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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10834 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 1358
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anforderungen an Inhalt des Informationsschreibens nach § 13 VgV

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2006 - 1 VK 1/06

1. Ausreichend für die Kenntnis von einem Vergabefehler ist eine zumindest laienhafte rechtliche Wertung, die einen Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften erlaubt.*)

2. Erkennt der Bieter den Vergabefehler, hier den unberechtigten Ausschluss wegen Unauskömmlichkeit des Preises, kennt er nur nicht die Einzelumstände, die die Vergabestelle zur Entscheidung bewogen haben, entbindet das nicht von der Pflicht, zu rügen.*)

3. Wird ein Bieter mangels Auskömmlichkeit von der Wertung ausgeschlossen, fehlt es ihm am Rechtschutzinteresse an der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens, wenn ihm zwei weitere Bieter mit nur unwesentlich niedrigerem Preis vorgehen.*)

4. Die Gründe für die Nichtberücksichtigung in der Information nach § 13 VgV können knapp angegeben werden. Sie müssen nicht so ausführlich dargestellt werden, dass sie Grundlage für das Erkennensmüssen von Vergabefehlern bilden.*)

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IBRRS 2006, 1347
VergabeVergabe
Rüge noch unverzüglich?: Sieben Tage trotz einfacher Internetrecherche

VK Berlin, Beschluss vom 09.02.2006 - VK-B1-02/06

Eine unverzügliche Rüge liegt nicht vor, wenn die die Rüge begründenden Umstände durch eine einfache Internetrecherche zu finden waren und die Rüge dann erst sieben Tage danach erhoben wird.*)

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IBRRS 2006, 1346
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz der Teilnehmer bei Ausschreibung eines Privaten

BGH, Urteil vom 21.02.2006 - X ZR 39/03

Erklärt ein Privater ohne Einschränkung, dass er eine Ausschreibung nach den Regeln der VOB/A durchführen werde, begründet er in gleicher Weise wie ein öffentlicher Auftraggeber einen Vertrauenstatbestand bei den Teilnehmern der Ausschreibung. Die Teilnehmer dürfen deshalb in einem solchen Fall auch bei der Ausschreibung eines Privaten darauf vertrauen, dass der Ausschreibende bei der Vergabe des Auftrags insgesamt die Regeln der VOB/A einhält. Wird dieses Vertrauen enttäuscht, können den Teilnehmern der Ausschreibung Schadensersatzansprüche nach denselben Grundsätzen zustehen, die für öffentliche Auftraggeber gelten.*)

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IBRRS 2006, 1344
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergaberechtsschutz auch unterhalb der Schwellenwerte!

OVG Sachsen, Beschluss vom 13.04.2006 - 2 E 270/05

Die erste Stufe der staatlichen Auftragsvergabe bis zum Zuschlag unterliegt allein öffentlich-rechtlichen Bedingungen, sodass der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben ist.

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IBRRS 2006, 1339
VergabeVergabe
Anspruch des Bieters auf Transparenz des Vergabeverfahrens

VK Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2006 - VK-02/2006-L

1. Gemäß § 7a Nr. 2 Abs. 3 Satz 1 VOL/A Abschnitt 2 gibt ein Auftraggeber bereits in der Bekanntmachung an, welche Nachweise vorzulegen sind.*)

2. Bei einem Abschleppauftrag ist die Forderung nach einer Erlaubnis nach § 3 GüKG zwecks Feststellung der Eignung zulässig. Ob eine Erlaubnis nach § 3 GüKG für einen Abschleppunternehmer tatsächlich notwendig ist, braucht hier nicht entschieden zu werden.*)

3. Die Vergabekammer kann bei der Ermessensvorschrift des § 7 Nr. 5 lit. c) nur überprüfen, ob die Antragsgegnerin ihren Ermessensspielraum eingehalten hat.*)

4. Es ist ein Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber den Gang und die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten dokumentiert. § 30 VOL/A gewährt ein subjektives Recht, auf das sich ein Bieter in einem Vergabeverfahren berufen kann, die Vorschrift hat also bieterschützenden Charakter.*)

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IBRRS 2006, 1336
VergabeVergabe
Leitfabrikat ohne Zusatz "oder gleichwertig": Schwerer Vergabeverstoß!

VK Berlin, Beschluss vom 15.02.2006 - VK-B1-63/05

Wird bei einer Ausschreibung ein bestimmtes Markenprodukt verlangt ohne den Zusatz "oder gleichwertig", ist das Verfahren wegen eines schweren Vergabeverstoßes aufzuheben.*)

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IBRRS 2006, 1329
VergabeVergabe
Zur Rügeobliegenheit und "Vorbefasster Bieter"

VK Südbayern, Beschluss vom 31.07.2005 - 31-06/05

1. Sinn und Zweck der Rügeobliegenheit*)

2. Vorbefasster Bieter*)

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IBRRS 2006, 1328
VergabeVergabe
Unklares Angebot des Bieters: kein Anspruch auf Nachverhandlung

VK Südbayern, Beschluss vom 11.08.2005 - 35-07/05

1. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A sind diejenigen Angebote ohne nähere Wertung ihres Inhalts von der Vergabe auszuschließen, die von Bietern stammen, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben. Diese Ausschlussbestimmung steht in engem Zusammenhang mit dem gesetzlich verankerten Wettbewerbsprinzip in § 97 Abs. 1 GWB und dem wettbewerbsgrundsatz in § 2 Nr. 1 VOL/A, nach dessen Abs. 2 wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen sind.*)

2. Gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A sind bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.*)

3. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 g VOL/A sind Nebenangebote ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber diese nach § 17 Nr. 3 Abs. 5 VOL/A ausgeschlossen hat.*)

4. Eine Vergabestelle ist auch weder gehalten noch berechtigt, die fehlenden Erläuterungen und Angaben von einem Bieter im Wege der Aufklärungsverhandlungen gem. § 24 VOL/A nachzufordern. Grundsätzlich hat ein Bieter, der ein unklares Angebot vorgelegt hat, keinen Anspruch auf Nachverhandlung. Die restriktive Regelung des § 24 Nr. 1 VOL/A gestattet es dem Auftraggeber - ebenso wie

die entsprechende Regelung des § 24 Nr. 1 VOB/A - lediglich, nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung mit den Bietern über ihre Angebote zu verhandeln, um Zweifel über die Angebote oder die Bieter zu beheben.*)

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IBRRS 2006, 1327
VergabeVergabe
Vermischung der Wertungsstufen: Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens

