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Sachgebiet: Vergabe

10753 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IBRRS 2021, 3848
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine Vergütungsanpassung bei ≤ 10 % Leistungsänderung!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.06.2021 - 13 LC 534/18

Eine Vertragsklausel in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Vorhaltung von Rettungsdienstleistungen, die bei einer Reduzierung oder Erhöhung von bis zu 10 % der Vorhalteleistungen keine Anpassung der Vergütung vorsieht, ist wirksam.*)

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IBRRS 2021, 2041
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Erwachsen "Segelanweisungen" in Bestandskraft?

OLG Celle, Beschluss vom 17.06.2021 - 13 Verg 2/21

1. Bestandskräftige Entscheidungen der Vergabekammer entfalten ungeachtet ihrer materiellen Richtigkeit Tatbestands- und Bindungswirkung.*)

2. Diese Bindung umfasst den Tenor, die tragenden Entscheidungsgründe und tatsächlichen Feststellungen zum behaupteten Verstoß sowie die rechtliche Würdigung zu der Frage, ob ein Vergabeverstoß vorliegt.*)

3. Auch "Segelanleitungen", mit denen der Vergabestelle auferlegt wird, welche Einzelheiten bei der Neubewertung der Angebote zu berücksichtigen sind, nehmen als Bestandteile der Hauptsacheentscheidung jedenfalls insoweit an deren Bestandskraft teil, als die ihnen zugrunde liegenden Erwägungen für die Entscheidung der Vergabekammer tragend waren.*)




IBRRS 2021, 2035
VergabeVergabe
Besser ein schwieriger Wettbewerb als gar kein Wettbewerb!

VK Bund, Beschluss vom 04.05.2021 - VK 2-31/21

1. Es ist vergaberechtlich nicht nur nicht zu beanstanden, sondern sogar erwünscht, wenn der öffentliche Auftraggeber Redesign- und Umrüstungsarbeiten an Fahrzeugen im Wettbewerb vergibt, statt den Hersteller im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb direkt zu beauftragen.

2. Auch wenn es keine "harte" Verpflichtung des jeweiligen Herstellers gibt, mit dem späteren Auftragnehmer zu kooperieren, ist die Vorgabe des Auftraggebers, wonach sich die Bieter selbst in Bezug auf die notwendigen Mitwirkungshandlungen mit dem Hersteller ins Benehmen zu setzen und zu einigen haben, jedenfalls dann nicht unangemessen oder unverhältnismäßig, wenn in der betreffenden Branche grundsätzlich eine wechselseitige Bereitschaft zur Kooperation besteht.

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IBRRS 2021, 2000
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nicht "nachweisliche" Patentverletzung ist kein Ausschlussgrund!

VK Bund, Beschluss vom 10.06.2021 - VK 1-34/21

1. Eine vom Auftraggeber veranlasste "Konkretisierung" der Angebotspreise, die zur Eintragung neuer (reduzierter) Preise führt und im Ergebnis die Wertungsreihenfolge ändert, ist unzulässig.

2. Ein rein formaler Fehler, der ansonsten keine Zweifel am Angebot aufkommen lässt, führt regelmäßig nicht zum Ausschluss.

3. Gegen einen Bieter erhobene Patentverletzungsvorwürfe sind kein Ausschlussgrund, wenn die Patentverletzung nicht mit der erforderlichen Sicherheit - "nachweislich" - zu erkennen ist.




IBRRS 2021, 1904
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Registrierung oder Zulassung muss erst zum Vertragsschluss vorliegen!

EuGH, Urteil vom 20.05.2021 - Rs. C-6/20

1. Die Art. 2 und 46 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der der öffentliche Auftraggeber in einer Bekanntmachung als qualitatives Auswahlkriterium verlangen muss, dass die Bieter bereits bei Abgabe ihres Angebots den Nachweis erbringen, dass sie über eine Registrierung oder eine Zulassung verfügen, die nach den Vorschriften erforderlich ist, die für die Tätigkeit, die Gegenstand des betreffenden öffentlichen Auftrags ist, gelten, und die von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats der Ausführung des Auftrags erteilt wurde, auch wenn sie in dem Mitgliedstaat, in dem sie niedergelassen sind, bereits über eine entsprechende Registrierung oder Zulassung verfügen.*)

2. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes ist dahin auszulegen, dass er nicht von einem öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden kann, der im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags zur Einhaltung der nationalen Vorschriften des Lebensmittelrechts von den Bietern verlangt hat, dass sie bereits bei Abgabe ihres Angebots über eine Registrierung oder eine Zulassung durch die zuständige Behörde des Mitgliedstaats der Auftragsausführung verfügen.*)




IBRRS 2021, 1907
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlverhalten eingestanden: Auftraggeber muss Bieter anhören!

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.02.2021 - VgK-50/2020

1. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bieter zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn der Bieter eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

2. Hinzu tritt das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal, dass der zu vergebende Auftrag mit dem früheren Auftrag, in dem die Vertragsverletzung stattgefunden haben soll, vergleichbar sein muss.

3. Gesteht ein Bieter ein, dass er in einem früheren Vertrag eine wesentliche Anforderung erheblich oder fortlaufend mangelhaft erfüllt hat, muss der Auftraggeber ihm die Gelegenheit geben, die Maßnahmen darzulegen, die geeignet sind, weiteres Fehlverhalten zu verhindern.

4. Die Vergabekammer kann im Konsens der Verfahrensbeteiligten die mündliche Verhandlung auch in digitaler Form durchführen.




IBRRS 2021, 1906
VergabeVergabe
Vermutungen lösen keine Rügeobliegenheit aus!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2020 - Verg 25/19

1. Die Rügeobliegenheit nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB wird nur ausgelöst, wenn ein Unternehmen beziehungsweise sein vertretungsberechtigtes Organ eine feststellbare und im Streitfall vom öffentlichen Auftraggeber nachzuweisende positive Kenntnis von den einen Vergaberechtsverstoß begründenden tatsächlichen Umständen hat.

2. Darüber hinaus müssen das vertretungsberechtigte Organ, sein Wissens- oder rechtsgeschäftlicher Vertreter, bei dem es sich auch um einen Rechtsanwalt handeln kann, aufgrund laienhafter, vernünftiger Bewertung zugleich die positive Vorstellung von einem Verstoß gegen Vergabevorschriften gewonnen haben.

3. Bloße Vermutungen oder ein Verdacht lösen keine Rügeobliegenheit aus. Gleiches gilt für grob fahrlässige Unkenntnis.

4. Ein Unterliegen i. S. des § 182 Abs. 3, 4 GWB richtet sich nicht schematisch nach den gestellten Anträgen, sondern primär nach der Erreichung des Verfahrensziels in wirtschaftlicher Hinsicht.

