 134 Abs. 2 GWB und erteilt er einem Bieter den Zuschlag bereits einen Tag nach Absendung der Vorabinformation, ist der zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter geschlossene Vertrag (zunächst) schwebend unwirksam.

2. Der Vertrag wird nicht für unwirksam erklärt, wenn ein Bieter, dessen Angebot zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen ist, einen Nachprüfungsantrag stellt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2662
VergabeVergabe
Auftraggeber darf auf andere technische Spezifikation "umsteigen"!

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.03.2021 - VgK-01/2021

1. Nimmt der öffentliche Auftraggeber in die Leistungsbeschreibung mehrfach den Begriff der "Mindestanforderung" auf, muss jeder Anbieter dies auch als von ihm zu erfüllende Mindestanforderung auffassen.

2. Weicht ein Angebot von einer solchen verbindlich gesetzten Vorgabe der Vergabeunterlagen ab, ändert es die Vergabeunterlagen und ist auszuschließen.

3. Der Auftraggeber, der zunächst eine ihm möglicherweise eher zufällig bekannte Spezifikation benutzt, darf während des Vergabeverfahrens lernen, z. B. auf Hinweis eines Bieters auf eine andere Spezifikation umsteigen oder mehrere Spezifikationen gleichwertig zulassen, dabei auch die inhaltlichen Anforderungen reduzieren.

4. Dies muss der Auftraggeber allerdings transparent allen Bietern, soweit es Inhalte der Bekanntmachung betrifft auch mit einer neuen Bekanntmachung allen Marktteilnehmern, mitteilen. Auch sind die Angebotsfristen angemessen zu verlängern.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2652
VergabeVergabe
Bau- und Betriebskonzession für Breitbandnetz: Welches Gericht ist zuständig?

OVG Thüringen, Beschluss vom 19.07.2021 - 3 VO 352/21

1. Maßgeblich ist allein die Natur des behaupteten Rechtsverhältnisses, nicht die rechtliche Qualifizierung des geltend gemachten Anspruchs durch die Beteiligten.*)

2. Für vergaberechtliche Streitigkeiten ist die Rechtsnatur des Rechtsgeschäfts entscheidend, auf dessen Abschluss das Vergabeverfahren gerichtet ist.*)

3. Der vorliegend avisierte Zuwendungsvertrag über die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines privatwirtschaftlichen Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur ist privatrechtlicher Natur und verleiht dem Rechtsstreit insgesamt ein bürgerlich-rechtliches Gepräge.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2634
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preisprüfung ist nachvollziehbar zu dokumentieren!

VK Bund, Beschluss vom 22.07.2021 - VK 2-57/21

1. Die Pflicht zur Prüfung ungewöhnlich niedriger Preise soll nicht nur den Auftraggeber, sondern auch die übrigen Bieter schützen. Daraus folgt auch eine Pflicht des Auftraggebers, die Preisprüfung nachvollziehbar zu dokumentieren.

2. Es ist nicht erforderlich, dass der Auftraggeber jede einzelne Preisdifferenz in allen Einzelpreisen zwischen Zuschlagsdestinatär und Vergleichsangebot aufklärt. Preisunterschiede liegen in der Natur des Wettbewerbs. Prüfungsmaßstab ist vielmehr, ob ein ungewöhnlich günstiges Angebot erwarten lässt, dass der Auftrag ordnungsgemäß durchgeführt werden wird.

3. Auch Altverträge können im Rahmen der Preisprüfung herangezogen werden. Wichtig ist nur, dass eine Angleichung an die aktuelle Situation, so infolge Zeitablaufs oder teilweise anderer abgefragter Leistungen, stattfindet.




IBRRS 2021, 2591
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Trägheit rechtfertigt keine Direktvergabe!

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.06.2021 - VgK-19/2021

1. Beabsichtigt der Auftraggeber, eine Leistung im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben, hat er eine systematische Markterkundung vorzunehmen und die technischen Gründe, die gegen das Vorhandensein eines Wettbewerbs sprechen, in nachvollziehbarer Tiefe zu dokumentieren.

2. Ein durch die Untätigkeit des öffentlichen Auftraggebers entstandener Zeitdruck rechtfertigt keine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.

3. Was Menschen nicht kreativ erschaffen, sondern konstruktiv nach Vorgaben errichten sollen, kann auch eindeutig und erschöpfend beschrieben werden.

4. Im Bereich des (wasserwirtschaftlichen) Anlagenbaus einschließlich der Steuerungstechnik und im Bereich der Telekommunikation haben sich eigenständige Anbietermärkte etabliert, so dass der öffentliche Auftraggeber die Bildung von Fachlosen zumindest prüfen muss.




IBRRS 2021, 2585
VergabeVergabe
Anspruch auf den Zuschlag trotz fehlerhaftem Konzessionsverfahren!

BGH, Urteil vom 09.03.2021 - KZR 55/19

1. Hat bei der Vergabe der Konzession für ein Strom- oder Gasnetz die Gemeinde die Vergabekriterien materiell und formell rechtmäßig bestimmt und ordnungsgemäß bekanntgegeben, ist demjenigen Bieter, der bei fehlerfreier Anwendung dieser Kriterien durch die Gemeinde das beste Angebot gemacht hat, die Konzession zu erteilen.*)

2. Ist das Verfahren dagegen fehlerhaft, weil die Gemeinde die Vergabekriterien materiell oder formell nicht rechtmäßig bestimmt, nicht ordnungsgemäß bekanntgegeben oder nicht fehlerfrei angewendet hat, kann jedenfalls dann ein Anspruch auf Erteilung der Konzession bestehen, wenn sich die Auswahlmöglichkeiten der Gemeinde unter den besonderen Umständen des Einzelfalls dahin verdichtet haben, dass trotz des fehlerhaften Verfahrens eine Vergabeentscheidung und die Erteilung der Konzession nur zugunsten des einzig verbliebenen Bewerbers ermessensfehlerfrei ist, weil allein auf diese Weise das Ziel der regelmäßigen Neuvergabe der Konzession in einem wettbewerblichen Verfahren zwar nicht vollkommen, aber unter den gegebenen Umständen noch bestmöglich verwirklicht werden kann.*)