VK Südbayern, Beschluss vom 21.07.2005 - 30-06/05

1. § 25 VOB/A gliedert den Wertungsvorgang in verschiedene Verfahrensabschnitte. Die Wertung folgt in vier vorgegebenen Wertungsstufen, die gedanklich klar zu trennen sind und inhaltlich keinesfalls vermischt werden dürfen. Eine Vermischung der einzelnen Wertungsstufen ist unzulässig und führt zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens.*)

2. Die Auftraggeber geben in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung alle Zuschlagskriterien an, deren Verwendung sie vorsehen, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung (§ 9 a VOL/A). Die genannten Zuschlagskriterien sind entscheidende Wertungsmerkmale für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und demnach einzig maßgebend für die Erteilung des Auftrags.*)

3. Gemäß § 30 Nr. 1 VOL/A ist ein Vergabevermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellung sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Der Bieter im Vergabeverfahren hat ein subjektives Recht auf ausreichende Dokumentation des Vergabeverfahrens und insbesondere der wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren. Die Pflicht, die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens einschließlich der Begründung der einzelnen Entscheidungen in den Vergabeakten zu dokumentieren, erfolgt aus dem Transparenzgebot. Fertigt der Auftraggeber keinen oder einen mangelhaften Vergabevermerk, liegt hierin ein Rechtsverstoß.*)

4. Öffentliche Auftraggeber sind für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständig und treffen die hierfür erforderlichen vergaberechtlichen Entscheidungen selbst. Lediglich nach Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 VOL/A können sie zur Klärung der dort benannten besonderen Aufgabenstellungen einen Sachverständigen einschalten. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass jegliche Mitwirkung von Sachverständigen die Vergabestellen nicht der eigenen Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen enthebt. Sachverständige können also stets nur gutachterlich gehört werden; entscheidende Maßnahmen, insbesondere Entscheidungen über die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots, können ihnen nicht überlassen werden.*)

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IBRRS 2006, 1325
VergabeVergabe
Gleichwertigkeit von Nebenangeboten

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2005 - 1 VK 69/05

1. Soweit "Mindestbedingungen" im Sinne des Art. 19 Abs. 2 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG erforderlich sind und fehlen, ist dies bereits bei Angebotsabgabe erkennbar und zu rügen.

2. Zum Wettbewerb gehört eine vollständige, übersichtliche und nachvollziehbare Präsentation der Angebote durch den Bieter unter Berücksichtigung der speziellen subjektiven Anforderungen und vorhersehbaren möglichen Bedenken des Auftraggebers. Fehlen in einem Nebenangebot solche Daten oder sind sie derart allgemein gehalten, dass ein Vergleich mit anderen Angeboten nicht möglich ist, so ist das Nebenangebot auszuschließen.

3. Weist der Bieter die Gleichwertigkeit nicht mit dem Angebot nach, so besteht im Regelfall keine umfassende Prüfungspflicht der Vergabestelle. Zur Ermittlung der Gleichwertigkeit sind vielmehr Nachforschungen nur im Rahmen der verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten und innerhalb der zeitlichen Grenzen der Zuschlags- und Angebotsbindungsfrist anzustellen.

4. Um das Risiko einer nachträglichen Preisanpassung bei Pauschalvergaben auszuschließen, ist zumindest in aller Regel Voraussetzung für eine Pauschalvereinbarung, dass der Auftragnehmer die volle Verantwortung für die von ihm erstellten Unterlagen übernimmt und vertraglich festgelegt wird, dass eine Preisanpassung im Sinne von § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 VOB/A ausgeschlossen ist.

5. Wird darüber hinaus Risiko einer Anpassung der vereinbarten Pauschale gemäß § 2 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B nicht ausgeschlossen, so liefern für den unerwarteten, jedoch nicht auszuschließenden Fall der erheblichen Abweichungen der ausgeführten von den vereinbarten Leistungen die Einheitspreise den Anhaltspunkt für eine angemessene Änderung der Vergütung. Trotz des Pauschalangebotes sind die fehlenden Einheitspreise deshalb - wegen der Kalkulation etwaiger Mehrvergütungen - nicht völlig ohne Einfluss auf den Wettbewerb. Die fehlenden Einheitspreise sind somit für die Prüfung der Auskömmlichkeit der Preise von Bedeutung (§ 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A). Fehlen in einem Angebot die vorgenannten Daten oder sind die derart allgemein gehalten, dass ein Vergleich mit anderen Angeboten nicht möglich ist, so ist das Nebenangebot auszuschließen.

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IBRRS 2006, 1324
VergabeVergabe
Zeitpunkt der Rüge

VK Brandenburg, Beschluss vom 21.11.2005 - 1 VK 67/05

1. Eine vorsorgliche Rüge, die aufschiebend bedingt eine noch gar nicht vollzogene Vergabemaßnahme beanstandet, ist unzulässig.

2. Eine späte Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens verstößt dann gegen den auch im Vergaberecht gültigen Grundsatz von Treu und Glauben, wenn der Rechtsschutz Begehrende erst dann Rechtsmittel einlegt, obwohl der Gegner und die sonstigen Beteiligten nicht mehr mit einem Verfahren rechnen mussten. Ausschlaggebend ist hierbei, inwieweit der Rechtsschutz Suchende die zur Begründung seines Rechtsmittels angeführten Tatsachen kennt, ob Rechte Dritter durch dieses Verfahren betroffen sind und das zwischenzeitliche Verhalten der Beteiligten.

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IBRRS 2006, 1323
VergabeVergabe
Eigenleistungsanteil

VK Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2005 - 1 VK 65/05

1. Die Eignung von Nachunternehmern muss nicht bereits bei Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dies kann vielmehr auch noch nach der Submission geschehen.

2. Aufgrund von § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A und von § 4 Nr. 8 VOB/B können Bieter grundsätzlich nur insoweit den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, als sie noch wesentliche Teile der ausgeschriebenen Bauleistungen im eigenen Betrieb ausführen. Dabei ist bei einem Eigenleistungsanteil von einem Drittel noch von einem wesentlichen Anteil auszugehen.

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IBRRS 2006, 1322
VergabeVergabe
Keine Wertungskriterien: Preis allein entscheidend!

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2005 - 1 VK 61/05

1. Bei unterbliebener Angabe von Wertungskriterien ist ausschließlich der niedrigste Preis entscheidend.

2. Nebenangebote, welche die Berechnung eines vom Auftraggeber geforderten Gesamtpreises nicht zulassen, sind einer vergleichenden Wertung nicht zugänglich und können deshalb nicht in die Wertung miteinbezogen werden.

