Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10834 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 4226VK Bund, Beschluss vom 07.06.2006 - VK 3-33/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4225
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.02.2007 - Verg 2/07
1. Als Bauauftrag im Sinne des § 99 Abs. 3 GWB sind in richtlinienkonformer Auslegung auch die in dieser Vorschrift nicht ausdrücklich genannten Baukonzessionen anzusehen .
2. Das Beschwerdegericht kann über den Wortlaut der §§ 109, 119 GWB hinaus nicht nur andere Bieter, deren Zuschlagschancen sich bei einem Erfolg des Nachprüfungsantrags vermindern, sondern auch sonstige Dritte beiladen, deren Interessen durch die Entscheidung schwerwiegend berührt werden.
VolltextIBRRS 2007, 4224
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2007 - Verg 1/07
1. Wenn zwischen dem Zugang der Bieterinformation nach § 13 VgV und der Abfassung sowie dem Zugang des Rügeschreibens nur sechs Tage liegen, dann verletzt der Antragssteller seine Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB i.V.m. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht.
2. Nach § 7a Nr. 2 Abs. 3 Satz 1 VOL/A hat der Auftraggeber bereits in der Vergabebekanntmachung anzugeben, welche Eignungsnachweise mit dem Angebot vorzulegen sind.
3. Der Auftraggeber darf von den für die Eignungsnachweise bekannt gemachten Vorgaben im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens weder abweichen, noch darf er diese ändern.
4. Gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A sind in der zweiten Wertungsphase bei der Auswahl der Angebote nur die Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Fordert der Auftraggeber zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Vorlage geeigneter Unterlagen oder Angaben, sind diese mit dem Angebot einzureichen. Unterbleibt dies, unterliegt das Angebot in der zweiten Wertungsphase einem Ausschluss von der weiteren Wertung.
VolltextIBRRS 2007, 4223
VGH Hessen, Beschluss vom 18.07.2007 - 3 UZ 1112/06
1. Die Erteilung von Prüfaufträgen für Sonderbauten gemäß den §§ 73 Abs. 2, 59 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 HBO ist hoheitlicher Natur. Vergaberecht findet keine Anwendung.*)
2. Die Auswahl und Heranziehung von Prüfingenieuren steht im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde, die dabei Art. 3 und Art. 12 GG zu beachten hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 4220
VK Nordbayern, Beschluss vom 21.08.2007 - 21.VK-3194-36/07
Ein Angebot, das den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht entspricht, ist zwingend auszuschließen. Zwar ist dieser Ausschlussgrund nicht ausdrücklich in der VOL/A genannt, doch können die sich nicht deckenden Willenserklärungen nicht zu dem beabsichtigten Vertragsschluss führen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4215
VK Nordbayern, Beschluss vom 18.07.2007 - 21.VK-3194-27/07
1. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Bis zu welchem Zeitpunkt die Rüge noch als „unverzüglich“ gewertet werden kann, ist im GWB nicht geregelt. Für die Auslegung dieses Begriffes kann jedoch die Legaldefinition des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB herangezogen werden. Danach bedeutet unverzüglich „ohne schuldhaftes Zögern“. Demzufolge hat ein Unternehmen erkannte Verstöße so bald gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, wie es ihm nach den Umständen möglich und zumutbar ist.*)
2. Nach § 25a Nr. 3 VOB/A kann der Auftraggeber nur Nebenangebote berücksichtigen, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen. Mindestanforderungen für Nebenangebote sind in der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu nennen ( § 10a Buchst. f VOB/A ). Nur eine Erläuterung in den Verdingungsunterlagen ermöglicht den Bietern in gleicher Weise die Kenntnis von Mindestanforderungen, die ihre Änderungsvorschläge erfüllen müssen, um vom Auftraggeber berücksichtigt werden zu können. Es geht dabei um eine Verpflichtung zur Transparenz, die die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter gewährleisten soll.*)
3. Von den festgelegten Mindestbedingungen für Nebenangebote kann nachträglich nicht abgewichen werden. Dies verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Transparenzgebot nach § 97 Abs. 1 und 2 GWB.*)
4. Hinsichtlich der Wertung von Nebenangeboten ist der VSt ein objektiver und subjektiver Beurteilungsspielraum eingeräumt, ob das Nebenangebot gegenüber dem Amtsvorschlag gleichwertig ist. Hier kann die Vergabekammer nicht ihre Wertung an die Stelle der Wertung der VSt setzen. Es kann bei der Wertung von Nebenangeboten nur dann eine Überschreitung des gegebenen Bewertungsspielraums angenommen werden, wenn das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten wird, nicht von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wird, sachwidrige Erwägungen in die Wertung einbezogen werden oder der sich im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltende Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 4198
OLG München, Beschluss vom 23.05.2007 - Verg 3/07
1. Wird in einem die Angebotsaufforderung ergänzenden Formblatt die Abgabe eines Bauzeiten-/Bauablaufplans verlangt, so ist dieser zwingend abzugeben.
