Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 0251
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zwingender Ausschluss wegen fehlender Eignungsnachweise

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2005 - Verg 40/05

1. Bekämpft der Auftraggeber mit einer Beschwerde die Entscheidung der Vergabekammer, wonach Angebote aus Gründen der Gleichbehandlung zu werten sind, während die Vergabestelle der Auffassung ist, wegen fehlender wertbarer Angebote das Vergabeverfahren aufheben und ohne öffentliche Vergabebekanntmachung zu einem Verhandlungsverfahren übergehen zu können, ist der Auftraggeber durch die Entscheidung der Vergabekammer beschwert und hat an einer abändernden Entscheidung ein Rechtsschutzinteresse.

2. Die zum Nachweis der Eignung geforderten Belege unterfallen nicht dem Begriff der "Erklärungen" in § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A. Fehlen solche Belege, ist das Angebot zwingend gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A auszuschließen.

3. Die Vergabestelle ist an die veröffentlichten Eignungskriterien gebunden. Eine Veränderung ist auch bei bekannten Bietern nicht zulässig.

4. Unter dem Gebot der Gleichbehandlung kann nicht das Angebot eines Bieters einem Ausschluss unterliegen, zugleich aber gutgeheißen werden, dass der Auftraggeber die ausgeschriebenen Leistungen auf das Angebot eines Mitbieters vergibt, das im selben oder in einem gleichartigen Punkt, weswegen das Angebot des Antragstellers auszuschließen ist, Mängel aufweist.

5. Liegt kein wertbares Angebot vor, kann der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren aufheben. Die Entscheidung unterliegt seinem Ermessen. Die Vergabenachprüfungsinstanzen sind in Fällen dieser Art grundsätzlich nicht dazu ermächtigt, die Ermessensentscheidung des Auftraggebers durch eine eigene Wertung und eine entsprechende Anordnung zu ersetzen.

6. Dies kann dann anders zu beurteilen sein, wenn der Auftraggeber vorbehaltlos zu erkennen gegeben hat, dass er das Vergabeverfahren aufheben will.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0250
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unterangebot eines Newcomers

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2005 - Verg 37/05

1. Unterangebote sind nicht schlechthin vergaberechtswidrig.

2. Ein niedrig bemessenes Angebot kann darauf basieren, dass ein Newcomer in einem bestimmten Markt Fuß fassen will.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0249
VergabeVergabe
Beschränkungen des Berufsausübungsrechts durch § 97 GWB

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2005 - Verg 56/05

Gemessen am Zweck der Wahrung der tragenden Vergaberechtsgrundsätze (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenzprinzip) sind die mit einem Angebotsausschluss wegen eines unvollständigen Angebots verbundenen Beschränkungen des Berufsausübungsrechts (Art. 12 GG) nicht unverhältnismäßig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0248
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Voraussetzungen und Zulässigkeit hoher Eignungsanforderungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2005 - Verg 55/05

1. Die Vergabenachprüfungsinstanzen haben das dem öffentlichen Auftraggeber bei der Festlegung und Gewichtung der für maßgebend erachteten Eignungsmerkmale zustehende Ermessen lediglich in beschränktem Umfang zu kontrollieren. Es hat nur eine Prüfung auf Ermessensfehler stattzufinden.

2. Es ist zulässig, hohe Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit wegen schwieriger Geländeverhältnisse zu stellen. Es ist aber notwendig, anzugeben, welche konkreten Eignungsmerkmale (Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit) einer angekündigten strengen Prüfung unterliegen sollen.

3. Die am einzelnen Auftrag auftretenden Besonderheiten (namentlich die Erschwernisse bei der Ausführung) sind bei der Eignungsprüfung vom Auftraggeber selbstverständlich in Rechnung zu stellen. Die dem öffentlichen Auftraggeber obliegende Eignungsbewertung hat unternehmensbezogen u n d auftragsbezogen zu erfolgen. Gegenstand einer auftragsbezogenen Eignungsprüfung sind insbesondere die bei der Leistung auftretenden Erschwerungen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0247
VergabeVergabe
Antragsbefugnis und Gleichartigkeit der Angebotsmängel

VK Münster, Beschluss vom 13.12.2005 - VK 24/05

1. Eine Vergabestelle darf nur diejenigen Angebote in ihrer Wertung berücksichtigen, die die von ihr geforderten Mindestanforderungen erfüllen.*)

2. Erfüllt kein Angebot diese technischen Mindestanforderungen, so kann nicht nur das Angebot des Antragstellers gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a) iVm § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A ausgeschlossen werden.*)

3. Gleichartige Mängel liegen vor, wenn die Abweichungen in den Angeboten der Bieter auf derselben Wertungsstufe zu einem Ausschluss des jeweiligen Angebotes führen müssen. Dies gilt erst recht für die auf der ersten Wertungsstufe zu prüfenden Voraussetzungen, da es sich hier um zwingende Ausschlussgründe handelt, die nicht dem Beurteilungsspielraum der Vergabestelle unterliegen. Gleichbehandlung durch die Vergabestelle bedeutet dann, dass auf einer Wertungsstufe die Angebote der Bieter vergaberechtlich den gleichen Konsequenzen unterliegen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0246
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Prüfungsumfang der Vergabestelle bei Vorliegen einer Mischkalkulation

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.08.2005 - 11 Verg 7/05

1. Zur Feststellung einer Mischkalkulation reicht es nicht aus, dass die Vergabestelle, welche die Aufklärung "auffällig niedriger Einheitspreise" vom Bieter verlangt und die dieser mit "knapp und aufgrund der kalkulierten Tagesleistungen als an der Grenze des annehmbaren kalkuliert" begründet, den Schluss zu ziehen, der Bieter habe nicht im Detail offen gelegt, dass seine Einheitspreise die für die jeweiligen Leistungen geforderten tatsächlichen Preise vollständig und zutreffend enthielten und Zweifel an der Aufklärung, die zu Lasten des Bieters gingen. Stellt die Vergabestelle insoweit vielmehr fest, dass die Ermittlung des jeweiligen Einheitspreises auf der Grundlage der seitens des Bieters getroffenen Annahmen eine ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen nicht ermöglicht, betrifft dies nicht die im Rahmen der 1. Wertungsstufe zu prüfende Mischkalkulation.*)

2. Verlangt die Vergabestelle zur Ermittlung einer Mischkalkulation eine Aufklärung über die von ihr benannten Einheitspreise im Sinne der Offenlegung der entsprechenden Preisermittlungsgrundlagen, so kommt der Bieter im Hinblick auf die von ihm vorgesehenen Nachunternehmerleistungen dieser Forderung durch den Nachweis der in sein Angebot übernommenen Nachunternehmerpreise nach.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0231
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe – Nachverhandlungsverbot bei funktionaler Leistungsbeschreibung?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.11.2005 - 1 Verg 3/05

1. Zwischen den §§ 25 Nr. 1 Abs. 1, 21 Nr. 1 Abs. 1 und § 24 VOB/A besteht eine Wechselwirkung. Kann der Auftraggeber mit einem Bieter zulässigerweise nachverhandeln, fehlt regelmäßig ein zwingender Grund für den Ausschluss. Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung ermöglicht § 24 Nr. 3 VOB/A unumgängliche technische Änderungen geringen Umfangs.

