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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 2310
VergabeVergabe
Ausschluss wegen fehlender Preisangaben

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2005 - Verg 38/05

Sollen für alle Positionen Preisangaben gemacht werden und steht im Vertragstext für Pförtnerdienste an Wochenend- und Feiertagen „auf Wunsch“, so muss dennoch für diese Position ein Preis angegeben werden, weil durch die Formulierung nur zum Ausdruck gebracht wird, dass es sich um eine Wahlposition handelt. Die Pflicht zu diesbezüglichen Preisangaben blieb davon unberührt.

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IBRRS 2006, 2306
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte: Zivilgerichte zuständig!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.07.2006 - 7 OB 105/06

Für Streitigkeiten in Vergabeverfahren, die Aufträge unterhalb der Schwellenwerte betreffen, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.*)

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IBRRS 2006, 2305
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte: Zivilgerichte zuständig!

VG Potsdam, Beschluss vom 20.07.2006 - 2 L 430/06

Für Streitigkeiten in Vergabeverfahren, die Aufträge unterhalb der Schwellenwerte betreffen, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.

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IBRRS 2006, 2303
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte: Zivilgerichte zuständig!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.07.2006 - 7 OB 65/06

Streitigkeiten über die Vergabe öffentlicher Aufträge, die die in § 2 VgV festgelegten Schwellenwerte nicht erreichen, sind keine öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, so dass es bei der allgemeinen Rechtswegszuweisung an die ordentlichen Gerichte verbleibt.

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IBRRS 2006, 2302
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Urheberrecht: Nutzung nicht berücksichtigter Angebote

OLG München, Urteil vom 04.08.2005 - 8 U 1540/05

1. Soweit es um das von § 20 Nr. 3 VOB/A miterfasste Urheberrecht geht, besteht dieses nicht uneingeschränkt an allen Unterlagen, die der Bieter angefertigt hat, oder an allen seinen Vorschlägen. Vielmehr ergibt sich aus dem Begriff des Urheberrechts, dass dieses bzw. der Schutz des Bieters nur soweit reichen kann, wie urheberrechtlich geschützte Verhältnisse gegeben sind.

2. Für einen allgemeinen Schadensersatzanspruch aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten muss eine Vermögenseinbuße dargelegt werden.

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IBRRS 2006, 2300
VergabeVergabe
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nur im Vergabe-, nicht Nachprüfungsverfahren!

VK Sachsen, Beschluss vom 05.09.2005 - 1/SVK/104-05

1. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist nach seinem Wortlaut und Sinn nur auf "im Vergabeverfahren", aber nicht auf erst "im Nachprüfungsverfahren" erkannte Vergaberechtsverstöße anwendbar. Die Rügeobliegenheit für Vergaberechtsfehler, die erst während des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens bekannt werden, entfällt daher

2. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Antragsteller erst im Laufe eines Nachprüfungsverfahrens von einem Verstoß gegen Vergabevorschriften positive Kenntnis erlangt - und sei es dadurch, dass sich bei ihm erst in diesem Verfahren die hierzu erforderliche rechtliche Wertung vollzieht.

3. Ändert der Auftraggeber in Folge einer Rüge seine Bewertung hinsichtlich eines Kriteriums und lässt diese Neubewertung dem Antragsteller im zugehen, hat er die gerügten Vergaberechtsverstöße beseitigt, so dass sie nicht mehr streitgegenständlich sind.

4. Vergaberechtsverstöße, die nach einer Wertungskorrektur neu erkannt werden, sind ebenso wie die vor einer Korrektur erkannten unverzüglich nach Kenntnis zu rügen.

5. Ist ein Unterkriterium offensichtlich nicht der Vergabeakte zu entnehmen, liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 18 VOF vor.

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IBRRS 2006, 2299
VergabeVergabe
Wann droht ein Schaden nach § 107 Abs. 2 GWB?

VK Sachsen, Beschluss vom 03.12.2004 - 1/SVK/104-04

1. Die Anforderungen an die Darlegung eines zumindest drohenden Schadens nach § 107 Abs. 2 S. 2 GWB dürfen - wie im VOF-Verfahren - nicht zu hoch angesetzt werden, wenn weder die eigene Wettbewerbsstellung mitgeteilt noch die ausgewählten Büros benannt wurden.*)

2. Die vom Auftraggeber nach § 10 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 VOF benannten Teilnahmebedingungen enthalten eine vergaberechtliche Bindungswirkung für und gegen den Auftraggeber. Dieser darf seine bekannt gemachten Mindestbedingungen nachträglich weder erleichtern noch verschärfen.*)

3. Vor diesem Hintergrund ist die Bevorzugung von "jungen Büros" oder "sächsischen Büros" nicht gerechtfertigt. Dies gilt hinsichtlich sog. "junger Büros" auch in Ansehung des § 4 Abs. 5 VOF, da dieser im Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsgebot des § 4 Abs. 3 VOF i. V. m. § 97 Abs. 2 GWB auszulegen ist. Gibt der Auftraggeber demnach ein verbindliches Punkteranking vor, darf er das damit gefundene Ergebnis nicht dadurch wieder aushebeln, dass er punktschwächere Bewerber nur deswegen auswählt und bevorzugt, weil diese "junge Büros" sind.*)

4. Eine Entscheidung zugunsten eines Bewerbers mittels Abschluss eines Architektenvertrages kann vergaberechtskonform nicht - ohne weiteres - an den ersten Preisträger eines Planungswettbewerbs erfolgen. Auch in diesem Fall muss das europaweit bekannt gemachte Verhandlungsverfahren nach den dafür geltenden Regelungen (§§ 16, 24 VOF) beendet werden. Insbesondere § 25 Abs. 9 VOF gebietet es nicht, den Planungsauftrag an den ersten Preisträger eines Architektenwettbewerbs zu vergeben. Vielmehr müssen auch dann sämtliche Preisträger des Wettbewerbs zur Teilnahme an - separaten - Verhandlungen aufgefordert werden (so ausdrücklich § 5 Abs. 2 lit. c VOF für das Verhandlungsverfahren ohne vorherige EU-Bekanntmachung). Ohne die Aufforderung zur Angebotsabgabe und das Führen von Verhandlungsgesprächen über die Auftragsbedingungen anhand der verlautbarten Auftragskriterien ist ein Verhandlungsverfahren nach § 5 VOF nicht vergaberechtskonform.*)

5. Der Vergabevermerk nach § 18 VOF soll zur Sicherstellung der überragenden Prinzipien der Transparenz des Verfahrens aus § 97 Abs. 1 GWB und der Gleichbehandlung aller Bewerber nach § 97 Abs. 2 GWB sicher stellen, dass auch entscheidende Zwischenschritte im Vergabeverfahren - wie die Festlegung der Bewerber, die der Auftraggeber gemäß § 10 Abs. 1 GWB auswählt - zeitnah, eindeutig und nachvollziehbar in den Vergabeakten dokumentiert werden.

