Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10834 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 0764OLG Naumburg, Beschluss vom 02.03.2006 - 1 Verg 13/05
Zur Bestimmung der Höhe des Gebührenansatzes für die Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr. 2400 im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.*)
VolltextIBRRS 2006, 0763
OLG Rostock, Beschluss vom 08.03.2006 - 17 Verg 16/05
Fehlt es an einer Vorgabe der Vergabestelle zur Berücksichtigung der Gemeinkosten, können diese Kosten auch nicht in unzulässiger Weise verlagert worden sein.
IBRRS 2006, 0759
VK Thüringen, Beschluss vom 07.02.2006 - 360-4002.20-063/05-EF-S
1. Unvollständige Formblätter EFB-Preis 1a, 1b führen zwingend zum Ausschluss eines Angebots.
2. Ist eine gesonderte Rüge von Vergaberechtsverletzungen gegenüber der Vergabestelle in einem Nachprüfungsverfahren regelmäßig entbehrlich, so ändert dieser Grundsatz nichts daran, dass gleichwohl solche Verletzungshandlungen rechtzeitig geltend zu machen sind.
3. Eine Beschränkung auf das rein nationale RAL-Gütezeichen als Qualitätsnachweis ist rechtswidrig.
4. Die Preisangabe einer Position mit 0,00 € stellt begrifflich und tatsächlich eine Aussage zum Angebotspreis dar.
VolltextIBRRS 2006, 0758
VK Thüringen, Beschluss vom 09.01.2006 - 360-4002.20-063/05-EF-S
1. Eine Zwischenentscheidung über die Erledigung infolge Zuschlagserteilung ist zulässig.
2. Hält der Bieter trotz Erledigung infolge Zuschlagserteilung seinen Nachprüfungsantrag aufrecht, ist der Antrag als unzulässig abzuweisen und lediglich noch eine Kostenentscheidung zu treffen.
VolltextIBRRS 2006, 0746
EuGH, Urteil vom 09.02.2006 - Rs. C-226/04
Art. 29 Abs. 1 e, f Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG steht einer nationalen Regelung oder Verwaltungspraxis nicht entgegen, nach der ein Dienstleistungserbringer, der bei Ablauf der Frist für die Einreichung des Antrags auf Teilnahme am Vergabeverfahren seine Verpflichtungen im Bereich der Sozialbeiträge sowie der Steuern und Abgaben nicht durch vollständige Zahlung der entsprechenden Beträge erfüllt hat, seine Situation
- aufgrund staatlicher Maßnahmen der Steueramnestie oder der steuerlichen Milde oder
- aufgrund einer mit der Verwaltung getroffenen Vereinbarung über Ratenzahlung oder Schuldenentlastung oder
- durch Einlegung eines verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs
nachträglich regularisieren kann, sofern er innerhalb der in der nationalen Regelung oder durch die Verwaltungspraxis festgelegten Frist nachweist, dass er Begünstigter solcher Maßnahmen oder einer solchen Vereinbarung war oder dass er innerhalb dieser Frist ein solches Rechtsmittel eingelegt hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 0744
VK Arnsberg, Beschluss vom 08.02.2006 - VK 01/06
Keine Antragsbefugnis, wenn behauptetes Hindernis zur Angebotsabgabe nicht nachvollziehbar ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 0743
VK Arnsberg, Beschluss vom 02.02.2006 - VK 30/05
Die Abgabe eines eigenen Angebots neben der Abgabe eines Angebots im Rahmen einer Bietergemeinschaft verletzt den Geheimwettbewerb.*)
VolltextIBRRS 2006, 0742
VK Arnsberg, Beschluss vom 21.02.2006 - VK 29/05
1. Eine Vergabe von Bauaufträgen in dreifacher Millionenhöhe auf 25 Jahre und mehr in Form von rahmenvertragsähnlichen Vereinbarungen verstößt gegen das Wettbewerbsgebot des § 97 Abs. 1 GWB.*)
2. Intransparente, nicht dargelegte Berechnungen eines Ausschlusskriteriums können einen Verstoß gegen das Transparenzgebot darstellen.*)
3. Kalkulationsrelevante Listen müssen allen Bietern gleichermaßen zur Verfügung stehen. Nicht verhandelbare Vorgaben müssen auch im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens erkennbar sein.*)
VolltextIBRRS 2006, 0741
VK Arnsberg, Beschluss vom 01.02.2006 - VK 28/05
Auch Unterkriterien müssen sachgerecht sein. Das ist nicht der Fall, wenn nicht abgefragte und nach dem Stand des Verfahrens auch nicht zu ermittelnde Angaben zur Bewertungsgrundlage gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 0707
OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.11.2005 - 1 Verg 13/05
Leider hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen:
Das von Ihnen gesuchte Aktenzeichen lautet nicht: 1 Verg 13/05, sondern 1 Verg 3/05!
