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Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 2132
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angaben aus der HVA B-StB fehlen: Ausschluss

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.03.2007 - 17 Verg 3/07

1. Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen enthalten, sind zwingend von der Wertung auszuschließen.

2. Bei den Angaben unter Ziffer 6 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (HVA B-StB) handelt es sich um geforderte Erklärungen im Sinne der VOB/A.

3. Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Erläuterung des Bauablaufs zur Beurteilung des Wertungskriteriums Technischer Wert zu fordern.

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IBRRS 2007, 2124
VergabeVergabe
Kostentragungspflicht nach übereinstimmender Erledigungserklärung

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.03.2007 - VK-SH 03/07

1. Erklären der Antragsteller und der Antragsgegner das Verfahren für erledigt, ist die Vergabekammer daran gebunden, denn beide verzichten mit der Erledigungserklärung auf die Sachentscheidung. Da sich das Nachprüfungsverfahren dadurch gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB in sonstiger Weise erledigt hat, ist es einzustellen und nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden.*)

2. Die Rechtsprechung des BGH (NZBau 2004, 285), wonach der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen hat und eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten nicht stattfindet, wenn sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache erledigt, ist nicht auf solche Fälle übertragbar, in denen die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, nachdem der Antragsgegner den Antragsteller klaglos gestellt hat.*)

3. War der Antragsteller im Fall übereinstimmender Erledigungserklärungen bei materieller Betrachtung vollumfänglich erfolgreich, weil er genau das mit seinem Antrag verfolgte Ziel - eine Zuschlagsentscheidung des Antragsgegners zu seinen Gunsten - erreicht hat, ist der Antragsgegner die Kosten tragender Unterliegender i.S.v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB und § 128 Abs. 4 Satz 1 GWB.*)

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IBRRS 2007, 2096
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftragsvergabe ohne vorherige Verhandlungen: Vorabinformationspflicht

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.03.2007 - 1 Verg 14/06

1. Entbehrlichkeit der Rüge der unterlassenen EU-weiten Ausschreibung nach Abschluss des Vertrages (§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB).*)

2. Wird ein Auftragsverhältnis, das der EU-weiten Ausschreibungspflicht unterlag, durch Kündigung beendet und beabsichtigt der Auftraggeber, den identischen Vertrag nunmehr mit einem anderen Unternehmen zu schließen, ist ein erneutes Vergabeverfahren i.S. von § 101 Abs. 1 GWB erforderlich.*)

3. Für die Anwendbarkeit des § 13 VgV auf einen Vertragsschluss kommt es darauf an, ob der Auftrag nach §§ 98 bis 100 GWB der EU-weiten Ausschreibungspflicht unterlag; unerheblich ist hingegen, ob die Vergabestelle ein förmliches Vergabeverfahren i.S.v. § 101 Abs. 1 GWB durchgeführt hat.*)

4. Auch bei einer Auftragsvergabe ohne vorherige Verhandlungen mit mehreren Unternehmen besteht eine Vorabinformationspflicht des Auftraggebers in entsprechender Anwendung des § 13 Satz 1 VgV, wenn der Vertragsschluss im funktionalen Zusammenhang mit einem vorangegangenen Offenen Verfahren steht, und zwar gegenüber allen Bietern des Offenen Verfahrens.*)

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IBRRS 2007, 2084
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eigene AGB: Ausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 27.02.2007 - 21.VK-3194-04/07

1. Die ASt kann im Nachprüfungsverfahren nur die Verletzung eigener Rechte geltend machen (§ 107 Abs. 2 GWB). Falls durch eine Forderung der VSt der europaweite Wettbewerb in unzulässiger Weise eingeschränkt worden wäre und/oder andere (potentielle) Bieter dadurch in ihren Rechten verletzt wären (was hier beides offen bleiben kann), so würde dies jedenfalls nicht die ASt in ihren Rechten verletzen und gibt ihr somit keine Antragsbefugnis.*)

2. Bei der Rügeverpflichtung nach § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB kommt es auf das tatsächliche Erkennen nicht an. Soweit der Fehler in der Bekanntmachung nur erkennbar ist, muss der Bieter seine Rüge noch vor Öffnung der Angebote vortragen.*)

3. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. d VOL/A sind Angebote zwingend auszuschließen, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen (hier: Beifügung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen der ASt; Abweichungen zu den Festlegungen in den Verdingungsunterlagen bei den Servicekosten, bei der Gewährleistung, bei den Schulungen u.a.) vorgenommen worden sind ( § 21 Nr. 1 Abs. 4 VOL/A ).*)

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IBRRS 2007, 2074
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Inländerdiskriminierung durch Nachweisregelungen für Ausländer?

VK Bund, Beschluss vom 18.01.2007 - VK 3-153/06

1. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kein objektives Beanstandungsverfahren, die Geltendmachung subjektiver Rechte Dritter ist nicht möglich.

2. Die Forderung eines Gewerbezentralregisterauszuges stellt keine unzulässige Inländerdiskriminierung dar.

3. Legt ein Bieter den geforderten Gewerbezentralregisterauszug nicht mit Angebotsabgabe vor, hat er den geforderten Eignungsnachweis nicht erbracht und ist mit seinem Angebot gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A zwingend auszuschließen.

4. Der Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A ist nicht – wie das Fehlen von Angaben und Erklärungen im Sinne des § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A – in das pflichtgemäße Ermessen des Auftraggebers gestellt.

5. Ein Nachfordern fehlender Eignungsnachweise oder die Berücksichtigung des nach Angebotsabgabe eingereichten Gewerbezentralregisterauszuges kommt nach dem Sinn und Zweck des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A nicht in Betracht, da sonst den Geboten der Transparenz und des chancengleichen Wettbewerbs des § 97 Abs. 1, 2 GWB nicht Rechnung getragen würde.