5. Hat der Antragsteller sein Verfahrensziel vor der Vergabekammer bei wirtschaftlicher Betrachtung vollumfänglich erreicht, ist allein der Antragsgegner unterlegen.

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IBRRS 2021, 1905
VergabeVergabe
Konzession abgelaufen: Keine Vergabe als Projektfinanzierung!

EuGH, Beschluss vom 26.11.2020 - Rs. C-835/19

Art. 2 Abs. 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die Konzessionsvergabe in Verbindung mit Art. 30 und den Erwägungsgründen 5 und 68 dieser Richtlinie ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Vorschrift nicht entgegensteht, die es den Vergabebehörden untersagt, abgelaufene oder auslaufende Autobahnkonzessionen im Verfahren der Projektfinanzierung gem. Art. 183 des Decreto legislativo n. 50 - Codice dei contratti pubblici (Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 50 - Gesetzbuch über öffentliche Aufträge) vom 18.04.2016 zu vergeben.*)

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IBRRS 2021, 1938
Mit Beitrag
VergabeVergabe
In Rahmenvereinbarungen muss Höchstmenge angegeben werden

EuGH, Urteil vom 17.06.2021 - Rs. C-23/20

1. Art. 49 Richtlinie 2014/24/EU sowie deren Anhang V Teil C Nr. 7, 8 und 10 a in Verbindung mit deren Art. 33 und den in Art. 18 Abs. 1 dieser Richtlinie genannten Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Transparenz sind dahin auszulegen, dass in der Bekanntmachung sowohl die Schätzmenge und/oder der Schätzwert als auch eine Höchstmenge und/oder ein Höchstwert der gemäß der Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren anzugeben sind und dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist.*)

2. Art. 49 Richtlinie 2014/24 sowie deren Anhang V Teil C Nr. 7 und 10 a in Verbindung mit deren Art. 33 und den in Art. 18 Abs. 1 dieser Richtlinie genannten Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Transparenz sind dahin auszulegen, dass die Schätzmenge und/oder der Schätzwert sowie eine Höchstmenge und/oder ein Höchstwert der gemäß der Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren als Gesamtmenge oder -wert in der Bekanntmachung anzugeben sind und dass in dieser Bekanntmachung zusätzliche Anforderungen festgelegt werden können, über deren Aufnahme in die Bekanntmachung der öffentliche Auftraggeber entscheidet.*)

3. Art. 2d Abs. 1 a Richtlinie 89/665/EWG ist dahin auszulegen, dass er nicht anwendbar ist, wenn eine Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, selbst wenn zum einen die Schätzmenge und/oder der Schätzwert der gemäß der geplanten Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren nicht aus der Bekanntmachung, sondern aus der Beschreibung hervorgehen und zum anderen weder in der Bekanntmachung noch in der Beschreibung eine Höchstmenge und/oder ein Höchstwert der gemäß der Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren angegeben sind.*)




IBRRS 2021, 3840
VergabeVergabe
Auftraggeber zum Vertragsschluss bereit: Antragsteller hat keinen Schaden!

VK Bund, Beschluss vom 24.11.2020 - VK 2-81/20

1. Das Vergabenachprüfungsverfahren ist kein objektives Verfahren zur Überprüfung, ob das Vergabeverfahren in jeder Hinsicht rechtmäßig abgelaufen ist. Es dient lediglich dem Schutz der Bieterchancen des Antragstellers.

2. Trotz einer vergaberechtswidrigen de-facto-Vergabe ist die Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrags nicht festzustellen, wenn es insoweit an einem Schaden des antragstellenden Bieters fehlt.

3. Ist der öffentliche Auftraggeber bereit, mit dem antragstellenden Bieter einen Vertrag zu den gleichen Konditionen wie mit dem/den anderen Bieter(n), ist eine Beeinträchtigung der Zuschlagschancen des Antragstellers nicht erkennbar.

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IBRRS 2021, 1893
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Leistung (teil-)funktional beschrieben: Hubarbeitsbühne ist Arbeitsgerüst!

VK Bund, Beschluss vom 18.05.2021 - VK 2-15/21

1. Der Ausschluss eines Angebots wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen kommt nur in Betracht, wenn die Angaben in den Vergabeunterlagen, von denen das Angebot abweicht, eindeutig sind. Verstöße gegen interpretierbare oder missverständliche bzw. mehrdeutige Angaben rechtfertigen keinen Ausschluss.

2. Mit der Beschränkung auf die ausschließlich eigene Leistungserbringung und die Zielvorgabe der Einhaltung der "statischen, konstruktiven und sicherheitstechnischen Erfordernisse" wird dem Bieter ein Umsetzungsspielraum eingeräumt, mit welchen Baubehelfen und auf welche Weise die geforderte Leistung erbracht werden soll.

3. Soll der Auftragnehmer nach den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses "Arbeitsgerüste" herstellen, ist der Einsatz von Hubarbeitsbühnen nicht ausgeschlossen.

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IBRRS 2021, 1892
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Digitales Alarmierungssystem muss in Losen vergeben werden!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.11.2020 - 15 Verg 6/20

Bei der Errichtung eines Digitalen Alarmierungssystems für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr können der Bau bzw. die eventuell erforderliche Ertüchtigung vorhandener Antennenmasten, die Erstellung des Systems für die Digitale Alarmierung und die erforderlichen Systemservice- und Wartungsleistungen voneinander getrennt werden und müssen daher in Fachlosen vergeben werden (entgegen OLG Düsseldorf, IBR 2019, 690).




IBRRS 2021, 1865
VergabeVergabe
Nachunternehmer macht Falschangabe: Kein automatischer Bieterausschluss!

EuGH, Urteil vom 03.06.2021 - Rs. C-210/20

Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG in Verbindung mit deren Art. 57 Abs. 4 Buchst. h ist unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen der öffentliche Auftraggeber einen Bieter automatisch von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags auszuschließen hat, wenn ein Hilfsunternehmen, dessen Kapazitäten er in Anspruch nehmen möchte, eine wahrheitswidrige Erklärung zum Vorliegen rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilungen vorgelegt hat, ohne dem Bieter in einem solchen Fall vorschreiben oder zumindest gestatten zu dürfen, dieses Unternehmen zu ersetzen.*)

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IBRRS 2021, 1768
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Technische" Unterstützung durch externen Dienstleister ist keine Rechtsberatung!

VK Bund, Beschluss vom 02.06.2021 - VK 2-47/21

Die "technische" Unterstützung des öffentlichen Auftraggebers bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens durch die weitgehend selbstständige Bearbeitung und Abwicklung des Verfahrens mit Ausnahme der Wertungsentscheidung stellt keine Rechtsberatung dar. Das gilt auch dann, wenn die Unterstützungsleistung eingehende vergaberechtliche Kenntnisse voraussetzt.




