Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10834 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 2551OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.05.2006 - Verg W 2/06
1. Für die Erreichung des Schwellenwertes ist maßgeblich die Schätzung des Auftraggebers, die er zu Beginn eines Vergabeverfahrens in eigener Verantwortung und mit der gebotenen Sorgfalt vorzunehmen hat. Fehlt eine ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswerts durch die Vergabestelle, kann diese durch die Vergabekammer oder den Vergabesenat erfolgen.
2. Bei Architektenleistungen ist maßgeblich für das Erreichen des Schwellenwertes das geschätzte Netto-Architektenhonorar einschließlich Nebenkosten nach HOAI.
3. Wird in einem Architekten- oder Ingenieurvertrag eine Bausumme als Beschaffenheit des geschuldeten Werkes vereinbart, dann bildet diese Summe die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für die Honorarberechnung.
VolltextIBRRS 2007, 2543
VK Bund, Beschluss vom 15.03.2007 - VK 2-12/07
1. Die Durchführung einer Submission im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ist zulässig.
2. Wird das Submissionsergebnis eines Bieters aufgrund eines Rechenfehlers korrigiert, ist das korrigierte Ergebnis allen Bietern mitzuteilen.
3. Erfüllt ein Angebot nicht die in den Verdingungsunterlagen festgelegten Mindestbedingungen, ist es aus Gründen der Gleichbehandlung zwingend auszuschließen. Das gilt auch für das Verhandlungsverfahren im Sektorenbereich.
4. Liegt der Ausschluss eines Angebots im Ermessen der Vergabestelle, so kann diese die einmal getroffene Ausschlussentscheidung nur bei Änderung der Entscheidungsgrundlage aufheben.
IBRRS 2007, 2444
EuG, Urteil vom 18.04.2007 - Rs. T-195/05
1. Die Begründung muss die Überlegungen des Organs so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass es den Betroffenen möglich ist, Kenntnis von den Gründen für die getroffene Maßnahme zu erlangen, damit sie ihre Rechte verteidigen und prüfen können, ob die Entscheidung in der Sache begründet ist oder nicht, und dass der Gemeinschaftsrichter die ihm obliegende Rechtmäßigkeitskontrolle wahrnehmen kann.
2. Art. 94 der Haushaltsordnung gilt ausdrücklich für alle öffentlichen Aufträge, die ganz oder teilweise aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert werden. Somit wird nicht danach unterschieden, ob das fragliche Vergabeverfahren einen Rahmenvertrag oder einen anderen Vertragstyp betrifft.
3. Zu der Frage, wann ein Bieter aufgrund eines Interessenkonflikts ausgeschlossen werden kann.
4. Auf den Vertrauensschutz, der eines der Grundprinzipien der Gemeinschaft darstellt, kann sich jeder berufen, bei dem die Gemeinschaftsverwaltung durch bestimmte Zusicherungen begründete Erwartungen geweckt hat. Präzise, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Auskünfte von zuständiger und zuverlässiger Seite stellen unabhängig von der Form ihrer Mitteilung solche Zusicherungen dar.
5. Zu der Frage, ob Bieter, deren Angebote unvollständig bzw. unpräzise sind, ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Präzisierung ihrer Unterlagen haben.
6. Der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist. Der Bieter, dessen Angebot sich in einem Umschlag befindet, auf dem der Poststempel schwer lesbar ist, befindet sich nicht in einer vergleichbaren Lage mit einem Bieter, dessen Angebot unzulänglich ist, weil im ersten Fall der von der Kommission festgestellte Mangel Umständen zuzuschreiben ist, die vom Willen des Bieters unabhängig sind, während im zweiten Fall der festgestellte Mangel auf eine Unzulänglichkeit des Angebots selbst zurückzuführen ist. Die Ablehnung des Angebots von Euphet verstößt deshalb nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.
VolltextIBRRS 2007, 2435
VK Sachsen, Beschluss vom 22.02.2007 - 1/SVK/110-06-I
1. Ein gleichwertiger Mangel liegt vor, wenn die Angebote der Bieter auf der gleichen Wertungsstufe auszuschließen sind.
2. § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A stellt den Ausschluss eines unvollständigen Angebots in das Ermessen der Vergabestelle. Fordert sie die Vorlage von wettbewerbserheblichen Unterlagen mit der Angebotsabgabe, reduziert sich das Ermessen auf Null.
VolltextIBRRS 2007, 2432
VK Bremen, Beschluss vom 18.04.2007 - VK 2/07
In entsprechender Anwendung des § 13 VgV ist von der Vergabestelle eine (weitere) Frist von 14 Tagen vor Auftragsvergabe einzuhalten ist, wenn Sie zunächst die Entscheidung zurückstellt, um die erhobene Rüge zu überprüfen.