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IBRRS 2006, 2298
VergabeVergabe
Nachunternehmer: Unklare Formulierung führt zum Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 23.08.2005 - 1/SVK/098-05

1. Auf die wirtschaftliche Bedeutung einer geforderten, aber fehlenden Erklärung kommt es für einen Ausschluss nach § 25 Nr. 1 lit b) VOB/A i. V. m. § 21 Nr. 1 S. 3 VOB/A nicht an (wie BGH, B. v, 18.02.2003, X ZB 43/02).*)

2. Erklärungen zu Art und Umfang eines geplanten Nachunternehmereinsatzes gemäß § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A sind relevante und kalkulationserheblichen Erklärungen. Die Angabe „Teile der offenen Bauweise“ zur Bezeichnung einer Nachunternehmerleistung ist unklar. Dasselbe gilt, wenn der Bieter die Ordnungsziffern der zu vergebenden Leistungen nicht eingetragen hat. Denn dann ist dem Nachunternehmerverzeichnis selber nicht genau zu entnehmen, welche Teilleistungen durch den jeweiligen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen. Insoweit kann es nicht die ergänzende Aufgabe des Auftraggebers sein, sich die relevanten Leistungsteile (LV-Positionen, Ordnungsziffern) aus dem Langtext-LV selber hinzuzudenken bzw. hinzuzufügen.*)

3. Eine angebotsausschließende Mischkalkulation liegt vor, wenn ein Bieter eigentlich in gesonderten Zulagepositionen abgefragte Leistungsbestandteile in eine LV-Position für Vortriebsrohre mit einbezieht. Denn wenn abgefragte Leistungsinhalte von der eigentlichen LV-Position in eine andere LV-Position eingerechnet werden, so ist das Angebot wegen einer unzulässigen Mischkalkulation nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit b) VOB/A zwingend auszuschließen (wie OLG Rostock, B. v. 10.06.2005, 17 Verg 9/05 und VK Rheinland-Pfalz, B. v. 24.05.2005, VK 15/05).*)

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IBRRS 2006, 2296
VergabeVergabe
Bindung des Auftraggebers an Zuschlagskriterien aus EU-Bekanntmachung

VK Sachsen, Beschluss vom 10.08.2005 - 1/SVK/088-05

1. In EU-Verfahren findet aufgrund § 9a VOL/A, der über § 4 VgV bei Vergaben von Dienstleistungsaufträgen Geltung hat, eine Bindung des Auftraggebers in der Weise statt, dass er an die ordnungsgemäß bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Weise gebunden ist, dass er alle benannten Zuschlagskriterien bei der Wertung der Angebote berücksichtigen muss, andererseits aber auch keine anderen, nicht bekannt gemachten, Zuschlagskriterien berücksichtigen darf. Dabei bestimmt § 9a VOL/A, dass der Auftraggeber - alle relevanten - Zuschlagskriterien entweder schon in der EU-Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen angeben muss. Dies bedeutet, dass sich der Auftraggeber abschließend hinsichtlich der Zuschlagskriterien festgelegt hat, wenn er sie in der Vergabebekanntmachung namentlich bezeichnet hat. Ein Abändern (Weglassen, Hinzufügen) in den späteren Verdingungsunterlagen ist dem Auftraggeber dann verwehrt, wobei es ihm grundsätzlich frei steht, (alle) Zuschlagskriterien erst in den Verdingungsunterlagen (erstmalig) zu benennen.*)

2. Auch ein fälschlicherweise als Zuschlagskriterium benanntes Eignungskriterium muss aufgrund Selbstbindung des Auftraggebers in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einbezogen werden (OLG Düsseldorf, B. v. 25.02.2004, Verg 77/03).*)

3. Ein Ausschluss eines Bieters als ungeeignet darf nur auf der Grundlage von Umständen erfolgen, die auf einer gesicherten Erkenntnis des Ausschreibenden beruhen. Die zulässige Grenze für einen Ausschluss ist bei reinen Verdachtsmomenten dann zu Lasten eines Bieters überschritten, wenn sich der Auftraggeber auf Gerüchte verlässt und eventuelle Informationen von Seiten Dritter nicht selbst verifiziert. Auch eine reine Schlecht- oder Verzugsleistung kann für sich gesehen keinen Ausschluss eines Bieters rechtfertigen, wenn nicht auch die Verschuldensfrage für die Mängelleistung eindeutig zu Lasten des Bieters ermittelt wurde. Denn zu der Frage, ob der Bieter für die ausgeschriebene Leistung geeignet erscheint, zählt auch ein früheres vertragswidriges Verhalten des Bieters, insbesondere Schlechtleistungen. Erforderlich ist dabei auch eine umfassende Abwägung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte unter angemessener Berücksichtigung des Umfangs, der Intensität, des Ausmaßes und des Grads der Vorwerfbarkeit der Vertragsverletzungen. Insbesondere ist auch die Ursache für die nicht vertragsgerechte Durchführung eines früheren Auftrags in die Betrachtung einzubeziehen. Ohne schlussendliche Klärung dieser Verschuldensumstände darf eine vereinzelte, aber erwiesene, Mängelleistung nicht zum Ausschluss des Angebots in einer späteren Vergabe führen.*)

4. Eine Verneinung der für die Leistungserbringung notwendigen Eignung ist grundsätzlich denkbar, wenn die persönlichen oder fachlichen Voraussetzungen nach Überzeugung des Auftraggebers fehlen. Zu dieser Beurteilung findet in EU-Verfahren grundsätzlich eine Abforderung relevanter und einschlägiger Eignungsunterlagen nach § 7 a i. V. m. § 7 VOL/A statt. Ergeben diese Unterlagen keine Beanstandungen im Hinblick auf Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit, ist grundsätzlich von der generellen Eignung eines Bieters auszugehen. Dies gründet sich insbesondere daraus, dass der Auftraggeber in EU-Vergaben nicht befugt ist, weitere und erweiternde Eignungsnachweise von den Bietern zu fordern.*)

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IBRRS 2006, 2294
VergabeVergabe
Mindestanforderungen an Nebenangebote bindend!

VK Sachsen, Beschluss vom 25.07.2005 - 1/SVK/084-05

1. Hat der Auftraggeber für die Wertbarkeit von Nebenangeboten Mindestanforderungen festgelegt, muss er sich aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach § 97 Abs. 2 GWB daran halten. Dies gilt umso mehr, wenn der Auftraggeber selber in den Verdingungsunterlagen bestimmt hat, dass bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen (Hier Belagbreite und Gerüstgruppe bei Gerüstbauarbeiten) Nebenangebote nicht gewertet wird.*)

2. Die Entscheidung zur Verpflichtung eines Auftraggebers, einem bestimmten Bieter den Zuschlag zu erteilen, kann von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur ausnahmsweise getroffen werden. Dies ist aber der Fall, wenn unter Beachtung aller bestehenden Wertungsspielräume des Auftraggebers die Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter die einzig rechtmäßige Entscheidung ist (so auch schon OLG Düsseldorf, B. v. 27.04.2005, Verg 10/05; 1. VK Sachsen, B. v. 04.11.2003, 1/SVK/042-03 und B. v. 24.04.2003, 1/SVK/031-03 und vom 13.05.2003, 1/SVK/038-03). Dies ist der Fall, wenn der Auftraggeber keine tauglichen Zuschlagskriterien nach §§ 97 Abs. 5 GWB, §10 a VOB/A angegeben hat und somit der Zuschlag dem preisgünstigsten, wertbaren Angebot gebührt.*)

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IBRRS 2006, 2291
VergabeVergabe
Ausschluss bei fehlender Nachunternehmererklärung!