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IBRRS 2006, 1321
VergabeVergabe
Zuständigkeit Vergabekammer: Auftragswert muss Schwellenwert erreichen

VK Südbayern, Beschluss vom 22.07.2005 - 27-05/05

1. Die Vergabekammer ist für eine Entscheidung über einen Antrag nicht zuständig, wenn die §§ 97 ff. GWB keine Anwendung finden. Nach § 100 Abs. 1 GWB gilt der Vierte Teil des GWB nur für Aufträge, welche die durch Rechtsverordnung nach § 127 GWB festgelegten Schwellenwerte erreichen oder überschreiten. Gemäß § 2 Nr. 3 VgV beträgt dieser Schwellenwert, d. h. der geschätzte Auftragswert der Liefer- und Dienstleistungsaufträge ohne Mehrwertsteuer, 200.000 Euro.*)

2. Maßgebend für die Anwendbarkeit der §§ 97 ff GWB und die Bestimmungen der VgV ist aber nach dem klaren Wortlaut von § 100 Abs. 1 GWB und § 1 VgV, ob der geschätzte Auftragswert den so genannten Schwellenwert erreicht, nicht jedoch, ob der öffentliche Auftraggeber eine förmliche Ausschreibung vorgenommen hat. Eine diesbezügliche Selbstbindung des Auftragsgebers erstreckt sich nicht auf eine vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens nach § 102 ff GWB.*)

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IBRRS 2006, 1320
VergabeVergabe
Vergabestelle muss Zuschlagskriterien vor Fristablauf bekannt machen

VK Südbayern, Beschluss vom 22.07.2005 - 26-05/05

Ein Nachprüfungsantrag hat in der Sache Erfolg, wenn die Vergabestelle den Bietern die bei der Angebotswertung anzuwendenden Zuschlagskriterien entgegen der aus § 11 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A SKR abzuleitende Verpflichtung vor Ablauf der Angebotsfrist nicht vollständig bekannt gegeben hat. Aufgrund dessen ist nicht sicher gestellt, dass die Auftragsvergabe in einem transparenten Verfahren erfolgen kann (vgl. § 97 Abs. 1 GWB), in dem die Bieter durch die Vorhersehbarkeit der Wertungsmaßstäbe nicht nur vor einer willkürlichen Bewertung der Angebote, sondern zugleich vor einer nachträglichen Abweichung des Auftraggebers von den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien geschützt sind.*)

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IBRRS 2006, 1319
VergabeVergabe
Zur Wertung eines Nebenangebots als Hauptangebot

VK Südbayern, Beschluss vom 10.06.2005 - 20-04/05

Nach § 21 Nr. 2 Satz 1 VOB/A darf eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen abweicht, angeboten werden, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist. Die Abweichung muss gemäß § 21 Nr. 2 Satz 2 VOB/A im Angebot eindeutig bezeichnet und die Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachgewiesen sein (§ 21 Nr. 2 Satz 3 VOB/A). Liegen diese Voraussetzungen vor, ist das Angebot eines Bieters nicht als Nebenangebot sondern als Hauptangebot zu werten (§ 25 Nr. 4 VOB/A).*)

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IBRRS 2006, 1308
VergabeVergabe
Rügeobliegenheit des Bieters

VK Brandenburg, Beschluss vom 21.12.2005 - 1 VK 79/05

1. Der Rügeobliegenheit des Bieters unterliegen (nur) solche Vergaberechtsverstöße, hinsichtlich derer der Bieter über die volle und positive Kenntnis der sie begründenden Tatsachen verfügt und die er außerdem auch in rechtlicher Hinsicht (bei zumindest laienhafter Bewertung) als Rechtsverletzung würdigt. Bloße Verdachtsrügen müssen nicht ausgesprochen werden.

2. Erkannte Vergaberechtsverstöße sind unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern zu rügen. Im Einzelfall kann der Bieter verpflichtet sein, eine beschleunigte Form der Einlegung der Rüge zu wählen, um dem Gebot der Unverzüglichkeit zu genügen.

3. Ist der Vergaberechtsverstoß erst zweieinhalb Tage vor Ablauf der Zuschlagsfrist zu erkennen, ist der antragstellende Bieter verpflichtet, eine beschleunigte Form der Einlegung der Rüge zu wählen.

4. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller keine Tatsachen vorträgt, aus denen sich schlüssig ergibt, dass er seiner Rügeobliegenheit nachgekommen ist oder eine solche nicht bestanden hat.

5. Das Festhalten an der Rügepflicht kann nur dann als überflüssige Förmelei angesehen werden, wenn der Auftraggeber von vornherein eindeutig zu erkennen gibt, dass er unumstößlich an seiner Entscheidung festhalten wird, er also unter keinen Umständen, auch nicht auf Rüge eines Bieters hin, gewillt ist, einen vorliegenden Vergaberechtsverstoß abzustellen.

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IBRRS 2006, 1307
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ungerechtfertigte und missbräuchliche Antragstellung

VK Brandenburg, Beschluss vom 20.12.2005 - 1 VK 75/05

1. § 125 Abs. 1 GWB, der bei rechtsmissbräuchlicher Nachprüfungsantragstellung Schadensersatz vorsieht, setzt voraus, dass der Antrag von Anfang an materiell ungerechtfertigt ist, sieht die Treuwidrigkeit also in der rücksichtslosen Ausnutzung einer formellen Rechtsposition.

2. In Ausnahmefällen kommt es in Betracht, dass der Primärrechtsschutz zu versagen ist, etwa wenn das Nachprüfungsverfahren dazu verwendet wird, die Vergabestelle in grob eigennütziger Weise zu einer Leistung zu veranlassen, auf die kein Anspruch besteht und billigerweise auch nicht erhoben werden kann.

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IBRRS 2006, 1305
VergabeVergabe
Änderungen an den Verdingungsunterlagen: Ausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 10.05.2005 - 14-03/05

1. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen, das Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält (§ 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A). Änderungen der Verdingungsunterlagen sind nach dem eindeutigen Wortlaut des § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A ohne Ausnahmen unzulässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die vom Bieter vorgenommenen Änderungen zentrale und wichtige oder eher unwesentliche Leistungspositionen betreffen. Letztlich steht hinter dieser Vorschrift der Gedanke, durchsichtige, in den ausgewiesenen Leistungspositionen identische, miteinander ohne weiteres vergleichbare Angebote zu erhalten. Nur so kann ein echter, fairer Wettbewerb zwischen den Bietern sichergestellt werden. Der Verstoß eines Angebotes gegen diese Vorschrift hat deshalb auch nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A zwingend zur Folge, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden muss.*)

2. Bei den Verdingungsunterlagen handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach den §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auszulegen ist. Danach sind empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste. Bei der Auslegung dürfen nur solche Umstände berücksichtigt werden, die bei Zugang der Erklärung für den Empfänger erkennbar waren. Auf dessen Horizont und Verständnismöglichkeit ist die Auslegung abzustellen. Dies gilt auch dann, wenn der Erklärende die Erklärung anders verstanden hat und auch verstehen durfte. Entscheidend ist im Ergebnis nicht der empirische Wille des Erklärenden, sondern der durch normative Auslegung zu ermittelnde objektive Erklärungswert seines Verhaltens.