VolltextIBRRS 2007, 2417
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 28.09.2006 - Rs. C-295/05
1. Auf eine juristische Person des Privatrechts wie die TRAGSA, die kraft ihres gesetzlichen Statuts als "eigenes Mittel" der Verwaltung anzusehen ist und die ohne entgeltliche Verträge die ihr von den dazu befugten öffentlichen Stellen erteilten Aufträge ausführen muss, sind grundsätzlich die Gemeinschaftsrichtlinien über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge nicht anwendbar.*)
2. Dafür muss nach den einschlägigen nationalen Vorschriften sichergestellt sein, dass die zuständigen nationalen öffentlichen Stellen die betreffende juristische Person in dem Sinne kontrollieren, dass sie sowohl auf deren strategische Ziele als auch auf ihre wichtigen Entscheidungen ausschlaggebenden Einfluss ausüben, und dass diese juristische Person zugleich ihre Tätigkeiten im Wesentlichen für die sie kontrollierenden öffentlichen Stellen verrichten muss, und zwar so, dass jede andere Tätigkeit marginal ist.*)
3. Die Voraussetzung, dass die zuständigen öffentlichen Stellen sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen dieser juristischen Person ausschlaggebenden Einfluss ausüben können, ist nicht erfüllt, wenn die öffentlichen Stellen, die die juristische Person als ausführenden Dienst in Anspruch nehmen, keinen unmittelbaren Einfluss auf den Inhalt des gesetzlichen Statuts haben, das für diese juristische Person gilt, und auch nicht auf die Gebührensätze, nach denen diese für ihre Tätigkeiten abrechnen kann, und wenn diese Stellen außerdem als Anteilseigner an dieser juristischen Person auf deren Entscheidungen keinen ausschlaggebenden Einfluss ausüben können.*)
4. Die Voraussetzung, dass die juristische Person ihre Tätigkeiten im Wesentlichen für die sie kontrollierenden öffentlichen Stellen verrichtet, ist nicht erfüllt, wenn das gesetzliche Statut den Umfang anderer Tätigkeiten nicht so begrenzt, dass diese marginal bleiben.*)
5. Aus Artikel 86 Absatz 1 EG ergibt sich, dass eine juristische Person, die hinsichtlich des wesentlichen Teils ihrer Tätigkeiten als ausführender Dienst der zu ihrer Inanspruchnahme als solcher Dienst befugten öffentlichen Stellen fungiert, die Tätigkeiten, die sie für andere öffentliche Stellen und für Private ausübt, sowohl in organisatorischer als auch in finanzieller und bilanzmäßiger Hinsicht in transparenter Art und Weise von ihren Tätigkeiten als eigenes Mittel der befugten öffentlichen Stellen zu trennen hat.*)
6. Aus derselben Vertragsbestimmung ergibt sich, dass nationale Verwaltungen keine öffentlichen Bauaufträge, Lieferaufträge oder Dienstleistungsaufträge an eine juristische Person in deren Eigenschaft als eigener ausführender Dienst vergeben dürfen, wenn diese Aufträge nicht mit ihren öffentlich-rechtlichen Zuständigkeiten in Zusammenhang stehen oder wenn die Durchführung dieser Aufträge außerhalb der im gesetzlichen Statut festgelegten Aufgabenumschreibung dieser juristischen Person liegt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn für einen solchen Auftrag eine objektive Rechtfertigung vorliegt, wie im Fall von Naturkatastrophen und damit vergleichbaren außergewöhnlichen Umständen.*)
7. Das nationale Gericht muss im Rahmen des rechtlichen und tatsächlichen Kontextes des Ausgangsverfahrens prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.*)
VolltextIBRRS 2007, 2368
VK Münster, Beschluss vom 30.03.2007 - VK 4/07
1. Die Angabe der absteigenden Reihenfolge bei den Auftragskriterien ersetzt nicht die Gewichtung im Sinne von § 16 Abs. 2 S. 2 VOF.*)
2. Der öffentliche Auftraggeber hat gemäß § 16 Abs. 2 VOF entweder die Gewichtung der Auftragskriterien oder - falls er sich für die absteigende Reihenfolge entscheidet - die nachvollziehbaren Gründe für diese Entscheidung den Bietern bekanntzugeben. Allein die schriftliche Dokumentation im Vergabevorgang reicht nicht.*)
3. Die Bekanntgabe der nachvollziehbaren Gründe ist aufgrund des Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatzes erforderlich, damit die Bieter sich bei der Fertigung ihrer Angebote bzw. bei der Vorbereitung auf das Verhandlungsgespräch darauf einstellen können.*)
4. Für den Zeitpunkt der Bekanntgabe der nachvollziehbaren Gründe hat der öffentliche Auftraggeber - ebenso wie für die Bekanntgabe der Auftragskriterien und deren Gewichtung - die Wahl nach § 16 Abs. 2 S. 1 VOF.*)
5. Unabhängig davon, ob die nachvollziehbaren Gründe den Bietern mitzuteilen sind oder nicht, haben die Vergabestellen diese Gründe im Vergabevorgang zu dokumentieren.*)
6. Wird der öffentliche Auftraggeber in einem Vergabeverfahren nach § 5 VOF zu einer Wiederholung der zweiten Wertungsstufe verpflichtet, so sind alle Prüfschritte auf der beanstandeten Wertungsstufe ordnungsgemäß zu wiederholen. Eine Vermengung mit Teilwertungsabschnitten aus der aufgehobenen Wertungsentscheidung darf nicht erfolgen. Bereits von den Bietern vorgelegte Honorarangebote sind deshalb nicht wertbar, sondern müssen neu angefordert werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 2367
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.03.2007 - VK-SH 4/07
1. Die Geltendmachung einer - für sich genommen möglicherweise zutreffenden - Vergaberechtsverletzung, die lediglich die Rechtsposition eines Dritten zu verbessern geeignet ist, stellt eine Form unzulässiger - materiell-rechtlicher - Rechtsausübung dar, die einen Nachprüfungsantrag jedenfalls an der mangelnden Begründetheit scheitern lässt.*)
2. Eine Auslegungsbedürftigkeit als Voraussetzung für eine Auslegung i.S.d. §§ 133, 157 BGB besteht dann nicht, wenn die Willenserklärung schon nach Wortlaut und Zweck einem eindeutigen Inhalt hat und für eine Auslegung daher kein Raum ist.*)