3. Eine Aufhebung oder teilweise Rückversetzung des Konzessionsvergabeverfahrens in ein früheres Stadium kommt nur in Betracht, wenn dafür ein gewichtiger Grund vorliegt.*)

4. Liegt ein gewichtiger Grund vor, hat die Gemeinde nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden, ob sie das Vergabeverfahren aufhebt oder es mit dem Ziel der Konzessionsvergabe fortsetzt. Die Entscheidung erfordert eine Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die auf die Sicherung des Leistungswettbewerbs und insbesondere die Offenheit der Marktzugänge gerichtet ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2575
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schriftsatz per einfacher E-Mail verschickt: Nachprüfungsantrag zulässig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.03.2021 - VgK-08/2021

1. Nach Ablauf der Angebotsfrist sind Änderungen des angebotenen Produkts im Rahmen der Aufklärung ausgeschlossen. Eine solche Änderung kann auch nicht einvernehmlich im Wege eines Aufklärungsgesprächs erfolgen.

2. Eine einfache E-Mail kann mangels eigenhändiger Unterschrift nicht als schriftliches Dokument eingeordnet werden. Dem Schriftformerfordernis für einen Vergabenachprüfungsantrag ist gleichwohl jedenfalls dann Genüge getan, sobald der per einfacher E-Mail übermittelte Schriftsatz der Vergabekammer ausgedruckt vorliegt.




IBRRS 2021, 2572
Mit Beitrag
VergabeVergabe
E-Vergabe: Absageschreiben kann in Bieterportal eingestellt werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 28.07.2021 - 1/SVK/043-20

1. Das Versenden des Informationsschreibens aus dem AI-Vergabemanager löst die Wartefrist des § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB von 10 Tagen aus.*)

2. Das Bieterpostfach des "AI-Bietercockpits" und der Bieterbereich der AI-Vergabeplattform gehören zum Machtbereich des Bieters.*)

3. Die durch den AI-Vergabemanager versendeten Nachrichten entsprechen dem Textformerfordernis des § 134 Abs. 2 GWB i.V.m. § 126b BGB. Sie können sowohl im Bieterbereich der Vergabeplattform als auch im Bietercockpit für einen angemessenen Zeitraum unverändert wiedergegeben als auch aufbewahrt, ausgedruckt und gespeichert werden. Der Auftraggeber kann sie nicht nachträglich löschen, verändern oder zurückrufen.*)

4. Bei elektronischer Kommunikation liegt eine Absendung dann vor, wenn ohne weiteres Zutun des öffentlichen Auftraggebers unter normalen Umständen mit der Übermittlung der Information an den Adressaten innerhalb des für das konkret verwendeten (elektronischen) Kommunikationsmittels üblichen Zeitraums zu rechnen ist. Entscheidend ist dabei, dass die Nachricht den Machtbereich des Absenders verlässt und so elektronisch in Textform "auf den Weg gebracht" wird, dass bei regelgerechtem Verlauf die Information in den Machtbereich des Empfängers gelangt, sie insbesondere nicht mehr vom Absender nachträglich einseitig verändert oder gelöscht werden kann.*)




IBRRS 2021, 2522
VergabeVergabe
Wahl einer wettbewerbsbeschränkenden Verfahrensform ist sorgfältig zu dokumentieren!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.08.2021 - 1 VK 39/21

1. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb stellt in Verbindung mit einer einer produktspezifischen Festlegung die am stärksten wettbewerbsbeschränkende Verfahrensform dar, so dass eine sorgfältige Dokumentation in besonderer Weise geboten ist.

2. Die dokumentierte Begründung für die Wahl einer solchen Verfahrensform muss insbesondere erkennen lassen, welcher Beschaffungsbedarf überhaupt besteht und welche technische Unmöglichkeit für andere Bieter in Bezug auf die gewünschte (und erforderliche) Funktionalität besteht, so dass die Wahl des Vergabeverfahrens gerechtfertigt war.

3. Außerdem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass diesbezüglich eine Ermessensausübung getroffen werden sollte.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2563
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind öffentliche Auftraggeber!

VK Sachsen, Beschluss vom 11.06.2021 - 1/SVK/006-21

1. Für die Frage der Nichtgewerblichkeit i.S.d. § 99 Nr. 2 GWB ist eine Gesamtbetrachtung anzustellen, im Rahmen derer alle erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte und die Voraussetzungen, unter denen die entsprechende Tätigkeit ausgeübt wird, zu berücksichtigen sind.*)

2. Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus tätige kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind in der Regel als öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 Nr. 2 GWB anzusehen.*)

3. Fehler in der Wertung sind unbeachtlich, wenn diese die Bieterreihenfolge nicht ändern und somit eine Beeinträchtigung der Aussichten auf Erhalt des Zuschlags ausgeschlossen ist.*)




IBRRS 2021, 2542
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Flüssigdünger ausgetreten: Straßenbaulastträger kann Ölwehr beauftragen!

OLG Naumburg, Urteil vom 28.08.2020 - 7 U 30/20

1. Wird eine Sache beschädigt, kann der Geschädigte vom Schädiger den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen.