2. Einen in Fachkreisen anerkannten Unterschied zwischen den Begriffen "Bauzeitenplan" und "Bauablaufplan" gibt es nicht. Beide Begriffe bezeichnen eine Übersicht über die zeitliche Abfolge von Arbeiten auf einer Baustelle zur Information über den geplanten Beginn, die Dauer und das voraussichtliche Ende einzelner Tätigkeiten. Ein solcher Plan kann auch in Form eines Netz- oder Balkenplans erstellt werden.
3. Zu den Anforderungen an einen Bauzeiten-/Bauablaufplan.
IBRRS 2007, 4195
OLG Naumburg, Beschluss vom 17.08.2007 - 1 Verg 5/07
Die Rücknahme des Nachprüfungsantrags ist auch nach mündlicher Verhandlung im Beschwerdeverfahren ohne Einwilligung des Antragsgegners und eines etwaigen Beigeladenen wirksam. Für eine analoge Anwendung von § 269 Abs. 1 ZPO besteht kein Bedürfnis.*)
VolltextIBRRS 2007, 4194
OLG Naumburg, Beschluss vom 13.08.2007 - 1 Verg 8/07
1. Die Wirksamkeit einer Verlängerungsverfügung des Vorsitzenden der Vergabekammer nach § 113 Abs. 1 GWB hängt nicht von ihrer materiellen Rechtmäßigkeit ab.*)
2. Gegen eine Verlängerungsverfügung nach § 113 Abs. 1 GWB ist eine isolierte sofortige Beschwerde nicht statthaft.*)
VolltextIBRRS 2007, 4193
OLG Naumburg, Beschluss vom 07.03.2007 - 1 Verg 3/07
1. In einem Verfahren auf der Grundlage der VOL/A ist der Ausschluss eines Angebots wegen fehlender geforderter Eignungsnachweise eine im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle liegende Entscheidung, § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A.*)
2. Übt die Vergabestelle ihr Ermessen aus und befindet sie, dass die fehlenden Eignungsnachweise eines Bieters die Beurteilung seiner Eignung beeinträchtigen, ist die Nachprüfung darauf beschränkt, ob diese Wertungsentscheidung ermessensfehlerfrei ist.*)
3. Auf die Rechtsfrage, ob das Ermessen einer Vergabestelle auf Null reduziert ist, wenn geforderte Eignungsnachweise fehlen, kommt es in dieser Konstellation nicht an.*)
VolltextIBRRS 2007, 4167
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 06.09.2007 - Rs. C-337/06
1. Das Tatbestandsmerkmal der "Finanzierung durch den Staat" des Art. 1 Buchst. b Abs. 2 dritter Gedankenstrich erste Alternative der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG ist dahin auszulegen, dass es eine mittelbare Finanzierung von Einrichtungen durch eine Gebührenzahlung durch diejenigen, die Rundfunkgeräte bereithalten, umfasst, ohne dass weitere Voraussetzungen, wie z. B. ein direkter Einfluss des Staates bei der Vergabe von Aufträgen durch die staatlich finanzierte Einrichtung, vorliegen müssen.*)
2. Art. 1 Buchst. a Ziff. iv Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG entzieht deren Anwendungsbereich nur die in dieser Vorschrift genannten Dienstleistungen; andere Dienstleistungen mit Hilfs- und Unterstützungscharakter, die nicht programmspezifischer Art sind, unterliegen dem Anwendungsbereich der Richtlinie.*)
VolltextIBRRS 2007, 4158
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.03.2007 - 17 Verg 4/07
Sieht das Leistungsverzeichnis eine Position „Baustelle einrichten“ vor und ist aus der Leistungsbeschreibung erkennbar, dass diese Position nur Tätigkeiten und Leistungen umfassen soll, die der Einrichtung der Baustelle als solcher und damit der vertragsgemäßen Ausführung der einzelnen Bauleistungen und nicht diesen selbst dienen, so ist ein Bieter, der in diese Position auch die Kosten der Bauleitung einrechnet, zwingend auszuschließen, weil damit Baustellengemeinkosten einer Position zugeordnet werden, welche diese nach dem Leistungsverzeichnis nicht umfasst.
