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Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 4416
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann muss die falsche Vergabeart gerügt werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2006 - Verg 35/06

1. Verträge über die Wartung und Instandsetzung sind hinsichtlich des Bauleistungsanteils genau abzugrenzen.

2. Allein die Tatsache, dass der Instandsetzungsanteil ca. 25% beträgt, rechtfertigt nicht die Annahme, dass die VOB/A Anwendung findet.

3. Wenn der Auftrag neben Dienstleistungen Bauleistungen umfasst, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind, findet die VOL/A Anwendung.

4. Die falsche Vergabeart unterliegt überhaupt nur dann der Rügeobliegenheit, wenn sie aus der Vergabebekanntmachung erkannt werden konnte.

5. Die Kenntnis der falschen Vergabeart setzt erst mit Hinzuziehung juristischen Sachverstandes ein.

6. Die geforderten Eignungsnachweise sind in der Vergabebekanntmachung anzugeben.

7. Die Forderung eines bereits länger als zwei Jahre gültigen QM-Zertifikates ist unzulässig.

8. Der Ausschluss eines Angebots, trotz eines individuell gesetzten Vertrauenstatbestandes, ist nicht vergaberechtskonform.




IBRRS 2006, 4412
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausnahme vom Gebot der Produktneutralität

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.11.2006 - VK-SH 25/06

1. Ob die Voraussetzungen des als Ausnahmetatbestand eng auszulegenden § 100 Abs. 2 lit. d) GWB vorliegen, ist durch die Vergabekammer von Amts wegen zu prüfen.*)

2. Auch für eine zulässige Beanstandung der gewählten Verfahrensart fehlt die Antragsbefugnis, wenn der Antragsteller nicht darlegen kann, dass ihm durch diesen Umstand ein Schaden i.S.v. § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB entstanden ist oder zu entstehen droht.*)

3. Es ist grundsätzlich allein Sache der Vergabestelle zu entscheiden, welche Leistung sie ausschreibt; sie ist auch nicht verpflichtet, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer leistungs- und angebotsfähig sind. Die Vergabestelle ist auch nicht berechtigt und schon gar nicht verpflichtet, unabhängig von der konkreten Ausschreibung bestehende Wettbewerbsvorteile und -nachteile potentieller Bieter durch die Gestaltung der Vergabeunterlagen "auszugleichen".*)

4. Vom Gebot der Produktneutralität darf dann abgewichen werden, wenn dies ausnahmsweise durch die Art der geforderten Leistung gerechtfertigt ist; zu einer solchen Rechtfertigung bedarf es dann objektiver, in der Sache selbst liegender Gründe, die sich zum Beispiel aus der besonderen Aufgabenstellung des Auftraggebers, aus technischen oder gestalterischen Anforderungen oder auch aus der Nutzung der Sache ergeben können.*)

5. Die Eignung eines Bieters kann - auch im Rahmen des § 7a Nr. 3 VOL/A - grundsätzlich nur im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilt werden, für die der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist, welcher von den Nachprüfungsinstanzen nur begrenzt überprüft werden kann.*)

6. Hinsichtlich des Nachweises seiner Eignung obliegt die Darlegungspflicht dem Bieter. Mangelnde Nachweise bzw. Erklärungen des Bieters können den Auftraggeber insoweit nicht in Beweisnot bringen.*)

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IBRRS 2006, 4403
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorlage eigener Bedingungen: Ausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 26.10.2006 - 21.VK-3194-32/06

1. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. d VOL/A sind Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen vorgenommen worden sind, zwingend auszuschließen (hier: Vorlage von eigenen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen mit dem Angebot).*)

2. Nach § 25 Nr. 3 VOL/A ist der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Der Beurteilungsspielraum des Auftraggebers ist einer nachträglichen Kontrolle durch die Vergabekammer nur eingeschränkt zugänglich. Es kann nur überprüft werden, ob die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten worden sind.*)

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IBRRS 2006, 4391
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann liegt eine unzulässige Doppelbewerbung vor?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2006 - Verg 23/06

1. Liegen neben einer Unternehmensverbindung im Sinne von §§ 17, 18 AktG, § 36 Abs. 2 GWB, auch personelle, räumliche und infrastrukturelle Verflechtungen sowie Übereinstimmungen bei den abgegebenen Angeboten vor, sind die Angebote der betroffenen Bieter wegen unzulässiger Doppelbewerbung auszuschließen.

2. Die Bieter müssen bereits mit Angebotsabgabe nachweisen, dass und aufgrund welcher besonderen Vorkehrungen der Geheimwettbewerb bei der Angebotserstellung gewährleistet war, denn die Vergabestelle ist zu Aufklärungsmaßnahmen zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet.

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IBRRS 2006, 4390
VergabeVergabe
Rücknahme des Nachprüfungsantrags ohne Zustimmung aller Beteiligten

VK Thüringen, Beschluss vom 15.06.2006 - 360-4002.20-006/06-ESA-S

1. Trotz seiner gerichtsähnlichen Ausgestaltung handelt es sich bei dem Verfahren vor der Vergabekammer um ein Verwaltungsverfahren. Daher ist es nicht sachwidrig, das Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden, auch wenn sich insoweit Unterschiede zum prozessualen Streitverfahren ergeben.

2. Ein Nachprüfungsantrag kann gemäß § 22 ThürVwVfG bis zum Ende der mündlichen Verhandlung ohne Zustimmung der sonstigen Beteiligten zurückgenommen werden.

3. Im Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer des Freistaates Thüringen kommt im Falle der Rücknahme des Antrags auf Durchführung des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 128 Abs. 4 S. 2 und 3 GWB, § 80 Abs. 1 Satz 6 ThürVwVfG grundsätzlich auch ein Anspruch der Vergabestelle auf Erstattung ihrer Auslagen gegen die Antragsteller in Betracht.

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IBRRS 2006, 4389
VergabeVergabe
Kostenrechtliche Behandlung mehrerer Auftraggeber

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.05.2006 - Verg 79/04

1. Die anwaltliche Verfahrensgebühr für das Verfahren über einen Antrag nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB (Nr. 3300 VV zum RVG) und die Verfahrensgebühr für das Beschwerdeverfahren (Nr. 3200 VV) sind nicht aufeinander anzurechnen (Abweichung von KG, Beschl. v. 14.2.2005 - 2 Verg 13/04, VergabeR 2005, 402 und des BayObLG, Beschl. v. 19.1.2006 - Verg 22/04).*)

2. Bündeln mehrere Auftraggeber ihren Beschaffungsbedarf und schließen sie sich für die Dauer und die Durchführung des Vergabeverfahrens zu einer Auftraggebergemeinschaft zusammen, sind sie kostenrechtlich wie ein Auftraggeber zu behandeln. Eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV zum RVG ist in solchen Fällen ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2006, 4388
VergabeVergabe
Kreishandwerkerschaften sind nicht vom Wettbewerb ausgeschlossen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2006 - Verg 16/06

Nach § 7 Nr. 6 VOL/A sind von einem Ausschluss nur solche Einrichtungen betroffen, die - unmittelbar oder mittelbar - in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft stehen. Kreishandwerkerschaften i.S.d. §§ 86 ff. HandwO und deren Berufsbildungseinrichtungen unterliegen keiner derartigen Trägerschaft.