2. Geringfügig unvollständige Angebote sind in die Wertung aufzunehmen, wenn die Unvollständigkeit des Angebots die Beurteilung seiner Funktionalität durch die Vergabestelle nicht beeinträchtigt, seine sachlichen oder preislichen Lücken lediglich verhältnismäßig geringfügige Details betreffen, die die Wettbewerbsstellung des Bieters nicht relevant ändern und wenn die Zulassung darüber hinaus keinen Manipulationen Vorschub leistet.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0215
VergabeVergabe
Voraussetzungen eines Fortsetzungsfeststellungsantrags

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.01.2006 - VgK-43/2005

1. Macht der Antragsteller geltend, dass er sich an einer Angebotsabgabe gehindert sah, weil die aus seiner Sicht für eine Kalkulation maßgeblichen Versicherungssummen der zu versichernden Gebäudes in den Verdingungsunterlagen nicht genannt werden, so ist er trotz der Tatsache, dass er kein Angebot abgegeben hat, antragsbefugt.

2. Eine unverzügliche Rüge muss nicht durch den Antragsteller selbst erfolgen, es genügt, wenn seine bevollmächtigte Versicherungsmaklerfirma diese erhebt.

3. Eine Erledigung in sonstiger Weise liegt - ebenso wie bei den gesetzlich ausdrücklich genannten Fällen - dann vor, wenn das Nachprüfungsverfahren gegenstandslos wird. Dies kommt vor allem bei einer Nachbesserung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle vor Abschluss des Nachprüfungsverfahrens in Betracht, durch die dem Antragsteller seine Beschwer genommen wird.

4. Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach überwiegender Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus. Hierfür genügt jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

5. Das Versäumnis des Auftraggebers, den Bietern mit den Verdingungsunterlagen in Ergänzung der zur Verfügung gestellten Objektliste auch die Werte der einzelnen zu versichernden Objekte mit der Angabe des Jahres der Feststellung der jeweiligen Werte zu Kalkulationszwecken mitzuteilen und die Weigerung, diese entsprechenden Daten den Bietern im laufenden Vergabeverfahren nachzuliefern, ist vergaberechtswidrig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0214
VergabeVergabe
Voraussetzungen eines Fortsetzungsfeststellungsantrags

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.01.2006 - VgK-41/2005

1. Macht der Antragsteller geltend, dass er sich an einer Angebotsabgabe gehindert sah, weil die aus seiner Sicht für eine Kalkulation maßgeblichen Versicherungssummen der zu versichernden Gebäudes in den Verdingungsunterlagen nicht genannt werden, so ist er trotz der Tatsache, dass er kein Angebot abgegeben hat, antragsbefugt.

2. Eine unverzügliche Rüge muss nicht durch den Antragsteller selbst erfolgen, es genügt, wenn seine bevollmächtigte Versicherungsmaklerfirma diese erhebt.

3. Eine Erledigung in sonstiger Weise liegt – ebenso wie bei den gesetzlich ausdrücklich genannten Fällen – dann vor, wenn das Nachprüfungsverfahren gegenstandslos wird. Dies kommt vor allem bei einer Nachbesserung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle vor Abschluss des Nachprüfungsverfahrens in Betracht, durch die dem Antragsteller seine Beschwer genommen wird.

4. Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach überwiegender Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus. Hierfür genügt jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

5. Das Versäumnis des Auftraggebers, den Bietern mit den Verdingungsunterlagen in Ergänzung der zur Verfügung gestellten Objektliste auch die Werte der einzelnen zu versichernden Objekte mit der Angabe des Jahres der Feststellung der jeweiligen Werte zu Kalkulationszwecken mitzuteilen und die Weigerung, diese entsprechenden Daten den Bietern im laufenden Vergabeverfahren nachzuliefern, ist vergaberechtswidrig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0192
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Rücknahme der Divergenzvorlage

BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 15/05

1. Wird ein Nachprüfungsantrag nach einer zulässigen Divergenzvorlage gemäß § 124 Abs. 2 Satz 2 GWB zurückgenommen, so obliegt die anstelle der Sachentscheidung zu treffende Kostenentscheidung dem Bundesgerichtshof.*)

2. In entsprechender Anwendung des § 96 ZPO trägt die Vergabestelle auch dann die Kosten, die durch einen von ihr zurückgenommenen Antrag auf Vorabgestattung des Zuschlags gemäß § 121 Abs. 1 GWB entstanden sind, wenn der Nachprüfungsantrag in der Beschwerdeinstanz zurückgenommen wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0184
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Erstattung von Verdienstausfall und Fahrtkosten einer Partei

OLG München, Beschluss vom 23.01.2006 - Verg 22/05

Im Verfahren vor der Vergabekammer sind Verdienstausfall und Fahrtkosten für die Anreise einer Partei aus einer 250 km entfernten Stadt zur Wahrnehmung von Akteneinsicht in die Akten der Vergabestelle jedenfalls dann keine notwendigen Auslagen, wenn zugleich ein im Vergaberecht versierter Rechtsanwalt für die Partei Akteneinsicht nimmt, von dem nach den Umständen erwartet werden kann, dass er eigenständig die für die Vertretung des Mandanten nötigen bzw. hilfreichen Unterlagen ausfindig macht und kopiert.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0183
VergabeVergabe
Dienstleistungskonzession: GWB anwendbar? - Rügeerfordernisse

VK Sachsen, Beschluss vom 12.05.2005 - 1/SVK/038-05

1. Es handelt sich um einen dem Vergaberechtsregime unterliegenden Dienstleistungsauftrag nach § 99 Abs. 4 GWB und um keine - zumindest vergaberechtsfreie - Dienstleistungskonzession, wenn der "Konzessionär" in Wahrheit kein die Dienstleistungskonzession mit prägendes Ausschließlichkeitsrecht vom Auftraggeber übertragen bekommt. Kein Konzessionsvertrag liegt vor, wenn sich die Vereinbarung nicht darauf beschränkt, dem Vertragspartner das (alleinige) Recht zu verschaffen, die eigene Leistung (nur) selbst zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten (wie BGH, B. v. 01.02.2005, X ZB 27/04; EuGH, B. v. 30.05.2002, Rs. C-358/00).*)

2. Die Entgeltlichkeit eines (Dienstleistungs-)Auftrages nach § 99 Abs. 1 GWB ist auch dann zu bejahen, wenn zwar keine Vergütung ausbedungen ist, aber eine geldwerte Gegenleistung mit weiterer Verwertungsmöglichkeit vertraglich festgeschrieben ist.*)

3. Auf eine Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB hinsichtlich einer unterbliebenen europaweiten Ausschreibung kann sich ein Antragsteller nicht berufen, wenn er trotz des vom Auftraggeber gewählten rein nationalen Verfahrens einen Teilnahmeantrag eingereicht hat und nicht vorgetragen hat, dass er im Falle einer ordnungsgemäßen EU-weiten Ausschreibung einen inhaltlich anderen Teilnahmeantrag abgegeben hätte.*)

4. Eine Rüge 14 Tage nach dem Erkennen des Vergaberechtsverstoßes ist nicht mehr unverzüglich nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB.*)

5. Weist ein Bewerber seine Eignung mit den Teilnahmeunterlagen nicht nach, darf sein Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt werden.*)

6. Eine hilfsweise beantragte Verpflichtung des Auftraggebers zur Aufhebung der Ausschreibung kommt wegen des strengen Individualrechtsschutzcharakters von kartellrechtlichen Nachprüfungsverfahren allenfalls dann in Betracht, wenn neben dem Antragsteller auch kein anderer Bieter bzw. Bewerber ein wertungsfähiges Angebot bzw. einen ordnungsgemäßen Teilnahmeantrag abgegeben hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0179
Mit Beitrag
VergabeVergabe
EuGH kritisiert Vergabe als rechtswidrig: Kündigungsrecht des AG?

