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Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 3612
VergabeVergabe
Fortsetzungsfeststellungsantrag

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.06.2007 - VgK-29/2007

1. Eine Erledigung des Nachprüfungsverfahrens in sonstiger Weise liegt - ebenso wie bei den gesetzlich ausdrücklich genannten Fällen - dann vor, wenn das Nachprüfungsverfahren gegenstandslos wird. Dies kommt vor allem bei einer Nachbesserung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle vor Abschluss des Nachprüfungsverfahrens in Betracht, durch die dem Antragsteller seine Beschwer genommen wird.

2. Hilft also die Vergabestelle einer Rüge ab, so erledigt sich das gleichzeitig eingeleitete Nachprüfungsverfahren entsprechend.

3. Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach überwiegender Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus. Hierfür genügt jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

4. Das in diesem Sinne anzuerkennende wirtschaftliche Interesse ergibt sich auch aus der Tatsache, dass der Antragsteller durch die Erledigung des Nachprüfungsverfahrens aufgrund des Regelungsgehalts des § 128 GWB und der dazu ergangenen Rechtsprechung des BGH seine eigenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen müsste, sofern er keinen Fortsetzungsfeststellungsbeschluss der Vergabekammer herbeiführt.

5. Soll ein Angebot wegen Nichteinhaltung der Tariftreuverpflichtung ausgeschlossen werden, so muss dieser Umstand nachvollziehbar sein und auch der Vergabeakte zu entnehmen sein.

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IBRRS 2007, 5080
VergabeVergabe
Speditionen und Baugerätevermieter sind keine Nachunternehmer

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.05.2007 - VK 20/07

1. Der Auftraggeber ist berechtigt, Verpflichtungserklärungen der Subunternehmer mit Angebotsabgabe zu fordern.*)

2. Bei reinen Hilfsfunktionen wie Speditionsleistungen, Baugerätevermietungen oder Baustoffzulieferungen handelt es sich grundsätzlich nicht um Nachunternehmerleistungen. Der Bauteilelieferant wird erst dann zum Nachunternehmer, wenn er "vor Ort" eine Montageleistung erbringt.*)

3. Der Auftraggeber kann sich über den Ursprungsort oder die Bezugsquelle der Bauteile im Rahmen von Aufklärungsgesprächen informieren.*)

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IBRRS 2007, 3597
VergabeVergabe
Fehlen einer geforderten Erklärung: Ausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.06.2007 - 21.VK-3194-23/07

1. Bei Fehlen einer geforderten Erklärung hat der öffentliche Auftraggeber kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe hat, sondern ist gezwungen, das betreffende Angebot aus der Wertung zu nehmen.*)

2. Hieran ändert auch nichts, dass § 21 Nr. 1 Satz 2 VOB/A nur als Sollvorschrift formuliert ist. Die Gleichbehandlung aller Bieter ( § 97 Abs. 2 GWB ) ist nur gewährleistet, soweit nur solche Angebote gewertet werden, welche die geforderten Erklärungen enthalten. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren ist nur zu erreichen, wenn lediglich vergleichbare Angebote - in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht - gewertet werden. Dies erfordert, dass alle zur Kennzeichnung der insoweit angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind, deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belastet, aber ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert waren, so dass sie als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen.*)

3. Bei Fehlen geforderter Erklärungen ist demnach ein Angebotsausschluss zwingend, wenn die Erklärung zumutbar gefordert, klar verlangt und nicht unbedeutend war.*)

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IBRRS 2007, 3596
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Leistungsbeschreibung einer Funktionalausschreibung

VK Hessen, Beschluss vom 26.04.2007 - 69d-VK-08/2007

1. Zu den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung einer Funktionalausschreibung.

2. Lassen Bieterfragen erkennen, dass bestimmte Umstände kalkulationserheblich sind bzw. sein können, und beantwortet die Vergabestelle eine entsprechende Frage, darf sie an die Beurteilung der "Wichtigkeit" dieser Informationen im Übrigen keine hohen Anforderungen stellen.

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IBRRS 2007, 3595
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Erklärungen bei Aufklärung des Angebotsinhalts: Ausschluss?

VK Hessen, Beschluss vom 15.06.2007 - 69d-VK-17/2007

Verlangt der Auftraggeber im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zur Aufklärung des Angebotsinhalts von einem Bieter die Abgabe von Erklärungen und werden diese Erklärungen nicht oder nicht ausreichend beigebracht, kann die Frage, ob das Angebot gemäß § 24 Nr. 2 VOB/A ausgeschlossen werden kann, dahinstehen. Zumindest bleibt dem Auftraggeber unter Berücksichtigung des aus § 24 Nr. 2 VOB/A abgeleiteten Grundgedankens keine andere Wahl als vom Angebot Abstand zu nehmen, wenn der Bieter als Folge der fehlenden oder nicht zureichenden Erklärungen unter Berücksichtigung der daraus für den Auftraggeber entstehenden vertraglichen und finanziellen Risiken die Zuschlagserteilung im Ergebnis verhindert.*)




IBRRS 2007, 3594
VergabeVergabe
Verträge über die Behandlung von Hausmüll unterliegen Vergabeverfahren

EuGH, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-382/05

Ein Verfahren für den Abschluss von Verträgen über die Verwertung des nach Durchführung der differenzierten Abfallsammlung verbleibenden Resthausmülls muss nach den Verfahren der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWg durchgeführt werden und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden.

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IBRRS 2007, 3592
VergabeVergabe
Anforderungen an die Objektivität einer Probestellung für Leuchten

VK Brandenburg, Beschluss vom 14.09.2006 - 2 VK 36/06

1. Im Beschwerdeverfahren kann die Vergabestelle nicht mehr wirksam bestimmen, die Vergabe des Auftrages werde dem 20 %-Kontingent zugeordnet.

2. Vorschriften über Form und Inhalt der Rüge enthält § 107 Abs. 3 GWB nicht. Insbesondere ist keine Schriftform erforderlich.

3. Der Auftraggeber ist an die Zuschlagskriterien gebunden, die er in den Verdingungsunterlagen genannt hat.

4. Es stellt eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes dar, wenn im Rahmen einer Probestellung Leuchten verschiedener „Generationen“ miteinander verglichen werden, obwohl die Bieter jeweils auch die neuere Technik angeboten haben.

5. Vor allem die Wertungsentscheidung als die zentrale Entscheidung im gesamten Vergabeverfahren ist besonders sorgfältig zu dokumentieren.

6. Gravierende Dokumentationsmängel (insbesondere hinsichtlich der Angebotswertung) führen im Ergebnis dazu, dass das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation unzureichend ist, fehlerbehaftet und insoweit zu wiederholen ist.

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IBRRS 2007, 3591
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zulässigkeit des Generalübernehmereinsatzes nach der VOL/A

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.06.2007 - VK 20/07

1. Eine Leistung darf grundsätzlich auch durch Generalübernehmer, also ausschließlich durch Fremdunternehmen erbracht werden; Forderungen nach Eigenanteilen sind nicht zulässig.