VolltextIBRRS 2006, 0688
VK Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2005 - 1 VK 27/05
1. Das Angebot eines Bieters ist zwingend wegen fehlender Eignung nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A auszuschließen, wenn die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen über Umsätze, Referenzen und Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre nicht mit dem Angebot vorgelegt werden. Dies gilt auch für so genannte "Newcomer".*)
2. Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit kann sich ein Bieter auch auf die Eignung eines Dritten berufen, wenn er mit dem Angebot die tatsächliche Verfügung über die Leistungen oder Einrichtungen des Dritten nachweist.*)
3. Eine Einsicht in die Angebote von Mitbietern ist dem Antragsteller zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen der Mitbieter zu versagen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0687
VK Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2005 - VK 13/05
1. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind. Dazu gehört auch der Grundsatz des Geheimwettbewerbes.*)
2. Ein Bieter missachtet das Gebot des Geheimschutzes, wenn er durch Dritte Kenntnis vom letztverbindlichen Angebot eines Mitbewerbers erlangt und diese unrechtmäßig erworbenen Kenntnisse verwertet mit dem Ziel, dem Mitbewerber seine Chancen auf den Zuschlag zu nehmen bzw. zu beeinträchtigen. Dies gilt erst Recht im Verhandlungsverfahren, weil die durch den Auftraggeber ausgewählten Angebote bis zum Abschluss der Verhandlungen miteinander in Konkurrenz stehen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0686
VK Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2005 - 1 VK 33/05
Wird eine Ausschreibung aufgehoben und will ein Bieter einen Rechtsverstoß im Vergabeverfahren (bis zur Aufhebung) gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB geltend machen, muss er zudem ein berechtigtes Interesse an der Feststellung geltend machen und begründen (hier: Feststellungsinteresse verneint).
VolltextIBRRS 2006, 0685
VK Brandenburg, Beschluss vom 30.06.2005 - 1 VK 29/05
1. Benennt der Bieter im Nachunternehmerverzeichnis zu den einzelnen Positionen jeweils mehrer durch "oder" verbundene Nachunternehmer, so ist sein Angebot nicht eindeutig und von der Vergabe auszuschließen.
2. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A i.V.m. § 8 Nr. 5 Abs. 1 lit. a) VOB/A können Unternehmen ausgeschlossen werden, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist. Wenn die Vergabestelle von einem solchen Sachverhalt erst nachträglich – also nach Angebotsabgabe – erfährt, ist sie nicht gehindert und sogar verpflichtet, die Prüfung der Leistungsfähigkeit nochmals aufzugreifen.
3. Zu der Frage, ob ein Bieter, der weniger als 25% der ausgeschriebenen Bauleistungen in Eigenregie erbringen kann bzw. will, von der Vergabe auszuschließen ist.
4. Liegt eine Konstellation vor, in der unter Beachtung aller Beurteilungsspielräume des Auftraggebers die Erteilung des Zuschlages an den Antragsteller die einzig rechtmäßige Entscheidung ist, kommt die Anweisung der Vergabekammer an den Auftraggeber in Betracht, dem Antragsteller den Zuschlag zu erteilen.
VolltextIBRRS 2006, 0684
VK Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2005 - VK 21/05
1. Hält ein Bieter die in der Bekanntmachung mitgeteilten Mindestbedingungen für unzulässig, so muss er dies bis zur Frist für die Abgabe des Angebotes nach § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB rügen
2. Auch so genannte "Newcomer" müssen die vom Auftraggeber geforderten Umsatzangaben und Referenzen erfüllen. Die Vergabevorschriften (insbesondere § 7a Nr. 2 Abs. 2 lit. a) VOL/A, Art. 32 Abs. 2 b, 32 Abs. 4 Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG) nehmen bewusst in Kauf, dass bei öffentlichen Aufträgen der Marktzutritt für "Newcomer" erschwert wird. Das ist zumindest bei komplexen Leistungen, wie vorliegend der Restmüllabfuhr als Teil der Daseins- und Gesundheitsvorsorge, gerechtfertigt.
3. Fehlen danach vorzulegende Nachweise, insbesondere Referenzlisten, die über Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbarer Leistungen sowie über die Umsätze der letzten drei Jahre Aufschluss geben können, rechtfertigt dies den Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
4. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A fordert, dass ein Bieter über ausreichende finanzielle Mittel verfügen muss, die es ihm ermöglichen, seinen laufenden Verpflichtungen gegenüber seinem Personal, dem Staat und sonstigen Gläubigern nachzukommen. Ist ein Bieter aufgrund der erst vor kurzem erfolgten Aufnahme der Geschäftstätigkeit nicht in der Lage, hinreichende Umsatzzahlen vorzuweisen, so sind Zweifel an seiner finanziellen Leistungsfähigkeit berechtigt. Die Eignung des Bieters muss sich ausschließlich danach richten, ob er Gewähr dafür bietet, den Auftrag in sorgfältiger Art und Weise auszuführen.
5. Im Rahmen des Eignungsnachweises ist der Nachweis der tatsächlichen Verfügungsgewalt über Kapazitäten konzernverbundener Unternehmen innerhalb der Angebotsfrist zu führen.
6. Referenzen konzernverbundener Unternehmen können nur dann für den "Newcomer" gelten, wenn sichergestellt ist, dass dieser den ausgeschriebenen Auftrag vollständig oder zumindest zu einem ganz überwiegenden Teil durch das Personal der Muttergesellschaft durchführen wird.
7. Die Eignung des Bieters bestimmt sich grundsätzlich nicht allein aus der Person seines Inhabers oder organschaftlichen Vertreters, sondern aus der Unternehmensorganisation als Ganzes, also durch die Gesamtheit der das Unternehmen prägenden Leistungsträger, welche die zu vergebende Leistung zu erbringen haben, d. h. letztlich über die Summe der in der betrieblichen Tätigkeit angesammelten Erfahrungen und Qualifikationen.
