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Sachgebiet: Vergabe

10834 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 3427
VergabeVergabe
Contracting-Verträge eines Sektorenauftraggebers

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2007 - 2 VK 4/07

1. Zulässig ist über den Primärrechtsschutz des GWB die Nachprüfung von konkreten Auftragsvergaben, die von öffentlichen Auftraggebern außerhalb eines geregelten Vergabeverfahrens oberhalb der Schwellenwerte vorgenommen werden. Von einem derart konkreten Vergabevorhaben, nicht nur von einer Markterkundung, ist auszugehen, wenn der Auftraggeber mit einem Bieter einen Vertrag abgeschlossen hat.

2. Der Bieter hat auch dann noch einen Anspruch nach § 97 Abs. 7 GWB auf ein materiell transparentes, die Bieter gleich behandelndes Vergabeverfahren und – soweit noch möglich - den primären Rechtsschutz, der mit den Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gesetzlich garantiert ist, wenn er nicht unverzüglich, also spätestens mit der Angebotsabgabe rügt, sofern er sich an dem als vergaberechtswidrig erkannten Vergabeverfahren beteiligt.

3. Enthält der abzuschließende Vertrag einerseits die Vereinbarung über die Errichtung einer Fernwärmeerzeugungsanlage auf einem von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Grundstück, andererseits die wechselseitige Lieferung und Abnahme von Fernwärme über einen Zeitraum von 15 Jahren mit der Option einer automatischen Verlängerung des Bezugsvertrages, sollen über den Fernwärmeliefervertrag die Investitionskosten, die Primärenergie, der Betrieb und ein Gewinn für den Vertragspartner finanziert werden, überwiegt damit wertmäßig der Dienstleistungsteil dieses Auftrages, der damit als Ganzes als Dienstleistungsvertrag einzuordnen ist.

4. Der Ausnahmetatbestand des § 100 Abs. 2 lit. f) GWB zu der umfassend geltenden allgemeinen Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber, öffentliche Aufträge nach einem geregelten Vergabeverfahren zu vergeben, ist eng auszulegen und greift jedenfalls dann nicht, wenn der Auftraggeber auch Leistungen nachfragt, die im Allgemeinen einer Ausschreibungspflicht unterliegen.

5. § 13 Satz 6 gilt nicht nur bei der Durchführung eines geregelten Vergabeverfahrens, sondern in analoger Anwendung auch dann, wenn der Auftraggeber, etwa weil er der Auffassung war, dass der beabsichtigte öffentliche Auftrag nicht unter das Vergaberegime fällt, das Vergaberecht gar nicht angewandt hat.

6. Die Umgehung der Ausschreibungspflicht ist eine so gravierende Verletzung des Vergaberechts, dass die Berufung darauf keiner Rüge bedarf.

7. Bei einer vergaberechtswidrigen de-facto-Vergabe kann selbst im Bereich des 4. Abschnitts der VOL/A nur durch die Verpflichtung des Auftraggebers zur Aufhebung der Ausschreibung und Neuausschreibung ein Rechtsfrieden hergestellt werden und nur der Neubeginn eines derartigen Vergabeverfahrens kann den Beteiligten letztlich volle Rechtssicherheit bieten.

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IBRRS 2007, 3426
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Ausschluss wegen eines fehlenden Gewerbezentralregisterauszugs

VK Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2007 - 2 VK 2/07

1. Das Fehlen eines Eignungsnachweises in der geforderten Form (Gewerbezentralregisterauszug) stellt nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A keinen zwingenden Ausschlussgrund dar, sondern eröffnet dem Auftraggeber allenfalls ein Ermessen, den Bieter auszuschließen.

2. Bei der Ausschreibung von Unterhaltsreinigungsleistungen sind die Zuschlagskriterien "Jahresarbeitsstunden" mit einer Gewichtung von 14,0 und "Quadratmeterleistung" mit einer Gewichtung von 14 % zulässig.

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IBRRS 2007, 3381
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung der Ausschreibung wegen Rechtsprechungsänderung

LG Leipzig, Urteil vom 31.05.2007 - 6 O 2003/06

Ändert sich die Bauabsicht einer Kommune, weil infolge der Änderung der bisherigen Rechtsprechung ein Teil des Planfeststellungsbeschlusses nicht vollzogen werden kann, so rechtfertigt dies die Aufhebung der Ausschreibung.

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IBRRS 2007, 3379
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schadensersatz: Bindungswirkung der Feststellungen im Vergabeverfahren

OLG Naumburg, Urteil vom 23.04.2007 - 1 U 47/06

1. Im Schadenersatzprozess entfaltet die Feststellung des schuldhaften Vergaberechtsverstoßes durch den Vergabesenat für das Prozessgericht Bindungswirkung (§ 124 Abs. 1 GWB); neues Vorbringen des öffentlichen Auftraggebers zum Themenkomplex "Pflichtverletzung" ist präkludiert.*)

2. Anforderungen an die Darlegung eines hypothetischen Nebenangebotes, auf welches der Zuschlag bei vergaberechtskonformer Entscheidung zu erteilen gewesen sein soll.*)

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IBRRS 2007, 3378
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB-Kontrolle der VOB/B

BGH, Urteil vom 10.05.2007 - VII ZR 226/05

1. Jede Abweichung von der VOB/B führt, auch wenn sie sich in einem Vertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber findet, dazu, dass die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 419/02, BGHZ 157, 346).*)

2. Eine vertragliche Regelung, aufgrund derer der Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Form einer Bürgschaft auf erstes Anfordern verlangen kann, wich auch vor der Neufassung der VOB/B 2002 von § 17 Nr. 4 VOB/B ab.*)

3. Zur Kündigung eines Bauvertrags durch den Auftraggeber, wenn der Auftragnehmer die Arbeit nicht fristgemäß wieder aufnimmt, weil erhebliche Zweifel über die Anwendbarkeit öffentlich-rechtlicher Vorschriften bestehen, aufgrund derer ihm die Gefahr eines Bußgeldes droht.*)




IBRRS 2007, 3376
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Baustellengemeinkosten: Keine Kalkulationsfreiheit der Bieter?

