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Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 2540
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Mehrvergütung bei nicht kalkuliertem Mehraufwand

KG, Urteil vom 15.07.2004 - 27 U 300/03

1. Ein von einem Bieter nicht kalkulierter Mehraufwand stellt weder eine Ausführungsänderung nach § 2 Nr. 5 VOB/B noch eine zusätzliche Leistung im Sinne von § 2 Nr. 6 VOB/B dar.

2. Wenn Daten in Ausschreibungsunterlagen vorbehaltlich einer weiteren Prüfung angegeben sind, obliegt es dem Ermessen eines Bieters, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Daten zu prüfen. Ein aus dem Unterlassen einer Prüfung entstehender Mehraufwand geht zu Lasten des Bieters.

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IBRRS 2005, 2538
VergabeVergabe
Auftreten als Generalunternehmer kein Ausschlussgrund

VK Hessen, Beschluss vom 05.10.2004 - 69d-VK-56/2004

1. Wenn ein Bieter als Generalübernehmer auftritt, also weniger als ein Drittel der Bauleistung selbst erbringt, stellt dies keinen Ausschlussgrund vom Vergabeverfahren dar.*)

2. Fehlende oder unklare Angaben in den Verdingungsunterlagen zu einem beabsichtigten Nachunternehmereinsatz dürfen nicht durch Nachverhandlungen gemäß § 24 Nr. 1 VOB/A bereinigt werden.*)

3. Ein Bieter, der nicht selbst über die zur Ausführung eines Bauauftrags erforderlichen technischen Mittel verfügt oder diese einsetzen will, muss in seinem Angebot ohne besondere Aufforderung des Auftraggebers darlegen und nachweisen, welcher Nachunternehmen er sich bei der Ausführung des Auftrags bedient und dass er tatsächlich über die den Nachunternehmen zustehenden Mittel, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind, verfügt.*)

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IBRRS 2005, 2532
VergabeVergabe
Beschränkende Eingrenzungserklärungen führen zum Ausschluss!

VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005 - VK 10/05

Eingrenzungserklärungen im Anschreiben, die geeignet sind, den Leistungsumfang zu beschränken, können zum Ausschluss führen.*)

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IBRRS 2005, 2500
VergabeVergabe
Bei Einbringung eigener Vertragsbedingungen: zwingender Ausschluss

VK Hessen, Beschluss vom 20.10.2004 - 69d-VK-61/2004

1. Ein Nachprüfungsantrag ist auch zulässig, wenn das Angebot des Bieters möglicherweise zu Recht wegen eines zwingenden Ausschlussgrundes nicht bei der Angebotswertung berücksichtigt wurde. Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt sein sollen und dass er ohne diese Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte.*)

2. Ein Angebot ist bei Einbringung eigener Vertragsbedingungen im Angebotsschreiben des Bieters zwingend auszuschließen. Dabei ist auch die Bezeichnung als „Präzisierung“ als Benennung eigener, von den Verdingungsunterlagen abweichender Vertragsbedingungen anzusehen, da damit die Regelungen in den Verdingungsunterlagen nicht ohne Einschränkung angenommen werden.*)

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IBRRS 2005, 2499
VergabeVergabe
Bei Antragsbefugnis auch Angebotsausschluss zu prüfen

VK Hessen, Beschluss vom 20.10.2004 - 69d-VK-62/2004

1. Die Antragsbefugnis umfasst auch die Frage der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses des Angebots. Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt sein sollen und dass er ohne diese Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte.*)

2. Eine erst im Nachprüfungsantrag erbrachten Rüge, dem Bieter sei die vollständige Erstellung des Hauptangebotes aufgrund eines Fehlers der Vergabestelle bei Übersendung der Verdingungsunterlagen nicht möglich gewesen, ist nicht mehr „unverzüglich“ i. S. d. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.*)

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IBRRS 2005, 2483
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftragsvolumen übersteigt bisherigen Jahresumsatz: Bieter ungeeignet?

