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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 0012
VergabeVergabe
Zum Konzessionscharakter eines Rundfunkversorgungsvertrages

VK Hessen, Beschluss vom 07.10.2005 - 69d-VK-39/2005

1. Der Konzessionscharakter eines Rundfunkversorgungsvertrages entfällt nicht dadurch, dass der Konzessionsgeber (Vermieter) dem Konzessionsnehmer während einer Übergangszeit das von seinen Mietern beanspruchbare Nutzungsentgelt unmittelbar zahlt.*)

2. Dem Konzessionscharakter steht ebenfalls nicht entgegen, dass sich der Konzessionsgeber dem Konzessionsnehmer gegenüber vertraglich verpflichtet, bei einem Mieterwechsel den jeweiligen Neumieter zum Abschluss eines Versorgungsvertrags mit dem Konzessionsnehmer zu verpflichten.*)

3. Zur Bestimmung des wirtschaftlichen Risikoumfangs bedarf es keiner prozentualen Festlegung. Entscheidend ist ausschließlich, ob das Risiko beim Konzessionsgeber verbleibt oder auf den Konzessionsnehmer zurückverlagert wird.*)

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IBRRS 2006, 0006
VergabeVergabe
Angebot mit unklaren und widersprüchlichen Angaben

VK Hessen, Beschluss vom 01.11.2005 - 69d-VK-68/2005

1) Ein Angebot ist nicht ausreichend bestimmbar, wenn der Bieter die Festlegung einzelner Vertragspunkte dem Auftraggeber überlässt und dieser das Angebot gerade nicht eindeutig im Sinn des § 133 BGB verstehen kann.*)

2) Ein Angebot mit unklaren Widersprüchen und erklärbaren mehrdeutigen Angaben geht zu Lasten des Bieters und ist von der Wertung auszuschließen.*)

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Online seit 2005

IBRRS 2005, 3881
VergabeVergabe
Anhörungsrügeverfahren ist kein Rechtsmittelverfahren!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2010 - Verg W 8/10

Das Anhörungsrügeverfahren ist kein Rechtsmittelverfahren. Es kann deshalb nicht zum Ziel haben, eine Änderung der in einer Entscheidung vertretenen Rechtsauffassung herbeizuführen.

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IBRRS 2005, 3664
VergabeVergabe
Feststellung einer Mischkalkulation: Anforderungen

VK Hessen, Beschluss vom 21.04.2005 - 69d-VK-09/2005

Zur Feststellung einer Mischkalkulation reicht es nicht aus, dass die Vergabestelle, welche die Aufklärung "auffällig niedriger Einheitspreise" vom Bieter verlangt und die dieser jeweils mit Gutschriften, Rückvergütungen, Rabatten, Veräußerungsgewinnen und Eingabefehlern begründet, diese Erklärungen pauschal als unschlüssig und nicht glaubhaft wertet und ohne Aufklärung der aufgepreisten Einheitspreise allgemein auf Vermutungen und Erfahrungen zurückgreift.*)

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IBRRS 2005, 3663
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtzeitigkeit der Rüge eines Verstoßes im Verhandlungsverfahren

OLG Dresden, Beschluss vom 21.10.2005 - W Verg 5/05

1. Vollzieht sich auf Seiten einer kommunalen Vergabestelle der Prozess zur Auswahl eines Bieters in einem Verhandlungsverfahren in mehreren aufeinander aufbauenden Stufen (hier: Verabschiedung einer Beschlussvorlage durch die Verwaltungsspitze der Antragsgegnerin und spätere Beschlussfassung des Stadtrats hierüber), so wird die Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB nicht erst durch den Abschluss des Auswahlverfahrens auf der letzten Stufe bestimmt, sondern bereits durch zur Kenntnis des Bieters gelangtes fehlerhaftes Vergabeverhalten auf der früheren Stufe ausgelöst.*)

2. Eine zulässige Rüge setzt die Bezeichnung konkreter Tatsachen voraus, aus denen sich - zumindest schlüssig - die Behauptung des Bieters ableiten lässt, dass sich darin ein Vergabeverstoß des Auftraggebers verwirklicht.*)

3. Der Ablauf der Informationsfrist nach § 13 VgV beendet das Vergabeverfahren nicht, solange der Auftraggeber von der ihm danach freistehenden Möglichkeit, den Vertrag über die ausgeschriebenen Leistungen abzuschließen, tatsächlich keinen Gebrauch gemacht hat.*)

4. Verhandlungen über den Inhalt der zu erbringenden Leistung sind in einem Verhandlungsverfahren nach VOF, auch soweit dadurch von Vorgaben der Ausschreibung abgewichen wird, zulässig, solange die Vergabestelle nicht an die beteiligten Verhandlungspartner unterschiedliche Änderungswünsche heranträgt und der nach wirtschaftlichen und technischen Kriterien zu beurteilende Wesenskern der Ausschreibung gewahrt bleibt (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 03.12.2003 - WVerg 15/03, VergR 2004, 225).*)

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IBRRS 2005, 3661
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anforderungen an Feststellung einer Mischkalkulation

VK Hessen, Beschluss vom 21.04.2005 - 69d-VK-20/2005

1. Zur Feststellung einer Mischkalkulation reicht es nicht aus, dass die Vergabestelle, welche die Aufklärung "auffällig niedriger Einheitspreise" vom Bieter verlangt und die dieser mit "knapp und aufgrund der kalkulierten Tagesleistungen als an der Grenze des annehmbaren kalkuliert" begründet, den Schluss zu ziehen, der Bieter habe nicht im Detail offen gelegt, dass seine Einheitspreise die für die jeweiligen Leistungen geforderten tatsächlichen Preise vollständig und zutreffend enthielten und Zweifel an der Aufklärung, die zu Lasten des Bieters gingen. Stellt die Vergabestelle insoweit vielmehr fest, dass die Ermittlung des jeweiligen Einheitspreises auf der Grundlage der seitens des Bieters getroffenen Annahmen eine ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen nicht ermöglicht, betrifft dies nicht die im Rahmen der 1. Wertungsstufe zu prüfende Mischkalkulation.*)