2. Wegen der sich aus § 249 Abs. 2 BGB ergebenden Ersetzungsbefugnis hat der Geschädigte die freie Wahl der Mittel zur Schadensbehebung und darf zur Beseitigung des Schadens grundsätzlich den Weg einschlagen, der den eigenen Interessen am besten zu entsprechen scheint, ohne auf die kostengünstigste Wiederherstellung der beschädigten Sache beschränkt gewesen zu sein

3. Allerdings kann der Geschädigte als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen.

4. Der zuständige Straßenbaulastträger verstößt nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er ein sog. Ölwehr-Unternehmen, mit dem er als Ergebnis eines Vergabeverfahrens die Beseitigung von Fahrbahnverunreinigungen durch Öle, Treib- und Kraftstoffe sowie Fahrzeugbetriebsmittel vereinbart hat, mit der Beseitigung von ausgetretenem Flüssigdünger beauftragt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2529
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bekanntmachung unklar: Sind unzureichende Unterlagen nachzufordern oder aufzuklären?

OLG München, Beschluss vom 30.11.2020 - Verg 6/20

1. Die Bieter müssen der Ausschreibung klar entnehmen können, welche Voraussetzungen an ihre Eignung gestellt werden und welche Erklärungen/Nachweise von ihnen in diesem Zusammenhang verlangt werden.

2. Die vorzulegenden Eignungsnachweise müssen nach Art, Inhalt und Zeitpunkt der Vorlage eindeutig gefordert sein.

3. Dass die Bieter oder Bewerber Vergabeunterlagen auslegen müssen, um das vom öffentlichen Auftraggeber Verlangte zu erkennen, ist als solches nicht vergaberechtswidrig. Bestehen nach der Auslegung noch Unklarheiten und Widersprüche, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

4. Wird in den Vergabeunterlagen nicht mit der gebotenen Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, dass eine bestimmte Erklärung vom Bieter schon bis zum Ablauf der Angebotsfrist beizubringen ist, darf der Auftraggeber ein Angebot, in dem diese Erklärung fehlt, nicht ohne Weiteres ausschließen, sondern muss die Erklärung entweder nachfordern oder das Angebot aufklären.

5. Die Nachforderung und die Aufklärung stehen in einem Entweder-Oder-Verhältnis. Beide Vorschriften stellen eine Art der Aufklärung dar, deren Anwendbarkeit sich nach dem Ziel des Aufklärungsverlangens richtet.

6. Will der Auftraggeber fehlende oder unvollständige Unterlagen aufklären, hat er den Weg über die Nachforderung zu wählen. Möchte er hingegen den Inhalt eines vollständig eingereichten Angebots aufklären, hat er Aufklärung zu ersuchen.

7. Geht es um die Aufklärung zwar fehlerhaft, aber tatsächlich doch eingereichter Unterlagen, ist im Zweifel auf die Nachforderung zurückzugreifen.

8. Eine inhaltlich unzureichende ist nicht mit einer fehlenden Unterlage gleichzusetzen.




IBRRS 2021, 2435
Mit Beitrag
VergabeVergabe
An Nebenangebote dürfen strengere Mindestanforderungen gestellt werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2020 - Verg 35/19

1. Auftraggeber müssen Mindestanforderungen für Nebenangebote festlegen; diese dürfen strenger sein als die Anforderungen an das Hauptangebot (Bestätigung von OLG Düsseldorf, IBR 2020, 146).

2. Mindestanforderungen müssen nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden, solange Bieter erkennen können, dass es sich um Mindestanforderungen handelt (Bestätigung von OLG Düsseldorf, a.a.O.).

3. Eine Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und einem Bieter, wonach der Bieter nachzuweisen hat, dass die von ihm angebotene Technik den Anforderungen des Auftraggebers entspricht, stellt ein sog. Stillhalteabkommen ("pactum de non petendo") dar und hat zur Folge, dass der darin liegende Verzicht auf die Geltendmachung der in der Aufstellung der Anforderungen liegende vermeintliche Vergaberechtsverstoß zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags führt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2482
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rüge kann auch nachträglich erfolgen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.01.2021 - 15 Verg 11/20

1. Es bedarf keiner Rüge vor Einreichen des Nachprüfungsantrags, wenn die Gefahr besteht, dass bei einer vorherigen Rüge ein Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB nicht erreicht werden kann.

2. Die Forderung nach einer vorherigen Rüge wäre eine reine Förmelei, wenn der Antragsgegner auf die Rüge nicht sachgerecht reagieren kann.

3. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB sieht keine Wartefrist vor.




IBRRS 2021, 2433
VergabeVergabe
Vergabeverfahren kann wegen Corona-Pandemie aufgehoben werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2021 - Verg 23/20

1. Ein öffentlicher Auftraggeber ist aufgrund eines einmal eingeleiteten Vergabeverfahrens nicht zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Er kann jederzeit auf die Vergabe eines Auftrags verzichten, unabhängig davon, ob die gesetzlich normierten Aufhebungsgründe erfüllt sind.

2. Liegen Aufhebungsgründe nicht vor, bleibt der Bieter grundsätzlich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beschränkt (BGH, Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 43/02, IBRRS 2003, 0831 = VPRRS 2003, 0242).

3. Nur in Ausnahmefällen kann ein Anspruch auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens angenommen werden, insbesondere wenn der Auftraggeber für die Aufhebung der Ausschreibung keinen sachlich gerechtfertigten Grund angegeben hat und sie deshalb willkürlich ist oder die Aufhebung bei fortbestehender Beschaffungsabsicht nur zu dem Zweck erfolgt, Bieter zu diskriminieren.

4. ...

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2426
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Höhe der SiGeKo-Vergütung bei Bauzeitverzögerung?

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.06.2021 - 11 U 16/18

1. Ein vor dem 01.01.2018 geschlossener Vertrag über die Erbringung von Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination ist - sofern sich aus der getroffenen Vereinbarung nicht etwas anderes ergibt - als Dienstvertrag mit werkvertraglichen Elementen zu qualifizieren.

