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Sachgebiet: Vergabe

10834 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 0441
VergabeVergabe
Vergütung des Rechtsanwalts

OLG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2007 - 1 Verg 9/06

Zu der Frage, welche Vergütung ein Rechtsanwalt erhält, der zwei verschiedene Bieter vertritt, deren zunächst selbstständige Nachprüfungsanträge zu einem Verfahren verbunden werden.

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IBRRS 2007, 0440
VergabeVergabe
Gebührenfreiheit des öffentlichen Auftraggebers

OLG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2007 - 1 (6) Verg 11/05

Zur Gebührenfreiheit des öffentlichen Auftraggebers.

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IBRRS 2007, 0439
VergabeVergabe
Kostentragungspflicht des Beigeladenen

OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2007 - 1 Verg 2/06

1. Sofern auch der Beigeladene erfolglos einen Antrag auf Zurückweisung des Nachprüfungsantrags stellt, trägt er zusammen mit dem Antragsgegner die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

2. Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten.

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IBRRS 2007, 0438
VergabeVergabe
Zu geringer Genehmigungszeitraum: Ausschluss!

VK Arnsberg, Beschluss vom 29.12.2006 - VK 31/06

1. Der aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung der Ast. nicht eindeutig definierte Preis ist grundsätzlich geeignet, zur Nichtvergleichbarkeit der Angebote zu führen.*)

2. Eine unter dem geforderten Zeitraum von 4 Jahren liegende Genehmigung geht als in ihrer Rechtssphäre liegend zu Lasten der Antragstellerin, auch wenn die Befristung auf drei Jahre nicht von ihr verursacht wurde.*)

3. Hinsichtlich des Ermessenspielraums des Antragsgegners bezogen auf den wertenden Vergleich der Angebote (Anzahl von Niederlegungsstellen) ist dieser zwar an eindeutige zwingende gesetzliche Vorgaben gebunden, nicht aber an die bei der Ast. üblichen Maßstäbe.*)

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IBRRS 2007, 0421
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schadensersatzanspruch wg. Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.01.2007 - 4 U 81/06

Zum Schadensersatzanspruch wegen Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen.

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IBRRS 2007, 0409
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Generalplaner und Bauüberwacher dürfen nicht identisch sein!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2007 - Verg W 7/06

Der Generalplaner ist zur Erbringung von Ingenieurleistungen zur Bauüberwachung ungeeignet, wenn die Ausschreibungsunterlagen explizit auch die Überwachung der zuvor vergebenen Generalplanungsleistungen verlangen.

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IBRRS 2007, 0406
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schutz vor unauskömmlichen Angeboten

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.04.2006 - 1 VK 19/06

1. Zu den inhaltlichen Anforderungen an einen Nachprüfungsantrag.

2. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A bzw. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A bezwecken nicht, den Konkurrenten zu schützen, so dass dieser sich nicht auf deren Verletzung berufen kann.

3. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn unauskömmliche Angebote in der zielgerichteten Absicht abgegeben werden oder hierdurch zumindest die Gefahr begründet wird, dass ein oder mehrere bestimmte Wettbewerber ganz vom Markt verdrängt werden, also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe.

4. Für die Prüfung der Eignung eines Bieters hat die Vergabestelle einen weiten Ermessens- und Beurteilungsspielraum. Die Überprüfung dieser vorausschauenden Wertung durch die Vergabekammer erstreckt sich deshalb lediglich darauf, ob die Vergabestelle die Grenzen ihres Wertungsspielraums durch Ermessensfehlgebrauch, Ermessensunterschreitung, oder sachfremde Erwägungen verletzt hat. Die Kontrolle bezieht sich demgemäß auf die Frage, ob ein schwerer und offenkundiger Fehler vorliegt.

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IBRRS 2007, 0404
VergabeVergabe
Bestimmung des Schwellenwerts

OLG Rostock, Beschluss vom 20.09.2006 - 17 Verg 9/06

1. Die Überschreitung des Schwellenwerts ist als Voraussetzung für die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens jederzeit von Amts wegen zu prüfen.*)

2. Bei einer einheitlichen baulichen Anlage sind zur Ermittlung der geschätzten Gesamtvergütung alle Aufträge zusammenzurechnen, die für die vollständige Herstellung erteilt werden müssen. Erforderlich ist ein funktionaler Zusammenhang der Einzelaufträge in technischer, wirtschaftlicher und zeitlicher Hinsicht.*)

3. Zeigt sich das Nichterreichen des Schwellenwerts mangels Dokumentation im Vergabevermerk erst im - deshalb unzulässigen - Nachprüfungsverfahren, kommt nach § 128 Abs. 3 GWB i.V.m. § 115 Abs. 4 VwGO analog eine Kostentragungspflicht der Vergabestelle in Betracht.*)

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IBRRS 2007, 0403
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bestimmung des Schwellenwerts

OLG Rostock, Beschluss vom 20.09.2006 - 17 Verg 8/06

1. Die Überschreitung des Schwellenwerts ist als Voraussetzung für die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens jederzeit von Amts wegen zu prüfen.*)

2. Bei einer einheitlichen baulichen Anlage sind zur Ermittlung der geschätzten Gesamtvergütung alle Aufträge zusammenzurechnen, die für die vollständige Herstellung erteilt werden müssen. Erforderlich ist ein funktionaler Zusammenhang der Einzelaufträge in technischer, wirtschaftlicher und zeitlicher Hinsicht.*)

3. Zeigt sich das Nichterreichen des Schwellenwerts mangels Dokumentation im Vergabevermerk erst im - deshalb unzulässigen - Nachprüfungsverfahren, kommt nach § 128 Abs. 3 GWB i.V.m. § 115 Abs. 4 VwGO analog eine Kostentragungspflicht der Vergabestelle in Betracht.*)

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IBRRS 2007, 0333
VergabeVergabe
Kein ungewöhnliches Wagnis bei fehlender Angabe des Störstoffanteils

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.11.2006 - 1 VK 66/06

1. Dem Bieter wird kein ungewöhnliches Wagnis dadurch aufgebürdet, indem die Vergabestelle den Störstoffanteil im Altpapier nicht verbindlich angibt.