3. Die Feststellung der Eignung verlangt eine Wertungsentscheidung des Auftraggebers, die dieser unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zu treffen hat; im eigentlichen Sinne handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. Es verbleibt der Vergabestelle daher ein Beurteilungsspielraum - allein ob dessen Grenzen eingehalten wurden, kann durch die Vergabekammer überprüft werden.*)
4. Die Vergabekammer ist zu einem Eingriff in das Vergabeverfahren nur dann befugt, wenn die vom Rechtsverstoß Betroffenen selbst einen Nachprüfungsantrag gestellt haben.*)
VolltextIBRRS 2007, 2349
BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - I ZR 261/03
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
a) Stehen Art. 7 Abs. 1 und 5, Art. 9 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken einer Regelung in einem Mitgliedstaat entgegen, nach der eine im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlichte amtliche Datenbank (hier: eine systematische und vollständige Sammlung aller Ausschreibungsunterlagen aus einem Bundesland) keinen Sui-generis-Schutz im Sinne der Richtlinie genießt?*)
b) Für den Fall, dass Frage a) zu verneinen ist: Gilt dies auch, wenn die (amtliche) Datenbank nicht von einer staatlichen Stelle, sondern in deren Auftrag von einem privaten Unternehmen erstellt worden ist, dem sämtliche ausschreibenden Stellen dieses Bundeslandes ihre Ausschreibungsunterlagen unmittelbar zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen müssen?*)
VolltextIBRRS 2007, 2334
VK Hessen, Beschluss vom 14.12.2006 - 69d-VK-62/2006
1. Eine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB liegt nur vor, wenn die Vergabestelle (durch Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont) erkennen kann, dass der Bieter Abhilfe verlangt.*)
2. Beantwortet die Vergabestelle die in einem "Rügeschreiben" eines Bieters gestellten Fragen, sind die inhaltlichen Anforderungen an eine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB nicht erfüllt, wenn die Vergabestelle dem Schreiben entnehmen durfte, der Bieter werde die Beantwortung der Fragen als Abhilfe akzeptieren.*)
3. Der rechtliche Hinweis, dass die erkennende Kammer erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags habe oder dass man - falls keine neuen Argumente vorgebracht würden - den Nachprüfungsantrag voraussichtlich ohne mündliche Verhandlung verwerfen würde, lassen die Befangenheit einzelner Kammermitglieder nicht besorgen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2333
VG München, Beschluss vom 27.02.2007 - M 16 E 07.664
In den Fällen der Vergabe von Leistungen unterhalb der Schwelle des § 100 Abs. 1 GWB ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nicht eröffnet.
VolltextIBRRS 2007, 2322
OLG Celle, Beschluss vom 10.04.2007 - 13 Verg 5/07
Hat ein Nachprüfungsantrag dahin Erfolg gehabt, dass der beabsichtigte Zuschlag an die Beigeladene zu unterbleiben hat und neu zu werten ist, und legt die Beigeladene dagegen sofortige Beschwerde ein, ist ihr Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2007, 2321
BVerwG, Urteil vom 19.10.2006 - 3 C 33.05
1. Die Vergabe von Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr, wenn sie nur mit öffentlichen Zuschüssen betrieben werden können, muss nicht öffentlich ausgeschrieben werden, um den günstigsten Betreiber zu finden.
2. Die unterschiedliche Regelung der Genehmigung eigenwirtschaftlicher und gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen in § 8 Abs. 4, §§ 13, 13a PBefG stellt eine rechtssichere Teilbereichsausnahme von der VO (EWG) Nr. 1191/69 dar.*)
3. Das Genehmigungsverfahren für einen eigenwirtschaftlichen Linienverkehr nach § 13 i.V.m. § 8 Abs. 4 PBefG umfasst nicht die Prüfung, ob die Finanzierung der Verkehrsleistung teilweise durch eine gemeinschaftsrechtlich unzulässige Beihilfe erfolgen soll.*)
4. Hat der Inhaber der Linienverkehrsgenehmigung über Jahre die Betriebsführung mit behördlicher Genehmigung einem anderen übertragen, so kann ihm jedenfalls bei einer Auswahlentscheidung zwischen ihm und dem Betriebsführer nicht das Altunternehmerprivileg des § 13 Abs. 3 PBefG zugebilligt werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 2320
VK Hessen, Beschluss vom 25.08.2006 - 69d-VK-37/2006
Ein Bieter ist als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Rahmen gewillkürter Verfahrensstandschaft rüge- und antragsbefugt, sofern er seitens der Mitglieder der Bietergemeinschaft ermächtigt worden ist, das Nachprüfungsverfahren zu betreiben und ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Durchführung des Verfahrens besteht.*)
VolltextIBRRS 2007, 2307
VK Thüringen, Beschluss vom 11.01.2007 - 360-4002.20-024/06-HIG
1. Erkennt ein Bieter Widersprüche in den Bewerbungsbedingungen bei der Bearbeitung des Angebots, ist er verpflichtet, diese Widersprüche spätestens bei Angebotsabgabe zu rügen.
2. § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe d) VOB/A erfasst auch solche Nebenangebote, deren Umfang und/oder Inhalt materiellen Beschränkungen unterliegen sollen, z.B. wenn der Auftraggeber bestimmt, dass Nebenangebote mit negativen Preisen nur gewertet werden, wenn die betroffene Position als Pauschale angeboten wird.
VolltextIBRRS 2007, 2306
VK Thüringen, Beschluss vom 16.02.2007 - 360-4003.20-402/2007-001-UH
1. Wenn ein Bieter erstmalig mit dem Nachprüfungsantrag gegenüber dem Auftraggeber geltend macht, durch die geforderte Berufshaftpflichtversicherung für alle Teilbereiche der geforderten Leistung eine unerfüllbare Bedingung aufzustellen, ist der Nachprüfungsantrag bereits unzulässig, da dem Bieter diese Tatsache bereits mit der Vergabebekanntmachung zur Kenntnis gelangt ist und er diese nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt hat.