2. In sich widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen ebenso wie fehlende Angaben hierzu zum zwingenden Ausschluss eines Angebots, da die Vergleichbarkeit der Angebote dann nicht mehr gewährleistet ist.

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IBRRS 2007, 3545
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ablehnung wegen Übereifrigkeit?

OLG Celle, Beschluss vom 15.05.2007 - 13 W 46/07

Ein Sachverständiger kann wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er die antragstellende Partei in einem selbstständigen Beweisverfahren mehrfach und nachdrücklich dazu zu bewegen versucht, nicht die von der Antragstellerin gewünschte Feststellung der Mängel vorzunehmen, sondern sogleich die Mängelbeseitigung durch die streitverkündeten Bauunternehmen zuzulassen.*)

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IBRRS 2007, 3544
VergabeVergabe
Bauzeiten- und Bauablaufplan

VK Nordbayern, Beschluss vom 15.03.2007 - 21.VK-3194-06/07

1. Hat der Bieter mit dem Angebot einen Bauzeiten- und Bauablaufplan vorzulegen, der einen Überblick über den Ablauf der Bauarbeiten geben soll, so entspricht ein Bauzeitenplan, der Beginn und Ende der Bauarbeiten darstellt und zudem sind die Reihenfolge und die Ab-wicklung der Arbeiten, gegliedert in einzelnen Leistungspositionen, aufführt, diesen Anforderungen.

2. Zu der Frage, ob der Bauzeitenplan nicht den Vorgaben in den Verdingungsunterlagen entspricht.

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IBRRS 2007, 5485
VergabeVergabe
Fehlender Eignungsnachweis kann nicht nachgefordert werden!

VK Bund, Beschluss vom 13.06.2007 - VK 2-51/07

1. Ein Angebot darf nur dann gewertet werden, wenn ihm sämtliche geforderten Eignungsbelege beigefügt gewesen sind.

2. Unterlässt es ein Bieter wie hier, seinem Angebot geforderte Eignungsnachweise beizufügen, kann sein Angebot nicht in der Wertung berücksichtigt werden.

3. Ein Nachfordern fehlender Eignungsnachweise kommt nicht in Betracht.

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IBRRS 2007, 3500
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bestimmung des Auftragswertes und dessen Dokumentation

OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2007 - 13 Verg 6/07

1. Wegen der Bedeutung des Schwellenwertes ist es erforderlich, dass die Vergabestelle die ordnungsgemäße Ermittlung des geschätzten Auftragswertes in einem Aktenvermerk festhält. Der Vermerk muss erkennen lassen, dass der Auftraggeber vor der Schätzung die benötigte Leistung zumindest in den wesentlichen Punkten festgelegt hat. Die Anforderungen an die Genauigkeit der Wertermittlung und der Dokumentation steigen, je mehr sich der Auftragswert dem Schwellenwert annähert.*)

2. Aufträge verschiedener öffentlicher Auftraggeber sind bei der Schätzung des Auftragswerts auch dann selbstständig zu bewerten, wenn bei den Aufträgen sachliche Zusammenhänge bestehen. Anders kann es ausnahmsweise sein, wenn zwei öffentliche Auftraggeber davon ausgehen, dass die benötigte Leistung aus technischen oder anderen Gründen von demselben Anbieter beschafft werden soll, und wenn die Auftraggeber deshalb die Beschaffungsvorhaben koordinieren und Angebote für den gemeinsamen Bedarf einholen. Entschließen die Auftraggeber sich dann unmittelbar vor der Auftragsvergabe zu gesonderten Verträgen, müssen sie eine nachvollziehbare Erklärung dafür liefern, aus welchem Grund dies geschehen ist, wenn nicht zur Vermeidung eines förmlichen Vergabeverfahrens.*)

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IBRRS 2007, 3495
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Forderung von Eignungsnachweisen

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2007 - 1 Verg 3/07

1. Beruft sich ein Antragsteller, dessen Angebot als mangelhaft ausgeschlossen wurde, unter Hinweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz darauf, auch der letzte im Wettbewerb verbliebene Konkurrent habe kein mangelfreies Angebot abgegeben, ist es nicht notwendig, dass die Angebotsmängel identisch oder gleichartig sind. Es ist ausreichend, dass die Mängel gleichwertig sind, also auf der Rechtsfolgeseite denselben Stellenwert haben und deshalb dieselbe Konsequenz, wie etwa den zwingenden Angebotsausschluss, nach sich ziehen müssen.*)

2. Es ist nicht Aufgabe der Vergabekammern und -senate, die Forderung des Auftraggebers nach Vorlage bestimmter Eignungsnachweise auf Zweckmäßigkeit zu untersuchen.*)

3. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund eine geforderte Bescheinigung nicht vorlegen, muss er dies innerhalb der Vorlagefrist darlegen und zugleich geeignete Alternativbelege beifügen.*)

4. Vergabekammern und -senate haben grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Auftraggeber mit der Forderung nach Eignungsnachweisen einen Zweck mit einem normorientierten Sinn verfolgt.*)

5. Zweck der "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ist es, den Auftraggeber darüber zu unterrichten, ob der Bieter in der Vergangenheit seine Steuern und (Sozial-)Abgaben pünktlich und gewissenhaft gezahlt hat. Der Auftraggeber kann daraus entnehmen, inwieweit der Bieter wirtschaftlich leistungsfähig und zuverlässig und somit als Vertragspartner der öffentlichen Hand geeignet ist.*)

6. Verlangt ein Auftraggeber den "Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung in der Sozialversicherung", kann das vernünftigerweise nur bedeuten, dass jeder Bieter belegen soll, dass er in der Vergangenheit alle Sozialabgaben pünktlich und gewissenhaft gezahlt hat.*)

7. Würde ein "repräsentativer Nachweis" ausreichen, wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet, weil es einem Auftraggeber faktisch freigestellt wäre, ob er die Bescheinigung einer Krankenkasse als repräsentativ ansieht oder nicht.*)

8. Erklärt eine Behörde, eine von ihr ausgestellte Bescheinigung sei "nur im Original mit Dienstsiegel und Unterschrift" oder "als beglaubigte Fotokopie" gültig, ist eine (unbeglaubigte) Fotokopie im Rechtsverkehr keine von ihr stammende "Bescheinigung der zuständigen Behörde."*)

9. Es ist grundsätzlich möglich, auch grundlegende Mängel im laufenden Vergabeverfahren durch eine transparente und diskriminierungsfreie Änderung der betreffenden Vorgabe zu beheben. Ob eine solche Möglichkeit besteht und gegebenenfalls ergriffen werden soll, hat der Auftraggeber in eigener Verantwortung zu klären und zu entscheiden.*)

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IBRRS 2007, 3484
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unmittelbare Anwendung der Richtlinie 2004/18/EG

OLG Bremen, Beschluss vom 03.04.2007 - Verg 2/07

1. Voraussetzung für eine Verletzung der Rügeobliegenheit aus § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist nicht nur die Kenntnis der Tatsachen, die einen Verstoß gegen das Vergabeverfahren bedeuten könnten, sondern auch die Kenntnis der rechtlichen Relevanz dieser Tatsachen. An dieser fehlt es auch bei Großunternehmen insbesondere dann, wenn die Rechtslage schwierig ist.