VK Bund, Beschluss vom 03.05.2007 - VK 2-27/07

1. Gibt ein Bieter im Rahmen der Angebotsaufklärung an, eine Leistung nicht wie durch die Leistungsbeschreibung gefordert erbringen zu wollen, weist dies auf eine Änderung an den Verdingungsunterlagen hin.

2. An dieser Feststellung ändert nichts, dass der Bieter mit seinem Angebot die Akzeptanz der Bedingungen des Leistungsverzeichnisses unterschrieben hat.

3. Die Baustellengemeinkosten, für die das Leistungsverzeichnis eine Leistungsposition vorsieht, sind dort zu kalkulieren.

4. Alle andere Baustellengemeinkosten müssen als Umlage bzw. als Zuschlag auf die Einheitspreise kalkuliert werden.




IBRRS 2007, 3373
VergabeVergabe
Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

OLG München, Beschluss vom 26.06.2007 - Verg 6/07

1. Damit der öffentliche Auftraggeber in die Lage versetzt wird, die gerügten Mängel abzustellen, muss der Rüge eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen. Die Vergabestelle muss erkennen können, um welchen Verstoß es sich handelt. Nur so kann sie Abhilfe schaffen. Deshalb sind Rügen unzulässig, die pauschal die Fehlerhaftigkeit des Vergabeverfahrens angreifen.

2. Wird den Rügen nicht abgeholfen, kann der Auftraggeber nicht damit rechnen, dass der rügende Bieter ihm nochmal vor der zu treffenden Entscheidung über die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens antwortet.

3. Zu der Frage, wann eine Bewertungsmatrix gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

4. Zur Problematik der Prüfung der Eignung anhand von Referenzobjekten.

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IBRRS 2007, 3330
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Berücksichtigung eines niedrigen Unterkostenangebots

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.06.2007 - VK-SH 10/07

1. Aus dem Wortlaut der Normen des TariftreueG des Landes Schleswig-Holstein (insbesondere der zentralen Norm des § 3 TariftreueG) ergibt sich lediglich, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die am Ort der Leistungserbringung geltenden Lohn- und Gehaltstarife zu zahlen. Hieraus folgt jedoch nicht die Verpflichtung, Angebote auch tariftreu zu kalkulieren.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber hat wegen § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A zu prüfen und zu erwägen, ob ein niedriges Unterkostenangebot berücksichtigt und ggf. bezuschlagt werden kann oder nicht. Hierzu ist zunächst festzustellen, ob ein überprüfungspflichtiges niedriges Angebot vorliegt. Im weiteren hat er das Angebot auf seine wirtschaftliche Auskömmlichkeit zu überprüfen, wobei der Bieter zu hören ist. Schließlich ist unter Berücksichtigung der Stellungnahme und der Erläuterungen des Bieters zu werten, ob trotz des niedrigen Angebots eine ordnungs- und vertragsgemäße Leistungserbringung zu erwarten ist oder nicht.*)

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IBRRS 2007, 3328
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachunternehmerverzeichnis: Auch Sub-Sub-Unternehmer sind anzugeben!

VK Sachsen, Beschluss vom 15.03.2007 - 1/SVK/007-07

1. Hat sich der Bieter mit Angebotsabgabe darüber zu erklären, wer vertretungsbefugt ist, das Angebot rechtsverbindlich für ihn abzugeben, und ist die Vertretungsbefugnis mit Angebotsabgabe nachzuweisen, so liegt, wenn der Geschäftsbrief zwei Geschäftsführer ausweist zunächst die Vermutung nahe, dass entsprechend § 35 Absatz Satz 2 GmbHG eine Gesamtvertretung durch alle Geschäftsführer vorliegt.*)

2. Ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer vorzulegen, sind mit Angebotsabgabe auch die Sub-Sub-Unternehmer aufzuführen. Dafür ist nicht erforderlich, dass der Auftraggeber explizit eine „ausführliche Übersicht der Nachunternehmer“ verlangt. Anderenfalls wäre ein Auftraggeber gehalten, jede rechtlich denkbare Gestaltungsform vertraglicher Beziehungen zwischen dem Bieter und seinen Nachunternehmern zu umschreiben und der Bieter könnte durch die Einschaltung eines einzigen Nachunternehmers verschleiern, wer tatsächlicher Leistungserbringer ist. Da von dem Bieter kein Kern an eigener Leistungsfähigkeit gefordert werden kann, ist es konsequent zu fordern, dass der Bieter im Nachunternehmerverzeichnis auch die Nachunternehmer zweiter Linie und weitere angibt, sofern deren Einbindung in die Leistungserbringung geplant ist. Aus Sicht des Auftraggebers ist also jedes nach dem eigentlichen Bieter zur Realisierung des Auftrages beauftragte Unternehmen ein Nachunternehmer.*)

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IBRRS 2007, 5282
VergabeVergabe
Ungültiger Nachweis = fehlender Nachweis!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.04.2007 - VK 3/07

1. Eine Rüge muss nicht ausdrücklich "im Namen" einer Bietergemeinschaft erfolgen.*)

2. Die Vorlage eines ungültigen Nachweises führt dazu, dass dieser als nicht erbracht gilt.*)

3. Soweit § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) VOL/A den Ausschluss eines unvollständigen Angebots in das Ermessen der Vergabestelle stellt, tritt bei Fehlen oder Unvollständigkeit der geforderten Angaben und Erklärungen eine Ermessensreduzierung auf Null ein. Unvollständige Angebote sind von der Wertung auszuschließen, ohne dass dem öffentlichen Auftraggeber bei Vorliegen des Ausschlusstatbestandes das Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe zusteht.*)

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IBRRS 2007, 5281
VergabeVergabe
Wann ist dem Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung stattzugeben?