2. Ausreichend ist der unverbindliche Hinweis auf vom BVSE veröffentlichte Richtwerte, die den Störstoffanteil in Bezug auf verschiedene Erfassungssysteme wiedergeben.

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IBRRS 2007, 0332
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein ungewöhnliches Wagnis bei fehlender Angabe des Störstoffanteils

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2006 - 17 Verg 8/06

1. Dem Bieter wird kein ungewöhnliches Wagnis dadurch aufgebürdet, indem die Vergabestelle den Störstoffanteil im Altpapier nicht verbindlich angibt.

2. Ausreichend ist der unverbindliche Hinweis auf vom BVSE veröffentlichte Richtwerte, die den Störstoffanteil in Bezug auf verschiedene Erfassungssysteme wiedergeben.

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IBRRS 2007, 0331
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Weiter Beurteilungsspielraum der Vergabestelle bei Prüfung der Eignung

VK Arnsberg, Beschluss vom 08.08.2006 - VK 21/06

1. Der Vergabestelle kommt bei Überprüfung der Eignung ein Beurteilungsspielraum zu, der nur einer eingeschränkten Kontrolle der Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist.

2. Eine Überschreitung des Beurteilungsspielraums ist bei Mängeln in der Leistung im Zusammenhang mit anderen Verträgen dann nicht anzunehmen, wenn die Vergabestelle die Eignung erneut überprüft hat und zu dem Ergebnis kommt, dass der Bieter trotzdem geeignet ist.

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IBRRS 2007, 0328
VergabeVergabe
Gebührenfestsetzung nach Unanfechtbarkeit?

OLG München, Beschluss vom 30.01.2007 - Verg 20/06

1. Selbst nach Unanfechtbarkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses der Vergabekammer kann die erstattungsberechtigte Partei die Nachfestsetzung höherer Gebühren verlangen, wenn sie im abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren irrtümlich von einem zu niedrigen Streitwert ausgegangen ist.

2. Eine Nachfestsetzung kann auch für die Forderung von Mehrbeträgen von schon geltend gemachten Ansätzen zulässig sein.

3. Hat die Vergabekammer die Kostengrundentscheidung getroffen und darüber befunden, ob die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig war und damit eine Erstattung der Anwaltskosten überhaupt in Betracht kommt, muss der Rechtsanwalt, sofern das Nachprüfungsverfahren in der Hauptsache ohne Anrufung des Vergabesenats endet, den Wert zunächst anhand der einschlägigen Vorschriften des RVG selbständig bestimmen und seinem Antrag auf Kostenfestsetzung zu Ggrunde legen. Die Vergabekammer hat diesen Wertansatz jedoch inzident mit zu überprüfen und darauf aufbauend die zu erstattenden Anwaltsgebühren zu berechnen und festzusetzen.

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IBRRS 2007, 0307
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorlagepflicht an den EuGH im Nachprüfungsverfahren

BVerfG, Beschluss vom 06.12.2006 - 1 BvR 2085/03

1. Die Vorlagepflicht wird insbesondere in den Fällen offensichtlich unhaltbar gehandhabt, in denen ein letztinstanzliches Gericht eine Vorlage trotz der - seiner Auffassung nach bestehenden - Entscheidungserheblichkeit der gemeinschaftsrechtlichen Frage überhaupt nicht in Erwägung zieht, obwohl es selbst Zweifel hinsichtlich der richtigen Beantwortung der Frage hat - grundsätzliche Verkennung der Vorlagepflicht -.

2. Gleiches gilt in den Fällen, in denen das letztinstanzliche Gericht in seiner Entscheidung bewusst von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht und gleichwohl nicht oder nicht neuerlich vorlegt - bewusstes Abweichen von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ohne Vorlagebereitschaft -.

3. Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs noch nicht vor oder hat er die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit - Unvollständigkeit der Rechtsprechung -, so wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat.

4. Die Frage, ob das Gemeinschaftsrecht vor Abschluss eines Verkehrsvertrags über SPNV-Leistungen die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens, wie es in Deutschland in den §§ 97 ff GWB geregelt ist, verlangt, hat der Europäische Gerichtshof bislang nicht entschieden. Mit seiner Entscheidung, die Frage, ob gemeinschaftsrechtlich die Anwendung der Vorschriften des im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelten Vergaberechts auf einen Verkehrsvertrag über Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs geboten ist, nicht dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen, hat das Oberlandesgericht seinen Beurteilungsspielraum nicht in unvertretbarer Weise überschritten.

5. Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber die Höhe der Gerichtsgebühren in bürgerlichrechtlichen Streitigkeiten überwiegend an den Streit- oder Geschäftswert knüpft. Allerdings dürfen gesetzliche Vorschriften, die den Zugang zu den Gerichten ausgestalten, diesen weder tatsächlich unmöglich machen noch in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren.

6. Der Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens bei einer de-facto-Vergabe sieht sich keinem unkalkulierbaren Kostenrisiko gegenüber, wenn sich der Verfahrenswert nicht nach der - vor der Einleitung des Nachprüfungsverfahrens unkalkulierbaren - Höhe des gesamten Vertragswerts richtet, sondern nach dem von dem Antragsteller selbst angegebenen Anteil.

7. Bei der Wertfestsetzung ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers angemessen zu berücksichtigen.




IBRRS 2007, 0248
VergabeVergabe
Problematik der unverzüglichen Rüge

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.01.2007 - VgK-36/2006

Zur Problematik der unverzüglichen Rüge.

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IBRRS 2007, 0223
VergabeVergabe
Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2006 - Verg 33/06

1. Nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB kann ein Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde nur für den Fall gestellt werden, dass die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag abgelehnt hat. Sinn und Zweck dieses einstweiligen Rechtsschutzes ist es, die durch Zustellung des Nachprüfungsantrags bewirkte Zuschlagssperre des § 115 Abs. 1 GWB für die Dauer des Beschwerdeverfahrens aufrecht zu erhalten.