2. Die Vorschriften des Vergaberechts sind keine Verbotsgesetze i.S.v. § 134 BGB, deren Missachtung zur Nichtigkeit des Vertrags führt. Auch verstößt ein unter Nichteinhaltung des Vergaberechts geschlossener Vertrag nicht ohne Weiteres gegen die guten Sitten.

3. Treffen die Parteien eines SiGeKo-Vertrags keine Regelung dazu, nach welchen Grundsätzen der SiGeKo für seine Tätigkeiten vergütet wird, wenn sich auf der Baustelle Verzögerungen ergeben, enthält der Vertrag eine Lücke, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist.

4. Die ergänzende Vertragsauslegung kann ergeben, dass dem SiGeKo ein einseitiges, nach billigem Ermessen auszuübendes Leistungsbestimmungsrecht für die ihm zu gewährende Vergütung zusteht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2399
VergabeVergabe
Auftraggeber darf auf Bieterangaben vertrauen!

VK Sachsen, Beschluss vom 07.12.2020 - 1/SVK/030-20

1. Werden in den Vergabeunterlagen keine besonderen Anforderungen an die zu gewährleistende Datensicherheit erhoben, sondern wird lediglich pauschal gefordert, dass der Datenschutz und die Datensicherheit gewährleistet sein müssen, genügt es, wenn der Bieter die technischen und organisatorischen Maßnahmen näher aufgegliedert und darstellt, wie die Zugriffs- und Weitergabekontrolle oder auch Pseudonymisierung und Verschlüsselung von Daten technisch wie personell erfolgen werden.*)

2. Ein Auftraggeber darf den Angaben eines Bieters vertrauen und darf sich auf Leistungsversprechen, die sie in ihren Angeboten gemacht haben, grundsätzlich verlassen. Nur wenn sich aus dem Angebot Zweifel ergeben, die das Leistungsversprechen eines Bieters als nicht plausibel erscheinen lassen und sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Bieter die auftraggeberseitig gesetzten Vorgaben möglicherweise nicht einhalten kann, ist der Auftraggeber gehalten, eine Aufklärung herbeizuführen. Ohne eine solche, ist er weder verpflichtet noch in der Lage, die von den Bietern gemachten Angaben auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Aus diesem Grund normiert § 124 Abs. 1 Nr. 9 c GWB als harte Sanktion für vorsätzlich oder fahrlässig irreführende Angaben einen fakultativen Ausschlussgrund.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2434
VergabeVergabe
Keine Wiederholungsgefahr: Fortsetzungsfeststellungsantrag unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2021 - Verg 43/20

1. Hat sich das auf die Erlangung von Primärrechtsschutz gerichtete Vergabenachprüfungsverfahren durch Zeitablauf erledigt hat, setzt ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ein bestehendes Feststellungsinteresse voraus.

2. Das für den Fortsetzungsfeststellungsantrag notwendige Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

3. Ein solches Feststellungsinteresse kann gegeben sein, wenn der Antrag der Vorbereitung einer Schadensersatzforderung dient, eine hinreichend konkrete, an objektiven Anhaltspunkten festzumachende Wiederholungsgefahr besteht oder die Feststellung zur Rehabilitierung des Bieters erforderlich ist, weil der angegriffenen Entscheidung ein diskriminierender Charakter zukommt.

4. Das Feststellungsinteresse ist mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag explizit zu begründen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2400
VergabeVergabe
Bewertungsmethode ist vor Angebotsöffnung festzulegen!

VK Sachsen, Beschluss vom 30.11.2020 - 1/SVK/029-20

1. Zur Wahrung des Transparenzgrundsatzes sind Wertungsformeln zur Umrechnung des Angebotspreises in Punkte vorab bekannt zu machen.*)

2. Die Angabe, wonach die Punktzahl der teureren Angebote "im Verhältnis" zu dem günstigsten Angebot ermittelt wird, ist intransparent. Damit wird nicht festgelegt, wie konkret die Punktzahl im Kriterium Preis bestimmt wird.*)

3. Die Bewertungsmethode, anhand derer der öffentliche Auftraggeber die Angebote konkret bewertet und einstuft, darf grundsätzlich nicht erst nach der Öffnung der Angebote durch den öffentlichen Auftraggeber festgelegt werden.*)

4. Es ist mit dem Wettbewerbsgrundsatz insbesondere mit dem Anspruch auf einen fairen Wettbewerb unvereinbar, wenn der Auftraggeber erst nach Angebotsöffnung in Kenntnis der Preise der Bieter die konkrete Umrechnungsformel der Preise in Punkte festlegt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2425
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Ausschluss trotz Änderungen an den Vergabeunterlagen!?

BayObLG, Beschluss vom 17.06.2021 - Verg 6/21

Zu den Grenzen eines Angebotsausschlusses wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen (§ 16 EU Nr. 2 VOB/A 2019 i.V.m. § 13 EU Abs.1 Nr. 5 Satz 2 VOB/A 2019) aus Gründen der Verhältnismäßigkeit angesichts der Besonderheiten des Einzelfalls.*)




IBRRS 2021, 2415
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Einmal geeignet, immer geeignet!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2021 - Verg 9/21

1. Im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb prüft der öffentliche Auftraggeber die Eignung der am vorgeschalteten Wettbewerb teilnehmenden Unternehmen, bevor er sie zum Verhandlungsverfahren zulässt. Mit der positiven Eignungsprüfung wird - anders als im offenen Verfahren - ein Vertrauenstatbestand für die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Unternehmen begründet, so dass sie nicht damit rechnen müssen, dass ihre Eignung auf gleichbleibender tatsächlicher Grundlage später nochmals abweichend beurteilt wird.

2. Mitbieter im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb haben einen Vergaberechtsverstoß, der in der fehlerhaften Bejahung der Eignung eines Unternehmens am Ende des Teilnahmewettbewerbs liegt, ab der Begründung des Vertrauenstatbestands hinzunehmen.