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.04.2007 - 1 Verg 3/07

Einem Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ist stattzugeben, wenn das Verfahren mehrere Rechtsfragen aufwirft, die in einem Eilverfahren nicht abschließend geklärt werden können und das Rechtsmittel nach vorläufiger Einschätzung jedenfalls nicht aussichtslos erscheint.

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IBRRS 2007, 3314
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertung im Rahmen eines VOF-Verfahrens

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 VK 11/07

1. Es ist ausreichend, wenn die Begründungen für die einzelnen Wertungen knapp, aber nachvollziehbar sind. Die Anforderungen an die Begründungspflicht dürfen nicht zu Lasten der Vergabestelle überspannt werden.

2. Bei der Wertung im Rahmen des VOF-Verfahrens steht der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zu. Der Nachprüfung unterliegt nur, ob die Grenzen dieses Beurteilungsspielraums überschritten sind. Grund für die Annahme dieses Beurteilungsspielraums sind die gem. § 16 VOF erforderliche Prognoseentscheidung und der Leistungsgegenstand, der in einer selbständig zu erbringenden, im geistig-schöpferischen Bereich liegenden Leistung liegt.

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IBRRS 2007, 3313
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zwingender Angebotsausschluss wegen fehlender Urkalkulation

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.03.2007 - 1 VK 7/07, 8/07

1. Eine Rüge muss erkennen lassen, dass ein Vergaberechtsverstoß behauptet und seine Beseitigung ernsthaft gefordert wird.

2. Unter Erklärungen im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A fallen alle Erklärungen, die sowohl den Inhalt als auch die rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen der zu erbringenden Leistung betreffen. Hierzu gehört auch die Urkalkulation, die die Preisermittlung im Detail festhält.

3. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen (z.B. die Urkalkulation) fehlen, sind zwingend auszuschließen. Die Gleichbehandlung ist nur gewährleistet, wenn alle Angebote die geforderten Erklärungen enthalten. Darauf, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen handelt, kommt es nicht an.

4. Einem Antrag auf Gestattung des Zuschlags ist nur dann zu folgen, wenn das Interesse der Vergabestelle und der Allgemeinheit von besonderem Gewicht ist.

5. Eine Vergabestelle hat Verzögerungen, welche durch Nachprüfungsanträge eintreten können, von vornherein in ihrem Zeitplan zu berücksichtigen. Sie kann den Anspruch auf effektiven Rechtschutz nicht dadurch unterlaufen, dass sie Zeiten für Nachprüfungsanträge unberücksichtigt lässt.

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IBRRS 2007, 3312
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anwendung von § 4 Abs. 5 VgV im VOF-Verfahren

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.03.2007 - 1 VK 6/07

1. Eine Rüge muss erkennen lassen, dass ein Vergaberechtsverstoß behauptet und seine Beseitigung ernsthaft gefordert wird.

2. Für ein Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB genügt nicht allein die Kenntnis der den Vergaberechtsverstoß tragenden tatsächlichen Gegebenheiten; es muss vielmehr zumindest die laienhafte Wertung hinzukommen, dass es sich um einen Rechtsverstoß handelt.

3. Ein Ingenieurbüro, das die Leistungsphasen 1 - 7 nach § 55 HOAI (insbesondere auch die Ausführungsplanung) für ein Ingenieurbauwerk durchgeführt hat, verfügt mit Blick auf eine Ausschreibung der Objektplanungsleistungen für dieses Ingenieurbauwerk nach § 55 HOAI Leistungsphasen 8 + 9 sowie die örtliche Bauüberwachung nach § 57 HOAI über einen Wissensvorsprung gegenüber den übrigen Bietern, der ausgeglichen werden muss.

4. § 4 Abs. 5 VgV ist in VOF-Verfahren entweder unmittelbar oder jedenfalls analog anwendbar.

5. Der Nachweis des Ausgleichs des Wissensvorsprungs eines Bewerbers obliegt dem Auftraggeber. Verbleibende Zweifel gehen zu seinen Lasten.

6. Der Auftraggeber hat den Bewerbern in einem VOF-Verfahren einen ausreichenden Zeitraum zum Ausgleich eines Wissensvorsprungs eines konkurrierenden Bewerbers einzuräumen.

7. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Fragen, die er in dem Verhandlungsgespräch zu stellen beabsichtigt, den Bietern bekannt zu geben.

