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Sachgebiet: Vergabe

10763 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IBRRS 2021, 1367
VergabeVergabe
Wird oder wird nicht nachgefordert? Widerspruch geht zu Lasten des Auftraggebers!

VK Bund, Beschluss vom 03.03.2021 - VK 1-10/21

1. Ein Angebot, das die geforderten Unterlagen nicht enthält, ist auszuschließen, wenn der Auftraggeber festgelegt hat, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.

2. Sind die Vergabeunterlagen widersprüchlich, geht zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers.

3. Eine Unterlage ist "unvollständig", wenn sie das Gewollte nicht vollständig wiedergibt, d. h. es fehlt ein Teil der vorgesehenen Informationen oder Erklärungen. Im Gegensatz dazu ist eine Unterlage "fehlerhaft", wenn sie vom tatsächlich Gemeinten oder eigentlich zu Bestätigenden abweicht.

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IBRRS 2021, 1363
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Für Grundstücksverkäufe ohne Vergabeverfahren sind die Zivilgerichte zuständig!

OVG Saarland, Beschluss vom 26.04.2021 - 2 B 77/21

1. Die im Beschwerdeverfahren entsprechend anwendbare "Prüfungssperre" des § 17a Abs. 5 GVG hinsichtlich des Rechtswegs greift nur dann, wenn die Entscheidung der ersten Instanz unter Beachtung des § 17a GVG erlassen worden ist.*)

2. Ist eine Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs entgegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG in der ersten Instanz unterblieben, hat das Rechtsmittelgericht die Rechtswegfrage inhaltlich zu prüfen.*)

3. Der Anspruch auf Grundstücksübertragung ist grundsätzlich privatrechtlicher Natur. Dies gilt auch dann, wenn die öffentliche Hand der Veräußerer ist.*)

4. Ausnahmen sind möglich, wenn das Rechtsverhältnis öffentlich rechtlich überlagert ist (z. B. wenn die Vergabekriterien öffentlichen Zwecken dienen).*)

5. Hat der Antragsteller sich nicht im öffentlich-rechtlichen Vergabeverfahren beworben, sondern macht seinen Anspruch auf Grundstücksübertragung außerhalb dieses Verfahrens auf vertraglicher Grundlage geltend, ist der Zivilrechtsweg gegeben.*)

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IBRRS 2021, 1341
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Abwerben von Mitarbeitern ist keine schwere Verfehlung!

BayObLG, Beschluss vom 09.04.2021 - Verg 3/21

1. Eine "schwere Verfehlung" muss die Integrität des Bieters in Frage stellen. Der Auftraggeber kann daher nicht pauschal von einer schweren Verfehlung auf die Unzuverlässigkeit des Bieters schließen.

2. Die Abwerbung von Mitarbeitern eines Konkurrenten ist regelmäßig keine schwere Verfehlung.

3. Der Auftraggeber kann entsprechende Belege für die Erfüllung von Zuschlagskriterien verlangen, er ist allerdings nicht dazu verpflichtet, die Angaben der Bieter zu verifizieren. Er darf das wertungsrelevante Leistungsversprechen eines Bieters ungeprüft akzeptieren, soweit nicht konkrete Tatsachen vorliegen, die den Rückschluss auf eine zukünftige Nichteinhaltung der mit Angebotsabgabe eingegangener Verpflichtungen zulassen.

4. Einem Bieter müssen die zur Leistungserbringung erforderlichen Mittel nicht bereits im Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder bei Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen. Sofern sich der öffentliche Auftraggeber keinen anderen Zeitpunkt vorbehält, muss der Bieter erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über die eignungsrelevanten Mittel verfügen und das benötigte Personal einstellen.

5. Auf Verlangen des Auftraggebers muss ein Bieter darlegen, aus welchen Gründen ihm das zur Auftragserfüllung erforderliche Personal bei Vertragsbeginn tatsächlich zur Verfügung stehen wird.




IBRRS 2021, 1174
VergabeVergabe
Vermutungen verhelfen Nachprüfungsantrag nicht zum Erfolg!

VK Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2020 - VgK-44/2020

1. Einem Bieter, dessen Angebot in einzelnen Losen auf dem vierten bzw. letzten Platz der Bieterrangfolge liegt, fehlt für diese Lose die Antragsbefugnis.

2. Vermutet ein Bieter, dass ein Konkurrent keinen allgemeinverbindlichen Tariflohn zahlt, hat er den zu dieser Annahme erforderlichen Sachverhalt im Nachprüfungsverfahren vollständig vorzutragen. Andeutungen genügen nicht der Substantiierungspflicht.

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IBRRS 2021, 1318
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eigenerklärungen für Eignungskriterien stehen im Ermessen des Auftraggebers!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.03.2021 - 1 L 47/19

1. Aus der VOB/A 2009 ergibt sich nicht, dass stets und noch dazu ausschließlich das Formblatt 124 als Eignungsnachweis zu erbringen ist.

2. Eigenerklärungen der Bieter für einzelne oder sämtliche Eignungskriterien stehen (alternativ zur Forderung von Einzelnachweisen) im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers.

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IBRRS 2021, 1317
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Besonders hohe Eignungsanforderungen bedürfen gewichtiger Gründe!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021 - 11 Verg 18/20

1. Besonders hohe Eignungsanforderungen können zu ihrer Rechtfertigung dann die Darlegung gewichtiger Gründe seitens der Vergabestelle erfordern, wenn sie sich aufgrund eines kleinen Bieterkreises in besonderem Maße auf den Wettbewerb auswirken und das Vergabeverfahren so ausgestaltet ist, dass dem Teilnahmewettbewerb noch ein Leistungswettbewerb nachfolgt.*)

2. Macht die Vergabestelle die Bejahung der Eignung vom Erreichen einer deutlich überdurchschnittlichen Gesamtpunktzahl abhängig, können solche gewichtigen Gründe fehlen, wenn der Bieter eine unterdurchschnittliche Bewertung der einzelnen Eignungsanforderungen jeweils durch eine überdurchschnittliche Bewertung anderer Eignungsanforderungen ausgleichen kann. Durch eine solche Kompensationsmöglichkeit können ggf. die von der Vergabestelle vorgetragenen Gründe für die hohen Anforderungen an einzelne Eignungsanforderungen widerlegt sein.*)




IBRRS 2021, 1149
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Information über Auftrag: Keine Rechtsbehelfsbelehrung erforderlich!