2. Ein solcher Fall liegt nicht vor, wenn die Vergabekammer dem Begehren eines Antragstellers entspricht und den Antragsgegner verpflichtet, die Angebotswertung unter Beachtung ihrer Rechtsauffassung in Bezug auf das Nebenangebot eines Antragstellers zu wiederholen.

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IBRRS 2007, 0222
VergabeVergabe
Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2006 - Verg 32/06

1. Nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB kann ein Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde nur für den Fall gestellt werden, dass die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag abgelehnt hat. Sinn und Zweck dieses einstweiligen Rechtsschutzes ist es, die durch Zustellung des Nachprüfungsantrags bewirkte Zuschlagssperre des § 115 Abs. 1 GWB für die Dauer des Beschwerdeverfahrens aufrecht zu erhalten.

2. Ein solcher Fall liegt nicht vor, wenn die Vergabekammer dem Begehren eines Antragstellers entspricht und den Antragsgegner verpflichtet, die Angebotswertung unter Beachtung ihrer Rechtsauffassung in Bezug auf das Nebenangebot eines Antragstellers zu wiederholen.

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IBRRS 2007, 0221
ProzessualesProzessuales
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2006 - Verg 97/05

1. Wenn eine Telefax-Übermittlung fehlschlägt und deshalb Anlass zu Zweifeln besteht, ob ein Schriftsatz dem Gericht innerhalb einer Rechtsmittelfrist noch übermittelt werden kann, muss in der Anwaltskanzlei durch eine allgemeine Anweisung sichergestellt werden, dass der Sendevorgang innerhalb der Frist mit der erforderlichen Gewissheit erfolgreich abgeschlossen werden kann.

2. Für den Fall, dass die Telefax-Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes fehlschlägt und nicht zuverlässig beurteilt werden kann, ob der Schriftsatz dem Gericht innerhalb der Frist noch zugehen wird, bedarf es deshalb einer Anweisung des Rechtsanwalts an sein Büropersonal, die sicherstellt, dass die verwendete Telefax-Nummer anhand einer objektiven Erkenntnisquelle, d.h. z.B. anhand eines allgemein zugänglichen Verzeichnisses oder eines gerichtlichen Schreibens, auf ihre Richtigkeit überprüft wird.

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IBRRS 2007, 0220
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenerstattung bei Antragsrücknahme (NRW)

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2006 - Verg 91/05

1. Die Rücknahme des Nachprüfungsantrags ist kein Unterliegen im Sinne von § 128 Abs. 4 Satz 1 GWB. Ein Unterliegen ist nur dann gegeben, wenn die Vergabekammer eine Entscheidung getroffen hat, die das sachliche Begehren des Antragstellers als unzulässig und unbegründet zurückweist.

2. Ein Anspruch eines Antragsgegners oder eines Beigeladenen auf Kostenerstattung durch einen Antragsteller folgt auch nicht aus § 80 Abs. 1 VwVfG NRW; Ausnahmen kommen bei Umgehungsfällen in Betracht.

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IBRRS 2007, 0219
VergabeVergabe
"Annahme" eines Vergaberechtsverstoßes und Rügepflicht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2006 - Verg 27/06

1. Für die Antragsbefugnis reicht die völlig vage und pauschale Behauptung einer Rechtsverletzung nicht aus.

2. Die Tatbestandsmerkmale des § 107 Abs. 3 GWB müssen für jeden Vergaberechtsverstoß gesondert dargelegt und geprüft werden.

3. Die Erkenntnis eines Vergaberechtsverstoßes erfordert sowohl die Kenntnis der einen Rechtsverstoß begründenden Tatsachen als auch gleichermaßen die wenigstens laienhafte und durch vernünftige Beurteilung hervorgebrachte rechtliche Wertung und Vorstellung, dass der betreffende Vergabevorgang rechtlich zu beanstanden ist.

4. Die Annahme eines Vergaberechtsverstoßes steht bloßen Vermutungen über die Rechtslage sehr nahe und bedeutet keine positive Kenntnis.

5. An ein mutwilliges Sich-Verschließen vor der Erkenntnis eines Rechtsverstoßes sind strenge und vom Auftraggeber darzulegende Anforderungen zu richten.

6. Erkennt der Antragsteller einen Vergaberechtsverstoß erst im Laufe des Nachprüfungsverfahrens (z.B. durch Akteneinsicht), so entsteht keine gesonderte Rügeobliegenheit.

7. Der Auftraggeber muss allen Bietern in einem Verhandlungsverfahren dieselben Informationen zukommen lassen und ihnen die Chance geben, innerhalb gleicher Fristen und zu gleichen Anforderungen Angebote abzugeben.

8. Unterkriterien sind den Bietern jedenfalls dann bekannt zu geben, wenn nicht auszuschliessen ist, dass die Bekanntgabe der Unterkriterien auf die Erstellung der Angebote Einfluss hat. Es reicht mithin die Möglichkeit aus, dass sich das Unterkriterium auf den Inhalt des Angebots auswirkt.

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IBRRS 2007, 0192
VergabeVergabe
Angabe sämtlicher kalkulationsrelevanter Umstände

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.01.2007 - VgK-33/2006

1. Kann ein potentieller Bieter, der kein eigenes Angebot abgegeben hat, schlüssig vortragen, dass er bei aus seiner Sicht erforderlicher Ergänzung und Korrektur der Verdingungsunterlagen in der Lage wäre, sich mit einem konkurrenzfähigen Angebot erfolgreich am Vergabeverfahren zu beteiligen, genügt dies für eine Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB. Es ist nicht erforderlich, dass der Bieter auch schlüssig darlegt, dass er bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers den Zuschlag auch tatsächlich erhalten würde.