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IBRRS 2007, 3311
Mit Beitrag
VergabeVergabe
PPP und Teilung des Auftrags in Teil- und Fachlose

OLG Jena, Beschluss vom 06.06.2007 - 9 Verg 3/07

1. Im Ansatz steht es der Vergabestelle frei, nach ihren Vorstellungen Inhalt und Umfang der auszuschreibenden Leistung zu bestimmen. Verbietet sich bei funktionaler Betrachtung der mit dem Beschaffungsvorhaben verfolgten Ziele und Zwecke eine Zerlegung des Auftrags in Teil- bzw. Fachlose, ist für eine einzelfallorientierte Berücksichtigung mittelständischer Interessen im Sinne des § 97 Abs. 3 GWB ("angemessen zu berücksichtigen") kein Raum.*)

2. Kommt es der Vergabestelle bei der Ausschreibung von Beratungsdienstleistungen zur Planung und fachbegleitenden Durchführung eines PPP-Projekts (Public-Private-Partnership) gerade auf ein interdisziplinäres Projektmanagement des Bewerbers an, wird eine losweise Ausschreibung nach rechtlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Beratungssegmenten dem Ziel einer Integration der einzelnen Sparten nicht gerecht.*)

3. Lässt der nach den Ausschreibungsbedingungen einheitlich zu vergebende Auftrag eine Teilung zu, ist fallbezogen abzuwägen, ob die Vergabestelle aufgrund besonderer Umstände - namentlich zur Vermeidung von Nachteilen wirtschaftlicher oder technischer Art - von einer losweisen Vergabe absehen darf oder ob insoweit dem Interesse kleiner und mittelständischer Unternehmen an einer qualitativ oder quantitativ begrenzten Bewerbung (vgl. §§ 97 Abs. 3 GWB, § 4 Abs. 5 VOF) - auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung (§§ 97 Abs. 2 GWB, 4 Abs. 2 VOF) - der Vorzug gebührt.*)

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IBRRS 2007, 3309
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung der Vergabe wegen gleichartiger Mängel

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.04.2007 - 1 VK LVwA 4/07

1. Ausschlaggebend für die Bewertung der Angebote sind die in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen bezeichneten Nachweise und Erklärungen zur Eignungsprüfung. Es kommt hier somit ausschließlich darauf an, dass das Anforderungsprofil des Auftraggebers durch die Bekanntmachung und die Verdingungsunterlagen transparent gemacht worden ist.*)

2. Auch die Leistungsbeschreibung ist ein unverzichtbarer Erklärungsinhalt jeden Angebotes.*)

3. Im Beschluss des BGH v. 26.09.2006, X ZB 14/06 wird von einem gleichartigen Mangel ausgegangen. Eine Aufhebung ist dann geboten, wenn die Angebote sämtlicher konkurrierender Bieter auf der gleichen oder einer früheren Wertungsstufe auszuschließen sind.*)

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IBRRS 2007, 3308
VergabeVergabe
Bewertung der Angebote

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.02.2007 - 1 VK LVwA 46/06

Ausschlaggebend für die Bewertung der Angebote sind die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe bezeichneten Nachweise und Erklärungen zur Eignungsprüfung. Es kommt hier somit ausschließlich darauf an, dass das Anforderungsprofil des Auftraggebers durch das Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes transparent gemacht worden ist.*)

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IBRRS 2007, 3307
VergabeVergabe
Ausschluss wegen fehlender Fachkunde

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.01.2007 - 1 VK LVwA 41/06

Gemäß §§ 25 Nr. 1 Abs. 1, 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A sind jene Angebote, die den Erfordernissen zur Feststellung des Vorliegens der zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nicht genügen, von der weiteren Wertung auszuschließen.*)

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IBRRS 2007, 3306
VergabeVergabe
Angemessene Vergütung des Rechtsanwalts

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.02.2007 - 1 VK LVwA 39/06

1. Die Reduzierung des Vergabeumfanges während des Vergabeverfahrens hat keine gebührenrechtlichen Auswirkungen.*)

2. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine mögliche Erhöhung der regelmäßigen Höchstgebühr nicht angemessen.*)

3. Keine weitere Ermäßigung der Gebühr aus Billigkeitsgründen gemäß § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB aufgrund des Aufwandes der Vergabekammer sowie der Rückziehung des Antrages erst am Vorabend der mündlichen Verhandlung.*)

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IBRRS 2007, 3305
VergabeVergabe
Nachträgliche Eignungsprüfung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.09.2006 - 1 VK LVwA 29/06

1. Eine de-facto-Vergabe liegt nicht vor, da drei Angebote in den wiederholten Wettbewerb aufgenommen wurden, so dass die erkennende Kammer hier vom Vorliegen eines Verhandlungsverfahren ausgehen musste.*)

2. Nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A dürfen bei der nachträglichen Eignungsprüfung nur solche Umstände herangezogen werden, die nach Aufforderung zur Angebotsabgabe Zweifel an der Eignung des Bieters begründen.*)

3. Das in § 24 Nr. 3 VOB/A verankerte grundsätzliche Verbot anderer Verhandlungen dient dem Wettbewerbsgedanken und dem Gleichbehandlungsgebot. Dürften einerseits die Bieter insbesondere ihre Angebotspreise, andererseits die Auftraggeber den Leistungsinhalt durch Herausnahme von Leistungspositionen verändern, so würde das Wettbewerbsergebnis insgesamt verfälscht. Wären Preisverhandlungen generell möglich, würde dies zu unerlaubten Preisabsprachen der Bieter führen. Des Weiteren hätte der Auftraggeber die Möglichkeit, Bieter gegeneinander auszuspielen und Angebotspreise nachträglich zu drücken.*)

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IBRRS 2007, 3304
VergabeVergabe
Vergütung des Anwalts

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.10.2006 - 1 VK LVwA 01/06

1. Die Erweiterung des Antrages hinsichtlich der Höhe der Wertgebühr zu Lasten des Zahlungsverpflichteten ist generell ausgeschlossen.*)

2. Die Abrechnung auf der Grundlage der Nr. 2401 VV RVG scheidet aus, da ein Vergabeverfahren nicht als ein Verwaltungsverfahren im Sinne des § 9 VwVfG bezeichnet werden kann.*)

3. Die Beauftragung eines auswärtigen Anwaltes ist grundsätzlich möglich, jedoch ist dann das zusätzliche Kostenrisiko der Entscheidung selbst zu tragen.*)

4. Bei Verbindung zweier Nachprüfungsanträgen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung erfolgt die Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten ebenfalls gemeinsam und einheitlich.*)

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IBRRS 2007, 3303
VergabeVergabe
Vergütung eines Rechtsanwalts

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.05.2007 - 1 VK LVwA 11/06

Zur Ermittlung der korrekten Vergütung eines Rechtsanwalts.