VolltextIBRRS 2007, 4154
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.06.2007 - 17 Verg 1/07
Nimmt der Antragsteller die sofortige Beschwerde zurück, so hat er die Kosten des Beschwerdeverfahrens und der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners und der Beigeladenen entsprechend § 516 Abs. 3 ZPO zu tragen.
VolltextIBRRS 2007, 4152
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.02.2007 - 17 Verg 2/07
1. Nach Durchführung eines zweistufigen Nachprüfungsverfahrens, also nach einer Entscheidung der Vergabekammer und einer solchen des Vergabesenats in der Sache, geht die Zuständigkeit für die Kostengrundentscheidung sowie für die Festsetzung der im Verfahren auch vor der Vergabekammer entstandenen Auslagen auf den Rechtspfleger beim Beschwerdegericht über.
2. Von einer Entscheidung des Vergabesenats "in der Sache" im vorgenannten Sinne ist auch auszugehen, wenn in dem dem Vergabenachprüfungsverfahren nachfolgenden Beschwerdeverfahren durch näher begründeten Beschluss vorab über eine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB befunden wird und - erst - daraufhin die sofortige Beschwerde zurückgenommen wird.
3. Werden zwei Nachprüfungsverfahren zu einem verbunden, so wird die Kostenentscheidung für beide Verfahren vor dem Beschwerdegericht entschieden, auch wenn nur in einem sofortige Beschwerde eingelegt wurde.
VolltextIBRRS 2007, 4113
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2007 - 17 Verg 6/07
1. Auch wenn das Angebotsformular nur die Unterschrift und den Stempel einer Firma enthält, ist es als Angebot einer Bietergemeinschaft zu erkennen und einzuordnen, wenn dem Angebotsformular zugleich eine ausdrückliche Erklärung beiliegt, dass es sich um eine Bietergemeinschaft handle, die aus den darin aufgezählten Firmen gebildet werde, und sämtliche beteiligten Firmen diese Erklärung auch unterschrieben und abgestempelt haben.
2. Die fehlende Bezeichnung des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft im Angebot kann auch nach dem Angebot, vor der Zuschlagserteilung, beigebracht werden.
3. Wird in den Verdingungsunterlagen gefordert, dass man zu bestimmten Themen (z. B. Eintragung in die Handwerksrolle) "Angaben" machen muss, so genügen diesbezüglich auch Angaben; Nachweise können aufgrund einer solchen Formulierung nicht verlangt werden.
4. Auch bei (aktiver) Ausübung einer Gesamtprokura kann die Rechtshandlung eines zunächst ohne Vertretungsmacht handelnden Gesamtvertreters nachträglich (formfrei, § 182 Abs. 2 BGB, und damit auch konkludent) sowohl gegenüber dem anderen Vertragsteil als auch (nur) gegenüber dem Gesamtprokuristen (§ 182 Abs. 1 BGB) genehmigt werden.
5. Die Vertretungsmacht des die Unterschrift Leistenden muss der Vergabestelle, wenn sie dies nicht in den Vergabeunterlagen verlangt hat, nicht schon mit dem Angebot nachgewiesen werden. Eine entsprechende Verpflichtung des Bieters lässt sich weder den Vergabeunterlagen noch der gleichlautenden, bis 2000 gültigen Fassung des § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A entnehmen.
6. Wird die geforderte Urkalkulation nicht mit dem Angebot abgegeben, so ist dieses zwingend auszuschließen.
7. Wird das wirtschaftlich günstigste Angebot aus Preis, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde ermittelt, so muss die Wertung wiederholt werden, da es sich bei den drei letztgenannten Kriterien um Eignungskriterien handelt, die nicht nochmals zur Wertungsprüfung herangezogen werden dürfen.
IBRRS 2007, 4100
OLG Celle, Beschluss vom 05.09.2007 - 13 Verg 9/07
1. Scheidet ein Gesellschafter einer Bietergemeinschaft (GbR) nach Angebotsabgabe wegen Insolvenz aus, ist die Bietergemeinschaft nicht allein deshalb zwingend auszuschließen. Der Auftraggeber hat dann allerdings erneut die Eignung der Bietergemeinschaft zu prüfen.*)
2. Auch wenn die Leistungsbeschreibung dem Bieter überlässt, wie er den Bau im Einzelnen ausführt, ist ein Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 a VOB/A zwingend auszuschließen, das hier nachträglich Änderungen vornimmt, die Einfluss auf die Wertung haben.
