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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 0925
VergabeVergabe
Besonders günstiges Angebot zulässig?

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2005 - 2 VK 62/05

1. Ein Aufklärungsgespräch zum Inhalt der Ausschreibung mit nur einem Bieter stellt keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar, wenn alle übrigen Bieter die Ausschreibung im Sinne des Auftraggebers verstanden haben.*)

2. Aus welchen besonderen Umständen ein Bieter eine Leistung preisgünstiger, auch unter den am Markt üblichen Beschaffungskosten anbieten kann, ist unerheblich und das Ergebnis des gewollten Wettbewerbs, solange das Angebot ernst gemeint ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit im Falle der Auftragserteilung wie angeboten, durchgeführt werden kann.*)

3. Werden vom Auftraggeber bestimmte Qualitätsanforderungen gestellt, kann er auch angebotene Produkte akzeptieren, die für die Zertifizierung erfolgreich geprüft, für die aber die Zertifikate zum Zeitpunkt des Angebotes noch nicht ausgestellt sind.*)

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IBRRS 2006, 0924
VergabeVergabe
Mindestanforderungen an Nebenangebote

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2005 - 2 VK 56/05

1. Gerade bei Ausschreibungen, bei denen es nicht um grundlegende technische Varianten geht, sondern bei denen ein Nebenangebot abgegeben wird, wenn anstelle des im Leistungsverzeichnis genannten Leitproduktes ein gleichartiges Produkt eines anderen Herstellers angeboten werden soll, werden zusätzliche Mindestanforderungen mehr Leerformel sein.*)

2. Rechtlich bedenklich ist, dass sich der Auftraggeber auf das Gebot der Mindestanforderungen im Sinne der EuGH-"Traunfellner"-Entscheidung beruft, um den Ausschluss eines preiswerteren Angebotes und seinen Vergabevorschlag zu rechtfertigen. Er allein hätte die Mindestanforderungen formulieren können.*)

3. Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im Allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf. Erschöpfen sich die aufgeworfenen Probleme in der Auseinandersetzung darin, ob die Beteiligten das ohnehin zu beachtende "materielle" Vergaberecht beachtet haben, ist ein Kernbereich auftraggeberischer Tätigkeit betroffen, dessen Kenntnis und Bewertung auch einem Auftraggeber, welcher mehr oder weniger regelmäßig öffentliche Aufträge vergibt, grundsätzlich ohne anwaltlichen Beistand zumutbar ist.*)

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IBRRS 2006, 0919
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Alle Angebote unvollständig: Was nun?

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2005 - 2 VK 64/05

1. Wird der Ausschluss eines Angebotes wegen unvollständiger Produktangaben beantragt, so muss auch die Antragstellerin diesen Maßstab gegen sich gelten lassen.*)

2. Sind alle Angebote unvollständig, kann der Auftraggeber die Ausschreibung aufheben oder unter strikter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes das Vergabeverfahren fortführen. Dabei ist allen Bietern Gelegenheit zu geben, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzureichen.*)

3. Der Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Einsicht in die Vergabeakten und die Angebote der Konkurrenz hängt davon ab, dass der Beteiligte darlegt, dass mögliche Informationen für die Vertretung seiner Rechtsposition erforderlich sind. Im Übrigen hat der Schutz der Geschäftsgeheimnisse der Mitbieter Vorrang.*)

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IBRRS 2006, 0861
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss unvollständiger Angebote zwingend?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2006 - 11 Verg 16/05

1. Tochterunternehmen öffentlicher Auftraggeber unterfallen grundsätzlich ebenfalls dem Vergaberecht.

2. § 11 VOF regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen sind. Ein darüber hinausgehender zwingender Ausschluss formal unvollständiger Angebote würde dem Grundsatz der weitgehendfreien Verhandelbarkeit von Angeboten freiberuflicher Leistungen widersprechen.

3. Aus dem Gebot der Gleichbehandlung und Transparenz kann nicht abgeleitet werden, dass jedes unvollständige Angebot zwingend auszuschließen ist. Die anderslautende Rechtsprechung des BGH beruht auf den besonderen Regelungen in den §§ 21 und 25 VOB/A und kann deshalb nur in solchen Verfahren zur Anwendung kommen, die im Anwendungsbereich der VOB/A stattfinden.

4. Berechnet der Bieter zwei Positionen pauschal und berücksichtigt weitere Positionen pauschal in der Grundleistung Planung bzw. Bauüberwachung, so liegt keine zum Ausschluss führende Mischkalkulation vor.

5. Gibt der Auftraggeber die Vergabekriterien in der Bekanntmachung an, so bindet er sich für das weitere Vergabeverfahren selbst. Eine Abweichung von den Vorgaben ist dann - jedenfalls in erheblichem Umfang - nicht mehr möglich.

6. Die Eignungskriterien Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit sind nach Durchschreiten der Eignungsprüfung gem. §§ 10, 12 und 13 VOF für das abschließende Auswahlverfahren nach § 16 VOF verbraucht.

7. Es ist grundsätzlich unzulässig, wenn der Auftraggeber die Zahl der Referenzen über die von den Bietern anderen Kunden angebotenen Produkte nicht als Kriterium für die Prüfung der fachlichen Eignung, sondern als Zuschlagskriterium berücksichtigt.

8. Eine Rüge muss zum Ausdruck bringen, dass der Bieter dem Auftraggeber vor Anrufung der Vergabekammer die Möglichkeit zur Selbstkorrektur geben möchte. Ob dies in einer bloßen Anregung eines Verhandlungsgesprächs deutlich genug zum Ausdruck kommt, erscheint zweifelhaft.

9. Im Einzelfall kann eine Rüge noch unverzüglich sein, wenn sie innerhalb von 2 Wochen ab Kenntniserlangung erhoben wird. Dabei handelt es sich jedoch um eine Maximalfrist, deren Ausschöpfung nur bei extrem schwieriger Sach- und Rechtslage gerechtfertigt erscheinen kann.

10. Ist ein Auftrag nach einer gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung zu vergüten und ist darin ein zwingender Rahmen vorgesehen, darf der Preis nur innerhalb dieses Rahmens Berücksichtigung finden (§ 16 Abs. 2 Satz 2 VOF). Ein Angebot, dessen Preis sich nicht im durch die Gebühren- oder Honorarordnung vorgegebenen Rahmen hält, insbesondere unterhalb der vorgeschriebenen Mindestsätze liegt, darf nicht zum Zuge kommen, auch wenn es im übrigen die Zuschlagskriterien erfüllt.