IBRRS 2021, 1787
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie wird der Geheimwettbewerb unter "Konzernschwestern" gewahrt?

VK Rheinland, Beschluss vom 19.05.2021 - VK 6/21

1. Beteiligen sich mehrere konzernverbundene Unternehmen an einer Ausschreibung mit eigenen Angeboten, besteht im Hinblick auf § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB grundsätzlich eine widerlegbare Vermutung dafür, dass der Geheimwettbewerb zwischen den Unternehmen nicht gewahrt ist. Die Widerlegung der Vermutung obliegt den konzernverbundenen Unternehmen.*)

2. Zur Widerlegung der Vermutung reicht es dabei nicht, dass die verbundenen Unternehmen versichern, sich im Rahmen der konkreten Ausschreibung wettbewerbskonform verhalten zu haben. Vielmehr obliegt den verbundenen Unternehmen die Darstellung derjenigen strukturellen Umstände, die einen Wettbewerbsverstoß bereits im Ansatz effektiv verhindern.*)

3. Unternehmen, die über identische Gesellschafter, einen identischen Geschäftsführer verfügen, einen identischen IT-Dienstleister einsetzen und auf dem identischen Geschäftsfeld am Markt tätig sind, sind in vergaberechtlicher Hinsicht verbundene Unternehmen i.S.d. § 36 Abs. 2 GWB.*)

4. Der im Rahmen des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB grundsätzlich bestehende Beurteilungsspielraum zu der Frage, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des Ausschlussgrundes gegeben sind, ist ausnahmsweise auf Null reduziert, wenn die verbundenen Unternehmen die bestehende Vermutung der Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht durch konkrete Darlegung von strukturellen Maßnahmen, die den Wettbewerbsverstoß bereits im Ansatz effektiv verhindern, entkräften.*)

5. Auch wenn es sich bei § 124 Abs. 1 GWB um fakultative Ausschlussgründe handelt mit der Folge, dass dem öffentlichen Auftraggeber auch bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen hinsichtlich des "Obs" der Ausschlussentscheidung ein Ermessen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zusteht, führt die Verwirklichung des Tatbestandes des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB in der Regel zu einer Ermessensreduzierung auf Null.*)




IBRRS 2021, 1782
VergabeVergabe
Gebührenhöhe bei einem Planungswettbewerb?

VK Rheinland, Beschluss vom 15.02.2021 - VK 70/20

Bei einem Planungswettbewerb, der im Vorfeld des eigentlichen Vergabeverfahrens durchgeführt wird, ist zur Ermittlung des wirtschaftlichen Interesses am Rechtsstreit im Rahmen der Gebührenberechnung auf die mit dem Wettbewerb ausgelobten Preisgelder abzustellen und nicht auf die endgültige Zuschlagserteilung im nachfolgenden Vergabeverfahren.*)

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IBRRS 2021, 1786
VergabeVergabe
Konkretes Produkt abgefragt: Mehrfachnennungen unzulässig!

VK Westfalen, Beschluss vom 02.10.2020 - VK 3-25/20

Aus der Sicht eines mit der Baubranche vertrauten Bieters ist davon auszugehen, dass in den Leistungsbeschreibungen üblicherweise eine Festlegung auf ein Produkt zu erfolgen hat, soweit diese Angabe gefordert wird. Denn gerade durch die Abfrage - welches Produkt wird im Falle der Auftragsvergabe eingebaut - will der öffentliche Auftraggeber eine Festlegung beim Bieter erreichen. Mehrfachnennungen sind dann unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.*)

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IBRRS 2021, 1730
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Einsatz eines Fachberaters: Ob und Wie ist zu dokumentieren!

VK Bund, Beschluss vom 08.04.2021 - VK 2-23/21

1. Der öffentliche Auftraggeber kann bei der Durchführung eines – zumal komplexen – Vergabeverfahrens bei Bedarf sachverständige Hilfe hinzuziehen.

2. Das Ob und Wie des Einsatzes eines Fachberaters ist nachvollziehbar zu dokumentieren und die relevanten Entscheidungen im Vergabeverfahren hat der Auftraggeber selbst zu treffen, diese in der Sache also nicht einem Dritten zu überlassen und dies ebenfalls entsprechend zu dokumentieren.

3. Setzt die Abgabe eines Angebots zwingend die Durchführung einer Ortsbesichtigung voraus, sind die Angebotsfristen so festzulegen, dass alle Unternehmen von allen Informationen, die für die Erstellung des Angebots von Bedeutung sind, unter gewöhnlichen Umständen Kenntnis nehmen können.




IBRRS 2021, 1722
VergabeVergabe
Preisaufklärung nicht zufriedenstellend: Ablehnung des Zuschlags!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.05.2020 - Verg 26/19

1. Der öffentliche Auftraggeber darf den Zuschlag auf ein Angebot ablehnen, wenn er die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären kann.

2. Eine Aufklärung ist nicht zufriedenstellend, wenn sie trotz pflichtgemäßer Anstrengung des öffentlichen Auftraggebers keine gesicherte Tatsachengrundlage für die Feststellung bietet, das Angebot sei angemessen und der Bieter sei in der Lage, den Vertrag ordnungsgemäß durchzuführen.

3. Dem öffentlichen Auftraggeber ist bei der Entscheidung über den Angebotsausschluss ein Ermessen eingeräumt. Die Ablehnung des Zuschlags ist grundsätzlich geboten, wenn der Auftraggeber verbleibende Ungewissheiten nicht zufriedenstellend aufklären kann.

4. Der Auftragsgegenstand ist in der Leistungsbeschreibung so genau wie möglich zu beschreiben. Bieter sind darin über alle preisrelevanten Faktoren vor der Kalkulation der Preise aufzuklären.

5. Der öffentliche Auftraggeber kann und muss nicht jede erdenkliche Variable bei einer ausgeschriebenen Vertragslaufzeit über mehrere Jahre antizipieren. Abzuverlangen ist ihm aber, dass er durch Überlassung aller ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Zahlen eine Prognose über das Auftragsvolumen ermöglicht.

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IBRRS 2021, 1721
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Technische Produktanforderungen: Keine Begrenzung auf wenige Prüfinstitute!

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.02.2021 - VgK-53/2020

1. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, unternehmensbezogene Kriterien festzulegen, um die Eignung der Bieter für die fachkundige und leistungsfähige Auftragsausführung sicherzustellen.

2. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.

3. Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich betreffen: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Eignungskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen.