3. ...




IBRRS 2021, 2398
VergabeVergabe
Wie ist Vertragswert einer Dienstleistungskonzession zu schätzen?

VK Sachsen, Beschluss vom 03.05.2021 - 1/SVK/001-21

1. Der geschätzte Vertragswert einer Dienstleistungskonzession ist nach einer objektiven Methode zu berechnen, deren Wahl nicht die Absicht verfolgen darf, die Anwendung des 4. Teils des GWB bzw. der KonzVgV zu umgehen.*)

2. Bei einer Dienstleistungskonzession besteht das dem Konzessionsnehmer zufließende Entgelt prinzipiell nicht in der direkten Zahlung einer Vergütung, sondern in der Übertragung eines Nutzungsrechts für die Dauer der Vertragslaufzeit, welches funktionell den Charakter eines Entgelts hat und dieses gewissermaßen ersetzt. Der Vertragswert der Konzession berechnet sich aus dem nach ex-ante-Sicht prognostizierten und geschätzten Gesamtumsatz, den der Konzessionsnehmer während der Vertragslaufzeit als Gegenleistung für seine Dienstleistungen, die Gegenstand der Konzession sind, unmittelbar und direkt erhält.*)

3. Dementsprechend sind als direkte Einnahmen, die ein Konzessionsnehmer für das Betreiben eines Weinfestes erzielt, die Mieten für die einzelnen Marktstände anzusehen. Hierbei handelt es sich um das Entgelt, das von den Nutzern der Dienstleistung (hier Mieter/Betreiber der Marktstände) erbracht wird. Weitere Einnahmen wären beispielsweise Eintrittsgelder, soweit der Zutritt zum Weinfest über ein Eintrittsgeld üblich ist.*)

4. Die Einnahmen aus den Verkäufen an den einzelnen Marktständen stellen dahingegen keine zu berücksichtigende Gegenleistung i.S.d. § 2 Abs. 3 KonzVgV dar, auch nicht unter Berücksichtigung des § 2 Abs. 4 Nr. 2 KonzVgV, denn solche Entgelte sind lediglich die vertraglich vereinbarten Gegenleistungen für die Leistungen der Vertragspartner des Konzessionsnehmers.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2388
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Umrechnung der Preise in Preispunkte mithilfe linearer Interpolation zulässig?

VK Bund, Beschluss vom 30.06.2021 - VK 1-58/21

1. Es liegt in der Natur nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbarer Planungsaufträge, dass der Auftraggeber den Bietern nicht von vornherein einen konkreten Katalog von Anforderungen zur Verfügung stellt, anhand derer er die Lösungsvorschläge der Bieter bewerten will.

2. Führt der Auftraggeber insgesamt nachvollziehbar aus, worauf es ihm bei der Bewertung der Angebote ankommt, müssen die Anforderungen an die Erstellung des Planungsablaufs und an die Lösung der Planungsaufgabe auch dann nicht mit weiteren Unterkriterien beschrieben werden, wenn die Qualität des Angebots mit einem hohen Gewicht (hier: von 70 %) in die Wertung eingeht.

3. Die Umrechnung der Preise in Preispunkte mithilfe einer linearen Interpolation führt nicht zu einem fehlerhaften Wertungsergebnis im Verhältnis zur qualitativen Bewertung der Angebote.




IBRRS 2021, 2395
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch die Preise der Nachunternehmer sind aufzuschlüsseln!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2021 - Verg 13/21

1. Der öffentliche Auftraggeber kann auch dann in eine Preisprüfung einzutreten, wenn zwar die sog. Aufgreifschwelle nicht erreicht ist, das Angebot aber aus anderen Gründen - etwa weil der Angebotspreis unangemessen niedrig erscheint und zugleich Anhaltspunkte für eine Mischkalkulation bestehen - konkreten Anlass zur Preisprüfung gibt.

2. Mit dem Nachforderungs- und Aufklärungsschreiben kann der Auftraggeber den Bieter zugleich dazu auffordern, sich zu bestimmten Einzelpreispositionen näher zu erklären.

3. Es ist einem Bieter grundsätzlich zumutbar, auch die Preise solcher Leistungspositionen aufzuschlüsseln, die von Nachunternehmern erbracht werden.

4. Ein öffentlicher Auftraggeber darf eine bisherige Verwaltungspraxis, auf die sich die Bieter eingestellt und auf die sie vertraut haben, nicht ohne rechtzeitige und deutliche Vorankündigung ändern.




IBRRS 2021, 2379
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausführungsbedingung muss nicht bei Angebotsabgabe erfüllt sein!

EuGH, Urteil vom 08.07.2021 - Rs. C-295/20

1. Art. 18 Abs. 2, Art. 58 und Art. 70 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags über Abfallbewirtschaftungsdienstleistungen die sich insbesondere aus Art. 2 Nr. 35 und Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.06.2006 über die Verbringung von Abfällen ergebende Pflicht eines Wirtschaftsteilnehmers, der Abfälle von einem Mitgliedstaat in einen anderen Staat verbringen will, über die Zustimmung der zuständigen Behörden der von der Verbringung betroffenen Mitgliedstaaten zu verfügen, eine Bedingung für die Ausführung dieses Auftrags darstellt.*)

2. Art. 70 i.V.m. Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24 ist dahin auszulegen, dass er es verbietet, das Angebot eines Bieters allein deshalb abzulehnen, weil dieser zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots nicht nachweist, dass er eine Bedingung für die Ausführung des betreffenden Auftrags erfüllt.*)




IBRRS 2021, 2311
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber darf schon montagmorgens den Zuschlag erteilen!

VK Bund, Beschluss vom 28.06.2021 - VK 2-77/21

Die Vorschrift des § 193 BGB, wonach an die Stelle eines Samstags, Sonntags oder Feiertags der nächste Werktag tritt, wenn eine Willenserklärung innerhalb einer Frist abzugeben ist und der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, findet auf eine Vorabinformation nach § 134 Abs. 1, 2 GWB keine Anwendung.