VolltextIBRRS 2006, 0668
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.12.2005 - 1 VK LVwA 43/05
Die Rügefrist des 107 Abs. 3 S. 1 GWB beginnt damit, dass dem Bieter diejenigen Tatsachen bekannt werden, aus denen für diesen ein tatsächlicher oder vermeintlicher Vergabefehler folgt. Für die Annahme der Kenntnis vom vermeintlichen Vergabeverstoß ist eine zumindest laienhafte rechtliche Wertung des Bieters ausreichend. Eine bloße Erkennbarkeit i. S. d. § 107 Abs. 3 S. 2 GWB kann aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts des hier in Analogie einschlägigen § 107 Abs. 3 S. 1 GWB zwar nicht als ausreichend erachtet werden, dennoch besteht die Rügeobliegenheit nicht erst von dem Zeitpunkt an, in dem der Bieter Kenntnis von einem völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung nachweisbaren Vergabefehler erlangt.*)
VolltextIBRRS 2006, 0657
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2005 - Verg 75/05
1. Die Vergabestelle ist im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren grundsätzlich verpflichtet, dem Bieter die Verdingungsunterlagen erneut zuzusenden, wenn sie z.B. auf dem Postweg verloren gegangen sind. Insoweit ist es auch nicht Sache der Vergabestelle, zu entscheiden, ob noch eine ausreichende Kalkulationszeit verbleibt oder nicht; dies ist Angelegenheit des Bieters.
2. Die Vergabestelle ist dann, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass die Verdingungsunterlagen z.B. auf dem Postweg nur zu einem Bieter verloren gegangen sind, nicht zur Verschiebung des Eröffnungstermins verpflichtet.
VolltextIBRRS 2006, 0655
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2006 - Verg 35/05
1. Mit der Rücknahme der sofortigen Beschwerde erwächst der Beschluss und die hierin enthaltene Kostenentscheidung in Rechtskraft.
2. Die Rücknahme der sofortigen Beschwerde führt zur Kostenfolge in entsprechender Anwendung des § 516 Abs. 3 ZPO.
VolltextIBRRS 2006, 0652
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2005 - Verg 69/05
1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch in einem schriftlichen Verfahren erfüllt werden.
2. Fordert der Auftraggeber gemäß einem Angebotsvordruck eine Erklärung zum Nachunternehmereinsatz und kreuzt ein Bieter keine der angegebenen Wahlmöglichkeiten an bzw. gibt er zum geplanten Nachunternehmereinsatz auch sonst keinerlei ausdrückliche Erklärung ab, ist das Angebot deshalb unvollständig und kann ermessensfehlerfrei ausgeschlossen werden.
3. Der öffentliche Auftraggeber auch bei Vergaben nach dem zweiten Abschnitt der VOL/A Angaben über den Nachunternehmereinsatz verlangen. Die Rechtsprechung des EuGH zur Zulässigkeit des Nachunternehmereinsatzes steht dem nicht entgegen.
VolltextIBRRS 2006, 0651
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2005 - Verg 74/05
1. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts an einem "dritten Ort" kann in Nachprüfungsverfahren ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wenn ein vergleichbar spezialisierter ortsansässiger Rechtsanwalt nicht beauftragt werden kann oder wenn ein besonderes, in der konkreten Sache selbst begründetes Vertrauensverhältnis zu einem bestimmten auswärtigen Rechtsanwalt besteht. Allein der Umstand, dass ein Auftraggeber ständig mit einem bestimmten Rechtsanwalt zusammenarbeitete, rechtfertigt kein Abweichen von der Regel.
2. Entscheidet sich der Auftraggeber für die Einschaltung eines auswärtigen Unternehmens zur Projektsteuerung, sind z.B. Reisekosten für die Teilnahme einer Auskunftsperson des auswärtigen Unternehmens im Verhandlungstermin vor der Vergabekammer nicht erstattungsfähig.
VolltextIBRRS 2006, 0650
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2005 - Verg 68/05
1. Die Vorschrift des § 11 lit. c VOF enthält jedenfalls in ihrem wortsinngemäßen Anwendungsbereich, der eine einzelne Verfehlung des Bewerbers zum Gegenstand hat, eine abschließende Regelung.
2. Der Vorschlag eines Bieters, die Vergabekammer nicht einzuschalten, sofern der Auftraggeber bereit ist, den Bieter im weiteren Verfahren zu beteiligen, stellt keine schwere Verfehlung im Sinne von § 11 lit. c VOF dar, wenn es zu Recht gerügte Verfahrensfehler gibt, die sich nur dadurch beseitigen lassen, dass der Auftraggeber von sich aus oder nach Anweisung durch die Vergabekammer den Bieter am weiteren Vergabeverfahren beteiligt.
3. Der Vorschlag eines Bieters, die Vergabekammer nicht einzuschalten, sofern der Auftraggeber bereit ist, dem Bieter sonstige Aufträge zu erteilen, stellt keine nachweisbare schwere Verfehlung im Sinne von § 11 lit. c VOF dar, wenn es nach Auffassung des Bieters darum geht, in einen Pool von Bietern zu gelangen, an die z.B. Planungsaufträge üblicherweise und rechtmäßig freihändig vergeben werden.
VolltextIBRRS 2006, 0649
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2005 - Verg 65/05
1. Eine funktionale Leistungsbeschreibung ist auch zulässig, wenn nur eine Dienstleistung geschuldet ist.
2. Bei hinreichend klaren Wertungskriterien und versiertem Wertungspersonal besteht auch bei Massenausschreibungen keine Pflicht zur Erstellung eines Wertungsleitfadens.
3. Der öffentliche Auftraggeber kann sich auf eine Größenordnung zur Festlegung einer Aufgreifschwelle für ungewöhnlich niedrige Angebote festlegen. Mit dieser Festlegung tritt für die Angebotswertung jedoch keine endgültige Bindung in der Frage ein, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Angebot preislich ungewöhnlich niedrig erscheint, wenn z.B. regionale Schwankungen zu berücksichtigen sind.