IBRRS 2006, 0859
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss unvollständiger Angebote zwingend?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2006 - 11 Verg 15/05

1. Tochterunternehmen öffentlicher Auftraggeber unterfallen grundsätzlich ebenfalls dem Vergaberecht.

2. § 11 VOF regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen sind. Ein darüber hinausgehender zwingender Ausschluss formal unvollständiger Angebote würde dem Grundsatz der weitgehendfreien Verhandelbarkeit von Angeboten freiberuflicher Leistungen widersprechen.

3. Aus dem Gebot der Gleichbehandlung und Transparenz kann nicht abgeleitet werden, dass jedes unvollständige Angebot zwingend auszuschließen ist. Die anderslautende Rechtsprechung des BGH beruht auf den besonderen Regelungen in den §§ 21 und 25 VOB/A und kann deshalb nur in solchen Verfahren zur Anwendung kommen, die im Anwendungsbereich der VOB/A stattfinden.

4. Berechnet der Bieter zwei Positionen pauschal und berücksichtigt weitere Positionen pauschal in der Grundleistung Planung bzw. Bauüberwachung, so liegt keine zum Ausschluss führende Mischkalkulation vor.

5. Gibt der Auftraggeber die Vergabekriterien in der Bekanntmachung an, so bindet er sich für das weitere Vergabeverfahren selbst. Eine Abweichung von den Vorgaben ist dann - jedenfalls in erheblichem Umfang - nicht mehr möglich.

6. Die Eignungskriterien Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit sind nach Durchschreiten der Eignungsprüfung gem. §§ 10, 12 und 13 VOF für das abschließende Auswahlverfahren nach § 16 VOF verbraucht.

7. Es ist grundsätzlich unzulässig, wenn der Auftraggeber die Zahl der Referenzen über die von den Bietern anderen Kunden angebotenen Produkte nicht als Kriterium für die Prüfung der fachlichen Eignung, sondern als Zuschlagskriterium berücksichtigt.

8. Eine Rüge muss zum Ausdruck bringen, dass der Bieter dem Auftraggeber vor Anrufung der Vergabekammer die Möglichkeit zur Selbstkorrektur geben möchte. Ob dies in einer bloßen Anregung eines Verhandlungsgesprächs deutlich genug zum Ausdruck kommt, erscheint zweifelhaft.

9. Im Einzelfall kann eine Rüge noch unverzüglich sein, wenn sie innerhalb von 2 Wochen ab Kenntniserlangung erhoben wird. Dabei handelt es sich jedoch um eine Maximalfrist, deren Ausschöpfung nur bei extrem schwieriger Sach- und Rechtslage gerechtfertigt erscheinen kann.

10. Ist ein Auftrag nach einer gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung zu vergüten und ist darin ein zwingender Rahmen vorgesehen, darf der Preis nur innerhalb dieses Rahmens Berücksichtigung finden (§ 16 Abs. 2 Satz 2 VOF). Ein Angebot, dessen Preis sich nicht im durch die Gebühren- oder Honorarordnung vorgegebenen Rahmen hält, insbesondere unterhalb der vorgeschriebenen Mindestsätze liegt, darf nicht zum Zuge kommen, auch wenn es im übrigen die Zuschlagskriterien erfüllt.




IBRRS 2006, 0852
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gleichwertigkeit von Nebenangeboten

VK Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2005 - 2 VK 54/05

1. Ist ein Bieter der Auffassung, dass die Leistungsanforderungen des Auftraggebers bezogen auf den Zweck der Maßnahme nicht optimal sind und das Vorhaben anders und preisgünstiger verwirklicht werden kann, hat er die Möglichkeit, neben oder auch anstelle des Hauptangebotes ein Nebenangebot abzugeben und bereits mit der Abgabe des Angebotes die technische Gleichwertigkeit darlegen.*)

2. Der dem Auftraggeber zustehende subjektive und objektive Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung der Gleichwertigkeit der Gebrauchstauglichkeit kann ihm nicht durch den Bieter genommen werden, selbst wenn dessen Vorschläge möglicherweise dem gedachten Verwendungszweck genauso gut oder besser dienen.*)

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IBRRS 2006, 0851
VergabeVergabe
Unklare Ausschreibungsunterlagen

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.07.2005 - 2 VK 44/05

1. Durch das nicht bekannt gemachte, nachträgliche Einbeziehen von Umständen - hier der erhöhten Hygieneanforderungen wegen der mehrfachbehinderten Schüler - in die Bewertung der ohne diesen Hinweis erstellten Angebote benachteiligt die Auftraggeberin gerade die Bieter, die ihre Arbeitsstunden besonders sparsam an den von der Auftraggeberin mitgeteilten Regelwerken orientiert haben.*)

2. Zur Klarheit der Ausschreibung hätte beitragen können, wenn die Auftraggeberin schon darin ihre Mindestarbeitszeitkalkulation mitgeteilt und den Bietern die Möglichkeit eröffnet hätte, im Wege von Nebenangeboten auch geringere Arbeitszeiten mit dem gleichen Reinigungseffekt anzubieten.*)

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IBRRS 2006, 0850
VergabeVergabe
Nachweis für die gewerbsmäßige Tätigkeit

VK Brandenburg, Beschluss vom 09.08.2005 - 2 VK 38/05

1. Als geeigneter Nachweis für die gewerbsmäßige Tätigkeit auf einem bestimmten Gebiet kann bei Handwerksbetrieben die Eintragung in die Handwerksrolle angesehen werden, nicht aber für einen industriellen Betrieb die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer, sondern nur die Eintragung im Gewerbezentralregister.*)

2. Im Einzelnen ungenannte "erhebliche Zweifel" an der Zuverlässigkeit eines Bieters können den Ausschluss seines Angebotes gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A nicht rechtfertigen.*)

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IBRRS 2006, 0847
VergabeVergabe
Ausschluss wegen fehlender Angaben?