2. Verlangt die Vergabestelle zur Ermittlung einer Mischkalkulation eine Aufklärung über die von ihr benannten Einheitspreise im Sinne der Offenlegung der entsprechenden Preisermittlungsgrundlagen, so kommt der Bieter im Hinblick auf die von ihm vorgesehenen Nachunternehmerleistungen dieser Forderung durch den Nachweis der in sein Angebot übernommenen Nachunternehmerpreise nach.*)

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IBRRS 2005, 3653
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter muss auf fehlende Typbezeichnung hinweisen

VK Hessen, Beschluss vom 04.04.2005 - 69d-VK-05/2005

1. Ein Angebot ist wegen Fehlens geforderter Angaben nicht zuschlagsfähig, wenn bei der Angabe "Hersteller/Typ" lediglich das Fabrikat ohne nähere Bezeichnung des Types oder der Fabrikationsnummer genannt wird (vgl. Beschl. des BGH vom 17.02.2003 – X ZB 43/02).*)

2. Ist ein Bieter der Auffassung, er brauche deshalb den jeweiligen Typ nicht zu nennen, weil es von dem Hersteller keine Typbezeichnung gibt, muss er die Vergabestelle hierauf hinweisen bzw. die Forderung nach Nennung eines Typs bei der Position des Leistungsverzeichnisses rügen.*)

3. Ist wegen des Fehlens geforderter Angaben das Angebot des Antragstellers zwingend auszuschließen, ist die Wertung der Angebote des Beigeladenen und anderer Bieter nicht mehr Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens.*)

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IBRRS 2005, 3650
VergabeVergabe
Eindeutige und umfassende Beschreibung von Lebenszeitkosten

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.11.2005 - 1 Verg 4/05

1. Ihrer Rechtsnatur nach ist die rechtzeitige Rüge im Vergabeverfahren erkannter oder erkennbarer Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber eine Obliegenheit. Erfolgt die Rüge nicht rechtzeitig, wird der darauf bezogene Antrag als unzulässig zurückgewiesen, d.h. der Anspruch auf Nachprüfung geht in diesem Punkt verloren.

2. An die Darlegung der Antragsbefugnis dürfen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden und die Prüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße ist der Begründetheitsprüfung zugeordnet.

3. In einem Verfahren nach der VOL/A-SKR kann die Anforderung von Eignungsnachweisen ausnahmsweise auch in den Verdingungsunterlagen erfolgen, wenn die Chancengleichheit für alle Bieter gewahrt bleibt.

4. Die Angebotsfrist im Rahmen des Offenen Verfahrens beträgt 52 Tage, gerechnet vom Tage der Absendung der Bekanntmachung. Die Berechnung der Frist erfolgt nach der Verordnung EWG/Euratom Nr. 1182/71 des Rates, so dass alle Tage einschließlich Feiertage, Sonntage und Sonnabende gelten.

5. Im Rahmen von Lebenszeitkosten eines Produktes oder einer Anlage, die vom Bieter anzugeben sind, kann ein Auftraggeber Art, Umfang und Häufigkeit von Wartungsarbeiten nicht im Einzelnen vorgeben, weil diese in technischer Hinsicht von der Konstruktion und den gewählten Materialien/Komponenten des jeweiligen zum Einsatz kommenden Produkts abhängen. Hieraus folgt zwangsläufig und liegt es in der Natur der Sache, dass der jeweilige Bieter die erforderlichen Wartungsarbeiten individuell bestimmt und die hierfür anfallenden Kosten in seine Berechnung mit einbezieht.

6. Durch den zwingenden Ausschluss von geänderten oder ergänzten Angeboten soll verhindert werden, dass Bieter bewusst mehrdeutige Änderungen an ihren Eintragungen vornehmen, in der Absicht, die Vergabestelle werde sie schon zu ihrem Gunsten auslegen.

7. Werden vier wesentliche Preispositionen mit einem Wert von 1 Euro angeboten und ist offensichtlich, dass dieser Preis nicht dem tatsächlichen Aufwand für diese Leistungspositionen entspricht, ist das Angebot wegen fehlender wesentlicher Preisangaben zwingend auszuschließen.

8. Eine Ergänzung des Leistungsverzeichnisses durch den Zusatz "in Position ... enthalten", die eine Anmerkung zur Erläuterung eines mit 0,00 Euro angegebenen Preises darstellen soll, darf nicht in den Verdingungsunterlagen angebracht werden, sondern ist auf einer besonderen Anlage dem Angebot beizufügen.

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IBRRS 2005, 3879
VergabeVergabe
Keine unverzügliche Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Hamburg, Beschluss vom 03.11.2005 - VK BSU-3/05

Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die behaupteten Vergaberechtsverstöße nicht unverzüglich gerügt hat.

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IBRRS 2005, 3649
VergabeVergabe
Ungewöhnliches Wagnis i.S.v. § 9 Nr. 2 VOB/A

OLG Naumburg, Urteil vom 15.12.2005 - 1 U 5/05

1. Bei einem Auftrag zur Munitionsberäumung eines ehemaligen Truppenübungsplatzes liegt ein ungewöhnliches Wagnis i.S.v. § 9 Nr. 2 VOB/A nicht schon darin, dass der voraussichtliche Leistungsumfang des Auftrages durch "Hochrechnung" des Leistungsumfangs der Beräumung von Testfeldern ermittelt wird, wenn weder dem Auftraggeber noch den Bietern der tatsächliche Umfang der Bodenbelastung mit Munition, Munitionsteilen und Schrott und damit der genaue Leistungsumfang des Vertrages bekannt ist und dieser auch durch keine andere Methode zuverlässig vorab zu ermitteln ist (vgl. OLG Naumburg, Urteil v. 22.01.2002, 1 U (Kart) 2/01, und Urteil v. 22.03.2005, 1 U 65/04).