2. Im Falle nicht rechtzeitiger bzw. nicht hinreichender Umsetzung einer Richtlinie kann sich der Einzelne gegenüber dem Staat unmittelbar auf die Richtlinie berufen, wenn die Bestimmungen inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind.

3. In einem Rechtsstreit zwischen Privaten ist zwar eine direkte Anwendung der Richtlinie 2004/18/EG nicht möglich, jedoch ist es unter Berücksichtigung der Art. 10 und Art. 249 Abs.3 EG-Vertrag Aufgabe der Gerichte, die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das in der Richtlinie vorgesehene Ziel zu erreichen, durch geeignete Maßnahmen zu erfüllen. Deshalb müssen die Gerichte innerstaatliches Recht so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes der Richtlinie auslegen.

4. Nach dem Gebot der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung inländischen Rechts muss die Vorschrift des § 3a Nr. 5 a VOB/A - jedenfalls nach der Umsetzungsfrist - dahingehend ausgelegt werden, dass auch nach deutschem Recht in einem Verhandlungsverfahren im Anschluss an ein vorhergehendes - aufgehobenes - Vergabeverfahren ohne öffentliche Bekanntmachung nur die Bieter einbezogen werden dürfen, die geeignet sind und die in dem vorangegangenen Verfahren Angebote abgegeben haben, die nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen worden sind.




IBRRS 2007, 3483
VergabeVergabe
Untätigkeitsbeschwerde im Vergabeverfahren

OLG Bremen, Beschluss vom 12.03.2007 - Verg 3/06

Bleibt die Vergabekammer über einen langen Zeitraum untätig, so kommt eine Untätigkeitsbeschwerde mangels gesetzlicher Regelung allenfalls als ultima ratio in Betracht. Vor der Einlegung einer solchen Beschwerde müssen sämtliche Möglichkeiten, die Vergabekammer zu einer Entscheidung bzw. der Fortsetzung des Verfahrens zu bewegen, ausgeschöpft sein. Dazu gehört auch die Erhebung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Mitglieder der Vergabekammer.

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IBRRS 2007, 3477
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung der Ausschreibung aus wirtschaftlichen Gründen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2006 - Verg 54/06

1. Für die Behauptung, die vom öffentlichen Auftraggeber genannten Anforderungen hinsichtlich Standsicherheit und Ersatzreibungswinkel ließen sich nur erreichen, wenn ausschließlich höherwertiges Material zum Einsatz komme, trägt der Bieter die Darlegungs- und Beweislast.

2. Dem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens ist nicht nachzugehen, wenn er auf die Bestätigung einer rechtlich unerheblichen, da nicht in prozessual gebotener Weise konkretisierten, Tatsachenbehauptung gerichtet ist.

3. Die Aufhebungsentscheidung ist stets von einer Abwägung der im Einzelfall beteiligten Interessen abhängig zu machen, aus der sich ergeben muss, dass wegen des Gewichts des Aufhebungsgrundes eine Bindung des Auftraggebers an die Ausschreibung von den Teilnehmern am Vergabeverfahren trotz schutzwürdigen Vertrauens auf eine planmäßige Beendigung des Verfahrens nicht erwartet werden kann.

4. An diesem Vorverständnis gemessen können auch wirtschaftliche Überlegungen eine Aufhebung des Vergabeverfahrens rechtfertigen, etwa dann, wenn die Ausschreibung zu keinem wirtschaftlich akzeptablen Ergebnis geführt hat, z. B. nur beträchtlich überteuerte Angebote gewertet werden können oder feststeht, dass die ausgeschriebene Leistung in anderer als der angebotenen Weise erheblich kostengünstiger ausgeführt werden kann. In derartigen Fällen ist dem öffentlichen Auftraggeber eine Aufhebung der Ausschreibung aus dem Grund des § 26 Nr. 1 c VOB/A vor allem mit Rücksicht auf das Gebot zu sparsamer und wirtschaftlicher Verwendung der Haushaltsmittel jedenfalls dann nicht zu verwehren, wenn solche Wirtschaftlichkeitsüberlegungen auf von ihm zutreffend ermittelten Kosten beruhen.

5. Die Entscheidungsbegründung genügt den in formeller Hinsicht zu stellenden Anforderungen, wenn sie insbesondere die Ermessenerwägungen, die für die Entscheidung ausschlaggebend waren, erkennen lässt.

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IBRRS 2007, 3471
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe von Erschließungsverträgen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2007 - Verg 2/07

1. Als Bauauftrag im Sinne des § 99 Abs. 3 GWB sind in richtlinienkonformer Auslegung auch die in dieser Vorschrift nicht ausdrücklich genannten Baukonzessionen anzusehen.

2. Für die Annahme eines Bauauftrages (oder einer Baukonzession) ist es unerheblich, ob der öffentliche Auftraggeber die zu errichtenden Bauwerke selber erwerben oder nutzen will. Es reicht vielmehr aus, dass die Bauwerke entsprechend den Erfordernissen des Auftraggebers erstellt werden, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer die Bauwerke sodann an einen - bestimmten oder beliebigen - Dritten veräußern soll.

3. Für die Entgeltlichkeit eines Bauauftrages kommt es nicht darauf an, ob das Entgelt vom Auftraggeber stammt oder nicht. Als Entgelt sind auch die Einnahmen anzusehen, die der Auftragnehmer durch die Veräußerung der errichteten Bauwerke erzielen wird.

4. Die Besonderheit der Baukonzession gegenüber einem "echten" Bauauftrag besteht nur darin, dass der Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers das wirtschaftliche Risiko des Geschäfts trägt.

5. Bei der Prüfung, ob ein vergabepflichtiger Auftrag erteilt werden soll, ist nicht nur auf den formell gerade zur Vergabe anzustehenden Vertrag abzustellen, vielmehr muss eine Zusammenschau verschiedener, aber zusammenhängender Verträge stattfinden. Andernfalls könnten durch eine geschickte Gestaltung bestimmte Verträge sachwidrig aus der Geltung des Vergaberegimes ausgeschlossen und dessen Geltung leicht umgangen werden.

6. Wird die Absicht, eine Baukonzession zu erteilen, entgegen § 32a Nr. 1 Abs. 2 VOB/A nicht öffentlich bekannt gemacht, so sind bereits hierdurch die Bieter in ihren Rechten verletzt.

7. Ein Bieterwechsel nach Ablauf der Angebotsfrist ist unzulässig.

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IBRRS 2007, 3469
VergabeVergabe
Begründung von Schadensersatzanspruch durch de-facto-Vergabe?

LG Leipzig, Urteil vom 24.01.2007 - 06HK O 1866/06

1. Der Auftraggeber wird durch § 126 Abs. 1 GWB nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet, welcher während des Vergabeverfahrens durch Verstoß gegen bieterschützende Vorschriften entsteht. Deshalb begründet eine de-facto-Vergabe keinen Anspruch auf Schadensersatz aus § 126 Abs. 1 GWB.