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IBRRS 2006, 4387
VergabeVergabe
Auslegung der Bekanntmachung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2006 - Verg 14/06

1. Für die Auslegung einer Bekanntmachung (ebenso wie für Auslegung von Vergabe- und Verdingungsunterlagen) gilt nach ständiger Rechtsprechung ein objektivierter Maßstab: maßgebend ist die Sicht eines vernünftigen, mit öffentlichen Vergaben vertrauten Bieters.

2. Für die Auslegung der Bekanntmachung ist unerheblich, welchen Inhalt die später den Bietern übersandten Verdingungsunterlagen hatten; auslegungsrelevant sind nur solche die Umstände, die bis zur Veröffentlichung gegeben waren.

3. Schreibt der Auftraggeber einen Abschleppvertrag für mindestens 36 Monate aus und fordert er entsprechende Eignungsnachweise (Angabe des Betriebs- und Verwahrgeländes und als Verfügbarkeitsnachweis die Vorlage eines Grundbuchauszugs oder Mietvertrags sowie die Erlaubnis nach § 3 GüKG), so müssen die Nachweise auch ohne besondere Erwähnung den gesamten Vertragszeitraum abdecken.

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IBRRS 2006, 4386
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen Übernahme der Mischkalkulation eines Nachunternehmers

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2006 - Verg 19/06

1. Das Erfordernis, jeden in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Preis so wie gefordert vollständig mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung verlangt wird, soll die Vergleichbarkeit der Angebote auf transparenter und alle Bieter gleich behandelnder Grundlage sicherstellen. Fehlen Preisangaben oder sind gemachte Preisangaben unzutreffend, hat der öffentliche Auftraggeber kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe, sondern ist gezwungen, das betreffende Angebot von der Wertung auszunehmen.

2. Ein Bieter, der eine Mischkalkulation und damit unzutreffende Preisangaben des Nachunternehmers unberichtigt übernimmt, macht diese zum Gegenstand seines Angebots; dies jedenfalls dann, wenn die Nachunternehmerleistungen im Angebotsblankett nach den Positionen des Leistungsverzeichnisses aufgegliedert werden. Die Angebotspreise sind in diesen Fällen unvollständig und unzutreffend, mit der Folge, dass das Angebot einem zwingenden Wertungsausschluss unterliegt.

3. Ist das Angebot des Antragstellers von der Wertung auszuschließen, kann der weitere Fortgang des Vergabeverfahrens grundsätzlich weder seine Interessen berühren, noch kann der Antragsteller durch eine etwaige Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein.

4. Das Gebot, die Bieter gleich zu behandeln (§ 97 Abs. 2 GWB), verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben oder einem gleichartigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen.




IBRRS 2006, 4385
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Betrieb einer Feuerbestattungsanlage als Dienstleistungskonzession

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2006 - Verg 12/06

1. Erwirbt ein Unternehmen von einer Kommune ein Grundstück und verpflichtet sich der Erwerber, auf dem Grundstück eine in seinem Eigentum stehende Feuerbestattungsanlage zu bauen und zu betreiben, handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession.

2. Eine Dienstleistungskonzession unterfällt gemäß Art. 17 der Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge nicht dieser Richtlinie und damit auch nicht dem Vergaberecht des GWB, denn dessen Anwendungsbereich geht nicht über den der einschlägigen europäischen Richtlinie hinaus.

3. Dienstleistungskonzessionen unterliegen den Grundregeln des EG-Vertrages (u.a. Gleichbehandlungsgrundsatz und Verbot der Diskriminierung). Die Einhaltung dieser Grundregeln kann im Sekundärrechtsschutz überprüft werden.

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IBRRS 2006, 4503
VergabeVergabe
Dienstleistungsauftrag „Neustrukturierung des Krankenhauses … - Objektplanung“

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.2006 - 1 VK 52/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 4382
VergabeVergabe
Rechtzeitigkeit der Rüge

VK Bremen, Beschluss vom 31.05.2006 - VK 2/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 4381
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gleichwertigkeit bestimmt sich nach funktionaler Betrachtungsweise

VK Bremen, Beschluss vom 15.11.2006 - VK 2/06

Ob Gleichwertigkeit vorliegt, ist anhand der allgemeinen Leistungsbeschreibung und der Tauglichkeit des Alternativprodukts zu dem von der Vergabestelle vorgesehenen Gebrauch zu ermitteln. Maßgebend ist eine funktionale und nicht formale Betrachtungsweise, da ansonsten fast nie Gleichwertigkeit vorliegen und faktisch ein Zwang zur Verwendung bestimmter Produkte entstehen würde. Erfüllt ein Alternativprodukt solche Merkmale des in der Leistungsbeschreibung genannten Produkts nicht, die für den geplanten Einsatz nicht von Relevanz sind, so ist es gleichwertig.

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IBRRS 2006, 4380
VergabeVergabe
Öffentliche Rundfunkanstalten sind öffentliche Auftraggeber

VK Bremen, Beschluss vom 01.02.2006 - VK 1/06

1. Öffentliche Rundfunkanstalten sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB.

2. Stellt ein Bieter die Zuschlagsfähigkeit seines Angebots zur Überprüfung, so kann ihm der Zugang zum Nachprüfungsverfahren nicht mit der Begründung verwehrt werden, sein Angebot sei aus anderen als den von ihm zur Überprüfung gestellten Gründen auszuscheiden gewesen.

3. Fordert der Auftraggeber freie Farbtonwahl bei der Lieferung der Heizkörper und bietet der Bieter lediglich weiße Heizkörper an, die nachträglich den gewünschten Farbton erhalten könnten, so ist dieses Angebot wegen fehlender Eindeutigkeit zwingend auszuschließen, sofern sich dem Angebot nicht entnehmen lässt, ob und ggf. wie sich die nachträgliche Änderung des Farbtons preislich niederschlagen kann.

