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Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 4074
VergabeVergabe
Wann liegt eine Bauleistung vor?

VK Südbayern, Beschluss vom 29.11.2005 - 46-09/05

Zur Frage, wann eine Bauleistung vorliegt.

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IBRRS 2006, 4073
VergabeVergabe
Offenes Verfahren: Aufstellung der Kriterien für Bietereignung

VK Südbayern, Beschluss vom 28.10.2005 - 44-09/05

1. Zwingende Ausschlussgründe sind im 4. Abschnitt der VOB/A nicht geregelt. Allerdings gelten auch hier die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze des § 97 GWB, also insbesondere das Transparenzgebot (Abs. 1), der Gleichbehandlungsgrundsatz (Abs. 2) sowie das Eignungsprinzip (Abs. 4).*)

2. Kriterien, nach denen der Auftraggeber die Eignung der Bieter im offenen Verfahren prüfen muss, sind insbesondere die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Zu deren Nachweis können entsprechende Angaben gefordert werden, soweit es durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist (§ 5 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A-SKR).*)

3. Im Interesse eines transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs darf ein Bieter, der bestimmte Nachweise nicht für erforderlich oder vorlagefähig hält, nicht ohne Weiteres auf die Vorlage verzichten und sich ggf. darauf verlassen, die Vergabestelle werde von den eigenen zwingenden Vorgaben absehen und das Nachreichen ermöglichen.*)

4. Welche Vorgaben bei einer Ausschreibung bezüglich der mit dem Angebot geforderten Eignungsnachweise gemacht wurden, ist anhand der Bekanntmachung sowie der in den Vergabeunterlagen (Angebotsaufforderung, Bewerbungsbedingungen) gemachten Angaben festzustellen. Hierbei ist der objektive Erklärungswert unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu ermitteln, wobei nicht auf die Sicht eines einzelnen, sondern aller potentieller Bieter in deren damaligen Situation abzustellen ist. Die Vergabeunterlagen sind daher so zu verstehen, wie sie von einem fachkundigen und mit einschlägigen Aufträgen vertrauten Bieter aufgefasst werden können.*)

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IBRRS 2006, 4071
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine "unerträgliche Förmelei" bei der Angebotswertung!

VK Köln, Beschluss vom 30.08.2006 - VK VOB 27/06

1. Bei der Angebotswertung ist nicht ausschließlich auf formale Gesichtspunkte, sondern auf die Gesamtheit der abgegebenen Erklärungen abzustellen.

2. Daher bleibt es folgenlos, wenn der Bieter statt des Angebotsformblattes das Formblatt " Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" beifügt, im übrigen jedoch alle geforderten Anlagen und Unterlagen mit dem Angebot vorgelegt werden.

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IBRRS 2006, 4030
VergabeVergabe
Kein Spielraum bei zwingendem Ausschluss als Rechtsfolge!

VK Südbayern, Beschluss vom 24.11.2005 - Z3-3-3194-1-42-09/05

Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A lässt insoweit keinen Spielraum zu, etwa auch nicht, wenn ein Bieter die Rechtsfolge (zwingender Ausschluss des Angebots) bei Angebotsabgabe z. B. mangels Angabe in den Verdingungsunterlagen nicht kannte (vgl. Urteil des BGH vom 8. September 1998, X ZR 85/97). Der zwingende Ausschluss muss sogar dann erfolgen, wenn die Vergabestelle zunächst die Eignung des betreffenden Bieters bejaht hat und das Angebot zu Unrecht in die engere Wahl für den Zuschlag genommen hat.*)

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IBRRS 2006, 4029
VergabeVergabe
Nicht ausgefüllte Formblätter: Zwingender Ausschluss

VK Südbayern, Beschluss vom 07.11.2005 - Z3-3-3194-1-40-09/05

1. Ein Angebot ist zwingend von der Wertung auszuschließen, wenn die Formblätter EFB-Preis 1 d und 2 bei Angebotsabgabe unstreitig nicht ausgefüllt waren. Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b VOB/A sind Angebote, die § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A nicht entsprechen, zwingend von der Wertung der Angebote auszuschließen.*)

2. Änderung der Verdingungsunterlagen sind nach § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A unzulässig. Sie bestehen darin, Unterlagen zu entfernen oder Zusätze zu machen, aber auch technische Anforderungen oder vertragliche Ansprüche zu ändern. Ein klarstellender Vermerk, durch den die Verdingungsunterlagen nicht verändert werden, ist unschädlich.*)

3. Gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB entscheidet die Vergabekammer, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Nach Satz 2 ist sie hierbei nicht an Anträge gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. Hieraus folgt zwar, dass die Vergabekammer grundsätzlich ungeachtet vom Antragsbegehren des Antragstellers (wenngleich nicht unabhängig vom Erfolg des Nachprüfungsantrags) dazu ermächtigt ist, die in Bezug auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens gebotenen Anordnungen zu treffen. Dennoch darf die Vergabekammer von der durch § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB geschaffenen Ermächtigung nur unter zwei wichtigen Einschränkungen Gebrauch machen:

Erstens muss der Nachprüfungsantrag zulässig sein und zweitens darf die Vergabekammer die Ermächtigungsnorm des § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB nicht dazu heranziehen, ungeachtet einer Rechtsverletzung des Antragstellers auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einzuwirken. Die Vorschrift ermächtigt die Vergabekammer zu keiner allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle. Vielmehr müssen diejenigen Vergaberechtsverstöße, welche die Vergabekammer zum Anlass nimmt, unabhängig von den Anträgen des Antragstellers, mithin amtswegig, die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens sicherzustellen, zugleich den Antragsteller betreffen und ihn in seinen Rechten verletzen. Dagegen darf die Vergabekammer auf den Nachprüfungsantrag des Antragstellers solche Vergaberechtsverstöße, durch die der Antragsteller in eigenen Bieterrechten nicht betroffen und verletzt ist, nicht zum Anlass nehmen, auf das Vergabeverfahren einzuwirken. In solchen Fällen ist die Vergabekammer zu einem Eingriff in das Vergabeverfahren nur befugt, wenn die vom Rechtsverstoß Betroffenen selbst einen Nachprüfungsantrag gestellt haben. Diese Auslegung von § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB findet sich im Wortlaut der Norm bestätigt. Die Bestimmung löst die Befugnis der Vergabekammer, auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einzuwirken, nämlich nicht von der Feststellung einer Rechtsverletzung des Antragstellers und von der Zweckbindung, die zur Beseitigung einer Rechtsverletzung geeigneten Maßnahmen zu ergreifen (vgl. § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB). Sie befreit die Vergabekammer ausdrücklich nur von der Bindung an die Sachanträge, mit der Folge, dass sie zum Beispiel bestimmte Maßnahmen auch anordnen darf, wenn der Antragsteller keinen konkreten Antrag gestellt oder die Anordnung anderer Maßnahmen beantragt hat. Dadurch wird also die Bestimmung in § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB, wonach die Vergabekammer über eine Rechtsverletzung des Antragstellers entscheidet und diejenigen Maßnahmen ergreift, die dazu geeignet sind, eine Rechtsverletzung zu beseitigen, nicht außer Kraft gesetzt. Sie gilt im Sinn einer Voraussetzung und Begrenzung der zu treffenden Maßnahmen selbstverständlich auch im Fall des § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB, in dem die Vergabekammer bestimmte Maßnahmen unabhängig von den gestellten Anträgen ergreifen darf.*)

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IBRRS 2006, 4027
VergabeVergabe
Geforderte Erklärungen fehlen: Ausschluss auch im VOL/A-Verfahren

VK Münster, Beschluss vom 19.09.2006 - VK 12/06

1. Bereits geschlossene Verträge stehen der Nachprüfung nicht entgegen, wenn der Zuschlag wegen Verstoßes gegen § 13 VgV nicht wirksam erteilt wurde.*)