VK Bund, Beschluss vom 19.02.2021 - VK 1-120/20

1. Informiert der Auftraggeber einen Bieter darüber, dass er mit einem anderen Unternehmen einen Vertrag geschlossen hat, muss diese Information weder die Adresse des beauftragten Unternehmens noch das Datum des Vertragsschlusses enthalten. Auch eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht erforderlich.

2. Dem Lauf der 30-Tages-Frist des § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB steht der Grundsatz von Treu und Glauben und das Gebot eines fairen Verfahrens nicht entgegen.




IBRRS 2021, 1231
Mit Beitrag
VergabeVergabe
E-Vergabe: Hinweis auf neu eingegangene Nachricht ist keine Vorabinformation!

VK Saarland, Beschluss vom 22.03.2021 - 1 VK 6/20

1. Der auf 10 Kalendertage verkürzte Fristlauf durch elektronisches Versenden entsprechend den Anforderungen des § 134 Abs. 2 GWB wird im Kontext einer digitalen Abwicklung eines Vergabeverfahrens in Gang gesetzt, wenn die elektronische Information

- den Machtbereich des Sendenden derart verlassen hat, dass sie von diesem nicht mehr gelöscht, verändert oder zurückgerufen werden kann,

- in Textform, mithin speicherbar und für eine angemessene Dauer verfügbar ist, und

- in einem nur dem Empfänger zuzurechnenden sicheren Bereich vergleichbar einem Postfach (Benutzerkonto), über das die gesamte Verfahrenskommunikation abgewickelt wird, eingelegt wird.*)

2. Wird ein Vergabeverfahren vollständig über eine Vergabeplattform digital abgewickelt, kann Versenden auf elektronischem Weg i.S.d. § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB nicht ausschließlich auf das Absenden einer herkömmlichen E-Mail oder ein Fax beschränkt werden. Vielmehr ist die Norm in ihrem Normkontext nach dem Wortlaut, dem Willen des Gesetzgebers sowie Sinn und Zweck technikoffen und nach Maßgabe der Bedeutung des Begriffs der Textform auszulegen.*)

3. Versenden in elektronischer Form ist nicht das physische Versenden, sondern bedeutet das elektronische "auf den Weg bringen" der Information in Textform, d. h. das Verlassen des Machtbereichs des Sendenden derart, dass die Information durch diesen nicht mehr einseitig verändert oder gelöscht werden kann. Dabei muss zu erwarten sein, dass bei regelgerechtem Verlauf die Information in den Machtbereich des Empfängers gelangt. In diesem Sinne muss es dem Empfänger möglich sein, jederzeit und ohne Zutun des Absendenden auf die im Postfach eingelegte Information zuzugreifen. Dies ist jedenfalls auch dann der Fall, wenn die maßgebliche Information in einem nur persönlich zugänglichen Raum des Empfängers ("Online-Konto") eingestellt wird.*)

4. Eine automatisch erzeugte bloße Benachrichtigung, dass eine Nachricht vorliegt, stellt als solche nicht bereits die Information nach § 134 GWB dar. Für den Beginn des Fristenlaufs maßgeblich ist nur die Information nach § 134 Abs. 1 GWB selbst.*)




IBRRS 2021, 1178
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabeunterlagen intransparent: Fehlerkorrektur auch nach Submission!

VK Lüneburg, Beschluss vom 15.12.2020 - VgK-46/2020

1. Stellt ein öffentlicher Auftraggeber vor Zuschlagserteilung einen erheblichen Fehler in den Vergabeunterlagen fest, ist er zu einer Fehlerkorrektur berechtigt. Eine bereits erfolgte Submission schließt eine Fehlerkorrektur nicht aus

2. Eine Zurückversetzung kann nicht voraussetzungslos ohne nachteilige Rechtsfolgen erfolgen. Zumindest orientieren sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit und die Rechtmäßigkeit einer Zurückversetzung an den Vorgaben zur Aufhebung.




IBRRS 2021, 1220
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Abweichender Lösungsvorschlag führt nicht zum Angebotsausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 22.03.2021 - 3194.Z3-3_01-20-61

1. Abweichungen von Vorgaben des Auftraggebers in einem Lösungsvorschlag i.S.d. § 77 Abs. 2 VgV, der in die Wertung des Angebots einfließt, führen nicht zwingend zu einem Ausschluss des Angebots nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV, da der Lösungsvorschlag nicht die nach Zuschlag vertraglich geschuldete Planungsleistung ist, die der Planer nach den Vorgaben des Auftraggebers erstellen muss.*)

2. Es darf nicht unklar bleiben, ob eine bestimmte Angabe in einem Angebot zum Ausschluss führt oder nur Einfluss auf die Wertung nichtpreislicher Zuschlagskriterien hat.*)

3. Hat der Auftraggeber in der Wettbewerbsbekanntmachung festgelegt, dass er Verhandlungen i.S.d. § 17 Abs. 10 VgV durchführen wird, kann er hiervon - wenn überhaupt - nur durch eindeutige und widerspruchsfreie Angaben in den Unterlagen zum Verhandlungsverfahren wieder abrücken.*)

4. Hat der Auftraggeber Zuschlagskriterien festgelegt, die ihm einen sehr weitgehenden Spielraum bei der Bewertung belassen und die Bewertungsmethode nicht bekannt gegeben, muss er regelmäßig auch die Bewertung eines Angebots mit voller Punktzahl begründen und dies dokumentieren, damit nachvollzogen werden kann, inwiefern sich dieses Angebot nach Auffassung des Auftraggebers positiv von den Angeboten der Mitbewerber abhebt.*)




IBRRS 2021, 1150
VergabeVergabe
Muss der Bieter auch die Kalkulation der Nachunternehmerpreise aufgliedern?

VK Bund, Beschluss vom 09.03.2021 - VK 1-4/21

1. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, von den Bietern eine Aufschlüsselung der Preisermittlung und nähere Ausführungen zu den Kosten zu verlangen.

2. Die Angabe eines Null-Euro-Preises ist dahingehend zu verstehen, dass insoweit keine Kosten anfallen.

3. Gibt ein Bieter einen Null-Euro-Preis an, obwohl nach der entsprechenden Position des Leistungsverzeichnisses unzweifelhaft Leistungen anfallen, fehlt es an einer Preisangabe.

4. Auch eine unzutreffende Preisangabe ist eine fehlende Preisangabe, auf die ein Angebotsausschluss gestützt werden kann.

5. Zur Frage, ob ein öffentlicher Auftraggeber von einem Bieter nicht nur verlangen darf, seine eigene Preiskalkulation näher aufzugliedern, sondern auch die Kalkulation der von ihm vorgesehenen und namentlich benannten Nachunternehmer.