Dies gilt auch dann, wenn die Testfelder lediglich 0,3 Prozent der zu beräumenden Fläche ausmachen.*)

2. Ein ungewöhnliches Wagnis i.S.v. § 9 Nr. 2 VOB/A wird dem potenziellen Auftragnehmer dem gegenüber jedoch aufgebürdet, wenn der Auftraggeber die Vorerkundung auf den vorab ausgewählten Testfeldern nicht vollständig durchführt und die Vorerkundungsergebnisse nicht vollständig in der Leistungsbeschreibung darstellt (hier: Abbruch der Testberäumung eines von drei Testfeldern und Verschweigen der Vorerkundungsergebnisse dieses besonders hoch belasteten Testfelds).*)

3. Im Falle positiver Kenntnis außergewöhnlich hoher Bodenbelastungen in Teilbereichen der zu beräumenden Fläche verstößt es auch gegen das vergaberechtliche Transparenzgebot, wenn der Auftraggeber nur pauschal auf die Möglichkeit von Belastungsabweichungen von einer durchschnittlichen Belastung hinweist, und zwar selbst dann, wenn er - entgegen der Auffassung des von ihm beauftragten Sachverständigen - die Ergebnisse des hoch belasteten Testfelds als nicht repräsentativ ansieht.*)

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IBRRS 2005, 3648
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 26/05

Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners oder des Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.*)

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IBRRS 2005, 3647
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 25/05

Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners oder des Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.

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IBRRS 2005, 3646
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 24/05

Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners oder des Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.

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IBRRS 2005, 3645
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05

Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners oder des Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.*)

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IBRRS 2005, 3630
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nach vorangegangener Akquisitionsplanung: Teilnahme möglich?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.10.2005 - Verg 67/05

1. Die von einem Wettbewerbsteilnehmer im Vorfeld der Auslobung eines Architektenwettbewerbes aus akquisitorischen Gründen erstellte Planung, die Grundlage einer Bauvoranfrage geworden ist, führt nicht zum Ausschluss der Teilnahmeberechtigung gemäß § 4 Abs. 3 VOF, wenn die baurechtlichen Anforderungen des auf dieser Planung beruhenden Bauvorbescheides in die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs aufgenommen worden sind.

2. Die Verpflichtung des Wettbewerbsteilnehmers zur Wahrung von Anonymität der Wettbewerbsarbeit im Auslobungsverfahren erstreckt sich nicht darauf, einen Planungsentwurf gegenüber jedermann geheim zu halten oder ihn, wenn er der Öffentlichkeit bereits vorgestellt worden ist, nicht mehr in einem Auslobungsverfahren als Beitrag einzureichen.

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IBRRS 2005, 3622
VergabeVergabe
Unbestimmtheit des Nachunternehmereinsatzes

BGH, Beschluss vom 16.03.2003 - X ZR 23/03

Ein Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A ist jedenfalls deshalb auszuschließen, wenn nicht einmal angegeben wird, welche Arbeiten durch Nachunternehmer ausgeführt werden.

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IBRRS 2005, 3595
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Sektorenauftrag: Vergabe freiberuflicher Leistungen

VK Hessen, Beschluss vom 08.11.2005 - 69d-VK-67/2005

1. Ist die Vergabestelle Sektorenauftraggeber, so ist mangels besonderer Regelung für die Vergabe freiberuflicher Leistungen (§ 5 S. 3 VgV) ab Erreichen der Sektoren Schwellenwerte die VOL/A/4 unter Beachtung der Sektoren-Richtlinie 93/96/EWG anzuwenden, es sei denn, die Vergabestelle unterwirft sich freiwillig den Regelungen der VOF und richtet ihr Verfahren danach aus.*)

2. Die Vergabestelle trifft bei angenommener Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI eine Aufklärungspflicht; diese gilt nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber allen Bietern.*)

3. In der Einführung zusätzlicher Wertungskriterien in der zweiten Wertungsstufe, welche nicht in der Vergabebekanntmachung angegeben waren, liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Transparenz des Vergabeverfahrens. Dies kann außerdem die Einführung eines zusätzlichen Eignungskriteriums in die Zweite Wertungsstufe und damit die unzulässige Doppelverwendung von Zuschlags - und Eignungskriterien bedeuten.*)




IBRRS 2005, 3561
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Angabe von Ordnungsziffern bei Nachunternehmerleistungen

OLG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2005 - 6 Verg 12/05

Gibt ein Bieter in einem Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen nur „schlagwortartig“ an, welche Teilleistungen durch Nachunternehmer ausgeführt werden sollen, ist dies nur dann ausreichend, wenn sich aus den „Schlagwörtern“ ohne Weiteres eine eindeutige Zuordnung zu Leistungsbereichen und Ordnungsziffern im Leistungsverzeichnis ableiten lässt.

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IBRRS 2005, 3560
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wer muss Informationen über preisbeeinflussende Umstände verschaffen?