2. Bei komplexen Projektmanagementleistungen ist einem interessierten Unternehmen die Beteiligung an einer Bietergemeinschaft grundsätzlich zuzumuten.
3. Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei der Ausschreibung von Teilleistungen verschiedener Fachbereiche als eine im Gesamten zu bringende Leistung scheidet dann aus, wenn diese Entscheidung nicht von dem Willen getragen ist, gleichsam willkürlich, Marktbeteiligte von der Teilnahme am Wettbewerb damit von vornherein ausschließen zu wollen.
4. Eine losweise Vergabe widerspricht grundsätzlich dem projektorientierten Lebenszyklusansatz von PPP-Modellen. Dem PPP-Modell ist deshalb die Gesamtvergabe inhärent. Eine Aufteilung des Gesamtauftrags in Fachlose entsprechend den einzelnen Leistungsbestandteilen sollte daher nicht vorgesehen werden.
VolltextIBRRS 2007, 2305
VK Thüringen, Beschluss vom 02.02.2007 - 360-4002.20-4968/2006 - 046-WE
In Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer des Freistaates Thüringen kommt in dem Falle, daß der Antrag auf Durchführung des Nachprüfungsverfahrens zurückgenommen wird, gemäß § 128 Abs. 4 S. 2 und 3 GWB, § 80 Abs. 1 Satz 6 ThürVwVfG grundsätzlich auch ein Anspruch der Vergabestelle auf Erstattung ihrer Auslagen gegenüber dem Antragsteller in Betracht.
VolltextIBRRS 2007, 2297
LG Berlin, Urteil vom 15.11.2006 - 23 O 148/06
Ein Auftragnehmer kann vom öffentlichen Auftraggeber aus einer entsprechenden Anwendung von § 2 Nr. 5 VOB/B den Ersatz der Mehrkosten verlangen, die ihm durch die infolge Bindefristverlängerung eingetretene zeitliche Verschiebung der Bauausführung entstehen.
VolltextIBRRS 2007, 2286
VK Bremen, Beschluss vom 01.03.2007 - VK 1/07
Am notwendigen Rechtsschutzinteresse für einen Nachprüfungsantrag fehlt es, wenn die Vergabestelle nach Vorabinformation gemäß § 13 VgV auf Rüge eines Bieters angekündigt hat, ihre Vergabeentscheidung zu überprüfen und den Zuschlag nicht vor erneuter Information des Rügenden zu erteilen.
VolltextIBRRS 2007, 2285
OLG Bremen, Beschluss vom 05.03.2007 - Verg 4/2007
Am notwendigen Rechtsschutzinteresse für einen Nachprüfungsantrag fehlt es, wenn die Vergabestelle nach Vorabinformation gemäß § 13 VgV auf Rüge eines Bieters angekündigt hat, ihre Vergabeentscheidung zu überprüfen und den Zuschlag nicht vor erneuter Information des Rügenden zu erteilen.
VolltextIBRRS 2007, 2283
LG München I, Urteil vom 05.04.2006 - 24 O 5433/05
Werden vom Auftragnehmer zur Erlangung eines Auftrags Bestechungsgelder an den Mitgeschäftsführer der Auftrag gebenden GmbH gezahlt, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
VolltextIBRRS 2007, 2266
EuGH, Urteil vom 11.07.2006 - Rs. C-205/03 P
1. Der Begriff des Unternehmens im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft umfasst jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einrichtung unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung.
2. Insoweit ist es das Anbieten von Gütern oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt, was den Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit kennzeichnet, so dass bei der Beurteilung des Wesens der Einkaufstätigkeit der Kauf eines Erzeugnisses nicht von dessen späterer Verwendung zu trennen ist und die spätere Verwendung des erworbenen Erzeugnisses zwangsläufig den Charakter der Einkaufstätigkeit bestimmt.
3. Die öffentliche Hand ist nicht an das europäische Wettbewerbsrecht gebunden, wenn die beschafften Waren und Dienstleistungen eigenen, gemeinnützigen Zwecken dienen.
VolltextIBRRS 2007, 2244
OLG Dresden, Beschluss vom 16.11.2006 - WVerg 15/06
Hat die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen und dem Antragsteller die Verfahrenskosten - gegebenenfalls einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Auftraggebers - auferlegt, so bleibt diese Kostenentscheidung unberührt, wenn der Antragsteller sein Nachprüfungsbegehren im darauffolgenden Beschwerderechtszug zurücknimmt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2202
OLG München, Beschluss vom 29.03.2007 - Verg 2/07
1. Ergibt die Auslegung des Leistungsverzeichnisses, dass der öffentliche Auftraggeber die Zustellung von Bußgeldbescheiden mittels "klassischem" Postzustellungsauftrag (PZA) ausgeschrieben hat, entspricht ein Angebot, welches zusätzlich eine im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehene elektronische Erfassung, Aufbereitung und Übermittlung der Zustellungsdaten enthält (ePZA), weder dem Leistungsverzeichnis noch darf das für den ePZA von der Bundesnetzagentur genehmigte Entgelt nach § 23 PostG für die Durchführung des PZA verlangt werden. Das Angebot ist aus diesen Gründen zwingend auszuschließen.*)
2. Verlangt der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Entgeltgenehmigung bis zum Ablauf der Angebotsfrist, ist sie vollständig bis zu diesem Termin vorzulegen. Eine nur auszugsweise Vorlage genügt den Anforderungen jedenfalls dann nicht, wenn der Auftraggeber anhand des Auszuges keine Klarheit darüber erlangen kann, welches Produkt angeboten wird und ob der Bieter den angebotenen Preis für die ausgeschriebene Leistung verlangen kann.*)
3. Eine durch den Auftraggeber gesetzte Frist zur Vorlage der Entgeltgenehmigung kann nur für alle Bieter gleichermaßen verlängert werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 2201
VK Nordbayern, Beschluss vom 08.03.2007 - 21.VK-3194-05/07
1. Fehlt die vom öffentlichen Auftraggeber verlangte Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer, ist das Angebot des Bieters zwingend wegen unvollständiger Erklärungen von der Wertung auszuschließen. Für die Feststellung der notwendigen Verpflichtungserklärung ist es unerheblich, ob das Büro X Unterauftragnehmer ("Sub-Subunternehmer") der Ingenieurgemeinschaft Y ist. Zwischen dem Büro X und der VSt bestehen keine unmittelbaren vertraglichen Rechte und Pflichten. Mittelbare Auftragnehmer ohne Vertragsbindung mit dem Auftraggeber sind Nachunternehmer, für die in den Verdingungsunterlagen eine Verpflichtungserklärung zur Angebotsangabe verlangt war.*)
2. Bei Fehlen geforderter Erklärungen ist ein Angebotsausschluss zwingend, wenn die Erklärung zumutbar gefordert, klar verlangt und nicht unbedeutend war.*)
VolltextIBRRS 2007, 2199
OLG Rostock, Beschluss vom 03.05.2006 - 17 Verg 3/06
Ob und wieweit ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegen seine eigene Satzung verstößt, ist nicht Sache des Vergabenachprüfungsverfahrens.