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IBRRS 2007, 3293
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schadensersatz wegen fehlerhafter Vergabe: Kartellsache?

OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2007 - 4 AR 24/07

Bei dem Rechtsstreit wegen fehlerhafter Vergabe von Bauleistungen handelt es sich um eine schlichte bürgerlich-rechtliche Streitigkeit und nicht um eine Kartellsache.

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IBRRS 2007, 3292
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wettbewerbsbeschränkende Abrede: Ausschluss

VK Nordbayern, Beschluss vom 03.05.2007 - 21.VK-3194-19/07

1. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit ein Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren, insbesondere anhand der Vergabeunterlagen, erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Mängel in den Ausschreibungsunterlagen, die spätestens beim Erstellen des Angebots erkennbar sind, sind mit einer entsprechenden Rüge unverzüglich zu beanstanden.*)

2. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 c VOB/A sind Angebote von Bietern auszuschließen, die in Bezug auf die Ausschreibung eine Abrede getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Eine wettbewerbsbeschränkende Abrede kann nicht schon aus dem Umstand geschlossen werden, dass sich zwei über eine Holding verbundene Firmen jeweils am Wettbewerb beteiligt haben oder dass sich diese Bieter z.T. der gleichen Nachunternehmer bedienen. Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 c VOB/A ist vielmehr, dass eine wettbewerbsbeschränkende Abrede mit einem konkreten Nachweis belegt wird.*)

3. Nach § 25a Nr. 3 VOB/A kann der Auftraggeber nur Nebenangebote berücksichtigen, die die von ihm verlangten Mindestbedingungen erfüllen.*)

4. Der Beurteilungsspielraum des Auftraggebers ist einer nachträglichen Kontrolle durch die Vergabekammer nur eingeschränkt zugänglich. Es kann nur überprüft werden, ob die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten worden sind.*)

5. Der Umfang des Akteneinsichtsrechts ergibt sich aus der Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse der konkurrierenden Bieter und dem Rechtsschutzinteresse des Akteneinsicht begehrenden Bieters unter Berücksichtigung des Transparenzgebots im Vergabeverfahren und des Anspruchs der Beteiligten auf rechtliches Gehör (§ 111 Abs. 2 GWB).*)

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IBRRS 2007, 3280
VergabeVergabe
Unterlassene Kennzeichnung: Gravierender Vergaberechtsverstoß

VK Sachsen, Beschluss vom 24.05.2007 - 1/SVK/029-07

1. § 22 Nr. 3 b Satz 2 VOL/A fordert, dass die Angebote nach Öffnung üblicherweise durch Datierung und Lochung in allen wesentlichen Teilen einschließlich der Anlagen gekennzeichnet werden. Dies soll verhindern, dass nachträglich einzelne Bestandteile der Angebote ausgetauscht oder entfernt und damit die Angebote manipuliert werden. Die im Sinne vom § 22 VOL/A unterlassene Kennzeichnung der vorgelegten Angebote stellt einen gravierenden Vergaberechtsverstoß dar, der objektiv selbst durch eine Rückversetzung des Vergabeverfahrens auf den Zeitpunkt der Angebotseröffnung ein rechtmäßiges Vergabeverfahren nicht mehr erwarten lässt, denn damit können die entsprechend § 22 Nr. 3 VOL/A erforderlichen Feststellungen durch den Auftraggeber nicht mehr zweifelsfrei getroffen werden.*)

2. Nach § 22 Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 VOL/A sind die Angebote und ihre Anlagen sorgfältig zu verwahren und vertraulich zu behandeln. Es liegt diesbezüglich ein schwerwiegender Vergaberechtsverstoß vor, wenn ein mit der Projektsteuerung beauftragter Externer die Angebote in die Betriebsräume eines Unternehmens verbringt, für das er hauptberuflich tätig ist und das im Rahmen einer Konzernbeteiligung als potentieller Lieferant für die von den Bietern angebotenen Leistungen in Betracht kommt. Dies gilt insbesondere dann, wenn es dem Auftraggeber mangels gefertigter Kopien auch gar nicht mehr möglich ist, festzustellen, ob die vorliegenden Angebote tatsächlich den abgegebenen Angeboten entsprechen.*)

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IBRRS 2007, 3249
VergabeVergabe
Unauskömmliche Angebote

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2006 - 1 VK 49/06

1. § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A entfaltet ausnahmsweise dann in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A bieterschützende Wirkung, wenn ein Unterkostenangebot den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, sodass er den Auftrag nicht vertragsgerecht erfüllen kann, oder wenn es in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere Mitbewerber vom Markt ganz - und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe - verdrängt werden.

2. Zu der Frage, wann ein Angebot unauskömmlich ist.

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IBRRS 2007, 3248
VergabeVergabe
Antragsbefugnis

VK Brandenburg, Beschluss vom 06.12.2006 - 1 VK 51/06

1. Die Antragsbefugnis ist zu verneinen, wenn der antragstellende Bieter aus den vorgebrachten Vergaberechtsverstößen keinen Schaden erleiden kann.

2. Zwar kann nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen selbst bei nicht wertbaren Angeboten die Antragsbefugnis von Bieterinteressenten bejaht werden; aber nur unter der Voraussetzung, dass der gerügte Vergaberegelverstoß eine faktische Minderung der Chancen auf den Zuschlag verursacht hat, was namentlich dann der Fall ist, wenn er die Ordnungsgemäßheit der Ausschreibungsbedingungen betrifft.

