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Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 0132
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Pflicht zur Übernahme der Preise eines Nachunternehmers?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2006 - Verg 19/06

1. Für die Vorlage eines Verfahrens nach § 124 Abs. 2 GWB wegen einer Divergenz ist erforderlich, dass die Rechtsfrage, in der von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abgewichen wurde, entscheidungserheblich ist.

2. Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A sind solche Angebote von der Wertung auszunehmen, die die nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A geforderten Preise nicht enthalten. Es handelt sich um einen zwingenden Ausschlussgrund.

3. Der Bieter ist gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nur verpflichtet, den Preis, den er vom Auftraggeber beansprucht, in das Leistungsverzeichnis einzutragen, nicht aber denjenigen, den sein Nachunternehmer im Falle der Auftragserteilung von ihm fordert.

4. Der Bieter kann einen niedrigen Angebotspreis dadurch erklären, dass er aufgebrochenes Abbruchmaterial im Auftragsfall einer weiteren Verwertung zuführen kann und den erwarteten Erlös in der Kalkulation "gegengerechnet" hat.

5. Der öffentliche Auftraggeber hat im Prinzip technikoffen auszuschreiben. Dem entspricht die Vergabestelle, wenn sie die aufgrund sachverständiger Beratung als technisch machbar in Betracht kommenden Bauarten parallel ausschreibt.

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IBRRS 2007, 0130
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Neugestaltung eines Stadtviertels ist öffentlicher Bauauftrag

EuGH, Urteil vom 18.01.2007 - Rs. C-220/05

1. Eine Vereinbarung, nach der ein erster öffentlicher Auftraggeber einem zweiten öffentlichen Auftraggeber die Errichtung eines Bauwerks überträgt, stellt einen öffentlichen Bauauftrag im Sinne von Art. 1 Buchst. a der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge in der durch die Richtlinie 97/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1997 geänderten Fassung unabhängig davon dar, ob vorgesehen ist, dass der erste öffentliche Auftraggeber Eigentümer des gesamten Bauwerks oder eines Teils davon ist oder wird.*)

2. Zur Bestimmung des Wertes eines Bauauftrags im Sinne von Art. 6 der Richtlinie 93/37 in der durch die Richtlinie 97/52 geänderten Fassung ist der Gesamtwert des Bauauftrags aus der Perspektive eines potenziellen Bieters zu berücksichtigen, was nicht nur alle Beträge einschließt, die der öffentliche Auftraggeber zu zahlen hat, sondern auch alle Zahlungen von Dritten.*)

3. Ein öffentlicher Auftraggeber ist nicht davon befreit, die in der Richtlinie 93/37 in der durch die Richtlinie 97/52 geänderten Fassung vorgesehenen Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen einzuhalten, auch wenn die in Rede stehende Vereinbarung nach nationalem Recht nur mit bestimmten juristischen Personen geschlossen werden kann, die selbst die Stellung eines öffentlichen Auftraggebers haben und ihrerseits gehalten sind, diese Verfahren für die Vergabe eventueller nachfolgender Aufträge durchzuführen.*)

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IBRRS 2007, 0124
VergabeVergabe
Keine nachträgliche Fristverlängerung!

VK Sachsen, Beschluss vom 16.11.2006 - 1/SVK/097-06

1. Es liegt in der Natur eines Verhandlungsverfahrens, dass sich die Angebote ständig bis zum "Last Order" durch Nachforderungen und Aufklärungsbegehen entsprechend den Wünschen eines Auftraggebers verändern. Dies kann ein Auftraggeber bei Umsetzung der vergaberechtlichen Grundsätze eines transparenten Wettbewerbes (§ 97 Abs. 1 GWB) unter strikter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 97 Abs. 2 GWB) nur erreichen, wenn er sukzessive jeweils durch Fristsetzung die noch in der Wertung befindlichen Angebote durch die Bieter entsprechend seiner Vorgaben "nachbessern" lässt.*)

2. Angebote, die nach Fristablauf eingehen, sind keiner Wertung mehr zugänglich. Es verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn ein Auftraggeber nach Fristablauf allen Bietern eine Fristverlängerung gewährt, obwohl innerhalb der ursprünglichen Frist einige Angebote fristgerecht eingegangen waren.*)

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IBRRS 2007, 0123
VergabeVergabe
Eindeutigkeit der Rüge

VK Sachsen, Beschluss vom 07.12.2006 - 1/SVK/100-06

Die telefonische Ankündigung, man werde die Entscheidung des Auftraggebers prüfen lassen, stellt nicht bereits eine vergaberechtliche Rüge dar. Eine Rüge muss klar und deutlich in der Weise formuliert sein, dass die Vergabestelle die Erklärung des Bieters unter Berücksichtigung aller Umstände als solche und als Aufforderung verstehen muss, einen beanstandeten Verstoß zu beseitigen.*)

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IBRRS 2007, 0119
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtzeitigkeit der Rüge

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.12.2006 - VgK-31/2006

1. Schreibt die Vergabestelle einen Auftrag gemäß § 3a VOB/A aus und gibt als zuständige Stelle für das Nachprüfungsverfahren bei der europaweiten Bekanntmachung die VK Lüneburg an, so ist sie hieran gebunden, auch wenn die maßgeblichen Schwellenwerte nicht erreicht werden sollten.

2. Ausreichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betracht gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

3. Die Rüge muss angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen 1 - 3 Tagen erfolgen. Eine Rügefrist von 2 Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird, kann einem Bieterunternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.

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IBRRS 2007, 0108
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erschwernis bei Nassbaggerarbeiten: Keine Mehrvergütung!

OLG Schleswig, Urteil vom 23.08.2005 - 3 U 76/03

1. Die bloße Erschwerung oder Verzögerung einer bereits bestehenden Leistungsverpflichtung (hier die sog. Unterhaltsbaggerung eines Schiffskanals) begründet allein noch keinen Mehrvergütungsanspruch gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B. Dieser setzt vielmehr eine leistungserweiternde oder -ändernde Anordnung des Auftraggebers voraus.

2. Erklärungen der Auftraggeber-Mitarbeiter im Aufklärungsgespräch gemäß § 24 VOB/A dürfen den Inhalt der Leistungsbeschreibung nicht abändern. Sie können daher regelmäßig nicht als Eingrenzung des Leistungsumfangs zu Gunsten des Bieters verstanden werden.