VK Sachsen, Beschluss vom 22.07.2005 - 1/SVK/080-05

1. Füllt ein Bieter keine der drei Varianten einer vorgegebenen Nachunternehmererklärung nach § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A aus, so ist sein Angebot gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit b) VOB/A wegen Fehlens geforderter Erklärungen (§ 21 Nr. 1 S. 3 VOB/A) zwingend auszuschließen. Dem steht auch nicht entgegen, dass der Bieter die ebenfalls abgeforderte Nachunternehmerliste ausgefüllt hat, da dieser Liste zwar indirekt der generelle Einsatz von Nachunternehmern entnommen werden kann, die Nachunternehmerliste aber weder eindeutig noch zweifelsfrei ist. Das Fehlen alternativ abzugebender, sich gegenseitig ggf. ausschließenden Erklärungen, hat zur Folge, dass das Angebot seinem Inhalt nach weder eindeutig noch bestimmbar und damit nicht annahmefähig ist. Zum Ausschluss führt in einem solchen Fall darüber hinaus auch noch das Fehlen einer Eintragung zum Punkt Bezeichnung der Leistung als auch die Eintragung „anteilig“ in der einzig vorgelegten Nachunternehmerliste. Im letztgenannten Fall ist insbesondere nicht zweifelsfrei erkennbar und abgrenzbar, welchen Anteil der benannte Nachunternehmer erbringen soll.*)

2. Für die Entscheidung der Vergabekammer (Verpflichtung des Auftraggebers zum Ausschluss eines Angebots) ist es unschädlich, dass der Auftraggeber seine Negativentscheidung nicht ausdrücklich auf den zwingenden Ausschluss gestützt hat.*)

3. Ist das Angebot des Antragstellers zwingend auszuschließen, kann mit dem Nachprüfungsantrag nicht bewirkt werden, dass auch das Angebot eines beigeladenen Unternehmens in Folge möglicher Mängel des Angebots ausgeschlossen wird. Denn in diesem Fall kann der weitere Fortgang des Vergabeverfahrens weder die Interessen des Antragstellers berühren noch kann er durch eine etwaige Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in seinen Rechten verletzt sein.*)

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IBRRS 2006, 2290
VergabeVergabe
Bietereignung nur als Prognoseentscheidung beurteilungsfähig

VK Sachsen, Beschluss vom 21.07.2005 - 1/SVK/076-05

Die Eignung eines Bieters kann immer nur im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilt werden. Hierbei folgt bereits aus dem Charakter der Prognose, dass die Umstände, die auf eine fehlende persönliche und fachliche Eignung schließen lassen, nicht mit einer prozessualen Tatsachenfeststellungen Genüge leistenden Gewissheit feststehen müssen. Vielmehr reicht es aus, wenn die Umstände auf einer gesicherten Erkenntnis der Vergabestelle beruhen.*)

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IBRRS 2006, 2289
VergabeVergabe
Änderung der Verdingungsunterlagen durch Bieter: Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 07.07.2005 - 1/SVK/061-05

1. Ändert ein Bieter in seinem Angebot bindende und zweifelsfreie Vorgaben der Verdingungsunterlagen wie die Leistungsbeschreibung (inkl. Baubeschreibung) und technische Vertragsbedingungen, ohne dass es noch auf die Erheblichkeit der Änderung ankäme, ist sein Angebot zwingend auszuschließen.

2. Gibt der Bieter den Standort eines Krans abweichend von den Anforderungen im Leistungsverzeichnis und deren Anlage an, ist darin bereits eine Änderung der Verdingungsunterlagen zu sehen, da die angebotene Leistung nicht der Leistungsbeschreibung des öffentlichen Auftraggebers entspricht, also eine andere Leistung darstellt.

3. Selbst dann, wenn eine Leistungsbeschreibung erkanntermaßen unklar bzw. risikoreich ist, darf der Bieter diese Lückenhaftigkeit nicht durch eigene, für ihn günstige Kalkulationsannahmen ausfüllen.

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IBRRS 2006, 2288
VergabeVergabe
Verzicht auf Vergabe trotz Verfahrens ist möglich

VK Sachsen, Beschluss vom 31.05.2005 - 1/SVK/046-05

1. Der aus dem vertragsrechtlichen Grundsatz, dass von dem Abschluss eines Vertrages Abstand genommen und grundsätzlich niemand zum Abschluss eines Vertrages gezwungen werden kann, folgende mögliche Verzicht auf eine Auftragsvergabe gilt auch für das öffentliche Auftragswesen.

2. Jedoch ist eine Verzichtsentscheidung auch nicht losgelöst von allen rechtlichen Bindungen möglich. Ein öffentlicher Auftraggeber hat beim Verzicht auf die Auftragsvergabe vielmehr die allgemeinen vergabeverfahrensrechtlichen Prinzipien des Transparenzgebots, des Vertrauensschutzprinzips sowie des Willkürverbots und des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu beachten, vor allem wenn gar kein abschließender Verzicht erfolgen soll, sondern lediglich eine erneute Ausschreibung des VOF-Verfahrens mit modifizierter Vergabebekanntmachung.

3. Die Regelung des § 26 VOL/A ist lediglich eine für den Bereich der nicht freiberuflichen Dienstleistungsaufträge festgelegte Vorschrift, während es für die Beendigung eines VOF-Vergabeverfahrens keine Vorschrift, die den im VOF-Verfahren unanwendbaren §§ 26 VOB/A bzw. VOL/A entspräche.

4. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens darf in Ansehnung des Wettbewerbsprinzips nicht dazu genutzt werden, um denjenigen Bewerbern, die ihre Eignung im laufenden VOF-Verfahren nicht erbringen konnten, eine erneute Chance zu bieten, sich an dem in wesentlichen Teilen gleichem VOF-Verfahren erneut zu bewerben.

5. Kann der Auftraggeber nicht schlüssig darlegen, dass seine Aufhebung der Ausschreibung das geeignete Mittel war, um ein rechtmäßiges, den Vergabegrundsätzen entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen, kann ihm aufgegeben werden, den Verzicht auf die Vergabe rückgängig zu machen und die Verpflichtung zur Fortsetzung des Verhandlungsverfahrens auszusprechen.

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IBRRS 2006, 2287
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren: Auftraggeber hat weitreichende Kompetenzen!

VK Sachsen, Beschluss vom 13.05.2005 - 1/SVK/035-05

1. Aufgrund der weit reichenden Verhandlungsmöglichkeiten des Auftraggebers im Verhandlungsverfahren liegt selbst bei einer Verletzung einer der vorab aufgestellten Kolloquiumfragen und -antworten konkretisierten Anforderungen an eine Lösungsskizze noch kein zwingender Ausschlussgrund für einen in Verhandlungsgesprächen noch verhandelbaren Lösungsansatz vor. Dies gilt so lange, wie nicht der Anschein entsteht, dass „etwas anderes als geplant gebaut wird“.