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IBRRS 2006, 4379
VergabeVergabe
Zwingender Ausschlussgrund: Beachtlich bis Abschluss des Verfahrens

VK Bremen, Beschluss vom 12.10.2006 - VK 04/06

1. Ein zwingender Ausschlussgrund ist vom Auftraggeber bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens - d.h. bis zur rechtswirksamen Zuschlagserteilung - zu beachten. Selbst wenn der Auftraggeber zunächst die Eignung des betreffenden Bieters bejaht und das Angebot zu Unrecht in die engere Wahl für den Zuschlag genommen hatte, ist das Vertrauen auf dieses vergaberechtswidrige Verhalten des Auftraggebers rechtlich nicht schützenswert.

2. Fehlen in der Leistungsbeschreibung geforderte Angaben, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.

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IBRRS 2006, 4378
VergabeVergabe
Mutmaßungen rechtfertigen keine Rügeobliegenheit

OLG Bremen, Beschluss vom 31.07.2006 - Verg 2/2006

Reine Mutmaßungen rechtfertigen noch keine Rügeobliegenheit.

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IBRRS 2006, 4349
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignung eines Generalübernehmers

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2006 - Verg 18/06

Gemäß § 4 Abs. 4 VgV kann sich ein Auftragnehmer bei der Erfüllung der Leistung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Für die Zeit vor Geltung der Richtlinie 2004/18/EG ist die Vorschrift im Lichte der zur Richtlinie 92/50/EG ergangenen EuGH-Rechtsprechung dahin auszulegen, dass ein Bieter wegen der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf verbundene Unternehmen verweisen kann. Ein im Streitfall weder bestimmter noch bestimmbarer "Kern" an eigener Leistungsfähigkeit darf nicht gefordert werden.

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IBRRS 2006, 4347
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Typenbezeichnung: Ausschluss

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.11.2006 - 21.VK-3194-33/06

1. Die Antragstellerin kann das Versäumen ihrer Rügeobliegenheit (§ 107 Abs. 3 GWB) nicht durch urlaubsbedingte Abwesenheit der zuständigen Person rechtfertigen.*)

2. Ein Angebot ist gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A von der Wertung zwingend auszuschließen, wenn verlangte Typenbezeichnungen fehlen.*)

3. Nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A darf der Auftraggeber mit den Bietern Verhandlungen führen, um Zweifel über das Angebot zu beheben. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben, so kann sein Angebot unberücksichtigt bleiben ( § 24 Nr. 2 VOB/A ).*)

4. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, die von der Antragstellerin mitgeteilten Werte einer Geräteliste auf Plausibilität zu überprüfen. Es ist allein Sache des Bieters, seine Erklärungen auf Schreibfehler zu kontrollieren. Aus Gründen des nach § 97 Abs. 2 GWB festgelegten Gleichbehandlungsgrundsatzes kann ein Schreibfehler im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens nicht mehr korrigiert werden.*)

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IBRRS 2006, 4346
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachträgliche Veränderung der Mengenansätze

VK Nordbayern, Beschluss vom 11.10.2006 - 21.VK-3194-31/06

1. Der Vergabestelle ist es verwehrt, nach der Angebotsfrist eine Veränderung der Mengenansätze des Leistungsverzeichnisses vorzunehmen. Dies käme einer unstatthaften Änderung der Angebote i.S.d. § 24 Nr. 3 VOB/A gleich. Für eine nachträgliche Änderung der Mengenansätze und eine sich darauf stützende Angebotswertung lässt die VOB keinen Raum. Nur für die im Leistungsverzeichnis angesetzten Mengen liegen gültige Angebote vor. Die Bieter können darauf vertrauen, dass die Angebotswertung mit diesen Mengenansätzen durchgeführt wird und konnten ihre Preiskalkulation darauf aufbauen. Jedes nachträgliche Abweichen vom Leistungsverzeichnis würde dem Wettbewerbs- und Transparenzgrundsatz nach § 97 Abs. 1 GWB zuwiderlaufen.*)

2. Bedarfspositionen sind zwingend zu berücksichtigen, wenn ihre Wertung in der Angebotsaufforderung festgelegt wurde. Ist die grundsätzliche Wertung der Bedarfspositionen aus der Angebotsaufforderung ersichtlich, ist die Vergabestelle an diese Vorgabe gebunden.*)

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IBRRS 2006, 4345
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Geforderte Nachweise fehlen: Zwingender Ausschluss

OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2006 - WVerg 15/06

1. Gemäß § 7 Nr. 4 VOL/A zulässigerweise geforderte, aber mit dem Angebot nicht abgegebene Nachweise zur Zuverlässigkeit eines Bieters führen dazu, dass dieses Angebot von der Wertung zwingend auszuschliessen ist, ohne dass es darauf ankommt, ob der Auftraggeber sich insoweit ein Ausschlussermessen vorbehalten oder sich, gleich in welchem Stadium der Wertung, auf diesen Ausschlussgrund berufen hat.*)

2. Ein dem Auftraggeber nach dem Wortlaut von § 25 Nr. 1 Abs. 2a VOL/A zustehendes Ausschlussermessen wird jedenfalls dann regelmäßig auf Null reduziert sein, wenn Erklärungsdefizite eines Angebots für die Position eines Bieters im Wettbewerb von Belang sind.*)

3. Die Rechtskraft einer Vergabenachprüfungsentscheidung, die als Vorfrage das Angebot des damaligen Antragstellers als vollständig behandelt hat, steht der nachträglichen Feststellung der Unvollständigkeit dieses Angebots nicht entgegen.*)

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IBRRS 2006, 4331
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind öffentliche Auftraggeber

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2006 - Verg 13/06

Auch eine mittelbare Finanzierung ist eine "Finanzierung durch den Staat" im Sinne des Art. 1 Abs. 9, 2. Unterabsatz, lit. c), 1. Alternative der Richtlinie 2004/18/EG (Vorlage an den EuGH).

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IBRRS 2006, 4330
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren auf Basis unvollständiger Angebote

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2006 - Verg 21/06

Hebt der öffentliche Aufraggeber ein Offenes Verfahren auf, weil keines der Angebote den Ausschreibunsgbedingunegnentsprechen, so kann er die zum vorangegangenen Offenen Verfahren eingegangen Angebote als die (ersten) zum nachfolgenden Verhandlungsverfahren eingereichten Angebote behandeln, sofern er den Bietern diese Absicht vor Abgabe eines im Verhandlungsverfahren anzubringenden und eine erste Verhandlungsrunde eröffnenden Angebots unzweideutig bekannt gibt. Dem Erfordernis der Transparenz ist in diesem Fall genügt. Das Verhandlungsverfahren kennt nicht die Formenstrenge des Offenen Verfahrens (und auch noch des Nicht Offenen Verfahrens).