6. Auch unterhalb der sog. Aufgreifschwelle (vgl. zuletzt OLG Naumburg, IBR 2021, 146) darf der öffentliche Auftraggeber die Angemessenheit des Angebotspreises überprüfen.

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IBRRS 2021, 1177
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wartefrist nicht eingehalten: Vertrag unwirksam!

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.01.2021 - VgK-51/2020

1. Der öffentliche Auftraggeber muss die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor Vertragsschluss in Textform über den beabsichtigten Zuschlagsempfänger, die Gründe der Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informieren.

2. Ein Zuschlag darf erst nach Ablauf der Wartefrist, die einen Tag nach Absendung der Information beginnt, geschlossen werden.

3. Erteilt der Auftraggeber den Zuschlag bereits am Tag nach dem Versand der Vorabinformation, ist der Vertrag von Anfang an unwirksam.

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IBRRS 2021, 1201
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Warenkorb" ist kein zulässiges Zuschlagskriterium!

OLG München, Beschluss vom 24.03.2021 - Verg 12/20

1. Schreibt der Aufraggeber "Einkaufsdienstleistungen" aus, ist ein "Warenkorb" kein zulässiges Zuschlagskriterium, wenn die abgefragten Preise des Warenkorbs keine effektive Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots ermöglichen.

2. An die Rüge ist ein eher großzügiger Maßstab anzulegen. Der Bieter hat - soweit es ihm möglich ist - tatsächliche Anhaltspunkte oder Indizien vorzutragen, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen.

3. Es ist nicht erforderlich, dass das Schreiben ausdrücklich als Rüge bezeichnet wird, es genügt vielmehr, dass inhaltlich hervorgeht, dass Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen geltend gemacht und dass Abhilfe begehrt wird.

4. Es ist ausreichend, dass ein Bieter mit der Rüge die auf den Vergaberechtsverstoß hindeutenden Tatsachen substantiell und konkret benennt und deutlich macht, worin er den Verstoß sieht. Er muss nicht die damit verbundenen Rechtsfragen vollständig und in Gänze durchdringen.




IBRRS 2021, 1148
VergabeVergabe
Zulassungsprüfung ist kein Vergabeverfahren!

VK Bund, Beschluss vom 17.02.2021 - VK 1-22/21

1. Die Vergabenachprüfungsinstanzen sind nur für die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen zuständig, wobei das Vergabeverfahren bereits begonnen haben muss und noch nicht durch wirksame Zuschlagserteilung beendet worden sein darf.

2. Ein Vergabeverfahrens "beginnt" erst mit der Bekanntmachung der konkreten Beschaffung im Amtsblatt der EU.

3. Für Verfahren, in denen ein öffentlicher Auftraggeber zur Vorbereitung künftiger Vergabeverfahren die Güter, die er voraussichtlich beschaffen will, nach selbst gesetzten Vorgaben prüft und diese bzw. den betreffenden Hersteller ggf. zulässt sind die Vergabenachprüfungsinstanzen nicht zuständig.

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IBRRS 2021, 1146
VergabeVergabe
Aufhebung wegen Kostenüberschreitung nur mit ordnungsgemäßer Kostenschätzung!

VK Bund, Beschluss vom 05.03.2021 - VK 1-124/20

1. Ein öffentlicher Auftraggeber ist aufgrund eines einmal eingeleiteten Vergabeverfahrens grundsätzlich nicht zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Das gilt auch in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung.

2. Ein Vergabeverfahren kann rechtmäßig aufgehoben werden, wenn es kein wirtschaftliches Ergebnis hatte. Dafür, dass die tatsächlichen Voraussetzungen einer Aufhebung der Ausschreibung vorliegen, ist der öffentliche Auftraggeber darlegungs- und beweisbelastet.

3. Voraussetzung für die Aufhebung ist, dass auch das wirtschaftlichste Angebot erheblich über dem Preis liegt, der nach einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswerts ermittelt worden ist.

4. Die Überschreitung der Kostenschätzung um das Doppelte ist grundsätzlich geeignet eine erhebliche Überschreitung anzunehmen.

5. Weitere Voraussetzung für eine rechtmäßige Aufhebung wegen erheblicher Überschreitung der seitens des Auftraggebers geschätzten Kosten ist, dass die Kostenschätzung insgesamt ordnungsgemäß ist. Die Kostenschätzung muss methodisch vertretbar erfolgt sein und die zu erwartenden Kosten nachvollziehbar und umfassend wiederspiegeln (hier verneint).

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IBRRS 2021, 1125
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Auch Eigenleistungen und ein Gemeinkostenzuschlag gehören zum Schaden!

OLG Brandenburg, Urteil vom 22.02.2021 - 12 U 165/19

1. Es ist nicht zu beanstanden, wenn zur Schadensbeseitigung Maßnahmen veranlasst werden, die aus vorausschauender Sicht vernünftig erscheinen, auch wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ein geringerer Aufwand ausgereicht hätte, soweit keine Maßnahmen veranlasst wurden, die ersichtlich außer Verhältnis zu dem Anlass und dem zu erwartenden notwendigen Schadensbeseitigungsaufwand standen.

2. Im Regelfall kann der sicherste Weg für eine vollständige Schadensbeseitigung gewählt werden.

3. Der öffentliche Auftraggeber kann bei der Vergabe von Bodenaustauscharbeiten auf Spezialunternehmen zurückgreifen.

4. Eigenleistungen des Geschädigten sind erstattungsfähig. Gleiches gilt für einen 25%igen Gemeinkostenzuschlag.

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IBRRS 2021, 1081
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Leistung funktional beschrieben: Wie wird die Qualität der Konzepte bewertet?

OLG Celle, Beschluss vom 25.03.2021 - 13 Verg 1/21

1. Die Zuschlagskriterien müssen so festgelegt und bestimmt sein, dass die Möglichkeit eines wirksamen Wettbewerbs gewährleistet wird, der Zuschlag nicht willkürlich erteilt werden kann und eine wirksame Überprüfung möglich ist, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen.

2. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen aufgeführt werden müssen. Das gilt sowohl für die Zuschlags(haupt)kriterien als auch für die Unterkriterien.

3. Unterkriterien sind solche Kriterien, die der Ausfüllung und näheren Bestimmung eines Hauptkriteriums dienen und präziser darstellen, worauf es dem Auftraggeber ankommt.

4. Sollen die Bieter ihre Konzepte für die Erfüllung von Qualitätskriterien schriftlich darstellen, hat der Wettbewerb partiell das Gepräge eines Vergabeverfahrens mit funktionaler Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber muss nicht im Voraus im Detail mitteilen, wie das beste Konzept genau ermittelt werden soll.