VolltextIBRRS 2006, 0648
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2005 - Verg 82/05
Ein Zuschlagsverbot – als Voraussetzung für einen Antrag nach § 121 – dauert solange fort, wie die Entscheidung der Vergabekammer nicht nach § 123 GWB aufgehoben oder der Zuschlag gemäß § 121 GWB gestattet ist oder bis die nach § 114 Abs. 1 S. 1 GWB angeordneten Maßnahmen vollzogen sind. Die Erfüllung der angeordneten Maßnahmen bringt das im Vergabekammerbeschluss enthaltene Zuschlagsverbot zum Erlöschen.
VolltextIBRRS 2006, 0647
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.11.2005 - Verg 25/05
1. Im Allgemeinen sind Vergabenachprüfungsverfahren "umfangreich oder schwierig" zu betrachten, so dass die Kappungsgrenze gemäß Nr. 2400 regelmäßig keine Rolle spielt.
2. Ist eine Rechtssache weder rechtlich noch technisch besonders schwierig, erscheint der Ansatz einer Geschäftsgebühr in Höhe des 2,0 fachen Satzes gerechtfertigt und ausreichend.
VolltextIBRRS 2006, 0646
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2005 - Verg 66/05
1. Eine funktionale Leistungsbeschreibung ist auch zulässig, wenn nur eine Dienstleistung geschuldet ist.
2. Bei hinreichend klaren Wertungskriterien und versiertem Wertungspersonal besteht auch bei Massenausschreibungen keine Pflicht zur Erstellung eines Wertungsleitfadens.
3. Der öffentliche Auftraggeber kann sich auf eine Größenordnung zur Festlegung einer Aufgreifschwelle für ungewöhnlich niedrige Angebote festlegen. Mit dieser Festlegung tritt für die Angebotswertung jedoch keine endgültige Bindung in der Frage ein, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Angebot preislich ungewöhnlich niedrig erscheint, wenn z.B. regionale Schwankungen zu berücksichtigen sind.
VolltextIBRRS 2006, 0645
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2005 - Verg 56/05
1. Der Austausch der Vertragspartei stellt eine besonders tiefgreifende Angebotsänderung dar, weil ein Kernelement des anzubahnenden Vertragsverhältnisses - Parteien, Leistung, Gegenleistung - verändert wird.
2. Gemessen am Zweck der Wahrung der tragenden Vergaberechtsgrundsätze (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenzprinzip) sind die mit einem Angebotsausschluss wegen eines unvollständigen Angebots verbundenen Beschränkungen des Berufsausübungsrechts (Art. 12 GG) nicht unverhältnismäßig.
VolltextIBRRS 2006, 0620
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.2006 - Verg 83/05
1. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, Eignungsnachweise in der Vergabebekanntmachung konkret zu benennen.
2. Soweit der Bieter eine von der Vergabestelle geforderte Angabe, Erklärung oder Unterlage mit einer Bedingung oder einem Vorbehalt abgibt, gilt diese als nicht eingereicht.
VolltextIBRRS 2006, 0593
VK Brandenburg, Beschluss vom 05.04.2005 - VK 9/05
1. Bei der Rüge muss das Wort „Rüge“ nicht ausdrücklich verwendet werden. Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn die Mitteilung so hinreichend bestimmt ist, dass die Vergabestelle in die Lage versetzt wird, den beanstandeten Fehler zu erkennen und zu beheben.
2. Verlangt die Vergabestelle mit den Vergabeunterlagen vom Bieter zulässigerweise produktidentifizierende Angaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) für zur Verwendung bei der Auftragserfüllung vorgesehene Produkte, ohne dass der Bieter diese Angaben mit seinem Angebot macht, führt dies ohne Wertungsermessen der Vergabestelle zwingend zum Angebotsausschluss.
3. Bei einer losweisen Ausschreibung müssen für den Fall der Zulassung von Nebenangeboten grds. die Mindestbedingungen separat für die Lose festgelegt werden.
VolltextIBRRS 2006, 0592
VK Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2005 - VK 7/05
1. Ein Bieter, der in einem noch nicht durch Zuschlagserteilung abgeschlossenen Vergabeverfahren ein Nachprüfungsverfahren einleitet, kommt ein schutzwürdiges Interesse im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften des § 13 VgV nicht mehr zu.
2. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor der Eingehung eines wirtschaftlichen Risikos. Die Vorschrift schützt aber auch den Mitbewerber, der sich gleichfalls an der Ausschreibung beteiligt hat und zu Recht erwartet, dass seinem Angebot nicht ein unseriös kalkuliertes Angebot vorgezogen wird, bei dem die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung möglicherweise nicht sichergestellt ist.
3. Der Auftraggeber hat gemäß § 8 Nr. 5 Abs. 1 lit. a) VOB/A einen Beurteilungsspielraum, den die Vergabekammer nicht vorwegnehmen kann. Es kann insoweit einem Auftraggeber nicht verwehrt werden, im Falle der Insolvenz mit dem Insolvenzverwalter „Verhandlungen“ zu führen.
VolltextIBRRS 2006, 0591
VK Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2005 - VK 6/05
1. Ist das Angebot eines Bieters zwingend auszuschließen, fehlt seiner Bewerbung um den Auftrag von vornherein die Aussicht auf Erfolg. Er kann aus diesem Grund nicht darlegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden im Sinne von § 107 Abs. 2 S. 2 GWB entstanden ist oder zu entstehen droht.
2. Änderungen an den Verdingungsunterlagen können auch durch ein Begleitschreiben erfolgen.
VolltextIBRRS 2006, 0590
VK Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2005 - VK 4/05
1. Wählt die Vergabestelle die EU-weite Ausschreibung im offenen Verfahren und gibt sie eine Vergabekammer als Nachprüfungsbehörde in der Bekanntmachung an, hat sie erklärt, die ausgeschriebene Leistung dem sog. 80%-Kontingent zuordnen zu wollen, so dass der Anwendungsbereich des vierten Abschnitts des GWB eröffnet ist.