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IBRRS 2006, 4326
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOL-Verfahren: Kein zwingender Ausschluss wie in VOB-Verfahren!

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.10.2006 - VgK-26/2006

1. Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A können Angebote, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten, von der Angebotswertung ausgeschlossen werden. Es handelt sich somit um eine fakultative Ausschlussregelung. Im Gegensatz zur entsprechenden zwingenden Regelung in § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A liegt die Entscheidung über Ausschluss und Wertung eines Angebotes mit fehlenden Angaben und Erklärungen daher grundsätzlich im Ermessen des Auftraggebers.

2. Eine Ermessensreduzierung auf Null in Richtung eines Ausschlusses kommt nur ausnahmsweise in Betracht. Dies ist etwa der Fall, wenn der Auftraggeber die Folge eines zwangsläufigen Ausschlusses bei Nichterbringung der geforderten Nachweise für die Bieter unmissverständlich in den Verdingungsunterlagen zum Ausdruck gebracht hat. Andernfalls ist der Auftraggeber gehalten, fehlende Nachweise im Rahmen von Aufklärungsverhandlungen nach § 24 VOL/A nachzufordern.

3. Wird in den Ausschreibungsbedingungen verlangt, dass die Besonderen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen mit dem Angebot wieder zurückgeschickt werden, so kann dennoch das Angebot eines Bieters, der diese nicht zurückschickt, nicht ausgeschlossen werden, wenn der Bieter durch seine Unterschrift diese Vertragsbedingungen ausdrücklich als Vertragsbestandteile akzeptiert. In diesem Falle können die entsprechenden Formularvordrucke nachgefordert werden, weil keine Manipulationsmöglichkeiten zu Gunsten des Bieters bestehen.




IBRRS 2006, 4324
VergabeVergabe
Überprüfung der Aufhebung eines Offenen Verfahrens

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.10.2006 - 21.VK-3194-28/06

Die Aufhebung eines Offenen Verfahrens ist nach Beschluss des BGH v. 18.02.2003 - X ZB 43/02 aufgrund der Erweiterung des Primärrechtsschutzes aus europarechtlichen Gesichtspunkten überprüfbar.*)

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IBRRS 2006, 4319
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufklärung eines unklaren Angebotes

OLG Köln, Urteil vom 16.12.1999 - 7 U 27/99

Ist eine Ausschreibung unklar und legt ein Bieter sie vertretbar anders aus als vom Ausschreibenden beabsichtigt, ist der Ausschreibende zu einer Unterrichtung über den genauen Inhalt des Angebotes verpflichtet.

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IBRRS 2006, 4317
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatzanspruch wegen unklarer Leistungsbeschreibung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 22.03.2006 - 4 U 94/05

1. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A, nach dem auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Gesamtpreis der Zuschlag nicht erteilt werden darf, ist nicht bieterschützend.

2. Die Aufklärung über die Ermittlung einzelner Einheitspreise nach § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A dient dem Schutz des Bieters.

3. Schadensersatzansprüche einer Baufirma wegen unklarer Leistungsbeschreibung setzen u. a. eine Pflichtverletzung des Bauherrn und den Nachweis der Firma voraus, dass ihr gerade dadurch ein Schaden entstanden ist.

4. Konkret formulierte Leistungspositionen gehen allgemein gehaltenen Hinweisen auf DIN-Vorschriften in den Vorbemerkungen vor.

5. Weisen einzelne Positionen eine Gerüststandzeit von mehreren Wochen aus, gilt diese auch für eine für den gleichen Zeitraum notwendige Leistung, für die eine Zeitangabe offensichtlich übersehen wurde.




IBRRS 2006, 4316
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Negative Abgrenzung reicht als Mindestbedingungen für Nebenagebote

VK Arnsberg, Beschluss vom 13.06.2006 - VK 15/06

Mindestkriterien für Nebenangebote können auch negativ abgegrenzt sein.*)

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IBRRS 2006, 4722
VergabeVergabe
Wer ist der richtige Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2006 - VK-44/2006

1. Auch wenn sich der Auftraggeber bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens der Hilfe eines Dritten bedient, wird nur der Auftraggeber selbst, der letztlich auch Vertragspartner wird, vergaberechtlich verpflichtet, so dass das Nachprüfungsverfahren nur diesem gegenüber durchgeführt werden kann.*)

2. Insbesondere im Rahmen von Sanierungsarbeiten können einzelne Maßnahmen - anders als bei einem Neubau - für sich genommen eine funktionale Einheit bilden, ohne gleichzeitig mit den übrigen Erneuerungen in einem zwingenden technisch funktionalen Zusammenhang zu stehen.*)

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IBRRS 2006, 4512
VergabeVergabe
Zeitpunkt der Kenntniserlangung ungewiss: Antragsteller trägt Beweislast

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.06.2006 - 1 Verg 6/06

1. Lässt das Vorbringen des Antragstellers bei Ausklammerung objektiv unwahrer Behauptungen vernünftigerweise nur den Schluss zu, dass ihm der geltend gemachte Vergaberechtsverstoß viel früher bekannt war als behauptet, ist von einer Rügepräklusion auszugehen.*)

2. Für einen anderen, atypischen Geschehensablauf trägt der Antragsteller die Darlegungs- und Beweislast.*)

3. Allein die Tatsache, dass die Vergabestelle eine nach ihrer Vorstellung abschließende Vergabeentscheidung getroffen und vorab mitgeteilt hat, lässt die Rügepflicht nicht entfallen.*)

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IBRRS 2006, 4510
VergabeVergabe
Wann beginnt bei einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG) die Rügefrist?

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.09.2006 - 1 Verg 6/06

1. Ein Feststellungsantrag nach 114 Abs. 2 S. 2 GWB ist unzulässig, wenn schon der verfahrenseinleitende Nachprüfungsantrag nicht zulässig gewesen ist.*)

2. Für juristische Personen beginnt die Rügefrist nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB mit der Kenntnis eines Mitarbeiters, der im konkreten Vergabeverfahren befugt ist, gegenüber der Vergabestelle verbindliche Erklärungen abzugeben. Eine allgemeine Vertretungsbefugnis als Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist o.ä. ist nicht erforderlich.*)

3. Das Vorbringen eines Antragstellers, der seine Behauptungen zur Erfüllung seiner Rügeverpflichtung weniger an den Tatsachen, sondern eher an prozesstaktischen Überlegungen ausrichtet und ungeachtet aller Hinweise durch die Vergabekammer und den Senat versucht, den tatsächlichen Bearbeitungsvorgang in seinem Betrieb und den Zeitpunkt der Kenntniserlangung von dem zur Nachprüfung gestellten Vergabeverstoß zu verschleiern, ist unerheblich.*)

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IBRRS 2006, 4233
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist Rüge eines Mitglieds der Bietergemeinschaft zuzurechnen?