2. Ein vergaberechtswidriges Verhalten des Auftraggebers in einem Verhandlungsverfahren nach § 5 VOF liegt nicht schon dann vor, wenn er im Laufe von Verhandlungen in einigen Punkten veränderte Nutzungsanforderungen an das zu planende Bauvorhaben entwickelt hat, die ggf. eine entsprechende Überarbeitung eines Wettbewerbsentwurfs erforderlich machen. Derartige Anpassungen seien in einem Verhandlungsverfahren, soweit nicht die Identität des Beschaffungsvorhabens unmittelbar berührt ist, ohne weiteres zulässig.

3. Fordert ein Antragsteller im Vergabeverfahren ein angeblich einzig vergaberechtskonformes Wertungsverhalten beim Auftraggeber ein, das zwar zum einen den Ausschluss des angegriffenen Konkurrenzangebotes, aber gleichzeitig auch des eigenen Angebots bedingt, ist eine nach §§ 97 Abs. 7, 114 Abs. 1 GWB relevante individuelle Rechtsverletzung nicht gegeben da sich die eigenen Zuschlagschancen nicht verschlechtert haben können.

4. Werden erst nach Ablauf der Rügefrist aus § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB gerügte Verstöße schon in einem früheren Schreiben des Antragstellers benannt, also erkannt, jedoch dort noch nicht gerügt, kann er sich nicht auf eine erst spätere Kenntniserlangung und damit einen späteren Beginn der Frist berufen.

5. Über die Vergabe freiberuflicher Leistungen wird im Rahmen einer wertenden Prognose aufgrund von Verhandlungen mit den zuvor ausgesuchten Bewerbern entschieden, was dem Auftraggeber naturgemäß einen weiten Beurteilungsspielraum einräumt.

6. Der Vertrag, der nach § 16 Abs. 1 VOF zwischen Auftraggeber und demjenigen Bewerber zustande kommt, der aufgrund der ausgehandelten Auftragsbedingungen die bestmögliche Leistung erwarten lässt, setzt im Vorfeld zwingend Auftragsgespräche mit den Bewerbern voraus (§ 24 VOF).

7. All diejenigen Kriterien, die nicht gerügt werden, kann der Auftraggeber zulässigerweise in seine Entscheidung einfließen lassen.

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IBRRS 2006, 2286
VergabeVergabe
Urteil "übersehen": Rügefrist läuft dennoch weiter!

VK Sachsen, Beschluss vom 24.03.2005 - 1/SVK/019-05

1. Nutzt der Antragstellervertreter in einem Nachprüfungsverfahren sowohl die IBR-Zeitschrift, den gleichnamigen Online-Dienst als auch regelmäßige Publikationen des Bauindustrieverbandes und in allen drei Publikationen ist eine Besprechung oder ein Abdruck einer Gerichtsentscheidung enthalten, ist ein Verschließen gegen die in diesem Urteil gewonnene Erkenntnis als treuwidrig und unbeachtlich einzustufen. Die Rügefrist wird davon nicht beeinflusst.

2. Eine Rügeverletzung zu einem Vergabeverstoß A umfasst auch den damit zwangsläufig zusammenhängenden Verstoß B mit. So ist der zur Annahme des Wertungsausschlusses führende Wertungsvorgang von der Überprüfung ausgeschlossen, wenn der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren mit der Rüge des ungerechtfertigten Ausschlusses gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB präkludiert ist.

3. Die Rüge nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB, die die Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes verlangt, kann entgegen dem Wortlaut, der Wortlaut nur aus der Bekanntmachung erkennbare Vergaberechtsverstöße umfasst, nicht aber solche, die erst aus den Verdingungsunterlagen erkennbar sind, auch erst nach Erhalt der Vergabeunterlagen erfolgen, wenn aus den Verdingungsunterlagen ersichtlich ist, dass auch diese keine Mindestbedingungen für Nebenangebote enthält.

4. Auch öffentliche Auftraggeber haben bei einer mehr als 50%igen Fördermitteluntersetzung im Sektorenbereich nicht den zweiten Abschnitt der VOB/A anzuwenden, sondern es gilt vielmehr § 7 VgV, der in Bereich des Verkehrs für einen öffentlichen Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB den dritten Abschnitt der VOB/A für anwendbar erklärt.

5. § 2 BKR ist keine aufgrund mangelnder Umsetzung direkt anwendbare EU-Richtlinie. Art. 34 SKR stellt die fast wortgleiche Umsetzung dar.

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IBRRS 2006, 2285
VergabeVergabe
Änderung der Zulassungspraxis: Nur durch Neubekanntmachung!

VK Sachsen, Beschluss vom 13.04.2005 - 1/SVK/018-05

1. Eine ursprünglich getroffene Festlegung wie eine Nichtzulassung von Nebenangeboten kann später in Verdingungsunterlagen nicht mehr rückgängig gemacht werden. Will der Auftraggeber seine bisherige Zulassungspraxis ändern, muss er eine Korrektur der Bekanntmachung vornehmen und gleichzeitig die Angebotsfristen angemessen verlängern.

2. Eine Rüge ist unverzüglich, wenn sie „ohne schuldhaftes Zögern“ im Sinne des § 121 BGB erfolgt. Die Rechtsprechung sieht dabei Fristen von einer bis zwei Wochen als Obergrenze bis zur Erklärung der Rüge als zulässig an, während die Literatur dem Antragsteller äußerstenfalls eine Frist von einer Woche zubilligt.

3. Wird von einer über die Wochengrenze hinausreichenden Frist ausgegangen, müssen zusätzlich erschwerte Umstände hinzutreten, nämlich dass eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und Rechtslage erschwert wird und die Inanspruch¬nahme fachkundiger Unterstützung erfordert.

4. Erfolgt eine Bekanntmachung der Vergabe im EU-Amtsblatt und eine wortgleiche Bekanntmachung im regionalen Ausschreibungsblatt, muss ein Bieter vor Abgabe seines Angebots, ungeachtet dessen, ob er eine der Ausschreibungen gelesen hat, rügen. Danach ist ein Antrag unzulässig.

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IBRRS 2006, 2284
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unpräzise Ordungszahlen im Nachunternehmerverzeichnis

VK Sachsen, Beschluss vom 14.02.2006 - 1/SVK/005-06

Wird im Nachunternehmerverzeichnis von der vorgesehenen Nutzung von detaillierten Ordnungszahlen abgesehen und anstelle der präzisen Beschreibung der Leistung wie „Leuchtenaufhängung und Kabelweg“ / „Leuchteneinzelbefestigung“ nur von „Kabeltrassen“ gesprochen, kommt es nicht mehr darauf an, ob es dem Auftraggeber möglich wäre, die Leistungen den Nachunternehmern zuzuordnen. Vielmehr obliegt es dem Bieter, das Formular unmissverständlich auszufüllen. Ein entsprechender Nachprüfungsauftrag, der den Ausschluss wegen der Unmöglichkeit der eindeutigen Nachunternehmerzuordnung rügt, ist daher unbegründet.

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IBRRS 2006, 4721
ProzessualesProzessuales
Keine Beschwerde gegen erfolgreiche "Zwischenverfügung"!