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.06.2005 - VK 20/05

1. Verlangt der Auftraggeber in der Ausschreibung die Nennung von Fabrikats- und Typenangaben und nennt der Bieter nur das Fabrikat und den Gegenstand, weil eine den Anforderungen entsprechende Sonderanfertigung angeboten wird, so sollte der Bieter in seinem Angebot diesen Sachverhalt erklären. Fehlt diese Erklärung, ist aber der Ausschluss des Angebotes nicht gerechtfertigt, wenn durch eine nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A zulässige Rückfrage der Grund für das Fehlen der Typenangabe geklärt werden kann.*)

2. Auch ein Fehler im Leistungsverzeichnis, der dazu führt, dass kein Bieter ein der Leistungsbeschreibung entsprechendes Angebot abgegeben hat, zwingt nicht zur Aufhebung der Ausschreibung, wenn es sich dabei um ein untergeordnetes Detail eines einzelnen Gerätes im Rahmen einer umfangreichen Ausschreibung handelt.*)

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IBRRS 2006, 0846
VergabeVergabe
Keine Vorabinformation: Schwerer Verfahrensverstoß

VK Brandenburg, Beschluss vom 10.06.2005 - VK 18/05

1. Hat sich der ursprüngliche Antrag auf Nachprüfung durch die Erteilung des Zuschlages, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder - wie hier - in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat, § 114 Abs. 2 GWB. Ein weitergehendes Feststellungsinteresse des Antragstellers - etwa um darauf einen Schadensersatzprozess gegen den Auftraggeber zu stützen - ist nicht erforderlich.*)

2. In dem Verzicht auf die Mitteilung nach § 13 VgV an die Bieter liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen die Regeln eines ordentlichen Vergabeverfahrens. Diese Benachrichtigung ist ein zentrales Element des Vergabeverfahrens, weil sie die Bieter über den Erfolg ihrer Beteiligung an dem Vergabeverfahren informiert und Grundlage für eine Prüfung ist, ob die Rechte eines Bieters im Vergabeverfahren verletzt worden sind.*)

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IBRRS 2006, 0845
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufklärungsersuchen: Beantwortung widerspruchsfrei und nachvollziehbar

VK Thüringen, Beschluss vom 30.01.2006 - 360-4003.20-055/05-EF-S

Vermutet der öffentliche Auftraggeber einen unangemessen niedrigen Angebotspreis und ersucht er den Bieter daher um Erläuterung seiner Kalkulation, muss der Bieter die Anfrage des Auftraggebers widerspruchsfrei, nachvollziehbar und fristgerecht beantworten. Andernfalls ist das Angebot zwingend auszuschließen.




IBRRS 2006, 0838
VergabeVergabe
Wann liegt Mischkalkulation vor?

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2005 - VK 14/05

1. Die angebotenen Preise müssen wahre bzw. echte Preise sein, die vollständig, transparent und damit geeignet sein, die unterschiedlichen Angebote - nicht nur in der Endsumme, sondern auch nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 18.05.2004 - X ZB 7/04) in den Einzelpositionen - zu vergleichen. Davon kann ausgegangen werden, wenn die Preise auf einer Kalkulation beruhen, die die zur Erstellung der Leistung erforderlichen, tatsächlichen, ggf. individuell unterschiedlichen Kosten wiedergeben. Die Vergleichbarkeit der Preise verlangt nicht, dass alle Bieter die gleichen Kostenelemente berücksichtigen müssen. Vielmehr sollen im Wettbewerb alle Vorteile eines Bieters in Bezug auf die zu erstellende Leistung Berücksichtigung finden.*)

2. Von einer Mischkalkulation ist dann auszugehen, wenn die Einheitspreise zu einzelnen Positionen im Angebot des Bieters im Verhältnis zur geforderten Leistung teilweise unter- und an anderer Stelle überpreist sind, wie dies aus extrem niedrigen Einheitspreisen, aus nicht plausiblen, erheblichen Preisunterschieden bei gleichen oder ähnlichen Leistungsforderungen beim Bieter oder bei dem selben Nachunternehmer, aus gegenüber den Marktpreisen für gleichartige Leistungen deutlich überhöhten oder untersetzten Einheitspreisen oder gegenüber den Mitbietern deutlich überhöhten Preisen abgeleitet werden kann.*)

3. Für das Vorliegen einer Mischkalkulation ist der Auftraggeber darlegungspflichtig. Unmöglich und daher nicht erforderlich ist dagegen der Nachweis durch den Auftraggeber, wo die fehlenden Kosten in einer bestimmten Position in einer anderen "versteckt" sind. Der begründete Anschein einer Mischkalkulation erlegt dem Bieter aber eine höhere Erläuterungs- und Begründungspflicht auf. Voraussetzung für die Annahme einer Mischkalkulation ist jedoch nicht das Zugeständnis des Bieters, dass er seinem Angebot eine Mischkalkulation zugrunde gelegt hat.*)

4. Die Pflicht zur Aufklärung des genauen Inhaltes des Angebotes nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A beschränkt sich nicht auf den Verweis auf den angebotenen Gesamtpreis mit der Erklärung, dass der Bieter dazu stehe. Zu der gebotenen Erläuterung und Begründung der Einheitspreise reicht es nicht aus, auf im Allgemeinen Sinne plausible Umstände zu verweisen, sondern der Bieter muss seine Kalkulationsansätze offen legen und ggf. durch entsprechende Belege, einschließlich der Angebote der Nachunternehmer, oder Erklärungen glaubhaft machen.*)

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IBRRS 2006, 0837
VergabeVergabe
Fehlende Typenbezeichnung: Zwingender Ausschluss!

VK Hessen, Beschluss vom 24.10.2005 - 69d-VK-62/2005

1. Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass dem Antrag auf Aufhebung der Aufhebung der Ausschreibung stattgegeben werden kann, ist die Wertbarkeit des Angebots des Antragstellers. Hieran fehlt es, wenn sein Angebot wegen des Fehlens geforderter Erklärungen auszuschließen ist.*)

2. Ist im Leistungsverzeichnis die Angabe eines Typenbezeichnung verlangt, muss bei Fehlen dieser Angabe das Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst b) VOB/A ausgeschlossen werden. Dies gilt auch dann, wenn der geforderte Qualitätsstandard auch durch die detaillierten Vorgaben des Leistungsverzeichnisses definiert ist, exakte Typenangaben daher entbehrlich sind, denn die Vergabestelle hat diese exakten Angaben verlangt, um prüfen zu können, ob die angebotenen Produkte den ausgeschriebenen Erfordernissen gerecht werden.*)

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IBRRS 2006, 0817
VergabeVergabe
Vergabekammer ist an vorgegebene Wertungskriterien gebunden!