VK Nordbayern, Beschluss vom 12.10.2006 - 21.VK-3194-25/06

1. Die Aufhebungsentscheidung der VSt ist eine Entscheidung im Sinne von Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 lit. a der Richtlinie 89/665/EWG vom 21.12.1989 in Gestalt von Art. 41 der Richtlinie 92/50/EWG vom 18.06.1992 ("Rechtsmittelrichtlinie"), gegen die die Mitgliedstaaten primären Vergaberechtsschutz zu gewährleisten haben. In diesem Sinn sind die Vorschriften der §§ 102 ff GWB über das Nachprüfungsverfahren auszulegen.*)

2. Eine nicht ausdrücklich im Namen der Bietergemeinschaft erhobene Rüge eines einzelnen Mitglieds einer Bietergemeinschaft ist der Bietergemeinschaft zuzurechnen, wenn das Mitglied mit Erklärung der Arbeitsgemeinschaft ermächtigt wurde, als geschäftsführendes Mitglied die Arbeitsgemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten.*)

3. Die Forderung, dass die Bieter nur Angebote auf alle Lose abgeben dürfen, eine losweise Vergabe jedoch vorbehalten bleibt, stellt keinen Widerspruch dar.*)

4. Die Befürchtung, mit einem Nachprüfungsverfahren überzogen zu werden, ist kein "anderer schwerwiegender Grund" für eine Aufhebung.*)

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IBRRS 2006, 4201
VergabeVergabe
Ausschreibung der Dienstleistung der laborärztlichen Untersuchung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.09.2006 - 1 Verg 3/06

Die zumindest im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen zu erbringende Dienstleistung der laborärztlichen Untersuchung kann - trotz weitgehender Offenheit von Lösungsweg und Arbeitsergebnis im Einzelfall - so genau beschrieben werden, dass sie einer öffentlichen Ausschreibung zugänglich ist. Der Ausschluss des § 5 Satz 2 VgV findet unter diesen Voraussetzungen keine Anwendung; stattdessen muss die Vergabe laborärztlicher Untersuchungen gem. § 3 VOL/A öffentlich ausgeschrieben werden.*)

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IBRRS 2006, 4191
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtzeitige Rüge bei falscher Wahl des Vergabeverfahrens

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.10.2006 - VgK-23/2006

1. Die Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwerts ist eine Anwendungsvoraussetzung des vergaberechtlichen Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahrens und daher jederzeit von Amts wegen zu prüfen. Diese Prüfung bleibt unbeeinflusst von dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten, insbesondere davon, ob und wann diese zu den tatsächlichen Grundlagen der Schwellenwertberechnung oder zu den fachlichen und rechtlichen Fragen der Berechnung (Vorausschätzung) des voraussichtlichen Auftragswertes (Honorarsumme nach HOAI) im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB Rügen erhoben haben.

2. Steht bei einer öffentlichen Ausschreibung nach § 3 VOB/A nach Mitteilung der Submissionsergebnisse fest, dass die Angebote sämtlicher Bieter weit über den Schwellenwerten liegen, so haben spätestens ab diesem Zeitpunkt alle Bieter positive Kenntnis davon, dass der Auftraggeber gegen seine Pflicht zur Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens verstoßen hat.

3. Bei einem solchen Verstoß liegt keine schwierige Sach- oder Rechtslage vor, so dass eine Rüge innerhalb weniger Tage erfolgen muss.

4. Wird die Wahl der öffentlichen Ausschreibung nach § 3 VOB/A anstelle des gebotenen europaweiten, offenen Verfahrens nicht rechtzeitig beanstandet, erfasst die Präklusionswirkung die spätere Nichteinhaltung solcher Bestimmungen, die gerade nur bei gemeinschaftsweiter Ausschreibung einzuhalten sind. Dies gilt insbesondere für die Nichterteilung der Vorinformation nach § 13 VgV und deren Rechtsfolgen. Der dann - wie im vorliegenden Fall - nach öffentlicher Ausschreibung geschlossene Vertrag ist nicht wegen unterbliebener Vorinformation nichtig.

5. Die Vergabekammer kann gravierende Verstöße, die nicht das individuelle Interesse eines Bieters, sondern vornehmlich auch das öffentliche Interesse an einem fairen und ausschließlich wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigenden Vergabeverfahren im Wege der Amtsermittlung auch dann aufgreifen, wenn diese Verstöße nicht gerügt wurden. Solchen Verstößen darf die Kammer aber nur dann nachgehen, wenn der Nachprüfungsantrag zumindest in Teilen zulässig ist.

6. Das vergaberechtswidrige Unterlassen der Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens, das wegen Erreichens oder Überschreitens des maßgeblichen Schwellenwertes geboten ist, erfüllt nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der §§ 107, 109 GWB die Anwendungsvoraussetzungen eines Nachprüfungs- oder Beschwerdeverfahrens.

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IBRRS 2006, 4187
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergütung des RA für Beratung im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren

OLG München, Beschluss vom 16.11.2006 - Verg 14/06

1. Hat ein im Nachprüfungsverfahren tätiger Rechtsanwalt den Beteiligten bereits im Vergabeverfahren beraten, bestimmt sich die Abrechnung seiner Gebühren für das Nachprüfungsverfahren nicht nach dem reduzierten Gebührenrahmen der Nr. 2301 (bis 30.6.2006: 2401) VV RVG sondern nach Nr. 2300 (bis 30.6.2006: 2400) VV RVG.*)

2. Bei der Ausfüllung des Rahmens der Nr. 2300 RVG kann sich die Vorbefassung des Rechtsanwalts im Vergabeverfahren gebührenmindernd auswirken.*)

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IBRRS 2006, 4181
VergabeVergabe
Vergütung des RA für Beratung im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren

OLG München, Beschluss vom 13.11.2006 - Verg 13/06

1. Hat ein im Nachprüfungsverfahren tätiger Rechtsanwalt den Beteiligten bereits im Vergabeverfahren beraten, bestimmt sich die Abrechnung seiner Gebühren für das Nachprüfungsverfahren nicht nach dem reduzierten Gebührenrahmen der Nr. 2301 (bis 30.6.2006: 2401) VV RVG sondern nach Nr. 2300 (bis 30.6.2006: 2400) VV RVG.*)