LAG Saarland, Beschluss vom 11.05.2006 - 1 Ta 19/06

Eine „Zwischenverfügung“ des Arbeitsgerichts ohne mündliche Verhandlung in einem Eilverfahren, die dem Begehren des Antragstellers teilweise stattgibt - hier Verpflichtung der Gewerkschaften im Rahmen eines Streiks vorläufig die Beschäftigung von mindestens 20 der beantragten 40 Mitarbeiter/innen der Finanzkassen und der Zentraldatenverarbeitung des Saarlandes zu dulden - ist als einstweilige Verfügung im Sinne der §§ 935, 940 ZPO anzusehen. Hiergegen kann der Verfügungsbeklagte nur Widerspruch gemäß §§ 936, 924 ZPO erheben und mündliche Verhandlung beantragen. Eine Beschwerde beim Beschwerdegericht ist ein nicht statthaftes Rechtsmittel.*)

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IBRRS 2006, 2266
VergabeVergabe
Ungewöhnlich niedrig erscheinendes Angebot: Nachfragepflicht!

VK Sachsen, Beschluss vom 08.02.2005 - 1/SVK/03-05

1. Die über § 4 VgV für Dienstleistungsaufträge anzuwendenden Regelungen der § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3, Abschnitt 2 der VOL/A gehören zu den Bestimmungen über das Vergabeverfahren im Sinne des § 97 Abs. 7 GWB, auf deren Einhaltung Bieter einen (Rechts-)Anspruch haben.*)

2. Bei ungewöhnlich niedrig erscheinenden Angeboten eines Bieters hat der Auftraggeber eine Nachfragepflicht gegenüber dem Bieter, d. h. er ist gehalten, die Einzelposten dieses Angebotes zu prüfen, § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A, und vom Bieter die erforderlichen Belege bzw. Erklärungen zu verlangen.*)

3.Eine Nichtberücksichtigung eines angeblich ungewöhnlich niedrigen Angebotes widerspricht europäischem Vergaberecht, wenn dem Bieter vorher keine Gelegenheit eingeräumt wird, seinen Standpunkt zu denjenigen Bestandteilen der angebotenen Preise darzulegen, die beim Auftraggeber in dieser Richtung Argwohn erregt haben (EuGH, Urt. v. 27.11.2001, verb. Rs. C-285/99 und C-286/99). Diese zur Baukoordinierungsrichtlinie vom EuGH getroffene Entscheidung muss erst recht für die Beschaffung von Dienstleistungen nach der Dienstleistungsrichtlinie gelten, da es im nationalen Umsetzungsverfahren an einem öffentlichen Submissionstermin mangelt und die VOL/A entgegen den Vorgaben aus Art. 37 Abs. 1 der Dienstleistungsrichtlinie keine schriftliche Aufklärung über die Einzelposten des Angebots vorsieht wie dies § 25 Nr. 2 Abs. 2 S. 1 VOB/A in wortgetreuer Umsetzung von Art. 30 Abs. 4 S. 1 der Baukoordinierungsrichtlinie vorsieht.*)

4. Es verstößt gegen das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB, wenn der Auftraggeber seine Ausschlussentscheidung zu Lasten eines Bieters auf ein vorher nicht bekannt gemachtes Auswahlkriterium (einzuhaltender Mindestwert des Unternehmerstundenlohnsatzes) stützt (wie VK Düsseldorf, B. v. 26.08.2004, VK 30/2004). Dies gilt in selbiger Weise, wenn zwar das Kriterium „realistischer und plausibler Leistungskorridor“ vorgegeben war, aber die Ausschlussentscheidung entscheidend auf nicht bekannt gegebene - von einem Sachverständigen des Gebäudereinigerhandwerks zugearbeitete – Durchschnittswerte für die Unterhaltsreinigung verschiedener Hauptleistungsbereiche gestützt hat. Denn in einem solchen Fall ist es einem Bieter – bei einer rigiden Ausschlussentscheidung ohne Differenzierung bei Unterschreiten dieser Durchschnittswerte – von vornherein nicht möglich, diese intransparenten Durchschnittswerte als überhöht zu monieren oder seine Kalkulation auf diese Werte auszurichten.*)

5. Über die Vorschrift des § 5 Abs. 4 Tarifvertragsgesetz sind auch nicht tarifgebundene Unternehmen verpflichtet, für allgemein verbindlich erklärte Mindestlöhne einzuhalten. Die Einhaltung dieser Festlegungen hat auch der Auftraggeber über § 97 Abs. 4 GWB zu beachten.*)

6. Es liegt kein Verstoß gegen § 27 Nr. 2 VOL/A vor, wenn der Auftraggeber in seinem Absageschreiben nach § 13 VgV weder die Anzahl der eingegangenen Angebote noch den niedrigsten und höchsten Angebotsendpreis benannt hat. § 27 Nr. 1 S. 2 VOL/A regelt nämlich gerade, dass diese Informationspflichten erst nach Zuschlagserteilung und nicht schon im noch laufenden Wettbewerb ausgelöst werden.*)

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IBRRS 2006, 2191
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eigenes Angebot und Nachunternehmer: Ausschluss?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2006 - Verg 10/06

1. Gibt ein Bieter ein eigenes Angebot ab und ist gleichzeitig in dem Angebot eines anderen Bieters als Subunternehmer aufgeführt, so genügt dies nicht, um beide Bieter wegen einer Doppelbewerbung auszuschließen, da dieser Sachverhalt nicht ausreicht, um die für einen Angebotsauschluss erforderliche Kenntnis des Angebots oder zumindest der Angebotsgrundlagen des Mitbewerbers festzustellen. Vielmehr müssen weitere Tatsachen hinzutreten, die nach Art und Umfang des Nachunternehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zur selben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen.

2. Auch dass sie gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden sind, reicht hierfür nicht aus, soweit die Verbindungen nicht eine Abhängigkeit und Beherrschung voraussetzende Qualität einer Unternehmensverbindung im Sinne der §§ 36 Abs. 2 GWB, 17, 18 AktG erreichen.

3. Sollen im Nachunternehmerverzeichnis auch die Sub-Subunternehmer bezeichnet werden, so ist ein Angebot auszuschließen, welches diese Sub-Subunternehmer nicht aufführt.

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IBRRS 2006, 2173
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungsnachweis nicht erbracht: Vergabestelle hat kein Ermessen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2005 - VK-16/2005-Z

Der Antragsgegner hat keine etwa notwendige Ermessensentscheidung unterlassen oder fehlerhaft vorgenommen. Da die Antragstellerin eine nach § 7a Nr. 2 Abs. 2, Buchst. b VOL/A zur Beurteilung ihrer Eignung gestattete Anforderung nicht erbracht hatte, konnte ihre Eignung nicht festgestellt werden und war das Angebot gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A zwingend auszuschließen. Einen Ermessensspielraum räumt diese Vorschrift nicht ein.*)

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IBRRS 2006, 2169
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.05.2006 - 15 E 453/06

Für Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Bieter und einer Gemeinde um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (hier: Verpachtung eines gemeindlichen Grundstücks und Gebäudes mit der vertraglichen Verpflichtung, öffentliche Parkeinrichtungen zu betreiben) ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.*)




IBRRS 2006, 2168
VergabeVergabe
Bildung eines Zweckverbandes: In-House-Geschäft

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2006 - Verg 17/06

Die Bildung eines Zweckverbandes und die Übertragung von Zuständigkeiten auf einen rein kommunalen Zweckverband unterfällt als so genanntes In-House-Geschäft regelmäßig nicht dem Vergaberecht.