2. Eine Vergabestelle, die lediglich eine beschränkte Ausschreibung durchführt, obwohl eine europaweite Ausschreibung erforderlich war, führt kein geregeltes förmliches Vergabeverfahren nach dem 4. Teil des GWB durch. Bei diesen sogenannten de facto Vergaben obliegt dem Bieter keine Rügeobliegenheit gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.*)

3. Die Vergabekammern können allein das Unterlassen einer europaweiten Ausschreibung nicht zum Anlass für eine Rechtmäßigkeitskontrolle nehmen. Vielmehr muss der Antragsteller darlegen, dass er durch diesen Vergaberechtsverstoß tatsächlich in seinen Rechten gemäß § 114 Abs. 1 GWB verletzt ist.*)

4. Wenn die Vergabestelle in den Verdingungsunterlagen bestimmte Erklärungen als Mindestanforderungen fordert, dann hat sie sich bereits im Vorfeld gegenüber den Interessenten festgelegt und ihr Ermessen im Sinne des § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A entsprechend ausgeübt. Auch im Anwendungsbereich der VOL/A sind somit solche Angebote, die die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen nicht vollständig enthalten, unter den vergaberechtlichen Geboten des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung von der Wertung genauso zwingend auszuschließen, wie dies unter der Geltung der VOB/A geboten ist.*)

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IBRRS 2006, 4514
VergabeVergabe
Geforderte Erklärung über Umsatz nicht nachgewiesen: Ausschluss zwingend!

VK Bund, Beschluss vom 06.07.2006 - VK 3-54/06

Die Nichtvorlage geforderter Nachweise (hier: Erklärungen über den Umsatz) hat zur Folge, dass der Bieter seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen hat. Dies führt zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags von der Wertung.

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IBRRS 2006, 3983
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ersatz des Vertrauensschadens bei fehlerhafter Ausschreibung

BGH, Urteil vom 01.08.2006 - X ZR 146/03

1. An einer echten Chance im Sinne von § 126 GWB fehlt es, wenn die Leistungsbeschreibung fehlerhaft war und deshalb mangels Vergleichbarkeit die abgegebenen Angebote nicht gewertet werden können.*)

2. Ist dem Bieter bekannt, dass die Leistungsbeschreibung fehlerhaft ist, und gibt er gleichwohl ein Angebot ab, steht ihm wegen dieses Fehlers der Ausschreibung ein Anspruch aus culpa in contrahendo auf Ersatz des Vertrauensschadens nicht zu.*)

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IBRRS 2006, 3981
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen fehlender Erklärung zur Nachunternehmerverpflichtung?

VK Bund, Beschluss vom 14.08.2006 - VK 2-80/06

Fehlt in einem Angebot die Bestätigung, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel für die genannten Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ist das Angebot unvollständig und muss zwingend ausgeschlossen werden.

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IBRRS 2006, 3973
VergabeVergabe
Aufhebung der Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.05.2006 - VK 2-LVwA LSA 17/06

1. Die vermuteten Nachtragsrisiken aus einer verzögerten Vergabe sowie der Ablauf der Bindefrist stellen keine schwerwiegenden Gründe im Sinne des § 26 Nr. 1 c dar, die eine Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigen könnten.

2. Zu der Frage, wann eine Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen aufgehoben werden kann.

3. Die Vergabekammer kann die Vergabestelle anweisen, eine Aufhebung der Ausschreibung rückgängig zu machen. Im Einzelfall kann gleichwohl eine derartige Weisung ausgeschlossen sein. Dies setzt jedoch voraus, dass der öffentliche Auftraggeber den ausgeschriebenen Auftrag endgültig nicht mehr vergeben will und deshalb die Aufhebung der Ausschreibung veranlasst hat. In diesem Falle kann die Vergabestelle nicht zu einem Vertragsschluss gezwungen werden.

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IBRRS 2006, 3972
VergabeVergabe
Aufhebung der Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.05.2006 - VK 2-LVwA LSA 16/06

1. Zu der Frage, wann eine Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen aufgehoben werden kann.

2. Kommt es aufgrund diverser Nachprüfungsanträge zu zeitlichen Verzögerungen, so rechtfertigt dies keine Aufhebung der Ausschreibung, um einzelne Leistungen herauszulösen und anderweitig zu vergeben.

3. Die vermuteten Nachtragsrisiken aus einer verzögerten Vergabe sowie der Ablauf der Bindefrist stellen keine schwerwiegenden Gründe im Sinne des § 26 Nr. 1 c dar, die eine Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigen könnten.

4. Die Vergabekammer kann die Vergabestelle anweisen, eine Aufhebung der Ausschreibung rückgängig zu machen. Im Einzelfall kann gleichwohl eine derartige Weisung ausgeschlossen sein. Dies setzt jedoch voraus, dass der öffentliche Auftraggeber den ausgeschriebenen Auftrag endgültig nicht mehr vergeben will und deshalb die Aufhebung der Ausschreibung veranlasst hat. In diesem Falle kann die Vergabestelle nicht zu einem Vertragsschluss gezwungen werden.

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IBRRS 2006, 4725
VergabeVergabe
Ausschreibung "Ingenieurleistungen Kanalsanierung im Abwassersystem“

VK Hessen, Beschluss vom 15.05.2006 - 69d-VK-22/2006

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 4724
VergabeVergabe
Auch Planungsleistungen müssen eindeutig beschrieben werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.08.2006 - 11 Verg 3/06

1. Gemäß § 8 Abs. 1 VOF ist die Aufgabenstellung so zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinn verstehen können. Deshalb ist es zunächst Sache des Auftraggebers zu entscheiden, welche Planungsaufgabe verwirklicht werden soll.

2. Bei der Aufgabenbeschreibung sind die Anforderungen an die Qualität der Leistung so zu stellen, dass die Grundsätze der Vergabe nach § 4 VOF konsequent umgesetzt werden können. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bewerber ihre Bewerbung mit dem Ziel der bestmöglichen und möglichst gut vergleichbaren Darstellung ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit formulieren können.

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IBRRS 2006, 3969
VergabeVergabe
Anforderung an Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern

VK Südbayern, Beschluss vom 23.10.2006 - 30-09/06

1. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A sind Angebote zwingend von der Wertung auszuschließen, die § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht entsprechen.

2. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A bestimmt, dass Angebote nur die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten sollen.

3. Der als Soll-Vorschrift formuliert § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A ist im Kontext mit § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A so auszulegen, dass das Angebot alle geforderten Preise und Erklärungen enthalten muss.

4. Zu den geforderten Erklärungen gehört auch die Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern nach EVM (B) BwB/E EG 212EG, dass der Bieter über die Leistung des Nachunternehmers verfügen kann.

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IBRRS 2006, 3935
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Folgen einer Doppelausschreibung

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 1 Verg 11/06

1. Leitet ein öffentlicher Auftraggeber für einen identischen Beschaffungsvorgang, der nur einmal realisiert werden kann und soll, vor Abschluss der ursprünglichen Ausschreibung ein weiteres Vergabeverfahren ein, so verletzt die Doppelausschreibung für diejenigen Bieter, die im ursprünglichen Verfahren ein zuschlagfähiges Angebot abgegeben haben, sowohl deren Recht auf Durchführung eines fairen Wettbewerbs als auch auf Beachtung des Diskriminierungsverbots.*)

2. Die Anordnung der Aufhebung der Ausschreibung durch die Nachprüfungsinstanzen kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Aufhebung das einzige geeignete Mittel ist, um die drohende oder bereits eingetretene Rechtsverletzung zu beseitigen.*)

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IBRRS 2006, 3923
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gleichwertiger Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte? Nein!

BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

1. Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG bindet staatliche Stellen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.*)

2. Die in der Rechtsordnung dem übergangenen Konkurrenten eingeräumten Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen Entscheidungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit Auftragssummen unterhalb der Schwellenwerte genügen den Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art. 20 Abs. 3 GG).*)

3. Es verletzt nicht den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), dass der Gesetzgeber den Rechtsschutz gegen Vergabeentscheidungen unterhalb der Schwellenwerte anders gestaltet hat als den gegen Vergabeentscheidungen, die die Schwellenwerte übersteigen.*)




IBRRS 2006, 3922
VergabeVergabe
Erhebung der Benutzungsgebühren durch Privaten

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.03.2006 - 2 LB 9/05

1. Ein mit der Erhebung von Benutzungsgebühren beauftragter Privater ist als Verwaltungshelfer nicht befugt, Verwaltungsakte im Namen des Einrichtungsträgers (Gebührengläubigers) zu erlassen.*)

2. Eine an den Verwaltungshelfer zu zahlende Pauschale zählt zu den Kosten der laufenden Leistungserbringung und kann nicht mit einer Grundgebühr abgedeckt werden.*)

3. Zur Kostenverteilung bei der Mitbenutzung zentraler Abwasseranlagen durch Umlandgemeinden.*)

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IBRRS 2006, 3919
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Alle Angebote zwingend auszuschließen: Neue Ausschreibung nötig!

BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06

1. Legt ein Bieter die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften dar und kommt danach als vergaberechtsgemäße Maßnahme die Aufhebung der Ausschreibung in Betracht, weil alle anderen Angebote unvollständig sind, ist der Bieter regelmäßig unabhängig davon im Nachprüfungsverfahren antragsbefugt, ob auch sein Angebot an einem Ausschlussgrund leidet.*)

2. Fehlen Muster, deren Vorlage der öffentliche Auftraggeber verlangt, oder sind verlangte Muster unvollständig, ist § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A entsprechend anzuwenden.*)

3. Wenn der öffentliche Auftraggeber in Anwendung von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A das Angebot eines Bieters wegen Unvollständigkeit nicht wertet, muss er jedenfalls auch diejenigen Angebote anderer Bieter ausschließen, die gleichfalls an dem beanstandeten oder einem gleichwertigen Mangel leiden.*)

4. Wenn alle Angebote in bestimmter Hinsicht unvollständig und deshalb von der Wertung auszuschließen sind, kann auch ein Bieter, dessen Angebot an einem weiteren Ausschlussgrund leidet, verlangen, dass eine Auftragsvergabe in dem eingeleiteten Vergabeverfahren unterbleibt.*)

5. Der öffentliche Auftraggeber und der ihn unterstützende Beigeladene haften als Teilschuldner für die Erstattung der Aufwendungen des obsiegenden Antragstellers im Verfahren vor der Vergabekammer.*)




IBRRS 2006, 3908
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Müssen auch kleine Büros einbezogen werden?

VK Lüneburg, Beschluss vom 25.09.2006 - VgK-19/2006

§ 4 Nr. 5 VOF verpflichtet den Auftraggeber nicht, kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger am Verhandlungsverfahren zu beteiligen.

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IBRRS 2006, 4509
VergabeVergabe
Gesetzliche (Orts-)Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.08.2006 - VK-38/2006

Die Antragsgegnerin ist öffentlicher Auftraggeber. Krankenkassen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen. Im Wettbewerb mit privaten Anbietern stehen sie weitestgehend nicht. Ihnen obliegt die Sicherstellung der notwendigen Gesundheitspflege ihrer Mitglieder (§ 1 SGB V). Ihre enge Verbindung zu Auftraggebern gemäß § 98 Abs. 1 GWB ergibt sich aus ihrer Finanzierung (§ 98 Abs. 2 Satz 1), die durch Gesetz geregelt ist (§ 22, 28i SGB IV, § 5 SGB V). Diese stellt sich zwar nicht als eine direkte Staatsfinanzierung dar. Die Versicherten, soweit sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sind jedoch gesetzlich verpflichtet, durch ihre Beiträge die Versicherungen zu finanzieren. Dem stünde es gleich, wenn staatliche Stellen – in Form von Steuern o.ä. – die Geldmittel einzögen, um sie dann den Krankenkassen zu übergeben.

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IBRRS 2006, 3907
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung wegen Mengenänderungen?

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 1 Verg 6/06

1. Für die Wahrung der Entscheidungsfrist des § 113 Abs. 1 GWB ist es ausreichend, wenn die Entscheidung der Vergabekammer vor Fristablauf vollständig abgesetzt und zur Geschäftsstelle gelangt ist. Hierfür ist nicht erforderlich, dass auch die Bekanntgabe der Entscheidung gegenüber allen Verfahrensbeteiligten innerhalb der Entscheidungsfrist bereits bewirkt ist.*)

2. Die Anordnung der Fortsetzung der Ausschreibung mit dem Ziel einer Zuschlagserteilung kommt nicht nur bei irrtümlicher Aufhebung der Ausschreibung in Betracht, sondern auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber seine Absicht, die ausgeschriebene Leistung von Dritten zu beschaffen, unverändert aufrecht erhält und ihm tatsächlich kein sachlicher Grund, insbesondere kein Grund i.S.v. § 26 Nr. 1 VOB/A, für die Aufhebung zur Seite steht bzw. wenn die Aufhebung selbst im Falle des Vorliegens eines sachlichen Grundes nicht verhältnismäßig ist.*)

3. Eine unvollständige Dokumentation des Wertungsprozesses sowie der Grundlagen für die Entscheidung zur Aufhebung einer Ausschreibung kann zu Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zugunsten des Bieters führen, der geltend macht, dass die Aufhebungsgründe vorgeschoben oder manipuliert sind.*)

4. Mengenänderungen in einzelnen Leistungspositionen, die nicht auf einer willentlichen Neubestimmung des Beschaffungsbedarfs, sondern auf einer veränderten Prognose des erforderlichen Leistungsumfangs beruhen, rechtfertigen regelmäßig keine Aufhebung einer Ausschreibung, deren Gegenstand ein Einheitspreisvertrag nach VOB/B ist.*)

5. Wird von einem Auftrag ein Teil der Leistungspositionen nachträglich herausgenommen, so liegt faktisch eine Teilaufhebung der Ausschreibung vor, die einer eigenen sachlichen Rechtfertigung bedarf.*)

6. Soll eine Aufhebung auf die fehlende Zuschlagfähigkeit der in der Wertung verbliebenen Angebote wegen ihrer Preisrisiken, insbesondere des Preisrisikos wegen verzögerter Auftragsvergabe, gestützt werden, so ist dieses Risiko im Hinblick auf das konkrete Angebot zu prüfen und sein Ausmaß zu quantifizieren. Als Aufhebungsgrund können regelmäßig nur solche Preisrisiken in Betracht kommen, die im Rahmen einer Neuausschreibung vermeidbar sind.*)




IBRRS 2006, 3906
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsweg bei Vergabe unterhalb der Schwellenwerte

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.09.2006 - 2 B 11024/06

Für Streitigkeiten über Auftragsvergaben unterhalb des Schwellenwertes nach § 100 Abs. 1 GWB durch eine von einer kommunalen Gebietskörperschaft beherrschte juristische Person des privaten Rechts i. S. d. § 98 Satz 1 Nr. 2 GWB ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (im Anschluss an OVG RP, AS 32, 216 = IBR 2005, 386 = DVBl. 2005, 988 = DÖV 2006, 129).*)

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IBRRS 2006, 4506
VergabeVergabe
Anforderungen an die Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogs

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.08.2006 - VK-30/2006

1. Der wettbewerbliche Dialog unterliegt vollumfänglich der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Die Vergabekammer hat auch bei einem wettbewerblichen Dialog zu entscheiden, ob ein Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und ggfs. geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern.*)