2. Der Grundsatz, dass die Auftraggeber die Verdingungsunterlagen so eindeutig und erschöpfend zu gestalten haben, dass sie eine einwandfreie Preisermittlung ermöglichen bzw. die Bieter die Preise genau ermitteln können, findet seine Grenze im Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

3. Die Übertragung eines ungewöhnlichen Wagnisses liegt regelmäßig vor, wenn dem Auftragnehmer Risiken aufgebürdet werden, die er nach der in dem jeweiligen Vertragstyp üblicherweise geltenden Wagnisverteilung an sich nicht zu tragen hat.

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IBRRS 2007, 0190
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung wegen unklarer Referenzforderungen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.10.2006 - 11 Verg 9/06

Wird eine Leistung unter Verwendung der Begriffe "gleichartig" und "vergleichbar" ausgeschrieben, ohne dass der Inhalt beider Begriffe klar definier- und nachvollziehbar ist (d. h. sind Referenzen für identische Objekte notwendig oder genügt es, wenn die Objekte der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen und entsprechend ähneln?), muss dem Bieter ein gewisser Spielraum zugestanden werden, um zu bestimmen, was "gleichartige" und "vergleichbare" Referenzen zu umfassen haben.

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IBRRS 2007, 0189
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung wegen unklarer Referenzforderungen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.10.2006 - 11 Verg 8/06

Wird eine Leistung unter Verwendung der Begriffe "gleichartig" und "vergleichbar" ausgeschrieben, ohne dass der Inhalt beider Begriffe klar definier- und nachvollziehbar ist (d. h. sind Referenzen für identische Objekte notwendig oder genügt es, wenn die Objekte der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen und entsprechend ähneln?), muss dem Bieter ein gewisser Spielraum zugestanden werden, um zu bestimmen, was "gleichartige" und "vergleichbare" Referenzen zu umfassen haben.

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IBRRS 2007, 0188
VergabeVergabe
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12.07.2006 - 12 L 673/06

Für vergaberechtliche Streitigkeiten, bei denen der Auftragswert unterhalb des Schwellenwertes liegt, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.

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IBRRS 2007, 0154
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verwendung rechtswidrig zugespielter Informationen: Ausschluss?

VK Bund, Beschluss vom 29.12.2006 - VK 2-128/06

1. Die Verwendung rechtswidrig zugespielter Informationen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens durch den Antragsteller führt auch dann nicht zwingend zu dessen Ausschluss vom Vergabeverfahren und der Zurückweisung seines Nachprüfungsantrags als unbegründet, wenn er das Ziel verfolgt, hierdurch seine Zuschlagschancen zu wahren.

2. Infolge einer Erklärung der Vergabestelle, diese werde einem möglichen Vergaberechtsverstoß nachgehen und diesen gegebenenfalls beseitigen, entfällt die Rügelast eines Bieters trotz positiver Kenntnis vom Verstoß zunächst und lebt erst wieder auf, wenn für den Bieter feststeht, dass eine Fehlerbehebung durch die Vergabestelle nicht erfolgen wird.




IBRRS 2007, 0136
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VGH BW: Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte vor Zivilgerichten

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.10.2006 - 6 S 1522/06

Streitigkeiten über die Vergabe öffentlicher Aufträge, die unterhalb des "Schwellenwertes" des § 100 Abs. 1 GWB liegen und daher nicht vom Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) erfasst werden, sind keine öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO, sondern bürgerliche Rechtsstreitigkeiten im Sinne von § 13 GVG.*)

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IBRRS 2007, 0134
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Rügepflicht bei de-facto-Vergaben

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2006 - Verg 26/06

1. Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist das Nachprüfungsverfahren nicht geschaffen.

2. Für die Anwendung des Primärrechtsschutzes ist in Abgrenzung zu bloßen Markterkundungen darauf abzustellen, ob und inwieweit der öffentliche Auftraggeber den Beschaffungsvorgang organisatorisch und planerisch bereits eingeleitet und mit potenziellen Anbietern Kontakte mit dem Ziel aufgenommen hat, das Beschaffungsvorhaben mit einer verbindlichen rechtsgeschäftlichen Einigung abzuschließen.

3. § 13 VgV gilt analog bei "de-facto-Vergaben", die zur Beteiligung mehrerer Unternehmen, zu verschiedenen Angeboten und zu einer Auswahl durch den öffentlichen Auftraggeber geführt haben.

4. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB, der dem Antragsteller zur Vermeidung einer Präklusion auferlegt, einen im Vergabeverfahren erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, ist auf De-facto-Vergaben nicht anzuwenden.

5. Eine Bieter, der sich in Kenntnis der Erforderlichkeit eines regulären Vergabeverfahrens an einer De-facto-Vergabe beteiligt, ohne den Auftraggeber auf den Rechtsverstoß hinzuweisen, handelt nicht rechtsmissbräuchlich.

6. Eine kurze Zeitspanne bis zur Rüge und bis zu Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist nicht geeignet, bei einem Auftraggeber ein beachtliches Vertrauen darauf entstehen zu lassen, es werde bei dem von ihm praktizierten, klar vergaberechtswidrigen Verfahren sein Bewenden haben; eine Verwirkung der Antragsbefugnis wegen Zeitablaufs resultiert daraus nicht.

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IBRRS 2007, 0133
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Handwerksrolle als Berufsregister

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2006 - Verg 25/06

1. Bei der Handwerksrolle im Sinne der §§ 6 ff. Handwerksordnung (HwO) handelt es sich um ein Berufsregister gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 Buchst. f) VOB/A.

2. Die Vergabestelle ist verpflichtet, erneut in die Prüfung der Eignung des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters einzutreten, wenn sich an der Eignung durch neue Tatsachen Zweifel ergeben.

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IBRRS 2007, 0132
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Pflicht zur Übernahme der Preise eines Nachunternehmers?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2006 - Verg 19/06

1. Für die Vorlage eines Verfahrens nach § 124 Abs. 2 GWB wegen einer Divergenz ist erforderlich, dass die Rechtsfrage, in der von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abgewichen wurde, entscheidungserheblich ist.

2. Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A sind solche Angebote von der Wertung auszunehmen, die die nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A geforderten Preise nicht enthalten. Es handelt sich um einen zwingenden Ausschlussgrund.