2. Wenn der Auftrag an ein Unternehmen vergeben wurde, welches kurze Zeit später Insolvenz anmelden muss, dann hat ein anderer Bieter deshalb keinen Anspruch auf Ersatz des negativen Interesses.

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IBRRS 2007, 3468
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungsnachweise der Nachunternehmer?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2007 - VK-9/2007-B

1. Der Zusatz „gemäß Bewerbungsbedingungen“ kann die Pflicht zur Angabe der Eignungsvoraussetzungen in der Bekanntmachung nicht relativieren und bezieht den gesamten Inhalt der Verdingungsunterlagen bzw. Bewerbungsbedingungen nicht in die Bekanntmachung ein.*)

2. Eine ungeschriebene Pflicht, für jeden Nachunternehmer jeden vom Vertragspartner geforderten Eignungsnachweis zu erbringen, kann nicht angenommen werden. Der Wortlaut der Vorschrift aus § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A benennt eindeutig den Bewerber oder Bieter als Adressat der Anforderungen von Eignungsnachweisen.*)

3. Die Obliegenheit zur Vorlage von „Verfügbarkeitsnachweisen“ ist in der vergaberechtlichen Spruchpraxis erwachsen im Zusammenhang mit der Zulassung von Angeboten durch Generalunternehmer oder Generalübernehmer. Sie erscheint dort gerechtfertigt, da der Bieter andererseits den Vorteil genießt, eine Eignungsanforderung nicht durch sein eigenes Unternehmen erfüllen zu müssen. Die Ausweitung der ungeschriebenen Obliegenheit auf sämtliche oder – wie auch immer definierte – wesentliche Leistungsbestandteile, die durch Nachunternehmer erfüllt werden sollen, ergibt jedoch einen Vorteil allein für den Auftraggeber, der ein aus seiner Sicht sicherlich gewünschtes Mehr an Sicherheit für den Nachunternehmereinsatz erhält, ohne dies überhaupt deutlich gefordert zu haben.*)

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IBRRS 2007, 3430
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schwellenwert und Einbeziehung von Planungskosten

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2007 - 2 VK 8/07

1. Der Auftraggeber soll sich bei seiner Schätzung des Auftragswerts am Markt orientieren. Wenn er aber bei seiner Schätzung nicht in jeder Einzelposition den Marktwert trifft, aber insgesamt des Marktergebnisses widerspiegelt, reicht das für die Ermittlung des geschätzten Auftragswertes aus.

2. Auch bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sind Planungskosten gemäß § 17 HOAI (Freianlagen) nicht in die Berechnung des Auftragswertes einzubeziehen.

3. Das Akteneinsichtsrecht ist nur in dem Umfang gegeben, in dem es zur Durchsetzung der Rechte eines Antragstellers aus § 97 Abs. 7 GWB erforderlich ist. Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall.

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IBRRS 2007, 3429
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Sehr kurze Rügeverpflichtung (1 - 2 Tage)

VK Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2007 - 1 VK 7/07

1. Ist eine Mitteilung nach § 13 VgV für den Bieter erkennbar offensichtlich unvollständig, muss der Bieter dies noch am selben Tage oder jedenfalls am Folgetag rügen und vom Auftraggeber die für erforderlich gehaltene nähere Begründung nachfordern.

2. Die Rüge muss eine Sachverhaltsdarstellung enthalten, aus der sich die konkrete Möglichkeit einer Rechtsverletzung zum Nachteil eines Bieters ergibt.

3. Trägt ein Bieter vor, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter seien keine zulässigen Zuschlagskriterien und bei der funktionalen und ästhetischen Qualität der Textilien sei nicht erkennbar, worauf sich der Auftraggeber dabei stützt, muss er diese vermeintlichen Fehler spätestens bis zur Abgabe seines Angebotes rügen.

4. Eine Rüge ist dann entbehrlich, wenn ein Unternehmen erst im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens Kenntnis von weiteren Vergaberechtsverstößen erhält.

5. Die fehlende Angabe der Zuschlagskriterien (Bewertungsmatrix) führt nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens. Aus der unterbliebenen Angabe von Wertungskriterien entgegen § 9 a VOL/A folgt nach allgemeiner Auffassung nur, dass die Vergabestelle bei der Entscheidung über die Auftragsvergabe solche Kriterien nicht berücksichtigen darf, sondern ausschließlich der niedrigste Preis entscheidend ist.

6. Sind Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens ausschließlich die Beanstandungen, die ein Antragsteller gegen die Vorgehensweise der Auftraggeberin im Hinblick auf die Zuschlagskriterien, die Anforderungen an abzugebende Angebote sowie die Wertungsentscheidung erhoben hat, kann ein sich aktiv beteiligender Beigeladener keine Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen verlangen.




IBRRS 2007, 3428
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Grundsätze des Nachverhandlungsverbots

VK Brandenburg, Beschluss vom 06.02.2007 - 2 VK 5/07

1. Bei § 24 VOL/A handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, deren Grenzen restriktiv zu sehen sind. Eine Nachverhandlung darf nicht dazu dienen, dem Bieter eine inhaltliche Änderung oder Ergänzung seines Angebotes zu ermöglichen. Aufklärungsverhandlungen können insgesamt nur dazu dienen, einen feststehenden Sachverhalt aufzuklären, nicht aber diesen zu verändern. Es ist weder im Rahmen von Aufklärungsgesprächen noch mit Hilfe nachgereichter Unterlagen möglich, ein Angebot inhaltlich zu ergänzen.

2. Verhandlungen über fehlende Nachweise (Organigramm, Qualifikationsnachweise von Mitarbeitern, Referenzliste) sind nach § 24 VOL/A unzulässig.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Angebot vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn die beabsichtigte Zuschlagserteilung die Rechte eines Antragstellers verletzt und eine Beseitigung dieser Rechtsverletzung auf andere Weise nicht in Betracht kommt.

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IBRRS 2007, 3427
VergabeVergabe
Contracting-Verträge eines Sektorenauftraggebers

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2007 - 2 VK 4/07

1. Zulässig ist über den Primärrechtsschutz des GWB die Nachprüfung von konkreten Auftragsvergaben, die von öffentlichen Auftraggebern außerhalb eines geregelten Vergabeverfahrens oberhalb der Schwellenwerte vorgenommen werden. Von einem derart konkreten Vergabevorhaben, nicht nur von einer Markterkundung, ist auszugehen, wenn der Auftraggeber mit einem Bieter einen Vertrag abgeschlossen hat.

2. Der Bieter hat auch dann noch einen Anspruch nach § 97 Abs. 7 GWB auf ein materiell transparentes, die Bieter gleich behandelndes Vergabeverfahren und – soweit noch möglich - den primären Rechtsschutz, der mit den Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gesetzlich garantiert ist, wenn er nicht unverzüglich, also spätestens mit der Angebotsabgabe rügt, sofern er sich an dem als vergaberechtswidrig erkannten Vergabeverfahren beteiligt.