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IBRRS 2007, 1862
VergabeVergabe

OLG Koblenz, Urteil vom 27.03.1997 - 5 U 92/97

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1505
VergabeVergabe
Rechtsweg bei Vergabe unterhalb der Schwellenwerte

VG Meiningen, Beschluss vom 16.01.2007 - 2 E 613/06

1. Für die gerichtliche Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge, auf die gemäß § 100 GWB die §§ 97 ff GWB nicht anwendbar sind, ist gemäß § 40 Abs. 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg gegeben.*)

2. Ein kommunales Wohnungsbauunternehmen, das - obgleich als juristische Person des Privatrechts organisiert - zu dem besonderen Zweck gegründet worden ist, vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB.*)

3. Zum Prüfungsumfang des Gerichts, wenn ein unterlegener Wettbewerbsteilnehmer die Auftragsvergabe an die Preisträger eines Architektenwettbewerbs verhindern möchte.*)

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IBRRS 2007, 1504
VergabeVergabe
Erteilung einer Dienstleistungskonzession

VG Münster, Beschluss vom 09.03.2007 - 1 L 64/07

1. Die Erteilung einer Dienstleistungskonzession fällt nicht unter das Vergaberecht des GWB.

2. Bei Streitigkeiten um die Erteilung einer Konzession zum Betrieb einer Leichenhalle ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, weil der Betrieb einer städtischen Leichenhalle eine öffentliche Aufgabe darstellt.

3. Auch die Erteilung einer Dienstleistungskonzession unterliegt den Grundregeln des EG-Vertrags (u. a. Transparenzgebot).

4. Aufgrund des Transparenzgebots ist es für die Erteilung einer Dienstleistungskonzession erforderlich, durch eine öffentliche Ausschreibung oder sonstige öffentliche Bekanntmachung potenziell Interessierten den Zugang zu den wesentlichen Informationen über den beabsichtigten Vertrag zu ermöglichen.

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IBRRS 2007, 1471
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlen geforderter Angaben und Nachweise: Auschluss

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 VK LVwA 43/06

1. Fehlende mit Angebotsabgabe geforderte Nachweise, Erklärungen und Hersteller- bzw. Fabrikatsangaben führen zum Ausschluss.*)

2. Jedes einzelne der aufgeführten Defizite des Angebotes rechtfertigt den Ausschluss.*)

3. Die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer im Falle des bieterseitig vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes gehört zum verbindlichen Anforderungsprofil.*)

4. Zur Frage der Bedeutung der Formblätter "Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes" und "Angebotsschreiben".

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IBRRS 2007, 1470
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergleichbarkeit von Referenzobjekten

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2006 - 1 VK LVwA 35/06

1. Eine Rüge ist regelmäßig bis Fristende der Bewerbung erforderlich.

2. Zur Problematik, dass Teilnahmeunterlagen nicht dem Anforderungsprofil des Auftraggebers entsprechen.

3. Bei Vorbehalt weiterer Planungsphasen hat sich die Eignungsprüfung auf alle Leistungsphasen zu erstrecken.*)

4. Zur Problematik der Vergleichbarkeit von Referenzobjekten.

5. Die Angabe zum Gesamtumsatz ist unzureichend, wenn der Umsatz detailliert für die letzten drei Geschäftsjahre gefordert wurde.*)

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IBRRS 2007, 1469
VergabeVergabe
Vergütung des Rechtsanwalts

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.10.2006 - 1 VK LVwA 16/06 K

1. 1,8-fache Wertgebühr ist auch in einem Nachprüfungsverfahren zulässig.

2. Bei Verbindung zweier Nachprüfungsanträgen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung erfolgt die Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten ebenfalls gemeinsam und einheitlich.*)

3. Die Höhe der Geschäftsgebühr orientiert sich am Umfang der anwaltlichen Vertretung.*)

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IBRRS 2007, 1468
VergabeVergabe
Vergütung des Rechtsanwalts

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.12.2006 - 1 VK LVwA 28/06 K

1. Eine Verfahrensgebühr nach 3300 VV RVG ist im Nachprüfungsverfahren nicht einschlägig.

2. Ansatz einer 2,0-fachen Wertgebühr ist ggf. auch ausreichend, wenn es um eine Gleichwertigkeitsprüfung von Nebenangeboten geht.

3. Es gibt keine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses.

4. Es gibt keine Verzinsung des Kostenerstattungsbetrages.

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IBRRS 2007, 0673
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Änderungen an den Verdingungsunterlagen: Ausschluss

VK Nordbayern, Beschluss vom 13.02.2007 - 21.VK-3194-02/07

1. Mängel in den Ausschreibungsunterlagen, die spätestens beim Erstellen des Angebots erkennbar sind, sind mit einer entsprechenden Rüge unverzüglich zu beanstanden (§ 107 Abs. 3 GWB).*)

2. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen, das Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält (§ 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A). Abweichungen von den Vorgaben der Verdingungsunterlagen ändern nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Verdingungsunterlagen in unzulässiger Weise. Ein derartiges Angebot muss schon deshalb unberücksichtigt bleiben, weil es wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht zu dem beabsichtigten Vertragsabschluss führen kann. Der Bieter muss davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung regelmäßig in den von ihm vorgegebenen Abmessungen ausgeführt haben will. Nur dann ist eine erschöpfende, vergleichende Wertung der einzelnen Angebote möglich und ein transparenter, chancengleicher Bieterwettbewerb i.S.d. § 97 Abs. 1 u. 2 GWB, §§ 2 Nr. 2 und 8 Nr. 1 VOB/A gewährleistet. Die Vergabestelle hat kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe, im nachhinein von ihren Festlegungen abzuweichen. Sie ist vielmehr gezwungen, das abweichende Angebot aus der Wertung zunehmen.*)

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IBRRS 2007, 0672
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zulässigkeit nachgeschobener Rügen