3. Der Bieter ist gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nur verpflichtet, den Preis, den er vom Auftraggeber beansprucht, in das Leistungsverzeichnis einzutragen, nicht aber denjenigen, den sein Nachunternehmer im Falle der Auftragserteilung von ihm fordert.

4. Der Bieter kann einen niedrigen Angebotspreis dadurch erklären, dass er aufgebrochenes Abbruchmaterial im Auftragsfall einer weiteren Verwertung zuführen kann und den erwarteten Erlös in der Kalkulation "gegengerechnet" hat.

5. Der öffentliche Auftraggeber hat im Prinzip technikoffen auszuschreiben. Dem entspricht die Vergabestelle, wenn sie die aufgrund sachverständiger Beratung als technisch machbar in Betracht kommenden Bauarten parallel ausschreibt.

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IBRRS 2007, 0130
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Neugestaltung eines Stadtviertels ist öffentlicher Bauauftrag

EuGH, Urteil vom 18.01.2007 - Rs. C-220/05

1. Eine Vereinbarung, nach der ein erster öffentlicher Auftraggeber einem zweiten öffentlichen Auftraggeber die Errichtung eines Bauwerks überträgt, stellt einen öffentlichen Bauauftrag im Sinne von Art. 1 Buchst. a der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge in der durch die Richtlinie 97/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1997 geänderten Fassung unabhängig davon dar, ob vorgesehen ist, dass der erste öffentliche Auftraggeber Eigentümer des gesamten Bauwerks oder eines Teils davon ist oder wird.*)

2. Zur Bestimmung des Wertes eines Bauauftrags im Sinne von Art. 6 der Richtlinie 93/37 in der durch die Richtlinie 97/52 geänderten Fassung ist der Gesamtwert des Bauauftrags aus der Perspektive eines potenziellen Bieters zu berücksichtigen, was nicht nur alle Beträge einschließt, die der öffentliche Auftraggeber zu zahlen hat, sondern auch alle Zahlungen von Dritten.*)

3. Ein öffentlicher Auftraggeber ist nicht davon befreit, die in der Richtlinie 93/37 in der durch die Richtlinie 97/52 geänderten Fassung vorgesehenen Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen einzuhalten, auch wenn die in Rede stehende Vereinbarung nach nationalem Recht nur mit bestimmten juristischen Personen geschlossen werden kann, die selbst die Stellung eines öffentlichen Auftraggebers haben und ihrerseits gehalten sind, diese Verfahren für die Vergabe eventueller nachfolgender Aufträge durchzuführen.*)

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IBRRS 2007, 0124
VergabeVergabe
Keine nachträgliche Fristverlängerung!

VK Sachsen, Beschluss vom 16.11.2006 - 1/SVK/097-06

1. Es liegt in der Natur eines Verhandlungsverfahrens, dass sich die Angebote ständig bis zum "Last Order" durch Nachforderungen und Aufklärungsbegehen entsprechend den Wünschen eines Auftraggebers verändern. Dies kann ein Auftraggeber bei Umsetzung der vergaberechtlichen Grundsätze eines transparenten Wettbewerbes (§ 97 Abs. 1 GWB) unter strikter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 97 Abs. 2 GWB) nur erreichen, wenn er sukzessive jeweils durch Fristsetzung die noch in der Wertung befindlichen Angebote durch die Bieter entsprechend seiner Vorgaben "nachbessern" lässt.*)

2. Angebote, die nach Fristablauf eingehen, sind keiner Wertung mehr zugänglich. Es verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn ein Auftraggeber nach Fristablauf allen Bietern eine Fristverlängerung gewährt, obwohl innerhalb der ursprünglichen Frist einige Angebote fristgerecht eingegangen waren.*)

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IBRRS 2007, 0123
VergabeVergabe
Eindeutigkeit der Rüge

VK Sachsen, Beschluss vom 07.12.2006 - 1/SVK/100-06

Die telefonische Ankündigung, man werde die Entscheidung des Auftraggebers prüfen lassen, stellt nicht bereits eine vergaberechtliche Rüge dar. Eine Rüge muss klar und deutlich in der Weise formuliert sein, dass die Vergabestelle die Erklärung des Bieters unter Berücksichtigung aller Umstände als solche und als Aufforderung verstehen muss, einen beanstandeten Verstoß zu beseitigen.*)

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IBRRS 2007, 0119
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtzeitigkeit der Rüge

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.12.2006 - VgK-31/2006

1. Schreibt die Vergabestelle einen Auftrag gemäß § 3a VOB/A aus und gibt als zuständige Stelle für das Nachprüfungsverfahren bei der europaweiten Bekanntmachung die VK Lüneburg an, so ist sie hieran gebunden, auch wenn die maßgeblichen Schwellenwerte nicht erreicht werden sollten.

2. Ausreichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betracht gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

3. Die Rüge muss angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen 1 - 3 Tagen erfolgen. Eine Rügefrist von 2 Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird, kann einem Bieterunternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.

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IBRRS 2007, 0108
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erschwernis bei Nassbaggerarbeiten: Keine Mehrvergütung!

OLG Schleswig, Urteil vom 23.08.2005 - 3 U 76/03

1. Die bloße Erschwerung oder Verzögerung einer bereits bestehenden Leistungsverpflichtung (hier die sog. Unterhaltsbaggerung eines Schiffskanals) begründet allein noch keinen Mehrvergütungsanspruch gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B. Dieser setzt vielmehr eine leistungserweiternde oder -ändernde Anordnung des Auftraggebers voraus.

2. Erklärungen der Auftraggeber-Mitarbeiter im Aufklärungsgespräch gemäß § 24 VOB/A dürfen den Inhalt der Leistungsbeschreibung nicht abändern. Sie können daher regelmäßig nicht als Eingrenzung des Leistungsumfangs zu Gunsten des Bieters verstanden werden.