3. Enthält der abzuschließende Vertrag einerseits die Vereinbarung über die Errichtung einer Fernwärmeerzeugungsanlage auf einem von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Grundstück, andererseits die wechselseitige Lieferung und Abnahme von Fernwärme über einen Zeitraum von 15 Jahren mit der Option einer automatischen Verlängerung des Bezugsvertrages, sollen über den Fernwärmeliefervertrag die Investitionskosten, die Primärenergie, der Betrieb und ein Gewinn für den Vertragspartner finanziert werden, überwiegt damit wertmäßig der Dienstleistungsteil dieses Auftrages, der damit als Ganzes als Dienstleistungsvertrag einzuordnen ist.

4. Der Ausnahmetatbestand des § 100 Abs. 2 lit. f) GWB zu der umfassend geltenden allgemeinen Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber, öffentliche Aufträge nach einem geregelten Vergabeverfahren zu vergeben, ist eng auszulegen und greift jedenfalls dann nicht, wenn der Auftraggeber auch Leistungen nachfragt, die im Allgemeinen einer Ausschreibungspflicht unterliegen.

5. § 13 Satz 6 gilt nicht nur bei der Durchführung eines geregelten Vergabeverfahrens, sondern in analoger Anwendung auch dann, wenn der Auftraggeber, etwa weil er der Auffassung war, dass der beabsichtigte öffentliche Auftrag nicht unter das Vergaberegime fällt, das Vergaberecht gar nicht angewandt hat.

6. Die Umgehung der Ausschreibungspflicht ist eine so gravierende Verletzung des Vergaberechts, dass die Berufung darauf keiner Rüge bedarf.

7. Bei einer vergaberechtswidrigen de-facto-Vergabe kann selbst im Bereich des 4. Abschnitts der VOL/A nur durch die Verpflichtung des Auftraggebers zur Aufhebung der Ausschreibung und Neuausschreibung ein Rechtsfrieden hergestellt werden und nur der Neubeginn eines derartigen Vergabeverfahrens kann den Beteiligten letztlich volle Rechtssicherheit bieten.

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IBRRS 2007, 3426
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Ausschluss wegen eines fehlenden Gewerbezentralregisterauszugs

VK Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2007 - 2 VK 2/07

1. Das Fehlen eines Eignungsnachweises in der geforderten Form (Gewerbezentralregisterauszug) stellt nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A keinen zwingenden Ausschlussgrund dar, sondern eröffnet dem Auftraggeber allenfalls ein Ermessen, den Bieter auszuschließen.

2. Bei der Ausschreibung von Unterhaltsreinigungsleistungen sind die Zuschlagskriterien "Jahresarbeitsstunden" mit einer Gewichtung von 14,0 und "Quadratmeterleistung" mit einer Gewichtung von 14 % zulässig.

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IBRRS 2007, 3381
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung der Ausschreibung wegen Rechtsprechungsänderung

LG Leipzig, Urteil vom 31.05.2007 - 6 O 2003/06

Ändert sich die Bauabsicht einer Kommune, weil infolge der Änderung der bisherigen Rechtsprechung ein Teil des Planfeststellungsbeschlusses nicht vollzogen werden kann, so rechtfertigt dies die Aufhebung der Ausschreibung.

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IBRRS 2007, 3379
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schadensersatz: Bindungswirkung der Feststellungen im Vergabeverfahren

OLG Naumburg, Urteil vom 23.04.2007 - 1 U 47/06

1. Im Schadenersatzprozess entfaltet die Feststellung des schuldhaften Vergaberechtsverstoßes durch den Vergabesenat für das Prozessgericht Bindungswirkung (§ 124 Abs. 1 GWB); neues Vorbringen des öffentlichen Auftraggebers zum Themenkomplex "Pflichtverletzung" ist präkludiert.*)

2. Anforderungen an die Darlegung eines hypothetischen Nebenangebotes, auf welches der Zuschlag bei vergaberechtskonformer Entscheidung zu erteilen gewesen sein soll.*)

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IBRRS 2007, 3378
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB-Kontrolle der VOB/B

BGH, Urteil vom 10.05.2007 - VII ZR 226/05

1. Jede Abweichung von der VOB/B führt, auch wenn sie sich in einem Vertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber findet, dazu, dass die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 419/02, BGHZ 157, 346).*)

2. Eine vertragliche Regelung, aufgrund derer der Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Form einer Bürgschaft auf erstes Anfordern verlangen kann, wich auch vor der Neufassung der VOB/B 2002 von § 17 Nr. 4 VOB/B ab.*)

3. Zur Kündigung eines Bauvertrags durch den Auftraggeber, wenn der Auftragnehmer die Arbeit nicht fristgemäß wieder aufnimmt, weil erhebliche Zweifel über die Anwendbarkeit öffentlich-rechtlicher Vorschriften bestehen, aufgrund derer ihm die Gefahr eines Bußgeldes droht.*)




IBRRS 2007, 3376
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VergabeVergabe
Baustellengemeinkosten: Keine Kalkulationsfreiheit der Bieter?

VK Bund, Beschluss vom 03.05.2007 - VK 2-27/07

1. Gibt ein Bieter im Rahmen der Angebotsaufklärung an, eine Leistung nicht wie durch die Leistungsbeschreibung gefordert erbringen zu wollen, weist dies auf eine Änderung an den Verdingungsunterlagen hin.

2. An dieser Feststellung ändert nichts, dass der Bieter mit seinem Angebot die Akzeptanz der Bedingungen des Leistungsverzeichnisses unterschrieben hat.

3. Die Baustellengemeinkosten, für die das Leistungsverzeichnis eine Leistungsposition vorsieht, sind dort zu kalkulieren.

4. Alle andere Baustellengemeinkosten müssen als Umlage bzw. als Zuschlag auf die Einheitspreise kalkuliert werden.




IBRRS 2007, 3373
VergabeVergabe
Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

OLG München, Beschluss vom 26.06.2007 - Verg 6/07

1. Damit der öffentliche Auftraggeber in die Lage versetzt wird, die gerügten Mängel abzustellen, muss der Rüge eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen. Die Vergabestelle muss erkennen können, um welchen Verstoß es sich handelt. Nur so kann sie Abhilfe schaffen. Deshalb sind Rügen unzulässig, die pauschal die Fehlerhaftigkeit des Vergabeverfahrens angreifen.

2. Wird den Rügen nicht abgeholfen, kann der Auftraggeber nicht damit rechnen, dass der rügende Bieter ihm nochmal vor der zu treffenden Entscheidung über die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens antwortet.