2. Bei der Ausfüllung des Rahmens der Nr. 2300 RVG kann sich die Vorbefassung des Rechtsanwalts im Vergabeverfahren gebührenmindernd auswirken.*)

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IBRRS 2006, 4177
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rügefrist beginnt spätestens mit Ausarbeitung des eigenen Angebots

OLG Dresden, Beschluss vom 11.09.2006 - WVerg 13/06

1. Für die Beanstandung eines Bieters, ihm würden mit den Vergabeunterlagen Angaben abverlangt, die objektiv nicht möglich und deshalb vergabewidrig seien, beginnt die Rügefrist des § 107 Abs. 3 GWB spätestens mit dem Beginn der Ausarbeitung des eigenen Angebots, weil der Bieter jedenfalls zu diesem Zeitpunkt den aus seiner Sicht rügbedürftigen Inhalt der Ausschreibung festgestellt hat und ihn dann gegenüber dem Auftraggeber nicht mehr unbeanstandet lassen darf.*)

2. In der Abgabe eines vom Ausschreibungsinhalt abweichenden Angebots liegt nicht ohne weiteres eine durch schlüssiges Verhalten erhobene Rüge, dass die anderslautenden Vorgaben des Auftraggebers vergabewidrig seien.*)

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IBRRS 2006, 4166
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Abgelaufene Bindefrist kann nicht nachträglich verlängert werden

OLG Jena, Beschluss vom 30.10.2006 - 9 Verg 4/06

1. Nach allgemeinen zivilrechtlichen Regeln erlischt nach Ablauf der Bindefrist (§ 19 Abs. 3 VOL/A) das Angebot eines Bieters gem. §§ 146, 148 BGB und ist damit für das Ausschreibungsverfahren nicht mehr existent.*)

2. Die Wertung eines wegen Überschreitung der Bindefrist bereits erloschenen und danach erneut zum Wettbewerb eingereichten - inhaltsgleichen - Angebots ist wegen Überschreitung der Angebotsfrist (§ 18 Abs. 1 S. 1 VOL/A) grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass der verspätete Eingang auf nicht vom Bieter zu vertretenden Umständen beruht, § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. e VOL/A.*)

3. Nicht der Bietersphäre im vorgenannten Sinne zuzurechnen ist es, wenn die Vergabestelle mit gleicher Wirkung für alle Bieter und im Einvernehmen mit diesen (vgl. § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A) eine bereits abgelaufene Angebotsfrist nachträglich "verlängert", d.h. die erneute Vorlage der bereits erloschenen Angebote mit deren ursprünglichem Inhalt gestattet.*)

4. Übergeht die Vergabestelle im Rahmen der nachträglichen "Verlängerung" einer bereits abgelaufenen Angebotsfrist einen einzelnen Bieter, so ist diesem aus Gleichbehandlungsaspekten wie den übrigen Bewerbern die erneute Vorlage seines (erloschenen) ursprünglichen Angebots gestattet.*)

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IBRRS 2006, 4152
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschreibungsunterlagen nur gegen Geld?

VK Lüneburg, Beschluss vom 17.10.2006 - VgK-25/2006

Im Teilnahmeverfahren nach der VOF ist es nicht zulässig, die Abgabe der Ausschreibungsunterlagen an die interessierten Bewerber von einer Kostenerstattung abhängig zu machen.

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IBRRS 2006, 4151
VergabeVergabe
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen Eignung nachweisen!

VK Sachsen, Beschluss vom 20.09.2006 - 1/SVK/085-06

1. Hinsichtlich der Eignung der Bewerber im Sinne des § 2 Nr. 2 VOL/A gilt, das jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Voraussetzungen erfüllen muss. Gemäß § 7 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A sind Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber Einzelbewerbern gleichzusetzen, d.h., sie dürfen gegenüber Einzelbewerbern weder bevorzugt, noch benachteiligt werden. D.h. ggf. hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für die jeweiligen Geschäftsführer die entsprechenden Führungszeugnisse vorzulegen, anderenfalls könnte über die Wahl des Rechtskonstruktes der Bietergemeinschaft die Forderung des Auftraggebers nach Eignungsnachweisen unterlaufen werden.*)

2. Die erste Tatbestandsalternative des § 26 Nr. 2 a VOL/A erlaubt nur dann eine Teilaufhebung der Ausschreibung, wenn das wirtschaftlichste Angebot mengenmäßig hinter der Ausschreibung zurückbleibt; geregelt werden mithin Fälle einer quantitativen oder kapazitätsmäßigen Abweichung. Die Teilaufhebung einer Ausschreibung, bezogen auf eines von mehreren Losen, muss aber als milderes Mittel im Vergleich zur Gesamtaufhebung zulässig sein, wenn bspw. für nur ein Los keine annehmbaren Angebote abgegeben wurden. Wenn man aber die Teilaufhebung als Minus zur Vollaufhebung versteht, wäre zu fordern, dass diese zumindest aus den in § 26 Nr. 1 VOL/A abschließend genannten Gründen gerechtfertigt ist, da nur so sichergestellt ist, dass außerhalb des Vergaberechts liegende Umstände außer Betracht bleiben.*)

3. Die Kostenschätzung ist als ein der eigentlichen Ausschreibung vorgeschalteter Vorgang mit Unsicherheiten und Unwägbarkeiten behaftet; sie kann nicht an den gleichen Maßstäben wie das Angebot der Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren gemessen werden, d.h. sie kann also aus nachträglicher Sicht durchaus unvollkommen sein.*)

4. Die Wertbarkeit des Angebots eines Antragstellers ist zwar logische Vorfrage eines Beschlusses in einem Vergabenachprüfungsverfahren. Die Auffassung der Vergabekammer zu einer solchen Vorfragen erwächst jedoch im Vergabenachprüfungsverfahren so wenig wie nach anderen Verfahrensordnungen in Bestandskraft, sofern diese Defizite im Angebot des Antragstellers von keinem Verfahrensbeteiligten thematisiert und zum Gegenstand der Entscheidung gemacht werden.*)

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IBRRS 2006, 4150
VergabeVergabe
Unverzüglichkeit der Rüge

VK Sachsen, Beschluss vom 10.08.2006 - 1/SVK/079-06

1. Eine Rüge ist als nicht mehr unverzüglich erfolgt, wenn zwischen Erhalt des § 13 VgV-Schreibens und dem Zugang der Rüge 14 Tage liegen. Eine Kenntnisnahme der Rüge ist nach der Verkehrsanschauung nicht zu erwarten, wenn ein Telefax außerhalb der üblichen Bürozeiten zugeht. Danach ist das Rügeschreiben, welches dem Auftraggeber an einem Freitag, um 19.25 Uhr zugefaxt wird, erst am darauffolgenden Montag zugegangen, da diese Uhrzeit außerhalb der üblichen Bürozeiten liegt.*)

2. Die Entscheidung der Vergabekammer kann gem. § 112 Abs. 1 Satz 3, 2 Alt. GWB bei offensichtlicher Unzulässigkeit des Antrages ohne mündliche Verhandlung ergehen, insbesondere dann, wenn von einer mündlichen Verhandlung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind.*)

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IBRRS 2006, 4145
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer fehlt: Ausschluss!