4. Der Auftraggeber darf den Wettbewerb nicht mittelbar durch eine Begrenzung auf wenige Prüfinstitute (hier: vier deutsche Beschussämter) verengen (Anschluss an OLG Frankfurt, IBR 2021, 142).

5. Der Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, für die von ihm vorgesehene Teststellung genaue Prüfabläufe vorzuschreiben, wenn in die Prüfung qualitative Zuschlagskriterien mit notwendigerweise erheblichen subjektiven Elementen einfließen.

6. Die Vergabekammer kann im Konsens der Verfahrensbeteiligten die mündliche Verhandlung auch in digitaler Form durchführen. Die mündliche Verhandlung als essentieller Bestandteil des Nachprüfungsverfahrens darf auch in Corona-Zeiten nicht entfallen, ist vielmehr unter Nutzung der inzwischen vorhandenen technischen Möglichkeiten umzusetzen.




IBRRS 2021, 1562
VergabeVergabe
Keine mündliche Verhandlung: Höhe des Gebührenabschlags?

OLG München, Beschluss vom 06.11.2020 - Verg 9/20

1. Die Gebührenfestsetzung der Vergabekammer kann - auch nach der Rücknahme des Nachprüfungsantrags - isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.

2. Auch wenn die wirtschaftliche Bedeutung eine Erhöhung der Gebühr der Vergabekammer auf bis zu 100.000 Euro rechtfertigen kann, bleibt es bei dem Grundsatz, dass das Verhältnis von Verwaltungsaufwand und wirtschaftlichem Wert des Auftrags zu berücksichtigen ist.

3. Hat keine mündliche Verhandlung stattgefunden, ist ein Abschlag von lediglich 500 Euro von der Maximalgebühr nicht angemessen.

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IBRRS 2021, 1714
VergabeVergabe
Einzelne LV-Positionen gekürzt: Neuausschreibung erforderlich?

VK Bund, Beschluss vom 06.05.2021 - VK 2-33/21

1. Die Vorschrift des § 132 GWB über Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit findet auch gegenüber Sektorenauftraggebern Anwendung.

2. Eine 90%-ige Reduzierung einzelner Positionen eines Leistungsverzeichnisses ist nicht wesentlich, wenn die Reduktion des Angebotspreises aufgrund des verminderten Leistungsumfangs bei deutlich unter 10% liegt.

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IBRRS 2021, 1720
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Beschränkte Ausschreibung nach Teilnahmewettbewerb: Keine Änderung der Ausführungsfristen!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.03.2021 - 1 L 45/19

1. Wird in der Bekanntgabe einer beschränkten Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb ein Termin für den Beginn der Ausführung und ein Fertigstellungstermin angegeben, verstößt eine nachträgliche Änderung der in der Bekanntmachung aufgestellten Anforderungen zur Ausführungsfrist bzw. zum Leistungszeitraum gegen das Transparenzgebot und das Diskriminierungsverbot.

2. Die haushaltsrechtlichen Gründe der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zwingen bei Vorliegen von Widerrufsgründen im Regelfall zum Widerruf einer Subvention, sofern nicht außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen. Fehlt es an derartigen Umständen, bedarf es keiner besonderen Ermessenserwägungen.

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IBRRS 2021, 1587
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertung nach Preis und Qualität ist umfassend zu dokumentieren!

OLG München, Beschluss vom 26.02.2021 - Verg 14/20

1. Bedient sich der Auftraggeber bei der Wertung der Angebote eines aus Preis und qualitativen Aspekten zusammengesetzten Kriterienkatalogs, bei dem die Angebote hinsichtlich der Qualitätskriterien mittels eines Benotungssystems bewertet werden und die Bewertungsmethode des Preises nur enge Kompensationsmöglichkeiten für qualitative Abzüge erwarten lässt, muss er seine für die Zuschlagserteilung maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so eingehend dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Benotung eingegangen sind.

2. Auch wenn dem Auftraggeber bei der Bewertung und Benotung ein Beurteilungsspielraum zusteht, sind seine diesbezüglichen Bewertungsentscheidungen insbesondere auch daraufhin überprüfbar, ob die jeweiligen Noten im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden.




IBRRS 2021, 3846
VergabeVergabe
Auch wenn Ausschlusstatbestandsvoraussetzungen vorliegen, ist ein Ausschluss nicht zwingend!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2020 - 15 Verg 9/20

1. Sieht der öffentliche Auftraggeber die Tatbestandsvoraussetzungen einer der Ausschlussvorschriften des § 124 GWB als erfüllt an, so hat er unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu prüfen und abzuwägen, ob der Ausschluss eine sachlich gerechtfertigte und mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu vereinbarende Rechtsfolge ist.

2. Diese Ermessensentscheidung des öffentlichen Auftraggebers ist lediglich in Hinblick auf das Vorliegen eines Ermessensfehlers überprüfbar, das heißt daraufhin, ob vom Auftraggeber alle für die Entscheidung erheblichen Tatsachen ermittelt wurden, der Zweck der Ermächtigung verkannt oder ob bewusst aus willkürlichen, unsachlichen Motiven gehandelt wurde.

3. Der öffentliche Auftraggeber kann offen lassen, ob der Tatbestand einer der Ausschlussvorschriften des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB bzw. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB erfüllt ist, wenn trotz des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen kein Anlass besteht, an der Integrität und Eignung des Bieters zu zweifeln.

4. Auch wenn nach § 126 Nr. 2 GWB die Höchstdauer für die Möglichkeit eines Ausschlusses unter anderem wegen einer schweren beruflichen Verfehlung drei Jahre beträgt, falls der Bieter keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB ergriffen hat, so wird dadurch aber nicht ausgeschlossen, dass der öffentliche Auftraggeber bereits vor dem Ablauf der dreijährigen Ausschlussfrist im Rahmen seiner ordnungsgemäßen Ermessensausübung zu dem Ergebnis kommt, dass eventuelle Verstöße des Bieters der Bejahung seiner Eignung in einem konkreten Vergabeverfahren nicht entgegenstehen.

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IBRRS 2021, 1548
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bewerber muss "seine" Leistungsfähigkeit nachweisen: Eignungsleihe nicht ausgeschlossen!

VK Bund, Beschluss vom 29.04.2021 - VK 2-5/21

1. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, wenn er nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.

2. Der Umstand, dass der Auftraggeber in mehreren Bewerberrundschreiben formuliert, der Bewerber habe "seine" Leistungsfähigkeit nachzuweisen, ist kein Hinweis auf einen Ausschluss der Eignungsleihe.

3. Aus dem Umstand, dass der Auftraggeber üblicherweise Angaben zur Eignungsleihe in seinen Ausschreibungen trifft, kann nicht geschlossen werden, dass eine Eignungsleihe ausgeschlossen ist, wenn derartige Angaben fehlen. Jede Ausschreibung ist isoliert zu betrachten.

