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Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 0592
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignung trotz Insolvenzverfahrens?

VK Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2005 - VK 7/05

1. Ein Bieter, der in einem noch nicht durch Zuschlagserteilung abgeschlossenen Vergabeverfahren ein Nachprüfungsverfahren einleitet, kommt ein schutzwürdiges Interesse im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften des § 13 VgV nicht mehr zu.

2. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor der Eingehung eines wirtschaftlichen Risikos. Die Vorschrift schützt aber auch den Mitbewerber, der sich gleichfalls an der Ausschreibung beteiligt hat und zu Recht erwartet, dass seinem Angebot nicht ein unseriös kalkuliertes Angebot vorgezogen wird, bei dem die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung möglicherweise nicht sichergestellt ist.

3. Der Auftraggeber hat gemäß § 8 Nr. 5 Abs. 1 lit. a) VOB/A einen Beurteilungsspielraum, den die Vergabekammer nicht vorwegnehmen kann. Es kann insoweit einem Auftraggeber nicht verwehrt werden, im Falle der Insolvenz mit dem Insolvenzverwalter „Verhandlungen“ zu führen.

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IBRRS 2006, 0591
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Änderungen an den Verdingungsunterlagen durch ein Begleitschreiben

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2005 - VK 6/05

1. Ist das Angebot eines Bieters zwingend auszuschließen, fehlt seiner Bewerbung um den Auftrag von vornherein die Aussicht auf Erfolg. Er kann aus diesem Grund nicht darlegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden im Sinne von § 107 Abs. 2 S. 2 GWB entstanden ist oder zu entstehen droht.

2. Änderungen an den Verdingungsunterlagen können auch durch ein Begleitschreiben erfolgen.

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IBRRS 2006, 0590
VergabeVergabe
Angebotsausschluss bei widersprüchlichen Nachunternehmerangaben

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2005 - VK 4/05

1. Wählt die Vergabestelle die EU-weite Ausschreibung im offenen Verfahren und gibt sie eine Vergabekammer als Nachprüfungsbehörde in der Bekanntmachung an, hat sie erklärt, die ausgeschriebene Leistung dem sog. 80%-Kontingent zuordnen zu wollen, so dass der Anwendungsbereich des vierten Abschnitts des GWB eröffnet ist.

2. Bei Widersprüchen im Formblatt EVM NU bzw. EFB-Preis über den Nachunternehmereinsatz ist das Angebot wegen unklarer und unvollständiger Angaben auszuschließen.

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IBRRS 2006, 0589
VergabeVergabe
Angebotsausschluss bei widersprüchlichen Nachunternehmerangaben

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2005 - VK 3/05

1. Wählt die Vergabestelle die EU-weite Ausschreibung im offenen Verfahren und gibt sie eine Vergabekammer als Nachprüfungsbehörde in der Bekanntmachung an, erklärt sie, die ausgeschriebene Leistung dem sog. 80%-Kontingent zuordnen zu wollen, so dass der Anwendungsbereich des vierten Abschnitts des GWB eröffnet ist.

2. Bei Widersprüchen im Formblatt EVM NU bzw. EFB-Preis über den Nachunternehmereinsatz ist das Angebot wegen unklarer und unvollständiger Angaben auszuschließen.

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IBRRS 2006, 0588
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Berücksichtigung von Preisnachlässen

VK Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2005 - VK 8/05

1. Wenn der Nachprüfungsantrag vor Zuschlagserteilung zugestellt wurde, kann sich die Antragstellerin nicht auf die Verletzung des § 13 VgV berufen, da die Vorinformation keinem eigenständigen vergaberechtlichen Selbstzweck dient.*)

2. Erst die positive Kenntnis von der Wertung von Nebenangeboten setzt die Rügefrist hinsichtlich fehlender Mindestanforderungen für Nebenangebote in Gang, sofern der Bieter nicht selbst Nebenangebote eingereicht hat.*)

3. Hat der Auftraggeber entgegen Artikel 19 BKR keine Angaben zu Mindestbedingungen gemacht, können Änderungsvorschläge nicht berücksichtigt werden. Die in dem Formblatt EVM (B) BwB/E enthaltenen Bedingungen für die Einreichung von Nebenangeboten stellen solche Anforderungen nicht dar.*)

4. Bei der Frage der Berücksichtigung von Preisnachlässen mit Bedingungen kommt es darauf an, dass die Bedingungen praktisch erfüllbar und bestimmbar sein müssen (hier: Zahlungsplan, fristgemäße Vorlage von Rohbauzeichnungen).*)

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IBRRS 2006, 0585
VergabeVergabe
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

VG Neustadt, Beschluss vom 22.02.2006 - 4 L 245/06

Erfolgt die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, so ist für die Überprüfung der Vergabeentscheidung unterhalb der Schwellenwerte der Verwaltungsrechtsweg nicht gegeben.*)

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IBRRS 2006, 0584
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

VG Neustadt, Beschluss vom 20.02.2006 - 4 L 210/06

1. Wird im vorläufigen Rechtsschutzverfahren von einem Beteiligten die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges gerügt, ist die grundsätzlich vom Gericht gemäß § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG zu treffende Vorabentscheidung entbehrlich, wenn im Einzelfall eine schnelle Entscheidung geboten ist und dem Rechtsschutzsuchenden im Falle des Abwartens der Beschwerdefrist ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden droht.*)

2. Für die Überprüfung von Vergabeentscheidungen unterhalb der Schwellenwerte ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (wie Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 4 L 1715/05, IBR 2006, 40).*)

3. Bleiben die Erklärungen eines Bieters zum Nachunternehmereinsatz trotz Auslegung unklar, mehrdeutig, widersprüchlich oder unvollständig, so geht dies zu Lasten des Bieters; das Angebot ist gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A von der Wertung auszuschließen.*)

4. Genügt das Angebot eines Bieters nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A, kann der Nachprüfungsantrag des Bieters unabhängig davon keinen Erfolg haben, ob auch die Angebote der anderen verbliebenen Bieter auszuschließen sind.*)

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IBRRS 2006, 0581
VergabeVergabe
Vom Leitfabrikat abweichendes Produkt nicht bezeichnet: Ausschluss

VK Südbayern, Beschluss vom 11.05.2005 - 17-04/05

1. Wenn von den Bietern abgeforderte Angaben für eine Produktidentifizierung und -bewertung sowie ein Vergleich der Angebote untereinander nicht ausreichen, ist eine ordnungsgemäße Wertung dieses Angebotes nicht möglich. Ein derart unklares, weil unvollständiges Angebot, ist nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 i. V. m. § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A auszuschließen.*)

2. Die Bedingung in § 21 Nr.1 Abs.1 Satz 3 VOB/A: "Die Angebote sollen nur die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten", schließt eine Herstellerauswahl wie sie von einem Bieter angeboten wurde nicht per se aus. Die hier angesprochenen Bewerbungsbedingungen treffen eine insoweit ergänzende Regelung, als ein Angebot nach den Bewerbungsbedingungen das Angebot, die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten muss. Auch dadurch ist die Möglichkeit mehrere Hersteller einzutragen, also ein Mehr an Erklärungen abzugeben, nicht ausgeschlossen. Die Erklärung zum Auswählen, die ein Bieter angeboten hat, ist aber nach dem bürgerlichen Recht in Verbindung mit § 28 Nr. 2 VOB/A ausgeschlossen, weil eine derartige Erklärung kein "Angebot" ist.*)