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IBRRS 2007, 3247
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zwingender Grund zur Aufhebung

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2007 - 1 VK 41/06

1. Von einer Pflicht zur Aufhebung ist dann auszugehen, wenn auf der Grundlage der eingegangenen Angebote eine ordnungsgemäße Vergabe nicht möglich wäre. Ein solcher Fall ist immer dann gegeben, wenn ohne die Aufhebung das Wettbewerbsprinzip, das Gleichbehandlungsgebot oder das Diskriminierungsverbot verletzt werden oder eine sachgerechte Wertung der Angebote mangels Vergleichbarkeit nicht möglich ist.

2. Dementsprechend ist eine Vergabe aufzuheben, wenn der Auftraggeber erkennt, dass die Verdingungsunterlagen dem Prinzip der Produktneutralität widersprechen, oder er feststellen muss, dass die Leistungsbeschreibung hinsichtlich mehrerer Aspekte nicht hinreichend eindeutig und erschöpfend im Sinne des § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A ist.

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IBRRS 2007, 3234
VergabeVergabe
Keine Rüge: Antrag unzulässig

VK Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2006 - 1 VK 53/06

1. Bei Bestehen einer Rügeobliegenheit muss in der Begründung des Nachprüfungsantrages dargelegt werden, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist, § 108 Abs. 2 GWB. Soweit diese Darlegung im nicht enthalten ist, ist der Antrag offensichtlich unzulässig.

2. Nach § 98 Nr. 2 GWB ist öffentlicher Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen und des privaten Rechts, die gegründet worden ist, um im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen, und die eine besondere Staatsnähe aufweist. Für die Staatsnähe bedarf es einer überwiegenden Finanzierung seitens der öffentlichen Hand oder der Leitung oder Aufsicht des Staates bzw. seiner nachgeordneten Stellen.

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IBRRS 2007, 3233
VergabeVergabe
Vergabe

VK Brandenburg, Beschluss vom 31.08.2006 - 1 VK 33/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3227
VergabeVergabe
Vergabe

VK Sachsen, Beschluss vom 29.11.2005 - 1/SVK/137-05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3226
VergabeVergabe
Vergabe

VK Sachsen, Beschluss vom 09.12.2005 - 1/SVK/141-05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3225
VergabeVergabe
Vergabe

VK Sachsen, Beschluss vom 02.12.2005 - 1/SVK/138-05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3224
VergabeVergabe
Vergabe

VK Sachsen, Beschluss vom 19.08.2005 - 1/SVK/096-05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3223
VergabeVergabe
Beweis der Unterschrift

VK Sachsen, Beschluss vom 26.01.2005 - 1/SVK/159-05

Ist das ursprüngliche Vorhandensein einer Unterschrift auf dem Angebot zwischen Antragsteller und Beigeladenem streitig, so ist der Beweis von denjenigen zu führen ist, der sich auf das Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A beruft. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in einem solchen Fall eine Negativtatsache d.h. das ursprünglich Nichtvorhandensein einer objektiv vorhandenen Unterschrift bewiesen werden müsste.*)

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IBRRS 2007, 3222
VergabeVergabe
Planungsauftrag für Neubau der Eissport- und Ballspielhalle

VK Sachsen, Beschluss vom 11.03.2005 - 1/SVK/096-05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3219
VergabeVergabe
Beschaffung von mit der CE-Kennzeichnung versehenen Medizinprodukten

EuGH, Urteil vom 14.06.2007 - Rs. C-6/05

1. Der Grundsatz der Gleichbehandlung und die Pflicht zur Transparenz verwehren es einem öffentlichen Auftraggeber, der ein Vergabeverfahren für die Lieferung von Medizinprodukten eingeleitet und bestimmt hat, dass diese dem Europäischen Arzneibuch entsprechen und mit der CE-Kennzeichnung versehen sein müssen, angebotenes Material, das diese technische Voraussetzung erfüllt, direkt und außerhalb des Schutzverfahrens nach den Art. 8 und 18 der Richtlinie 93/42/EWG zum Schutz der öffentlichen Gesundheit abzulehnen. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass das Material die öffentliche Gesundheit gefährden kann, so ist er verpflichtet, zum Zweck der Durchführung des genannten Schutzverfahrens die zuständige nationale Stelle zu unterrichten.*)

2. Ein öffentlicher Auftraggeber, der zum Zweck der Durchführung des Schutzverfahrens nach den Art. 8 und 18 der Richtlinie 93/42 bezüglich von Medizinprodukten mit CE-Kennzeichnung die zuständige nationale Stelle angerufen hat, ist verpflichtet, das Vergabeverfahren auszusetzen, bis das Schutzverfahren abgeschlossen ist, an dessen Ergebnis er gebunden ist. Führt die Durchführung eines solchen Schutzverfahrens zu einer Verzögerung, die den Betrieb eines öffentlichen Krankenhauses beeinträchtigen und damit die öffentliche Gesundheit gefährden kann, ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit alle vorläufigen Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, damit er das für den reibungslosen Betrieb des Krankenhauses erforderliche Material beschaffen kann.*)

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IBRRS 2007, 3217
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufbürdung ungewöhnlichen Wagnisses: Wann muss gerügt werden?