Maßgeblich ist danach die objektive Bietersicht. Es kommt also nicht darauf an, wie einzelne Bieter die Leistungsbeschreibung verstehen oder verstehen müssen, sondern auf die objektive Sicht eines "Durchschnittsbieters" ohne Sonderwissen. Dies leitet sich aus den Regelungen der VOB/A ab, die auf ein möglichst einheitliches Verständnis der Leistungsbeschreibung ausgerichtet sind. Daraus folgt, dass dem Wortlaut eine besondere Bedeutung zukommt. Umstände, die nur auf einzelne Bieter zutreffen, sind für die Auslegung grundsätzlich unbeachtlich.*)

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IBRRS 2006, 1255
VergabeVergabe
Zwingender Ausschluss: Keine Antragsbefugnis!

VK Nordbayern, Beschluss vom 24.02.2006 - 21.VK-3194-04/06

1. Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen nach den Formblättern Preis gefordert, dann sollen diese Erklärungen für die Vergabeentscheidung relevant sein, so dass die Nichtabgabe dieser Erklärungen mit dem Angebot zwingend zum Ausschluss von der Wertung führt.*)

2. Der zwingende Ausschluss nimmt einem Bieter ohne Rücksicht auf die Wertungsfähigkeit anderer Angebote den Anspruch auf Gleichbehandlung nach § 97 Abs. 2 GWB. Mit dem Ausschluss scheidet der Bieter aus dem Vergabeverfahren aus und verliert damit seinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit den übrigen Bietern.*)

3. Gemäß § 107 Abs. 1 und 2 GWB überprüft die Vergabekammer die Einhaltung der Vergabebestimmungen nicht unabhängig von der Zuschlagschance des Antragstellers. Nach dem Willen des Gesetzgebers hat das Nachprüfungsverfahren nicht eine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle zum Ziel, sondern soll nur dann in Gang gesetzt werden, wenn der jeweilige Antragsteller eine Chance auf den Zuschlag hat.*)

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IBRRS 2006, 1249
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zwingender Angebotsauschluss: Nachprüfungsantrag grds. erfolglos!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2006 - Verg 98/05

1. Ist das Angebot eines Bieters zwingend auszuschließen, kann der Fortgang des Vergabeverfahrens seine rechtlichen Interessen grundsätzlich nicht mehr berühren.

2. Eine dann allenfalls noch mögliche Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz erfordert, dass sämtliche anderen Angebote wegen mindestens gleichartiger Mängel auszuschließen sind.

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IBRRS 2006, 1223
VergabeVergabe
Wann muss Rüge frühestens erfolgen?

VK Münster, Beschluss vom 05.04.2006 - VK 5/06

1. Die Angebote der Bieter unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung und werden auch im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens bei der Akteneinsicht in der Regel gemäß § 111 Abs. 1 GWB nicht offen gelegt. Hat ein Antragsteller Informationen über Angebote der anderen Bieter und beruft er sich im Nachprüfungsverfahren darauf, liegt kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb im Sinne von § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A vor.*)

2. Eine Rügeobliegenheit gemäß § 107 Abs. 3 GWB kann beim Bieter wegen des ausgeschlossenen vorbeugenden Rechtsschutzes frühestens mit dem Begehen des Vergabeverstoßes entstehen. Interne Vorüberlegungen, interne alternative Konzepte oder vergleichende Betrachtungen usw., stellen noch keinen Vergaberechtsverstoß dar. Gerügt werden kann ein Verhalten des öffentlichen Auftraggebers erst dann, wenn dadurch ein Wille geäußert wird, der Rechtswirkungen entfalten kann.*)

3. Die Formulierungen in der Leistungsbeschreibung im Sinne von § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A sind aus der Sicht eines verständigen, mit der Leistung vertrauten Bieters auszulegen.*)

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IBRRS 2006, 1222
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

VK Münster, Beschluss vom 01.03.2006 - VK 1/06

Eine Erstattung von Auslagen, die der Antragsgegnerin oder den Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstanden sind, ist für den Fall der Erledigungserklärung in der Hauptsache und der Rücknahme des Antrags in § 128 Abs. 4 GWB nicht vorgesehen. Eine entsprechende Anwendung anderer Kostenvorschriften kommt nicht in Betracht.

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IBRRS 2006, 1221
VergabeVergabe
Folgen der Auslegungsbedürftigkeit von Leistungsbeschreibungen

VK Münster, Beschluss vom 10.03.2006 - VK 2/06

1. Eine Vergabestelle ist zwar nach § 24 VOL/A grundsätzlich nicht zur Aufklärung verpflichtet, kann aber ihre Wertungsentscheidung nicht auf einen ungeklärten Sachverhalt stützen, der auch noch zu Lasten des Bieters geht und sich als falsch herausstellt.*)

2. Nicht jede Auslegungsbedürftigkeit von Leistungsbeschreibungen führt zu Beanstandungen bzw. zur Aufhebung. Nur dann, wenn eine wettbewerblich und wirtschaftlich fundierte Vergabe nicht mehr möglich ist oder ein Bieter einseitig und schwerwiegend beeinträchtigt würde, kommt eine Aufhebung der Ausschreibung in Betracht. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet nicht zur Aufhebung, wenn es noch Angebote gibt, die miteinander verglichen werden können.*)

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IBRRS 2006, 1220
VergabeVergabe
Anforderungen für Nebenangebote

VK Münster, Beschluss vom 25.01.2006 - VK 23/05

1. Nicht ordnungsgemäße Ausschreibungen sind so zu korrigieren, dass die Verletzung der Rechte der Bieter rückgängig gemacht wird, und zwar unabhängig von der Feststellung der Antragsbefugnis eines Antragstellers. Allerdings muss dann feststellbar sein, dass infolge dieser Vergaberechtsverstöße auch der Antragsteller in seinen Bieterrechten verletzt ist. Eine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle eines Vergabeverfahrens durch die Vergabenachprüfungsinstanzen findet nicht statt und wird auch nicht durch § 114 Abs. 1 GWB, § 110 Abs. 1 GWB eröffnet.*)

2. Wird ein Nachprüfungsverfahren aufgrund einer nicht den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB genügenden Rüge eingeleitet, und wird erst im Laufe des Nachprüfungsverfahren ein nachträglich erkannter Mangel zulässigerweise geltend gemacht, dann bleibt der Nachprüfungsantrag zulässig.*)

3. Bei den Anforderungen für Nebenangebote ist eine Abgrenzung in negativer Hinsicht ausreichend. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, quasi "Mindestinhalte" für Nebenangebote vorzugeben.*)

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IBRRS 2006, 1201
VergabeVergabe
Ausschluss wegen fehlender, aber geforderter Erklärung?