4. Hat der Auftraggeber ein Bewertungssystem aufgestellt, das die überwiegend zuschlagsrelevante Qualitätsnote durch Beurteilung eines von den Bietern einzureichenden Konzeptes anhand einer vorgegebenen Notenskala vorsieht, muss er seine maßgeblichen Erwägungen so eingehend dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Benotung eingegangen sind.




IBRRS 2021, 1561
VergabeVergabe
Bewertungsmethode ist Auftraggebersache!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.07.2020 - 3 VK 2/20

1. Werden die Angebote nicht alleine nach ihrem Preis und/oder den Kosten bewertet, stehen dem Auftraggeber verschiedene Bewertungsmethoden für die Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses bzw. Kosten-Leistungs-Verhältnisses und damit wirtschaftlichsten Angebots zur Verfügung. Das Vergaberecht schreibt keine bestimmte Methode vor.

2. Es unterfällt dem Beurteilungsspielraum des öffentlichen Auftraggebers, wie er die Bewertung organisiert und strukturiert. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Kriterien nach denen er eine Bewerberauswahl treffen möchte, in der Vergabebekanntmachung zu veröffentlichen. Er ist auch nicht gehalten, seiner Entscheidung eine Bewertungsmatrix zu Grunde zu legen.

3. Die Grenzen des Beurteilungsspielraums werden erst bei einer untauglichen Bewertungsmethodik überschritten. Das gewählte System muss vor allem in sich widerspruchsfrei und rechnerisch richtig umgesetzt sein.

4. Ein Bieter kann nicht verlangen, dass die Angebote nach einer anderen, ihn selbst bevorzugenden Methode bewertet werden.

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IBRRS 2021, 1586
VergabeVergabe
Einbaureihenfolge zwingend vorgegeben: Abweichung führt zum Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 23.04.2021 - VK 2-29/21

1. Es gibt keinen Erfahrungssatz, nachdem Bieter stets das vom Auftraggeber Nachgefragte anbieten wollen, auch wenn ihm grundsätzlich redliche und interessengerechte Absichten zu unterstellen sind.

2. Wird in den Vergabeunterlagen eines offenen Vergabeverfahrens eine zwingende Reihenfolge des Einbaus vorgegeben und weist der Bauzeitenplan eines Bieters eine von der Baubeschreibung abweichende Reihenfolge der Bauleistungen aus, weicht sein Angebot von den Vorgaben der Vergabeunterlagen ab und ist auszuschließen.

3. Eine Nachforderung zur Korrektur fehlerhafter leistungsbezogener Unterlagen ist in der VOB/A 2019 nicht vorgesehen ist und würde gegen das Nachverhandlungsverbot verstoßen. Eine Nachforderung kommt allenfalls bei fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen in Betracht.

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IBRRS 2021, 1417
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preise vergleichbarer LV-Positionen müssen nicht gleich kalkuliert werden!

VK Westfalen, Beschluss vom 16.03.2021 - VK 2-1/21

1. Ein Angebot enthält nicht die geforderten Preise, wenn ein Bieter die für einzelne Positionen aus dem Leistungsverzeichnis vorgesehenen Preise ganz oder teilweise in andere Positionen verlagert. Legt er dieses Vorgehen nicht offen, liegt grundsätzlich eine unzulässige Mischkalkulation vor.

2. Nicht jede versteckte Preiszuordnung stellt eine Mischkalkulation dar, weil die Kalkulation grundsätzlich Sache des Bieters ist. Die Kalkulationsfreiheit schließt die Befugnis ein, festzulegen, zu welchen Einzelpreisen die Positionen des Leistungsverzeichnisses ausgeführt werden sollen.

3. Nicht jede Position des Leistungsverzeichnisses muss nach den gleichen Maßstäben kalkuliert werden. Insbesondere muss der für jede Position verlangte Preis nicht mindestens den hierfür entstehenden Kosten des Bieters entsprechen.

4. Ein Aufklärungsbegehren zu Einzelpreisen ist auch bei einem mit Blick auf den Gesamtpreis unauffälligen Angebot berechtigt, wenn Einzelpreise von den eigenen Preisen zu ähnlichen Positionen abweichen und dies nicht durch einen höheren Leistungsumfang bzw. durch Marktgegebenheiten zu erklären ist.




IBRRS 2021, 1451
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VergabeVergabe
Kostenschätzung fehlerhaft: Keine Aufhebung aus "schwerwiegenden Gründen"!

VK Südbayern, Beschluss vom 03.05.2021 - 3194.Z3-3_01-20-10

1. Ein Vergabeverfahren kann auch aus "anderen schwer wiegenden Gründen" aufgehoben werden. Ein schwer wiegender Grund kann vorliegen, wenn selbst das niedrigste wertungsfähige Angebot höher liegt als die verfügbaren Mittel, und zwar unabhängig davon; ob das niedrigste Angebot einen angemessenen Preis aufweist oder nicht.

2. Ein "schwer wiegender Grund" ist nicht gegeben, wenn der Auftraggeber den Finanzbedarf zu gering bemessen hat. Die vor der Ausschreibung vorgenommene Kostenschätzung muss aufgrund der bei ihrer Aufstellung vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar erscheinen und die im Vergabeverfahren abgegebenen Gebote deutlich darüber liegen.

3. Für die Kostenschätzung muss der Auftraggeber oder der von ihm gegebenenfalls beauftragte Fachmann Methoden wählen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis ernsthaft erwarten lassen.




IBRRS 2021, 1560
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VergabeVergabe
Kein Ausschluss des Bestbieters ohne Aufklärung des Angebots!

VK Westfalen, Beschluss vom 20.08.2020 - VK 3-19/20

1. Der Ausschluss des erstplatzierten Bieters ohne Aufklärung ist vergaberechtlich unzulässig.*)

2. Die Ausschreibungsunterlagen waren eindeutig. Solange die Vergabeunterlagen einen Bieter nicht daran hindern, seine Vorstellungen und geschäftliche Interessen (Einbeziehung von Erlösen) zu verfolgen, muss ein öffentlicher Auftraggeber das hinnehmen oder seine Ausschreibungsunterlagen so gestalten, dass dies nicht mehr möglich ist.*)

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IBRRS 2021, 1542
VergabeVergabe
Interimsauftrag geschlossen: Keine Vorabgestattung des Zuschlags!