LG München I, Urteil vom 20.12.2005 - 33 O 16465/05

Der öffentliche Auftraggeber darf einen aufgrund eines Vergabeverstoßes geschlossenen Vertrag außerordentlich kündigen, wenn die Vergabe erst aufgrund späterer Rechtsprechung als rechtswidrig erkannt wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0178
VergabeVergabe
EuGH kritisiert Vergabe als rechtswidrig: Kündigungsrecht des AG?

LG München I, Urteil vom 20.12.2005 - 33 O 16465/04

In die Februar Ausgabe hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Das Aktenzeichen lautet richtig:

33 O 16465/05

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0175
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Feststellungslast bei der Prüfung einer unzulässigen Mischkalkulation

OLG Jena, Beschluss vom 23.01.2006 - 9 Verg 8/05

1. Die Angemessenheit der Einheitspreise einzelner Positionen des Leistungsverzeichnisses ist für die der ersten Wertungsstufe vorbehaltenen Prüfung der Transparenz und Vollständigkeit der Preisangaben ohne Belang.*)

2. Das Transparenzgebot wird verletzt durch eine auf einer verdeckten Preisverlagerung beruhenden Mischkalkulation (vgl. BGH, IBR 2004, 448), bei der nach der internen Kalkulation des Bieters der Preisabschlag in einer Angebotsposition mit dem Zuschlag auf eine andere Position ausgeglichen wird, ohne dass die Konnexität dieser Preisbildung nach außen offen gelegt wird.*)

3. Stimmt das im Angebot verlautbarte mit dem in der Urkalkulation dokumentierten Preis-Leistungs-Gefüge überein, ist das ein Indiz für die Richtigkeit der angebotenen Einheitspreise. In diesem Fall obliegt der Vergabestelle die Feststellungslast hinsichtlich einer unzulässigen Mischkalkulation regelmäßig auch dann, wenn in einem Angebot signifikant hohe und niedrige - ggf. deutlich unter den Selbstkosten liegende - Einheitspreise zusammentreffen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0158
VergabeVergabe
Rechtsanwaltsgebühr: Bestimmung des Streitwerts

OLG München, Beschluss vom 14.09.2005 - Verg 15/05

1. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer ist ein selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend vom allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach §§ 40 ff VwGO die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff GWB zum zuständigen Vergabesenat statthaft ist.

2. Der Gegenstandswert für die Berechnung der im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer angefallenen Rechtsanwaltsgebühren bestimmt sich nach § 50 Abs. 2 GKG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG und beträgt 5% der Bruttoauftragssumme. Auszugehen ist vom Wert der Auftragssumme, hilfsweise der Angebotssumme, also demjenigen Betrag, für den der Bieter den Zuschlag erhalten hat oder erhalten will. Zu berücksichtigen sind zudem Optionsrechte, bei denen der Unternehmer dem Auftraggeber das bindende Recht einräumt, durch einseitige gestaltende Erklärung eine Verlängerung des Vertrags zustande zu bringen.

3. Betrifft die Rahmenvereinbarung die Ausstattung von 26 Leitstellen, verpflichtet sich der Auftragnehmer also, die Leistungen 26 Mal zu erbringen, erhält zugleich aber auch die Chance, ebenso oft den vereinbarten Preis zu vereinnahmen, ist nicht der einfache, sondern der 26-fache Wert der Angebotssumme maßgeblich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0154
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Planungsleistungen als Nachunternehmerleistungen bei einem Bauauftrag

VK Sachsen, Beschluss vom 08.06.2005 - 1/SVK/051-05

1. Ein Angebot ist gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A zwingend auszuschließen, wenn geforderte Angaben zum tatsächlichen Nachunternehmereinsatz nicht in zweifelsfreier und vollständiger Art und Weise gemacht wurden. Dies betrifft auch im Leistungsverzeichnis abgeforderte Planungsleistungen (hier im konstruktiven Ingenieurbau als gesonderter Titel des Leistungsverzeichnisses geforderte Ausführungs- und Tragwerksplanung), wenn der Bieter auf diese Leistungen im eigenen Betrieb unstreitig nicht eingerichtet war und ist.*)

2. Gibt der Auftraggeber dem Bieter im Rahmen eines Bietergesprächs die Möglichkeit, diese Planungsleistungen als künftige Eigenleistung im Hinblick auf einen noch zu bindenden Ingenieur darzustellen, stellt dies eine unzulässige Nachverhandlung nach § 24 VOB/A dar, wenn bisher der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 02.12.1999, Rs. C-176/98, NZBau 2000, 149) erforderliche Nachweis der faktischen Verfügbarkeit über diese Ressourcen und Kapazitäten mit Angebotsabgabe nicht geführt worden ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0152
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zulässige Bewertung des Gesamthonorars

VK Bund, Beschluss vom 10.11.2005 - VK 2-132/05

1. Die Auftragsvergabe basiert im Bereich der nicht beschreibbaren freiberuflichen Dienstleistungen weitgehend auf einer Prognoseentscheidung. Der Auftraggeber verfügt dabei über einen weitgehenden Beurteilungsspielraum.

2. Dem Auftraggeber kann nicht verwehrt werden, hinsichtlich des von ihm als Zuschlagskriterium benannten Honorars nicht ausschließlich auf ein noch nicht endgültig feststehendes Gesamthonorar abzustellen. Es muss ihm vielmehr möglich sein, diesen Wertungsbereich auszudifferenzieren und somit die bei VOF-Verfahren ohnehin engen Verhandlungsspielräume beim Honorar entsprechend zu bepunkten. Dabei ist auch eine Bewertung in Stufen hinzunehmen.

3. Wenn sich ein Bieter aufgrund einer (vor-)planerischen Leistung einen Vorteil in der Angebotsphase erarbeitet hat, ist der Auftraggeber nicht gehindert, dem Bieter den jeweiligen Vorteil zu belassen. Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn der Auftraggeber im Laufe des Verfahrens aufgrund des vorgelegten Konzepts seine Ausschreibung derart ändert, dass er den Auftrag auf etwas vergibt, was sich nicht mehr im Einklang mit der ursprünglichen Ausschreibung befindet.