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2006 - 2 VK 82/05

1. Das Fehlen einer nach § 7a Nr. 2 Abs. 4 VOL/A zulässigen, vom Auftraggeber geforderten und als K.O.-Kriterium deklarierten Erklärung des Bieters, dass keine der in § 7 Nr. 5 VOL/A bezeichneten, im Ermessen des Auftraggebers stehenden Ausschlussgründe vorliegen, stellt keinen zwingenden Ausschlussgrund dar. Das gilt umso mehr, wenn der Bieter zwar keine eindeutige Erklärung zu § 7 Nr. 5 lit. c VOL/A abgegeben, dafür aber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister übersandt hat.*)

2. Auch in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zu einer komplexen, zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht eindeutigen Anforderung ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, jedenfalls seine Zuschlags- und wenn möglich auch Wertungskriterien in der Vergabebekanntmachung, spätestens in der Leistungsbeschreibung, jedenfalls aber vor der Angebotserstellung bekannt zu machen, um den Bietern eine Orientierung für ihr Angebot zu geben.*)

3. Auf vom Auftraggeber angekündigte Schritte vor der Vergabeentscheidung zur Darstellung des jeweiligen Angebotes – hier einer Teststellung – kann dieser nicht einseitig verzichten.*)

4. Bei der an sich sinnvollen Abschätzung der Folgekosten bei der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten muss der Auftraggeber die Bieter über die angesetzten, nicht dem Angebot zu entnehmenden Folgekosten vor der Wertung informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben, um den Ansatz falscher Zahlen zulasten eines Bieters – und damit dessen Ungleichbehandlung - zu verhindern.*)

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IBRRS 2006, 1200
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Einzelbieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft: Ausschluss!

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2006 - 2 VK 76/05

1. Der Ausschluss von im Wesentlichen gleichlautenden Parallelangeboten eines Bieters allein und als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist zwingend geboten, weil davon auszugehen ist, dass die Angebote in Kenntnis des jeweils anderen Angebotes kalkuliert und erstellt worden sind und damit der vergaberechtlich gebotene Geheimwettbewerb nicht mehr gewährleistet ist.*)

2. Mehr Wettbewerb entsteht nicht durch die Zahl der Angebote, die auf eine Ausschreibung eingehen, wenn diese Angebote nicht von unabhängig voneinander bietenden Unternehmen abgegeben werden, sondern das Ergebnis von Abreden der Bieter untereinander sind.*)

3. Die Aufteilung eines Auftrages in Einzellose wirkt nicht mittelstandsfreundlich, wenn Rabatte - hier bis zu 35 % - in Abhängigkeit von der Zahl der zugeschlagenen Lose akzeptiert werden.*)

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IBRRS 2006, 1199
VergabeVergabe
Bestimmtheit von zukünftigen Leistungen

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2005 - 2 VK 72/05

1. Die geforderte zukünftige Leistung ist hinreichend bestimmt und nicht mit unzumutbaren Wagnissen behaftet, wenn der Auftraggeber die Leistung beschreibt - hier das Entleeren von abflusslosen Gruben - und für alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen aus der Vergangenheit mitteilt, sodass die Höhe des Risikos und die Wahrscheinlichkeit seiner Verwirklichung für den branchenkundigen und erfahrenen Bieter abzuschätzen und einzupreisen ist.*)

2. Dem Geschäft immanente Risiken können auch vom Auftraggeber nicht besser eingeschätzt und bewertet werden.*)

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IBRRS 2006, 1197
VergabeVergabe
Anforderungen der Vergabestelle bei Ausschreibung von Teilaufträgen

VK Berlin, Beschluss vom 03.01.2006 - VK-B2-57/05

1. Überschreitet der Gesamtauftragswert einer Baumaßnahme den Schwellenwert, muss die Vergabestelle bei der Ausschreibung von Teilaufträgen deutlich machen, ob diese dem 20%-Anteil zuzurechnen sind, der nicht europaweit ausgeschrieben werden muss; anderenfalls unterliegen diese Aufträge dem formellen Nachprüfungsverfahren.*)

2.Änderungen am und unvollständige Angaben im Leistungsverzeichnis führen zum Ausschluss des Angebots.*)

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IBRRS 2006, 1195
VergabeVergabe
Antragsbefugnis, wenn auch Konkurrenzangebot an selbem Fehler leidet?

VK Sachsen, Beschluss vom 11.11.2005 - 1/SVK/130-05

1. Ein Nachprüfungsantrag muss im Ergebnis ohne Erfolg bleiben, wenn das Angebot des Antragstellers bei objektiver Betrachtung keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, weil das Angebot gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A zwingend hätte ausgeschlossen werden müssen.*)

2. Daraus, dass das Angebot der Beigeladenen, an dem identischen Mangel leidet wie das eigene, kann ein Antragsteller keinen Anspruch ableiten, gleichfalls nicht ausgeschlossen zu werden. Einen Rechtsanspruch auf "Gleichbehandlung im Unrecht" und damit einen Anspruch auf Fehlerwiederholung bei der Rechtsanwendung existiert nicht.*)

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IBRRS 2006, 1194
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOF-Verfahren: Aufhebung überprüfbar?

VK Sachsen, Beschluss vom 17.01.2006 - 1/SVK/151-05

1. Die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, auf die Vergabe eines im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach der VOF bekannt gemachten Auftrages zu verzichten, ist im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens mit dem Ziel überprüfbar, den Auftraggeber zu verpflichten, das Verhandlungsverfahren fortzuführen.*)

2. Sofern einem Antragsteller die Eignung für die Durchführung eines Teils eines aus mehreren verbundenen Einzelaufträgen bestehenden Gesamtauftrages fehlt, kann er sich nicht mehr erfolgreich gegen den Verzicht auf eine Vergabe und gegen die Entkopplung der zunächst zu einer Vergabe verbundenen Teilleistungen wenden.*)

3. Bei der Vergabe von Wirtschaftsprüferleistungen kann der Umstand, dass der Antragsteller die monatlichen Gehaltsabrechnungen des Vorstandes und der leitenden Mitarbeiter eines Unternehmens vorgenommen hat dazu führen, dass er gemäß § 319 Abs. 3 Nr. 3 a HGB von der Erstellung und Testierung der Jahresabschlussprüfung ausgeschlossen ist, weil aus Sicht eines objektiv denkenden Dritten durchaus eine Besorgnis begründet sein kann, dass dieser Wirtschaftprüfer nicht in der Lage sein könnte, seine Aufgabe als Abschlussprüfer unbefangen, unparteiisch und unbeeinflusst von jeder Rücksichtnahme auf eigene Interessen wahrzunehmen.*)