VK Sachsen, Beschluss vom 15.05.2007 - 1/SVK/028-07

1. Eine Rüge, dass durch das Leistungsverzeichnis dem Bieter ein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werde, muss im Zuge der mit Ausarbeitung des eigenen Angebots gegenüber dem Auftraggeber erfolgen.*)

2. Ein Bieter, der mehrfach vorbehaltlos seine Zustimmung zu einer Bindefristverlängerung abgibt, kann zu einem späteren Zeitpunkt mit vergaberechtlichen Einwendungen, die auf der Bindefristverlängerung beruhen nicht mehr gehört werden. Der Vortrag, die Vergabestelle beabsichtige ein Angebot zu bezuschlagen, dass sowohl aufgrund einer Verschiebung des ursprünglichen Bauzeitraums wesentlich vom Ausschreibungsgegenstand abweiche als auch aufgrund extrem gestiegener Stahlpreise unauskömmlich sei, ist somit entsprechend § 107 Abs. 3, Satz 1 GWB präkludiert.*)

3. Der Umstand, dass im Laufe eines Vergabeverfahrens mehrfach die Bindefrist verlängert wurde rechtfertigt für sich genommen nicht die Aufhebung des Vergabeverfahrens. Vielmehr genießt nach gefestigter Rechtsprechung ein Bieter im Interesse einer fairen Risikobegrenzung sogar Vertrauensschutz davor, dass seine Amortisationschance durch zusätzliche Risiken vollständig beseitigt wird, die in den vergaberechtlichen Bestimmungen keine Grundlage finden. Der Bieter darf vielmehr darauf vertrauen, dass die mit seiner Beteiligung verbundenen Aufwendungen nicht von vornherein nutzlos sind, insbesondere dass der Auftraggeber nicht leichtfertig ausschreibt und die Ausschreibung nicht aus anderen Gründen als den in § 26 VOB/A genannten beendet. Dies gilt um so mehr, je weiter fortgeschritten das Verfahren ist.*)

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IBRRS 2007, 3216
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung wegen mehrfacher Bindefristverlängerung?

VK Sachsen, Beschluss vom 07.05.2007 - 1/SVK/027-07

1. Ein Bieter, der mehrfach vorbehaltlos seine Zustimmung zu einer Bindefristverlängerung abgibt, kann zu einem späteren Zeitpunkt mit vergaberechtlichen Einwendungen, die auf der Bindefristverlängerung beruhen nicht mehr gehört werden. Der Vortrag, die Vergabestelle beabsichtige ein Angebot zu bezuschlagen, dass sowohl aufgrund einer Verschiebung des ursprünglichen Bauzeitraums wesentlich vom Ausschreibungsgegenstand abweiche als auch aufgrund extrem gestiegener Rohstoffpreise unauskömmlich sei, ist somit entsprechend § 107 Abs. 3, Satz 1 GWB präkludiert.*)

2. Der Umstand, dass im Laufe eines Vergabeverfahrens mehrfach die Bindefrist verlängert wurde rechtfertigt für sich genommen nicht die Aufhebung des Vergabeverfahrens. Vielmehr genießt nach gefestigter Rechtsprechung ein Bieter im Interesse einer fairen Risikobegrenzung sogar Vertrauensschutz davor, dass seine Amortisationschance durch zusätzliche Risiken vollständig beseitigt wird, die in den vergaberechtlichen Bestimmungen keine Grundlage finden. Der Bieter darf vielmehr darauf vertrauen, dass die mit seiner Beteiligung verbundenen Aufwendungen nicht von vornherein nutzlos sind, insbesondere dass der Auftraggeber nicht leichtfertig ausschreibt und die Ausschreibung nicht aus anderen Gründen als den in § 26 VOB/A genannten beendet. Dies gilt um so mehr, je weiter fortgeschritten das Verfahren ist.*)

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IBRRS 2007, 3215
VergabeVergabe
Ausschluss wegen fehlender Unterlagen

VK Sachsen, Beschluss vom 21.02.2005 - 1/SVK/08-05

1. Wenn ein öffentlicher Auftraggeber als Hilfsmittel zur Prüfung und Beurteilung der Eignung von Bietern in den Ausschreibungsbedingungen von den Bietern zu erfüllende Mindestanforderungen aufstellt, ist er auch selbst daran gebunden, auf die Einhaltung dieser Mindestanforderungen zu achten, und darf nicht zu Gunsten eines Bieters auf die Erfüllung der Mindestanforderung verzichten. Ein solcher Verzicht wäre gegenüber anderen Bietern, die ihrerseits die Mindestanforderung erfüllen, ein Vergaberechtsverstoß, den sie gemäß den § 97 Absatz 7, § 107 ff. GWB mit einem Nachprüfungsantrag geltend machen könnten.

2. Dementsprechend ist ein Bieter auszuschließen, der ein gefordertes mikrobiologisches Gutachten seinem Angebot nicht beifügt; auch wenn der Auftraggeber nachträglich meint, die Abforderung eines solchen Gutachtens sei unsinnig, da hierdurch das offene Leistungsverzeichnis wieder auf eine bestimmte Herstellerangabe reduziert werden würde.

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IBRRS 2007, 3214
VergabeVergabe
Anforderungen an Kennzeichnungspflicht und Dokumentation

VK Sachsen, Beschluss vom 24.02.2005 - 1/SVK/005-05

1. Zu den Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht des Auftraggebers.

2. Die Ausschreibung ist gemäß § 114 Abs. 1 GWB aufzuheben ist, wenn die Vergabestelle zwingende Normen wie die Kennzeichnungspflicht der Angebote im Rahmen der Eröffnung nach § 22 Nr. 3 b VOB/A verletzt und dadurch der ordnungsgemäße Wettbewerb nicht mehr gewährleistet werden kann.

3. Im Vergabevermerk sind die Gründe so dezidiert festzuhalten, dass auch einem Außenstehenden bei Kenntnis der Angebotsinhalte deutlich erkennbar und nachvollziehbar wird, warum gerade auf das betreffende Angebot der Zuschlag erteilt werden soll. Mängel in der Erkennbarkeit und in der Nachvollziehbarkeit in diesem Bereich gehen daher zu Lasten des Auftraggebers.