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IBRRS 2007, 0103
VergabeVergabe
Keine Antragsbefugnis für einen Vorlieferanten oder Subunternehmer

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.2006 - Verg 40/06

1. Dem bloßen Vorlieferanten oder Subunternehmer kann ein Interesse am Auftrag im Sinne von § 107 Abs. 2 S. 1 GWB nicht zuerkannt werden. Er ist infolgedessen nicht antragsbefugt, einen Nachprüfungsantrag zu stellen.

2. Es ist nichts daran auszusetzen, dass die Lieferung von Access-Netzen (Hardware) und eines Netzwerkmanagementsystems (Software) im Verbund ausgeschrieben wird. Es sprechen sachliche Gründe dafür, die Hard- und die Software aus einer Hand zu beschaffen. Dazu genügt es darauf hinzuweisen, dass bei derartigem Vorgehen Fehlerquellen, die später zu Funktionsbeeinträchtigungen führen, vermieden werden können.

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IBRRS 2007, 0102
VergabeVergabe
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei streitiger Rechtsprechung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2006 - Verg 87/05

1. Der Rechtsirrtum eines Verfahrensbevollmächtigten, dessen Verschulden sich eine Verfahrensbeteiligte nach § 85 Abs. 2 ZPO analog zurechnen lassen muss, schliesst nicht schlechthin die Wiedereinsetzung aus; entscheidend ist vielmehr, ob der Irrtum auf einer nicht oder jedenfalls nicht mit der erforderlichen Sorgfalt überprüften Rechtsauffassung beruht.

2. Ein Rechtsanwalt handelt schuldhaft, wenn er auf Grund einer Rechtsauffassung von fristwahrenden Maßnahmen absieht, die weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung oder Kommentarliteratur eine Stütze findet. Bei unsicherer oder zweifelhafter Rechtlage muss der Rechtsanwalt im Interesse seines Mandanten den sichersten Weg gehen.

3. Bei unterschiedlicher Vergaberechtsprechung z.B. zu einem Anspruch des Antragsgegners auf Erstattung von Aufwendungen im Nachprüfungsverfahren bei Antragsrücknahme ist die Einlegung eines Rechtsmittels notwendig.

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IBRRS 2007, 0101
VergabeVergabe
Zeitlicher Umfang einer Unterrichtsstunde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2006 - Verg 46/06

Der Begriff der Unterrichtsstunde muss nicht zwingend einen Zeitraum von 45 Minuten umfassen.

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IBRRS 2007, 0100
VergabeVergabe
Auslegungsregel der vernünftigen Ziele und redlichen Absichten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2006 - Verg 36/06

1. Maßstab der Auslegung eines Angebots ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalles vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle das Angebot nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte.

2. Die Auslegungsregel, wonach die Parteien im Zweifel vernünftige Ziele und redliche Absichten verfolgen, gilt auch im Vergaberecht.

3. Von der Streitwertberechnung auszunehmen sind die aus Rechtsgründen, nämlich nach § 2 Abs. 3 oder § 14 Abs. 4 AEG anfallenden Infrastrukturentgelte. Diese entstehen beim Betrieb des Schienenverkehrs und sind nicht „angebotsbedingt“.

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IBRRS 2007, 0099
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Relative bieterschützende Wirkung von § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2006 - Verg 49/06

1. Das Vergaberecht schreibt dem Bieter nicht vor, bestimmte Kosten in seiner Kalkulation zu berücksichtigen, mit anderen Worten wie er zu kalkulieren hat.

2. Die Pflicht des öffentlichen Auftraggebers, ein auf erste Sicht ungewöhnlich/unangemessen niedrig erscheinendes Angebot zu überprüfen, entfaltet eine bieterschützende Wirkung nur zugunsten desjenigen Bieters, dessen Angebot wegen Unauskömmlichkeit des Preises von einem Ausschluss bedroht ist.

3. § 25 Nr. 2 VOL/A hat grundsätzlich keine dem Schutz des Mitbewerbers gegen den Billigbewerber dienende Wirkung.

4. Eine Vorlage nach § 124 Abs. 2 GWB an den Bundesgerichtshof ist mit dem Eilcharakter der im Verfahren über den Antrag nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB zu treffenden Entscheidung nicht zu vereinbaren.

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IBRRS 2007, 0072
VergabeVergabe
Unterschrift durch Prokuristen: Kein Ausschlusskriterium!

VK Hessen, Beschluss vom 14.12.2005 - 69d-VK-88/2005

1. Ein Angebot ist nicht deshalb auszuschließen, weil lediglich ein Prokurist das Angebot unterschrieben hat, da § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A lediglich das Unterschriebensein fordert, jedoch keine weitere Aussage trifft, wer unterschriftsbefugt ist.

2. Ein Angebot, das nicht die geforderten Angaben enthält, ist unvollständig und ist, dem Transparenzgebot Rechnung tragend, zumal es die geforderten Erklärungen nicht enthält, zwingend gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A von der Wertung der Angebote auszuschließen, auch wenn § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A als Sollvorschrift formuliert ist.

3. Rügt ein Bieter, ein Formular des Auftraggebers, sei hinsichtlich einzureichender Unterlagen missverständlich gewesen, kann er sich darauf nicht berufen, wenn die Einreichung seiner Unterlagen erkennen lässt, dass er die in Frage stehende Passage gelesen hat und auch die als Unklarheit gerügte Formulierung hätte verstehen müssen.

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IBRRS 2007, 0071
VergabeVergabe
Nachweis nur einer der geforderten Qualifikationen: Ausschluss!

VK Hessen, Beschluss vom 05.12.2005 - 69d-VK-80a/2005

1. Reicht ein Bieter bei einer Vergabe, die neben Briefpostdiensten auch Paketpostdienste umfasst, lediglich Referenzen ein, die dem Nachweis seiner Qualifikation für Briefzustellungen dienen, nicht jedoch dem für Paketzustellungen, genügt dies nicht zm Eignungsnachweis für den Gesatauftrag und das Angebot ist auszuschließen.

2. Geht aus einem Angebot hervor, dass der Bieter Nachunternehmer einsetzen will, sind die geforderten Eignungsnachweise und der Nachweis, dass die Einrichtungen und Mittel des anderen Unternehmens als ihm tatsächlich zur Verfügung stehend anzusehen sind, auch für die Nachunternehmer zu erbringen, um eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Qualität der Einrichtungen und Mittel des Nachunternehmers überhaupt überprüfbar zu machen.