2. Bei Widersprüchen im Formblatt EVM NU bzw. EFB-Preis über den Nachunternehmereinsatz ist das Angebot wegen unklarer und unvollständiger Angaben auszuschließen.
VolltextIBRRS 2006, 0589
VK Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2005 - VK 3/05
1. Wählt die Vergabestelle die EU-weite Ausschreibung im offenen Verfahren und gibt sie eine Vergabekammer als Nachprüfungsbehörde in der Bekanntmachung an, erklärt sie, die ausgeschriebene Leistung dem sog. 80%-Kontingent zuordnen zu wollen, so dass der Anwendungsbereich des vierten Abschnitts des GWB eröffnet ist.
2. Bei Widersprüchen im Formblatt EVM NU bzw. EFB-Preis über den Nachunternehmereinsatz ist das Angebot wegen unklarer und unvollständiger Angaben auszuschließen.
VolltextIBRRS 2006, 0588
VK Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2005 - VK 8/05
1. Wenn der Nachprüfungsantrag vor Zuschlagserteilung zugestellt wurde, kann sich die Antragstellerin nicht auf die Verletzung des § 13 VgV berufen, da die Vorinformation keinem eigenständigen vergaberechtlichen Selbstzweck dient.*)
2. Erst die positive Kenntnis von der Wertung von Nebenangeboten setzt die Rügefrist hinsichtlich fehlender Mindestanforderungen für Nebenangebote in Gang, sofern der Bieter nicht selbst Nebenangebote eingereicht hat.*)
3. Hat der Auftraggeber entgegen Artikel 19 BKR keine Angaben zu Mindestbedingungen gemacht, können Änderungsvorschläge nicht berücksichtigt werden. Die in dem Formblatt EVM (B) BwB/E enthaltenen Bedingungen für die Einreichung von Nebenangeboten stellen solche Anforderungen nicht dar.*)
4. Bei der Frage der Berücksichtigung von Preisnachlässen mit Bedingungen kommt es darauf an, dass die Bedingungen praktisch erfüllbar und bestimmbar sein müssen (hier: Zahlungsplan, fristgemäße Vorlage von Rohbauzeichnungen).*)
VolltextIBRRS 2006, 0585
VG Neustadt, Beschluss vom 22.02.2006 - 4 L 245/06
Erfolgt die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, so ist für die Überprüfung der Vergabeentscheidung unterhalb der Schwellenwerte der Verwaltungsrechtsweg nicht gegeben.*)
VolltextIBRRS 2006, 0584
VG Neustadt, Beschluss vom 20.02.2006 - 4 L 210/06
1. Wird im vorläufigen Rechtsschutzverfahren von einem Beteiligten die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges gerügt, ist die grundsätzlich vom Gericht gemäß § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG zu treffende Vorabentscheidung entbehrlich, wenn im Einzelfall eine schnelle Entscheidung geboten ist und dem Rechtsschutzsuchenden im Falle des Abwartens der Beschwerdefrist ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden droht.*)
2. Für die Überprüfung von Vergabeentscheidungen unterhalb der Schwellenwerte ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (wie Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 4 L 1715/05, IBR 2006, 40).*)
3. Bleiben die Erklärungen eines Bieters zum Nachunternehmereinsatz trotz Auslegung unklar, mehrdeutig, widersprüchlich oder unvollständig, so geht dies zu Lasten des Bieters; das Angebot ist gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A von der Wertung auszuschließen.*)
4. Genügt das Angebot eines Bieters nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A, kann der Nachprüfungsantrag des Bieters unabhängig davon keinen Erfolg haben, ob auch die Angebote der anderen verbliebenen Bieter auszuschließen sind.*)
VolltextIBRRS 2006, 0581
VK Südbayern, Beschluss vom 11.05.2005 - 17-04/05
1. Wenn von den Bietern abgeforderte Angaben für eine Produktidentifizierung und -bewertung sowie ein Vergleich der Angebote untereinander nicht ausreichen, ist eine ordnungsgemäße Wertung dieses Angebotes nicht möglich. Ein derart unklares, weil unvollständiges Angebot, ist nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 i. V. m. § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A auszuschließen.*)
2. Die Bedingung in § 21 Nr.1 Abs.1 Satz 3 VOB/A: "Die Angebote sollen nur die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten", schließt eine Herstellerauswahl wie sie von einem Bieter angeboten wurde nicht per se aus. Die hier angesprochenen Bewerbungsbedingungen treffen eine insoweit ergänzende Regelung, als ein Angebot nach den Bewerbungsbedingungen das Angebot, die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten muss. Auch dadurch ist die Möglichkeit mehrere Hersteller einzutragen, also ein Mehr an Erklärungen abzugeben, nicht ausgeschlossen. Die Erklärung zum Auswählen, die ein Bieter angeboten hat, ist aber nach dem bürgerlichen Recht in Verbindung mit § 28 Nr. 2 VOB/A ausgeschlossen, weil eine derartige Erklärung kein "Angebot" ist.*)