OLG Celle, Beschluss vom 15.12.2005 - 13 Verg 14/05

1. Ein Nachprüfungsantrag ist auch dann zulässig, wenn nicht der Antragsteller, sondern ein anderer Bieter den entsprechenden Vergabefehler rechtzeitig gerügt und der Auftraggeber dieser Rüge nicht abgeholfen hat.*)

2. Sich notwendige Informationen über preisbeeinflussende Umstände zu verschaffen, darf allenfalls dann dem Bieter überlassen werden, wenn er sich diese Informationen mit verhältnismäßig geringem, jedenfalls geringerem Aufwand als der Auftraggeber besorgen kann und dies die Vergleichbarkeit der Angebote nicht gefährdet.*)

3. Zur Verpflichtung des Auftraggebers, in der Ausschreibung einer Gebäudeversicherung Angaben über die Werte der Gebäude zu machen.*)

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IBRRS 2005, 3521
VergabeVergabe
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen falscher Faxnummer

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.12.2005 - 1 Verg 5/05

Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist wegen Fehlleitung des Beschwerdeschriftsatzes infolge Verwendung einer falschen Telefaxnummer, wenn der Rechtsanwalt nicht für eine wirksame Ausgangskontrolle gesorgt hat.*)

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IBRRS 2005, 3515
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachprüfungsverfahren beantragt: § 13 VgV greift nicht

OLG Celle, Beschluss vom 08.12.2005 - 13 Verg 2/05

1. Ein Bieter, der vor Zuschlagserteilung von dem vermeintlichen Vergaberechtsverstoß erfahren und rechtzeitig vor dem Zuschlag (§ 115 Abs. 1 GWB) Primärrechtsschutz im Nachprüfungsverfahren beantragt hat, kann sich auf die Nichtigkeitsfolge des § 13 VgV nicht berufen.*)

2. § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB (Rügeobliegenheit) greift nicht ein, wenn der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung durchgeführt hat, und der potenzielle Auftragnehmer, der das Nachprüfungsverfahren beantragt, nicht zu den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bietern zählt.*)

3. Der Antrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus. Dieses fehlt, wenn ein Schadensersatzprozess, dessen Vorbereitung das Feststellungsverfahren dienen soll, offenbar aussichtslos erscheint und auch sonst kein Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art zu erkennen ist.*)

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IBRRS 2005, 3514
VergabeVergabe
Schadensersatz wegen Nichtbezuschlagung: Verjährung

EuG, Beschluss vom 14.09.2005 - Rs. T-140/04

1. Aus Art. 288 Abs. 2 EG Vertrag ergibt sich, dass die Auslösung der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft und die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs davon abhängen, dass eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt ist, nämlich die Rechtswidrigkeit des dem Organ vorgeworfenen Verhaltens, das Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Verhalten des Organs und dem geltend gemachten Schaden, und dass die Verjährungsfrist für die Haftungsklage gegen die Gemeinschaft nicht beginnen kann, bevor alle Voraussetzungen, von denen die Ersatzpflicht abhängt, erfüllt sind und sich insbesondere der zu ersetzende Schaden konkretisiert hat.

2. Nach Art. 46 Satzung EuGH wird die Verjährungsfrist nur durch Einreichung einer Klageschrift beim Gemeinschaftsgericht oder durch vorherige Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem zuständigen Gemeinschaftsorgan unterbrochen, wobei im letzteren Fall die Unterbrechungswirkungen jedoch nur dann eintreten, wenn auf die Geltendmachung des Anspruchs innerhalb der Fristen, die je nach Fall gemäß den Art. 230 und 232 EG-Vertrag bestimmt werden, eine Klage folgt. Dementsprechend genügt für eine Unterbrechung der Verjährungsfrist nicht die bloße Geltendmachung des Schadens bei der Kommission ohne folgende Klageerhebung.

3. Auch wenn die Verjährung nach ständiger Rechtsprechung nur den mehr als fünf Jahre vor dem Zeitpunkt der Unterbrechungshandlung liegenden Zeitraum erfasst, ohne die später entstandenen Ansprüche zu beeinflussen, so gilt dies doch nur für den außergewöhnlichen Fall, dass dargetan wird, dass sich der fragliche Schaden nach Eintritt des schädigenden Ereignisses täglich erneuert hat.

4. Die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft ist an das Vorliegen mehrerer Voraussetzungen geknüpft: Das den Gemeinschaftsorganen vorgeworfene Verhalten muss rechtswidrig sein, es muss ein tatsächlicher und sicherer Schaden vorhanden sein, und zwischen dem Verhalten des betreffenden Organs und dem angeblichen Schaden muss ein unmittelbarer Kausalzusammenhang. Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, so ist die Klage in vollem Umfang abzuweisen.

5. Aufwendungen der Parteien für die Beschaffung bestimmter Beweise, die für das gerichtliche Verfahren notwendig sind, können nicht als Schaden betrachtet werden, der sich von der Belastung durch die Kosten des Verfahrens unterscheidet.

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IBRRS 2005, 3491
Mit Beitrag
Projektsteuerer und BaubetreuerProjektsteuerer und Baubetreuer
Projektsteuerer: Sittenwidrige Schädigung durch Vergabeentscheidung

LG Köln, Urteil vom 17.11.2004 - 28 O (Kart) 449/04

Der für den öffentlichen Auftraggeber tätige Projektsteuerer haftet dem übergangenen Bieter nach § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn er nach Angebotseröffnung das nicht wertbare Nebenangebot eines nachrangig platzierten Bieters in Absprache mit diesem inhaltlich ändert, er das Nebenangebot anschließend wertet und wegen des sich ergebenden Preisvorteils nunmehr die Zuschlagserteilung an diesen Bieter empfiehlt.

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IBRRS 2005, 3490
VergabeVergabe
Projektsteuerer: Sittenwidrige Schädigung durch Vergabeentscheidung

LG Köln, Urteil vom 17.11.2004 - 28 O 449/04

Der für den öffentlichen Auftraggeber tätige Projektsteuerer haftet dem übergangenen Bieter nach § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn er nach Angebotseröffnung das nicht wertbare Nebenangebot eines nachrangig platzierten Bieters in Absprache mit diesem inhaltlich ändert, er das Nebenangebot anschließend wertet und wegen des sich ergebenden Preisvorteils nunmehr die Zuschlagserteilung an diesen Bieter empfiehlt.