3. Zur Auslegung eines Angebots.*)
IBRRS 2007, 4087
OLG München, Beschluss vom 02.08.2007 - Verg 7/07
1. Für eine konkrete Rüge, die Ausschreibung sei wegen der verdeckten Ausschreibung eines Leitfabrikats nicht produktneutral erfolgt, sind Angaben dazu erforderlich, welches Leitfabrikat an welchen Stellen verdeckt in der Leistungsbeschreibung enthalten sein soll.*)
2. Im Vergabevermerk muss grundsätzlich weder eine Begründung für die Nichtzulassung von Nebenangeboten noch für die Wahl bestimmter Eigenschaften der Leistung dokumentiert werden.*)
IBRRS 2007, 4086
VK Lüneburg, Beschluss vom 08.06.2007 - VgK-24/2007
1. Nach der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen. Auch bei einer gegebenenfalls notwendigen Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erfüllt ein Rügezeitraum von mehr als einer Woche das Zeitkriterium des § 107 Abs. 3 GWB nicht. Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird, kann einem Bieterunternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.
2. Maßgeblich sind nicht die Werk-, sondern die Kalendertage.
VolltextIBRRS 2007, 4085
VK Lüneburg, Beschluss vom 04.06.2007 - VgK-22/2007
1. Ein Angebot, das von vorneherein vergaberechtlich nicht zuschlagsfähig ist, darf den Zuschlag nicht erhalten, so dass dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen oder drohen kann; damit ist er nicht antragsbefugt.
2. Fehlen die notwendigen Verfügbarkeitserklärungen der einzusetzenden Nachunternehmer, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.
3. In einer solchen Konstellation, wenn die Eignung des Unternehmens mit dem Einsatz von Nachunternehmern „steht und fällt“, ist es - unabhängig von einer Forderung des Auftraggebers - unabdingbar, dass nachgewiesen wird, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
VolltextIBRRS 2007, 4084
VK Lüneburg, Beschluss vom 05.03.2007 - VgK-07/2007
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4083
VK Lüneburg, Beschluss vom 27.04.2007 - VgK-15/2007
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4082
VK Lüneburg, Beschluss vom 29.05.2007 - VgK-19/2007
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4078
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.07.2007 - 1 Verg 1/07
1. Die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB setzt voraus, dass der Antragsteller auch die Kausalität zwischen Vergaberechtsverletzung und drohendem Schaden darlegen kann.*)
2. Ein Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens ist daher unzulässig, wenn der Antragsteller selbst die Ursache dafür gesetzt hat, dass er sich nicht an einem Vergabeverfahren beteiligen kann.
VolltextIBRRS 2007, 4077
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.07.2007 - 1 Verg 3/07
1. Wenn die Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde negativ zu beurteilen und eine Verletzung der Beschwerdeführerin in ihren Rechten durch die angefochtene Entscheidung der Vergabekammer mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu verneinen ist, so spricht bereits gemäß § 121 Abs. 1 S. 1 GWB jedenfalls ein maßgeblicher Umstand für die Freigabe des Vergabeverfahrens für den Zuschlag, so die Verneinung der Erfolgsaussicht nicht ohnehin als allein entscheidendes Kriterium anzusehen sein sollte.
2. Wird eine Unklarheit im Leistungsverzeichnis (hier: Vorlage der Tariftreueerklärung unter- und gegengezeichnet erforderlich?) durch Nachfrage des Bieters vermeintlich beseitigt und stellt sich dann heraus, dass der Bieter diese Aufklärung falsch verstanden hat und er deshalb ausgeschlossen wird, so hat er erst Zeitpunkt des Ausschlussschreibens positive Kenntnis des Vergabeverstoßes.
3. In Fällen, in denen die Vergabestelle selbst die Ursache für unvollständige Angebote setzt, kommt ein Ausschluss von Angeboten nicht in Betracht.
4. Dem Beschleunigungsinteresse gebührt im Zweifel der Vorzug vor dem Interesse eines einzelnen Unternehmens an der Vergabe erst nach rechtskräftigem Abschluss des Beschwerdeverfahrens; der Vergaberechtsschutz soll nicht auf eine Investitionsblockade hinauslaufen.
VolltextIBRRS 2007, 4073
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.07.2007 - Verg 25/07
1. An die formalen Prüfungskriterien sind keine übertriebenen Anforderungen zu stellen.
2. "Gegebenenfalls" geforderte Angaben brauchen zur Angebotsabgabe nicht vorzuliegen.