VK Hessen, Beschluss vom 24.11.2005 - 69d-VK-47/2005

1. Wird die Wertung der Teilnahmeanträge im Verfahren nach VOF nicht entsprechend der von der Vergabestelle selbst aufgestellten Kriterien durchgeführt, liegt ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 97 GWB in Verb. mit § 4 Abs. 2 VOF vor, durch welchen der Antragsteller in seinen Rechten verletzt wird.*)

2. Die von der Vergabestelle getroffene Auswahlentscheidung muss anhand des Vergabevermerks, der eingegangenen Bewerbungen und der vorliegenden Akten insgesamt nachvollziehbar sein. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen § 18 VOF sowie das vergaberechtliche Transparenzgebot vor, das den Antragsteller in seinem Anspruch aus § 97 Abs. 7 GWB auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren verletzt.*)

3. Die Vergabekammer darf nur diejenigen Maßnahmen treffen, die geeignet und erforderlich sind, um den festgestellten Vergaberechtsverstoß zu beseitigen und die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens zu gewährleisten.*)

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IBRRS 2006, 0816
VergabeVergabe
Wer trägt die Kosten des Beigeladenen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2006 - Verg 86/05

1. Gemäß § 117 Abs. 1 GWB beginnt die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde mit der Zustellung der Entscheidung. Die vereinfachte Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß §§ 114 Abs. 3 S. 3, 61 GWB in Verbindung mit § 5 Abs. 2 VwZG erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem der Rechtsanwalt durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses den Willen äußert, das Schriftstück als zugestellt entgegen zu nehmen

2. Der unterliegende Antragsteller hat in entsprechender Anwendung von § 162 Abs. 3 VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat.

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IBRRS 2006, 0815
VergabeVergabe
Vergütung des Rechtsanwalts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2006 - Verg 84/05

Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Vergabekammerverfahren fällt zwar eine Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2400 VV RVG an. Der Gebührenrahmen richtet sich jedoch nach Nr. 2401 VV RVG, wenn der Rechtsanwalt schon in dem vorausgegangenen Vergabeverfahren für den Mandanten tätig geworden ist.

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IBRRS 2006, 0814
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachweis der Eintragung im Handelsregister

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.01.2006 - Verg 92/05

1. Die Eignung der Bewerber ist beim nicht offenen Verfahren vor der Angebotsabgabe zu prüfen.

2. Es ist vergaberechtlich zulässig, dass der öffentliche Auftraggeber mit der Bekanntmachung zum Beleg der Eignung der Bewerber von diesen den Nachweis der Eintragung im Handelsregister verlangt.

3. Die Fotokopie des Ausdrucks einer vom zuständigen Amtsgericht erstellten pdf-Datei des Handelsregisterblattes ist zwar als Beweismittel grundsätzlich geeignet, den Nachweis der Tatsache der Eintragung in das Handelsregister zu führen. Der Nachweis der Eintragung setzt aber voraus, dass sich aus der Fotokopie des Ausdrucks ergibt, dass der Bewerber unter seiner Firma im Handelsregister tatsächlich eingetragen ist.

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IBRRS 2006, 0812
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zum Einwand "Unvollständiges Angebot" - Treu und Glauben

OLG Dresden, Urteil vom 27.01.2006 - 20 U 1873/05

1. Hat ein öffentlicher Auftraggeber Bauleistungen nach VOB/A öffentlich ausgeschrieben, sich dementsprechend als Adressaten der abzugebenden Angebote bezeichnet und einen Vertragsschluss im eigenen Namen angekündigt, so ist er für einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Vergabe auch dann der richtige Beklagte, wenn der Bauvertrag mit dem ausgewählten Bieter über das ausgeschriebene Vorhaben mit Wissen und Wollen des Auftraggebers im Namen eines Dritten geschlossen wird, der dem Auftraggeber intern für die Beschaffung der Bauleistung einzustehen hat.*)

2. Ein Auftraggeber kann sich gegenüber dem Schadensersatzanspruch eines Bieters nach Treu und Glauben nicht auf die Unvollständigkeit von dessen Angebot berufen, wenn er dieses Angebot von einem konkurrierenden Mitbieter hat ausführen lassen, der seinerseits in der Angebotsfrist ein der tatsächlichen Leistung nicht entsprechendes Angebot abgegeben hatte und dessen nachgereichtes Angebot jedenfalls z. T. an den nämlichen formalen Mängeln leidet wie die Offerte des unberücksichtigt gebliebenen Bieters.*)

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IBRRS 2006, 0811
VergabeVergabe
Kampfmittelbeseitigung als Dienstleistungsauftrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.01.2006 - Verg 93/05

1. Die Kampfmittelbeseitigung stellt einen Dienstleistungsauftrag dar, soweit nicht konkrete Bauvorhaben, bezüglich deren Ausführung oder Planung die ausgeschriebenen Kampfmittelräumungsmaßnahmen gleichzeitig erfolgen sollen, vorliegen.

2. Kann ein Bieter - als newcomer - mit dem Teilnahmeantrag geforderte Eignungsnachweise nicht vorlegen, ist der Teilnahmeantrag zwingend auszuschließen.

3. Fordert der Auftraggeber Referenzen über durchgeführte vergleichbare Leistungen, genügt die Angabe von Rahmenverträgen als Referenz nicht. Allein der Abschluss von Rahmenverträgen belegt nicht, dass ein Bieter über die notwendige Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit zur Ausführung von konkreten ausgeschriebenen Aufträgen verfügt.

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IBRRS 2006, 0810
VergabeVergabe
Fehlende Fabrikatsangaben und Nennung von Leitfabrikaten

VK Thüringen, Beschluss vom 03.03.2006 - 360-4002.20-004/06-ABG

1. Die Angabe von unverbindlichen Richtpreisen anstelle von geforderten festen Einheitspreisen bedeutet eine unzulässige Änderung an den Verdingungsunterlagen und führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.

2. Fehlende Fabrikatsangaben führen trotz Nennung von Leitfabrikaten und der Klausel, dass dann, wenn der Bieter keine Fabrikatsangabe macht, das Leitfabrikat als angeboten gilt, zum zwingenden Ausschluss des Angebots.

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IBRRS 2006, 0795
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vollständigkeit der Nachunternehmererklärungen

OLG Schleswig, Beschluss vom 10.03.2006 - 1 (6) Verg 13/05

1. Die Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB und (damit) der Zugang zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz entfällt nur, wenn eindeutige und zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die die Chance auf Zuschlagserteilung zunichte machen.

2. Ein Prüfzeugnis kann auch nachgereicht werden, weil damit gemäß § 24 VOB/A nur aufgeklärt wird, ob das angebotene Produkt die Anforderungen der DIN EN 1317-2 erfüllt. Der Angebotsinhalt wie auch der Bieterwettbewerb werden dadurch nicht nachträglich verändert.

3. Grundsätzlich gilt, dass ein Angebot ohne die (geforderte) Angabe, in welchem Umfang Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden sollen, nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A entspricht und deshalb gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A auf der ersten Stufe aus der Angebotswertung auszuschließen ist.