OLG München, Beschluss vom 06.11.2006 - Verg 17/06

1. Beim Fehlen der vom öffentlichen Auftraggeber verlangten Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer ist das Angebot eines Bieters zwingend wegen unvollständiger Erklärungen nach § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A i.V.m. § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A von der Wertung auszuschließen.*)

2. Das Erfordernis einer solchen Verpflichtungserklärung muss nicht in der Vergabebekanntmachung veröffentlicht werden; es genügt, dass die Vorlage in den Vergabeunterlagen gefordert wird.*)

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IBRRS 2006, 5095
VergabeVergabe
Überlassen von Anlagen zur Nutzung ≠ geldwerter Vorteil!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.09.2006 - 1 VK 53/06

1. Eine Dienstleistungskonzession muss nicht nach Abschnitt 2 der VOL/A vergeben werden.

2. Bei einer Dienstleistungskonzession handelt es sich um einen Vertrag, bei dem sich ein Unternehmen gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber dazu verpflichtet, diesem gegenüber Dienstleistungen zu erbringen und ist speziell dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenleistung des Auftraggebers nicht in der Zahlung einer Vergütung besteht, sondern in der Verleihung des Rechts, die zu erbringende Dienstleistung entgeltlich zu verwerten, wobei das Verwertungsrisiko im wesentlichen beim Auftragnehmer liegt. Der Auftragnehmer trägt das Risiko, dass seine Leistung am Markt eventuell nicht oder in nicht ausreichendem Maße nachgefragt wird.

3. Die Tatsache, dass der Auftraggeber dem künftigen Betreiber Anlagen zur Nutzung überlässt, stellt nicht die Zahlung einer Vergütung oder einen vergleichbaren geldwerten Vorteil dar.

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IBRRS 2006, 4130
VergabeVergabe
Umschlag darf nur in Gegenwart des Bieters geöffnet werden: Ausschluss

VK Köln, Beschluss vom 11.11.2005 - VK VOL 23/2005

1. Der Umstand, dass das Angebot eines Antragstellers zwingende Ausschlussgründe aufweist, betrifft nicht die Antragsbefugnis eines Antragstellers, sondern allein die Begründetheit seines Nachprüfungsantrages (im Anschluss an BGH - X ZB 7/04).

2. Erklärt ein Bieter, dass ein seinem Angebot beigelegter verschlossener umschlag nur in seiner Gegenwart geöffnet werden darf, so handelt es sich hierbei um eine unzulässige Ergänzung der Verdingungsunterlagen, die zwingend zum Auschluss führt.

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IBRRS 2006, 4129
VergabeVergabe
Nichtangabe von Teilpreisen: Ausschluss

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.09.2005 - VK 17/05

1. Setzt ein Bieter unterhalb der Überschrift "Zuschlagsposition" aus der Leistungsbeschreibung einen Strich ein und macht an der Stelle, an der der Einheitspreis für die Position prozentual angegeben werden sollte, keinen Eintrag, ist der Preis, der für die betreffende Leistung beansprucht wird, unvollständig angegeben. Hinsichtlich jeder Position der Leistungsbeschreibung müssen alle zur Kennzeichnung der insoweit angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind.

2. Ein Feststellungsverfahren ist nur möglich, wenn sich das Nachprüfungsverfahren erledigt hat - etwa durch Zuschlagserteilung.

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IBRRS 2006, 4123
VergabeVergabe
Nebenangebote: Nur bei Entsprechung der Mindestanforderungen

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.02.2006 - VK 46/05

1. Die Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG sieht bei Bauaufträgen eine Berücksichtigung von Nebenangebote nur dann vor, wenn diese den vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen entsprechen und diese Mindestanforderungen zuvor in den Verdingungsunterlagen erläutert worden sind (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2003, Rs. C-421/01, "Traunfellner"; BayObLG, Beschluss vom 22. Juni 2004, Verg 13/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2005, VII-Verg 106/04: OLG Schleswig, Beschluss vom 5. April 2005, 6 Verg 1/05; OLG München, Beschluss vom 11. August 2005, Verg 12/05).

2. Art. 19 der Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG ist nicht eingehalten, wenn die Verdingungsunterlagen nur auf eine nationale Rechtsvorschrift verweisen, die einzig das Kriterium aufstellt, dass mit dem Alternativvorschlag die Erbringung einer qualitativ gleichwertigen Leistung wie derjenigen sichergestellt ist, die Gegenstand der Ausschreibung ist.

3. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hierfür ist einzig die veröffentlichte Vergabebekanntmachung entscheidend. Auf die weiteren Vergabeunterlagen, die den interessierten Bietern zur Verfügung gestellt werden kommt es nicht an.

4. Besteht die konkrete Möglichkeit, dass das Angebot des betreffenden Bieters doch noch in den Kreis derjenigen Angebote gelangt, die für eine Zuschlagserteilung ernsthaft in Betracht zu ziehen sind, genügt dies für die Antragsbefugnis. Ob ein Angebot im Nachprüfungsverfahren auszuschließen ist, betrifft zumindest in den Fällen, in denen der Ausschluss nicht evident erscheint, nicht die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags, sondern die Begründetheit.