4. Ein grundsätzliches Abweichen vom Rahmen des § 66 Abs. 5 Satz 2 HOAI (20 bis 50 v.H.) ist selbst bei Annahme eines durchschnittlichen Schwierigkeitsgrades der Umbauleistung möglich. Zwar ist die Angabe einer Untergrenze von 20 % in Verbindung mit einer kann-Bestimmung zunächst ein Indiz für einen Mindestsatz. Andererseits hat der Gesetzgeber auch nicht festgelegt, dass sich der Umbauzuschlag ausschließlich in diesem Rahmen bewegen muss (im Sinne einer "kann nur"-Bestimmung).




IBRRS 2006, 0119
VergabeVergabe
Durchführung von Jugendhilfeaufgaben als öffentlicher Auftrag

VK Arnsberg, Beschluss vom 15.11.2005 - VK 20/2005

1. Sichert der öffentliche Auftraggeber dem Vertragspartner bei der Durchführung von Jugendhilfeaufgaben die Vergütung von festen Stundenzahlen zu, handelt es sich um einen Dienstleistungsauftrag und nicht um eine Dienstleistungskonzession.

2. Bei de-facto-Vergaben besteht keine Rügepflicht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0118
VergabeVergabe
Bekanntmachungspflicht für Inhouse-Geschäfte?

VK Arnsberg, Beschluss vom 26.10.2005 - VK 15/2005

1. Der öffentliche Auftraggeber soll durch das Vergaberecht nicht in der seinem Gestaltungsermessen unterliegenden Wahl der Organisationsform - Eigenbetrieb oder Eigengesellschaft - beschränkt werden, mittels derer er seine Aufgaben erfüllen will. Beabsichtigt er die Erfüllung seiner Aufgaben mit eigenen Mitteln, kann es keinen Unterschied machen, ob er dieses durch einen eigenen Betrieb oder eine eigene Gesellschaft macht.

2. Die Vergabekammer geht davon aus, dass auf der Basis der EuGH-Rechtsprechung zur Bekanntmachungspflicht vergaberechtsfreier Dienstleistungskonzessionen der öffentliche Auftraggeber in Zukunft verpflichtet ist, auch seine Vergabeabsichten bei Inhouse-Geschäften aus Gründen des Transparenzgebotes wenigstens EU-weit bekannt zu machen, um den Anspruch auf Rechtschutz sicherzustellen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0117
VergabeVergabe
Notwendigkeit produktidentifizierender Angaben

VK Arnsberg, Beschluss vom 02.10.2005 - VK 18/2005

Die Forderung nach einer Fabrikatsangabe wird durch die Nennung zweier Hersteller mit jeweils einer Palette von Fabrikaten nicht erfüllt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0116
VergabeVergabe
Entbehrlichkeit der Rüge bei unzumutbaren Forderungen des Auftraggeber

VK Arnsberg, Beschluss vom 07.09.2005 - VK 16/2005

1. Bei unzumutbaren Forderungen des Auftraggebers besteht keine Rügepflicht.

2. Bei der Bewertung eines Angebots hat der Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum, der durch die Vergabekammer nur insoweit überprüfbar ist, als der Auftraggeber entweder von einem unzureichend ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist oder in sachfremder Weise willkürliche Erwägungen angestellt hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0115
VergabeVergabe
Angebotsausschluss wegen fehlenden Formblattes EFB-Preis 1d

VK Lüneburg, Beschluss vom 03.11.2005 - VgK-49/2005

1. Bei einem zwingend auszuschließenden Angebot fehlt die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag.

2. Fehlt das vom Auftraggeber geforderte Formblatt EFB-Preis 1d, ist das Angebot zwingend auszuschließen. Dies gilt auch dann, wenn an Stelle des Formblatts EFB-Preis 1d inhaltlich ein anderes Formblatt notwendig gewesen wäre und der Bieter diesen Fehler nicht rügt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0114
VergabeVergabe
Gewichtung der Zuschlagskriterien

VK Lüneburg, Beschluss vom 15.11.2005 - VgK-48/2005

1. Eine Rüge binnen drei Tagen nach positiver Kenntniserlangung ist unverzüglich erfolgt.

2. Die Erkennbarkeit der nunmehr beanstandeten Vermengung von Wirtschaftlichkeits- und Eignungskriterien für die Erteilung des Zuschlages ist - mit Blick auf § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB - für einen fachkundigen Bieter aus der Vergabebekanntmachung ohne weiteres gegeben.

3. Zu den Anforderungen an einen Vergabevermerk gemäß § 30 VOL/A.

4. In Ausnahmefällen kann es gerechtfertigt sein, einen Bieter den anderen, nach Prüfung und Feststellung des Auftraggebers weniger leistungsfähigen, zuverlässigen und fachkundigen Bietern vorzuziehen ("Mehr an Eignung").

5. Hat eine Vergabestelle in der Vergabebekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen ausdrücklich betont, dass die Reihenfolge, in der die Zuschlagskriterien genannt sind, bei der Wertung keine Reihenfolge ist, muss davon ausgegangen werden, dass die aufgeführten Kriterien für die Zuschlagserteilung alle gleich zu gewichten sind.

6. Eignungsnachweise (in Form von Umsatznachweisen der letzten drei Jahre) gehören zu den Angaben und Erklärungen nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a VOL/A.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0113
VergabeVergabe
Ausschluss wegen schwerer Verfehlung

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.10.2005 - VgK-47/2005

1. Bei den Begriffen der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe.

2. Die Vergabekammer kann im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens die Entscheidung der Vergabestelle über die Eignung eines Unternehmens nur daraufhin prüfen, ob die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums überschritten sind.

3. Für das Vorliegen von Ausschlussgründen ist der Auftraggeber darlegungs- und beweispflichtig. Im Falle einer schweren Verfehlung müssten zumindest konkrete Anhaltspunkte gegeben sein, reine Verdachtsmomente reichen nicht aus.

4. Die Unschuldsvermutung ist ein sachlicher Grund im Rahmen einer Ermessensentscheidung gegen den Ausschluss eines Bieters.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0112
VergabeVergabe
Angebot von Versicherungsdienstleistungen

VK Thüringen, Beschluss vom 06.12.2005 - 360-4003.20-026/05-SLZ

1. Bei Dienstleistungsaufträgen umfasst das Akteneinsichtsrecht eines Bieters regelmäßig das eigene Angebot sowie die Aus- und die Bewertung (Wertung) der eingegangenen Angebote im Verhältnis auch untereinander. Allerdings findet dies seine Grenze in dem Geheimhaltungsinteresse der Mitbewerber.

2. Bietet ein Unternehmen sowohl die ausgeschriebenen Versicherungsdienstleistungen als auch eine Mitgliedschaft in seinem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit an, wird mit dem Angebot keine andere als die ausgeschriebene Leistung angeboten.

3. § 7 Nr. 6 VOL/A ist eng auszulegen und einer Analogie nicht fähig. „Ähnliche Einrichtungen“ im Sinne dieser Vorschrift müssen sich daher in öffentlicher Trägerschaft befinden und als öffentliche Einrichtungen auch einen vergleichbaren sozial-politischen Zweck verfolgen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0111
VergabeVergabe
Wertung von Nebenangeboten

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.10.2005 - 1 VK 62/05

1. Zuständige Vergabekammer für Nachprüfungsverfahren über in Auftragsverwaltung für den Bund ausgeführte Autobahnbaumaßnahmen ist die Vergabekammer des Landes, nicht die des Bundes.