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IBRRS 2007, 0070
VergabeVergabe
Keine Angebote von konzernverbundenen Schwesterunternehmen!

VK Hamburg, Beschluss vom 17.08.2005 - Vgk FB 6/05

1. Grundsätzlich stehen bei einem Vergabeverfahren konzernverbundene Schwesterunternehmen im Wettbewerb und sind jeweils auf eigene Kostenrechnungen angewiesen. Anderenfalls kann ausschließlich der Konzern ein Angebot machen. Bereits dann, wenn Schesternunternehmen bei ihren Kostenrechnungen und -kalkulationen ausschließlich an Konzernvorgaben gebunden sind, ist ein Wettbewerb allein hierdurch hinfällig. Beteiligt sich ein Unternehmen darüber hinaus in Form einer verdeckten Bietergemeinschaft, so ist die Abgabe eines weiteren Angebots aufgrund des internen Informationsvorsprungs ausgeschlossen.

2. Um die strikte vertrauliche Behandlung schriftlich zugegangener Angebote zu gewährleisten, sind diese beim Eingang auf dem ungeöffneten Umschlag zu kennzeichnen und bis zum Eröffnungstermin ungeöffnet unter Verschluss zu halten.

3. Ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten im Sinne des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A impliziert nicht die ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen in einem Vergabeverfahren darüber, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet. Es ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen eines Konkurrenzangebots erstellt wird, da der Druck auf den Bieter, bis an die Rentabilitätsgrenze seiner individuellen Gewinnzone zu kalkulieren, entfällt und er sich nur noch an den ihm bekannten Bedingungen ausrichten muss.

4. Eine Doppelbeteiligung von Unternehmen ist mit den Grundsätzen des Geheimwettbewerbs im Vergaberecht nicht vereinbar. Ein echter Wettbewerb wird nur dann gewährleistet, wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der Angebotsgrundlagen und -kalkulationen seiner Mitbewerber anbietet.

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IBRRS 2007, 0069
VergabeVergabe
Wettbewerbsbeschränkung: Keine ausdrückliche Verständigung nötig!

VK Hamburg, Beschluss vom 17.08.2005 - Vgk FB 5/05

1. Ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten im Sinne des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A impliziert nicht die ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen in einem Vergabeverfahren darüber, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet. Es ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen eines Konkurrenzangebots erstellt wird, da der Druck auf den Bieter, bis an die Rentabilitätsgrenze seiner individuellen Gewinnzone zu kalkulieren, entfällt und er sich nur noch an den ihm bekannten Bedingungen ausrichten muss.

2. Eine Doppelbeteiligung von Unternehmen ist mit den Grundsätzen des Geheimwettbewerbs im Vergaberecht nicht vereinbar. Ein echter Wettbewerb wird nur dann gewährleistet, wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der Angebotsgrundlagen und -kalkulationen seiner Mitbewerber anbietet.

3. Grundsätzlich stehen bei einem Vergabeverfahren konzernverbundene Schwesterunternehmen im Wettbewerb und sind jeweils auf eigene Kostenrechnungen angewiesen. Anderenfalls kann ausschließlich der Konzern ein Angebot machen. Bereits dann, wenn Schesternunternehmen bei ihren Kostenrechnungen und -kalkulationen ausschließlich an Konzernvorgaben gebunden sind, ist ein Wettbewerb allein hierdurch hinfällig. Beteiligt sich ein Unternehmen darüber hinaus in Form einer verdeckten Bietergemeinschaft, so ist die Abgabe eines weiteren Angebots aufgrund des internen Informationsvorsprungs ausgeschlossen.

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IBRRS 2007, 0068
VergabeVergabe
De-Facto-Vergabe: Keine obligatorische Rügepflicht!

VK Hamburg, Beschluss vom 27.04.2006 - VgK FB 2/06

1. Bei De-Facto-Vergaben entfällt nach gefestigter Meinung in der Literatur und in der Rechtsprechung die Obliegenheit zur Rügepflicht.

2. Da das Nachprüfungsverfahren dem Primärrechtsschutz dient, ist erforderlich, dass ein Vergabeverfahren schon begonnen hat und es noch andauert. Ein Nachprüfungsantrag ist unstatthaft, wenn er sich gegen ein bei seiner Einreichung schon beendetes Vergabeverfahren richtet .

3. Aus dem Fehlen einer Regelung für die Nichtigkeit von Verträgen, die im Wege der De-Facto-Vergabe geschlossen worden sind, muss der Wille des Gesetzes- und Verordnungsgebers geschlossen werden, die Nichtigkeit des erteilten Auftrags auch für die Fälle einer Auftragsvergabe ohne Bieterwettbewerb nicht anzuordnen.

4. Die Ausübung einer Preisanpassungsklausel begründet keine wesentliche Vertragsänderung, da sie sich als Mechanismus erweist, der bereits im ursprünglichen Vertrag angelegt war.

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IBRRS 2007, 0066
VergabeVergabe
Eignungsnachweis durch Referenzlisten: Abschließende Liste!

VK Hessen, Beschluss vom 20.07.2006 - 69 d VK - 31/2006

1. Ein Antrag auf Aufhebung einer Aufhebung der Ausschreibung kann nur bei einer Wertbarkeit des in Frage stehenden Angebots Erfolg haben. Ist ein Angebot hingegen zwingend auszuschließen, fehlt es bereits am Rechtsschutzinteresse.

2. Liegen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise nicht vor, entspricht das Angebot nicht dem § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A 2. Abschnitt, nach welchem bei der Auswahl der Angebote, die für einen Zuschlag in Betracht kommen, nur diejenigen Bieter zu berücksichtigen sind, die für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.

3. Sehen Vergabebedingungen vor, dass die Bieter zum Nachweis der zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mit dem Angebot Nachweise in Form einer Referenzliste vorzulegen haben, aus der sich die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten gleichartigen Leistungen unter Angabe des Rechnungswertes, des Ausführungszeitraumes sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber entnehmen lassen, sind die Bieter an diese Nachweisanforderung gebunden, und können andererseits nachträglich keine zusätzlichen oder andere Belege fordern, noch kann den Bietern die Vorlage anderer Nachweise gestattet werden.