VolltextIBRRS 2007, 2191
OLG München, Urteil vom 17.01.2007 - 7 U 2759/06
1. Eröffnet eine Gebietskörperschaft zum Zwecke der Veräußerung eines zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigten Grundstücks ein privatrechtliches Bieterverfahren, so entsteht gegenüber den Bietern ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, das insbesondere Pflichten zur Gleichbehandlung, Transparenz des Verfahrens und gegenseitiger Rücksichtnahme erzeugt.*)
2. Diese Pflichten verletzt der Verkäufer, wenn er wesentliche Änderungen der Kaufbedingungen (hier: Abrücken vom festgesetzten Mindestpreis, deutlich verbesserte Möglichkeiten der baurechtlich zulässigen Nutzung, garantierte Altlastenfreiheit des Grundstücks) nur dem letztlich zum Zuge gekommenen Bieter bekannt gibt.*)
3. Gelingt einem dergestalt benachteiligten Bieter der Nachweis, dass ihm im Falle eines ordnungsgemäßen Abschlusses des Bieterverfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen, so kann er vom Verkäufer Schadensersatz im Umfang des Erfüllungsinteresses verlangen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2161
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 28.03.2007 - Rs. C-503/04
Vergaberechtswidrige Verträge genießen nach europäischem Recht unter keinem Gesichtspunkt Bestandsschutz, auch nicht nach der nationalen Regelung "pacta sunt servanda".
VolltextIBRRS 2007, 2132
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.03.2007 - 17 Verg 3/07
1. Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen enthalten, sind zwingend von der Wertung auszuschließen.
2. Bei den Angaben unter Ziffer 6 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (HVA B-StB) handelt es sich um geforderte Erklärungen im Sinne der VOB/A.
3. Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Erläuterung des Bauablaufs zur Beurteilung des Wertungskriteriums Technischer Wert zu fordern.
VolltextIBRRS 2007, 2124
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.03.2007 - VK-SH 03/07
1. Erklären der Antragsteller und der Antragsgegner das Verfahren für erledigt, ist die Vergabekammer daran gebunden, denn beide verzichten mit der Erledigungserklärung auf die Sachentscheidung. Da sich das Nachprüfungsverfahren dadurch gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB in sonstiger Weise erledigt hat, ist es einzustellen und nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden.*)
2. Die Rechtsprechung des BGH (NZBau 2004, 285), wonach der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen hat und eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten nicht stattfindet, wenn sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache erledigt, ist nicht auf solche Fälle übertragbar, in denen die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, nachdem der Antragsgegner den Antragsteller klaglos gestellt hat.*)
3. War der Antragsteller im Fall übereinstimmender Erledigungserklärungen bei materieller Betrachtung vollumfänglich erfolgreich, weil er genau das mit seinem Antrag verfolgte Ziel - eine Zuschlagsentscheidung des Antragsgegners zu seinen Gunsten - erreicht hat, ist der Antragsgegner die Kosten tragender Unterliegender i.S.v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB und § 128 Abs. 4 Satz 1 GWB.*)
VolltextIBRRS 2007, 2096
OLG Naumburg, Beschluss vom 15.03.2007 - 1 Verg 14/06
1. Entbehrlichkeit der Rüge der unterlassenen EU-weiten Ausschreibung nach Abschluss des Vertrages (§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB).*)
2. Wird ein Auftragsverhältnis, das der EU-weiten Ausschreibungspflicht unterlag, durch Kündigung beendet und beabsichtigt der Auftraggeber, den identischen Vertrag nunmehr mit einem anderen Unternehmen zu schließen, ist ein erneutes Vergabeverfahren i.S. von § 101 Abs. 1 GWB erforderlich.*)
3. Für die Anwendbarkeit des § 13 VgV auf einen Vertragsschluss kommt es darauf an, ob der Auftrag nach §§ 98 bis 100 GWB der EU-weiten Ausschreibungspflicht unterlag; unerheblich ist hingegen, ob die Vergabestelle ein förmliches Vergabeverfahren i.S.v. § 101 Abs. 1 GWB durchgeführt hat.*)
4. Auch bei einer Auftragsvergabe ohne vorherige Verhandlungen mit mehreren Unternehmen besteht eine Vorabinformationspflicht des Auftraggebers in entsprechender Anwendung des § 13 Satz 1 VgV, wenn der Vertragsschluss im funktionalen Zusammenhang mit einem vorangegangenen Offenen Verfahren steht, und zwar gegenüber allen Bietern des Offenen Verfahrens.*)
VolltextIBRRS 2007, 2084
VK Nordbayern, Beschluss vom 27.02.2007 - 21.VK-3194-04/07
1. Die ASt kann im Nachprüfungsverfahren nur die Verletzung eigener Rechte geltend machen (§ 107 Abs. 2 GWB). Falls durch eine Forderung der VSt der europaweite Wettbewerb in unzulässiger Weise eingeschränkt worden wäre und/oder andere (potentielle) Bieter dadurch in ihren Rechten verletzt wären (was hier beides offen bleiben kann), so würde dies jedenfalls nicht die ASt in ihren Rechten verletzen und gibt ihr somit keine Antragsbefugnis.*)