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IBRRS 2006, 2158
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Erstattungsfähigkeit von Personalkosten eigener Mitarbeiter

VK Thüringen, Beschluss vom 05.05.2006 - 360-4005.20-020/06-EF-S

Die im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens entstandenen Personalkosten eigener Mitarbeiter des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

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IBRRS 2006, 2154
VergabeVergabe
Feststellung des offenbaren Missverhältnisses von Preis und Leistung

VK Hannover, Beschluss vom 19.07.2006 - VgK 1/2006

Das offenbare Missverhältnis von Preis und Leistung kann bei Reinigungsleistungen ermessensfehlerfrei mit einer besonderen Vergleichsrechnung festgestellt werden.*)

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IBRRS 2006, 2122
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Weitreichender Ermessensspielraum bei Festlegung der Eignungskriterien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2006 - Verg 83/05

1. Der von § 7 Nr. 4 und § 7a Nr. 2 Abs. 1 VOL/A eingeräumte Ermessensspielraum bei der Festlegung, welche Angaben und/oder Nachweise in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht von Bietern gefordert werden, reicht sehr weit und lässt auch Formulierungen wie "Vorlage von Bilanzen oder Erklärungen über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre" zu.

2. Werden geforderte Nachweise, wie Bilanzen, in einem verschlossenen Umschlag mit dem Zusatz "Öffnung nur im Beisein der Antragstellerin" eingereicht, liegt eine unzulässige Veränderung der Verdingungsunterlagen vor.

3. Der öffentliche Auftraggeber darf von den für den Eignungsnachweis bekannt gemachten Vorgaben im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens weder abweichen, noch darf er diese ändern.

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IBRRS 2006, 2093
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostentragung bei Antragsrücknahme

OLG Schleswig, Beschluss vom 18.07.2006 - 1 Verg 8/06

Nimmt der Antragsteller die sofortige Beschwerde zurück, so hat er die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beteiligten zu tragen.

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IBRRS 2006, 4513
VergabeVergabe
Rügepflicht nicht nachgekommen: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.05.2006 - VK 11/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 4731
VergabeVergabe
Angaben zum NU-Einsatz müssen eindeutig sein!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2006 - VK 13/06

1. Die Vergabestelle ist berechtigt, die Bieter aufzufordern, in ihrem Angebot die Leistungen zu benennen, die sie an Nachunternehmen vergeben möchte.

2. Bei Art und Umfang des Nachunternehmereinsatzes handelt es sich um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung eines Bieters auswirkt. Die Verschiebung der Leistungsanteile zwischen Haupt- und Nachunternehmer stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die Angebotsgestaltung dar.

3. Soweit der beabsichtigte Nachunternehmereinsatz nicht klar und eindeutig aus den Angebotsunterlagen feststellbar ist, geht dies zu Lasten des Bieters.

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IBRRS 2006, 2083
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Herstellerangaben: Ausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.2006 - Verg 3/06

Ein Angebot ist zwingend auszuschließen, wenn es die im Leistungsverzeichnis geforderten Herstellererklärungen nicht enthält.

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IBRRS 2006, 2082
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bekanntgabe von Zuschlagskriterien und deren Gewichtung

VK Bund, Beschluss vom 24.05.2006 - VK 1-31/06

1. Wenn der Auftraggeber die bei der Angebotswertung anzuwendenden Zuschlagskriterien nicht vollständig bekannt gegeben hat, ist das Vergabeverfahren zu wiederholen.

2. Der öffentliche Auftraggeber, der im Vorhinein Regeln für die Gewichtung von Zuschlagskriterien aufgestellt hat, ist verpflichtet, nicht nur die Zuschlagskriterien, sondern auch deren Gewichtung in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen mitzuteilen. Dies ergibt sich aus einer gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des § 9a VOL/A.

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IBRRS 2006, 2072
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wiederaufgreifen eines formell bereits abgeschlossenen Verfahrens

OLG Naumburg, Beschluss vom 18.07.2006 - 1 Verg 4/06

1. Im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sind Feststellungsanträge nur eingeschränkt zulässig unter den Voraussetzungen des § 114 Abs. 2 GWB und soweit sie sich auf die Feststellung einer Verletzung von Bieter schützenden vergaberechtlichen Vorschriften beziehen.*)

2. Zur tatrichterlichen Feststellung des Zeitpunkts der Entstehung der Rügeobliegenheit i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB (hier: kein Nachweis einer vor Zugang der Vorabinformation bestehenden positiven Kenntnis vom Wiederaufgreifen der Auftragsverhandlungen).*)

3. Beabsichtigt ein öffentlicher Auftraggeber, ein formell bereits abgeschlossenes Vergabeverfahren wieder aufzugreifen, so ist er gehalten, diese Absicht in unmissverständlicher Art und Weise zumindest den Bietern dieses Verfahrens bekannt zu geben. Dies gilt umso mehr, als ein Wiederaufgreifen des beendeten Vergabeverfahrens allenfalls ausnahmsweise in Betracht kommen kann, etwa bei vergaberechtswidriger Aufhebung der Ausschreibung.*)

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IBRRS 2006, 2071
VergabeVergabe
Unangemessenheit eines Gebührenansatzes von 2,5 Gebühren

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.06.2006 - 1 Verg 5/06

1. Durch einen Antrag nach § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB wird keine gesonderte Anwaltsgebühr ausgelöst; dieser Umstand kann im Rahmen der Gebührenbemessung nach § 14 RVG i.V.m. Nr. 2400 VV RVG zu berücksichtigen sein.*)

2. Zur Unangemessenheit eines Gebührenansatzes von 2,5 Gebühren in einem Vergabenachprüfungsverfahren ohne mündliche Verhandlung (Bestätigung der Festsetzung einer 1,8-fachen Gebühr).*)

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IBRRS 2006, 2070
VergabeVergabe
Verfahrensgebühr für das Antragsverfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 26.06.2006 - 1 Verg 7/05

Im Rahmen der Kostenfestsetzung im Beschwerdeverfahren ist als Verfahrensgebühr für das Antragsverfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB lediglich eine 0,7-fache Gebühr anzusetzen (im Anschluss an KG Berlin VergabeR 2005, 402).*)

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IBRRS 2006, 2069
VergabeVergabe
Geräteliste: Muss Bieter Eigentümer der Geräte sein?