3. Wird ein vom vorgegebenen Leitfabrikat abweichendes Produkt angeboten, ohne dieses wie verlangt zu bezeichnen, kann die im Leistungsverzeichnis vorausgesetzte Gleichwertigkeit des vorgesehenen Fabrikats nicht geprüft und das Angebot nach Qualitätsgesichtspunkten nicht bewertet werden. Dieses Manko kann auch nicht durch eine eventuelle Nachverhandlung behoben werden, weil aufgrund der Vielzahl von unzureichenden Fabrikatsangaben die Grenze einer zulässigen Aufklärung i. S. von § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A deutlich überschritten wäre.*)
4. Nach dem systematischen Aufbau des § 25 VOB/A muss der öffentliche Auftraggeber als erstes prüfen, welche Angebote zwingend auszuschließen sind. In der zweiten Phase ist die Eignung der Bieter zu beurteilen, anschließend in der 3. Phase die Angemessenheit der Angebotspreise zu werten und in der 4. Phase die Auswahl des unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichsten Angebots zu treffen. Bei der Wertung der Angebote ist dabei auf die klare Trennung der einzelnen Wertungsschritte zu achten. Bei der Ermittlung desjenigen Angebots, auf das der Zuschlag zu erteilen ist, muss zwischen den bieterbezogenen Eignungskriterien und den angebotsbezogenen Zuschlagskriterien, die die letzte Wertungsphase betreffen, strikt unterschieden werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 0580
VK Südbayern, Beschluss vom 28.04.2005 - 13-03/05
1. Nach § 9 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A dürfen Bezeichnungen für bestimmte Erzeugnisse nur unter den dort aufgeführten Voraussetzungen und mit dem Zusatz "gleichwertiger Art" verwendet werden, um einen Wettbewerb zwischen verschiedenen Erzeugnissen sicher zu stellen. Dieser Gesetzeszweck gebietet es, dass ein Bieter, auch wenn er das Leitfabrikat anbieten könnte, ein anderes Produkt zu günstigeren Konditionen in sein Angebot aufnehmen und die fehlerhafte Ausschreibung auch beanstanden kann. § 9 Nr. 5 Abs. 2 hat Bieter schützende Funktion.*)
2. Die Vergabestelle muss es sich anrechnen lassen, wenn ein Bieter sein System anbietet und die für dieses System verfügbaren Preise einträgt. Das Angebot ist insofern vollständig und es liegt keine unzulässige Änderung oder ein unvollständiges Angebot vor.
Ob es sich um eine unzulässige Mischkalkulation oder um systembedingte Preise handelt, hat die Vergabestelle in einer erneuten Prüfung und Wertung, gegebenenfalls nach Einschaltung eines Sachverständigen nach § 7 VOB/A, zu beurteilen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0579
VK Südbayern, Beschluss vom 19.04.2005 - 10-03/05
Die Vergabestelle hat gemäß § 10 VOB/A Erklärungen mit dem Angebot verlangt. Es handelt sich zum einen um Angaben, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind und zum anderen um kalkulatorische Angaben. Die fehlenden Angaben führen zum zwingenden Ausschluss des Angebotes gemäß § 25 Nr. 1 VOB/A. Die nachträgliche Vorlage kann nicht berücksichtigt werden. Der Ermessensspielraum der Vergabestelle geht hier gegen Null. Dass es sich um untergeordnete Positionen handelt, kann dahinstehen, eine "Bagatellgrenze" ist nicht vorgesehen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0578
VK Südbayern, Beschluss vom 28.04.2005 - 09-03/05
1. Gibt eine Vergabestelle in der Leistungsbeschreibung vor, dass in einer dort angeführten Liste zwingend die geforderten Eintragungen vorzunehmen sind und dass ein Nichtausfüllen zum Angebotsausschluss führt, so muss derjenige Bieter, der diese Liste erst nachträglich vorlegt, von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A Abschnitt 2).*)
2. Die in einer Leistungsbeschreibung geforderten Eintragungen in einer dort aufgeführten Liste zählen zu den in § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A genannten "geforderten Erklärungen". Hierzu zählen nicht nur Willenserklärungen im rechtlichen Sinne, sondern beispielsweise auch die Unterlagen, die ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung vorzulegen hat sowie Nachweise, die zur näheren Bewertung der Angebote nach § 25 VOB/A erforderlich sind.*)
3. Die Antragstellerin war auch nicht deshalb von der Vorlage der geforderten Angaben in der Liste mit dem Angebot befreit, weil diese für eine ordnungsgemäße Angebotswertung, wie die Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung selbst eingeräumt hat, erforderlich gewesen waren. Die vom BayObLG in seinem Beschluss vom 15.09.2005 - Verg 26/03 - genannte Ausnahme von der Entscheidung des BGH kann nur auf Erklärungen angewendet werden, die nicht Vertragsbestandteil werden sollen (z. B. Prüfzeugnisse etc.). Werden dagegen Erklärungen verlangt, welche auch Vertragsbestandteil werden, ist eine Vorlage bereits mit dem Angebot zwingend notwendig, um einen gerechten Wettbewerb gewährleisten zu können.