4. Allein die fehlende Angabe von Leistungsbereichen und Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung begründet keinen Ausschlussgrund, wenn eine hinreichend klare gegenständliche Zuordnung der “schlagwortartig” bezeichneten Nachunternehmerleistungen möglich ist.

5. Die - im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A "geforderten" - Erklärungen sind solche, die für eine wettbewerbliche und transparente Angebotswertung und Vergabeentscheidung erforderlich sind. Die Erklärungen der Bieter sind insofern kein Selbstzweck, sondern Wettbewerbshandeln. Dementsprechend greift die "scharfe" Sanktion eines zwingenden Angebotsausschlusses nur beim Fehlen solcher Erklärungen oder Erklärungsteile, die kalkulationserheblich sind und sich im Wettbewerb auswirken.

6. Ob eine “geforderte Erklärung” so, wie sie von der Vergabestelle für einen transparenten und dem Gleichbehandlungsgebot entsprechenden Angebotsvergleich benötigt wird, abgegeben worden ist, ist inhaltlich danach zu prüfen, ob die Vergabestelle sich über die Erfüllung der maßgeblichen Kriterien der Vergabeentscheidung hinreichende Gewissheit verschaffen kann. Daraus folgt, dass sich die Anwendung der § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3, § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A nicht darin erschöpfen kann, eine schematische "Vollständigkeitskontrolle" der Bietererklärungen vorzunehmen.

7. Im Fall einer Nachunternehmererklärung geht es der Vergabestelle um die Gewinnung von Grundlagen zur Beurteilung der Eignung und der Zuverlässigkeit des Bieters (§ 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A), weiter kann es um die Feststellung der "Selbstausführungsquote" (vgl. § 4 Nr. 8 Abs. 1 S. 1 VOB/B) und der Wirtschaftlichkeit des Angebots i. S. d. § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A gehen. Werden diese Anforderungen erfüllt, sind verbleibende geringfügige Unschärfen in der Nachunternehmererklärung hinzunehmen, soweit sie nicht wesentliche Teilleistungen betreffen. Ansonsten geriete die Angebotsprüfung zu einem "überspitzten Formalismus, der dem Wettbewerb nicht dienlich" ist.

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IBRRS 2006, 0765
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unverzüglichkeit einer Rüge

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.03.2006 - 1 Verg 1/06

1. Zur Zulässigkeit eines Feststellungsantrages nach endgültiger Abstandnahme des öffentlichen Auftraggebers von der Vergabe eines Dienstleistungsauftrages (hier: bei ursprünglicher Absicht einer Direktvergabe).*)

2.1. Auch in Fällen der Nichtbeachtung einer vermeintlichen Ausschreibungspflicht besteht grundsätzlich die Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB. Eine Rüge kann ausnahmsweise auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalls entbehrlich sein.*)

2.2. Eine Rügeobliegenheit kann frühestens mit dem Begehen des Vergaberechtsverstoßes entstehen, d.h. mit einer Willensäußerung des öffentlichen Auftraggebers, die Rechtswirkungen entfalten kann (hier: Beschluss der Verbandsversammlung eines Zweckverbandes).*)

2.3. Zur Unverzüglichkeit einer Rüge innerhalb von vier Werktagen ab Kenntnis vom Verbandsversammlungsbeschluss.*)

3. Der Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen zwei Abwasserzweckverbänden, der auf eine mandatierende Übertragung der kaufmännischen und technischen Betriebsführung der Abwasserbeseitigung gerichtet ist, unterfällt nach bislang einhelliger Rechtsprechung der Ausschreibungspflicht im Verfahren nach §§ 97 ff GWB.*)

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IBRRS 2006, 0764
VergabeVergabe
Vergütung des Rechtsanwalts

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.03.2006 - 1 Verg 13/05

Zur Bestimmung der Höhe des Gebührenansatzes für die Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr. 2400 im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.*)

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IBRRS 2006, 0763
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mischkalkulation: Angabe von Baustellengemeinkosten

OLG Rostock, Beschluss vom 08.03.2006 - 17 Verg 16/05

Fehlt es an einer Vorgabe der Vergabestelle zur Berücksichtigung der Gemeinkosten, können diese Kosten auch nicht in unzulässiger Weise verlagert worden sein.




IBRRS 2006, 0759
VergabeVergabe
Unvollständige Formblätter EFB-Preis 1a, 1b und Angebotsausschluss

VK Thüringen, Beschluss vom 07.02.2006 - 360-4002.20-063/05-EF-S

1. Unvollständige Formblätter EFB-Preis 1a, 1b führen zwingend zum Ausschluss eines Angebots.

2. Ist eine gesonderte Rüge von Vergaberechtsverletzungen gegenüber der Vergabestelle in einem Nachprüfungsverfahren regelmäßig entbehrlich, so ändert dieser Grundsatz nichts daran, dass gleichwohl solche Verletzungshandlungen rechtzeitig geltend zu machen sind.

3. Eine Beschränkung auf das rein nationale RAL-Gütezeichen als Qualitätsnachweis ist rechtswidrig.

4. Die Preisangabe einer Position mit 0,00 € stellt begrifflich und tatsächlich eine Aussage zum Angebotspreis dar.

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IBRRS 2006, 0758
VergabeVergabe
Zwischenentscheidung über die Erledigung infolge Zuschlagserteilung

VK Thüringen, Beschluss vom 09.01.2006 - 360-4002.20-063/05-EF-S

1. Eine Zwischenentscheidung über die Erledigung infolge Zuschlagserteilung ist zulässig.

2. Hält der Bieter trotz Erledigung infolge Zuschlagserteilung seinen Nachprüfungsantrag aufrecht, ist der Antrag als unzulässig abzuweisen und lediglich noch eine Kostenentscheidung zu treffen.

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IBRRS 2006, 0746
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Können fehlende Sozialabgaben nachgeholt werden?

EuGH, Urteil vom 09.02.2006 - Rs. C-226/04

Art. 29 Abs. 1 e, f Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG steht einer nationalen Regelung oder Verwaltungspraxis nicht entgegen, nach der ein Dienstleistungserbringer, der bei Ablauf der Frist für die Einreichung des Antrags auf Teilnahme am Vergabeverfahren seine Verpflichtungen im Bereich der Sozialbeiträge sowie der Steuern und Abgaben nicht durch vollständige Zahlung der entsprechenden Beträge erfüllt hat, seine Situation

- aufgrund staatlicher Maßnahmen der Steueramnestie oder der steuerlichen Milde oder

- aufgrund einer mit der Verwaltung getroffenen Vereinbarung über Ratenzahlung oder Schuldenentlastung oder

- durch Einlegung eines verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs

nachträglich regularisieren kann, sofern er innerhalb der in der nationalen Regelung oder durch die Verwaltungspraxis festgelegten Frist nachweist, dass er Begünstigter solcher Maßnahmen oder einer solchen Vereinbarung war oder dass er innerhalb dieser Frist ein solches Rechtsmittel eingelegt hat.*)

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IBRRS 2006, 0744
VergabeVergabe
Keine Angebotsabgabe: Antragsbefugnis?