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IBRRS 2007, 0065
VergabeVergabe
Vorläufige Maßnahmen der Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren

VK Niedersachsen, Beschluss vom 21.08.2006 - VgK-18/2006

Die Vergabekammer kann zwar auf besonderen Antrag eines Antragstellers in einem Vergabenachprüfungsverfahren mit weiteren vorläufigen Maßnahmen in das Vergabeverfahren eingreifen, aber nur, wenn Rechte des Antragstellers aus § 97 Abs. 7 GWB im Vergabeverfahren auf andere Weise als durch den drohenden Zuschlag gefährdet sind und der Antragsteller seine Rechtsposition durch eine Entscheidung nach § 115 Abs. 3 GWB verbessern könnte.

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IBRRS 2007, 0064
VergabeVergabe
Vorrang des offenen Verfahrens vor Verhandlungsverfahren

VK Niedersachsen, Beschluss vom 06.07.2006 - VgK-13/2006

1. Will ein Auftraggeber statt des grundsätzlich vorrangig anzuwendenden offenen Verfahrens rein faktisch die Option eines Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung gem. § 3 a Nr. 2 VOL/A nutzen, müssen die in dieser Vorschrift unter lit. a bis h abschließend aufgeführten, engen Voraussetzungen vorliegen.

2. Da jeder Auftraggeber grundsätzlich für seine Irrtümer selbst einstehen muss und der Irrtum als solcher objektives Recht nicht beseitigen kann, ist ein Irrtum über die Einschlägigkeit des Vergaberechts - hier über die Ausschreibungspflichtigkeit an sich - für die Anwendung des § 13 Satz 5 und 6 VgV unerheblich.

3. Der Zuschlag darf vor Ablauf der Frist nicht erteilt werden. Dennoch abgeschlossene Verträge sind in entsprechender Anwendung der Regelung des § 13 VgV nichtig.

4. Trotz bereits erteilten Zuschlags kann eine Vergabe einer Nachprüfung durch die Vergabekammer zugänglich sein, wenn der Zuschlag in entsprechender Anwendung des § 13 VgV nichtig, weil die Antragsgegnerin nicht den Ablauf der 14-tägigen Informationsfrist abgewartet hat.

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IBRRS 2007, 0063
VergabeVergabe
Wie viel Aufklärung von Angebotsinhalten ist zulässig?

VK Niedersachsen, Beschluss vom 06.06.2006 - VgK-11/2006

1. Der Rahmen der zulässigen Aufklärung des Angebotsinhalts gem. § 24 Nr. 3 VOB/A i. V. m. § 25 Nr. 5 VOB/A ist überschritten, wenn bei der Wertung von Nebenangeboten zugunsten eines anderen Bieters eine Kostenreduzierung in Ansatz gebracht wird, die so ausdrücklich vom Drittbieter nicht angeboten worden ist.

2. Eine nicht ausdrücklich angebotene zusätzliche Kostenreduzierung eines Drittbieters ist keine zulässige Aufklärung des Angebotsinhalts im Sinne des § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A, da der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung mit einem Bieter nur verhandeln darf, um sich über Eignung eines Bieters, insbesondere seine technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das Angebot selbst, etwaige Änderungsvorschläge und Nebenangebote, die geplante Art der Durchführung, etwaige Ursprungsorte oder Bezugsquellen von Stoffen und Bauteilen sowie über die Angemessenheit der Preise zu unterrichten.

3. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeberin Nebenangebote bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nicht berücksichtigt, da sich der Auftraggeber im Rahmen seines ihm durch § 25 Nr. 5 VOB/A eingeräumten Ermessens hält, wenn er im Rahmen der Angebotswertung zum Ergebnis kommt, dass die technische Gleichwertigkeit eines Nebenangebots im Vergleich zu den entsprechenden Positionen des Amtsentwurfs für das Hauptangebot nicht gegeben ist.

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IBRRS 2007, 0062
VergabeVergabe
Vorlage von Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmen

VK Hessen, Beschluss vom 17.07.2006 - 69 d VK – 33/2006

1. Wenn sich aus den Bewerbungsbedingungen ergibt, dass Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmen mit dem Angebot vorzulegen sind, ist es ausgeschlossen, dass diese noch nachgereicht werden.*)

2. Wenn die Vergabestelle bezüglich der Form und des Inhalts der Verpflichtungserklärungen keine Vorgaben macht, sind die Nachunternehmen bei der Formulierung der Verpflichtungserklärungen frei, solange sich aus der Sicht des Empfängerhorizonts ergibt, dass die Erklärungen verbindlich sind.*)

3. Ein Bieter, dessen Angebot aus der Wertung ausgeschlossen wurde, hat jedenfalls dann keinen Anspruch auf Aufhebung der Ausschreibung, wenn alle anderen Angebote rechtmäßig in der Wertung verblieben sind.*)

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IBRRS 2007, 0061
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verstoß gegen produktneutrale Ausschreibung

VK Hessen, Beschluss vom 11.12.2006 - 69d-VK-60/2006

1. Eine Ausschreibung bestimmter Produkte ist nur ausnahmsweise zulässig.

2. Eine Ausschreibung eines bestimmten Produkts als Substitut für allgemeine Beschreibungen darf nicht ohne den Zusatz „oder gleichwertiger Art“ erfolgen.

3. Die Begründung für die Ausschreibung eines bestimmten Produktes muss in der Vergabeakte dokumentiert werden.

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IBRRS 2007, 0046
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Feststellung eines unangemessen niedrigen Angebots

VK Nordbayern, Beschluss vom 04.12.2006 - 21.VK-3194-39/06

1. Nach § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A darf auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, der Zuschlag nicht erteilt werden. Die Regelung dient dem Schutz des Auftraggebers vor Eingehung eines nicht hinzunehmenden Risikos. Maßgeblich für die Entscheidung ist daher, ob der Auftraggeber nach Überprüfung der eingeholten Auskünfte so erhebliche Zweifel an einer ordnungsgemäßen Vertragerfüllung haben darf, dass ihm bei objektiver Betrachtung ein Zuschlag wegen der damit verbundenen Risiken nicht zugemutet werden kann.*)

2. Zur Feststellung eines unangemessen niedrigen Angebots sind konkrete Anhaltspunkte dafür zu verlangen, dass der niedrige Preis keinen Wettbewerbspreis darstellt, der Ausdruck der konkreten, betriebsindividuellen Verhältnisse und zugleich Reaktion des Unternehmens auf das wettbewerbliche Umfeld ist. Ein niedriger Preis kann bei einer arbeitsintensiven Tätigkeit auf ein niedrigeres Gehaltsniveau zurückzuführen sein. Hierbei handelt es sich um einen legitimen Preisvorteil des Anbieters.*)

3. Nach § 24 Nr. 1 VOL/A darf mit Bietern verhandelt werden, um Zweifel über die Angebote zu beheben. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben, so kann sein Angebot unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Aufklärungsverlangen zulässig und die Aufklärungsfrist zumutbar ist.*)

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IBRRS 2007, 0045
VergabeVergabe
Muss Aufklärung an alle Bieter erfolgen?