2. Bei einem unvollständigen Teilnahmeantrag eines Antragstellers kann die Antragsbefugnis aus dem Recht auf Gleichbehandlung hergeleitet werden, wenn das allein in der Wertung verbliebene Angebot des Beigeladenen oder alle anderen tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote ebenfalls hätten ausgeschlossen werden müssen.*)

3. Eine Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen in der Dialogphase des wettbewerblichen Dialogs ist nur anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien möglich.*)

4. Während des wettbewerblichen Dialogs ist eine Änderung der bereits mitgeteilten Zuschlagskriterien nicht möglich.*)

5. Für im wettbewerblichen Dialog geforderte Mindestbedingungen gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz.*)

6. So wie Zuschlagskriterien können auch einmal geforderte Mindestbedingungen im wettbewerblichen Dialog nicht mehr geändert werden.*)

7. Verbleibt kein Bieter mehr im Wettbewerb, ist das Vergabeverfahren aufzuheben.*)

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IBRRS 2006, 3894
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Doppelte Rügeverpflichtung" bei erneut ausgeschriebenem Verfahren

VK Sachsen, Beschluss vom 10.05.2006 - 1/SVK/037-06

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Vergaberechtsverstoß fehlt, wenn der Antragsteller in einem neu ausgeschrieben Verfahren die Neuausschreibung nicht als verfahrensfehlerhaft rügt, sondern lediglich einen konkreten Vergabeverstoß. Diese einzelne Rüge kann die Antragsbefugnis nicht begründen. Insofern besteht in solchen Fällen eine „doppelte Rügeverpflichtung“.

2. Eine solche Vorgehensweise (Verzicht auf vorherige Rüge) ist nur dann möglich, wenn der Antragsteller während des bereits anhängigen Vergabenachprüfungsverfahrens von Tatsachen Kenntnis erlangte, die ihr vor Einleitung des Vergabenachprüfungsverfahrens nicht bekannt waren.

3. Die Rüge in einem zwischenzeitlich im „Zweitverfahren“ neu ausgeschriebenen Vergabeverfahren („Erstverfahren“) hat dann Bestand, wenn der Antragsteller, der in dem erneuten Vergabeverfahren ein Angebot abgegeben hat, bei Abgabe seines Angebotes ausdrücklich betont, dass seine Rüge zur Aufhebung der Ausschreibung weiter Gültigkeit haben soll.

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IBRRS 2006, 3893
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Punktesystem: Sachfremder Maßstab!

VK Sachsen, Beschluss vom 11.08.2006 - 1/SVK/073-06

1. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist nach seinem Wortlaut und Sinn nur auf "im Vergabeverfahren", aber nicht auf erst "im Nachprüfungsverfahren" erkannte Vergaberechtsverstöße anwendbar. Daher entfällt die Rügeobliegenheit für solche Vergaberechtsfehler, die der antragstellenden Partei erst während des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens bekannt werden.

2. Entschließt sich der Auftraggeber, zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes für die benannten Zuschlagskriterien ein unterschiedliches Wertungssystem anzuwenden, so muss dieses System mit den Bewertungsmaßstäben des anderen Systems dergestalt kompatibel sein, dass im Ergebnis den einzelnen Kriterien die verlautbarte Gesamtgewichtung zukommt und nicht durch die unterschiedlichen Wertungssysteme eine Verzerrung der ursprünglichen Wichtungsfaktoren entsteht. Dies erfordert, dass sich die unterschiedlichen Wertungssysteme in ein sinnvolles Verhältnis zueinander bringen lassen und eine sachbezogene Ausfüllung zulassen.

3. Wendet der Auftraggeber ein Punktesystem an, das für das Kriterium „Preis“ 500 Maximalpunkte vorsieht, für die jedes Prozent der Differenz zum Preis des günstigen Bieters jedoch Punktabzüge vornimmt, wobei eine Abweichung von 4,96 % z.B. einen Punktabzug von 25 Punkten, eine Abweichung von 5,35 % einen Punktabzug von 26,75 (gerundet 27) Punkten bewirkt, rechnerisch eine Preisdifferenz von 100 % also einem Punktwert von 0 gleichkommt, ist dieser Maßstab sachfremd, da er nicht die branchenüblichen Preisabweichungen widerspiegelt, die üblicherweise bei Ausschreibungen von Wäscheleistungen im Krankenhauswesen anzutreffen sind.

4. Eine Dienstleistungskonzession, die die Übertragung eines Rechts zur Verwertung einer bestimmten Leistung umfasst und dem Konzessionär das wirtschaftliche Nutzungsrisiko auferlegt, scheidet aus, wenn der Konzessionär als Entgelt ausschließlich einen vorher festgelegten Preis erhält.

5. Nur wenn der Auftraggeber bereits vor Veranlassung der Bekanntmachung oder vor Versendung der Verdingungsunterlagen Regeln für die Gewichtung der Wertungskriterien aufstellt, ist er auch verpflichtet, diese in der Vergabebekanntmachung oder den Ausschreibungsunterlagen anzugeben.

6. Die Verdingungsunterlagen als Ganzes und in all ihren Teilen sind Grundlage der Angebote der sich beteiligenden Bieter; diese müssen also - um vergleichbar zu bleiben - von dem gleichen unveränderten Text, wie ihn der Auftraggeber aufgrund der VOL/A erarbeitet und an die Bieter verschickt hat, ausgehen.




IBRRS 2006, 3892
VergabeVergabe
Rettungsdienst unterfällt nicht dem Vergaberegime

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.02.2006 - VK 2-LVwA LSA 1/06

1. Die Übertragung der Durchführung der Rettungsdienste (Notfallrettung und der qualifizierte Krankentransport) nach § 3 Abs. 2 RettDG-LSA stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB dar. Die Vergabekammer ist mangels Anwendbarkeit des Vierten Teils des GWB gemäß § 102 GWB sachlich nicht zuständig.

2. Die Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie 92/50 EWG bzw. die Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, gelten nicht für landesinterne Rettungsdienste, da diese Tätigkeiten i.S.v. Art. 45 Satz 1 EGV i. V. mit Art. 55 EGV dauernd mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind.

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IBRRS 2006, 3878
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung einer Ausschreibung

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 1 Verg 7/06

1. Für die Wahrung der Entscheidungsfrist des § 113 Abs. 1 GWB ist es ausreichend, wenn die Entscheidung der Vergabekammer vor Fristablauf vollständig abgesetzt und zur Geschäftsstelle gelangt ist. Hierfür ist nicht erforderlich, dass auch die Bekanntgabe der Entscheidung gegenüber allen Verfahrensbeteiligten innerhalb der Entscheidungsfrist bereits bewirkt ist.*)

2. Die Anordnung der Fortsetzung der Ausschreibung mit dem Ziel einer Zuschlagserteilung kommt nicht nur bei irrtümlicher Aufhebung der Ausschreibung in Betracht, sondern auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber seine Absicht, die ausgeschriebene Leistung von Dritten zu beschaffen, unverändert aufrecht erhält und ihm tatsächlich kein sachlicher Grund, insbesondere kein Grund i.S.v. § 26 Nr. 1 VOB/A, für die Aufhebung zur Seite steht bzw. wenn die Aufhebung selbst im Falle des Vorliegens eines sachlichen Grundes nicht verhältnismäßig ist.*)

3. Eine unvollständige Dokumentation des Wertungsprozesses sowie der Grundlagen für die Entscheidung zur Aufhebung einer Ausschreibung kann zu Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zugunsten des Bieters führen, der geltend macht, dass die Aufhebungsgründe vorgeschoben oder manipuliert sind.*)

4. Zur Feststellung der Unverhältnismäßigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung wegen der Besorgnis von Preiserhöhungen aufgrund verzögerter Auftragsvergabe.*)

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IBRRS 2006, 3877
VergabeVergabe
Folgen einer Doppelausschreibung

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 1 Verg 12/06

1. Leitet ein öffentlicher Auftraggeber für einen identischen Beschaffungsvorgang, der nur einmal realisiert werden kann und soll, vor Abschluss der ursprünglichen Ausschreibung ein weiteres Vergabeverfahren ein, so verletzt die Doppelausschreibung für diejenigen Bieter, die im ursprünglichen Verfahren ein zuschlagfähiges Angebot abgegeben haben, sowohl deren Recht auf Durchführung eines fairen Wettbewerbs als auch auf Beachtung des Diskriminierungsverbots.