VK Arnsberg, Beschluss vom 08.02.2006 - VK 01/06

Keine Antragsbefugnis, wenn behauptetes Hindernis zur Angebotsabgabe nicht nachvollziehbar ist.*)

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IBRRS 2006, 0743
VergabeVergabe
Abgabe eines eigenen Angebotes und innerhalb einer Bietergemeinschaft

VK Arnsberg, Beschluss vom 02.02.2006 - VK 30/05

Die Abgabe eines eigenen Angebots neben der Abgabe eines Angebots im Rahmen einer Bietergemeinschaft verletzt den Geheimwettbewerb.*)

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IBRRS 2006, 0742
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe von Bauaufträgen auf 25 Jahre

VK Arnsberg, Beschluss vom 21.02.2006 - VK 29/05

1. Eine Vergabe von Bauaufträgen in dreifacher Millionenhöhe auf 25 Jahre und mehr in Form von rahmenvertragsähnlichen Vereinbarungen verstößt gegen das Wettbewerbsgebot des § 97 Abs. 1 GWB.*)

2. Intransparente, nicht dargelegte Berechnungen eines Ausschlusskriteriums können einen Verstoß gegen das Transparenzgebot darstellen.*)

3. Kalkulationsrelevante Listen müssen allen Bietern gleichermaßen zur Verfügung stehen. Nicht verhandelbare Vorgaben müssen auch im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens erkennbar sein.*)

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IBRRS 2006, 0741
VergabeVergabe
Anforderungen an Unterkriterien

VK Arnsberg, Beschluss vom 01.02.2006 - VK 28/05

Auch Unterkriterien müssen sachgerecht sein. Das ist nicht der Fall, wenn nicht abgefragte und nach dem Stand des Verfahrens auch nicht zu ermittelnde Angaben zur Bewertungsgrundlage gemacht werden.*)

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IBRRS 2006, 0707
VergabeVergabe
Vergabe – Nachverhandlungsverbot bei funktionaler Leistungsbeschreibung?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.11.2005 - 1 Verg 13/05

Leider hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen:

Das von Ihnen gesuchte Aktenzeichen lautet nicht: 1 Verg 13/05, sondern 1 Verg 3/05!

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IBRRS 2006, 0688
VergabeVergabe
Eignung eines "Newcomers"

VK Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2005 - 1 VK 27/05

1. Das Angebot eines Bieters ist zwingend wegen fehlender Eignung nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A auszuschließen, wenn die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen über Umsätze, Referenzen und Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre nicht mit dem Angebot vorgelegt werden. Dies gilt auch für so genannte "Newcomer".*)

2. Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit kann sich ein Bieter auch auf die Eignung eines Dritten berufen, wenn er mit dem Angebot die tatsächliche Verfügung über die Leistungen oder Einrichtungen des Dritten nachweist.*)

3. Eine Einsicht in die Angebote von Mitbietern ist dem Antragsteller zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen der Mitbieter zu versagen.*)

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IBRRS 2006, 0687
VergabeVergabe
Was ist eine "wettbewerbsbeschränkende Abrede"?

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2005 - VK 13/05

1. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind. Dazu gehört auch der Grundsatz des Geheimwettbewerbes.*)

2. Ein Bieter missachtet das Gebot des Geheimschutzes, wenn er durch Dritte Kenntnis vom letztverbindlichen Angebot eines Mitbewerbers erlangt und diese unrechtmäßig erworbenen Kenntnisse verwertet mit dem Ziel, dem Mitbewerber seine Chancen auf den Zuschlag zu nehmen bzw. zu beeinträchtigen. Dies gilt erst Recht im Verhandlungsverfahren, weil die durch den Auftraggeber ausgewählten Angebote bis zum Abschluss der Verhandlungen miteinander in Konkurrenz stehen.*)

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IBRRS 2006, 0686
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufgehobene Ausschreibung: Klärung von erledigten Rechtsverstößen

VK Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2005 - 1 VK 33/05

Wird eine Ausschreibung aufgehoben und will ein Bieter einen Rechtsverstoß im Vergabeverfahren (bis zur Aufhebung) gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB geltend machen, muss er zudem ein berechtigtes Interesse an der Feststellung geltend machen und begründen (hier: Feststellungsinteresse verneint).

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IBRRS 2006, 0685
VergabeVergabe
Unklare Angaben im Nachunternehmerverzeichnis

VK Brandenburg, Beschluss vom 30.06.2005 - 1 VK 29/05

1. Benennt der Bieter im Nachunternehmerverzeichnis zu den einzelnen Positionen jeweils mehrer durch "oder" verbundene Nachunternehmer, so ist sein Angebot nicht eindeutig und von der Vergabe auszuschließen.

2. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A i.V.m. § 8 Nr. 5 Abs. 1 lit. a) VOB/A können Unternehmen ausgeschlossen werden, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist. Wenn die Vergabestelle von einem solchen Sachverhalt erst nachträglich – also nach Angebotsabgabe – erfährt, ist sie nicht gehindert und sogar verpflichtet, die Prüfung der Leistungsfähigkeit nochmals aufzugreifen.

3. Zu der Frage, ob ein Bieter, der weniger als 25% der ausgeschriebenen Bauleistungen in Eigenregie erbringen kann bzw. will, von der Vergabe auszuschließen ist.

4. Liegt eine Konstellation vor, in der unter Beachtung aller Beurteilungsspielräume des Auftraggebers die Erteilung des Zuschlages an den Antragsteller die einzig rechtmäßige Entscheidung ist, kommt die Anweisung der Vergabekammer an den Auftraggeber in Betracht, dem Antragsteller den Zuschlag zu erteilen.

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IBRRS 2006, 0684
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignung eines "Newcomers"

VK Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2005 - VK 21/05

1. Hält ein Bieter die in der Bekanntmachung mitgeteilten Mindestbedingungen für unzulässig, so muss er dies bis zur Frist für die Abgabe des Angebotes nach § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB rügen

2. Auch so genannte "Newcomer" müssen die vom Auftraggeber geforderten Umsatzangaben und Referenzen erfüllen. Die Vergabevorschriften (insbesondere § 7a Nr. 2 Abs. 2 lit. a) VOL/A, Art. 32 Abs. 2 b, 32 Abs. 4 Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG) nehmen bewusst in Kauf, dass bei öffentlichen Aufträgen der Marktzutritt für "Newcomer" erschwert wird. Das ist zumindest bei komplexen Leistungen, wie vorliegend der Restmüllabfuhr als Teil der Daseins- und Gesundheitsvorsorge, gerechtfertigt.