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IBRRS 2007, 0103
VergabeVergabe
Keine Antragsbefugnis für einen Vorlieferanten oder Subunternehmer

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.2006 - Verg 40/06

1. Dem bloßen Vorlieferanten oder Subunternehmer kann ein Interesse am Auftrag im Sinne von § 107 Abs. 2 S. 1 GWB nicht zuerkannt werden. Er ist infolgedessen nicht antragsbefugt, einen Nachprüfungsantrag zu stellen.

2. Es ist nichts daran auszusetzen, dass die Lieferung von Access-Netzen (Hardware) und eines Netzwerkmanagementsystems (Software) im Verbund ausgeschrieben wird. Es sprechen sachliche Gründe dafür, die Hard- und die Software aus einer Hand zu beschaffen. Dazu genügt es darauf hinzuweisen, dass bei derartigem Vorgehen Fehlerquellen, die später zu Funktionsbeeinträchtigungen führen, vermieden werden können.

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IBRRS 2007, 0102
VergabeVergabe
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei streitiger Rechtsprechung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2006 - Verg 87/05

1. Der Rechtsirrtum eines Verfahrensbevollmächtigten, dessen Verschulden sich eine Verfahrensbeteiligte nach § 85 Abs. 2 ZPO analog zurechnen lassen muss, schliesst nicht schlechthin die Wiedereinsetzung aus; entscheidend ist vielmehr, ob der Irrtum auf einer nicht oder jedenfalls nicht mit der erforderlichen Sorgfalt überprüften Rechtsauffassung beruht.

2. Ein Rechtsanwalt handelt schuldhaft, wenn er auf Grund einer Rechtsauffassung von fristwahrenden Maßnahmen absieht, die weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung oder Kommentarliteratur eine Stütze findet. Bei unsicherer oder zweifelhafter Rechtlage muss der Rechtsanwalt im Interesse seines Mandanten den sichersten Weg gehen.

3. Bei unterschiedlicher Vergaberechtsprechung z.B. zu einem Anspruch des Antragsgegners auf Erstattung von Aufwendungen im Nachprüfungsverfahren bei Antragsrücknahme ist die Einlegung eines Rechtsmittels notwendig.

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IBRRS 2007, 0101
VergabeVergabe
Zeitlicher Umfang einer Unterrichtsstunde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2006 - Verg 46/06

Der Begriff der Unterrichtsstunde muss nicht zwingend einen Zeitraum von 45 Minuten umfassen.

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IBRRS 2007, 0100
VergabeVergabe
Auslegungsregel der vernünftigen Ziele und redlichen Absichten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2006 - Verg 36/06

1. Maßstab der Auslegung eines Angebots ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalles vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle das Angebot nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte.

2. Die Auslegungsregel, wonach die Parteien im Zweifel vernünftige Ziele und redliche Absichten verfolgen, gilt auch im Vergaberecht.

3. Von der Streitwertberechnung auszunehmen sind die aus Rechtsgründen, nämlich nach § 2 Abs. 3 oder § 14 Abs. 4 AEG anfallenden Infrastrukturentgelte. Diese entstehen beim Betrieb des Schienenverkehrs und sind nicht „angebotsbedingt“.

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IBRRS 2007, 0099
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Relative bieterschützende Wirkung von § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2006 - Verg 49/06

1. Das Vergaberecht schreibt dem Bieter nicht vor, bestimmte Kosten in seiner Kalkulation zu berücksichtigen, mit anderen Worten wie er zu kalkulieren hat.

2. Die Pflicht des öffentlichen Auftraggebers, ein auf erste Sicht ungewöhnlich/unangemessen niedrig erscheinendes Angebot zu überprüfen, entfaltet eine bieterschützende Wirkung nur zugunsten desjenigen Bieters, dessen Angebot wegen Unauskömmlichkeit des Preises von einem Ausschluss bedroht ist.

3. § 25 Nr. 2 VOL/A hat grundsätzlich keine dem Schutz des Mitbewerbers gegen den Billigbewerber dienende Wirkung.

4. Eine Vorlage nach § 124 Abs. 2 GWB an den Bundesgerichtshof ist mit dem Eilcharakter der im Verfahren über den Antrag nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB zu treffenden Entscheidung nicht zu vereinbaren.

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IBRRS 2007, 0072
VergabeVergabe
Unterschrift durch Prokuristen: Kein Ausschlusskriterium!

VK Hessen, Beschluss vom 14.12.2005 - 69d-VK-88/2005

1. Ein Angebot ist nicht deshalb auszuschließen, weil lediglich ein Prokurist das Angebot unterschrieben hat, da § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A lediglich das Unterschriebensein fordert, jedoch keine weitere Aussage trifft, wer unterschriftsbefugt ist.

2. Ein Angebot, das nicht die geforderten Angaben enthält, ist unvollständig und ist, dem Transparenzgebot Rechnung tragend, zumal es die geforderten Erklärungen nicht enthält, zwingend gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A von der Wertung der Angebote auszuschließen, auch wenn § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A als Sollvorschrift formuliert ist.

3. Rügt ein Bieter, ein Formular des Auftraggebers, sei hinsichtlich einzureichender Unterlagen missverständlich gewesen, kann er sich darauf nicht berufen, wenn die Einreichung seiner Unterlagen erkennen lässt, dass er die in Frage stehende Passage gelesen hat und auch die als Unklarheit gerügte Formulierung hätte verstehen müssen.

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IBRRS 2007, 0071
VergabeVergabe
Nachweis nur einer der geforderten Qualifikationen: Ausschluss!

VK Hessen, Beschluss vom 05.12.2005 - 69d-VK-80a/2005

1. Reicht ein Bieter bei einer Vergabe, die neben Briefpostdiensten auch Paketpostdienste umfasst, lediglich Referenzen ein, die dem Nachweis seiner Qualifikation für Briefzustellungen dienen, nicht jedoch dem für Paketzustellungen, genügt dies nicht zm Eignungsnachweis für den Gesatauftrag und das Angebot ist auszuschließen.