3. Wird ein vom vorgegebenen Leitfabrikat abweichendes Produkt angeboten, ohne dieses wie verlangt zu bezeichnen, kann die im Leistungsverzeichnis vorausgesetzte Gleichwertigkeit des vorgesehenen Fabrikats nicht geprüft und das Angebot nach Qualitätsgesichtspunkten nicht bewertet werden. Dieses Manko kann auch nicht durch eine eventuelle Nachverhandlung behoben werden, weil aufgrund der Vielzahl von unzureichenden Fabrikatsangaben die Grenze einer zulässigen Aufklärung i. S. von § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A deutlich überschritten wäre.*)

4. Nach dem systematischen Aufbau des § 25 VOB/A muss der öffentliche Auftraggeber als erstes prüfen, welche Angebote zwingend auszuschließen sind. In der zweiten Phase ist die Eignung der Bieter zu beurteilen, anschließend in der 3. Phase die Angemessenheit der Angebotspreise zu werten und in der 4. Phase die Auswahl des unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichsten Angebots zu treffen. Bei der Wertung der Angebote ist dabei auf die klare Trennung der einzelnen Wertungsschritte zu achten. Bei der Ermittlung desjenigen Angebots, auf das der Zuschlag zu erteilen ist, muss zwischen den bieterbezogenen Eignungskriterien und den angebotsbezogenen Zuschlagskriterien, die die letzte Wertungsphase betreffen, strikt unterschieden werden.*)

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IBRRS 2006, 0580
VergabeVergabe
Wann sind Leitfabrikate unzulässig?

VK Südbayern, Beschluss vom 28.04.2005 - 13-03/05

1. Nach § 9 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A dürfen Bezeichnungen für bestimmte Erzeugnisse nur unter den dort aufgeführten Voraussetzungen und mit dem Zusatz "gleichwertiger Art" verwendet werden, um einen Wettbewerb zwischen verschiedenen Erzeugnissen sicher zu stellen. Dieser Gesetzeszweck gebietet es, dass ein Bieter, auch wenn er das Leitfabrikat anbieten könnte, ein anderes Produkt zu günstigeren Konditionen in sein Angebot aufnehmen und die fehlerhafte Ausschreibung auch beanstanden kann. § 9 Nr. 5 Abs. 2 hat Bieter schützende Funktion.*)

2. Die Vergabestelle muss es sich anrechnen lassen, wenn ein Bieter sein System anbietet und die für dieses System verfügbaren Preise einträgt. Das Angebot ist insofern vollständig und es liegt keine unzulässige Änderung oder ein unvollständiges Angebot vor.

Ob es sich um eine unzulässige Mischkalkulation oder um systembedingte Preise handelt, hat die Vergabestelle in einer erneuten Prüfung und Wertung, gegebenenfalls nach Einschaltung eines Sachverständigen nach § 7 VOB/A, zu beurteilen.*)

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IBRRS 2006, 0579
VergabeVergabe
Fehlende Erklärungen führen zum Ausschluss

VK Südbayern, Beschluss vom 19.04.2005 - 10-03/05

Die Vergabestelle hat gemäß § 10 VOB/A Erklärungen mit dem Angebot verlangt. Es handelt sich zum einen um Angaben, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind und zum anderen um kalkulatorische Angaben. Die fehlenden Angaben führen zum zwingenden Ausschluss des Angebotes gemäß § 25 Nr. 1 VOB/A. Die nachträgliche Vorlage kann nicht berücksichtigt werden. Der Ermessensspielraum der Vergabestelle geht hier gegen Null. Dass es sich um untergeordnete Positionen handelt, kann dahinstehen, eine "Bagatellgrenze" ist nicht vorgesehen.*)

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IBRRS 2006, 0578
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Geforderte Eintragungen fehlen - Ausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 28.04.2005 - 09-03/05

1. Gibt eine Vergabestelle in der Leistungsbeschreibung vor, dass in einer dort angeführten Liste zwingend die geforderten Eintragungen vorzunehmen sind und dass ein Nichtausfüllen zum Angebotsausschluss führt, so muss derjenige Bieter, der diese Liste erst nachträglich vorlegt, von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A Abschnitt 2).*)

2. Die in einer Leistungsbeschreibung geforderten Eintragungen in einer dort aufgeführten Liste zählen zu den in § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A genannten "geforderten Erklärungen". Hierzu zählen nicht nur Willenserklärungen im rechtlichen Sinne, sondern beispielsweise auch die Unterlagen, die ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung vorzulegen hat sowie Nachweise, die zur näheren Bewertung der Angebote nach § 25 VOB/A erforderlich sind.*)

3. Die Antragstellerin war auch nicht deshalb von der Vorlage der geforderten Angaben in der Liste mit dem Angebot befreit, weil diese für eine ordnungsgemäße Angebotswertung, wie die Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung selbst eingeräumt hat, erforderlich gewesen waren. Die vom BayObLG in seinem Beschluss vom 15.09.2005 - Verg 26/03 - genannte Ausnahme von der Entscheidung des BGH kann nur auf Erklärungen angewendet werden, die nicht Vertragsbestandteil werden sollen (z. B. Prüfzeugnisse etc.). Werden dagegen Erklärungen verlangt, welche auch Vertragsbestandteil werden, ist eine Vorlage bereits mit dem Angebot zwingend notwendig, um einen gerechten Wettbewerb gewährleisten zu können.

Enthält ein Angebot die in der Ausschreibung geforderten Erklärungen nämlich nicht oder nicht vollständig, so ist dies grundsätzlich geeignet, die Wettbewerbsstellung der Bieter zu verändern. Ein Vertrag auf der Grundlage einer Ausschreibung nach der VOB/A kommt gemäß § 28 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A zustande, wenn auf das Angebot des Bieters rechtzeitig und ohne Abänderungen der Zuschlag erteilt wird. Das Erfordernis einer unveränderten Annahme des Angebots setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Angebotseröffnung ein annahmefähiges Angebot vorliegt. An dieses Angebot ist der Bieter im Zeitraum zwischen dem Eröffnungstermin und dem Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden (§ 19 Nr. 1 und 3 VOB/A). Ein Bieter, der kein annahmefähiges Angebot abgegeben hat, weil in seinem Angebot in der Ausschreibung geforderte Erklärungen fehlen, ist an sein Angebot nicht gebunden. Er hat daher in Bezug auf die Bindung einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Bietern, die ein annahmefähiges Angebot abgegeben haben und somit an dieses gebunden sind.*)

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IBRRS 2006, 0577
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Realisierungswettbewerb: Muss erster Preisträger beauftragt werden?