BGH, Urteil vom 24.05.2005 - X ZR 243/02

a) Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird. Ein Angebot, das die erforderlichen Erklärungen nicht enthält, ist regelmäßig von der Wertung auszuschließen.*)

b) Der Umstand, daß das Auftragsvolumen den bisherigen Jahresumsatz des Bieters übersteigt, rechtfertigt für sich genommen grundsätzlich nicht den Schluß auf mangelnde Leistungsfähigkeit des Bieters.*)




IBRRS 2005, 2480
VergabeVergabe
Regelmäßiger Angebotsausschluss wegen Unvollständigkeit

VK Hessen, Beschluss vom 23.08.2004 - 69d-VK-38/2004

1. Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter (§ 97 Abs. 2 GWB) ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Angebote, die an demselben Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d. h. an den betreffenden übereinstimmenden Mangel vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu knüpfen. Hieraus folgt, dass aus der Wertung auch das Angebot des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, ausgeschlossen werden muss, falls es an demselben Mangel leidet wie dasjenige des Antragstellers.*)

2. Verbleibt danach kein zuschlagsfähiges Angebot mehr, muss die Entscheidung der Vergabestelle und die Ausschreibung insgesamt aufgehoben werden.*)

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IBRRS 2005, 2477
VergabeVergabe
Ausschluss bei Doppelangeboten!

VK Arnsberg, Beschluss vom 23.06.2005 - VK 05/05

Da bei Doppelangeboten der Wille des Anbieters nicht mehr eindeutig für die Vergabestelle ermittelbar ist, sind diese Angebote zwingend auszuschliessen.*)

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IBRRS 2005, 2476
VergabeVergabe
Ausschluss bei Änderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft?

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.04.2005 - VK 03/05

Eine Veränderung in einer Bietergemeinschaft im Rahmen einer Rechtsnachfolge, die das Angebot inhaltlich unberührt läßt, führt nicht zu einem zwingenden Ausschluss, sondern zu einer (nachprüfbaren) Ermessensentscheidung des Auftraggeber zur Eignung der Bietergemeinschaft.*)

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IBRRS 2005, 2467
VergabeVergabe
Rücknahme des Nachprüfungsantrags: Kostenfolge

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.07.2005 - VK-SH 18/05

1. Durch Rücknahme des Nachprüfungsantrags wird ein zuvor ergangener Beschluss der Vergabekammer wirkungslos.*)

2. Der Antragssteller trägt die Kosten des Nachprüfungsverfahrens nicht nur bei einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern auch dann, wenn er den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat und ein Beschluss der Vergabekammer dadurch wirkungslos wird.*)

3. Die Verfahrensgebühren der Vergabekammer für die Hauptsacheentscheidung und für ein Eilverfahren gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB sind gesondert zu ermitteln.*)

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IBRRS 2005, 2466
VergabeVergabe
Wertung von Bedarfspositionen

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.07.2005 - VK-SH 14/05

1. Es ist nicht nur zulässig, Bedarfspositionen zu werten, sondern deren Wertung ist aus Gründen der Transparenz und der Wettbewerbsgerechtigkeit zwingend geboten. Der Auftraggeber hat allerdings sorgfältig darauf zu achten, eine transparente Vergabeentscheidung zu ermitteln und den Gefahren von Manipulationen entgegenzutreten.*)

2. Bei widersprüchlichen Angaben hinsichtlich der Wertungskriterien in Vergabebekanntmachung und Verdingungsunterlagen gelten die Wertungskriterien der Vergabebekanntmachung.*)

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IBRRS 2005, 2464
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Einheitspreis offensichtlich falsch: Keine Wertung!

LG Köln, Urteil vom 23.02.2005 - 28 O (Kart) 561/04

Weicht der Gesamtbetrag einer Position vom Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis ab, ist der angebotene Einheitspreis zu werten. Dies gilt auch bei offensichtlich unrichtigen Einheitspreisen (hier: 816 Euro statt richtig 8,16 Euro). Ausnahmen sind nicht zugelassen.

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IBRRS 2005, 2463
VergabeVergabe
Ausschluss wegen fehlenden Hersteller- und Typenbezeichnungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.07.2005 - VgK-31/2005

1. Verlangt ein Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen vom Bieter zulässigerweise produktidentifizierende Angaben (Hersteller- und Typenbezeichnung), so führt ein Fehlen dieser Angaben zu einem Fehlen der Vergleichbarkeit mit konkurrierenden Angeboten, welche diese Angaben enthalten. Ein derart unklares, weil unvollständiges Angebot ist von der Wertung auszuschließen.

2. Grundsätzlich hat ein Bieter, der ein unklares Angebot vorgelegt hat, keinen Anspruch auf Nachverhandlung.

3. Die ungenügende Beschreibung eines von den Leitfabrikaten abweichenden Produkts kann nicht mit einer Aufklärung des Angebotsinhalts nach § 24 VOB/A nachgebessert werden.