VK Sachsen, Beschluss vom 07.12.2006 - 1/SVK/099-06

1. Eine unzulässige Änderung an den Verdingungsunterlagen liegt immer dann vor, wenn der von der Vergabestelle in den Verdingungsunterlagen vorformulierte (Abfrage-)Wille durch die aktive Handlung des Bieters verändert wird und einen anderen Inhalt bekommt. Lassen die Angebote im Ergebnis trotz unterschiedlicher Gestaltung noch eine vergleichende willkürfreie Wertung zu, ist eine unzulässige Änderung an den Verdingungsunterlagen nicht gegeben.*)

2. Werden einem Bewerber wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen seiner Preisermittlung gegeben, so sind sie gem. § 17 Nr. 6 Absatz 2 VOL/A auch den anderen Bewerbern gleichzeitig mitzuteilen. Grundlage der Regelung des § 17 Nr. 6 Abs. 2 VOL/A wie auch der Parallelregelung in § 17 Nr. 7 Abs. 2 VOB/A ist das Prinzip der Gleichbehandlung aller Teilnehmer an einem Vergabeverfahren. Wichtige Auskünfte in diesem Sinne sind solche Mitteilungen über die geforderte Leistung und über Grundlagen der Preisberechnung, die sich gerade als eine Folge von Unzulänglichkeiten der Leistungsbeschreibung darstellen. Unterlässt es die Vergabestelle diese Mitteilungen anderen Bietern auch zugänglich zu machen, liegt eine Ungleichbehandlung vor, die mangels vergleichbarer Angebote zur Aufhebung oder zur Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand ab Vergabebekanntmachung führt.*)

3. Der öffentliche Auftraggeber, der im Vorhinein Regeln für die Gewichtung von Zuschlagskriterien aufgestellt hat, ist verpflichtet, nicht nur die Zuschlagskriterien, sondern auch deren Gewichtung in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen mitzuteilen.*)

4. Nach § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB ist die Vergabekammer gehalten, die Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Rechtsverletzung zu treffen. Dabei hat die Vergabekammer gem. § 110 Absatz 1 Satz 2 GWB darauf zu achten, dass der Ablauf des Vergabeverfahrens nicht unangemessen beeinträchtigt wird.*)

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IBRRS 2007, 0044
VergabeVergabe
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

VK Sachsen, Beschluss vom 02.10.2006 - 1/SVK/091-06

1. Hat die Vergabekammer im Rahmen eines ersten Vergabenachprüfungsverfahrens die erneute Wertung der Angebote verfügt, ist sie, sofern diese erneute Wertung wiederum Gegenstand eines Vergabenachprüfungsantrags wird, an ihre bereits getroffenen rechtlichen Feststellungen und Entscheidungen gebunden. Soweit bereits abschließend über die von der Antragstellerin gerügten Vergaberechtsverstöße entschieden wurde, ist der Beschluss rechtskräftig. Nur insoweit seinerzeit durch die Vergabekammer Rechtsverletzungen durch die Auftraggeberin festgestellt worden sind, und diesbezüglich eine erneute Wertung angeordnet wurde, kann eine Prüfung durch die Vergabekammer in diesem Vergabenachprüfungsverfahren erneut durchgeführt werden.*)

2. Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Wertung der abgegebenen Angebote ein Beurteilungsspielraum zu, der grundsätzlich nur dahingehend überprüfbar ist, ob bei der Wertung von falschen Tatsachen ausgegangen oder Verfahrensvorschriften nicht eingehalten wurden, der Auftraggeber sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und/oder allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet hat.*)

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IBRRS 2007, 0029
VergabeVergabe
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

VG Dessau, Beschluss vom 04.09.2006 - 1 B 187/06

1. Für Streitigkeiten über die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.

2. Bei der am Ende des Vergabeverfahrens durch die Erteilung des Zuschlags zu treffenden Auswahlentscheidung handelt es sich um eine (Auswahl-)Entscheidung zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und somit um einen Verwaltungsakt i.S.d. § 35 Satz 1 VwVfG.

3. Wird auf ein Angebot rechtzeitig und ohne Abänderung der Zuschlag erteilt, so ist damit nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Vertrag abgeschlossen (vgl. § 28 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A). Das gilt selbst dann, wenn eine urkundliche Festlegung für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen ist.

4. Ein Bieter, dessen Angebot abgelehnt werden soll, muss vor Erteilung des Zuschlags angehört werden. Unterlässt der öffentliche Auftraggeber dies, ändert dies jedoch nichts daran, dass mit dem Zuschlag ein bindender Vertrag zu Stande gekommen ist; es sei denn, der öffentliche Auftraggeber unterlässt die Anhörung gerade deshalb, um den Zuschlag "unter bewusster Umgehung vergaberechtlicher Regelungen" erteilen zu können.

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IBRRS 2007, 0021
VergabeVergabe
Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind vorsteuerabzugsberechtigt

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2006 - Verg 84/05

Die in einer Bietergemeinschaft vereinten Unternehmen sind im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 15 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz zum Vorsteuerabzug berechtigt. Von ihrem Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Kosten gegen den unterliegenden Verfahrensbeteiligten ist Umsatzsteuer daher abzusetzen.*)

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IBRRS 2007, 0020
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Berechnung des Gesamtauftragswertes

VK Münster, Beschluss vom 15.11.2006 - VK 13/06

1. Die Überprüfung der Höhe des Schwellenwertes erfolgt von Amts wegen. Dabei errechnet sich der Gesamtauftragswert aus der Summe aller für die Erstellung der baulichen Anlage erforderlichen Leistungen ohne Umsatzsteuer, allerdings abzüglich der Baunebenkosten der Kostengruppe 700 der DIN 276.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber hat grundsätzlich die Wahl, die beiden Leistungen (Planung und Ausführung) gemeinsam als einen Auftrag auszuschreiben oder getrennt zu vergeben. Nur für den Fall, dass ein Vertrag über beide Leistungen geschlossen wird, berechnet sich der Gesamtauftragswert nach den Planungsleistungen und den Bauleistungen.*)