2. Bei der Rügeverpflichtung nach § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB kommt es auf das tatsächliche Erkennen nicht an. Soweit der Fehler in der Bekanntmachung nur erkennbar ist, muss der Bieter seine Rüge noch vor Öffnung der Angebote vortragen.*)
3. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. d VOL/A sind Angebote zwingend auszuschließen, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen (hier: Beifügung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen der ASt; Abweichungen zu den Festlegungen in den Verdingungsunterlagen bei den Servicekosten, bei der Gewährleistung, bei den Schulungen u.a.) vorgenommen worden sind ( § 21 Nr. 1 Abs. 4 VOL/A ).*)
VolltextIBRRS 2007, 2074
VK Bund, Beschluss vom 18.01.2007 - VK 3-153/06
1. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kein objektives Beanstandungsverfahren, die Geltendmachung subjektiver Rechte Dritter ist nicht möglich.
2. Die Forderung eines Gewerbezentralregisterauszuges stellt keine unzulässige Inländerdiskriminierung dar.
3. Legt ein Bieter den geforderten Gewerbezentralregisterauszug nicht mit Angebotsabgabe vor, hat er den geforderten Eignungsnachweis nicht erbracht und ist mit seinem Angebot gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A zwingend auszuschließen.
4. Der Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A ist nicht – wie das Fehlen von Angaben und Erklärungen im Sinne des § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A – in das pflichtgemäße Ermessen des Auftraggebers gestellt.
5. Ein Nachfordern fehlender Eignungsnachweise oder die Berücksichtigung des nach Angebotsabgabe eingereichten Gewerbezentralregisterauszuges kommt nach dem Sinn und Zweck des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A nicht in Betracht, da sonst den Geboten der Transparenz und des chancengleichen Wettbewerbs des § 97 Abs. 1, 2 GWB nicht Rechnung getragen würde.
VolltextIBRRS 2007, 1862
OLG Koblenz, Urteil vom 27.03.1997 - 5 U 92/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 1505
VG Meiningen, Beschluss vom 16.01.2007 - 2 E 613/06
1. Für die gerichtliche Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge, auf die gemäß § 100 GWB die §§ 97 ff GWB nicht anwendbar sind, ist gemäß § 40 Abs. 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg gegeben.*)
2. Ein kommunales Wohnungsbauunternehmen, das - obgleich als juristische Person des Privatrechts organisiert - zu dem besonderen Zweck gegründet worden ist, vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB.*)
3. Zum Prüfungsumfang des Gerichts, wenn ein unterlegener Wettbewerbsteilnehmer die Auftragsvergabe an die Preisträger eines Architektenwettbewerbs verhindern möchte.*)
VolltextIBRRS 2007, 1504
VG Münster, Beschluss vom 09.03.2007 - 1 L 64/07
1. Die Erteilung einer Dienstleistungskonzession fällt nicht unter das Vergaberecht des GWB.
2. Bei Streitigkeiten um die Erteilung einer Konzession zum Betrieb einer Leichenhalle ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, weil der Betrieb einer städtischen Leichenhalle eine öffentliche Aufgabe darstellt.
3. Auch die Erteilung einer Dienstleistungskonzession unterliegt den Grundregeln des EG-Vertrags (u. a. Transparenzgebot).
4. Aufgrund des Transparenzgebots ist es für die Erteilung einer Dienstleistungskonzession erforderlich, durch eine öffentliche Ausschreibung oder sonstige öffentliche Bekanntmachung potenziell Interessierten den Zugang zu den wesentlichen Informationen über den beabsichtigten Vertrag zu ermöglichen.
VolltextIBRRS 2007, 1471
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 VK LVwA 43/06
1. Fehlende mit Angebotsabgabe geforderte Nachweise, Erklärungen und Hersteller- bzw. Fabrikatsangaben führen zum Ausschluss.*)
2. Jedes einzelne der aufgeführten Defizite des Angebotes rechtfertigt den Ausschluss.*)
3. Die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer im Falle des bieterseitig vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes gehört zum verbindlichen Anforderungsprofil.*)
4. Zur Frage der Bedeutung der Formblätter "Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes" und "Angebotsschreiben".
VolltextIBRRS 2007, 1470
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2006 - 1 VK LVwA 35/06
1. Eine Rüge ist regelmäßig bis Fristende der Bewerbung erforderlich.
2. Zur Problematik, dass Teilnahmeunterlagen nicht dem Anforderungsprofil des Auftraggebers entsprechen.
3. Bei Vorbehalt weiterer Planungsphasen hat sich die Eignungsprüfung auf alle Leistungsphasen zu erstrecken.*)
4. Zur Problematik der Vergleichbarkeit von Referenzobjekten.
5. Die Angabe zum Gesamtumsatz ist unzureichend, wenn der Umsatz detailliert für die letzten drei Geschäftsjahre gefordert wurde.*)
VolltextIBRRS 2007, 1469
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.10.2006 - 1 VK LVwA 16/06 K
1. 1,8-fache Wertgebühr ist auch in einem Nachprüfungsverfahren zulässig.