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IBRRS 2006, 1192
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Produktidentifizierende Angaben fehlen: Ausschluss!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.03.2006 - VK-SH 01/06

1. Die Ausübung des dem Auftraggeber im Rahmen des § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A zustehenden Ermessens durch die Vergabekammer ist grundsätzlich nicht möglich; das Ermessen kann jedoch von vornherein auf Null reduziert sein.*)

2. Die Formulierung "Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten." indiziert grundsätzlich den zwingenden Ausschluss eines Angebotes gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A, wenn geforderte Angaben fehlen.*)

3. Der Grundsatz, dass ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren nur zu erreichen ist, wenn lediglich in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbare Angebote gewertet werden, gilt auch im Bereich der VOL/A.*)

4. Verlangt die Vergabestelle mit den Vergabeunterlagen vom Bieter produktidentifizierende Angaben für zur Verwendung bei der Auftragserfüllung vorgesehene Produkte, ohne dass der Bieter diese Angaben mit seinem Angebot macht, so führt dies ohne Wertungsermessen der Vergabestelle zwingend zum Ausschluss gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A. Ein Bieter hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, diese Angaben bei einem Aufklärungsgespräch nachholen zu dürfen.*)

5. Geforderte Erklärungen, Nachweise oder sonstige mit Angebotsabgabe zu erfüllende Vorgaben müssen vom jeweiligen Bieter selbst erbracht werden. Die Vergabestelle muss keine Produktrecherchen betreiben, um den Angebotsinhalt zu ermitteln.*)

6. Datenblätter mit technischen Details der für die Erbringung einer Dienstleistung vorgesehenen Geräte sind keine Eignungsnachweise im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A.*)

7. Die Entscheidung über einen Nachprüfungsantrag ist von der Wertungsfähigkeit der Antragstellerofferte abhängig zu machen, ohne die Angebote der übrigen Bieter in den Blick zu nehmen.*)

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IBRRS 2006, 1191
VergabeVergabe
Anforderungen an die Eignungsbewertung als Ermessensentscheidung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2006 - VK-08/2006-L

1. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages hängt nicht davon ab, dass nach der Rüge der behaupteten Verfahrensverstöße eine Wartefrist bis zur Anrufung der Vergabekammer eingehalten worden ist.*)

2. Die Vergabestelle ist im Rahmen der Ermittlung des Sachverhalts einer angenommenen schweren Verfehlung bzw. anschließender Selbstreinigung innerhalb des ihr zumutbaren Rahmens verpflichtet, die zugrundeliegenden Tatsachen aufzuklären und zu berücksichtigen und die Besonderheiten des Einzelfalls in ihre Entscheidung mit einzubeziehen.*)

3. Ermessensentscheidungen der Vergabestelle können grundsätzlich von den Nachprüfungsinstanzen nicht selbst anstatt der Vergabestelle getroffen werden. Es wäre allerdings bloße Förmelei dem Antragsgegner eine Neuvornahme der Eignungsbewertung aufzugeben, wenn der Antragsgegner im Rahmen seines schriftlichen Vortrags und im Verlauf der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran gelassen hat, dass er die Antragstellerin auch auf der Grundlage der im Verfahren gewonnenen neuen Erkenntnisse für unzuverlässig erachtet und diese Bewertung aus den nachfolgend dargestellten Gründen nicht ermessensfehlerhaft ist.*)

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IBRRS 2006, 1179
VergabeVergabe
Wettbewerbsausschluss wegen unpassender Unterlagen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.02.2006 - 1 VK LVwA 51/05

Wenn die im Rahmen der Überprüfung der Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen dem bekannt gegebenen Anforderungsprofil des § 13 Abs. 2a-h VOF nicht entsprochen wurde, so droht der Ausschluss aus dem weiteren Wettbewerb.*)

Gemäß § 10 Abs. 1 VOF dürfen nur die Bewerber in die Eignungsprüfung einbezogen werden, die nicht aufgrund von § 11 VOF ausgeschlossen wurden und die die in den §§ 12 und 13 VOF genannten Anforderungen erfüllen.*)

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IBRRS 2006, 1175
VergabeVergabe
Form der Unterschriftsleistung und Verstoß gegen Geheimwettbewerb

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.03.2006 - 1 VK LVwA 01/06

1. Entscheidung über einen Ausschluss steht im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Im vorliegenden Fall hat die Antragsgegnerin ihr Ermessen bereits dahingehend ausgeübt, dass die abgeforderten Nachweise und Erklärungen mit den Angebotsunterlagen abgegeben werden mussten und von einer Nachforderung bewusst abgesehen wurde.*)

2. Wenn der Auftraggeber bezüglich des Formerfordernisses der Unterschriftsleistung bestimmte Anforderungen an die Angebote stellt, darf es eben nicht sein, dass die Auftraggeberseite oder auch die Vergabekammer bei der Feststellung der Identität der Unterzeichnenden auf die Mitarbeit eines am Verfahren beteiligten Bieters angewiesen ist.*)

3. Ausschlaggebend für den Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbes ist der Umstand der Kenntnis eines an der Angebotserstellung maßgeblich Beteiligten von den Angeboten oder Teilen der Angebote der Konkurrenz.*)

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IBRRS 2006, 1174
VergabeVergabe
Angemessenheit einer Kostenfestsetzung nach RVG

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.03.2006 - 1 VK LVwA 03/05

1. Unter Einbeziehung des für ein Nachprüfungsverfahren eher durchschnittlichen Umfanges der ausgetauschten Schriftsätze und lediglich zwei relevanter rechtlicher Fragestellungen, erscheint die Gebührenbestimmung in Höhe der max. Rahmengebühr von 2,5 ermessensfehlerhaft. Dem Umfang und Schwierigkeitsgrad der anwaltlichen Vertretung wird durch die Festsetzung der Geschäftsgebühr in Höhe des 2,0-fachen der Wertgebühr ausreichend Rechnung getragen. Zudem ist hier anzumerken, dass im Vergleich zu anderen Nachprüfungsverfahren kein hoher Auftragswert und keine Langfristigkeit der in Rede stehenden Vertragsbeziehung zu verzeichnen ist, welche darüber hinaus die volle Ausschöpfung der Rahmengebühr rechtfertigen könnten.*)

2. Die persönliche Anwesenheit einer Partei in der mündlichen Verhandlung ist deshalb als notwendig einzustufen, um die Beantwortung von neu auftauchenden Fragen oder von in die Tiefe gehenden Rückfragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht sicherzustellen.*)

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IBRRS 2006, 4508
VergabeVergabe
Leistungsbeschreibung muss eindeutig sein!