3. Zu der Frage, wann eine Bewertungsmatrix gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

4. Zur Problematik der Prüfung der Eignung anhand von Referenzobjekten.

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IBRRS 2007, 3330
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Berücksichtigung eines niedrigen Unterkostenangebots

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.06.2007 - VK-SH 10/07

1. Aus dem Wortlaut der Normen des TariftreueG des Landes Schleswig-Holstein (insbesondere der zentralen Norm des § 3 TariftreueG) ergibt sich lediglich, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die am Ort der Leistungserbringung geltenden Lohn- und Gehaltstarife zu zahlen. Hieraus folgt jedoch nicht die Verpflichtung, Angebote auch tariftreu zu kalkulieren.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber hat wegen § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A zu prüfen und zu erwägen, ob ein niedriges Unterkostenangebot berücksichtigt und ggf. bezuschlagt werden kann oder nicht. Hierzu ist zunächst festzustellen, ob ein überprüfungspflichtiges niedriges Angebot vorliegt. Im weiteren hat er das Angebot auf seine wirtschaftliche Auskömmlichkeit zu überprüfen, wobei der Bieter zu hören ist. Schließlich ist unter Berücksichtigung der Stellungnahme und der Erläuterungen des Bieters zu werten, ob trotz des niedrigen Angebots eine ordnungs- und vertragsgemäße Leistungserbringung zu erwarten ist oder nicht.*)

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IBRRS 2007, 3328
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachunternehmerverzeichnis: Auch Sub-Sub-Unternehmer sind anzugeben!

VK Sachsen, Beschluss vom 15.03.2007 - 1/SVK/007-07

1. Hat sich der Bieter mit Angebotsabgabe darüber zu erklären, wer vertretungsbefugt ist, das Angebot rechtsverbindlich für ihn abzugeben, und ist die Vertretungsbefugnis mit Angebotsabgabe nachzuweisen, so liegt, wenn der Geschäftsbrief zwei Geschäftsführer ausweist zunächst die Vermutung nahe, dass entsprechend § 35 Absatz Satz 2 GmbHG eine Gesamtvertretung durch alle Geschäftsführer vorliegt.*)

2. Ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer vorzulegen, sind mit Angebotsabgabe auch die Sub-Sub-Unternehmer aufzuführen. Dafür ist nicht erforderlich, dass der Auftraggeber explizit eine „ausführliche Übersicht der Nachunternehmer“ verlangt. Anderenfalls wäre ein Auftraggeber gehalten, jede rechtlich denkbare Gestaltungsform vertraglicher Beziehungen zwischen dem Bieter und seinen Nachunternehmern zu umschreiben und der Bieter könnte durch die Einschaltung eines einzigen Nachunternehmers verschleiern, wer tatsächlicher Leistungserbringer ist. Da von dem Bieter kein Kern an eigener Leistungsfähigkeit gefordert werden kann, ist es konsequent zu fordern, dass der Bieter im Nachunternehmerverzeichnis auch die Nachunternehmer zweiter Linie und weitere angibt, sofern deren Einbindung in die Leistungserbringung geplant ist. Aus Sicht des Auftraggebers ist also jedes nach dem eigentlichen Bieter zur Realisierung des Auftrages beauftragte Unternehmen ein Nachunternehmer.*)

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IBRRS 2007, 5282
VergabeVergabe
Ungültiger Nachweis = fehlender Nachweis!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.04.2007 - VK 3/07

1. Eine Rüge muss nicht ausdrücklich "im Namen" einer Bietergemeinschaft erfolgen.*)

2. Die Vorlage eines ungültigen Nachweises führt dazu, dass dieser als nicht erbracht gilt.*)

3. Soweit § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) VOL/A den Ausschluss eines unvollständigen Angebots in das Ermessen der Vergabestelle stellt, tritt bei Fehlen oder Unvollständigkeit der geforderten Angaben und Erklärungen eine Ermessensreduzierung auf Null ein. Unvollständige Angebote sind von der Wertung auszuschließen, ohne dass dem öffentlichen Auftraggeber bei Vorliegen des Ausschlusstatbestandes das Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe zusteht.*)

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IBRRS 2007, 5281
VergabeVergabe
Wann ist dem Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung stattzugeben?

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.04.2007 - 1 Verg 3/07

Einem Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ist stattzugeben, wenn das Verfahren mehrere Rechtsfragen aufwirft, die in einem Eilverfahren nicht abschließend geklärt werden können und das Rechtsmittel nach vorläufiger Einschätzung jedenfalls nicht aussichtslos erscheint.

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IBRRS 2007, 3314
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertung im Rahmen eines VOF-Verfahrens

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 VK 11/07

1. Es ist ausreichend, wenn die Begründungen für die einzelnen Wertungen knapp, aber nachvollziehbar sind. Die Anforderungen an die Begründungspflicht dürfen nicht zu Lasten der Vergabestelle überspannt werden.

2. Bei der Wertung im Rahmen des VOF-Verfahrens steht der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zu. Der Nachprüfung unterliegt nur, ob die Grenzen dieses Beurteilungsspielraums überschritten sind. Grund für die Annahme dieses Beurteilungsspielraums sind die gem. § 16 VOF erforderliche Prognoseentscheidung und der Leistungsgegenstand, der in einer selbständig zu erbringenden, im geistig-schöpferischen Bereich liegenden Leistung liegt.

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IBRRS 2007, 3313
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zwingender Angebotsausschluss wegen fehlender Urkalkulation

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.03.2007 - 1 VK 7/07, 8/07

1. Eine Rüge muss erkennen lassen, dass ein Vergaberechtsverstoß behauptet und seine Beseitigung ernsthaft gefordert wird.

2. Unter Erklärungen im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A fallen alle Erklärungen, die sowohl den Inhalt als auch die rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen der zu erbringenden Leistung betreffen. Hierzu gehört auch die Urkalkulation, die die Preisermittlung im Detail festhält.

3. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen (z.B. die Urkalkulation) fehlen, sind zwingend auszuschließen. Die Gleichbehandlung ist nur gewährleistet, wenn alle Angebote die geforderten Erklärungen enthalten. Darauf, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen handelt, kommt es nicht an.

4. Einem Antrag auf Gestattung des Zuschlags ist nur dann zu folgen, wenn das Interesse der Vergabestelle und der Allgemeinheit von besonderem Gewicht ist.

5. Eine Vergabestelle hat Verzögerungen, welche durch Nachprüfungsanträge eintreten können, von vornherein in ihrem Zeitplan zu berücksichtigen. Sie kann den Anspruch auf effektiven Rechtschutz nicht dadurch unterlaufen, dass sie Zeiten für Nachprüfungsanträge unberücksichtigt lässt.

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IBRRS 2007, 3312
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anwendung von § 4 Abs. 5 VgV im VOF-Verfahren

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.03.2007 - 1 VK 6/07

1. Eine Rüge muss erkennen lassen, dass ein Vergaberechtsverstoß behauptet und seine Beseitigung ernsthaft gefordert wird.

2. Für ein Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB genügt nicht allein die Kenntnis der den Vergaberechtsverstoß tragenden tatsächlichen Gegebenheiten; es muss vielmehr zumindest die laienhafte Wertung hinzukommen, dass es sich um einen Rechtsverstoß handelt.

3. Ein Ingenieurbüro, das die Leistungsphasen 1 - 7 nach § 55 HOAI (insbesondere auch die Ausführungsplanung) für ein Ingenieurbauwerk durchgeführt hat, verfügt mit Blick auf eine Ausschreibung der Objektplanungsleistungen für dieses Ingenieurbauwerk nach § 55 HOAI Leistungsphasen 8 + 9 sowie die örtliche Bauüberwachung nach § 57 HOAI über einen Wissensvorsprung gegenüber den übrigen Bietern, der ausgeglichen werden muss.