OLG Celle, Beschluss vom 08.03.2007 - 13 Verg 2/07

"Nachgeschobene" Rügen aufgrund erst im Nachprüfungsverfahren erkannter Vergaberechtsverstöße müssen so rechtzeitig vorgetragen werden, dass sie nicht zu einer Verzögerung des Nachprüfungsverfahrens führen. Ihre Zulässigkeit setzt ferner voraus, dass der betreffende Vergaberechtsverstoß unverzüglich vor der Vergabekammer/dem Vergabesenat geltend gemacht wird. Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.*)

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IBRRS 2007, 0671
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gestattung des Zuschlags

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.02.2007 - VK-SH 03/07

1. Da den Antragstellern durch den Zuschlag der Primärrechtsschutz genommen und diese auf den Sekundärrechtsschutz verwiesen werden, kann § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB nur dahingehend verstanden werden, dass grundsätzlich nur in besonderen Ausnahmefällen eine Gestattung des Zuschlags erfolgen darf.*)

2. Das Interesse an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens im Rahmen des § 115 Abs. 2 GWB kann nur dann und insoweit mit dem Allgemeininteresse verbunden sein, als bei der summarischen Überprüfung des Vergabeverfahrens keine durchgreifenden Anhaltspunkte für erhebliche Vergabeverstöße bestehen.*)

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IBRRS 2007, 0670
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenverteilung durch Vergleich?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.02.2007 - VK-SH 02/07

Die Rechtsfolgen des § 128 Abs. 3 Satz 1 und des § 128 Abs. 4 GWB können (im Wege des Vergleichs) durch eine abweichende Übereinkunft der Verfahrensbeteiligten ersetzt werden.*)

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IBRRS 2007, 0663
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Grenzen der In-House-Vergabe an 100%-ige kommunale Eigengesellschaft

VK Sachsen, Beschluss vom 28.02.2007 - 1/SVK/110-06-II

Ein vergaberechtsfreies Eigengeschäft (sog. In-House-Geschäft) liegt nur dann vor, wenn die 100%-ige Eigengesellschaft, über die der öffentliche Auftraggeber eine Kontrolle wie eine eigene Dienststelle ausübt, im Wesentlichen für diesen öffentlichen Auftraggeber ihre Tätigkeiten erbringt und die Tätigkeiten am Markt (sog. Drittleistungsanteil) marginal bleiben. Diese Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn der Gesellschaftsvertrag eine ausreichende dauerhafte Begrenzung des Drittleistungsanteils vorsieht.

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IBRRS 2007, 0662
VergabeVergabe
Mindestanforderungen für Nebenangebote bei Unterschwellenvergaben

VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2007 - 1/SVK/125-06

Auf die Vergabe von SPNV-Leistungen der Kategorie 18 im Anhang I B der VOL/A sind gemäß § 1 a Nr. 2 Abs. 2 VOL/A neben den Basisparagraphen ausschließlich die §§ 8 a und 28 a VOL/A anwendbar, was nichts daran ändert, dass diese Leistungen dem Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB unterfallen.*)

Im Falle gemeinsamer Ausschreibung durch in verschiedenen Bundesländern ansässige Auftraggeber ist die Vergabekammer eines jeden in Frage kommenden Landes zuständig.*)

Der Auftraggeber kann keine eigenmächtige Umdeutung des Nebenangebotes als Hauptangebot vornehmen. Für diese Auffassung spricht, dass regelmäßig Haupt- und Nebenangebote, bezogen auf das Ermessen des Auftraggebers, mit einem unterschiedlichen Risikopotential in den Wettbewerb gegeben werden. Eine Umdeutung käme allenfalls in Betracht, wenn aus einer Erklärung des Bieters oder aus der äußeren Gestaltung des Angebotes erkennbar ist, dass der Bieter hier ein zweites Hauptangebot habe abgeben wollen.*)

Aus dem nationalen Vergaberecht lässt sich eine Verpflichtung zur Benennung von Mindestanforderungen für Nebenangebote nicht entnehmen, weshalb die Rechtsprechung des EuGH (Entscheidung vom 16.10.03 - Rs. C -421/01) zur Forderung der Erläuterung von Mindestanforderungen, die Nebenangebote erfüllen müssen, nicht auf nationale Ausschreibungen übertragen lässt.*)

Auf nationaler Ebene sind die allgemeinen Regelungen des § 97 GWB, insbesondere das Transparenz- und das Gleichbehandlungsgebot, zu beachten, was aber bei privilegierten Dienstleistungen nicht dazu führen darf, dass über den Transparenzgrundsatz all diejenigen Bestimmungen, von denen die privilegierten Dienstleistungen gerade ausgenommen sein sollen, wieder in das nationale Vergabeverfahren transportiert werden.*)

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IBRRS 2007, 0640
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mehrvergütungsanspruch nach Verlängerung der Zuschlagsfrist?

OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2006 - 24 U 58/05

1. Die Erklärung des Bieters gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Auftraggeber, dass er einer Verlängerung der Zuschlagsfrist zustimme, enthält unter Berücksichtigung des Nachverhandlungsverbots (§ 24 Nr. 3 VOB/A) weder ein stillschweigendes Angebot zu einer Preisanpassung noch einen Verzicht auf ein Mehrpreisverlangen.

2. Die Zustimmungserklärung schafft im Rahmen der Vertragsanbahnung lediglich eine Vertrauensgrundlage für den Auftraggeber, dass der Bieter weiterhin bereit ist, den Auftrag entsprechend seinem Angebot auszuführen, soweit sich dessen Grundlagen nicht nachweislich geändert haben.

3. Die auf das ursprüngliche Angebot bezogene Zuschlagserteilung stellt ein verändertes Angebot im Sinne des § 150 Abs. 2 BGB dar, wenn die zunächst geplanten Termine nach dem übereinstimmenden Verständnis der Parteien im Zeitpunkt des Zuschlags nicht mehr vereinbart werden sollen.