2. Geht aus einem Angebot hervor, dass der Bieter Nachunternehmer einsetzen will, sind die geforderten Eignungsnachweise und der Nachweis, dass die Einrichtungen und Mittel des anderen Unternehmens als ihm tatsächlich zur Verfügung stehend anzusehen sind, auch für die Nachunternehmer zu erbringen, um eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Qualität der Einrichtungen und Mittel des Nachunternehmers überhaupt überprüfbar zu machen.

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IBRRS 2007, 0070
VergabeVergabe
Keine Angebote von konzernverbundenen Schwesterunternehmen!

VK Hamburg, Beschluss vom 17.08.2005 - Vgk FB 6/05

1. Grundsätzlich stehen bei einem Vergabeverfahren konzernverbundene Schwesterunternehmen im Wettbewerb und sind jeweils auf eigene Kostenrechnungen angewiesen. Anderenfalls kann ausschließlich der Konzern ein Angebot machen. Bereits dann, wenn Schesternunternehmen bei ihren Kostenrechnungen und -kalkulationen ausschließlich an Konzernvorgaben gebunden sind, ist ein Wettbewerb allein hierdurch hinfällig. Beteiligt sich ein Unternehmen darüber hinaus in Form einer verdeckten Bietergemeinschaft, so ist die Abgabe eines weiteren Angebots aufgrund des internen Informationsvorsprungs ausgeschlossen.

2. Um die strikte vertrauliche Behandlung schriftlich zugegangener Angebote zu gewährleisten, sind diese beim Eingang auf dem ungeöffneten Umschlag zu kennzeichnen und bis zum Eröffnungstermin ungeöffnet unter Verschluss zu halten.

3. Ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten im Sinne des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A impliziert nicht die ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen in einem Vergabeverfahren darüber, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet. Es ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen eines Konkurrenzangebots erstellt wird, da der Druck auf den Bieter, bis an die Rentabilitätsgrenze seiner individuellen Gewinnzone zu kalkulieren, entfällt und er sich nur noch an den ihm bekannten Bedingungen ausrichten muss.

4. Eine Doppelbeteiligung von Unternehmen ist mit den Grundsätzen des Geheimwettbewerbs im Vergaberecht nicht vereinbar. Ein echter Wettbewerb wird nur dann gewährleistet, wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der Angebotsgrundlagen und -kalkulationen seiner Mitbewerber anbietet.

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IBRRS 2007, 0069
VergabeVergabe
Wettbewerbsbeschränkung: Keine ausdrückliche Verständigung nötig!

VK Hamburg, Beschluss vom 17.08.2005 - Vgk FB 5/05

1. Ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten im Sinne des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A impliziert nicht die ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen in einem Vergabeverfahren darüber, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet. Es ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen eines Konkurrenzangebots erstellt wird, da der Druck auf den Bieter, bis an die Rentabilitätsgrenze seiner individuellen Gewinnzone zu kalkulieren, entfällt und er sich nur noch an den ihm bekannten Bedingungen ausrichten muss.

2. Eine Doppelbeteiligung von Unternehmen ist mit den Grundsätzen des Geheimwettbewerbs im Vergaberecht nicht vereinbar. Ein echter Wettbewerb wird nur dann gewährleistet, wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der Angebotsgrundlagen und -kalkulationen seiner Mitbewerber anbietet.

3. Grundsätzlich stehen bei einem Vergabeverfahren konzernverbundene Schwesterunternehmen im Wettbewerb und sind jeweils auf eigene Kostenrechnungen angewiesen. Anderenfalls kann ausschließlich der Konzern ein Angebot machen. Bereits dann, wenn Schesternunternehmen bei ihren Kostenrechnungen und -kalkulationen ausschließlich an Konzernvorgaben gebunden sind, ist ein Wettbewerb allein hierdurch hinfällig. Beteiligt sich ein Unternehmen darüber hinaus in Form einer verdeckten Bietergemeinschaft, so ist die Abgabe eines weiteren Angebots aufgrund des internen Informationsvorsprungs ausgeschlossen.

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IBRRS 2007, 0068
VergabeVergabe
De-Facto-Vergabe: Keine obligatorische Rügepflicht!

VK Hamburg, Beschluss vom 27.04.2006 - VgK FB 2/06

1. Bei De-Facto-Vergaben entfällt nach gefestigter Meinung in der Literatur und in der Rechtsprechung die Obliegenheit zur Rügepflicht.

2. Da das Nachprüfungsverfahren dem Primärrechtsschutz dient, ist erforderlich, dass ein Vergabeverfahren schon begonnen hat und es noch andauert. Ein Nachprüfungsantrag ist unstatthaft, wenn er sich gegen ein bei seiner Einreichung schon beendetes Vergabeverfahren richtet .

3. Aus dem Fehlen einer Regelung für die Nichtigkeit von Verträgen, die im Wege der De-Facto-Vergabe geschlossen worden sind, muss der Wille des Gesetzes- und Verordnungsgebers geschlossen werden, die Nichtigkeit des erteilten Auftrags auch für die Fälle einer Auftragsvergabe ohne Bieterwettbewerb nicht anzuordnen.

4. Die Ausübung einer Preisanpassungsklausel begründet keine wesentliche Vertragsänderung, da sie sich als Mechanismus erweist, der bereits im ursprünglichen Vertrag angelegt war.

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IBRRS 2007, 0066
VergabeVergabe
Eignungsnachweis durch Referenzlisten: Abschließende Liste!

VK Hessen, Beschluss vom 20.07.2006 - 69 d VK - 31/2006

1. Ein Antrag auf Aufhebung einer Aufhebung der Ausschreibung kann nur bei einer Wertbarkeit des in Frage stehenden Angebots Erfolg haben. Ist ein Angebot hingegen zwingend auszuschließen, fehlt es bereits am Rechtsschutzinteresse.

2. Liegen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise nicht vor, entspricht das Angebot nicht dem § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A 2. Abschnitt, nach welchem bei der Auswahl der Angebote, die für einen Zuschlag in Betracht kommen, nur diejenigen Bieter zu berücksichtigen sind, die für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.