VK Südbayern, Beschluss vom 19.05.2005 - 18-04/05

1. Nach § 25 Abs. 9 VOF sollen bei Realisierung der Wettbewerbsaufgabe einem oder mehreren der Preisträger die weitere Planungsleistungen nach Maßgabe der GRW 1995 übertragen werden. Daraus kann keine Verpflichtung des Auslobers hergeleitet werden, den ersten Preisträger mit der weiteren Planung beauftragen zu müssen. Der Auslober muss nur unter den Preisträgern einen oder mehrere für den weiteren Planungsauftrag auswählen.*)

2. Die Vergabestelle verstößt jedoch gegen das Transparenzgebot, wenn die Vergabeakte keinen den Anforderungen des § 18 VOF entsprechenden Vergabevermerk über die Auswertung und Bewertung der Angebote der Bewerber enthält, die die Vergabestelle aus dem Bieterkreis für Verhandlungsgespräche ausgewählt hat.*)

3. Wenn es sich wie im vorliegenden Fall um ein Verhandlungsverfahren handelt, ist nicht notwendigerweise ein zusammenhängender Vergabevermerk zu fordern. § 18 VOF ist aber wie § 30 VOB/A und § 30 VOL/A dahingehend auszulegen, dass das Vergabeverfahren und alle wesentlichen Entscheidungen laufend und in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren sind.*)

4. § 16 Abs. 3 VOF verpflichtet die Auftraggeber in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung alle Auftragskriterien anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung.

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IBRRS 2006, 0576
VergabeVergabe
Berücksichtigung von Änderungsvorschlägen

VK Südbayern, Beschluss vom 03.05.2005 - 15-03/05

1. Gemäß Art. 19 Abs. 1 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG können die Auftraggeber bei Aufträgen, die nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots vergeben werden sollen, die von Bietern vorgelegten Änderungsvorschläge berücksichtigen, wenn diese den vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen entsprechen. Die Auftraggeber erläutern in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen, die Änderungsvorschläge erfüllen müssen (Art. 19 Abs. 2 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG).*)

2. Der Bieter ist verpflichtet, mit der Angebotsabgabe den Inhalt seines Nebenangebots und die daraus geschuldete Leistung klar darzulegen. Von Auftraggeberseite ist bei der Wertung von Nebenangeboten zu prüfen, ob die vorgeschlagene Leistung durchführbar ist und ob damit die im Amtvorschlag geforderte Qualität eingehalten wird. Deshalb müssen Nebenangebote so gestaltet sein, dass die Vergabestelle in die Lage versetzt wird, diese zu prüfen und zu werten und dabei festzustellen, ob diese gleichwertig, etwa auch baurechtlich zulässig, oder für sie zweckdienlich sind. Dies verpflichtet den Bieter zu einer eindeutigen und erschöpfenden Beschreibung seines Nebenangebots, wie es entsprechend § 9 Nr. 1 VOB/A vom Auftraggeber bei der Abfassung der Verdingungsunterlagen verlangt wird.*)

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IBRRS 2006, 0574
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Militärische Bauvergaben unterliegen dem Vergaberecht

VK Bund, Beschluss vom 20.12.2005 - VK 2-159/05

1. Von der deutschen Bauverwaltung durchgeführte Baumaßnahmen, die der Erweiterung von Stützpunkten alliierter Streitkräfte in Deutschland dienen, unterfallen den deutschen Vergaberechtsvorschriften auch dann, wenn sie aus Mitteln der ausländischen Streitkräfte endfinanziert werden.

2. Weder das NATO-Truppenstatut noch die Grundsätze für Auftragsbauten (ABG 1975) stellen ein eigenes Regelwerk zur Auftragsvergabe dar, das die Anwendbarkeit der Vorschriften des GWB und der VgV ausschließen könnte.

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IBRRS 2006, 0572
VergabeVergabe
Höhe der Gebühren nach § 128 Abs. 2 GWB

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2006 - 1 Verg 2/06

1. Über die Höhe der Gebühren nach § 128 Abs. 2 GWB entscheidet die Vergabekammer nach pflichtgemäßem Ermessen. Der zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Kostenschuldners berufene Vergabesenat darf die angefochtene Gebührenfestsetzung nur darauf überprüfen, ob sie ermessensfehlerhaft ist.*)

2. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Vergabekammer der Festsetzung der Gebühren nach § 128 Abs. 2 GWB eine von den Vergabekammern des Bundes entwickelte Gebührentabelle zugrundelegt.*)

3. Wendet sich der im Nachprüfungsverfahren unterlegene Beteiligte mit der sofortigen Beschwerde allein gegen die Höhe der gegen ihn geltend gemachten Auslagen und Gebühren der Vergabekammer, ist eine entsprechende Anwendung des § 66 Abs. 8 (früher § 5 Abs. 6) GKG sachgerecht.*)

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IBRRS 2006, 0560
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch "bekannte Bieter" müssen Referenzliste vorlegen!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.10.2005 - VK-22/2005-B

1. Auch bei einem "bekannten Bieter" ist bei Fehlen einer angeforderten Referenzliste das Angebot unvollständig.

2. Bei Fehlen in der Baubeschreibung eingeforderter Unterlagen (hier: Bauablaufplan, Baustelleneinrichtungsplan, Erläuterungen zum Baugerüst) ist ein Angebot unvollständig.

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IBRRS 2006, 0554
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Daten-Weitergabe an Korruptionsregister: Antragsbefugnis des Bieters

VG Köln, Beschluss vom 07.06.2005 - 13 L 896/05

Ein Bieter ist gegen die geplante Weitergabe seiner Daten an das Korruptionsregister durch die Vergabestelle erst dann antragsbefugt, wenn für die Weitergabe keine weiteren Voraussetzungen – etwa Anhörung des Betroffenen – mehr nötig sind und die Vergabestelle eine abschließende Entscheidung bezüglich der Weitergabe getroffen hat.

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IBRRS 2006, 0531
VergabeVergabe
Rechtsanwaltsgebühr

BayObLG, Beschluss vom 19.01.2006 - Verg 22/04

Legt ein Bieter gegen die seinen Antrag ablehnende Entscheidung der Vergabekammer sofortige Beschwerde ein und beantragt er daneben die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde, so ist auch nach der Neuregelung durch das RVG die Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts für die Hauptsache (Vorbemerkung 3.2.1 Abs. 1 Nr.4 i.V.m. Nr. 3200 VV) auf die Verfahrensgebühr für das vorläufige Verfahren (Nr. 3300 VV) anzurechnen.*)

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IBRRS 2006, 0500
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Alle Angebote fehlerhaft: Bieter ist trotzdem antragsbefugt!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.12.2005 - 11 Verg 13/05

1. Ein zwingend von der Angebotswertung auszuschließender Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag auf die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes stützen, wenn auch hinsichtlich des in der Wertung verbliebenen Angebots des beigeladenen Bieters ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt.

2. Dabei kommt es allein auf das Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes hinsichtlich beider Angebote gleich auf welcher Wertungsstufe an. Nicht maßgeblich ist, ob es sich um gleichartige Mängel im Rahmen einer Leistungsverzeichnis-Position oder in anderen für die Angebotswertung relevanten Bereichen handelt.