5. Eine relative Bewertungsmethode ist als solche nicht zu beanstanden.




IBRRS 2021, 1041
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vollständige Akteneinsicht ist die Regel, nicht die Ausnahme!

VK Berlin, Beschluss vom 06.01.2021 - VK B 2-53/20

1. Akteneinsicht ist zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen geboten ist. Bei sämtlichen Einschränkungen bleibt es allerdings dabei, dass im Grundsatz vollständig Akteneinsicht zu gewähren und eine teilweise Versagung im Einzelfall zu begründen ist.

2. Die Vergabekammer kann von der Akteneinsicht ausgenommene Unterlagen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen. Im Nachprüfungsverfahren ist eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass sämtliche Verfahrensbeteiligte den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig kennen, gerechtfertigt.




IBRRS 2021, 1083
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Widersprüchliches Angebot ist auszuschließen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.09.2020 - 2 VK LSA 42/20

1. Schließt ein Bieter in seinem Angebot einerseits den Einsatz von Nachunternehmern aus, plant er jedoch in der Kalkulation Fremdleistungen ein, ist das Angebot nicht zweifelsfrei und somit auch nicht zuschlagsfähig.

2. Lässt der Auftraggeber in der Bekanntmachung nur elektronische Angebote zu, können Erklärungen, die dieser Form nicht genügen, bei der Auslegung des Angebots nicht berücksichtigt werden.

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IBRRS 2021, 1082
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Öffentlicher Auftraggeber ist kein Kaufmann!

LG Bonn, Urteil vom 17.03.2021 - 1 O 244/20

1. Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist entbehrlich, wenn der Verkäufer die Leistung (hier: die mangelfreie Lieferung der vereinbarten Masken) nicht bis zu einem im Vertrag bestimmten Termin bewirkt hat, obwohl die termin- oder fristgerechte Leistung in einer für den Verkäufer erkennbaren Weise für den Käufer wesentlich ist.

2. Einem bestehenden Fixschuldcharakter kann es zwar abträglich sein, wenn die festgelegte Lieferfrist von den Vertragsparteien nachträglich einvernehmlich verlängert wird. Aus den Umständen des Einzelfalls kann sich aber ausnahmsweise auch ergeben, dass sich abgesehen von der Terminverschiebung am Fixcharakter des Geschäfts nichts ändern soll.

3. Die öffentliche Hand betreibt kein Handelsgewerbe, wenn sie - auch als Großabnehmer - nachfragt, so dass sie auch keine kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten trifft.

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IBRRS 2021, 1086
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Sind Betriebe der öffentlichen Hand kaufmännisch geführte Unternehmen?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2020 - 7 W 51/17

1. Betriebe der öffentlichen Hand sind den kaufmännisch geführten Gewerbebetrieben zuzuordnen, wenn sich der öffentlich-rechtliche Rechtsträger wie ein Privatunternehmen am Geschäftsverkehr beteiligt.

2. Ein Zweckverband betreibt jedenfalls dann keinen Gewerbebetrieb, wenn er seine Leistungen nicht in privatrechtlichen Verträgen vereinbart, sondern sich ausschließlich hoheitlicher, öffentlich-rechtlich bestimmter Handlungsformen bedient.

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IBRRS 2021, 1084
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Qualifikation und Erfahrung des Projektteams sind zwei unterschiedliche Dinge!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2021 - Verg 34/20

1. Mündliche Ausführungen der Bieter im Verhandlungs- oder Bietergespräch dürfen bei der Angebotswertung berücksichtigt werden.

2. Mündliche Angaben der Bieter sind zu dokumentieren.

3. Es muss in Bezug auf die Bewertung der mündlichen Ausführungen der Bieter nachvollziehbar sein, aus welchem Grund welche Note vergeben worden ist.

4. Die Qualität des Projektteams kann bei der Angebotswertung berücksichtigt werden.

5. Wenn die Vergabestelle mitteilt, sie werde die Qualität des Projektteams unter Berücksichtigung der Erfahrungen und der Qualifikation der Teammitglieder bewerten, kann sie sich nicht auf die Betrachtung nur eines Aspekts beschränken.




IBRRS 2021, 1043
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag unzulässig: Recht auf uneingeschränkte Akteneinsicht?

KG, Beschluss vom 06.01.2020 - Verg 10/19

1. Den Verfahrensbeteiligten steht - im Ausgangspunkt - ein Recht auf uneingeschränkte Akteneinsicht zu, das nur dann eine Einschränkung erfährt, wenn "wichtige Gründe, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen" die Einsichtversagung "gebieten".

2. Eine Einsichtversagung ist nicht schon deshalb "geboten", weil "kein Erfordernis" für die Einsichtsgewährung besteht. Voraussetzung der Einsichtversagung ist vielmehr, dass die Einsichtgewährung bestimmte Nachteile - für die Verfahrensbeteiligten oder das Verfahren selbst - bewirkt, deren Vermeidung die Einsichtversagung "gebieten".

3. Die Unzulässigkeit des Vergabenachprüfungsantrags steht dem Recht auf uneingeschränkte Akteneinsicht nicht entgegen.

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IBRRS 2021, 1031
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter können auch ungewöhnliche Risiken auferlegt werden!

VK Bund, Beschluss vom 12.01.2021 - VK 1-112/20

1. Der Auftragsgegenstand ist so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben, so dass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist und die Angebote miteinander verglichen werden können.

2. Die Leistungsbeschreibung muss es den Bietern ermöglichen, ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten zu kalkulieren.

3. Dass Bieter oder Bewerber Vergabeunterlagen auslegen müssen, um das vom öffentlichen Auftraggeber Verlangte zu erkennen, ist als solches vergaberechtskonform. Komplexe Anforderungen lassen sich mitunter nicht so formulieren, dass sie sofort auf den ersten Blick und ohne Nachdenken verständlich sind.

4. Beim Abschluss einer Rahmenvereinbarung sind die Anforderungen an die Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung infolge der flexibleren Gestaltung, was Menge und Zeitpunkt des Abrufs der ausgeschriebenen Unterstützungsleistungen angeht, geringer anzusetzen als bei einer gewöhnlichen Ausschreibung.

5. Die Anforderung einer eindeutigen und erschöpfenden Beschreibung der Leistung hat mit der Frage, ob bestimmte Risiken auf den Auftragnehmer verlagert werden können, unmittelbar nichts zu tun. Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung kann klar und erschöpfend beschrieben werden und gleichzeitig können ihm ungewöhnliche Risiken auferlegt werden, solange diese Risiken nur eindeutig benannt sind.