2. Für die Kenntnis des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist das Wissen um einen Sachverhalt ausreichend, der aus subjektiver Sicht des Bieters den Schluss auf einen Vergabeverstoß erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheint, das Vergabeverfahren zu beanstanden.

3. Bei der Erfüllung der Informationspflicht nach § 13 VgV darf sich der Auftraggeber kurz fassen und auch Formulare verwenden.

4. Der Ausschluss eines Bieters wegen einer Mischkalkulation ist nur gerechtfertigt, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das für eine Position geforderte Entgelt (zum Teil) in eine andere Position eingerechnet wurde.

5. Eigene Ermittlungen der Vergabekammer hinsichtlich eventueller Ausschlussgründe eines Angebots sind nur bei konkreten Anhaltspunkten für die Aufnahme von Ermittlungen in eine bestimmte Richtung notwendig.

6. Grundsätzlich kann es erwünscht sein, dass Bieter im Blick auf den geforderten Leistungsumfang hinsichtlich von Kosten und Nutzen Ideen entwickeln und im Rahmen von Nebenangeboten Einsparungspotentiale anbieten, die eine andere Ausführung der Bauleistung abweichend von der Ausschreibung vorschlagen. Im Blick auf die Konkurrenzsituation im Wettbewerb der Bieter sind diesem Verhalten jedoch Grenzen gesetzt, die der Auftraggeber bei der Wertung beachten muss.

7. Hinsichtlich der Wertung von Nebenangeboten ist der Vergabestelle ein objektiver und subjektiver Beurteilungsspielraum eingeräumt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0110
VergabeVergabe
Anforderungen an die Rüge eines "nachprüfungserfahrenen" Bieters

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.10.2005 - 1 VK 59/05

1. Eine schon bestehende Bietergemeinschaft, die im Verlaufe eines Vergabeverfahrens einen Vergabeverstoß erkennt, hat einheitlich, vertreten durch das hierzu berufene Mitglied oder durch jedes einzelne Mitglied zu rügen.

2. Es stellt keine reine Förmelei dar, dass für eine wirksame Rüge auch der Partner einer Bietergemeinschaft zu rügen hat, auch wenn es sich bei dem Partner um eine 100%-ige Tochterfirma handelt und die Geschäftsführer identisch sind.

3. Es widerspricht jeglicher Lebenserfahrung, dass ein Bieter, der sich wiederholt vor Vergabekammern und Oberlandesgerichten mit anderen Bietern bzw. Auftraggebern über den gleichen angeblichen Vergabeverstoß streitet, sich bei der Durchsicht einer neuen Bekanntmachung nicht sofort von dem für ihn entscheidenden und wichtigen Sachverhalt Kenntnis verschafft. Eine erst fast 6 Wochen später erhobene Rüge ist deshalb nicht unverzüglich.

4. Eine Rüge ist unverzüglich, d.h. „ohne schuldhaftes Zögern“ erfolgt, wenn ein Bieter den von ihm erkannten Vergaberechtsverstoß unter Berücksichtigung der für eine etwaige weitere Prüfung und für das Begründen der Rüge benötigten Zeit so bald gegenüber dem Auftraggeber rügt, wie es ihm nach den konkreten Umständen des Einzelfalls möglich und zumutbar ist.

5. Ist ein Unternehmen, was die Durchführung von Vergabeverfahren und Vergabenachprüfungsverfahren anbelangt, sehr erfahren und ist ihm die bestehende Problematik des Nachprüfungsverfahrens bestens bekannt, ist der Bieter verpflichtet, innerhalb kürzester Zeit, nämlich innerhalb von 1 bis 2, maximal drei Tagen zu rügen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0109
VergabeVergabe
Folge der fehlenden Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.10.2005 - 1 VK 56/05

1. Es verbietet sich, nach Bejahung der generellen Eignung, später bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots nach § 25 Nr. 3 VOL/A ein „Mehr an Eignung“ eines Bieters als Kriterium für den Zuschlag zu benennen und zu berücksichtigen.

2. Bei Nennung von Eignungs- als Zuschlagskriterien ist der Auftraggeber in der Regel zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigt und verpflichtet.

3. Privatrechtlich strukturierte Organisationen fallen nicht unter § 7 Nr. 6 VOL/A.

4. § 7 Nr. 6 VOL/A erfasst nur Institutionen, bei denen Produkte nicht gewerblich hergestellt werden.

5. Die Aufhebung der Aufhebung durch die Vergabekammer kann nur bei einer Scheinaufhebung oder der Bereitschaft des Auftraggebers zur Vergabe des Auftrags erfolgen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0102
VergabeVergabe
Unterlassene Rüge zum Auftragswert: Zuständigkeit?

VK Bremen, Beschluss vom 02.08.2005 - 810-VK 08/05

Die unterlassene Rüge zum Auftragswert schließt die Bieter mit allen Beanstandungen aus, die unmittelbar mit der Einschätzung des Auftragsumfangs durch die Vergabestelle zusammenhängen, jedenfalls soweit sie als Folge des zu Grunde liegenden Vorstoßes ihrerseits erkennbar sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0091
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann liegt eine unzutreffende Preisangabe vor?

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.01.2006 - 1 Verg 6/05

1. Ein Angebot ist nach §§ 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3, 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A zwingend auszuschließen, wenn es auch nur zu einer Position eine unzutreffende Preisangabe enthält.*)

2. Die unzulässige "Mischkalkulation" ist lediglich eine besondere, aber nicht die einzige Form einer unzutreffenden Preisangabe, so dass die Anwendung der Ausschlussnorm nicht die Feststellung einer Auf- und Abpreisung voraussetzt.*)

3. Eine unzutreffende Preisangabe liegt bereits dann vor, wenn der Bieter in den Preis für eine nach Umfang und Ausführungsart genau bestimmte Leistungsposition - hier: Baustelleneinrichtung - Kosten für Leistungen einbezieht, die nach den Vorgaben der Vergabestelle nicht oder nur an anderer Stelle angesetzt werden dürfen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0078
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Mindestanforderungen müssen vor Angebotsabgabe gerügt werden

VK Brandenburg, Beschluss vom 24.11.2005 - 1 VK 69/05

Meint ein Bieter, die Vergabestelle habe in Vergabeunterlagen bzw. Vergabebekanntmachung die an Alternativangebote gestellten Mindestanforderungen nicht (hinreichend) angegeben, muss dies vor Angebotsabgabe gerügt werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0064
VergabeVergabe
Bietergemeinschaft: Rüge eines einzelnen Mitglieds zulässig?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.12.2005 - 1 VK LVwA 42/05

Ein Mitglied einer Planungs- bzw. Bietergemeinschaft kann ohne Bevollmächtigung aller Partner nicht wirksam eine Rüge erheben.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0063
VergabeVergabe
Erfordernis der formellen Vollständigkeit

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.11.2005 - 1 VK LVwA 44/05

Der Nachprüfungsantrag eines zwingend auszuschließenden Bieters kann ohne Rücksicht auf die Zuschlagsfähigkeit konkurrierender Angebote auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung als begründet erscheinen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0060
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anforderungen an eine Rüge

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.09.2005 - 1 VK 51/05

1. Für die Bestimmung der Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB sind die Umstände des konkreten Falls entscheidend. Dabei ist die Ausschöpfung eines maximalen Zeitraums von zwei Wochen seltenen Ausnahmefällen vorbehalten, in denen eine außergewöhnlich schwierige Sach- oder Rechtslage einen entsprechend zeitaufwendigen Prüfungsbedarf des Bieters, ggf. unter Einschaltung externer Berater, notwendig verursacht.