OLG Bremen, Beschluss vom 24.05.2006 - Verg 1/2006

1. Werden in der Vergabebekanntmachung neben dem Preis noch weitere Kriterien als für die Zuschlagserteilung maßgeblich genannt, so handelt die Vergabestelle nicht fehlerhaft, wenn sie im Vergabevermerk niederlegt, dass sämtliche Angebote hinsichtlich der weiteren Kriterien gleich zu beurteilen seien, so dass der Zuschlag allein auf der Grundlage des (niedrigsten) Preises zu erteilen sei.*)

2. Wird in der Vergabebekanntmachung von den Anbietenden die Vorlage einer Geräteliste verlangt, so ist damit nicht die Notwendigkeit verbunden, dass der Anbietende Eigentümer der einzusetzenden Geräte sein muss oder diese im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots bereits verbindlich angemietet hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich bei dem einzusetzenden Gerät um ein seltenes und kostenaufwendiges Objekt handelt.*)

3. Es beleibt offen, ob der Ausschlussgrund eines "unangemessen niedrigen" Angebots drittschützende Wirkung entfaltet. Selbst wenn mit dem OLG Düsseldorf (VergabeR 2001, 129; 2002, 471, 475) eine solche anzunehmen sein sollte, bestehen grundsätzlich keine Bedenken, den Zuschlag für ein derartiges Angebot zu erteilen, sofern die Vergabestelle vom Bieter schriftlich Aufklärung über die Ermittlung der Preise für die Gesamtleistung oder für Teilleistungen verlangt und erhalten hat (§ 25 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/A).*)

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IBRRS 2006, 2067
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Rechtsmittelrichtlinie

OLG Bremen, Beschluss vom 18.05.2006 - Verg 3/2005

1. Ist es mit der Richtlinie 89/665/EWG, insbesondere mit Art. 1 Abs. 1 und Abs. 3, zu vereinbaren, wenn einem Bieter generell der Zugang zu einer Überprüfung der Entscheidung der Vergabebehörde über die Vergabe öffentlicher Aufträge verwehrt wird, weil der Bieter innerhalb der im nationalen Recht angeordneten Rügefrist schuldhaft einen Vergabeverstoß nicht geltend gemacht hat, der sich

a) auf die gewählte Form der Ausschreibung oder

b) auf die Richtigkeit der Festsetzung des Auftragswertes (erkennbar fehlerhafte Schätzung oder unzureichende Transparenz der Festsetzung)

bezieht, und nach dem richtig festgesetzten oder richtig festzusetzenden Auftragswert eine Überprüfung weiterer und - isoliert gesehen - nicht präkludierter Vergabeverstöße möglich wäre?*)

2. Sind gegebenenfalls besondere Anforderungen an die für die Bestimmung des Auftragswertes maßgeblichen Angaben in der Vergabebekanntmachung zu stellen, um aus den die Schätzung des Auftragswerts betreffenden Vergabeverstößen einen generellen Ausschluss des Primärrechtsschutzes folgern zu können, auch wenn der richtig geschätzte oder zu schätzende Auftragswert den maßgeblichen Schwellenwert überschreitet?*)

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IBRRS 2006, 2066
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertung eines Nebenangebotes

OLG Hamm, Urteil vom 25.10.2005 - 24 U 39/05

1. Ein Nebenangebot darf nur dann bezuschlagt werden, wenn es dem Hauptangebot quantitativ und qualitativ gleichwertig ist.

2. Dem Auftraggeber ist grundsätzlich ein Ermessen bei der Zuschlagserteilung eingeräumt und er hat bei Nebenangeboten eine besonders eingehende und alle Vergabekriterien gewichtende und zueinander ins Verhältnis setzende, vergleichend abwägende Wertung durchzuführen, insbesondere wenn erhebliche Abweichungen von der ausgeschriebenen Bauleistung vorliegen.

3. Einem Bieter ist es nicht möglich, durch ein entsprechendes kostengünstigeres Nebenangebot, auch wenn es funktional gleichwertig sein mag, den Auftraggeber dazu zu zwingen, von seiner in vertretbarer Weise getroffenen grundsätzlichen Entscheidung über die Durchführung der Dachsanierung abzuweichen.

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IBRRS 2006, 2059
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungsnachweis nicht erbracht: Vergabestelle hat kein Ermessen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2005 - VK-16/2005-L

Der Antragsgegner hat keine etwa notwendige Ermessensentscheidung unterlassen oder fehlerhaft vorgenommen. Da die Antragstellerin eine nach § 7a Nr. 2 Abs. 2, Buchst. b VOL/A zur Beurteilung ihrer Eignung gestattete Anforderung nicht erbracht hatte, konnte ihre Eignung nicht festgestellt werden und war das Angebot gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A zwingend auszuschließen. Einen Ermessensspielraum räumt diese Vorschrift nicht ein.*)

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IBRRS 2006, 2057
VergabeVergabe
Öffentlicher Auftraggeber muss Zeiträume insgesamt einschätzen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2005 - VK-20/2005-Z

Ziel des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 115 Abs. 2 GWB kann es nicht sein, Vergabeentscheidungen der Entwicklung verwaltungsorganisatorischer Entscheidungsprozesse anzupassen. Es ist Sache des öffentlichen Auftraggebers für ein Beschaffungsvorhaben die Realisierungsvoraussetzungen insgesamt einzuschätzen und dabei auch die Zeiträume zu berücksichtigen, die für ein eventuelles vergaberechtliches Prüfungsverfahren benötigt werden. Vorliegend hat die Antragsgegnerin - wie sie im Übrigen selbst vorträgt - für das Vergabeverfahren von Anfang an äußerst knappe Fristen eingeplant.*)

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IBRRS 2006, 2056
VergabeVergabe
Interessenabwägung bei vorzeitiger Zuschlagsgestattung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 29.06.2005 - VK-16/2005-Z

Das Interesse des Antragsgegners an der Erteilung des Zuschlages deckt sich vorliegend mit dem stets zu unterstellenden Allgemeininteresse an der zügigen Abwicklung öffentlicher Investitionen und Vorhaben, geht aber nicht darüber hinaus. Dieses Interesse wird durch ein Nachprüfungsverfahren immer negativ betroffen, was der Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen hat. Dabei unterscheidet der vierte Teil des GWB nicht zwischen den drei Gewalten, so dass der Antragsgegner in seinem fiskalischen Handeln kein besonders zu berücksichtigendes Interesse daraus herleiten kann, dass der Einkauf der Legislative zu Gute kommen soll.*)

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IBRRS 2006, 2040
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verzögerter Zuschlag im Vergabeverfahren: Preisanpassung!

LG Potsdam, Urteil vom 26.05.2006 - 1 O 364/05

Verschieben sich Zuschlagserteilung und Baubeginn aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Preis analog § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen.

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IBRRS 2006, 2036
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag: Antragsbefugnis bei abgeschl. Vergabeverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.2006 - Verg 8/06

1. Ein Nachprüfungsantrag ist grundsätzlich unzulässig, sobald das Vergabeverfahren durch wirksame Erteilung des Zuschlags an einen Bieter abgeschlossen ist.

2. Die Wiederaufnahme eines durch wirksame Zuschlagserteilung bereits abgeschlossenen Vergabeverfahrens stellt nicht nur eine zivilrechtliche Erfüllungsverweigerung, sondern auch einen Vergaberechtsverstoß dar.

3. Ob die Antragsbefugnis überhaupt aus jenseits der Zuschlagschancen liegenden Beeinträchtigungen rechtlicher und wirtschaftlicher Art hergeleitet werden kann, ist jedenfalls für den Fall zu bejahen, dass infolge des Verhaltens des öffentlichen Auftraggebers, hier die Wiederaufnahme eines durch wirksame Zuschlagserteilung bereits abgeschlossenen Vergabeverfahrens, der faktische Verlust eines bereits erteilten Zuschlages droht.