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IBRRS 2021, 1018
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Stadtwerke GmbH muss keine Auskunft über Vergabeverfahren geben!

VG Schwerin, Urteil vom 24.02.2021 - 1 A 2011/19

1. Im Rahmen des § 3 Abs. 3 Alt. 3 IFG-MV ist unerheblich, ob die Beteiligung an der juristischen Person des Privatrechts unmittelbar oder über eine weitere Person des Privatrechts nur mittelbar vorliegt.*)

2. Im Fall des § 3 Abs. 3 IFG-MV ist der Antrag an die Behörde zu richten. Dies gilt auch dann, wenn an der juristischen Person des Privatrechts juristische Personen des öffentlichen Rechts mit einer Mehrheit der Anteile oder Stimmen beteiligt sind.*)

3. Im Fall des § 3 Abs. 3 IFG-MV besteht ausnahmsweise eine Informationsbeschaffungspflicht der Behörde.*)

4. Ist ein erforderliches Drittbeteiligungsverfahren noch nicht durchgeführt worden, besteht regelmäßig nur ein Anspruch auf erneute Bescheidung.*)

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IBRRS 2021, 0980
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschreibungsfrei zusammenarbeiten? Ja, aber nur mit fairem Anschlusswettbewerb!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2021 - Verg 25/18

1. Die Kombination aus einer Softwareüberlassung und einer Softwarekooperation ist ein entgeltlicher Vertrag und damit grundsätzlich ausschreibungspflichtig.

2. Die Ausschreibungspflicht entfällt ausnahmsweise im Rahmen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit gem. § 108 Abs. 6 GWB.

3. Nach richtlinienkonformer Auslegung enthält § 108 Abs. 6 GWB ein ungeschriebenes Verbot, ein privates Unternehmen besserzustellen als seine Wettbewerber.

4. Um dem ungeschriebenen Besserstellungsverbot zu genügen, müssen die an der Zusammenarbeit beteiligten öffentlichen Auftraggeber Wettbewerb auf dem nachgelagerten Markt der IT-Folgeleistungen ermöglichen und den Bietern dazu Einsicht in den Quellcode gewähren.

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IBRRS 2021, 0967
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungsleihe bei Planungs- und Projektsteuerungsleistungen?

VK Südbayern, Beschluss vom 25.02.2021 - 3194.Z3-3_01-20-47

1. Büroreferenzen über erbrachte Projektsteuerungsleistungen eines Vorgängerunternehmens können einem Bewerber nur zugerechnet werden, soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren und den Mitarbeitern in den neu gegründeten Unternehmen festgestellt werden kann.*)

2. Dabei reicht es für die Berücksichtigung von Büroreferenzen aus, wenn sich die Personen, die die Referenzen erarbeitet haben, noch im Unternehmen befinden, sie müssen nicht im Projektteam für den konkreten Auftrag benannt sein.*)

3. Nach dem Wortlaut des § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV müssen bei der Eignungsleihe in Bezug auf Unternehmensreferenzen die eignungsverleihenden Unternehmen die jeweilige Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.*)

4. Bei Planungs- oder Projektsteuerungsleistungen reicht es nicht aus, dass die Mitarbeiter der eignungsverleihenden Unternehmen, die an den entsprechenden Referenzaufträgen beteiligt waren, dem vorgesehenen Projektteam in allen Projektstufen und Handlungsbereichen über die gesamte Projektlaufzeit irgendwie zur Verfügung stehen.*)

5. Es ist bislang ungeklärt, in welcher Form und in welchem Umfang die Einbindung konkret erfolgen muss.*)




IBRRS 2021, 0962
VergabeVergabe
Zweigniederlassungen können nicht am selben (Vergabe-)Wettbewerb teilnehmen!

VK Bund, Beschluss vom 14.10.2020 - VK 1-78/20

1. Ein abgegebenes Angebot muss widerspruchsfrei und eindeutig sein. Anderenfalls ist es von der Wertung auszuschließen.

2. Angebotsänderungen und Nachbesserungen nach Ablauf der Angebotsfrist sind unzulässig.

3. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der öffentliche Auftraggeber für sein konkretes Vergabeverfahren ausdrücklich etwas anderes regelt.

4. Gibt ein Bieter zwei preislich und technisch identische und somit nicht voneinander abgrenzbare Hauptangebote ab, sind diese nicht wertungsfähig.

5. Die selbständige Beteiligung mehrerer Zweigniederlassungen eines Unternehmens im selben (Vergabe-)Wettbewerb erscheint von vornherein nahezu ausgeschlossen.

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IBRRS 2021, 0946
VergabeVergabe
Intransparentes Wertungssystem muss rechtzeitig gerügt werden!

VK Bund, Beschluss vom 23.12.2020 - VK 1-104/20

1. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

2. Der Auftraggeber legt fest, wie er das Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet, wenn sich bei den Angebotspreisen einerseits und der Qualität des Angebots andererseits unterschiedliche Rangfolgen ergeben.

3. Eine vom Auftraggeber der Wertung zugrunde gelegte Methodik bestehend aus einer qualitativen Punktwertung und der Bewertung eines durchschnittlichen Preises basierend auf drei Auslastungsszenarien ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden.

4. Ein durchschnittlicher fachkundiger Bieter kann die (mögliche) Intransparenz der Wertungssystematik im Allgemeinen und der Auswirkung von verschiedenen Punktszenarien qualitativer Art einschließlich einer Niedrigpreis-Strategie erkennen und muss diese daher rechtzeitig rügen.

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IBRRS 2021, 0940
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VergabeVergabe
Vergabebeamter a. D. darf nicht für Bieterunternehmen arbeiten!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2021 - 1 B 1845/20

1. Ein Ruhestandsbeamter, der während seiner aktiven Dienstzeit bei einem öffentlichen Auftraggeber unter anderem mit Vergabeverfahren befasst war, kann eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung für ein Bieterunternehmen untersagt werden, soweit zu besorgen ist, dass durch sie dienstliche Interessen beeinträchtigt werden.

2. Dienstliche Interessen sind bereits beeinträchtigt, wenn durch die Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung der böse Schein fehlender Integrität der öffentlichen Verwaltung entsteht.

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IBRRS 2021, 0924
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VergabeVergabe
Ausschluss vom Vergabeverfahren: Bieter kann immer Verstöße gegen EU-Recht rügen!