2. Die Anordnung der Aufhebung der Ausschreibung durch die Nachprüfungsinstanzen kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Aufhebung das einzig verhältnismäßige Mittel ist, um die drohende oder bereits eingetretene Rechtsverletzung zu beseitigen.

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IBRRS 2006, 3843
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ImmobilienImmobilien
Zwingender Ausschluss von Angeboten aufgrund Mischkalkulation!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.04.2006 - 6 A 10145/06

1. Für die Erneuerung von Grundstücksanschlüssen kann eine (Verbands-)Gemeinde auf der Grundlage des § 13 Abs. 1 Satz 1 KAG nur die Aufwendungen erstattet verlangen, die sie für erforderlich halten darf. Diese Begrenzung der Erstattungspflicht ist nicht gleichbedeutend mit dem beitragsrechtlichen Grundsatz, dass nur der erforderliche Aufwand beitragsfähig ist.*)

2. Werden Maßnahmen zur Erneuerung einer öffentlichen Einrichtung ausgeschrieben, deren Kosten zum Teil von konkret begünstigten Grundstückseigentümern in voller Höhe erstattet verlangt und zum anderen Teil als einmalige Beiträge oder als laufende Entgelte auf eine Solidargemeinschaft umgelegt werden (sollen), ist ein Hinweis darauf in die Verdingungsunterlagen aufzunehmen. Bei der Entscheidung, welches der in die Wertung einzubeziehenden Angebote als das wirtschaftlichste erscheint, ist auf diese unterschiedlichen Kosteninteressen Rücksicht zu nehmen, ggf. müssen sie gegeneinander abgewogen werden. Angesichts des geringeren Spielraums der (Verbands-)Gemeinde bei Kosten, die in voller Höhe von den Grundstückseigentümern erstattet verlangt werden, wird im Zweifel der Zuschlag auf das Angebot zu erteilen sein, das hinsichtlich der Grundstücksanschlüsse das günstigere ist.*)

3. In einem solchen Vergabeverfahren sind Angebote von der Wertung auszuschließen, die den tatsächlichen Preis einer Einzelleistung nicht an ihrer Position des Leistungsverzeichnisses offenlegen, sondern in der Preisangabe einer anderen Position "verstecken" und damit auf einer unzulässigen Mischkalkulation beruhen (im Anschluss an BGHZ 159, 186 = NJW-RR 2004, 1626).*)

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IBRRS 2006, 3810
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VergabeVergabe
Unzumutbare Vorgabe nicht erfüllt: Kein Ausschluss!

BGH, Urteil vom 01.08.2006 - X ZR 115/04

1. Die Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen für die Angebote sind auch im Verhandlungsverfahren verbindlich, solange sie nicht vom Auftraggeber transparent und diskriminierungsfrei gegenüber allen noch in die Verhandlungen einbezogenen Bietern aufgegeben oder geändert worden sind (Fortführung von Sen.Urt. v. 08.09.1998 - X ZR 99/96, NJW 1998, 3640, 3644; v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NJW 2004, 2165).*)

2. Angebote, die eine für die Bieter unzumutbare Vorgabe nicht erfüllen, dürfen nicht ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss kommt danach nicht in Betracht, soweit die Ausschreibungsbedingungen eine technisch unmögliche Leistung verlangen (Fortführung von Sen.Beschl. v. 18.02.2003 - X ZB 43/02, NZBau 2003, 293, 295 f.).*)

3. Werden an den Inhalt der Angebote unerfüllbare Anforderungen gestellt, so muss die Vergabestelle die Ausschreibung entweder gemäß § 26 Nr. 1 VOB/A aufheben oder diskriminierungsfrei die Leistungsbeschreibung soweit ändern, wie es erforderlich ist, um die unerfüllbaren Anforderungen zu beseitigen.*)

4. Für den Erfolg einer auf positives Interesse gerichteten Schadensersatzklage eines Bieters nach Erteilung des ausgeschriebenen Auftrags an einen anderen Bieter ist entscheidend, ob dem klagenden Bieter bei objektiv richtiger Anwendung der bekanntgemachten Vergabekriterien unter Beachtung des der Vergabestelle gegebenenfalls zukommenden Wertungsspielraums der Zuschlag erteilt werden musste (Fortführung von Sen.Urt. v. 05.11.2002 - X ZR 232/00, NZBau 2003, 168; Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NJW 2004, 2165).*)

5. Bei einer Ausschreibung mit Leistungsprogramm ist es jedenfalls dann unzulässig, die Preise der Angebote mittels einer Mengenkorrektur zum Zweck der Wertung vergleichbar zu machen, wenn ein Einfluss der angebotenen Mengen auf die Angebotsbewertung nicht transparent gemacht worden ist.*)




IBRRS 2006, 3808
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VergabeVergabe
Ausschluss weil Felder nicht ausgefüllt wurden?

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.05.2003 - 4 U 63/02

1. Werden in einem auszufüllenden Formblatt einzelne Felder nicht ausgefüllt, weil sie auf das Angebot des Bieters nicht zutreffen, so rechtfertigt dies keinen Ausschluss des betreffenden Bieters, wenn aus den konkreten Unständen nicht hergeleitet werden kann, dass in einem solchen Fall diese Felder mit einer Null oder einem Querstrich etc. hätten ausgefüllt werden müssen.

2. Missverständliche Äußerungen im Angebot des Bieters, zu denen auch fehlende ausdrückliche Äußerungen zählen können, sind in den in § 24 VOB/A genannten Fällen aufklärungsfähig und "verhandelbar". Aufklärungen und Verhandlungen sind dagegen unzulässig, wenn hierdurch der Bieter sein Angebot, insbesondere den Angebotspreis, unzulässigerweise nachbessern und damit ändern könnte.

3. Hätte der Auftrag bei ordnungsgemäßer Ausführung der Vergabe an den klagenden Bieter vergeben werden müssen, so steht ihm der Ersatz des entgangenen Gewinns zu.

4. Zur Berechnung des entgangenen Gewinns.

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IBRRS 2006, 3784
VergabeVergabe
Fehlen von Gewichtungsregeln: Transparenzgebot verletzt!

VK Sachsen, Beschluss vom 28.12.2005 - 1/SVK/147-05

1. Selbst wenn ein Auftraggeber die Zuschlagskriterien in den Vergabeunterlagen benannt und dazu auch festgelegt hat, dass diese in der Reihenfolge ihrer Nennung gewichtet werden sollen, er jedoch an keiner Stelle dokumentiert hat, mit welchem Anteil nunmehr die genannten Zuschlagskriterien Berücksichtigung finden sollen, stellt dies einen Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB i.V.m. § 30 VOL/A dar.

2. Weist der Auftraggeber in seinen Vergabeunterlagen auf sein Ermessen hinsichtlich eines Ausschlusses bei Nichtvorlage von Nachweisen hin, ist dennoch nicht ersichtlich, wa-rum bei Fehlen dieser Unterlagen mit Angebotsabgabe für den Auftraggeber eine Ermessensreduzierung auf null eintreten sollte.

3. Der Auftraggeber bindet sich an seine verlautbarten Zuschlagskriterien. Es besteht die Verpflichtung, diese Zuschlagskriterien zur Grundlage der Entscheidung zu machen. Eine Benennung allein von Eignungskriterien als letztendliche Zuschlagskriterien ist unzulässig.