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IBRRS 2006, 0499
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.01.2006 - VK-SH 33/05

1. Entsteht bei einem Bieter aufgrund der bei Submission verlesenen Preise der Verdacht, andere Bieter hätten Mischkalkulationen vorgenommen und unauskömmliche Preise kalkuliert, begründet dies noch keine Rügepflicht gemäß § 107 Abs. 3 GWB. Ein vermeintlich fehlerhaftes Angebot eines anderen Bieters stellt noch keinen zu rügenden Vergabeverstoß dar, sondern erst eine Entscheidung oder eine Maßnahme der Vergabestelle, durch die dieses vermeintlich fehlerhafte Angebot dem des Bieters vorgezogen wird.*)

2. Ist nach Ansicht eines Bieters eine losweise Vergabe aufgrund der vorliegenden Rahmenbedingungen - unabhängig vom Inhalt der Angebote seiner Mitbewerber - in jedem Fall unwirtschaftlich, kann er mit diesem Vorbringen nur gehört werden, wenn er eine entsprechende Rüge i.S.v. § 107 Abs. 3 GWB angebracht hat.*)

3. Die Antragsbefugnis eines Bieters gemäß § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ist bei einer aussichtslosen Position in der Wertungsreihenfolge nur dann zu bejahen, wenn diese Position durch die unterstellten Vergaberechtsverstöße der Antragsgegnerin hervorgerufen worden ist.*)

4. Wird entgegen den Ausschreibungsbedingungen mit dem Angebot kein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt, zieht dies den zwingenden Ausschluss des Angebotes gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A nach sich.*)

5. Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen nach den Formblättern EFB-Preis 1a, 1b und 2 gefordert, führt die Nichtabgabe dieser Erklärungen mit dem Angebot zwingend zum Ausschluss von der Wertung nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A.*)

6. Von einem in den Verdingungsunterlagen gewährten Dispens, dass die Nachunternehmer erst auf Verlangen zu benennen sind, kann dann kein Gebrauch gemacht werden, wenn sich der Nachunternehmereinsatz nicht nur als Unterstützung einer eigenen Leistungserbringung darstellt, sondern als Generalübernahme ohne nennenswertes eigenes Zutun des Bieters. In diesen Fällen muss der betreffende Bieter mit Angebotsabgabe jedenfalls nachweisen, dass er über zu benennende Nachunternehmer verfügen kann und dass diese die aufgestellten Eignungskriterien erfüllen.*)

7. Die fehlende Leistungsfähigkeit eines Bieters kann und muss bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens beachtet werden. Ob sie zuvor bei der ersten Wertung bejaht wurde, spielt keine Rolle, wenn das Vertrauen auf ein vergaberechtswidriges Verhalten des Auftraggebers nicht schützenswert ist.*)

8. Die Entscheidung über einen Nachprüfungsantrag ist in jedem Fall von der Wertungsfähigkeit der Antragstellerofferte abhängig zu machen, ohne die Angebote der übrigen Bieter in den Blick zu nehmen.*)




IBRRS 2006, 0498
VergabeVergabe
Kostentragungspflicht nach Antragsrücknahme

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.01.2006 - VK-SH 33/05

1. Ein Antragssteller trägt die Kosten der Vergabekammer nicht nur bei Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern auch dann, wenn er den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat und daher als Unterliegender i.S.v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB anzusehen ist.*)

2. Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners (oder auch der Beigeladenen) im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.*)

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IBRRS 2006, 0496
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verfahrensrecht - Anforderung an Beschwerdebegründung

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2005 - 1 S 105.05

1. Ist das erstinstanzliche Gericht der Auffassung, dass der Verwaltungsrechtsweg in Vergabeverfahren weder über- noch unterhalb der Schwellenwerte eröffnet ist, so sind Angriffe gegen diesen Beschluss allein dahingehend, dass der Schwellenwert nicht überschritten sei, unerheblich und damit in der Beschwerde unbeachtlich.

2. Soweit der Antragsteller zur Begründung seiner Beschwerde auf seinen „gesamten Vortrag im erstinstanzlichen Verfahren" verweist und diesen „im vollen Umfang zum Gegenstand“ des Vortrags im Beschwerdeverfahren machen will, genügt dies nicht dem Darlegungserfordernis. Denn es ist nicht die Aufgabe des Beschwerdegerichts, den gesamten Vortrag des Antragstellers durchzusehen und die von der Prozessordnung dem Rechtsmittelführer aufgegebene Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung an seiner Stelle von Amts wegen vorzunehmen.

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IBRRS 2006, 0476
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Jedes Auswahlverfahren muss Gleichbehandlungsgrundsatz einhalten!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.02.2006 - 11 ME 26/05

Der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Transparenzgebot gelten auch im Auswahlverfahren nach § 5 NRettDG.*)

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IBRRS 2006, 0455
VergabeVergabe
Die Vorschriften der VOL/B sind nicht Bestandteil d. Vergabeverfahrens

VK Münster, Beschluss vom 17.11.2005 - VK 21/05

1. Eine Auslegung der Verdingungsunterlagen bzw. der Leistungsbeschreibung hat aus der objektiven Sicht eines verständigen und mit Leistungen der ausgeschriebenen Art vertrauten Bieters zu erfolgen.*)

2. Die Vorschriften aus der VOL/B sowie ergänzende Bestimmungen, werden nach § 9 Nr. 2 VOL/A zwar Bestandteil des abzuschließenden Vertrages; sie sind aber nicht Bestandteil des Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Innerhalb eines Nachprüfungsverfahrens wird nur die ordnungsgemäße Anwendung der Vergabevorschriften aus den Verdingungsordnungen, Teil A, geprüft, nicht jedoch der Inhalt eines Vertrages nach der Zuschlagserteilung. Kommt es zu Widersprüchlichkeiten, gilt § 1 Nr. 2 VOL/B.*)

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IBRRS 2006, 0454
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Widersprüche in der Vergabebekanntmachung: Folgen

VK Münster, Beschluss vom 21.12.2005 - VK 25/05

1. Widersprüchlichkeiten hinsichtlich der Vorlage von Eignungsnachweisen in den Bekanntmachungstexten und den Verdingungsunterlagen, gehen nicht einseitig zu Lasten des Antragstellers. Die Unvollständigkeit des Angebots des Antragstellers führt in diesem Fall nicht zur fehlenden Antragsbefugnis.*)

2. Preisnachlässe sind nicht Inhalt des Hauptangebotes, sondern stellen eine Art Nebenangebot dar. Sie können deshalb nicht zusammen mit dem Hauptangebot gewertet werden, sondern sind als Nebenangebote gemäß §§ 25 Nr. 5, 21 Nr. 4 VOB/A zu werten.*)

3. Eine Vergabestelle ist nicht verpflichtet, positiv alle möglichen Gesichtspunkte aufzuführen, die von einem Nebenangebot erfüllt werden sollen. Vielmehr ist es völlig ausreichend, wenn eine Vergabestelle eine "Negativabgrenzung" hinsichtlich der Mindestanforderungen für Nebenangebote macht.*)

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IBRRS 2006, 0424
VergabeVergabe
Können fehlende Sozialabgaben nachgeholt werden?