VK Westfalen, Beschluss vom 21.08.2020 - VK 1-24/20

Die Vorabgestattung des Zuschlags gemäß § 169 Abs. 2 GWB ist nur zulässig, wenn die Interessen der Allgemeinheit überwiegen. Wenn es aber bereits einen Interimsauftrag für diese Leistungen gibt, sind Interessen der Allgemeinheit überhaupt nicht beeinträchtigt.*)

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IBRRS 2021, 1524
VergabeVergabe
Gebührenermäßigung trotz Weiterverfolgung der sofortigen Beschwerde?

OLG München, Beschluss vom 28.01.2021 - Verg 9/20

Wird im Verfahren der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 171 ff. GWB der Nachprüfungsantrag vor der mündlichen Verhandlung vollständig zurückgenommen, so steht es der Anwendung des Ermäßigungstatbestands gem. Nr. 1222 KV-GKG nicht entgegen, dass die sofortige Beschwerde weiterverfolgt wird, soweit sie sich gegen die Höhe der von der Vergabekammer festgesetzten Gebühr richtet.*)

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IBRRS 2021, 1419
VergabeVergabe
Wirklichkeitsnahe Auftragswertschätzung auch für Interimsaufträge!

VK Westfalen, Beschluss vom 29.09.2020 - VK 1-28/20

Auch im Falle von Interimsaufträgen ist die Auftragswertschätzung ordnungsgemäß vorzunehmen, was dann der Fall ist, wenn Methoden angewendet worden sind, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis ernsthaft erwarten lassen.*)

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IBRRS 2021, 1420
VergabeVergabe
Bieterrechte gefährdet: Vergabekammer kann Vertragsschluss untersagen!

VK Westfalen, Beschluss vom 18.09.2020 - VK 1-28/20

1. Der Antrag nach § 169 Abs. 3 Satz 1 GWB ist statthaft, wenn zugleich ein Verfahren in der Hauptsache als auch ein Nachprüfungsverfahren wegen der Interimsvergabe anhängig gemacht werden und der Schwellenwert überschritten ist.*)

2. Die Kostenschätzung für einen Interimsauftrag muss nachvollziehbar sein.*)

3. Entscheidungen nach § 169 Abs. 3 GWB sind nicht selbständig anfechtbar.*)

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IBRRS 2021, 1418
VergabeVergabe
Auf Vergabeplattform eingestellte Nachrichten gelten als zugegangen!

VK Westfalen, Beschluss vom 31.03.2021 - VK 1-9/21

Die Einstellung von Nachrichten (hier: Nachforderung von Unterlagen unter Fristsetzung) in das Postfach eines Bieters auf einer Vergabeplattform gilt als Zugang, weil diese Nachricht oder Willenserklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen Kenntnis davon nehmen kann.*)

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IBRRS 2021, 1374
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VergabeVergabe
Pandemische Verbreitung des Corona-Virus ist ein Aufhebungsgrund!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2021 - Verg 22/20

1. Ein öffentlicher Auftraggeber ist aufgrund eines einmal eingeleiteten Vergabeverfahrens nicht zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Er kann jederzeit auf die Vergabe eines Auftrags verzichten, unabhängig davon, ob die gesetzlich normierten Aufhebungsgründe erfüllt sind.

2. Liegen Aufhebungsgründe nicht vor, bleibt der Bieter grundsätzlich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beschränkt.

3. Nur in Ausnahmefällen kann ein Anspruch auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens angenommen werden, insbesondere wenn der Auftraggeber für die Aufhebung der Ausschreibung keinen sachlich gerechtfertigten Grund angegeben hat und sie deshalb willkürlich ist oder die Aufhebung bei fortbestehender Beschaffungsabsicht nur zu dem Zweck erfolgt, Bieter zu diskriminieren.

4. Der Auftraggeber ist zur Aufhebung berechtigt, wenn sich die Grundlage des Vergabeverfahrens durch die pandemische Verbreitung des neuartigen Corona-Virus wesentlich geändert hat.




IBRRS 2021, 1373
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VergabeVergabe
Nutzung eines fremden Benutzerkontos ist kein Ausschlussgrund!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2020 - Verg 6/20

Wird das Angebot entgegen den Vergabeunterlagen nicht vom eigenen Benutzerkonto des Bieters oder des von ihm dazu Bevollmächtigten hochgeladen, verstößt das gegen vom Auftraggeber aufgestellte Sicherheitsvorgaben. Ein solcher Verstoß stellt aber keinen zwingenden Ausschlussgrund dar.




IBRRS 2021, 0459
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VergabeVergabe
Relative Angebotswertung ist zulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 17.12.2020 - VgK-42/2020

1. Vergabestellen können Zuschlagskriterien ohne Bewertungsmaßstäbe in einem relativen Vergleich der vorliegenden Angebote bewerten.

2. Auch bei der maximal offenen relativen Bewertungsmethode kann Bietern unter Hinweis auf Geschäftsinteressen ihrer Mitbewerber Einsicht in die Angebotsunterlagen und Wertungsdokumente verwehrt werden.

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IBRRS 2021, 1404
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VergabeVergabe
Ausschreibungsfreier Mietvertrag oder "Bestellbau zur Miete"?

EuGH, Urteil vom 22.04.2021 - Rs. C-537/19

1. Zur Bestimmung der rechtlichen Qualifizierung und der anwendbaren Unionsvorschriften bei einem Vertrag, der zugleich Elemente eines öffentlichen Bauauftrags und Elemente eines Auftrags anderer Art aufweist, ist auf seinen Hauptgegenstand abzustellen. Die Qualifizierung des beabsichtigten Vertrags seitens der Parteien als "Mietvertrag" ist nicht ausschlaggebend.

2. Ein als Mietvertrag bezeichneter Vertrag über ein nicht vorhandenes, d. h. noch nicht errichtetes Gebäude ist ein öffentlicher Bauauftrag, wenn die Errichtung den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen entspricht. Das ist der Fall, wenn der öffentliche Auftraggeber Maßnahmen ergriffen hat, um die Merkmale der Bauleistung festzulegen oder zumindest entscheidenden Einfluss auf die Planung der Bauleistung zu nehmen.

3. Ein entscheidender Einfluss auf die Gestaltung des geplanten Gebäudes lässt sich feststellen, wenn nachgewiesen werden kann, dass dieser Einfluss auf die architektonische Struktur dieses Gebäudes wie seine Größe, seine Außenwände und seine tragenden Wände ausgeübt wird.

4. Anforderungen, die die Gebäudeeinteilung betreffen, können nur dann als Beleg für einen entscheidenden Einfluss angesehen werden, wenn sie sich aufgrund ihrer Eigenart oder ihres Umfangs abheben.

5. Allein der Umstand, dass der öffentliche Auftraggeber eine eingeräumte Option ausgeübt hat, d. h. von bereits vorgesehenen baulichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht hat, genügt nicht für den Nachweis, dass er einen entscheidenden Einfluss auf die Planung des betreffenden Bauwerks ausgeübt hat.