IBRRS 2007, 0018
VergabeVergabe
Vergabestelle darf auf Bruttopreise abstellen

VK Nordbayern, Beschluss vom 25.11.2006 - 21.VK-3194-38/06

1. Die Auswahl des wirtschaftlich günstigsten Angebots gemäß § 25 Nr. 3 VOL/A erfordert einen wertenden Vergleich der eingereichten Angebote unter Berücksichtigung der aufgestellten Wertungskriterien. Dies setzt einen nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum der VSt voraus, den die Vergabekammer lediglich daraufhin überprüfen kann, ob dessen rechtliche Grenzen eingehalten sind. Diese Grenzen sind überschritten, wenn das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten wurde, die VSt von einem nicht zutreffenden oder nicht vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, in die Wertung willkürliche oder sonst unzulässige Erwägungen eingeflossen sind, der Beurteilungsmaßstab sich nicht im Rahmen der Beurteilungsermächtigung hält, insbesondere die einzelnen Wertungsgesichtspunkte objektiv fehlgewichtet wurden oder wenn bei der Entscheidung über den Zuschlag ein sich im Rahmen des Gesetzes und der Beurteilungsermächtigung haltender Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewendet wurde.*)

2. Die VSt durfte bei der Bewertung der Preise grundsätzlich auf Bruttopreise abstellen. Der Zuschlag ist gemäß § 25 Nr. 3 VOL/A auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Dies bedeutet, dass der Zuschlag unter den zur Wertung zuzulassenden Angeboten auf das Angebot zu erteilen ist, das unter Berücksichtigung aller im konkreten Fall wesentlichen einzelnen Aspekte das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Für den Auftraggeber ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht der Endpreis, d.h. der Bruttopreis, relevant. Dass ein Bieter durch eine Befreiung von der Umsatzsteuer eine finanzielle Besserstellung erfährt, bleibt im Vergaberecht bis auf den Sonderfall des § 6 Nr. 7 VOL/A unberücksichtigt. Eine vergaberechtlich relevante Wettbewerbsverzerrung kann in der Wertung von Bruttopreisen dementsprechend nicht gesehen werden.*)

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Online seit 2006

IBRRS 2006, 4727
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Wer muss die Kosten der VK tragen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.08.2006 - 1 Verg 8/06

Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag und das Rechtsmittel mit Zustimmung der Antragsgegnerin zurück, hat er die für die Tätigkeit der Vergabekammer anfallenden Kosten (Gebühren und Auslagen) zu tragen.

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IBRRS 2006, 4501
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Unter"-Unterkriterien bei Neubewertung

VK Sachsen, Beschluss vom 14.12.2005 - 1/SVK/142-05

1. Einem Auftraggeber ist es gestattet, „Unterkriterien der Unterkriterien“ zu bilden.

2. Wird als „Unter“-Unterkriterium ein nicht nachvollziehbares Kriterium benutzt, das für einen objektiven Betrachter nicht nachvollzogen werden kann, ist das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB, im Zusammenhang mit § 18 VOF, verletzt.

3. Wird dem Auftraggeber eine Neubewertung aufgegeben, können weitere „Unter“-Unterkriterien gebildet werden, soweit sie sachlich auch tatsächlich unter das bekannt gemachte Unterkriterium subsumierbar sind und nicht gegen das Transparenzgebot, das Gleichbehandlungsgebot oder das Willkürverbot verstoßen.

4. Wird im Rahmen einer Neubewertung ein Unterkriterium nicht unmittelbar neu definiert und ausgewiesen, kann ein Hinzufügen von Fußnoten den Anforderungen an die Neubewertung Rechnung getragen werden, wenn die Fußnoten einer Einführung von „Unter“-Unterkriterien gleichwertig sind.

5. Die Ordnungsvorschrift des § 16 Abs. 3 VOF eröffnet zwar ein Wahlrecht, aber zugleich auch eine Verpflichtung vorgibt, alle Auftragskriterien, deren Anwendung vorgesehen ist, anzugeben. Mit Angabe von Auftragskriterien tritt eine Selbstbindung der Auftraggeberin ein. Nach diesem Zeitpunkt ist es vergaberechtswidrig, ein als Auftragskriterium angekündigtes Merkmal wieder fallen zu lassen (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 05.09.2005, Az: 1/SVK/104-05).

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IBRRS 2006, 4500
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Gleichbehandlung im Falle von Angebotsmängeln!

VK Sachsen, Beschluss vom 09.11.2006 - 1/SVK/095-06

1. Von einem gleichwertigen Mangel in Auslegung der Entscheidung des BGH (Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06) ist dann auszugehen, wenn das Angebot des Bieters auf der gleichen Wertungsstufe auszuschließen ist. Eine Vergabestelle hat in Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes auf jeder Wertungsstufe den gleichen Maßstab an die Wertung der abgegeben Angebote zu legen. Dies stützt auch die Tatsache, dass unterschiedliche Wertungsstufen auch einen unterschiedlichen Maßstab der Bewertung erfordern.*)

2. Ein gleichwertiger Mangel liegt im Umkehrschluss auch dann vor, wenn das Angebot des sich auf die Gleichbehandlung berufenen Bieters auf einer späteren Wertungsstufe auszuschließen ist, Angebote andere Bieter hingegen bereits auf einer vorherigen Wertungsstufe auszuschließen sind. Insofern ist der Begriff gleichwertig als "mindestens" gleichwertig zu definieren.*)

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IBRRS 2006, 4492
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vergaberecht - Höhe des Schadenersatzes wegen Submissionsabsprachen

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.11.2006 - 11 U 53/03 (Kart)

Zum Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz wegen Submissionsabsprachen.*)

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IBRRS 2006, 4730
VergabeVergabe
Beigeladener erhält seine Kosten nicht erstattet!

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2006 - 1 Verg 7/06

Eine Erstattung der der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen außergerichtlichen Kosten findet in Rheinland-Pfalz nicht statt.