EuGH, Urteil vom 24.03.2021 - Rs. C-771/19

Art. 1 Abs. 1 und 3, Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b sowie Art. 2a Abs. 2 Richtlinie 92/13/EWG sind dahin auszulegen, dass ein Bieter, der in einer Phase vor der Vergabe eines öffentlichen Auftrags vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde und dessen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung, mit der er von diesem Verfahren ausgeschlossen wurde, zurückgewiesen wurde, in seinem zugleich gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung, mit der das Angebot eines anderen Bieters zugelassen wurde, sämtliche Gründe geltend machen kann, mit denen ein Verstoß gegen das Unionsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die nationalen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, gerügt wird, also auch solche, die in keinem Zusammenhang mit den Mängeln stehen, aufgrund deren sein Angebot ausgeschlossen wurde. Diese Möglichkeit wird nicht dadurch berührt, dass der Antrag auf vorgerichtliche Nachprüfung bei einer unabhängigen nationalen Stelle, den der Bieter nach dem nationalen Recht gegen die Entscheidung über seinen Ausschluss zuvor stellen musste, abgelehnt wurde, sofern diese Entscheidung nicht rechtskräftig geworden ist.*)




IBRRS 2020, 3385
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VergabeVergabe
Kommune muss Auskunft über an Wettbewerber erteilte Aufträge geben!

VG Karlsruhe, Urteil vom 13.08.2020 - 13 K 4994/19

1. Ein Tragwerksplaner hat einen Auskunftsanspruch über die in den letzten 20 Jahren vergebenen Aufträge.

2. Namen der Auftragnehmer und jeweilige Honorarhöhe sind mitzuteilen.

3. Dem stehen weder der Schutz personenbezogener Daten noch schutzwürdige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Dritter noch ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entgegen.

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IBRRS 2021, 0835
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VergabeVergabe
Ausschluss wegen Schlechterfüllung: Bieter ist zuvor anzuhören!

OLG München, Beschluss vom 29.01.2021 - Verg 11/20

1. Will der Auftraggeber einen Bieter wegen Schlechterfüllung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, hat er den betroffenen Bieter vor einer Ausschlussentscheidung anzuhören.

2. Vor einem Ausschluss hat der Auftraggeber zudem eine Prognoseentscheidung dahingehend zu treffen und zu dokumentieren, ob von dem fraglichen Bieter unter Berücksichtigung der festgestellten früheren Schlechtleistung im Hinblick auf die Zukunft zu erwarten ist, dass er den nunmehr zu vergebenden Auftrag nicht gesetzestreu, ordnungsgemäß und sorgfältig ausführen wird.

3. Der Ausschluss eines Bieters liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die Ermessensentscheidung wird allerdings nur daraufhin überprüft, ob das Ermessen überhaupt ausgeübt wurde (Ermessensausfall), ob eine Maßnahme getroffen wurde, die sich nicht mehr in dem durch die Ermächtigungsnorm abgesteckten Rahmen hält (Ermessensüberschreitung) und ob ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt.

4. Ein Ermessensfehlgebrauch liegt vor, wenn der öffentliche Auftraggeber relevante Aspekte nicht berücksichtigt, sich auf sachfremde Erwägungen stützt oder Aspekten ein Gewicht beimisst, das ihnen nicht zukommt.




IBRRS 2021, 0834
VergabeVergabe
Nicht wertbares Angebot verteidigt: Auftraggeber trägt Kosten der Nachprüfung!

OLG München, Beschluss vom 18.01.2021 - Verg 5/20

Nimmt die Vergabestelle auf die Rüge eines Bieters hin im Nachprüfungsverfahren den objektiv falschen (und später aufgegebenen) Standpunkt ein, das Angebot des erstplatzierten Bieters sei vollständig und wertbar, trifft ihn auch das Kostenrisiko, wenn sich herausstellt, dass diesbezüglich Unterlagen oder Angaben nicht vorliegen.

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IBRRS 2021, 0833
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VergabeVergabe
Kein Urheberrechtsschutz im Vergabe(nachprüfungs)verfahren!

OLG München, Beschluss vom 28.09.2020 - Verg 3/20

1. Die Vorschrift des § 14 Abs. 4 Nr. 2 c VgV, wonach der Auftraggeber öffentliche Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben kann, wenn der Auftrag wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten nur von einem bestimmten Bieter erbracht werden kann, ist nicht bieterschützend.

2. Das Urheberrecht enthält kein Denk- oder Planungsverbot. Die Vornahme einer bloßen Planung ist weder eine Änderung noch eine Entstellung eines Bauwerks.

3. Sofern aus Sicht eines Bieters ein urheberrechtlich rechtswidriger Eingriff durch eine Änderung oder Beseitigung der Gesamtanlage stattfindet oder unmittelbar droht, steht es ihm offen, seine behaupteten urheberrechtlichen Abwehransprüche mittels einer Klage vor den Zivilgerichten im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen und durchzusetzen.




IBRRS 2021, 0832
VergabeVergabe
Abgelaufene Bescheinigung = nicht vorgelegte Bescheinigung!

OLG München, Beschluss vom 17.12.2019 - Verg 25/19

Die Vorlage einer Bescheinigung, deren Gültigkeitsdauer ausdrücklich abgelaufen ist, ist als Nichtvorlage anzusehen.

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IBRRS 2021, 0814
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VergabeVergabe
Anspruch auf Informationszugang nach Abschluss des Vergabeverfahrens?

BVerwG, Beschluss vom 15.12.2020 - 10 C 24.19

Das Informationsfreiheitsgesetz wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens nicht durch Vorschriften der Vergabeverordnung verdrängt. § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist eine Vertraulichkeitsregelung im Sinne von § 3 Nr. 4 IFG.*)

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IBRRS 2021, 0808
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VergabeVergabe
Wie ist ein Ablehnungsgesuch gegen ein Vergabekammermitglied zu behandeln?

OLG Rostock, Beschluss vom 03.02.2021 - 17 Verg 7/20

1. Für die Behandlung eines gegen Mitglieder der Vergabekammer gerichteten Ablehnungsgesuchs sind nicht § 54 VwGO i.V.m. §§ 41 ff. ZPO analog, sondern stattdessen (unmittelbar) § 20 Abs. 4, § 21 Abs. 1, 2, § 71 Abs. 1, 3 VwVfG-MV anzuwenden.*)

2. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die Vergabekammer aufgrund des Ablehnungsgesuchs beschlussunfähig wird und eine bestehende behördliche Vertretungskette erschöpft ist (Anschluss an OLG Naumburg, Beschluss vom 31.01.2011 - 2 Verg 1/11, IBRRS 2011, 0789 = VPRRS 2011, 0083).*)

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IBRRS 2021, 0778
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VergabeVergabe
Komplexes Großbauvorhaben: Bieter muss über Berufserfahrung verfügen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 10.12.2020 - 54 Verg 4/20

1. Für die Beurteilung der Eignung der Bieter am Maßstab von auftraggeberseitig gestellten Mindestanforderungen sind allein die in der Auftragsbekanntmachung bzw. in der Aufforderung zur Interessenbestätigung festgelegten Eignungskriterien maßgeblich.