IBRRS 2021, 1388
VergabeVergabe
Generelle Preisabsprache getroffen: Bieter muss 5% Vertragsstrafe zahlen!

BGH, Urteil vom 10.02.2021 - KZR 63/18

1. Eine Klausel, nach der der Auftragnehmer, wenn er "aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung [...] darstellt", einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der Abrechnungssumme zu zahlen hat, erfasst Submissionsabsprachen und ähnliche (horizontale) wettbewerbsbeschränkende Absprachen wie Preis-, Quoten-, Kundenschutz- oder Gebietsabsprachen, die darauf gerichtet und dazu geeignet sind, den im Rahmen der wettbewerblichen Auftragsvergabe vorausgesetzten Preisbildungsmechanismus zu stören. Ihr Anwendungsbereich ist nicht auf Abreden beschränkt, die sich unmittelbar auf die konkrete Auftragsvergabe beziehen, sondern umfasst auch generelle Absprachen zwischen Wettbewerbern, die aus Anlass zukünftiger Auftragsvergaben getroffen werden und darauf gerichtet sind, für diese Auftragsvergaben den wettbewerblichen Preisbildungsmechanismus ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen.*)

2. Eine solche Klausel stellt keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners dar, sofern sie den zu erwartenden Schaden in einer Höhe pauschaliert, die nach dem typischerweise zu erwartenden hypothetischen Marktpreis, der sich ohne die Kartellabsprache eingestellt hätte, eine Unter- und eine Überkompensation des Schadens gleichermaßen wahrscheinlich erscheinen lässt, und dem Schädiger die Möglichkeit verbleibt, einen geringeren oder fehlenden Schaden nachzuweisen. Zur Bestimmung des typischen Schadens kann auf zum Zeitpunkt der Vereinbarung zur Verfügung stehende allgemeine Erkenntnisse der empirischen Ökonomie zu kartellbedingten Preisaufschlägen zurückgegriffen werden. Des Nachweises eines branchentypischen Durchschnittsschadens bedarf es jedenfalls dann nicht, wenn empirische Erkenntnisse hierzu fehlen.*)

3. An den dem Schädiger obliegenden Nachweis eines ihm günstigeren, weil zu einem geringeren oder keinem Schaden führenden hypothetischen Marktpreises dürfen bei Vereinbarung einer Schadenspauschalierungsklausel keine anderen oder höheren Anforderungen gestellt werden als solche, die umgekehrt für die Darlegung und den Beweis des hypothetischen Marktpreises durch den Geschädigten gelten, wenn keine Schadenspauschalierung vereinbart ist oder der Geschädigte einen die Pauschale überschreitenden Schaden behauptet; auch insofern ist eine Gesamtwürdigung sämtlicher, von beiden Parteien vorgebrachter Indizien am Maßstab des § 287 ZPO vorzunehmen. Gelingt dem Schädiger danach die Darlegung und der Nachweis eines geringeren oder eines fehlenden Schadens nicht, muss er sich an dem pauschalierten Betrag festhalten lassen.*)

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IBRRS 2021, 1367
VergabeVergabe
Wird oder wird nicht nachgefordert? Widerspruch geht zu Lasten des Auftraggebers!

VK Bund, Beschluss vom 03.03.2021 - VK 1-10/21

1. Ein Angebot, das die geforderten Unterlagen nicht enthält, ist auszuschließen, wenn der Auftraggeber festgelegt hat, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.

2. Sind die Vergabeunterlagen widersprüchlich, geht zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers.

3. Eine Unterlage ist "unvollständig", wenn sie das Gewollte nicht vollständig wiedergibt, d. h. es fehlt ein Teil der vorgesehenen Informationen oder Erklärungen. Im Gegensatz dazu ist eine Unterlage "fehlerhaft", wenn sie vom tatsächlich Gemeinten oder eigentlich zu Bestätigenden abweicht.

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IBRRS 2021, 1363
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ProzessualesProzessuales
Für Grundstücksverkäufe ohne Vergabeverfahren sind die Zivilgerichte zuständig!

OVG Saarland, Beschluss vom 26.04.2021 - 2 B 77/21

1. Die im Beschwerdeverfahren entsprechend anwendbare "Prüfungssperre" des § 17a Abs. 5 GVG hinsichtlich des Rechtswegs greift nur dann, wenn die Entscheidung der ersten Instanz unter Beachtung des § 17a GVG erlassen worden ist.*)

2. Ist eine Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs entgegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG in der ersten Instanz unterblieben, hat das Rechtsmittelgericht die Rechtswegfrage inhaltlich zu prüfen.*)

3. Der Anspruch auf Grundstücksübertragung ist grundsätzlich privatrechtlicher Natur. Dies gilt auch dann, wenn die öffentliche Hand der Veräußerer ist.*)

4. Ausnahmen sind möglich, wenn das Rechtsverhältnis öffentlich rechtlich überlagert ist (z. B. wenn die Vergabekriterien öffentlichen Zwecken dienen).*)

5. Hat der Antragsteller sich nicht im öffentlich-rechtlichen Vergabeverfahren beworben, sondern macht seinen Anspruch auf Grundstücksübertragung außerhalb dieses Verfahrens auf vertraglicher Grundlage geltend, ist der Zivilrechtsweg gegeben.*)

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IBRRS 2021, 1341
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VergabeVergabe
Abwerben von Mitarbeitern ist keine schwere Verfehlung!

BayObLG, Beschluss vom 09.04.2021 - Verg 3/21

1. Eine "schwere Verfehlung" muss die Integrität des Bieters in Frage stellen. Der Auftraggeber kann daher nicht pauschal von einer schweren Verfehlung auf die Unzuverlässigkeit des Bieters schließen.

2. Die Abwerbung von Mitarbeitern eines Konkurrenten ist regelmäßig keine schwere Verfehlung.

3. Der Auftraggeber kann entsprechende Belege für die Erfüllung von Zuschlagskriterien verlangen, er ist allerdings nicht dazu verpflichtet, die Angaben der Bieter zu verifizieren. Er darf das wertungsrelevante Leistungsversprechen eines Bieters ungeprüft akzeptieren, soweit nicht konkrete Tatsachen vorliegen, die den Rückschluss auf eine zukünftige Nichteinhaltung der mit Angebotsabgabe eingegangener Verpflichtungen zulassen.

4. Einem Bieter müssen die zur Leistungserbringung erforderlichen Mittel nicht bereits im Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder bei Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen. Sofern sich der öffentliche Auftraggeber keinen anderen Zeitpunkt vorbehält, muss der Bieter erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über die eignungsrelevanten Mittel verfügen und das benötigte Personal einstellen.