2. Bei Verbindung zweier Nachprüfungsanträgen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung erfolgt die Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten ebenfalls gemeinsam und einheitlich.*)
3. Die Höhe der Geschäftsgebühr orientiert sich am Umfang der anwaltlichen Vertretung.*)
VolltextIBRRS 2007, 1468
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.12.2006 - 1 VK LVwA 28/06 K
1. Eine Verfahrensgebühr nach 3300 VV RVG ist im Nachprüfungsverfahren nicht einschlägig.
2. Ansatz einer 2,0-fachen Wertgebühr ist ggf. auch ausreichend, wenn es um eine Gleichwertigkeitsprüfung von Nebenangeboten geht.
3. Es gibt keine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses.
4. Es gibt keine Verzinsung des Kostenerstattungsbetrages.
VolltextIBRRS 2007, 0673
VK Nordbayern, Beschluss vom 13.02.2007 - 21.VK-3194-02/07
1. Mängel in den Ausschreibungsunterlagen, die spätestens beim Erstellen des Angebots erkennbar sind, sind mit einer entsprechenden Rüge unverzüglich zu beanstanden (§ 107 Abs. 3 GWB).*)
2. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen, das Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält (§ 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A). Abweichungen von den Vorgaben der Verdingungsunterlagen ändern nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Verdingungsunterlagen in unzulässiger Weise. Ein derartiges Angebot muss schon deshalb unberücksichtigt bleiben, weil es wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht zu dem beabsichtigten Vertragsabschluss führen kann. Der Bieter muss davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung regelmäßig in den von ihm vorgegebenen Abmessungen ausgeführt haben will. Nur dann ist eine erschöpfende, vergleichende Wertung der einzelnen Angebote möglich und ein transparenter, chancengleicher Bieterwettbewerb i.S.d. § 97 Abs. 1 u. 2 GWB, §§ 2 Nr. 2 und 8 Nr. 1 VOB/A gewährleistet. Die Vergabestelle hat kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe, im nachhinein von ihren Festlegungen abzuweichen. Sie ist vielmehr gezwungen, das abweichende Angebot aus der Wertung zunehmen.*)
VolltextIBRRS 2007, 0672
OLG Celle, Beschluss vom 08.03.2007 - 13 Verg 2/07
"Nachgeschobene" Rügen aufgrund erst im Nachprüfungsverfahren erkannter Vergaberechtsverstöße müssen so rechtzeitig vorgetragen werden, dass sie nicht zu einer Verzögerung des Nachprüfungsverfahrens führen. Ihre Zulässigkeit setzt ferner voraus, dass der betreffende Vergaberechtsverstoß unverzüglich vor der Vergabekammer/dem Vergabesenat geltend gemacht wird. Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.*)
VolltextIBRRS 2007, 0671
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.02.2007 - VK-SH 03/07
1. Da den Antragstellern durch den Zuschlag der Primärrechtsschutz genommen und diese auf den Sekundärrechtsschutz verwiesen werden, kann § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB nur dahingehend verstanden werden, dass grundsätzlich nur in besonderen Ausnahmefällen eine Gestattung des Zuschlags erfolgen darf.*)
2. Das Interesse an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens im Rahmen des § 115 Abs. 2 GWB kann nur dann und insoweit mit dem Allgemeininteresse verbunden sein, als bei der summarischen Überprüfung des Vergabeverfahrens keine durchgreifenden Anhaltspunkte für erhebliche Vergabeverstöße bestehen.*)
VolltextIBRRS 2007, 0670
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.02.2007 - VK-SH 02/07
Die Rechtsfolgen des § 128 Abs. 3 Satz 1 und des § 128 Abs. 4 GWB können (im Wege des Vergleichs) durch eine abweichende Übereinkunft der Verfahrensbeteiligten ersetzt werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 0663
VK Sachsen, Beschluss vom 28.02.2007 - 1/SVK/110-06-II
Ein vergaberechtsfreies Eigengeschäft (sog. In-House-Geschäft) liegt nur dann vor, wenn die 100%-ige Eigengesellschaft, über die der öffentliche Auftraggeber eine Kontrolle wie eine eigene Dienststelle ausübt, im Wesentlichen für diesen öffentlichen Auftraggeber ihre Tätigkeiten erbringt und die Tätigkeiten am Markt (sog. Drittleistungsanteil) marginal bleiben. Diese Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn der Gesellschaftsvertrag eine ausreichende dauerhafte Begrenzung des Drittleistungsanteils vorsieht.