EuGH, Urteil vom 09.02.2006 - Rs. C-228/04

Art. 29 Abs. 1 e, f Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG steht einer nationalen Regelung oder Verwaltungspraxis nicht entgegen, nach der ein Dienstleistungserbringer, der bei Ablauf der Frist für die Einreichung des Antrags auf Teilnahme am Vergabeverfahren seine Verpflichtungen im Bereich der Sozialbeiträge sowie der Steuern und Abgaben nicht durch vollständige Zahlung der entsprechenden Beträge erfüllt hat, seine Situation

- aufgrund staatlicher Maßnahmen der Steueramnestie oder der steuerlichen Milde oder

- aufgrund einer mit der Verwaltung getroffenen Vereinbarung über Ratenzahlung oder Schuldenentlastung oder

- durch Einlegung eines verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs

nachträglich regularisieren kann, sofern er innerhalb der in der nationalen Regelung oder durch die Verwaltungspraxis festgelegten Frist nachweist, dass er Begünstigter solcher Maßnahmen oder einer solchen Vereinbarung war oder dass er innerhalb dieser Frist ein solches Rechtsmittel eingelegt hat.*)

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IBRRS 2006, 0398
VergabeVergabe
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

VG Potsdam, Beschluss vom 20.09.2005 - 3 L 627/05

Bei Unterschreiten des Schwellenwertes sieht das GWB zwar keine Regelung über den Primärrechtsschutz des Bieters im Rahmen des Vergabeverfahrens vor, die wie § 104 Abs. 2 Satz 1 GWB die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts ausschließen könnte. Der Verwaltungsrechtsweg ist aber dennoch nicht gegeben, denn es handelt sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit i.S.v. § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO.

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IBRRS 2006, 0394
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Antragsrücknahme: Beigeladener erhält doch seine Kosten ersetzt!

OLG München, Beschluss vom 06.02.2006 - Verg 23/05

In Verfahren vor den bayerischen Vergabekammern kann ein Beigeladener gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB, Art. 80 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG auch bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen im Rahmen der Billigkeit verlangen.*)

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IBRRS 2006, 0393
VergabeVergabe
Kostentragungspflicht nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags

VK Sachsen, Beschluss vom 23.08.2005 - 1/SVK/059-05

1. Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurück, so ist er wie ein Unterliegender im Sinne des § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB zu behandeln und hat alle Kosten und Aufwendungen zu tragen, die den anderen Beteiligten wegen ihrer Teilnahme an dem Nachprüfungsverfahren entstehen.

2. Die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der erkennenden Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes des Nachprüfungsverfahrens.

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IBRRS 2006, 0392
VergabeVergabe
Wer trägt Anwaltskosten des Beigeladenen bei Antragsrücknahme?

VK Sachsen, Beschluss vom 23.08.2005 - 1/SVK/040-05

Die Grundregel, dass die Anwaltskosten einer obsiegenden Partei stets zu erstatten sind gilt in Vergabesachen erweiternd auch für den beigeladenen "Beteiligten" (§ 109 GWB), der durch eigene Anträge am Kostenrisiko des Nachprüfungsverfahrens teilgenommen und obsiegt hat.

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IBRRS 2006, 0391
VergabeVergabe
Kostentragung: Zurücknahme des Antrags im Nachprüfungsverfahrens

VK Sachsen, Beschluss vom 01.06.2005 - 1/SVK/037-05

Hat die Antragstellerin das Nachprüfungsverfahren veranlasst, so ist sie bei Antragszurücknahme im Nachprüfungsverfahren wie ein Unterliegender im Sinne des § 128 Abs. 3 S. 1 GWB zu behandeln und als solche Kostenschuldnerin.

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IBRRS 2006, 0387
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Es müssen alle Wertungskriterien berücksichtigt werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.01.2006 - 21.VK-3194-42/05

1. Berücksichtigt die Vergabestelle bei der Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebots nicht alle bekannt gegebenen Wertungskriterien, so hat sie den Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 1 und 2 GWB nicht beachtet.*)

2. Die Vergabestelle hat gemäß § 30 VOB/A einen Vermerk zu fertigen, der die Begründung der einzelnen Entscheidungen ordnungsgemäß dokumentiert. Sinn dieser Bestimmung ist es, die Transparenz und die Überprüfbarkeit der im Rahmen der Wertung getroffenen Feststellungen und Entscheidungen herbeizuführen.*)

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IBRRS 2006, 0386
VergabeVergabe
Zuschlagskriterien müssen alle genannt und gewertet werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 17.06.2005 - 1/SVK/058-05

1. Mit der EU-Bekanntmachung der Zuschlagskriterien reduziert der Auftraggeber sein ansonsten bestehendes Beurteilungs- und Auswahlermessen bei der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots nach § 97 Abs. 5 GWB, § 25 VOL/A. Durch die Wortwahl "alle" Zuschlagskriterien in § 9 a VOL/A ist hinreichend deutlich gemacht, dass alle Zuschlagskriterien in der EU-Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen benannt werden müssen. Eine vermischte Benennung von einigen Zuschlagskriterien in der EU-Bekanntmachung (hier acht) und anderen in den Verdingungsunterlagen (hier zwölf), ist unzulässig. Werden bei dieser Sachlage zudem nur drei der benannten sowie ein völlig neues Zuschlagskriterium in die Wertung eingestellt, ist die Wertung vergaberechtswidrig.*)

2. Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass der Auftraggeber alle - korrekt - benannten Zuschlagskriterien bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anzuwenden hat. Dies gilt selbst dann, wenn es sich dabei aus objektiver Sicht teilweise um - ungerügte -Eignungskriterien nach § 7 a VOL/A handelt (wie OLG Düsseldorf, B. v. 25.02.2004, Verg 77/03 zur vergleichbaren VOB/A).*)

3. Die Nichtveröffentlichung von Wichtungsfaktoren der Zuschlagskriterien ist nur dann vergaberechtswidrig, wenn sie intern schon verbindlich vorlagen.*)

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IBRRS 2006, 0385
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen fehlender Referenzen?

VK Sachsen, Beschluss vom 23.06.2005 - 1/SVK/068-05

1. Bei einer Interessenabwägung im Rahmen eines Gestattungsverfahrens nach § 115 Abs. 2 GWB ist die Tatsache einer möglichen weiteren Verzögerung durch ein Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht nicht mit einzubeziehen. Soweit sich die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit eines Nachprüfungsantrags aber ohne Weiteres ergibt, sind auch die Erfolgsaussichten der Hauptsache in die Abwägung mit einzubeziehen.*)

2. Es liegt ein Verstoß gegen § 25 Nr. 1 lit. f) VOL/A vor, wenn das Angebot eines Bieters nur deswegen ausgeschlossen wurde, weil es textlich ähnliche Formulierungen zu anderen Angeboten aufweist. Dies gilt erst recht, wenn hinsichtlich Serviceleistungen auf branchenbekannte Merkblätter (hier des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels für kommunale Schulträger) bei den eigenen Formulierungen zurück gegriffen wurde. Gemeinsame Absprachen zur Angebotsabgabe und Angebotsgestaltung können die Marktverhältnisse spürbar beeinflussen, da sie die Chancen der sich absprechenden Unternehmen gegenüber Konkurrenten steigern. Für derartige wettbewerbsbeschränkende Abreden muss aber ein gesicherter Nachweis existieren. Eine reine Vermutung genügt für einen Angebotsausschluss nicht.*)