3. Wird eine Bestempelung "aller Unterlagen" mit der Einschränkung versehen, dass es auf die Zuordnungsfähigkeit zum Bieter ankommt, so ist eine Stempelung jeder einzelnen Seite nicht erforderlich.
4. Bei Mitgliedern einer Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn ein Mitglied die erforderlichen Referenzen erbringt.
VolltextIBRRS 2007, 4031
VK Sachsen, Beschluss vom 07.08.2007 - 1/SVK/051-07
1. Eine objektive Mehrdeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen darf nicht zu Lasten der Bieter ausschlagen.
2. Ein Verstoß gegen § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A kann nur angenommen werden, wenn die Bieter nach den Ausschreibungsunterlagen zweifelsfrei und eindeutig zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert wurden.
VolltextIBRRS 2007, 4023
VK Saarland, Beschluss vom 09.03.2007 - 3 VK 01/2007
1. Eine nicht ausdrücklich im Namen der Bietergemeinschaft erhobene Rüge durch ein einzelnes Bietergemeinschaftsmitglied ist der Bietergemeinschaft als solche dennoch zuzurechnen, wenn das rügende Mitglied ermächtigt ist, die Bietergemeinschaft federführend gegenüber dem Auftraggeber zu vertreten.
2. Die Vorlage einer Vollmachtsurkunde (BGB § 174 Satz 1) ist bei Erhebung einer Rüge nicht erforderlich.
3. Die in der Vergabebekanntmachung anzugebenden Auftragskriterien entfalten Bindungswirkung für und gegen den Auftraggeber und sind bei der Vergabeentscheidung zwingend zu berücksichtigen.
4. Der öffentliche Auftraggeber darf die bekannt gemachten Auftragskriterien nach Bewerbungsschluss weder ändern noch ergänzen.
5. Die schrittweise Konfrontation der Bewerber mit neuen Auftragskriterien und die nicht ausreichende Würdigung der ursprünglich benannten Kriterien stellt einen unheilbaren Vergabeverstoß dar.
IBRRS 2007, 3958
VK Hamburg, Beschluss vom 27.09.2006 - VK BSU-3/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3957
VK Hamburg, Beschluss vom 01.06.2007 - VK BSU-7/07
1. Die Bewerber haben keinen subjektiven Anspruch auf Beteiligung an dem dem Öffentlichen Teilnahmewettbewerb folgenden Verfahren.
2. Auch das Auswahlverfahren ist entsprechend dem Gleichbehandlungsgrundsatz durchzuführen. Für den Auftraggeber ergibt sich daraus ein weiter Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum bis hin zur Möglichkeit der Losvergabe.
3. Entgegen der Situation im offenen Vergabeverfahren im Bereich der VOB/A und der VOL/A gilt daher beim Verhandlungsverfahren und beim nichtoffenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb im Allgemeinen und beim Verhandlungsverfahren nach der VOF im Besonderen der allgemeine Grundsatz, wonach ein Auftraggeber ein "Mehr an Eignung" nicht berücksichtigen darf, nur für die Phase der abschließenden Angebots- oder Zuschlagswertung
4. Um ohne Verletzung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgebots zum engeren Bewerberkreis zu gelangen, ist es entscheidend, dass die Bewerberauswahl anhand objektiver und transparenter Kriterien erfolgt.
VolltextIBRRS 2007, 3956
VK Sachsen, Beschluss vom 12.07.2007 - 1/SVK/049-07
1. Die Lieferung und Montage von Maschinen und Anlagen sind einem Bauauftrag zuzuordnen, wenn sie für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich sind.
2. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswertes ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung der beabsichtigten Auftragsvergabe oder die sonstige Einleitung des Vergabeverfahrens.
3. Ist eine Kostenberechnung bereits frühzeitig erfolgt, ist grundsätzlich eine Aktualisierung zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens erforderlich. Dies gilt jedoch nur dann zwingend in den Fällen, in denen zweifelhaft ist, ob der Schwellenwert über- oder unterschritten wird, wenn es sich also um einen Grenzfall handelt.
4. Die Überprüfung der Höhe des Schwellenwertes erfolgt von Amts wegen. Dabei errechnet sich der Gesamtauftragswert aus der Summe aller für die Erstellung der baulichen Anlage erforderlichen Leistungen ohne Umsatzsteuer, allerdings abzüglich der Baunebenkosten der Kostengruppe 700 der DIN 276.
5. Ein pflichtgemäß geschätzter Auftragswert ist jener Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegmentes und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der Anschaffung der vergabegegenständlichen Sachen veranschlagen würde.