4. Dokumentationsmängel führen im Ergebnis dazu, dass das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation unzureichend oder fehlerbehaftet ist, zu wiederholen ist.

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IBRRS 2007, 3129
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zwingender Ausschluss aller Angebote

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.12.2006 - 11 Verg 7/06

1. Fehlende Nachweise zur Fachkunde führen ebenso wie fehlende Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zum Ausschluss.

2. Wenn der öffentliche Auftraggeber in Anwendung von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A das Angebot eines Bieters wegen Unvollständigkeit nicht wertet, muss er jedenfalls auch diejenigen Angebote anderer Bieter ausschließen, die gleichfalls an dem beanstandeten oder einem gleichwertigen Mangel leiden.

3. Gleichwertige Mängel sind anzunehmen, wenn an ihr Vorliegen dieselben rechtlichen Folgen geknüpft werden.

4. Sind Angaben zu den "ausgeführten Betriebsleistungen in den letzten drei Jahren" gefordert, so ist diese Forderung nicht dahin auszulegen, dass in jedem dieser Jahre derartige Leistungen erbracht sein müssen, sondern es reicht aus, wenn Angaben zu den (irgendwann) in den letzten drei Jahren ausgeführten Betriebsleistungen gemacht wurden.




IBRRS 2007, 3124
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Sehr eingeschränkter Primärrechtsschutz bei Unter-Schwellen-Vergaben!

LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 06.06.2007 - 2 O 198/07

1. Bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte ist nur eingeschränkter Primärrechtsschutz gegeben.

2. Ein Unterlassungsanspruch aus § 3 UWG oder § 823 Abs. 2, § 1004 BGB analog kommt nur dann in Betracht, wenn die Vergabestelle vorsätzlich rechtswidrig oder sonst in unredlicher Absicht oder willkürlich gehandelt hat (GG Art. 3).

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IBRRS 2007, 3123
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Aufgliederung der Einheitspreise: Ausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 08.05.2007 - 21.VK-3194-20/07

1. Die Bewerbung der Antragstellerin um den Auftrag kann nicht erfolgreich sein, wenn das von ihr abgegebene Angebot durch die unterlassene, von der Vergabestelle geforderte Aufgliederung der Einheitspreise in Lohn- und Materialkosten gegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A verstößt und damit gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) VOB/A von der Wertung der Angebote auszuschließen ist.*)

2. Auch im Vergaberecht besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Auslegung von Angeboten (§ 133 BGB).*)

3. Der bloße Umstand, dass die Beigeladene ein günstigeres Angebot als die Antragstellerin abgegeben hat, ist kein Indiz für ein Unterkostenangebot.

§ 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers und entfaltet nur in Verbindung mit der bieterschützenden Vorschrift des § 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/A, wonach der Auftraggeber wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen zu bekämpfen hat, seine Drittschutzwirkung (OLG Düsseldorf 04.09.2002 Verg 37/02). Ein Angebot mit einem offenbaren Missverhältnis zwischen Preis und Leistung kann demnach nur ausgeschlossen werden, wenn es mit der zielgerichteten Absicht eines Verdrängungswettbewerbs abgegeben wurde.*)

4. Wenn an der Ausschreibung mindestens ein wertungstaugliches Angebot eines anderen Bieters teilnimmt und das eigene Angebot des Antragstellers dem zwingenden Ausschluss vom Wettbewerb unterliegt, ist der Nachprüfungsantrag unbegründet. In einer solchen Konstellation ist ein Eingriff seitens der Vergabeprüfungsinstanzen in das Ausschreibungsverfahren nach bisher einhelliger Auffassung der Vergabesenate ausgeschlossen.*)




IBRRS 2007, 3120
VergabeVergabe

VK Brandenburg, Beschluss vom 07.09.2006 - 2 VK 28/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3119
VergabeVergabe

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2006 - 2 VK 26/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3118
VergabeVergabe

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.06.2006 - 2 VK 22/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3117
VergabeVergabe

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.05.2006 - 2 VK 16/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3091
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Juristische Person des Privatrechts als öffentlicher Auftraggeber?

BGH, Urteil vom 26.04.2007 - VII ZR 152/06

Eine juristische Person des Privatrechts ist selbst dann nicht öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 17 Nr. 6 Abs. 4 VOB/B, wenn sämtliche Anteile einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gehören.*)

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IBRRS 2007, 3087
VergabeVergabe
Rechtsmittelfrist für falsches Verfahren zulässig?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 07.06.2007 - Rs. C-241/06

Hat ein Bieter eine Verfahrenswahl, mit der die Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags fälschlicherweise außerhalb des gemeinschaftsrechtlichen Schutzbereichs angesiedelt wurde, nicht innerhalb der vom nationalen Recht gesetzten Frist beanstandet, steht die Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG nicht dem entgegen, dass ihm das in dieser Richtlinie vorgesehene Recht auf Nachprüfung weiterer Entscheidungen im Vergabeverfahren abgeschnitten wird, sofern die Anwendung der Frist die Beanstandung der Verfahrenswahl unter den gegebenen Umständen nicht praktisch unmöglich macht oder übermäßig erschwert. Dies wäre der Fall, wenn für einen durchschnittlich fachkundigen und im Rahmen des Üblichen sorgfältigen Bieter die Angaben in der Ausschreibungsbekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen nicht ausreichen würden, um zu erkennen, dass das falsche Verfahren angewandt wurde. Es ist Sache des nationalen Gerichts, dies im Einzelfall zu prüfen.*)

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