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IBRRS 2006, 3783
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VergabeVergabe
Ausreichend fähige Einzelunternehmen: Bietergemeinschaft unzulässig!

VK Sachsen, Beschluss vom 19.07.2006 - 1/SVK/059-06

1. Bietergemeinschaften sind vor allem dann unzulässig i.S.v. § 1 GWB, wenn sich Unternehmen zusammenschließen, die als Einzelunternehmen den Auftrag allein hätten ausführen können, weil sie über die geforderten Kapazitäten, technischen Ausrüstungen und fachlichen Kenntnisse verfügen.

2. Erweist sich die unternehmerische Entscheidung gegen die Alleinbewerbung nach diesem Maßstab als nachvollziehbar, so ist von der Zulässigkeit einer Bewerbergemeinschaft auszugehen.

3. Für eine fortwährend behauptete wettbewerbsbeschränkende Abrede muss ein gesicherter Nachweis existieren, woran hohe Anforderungen zu stellen sind. Eine reine Vermutung kann für einen Ausschluss nicht genügen.

4. Fehlt es an der erforderlichen Vorlage von Eignungsnachweisen, liegt kein Anwendungsfall von § 21 Nr. 1 Abs. 1, § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A vor, in dem das Fehlen geforderter „Angaben und Erklärungen“ nur nach pflichtgemäßem Ermessen des Auftraggebers zu einem Ausschluss des Angebots führt. Eignungsnachweise unterfallen nicht dem Begriff der „Angaben und Erklärungen“ im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1, § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A.

5. Die aus § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A folgende Konsequenz, wonach Angebote, in denen die Eignung nicht belegt ist, von der Wertung auszunehmen sind, ist im Rechtsinn zwingend.

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IBRRS 2006, 3782
VergabeVergabe
Es kann nur "erklärt" werden, was in der Hand des Bieters liegt

VK Sachsen, Beschluss vom 08.06.2006 - 1/SVK/047-06

1. Ein Bieter kann im Angebot nur das "erklären", was er selbst in der Hand hat. Dazu gehört nicht die Höhe gesetzlich bestimmter Steuersätze zum Zeitpunkt des "Bewirkens der Leistung" bzw. zum (ebenfalls gesetzlich bestimmten) Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, da sich der jeweils zutreffende Steuersatz aus dem Gesetz und nicht aus einer Bietererklärung ergibt.

2. Durch eine privatrechtliche Vereinbarung oder auch durch eine im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgegebene Formulierung, kann weder der Zeitpunkt der Entstehung des Steueranspruchs verschoben noch die rechtlich zutreffende Subsumtion unter den Steuertatbestand verändert werden.

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IBRRS 2006, 3781
VergabeVergabe
Doppelte Rügeverpflichtung bei Neuausschreibung!

VK Sachsen, Beschluss vom 09.05.2006 - 1/SVK/035-06

1. Einem gegen die Aufhebung einer Ausschreibung gestellten, auf die Fortführung des aufgehobenen Verfahrens gerichteten Nachprüfungsantrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn vor Antragstellung die Vergabestelle den Auftrag neu ausgeschrieben hat, der Antragsteller die Neuausschreibung aber nicht als verfahrensfehlerhaft rügt und dementsprechend auch nicht mit einem Nachprüfungsantrag beanstandet.

2. Eine solche Vorgehensweise (Verzicht auf vorherige Rüge) ist nur dann möglich, wenn der Antragsteller während des bereits anhängigen Vergabenachprüfungsverfahrens von Tatsachen Kenntnis erlangte, die ihr vor Einleitung des Vergabenachprüfungsverfahrens nicht bekannt waren.

3. Die Rüge in einem zwischenzeitlich im „Zweitverfahren“ neu ausgeschriebenen Vergabeverfahren („Erstverfahren“) hat dann Bestand, wenn der Antragsteller, der in dem erneuten Vergabeverfahren ein Angebot abgegeben hat, bei Abgabe seines Angebotes ausdrücklich betont, dass seine Rüge zur Aufhebung der Ausschreibung weiter Gültigkeit haben soll.

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IBRRS 2006, 3780
VergabeVergabe
Selbstbindung des Auftraggebers bei Festlegung von Eignungsnachweisen

VK Sachsen, Beschluss vom 25.04.2006 - 1/SVK/031-06

1. Das Ermessen der Vergabestelle reduziert sich auf Null, wenn die Ergänzung der zunächst fehlenden Angaben die Wettbewerbsstellung des betreffenden Bieters ändern würde.

2. Grundsätzlich darf der Auftraggeber frei wählen, welche Eignungsnachweise er fordern möchte. Fordert er jedoch bestimmte Nachweise und Erklärungen, unterwirft er sich hinsichtlich dieser Nachweise einer Selbstbindung.

3. Werden Unterauftragnehmer einbezogen, sind solche Nachweise und Erklärungen auch für jeden von ihnen vorzulegen.

4. Die Nachweis- und Erklärungspflicht für Unterauftragnehmer entfällt, soweit als Unterauftragnehmer ein Postunternehmen tätig wird, das selbst bundesweit flächendeckend Universaldienstleistungen i. S. v. § 11 Postgesetz erbringt.

5. Kennt der Auftraggeber aus früheren Vertragsbeziehungen einen Bewerber bereits, darf aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes dennoch nicht auf dessen Eignungsnachweise verzichtet werden.

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IBRRS 2006, 3779
VergabeVergabe
Ermessensreduzierung bei Wettbewerbsverzerrung

VK Sachsen, Beschluss vom 05.04.2006 - 1/SVK/027- 06

1. Ein Angebot kann bei Fehlen geforderter Angaben und Erklärungen gem. § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a VOL/A ausgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei zunächst um eine Bestimmung, die den Ausschluss des Bieters - anders als beispielsweise in § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A - in das Ermessen der Vergabestelle stellt. Allerdings reduziert sich das Ermessen der Vergabestelle auf Null, wenn die Ergänzung der zunächst fehlenden Angaben die Wettbewerbsstellung des betreffenden Bieters ändern würde.

2. Der Auftraggeber geht zu Recht von einer Änderung der Verdingungsunterlagen i.S.d. § 21 Nr. 1 Absatz 3 VOL/A bzw. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) VOL/A aus, wenn eine Leistung angeboten wurde, die von einer geforderten Punktlagegenauigkeit abweicht und damit eine andere als die ausgeschriebene Leistung anbietet.

3. Änderungen können in Ergänzungen und Streichungen bestehen; sie können sich aber auch auf den (technischen) Inhalt der Leistungen beziehen.

4. Bei der Bestimmung der Unverzüglichkeit i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist dem Antragsteller auch bei einfach gelagerten tatsächlichen oder rechtlichen eine Überlegungsfrist zuzubilligen, ob er taktisch gegen den Auftraggeber überhaupt vorgehen will oder nicht.

5. Eine Nachverhandlung ist dem Auftraggeber ausschließlich als eine Aufklärungsmaßnahme im engeren Sinne gestattet. Sie darf nicht dazu dienen, dem Bieter eine inhaltliche Änderung oder Ergänzung seines Angebots zu ermöglichen.

6. Die Wertung von technischen Lösungswegen - gerade bei innovativen oder unüblichen Methoden - ist immer von einer gewissen Restunsicherheit geprägt, die jedoch vom Beurteilungsspielraum des Auftraggebers gedeckt ist. Die Vergabekammer darf insoweit nur prüfen, ob die Vergabestelle die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums durch Fehlgebrauch, Überschreitung oder Unterschreitung oder durch Berücksichtigung sachfremder Erwägungen verletzt hat.

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IBRRS 2006, 3778
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer: Ausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.10.2006 - 21.VK-3194-30/06

1. Beim Fehlen geforderter Erklärungen (hier: „Verpflichtungserklärungen“ von Nachunternehmern) ist ein Angebotsausschluss zwingend, wenn die Erklärung zumutbar gefordert, klar verlangt und nicht unbedeutend war.*)

2. Die Vergabestelle darf von den Bietern den Nachweis verlangen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Nachunternehmen zur Verfügung stehen.