VolltextIBRRS 2007, 3937
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.07.2007 - 1 VK LVwA 13/07
1. Auch ein bereits geschlossener Vertrag entfaltet keine rechtliche Wirksamkeit, wenn die Anforderungen an die Informationspflicht i. S. des § 13 VgV nicht erfüllt werden.*)
2. Wenn ein Angebot eines vorausgehenden Verfahrens Grundlage der Verhandlungen im nachfolgenden Verfahren mit nur einem Bieter ist, müssen sämtliche Bieter des vorherigen Verfahrens über den beabsichtigten Vertragsschluss rechtzeitig informiert werden.*)
3. Grundsätzlich ist es unzulässig, ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung mit nur einem möglichen Vertragspartner durchzuführen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3936
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.06.2007 - 1 VK LVwA 29/06
Zur Frage der angemessenen Vergütung eines Rechtsanwalts für seine Tätigkeit und seine Aufwendungen/Kosten in einem Vergabenachprüfungsverfahren.
VolltextIBRRS 2007, 3927
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2007 - Fall 1506
Müssen Wasserhaltungsanlagen mit einem Wasserstand über Rohrgrabensohle von 1,51 m bis 1,90 m aufgestellt werden und sieht das Leistungsverzeichnis lediglich Wasserhaltungsanlagen mit einem Wasserstand über Rohrgrabensohle von max. 1,50 m vor, so muss eine geänderte Vergütung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B vereinbart werden.
VolltextIBRRS 2007, 3926
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2007 - Fall 1501a
Zur Frage des Leistungsumfangs einer Erdbauposition.
VolltextIBRRS 2007, 3925
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 08.03.2007 - Fall 1500
Zur Problematik der Abrechnung eines landwirtschaftlichen Weges.
VolltextIBRRS 2007, 3924
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2007 - Fall 1499
1. Zur eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung nach § 9 Nr. 1 VOB/A gehört es, dass der Auftraggeber den entscheidenden Lastfall auch in der Statikposition mit angibt.
2. Kann der Auftragnehmer die Unvollständigkeit der Leistungsbeschreibung erkennen, so kann er diesbezüglich keine veränderte Vergütung verlangen.
VolltextIBRRS 2007, 3903
OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.05.2007 - 8 U 253/06
Räumt der marktbeherrschende Vermieter in einem die Vermietung nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehender Gewerbeflächen betreffenden Mietvertrag dem Mieter über die Grundmietzeit von fünf Jahren hinaus eine einseitige Verlängerungsoption ein, so verstößt dies gegen das Verbot unbilliger Behinderung gemäß § 20 Abs. 1 GWB, was die Nichtigkeit der Klausel nach § 134 BGB zur Folge hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 3898
KG, Urteil vom 07.05.2007 - 23 U 31/06
Auch die gesellschaftliche Treuepflicht führt nicht dazu, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zustimmung zu einem Angebot verpflichtet ist, wenn die Parteien Einstimmigkeit vereinbart haben.*)
VolltextIBRRS 2007, 3857
EuGH, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-503/04
Vergaberechtswidrige Verträge genießen nach europäischem Recht unter keinem Gesichtspunkt Bestandsschutz, auch nicht nach der nationalen Regelung "pacta sunt servanda".
VolltextIBRRS 2007, 3854
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.07.2007 - 11 U 54/06
1. Ist die Leistungsbeschreibung entgegen § 8 Nr. 1 (1) VOL/A nicht eindeutig, kann die Vergabestelle die Ausschreibung gemäß § 26 Nr. 1 d) VOL/A aufheben oder eine Klarstellung gegenüber den Bewerbern veranlassen (§ 17 Nr. 6 (2) VOL/A).*)
2. Die Weiterführung des Vergabeverfahrens ist dann möglich, wenn die mehrdeutige Klausel von allen Bietern im selben Sinne verstanden wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 3849
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2007 - Verg 50/06
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. EG L 134 S. 114 vom 30.04.2004 - zukünftig nur Richtlinie genannt) gemäß Art. 234 Abs. 1 EG-Vertrag folgende Fragen vorgelegt:
1. a) Ist das Tatbestandsmerkmal der "Finanzierung durch den Staat" des Art. 1 Absatz 9, 2. Unterabsatz, lit. c), 1. Alternative der Richtlinie dahin auszulegen, dass der Staat die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung sowie die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen - deren Höhe vom Ein-kommen abhängig ist - an die jeweilige Krankenkasse anordnet, wobei die Krankenkasse den Beitragssatz festlegt, die Krankenkassen aber durch ein in den Gründen näher geschildertes System der solidarischen Finanzierung miteinander verbunden sind und die Erfüllung der Verbindlichkeiten jeder einzelnen Krankenkasse gesichert ist ?