4. Der Bieter kann das veränderte Angebot annehmen oder seine Annahmeerklärung hinsichtlich der Vergütung modifizieren. Das darf er unter Beachtung des vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses der Parteien nur auf der Grundlage seiner Kalkulation und den vergütungsrelevanten Veränderungen, die zwischen dem ursprünglich vorgesehenen und dem tatsächlichen Zuschlagszeitpunkt eingetreten sind.

5. Der Besteller ist in diesem Fall unter Beachtung seiner Kooperationspflicht verpflichtet, das hinsichtlich der Vergütung modifizierte Angebot anzunehmen, wenn er keinen triftigen Grund hat, es abzulehnen.




IBRRS 2007, 0633
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Behauptung von Vergaberechtsverstößen "ins Blaue hinein"

OLG Jena, Beschluss vom 06.12.2006 - 9 Verg 8/06

1. Die Geltendmachung einer - für sich genommen möglicherweise zutreffenden - Vergaberechtsverletzung, die lediglich die Rechtsposition eines Dritten zu verbessern geeignet ist, stellt eine Form unzulässiger - materiell-rechtlicher - Rechtsausübung dar, die einen vergaberechtlichen Nachprüfungsantrag an der mangelnden Begründetheit scheitern lässt.

2. Ein Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht gemäß § 111 GWB, um überhaupt erst die Aufdeckung hypothetischer Vergaberechtsmängel zu ermöglichen, besteht nicht.

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IBRRS 2007, 0632
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ersetzung fehlender Produktangaben

OLG Jena, Beschluss vom 11.01.2007 - 9 Verg 9/06

1. Fehlen einem Angebot erforderliche Produktangaben zu Positionen des Leistungsverzeichnisses, so kann deren Inhalt selbst dann nicht ohne weiteres durch einen Rückgriff auf Angaben zu anderen Leistungspositionen ersetzt werden, wenn die Ausschreibungsbedingungen den Einsatz identischer Produkte grundsätzlich gestatten.*)

2. Nimmt an der Ausschreibung mindestens ein wertungstaugliches Angebot eines anderen Bieters teil, ist ein Nachprüfungsantrag unbegründet, falls das eigene Angebot des Antragstellers dem zwingenden Ausschluss vom Wettbewerb unterliegt. Denn ein Antrag, der lediglich darauf abzielt, die Rechtsposition eines Dritten zu verbessern und dem Antragsteller allenfalls die immaterielle Befriedigung verschafft, dass ein von der Vergabestelle vorgesehener Zuschlagsaspirant (ebenfalls) nicht zum Zuge kommt, verstößt gegen das Verbot unzulässiger Rechtsausübung auf der Ebene des materiellen Vergaberechts (im Anschluss an BGH 26.09.2006 - Az. X ZB 14/06).*)

3. Zum ordnungsgemäßen Rügevorbringen eines Nachprüfungsantrags gehört die Darlegung einer substantiierten, auf greifbaren Tatsachen basierenden Vergaberechtsverletzung, deren Korrektur dem Antragsteller die Chance auf Zuschlagserhalt abstrakt, notfalls in der Form einer Neuausschreibung, eröffnet. Akteneinsicht in die Vergabeakten nach § 111 GWB kann nicht schon zu dem Zweck gewährt werden, dem Antragsteller die Möglichkeit zu verschaffen, bislang lediglich hypothetisch - aufs Geratewohl - behauptete Vergaberechtsmängel erst aufzudecken und hierauf seinen Rügevortrag aufzubauen.*)

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IBRRS 2007, 0631
VergabeVergabe
Kostentragungspflicht nach Erledigung

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.01.2007 - VK-SH 01/07

1. Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer (wie hier durch Antragsrücknahme) ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen.*)

2. Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.*)

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IBRRS 2007, 0630
VergabeVergabe
Kostentragungspflicht nach Erledigung

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.01.2007 - VK-SH 26/06

1. Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen.*)

2. Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.*)

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IBRRS 2007, 0621
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vermietung nicht gleichwertig zu Verkauf

OLG Schleswig, Beschluss vom 19.02.2007 - 1 Verg 14/06

1. Die im Teilnahmewettbewerb zu treffende Entscheidung erfolgt bieterbezogen zur Auswahl derjenigen Bewerber, deren Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit eine ordnungsgemäße Ausführung der geforderten (und noch anzubietenden) Leistung sicherstellt. Von diesen Fragen sind leistungs- oder produktbezogene Fragen des (späteren) Angebots strikt zu trennen.

2. Ist in der Vergabebekanntmachung als "Art des Auftrags" (durch Ankreuzen) "Lieferung" bzw. "Kauf" des Alarmierungsnetzes angegeben, so sind nur solche Bieter leistungsfähig i. S. d. § 7a Nr. 3 VOL/A, die einen Verkauf der nachgefragten Leistung anbieten. Wer demgegenüber nach dem Erkenntnisstand der Vergabestelle im maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung gemäß § 7a Nr. 3 VOL/A nur Miet- oder Leasingangebote unterbreitet hat, ist aus dem Kreis der geeigneten Bieter auszuschließen mit der Folge der Ablehnung seines Teilnahmeantrages.

3. Aus dem der Vergabebekanntmachung beigefügten Zusatz "oder gleichwertig" ist nicht abzuleiten, dass in die Teilnehmerauswahl auch Bieter einzubeziehen sind, die keine durch Kauf, sondern durch Leasing oder Miete erfolgende "Beschaffung" des digitalen Alarmierungsnetzes anbieten. Der Zusatz "oder gleichwertig" bezieht sich auf das Produkt bzw. auf Produktmerkmale, nicht dagegen auf die Form seiner Beschaffung.