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IBRRS 2006, 4507
VergabeVergabe
Unterkostenangebot darf nicht bezuschlagt werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 27.11.2006 - Z3-3-3194-1-33-10/06

1. Gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A darf auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverständnis zur Leistung stehen, der Zuschlag nicht erteilt werden.*)

2. Erscheinen Angebote im Verhältnis zu der zu erbringen Leistung ungewöhnlich niedrig, so überprüft der Auftraggeber vor der Vergabe des Auftrags die Einzelposten dieser Angebote. Zu diesem Zweck verlangt er vom Bieter die erforderlichen Belege und berücksichtigt bei der Vergabe das Ergebnis dieser Überprüfung (§ 25 Nr. 2 Abs.2 VOL/A). Abzustellen ist hierbei nicht auf einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses, sondern auf die Endsumme des Angebots. Der Auftraggeber ist aber trotzdem dazu berechtigt und auch verpflichtet, die Preise für einzelne Leistungspositionen zu prüfen.*)

3. Macht ein Bieter keine, nur pauschale oder keine plausiblen Erklärungen für sein Angebot, ist der Nachweis des Vorliegens eines angemessenen Angebotspreises nicht erbracht und das Angebot nicht in die vierte Wertungsstufe mit einzubeziehen.*)

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IBRRS 2006, 4489
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Missverhältnis Preis/Leistung: Niedriger Preis allein genügt nicht!

VK Brandenburg, Beschluss vom 10.11.2006 - 2 VK 44/06

1. Ein „offenbares Missverhältnis“ zwischen Preis und Leistung i.S.v. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist dann gegeben, wenn der Preis von den Erfahrungswerten wettbewerblicher Preisbildung so grob abweicht, dass dies sofort ins Auge fällt (VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Mai 2005 - VK 8/05).

2. Ein offenbares Missverhältnis von Preis und Leistung kann nicht allein aus einem möglicherweise im Verhältnis zu den übrigen Bietern sehr niedrigen Preis für eine Leistung geschlossen werden. Dieser kann an besonderen Umständen liegen, die dem Bieter eine von der Vollkostenkalkulation anderer Bieter abweichende, gelegentlich auch deutlich günstigere Kalkulation erlauben. Dies gilt selbst für extreme Abweichungen eines Angebotes vom nächstgünstigsten. Eine über die Nachprüfungspflicht der Vergabestelle hinausreichende Indizwirkung besteht nicht.

3. Zwar hat der Auftraggeber als Antragsteller eines Nachprüfungsantrags grundsätzlich Recht, dass das wirtschaftlichste Angebot auch unter Berücksichtigung anderer Kriterien als des Preises - Qualität, technischer Wert, Kundendienst etc. – zu werten. Solche Kriterien müssen dann aber explizit in den Verdingungsunterlagen genannt werden.

4. Werden derartige Kriterien nicht angeführt, kann das wirtschaftlichste Angebot ohne Verstoß gegen das Vergaberecht auch nur unter Berücksichtigung des Preises ermittelt werden.

5. Bestätigt sich der Anfangsverdacht für eine zunächst „ins Blaue“ erhobene Rüge, so muss die Vergabekammer in Anwendung des Untersuchungsgrundsatzes des § 110 Abs. 1 GWB den Sachverhalt aufklären, d.h. den Antrag als zulässig annehmen und prüfen, auch wenn sich später dessen Unbegründetheit herausstellt. Eine Zurückweisung des Nachprüfungsantrages in Kenntnis eines möglichen Verstoßes gegen das Vergaberecht zulasten eines Bieters stellte eine unzulässige Verkürzung von dessen Rechtsposition dar.

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IBRRS 2006, 4488
VergabeVergabe
, nicht öffentlicher Dienstleistungs- und Lieferauftrag!

VK Lüneburg, Beschluss vom 30.06.2006 - VgK-12/2006

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 4482
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Antragsbefugnis trotz zwingenden Ausschlussgrundes?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.11.2006 - VK 2-LVwA LSA 33/06

1. Die Antragsbefugnis fehlt, wenn auch der antragstellende Bieter genau aus den Gründen zwingend ausgeschlossen werden muss, die er gerade rügen möchte.

2. Fehlt ein geforderter Nachweis zur Haftpflichtversicherungsdeckung, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.

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IBRRS 2006, 4481
VergabeVergabe
Rügeerfordernis

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.10.2006 - VK 2-LvwA LSA 32/06

1. Führt der Auftraggeber rechtswidrig kein Vergabeverfahren durch, sondern will den Auftrag andersweitig vergeben und ist der potenzielle Bieter hierüber unterrichtet, so muss er auch in einem solchen Fall erst gegenüber dem Auftraggeber diese Vorgehensweise rügen, bevor er einen Nachprüfungsantrag stellen kann.

2. Die Rüge hat im Regelfall innerhalb von ein bis fünf Tagen nach Kenntniserlangung zu erfolgen. Eine Rügefrist von zwei Wochen wird dem Unternehmen nur dann zugebilligt, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und Rechtslage erschwert wird.

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IBRRS 2006, 4480
VergabeVergabe
Kostentragungspflicht nach Erledigung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.11.2006 - VK 2-LVwA LSA 31/06

1. Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag zurück, so hat er die Kosten zu tragen.

2. Eine Ermäßigung der Gebühr auf ein Zehntel nach § 128 Abs. 2 Satz 2 GWB scheidet aus, wenn der Antrag erst kurz vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen wird.

3. Im Falle der Antragsrücknahme findet keine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Vergabestelle oder der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer statt.

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IBRRS 2006, 4479
VergabeVergabe
Vergütung für Vergabenachprüfungsverfahren

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.08.2006 - VK 2-LVwA LSA 07/06

Zu Frage der angemessenen Vergütung eines Rechtsanwalts in einem Vergabenachprüfungsverfahren.

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IBRRS 2006, 4475
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieterzuverlässigkeit: Einzelfallentscheidung!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.09.2006 - 2 VK 34/06

1. Vergibt der Auftraggeber einen Generalplanervertrag und die örtliche Bauüberwachung/Bauoberleitung getrennt voneinander, kann der Generalplaner nicht zugleich Bauüberwacher/Bauoberleiter sein. Der Generalplaner ist bei der Vergabe der Bauüberwachung/Bauoberleitung wegen der bestehenden Interessenkollision als ungeeignet auszuschließen.

2. Der öffentliche Auftraggeber hat die Verpflichtung, stets dafür zu sorgen, dass ein echter, unverfälschter Wettbewerb hergestellt wird und erhalten bleibt. Dem steht entgegen, dass ein vorbefasster Bieter aufgrund seiner Vorkenntnisse ein Angebot abgeben kann, wie es anderen Mitbewerbern nicht möglich ist.