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IBRRS 2005, 3489
VergabeVergabe
Berücksichtigung von Nebenangeboten

VK Nordbayern, Beschluss vom 07.11.2005 - 320.VK-3194-35/05

1. Konnte die ASt bis zum Erhalt des Absageschreibens nach § 13 VgV von der Absicht der Vergabestelle ausgehen, dass die streitgegenständliche Baumaßnahme nach Abschnitt 1 der VOB/A mit einer Öffentlichen Ausschreibung vergeben werden sollte, so besteht vor Zugang des Absageschreibens keine Rügepflicht gem. § 107 Abs. 3 GWB.*)

2. Ein Nebenangebot kann nicht berücksichtigt werden, wenn es unvollständig ist und damit den formalen Anforderungen für Nebenangebote gem. den Bewerbungsbedingungen nicht entspricht.*)

3. Gemäß Art. 19 Abs. 1 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG können die Auftraggeber bei Bauaufträgen, die nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots vergeben werden sollen, die von Bietern vorgelegten Änderungsvorschläge berücksichtigen, wenn diese den vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen entsprechen. Der Auftraggeber kann Nebenangebote überhaupt nur dann einer wirtschaftlichen Wertung zuführen, wenn er die Mindestbedingungen für die Nebenangebote in den Verdingungsunterlagen festgelegt hat.*)

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IBRRS 2005, 3476
VergabeVergabe
Erneute Angebotswertung: Vorläufiger Rechtsschutz

OLG Schleswig, Beschluss vom 01.12.2005 - 6 Verg 9/05

1. Erfolgt eine erneute Angebotswertung unter der Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer, so ist bis zum Ergehen der Mitteilung nach § 13 VgV ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB unzulässig.

2. Die Entscheidung nach § 118 Abs. 1 Satz 3 kann sich nur auf das Zuschlagsverbot und dessen Fortdauer beziehen, nicht auch auf andere Inhalte des Beschlusses der Vergabekammer. Werden diese angefochten, wird die Entscheidung insoweit ohne Bindung an die Zweiwochenfrist in § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB suspendiert.

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IBRRS 2005, 3475
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Entbehrlichkeit der Textform der Information gemäß § 13 VgV

OLG Schleswig, Beschluss vom 28.11.2005 - 6 Verg 7/05

1. Ist das Vergabeverfahren zur Vergabe eines Architektenauftrags schon vor Beginn des Nachprüfungsverfahrens wirksam beendet worden, so fehlt dem Begehren, im Wege des § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB eine Fortdauer des Zuschlagsverbots nach § 115 Abs. 1 GWB zu erreichen, eine Grundlage.

2. Ein vor Ablauf der Frist des § 13 VgV oder unter Missachtung der Informationspflicht geschlossener Vertrag ist nach § 13 Satz 6 VgV mit der Nichtigkeitsfolge behaftet. § 13 VgV gilt in allen seinen Bestimmungen auch für Verhandlungsverfahren nach der VOF.

3. Wenn der Bewerber aber schon unmissverständlich, eindeutig und abschließend mündlich informiert worden ist und er diese mündliche Information so ernst nimmt, dass er den vermeintlichen Vergabefehler formgerecht rügt, ist die Textform des § 13 VgV nicht mehr erforderlich, um den Primärrechtsschutz sicherzustellen.

4. Zwar kann ein Architektenvertrag konkludent geschlossen werden. Wenn allerdings ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, das auf eine (Gesamt-)Vergabe aller für die Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen Leistungsphasen abzielt, liegt in der Entgegennahme von Teilleistungen, um "keine Zeit zu verlieren", nicht bereits die konkludente Vergabe des Gesamt-Architektenauftrages.

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IBRRS 2005, 3471
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

VG Leipzig, Beschluss vom 06.09.2005 - 5 K 1018/05

1. Verwaltungsgerichte sind für die Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte nicht zuständig.

2. Ein öffentlich ausgeschriebenes Vergabeverfahren dient dem Abschluss eines Vertrages mit einem privaten Unternehmer. Es ist einstufigen Charakters.

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IBRRS 2005, 5050
VergabeVergabe
"Sondierungsgespräche" unter Bietern sind kein Ausschlussgrund!

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.10.2005 - Verg 4/05

1. Wird dem Antragsteller während eines Nachprüfungsverfahrens ein weiterer Vergaberechtsverstoß bekannt, kann er diesen auch dann unmittelbar zum Gegenstand des Verfahrens machen, wenn der Nachprüfungsantrag in seiner ursprünglichen Form unzulässig war.*)

2. Das Nachprüfungsverfahren dient der Durchsetzung subjektiver Rechte des Antragstellers. Stehen mehrere Maßnahmen im Raum, mit denen dieser Zweck erreicht werden könnte, ist zunächst diejenige zu erwägen, die dem (Rechtsschutz-)Interesse des Antragstellers am nächsten käme.*)

3. Das Angebot eines Bieters ist nicht bereits deshalb in (analoger) Anwendung des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A auszuschließen, weil er im Vorfeld der Angebotsabgabe ergebnislose Gespräche über eine Zusammenarbeit (in Form einer Bietergemeinschaft oder im Verhältnis Hauptunternehmer - Nachunternehmer) mit einem Unternehmen geführt hatte, das sich dann unmittelbar als Konkurrent oder mittelbar als Nachunternehmer eines Konkurrenten am Wettbewerb beteiligt.*)

4. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers.*)