b) Ist das Tatbestandsmerkmal in Art. 1 Absatz 9, 2. Unterabsatz, lit. c) 2. Alternative, demzufolge die Einrichtung "hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch Letztere unterliegt", dahin auszulegen, dass eine staatliche Rechtsaufsicht, die auch noch laufende oder zukünftige Geschäfte betrifft, - gegebenenfalls zuzüglich weiterer in den Gründen geschilderter Eingriffsmöglichkeiten des Staates - für die Erfüllung des Merkmals aus-reicht ?
2. Falls die erste Vorlagefrage - in a) oder b) - mit "ja" zu beantworten ist, sind die lit. c) und lit. d) von Art. 1 Absatz 2 der Richtlinie dahin auszulegen, dass die Zurverfügungstellung von Waren, die in ihrer Form individuell nach den Erfordernissen des jeweiligen Kunden hergestellt und an-gepasst sowie über deren Nutzung die jeweiligen Kunden individuell zu beraten sind, als "Lieferaufträge" oder als "Dienstleistungsaufträge" einzustufen sind ? Ist dabei nur der Wert der jeweiligen Leistungen zu berücksichtigen ?
3. Falls die in Frage 2 genannte Zurverfügungstellung als "Dienstleistung" einzustufen ist oder sein könnte, ist Art. 1 Absatz 4 der Richtlinie - in Abgrenzung zu einer Rahmenvereinbarung im Sinne des Art. 1 Absatz 5 der Richtlinie - dahin auszulegen, dass unter einer "Dienstleistungskonzession" auch eine Auftragserteilung in der Form zu verstehen ist, bei der
- die Entscheidung darüber, ob und in welchen Fällen der Auftragnehmer mit Einzelaufträgen beauftragt wird, nicht vom Auftraggeber, sondern von Dritten getroffen wird,
- die Bezahlung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber erfolgt, weil allein Letzterer kraft Gesetzes alleiniger Vergütungsschuldner und den Dritten gegenüber zur Erbringung der Dienstleistung verpflichtet ist, und
- der Auftragnehmer vor Inanspruchnahme durch den Dritten keine Leistungen irgendwelcher Art erbringen oder vorhalten muss?
VolltextIBRRS 2007, 3848
BGH, Urteil vom 03.04.2007 - X ZR 19/06
1. Durch die Teilnahme eines Bieters an der Ausschreibung eines öffentlichen Auftraggebers entsteht ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis mit Sorgfalts- und Schutzpflichten, zu denen jedenfalls dann, wenn auf der Grundlage der VOB/A ausgeschrieben war, auch gehört, dass der Auftraggeber deren Vorgaben einhält.
2. Der Bieter darf auf die Einhaltung dieser Regeln vertrauen; eine Verletzung dieses Vertrauens kann auf seiner Seite Ersatzansprüche auslösen. Ein solcher Schadensersatzanspruch ist auf § 311 Abs. 2 BGB zu stützen.
3. Ersatz seines entgangenen Gewinns kann ein grundsätzlich ersatzberechtigter übergangener Bieter nur dann erhalten, wenn er ohne den Verstoß und bei auch ansonsten ordnungsgemäßer Vergabe den Zuschlag hätte erhalten müssen.
4. Es besteht keine Rechtspflicht zum Zuschlag, wenn der Bieter vom Auftraggeber von den Verhandlungen ausgeschlossen wird und dadurch wegen seiner fehlenden Beteiligung an einem berücksichtigungsfähiggen Angebot gehindert wird.
VolltextIBRRS 2007, 3844
VK Brandenburg, Beschluss vom 11.07.2007 - 1 VK 23/07
1. Bei einer Bietergemeinschaft, die gemäß § 25 Nr. 6 VOB/A einem Einzelbieter gleichzusetzen ist, müssen die sachlichen und persönlichen Eignungskriterien bei den Personen vorhanden sein, unter deren technischer und wirtschaftlicher Verantwortung die angebotene Bauleistung ausgeführt werden soll; hinsichtlich der Zuverlässigkeit müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
2. Zur Problematik der Bewertung der Zuverlässigkeit.
VolltextIBRRS 2007, 3843
VK Brandenburg, Beschluss vom 23.07.2007 - 1 VK 26/07
Gesetzliche Krankenkassen sind keine öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB.