2. Wird ein Formblatt in der Auftragsbekanntmachung direkt verlinkt, kann sein Inhalt für die konkretisierende Auslegung der Eignungsanforderungen der Auftragsbekanntmachung herangezogen werden.

3. Der Auftraggeber darf für die wirtschaftliche/finanzielle und die technische/berufliche Leistungsfähigkeit eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen Unternehmen bei vergleichbaren Leistungen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots als Mindesteignungskriterium verlangen, wenn dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.

4. Von den Bietern kann bei einem komplexen Großbauvorhaben und einem hohe Anforderungen an die Ausführung und Koordinierung erfordernden Gewerk eine dreijährige Geschäftstätigkeit als Mindesteignungsvoraussetzung verlangt werden.




IBRRS 2021, 0781
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nur den Umsatz abgefragt: Null-Euro-Angabe ist kein Ausschlussgrund!

OLG Dresden, Beschluss vom 05.02.2021 - Verg 4/20

1. Die bloße Abfrage des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Formblatt 124 (in Verbindung mit dem Verzicht auf die Angabe eines Mindestumsatzes) erlaubt den Bietern die Eintragung der Zahl "0", so dass mit ihr keine die Festlegung einer Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit verbunden ist.

2. Enthält die Auftragsbekanntmachung das vom Auftraggeber geltend gemachte Eignungskriterium einer bereits mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit der Bieter auf dem von der Ausschreibung betroffenen Gebiet nicht, kann auf das Fehlen einer durch ein solches Kriterium begründeten Eignung auf Seiten des Bieters ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren nicht gestützt werden.




IBRRS 2021, 0763
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Einziehung abgetretener Forderung ist keine Rechtsdienstleistung!

LG Neubrandenburg, Urteil vom 12.02.2021 - 1 S 19/19

1. Übernimmt ein Straßenreinigungsunternehmen nach der Beseitigung der Verunreinigung die Einziehung des von dem jeweiligen Geschädigten an ihn abgetretenen Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Reinigungskosten, so liegt in der Einziehung kein eigenständiges Geschäft i.S.v. § 2 Abs. 2 RDG vor.*)

2. Die Einziehung ist jedenfalls erlaubt, wenn nur die Höhe in Streit steht (§ 5 Abs. 1 RDG).*)

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IBRRS 2021, 0749
VergabeVergabe
Pflicht zur Nutzung eines gebührenpflichtigen Kontos ist „staatliche Beihilfe“!

EuGH, Urteil vom 03.03.2021 - Rs. C-435/19

Art. 107 AEUV ist dahin auszulegen, dass die nationale Maßnahme, aufgrund deren die mit der Erhebung der Imposta comunale sugli immobili (kommunale Grundsteuer) betrauten Konzessionäre verpflichtet sind, bei Poste Italiane SpA über ein auf ihren Namen lautendes Girokonto zu verfügen, um den Steuerpflichtigen die Zahlung dieser Steuer zu ermöglichen, und eine Gebühr für die Führung dieses Girokontos zu entrichten, eine "staatliche Beihilfe" im Sinne der genannten Bestimmung darstellt, sofern diese Maßnahme dem Staat zugerechnet werden kann, Poste Italiane aus staatlichen Mitteln einen Vorteil verschafft und geeignet ist, den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu verfälschen, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat.*)

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IBRRS 2021, 0748
VergabeVergabe
Pflicht zur Nutzung eines gebührenpflichtigen Kontos ist „staatliche Beihilfe“!

EuGH, Urteil vom 03.03.2021 - Rs. C-434/19

Art. 107 AEUV ist dahin auszulegen, dass die nationale Maßnahme, aufgrund deren die mit der Erhebung der Imposta comunale sugli immobili (kommunale Grundsteuer) betrauten Konzessionäre verpflichtet sind, bei Poste Italiane SpA über ein auf ihren Namen lautendes Girokonto zu verfügen, um den Steuerpflichtigen die Zahlung dieser Steuer zu ermöglichen, und eine Gebühr für die Führung dieses Girokontos zu entrichten, eine "staatliche Beihilfe" im Sinne der genannten Bestimmung darstellt, sofern diese Maßnahme dem Staat zugerechnet werden kann, Poste Italiane aus staatlichen Mitteln einen Vorteil verschafft und geeignet ist, den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu verfälschen, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat.*)

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IBRRS 2021, 0710
VergabeVergabe
Kein nachträglicher Austausch veröffentlichter Wertungskriterien!

VK Nordbayern, Beschluss vom 27.01.2021 - RMF-SG21-3194-5-50

1. Lediglich für möglich gehaltene oder vermutete Rechtsverstöße lösen keine Rügeobliegenheit aus. In der Regel ist ein Bieter, der einen Vergaberechtsverstoß vermutet, auch nicht gehalten, seine in rechtlicher Hinsicht ungenügenden Kenntnisse zu vervollständigen und dazu rechtlichen Rat einzuholen. Die Erkennbarkeit ist auf die einen Rechtsverstoß begründenden Tatsachen und auf deren rechtliche Bewertung als Vergaberechtsverstoß zu beziehen.*)

2. Es ist vergaberechtlich nicht zulässig, die auf der Grundlage der ursprünglich veröffentlichten Wertungskriterien ausgewählten Bieter zum Verhandlungsgespräch einzuladen, anschließend diese Zuschlagskriterien auszutauschen und auf dieser Basis den Zuschlagsdestinär zu bestimmen, zumal wenn die Begrenzung der Bieter nach Abgabe der Erstangebote nicht in den Vergabeunterlagen festgelegt wurde. Der öffentliche Auftraggeber muss alle Zuschlagskriterien und deren Gewichtung vorab angeben. Die Zuschlagskriterien wie auch ihre Gewichtung müssen bereits in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen enthalten sein. Nur so wird die Objektivität der Vergabeentscheidung und ihre Nachprüfbarkeit gewährleistet.*)

3. Die Erwartungshaltung des öffentlichen Auftraggebers an die eingehenden Angebote ist so zu konkretisieren, dass die Bieter vorhersehen können, worauf es dem öffentlichen Auftraggeber bei den Angeboten ankommt. Nur so können die Bieter die Zielstellung und die Wünsche des öffentlichen Auftraggebers bei der Angebotserstellung berücksichtigen und ihre Angebote "zuschlagsfähig" gestalten.*)

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IBRRS 2021, 0709
Mit Beitrag
VergabeVergabe
(Teil-)Rücknahme einer Zuwendung: Zuwendungsgeber muss Einzelumstände würdigen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.02.2021 - 4 A 2038/16

1. Die fehlerhafte Wahl der Verfahrensart stellt zwar in der Regel einen schwerwiegenden Vergaberechtsverstoß dar. Diese Regelannahme entbindet den Zuwendungsgeber aber nicht davon, die Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu würdigen.