5. Bieterschützende Wirkung mit der Folge, daß sich ein Antragsteller im Nachprüfungsverfahren mit Aussicht auf Erfolg auf § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A berufen kann, hat diese Norm nur, wenn ein Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, daß ein Konkurrent ganz vom Markt (also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt wird oder ernsthaft zu befürchten ist, der Bieter werde sich selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, sodaß er den Auftrag nicht vertragsgerecht durchführen kann.*)

6. §§ 21 Nr. 1 Abs. 3, 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) VOL/A erfassen weder nach Wortlaut noch nach Sinn und Zweck den Fall, daß ein Bieter nach außen ein ausschreibungskonformes Angebot abgibt, intern aber mit abweichenden Parametern kalkuliert.*)

7. Die Leistungsbeschreibung ist mehrdeutig und verstößt deshalb gegen § 8 Nr. 1 VOL/A, wenn sie Spielraum für unterschiedliche Leistungen läßt. Dabei ist auf einen durchschnittlichen, mit der Art der Ausschreibung vertrauten Bieterkreis abzustellen. Intensive Auslegungsbemühungen, wie sie im Streitfall einem Gericht obliegen, sind von einem Bieter regelmäßig nicht zu erwarten.*)

8. Eine kalkulationserhebliche Unklarheit der Verdingungsunterlagen hat nicht zwingend die Aufhebung der Ausschreibung zur Folge. Diese Maßnahme kommt als „ultima ratio“ vielmehr nur dann in Betracht, wenn eine Korrektur im laufenden Verfahren nicht mehr möglich ist (etwa weil die Leistungsbeschreibung grundlegend überarbeitet werden muß). Genügt eine Klarstellung zu einem einzigen Punkt, reicht es aus, das Vergabeverfahren in ein früheres Stadium zurückzuversetzen, in dem eine Korrektur des Fehlers noch möglich ist.*)

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IBRRS 2005, 3441
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bestimmung des Streitwerts bei Vergaben unterhalb des Schwellenwerts

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.11.2005 - 7 E 11489/05

Zur Bestimmung des Streitwertes bei Vergaben, die nicht von den §§ 97 ff GWB erfasst sind.

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IBRRS 2005, 3440
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann leiden Bieterangebote an einem gleichartigen Mangel?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.09.2005 - VK 2-LVwA LSA 31/05

1. Eine Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB kann trotz eines unvollständigen Hauptangebots wegen fehlender Preisblätter EFB 1a, 1b und 2 möglicherweise dann bejaht werden, wenn die Angebote der übrigen Bieter an demselben oder gleichartigen Mangel leiden.

2. Ein gleichartiger Mangel liegt nur dann vor, wenn die übrigen Bieter ihrem Angebot die identischen Unterlagen ebenfalls nicht beigefügt haben.

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IBRRS 2005, 3403
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Besondere Gewichtung von Unterkriterien zulässig?

EuGH, Urteil vom 24.11.2005 - Rs. C-331/04

Artikel 36 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge und Artikel 34 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor sind dahin auszulegen, dass das Gemeinschaftsrecht es einer Vergabekommission nicht verwehrt, Unterkriterien eines zuvor festgelegten Zuschlagskriteriums dadurch besonders zu gewichten, dass sie die vom öffentlichen Auftraggeber bei der Erstellung der Verdingungsunterlagen oder der Bekanntmachung des Auftrags für dieses Kriterium vorgesehenen Punkte auf die Unterkriterien verteilt, sofern eine solche Entscheidung

- die in den Verdingungsunterlagen oder in der Bekanntmachung des Auftrags bestimmten Zuschlagskriterien für den Auftrag nicht ändert,

- nichts enthält, was, wenn es bei der Vorbereitung der Angebote bekannt gewesen wäre, diese Vorbereitung hätte beeinflussen können, und

- nicht unter Berücksichtigung von Umständen erlassen wurde, die einen der Bieter diskriminieren konnten.*)

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IBRRS 2005, 3346
PPPPPP
Berechnung des Schwellenwerts bei der Ausschreibung eines PPP-Modells

VK Arnsberg, Beschluss vom 07.03.2005 - VK 2/05

Auch im Rahmen eines PPP-Verfahrens sind alle Teile eines Vertrages inhaltlich und rechnerisch bei der Ermittlung des Schwellenwertes bzw. der geschätzten Auftragssumme einzubeziehen, so auch Finanzierungsleistungen und Optionen für Wartungsangebote. *)

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IBRRS 2005, 3333
VergabeVergabe
Unzulässige Wagnisüberbürdung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004 - Verg 18/04

Verlangt der öffentliche Auftraggeber von dem Auftragnehmer im Beauftragungszeitraum Unterweisungsleistungen für insgesamt 3200 Arbeitssuchende, ohne jedoch vorab seinen monatlichen Bedarf zu spezifizieren, so kann hierdurch der Auftragnehmer das Risiko der Arbeitsvermittlungsdienstleistung vorher nicht abschätzen. Es liegt damit ein Fall der vergaberechtlich nicht hinnehmbaren Wagnisüberbürdung vor.

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IBRRS 2005, 3318
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wechselseitiger Teilnahmeausschluss unzulässig!

VK Berlin, Beschluss vom 14.09.2005 - VK-B1-43/05

Die Verknüpfung zweier Offener Vergabeverfahren dergestalt, dass jeweils die Teilnahme an dem einen Verfahren die Teilnahme an dem anderen Verfahren ausschließt, stellt einen schweren Vergabeverstoß dar.

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IBRRS 2005, 3315
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2005 - Verg 20/05

1. Entscheidungen der Vergabekammer über die Kosten und die Erstattung von Auslagen können mit der sofortigen Beschwerde nach den §§ 116 ff. GWB angegriffen werden.

2. Eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist in lediglich Nebenentscheidungen der Vergabekammer betreffenden Beschwerdeverfahren nicht geboten.