4. Fordert ein öffentlicher Auftraggeber Teilnahmeanträge für einen Vergabewettbewerb um einen Kauf bestimmter Waren oder Dienstleistungen an, müssen die Bewerber bis zum Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge eindeutig erklären, dass sie die nachgefragte Leistung im Kaufwege anbieten können. Eine erst danach - in der mündlichen Verhandlung im Beschwerdeverfahren verbal (und ohne nähere Konkretisierung) - erklärte Bereitschaft, auch "etwas" zum Verkauf anbieten zu können, führt nicht gleichsam rückwirkend zur Rechtswidrigkeit der Ablehnung des Teilnahmeantrags der Beschwerdeführerin.

5. Auch die entsprechend § 24 VOL/A vorgenommene Angebotsaufklärung darf nur Inhalte des Teilnahmeantrags aufdecken, die dieser bereits hatte, nicht aber nachträglich fehlende Angaben ergänzen oder "ungünstige" Angaben modifizieren.

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IBRRS 2007, 0607
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenentscheidung bei verbundenen Verfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.02.2007 - 1 Verg 15/06

1. Werden die Nachprüfungsanträge zweier Bieter eines Vergabeverfahrens nach deren Eingang durch die Vergabekammer zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung förmlich verbunden und bis zum Abschluss des Verfahrens nicht wieder getrennt, sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 28.06.2004, 1 Verg 5/04) eine getrennte Kostenentscheidung und eine doppelte Gebührenerhebung grundsätzlich unzulässig. Dies gilt auch für die Gebühren eines Rechtsanwalts im Rahmen der Erstattung als Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.*)

2. Wird zunächst die Nachprüfung von Vergabeverfahren zu zwei Losen eines einheitlichen Beschaffungsvorgangs begehrt und sodann im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens der Antrag auf die Nachprüfung nur noch eines Loses beschränkt, so ist für den Gegenstandswert der Gebühren nach VV Nr. 2300 RVG des Verfahrensbevollmächtigten der Vergabestelle - ungeachtet der Rechtsprechung zum Fehlen eines Kostenerstattungsanspruchs des Antragsgegners bei Rücknahme des Nachprüfungsantrages - der Bruttoauftragswert beider Lose maßgeblich.*)

3. Zum - billigen - Ansatz einer 2,0-fachen Gebühr nach VV Nr. 2300 RVG für ein Nachprüfungsverfahren zweier Bieter mit mündlicher Verhandlung, das sich auf eine Ausschreibung von Versicherungsleistungen und anfangs auf zwei Lose hieraus bezog.*)

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IBRRS 2007, 0606
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kann Beigeladener Verlängerung der aufschiebenden Wirkung beantragen?

OLG Naumburg, Beschluss vom 05.02.2007 - 1 Verg 1/07

Einem Bieter, der durch die Entscheidung der Vergabekammer materiell beschwert ist und hiergegen sofortige Beschwerde einlegt, steht auch die Befugnis zur Beantragung einer Verlängerung des prozessualen Zuschlagverbots in analoger Anwendung des § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB zu.*)

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IBRRS 2007, 0567
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachweis der Verfügbarkeit vor Ort

VK Sachsen, Beschluss vom 31.01.2007 - 1/SVK/124-06

1. Es genügt dem Antragserfordernis des § 108 Abs. 2 GWB, wenn sich die notwendigen Mindestanforderungen nicht allein aus dem Antragsschriftsatz, sondern auch aus den von der Antragstellerin vorgelegten Anlagen ergeben. Das Fehlen einer den Anforderungen des § 108 Abs. 2 GWB genügenden Antragsbegründung kann die Vergabekammer nicht ohne weiteres zum Anlass einer Antragszurückweisung nehmen.*)

2. Sofern in der öffentlichen Bekanntmachung eine Erklärung des Teilnehmers gemäß § 13 Abs. 2 f) VOF gefordert wird, wie er die notwendige Verfügbarkeit vor Ort zur erfüllen gedenkt, ist eine Erklärung über eine Maßnahme zur Verfügbarkeit abzugeben. Im Hinblick auf die Diskriminierung Ortsferner darf die Lage des Büros oder der Wohnort eines Mitarbeiters kein alleiniges Kriterium für die Wertung sein.*)

3. Ein Eignungskriterium "Erfahrungen mit der Förderpraxis im Freistaat Sachsen" ist vergaberechtswidrig, weil zum einen nicht Fördermittel Gegenstand der Ausschreibung sind, sondern Architektenleistungen. Zum anderen bedeutet das genannte Auswahlkriterium eine Diskriminierung von Bewerbern, die nicht ihr Hauptbetätigungsfeld im Freistaat Sachsen haben.*)




IBRRS 2007, 0566
VergabeVergabe
Zwingend auszuschließen - kein Feststellungsinteresse

VK Sachsen, Beschluss vom 17.01.2007 - 1/SVK/002-05

1. Grundsätzlich fehlt das erforderliche Feststellungsinteresse für einen Antrag nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB, wenn die Nichtberücksichtigung eines nicht zuschlagsfähigen Angebots im Ergebnis vergaberechtskonform erfolgt ist. Denn dies kann nicht zu einem, auf enttäuschtem Vertrauen basierenden und auf das positive oder negative Interesse gerichteten Schadenersatzanspruch führen, weil nach keiner vergaberechtlichen Vorschrift ein Vertrauen eines am Vergabeverfahren beteiligten Bieters darauf besteht, ein nicht zuschlagsfähiges Angebot bezuschlagt zu erhalten.*)

2. Auch für den Ersatz des Vertrauensschadens im Sinne des § 126 GWB ist das Bestehen einer echten Chance auf den Zuschlag erforderlich.*)

3. Nicht ausreichend für ein Feststellungsinteresse ist das Ziel, eine für den Antragsteller günstigere Kostenentscheidung zu erlangen.*)

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IBRRS 2007, 0565
VergabeVergabe
Ausschluss erst durch die Vergabekammer

VK Sachsen, Beschluss vom 11.01.2007 - 1/SVK/116-06

Dass das Angebot eines Antragstellers nicht schon vom Auftraggeber ausgeschlossen worden ist, hindert die Vergabekammer nicht, im Ergebnis eines Vergabenachprüfungsverfahrens einen zwingenden Ausschlussgrund festzustellen. Denn zum einen obliegt der Vergabekammer ein Amtsermittlungsgrundsatz, zum anderen ist in Auslegung der Entscheidung des BGH, Beschluss vom 26.09.2006, Az: X ZB 14/06 davon auszugehen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter auch die Nachprüfungsinstanzen verpflichtet, die Angebote, die an einem gleichwertigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln.*)

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IBRRS 2007, 0553
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen Verschmelzung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2006 - Verg 30/06

1. In der Phase zwischen Angebotsabgabefrist und Zuschlag dürfen inhaltliche Änderungen am Angebot nicht vorgenommen werden.