2. Es ist zweifelhaft, ob die in Abschnitt 3 VOL/A 2009 geregelten b-Paragraphen einen Vorrang des Offenen Verfahrens gegenüber dem Nichtoffenen Verfahren vorsahen.

3. Die Wahl des Vergabeverfahrens in einem Vergabevermerk hinreichend zu dokumentieren.




IBRRS 2021, 0667
VergabeVergabe
Keine freihändige Vergabe an nichtwirtschaftliche öffentliche Einrichtung!

EuGH, Beschluss vom 30.06.2020 - Rs. C-618/19

Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Bestimmung entgegensteht, die die freihändige Vergabe des Auftrags über Dienstleistungen der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer an eine nichtwirtschaftliche öffentliche Einrichtung, die mit der Führung des öffentlichen Kraftfahrzeugregisters betraut ist, ohne Ausschreibung gestattet.*)

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IBRRS 2020, 3814
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein automatischer Ausschluss konzernverbundener Unternehmen bei Loslimitierung!

OLG München, Beschluss vom 23.11.2020 - Verg 7/20

1. Konzernverbundene Unternehmen sind wegen eines Verstoßes gegen die Loslimitierung auszuschließen, wenn sich aus dem für jeden Bieter erkennbaren Zweck der Loslimitierung eindeutig ergibt, dass konzernverbundene, abhängige Unternehmen als "ein" Bieter im Sinne der Bekanntmachung gelten.

2. Dies ist nicht der Fall, wenn die Konzernverbundenheit nicht zu einer drohenden wirtschaftlichen Abhängigkeit des Auftraggebers führt.




IBRRS 2021, 0623
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preisumrechnungsformel muss nicht vorab bekannt gegeben werden!

OLG Rostock, Beschluss vom 03.02.2021 - 17 Verg 6/20

1. Mit Blick auf den Normzweck des § 77 Abs. 2 VgV und in Anbetracht insbesondere auch der beispielhaften Aufzählung von „Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen“ sind im Rahmen einer Ausschreibung von Planungsleistungen nur solche „Lösungsvorschläge“ gesondert zu vergüten, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Angebotserstellung regelmäßig nicht zu erwarten sind.*)

2. Die Preisumrechnungsformel muss regelmäßig nicht vorab bekannt gegeben werden. Nur für die „Zuschlagskriterien und deren Gewichtung“ ordnet § 127 Abs. 5 GWB eine Aufführung in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen an.*)

3. Zur Zulässigkeit einzelner Preisumrechnungsformeln.*)




IBRRS 2021, 0600
VergabeVergabe
Wenn AGB individuelle Absprachen verhindern ...

VK Sachsen, Beschluss vom 14.12.2020 - 1/SVK/036-20

1. Nach Ziff. 2 Abs. 1 der AGB BRIEF NATIONAL kommen Beförderungsverträge für Sendungen, durch deren Übergabe durch oder für den Absender und deren Übernahme in die Obhut der Deutschen Post AG oder von ihr beauftragter Unternehmen nach Maßgabe dieser AGB zustande. Raum für individuelle "Absprachen" existiert in diesem Zusammenhang nicht. Damit ist es einem Bieter nicht möglich, besondere Vertragsbedingungen, wie bspw. konkrete Laufzeitzusagen zum Vertragsbestandteil zu machen.*)

2. Gibt die Leistungsbeschreibung einer Ausschreibung spezielle Vertragsbedingungen für die Leistungserbringung bspw. konkrete Rücksendungsfristen vor, so stellt die beabsichtigte teilweise Inanspruchnahme von Leistungen der Deutschen Post AG nach deren allgemeinen Postbeförderungsbedingungen eine inhaltliche Abweichung zu diesen dar.*)

3. Um dies von Auftraggeberseite her zu vermeiden, ist es notwendig, in den Verdingungsunterlagen vorzusehen, dass bei der Einschaltung der Deutschen Post AG durch den Bieter als Zustellunternehmen für die zu erbringenden Leistungen ab Übergabe an die Deutsche Post AG deren AGB BRIEF NATIONAL maßgeblich sind, sofern diese Vertragsvariante zur Anwendung kommen soll.*)

4. Oder aber, es muss ausdrücklich zugelassen werden, dass es bei Weitergabe der Leistung an einen Universaldienstleister erlaubt ist, Verträge mit diesem im Namen des Auftraggebers zu schließen.*)

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IBRRS 2021, 0599
VergabeVergabe
Dreijahreszeitraum ist Begrenzung, keine Mindestbedingung!

VK Sachsen, Beschluss vom 02.11.2020 - 1/SVK/027-20

1. Die Forderung nach Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 124) ist nicht mit der Forderung einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit gleichzusetzen.*)

2. Das Formblatt 124 fordert nicht den Nachweis einer mindestens dreijährigen Geschäftsexistenz als Eignungskriterium. Ein Bieter hat dort vielmehr nur die vergleichbaren Umsätze aus den drei letzten Geschäftsjahren anzugeben, die er erzielt hat. Dies schließt die Angabe "0 Euro" ein.*)

3. Aus § 6a EU Nr. 2 lit. c VOB/A ergibt sich nicht, dass Bauaufträge zwingend nur an Unternehmen zu vergeben sind, welche mindestens seit drei Jahren am Markt mit vergleichbaren Leistungen tätig sind. Vielmehr schränkt die Regelung das Recht des Auftraggebers, Angaben zum Umsatz zu verlangen, dahingehend ein, dass Angaben zu länger zurückliegenden Geschäftsjahren nicht verlangt werden dürfen. Der Dreijahreszeitraum ist deshalb keine Mindestvoraussetzung, sondern eine Begrenzung.*)

4. Will der Auftraggeber einen Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen als Eignungskriterium definieren, hat er dies eindeutig und klar vorzugeben und sachlich zu begründen.*)

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