VK Bund, Beschluss vom 29.03.2006 - VK 3-15/06

Der Auftraggeber muss den Bietern alle Angaben und Daten mitteilen, die für eine sachgerechte Kalkulation einerseits und für eine Vergleichbarkeit und Wertbarkeit der Angebote andererseits erforderlich sind.

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IBRRS 2006, 1171
VergabeVergabe
Ausschluss wegen Bewährungsstrafe für Geschäftsführer

OLG München, Beschluss vom 21.04.2006 - Verg 08/06

Steht der Geschäftsführer eines Bieters aufgrund strafgerichtlicher Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Taten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit unter Bewährung, ist dies ein Umstand, der geeignet ist, die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage zu stellen.*)

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IBRRS 2006, 1170
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen Bewährungsstrafe für Geschäftsführer

OLG München, Beschluss vom 21.04.2006 - Verg 8/06

Steht der Geschäftsführer eines Bieters aufgrund strafgerichtlicher Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Taten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit unter Bewährung, ist dies ein Umstand, der geeignet ist, die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage zu stellen.*)

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IBRRS 2006, 1168
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schadensersatz wegen objektiver Rechtsverstöße

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2006 - 2 U (Kart) 1/05

Der Bieter eines Vergabeverfahrens hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen objektiven Rechtsverstößen im Vergabeverfahren, wenn das Angebot des Bieters wegen unvollständiger Angaben zwingend von der Wertung der Angebote hätte ausgeschlossen werden müssen.

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IBRRS 2006, 1167
VergabeVergabe
Beweisantritt für Vollständigkeit des Angebots durch Zeugen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2006 - Verg 98/05

1. Fehlt ein von der Vergabestelle geforderter Eignungsnachweis und behauptet der Bieter aber, dieser habe seinem Angebot beigelegen, und nennt hierfür auch Zeugen, so muss die Vergabekammer diesem Beweisantritt nachgehen.

2. Leiden verschiedene Angebote an denselben Mängeln, so muss die Vergabestelle hieraus dieselben Konsequenzen ziehen.

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IBRRS 2006, 1166
VergabeVergabe
Streitwert bei Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2006 - Verg 29/05

1. Auch der Streitwert des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist mit 5% der Bruttoauftragssumme des antragstellenden Bieters gemäß § 50 Abs. 2 GKG analog festzusetzen.

2. Hat der Bieter noch kein Angebot mit einer bestimmten Auftragssumme unterbreitet, so ist als Auftragssumme der vom öffentlichen Auftraggeber geschätzte Auftragswert zu Grunde zu legen.

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IBRRS 2006, 1164
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachprüfung eines VOF-Verfahrens

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2005 - Verg W 8/05

1. Im Rahmen der Nachprüfung einer Wertung im VOF-Verfahren prüfen die Nachprüfungsinstanzen nur, ob der Auftraggeber die ihm zustehenden Beurteilungsspielräume überschritten hat. Dies ist zu bejahen, wenn der Auftraggeber den Sachverhalt falsch ermittelt hat und sich dies auf das Wertungsergebnis auswirken kann.

2. Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen setzt voraus, dass Auftragsgespräche geführt werden. Unter solchen Auftragsgesprächen sind jedoch keine Gespräche zu verstehen, denen ein konkreter Bezug zu dem zu vergebenden Auftrag fehlt und die nur Grundlage für eine ausschließlich personenbezogene Wertung sein können.

3. Trotz fehlender Beanstandung durch einen Bieter kann eine Vergabeentscheidung, die auf einer fehlerhafter Grundlage beruht, korrigiert werden, wenn aus anderen, rechtzeitig beanstandeten Gründen eine Wiederholung von Teilen des Vergabeverfahrens erfolgen muss.

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IBRRS 2006, 1143
VergabeVergabe
Änderungen an den Verdingungsunterlagen führen zum Ausschluss

VK Südbayern, Beschluss vom 10.05.2005 - 120.3-3194.1-12-03/05

1. Gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen durch den Bieter unzulässig. Sie haben nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A zur Folge, dass das Angebot, welches nicht der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers entspricht, von der Wertung ausgeschlossen werden muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob die vom Bieter vorgenommenen Änderungen zentrale und wichtige oder eher unwesentliche Leistungspositionen betreffen. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Abweichungen letztlich irgendeinen Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis haben können.*)

2. § 24 Nr. 3 VOB/A untersagt dem Auftraggeber, jedwede Verhandlung über eine Änderung der Angebote oder Preise. Um solche unstatthaften Nachverhandlungen würde es sich handeln, wenn sie dazu dienen würden, die von einem Bieter in bestimmten Positionen vorgenommenen Änderungen der Verdingungsunterlagen rückgängig zu machen.*)

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IBRRS 2006, 1108
VergabeVergabe
Auslegung einer Leistungsbeschreibung

OLG Schleswig, Beschluss vom 13.04.2006 - 1 Verg 10/05

1. Das Vergabenachprüfungsverfahren ist - in Anlehnung an das Kartellverwaltungsverfahren - prozessähnlich ausgestaltet. Dies und das Beschleunigungsziel im vergaberechtlichen Primärrechtsschutz erfordern eine entsprechende Anwendung des § 55 Abs. 2 GWB. Eine Beschwerde kann danach nicht darauf gestützt werden, dass die Vergabekammer ihre Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat, es sei denn, die örtliche Unzuständigkeit wäre von einem Beteiligten im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht worden.

2. Die Bietergemeinschaft bleibt i.S.d. § 107 Abs. 2 GWB antragsbefugt, wenn weiterhin erstrebt wird, den Auftrag an die bestehende Bietergemeinschaft zu vergeben.

3. Eine Bietergemeinschaft besteht rechtlich identitätswahrend fort, wenn eine an ihr beteiligte GmbH auf eine AG verschmolzen worden ist (vgl. UmwG § 20). Dies gilt erst recht, wenn die AG erklärt, die Verpflichtungen der GmbH zu übernehmen und die Bietergemeinschaft fortzuführen.

4. Leistungsverzeichnisse sind einer Auslegung nach allgemeinen Grundsätzen zugänglich. Den Maßstab hierfür bildet ein unbefangener und verständiger Leser, der mit der geforderten Leistung in technischer Hinsicht vertraut ist.