2. Im Fall einer Umwandlung durch Verschmelzung des Bieterunternehmens auf ein anderes Unternehmen wird die Person des Bieters und künftigen Auftragnehmers geändert.

3. In einem derartigen Fall gebieten vielmehr die vergaberechtlichen Prinzipien des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und der Transparenz, das geänderte Angebot insgesamt von der Wertung auszunehmen.

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IBRRS 2007, 0550
VergabeVergabe
Rheinland-Pfalz: Kostenverteilung nach Antragsrücknahme

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.06.2006 - 1 Verg 5/06

1. In Rheinland-Pfalz hat der Antragssteller nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V. mit § 19 Abs. 1 Satz 5 AGVwGO die der Vergabestelle im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten, wenn und soweit dies dem billigen Ermessen entspricht.*)

2. Das Recht des Landes Rheinland-Pfalz regelt lediglich Erstattungsansprüche des Antragstellers gegen die Vergabestelle und umgekehrt, nicht aber anderer Beteiligter. Eine entsprechende Anwendung des § 19 Abs. 1 AGVwGO (oder anderer Kostenvorschriften wie § 162 Abs. 3 VwGO) zugunsten eines Beigeladenen kommt nicht in Betracht, weil es an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt, die für die Heranziehung der Grundsätze über die Analogie notwendig wäre.*)

3. Es ist zu erwarten, dass die für die Beschaffung verantwortlichen Mitarbeiter eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit einem eigenen Dezernat "Einkauf und Logistik" die wesentlichen vergaberechtlichen Normen kennen, die mit einer Auftragsvergabe verbundenen Rechtsfragen, auch schwierigerer Art, beantworten können und weiter in der Lage sind, ihren Standpunkt vor der Vergabekammer zu vertreten, wenn diese ihre Vergabetätigkeit auf die Einhaltung der Vergabevorschriften überprüft; jedenfalls die Kenntnis der vergabespezifischen Vorschriften des nationalen Gesetz- und Verordnungsgebers ist regelmäßig vorauszusetzen.*)

4. Die Behauptung, beim Vergaberecht handele "es sich um eine außerordentlich komplizierte Materie, die nicht nur in kurzer Zeit zahlreiche Veränderungen und Neuregelungen erfahren hat, sondern insbesondere auch durch komplexe gemeinschaftsrechtliche Fragen überlagert ist", ist eine Leerformel, die wenig über die tatsächliche Notwendigkeit externer Beratung im konkreten Einzelfall besagt.*)

5. Dass die Ausschreibung als solche komplex und rechtlich schwierig war, weshalb möglicherweise bereits bei deren Vorbereitung die Einholung juristischen Ratschlags geboten erschien, besagt für sich allein nichts darüber, ob die Hinzuziehung im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig war.*)

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IBRRS 2007, 0549
VergabeVergabe
Rheinland-Pfalz: Kostenverteilung nach Antragsrücknahme

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.06.2006 - 1 Verg 4/06

1. In Rheinland-Pfalz hat der Antragssteller nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V. mit § 19 Abs. 1 Satz 5 AGVwGO die der Vergabestelle im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten, wenn und soweit dies dem billigen Ermessen entspricht.*)

2. Das Recht des Landes Rheinland-Pfalz regelt lediglich Erstattungsansprüche des Antragstellers gegen die Vergabestelle und umgekehrt, nicht aber anderer Beteiligter. Eine entsprechende Anwendung des § 19 Abs. 1 AGVwGO (oder anderer Kostenvorschriften wie § 162 Abs. 3 VwGO) zugunsten eines Beigeladenen kommt nicht in Betracht, weil es an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt, die für die Heranziehung der Grundsätze über die Analogie notwendig wäre.*)

3. Es ist zu erwarten, dass die für die Beschaffung verantwortlichen Mitarbeiter eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit einem eigenen Dezernat "Einkauf und Logistik" die wesentlichen vergaberechtlichen Normen kennen, die mit einer Auftragsvergabe verbundenen Rechtsfragen, auch schwierigerer Art, beantworten können und weiter in der Lage sind, ihren Standpunkt vor der Vergabekammer zu vertreten, wenn diese ihre Vergabetätigkeit auf die Einhaltung der Vergabevorschriften überprüft; jedenfalls die Kenntnis der vergabespezifischen Vorschriften des nationalen Gesetz- und Verordnungsgebers ist regelmäßig vorauszusetzen.*)

4. Die Behauptung, beim Vergaberecht handele "es sich um eine außerordentlich komplizierte Materie, die nicht nur in kurzer Zeit zahlreiche Veränderungen und Neuregelungen erfahren hat, sondern insbesondere auch durch komplexe gemeinschaftsrechtliche Fragen überlagert ist", ist eine Leerformel, die wenig über die tatsächliche Notwendigkeit externer Beratung im konkreten Einzelfall besagt.*)

5. Dass die Ausschreibung als solche komplex und rechtlich schwierig war, weshalb möglicherweise bereits bei deren Vorbereitung die Einholung juristischen Ratschlags geboten erschien, besagt für sich allein nichts darüber, ob die Hinzuziehung im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig war.*)

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IBRRS 2007, 0545
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unterschiedliche Gegenstandswerte im Vergabenachprüfungsverfahren

OLG Schleswig, Beschluss vom 29.12.2006 - 1 Verg 5/06

Der Gegenstandswert des Verfahrens vor der Vergabekammer und des Beschwerdeverfahrens vor dem Vergabesenat berechnet sich einheitlich nach § 50 Abs. 2 GKG und beläuft sich auf 5% der Brutto-Auftragssumme. Die Brutto-Auftragssumme als Berechnungsgrundlage variiert dabei jedoch je nach Fallkonstellation und Verfahrensstadium.