2. Die Obliegenheit zur Rüge einer vermeintlich vergaberechtswidrigen, weil nicht produktneutralen Ausschreibung entsteht regelmäßig bereits bei Kenntnisnahme vom Inhalt der Verdingungsunterlagen.

3. Die Entscheidung über die Aufhebung einer Ausschreibung ist nach § 26 VOL/A in das pflichtgemäße Ermessen der Vergabestelle gestellt. Eine Anordnung der Aufhebung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen kommt demnach nur im Ausnahmefall in Betracht, wenn das Ermessen der Vergabestelle auf Null reduziert ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0059
VergabeVergabe
Nachverhandlungen bei funktionaler Leistungsbeschreibung

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.08.2005 - 1 VK 48/05

1. Mit der Zulassung von funktionalen Leistungsbeschreibungen in § 8 Nr. 2 Abs. 1 a) VOL/A wird praktischen Bedürfnissen im Vergabewesen Rechnung getragen. Bei immer komplexer werdenden Beschaffungsvorgängen ist es dem Auftraggeber mangels ausreichender Marktkenntnis oftmals nicht möglich, den Leistungsgegenstand nach Art, Beschaffenheit und Umfang hinreichend zu beschreiben. In solchen Fällen kann der Auftraggeber den Zweck und die Funktion des Beschaffungsvorgangs beschreiben und hinsichtlich der Umsetzung auf die technische Vielfalt der Anbieter vertrauen. Damit werden auch traditionelle Beschaffungsvorgänge modernen Entwicklungen angepasst.

2. Bei hinreichend begründeten funktionalen Leistungsbeschreibungen wird die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der geforderten Leistung über unbedingt notwendige technische Änderungen geringen Umfangs zu verhandeln. Damit der Wettbewerbsgrundsatz und das Gleichbehandlungsgebot gewahrt bleiben, müssen die beiden Eingrenzungen „notwendige“ technische Änderungen „geringen“ Umfangs unbedingt eingehalten werden.

3. Es ist unter Beachtung der Regelung des § 24 VOL/A wettbewerbsverzerrend gegenüber den Mitbietern, wenn das Angebot eines Bieters durch eine Zusatzforderung nach einer Verpflichtungserklärung ergänzt wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0058
VergabeVergabe
Bindung an den Ausschreibungsgegenstand

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.08.2005 - 1 VK 47/05

1. Ein Schreiben, in dem allgemein ausgeführt wird, dass die ausgeschriebene Form nicht ausführbar sei und man deswegen ein funktionierendes Nebenangebot abgebe und dass die Überschrift „Fragen zur Ausschreibung“ trägt, stellt keine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB dar. Es muss deutlich zum Ausdruck kommen, dass man einen bestimmten Vorgang als einen Vergabeverstoß betrachtet und es muss mindestens mittelbar zum Ausdruck kommen, dass man dessen Beseitigung anstrebt.

2. Beabsichtigt der Auftraggeber entweder, einen Bieter zu beauftragen und hierbei in nicht unerheblichem Umfang vom Ursprungsangebot abzuweichen oder will er zunächst den Zuschlag auf das Ursprungsangebot erteilen mit der Absicht, den Leistungsumfang anschließend entsprechend der mit der Beigeladenen getroffenen Absprache zu den ausgehandelten Konditionen wieder einzuschränken, verstößt diese Vorgehensweise gegen § 97 Abs. 1 GWB.

3. Es entspricht der einhelligen Ansicht, dass der Auftraggeber, der nach Öffnung der Angebote feststellt, dass er die ausgeschriebene Leistung in der ursprünglichen Form nicht haben möchte, etwa weil die Haushaltsmittel nicht ausreichen, diesen Konfliktsfall nur durch Aufhebung und Neuausschreibung lösen kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0057
VergabeVergabe
Anforderungen an Nebenangebote

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2005 - 1 VK 43/05

1. Mit einem Baugrund- und Gründungsgutachten erfüllt der Auftraggeber die sich aus den EU-Vergaberichtlinien und der Rechtsprechung des EuGH ergebende Forderung, in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen zu erläutern, die Änderungsvorschläge erfüllen müssen.

2. Grundsätzlich kann es erwünscht sein, dass Bieter im Blick auf den geforderten Leistungsumfang hinsichtlich von Kosten und Nutzen Ideen entwickeln und im Rahmen von Nebenangeboten Einsparungspotentiale anbieten. Eine Grenze und eine einsetzende Wettbewerbsverzerrung bei Nebenangeboten kann gegeben sein, wenn durch einen Bieter Standards der Leistung verändert werden und die dadurch veränderte Leistung der Konkurrenzsituation der anderen Bieter entzogen wird, also nicht festgestellt werden kann, welche Angebote die Konkurrenten bei von vornherein geänderten Standards abgegeben hätten.

3. Die Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig, wenn sie zwar schriftsätzlich vorträgt, aber keinen eigenen Antrag stellt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0056
VergabeVergabe
Änderung der Vergabeunterlagen (Ausnahme)

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.07.2005 - 1 VK 39/05

1. Landesversicherungsanstalten sind öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB.

2. Bei mangelhafter Dokumentation ist der Auftraggeber zur Anlage einer vollständigen Vergabeakte und zu erneuter Prüfung und Wertung der Angebote zu verpflichten.

3. § 9 Nr. 1 VOB/A ist eine bieterschützende Vorschrift.

4. Eine Änderung der Vergabeunterlagen liegt nicht vor, wenn der Auftraggeber keine eindeutigen Vergabeunterlagen herausgibt, der Bieter die Widersprüche in der Leistungsbeschreibung (z.B. zwischen Plänen und Textbeschreibung) durch eine Anfrage beim Auftraggeber zu klären versucht, der Auftraggeber diese Anfrage nicht beantwortet und der Bieter den strittigen Teil der Leistungsbeschreibung nur in einem Nebenangebot anbietet.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0055
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann kann Rechtsanwalt den Höchstsatz als Vergütung verlangen?