IBRRS 2021, 2310
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Optionales Textfeld offengelassen: Angebot nicht widersprüchlich!

VK Bund, Beschluss vom 07.07.2021 - VK 2-65/21

1. Es kann dahinstehen, ob das Deckblatt als solches überhaupt eine eigenständige rechtsgeschäftliche Erklärung des Bieters enthält.

2. Wird das Deckblatt als Angebotsbestandteil gewertet und die Möglichkeit einer eigenständigen rechtsgeschäftlichen Erklärung des Bieters bejaht, ist eine solche Bietererklärung auslegungsfähig.

3. Maßstab der Auslegung einer Bietererklärung ist wie ein mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle das Angebot verstehen muss oder darf.

4. Ergibt sich aus dem Angebotsschreiben und dem Leistungsverzeichnis des Angebots eindeutig, dass der Bieter einen Preisnachlass auf den Angebotspreis ohne jegliche Bedingungen gewährt, führt das Offenlassen eines optionalen Textfelds auf dem Deckblatt nicht zur einer widersprüchlichen Preisangabe.




IBRRS 2021, 2309
VergabeVergabe
Wann wurde eine Referenzleistungen "ausgeführt"?

VK Bund, Beschluss vom 11.06.2021 - VK 2-53/21

1. Referenzleistungen müssen mit den ausgeschriebenen Leistungen nicht identisch sein, sondern die referenzierten Leistungen müssen jenen nach Art und Umfang ähneln, so dass ein tragfähiger Rückschluss auf die technische bzw. berufliche Leistungsfähigkeit des betroffenen Bieters möglich ist.

2. Die "Ausführung" der Referenzleistungen ist mangels verengender Präzisierungen zur "Ausführung" in tatsächlicher Hinsicht zu verstehen, ohne dass es auf einen möglicherweise vertragsrechtlich relevanten Abnahmezeitpunkt ankommt. Wortlautgemäß liegt dementsprechend eine ausgeführte Referenzleistungen dann vor, wenn sie in einer Art und Weise ins Werk gesetzt worden ist, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die entsprechende Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist.

3. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Referenzgeber dem Bieter eine entsprechende Referenzbescheinigung ausstellt und darin die entsprechende Leistung bestätigt. Auf dieser Grundlage kann der Auftraggeber nachvollziehen, ob die referenzierte Leistung in hinreichendem Maße ausgeführt worden ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2221
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rahmenvereinbarung birgt höhere Kalkulationsrisiken!

VK Westfalen, Beschluss vom 24.02.2021 - VK 1-53/20

1. Beim Abschluss einer Rahmenvereinbarung müssen weder die genaue Gesamtmenge noch sämtliche Auftragsbedingungen für die Einzelaufträge feststehen.

2. Das Verbot einer Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse gilt zwar nicht mehr. Dennoch können Ausschreibungsbedingungen unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit zu beanstanden sein.

3. Die Zumutbarkeitsschwelle erhöht sich bei einer Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen (im weiteren Sinne) zulasten der Bieter. Kalkulatorische Unwägbarkeiten sind hinzunehmen.

4. Gehen Risiken deutlich aus den Vergabeunterlagen hervor, ist es Sache des Bieters, diese einzukalkulieren. Führt das zu einer Verteuerung der Leistungen, hat das die Vergabestelle zu vertreten.




IBRRS 2021, 2286
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Vergaberechtsschutz gegen ausschreibungspflichtige Nachtragsbeauftragung!

VK Südbayern, Beschluss vom 03.05.2021 - 3194.Z3-3_01-21-26

1. § 169 Abs. 3 GWB gilt damit nach seinem klaren Wortlaut nur in einem Vergabeverfahren und erlaubt nur Einwirkungen auf ein Vergabeverfahren.*)

2. § 169 Abs. 3 GWB bietet keine Rechtsgrundlage, um die weitere Durchführung eines geschlossenen Vertrags, der unter Verstoß gegen die Verpflichtung zur Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens geschlossen wurde, zu untersagen.*)

3. Es spricht viel dafür, dass die Bundesrepublik Deutschland mit der derzeitigen Fassung des § 169 Abs. 3 GWB bzw. der fehlenden Möglichkeit, überhaupt vor den Nachprüfungsinstanzen gegen einen faktischen Vollzug eines öffentlichen Auftrags, der unter Verstoß gegen die Verpflichtung zur Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens geschlossen wurde, mit vorläufigen Maßnahmen vorzugehen, Art. 2 Abs. 1 Ziff. a Richtlinie 2007/66/EG unzureichend umgesetzt hat.*)

4. Allerdings wendet sich Art. 2 Abs. 1 a Richtlinie 2007/66/EG ausschließlich an die Mitgliedstaaten, so dass eine direkte Anwendung der Richtlinie nicht in Betracht kommt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2211
VergabeVergabe
Bieter erläutert Angebot nicht fristgerecht: Auftraggeber muss nicht nachfragen!

VK Westfalen, Beschluss vom 27.01.2021 - VK 1-51/20

1. Treten technische Schwierigkeiten beim Betrieb der verwendeten elektronischen Mittel auf, sind die Folgen danach zu beurteilen, wessen Sphäre sie zuzuordnen sind.

2. Schwierigkeiten auf Auftraggeberseite dürfen nicht zu Lasten der Anbieterseite gehen. Demgegenüber gehen vom Anbieter selbst zu verantwortende Schwierigkeiten zu seinen Lasten. Diese zählen zum Übermittlungsrisiko, das beim Absender liegt.