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IBRRS 2007, 0541
VergabeVergabe
Bestimmung des Gegenstandswertes

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.10.2006 - VK-SH 32/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 0534
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsweg für Nachprüfung unterhalb der Schwellenwerte

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.01.2007 - 15 E 1/07

Der Verwaltungsrechtsweg ist für den vergaberechtlichen Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte unabhängig davon eröffnet, dass die Vergabeentscheidung nach BVerfG, NJW 2006, 3701 nicht in Ausübung öffentlicher Gewalt i.S.v. Art. 19 Abs. 4 GG erfolgt.*)

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IBRRS 2007, 5079
VergabeVergabe
Rüge und Nachprüfungsantrag können am selben Tag angebracht werden!

VK Bund, Beschluss vom 08.11.2006 - VK 3-126/06

1. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB regelt die Einhaltung der Rügeobliegenheit gegenüber dem Auftraggeber als Zulässigkeitsvoraussetzung für den Nachprüfungsantrag. Sinn und Zweck der Regelung ist es, dem Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Vergabefehler zu korrigieren. Das setzt voraus, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber grundsätzlich vor der Antragstellung erfolgt.

2. Dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist nicht zu entnehmen, dass zwischen Rüge und Stellung des Nachprüfungsantrags eine bestimmte Frist verstreichen muss. Es ist deshalb zulässig, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber und der Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer am selben Tag angebracht werden.

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IBRRS 2007, 5078
VergabeVergabe
Rüge und Nachprüfungsantrag können gleichzeitig angebracht werden!

VK Bund, Beschluss vom 10.01.2007 - VK 1-151/06

1. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB regelt die Einhaltung der Rügeobliegenheit gegenüber dem Auftraggeber als Zulässigkeitsvoraussetzung für den Nachprüfungsantrag. Sinn und Zweck der Regelung ist es, dem Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Vergabefehler zu korrigieren. Das setzt voraus, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber grundsätzlich vor der Antragstellung erfolgt.

2. Dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist nicht zu entnehmen, dass zwischen Rüge und Stellung des Nachprüfungsantrags eine bestimmte Frist verstreichen muss. Es ist deshalb zulässig, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber und der Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer am selben Tag angebracht werden.

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IBRRS 2007, 0533
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachlass für Selbstverständliches darf nicht gewertet werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 10.11.2006 - 1/SVK/96-06

Ein unbedingter Preisnachlass liegt vor, wenn der Auftraggeber gegen einen geringeren Preis genau das erhalten soll, was er nach dem Inhalt seiner Ausschreibung erwartet. Stellt die vom Bieter angebotene Arbeitsleistung gegenüber der ausgeschriebenen Leistung keine Besonderheit dar, sondern sind die ausgeschriebenen und die im Nebenangebot angebotenen Leistungen nicht nur im Ergebnis, sondern auch in der Art der Ausführung identisch so liegt eine "unechte" Bedingung vor, mit der Folge, dass der Preisnachlass an der geforderten Stelle einzutragen ist. Ein Nachlass aber, der nicht an der vom Auftraggeber bezeichneten Stelle eingetragen ist, darf nicht gewertet werden.*)

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IBRRS 2007, 0532
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rügepräklusion wegen mangelnder Kenntnis einer Ausschreibung

VK Saarland, Beschluss vom 19.01.2007 - 3 VK 05/2006

1. Eine Bieterin ist mit ihren im Vergabenachprüfungsverfahren behaupteten Vergabeverstößen präkludiert, wenn sie es mangels rechtzeitiger, zu ihren Lasten gehender Kenntnisnahme von der Ausschreibung versäumt hat, diese Verfahrensverstöße gegenüber dem Auftraggeber (rechtzeitig i.S. von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB) zu rügen. Die Unkenntnis bzw. nicht rechtzeitige Kenntnisnahme von der Ausschreibung geht insbesondere dann zu Lasten der Antragstellerin, wenn sie nach einer Bekanntmachung im EU-Bekanntmachungsblatt bzw. in einer einschlägigen Fachzeitschrift Ausschau gehalten hat, obwohl Vergabekammer und OLG in ihren Entscheidungen im Zusammenhang mit dem bezüglich der gleichen Auftragsvergabe vorangegangenen Vergabeverfahren eine derartige Bekanntmachungspflicht des Auftraggebers ausdrücklich verneint hatten und lediglich eine überregionale deutschlandweite Bekanntmachung gefordert hatten.*)

2. Der Antragstellerin fehlt es an der für die Zulässigkeit ihres Nachprüfungsantrags erforderlichen Antragsbefugnis gem. § 107 Abs. 2 GWB, wenn die behaupteten Vergabeverstöße „falsche Bekanntmachung und falsche Wahl der Vergabeart“ nicht ursächlich sein können für den ihr möglicherweise durch eine Nichtteilnahme entstandenen Schaden. Das ist dann der Fall, wenn die von ihr beanstandete verfahrensrechtliche Schlechterstellung nicht auf die vom Auftraggeber gewählte Verfahrensart zurückzuführen ist, sondern auf die Tatsache, dass sie es verabsäumt hat, dafür Sorge zu tragen, (rechtzeitig) von der Veröffentlichung der in Rede stehenden Auftragsvergabe in den in Frage kommenden Publikationsorganen Kenntnis zu nehmen.*)

3. Bei Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags steht der Antragstellerin grundsätzlich kein Recht auf Akteneinsicht zu, wenn es einer Akteneinsicht nicht bedurfte, um die Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags zu beurteilen.*)

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IBRRS 2007, 0529
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsweg bei Vergabe unterhalb der Schwellenwerte

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2007 - 3 S 2946/06

In den Fällen der Vergabe von Bauleistungen unterhalb der Schwelle des § 100 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 2 Nr. 4 VgV ist Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nicht eröffnet.