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IBRRS 2006, 4474
VergabeVergabe
Sich-Verschließen vor Verstoß: Rügeverpflichtung entsteht dennoch!

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.07.2006 - 1 VK 27/06

1. Die Regel, dass eine Rügeobliegenheit nur dann bestehen kann, wo ein Vergabefehler dem Antragsteller positiv bekannt ist und zudem seine laienhafte rechtliche Beurteilung den Schluss auf eine Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen rechtfertigen, findet eine Ausnahme in Fällen, in denen der Kenntnisstand des Antragstellers einen solchen Grad erreicht hat, dass seine (behauptete) Unkenntnis vom Vergaberechtsverstoß nur als ein mutwilliges Sich-Verschließen vor dem Erkennen dieses Rechtsverstoßes gewertet werden kann.

2. Lassen die objektiven Tatsachen eines Falles bei lebensnaher Beurteilung nur den Schluss zu, dass der Antragsteller den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß zu einem bestimmten (früheren) Zeitpunkt erkannt oder sich mutwillig der Erkenntnis verschlossen hat, so obliegt es ihm, dies zu entkräften.

3. Bleibt bei eindeutig für Kenntnis sprechender Faktenlage offen, ob die von der Antragstellerin dagegen vorgebrachten Tatsachen zutreffen oder nicht, ist beim Rügepräklusion anzunehmen.

4. Eine vorsorgliche Rüge, die aufschiebend bedingt eine noch gar nicht vollzogene Vergabemaßnahme beanstandet, geht von vornherein ins Leere.

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IBRRS 2006, 4459
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch mündliche Äußerung kann als Rüge gelten

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.09.2006 - 1 VK LVwA 28/06

1. Auch eine mündliche Äußerung kann als Rüge gewertet werden, vor allem wenn der Vertrag des Bieters vom Auftraggeber unwidersprochen bleibt.

2. Dem Nebenangebot sind die in den Mindestbedingungen formulierten Angaben zur Prüfung der Gleichwertigkeit beizufügen. Der Auftraggeber darf sich auf die bloßen Beteuerungen des Bieters hinsichtlich der nach dessen Meinung gegebener Gleichwertigkeit nicht verlassen, vielmehr hat er die Pflicht zur eigenständigen Prüfung der Gleichwertigkeit.

3. Eine Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Informationsschreibens gemäß § 13 VgV kann nicht mehr stattfinden, wenn dieses erst nach dem regelmäßigen Geschäftsschluss beim Bieter eingeht.

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IBRRS 2006, 4442
VergabeVergabe
Keine Kostenerstattung für Antragsgegner bei Antragsrücknahme

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.10.2006 - 1 VK LVwA 14/06

Bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrages besteht kein Kostenerstattungsanspruch des Antragsgegners.

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IBRRS 2006, 4441
VergabeVergabe
Auswärtiger Anwalt für Vergabeverfahren: Kostenerstattung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.09.2006 - 1 VK LVwA 08/06

1. Bei Inanspruchnahme eines auswärtigen Anwalts werden nur die fiktiven, nicht darüber hinausgehende Reisekosten ersetzt.

2. Das Verfahren vor der Vergabekammer mag zwar gerichtsähnlich ausgestaltet sein, stellt aber dennoch ein Verwaltungsverfahren dar, welches nach § 114 Abs. 3 Satz 1 GWB mit dem Erlass eines Verwaltungsaktes endet. Die anwaltliche Vertretung im Verfahren vor der Vergabekammer gehört daher richtigerweise zu den außergerichtlichen Tätigkeiten einschließlich der Vertretung in Verwaltungsverfahren, deren Vergütung in Teil 2 des VV geregelt ist.

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IBRRS 2006, 4440
VergabeVergabe
Rücknahme von Nachprüfungsantrag: Keine Kostenerstattung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.09.2006 - 1 VK LVwA 07/06

Bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrages besteht kein Kostenerstattungsanspruch des Antragsgegners, zumal § 128 GWB nur Fälle des Obsiegens oder Unterliegens regelt.

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IBRRS 2006, 4438
VergabeVergabe
Kostenfestsetzung durch Vergabekammer: Keine Vorfeldkosten!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.10.2006 - 1 VK LVwA 04/05

Gemäß § 128 Abs. 4 GWB i.V.m. § 80 VwVfG gehört es zum Aufgabenbereich der Vergabekammern, über die Festsetzung der Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung bzw. der notwendigen Rechtsverteidigung auf Antrag eines Beteiligten zu befinden. Dabei geht es jedoch ausschließlich um die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Nachprüfungsverfahren angefallen sind. Im Vorfeld eines derartigen Nachprüfungsverfahrens entstandene Kosten können durch die Vergabekammern hingegen nicht festgesetzt werden.

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IBRRS 2006, 4419
VergabeVergabe
Bestimmung des Gegenstandswertes

VK Sachsen, Beschluss vom 17.11.2006 - 1/SVK/128-04

1. Der Gegenstandswert eines Nachprüfungsverfahrens ist mit 5% der Brutto-Auftrags- oder Angebotssumme anzunehmen.

2. Maßgeblich für die Berechnung des Gegenstandswertes ist das Interesse des Antragstellers am Auftrag.

3. Wird das Einsammeln und Verwerten von Abfall ausgeschrieben, wobei der Unternehmer lediglich durch die Verwertung einen Erlös erzielt, bestimmt sich der Gegenstandswert aus dem Verwertungserlös abzüglich der an den Auftraggeber zu zahlenden Vergütung.

4. Zu der Frage, welcher Gebührensatz des Rechtsanwalts für ein Vergabeverfahren angemessen ist.

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IBRRS 2006, 4418
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch die Vergabe durch Private kann dem Vergaberecht unterliegen!

VK Bund, Beschluss vom 08.06.2006 - VK 2-114/05

Eine Person des privaten Rechts, die einen Beschaffungsvorgang ausschreibt, kann mittelbare Stellvertreterin der öffentlichen Hand sein, wenn der Zweck der Beschaffung im öffentlichen Interesse liegt und die Person für Rechnung des Staates handelt. Die Beschaffung ist dem Staat als öffentlichem Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 1 GWB zuzurechnen. Die Normen des vierten Teils des GWB sind einzuhalten.

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