4. § 4 Abs. 5 VgV ist in VOF-Verfahren entweder unmittelbar oder jedenfalls analog anwendbar.

5. Der Nachweis des Ausgleichs des Wissensvorsprungs eines Bewerbers obliegt dem Auftraggeber. Verbleibende Zweifel gehen zu seinen Lasten.

6. Der Auftraggeber hat den Bewerbern in einem VOF-Verfahren einen ausreichenden Zeitraum zum Ausgleich eines Wissensvorsprungs eines konkurrierenden Bewerbers einzuräumen.

7. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Fragen, die er in dem Verhandlungsgespräch zu stellen beabsichtigt, den Bietern bekannt zu geben.

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IBRRS 2007, 3311
Mit Beitrag
VergabeVergabe
PPP und Teilung des Auftrags in Teil- und Fachlose

OLG Jena, Beschluss vom 06.06.2007 - 9 Verg 3/07

1. Im Ansatz steht es der Vergabestelle frei, nach ihren Vorstellungen Inhalt und Umfang der auszuschreibenden Leistung zu bestimmen. Verbietet sich bei funktionaler Betrachtung der mit dem Beschaffungsvorhaben verfolgten Ziele und Zwecke eine Zerlegung des Auftrags in Teil- bzw. Fachlose, ist für eine einzelfallorientierte Berücksichtigung mittelständischer Interessen im Sinne des § 97 Abs. 3 GWB ("angemessen zu berücksichtigen") kein Raum.*)

2. Kommt es der Vergabestelle bei der Ausschreibung von Beratungsdienstleistungen zur Planung und fachbegleitenden Durchführung eines PPP-Projekts (Public-Private-Partnership) gerade auf ein interdisziplinäres Projektmanagement des Bewerbers an, wird eine losweise Ausschreibung nach rechtlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Beratungssegmenten dem Ziel einer Integration der einzelnen Sparten nicht gerecht.*)

3. Lässt der nach den Ausschreibungsbedingungen einheitlich zu vergebende Auftrag eine Teilung zu, ist fallbezogen abzuwägen, ob die Vergabestelle aufgrund besonderer Umstände - namentlich zur Vermeidung von Nachteilen wirtschaftlicher oder technischer Art - von einer losweisen Vergabe absehen darf oder ob insoweit dem Interesse kleiner und mittelständischer Unternehmen an einer qualitativ oder quantitativ begrenzten Bewerbung (vgl. §§ 97 Abs. 3 GWB, § 4 Abs. 5 VOF) - auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung (§§ 97 Abs. 2 GWB, 4 Abs. 2 VOF) - der Vorzug gebührt.*)

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IBRRS 2007, 3309
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung der Vergabe wegen gleichartiger Mängel

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.04.2007 - 1 VK LVwA 4/07

1. Ausschlaggebend für die Bewertung der Angebote sind die in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen bezeichneten Nachweise und Erklärungen zur Eignungsprüfung. Es kommt hier somit ausschließlich darauf an, dass das Anforderungsprofil des Auftraggebers durch die Bekanntmachung und die Verdingungsunterlagen transparent gemacht worden ist.*)

2. Auch die Leistungsbeschreibung ist ein unverzichtbarer Erklärungsinhalt jeden Angebotes.*)

3. Im Beschluss des BGH v. 26.09.2006, X ZB 14/06 wird von einem gleichartigen Mangel ausgegangen. Eine Aufhebung ist dann geboten, wenn die Angebote sämtlicher konkurrierender Bieter auf der gleichen oder einer früheren Wertungsstufe auszuschließen sind.*)

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IBRRS 2007, 3308
VergabeVergabe
Bewertung der Angebote

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.02.2007 - 1 VK LVwA 46/06

Ausschlaggebend für die Bewertung der Angebote sind die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe bezeichneten Nachweise und Erklärungen zur Eignungsprüfung. Es kommt hier somit ausschließlich darauf an, dass das Anforderungsprofil des Auftraggebers durch das Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes transparent gemacht worden ist.*)

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IBRRS 2007, 3307
VergabeVergabe
Ausschluss wegen fehlender Fachkunde

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.01.2007 - 1 VK LVwA 41/06

Gemäß §§ 25 Nr. 1 Abs. 1, 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A sind jene Angebote, die den Erfordernissen zur Feststellung des Vorliegens der zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nicht genügen, von der weiteren Wertung auszuschließen.*)

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IBRRS 2007, 3306
VergabeVergabe
Angemessene Vergütung des Rechtsanwalts

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.02.2007 - 1 VK LVwA 39/06

1. Die Reduzierung des Vergabeumfanges während des Vergabeverfahrens hat keine gebührenrechtlichen Auswirkungen.*)

2. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine mögliche Erhöhung der regelmäßigen Höchstgebühr nicht angemessen.*)

3. Keine weitere Ermäßigung der Gebühr aus Billigkeitsgründen gemäß § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB aufgrund des Aufwandes der Vergabekammer sowie der Rückziehung des Antrages erst am Vorabend der mündlichen Verhandlung.*)

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IBRRS 2007, 3305
VergabeVergabe
Nachträgliche Eignungsprüfung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.09.2006 - 1 VK LVwA 29/06

1. Eine de-facto-Vergabe liegt nicht vor, da drei Angebote in den wiederholten Wettbewerb aufgenommen wurden, so dass die erkennende Kammer hier vom Vorliegen eines Verhandlungsverfahren ausgehen musste.*)

2. Nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A dürfen bei der nachträglichen Eignungsprüfung nur solche Umstände herangezogen werden, die nach Aufforderung zur Angebotsabgabe Zweifel an der Eignung des Bieters begründen.*)

3. Das in § 24 Nr. 3 VOB/A verankerte grundsätzliche Verbot anderer Verhandlungen dient dem Wettbewerbsgedanken und dem Gleichbehandlungsgebot. Dürften einerseits die Bieter insbesondere ihre Angebotspreise, andererseits die Auftraggeber den Leistungsinhalt durch Herausnahme von Leistungspositionen verändern, so würde das Wettbewerbsergebnis insgesamt verfälscht. Wären Preisverhandlungen generell möglich, würde dies zu unerlaubten Preisabsprachen der Bieter führen. Des Weiteren hätte der Auftraggeber die Möglichkeit, Bieter gegeneinander auszuspielen und Angebotspreise nachträglich zu drücken.*)

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IBRRS 2007, 3304
VergabeVergabe
Vergütung des Anwalts

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.10.2006 - 1 VK LVwA 01/06

1. Die Erweiterung des Antrages hinsichtlich der Höhe der Wertgebühr zu Lasten des Zahlungsverpflichteten ist generell ausgeschlossen.*)

2. Die Abrechnung auf der Grundlage der Nr. 2401 VV RVG scheidet aus, da ein Vergabeverfahren nicht als ein Verwaltungsverfahren im Sinne des § 9 VwVfG bezeichnet werden kann.*)

3. Die Beauftragung eines auswärtigen Anwaltes ist grundsätzlich möglich, jedoch ist dann das zusätzliche Kostenrisiko der Entscheidung selbst zu tragen.*)

4. Bei Verbindung zweier Nachprüfungsanträgen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung erfolgt die Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten ebenfalls gemeinsam und einheitlich.*)

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IBRRS 2007, 3303
VergabeVergabe
Vergütung eines Rechtsanwalts

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.05.2007 - 1 VK LVwA 11/06

Zur Ermittlung der korrekten Vergütung eines Rechtsanwalts.