3. In den Fällen einer Rücknahme des Nachprüfungsantrags scheidet eine Kostenerstattung für den Antragsgegner und die übrigen Verfahrensbeteiligten im Ergebnis in der Regel aus (Änderung der Rechtsprechung und Vorlage an den BGH).

4. Zwar wird die Vorlagepflicht nach § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB in der Rechtsprechung der Vergabesenate einschränkend dahin ausgelegt, dass sie nur für Abweichungen bei einer die Hauptsache betreffenden Beschwerdeentscheidung besteht. Jedoch kann auch ein Kostenstreit "Hauptsache" des Beschwerdeverfahrens sein.

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IBRRS 2005, 3314
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2005 - Verg 18/05

1. Entscheidungen der Vergabekammer über die Kosten und die Erstattung von Auslagen können mit der sofortigen Beschwerde nach den §§ 116 ff. GWB angegriffen werden.

2. Eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist in lediglich Nebenentscheidungen der Vergabekammer betreffenden Beschwerdeverfahren nicht geboten.

3. In den Fällen einer Rücknahme des Nachprüfungsantrags scheidet eine Kostenerstattung für den Antragsgegner und die übrigen Verfahrensbeteiligten im Ergebnis in der Regel aus (Änderung der Rechtsprechung und Vorlage an den BGH).

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IBRRS 2005, 3313
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2005 - Verg 17/05

1. Entscheidungen der Vergabekammer über die Kosten und die Erstattung von Auslagen können mit der sofortigen Beschwerde nach den §§ 116 ff. GWB angegriffen werden.

2. Eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist in lediglich Nebenentscheidungen der Vergabekammer betreffenden Beschwerdeverfahren nicht geboten.

3. In den Fällen einer Rücknahme des Nachprüfungsantrags scheidet eine Kostenerstattung für den Antragsgegner und die übrigen Verfahrensbeteiligten im Ergebnis in der Regel aus (Änderung der Rechtsprechung und Vorlage an den BGH).

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IBRRS 2005, 3312
VergabeVergabe
Bestimmte und unmissverständliche Formulierung von Ausschlussgründen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2005 - Verg 108/04

1. Bei einer Aufhebung des Vergabeverfahrens ermöglicht § 114 Abs. 2 S. 2 GWB den Beteiligten den Antrag auf Feststellung einer Rechtsverletzung. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Aufhebungsgrund nach § 26 VOL/A gegeben ist.

2. Ausschlussgründe dürfen nicht mehrdeutig, sondern müssen bestimmt und unmissverständlich formuliert sein. Die Formulierung "ist vorzulegen" reicht insoweit nicht aus.

3. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede im Sinne von § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A ist mit Blick auf den - das gesamte Vergabeverfahren beherrschenden - Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind.

4. Beanstandungen an der Bewertung des Angebots des Antragstellers durch die Vergabestelle in der vierten Wertungsstufe können, da der Vergabestelle insoweit ein Beurteilungsspielraum eröffnet ist, nur auf das Zugrundelegen eines falschen Sachverhaltes, auf Nichteinhaltung allgemeingültiger Bewertungsmaßstäbe, auf Ungleichbehandlung, Willkür oder sachfremde Erwägungen gestützt werden. Den nachprüfenden Instanzen ist es bei der Überprüfung verwehrt, ihre eigene Bewertung an die Stelle der Bewertung der Vergabestelle zu setzen.

5. Der durch den Gleichbehandlungsgrundsatz gebotenen gleichförmigen Bewertung der Angebote kann ein Auftraggeber durch die Vorgabe eines Wertungsleitfadens sowie dadurch entsprechen, dass die zu einem bestimmten Los eingehenden Bieterangebote von ein und derselben Prüfergruppe bewertet werden.

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IBRRS 2005, 3310
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2005 - Verg 103/04

1. Entscheidungen der Vergabekammer über die Kosten und die Erstattung von Auslagen können mit der sofortigen Beschwerde nach den §§ 116 ff. GWB angegriffen werden.

2. Eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist in lediglich Nebenentscheidungen der Vergabekammer betreffenden Beschwerdeverfahren nicht geboten.

3. In den Fällen einer Rücknahme des Nachprüfungsantrags scheidet eine Kostenerstattung für den Antragsgegner und die übrigen Verfahrensbeteiligten im Ergebnis in der Regel aus (Änderung der Rechtsprechung und Vorlage an den BGH).

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IBRRS 2005, 3309
VergabeVergabe
Festlegung der angemessenen Rechtsanwaltsgebühr

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2005 - Verg 83/04

1. Der Rechtsanwalt verfügt bei der Bestimmung der Gebühr über einen gewissen Spielraum. Als ermessensfehlerhaft ist seine Bestimmung nur dann zu qualifizieren, wenn ihr unzutreffende Tatsachen zugrunde gelegt worden sind oder sie nach den Umständen nicht mehr vertretbar erscheint, dies namentlich deshalb, weil das Maß des Angemessenen deutlich überschritten worden ist.

2. Die Anmerkung zur Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV ist dahin auszulegen, dass sie eine Kappungsgrenze enthält.

3. Zu den Prüfungsschritten zur Festlegung der angemessenen Gebühr.

4. Im Allgemeinen sind Vergabenachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, so dass die Kappungsgrenze gemäß Nr. 2400 in der Praxis nur eher selten eine Rolle spielt. Im Regelfall erscheint es daher im Sinne von § 14 Abs. 1 RVG nicht unbillig, wenn der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Verfahren vor der Vergabekammer mit mündlicher Verhandlung eine 2,0-fache Gebühr ansetzt.