OLG München, Beschluss vom 11.01.2006 - Verg 21/05

Der Höchstsatz einer 2,5-fachen Geschäftsgebühr für die Tätigkeit eines Anwalts in einem Vergabenachprüfungsverfahren ist nur bei überdurchschnittlich umfangreichen und schwierigen Fällen gerechtfertigt. In einem durchschnittlich schwierigen Nachprüfungsverfahren ist ein solcher Ansatz auch dann unbillig, wenn eine mündliche Verhandlung vor der Vergabekammer stattgefunden hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0054
VergabeVergabe
Sektorenauftraggeber sind an vorgegebene Wertungskriterien gebunden

OLG München, Beschluss vom 20.04.2005 - Verg 8/05

Bei der Wertung von Angeboten in einem Verhandlungsverfahren im Sektorenbereich ist der Sektorenauftraggeber an die von ihm bekannt gemachten Wertungskriterien gebunden. Er darf weder Kriterien heranziehen, die nicht veröffentlicht waren, noch Kriterien, die veröffentlicht waren, bei der Wertung nicht heranziehen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0050
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unmittelbare Vergabe eines öffentlichen Nahverkehrsdienstes

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 12.01.2006 - Rs. C-410/04

Einer nationale Regelung, die die unmittelbare Vergabe eines öffentlichen Nahverkehrsdienstes an ein Unternehmen ermöglicht, das der öffentliche Auftraggeber besitzt und kontrolliert, stehen die Art. 43, 49, 86 EG-Vertrag nicht entgegegen, sofern

- die nationale Regelung vorsieht, dass die konzessionierte Gesellschaft einer ähnlichen Kontrolle unterliegen muss, wie sie die Verwaltung über ihre eigenen Dienststellen ausübt, und dass sie ihre Tätigkeit im Wesentlichen mit der Körperschaft verrichten muss, die ihre Anteile besitzt, und

- diese Kriterien nach der Vergabe einer öffentlichen Dienstleistung an diese Gesellschaft dauerhaft erfüllt sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0049
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann liegt eine Quasi-In-House-Vergabe vor?

Generalanwältin beim EuGH, Schlussanträge vom 12.01.2006 - Rs. C-340/04

Die Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge ist dahin auszulegen, dass sie der direkten Vergabe eines Auftrags in einem Verfahren nur dann nicht entgegensteht, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Erstens übt die Gebietskörperschaft über die andere Stelle eine Kontrolle aus wie über ihre eigenen Dienststellen. Der nationale Richter hat dabei folgende Umstände zu prüfen:

- die Interessenlage der Anteilseigner;

- die Umwandlung der "azienda municipalizzata" in eine Aktiengesellschaft;

- die nicht verpflichtend vorgesehene und auch nicht erfolgte Öffnung der Gesellschaft für Fremdkapital;

- die Möglichkeit der AGESP, sogar im Ausland Niederlassungen zu gründen;

- den Umfang der Möglichkeit der Einflussnahme auf die Ernennung des Verwaltungsrates und auf die Geschäftsführung;

- die Befugnisse des Verwaltungsrates der AGESP sowie

- den Umstand, dass die Gemeinde an der AGESP über die AGESP Holding indirekt beteiligt ist.

Zweitens hat diese Stelle zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften zu verrichten, die ihre Anteile innehat bzw. innehaben. Der nationale Richter hat dabei die in den Nummern 76 bis 115 angeführten Umstände zu berücksichtigen, wobei auch die Einkünfte, die aus Tätigkeiten für die Anteilseigner stammen, heranzuziehen sind, nicht jedoch das Kriterium von 80 % im Sinne von Artikel 13 der Richtlinie 93/38/EWG.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0048
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unterlassene Rüge zum Auftragswert: Zuständigkeit?

OLG Bremen, Beschluss vom 07.11.2005 - Verg 3/05

Die unterlassene Rüge zum Auftragswert schließt die Bieter mit allen Beanstandungen aus, die unmittelbar mit der Einschätzung des Auftragsumfangs durch die Vergabestelle zusammenhängen, jedenfalls soweit sie als Folge des zu Grunde liegenden Vorstoßes ihrerseits erkennbar sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0047
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Identität des Beschaffungsgegenstands im Verhandlungsverfahren

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.2005 - 1 VK 34/05

1. Das Verhandlungsverfahren unterliegt wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts, insbesondere dem Grundsatz des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung aller Bieter und dem Transparenzgebot.

2. Im Verhandlungsverfahren muss die Identität des Beschaffungsverfahrens dahingehend gewahrt bleiben, dass nicht andere Leistungen beschafft werden, als mit der Ausschreibung angekündigt. Verboten ist nur, letztlich andere Leistungen als angekündigt zu beschaffen.

3. Vergibt der Auftraggeber nur ein Auftragsvolumen von ca. 70% des ursprünglich angestrebten Auftragsumfangs, bleibt die Identität gewahrt.

4. Der Auftraggeber ist in einem Verhandlungsverfahren verpflichtet, die Bieter gleichermaßen von einer Veränderung des Verfahrens - z.B. einer Reduzierung des Auftragsumfangs - zu unterrichten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0046
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Flughafenbetrieb als gewerbliche Tätigkeit

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.06.2005 - 1 VK 33/05

1. Zwischen den Flughäfen in Deutschland und Europa herrscht ein entwickelter Wettbewerb, der zu einem Wettbewerb zwischen den Flughäfen um Passagiere und Fracht führt. Dies rechtfertigt die Vermutung, dass ein öffentlich beherrschter Flughafenbetreiber eine gewerbliche Tätigkeit entfaltet.

2. Auch bei der Anwendung der VOL/A-SKR sind die allgemeinen Rechtsgedanken des § 97 GWB, insbesondere hinsichtlich der Transparenz der Vergabeentscheidung und der Gleichbehandlung der Bieter, maßgeblich. Heranzuziehen sind daher auch §§ 21 Nr. 1 Abs. 2 S. 2, Nr. 1 Abs. 3 VOL/A.

3. Gibt ein Bieter ein Angebot ab, über das dann im Verhandlungsverfahren verhandelt wird, und erhält er daraufhin die Möglichkeit, dieses Angebot zu überarbeiten, so sind ihm Änderungen nur insoweit gestattet, als diese von der Vergabestelle gewünscht oder ihm offengelassen wurden. Nicht gestattet sind ihm Änderungen, die für die Vergabestelle überraschend sind und von den Verdingungsunterlagen, die Grundlage des ursprünglichen Angebots waren, abweichen, ohne dass Anlass für eine solche Abweichung bestand.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0044
VergabeVergabe
Zur Fachkunde im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

VK Sachsen, Beschluss vom 04.04.2005 - 1 SVK/025-05

1. Auch die Fachkunde als eigentliches Eignungskriterium der zweiten Wertungsstufe des § 25 VOL/A ist im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Angebote (4. Wertungsstufe) zu berücksichtigen, wenn sie als Zuschlagskriterium verlautbart war (wie OLG Düsseldorf, B. v. 25.02.2004, Verg 77/03). Denn auch die Vergabekammer kann den Auftraggeber - ohne entsprechende Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB - nicht verpflichten, verbindliche "Zuschlagskriterien" nach § 9 a VOL/A, auf die sich sämtliche Bieter vor Angebotsabgabe eingestellt haben, nunmehr bei der entscheidenden Auswahl unberücksichtigt zu lassen.*)

2. Die Vergabekammer ist grundsätzlich nur zur Kontrolle von Wertungsentscheidungen, nicht aber zu einer eigenständigen Ausübung derselben anstelle des Auftraggebers befugt.*)