3. Verlangen die Verdingungsunterlagen lediglich die Vorlage von Referenzen ohne Jahresangaben kann ein Ausschluss eines Angebots nicht auf § 25 Nr. 1 Abs. 1, § 21 Nr. 1, 2 i. V. m. § 7 a Nr. 2 Abs. 2, 3 VOL/A gestützt werden, wenn keine Referenzen über den Gesamtumsatz der letzten drei Jahre vorgelegt wurden.*)




IBRRS 2006, 0384
VergabeVergabe
Wertung von Nebenangeboten

VK Sachsen, Beschluss vom 27.06.2005 - 1/SVK/064-05

1. Nebenangebote sind nicht nach § 25 Nr. 5 S. 1 VOB/A wertungsfähig, wenn sie von bindenden Mindestvorgaben des Leistungsverzeichnisses abweichen oder nicht umfänglich, vollständig und eindeutig klar bei Angebotsabgabe vorliegen. Fordern die Vergabeunterlagen eindeutig die Vorlage von Prüfzeugnissen und Produktblättern für in Nebenangeboten angebotene Produkte (hier glasfaserverstärkte Kunststoffrohre (GFK-Rohre) im Abwasserbereich) und kommt der Bieter dem nicht nach, so ist das Nebenangebot wegen mangelnder technischer Klarheit zu Recht unberücksichtigt gelassen worden. Auch der pauschale Hinweis auf die ZTV-ING reicht insbesondere dann nicht für die Wertbarkeit eines Nebenangebots aus, wenn auch schon die ZTV-ING selber Voraussetzungen zur Gleichwertigkeit von GFK-Abwasserrohren zu rostfreien Stahlrohren vorgibt, die objektiv vom Auftraggeber nicht überprüfbar sind, weil konkrete Angaben zur erforderlichen Einhaltung der DIN 16869, zur Innen- und Außenbeschichtung mit Aluminiumhydroxid und zur Nenndruckstufe im Nebenangebot des Bieters samt Anlagen fehlen. Defizite der vorgelegten Nebenangebotsunterlagen muss der Auftraggeber nicht durch eigene Nachforschungen ausgleichen.*)

2. Die Vergabekammer ist im Übrigen ohnehin ob des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers bei der Bewertung von Nebenangeboten darauf beschränkt, zu überprüfen, ob dieser Beurteilungsspielraum im Einzelfall überschritten wurde. Dies ist nicht der Fall, wenn der Auftraggeber objektive Mängel eines Nebenangebots (kein Nachweis der Biegetragfähigkeit in der beigefügten Vorstatik, fehlende Aussagen über die erforderliche Biegebewehrung und die Einhaltung des maximal zulässigen Bewehrungsgrades) zu Recht festgestellt hat, und lediglich im Übrigen die Höhenangaben von Pfahlunterkante und Pfahlkopfplatte verwechselt hat und daraus auch noch Probleme mit der im Nebenangebot entfallenen Wasserhaltung und Baugrubensicherung (Pfahlkopfplatte angeblich unter Grundwasserstand) sieht.*)

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IBRRS 2006, 0376
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Berücksichtigung des Angebots, wenn Bieter die Aufklärung verweigert?

VK Sachsen, Beschluss vom 06.04.2005 - 1/SVK/022-05

1. Die Verwendung eines - unzulässigen - Leitfabrikats im Leistungsverzeichnis ist unverzüglich nach dem Erkennen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB zu rügen. Eine Rüge nach über zwei Monaten ist insoweit nicht mehr unverzüglich.*)

2. Der Auftraggeber kann ein Angebot (auch) nach § 24 Nr. 2 VOB/A unberücksichtigt lassen, wenn ein Bieter die Aufklärung über ein submittiertes Angebot - aus welchen Gründen auch immer - verweigert.*)

3. Ein Bieter muss mögliche Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses durch Nachfrage beim Auftraggeber nach § 17 Nr. 7 VOB/A klären.*)

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IBRRS 2006, 0373
VergabeVergabe
Umfang der Nachunternehmerleistungen unklar - Ausschluss!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.01.2006 - VK-SH 32/05

1. Bei der Gesamtvergabe eines Titels des Leistungsverzeichnisses an einen Nachunternehmer kann auf die zusätzliche Bezeichnung sämtlicher einzelner Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung verzichtet werden, wenn die Nachunternehmer noch nicht namentlich zu benennen waren und sich durch Auslegung ergibt, dass der gesamte Titel an Nachunternehmer vergeben werden soll. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Bieter neben Titeln an anderen Stellen auch Ordnungsziffern benennt.*)

2. Mögliche Zuordnungsschwierigkeiten hinsichtlich Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen müssen ins Gewicht fallen, um das Angebot deswegen auszuschließen.*)

3. Steht eine losweise Vergabe nicht unter Vorbehalt und enthält die Offerte des Bieters auch keinen Vorbehalt, dass alle Lose nur zusammen bezuschlagt werden können, sind mögliche Vergaberechtsverstöße, die sich ausschließlich auf andere Lose und nicht auf das Angebot insgesamt beziehen, hinsichtlich des streitgegenständlichen Loses unbeachtlich.*)

4. Grundsätzlich können auch Bieter, die dem Auftraggeber aus weiteren Geschäftskontakten bekannt sind, nicht auf die vorhandene Kenntnis beim Auftraggeber verweisen (hier: Gewerbezentralregisterauszug bereits in einem anderen Vergabeverfahren des Auftraggebers beigebracht), wenn Eignungsnachweise ausdrücklich mit dem Angebot vorzulegen sind.*)

5. Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A sind Angebote von der Wertung ausgeschlossen, wenn die Eintragungen in der Nachunternehmerliste unvollständig sind, weil sie mangels entsprechender Eintragungen in der Spalte "OZ" den Umfang der beabsichtigten Nachunternehmerleistungen nicht zweifelsfrei erkennen lassen.*)

6. Als ein "unterliegender" Beteiligter i.S.d. § 128 Abs. 3, 4 GWB ist auch ein Beigeladener anzusehen, sofern er zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat, und wenn und soweit in der Hauptsache entgegen seinem Antrag entschieden worden ist. Dies hat zur Folge, dass er an den Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu beteiligen ist und notwendige Aufwendungen des obsiegenden Gegners zu erstatten hat.*)

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IBRRS 2006, 0372
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Teilnahmewettbewerb: Erklärungen müssen eindeutig u. zweifelsfrei sein

VK Sachsen, Beschluss vom 11.04.2005 - 1/SVK/030-05

1.Hinsichtlich des Maßstabes für einen schon aus der Vergabebekanntmachung erkennbaren Vergaberechtsverstoß nach § 107 Abs. 3 S. 2 GWB ist auf einen sorgfältigen und gewissenhaften "Durchschnittsbieter" abzustellen.*)