3. Sehen Vergabebedingungen vor, dass die Bieter zum Nachweis der zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mit dem Angebot Nachweise in Form einer Referenzliste vorzulegen haben, aus der sich die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten gleichartigen Leistungen unter Angabe des Rechnungswertes, des Ausführungszeitraumes sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber entnehmen lassen, sind die Bieter an diese Nachweisanforderung gebunden, und können andererseits nachträglich keine zusätzlichen oder andere Belege fordern, noch kann den Bietern die Vorlage anderer Nachweise gestattet werden.

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IBRRS 2007, 0065
VergabeVergabe
Vorläufige Maßnahmen der Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren

VK Niedersachsen, Beschluss vom 21.08.2006 - VgK-18/2006

Die Vergabekammer kann zwar auf besonderen Antrag eines Antragstellers in einem Vergabenachprüfungsverfahren mit weiteren vorläufigen Maßnahmen in das Vergabeverfahren eingreifen, aber nur, wenn Rechte des Antragstellers aus § 97 Abs. 7 GWB im Vergabeverfahren auf andere Weise als durch den drohenden Zuschlag gefährdet sind und der Antragsteller seine Rechtsposition durch eine Entscheidung nach § 115 Abs. 3 GWB verbessern könnte.

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IBRRS 2007, 0064
VergabeVergabe
Vorrang des offenen Verfahrens vor Verhandlungsverfahren

VK Niedersachsen, Beschluss vom 06.07.2006 - VgK-13/2006

1. Will ein Auftraggeber statt des grundsätzlich vorrangig anzuwendenden offenen Verfahrens rein faktisch die Option eines Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung gem. § 3 a Nr. 2 VOL/A nutzen, müssen die in dieser Vorschrift unter lit. a bis h abschließend aufgeführten, engen Voraussetzungen vorliegen.

2. Da jeder Auftraggeber grundsätzlich für seine Irrtümer selbst einstehen muss und der Irrtum als solcher objektives Recht nicht beseitigen kann, ist ein Irrtum über die Einschlägigkeit des Vergaberechts - hier über die Ausschreibungspflichtigkeit an sich - für die Anwendung des § 13 Satz 5 und 6 VgV unerheblich.

3. Der Zuschlag darf vor Ablauf der Frist nicht erteilt werden. Dennoch abgeschlossene Verträge sind in entsprechender Anwendung der Regelung des § 13 VgV nichtig.

4. Trotz bereits erteilten Zuschlags kann eine Vergabe einer Nachprüfung durch die Vergabekammer zugänglich sein, wenn der Zuschlag in entsprechender Anwendung des § 13 VgV nichtig, weil die Antragsgegnerin nicht den Ablauf der 14-tägigen Informationsfrist abgewartet hat.

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IBRRS 2007, 0063
VergabeVergabe
Wie viel Aufklärung von Angebotsinhalten ist zulässig?

VK Niedersachsen, Beschluss vom 06.06.2006 - VgK-11/2006

1. Der Rahmen der zulässigen Aufklärung des Angebotsinhalts gem. § 24 Nr. 3 VOB/A i. V. m. § 25 Nr. 5 VOB/A ist überschritten, wenn bei der Wertung von Nebenangeboten zugunsten eines anderen Bieters eine Kostenreduzierung in Ansatz gebracht wird, die so ausdrücklich vom Drittbieter nicht angeboten worden ist.

2. Eine nicht ausdrücklich angebotene zusätzliche Kostenreduzierung eines Drittbieters ist keine zulässige Aufklärung des Angebotsinhalts im Sinne des § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A, da der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung mit einem Bieter nur verhandeln darf, um sich über Eignung eines Bieters, insbesondere seine technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das Angebot selbst, etwaige Änderungsvorschläge und Nebenangebote, die geplante Art der Durchführung, etwaige Ursprungsorte oder Bezugsquellen von Stoffen und Bauteilen sowie über die Angemessenheit der Preise zu unterrichten.

3. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeberin Nebenangebote bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nicht berücksichtigt, da sich der Auftraggeber im Rahmen seines ihm durch § 25 Nr. 5 VOB/A eingeräumten Ermessens hält, wenn er im Rahmen der Angebotswertung zum Ergebnis kommt, dass die technische Gleichwertigkeit eines Nebenangebots im Vergleich zu den entsprechenden Positionen des Amtsentwurfs für das Hauptangebot nicht gegeben ist.

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IBRRS 2007, 0062
VergabeVergabe
Vorlage von Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmen

VK Hessen, Beschluss vom 17.07.2006 - 69 d VK – 33/2006

1. Wenn sich aus den Bewerbungsbedingungen ergibt, dass Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmen mit dem Angebot vorzulegen sind, ist es ausgeschlossen, dass diese noch nachgereicht werden.*)

2. Wenn die Vergabestelle bezüglich der Form und des Inhalts der Verpflichtungserklärungen keine Vorgaben macht, sind die Nachunternehmen bei der Formulierung der Verpflichtungserklärungen frei, solange sich aus der Sicht des Empfängerhorizonts ergibt, dass die Erklärungen verbindlich sind.*)

3. Ein Bieter, dessen Angebot aus der Wertung ausgeschlossen wurde, hat jedenfalls dann keinen Anspruch auf Aufhebung der Ausschreibung, wenn alle anderen Angebote rechtmäßig in der Wertung verblieben sind.*)

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IBRRS 2007, 0061
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verstoß gegen produktneutrale Ausschreibung

VK Hessen, Beschluss vom 11.12.2006 - 69d-VK-60/2006

1. Eine Ausschreibung bestimmter Produkte ist nur ausnahmsweise zulässig.

2. Eine Ausschreibung eines bestimmten Produkts als Substitut für allgemeine Beschreibungen darf nicht ohne den Zusatz „oder gleichwertiger Art“ erfolgen.

3. Die Begründung für die Ausschreibung eines bestimmten Produktes muss in der Vergabeakte dokumentiert werden.

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