3. Ein vom Bieter auf Nachfrage des Auftraggebers hin nicht aufgeklärtes Angebot ist nach Ablauf der Frist auszuschließen. Auf die Umstände der Fristversäumnis oder auf ein Verschulden beim Bieter kommt es nicht an. Der Auftraggeber ist auch nicht verpflichtet, nach Ablauf der Frist beim Bieter nachzufragen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2307
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bauwerksprüfung und Verkehrssicherung können zusammen vergeben werden!

VK Bund, Beschluss vom 15.07.2021 - VK 2-73/21

1. Die Fachlosvergabe bildet den gesetzlichen Regelfall. Kann die benötigte Leistung grundsätzlich auch in Form einer Losvergabe erbracht werden, ist zu prüfen, ob von einer losweisen Vergabe ausnahmsweise abgesehen werden kann, weil wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

2. Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange. Dabei müssen die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen.

3. Bauwerksprüfleistungen zur technischen Überwachung von Ingenieursbauten im Rahmen von Hauptprüfungen und darauf bezogene Verkehrssicherungsdienstleistungen können auch gemeinsam vergeben werden.




IBRRS 2021, 0829
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zwei Firmen, ein Inhaber: Können die Angebote ausgeschlossen werden?

VK Südbayern, Beschluss vom 12.01.2021 - 3194.Z3-3_01-20-15

1. Die Rechtsfolgen einer Angebotsabgabe in Kenntnis eines anderen Angebots sind nach geltender Rechtslage ausschließlich am fakultativen Ausschlussgrund des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB zu messen.*)

2. Bei Unternehmen zwischen denen aufgrund eines gemeinsamen Inhabers bzw. Alleingesellschafters und Geschäftsführers kann - anders als bei in einem Konzern verbundenen Unternehmen, die unabhängig voneinander handeln können - von vorneherein kein Wettbewerb bestehen kann, führt eine in diesem Fall gar nicht vermeidbare Kenntnis des jeweils anderen Angebots nicht automatisch zum Ausschluss der Angebote.*)

3. Ein Ausschluss käme allenfalls - nach dokumentierter Ermessensausübung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - dann in Betracht, wenn durch die beiden in Kenntnis von einander erstellten Angebote der Wettbewerb gegenüber den weiteren Bietern verfälscht würde.*)

4. Da die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung unter den Gemeindeorganen, im Unterschied zur verwaltungsinternen Geschäftsverteilung, auch gegenüber Außenstehenden rechtliche Bedeutung besitzt, führt eine Vergabeentscheidung, die unter Verletzung dieser gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung getroffen wurde, jedenfalls dann zu einer Rechtsverletzung von Bietern, wenn die Entscheidung durch das Vergaberecht nicht zwingend vorgegeben war, sondern in Ausübung von Ermessen erfolgt ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2222
VergabeVergabe
Muss nur ein BIEGE-Mitglied haftpflichtversichert sein?

VK Südbayern, Beschluss vom 17.12.2020 - 3194.Z3-3_01-20-51

Regelt der Auftraggeber nicht nach § 43 Abs. 2 Satz 3 VgV, dass der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung von allen Mitgliedern einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft erbracht werden muss, kann es für den Nachweis der Eignung ausreichen, wenn nur ein Mitglied der Bewerber- oder Bietergemeinschaft über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Versicherungsschutz von Mitgliedern der Bewerber- oder Bietergemeinschaft auch Ansprüche gegen die Gemeinschaft wegen Schadensverursachung durch andere Partner der Bewerber- oder Bietergemeinschaft umfasst.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 1855
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ungewöhnlich niedrige Angebotspreise sind ausreichend aufzuklären!

VK Nordbayern, Beschluss vom 30.03.2021 - RMF-SG21-3194-6-6

1. Der Mitbewerber hat einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber eine ermessensfehlerfreie Entscheidung darüber trifft, ob ein ungewöhnlich niedriges Angebot angenommen werden kann.*)

2. Ein Antragsteller ist in seinen Rechten verletzt, wenn ein Wertungskriterium bzw. die Unterkriterien intransparent und keiner eindeutigen Auslegung zugänglich sind. Alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens müssen klar, präzise und eindeutig formuliert werden, so dass zum einen alle mit der üblichen Sorgfalt handelnden Unternehmen die genaue Bedeutung dieser Bedingungen und Modalitäten verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und zum anderen der Auftraggeber tatsächlich überprüfen kann, ob die Teilnahmeanträge oder Angebote die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen.*)

3. Eine Rechtsverletzung des Antragstellers und ein drohender Schaden gem. § 160 Abs. 2 GWB liegt bereits dann vor, wenn der Vortrag des Antragstellers ergibt, dass er im Fall eines ordnungsgemäßen neuerlichen Vergabeverfahrens bessere Chancen auf den Zuschlag haben könnte als in dem beanstandeten Verfahren.*)




IBRRS 2021, 2212
VergabeVergabe
Wertung der Eignung: Nur für das Personal, das den Auftrag durchführen soll!

VK Westfalen, Beschluss vom 17.02.2021 - VK 1-52/20

Die Regelung in § 65 Abs. 5 Satz 1 VgV entspricht in Bezug auf die Bewertung von Bieterreferenzen nicht den europarechtlichen Vorgaben und ist insofern einschränkend auszulegen. Die Bewertung von Eignungsmerkmalen der Bieter auf der 4. Wertungsstufe ist richtlinienkonform nur zulässig für das Personal, das für die Auftragsdurchführung eingesetzt werden soll.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2210
VergabeVergabe
Zwei Firmen, ein Geschäftsführer: Angebote können ausgeschlossen werden!

VK Westfalen, Beschluss vom 05.05.2021 - VK 1-12/21

§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB verlangt lediglich, dass hinreichende Anhaltspunkte für eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung vorliegen; Gewissheit über diese Ausschlussgründe muss nicht bestehen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2199
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kehrseite eines weiten Beurteilungsspielraums ist die Dokumentation!