2. Gibt ein Bewerber in einem Teilnahmewettbewerb nach § 10 VOF eine geforderte Erklärung nicht wie gefordert eindeutig und zweifelsfrei ab, ist er im weiteren Wettbewerb unberücksichtigt zu lassen.*)

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IBRRS 2006, 0371
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen zweifelhafter Änderungen der Eintragungen des Bieters

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.01.2006 - VK-SH 31/05

1. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen nicht nur als solche sondern auch als vom Bieter stammend erkennbar sein; dies ist bei der bloßen Verwendung von „Tipp-Ex“ oder Korrekturrollern ohne namentliche Abzeichnung der Änderungen samt Datumsangabe nicht der Fall, was zum Ausschluss des Angebotes gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. c) VOL/A führt.*)

2. Eine im Anschreiben zum Angebot enthaltenen Formulierung „Bei der Erstellung der Versicherungsscheine kann es aufgrund von Rundungsdifferenzen zu geringfügigen Abweichungen in den Endbeträgen kommen“ dürfte eine unzulässige Änderung an den Verdingungsunterlagen gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) VOL/A darstellen.*)

3. Der rechtmäßige Ausschluss des Angebots des Antragstellers führt jedenfalls wegen Unbegründetheit zur Zurückweisung des Nachprüfungsantrags und nimmt dem Antragsteller ohne Rücksicht auf die Wertungsfähigkeit der Angebote anderer Bieter auch den Anspruch auf Gleichbehandlung nach § 97 Abs. 2 GWB.*)

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IBRRS 2006, 0370
VergabeVergabe
Eigene Listenpreise als fehlende wesentliche Preisangaben

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.01.2006 - VK-SH 30/05

1. Nur dadurch, dass alle Bieter ihrem Angebot einen eigenen Listenpreis zugrunde legen, ist die Gleichmäßigkeit der Preiskalkulation aller Bieter und die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet. Bei geforderten eigenen Listenpreisen (bzw. Angebotspreisen mit genehmigungsfreiem Anpassungsmechanismus) handelt es sich um eine wesentliche Preisangabe i.S.d. § 25 Nr. 1 Abs. 1 (a) VOL/A.*)

2. Im Falle eines zwingenden Ausschlussgrundes ist der Nachprüfungsantrag des Antragstellers (jedenfalls als unbegründet) zurückzuweisen. Der zwingende Ausschluss nimmt einem Bieter ohne Rücksicht auf die Wertungsfähigkeit anderer Angebote den Anspruch auf Gleichbehandlung nach § 97 Abs. 2 GWB.*)

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IBRRS 2006, 0369
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Antragsbefugnis bei identischen Mängeln?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.12.2005 - VK-SH 29/05

1. Soweit ein Antragsteller der Auffassung ist, das Ausfüllen eines Preisblattes sei wettbewerbsrechtlich ohne Relevanz und die Erforderlichkeit des Einreichens bei Angebotsabgabe erschlösse sich aus Bietersicht nicht, ist dies unverzüglich, spätestens bei Abgabe des Angebotes, zu rügen.*)

2. Sind die den Verdingungsunterlagen beigefügten Preisformblätter mit dem Angebot abzugeben, führt das Fehlen dieser Erklärungen nach § 25 Nr. 1 VOB/A zu einem Ausschluss von der Wertung; eine entsprechende Nachforderung ist unzulässig.*)

3. Die Entscheidung über einen Antrag ist von der Wertungsfähigkeit der Antragstellerofferte abhängig zu machen, ohne die Angebote der übrigen Bieter in den Blick zu nehmen.*)




IBRRS 2006, 0368
Mit Beitrag
VergabeVergabe
unzulässige Auftragskriterien in einem VOF-Verfahren

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.01.2006 - VK-SH 28/05

1. Ist nach den Ausschreibungsbedingungen die Beauftragung eines Generalplaners für verschiedene Teilleistungen nach der HOAI jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen, ist es für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags unerheblich, dass das streitgegenständliche Los allein nicht den Schwellenwert erreicht (im Anschluss an VK Nordbayern, Beschluss vom 27.04.2005, 320.VK-3194-13/05, IBR 2005, 443).*)

2. Es stellt einen Verstoß gegen das Vergaberecht in Gestalt des § 16 Abs. 2 und 3 VOF dar, wenn der Auftraggeber bekannt gemachte Auftragskriterien bei der Entscheidung über die Auftragserteilung gemäß § 16 Abs. 1 VOF nicht berücksichtigt.*)

3. Eignungskriterien i.S.d. §§ 11 bis 13 VOF dürfen im Rahmen der Entscheidung über den Auftrag gemäß § 16 Abs. 1 VOF grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.*)

4. Die Vergabekammer darf nur diejenigen Maßnahmen treffen, die geeignet und erforderlich sind, um den festgestellten Vergaberechtsverstoß zu beseitigen und - soweit geboten - darüber hinaus die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens zu gewährleisten. Kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht, den Rechtsverstoß zu beseitigen, muss die Vergabekammer diejenige auswählen, welche die Interessen der Beteiligten möglichst wenig beeinträchtigt.*)

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IBRRS 2006, 0367
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mittelbare Bauvergaben für die US-Streitkräfte

VK Bund, Beschluss vom 20.12.2005 - VK 2-156/05

1. Bei der mittelbaren Durchführung von Bauvorhaben für die US-Streitkräfte durch deutsche Behörden ist der Rechtsweg zu den Vergabekammern eröffnet.

2. Erklärungspflichten eines Bieter entstehen nur, wenn der Auftraggeber die Erklärungen, für das konkrete Vergabeverfahren ausdrücklich verlangt und eindeutig bestimmt, dass und zu welchem Zeitpunkt sie beizubringen sind. Im Rahmen der damit vorzunehmenden Auslegung ist auf den Empfängerhorizont, d.h. vorliegend auf das Verständnis der Bieter abzustellen.

3. Eine Änderung der Verdingungsunterlagen gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A setzt voraus, dass der Bieter die zu erbringende Leistung abändert und eine andere als die ausgeschriebene Leistung anbietet.

4. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A in der Variante des "unangemessen niedrigen Preises" hat grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung. Die Vorschrift dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, der bei Zuschlagerteilung auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis Gefahr liefe, dass der Bieter entweder in eine qualitativ schlechte Leistung oder aber in unberechtigte Nachforderungen auszuweichen versucht. Es ist hingegen nicht Sinn der Vorschrift, den Bietern auskömmliche Preise zu garantieren.

5. Von diesem Grundsatz, dass § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A keinen bieterschützenden Charakter hat, gibt es lediglich zwei Ausnahmen. Die eine Ausnahme bezieht sich auf Unterkostenangebote, die den Bieter im konkreten Einzelfall selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, so dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht durchführen kann. Die andere Ausnahme bezieht sich auf solche Angebote, die in der zielgerichteten Absicht abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz verdrängt werden.

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IBRRS 2006, 0356
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Veröffentlichung der Bewertungsmatrix

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2005 - Verg 59/05

1. § 107 Abs. 3 GWB ist nicht auf solche Rechtsverstöße anzuwenden, die der antragstellende Bieter erst nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erkennt.