3. Fehlen danach vorzulegende Nachweise, insbesondere Referenzlisten, die über Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbarer Leistungen sowie über die Umsätze der letzten drei Jahre Aufschluss geben können, rechtfertigt dies den Ausschluss des Angebotes von der Wertung.

4. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A fordert, dass ein Bieter über ausreichende finanzielle Mittel verfügen muss, die es ihm ermöglichen, seinen laufenden Verpflichtungen gegenüber seinem Personal, dem Staat und sonstigen Gläubigern nachzukommen. Ist ein Bieter aufgrund der erst vor kurzem erfolgten Aufnahme der Geschäftstätigkeit nicht in der Lage, hinreichende Umsatzzahlen vorzuweisen, so sind Zweifel an seiner finanziellen Leistungsfähigkeit berechtigt. Die Eignung des Bieters muss sich ausschließlich danach richten, ob er Gewähr dafür bietet, den Auftrag in sorgfältiger Art und Weise auszuführen.

5. Im Rahmen des Eignungsnachweises ist der Nachweis der tatsächlichen Verfügungsgewalt über Kapazitäten konzernverbundener Unternehmen innerhalb der Angebotsfrist zu führen.

6. Referenzen konzernverbundener Unternehmen können nur dann für den "Newcomer" gelten, wenn sichergestellt ist, dass dieser den ausgeschriebenen Auftrag vollständig oder zumindest zu einem ganz überwiegenden Teil durch das Personal der Muttergesellschaft durchführen wird.

7. Die Eignung des Bieters bestimmt sich grundsätzlich nicht allein aus der Person seines Inhabers oder organschaftlichen Vertreters, sondern aus der Unternehmensorganisation als Ganzes, also durch die Gesamtheit der das Unternehmen prägenden Leistungsträger, welche die zu vergebende Leistung zu erbringen haben, d. h. letztlich über die Summe der in der betrieblichen Tätigkeit angesammelten Erfahrungen und Qualifikationen.

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IBRRS 2006, 0668
VergabeVergabe
Beginn der Rügefrist des 107 Abs. 3 Satz 1 GWB

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.12.2005 - 1 VK LVwA 43/05

Die Rügefrist des 107 Abs. 3 S. 1 GWB beginnt damit, dass dem Bieter diejenigen Tatsachen bekannt werden, aus denen für diesen ein tatsächlicher oder vermeintlicher Vergabefehler folgt. Für die Annahme der Kenntnis vom vermeintlichen Vergabeverstoß ist eine zumindest laienhafte rechtliche Wertung des Bieters ausreichend. Eine bloße Erkennbarkeit i. S. d. § 107 Abs. 3 S. 2 GWB kann aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts des hier in Analogie einschlägigen § 107 Abs. 3 S. 1 GWB zwar nicht als ausreichend erachtet werden, dennoch besteht die Rügeobliegenheit nicht erst von dem Zeitpunkt an, in dem der Bieter Kenntnis von einem völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung nachweisbaren Vergabefehler erlangt.*)

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IBRRS 2006, 0657
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Pflicht zur mehrmaligen Versendung der Verdingungsunterlagen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2005 - Verg 75/05

1. Die Vergabestelle ist im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren grundsätzlich verpflichtet, dem Bieter die Verdingungsunterlagen erneut zuzusenden, wenn sie z.B. auf dem Postweg verloren gegangen sind. Insoweit ist es auch nicht Sache der Vergabestelle, zu entscheiden, ob noch eine ausreichende Kalkulationszeit verbleibt oder nicht; dies ist Angelegenheit des Bieters.

2. Die Vergabestelle ist dann, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass die Verdingungsunterlagen z.B. auf dem Postweg nur zu einem Bieter verloren gegangen sind, nicht zur Verschiebung des Eröffnungstermins verpflichtet.

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IBRRS 2006, 0655
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenfolge bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2006 - Verg 35/05

1. Mit der Rücknahme der sofortigen Beschwerde erwächst der Beschluss und die hierin enthaltene Kostenentscheidung in Rechtskraft.

2. Die Rücknahme der sofortigen Beschwerde führt zur Kostenfolge in entsprechender Anwendung des § 516 Abs. 3 ZPO.

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IBRRS 2006, 0652
VergabeVergabe
Nachunternehmereinsatz im Rahmen der VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2005 - Verg 69/05

1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch in einem schriftlichen Verfahren erfüllt werden.

2. Fordert der Auftraggeber gemäß einem Angebotsvordruck eine Erklärung zum Nachunternehmereinsatz und kreuzt ein Bieter keine der angegebenen Wahlmöglichkeiten an bzw. gibt er zum geplanten Nachunternehmereinsatz auch sonst keinerlei ausdrückliche Erklärung ab, ist das Angebot deshalb unvollständig und kann ermessensfehlerfrei ausgeschlossen werden.

3. Der öffentliche Auftraggeber auch bei Vergaben nach dem zweiten Abschnitt der VOL/A Angaben über den Nachunternehmereinsatz verlangen. Die Rechtsprechung des EuGH zur Zulässigkeit des Nachunternehmereinsatzes steht dem nicht entgegen.

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IBRRS 2006, 0651
VergabeVergabe
Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen Anwalts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2005 - Verg 74/05

1. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts an einem "dritten Ort" kann in Nachprüfungsverfahren ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wenn ein vergleichbar spezialisierter ortsansässiger Rechtsanwalt nicht beauftragt werden kann oder wenn ein besonderes, in der konkreten Sache selbst begründetes Vertrauensverhältnis zu einem bestimmten auswärtigen Rechtsanwalt besteht. Allein der Umstand, dass ein Auftraggeber ständig mit einem bestimmten Rechtsanwalt zusammenarbeitete, rechtfertigt kein Abweichen von der Regel.

2. Entscheidet sich der Auftraggeber für die Einschaltung eines auswärtigen Unternehmens zur Projektsteuerung, sind z.B. Reisekosten für die Teilnahme einer Auskunftsperson des auswärtigen Unternehmens im Verhandlungstermin vor der Vergabekammer nicht erstattungsfähig.