Enthält ein Angebot die in der Ausschreibung geforderten Erklärungen nämlich nicht oder nicht vollständig, so ist dies grundsätzlich geeignet, die Wettbewerbsstellung der Bieter zu verändern. Ein Vertrag auf der Grundlage einer Ausschreibung nach der VOB/A kommt gemäß § 28 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A zustande, wenn auf das Angebot des Bieters rechtzeitig und ohne Abänderungen der Zuschlag erteilt wird. Das Erfordernis einer unveränderten Annahme des Angebots setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Angebotseröffnung ein annahmefähiges Angebot vorliegt. An dieses Angebot ist der Bieter im Zeitraum zwischen dem Eröffnungstermin und dem Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden (§ 19 Nr. 1 und 3 VOB/A). Ein Bieter, der kein annahmefähiges Angebot abgegeben hat, weil in seinem Angebot in der Ausschreibung geforderte Erklärungen fehlen, ist an sein Angebot nicht gebunden. Er hat daher in Bezug auf die Bindung einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Bietern, die ein annahmefähiges Angebot abgegeben haben und somit an dieses gebunden sind.*)
VolltextIBRRS 2006, 0577
VK Südbayern, Beschluss vom 19.05.2005 - 18-04/05
1. Nach § 25 Abs. 9 VOF sollen bei Realisierung der Wettbewerbsaufgabe einem oder mehreren der Preisträger die weitere Planungsleistungen nach Maßgabe der GRW 1995 übertragen werden. Daraus kann keine Verpflichtung des Auslobers hergeleitet werden, den ersten Preisträger mit der weiteren Planung beauftragen zu müssen. Der Auslober muss nur unter den Preisträgern einen oder mehrere für den weiteren Planungsauftrag auswählen.*)
2. Die Vergabestelle verstößt jedoch gegen das Transparenzgebot, wenn die Vergabeakte keinen den Anforderungen des § 18 VOF entsprechenden Vergabevermerk über die Auswertung und Bewertung der Angebote der Bewerber enthält, die die Vergabestelle aus dem Bieterkreis für Verhandlungsgespräche ausgewählt hat.*)
3. Wenn es sich wie im vorliegenden Fall um ein Verhandlungsverfahren handelt, ist nicht notwendigerweise ein zusammenhängender Vergabevermerk zu fordern. § 18 VOF ist aber wie § 30 VOB/A und § 30 VOL/A dahingehend auszulegen, dass das Vergabeverfahren und alle wesentlichen Entscheidungen laufend und in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren sind.*)
4. § 16 Abs. 3 VOF verpflichtet die Auftraggeber in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung alle Auftragskriterien anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung.
VolltextIBRRS 2006, 0576
VK Südbayern, Beschluss vom 03.05.2005 - 15-03/05
1. Gemäß Art. 19 Abs. 1 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG können die Auftraggeber bei Aufträgen, die nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots vergeben werden sollen, die von Bietern vorgelegten Änderungsvorschläge berücksichtigen, wenn diese den vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen entsprechen. Die Auftraggeber erläutern in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen, die Änderungsvorschläge erfüllen müssen (Art. 19 Abs. 2 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG).*)
2. Der Bieter ist verpflichtet, mit der Angebotsabgabe den Inhalt seines Nebenangebots und die daraus geschuldete Leistung klar darzulegen. Von Auftraggeberseite ist bei der Wertung von Nebenangeboten zu prüfen, ob die vorgeschlagene Leistung durchführbar ist und ob damit die im Amtvorschlag geforderte Qualität eingehalten wird. Deshalb müssen Nebenangebote so gestaltet sein, dass die Vergabestelle in die Lage versetzt wird, diese zu prüfen und zu werten und dabei festzustellen, ob diese gleichwertig, etwa auch baurechtlich zulässig, oder für sie zweckdienlich sind. Dies verpflichtet den Bieter zu einer eindeutigen und erschöpfenden Beschreibung seines Nebenangebots, wie es entsprechend § 9 Nr. 1 VOB/A vom Auftraggeber bei der Abfassung der Verdingungsunterlagen verlangt wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 0574
VK Bund, Beschluss vom 20.12.2005 - VK 2-159/05
1. Von der deutschen Bauverwaltung durchgeführte Baumaßnahmen, die der Erweiterung von Stützpunkten alliierter Streitkräfte in Deutschland dienen, unterfallen den deutschen Vergaberechtsvorschriften auch dann, wenn sie aus Mitteln der ausländischen Streitkräfte endfinanziert werden.
2. Weder das NATO-Truppenstatut noch die Grundsätze für Auftragsbauten (ABG 1975) stellen ein eigenes Regelwerk zur Auftragsvergabe dar, das die Anwendbarkeit der Vorschriften des GWB und der VgV ausschließen könnte.
VolltextIBRRS 2006, 0572
OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2006 - 1 Verg 2/06
1. Über die Höhe der Gebühren nach § 128 Abs. 2 GWB entscheidet die Vergabekammer nach pflichtgemäßem Ermessen. Der zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Kostenschuldners berufene Vergabesenat darf die angefochtene Gebührenfestsetzung nur darauf überprüfen, ob sie ermessensfehlerhaft ist.*)
2. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Vergabekammer der Festsetzung der Gebühren nach § 128 Abs. 2 GWB eine von den Vergabekammern des Bundes entwickelte Gebührentabelle zugrundelegt.*)
3. Wendet sich der im Nachprüfungsverfahren unterlegene Beteiligte mit der sofortigen Beschwerde allein gegen die Höhe der gegen ihn geltend gemachten Auslagen und Gebühren der Vergabekammer, ist eine entsprechende Anwendung des § 66 Abs. 8 (früher § 5 Abs. 6) GKG sachgerecht.*)
VolltextIBRRS 2006, 0560
VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.10.2005 - VK-22/2005-B
1. Auch bei einem "bekannten Bieter" ist bei Fehlen einer angeforderten Referenzliste das Angebot unvollständig.
2. Bei Fehlen in der Baubeschreibung eingeforderter Unterlagen (hier: Bauablaufplan, Baustelleneinrichtungsplan, Erläuterungen zum Baugerüst) ist ein Angebot unvollständig.
VolltextIBRRS 2006, 0554
VG Köln, Beschluss vom 07.06.2005 - 13 L 896/05
Ein Bieter ist gegen die geplante Weitergabe seiner Daten an das Korruptionsregister durch die Vergabestelle erst dann antragsbefugt, wenn für die Weitergabe keine weiteren Voraussetzungen – etwa Anhörung des Betroffenen – mehr nötig sind und die Vergabestelle eine abschließende Entscheidung bezüglich der Weitergabe getroffen hat.