VolltextIBRRS 2007, 0662
VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2007 - 1/SVK/125-06
Auf die Vergabe von SPNV-Leistungen der Kategorie 18 im Anhang I B der VOL/A sind gemäß § 1 a Nr. 2 Abs. 2 VOL/A neben den Basisparagraphen ausschließlich die §§ 8 a und 28 a VOL/A anwendbar, was nichts daran ändert, dass diese Leistungen dem Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB unterfallen.*)
Im Falle gemeinsamer Ausschreibung durch in verschiedenen Bundesländern ansässige Auftraggeber ist die Vergabekammer eines jeden in Frage kommenden Landes zuständig.*)
Der Auftraggeber kann keine eigenmächtige Umdeutung des Nebenangebotes als Hauptangebot vornehmen. Für diese Auffassung spricht, dass regelmäßig Haupt- und Nebenangebote, bezogen auf das Ermessen des Auftraggebers, mit einem unterschiedlichen Risikopotential in den Wettbewerb gegeben werden. Eine Umdeutung käme allenfalls in Betracht, wenn aus einer Erklärung des Bieters oder aus der äußeren Gestaltung des Angebotes erkennbar ist, dass der Bieter hier ein zweites Hauptangebot habe abgeben wollen.*)
Aus dem nationalen Vergaberecht lässt sich eine Verpflichtung zur Benennung von Mindestanforderungen für Nebenangebote nicht entnehmen, weshalb die Rechtsprechung des EuGH (Entscheidung vom 16.10.03 - Rs. C -421/01) zur Forderung der Erläuterung von Mindestanforderungen, die Nebenangebote erfüllen müssen, nicht auf nationale Ausschreibungen übertragen lässt.*)
Auf nationaler Ebene sind die allgemeinen Regelungen des § 97 GWB, insbesondere das Transparenz- und das Gleichbehandlungsgebot, zu beachten, was aber bei privilegierten Dienstleistungen nicht dazu führen darf, dass über den Transparenzgrundsatz all diejenigen Bestimmungen, von denen die privilegierten Dienstleistungen gerade ausgenommen sein sollen, wieder in das nationale Vergabeverfahren transportiert werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 0640
OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2006 - 24 U 58/05
1. Die Erklärung des Bieters gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Auftraggeber, dass er einer Verlängerung der Zuschlagsfrist zustimme, enthält unter Berücksichtigung des Nachverhandlungsverbots (§ 24 Nr. 3 VOB/A) weder ein stillschweigendes Angebot zu einer Preisanpassung noch einen Verzicht auf ein Mehrpreisverlangen.
2. Die Zustimmungserklärung schafft im Rahmen der Vertragsanbahnung lediglich eine Vertrauensgrundlage für den Auftraggeber, dass der Bieter weiterhin bereit ist, den Auftrag entsprechend seinem Angebot auszuführen, soweit sich dessen Grundlagen nicht nachweislich geändert haben.
3. Die auf das ursprüngliche Angebot bezogene Zuschlagserteilung stellt ein verändertes Angebot im Sinne des § 150 Abs. 2 BGB dar, wenn die zunächst geplanten Termine nach dem übereinstimmenden Verständnis der Parteien im Zeitpunkt des Zuschlags nicht mehr vereinbart werden sollen.
4. Der Bieter kann das veränderte Angebot annehmen oder seine Annahmeerklärung hinsichtlich der Vergütung modifizieren. Das darf er unter Beachtung des vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses der Parteien nur auf der Grundlage seiner Kalkulation und den vergütungsrelevanten Veränderungen, die zwischen dem ursprünglich vorgesehenen und dem tatsächlichen Zuschlagszeitpunkt eingetreten sind.
5. Der Besteller ist in diesem Fall unter Beachtung seiner Kooperationspflicht verpflichtet, das hinsichtlich der Vergütung modifizierte Angebot anzunehmen, wenn er keinen triftigen Grund hat, es abzulehnen.
IBRRS 2007, 0633
OLG Jena, Beschluss vom 06.12.2006 - 9 Verg 8/06
1. Die Geltendmachung einer - für sich genommen möglicherweise zutreffenden - Vergaberechtsverletzung, die lediglich die Rechtsposition eines Dritten zu verbessern geeignet ist, stellt eine Form unzulässiger - materiell-rechtlicher - Rechtsausübung dar, die einen vergaberechtlichen Nachprüfungsantrag an der mangelnden Begründetheit scheitern lässt.
2. Ein Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht gemäß § 111 GWB, um überhaupt erst die Aufdeckung hypothetischer Vergaberechtsmängel zu ermöglichen, besteht nicht.
VolltextIBRRS 2007, 0632
OLG Jena, Beschluss vom 11.01.2007 - 9 Verg 9/06
1. Fehlen einem Angebot erforderliche Produktangaben zu Positionen des Leistungsverzeichnisses, so kann deren Inhalt selbst dann nicht ohne weiteres durch einen Rückgriff auf Angaben zu anderen Leistungspositionen ersetzt werden, wenn die Ausschreibungsbedingungen den Einsatz identischer Produkte grundsätzlich gestatten.*)
2. Nimmt an der Ausschreibung mindestens ein wertungstaugliches Angebot eines anderen Bieters teil, ist ein Nachprüfungsantrag unbegründet, falls das eigene Angebot des Antragstellers dem zwingenden Ausschluss vom Wettbewerb unterliegt. Denn ein Antrag, der lediglich darauf abzielt, die Rechtsposition eines Dritten zu verbessern und dem Antragsteller allenfalls die immaterielle Befriedigung verschafft, dass ein von der Vergabestelle vorgesehener Zuschlagsaspirant (ebenfalls) nicht zum Zuge kommt, verstößt gegen das Verbot unzulässiger Rechtsausübung auf der Ebene des materiellen Vergaberechts (im Anschluss an BGH 26.09.2006 - Az. X ZB 14/06).*)
3. Zum ordnungsgemäßen Rügevorbringen eines Nachprüfungsantrags gehört die Darlegung einer substantiierten, auf greifbaren Tatsachen basierenden Vergaberechtsverletzung, deren Korrektur dem Antragsteller die Chance auf Zuschlagserhalt abstrakt, notfalls in der Form einer Neuausschreibung, eröffnet. Akteneinsicht in die Vergabeakten nach § 111 GWB kann nicht schon zu dem Zweck gewährt werden, dem Antragsteller die Möglichkeit zu verschaffen, bislang lediglich hypothetisch - aufs Geratewohl - behauptete Vergaberechtsmängel erst aufzudecken und hierauf seinen Rügevortrag aufzubauen.*)
VolltextIBRRS 2007, 0631
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.01.2007 - VK-SH 01/07
1. Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer (wie hier durch Antragsrücknahme) ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen.*)
2. Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.*)
Volltext