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IBRRS 2006, 0650
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachweisbare schwere Verfehlung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2005 - Verg 68/05

1. Die Vorschrift des § 11 lit. c VOF enthält jedenfalls in ihrem wortsinngemäßen Anwendungsbereich, der eine einzelne Verfehlung des Bewerbers zum Gegenstand hat, eine abschließende Regelung.

2. Der Vorschlag eines Bieters, die Vergabekammer nicht einzuschalten, sofern der Auftraggeber bereit ist, den Bieter im weiteren Verfahren zu beteiligen, stellt keine schwere Verfehlung im Sinne von § 11 lit. c VOF dar, wenn es zu Recht gerügte Verfahrensfehler gibt, die sich nur dadurch beseitigen lassen, dass der Auftraggeber von sich aus oder nach Anweisung durch die Vergabekammer den Bieter am weiteren Vergabeverfahren beteiligt.

3. Der Vorschlag eines Bieters, die Vergabekammer nicht einzuschalten, sofern der Auftraggeber bereit ist, dem Bieter sonstige Aufträge zu erteilen, stellt keine nachweisbare schwere Verfehlung im Sinne von § 11 lit. c VOF dar, wenn es nach Auffassung des Bieters darum geht, in einen Pool von Bietern zu gelangen, an die z.B. Planungsaufträge üblicherweise und rechtmäßig freihändig vergeben werden.

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IBRRS 2006, 0649
VergabeVergabe
Funktionale Leistungsbeschreibung für eine Dienstleistung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2005 - Verg 65/05

1. Eine funktionale Leistungsbeschreibung ist auch zulässig, wenn nur eine Dienstleistung geschuldet ist.

2. Bei hinreichend klaren Wertungskriterien und versiertem Wertungspersonal besteht auch bei Massenausschreibungen keine Pflicht zur Erstellung eines Wertungsleitfadens.

3. Der öffentliche Auftraggeber kann sich auf eine Größenordnung zur Festlegung einer Aufgreifschwelle für ungewöhnlich niedrige Angebote festlegen. Mit dieser Festlegung tritt für die Angebotswertung jedoch keine endgültige Bindung in der Frage ein, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Angebot preislich ungewöhnlich niedrig erscheint, wenn z.B. regionale Schwankungen zu berücksichtigen sind.

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IBRRS 2006, 0648
VergabeVergabe
Entfall des Zuschlagsverbots bei Erfüllung der Kammerentscheidung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2005 - Verg 82/05

Ein Zuschlagsverbot – als Voraussetzung für einen Antrag nach § 121 – dauert solange fort, wie die Entscheidung der Vergabekammer nicht nach § 123 GWB aufgehoben oder der Zuschlag gemäß § 121 GWB gestattet ist oder bis die nach § 114 Abs. 1 S. 1 GWB angeordneten Maßnahmen vollzogen sind. Die Erfüllung der angeordneten Maßnahmen bringt das im Vergabekammerbeschluss enthaltene Zuschlagsverbot zum Erlöschen.

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IBRRS 2006, 0647
VergabeVergabe
Höhe der Geschäftsgebühr

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.11.2005 - Verg 25/05

1. Im Allgemeinen sind Vergabenachprüfungsverfahren "umfangreich oder schwierig" zu betrachten, so dass die Kappungsgrenze gemäß Nr. 2400 regelmäßig keine Rolle spielt.

2. Ist eine Rechtssache weder rechtlich noch technisch besonders schwierig, erscheint der Ansatz einer Geschäftsgebühr in Höhe des 2,0 fachen Satzes gerechtfertigt und ausreichend.

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IBRRS 2006, 0646
VergabeVergabe
Funktionale Leistungsbeschreibung für eine Dienstleistung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2005 - Verg 66/05

1. Eine funktionale Leistungsbeschreibung ist auch zulässig, wenn nur eine Dienstleistung geschuldet ist.

2. Bei hinreichend klaren Wertungskriterien und versiertem Wertungspersonal besteht auch bei Massenausschreibungen keine Pflicht zur Erstellung eines Wertungsleitfadens.

3. Der öffentliche Auftraggeber kann sich auf eine Größenordnung zur Festlegung einer Aufgreifschwelle für ungewöhnlich niedrige Angebote festlegen. Mit dieser Festlegung tritt für die Angebotswertung jedoch keine endgültige Bindung in der Frage ein, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Angebot preislich ungewöhnlich niedrig erscheint, wenn z.B. regionale Schwankungen zu berücksichtigen sind.

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IBRRS 2006, 0645
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebotsänderung durch Austausch einer Vertragspartei

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2005 - Verg 56/05

1. Der Austausch der Vertragspartei stellt eine besonders tiefgreifende Angebotsänderung dar, weil ein Kernelement des anzubahnenden Vertragsverhältnisses - Parteien, Leistung, Gegenleistung - verändert wird.

2. Gemessen am Zweck der Wahrung der tragenden Vergaberechtsgrundsätze (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenzprinzip) sind die mit einem Angebotsausschluss wegen eines unvollständigen Angebots verbundenen Beschränkungen des Berufsausübungsrechts (Art. 12 GG) nicht unverhältnismäßig.

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IBRRS 2006, 0620
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Muss Vergabestelle Eignungsnachweise konkret benennen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.2006 - Verg 83/05

1. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, Eignungsnachweise in der Vergabebekanntmachung konkret zu benennen.

2. Soweit der Bieter eine von der Vergabestelle geforderte Angabe, Erklärung oder Unterlage mit einer Bedingung oder einem Vorbehalt abgibt, gilt diese als nicht eingereicht.

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IBRRS 2006, 0593
VergabeVergabe
Mindestbedingungen für Nebenangebote bei losweiser Ausschreibung

VK Brandenburg, Beschluss vom 05.04.2005 - VK 9/05

1. Bei der Rüge muss das Wort „Rüge“ nicht ausdrücklich verwendet werden. Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn die Mitteilung so hinreichend bestimmt ist, dass die Vergabestelle in die Lage versetzt wird, den beanstandeten Fehler zu erkennen und zu beheben.

2. Verlangt die Vergabestelle mit den Vergabeunterlagen vom Bieter zulässigerweise produktidentifizierende Angaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) für zur Verwendung bei der Auftragserfüllung vorgesehene Produkte, ohne dass der Bieter diese Angaben mit seinem Angebot macht, führt dies ohne Wertungsermessen der Vergabestelle zwingend zum Angebotsausschluss.

3. Bei einer losweisen Ausschreibung müssen für den Fall der Zulassung von Nebenangeboten grds. die Mindestbedingungen separat für die Lose festgelegt werden.

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