VolltextIBRRS 2006, 0531
BayObLG, Beschluss vom 19.01.2006 - Verg 22/04
Legt ein Bieter gegen die seinen Antrag ablehnende Entscheidung der Vergabekammer sofortige Beschwerde ein und beantragt er daneben die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde, so ist auch nach der Neuregelung durch das RVG die Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts für die Hauptsache (Vorbemerkung 3.2.1 Abs. 1 Nr.4 i.V.m. Nr. 3200 VV) auf die Verfahrensgebühr für das vorläufige Verfahren (Nr. 3300 VV) anzurechnen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0500
OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.12.2005 - 11 Verg 13/05
1. Ein zwingend von der Angebotswertung auszuschließender Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag auf die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes stützen, wenn auch hinsichtlich des in der Wertung verbliebenen Angebots des beigeladenen Bieters ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt.
2. Dabei kommt es allein auf das Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes hinsichtlich beider Angebote gleich auf welcher Wertungsstufe an. Nicht maßgeblich ist, ob es sich um gleichartige Mängel im Rahmen einer Leistungsverzeichnis-Position oder in anderen für die Angebotswertung relevanten Bereichen handelt.
VolltextIBRRS 2006, 0499
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.01.2006 - VK-SH 33/05
1. Entsteht bei einem Bieter aufgrund der bei Submission verlesenen Preise der Verdacht, andere Bieter hätten Mischkalkulationen vorgenommen und unauskömmliche Preise kalkuliert, begründet dies noch keine Rügepflicht gemäß § 107 Abs. 3 GWB. Ein vermeintlich fehlerhaftes Angebot eines anderen Bieters stellt noch keinen zu rügenden Vergabeverstoß dar, sondern erst eine Entscheidung oder eine Maßnahme der Vergabestelle, durch die dieses vermeintlich fehlerhafte Angebot dem des Bieters vorgezogen wird.*)
2. Ist nach Ansicht eines Bieters eine losweise Vergabe aufgrund der vorliegenden Rahmenbedingungen - unabhängig vom Inhalt der Angebote seiner Mitbewerber - in jedem Fall unwirtschaftlich, kann er mit diesem Vorbringen nur gehört werden, wenn er eine entsprechende Rüge i.S.v. § 107 Abs. 3 GWB angebracht hat.*)
3. Die Antragsbefugnis eines Bieters gemäß § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ist bei einer aussichtslosen Position in der Wertungsreihenfolge nur dann zu bejahen, wenn diese Position durch die unterstellten Vergaberechtsverstöße der Antragsgegnerin hervorgerufen worden ist.*)
4. Wird entgegen den Ausschreibungsbedingungen mit dem Angebot kein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt, zieht dies den zwingenden Ausschluss des Angebotes gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A nach sich.*)
5. Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen nach den Formblättern EFB-Preis 1a, 1b und 2 gefordert, führt die Nichtabgabe dieser Erklärungen mit dem Angebot zwingend zum Ausschluss von der Wertung nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A.*)
6. Von einem in den Verdingungsunterlagen gewährten Dispens, dass die Nachunternehmer erst auf Verlangen zu benennen sind, kann dann kein Gebrauch gemacht werden, wenn sich der Nachunternehmereinsatz nicht nur als Unterstützung einer eigenen Leistungserbringung darstellt, sondern als Generalübernahme ohne nennenswertes eigenes Zutun des Bieters. In diesen Fällen muss der betreffende Bieter mit Angebotsabgabe jedenfalls nachweisen, dass er über zu benennende Nachunternehmer verfügen kann und dass diese die aufgestellten Eignungskriterien erfüllen.*)
7. Die fehlende Leistungsfähigkeit eines Bieters kann und muss bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens beachtet werden. Ob sie zuvor bei der ersten Wertung bejaht wurde, spielt keine Rolle, wenn das Vertrauen auf ein vergaberechtswidriges Verhalten des Auftraggebers nicht schützenswert ist.*)
8. Die Entscheidung über einen Nachprüfungsantrag ist in jedem Fall von der Wertungsfähigkeit der Antragstellerofferte abhängig zu machen, ohne die Angebote der übrigen Bieter in den Blick zu nehmen.*)
IBRRS 2006, 0498
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.01.2006 - VK-SH 33/05
1. Ein Antragssteller trägt die Kosten der Vergabekammer nicht nur bei Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern auch dann, wenn er den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat und daher als Unterliegender i.S.v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB anzusehen ist.*)
2. Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners (oder auch der Beigeladenen) im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.*)
VolltextIBRRS 2006, 0496
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2005 - 1 S 105.05
1. Ist das erstinstanzliche Gericht der Auffassung, dass der Verwaltungsrechtsweg in Vergabeverfahren weder über- noch unterhalb der Schwellenwerte eröffnet ist, so sind Angriffe gegen diesen Beschluss allein dahingehend, dass der Schwellenwert nicht überschritten sei, unerheblich und damit in der Beschwerde unbeachtlich.
2. Soweit der Antragsteller zur Begründung seiner Beschwerde auf seinen „gesamten Vortrag im erstinstanzlichen Verfahren" verweist und diesen „im vollen Umfang zum Gegenstand“ des Vortrags im Beschwerdeverfahren machen will, genügt dies nicht dem Darlegungserfordernis. Denn es ist nicht die Aufgabe des Beschwerdegerichts, den gesamten Vortrag des Antragstellers durchzusehen und die von der Prozessordnung dem Rechtsmittelführer aufgegebene Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung an seiner Stelle von Amts wegen vorzunehmen.
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