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IBRRS 2007, 3293
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schadensersatz wegen fehlerhafter Vergabe: Kartellsache?

OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2007 - 4 AR 24/07

Bei dem Rechtsstreit wegen fehlerhafter Vergabe von Bauleistungen handelt es sich um eine schlichte bürgerlich-rechtliche Streitigkeit und nicht um eine Kartellsache.

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IBRRS 2007, 3292
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wettbewerbsbeschränkende Abrede: Ausschluss

VK Nordbayern, Beschluss vom 03.05.2007 - 21.VK-3194-19/07

1. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit ein Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren, insbesondere anhand der Vergabeunterlagen, erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Mängel in den Ausschreibungsunterlagen, die spätestens beim Erstellen des Angebots erkennbar sind, sind mit einer entsprechenden Rüge unverzüglich zu beanstanden.*)

2. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 c VOB/A sind Angebote von Bietern auszuschließen, die in Bezug auf die Ausschreibung eine Abrede getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Eine wettbewerbsbeschränkende Abrede kann nicht schon aus dem Umstand geschlossen werden, dass sich zwei über eine Holding verbundene Firmen jeweils am Wettbewerb beteiligt haben oder dass sich diese Bieter z.T. der gleichen Nachunternehmer bedienen. Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 c VOB/A ist vielmehr, dass eine wettbewerbsbeschränkende Abrede mit einem konkreten Nachweis belegt wird.*)

3. Nach § 25a Nr. 3 VOB/A kann der Auftraggeber nur Nebenangebote berücksichtigen, die die von ihm verlangten Mindestbedingungen erfüllen.*)

4. Der Beurteilungsspielraum des Auftraggebers ist einer nachträglichen Kontrolle durch die Vergabekammer nur eingeschränkt zugänglich. Es kann nur überprüft werden, ob die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten worden sind.*)

5. Der Umfang des Akteneinsichtsrechts ergibt sich aus der Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse der konkurrierenden Bieter und dem Rechtsschutzinteresse des Akteneinsicht begehrenden Bieters unter Berücksichtigung des Transparenzgebots im Vergabeverfahren und des Anspruchs der Beteiligten auf rechtliches Gehör (§ 111 Abs. 2 GWB).*)

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IBRRS 2007, 3280
VergabeVergabe
Unterlassene Kennzeichnung: Gravierender Vergaberechtsverstoß

VK Sachsen, Beschluss vom 24.05.2007 - 1/SVK/029-07

1. § 22 Nr. 3 b Satz 2 VOL/A fordert, dass die Angebote nach Öffnung üblicherweise durch Datierung und Lochung in allen wesentlichen Teilen einschließlich der Anlagen gekennzeichnet werden. Dies soll verhindern, dass nachträglich einzelne Bestandteile der Angebote ausgetauscht oder entfernt und damit die Angebote manipuliert werden. Die im Sinne vom § 22 VOL/A unterlassene Kennzeichnung der vorgelegten Angebote stellt einen gravierenden Vergaberechtsverstoß dar, der objektiv selbst durch eine Rückversetzung des Vergabeverfahrens auf den Zeitpunkt der Angebotseröffnung ein rechtmäßiges Vergabeverfahren nicht mehr erwarten lässt, denn damit können die entsprechend § 22 Nr. 3 VOL/A erforderlichen Feststellungen durch den Auftraggeber nicht mehr zweifelsfrei getroffen werden.*)

2. Nach § 22 Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 VOL/A sind die Angebote und ihre Anlagen sorgfältig zu verwahren und vertraulich zu behandeln. Es liegt diesbezüglich ein schwerwiegender Vergaberechtsverstoß vor, wenn ein mit der Projektsteuerung beauftragter Externer die Angebote in die Betriebsräume eines Unternehmens verbringt, für das er hauptberuflich tätig ist und das im Rahmen einer Konzernbeteiligung als potentieller Lieferant für die von den Bietern angebotenen Leistungen in Betracht kommt. Dies gilt insbesondere dann, wenn es dem Auftraggeber mangels gefertigter Kopien auch gar nicht mehr möglich ist, festzustellen, ob die vorliegenden Angebote tatsächlich den abgegebenen Angeboten entsprechen.*)

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IBRRS 2007, 3249
VergabeVergabe
Unauskömmliche Angebote

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2006 - 1 VK 49/06

1. § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A entfaltet ausnahmsweise dann in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A bieterschützende Wirkung, wenn ein Unterkostenangebot den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, sodass er den Auftrag nicht vertragsgerecht erfüllen kann, oder wenn es in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere Mitbewerber vom Markt ganz - und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe - verdrängt werden.

2. Zu der Frage, wann ein Angebot unauskömmlich ist.

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IBRRS 2007, 3248
VergabeVergabe
Antragsbefugnis

VK Brandenburg, Beschluss vom 06.12.2006 - 1 VK 51/06

1. Die Antragsbefugnis ist zu verneinen, wenn der antragstellende Bieter aus den vorgebrachten Vergaberechtsverstößen keinen Schaden erleiden kann.

2. Zwar kann nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen selbst bei nicht wertbaren Angeboten die Antragsbefugnis von Bieterinteressenten bejaht werden; aber nur unter der Voraussetzung, dass der gerügte Vergaberegelverstoß eine faktische Minderung der Chancen auf den Zuschlag verursacht hat, was namentlich dann der Fall ist, wenn er die Ordnungsgemäßheit der Ausschreibungsbedingungen betrifft.

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IBRRS 2007, 3247
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zwingender Grund zur Aufhebung

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2007 - 1 VK 41/06

1. Von einer Pflicht zur Aufhebung ist dann auszugehen, wenn auf der Grundlage der eingegangenen Angebote eine ordnungsgemäße Vergabe nicht möglich wäre. Ein solcher Fall ist immer dann gegeben, wenn ohne die Aufhebung das Wettbewerbsprinzip, das Gleichbehandlungsgebot oder das Diskriminierungsverbot verletzt werden oder eine sachgerechte Wertung der Angebote mangels Vergleichbarkeit nicht möglich ist.

2. Dementsprechend ist eine Vergabe aufzuheben, wenn der Auftraggeber erkennt, dass die Verdingungsunterlagen dem Prinzip der Produktneutralität widersprechen, oder er feststellen muss, dass die Leistungsbeschreibung hinsichtlich mehrerer Aspekte nicht hinreichend eindeutig und erschöpfend im Sinne des § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A ist.

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