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IBRRS 2005, 3308
VergabeVergabe
Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach § 115 Abs. 2 GWB

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2005 - Verg 44/05

1. Für einen Antrag nach § 115 Abs. 2 GWB benötigt der Auftraggeber ein Rechtsschutzinteresse.

2. Dieses Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn der Auftraggeber ein Ausschreibungsverfahren aufgehoben hat, nur gegen diese Entscheidung ein Nachprüfungsverfahren anhängig ist und der Auftraggeber beabsichtigt, die im aufgehobenen Verfahren ausgeschriebene Leistung im Verhandlungsverfahren zu vergeben.

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IBRRS 2005, 3307
VergabeVergabe
Ausdrücklicher Interessengegensatz

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2005 - Verg 61/03

Ein ausdrücklicher Interessengegensatz entsteht, wenn der Nachprüfungsantrag darauf gerichtet ist, das Angebot der Beigeladenen von der Wertung auszuschließen.

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IBRRS 2005, 3306
VergabeVergabe
Erstattung von Reisekosten eines zweiten auswärtigen Anwalts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2005 - Verg 60/03

Die Reisekosten eines zweiten auswärtigen Anwalts sind nicht erstattungsfähig, da sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung eines Beigeladenen nicht notwendig sind, wenn der Beigeladene in der mündlichen Verhandlung sachgerecht durch einen Rechtsanwalt vertreten ist.

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IBRRS 2005, 3305
VergabeVergabe
Ausdrücklicher Interessengegensatz

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.08.2005 - Verg 31/05

1. Der unterliegende Antragsteller hat in entsprechender Anwendung von § 162 Abs. 3 VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat.

2. Kein ausdrücklicher Interessengegensatz entsteht, wenn der Antragsteller nur einen Ausschluss seines Angebots von der Wertung rückgängig gemacht sehen und eine erneute Angebotswertung erreichen will, sich aber nicht ausdrücklich dagegen wendet, dass auf das Angebot der Beigeladenen der Zuschlag erteilt werden soll.

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IBRRS 2005, 3304
VergabeVergabe
Abgrenzung Dienstvertrag und Dienstleistungskonzession

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2005 - Verg 44/04

Signifikantes Unterscheidungsmerkmal zwischen Dienstvertrag und Dienstleistungskonzession ist, dass bei der Konzession das (ganze oder ganz überwiegende) wirtschaftliche Risiko aus der Erbringung der Leistung auf den Leistungserbringer verlagert wird.

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IBRRS 2005, 3303
VergabeVergabe
Vergabeverfahren bei Auswahlverfahren nach den § 93 ff BSHG

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2004 - Verg 35/04

1. Gemäß § 97 Abs. 7 GWB haben die Unternehmen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die "Bestimmungen über das Vergabeverfahren" einhält. Beansprucht werden kann insoweit allerdings nicht die Beachtung jedweder Verfahrensnorm. Der Rechtsanspruch auf Einhaltung der Vergabebestimmungen reicht vielmehr nur so weit, wie die entsprechende Vorschrift gerade den Schutz des potentiellen Auftragnehmers bezweckt. Erforderlich, aber auch ausreichend ist eine hinreichend bestimmte Verhaltenspflicht des öffentlichen Auftraggebers gegenüber dem einzelnen Mitbewerber um den Zuschlag.

2. Bei den §§ 93 ff BSHG handelt es sich nicht um Bestimmungen über das Vergabeverfahren, die dem Schutz potentieller Auftragnehmer bezwecken. Die Regelungen der §§ 93 ff BSHG dienen dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen Erfüllung sozialstaatlicher Aufgaben und auch dem Interesse der Träger freier Einrichtungen an einer rechtlichen Verfestigung dieser Zusammenarbeit. Eine Verhaltenspflicht des Sozialhilfeträgers gegenüber einzelnen Mitbewerbern um den Zuschlag in einem Vergabeverfahren bestimmen sie nicht.

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IBRRS 2005, 3302
VergabeVergabe
Streitwertermittlung bei Vergabe von Beförderungsdienstleistungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2005 - Verg 102/04

1. Für die Vergütung der Rechtsanwälte ist im Vergabekammerverfahren die Bestimmung des § 50 Abs. 2 GKG entsprechend anzuwenden. Danach errechnet sich der Vergütungsstreitwert in Höhe von 5 % der "Bruttoauftragssumme".

2. Zur Frage, wie bei einem Auftrag über Beförderungsdienstleistungen diese Bruttoauftragssumme zu ermitteln ist.

3. Im Regelfall ist bei mündlicher Verhandlung vor der Vergabekammer ein Ansatz einer 2,0 Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG nicht unbillig.

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IBRRS 2005, 3284
VergabeVergabe
Antragsrücknahme: Wer trägt außergerichtlichen Kosten der Beteiligten?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.10.2005 - VK-SH 25/05

1. Eine obsiegende Antragsgegnerin kann wegen des klaren Wortlauts des § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB selbst dann nicht aus Billigkeitsgesichtspunkten an den Verfahrenskosten der Vergabekammer beteiligt werden, wenn sie die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens durch ein Fehlverhalten verursacht hat.*)

2. Hat die Antragsgegnerin den von der Antragstellerin zu Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens gemachten Vergaberechtsverstoß anerkannt und durch Aufhebung der Ausschreibung behoben, kommt die Anordnung einer Erstattung der Antragsgegnerin dabei entstandener Kosten durch die Antragstellerin vernünftigerweise nicht in Betracht, zumal der BGH (Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03) offen gelassen hat, ob im Falle der Antragsrücknahme eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten überhaupt stattfindet.*)

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IBRRS 2005, 3283
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Haftung der Post wegen verzögerter Auslieferung von Angebotsunterlagen

OLG Köln, Urteil vom 24.05.2005 - 3 U 195/04

Verspätete Zustellung einer Expresssendung Angebotsunterlagen.*)

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