VK Sachsen, Beschluss vom 22.03.2021 - 1/SVK/046-20

1. Dem weiten Beurteilungsspielraum des Auftraggebers im Rahmen der Bewertung von Präsentationen steht als Kehrseite eine Dokumentationspflicht mit hohen Anforderungen gegenüber.*)

2. Die vollständige Dokumentation der Wertung einer Präsentation ist Voraussetzung dafür, dass überhaupt nachgeprüft werden kann, ob der Auftraggeber die Grenzen seines Beurteilungsspielraums eingehalten hat. Eine bloße Ergebniswiedergabe, pauschale Aussagen oder formelhafte Formulierungen sind dabei unzureichend.*)

3. Es muss aus der Dokumentation u. a. auch erkennbar sein, ob die Bewertung der Präsentation eines Bieters im Vergleich zu anderen Präsentationen plausibel ist.*)

4. Dokumentationsmängel sind grundlegend heilbar, wenn bereits im Vergabevermerk enthaltene Begründungen ergänzt oder erläutert werden, wenn die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers inhaltlich richtig ist und eine Verzögerung des Vergabeverfahrens durch Wiederholung von Verfahrensschritten unangemessen wäre.*)

5. Eine Heilung von Dokumentationsmängeln ist aber ausgeschlossen, wenn zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentation lediglich im Nachprüfungsverfahren nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zu befürchten ist, dass die nachgeholte Dokumentation allein vom Gedanken der Rechtfertigung der ursprünglichen Bewertung getragen wird.*)




IBRRS 2021, 2186
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensersatz auf der Grundlage eines vergaberechtlichen Auftrags?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2021 - 1 U 203/20

1. Zu der Frage der Erforderlichkeit eines Schadenersatzbetrags, der auf der Grundlage eines vergaberechtlichen Auftrags berechnet wird.*)

2. Eine antizipierte Schadenminderungspflicht in Form der Festlegung von Einzelpreisen für bestimmte Maßnahmen besteht im Rahmen eines zulässig gewählten Vergabeverfahrens nicht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2180
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Angebotsausschluss trotz wechselseitiger Kenntnis vom Angebotsinhalt?

BayObLG, Beschluss vom 24.06.2021 - Verg 2/21

1. Zwei Wirtschaftsteilnehmer sind eine wirtschaftliche Einheit und somit als ein Unternehmen anzusehen, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht eigenständig bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt.

2. Ein Verstoß gegen das Gebot des Geheimwettbewerbs kann einen Ausschluss nur dann rechtfertigen, wenn er eine kartellrechtliche Norm verletzt. Das kommt nicht in Betracht, wenn die handelnden Unternehmen unter das sog. Konzernprivileg des Kartellrechts fallen.




IBRRS 2021, 2171
VergabeVergabe
Auftragswertschätzung auf der Basis eines vergleichbaren Vorauftrags?

VK Bund, Beschluss vom 04.06.2021 - VK 2-43/21

Der Auftraggeber kann bei der Schätzung des Auftragswerts von einem vergleichbaren Vorauftrag ausgehen. Dabei sind erkennbare Veränderungen wie z. B. ein generell gestiegenes Preisniveau zu berücksichtigen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2060
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Betrieb eines Kindergartens ist öffentlicher Auftrag!

OLG Jena, Beschluss vom 09.04.2021 - Verg 2/20

1. Auch wenn das Kindergartenrecht öffentlich-rechtlich geprägt ist, sind die Vergabenachprüfungsinstanzen und nicht die Verwaltungsgerichte zuständig, wenn Streit über die Auswahl des Betreibers besteht. Unerheblich ist auch, ob der zu erteilende Auftrag als privat- oder öffentlich-rechtlicher Vertrag zu qualifizieren ist.

2. Für die Vergabe von Verträgen über den Betrieb eines Kindergartens sieht das Vergaberecht keine Einschränkung seines Anwendungsbereichs vor. Der Betrieb eines Kindergartens unterfällt der Kategorie "Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen".

3. Sieht sich der Betreiber des Kindergartens keinem Risiko ausgesetzt, seine Kosten nicht decken zu können, weil diese vom Auftraggeber vollständig ausgeglichen werden, liegt auch keine ausschreibungsfreie Dienstleistungskonzession vor.




IBRRS 2021, 3588
VergabeVergabe
Ausschreibung von Breitbandkonzession: Verwaltung kann Rechtsform wählen!

VG Weimar, Beschluss vom 28.05.2021 - 8 E 196/21

1. Die öffentliche Verwaltung kann ihr anvertraute öffentliche Aufgaben, wenn und soweit keine öffentlich-rechtlichen Normen oder Rechtsgrundsätze entgegenstehen, auch in der Form und mit den Mitteln des Privatrechts erfüllen.

2. Übt die Verwaltung das ihr zustehende Wahlrecht (hier: privatrechtliche Ausschreibung eines Breitbandprojekts) aus, ist diese ausdrückliche Einordnung wirksam und für die Entscheidung über den Rechtsweg zu berücksichtigen.

3. Die Auffassung, entscheidend sei immer der öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Inhalt eines Vertrags, niemals der Parteiwille, ist zweifelhaft.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2038
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zurückweisung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit: Welche Verfahrensgebühr?

KG, Beschluss vom 12.05.2021 - Verg 1008/20

1. Für die Bemessung des Streitwerts von Planungsleistungen ist das Honorar für die optionalen Leistungsstufen mit 50% anzusetzen.

2. Nimmt die Vergabekammer eine vertiefte Prüfung besonderer Zulässigkeitsfragen vor und weist den Nachprüfungsantrag sodann ohne mündliche Verhandlung als offensichtlich unzulässig zurück, so ist eine Herabsetzung der Basisgebühr um 1/3 angemessen.

Dokument öffnen Volltext