3. Es genügt, wenn diese Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer erst in den Verdingungsunterlagen gefordert wird.

4. Legt ein Bieter die geforderte Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer nicht vor, so ist sein Angebot unvollständig und zwingend von der Wertung auszuschließen.

5. Der Einwand, dass eine Verpflichtungserklärung nicht notwendig sei, wenn die Bieter nur untergeordnete Teilleistungen weitervergeben wollen und deshalb die Nachunternehmerleistungen für den Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters nicht maßgebend seien, ist irrelevant. Die Eignungsprüfung ist nicht Gegenstand der formalen Angebotswertung im ersten Wertungsschritt nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A.

6. Fehlende Erklärungen können mit einer Aufklärung des Angebotsinhalts nach § 24 VOB/A nicht nachgereicht werden. § 24 VOB/A enthält eine abschließende Aufzählung der zulässigen Verhandlungsgründe. Hiernach sind Verhandlungen nur erlaubt, soweit sie sich auf das rein Informatorische beschränken.

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IBRRS 2006, 3777
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung der Ausschreibung

VK Sachsen, Beschluss vom 18.08.2006 - 1/SVK/077-06

1. Die Überprüfung der Entscheidung über die Aufhebung eines Vergabeverfahrens muss in einem Nachprüfungsverfahren zulässig sein.

2. Eine Scheinaufhebung liegt dann vor, wenn der Auftraggeber unter Missbrauch seiner Gestaltungsmöglichkeiten nur den Schein einer Aufhebung gesetzt hat, mit dessen Hilfe er dem ihm genehmen Bieter, obwohl dieser nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte, den Auftrag zuschieben will.

3. Die Aufzählung in § 26 Nr. 1 VOL/A ist als abschließend zu betrachten.

4. Für eine Aufhebung können nur Gründe angeführt werden, die dem Ausschreibenden nicht bereits vor Einleitung des Verfahrens bekannt waren. Erst nachträglich, das heißt nach Beginn der Ausschreibung bekannt gewordene Gründe berechtigen zur Aufhebung wegen der Notwendigkeit einer grundlegenden Änderung der Verdingungsunterlagen.

5. Von einer Berechtigung zur Aufhebung i.S.v. § 26 Nr. 1 lit. d VOL/A ist zumindest dann auszugehen, wenn auf der Grundlage der eingegangenen Angebote eine ordnungsgemäße Vergabe nicht möglich wäre. Ein solcher Fall ist zumindest dann gegeben, wenn ohne die Aufhebung das Wettbewerbsprinzip, das Gleichbehandlungsgebot oder das Diskriminierungsverbot verletzt werden würde oder aber eine sachgerechte Wertung der Angebote mangels Vergleichbarkeit nicht möglich ist.

6. Sind die Verdingungsunterlagen in sich widersprüchlich und insgesamt unklar gefasst, sind sie letztlich gar nach der Intention des Auftraggebers und dem Verständnis objektiver Dritter insbesondere darauf ausgerichtet, etwas auszuschreiben, was es so ab dem 01.09.2006 nicht mehr geben wird, so ist damit die Leistungsbeschreibung entgegen der Forderung in § 8 Nr. 1 Absatz 1 VOL/A gerade nicht so eindeutig beschrieben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen mussten und die Angebote miteinander verglichen werden konnten. Insoweit ist ein schwerwiegender Aufhebungsgrund i. S. d. § 26 Abs. 1 lit. d VOL/A gegeben.

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IBRRS 2006, 3679
VergabeVergabe
Festsetzung eines Gebührensatzes durch die VK

VK Saarland, Beschluss vom 11.05.2006 - 1 VK 06/2005

Ein anwaltlicher Gebührenansatz ist unbillig, wenn er, ohne dass insoweit besondere Gründe vorgetragen wurden, den nach Auffassung der Vergabekammer für die juristische Unterstützung im konkreten Vergabenachprüfungsverfahren angemessenen Gebührensatz um mehr als 20 % übersteigt. Wird danach die Toleranzgrenze von 20 % überschritten, so ist die anwaltliche Bestimmung unbillig und damit völlig unverbindlich. Die Vergabekammer setzt die Gebühr nicht herab, sondern vollständig neu fest, wobei sie ihren eigenen Maßstab anlegen darf und nicht etwa gezwungen ist, den höchsten, gerade noch nicht unbilligen Betrag, anzunehmen.*)

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IBRRS 2006, 3678
VergabeVergabe
Erstattung der außergerichtlichen Kosten bei Antragsrücknahme

VK Saarland, Beschluss vom 11.05.2006 - 1 VK 05/2004

In Fällen, bei denen sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache erledigt, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten nicht statt.*)

Eine analoge Anwendung prozessualer Vorschriften über die Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache (§§ 91 a Abs. 1 ZPO, 161 Abs. 2 VwGO) kommt nicht in Betracht, denn nach dem in § 128 Abs. 3 Satz 2 u. 3 GWB zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers kommt es nicht auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages vor dessen Erledigung an.*)

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IBRRS 2006, 3664
VergabeVergabe
Alle Zuschlagskriterien müssen berücksichtigt werden

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.04.2006 - VK 2-LVwA LSA 7/06

1. Wird nur der Preis als relevantes Zuschlagskriterium im Vergabevermerk angeführt, während in der Aufforderung zur Angebotsabgabe außer dem Preis noch weitere Zuschlagskriterien vermerkt waren, fällt der Vergabestelle eine Vergabeverstoß zur Last. Sie hat bei ihrer Wertung alle Kriterien, die sie in der Angebotsaufforderung genannt hat, zu berücksichtigen und entsprechend zu dokumentieren.

2. Können dem antragstellenden Bieter im Nachprüfungsverfahren unabhängig von den geltend gemachten Vergaberechtsverstößen ersichtlich von vornherein keine Aussichten auf den Zuschlag zugebilligt werden, so fehlt es an einem Rechtschutzbedürfnis.

3. Die Rügeobliegenheit besteht nicht erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Antragsteller Kenntnis von einem völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung nachweisbaren Vergabefehler erlangt. Es genügt insoweit vielmehr die Kenntnis eines Sachverhaltes, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

4. Werden die vorgebrachten Vergabeverstöße erst mehrere Monate nach Kenntniserlangung gerügt, ist dies weder nach der im Regelfall angewandten dreitägigen Rügefrist, noch nach der von der Rechtsprechung im Einzelfall bei schwieriger Sach- oder Rechtslage und daher nötiger Konsultation von Sachverständigen zuerkannten zweiwöchigen Höchstfrist rechtzeitig.

5. Werden Preisabsprachen als Vergaberechtsverstoß gerügt, kann diese Rüge nicht auf alle denkbaren wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen ausgedehnt werden. Die dabei relevanten Lebenssachverhalte sind nicht deckungsgleich, weshalb nach § 107 Abs. 3 Satz 1 jeder behaupteter Vergabeverstoß einzeln zu rügen ist.

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IBRRS 2006, 3663
VergabeVergabe
Nichtabgabe geforderter Erklärungen: Zwingender Ausschluss!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.03.2006 - VK 2-LVwA LSA 3/06

1. Werden in den Verdingungsunterlagen durch die Vergabestelle Erklärungen nach den Formblättern EFB-Formblatt 1 bzw. 2 in zulässiger Weise gefordert, dann sollen diese Erklärungen für die Vergabeentscheidung relevant sein, so dass die Nichtabgabe dieser Erklärungen mit dem Angebot zwingend zum Ausschluss von der Wertung nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A führt.