5. Wird in einem Leistungsverzeichnis nur für den Hauptspeicher die Unterstützung der ECC-Funktion verlangt und werden für die Hauptplatine dagegen diesbezüglich keinerlei Angaben gemacht, so ist das Leistungsverzeichnis dahin auszulegen, dass auch für die Hauptplatine eine Unterstützung der ECC-Funktion zu fordern ist, weil eine solche Forderung für den Hauptspeicher technisch nur Sinn macht, wenn auch die Hauptplatine diese Funktion unterstützt.

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IBRRS 2006, 1107
VergabeVergabe
Auslegung einer Leistungsbeschreibung

OLG Schleswig, Beschluss vom 13.04.2006 - 1 (6) Verg 10/05

1. Das Vergabenachprüfungsverfahren ist - in Anlehnung an das Kartellverwaltungsverfahren - prozessähnlich ausgestaltet. Dies und das Beschleunigungsziel im vergaberechtlichen Primärrechtsschutz erfordern eine entsprechende Anwendung des § 55 Abs. 2 GWB. Eine Beschwerde kann danach nicht darauf gestützt werden, dass die Vergabekammer ihre Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat, es sei denn, die örtliche Unzuständigkeit wäre von einem Beteiligten im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht worden.

2. Die Bietergemeinschaft bleibt i.S.d. § 107 Abs. 2 GWB antragsbefugt, wenn weiterhin erstrebt wird, den Auftrag an die bestehende Bietergemeinschaft zu vergeben.

3. Eine Bietergemeinschaft besteht rechtlich identitätswahrend fort, wenn eine an ihr beteiligte GmbH auf eine AG verschmolzen worden ist (vgl. UmwG § 20). Dies gilt erst recht, wenn die AG erklärt, die Verpflichtungen der GmbH zu übernehmen und die Bietergemeinschaft fortzuführen.

4. Leistungsverzeichnisse sind einer Auslegung nach allgemeinen Grundsätzen zugänglich. Den Maßstab hierfür bildet ein unbefangener und verständiger Leser, der mit der geforderten Leistung in technischer Hinsicht vertraut ist.

5. Wird in einem Leistungsverzeichnis nur für den Hauptspeicher die Unterstützung der ECC-Funktion verlangt und werden für die Hauptplatine dagegen diesbezüglich keinerlei Angaben gemacht, so ist das Leistungsverzeichnis dahin auszulegen, dass auch für die Hauptplatine eine Unterstützung der ECC-Funktion zu fordern ist, weil eine solche Forderung für den Hauptspeicher technisch nur Sinn macht, wenn auch die Hauptplatine diese Funktion unterstützt.

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IBRRS 2006, 1106
VergabeVergabe
Unzureichender Listenpreis - Ausschluss!

OLG Schleswig, Beschluss vom 31.03.2006 - 1 Verg 3/06

1. Als "Listenpreis" ist ein Preis anzugeben, der "allgemein" gilt, d. h. den der Bieter auch von anderen Auftraggebern erzielt bzw. der für alle Abnehmer des Produktes gilt.

2. Indem nach Listenpreisen "des Bieters" gefragt wird, ist auch klar, dass es nur um dessen eigene Preise gehen kann. Die bloße Übermittlung von Listenpreisen von Zulieferern oder anderen Stellen genügt nicht. Das schließt nicht aus, dass der Bieter die Preise übernimmt, die in "fremden" Preislisten enthalten sind. Allerdings muss der diese (übernommenen) Preise dann unmissverständlich und verbindlich als seine eigenen "Listenpreise" anbieten, damit für die - gem. § 97 Abs. 2 GWB der Gleichbehandlung aller Angebote verpflichteten - Wertung aller Angebote eine in dieser Hinsicht gleichermaßen verlässliche Grundlage besteht.

3. Nimmt der Bieter bei den Preisen nur Bezug auf die Preislisten der Hersteller, so fehlen wesentliche Preisangaben, weil sich der Auftraggeber in einem solchen Fall die Preise erst beschaffen muss und nicht sicher sein kann, dass er die aktuelle Preisliste hat.

4. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz kann der antragstellende Bieter beanspruchen, dass alle Angebote nach gleichen Grundsätzen und Maßstäben auf (zwingende) Ausschlussgründe überprüft werden. Die Vergabestelle ist insoweit jedenfalls innerhalb des selben Vergabeverfahrens zu systemgerechtem Vorgehen verpflichtet.

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IBRRS 2006, 1096
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verhängung einer generellen Vergabesperre zulässig

LG Berlin, Urteil vom 22.03.2006 - 23 O 118/04

1. Die Verhängung einer generellen Vergabesperre ist sowohl mit deutschem als auch mit europäischem Recht vereinbar.

2. Bei schweren, selbst bis zu zehn Jahre zurückliegenden Verfehlungen (hier: Schmiergeldzahlungen) kann eine Vergabesperre von über vier Jahren verhängt werden.

3. Auch nach Selbstreinigungsmaßnahmen kommt eine Wiederzulassung zum Wettbewerb erst in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass weitere Verfehlungen nicht mehr vorkommen, das betroffene Unternehmen an der Sachverhaltsaufklärung mitwirkt und ein infolge der Verfehlungen entstandener Schaden wieder gutgemacht ist.

4. Für den Rechtsschutz gegen die Verhängung einer Vergabesperre durch einen öffentlichen Auftraggeber sind die Zivilgerichte, nicht die Vergabekammern zuständig.

5. Die Richtlinie 2004/18/EG entfaltet in Deutschland nach Verstreichen der Umsetzungsfrist (zum 31.01.2006) keine Direktwirkung auf Vertragsverhältnisse. Nach Möglichkeit ist jedoch eine richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts vorzunehmen.

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IBRRS 2006, 1092
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bedarfspositionen sind zu werten

VG Neustadt, Beschluss vom 06.04.2006 - 4 L 544/06

1. Bedarfspositionen, die in zulässiger Weise in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden, sind bei der Wertung der Angebote grundsätzlich zu berücksichtigen.*)

2. Unvollständige Angebote im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A führen zwingend zum Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A. Ein Anspruch auf Nachverhandlungen nach § 24 VOB/A besteht nicht.*)




IBRRS 2006, 1091
VergabeVergabe
Kann Beigeladener selbst Ausschluss eines Bieters fordern?

OLG München, Beschluss vom 07.04.2006 - Verg 05/06

1. Ist die auf den Ausschluss eines dritten Bieters gerichtete Beschwerde eines Bieters unbegründet, kann ein beigeladener Bieter, der selbst keine Beschwerde eingelegt hat, aus eigenem Recht im Beschwerdeverfahren nicht den Ausschluss des dritten Bieters erreichen.*)

2. Ein diesbezüglicher Antrag des beigeladenen Bieters kann als Nachprüfungsantrag, über den zunächst die Vergabekammer zu entscheiden hat, auszulegen sein.*)

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