2. Gleichbehandlung und Transparenz gebieten es, im Voraus aufgestellte Unterkriterien auch in der Vergabebekanntmachung bzw. den Verdingungsunterlagen bekannt zu machen.

3. Dementsprechend stellt die unterlassene Veröffentlichung der Bewertungsmatrix einen Verstoß gegen § 9a VOL/A dar.

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IBRRS 2006, 0329
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auslegung ungenauer Mindestanforderungen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.01.2006 - Verg W 12/05

1. Ein Auftraggeber ist an die von ihm vorgegebene Mindestanforderung gebunden. Er muss Bieter ausschließen, die dieser Anforderung nicht entsprechen.

2. Da die Nichteinhaltung von Mindestanforderungen für den Bieter zum Verlust aller Chancen im Vergabeverfahren führt, müssen sie möglichst klar und für alle Bieter in gleicher Weise verständlich formuliert sein.

3. Verwendet der Auftraggeber bei der Formulierung seiner Mindestanforderung auslegungsbedüftige Begriffe, so hat die Auslegung dieser Begriffe vom Horizont des Bieters aus zu erfolgen. Deshalb sind für die Auslegung in erster Linie maßgeblich der Inhalt der Ausschreibung sowie die dem Bieter übersandten Verdingungsunterlagen und die späteren Erläuterungen des Auftraggebers. Wenn hierbei Zweifel verbleiben, muss eine Auslegung wegen der für den Bieter verbundenen Nachteile restriktiv erfolgen.

4. Macht der Auftraggeber die Vorlage bestimmter Nachweise für eine Eignung nicht zur Mindestanforderung, so steht ihm insoweit bei der Beurteilung der Eignung der Bieter ein Ermessen zu, das im Nachprüfungsverfahren nur daraufhin überprüft werden kann, ob Ermessensfehler vorliegen.

5. Zur Frage, wann die Preise eines Bieters ungewöhnlich niedrig sind.

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IBRRS 2006, 0289
VergabeVergabe
Bestimmtheit des Angebotes

VK Nordbayern, Beschluss vom 29.12.2005 - 320.VK-3194-40/05

1. Ein Angebot im Sinn des § 145 BGB, das durch Annahme zu einem Vertrag führt, muss so bestimmt oder so bestimmbar sein, dass die Annahme durch ein einfaches "Ja" erfolgen kann. Eine ausreichende Bestimmbarkeit liegt dann nicht vor, wenn der Antragende die Festlegung einzelner Vertragspunkte offen lässt und der Empfänger das Angebot gerade nicht eindeutig im Sinn des § 133 BGB verstehen kann.*)

2. Die Einräumung eines Nachlasses von 100% für Mängelexemplare mit dem Zusatz "gegebenenfalls erfolgt eine Abstimmung mit dem jeweiligen Verlag" --> Freigabe des Verlages erforderlich" stellt eine unklare Angabe bzw. ein Angebot unter einer Bedingung dar.*)

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IBRRS 2006, 0267
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsschutz gegen Ausschluss von weiteren Vergabeverfahren?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.01.2006 - 7 OA 168/05

Ein Unternehmer kann die Mitteilung eines öffentlichen Auftraggebers, er werde von der öffentlichen Auftragsvergabe für eine bestimmte Dauer ausgeschlossen, nicht auf dem Verwaltungsrechtsweg anfechten.*)

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IBRRS 2006, 0265
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertung von Wahlpositionen

OLG München, Beschluss vom 27.01.2006 - Verg 1/06

1. Sind Wahlpositionen ausgeschrieben, müssen auch diese entsprechend der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die technischen Mindestbedingungen erfüllen, die für das Standardangebot verlangt werden (hier: Vorliegen einer CE-Zertifizierung).*)

2. Können Wahlpositionen wegen einer hierfür von der Vergabestelle nicht erstellten Bewertungsmatrix nicht gewertet werden, liegt hierin kein schwerwiegender Grund, der eine Aufhebung der Ausschreibung erfordert.*)

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IBRRS 2006, 0253
VergabeVergabe
Einmal vorgenommene Wichtung ist bindend!

VK Sachsen, Beschluss vom 16.06.2005 - 1/SVK/056-05

1. Bei der Vergabe von Schulbuchleistungen ist die Berücksichtigung der Kriterien "Verkauf von nicht preisgebundenen Erzeugnissen", "Inzahlungnahme gebrauchter Schulbücher" und "kostenfreie Rücknahme versehentlich gestempelter Bücher" nach § 97 Abs. 5 GWB, § 25 Nr. 3 VOL/A vergaberechtswidrig, da diese angebotenen Leistungen nicht mit dem Beschaffungsvorgang im direkten Zusammenhang stehen und somit allenfalls als selbstständige Nebenangebote anzusehen sind.*)

2. Die Serviceleistung "Anschauungsmaterial vor Ort mit fachlicher Beratung" ist demgegenüber als berücksichtigungsfähige auftragsbezogene Leistung zu charakterisieren, da sie in untrennbarem Zusammenhang mit dem Beschaffungsvorgang steht. Das Kriterium "bewusste Mehrbestellung/bei Nichtbedarf kostenlose Abholung" darf keine Rolle bei der Auswahlentscheidung spielen, da dies ohnehin eine Modalität der geforderten Leistung ist bzw. wäre.*)

3. Nach Artikel 16 der Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36 EWG muss der öffentliche Auftraggeber die Mindestanforderungen, die Änderungsvorschläge (Nebenangebote) erfüllen müssen, angeben. Dazu reicht es nicht aus, wenn er lediglich auf nationale Rechtsvorschriften verweist.*)

4. Der Auftraggeber ist an eine einmal vorgegebene Wichtung von Zuschlagskriterien gebunden und darf diese nicht durch Zwischenschaltung eines neuen Wichtungsfaktors faktisch verändern.*)

5. Die Zuweisung von Zuschlägen von verschiedenen Schulbuchlosen an Bieter der engeren Wahl nach den Kriterien "individuelle Wünsche der Bieter" oder "individuelle Erfahrung auf dem Schulbuchsektor" ist nach § 97 Abs. 5 GWB, § 25 Nr. 3 VOL/A vergaberechtswidrig. Bei letzt genanntem Kriterium folgt dies schon daraus, dass dies Fragen der Eignung betrifft, was auf der letzten Wertungsstufe des Vergabeverfahrens keine Rolle mehr spielen darf.*)

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IBRRS 2006, 0252
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anspruch zwingend auszuschließender Bieter auf Aufhebung?

VK Bund, Beschluss vom 07.12.2005 - VK 1-146/05

1. Das Fehlen zwingend mit dem Angebot vorzulegender Erklärungen führt zum Ausschluss des Angebots. Das Nachfordern der Unterlagen ist nach § 24 VOB/A unzulässig.

2. Der Fortgang des Vergabeverfahrens kann subjektive Rechte eines zwingend auszuschließenden Bieters nicht verletzen.

3. Ein zwingend auszuschließender Bieter hat auch bei gleichartigen Mängeln der im Wettbewerb verbliebenen Angebote keinen Anspruch auf Aufhebung des Vergabeverfahrens.

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