2. Dass die Bestimmung des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A als Sollvorschrift formuliert ist, bezieht sich lediglich darauf, dass das Angebot keine weiteren als die geforderten Erklärungen enthält. Der Auftraggeber hat jedoch bei Nichtvorliegen der verlangten Erklärungen kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Verfahrensweise. Dies gilt nach dem Wortlaut des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A ohne jede Einschränkung.

3. Ist das Angebot des Antragstellers auszuschließen, kann der Fortgang des Vergabeverfahrens grundsätzlich weder seine Interessen berühren, noch kann er durch eine etwaige Nichtbeachtung vergaberechtlicher Vorschriften in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein. Dies gilt auch dann, wenn ein von der Vergabestelle vergaberechtswidrig zugelassenes mangelhaftes Angebot zwingend weiter nicht zu berücksichtigen ist.

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IBRRS 2006, 3662
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mindestens drei Bewerber zur Verhandlung aufzufordern!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.03.2006 - VK 2-LVwA LSA 2/06

1. Das Wettbewerbsprinzip gebietet grundsätzlich, dass der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren möglichst wettbewerbsoffen zu gestalten hat. Er hat die tatsächlichen Vorraussetzungen dafür zu schaffen, dass Wettbewerb zwischen den Unternehmen möglich ist. Dies hat der Auftraggeber bei der Auswahl von Kriterien zum Nachweis der Eignung der Unternehmen für die Realisierung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. Auch die Vorgaben der Leistungsbeschreibung sind so abzufassen, dass sie in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung einen größt möglichen Wettbewerb ermöglichen. Der Auftraggeber hat weiterhin wettbewerbsbeeinträchtige Verhaltensweisen der Bewerber zu unterbinden.

2. Nach § 10 Abs. 2 VOF darf die Zahl der zur Verhandlung aufgeforderten Bewerber bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber nicht unter drei liegen. Hieraus ergibt sich jedoch im Umkehrschluss, dass diese Zahl auch unterschritten werden darf, wenn es an einer entsprechenden Anzahl von Bewerbern fehlt, die ihre Eignung im Sinne des § 10 Abs. 1 VOF nachgewiesen haben.

3. Die Vergabestelle hat die von ihr geltend gemachten Unzulänglichkeiten im Angebot des Bieters in die Auftragsgespräche einzubeziehen und dem Bieter Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Solche Gespräche sind in einem Verhandlungsverfahren nur dann unzulässig, wenn hierdurch die Identität der ausgeschriebenen Leistung nicht gewahrt wird.

4. Die Vergabekammer ist grundsätzlich auch gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB befugt, die Vergabestelle bei fortbestehender Beschaffungsabsicht zu verpflichten, den Verzicht auf eine Vergabe rückgängig zu machen. Der unterlegene Bieter hat nach § 97 Abs. 7 GWB einen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Hierzu gehören auch die Vorschriften über einen Verzicht auf die Vergabe im Zusammenhang mit den allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätzen.

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IBRRS 2006, 3661
VergabeVergabe
Dienstleistungskonzession unterliegt nicht dem Vergaberecht

VK Nordbayern, Beschluss vom 02.08.2006 - 21.VK-3194-22/06

Eine Dienstleistungskonzession unterliegt nicht dem Vergaberecht.*)

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IBRRS 2006, 3647
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auschluss wegen unvollständiger Angaben

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.09.2006 - 1 Verg 10/06

1. Die Vorabinformationspflicht nach § 13 VgV besteht auch im Verhandlungsverfahren nach VOF. Sie ist nicht nur gegenüber den Bietern begründet, die zur Durchführung von Auftragsverhandlungen ausgewählt worden sind, sondern auch gegenüber einem Bewerber, der objektiv zu Unrecht nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert worden ist.*)

2. Fordert der öffentliche Auftraggeber in den Bewerbungsbedingungen zur Prüfung der Leistungsfähigkeit der Bewerber und ihrer Nachunternehmer für jeden Leistungsausführenden eine Erklärung über dessen Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über den jeweiligen Teilumsatz mit denjenigen Leistungen, deren Ausführung der Erklärende übernehmen soll, so ist eine Erklärung über den "Gesamtumsatz der entsprechenden Leistungen" jedenfalls unvollständig.*)

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IBRRS 2006, 3646
VergabeVergabe
VOF: Rechtsmittel gegen Aufhebung der Vergabe?

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.09.2006 - 1 Verg 8/06

1. Ein Bieter kann die Vergabekammer auch dann noch in zulässiger Weise anrufen und geltend machen, dass er durch den Verzicht auf die Fortführung eines Verhandlungsverfahrens nach VOF in seinen subjektiven Rechten verletzt ist, wenn der öffentliche Auftraggeber den Verzicht auf die Fortführung bereits bekannt gegeben hat.*)

2. Zur tatsächlichen Feststellung einer vorgetäuschten Auftragsverhandlung und eines sachlich nicht gerechtfertigten Verzichts auf Fortführung des Verhandlungsverfahrens sowie der fiktiven Aussicht eines Bieters auf Auftragserteilung bei vergaberechtlich beanstandungsfreier Durchführung des Verhandlungsverfahrens.*)

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IBRRS 2006, 3634
VergabeVergabe
Aufhebung einer Ausschreibung

OLG Schleswig, Beschluss vom 08.09.2006 - 1 Verg 6/06

1. Nach § 26 Nr. 1 a kann die Ausschreibung aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Das ist u. a. dann der Fall, wenn sämtliche eingegangenen Angebote nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A von der Wertung auszuschließen sind.

2. Die nach § 7 a Nr. 2 Abs. 3 Satz 1 VOL/A in der Bekanntmachung geforderten Nachweise darf die Vergabestelle nicht (nachträglich) durch zusätzliche oder andere Erklärungen bzw. Vorlage von Erklärungen verändern.

3. Verlangt die Leistungsbeschreibung vom "Auftragnehmer" u. a. die Versicherung, die "Entgeltgenehmigung für vorstehende Preise erhalten zu haben" so ist dieses Verlangen kein Angebotskriterium, sondern eine Voraussetzung für den Vertragsschluss. Dafür spricht bereits die Verwendung des Wortes "Auftragnehmer" (statt Bieter), die auf eine Geltung bei Auftragserteilung hinweist.

4. Eine Genehmigung des Angebotspreises durch die Regulierungsbehörde muss erst im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung vorliegen.

5. Fehlt ein die Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigender Grund i.S.d. § 26 Nr. 1 VOL/A, ist die Aufhebung rückgängig zu machen. Die Vergabestelle hat anschließend das Vergabeverfahren mit dem Ziel einer Zuschlagerteilung fortzusetzen.

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IBRRS 2006, 3631
VergabeVergabe
Änderungen an den Verdingungsunterlagen

VK Thüringen, Beschluss vom 06.07.2006 - 360-4003.20-010/06-HIG

1. Das Angebot einer teilweisen Unterbringung von Asylbewerbern in Wohnungen stellt eine unzulässige Änderung der Verdingungsunterlagen dar, wenn diese eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft vorsehen.

2. Ein Angebot, in dem Teile der geforderten Leistung fehlen, ist wegen Unvollständigkeit auszuschließen.

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IBRRS 2006, 3585
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss eines Nachlasses

VK Thüringen, Beschluss vom 15.06.2006 - 360-4002.20-024/06-J-S

1. Absolute Obergrenze der Rügefrist sind je nach Einzelfall bis zu 14 Tage entsprechend § 121 BGB.

2. Eine Zeitspanne von fünf Tagen zwischen Information durch die Vergabestele und Rüge des Antragstellers kann als unverzüglich erachtet werden.

3. Ein Nachlass, der nicht an der vom Auftraggeber bezeichneten Stelle eingetragen ist, darf nicht gewertet werden.

4. Lässt der Auftraggeber Nachlässe ohne Bedingung nur als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme zu, können Pauschalpreisnachlässe nicht gewertet werden.

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