VolltextIBRRS 2007, 3842
VK Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2007 - 1 VK 24/07
1. § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 bezwecken keinen grundsätzlichen Bieterschutz.
2. Allerdings entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A ausnahmsweise dann in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A bieterschützende Wirkung, wenn ein Unterkostenangebot den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, sodass er den Auftrag nicht vertragsgerecht erfüllen kann, oder wenn es in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere Mitbewerber vom Markt ganz – und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe – verdrängt werden.
VolltextIBRRS 2007, 3833
OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2007 - 13 Verg 8/07
1. Zur Frage der Kenntnis des Bieters im Sinn des § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB.*)
2. Zur Auslegung des Begriffs "Subunternehmen" in Vergabeunterlagen.*)
3. Wer "Subunternehmer" im Sinne der Verdingungsunterlagen ist, richtet sich nach dem üblichen Verständnis der fachkundigen Bieter und dem Zusammenhang, in dem dieser Begriff in den Verdingungsunterlagen verwendet wird.
4. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist kein "Subunternehmer" im Sinne der Verdingungsunterlagen, wenn das BfJ aufgrund eines bereits vor Jahren abgeschlossenen Vertrags Leistungen an einen Bieter erbringt, der Wortlaut der Verdingungsunterlagen es jedoch nahelegt, dass "Subunternehmer" erst noch einzuschaltende Unternehmer sind, und die für Subunternehmer geforderten Angaben hinsichtlich des BfJ nicht sinnvoll möglich sind.
VolltextIBRRS 2007, 3832
OLG München, Beschluss vom 07.08.2007 - Verg 8/07
Die bloße Negierung der Vollständigkeit der Angebote sowie der Eignung aller anderen Bieter ohne weiteren Tatsachenvortrag reicht weder für einen formwirksamen Nachprüfungsantrag noch für eine substantiierte Rüge aus.*)
VolltextIBRRS 2007, 3830
VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2007 - 1/SVK/046-07
Die Prüfung der Zuverlässigkeit erfolgt im Wesentlichen auf der Grundlage einer Analyse des in der Vergangenheit liegenden Geschäftsgebarens des Bieters. Zu den in die rechtliche Beurteilung einzubeziehenden Umständen zählt vor allem eine "schwere Verfehlung" i.S.d. § 8 Nr. 5 Abs. 1 c VOB7A, die beispielsweise in einem früheren vertragswidrigen Verhalten des Bieters, namentlich vorwerfbare Lieferverzögerungen sowie Schlechtleistungen liegen kann. Bloße Meinungsverschiedenheiten, die hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung bestehen, mögen sie auch Gegenstand eines Rechtsstreites oder eines selbständigen Beweisverfahrens sein, sind jedoch noch nicht als eine solche schwere Verfehlung zu werten.*)
VolltextIBRRS 2007, 3823
VK Lüneburg, Beschluss vom 16.07.2007 - VgK-30/2007
1. Ein Angebot, das von vorneherein vergaberechtlich nicht zuschlagsfähig ist, darf den Zuschlag nicht erhalten, so dass dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen oder drohen kann; er ist dementsprechend nicht antragsbefugt.
2. Enthält das Leistungsverzeichnis keine gesonderte Position für die Baustellengemeinkosten, so dürfen die Baustellengemeinkosten in der Position „Baustelle einrichten“ nicht kalkuliert werden, wenn sie hier nicht vorgesehen sind, sondern müssen mittels einer Umlage über alle Leistungspositionen kalkuliert werden.
3. Hält sich ein Bieter nicht an eine solche Kalkulation, so ist er auszuschließen.
VolltextIBRRS 2007, 3779
VK Brandenburg, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 VK 17/07
1. Die Bildung von Durchschnittswerten und damit allein quantitativen Kriterien als Bewertungsmaßstab und die daran formal orientierte Ausrichtung der Angebote ohne eine weitergehende Prüfung wird der Verpflichtung des Auftraggebers, eine Ermessensentscheidung aufgrund qualitativer und quantitativer Kriterien zu treffen, nicht gerecht.
2. Das Fehlen tauglicher Zuschlagskriterien führt nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens. Hieraus folgt nur, dass die Vergabestelle bei der Entscheidung über die Auftragsvergabe diese Kriterien nicht berücksichtigen darf, sondern ausschließlich der niedrigste Preis entscheidend ist. Diese Auffassung ergibt sich aus einem Umkehrschluss aus Art. 53 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG.
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