3. Der Auftraggeber ist nicht befugt, bei der Eignungsprüfung des Bieters Umstände zu berücksichtigen, die sich außerhalb des Bereichs gesicherter Erkenntnisse bewegen. Vielmehr bedarf es für diese Entscheidung Informationen aus seriöser Quelle, die zudem eine gewisse Erhärtung erfahren haben. Bloße Verdachtsmomente rechtfertigen einen Angebotsausschluss auf der zweiten Wertungsstufe nicht. Diese Prüfung setzt trotz der standardisierten Abforderung aussagekräftiger Eignungsunterlagen (§§ 7, 7 a VOL/A) immer eine Einzelfallbetrachtung voraus, weil sich die Unternehmensverhältnisse (Personal, Organisationsstruktur) in der Zwischenzeit gegenüber den bescheinigten Verhältnissen geändert haben können. Dabei haben Unternehmer in EU-Vergabeverfahren gemäß § 97 Abs. 7 GWB einen Anspruch gegen den Auftraggeber, dass die Eignungsprüfung nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A vergaberechtskonform erfolgt.*)

4. Das einseitige Abstellen auf einen Leistungsparameter bei Reinigungsleistungen allein - ohne Tiefenprüfung und Gewährung rechtlichten Gehörs - rechtfertigen keine Nichtberücksichtigung eines Bieters.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0042
VergabeVergabe
Kein Teilnahmeantrag, keine Antragsbefugnis!

VK Nordbayern, Beschluss vom 25.11.2005 - 320.VK-3194-38/05

1. Eine Antragsbefugnis besteht nicht, wenn das antragstellende Unternehmen kein Angebot abgegeben hat. Es fehlt ein Interesse am Auftrag, wenn der Antragsteller ohne hinreichenden Grund von der Abgabe eines Angebots abgesehen hat.*)

2. Ein Antragsteller ist nicht antragsbefugt, wenn er im streitgegenständlichen Vergabeverfahren selbst keinen Teilnahmeantrag gestellt und nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden war. Ein dennoch abgegebenes Angebot kann nicht berücksichtigt werden und hat somit keine Chance auf die Erteilung des Zuschlags.

Mit der Durchführung des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs bringt der öffentliche Auftraggeber zum Ausdruck, dass er nur diejenigen Unternehmer am späteren Verhandlungsverfahren beteiligen will, die sich zuvor am Teilnahmewettbewerb beteiligt haben.*)

3. Die an eine juristische Person gerichtete Angebotsaufforderung ist nicht auf eine andere juristische Person der selben Unternehmensgruppe übertragbar, wenn beide Unternehmen rechtlich selbstständig sind.*)

4. Ein Bieter kann sich nur auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten berufen, wenn er gleichzeitig einen sicheren Zugriff auf die Mittel dieses Unternehmens darlegt. Zudem kann sich ein Auftragnehmer bei der Erfüllung der Leistung nur der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, die Zuverlässigkeit muss der Bieter für sich selbst nachweisen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0034
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mehrdeutigkeit der Leistungsbeschreibung

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.10.2005 - 1 Verg 4/05

1. Wird dem Antragsteller während eines Nachprüfungsverfahrens ein weiterer Vergaberechtsverstoß bekannt, kann er diesen auch dann unmittelbar zum Gegenstand des Verfahrens machen, wenn der Nachprüfungsantrag in seiner ursprünglichen Form unzulässig war.*)

2. Das Nachprüfungsverfahren dient der Durchsetzung subjektiver Rechte des Antragstellers. Stehen mehrere Maßnahmen im Raum, mit denen dieser Zweck erreicht werden könnte, ist zunächst diejenige zu erwägen, die dem (Rechtsschutz-)Interesse des Antragstellers am nächsten käme.*)

3. Das Angebot eines Bieters ist nicht bereits deshalb in (analoger) Anwendung des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A auszuschließen, weil er im Vorfeld der Angebotsabgabe ergebnislose Gespräche über eine Zusammenarbeit (in Form einer Bietergemeinschaft oder im Verhältnis Hauptunternehmer - Nachunternehmer) mit einem Unternehmen geführt hatte, das sich dann unmittelbar als Konkurrent oder mittelbar als Nachunternehmer eines Konkurrenten am Wettbewerb beteiligt.*)

4. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers.*)

5. Bieterschützende Wirkung mit der Folge, daß sich ein Antragsteller im Nachprüfungsverfahren mit Aussicht auf Erfolg auf § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A berufen kann, hat diese Norm nur, wenn ein Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, daß ein Konkurrent ganz vom Markt (also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt wird oder ernsthaft zu befürchten ist, der Bieter werde sich selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, sodaß er den Auftrag nicht vertragsgerecht durchführen kann.*)

6. §§ 21 Nr. 1 Abs. 3, 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) VOL/A erfassen weder nach Wortlaut noch nach Sinn und Zweck den Fall, daß ein Bieter nach außen ein ausschreibungskonformes Angebot abgibt, intern aber mit abweichenden Parametern kalkuliert.*)

7. Die Leistungsbeschreibung ist mehrdeutig und verstößt deshalb gegen § 8 Nr. 1 VOL/A, wenn sie Spielraum für unterschiedliche Leistungen läßt. Dabei ist auf einen durchschnittlichen, mit der Art der Ausschreibung vertrauten Bieterkreis abzustellen. Intensive Auslegungsbemühungen, wie sie im Streitfall einem Gericht obliegen, sind von einem Bieter regelmäßig nicht zu erwarten.*)

8. Eine kalkulationserhebliche Unklarheit der Verdingungsunterlagen hat nicht zwingend die Aufhebung der Ausschreibung zur Folge. Diese Maßnahme kommt als "ultima ratio" vielmehr nur dann in Betracht, wenn eine Korrektur im laufenden Verfahren nicht mehr möglich ist (etwa weil die Leistungsbeschreibung grundlegend überarbeitet werden muß). Genügt eine Klarstellung zu einem einzigen Punkt, reicht es aus, das Vergabeverfahren in ein früheres Stadium zurückzuversetzen, in dem eine Korrektur des Fehlers noch möglich ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 0031
VergabeVergabe
Anforderungen an die äußerliche Kennzeichnung der Angebote

VK Sachsen, Beschluss vom 24.02.2005 - 1/SVK/004-05

1. Ein Ausschreibung ist aufzuheben, wenn der Auftraggeber seiner Kennzeichnungspflicht entsprechend § 22 Nr. 3 lit. b) VOL/A nicht genügt hat (wie VK Südbayern, B. v. 22.09.2000, 16-08/00 zu § 22 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A).*)

2. Eine mit Bleistift aufgetragene eingekreiste Ziffer auf den Angeboten erfüllt die Kennzeichnungspflicht entsprechend § 22 Nr. 3 VOL/A nicht. § 22 Nr. 3 VOL/A verlangt die Kennzeichnung der Angebote in allen wesentlichen Teilen einschließlich der Anlagen. Die Beschränkung auf "wesentliche Teile" bezieht sich auf alle Seiten, die später für den Vertragsinhalt von Bedeutung sind, d. h. vor allem der Preisangaben und alle sonstigen Erklärungen, die nach der Ausschreibung abzugeben waren.*)

3. Durch einen Verstoß gegen § 22 Nr. 3 lit. b) VOL/A ist ein ordnungsgemäßer Wettbewerb (§ 97 Abs. 1 GWB) nicht mehr gewährleistet.*)

Dokument öffnen Volltext