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IBRRS 2007, 0528
BauvertragBauvertrag
Abrechnung eines Kabelgrabens

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1475

Zur Problematik der Abrechnung eines Kabelgrabens.

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IBRRS 2007, 0527
BauvertragBauvertrag
Geänderte Vergütung bei nachträglicher Umplanung

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1474

Wird die Sohlplatte als "tragendes Bauteil" umgeplant und ist die ausgeschriebene Wärmedämmung hierfür nicht geeignet, so steht dem Auftragnehmer für den Ausbau bzw. Austausch der Wärmedämmung eine geänderte Vergütung unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu.

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IBRRS 2007, 0526
BauvertragBauvertrag
Verwendung eines unklaren Begriffs

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1473

Die Verwendung eines unklaren Begriffes in der Leistungsbeschreibung geht zu Lasten des Auftraggebers, der Auftragnehmer hat deshalb Anspruch auf eine geänderte Vergütung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B.

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IBRRS 2007, 0525
BauvertragBauvertrag
Unvollständiges Angebot für Sparrenverlängerung

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1472

Hat der Auftragnehmer erkannt, dass neben der Auffütterung der Sparren auch der Sparrenausgleich (Höhenausgleich) erforderlich ist und findet dieser Höhenausgleich in seinem Angebot keinen Niederschlag, so ist sein Angebot als unvollständig zu werten; eine zusätzliche Vergütung für den Höhenausgleich steht dem Auftragnehmer nicht zu.

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IBRRS 2007, 0524
BauvertragBauvertrag
Abrechnung von Zulagepositionen für Boden

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1469

Sieht das Leistungsverzeichnis ein Vergütung bzgl. des Mehraufwands für den Transport und die Entsorgung bzw. Wiederverwendung von bis Z 1.2 belastetem Boden vor, so wird aufgrund der Formulierung „bis zu“ nicht zwischen belastetem und unbelastetem Boden differenziert, so dass auch für unbelasteten Boden eine entsprechende Vergütung anfällt.

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IBRRS 2007, 0523
BauvertragBauvertrag
Geänderte Vergütung bei Pauschalierung

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1468

Zur Problematik der geänderten Vergütung bei Pauschalierung.

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IBRRS 2007, 0522
BauvertragBauvertrag
Abrechnung der Trapezprofilbleche

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1471

Zur Frage der Abrechnung der Trapezprofilbleche.

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IBRRS 2007, 0513
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Nachunternehmererklärungen: Ausschluss!

VK Münster, Beschluss vom 13.02.2007 - VK 17/06

1. Die Verpflichtungserklärung eines Nachunternehmers gemäß § 8a Nr. 10 VOB/A ist zunächst rein formal eine Erklärung im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A n.F., mit der ein Nachunternehmer verbindlich erklärt, dass er für die Ausführung des Auftrages auch tatsächlich zur Verfügung stehen wird.*)

2. Als Erklärung im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A n.F. ist diese Verpflichtungserklärung auf der ersten Wertungsstufe gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A zu prüfen. Angebote, denen die geforderten Nachunternehmererklärungen bis zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt (vgl. hierzu Ziffer 7 im Vordruck EVM (B) BwB/E EG 212 EG des VHB) nicht beigefügt wurden, sind als unvollständig zwingend auszuschließen.*)

3. Den Vergabestellen ist es jedoch nicht verwehrt, entweder anhand der Verpflichtungserklärung, aber auch unabhängig von dieser Erklärung, die Eignung der Nachunternehmer auf der zweiten Wertungsstufe zu prüfen, und zwar anhand der Regelungen, die auch für den Bieter gelten. Die Eignung des Bieters und des Nachunternehmers stellt eine Einheit darf. Eine Vergabestelle kann ein solches Angebot nur insgesamt annehmen oder ablehnen. Eine Splittung ist vergaberechtlich nicht zulässig.*)

4. Eine schwere Verfehlung im Sinne von § 8 Nr. 5 Abs. 1 lit. c VOB/A kann auch in einem besonders vorwerfbaren Verhalten, wie zum Beispiel die bewusste Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung, bestehen. Entscheidend ist, dass dem Auftraggeber angesichts des Verhaltens des Bewerbers unter Berücksichtigung der Grundsätze des Vergabeverfahrens nicht zugemutet werden kann, mit diesem in vertragliche Beziehungen zu treten.*)

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IBRRS 2007, 0511
VergabeVergabe
Fehlende Eignungsnachweise: Ausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 30.08.2006 - VK 2-95/06

1. Erklärungen zur Bietereignung sowie geforderte Angaben und Erklärungen zu Referenzen und Infrastruktur sind Eignungsnachweise gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A. Sie sind daher erst im Rahmen der 2. Wertungsstufe zu berücksichtigen.

2. Fordert der Auftraggeber insoweit zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Vorlage geeigneter Unterlagen, so sind diese mit dem Angebot einzureichen. Ihr Fehlen führt zum zwingenden Ausschluss.

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IBRRS 2007, 0494
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabekammer ist keine Rechtsaufsichtsbehörde!

OLG Rostock, Beschluss vom 05.07.2006 - 17 Verg 7/06

§ 114 Abs. 1 GWB ermächtigt die Vergabekammer nicht, Vergabeverstöße, durch die der Antragsteller in eigenen Bieterrechten nicht betroffen ist, amtswegig aufzugreifen und auf die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu Lasten des Antragstellers hinzuwirken.*)

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