5. Auf Verlangen des Auftraggebers muss ein Bieter darlegen, aus welchen Gründen ihm das zur Auftragserfüllung erforderliche Personal bei Vertragsbeginn tatsächlich zur Verfügung stehen wird.




IBRRS 2021, 1174
VergabeVergabe
Vermutungen verhelfen Nachprüfungsantrag nicht zum Erfolg!

VK Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2020 - VgK-44/2020

1. Einem Bieter, dessen Angebot in einzelnen Losen auf dem vierten bzw. letzten Platz der Bieterrangfolge liegt, fehlt für diese Lose die Antragsbefugnis.

2. Vermutet ein Bieter, dass ein Konkurrent keinen allgemeinverbindlichen Tariflohn zahlt, hat er den zu dieser Annahme erforderlichen Sachverhalt im Nachprüfungsverfahren vollständig vorzutragen. Andeutungen genügen nicht der Substantiierungspflicht.

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IBRRS 2021, 1318
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eigenerklärungen für Eignungskriterien stehen im Ermessen des Auftraggebers!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.03.2021 - 1 L 47/19

1. Aus der VOB/A 2009 ergibt sich nicht, dass stets und noch dazu ausschließlich das Formblatt 124 als Eignungsnachweis zu erbringen ist.

2. Eigenerklärungen der Bieter für einzelne oder sämtliche Eignungskriterien stehen (alternativ zur Forderung von Einzelnachweisen) im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers.

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IBRRS 2021, 1317
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Besonders hohe Eignungsanforderungen bedürfen gewichtiger Gründe!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021 - 11 Verg 18/20

1. Besonders hohe Eignungsanforderungen können zu ihrer Rechtfertigung dann die Darlegung gewichtiger Gründe seitens der Vergabestelle erfordern, wenn sie sich aufgrund eines kleinen Bieterkreises in besonderem Maße auf den Wettbewerb auswirken und das Vergabeverfahren so ausgestaltet ist, dass dem Teilnahmewettbewerb noch ein Leistungswettbewerb nachfolgt.*)

2. Macht die Vergabestelle die Bejahung der Eignung vom Erreichen einer deutlich überdurchschnittlichen Gesamtpunktzahl abhängig, können solche gewichtigen Gründe fehlen, wenn der Bieter eine unterdurchschnittliche Bewertung der einzelnen Eignungsanforderungen jeweils durch eine überdurchschnittliche Bewertung anderer Eignungsanforderungen ausgleichen kann. Durch eine solche Kompensationsmöglichkeit können ggf. die von der Vergabestelle vorgetragenen Gründe für die hohen Anforderungen an einzelne Eignungsanforderungen widerlegt sein.*)




IBRRS 2021, 1149
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Information über Auftrag: Keine Rechtsbehelfsbelehrung erforderlich!

VK Bund, Beschluss vom 19.02.2021 - VK 1-120/20

1. Informiert der Auftraggeber einen Bieter darüber, dass er mit einem anderen Unternehmen einen Vertrag geschlossen hat, muss diese Information weder die Adresse des beauftragten Unternehmens noch das Datum des Vertragsschlusses enthalten. Auch eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht erforderlich.

2. Dem Lauf der 30-Tages-Frist des § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB steht der Grundsatz von Treu und Glauben und das Gebot eines fairen Verfahrens nicht entgegen.




IBRRS 2021, 1231
Mit Beitrag
VergabeVergabe
E-Vergabe: Hinweis auf neu eingegangene Nachricht ist keine Vorabinformation!

VK Saarland, Beschluss vom 22.03.2021 - 1 VK 6/20

1. Der auf 10 Kalendertage verkürzte Fristlauf durch elektronisches Versenden entsprechend den Anforderungen des § 134 Abs. 2 GWB wird im Kontext einer digitalen Abwicklung eines Vergabeverfahrens in Gang gesetzt, wenn die elektronische Information

- den Machtbereich des Sendenden derart verlassen hat, dass sie von diesem nicht mehr gelöscht, verändert oder zurückgerufen werden kann,

- in Textform, mithin speicherbar und für eine angemessene Dauer verfügbar ist, und

- in einem nur dem Empfänger zuzurechnenden sicheren Bereich vergleichbar einem Postfach (Benutzerkonto), über das die gesamte Verfahrenskommunikation abgewickelt wird, eingelegt wird.*)

2. Wird ein Vergabeverfahren vollständig über eine Vergabeplattform digital abgewickelt, kann Versenden auf elektronischem Weg i.S.d. § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB nicht ausschließlich auf das Absenden einer herkömmlichen E-Mail oder ein Fax beschränkt werden. Vielmehr ist die Norm in ihrem Normkontext nach dem Wortlaut, dem Willen des Gesetzgebers sowie Sinn und Zweck technikoffen und nach Maßgabe der Bedeutung des Begriffs der Textform auszulegen.*)

3. Versenden in elektronischer Form ist nicht das physische Versenden, sondern bedeutet das elektronische "auf den Weg bringen" der Information in Textform, d. h. das Verlassen des Machtbereichs des Sendenden derart, dass die Information durch diesen nicht mehr einseitig verändert oder gelöscht werden kann. Dabei muss zu erwarten sein, dass bei regelgerechtem Verlauf die Information in den Machtbereich des Empfängers gelangt. In diesem Sinne muss es dem Empfänger möglich sein, jederzeit und ohne Zutun des Absendenden auf die im Postfach eingelegte Information zuzugreifen. Dies ist jedenfalls auch dann der Fall, wenn die maßgebliche Information in einem nur persönlich zugänglichen Raum des Empfängers ("Online-Konto") eingestellt wird.*)

4. Eine automatisch erzeugte bloße Benachrichtigung, dass eine Nachricht vorliegt, stellt als solche nicht bereits die Information nach § 134 GWB dar. Für den Beginn des Fristenlaufs maßgeblich ist nur die Information nach § 134 Abs. 1 GWB selbst.*)




IBRRS 2021, 1178
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabeunterlagen intransparent: Fehlerkorrektur auch nach Submission!

VK Lüneburg, Beschluss vom 15.12.2020 - VgK-46/2020

1. Stellt ein öffentlicher Auftraggeber vor Zuschlagserteilung einen erheblichen Fehler in den Vergabeunterlagen fest, ist er zu einer Fehlerkorrektur berechtigt. Eine bereits erfolgte Submission schließt eine Fehlerkorrektur nicht aus

2. Eine Zurückversetzung kann nicht voraussetzungslos ohne nachteilige Rechtsfolgen erfolgen. Zumindest orientieren sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit und die Rechtmäßigkeit einer Zurückversetzung an den Vorgaben zur Aufhebung.