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IBRRS 2006, 4105
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch im Sektorenbereich gelten die allgemeinen Vergabegrundsätze

VK Brandenburg, Beschluss vom 02.10.2006 - 2 VK 38/06

1. Auch für die Auftraggeber im Sektorenbereich, insbesondere für das Verhandlungsverfahren, gelten die allgemeinen Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen, dass Aufträge nach einem wirksamen, nicht verfälschten Wettbewerb im Rahmen eines dem Transparenzgebot und dem Gleichbehandlungsgebot folgenden Vergabeverfahren vergeben werden sollen. Das Verhandlungsverfahren eröffnet dem Auftraggeber einen sehr großen Gestaltungsspielraum - und damit auch ein höheres Maß der gestaltenden Verantwortung für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze eines ordentlichen Vergabeverfahrens.*)

2. Es obliegt dem Auftraggeber im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb, zunächst und vorrangig sicherzustellen, dass die Bieter gleiche Chancen im Wettbewerb haben und Wettbewerbsverzerrungen ausgeschlossen sind und dann die Bieter nach sachlichen, nachvollziehbaren Kriterien der fachlichen Eignung unter Berücksichtigung der Anforderungen des konkreten Auftrages auszuwählen.*)

3. Daher kommt es bei der Auswahl der Bieter darauf an, Anhaltspunkte für eine Wettbewerbsverzerrung zur Kenntnis zu nehmen, vor der Entscheidung über die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zu würdigen und auf die Wahl von Unternehmen zu verzichten, zwischen denen ein echter Wettbewerb eher unwahrscheinlich ist, sei es aufgrund von besonderen Vorteilen aus der Bedienung von zwei Marktstufen, sei es aus Konzernverflechtungen und damit der Zugehörigkeit zu einer wettbewerblichen Einheit, sei es aber auch aus Anhaltspunkten für gemeinsame Marktstrategien.*)

4. Eine schwer wiegende Verfälschung des Wettbewerbs droht, wenn das Unternehmen, das auf der vorgelagerten Marktstufe mit der Versorgung der Baustellen mit Asphaltmischgut als alleiniger Lieferant beauftragt worden ist, auch als Bieter für die nachgelagerten Bauleistungen aufgefordert wird, bei denen der Auftraggeber den Bietern und damit dem zukünftigen Auftragnehmer eine Bezugsverpflichtung zu festgelegten Konditionen bei dem Mischgutlieferanten auferlegt hat. Der Mischgut liefernde Bieter hat einen eindeutigen, rechtlich nicht zu beanstandenden Wettbewerbsvorsprung, weil er bei der Kalkulation seines Bauangebotes, anders als die übrigen Bieter, die Erlöse des abgesicherten Asphaltverkaufs zur Reduzierung der Baukosten einsetzen kann.*)

5. Zwar hat die Auftraggeberin bei der Auswahl der Bieter einen weiten Ermessensspielraum, der von der Vergabekammer nur eingeschränkt überprüft werden kann. Die von der Auftraggeberin angewandten Kriterien, sollten aber den Bewerbern vorher bekannt gemacht sein und müssen aber zumindest vernünftig, in Bezug auf die Anforderungen der Maßnahme schlüssig und sachgerecht angewandt worden sein.*)

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IBRRS 2006, 4078
VergabeVergabe
Unangemessen hoher oder niedriger Preis: Zuschlag ausgeschlossen!

VK Südbayern, Beschluss vom 10.02.2006 - 57-12/05

1. Gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A darf auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis der Zuschlag nicht erteilt werden. Dieses Verbot dient dem Ziel, die wirklich seriös kalkulierten Angebote in die letzte Wertungsphase einzubeziehen.*)

2. § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A soll in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers dienen, der bei Zuschlagserteilung auf ein Angebot mit einem unangemessenen niedrigen Preis Gefahr läuft, dass der Bieter entweder in eine qualitativ schlechte Leistung oder aber in unberechtigte Nachforderungen auszuweichen versucht.*)

3. Allerdings entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A ausnahmsweise dann in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A Bieter schützende Wirkung, wenn Unterkostenangebote den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, so dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht erfüllen kann, oder wenn das Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere Mitbewerber vom Markt ganz - und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe - verdrängt werden.*)

4. Angebote, die in der Absicht abgegeben werden oder die zumindest die Gefahr begründen, andere Marktteilnehmer zu verdrängen oder die erwarten lassen, dass der Anbieter den Auftrag nicht wird durchführen können oder wenn das Angebot von vornherein darauf angelegt ist, den Auftraggeber im Rahmen der Bauausführung zu übervorteilen, schädigen auch die übrigen Bieter, die entweder einem gezielten Verdrängungswettbewerb ausgesetzt sind oder bei Ausfall des ersten Auftragnehmers nun nicht mehr genügend freie Kapazitäten haben, um den Auftrag zu übernehmen.*)

5. § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A beinhaltet deshalb eine Aufklärungs- und Prüfungspflicht der Vergabestelle, wenn ein Angebot ungewöhnlich niedrig kalkuliert scheint (s. hierzu Noch in Müller-Wrede VOL/A Kommentar, 1. Auflage § 25 Rn 72 m. w. N.). Dies bedeutet, die Vergabestelle verfügt hier über keinerlei Ermessen dahingehend, ob sie eine Überprüfung durchführt oder davon absieht. Die Aufklärungspflicht setzt somit ein, sobald die Vergabestelle Anhaltspunkte für einen ungewöhnlich niedrigen Angebotspreis hat. Von einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis ist dann auszugehen, wenn der angebotene (Gesamt-)Preis derart eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht, dass eine genauere Überprüfung nicht im einzelnen erforderlich ist und die Unangemessenheit des Angebotspreises sofort ins Auge fällt. Als Anhaltspunkt sind grundsätzlich die Preisvorstellungen des Auftraggebers (Haushaltsansatz) und die Angebotssummen der anderen Bieter heranzuziehen.*)

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IBRRS 2006, 4077
VergabeVergabe
Fehlende Fabrikatsangaben: Wertungsausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.01.2006 - 56-12/05

Ausschluss von der Wertung wegen fehlenden Typen- und Fabrikatsangaben.*)

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IBRRS 2006, 4076
VergabeVergabe
Nicht nachvollziehbares Angebot: Ausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 02.12.2005 - 48-10/05

Ein Angebot, das entgegen den klaren Anforderungen in den Verdingungsunterlagen nicht nachvollziehbar darstellt, in welchem Umfang Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen, genügt nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A und ist deshalb gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A in der ersten Wertungsstufe auszuschließen.*)

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IBRRS 2006, 4075
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Tariftreueregelungen sind verfassungsgemäß!

BVerfG, Beschluss vom 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

1. Bei strittiger gemeinschaftsrechtlicher und verfassungsrechtlicher Rechtslage gibt es keine feste Rangfolge unter den vom Gericht gegebenenfalls einzuleitenden Zwischenverfahren (Vorabentscheidung nach Art. 234 EG und Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG).*)

2. Die Tariftreueregelung des § 1 Abs. 1 Satz 2 VgG Bln berührt das Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG nicht und verletzt nicht das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG.*)