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IBRRS 2006, 2012
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggb. darf Wissen a. vorheriger Vertragsbeziehung berücksichtigen

VK Bund, Beschluss vom 18.05.2006 - VK 1-25/06

1. Die Vergabestelle kann Kenntnisse aus der vorangegangenen Vertragsbeziehung mit dem Bewerber bei der Prognoseentscheidung, ob er die bestmöglichste Leistung (VOF § 16 Abs. 1) erwarten lässt, berücksichtigen.

2. Verweist der Bewerber darauf, die Leistung wie bisher zu erbringen, kann er gegen die sachlich gerechtfertigte Bewertung der Vergabestelle nicht vorbringen, sie sei von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen.

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IBRRS 2006, 2008
VergabeVergabe
Zu geringe Schätzung des Auftraggebers über den Auftragswert

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2005 - VK-25/2005-L

1. Zwar hat die Vorabschätzung des Antragsgegners ergeben, dass der Gesamtwert des Auftrags 200.000,- Euro nicht überschreitet. Diese Schätzung wurde jedoch nicht ordnungsgemäß durchgeführt und ist daher nicht geeignet, die Geltung oder Nichtgeltung des Vergaberechts zu bestimmen. Der Auftraggeber hat aufgrund des ihm bekannten Preiskampfes am Markt gehofft, einen günstigen Preis erzielen zu können und hat sich bei seiner Prognoseentscheidung des Auftragswertes überwiegend auf die von ihm vorab eingeholten Angebote gestützt. Die Angebote lagen beide äußerst knapp unter 200.000,- Euro, wobei das Angebot der Beigeladenen als "Sonderangebot" bezeichnet worden war. Darüber hinaus waren die vorab eingeholten Angebote als Grundlage für die Schätzung des Auftragswertes nicht geeignet, da deren Leistungsumfang ohnehin nicht deckungsgleich mit dem der Angebote nach Ausschreibung war, sondern vielmehr geringer war.*)

2. Eine entsprechende Anwendung von § 13 VgV ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes angezeigt, wenn es im Anwendungsbereich der §§ 97-99, 100 Abs. 1 GWB bei der Beschaffung von Dienstleistungen zur Beteiligung mehrerer Unternehmen gekommen ist, die Angebote abgegeben haben und der öffentliche Auftraggeber eine Auswahl unter diesen Unternehmen getroffen hat. Andernfalls wäre einem Bieter in diesen Fällen der effektive Rechtsschutz abgeschnitten. Entscheidend ist dabei, dass neben dem in Aussicht genommenen Unternehmen bestimmbare andere außenstehende Dritte, die als Bieter aufgetreten sind, und deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, sowie Gründe für die Nichtberücksichtigung dieser Angebote vorliegen.*)

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IBRRS 2006, 1961
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zum Gebot verfahrensneutraler Ausschreibung

OLG Jena, Beschluss vom 26.06.2006 - 9 Verg 2/06

1. Der Wettbewerbsgrundsatz verpflichtet den Auftraggeber, vor Festlegung der Ausschreibungsbedingungen sich einen möglichst breiten Überblick über die in Betracht kommenden technischen Lösungen ("Verfahren" i.S.d. § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A) zu verschaffen und einzelne Lösungswege nicht von vornherein auszublenden. Da die Vergabestelle den ihr hierbei eingeräumten Beurteilungsspielraum auszuschöpfen hat, hat sie zu prüfen und positiv festzustellen, warum eine durch die technischen Vorgaben des Leistungsverzeichnisses (auch nur inzident) ausgeschlossene Lösungsvariante zur Verwirklichung des Beschaffungszwecks nicht geeignet erscheint.*)

2. Die zur Wahrnehmung und Ausschöpfung des in § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A eröffneten Entscheidungsspielsraums erforderlichen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse sind in den Vergabeakten zu dokumentieren (§ 30 Nr. 1 VOB/A).*)

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IBRRS 2006, 1939
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein wirksamer Rahmenvertrag trotz durchgeführter Einzelabrufe

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.03.2006 - 4 U 51/05-79

Wird im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach der VOL/A der Zuschlag nicht fristgerecht erteilt und erteilt der Ausschreibende später Einzelaufträge zu höheren Einzelpreisen, so kann er von den Lieferanten nicht Rückzahlung vermeintlicher Überzahlungen verlangen.*)

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IBRRS 2006, 1928
VergabeVergabe
Vorgehensweise bei der Prüfung sehr vieler Angebote

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2006 - VK-50/2005-L

1. Die Prüfung der Eignung hat ausschließlich anhand der veröffentlichten Kriterien zu erfolgen. Die Prüfungsreihenfolge nach § 25 VOL/A erfordert jedoch nicht unter allen Umständen die vollständige Prüfung aller Angebote. Es ist unter Wahrung der Wettbewerbsgrundsätze zulässig, bei Vorliegen sehr vieler Angebote zunächst die 10 preisgünstigsten Angebote auf formale Korrektheit, Eignung und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen und, sollte sich daraus kein zuschlagsfähiges Angebot ermitteln lassen, dann die nächste Preisgruppe zu prüfen, wenn die strikte inhaltliche Trennung der Wertungsstufen eingehalten wird.*)

2. Die Nutzung von klassischen Eignungskriterien für die Wertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote verstößt gegen das Prinzip der Trennung von Eignungs- und Wertungskriterien aus § 97 Absatz 4 und 5 GWB und § 25 VOL/A. und verletzt die Antragstellerin in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen.*)

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IBRRS 2006, 1909
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag: Unternehmen muss Neuausschreibung nicht rügen

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.05.2006 - 1 Verg 3/06

1. Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages kann es nicht i.S. einer übergesetzlichen Verfahrensvoraussetzung darauf ankommen, ob die Art und Weise der Rechtsverfolgung von der Nachprüfungsinstanz als zweckmäßig oder konsequent angesehen wird oder nicht. Insbesondere ist es nicht maßgeblich, ob das Unternehmen, welches die Aufhebung einer Ausschreibung zur Nachprüfung stellt, die Neuausschreibung desselben Auftrags gerügt und ebenfalls zur Nachprüfung gestellt hat (entgegen OLG Koblenz, IBR 2003, 380 und VK Leipzig, Beschlüsse vom 2. September 2005, 1/SVK/108-05, und vom 9. Mai 2006, 1/SVK/035-06).*)

2. Zur Vergaberechtswidrigkeit des "Abbruchs" eines Verhandlungsverfahrens nach der formellen Prüfung und Bewertung der (ersten) Angebote ohne Aufnahme von Auftragsverhandlungen wegen des Mangels an mehreren Bietern.*)

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IBRRS 2006, 1843
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Typenangabe führt zum Ausschluss

VK Sachsen, Beschluss vom 09.05.2006 - 1/SVK/036-06

1. Formuliert die Vergabestelle Mindestanforderungen, kann der Bieter aus einzelnen technischen Eigenschaften nicht ableiten, dass nur ein Produkt geeignet ist.

2. Die Vergabestelle hat ein schützenswertes Interesse, selbst zu prüfen, ob das angebotene Produkt den Anforderungen gerecht wird.

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