4. Die Eintragung des Vermerks "LV" bei geforderten Hersteller- und Typenbezeichnungen sowie Vorgabe eines Leitfabrikats ist ausreichend.

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IBRRS 2005, 2440
VergabeVergabe
Anhaltspunkte für eine Mischkalkulation und Beweislast

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.07.2005 - VgK-26/2005

1. Die Tatsache, dass einzelne Positionen sehr niedrig angeboten werden, lässt nicht automatisch auf eine vergaberechtswidrige Mischkalkulation schließen.

2. Insbesondere bei einer Häufung von 1-Cent-Positionen wird eine vergaberechtswidrige Mischkalkulation regelmäßig vermutet. Der Bieter trägt in diesen Fällen die Beweislast für das Nichtvorliegen einer Mischkalkulation.

3. Bei einem grundsätzlich leistungsfähigen Bieter kann es verschiedenste Gründe geben, im Einzelfall auch ein nicht auskömmliches oder jedenfalls sehr knapp kalkuliertes Angebot abzugeben. Derartige Angebote sind im Sinne eines Wettbewerbs erwünscht, solange an der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten keine Zweifel bestehen.

4. Zu Sinn und Zweck sowie dem notwendigen Inhalt eines Vergabevermerks.

5. Der Auftraggeber muss dokumentieren, welche Referenzen er in welcher Art und Weise überprüft hat.

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IBRRS 2005, 2439
VergabeVergabe
zusätzliche und wichtige Auskünfte

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.06.2005 - VgK-23/2005

1. Bei Angaben zur Gewichtung der Preisfaktoren für eine Preisgleitklausel handelt es sich nicht um Preisangaben im Sinne des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a) VOL/A in Verbindung mit § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A.

2. Angaben zur Gewichtung der Preisfaktoren für eine Preisgleitklausel sind preis- und kalkulationsrelevante und damit auch wertungsrelevante Angaben, deren Fehlen der Auftraggeber im Rahmen des fakultativen Angebotsausschlusses gem. § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a VOL/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A berücksichtigen muss.

3. Bei zusätzlichen Auskünften im Sinne des § 17 Abs. 1 VOL/A handelt es sich um Mitteilungen, die nur für den anfragenden Bewerber wichtig sind, weil er z. B. die Verdingungsunterlagen oder das Anschreiben vollständig oder in einzelnen Punkten missverstanden oder nicht genau gelesen hat. Erst wenn derartige Missverständnisse nicht subjektiv, sondern objektiv bedingt sind, weil sie sich als Folge von Unzulänglichkeiten der Leistungsbeschreibung darstellen, liegt eine wichtige Auskunft im Sinne des § 17 Abs. 2 VOL/A vor.

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IBRRS 2005, 2438
VergabeVergabe
Entgeltlichkeit im Sinn von § 99 GWB auch bei mietfreier Überlassung?

VK Lüneburg, Beschluss vom 14.06.2005 - VgK-22/2005

1. Eine öffentliche Dienstleistungskonzession wird definiert als ein Vertrag, bei dem die übertragene Dienstleistung im öffentlichen Interesse liegt, die Gegenleistung für die Erbringung der Auftragsleistung aber nicht in einem vorher festgelegten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten und bei dem der Konzessionär das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt.

2. Eine Entgeltlichkeit im Sinn von § 99 GWB kann auch bei mietfreier Überlassung von Räumlichkeiten vorliegen.

3. Auch Dienstleistungen des Anhangs I B der VOL (z.B. Dienstleistungen des Gaststättengewerbes) unterliegen dem Vergabenachprüfungsverfahren.

4. Lediglich beratende Beiräte fallen nicht unter § 16 Abs. 1 Nr. 3 lit. a VgV; bei ihnen besteht jedoch grundsätzlich die Ausschlussmöglichkeit nach § 16 Nr. 2 VgV.

5. Die Vermutung der Voreingenommenheit in den Fällen nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VgV kann bei Vorliegen der Voraussetzungen widerlegt werden. Hierfür trägt der Auftraggeber jedoch die Beweislast.

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IBRRS 2005, 2437
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss von Mischkalkulationen

OLG Rostock, Beschluss vom 10.06.2005 - 17 Verg 9/05

1. Die eingetretene Insolvenz eines Mitglieds der Bietergemeinschaft hindert nicht die Annahme einer Rechtsbeeinträchtigung der Bietergemeinschaft selbst. Sie ist also auch in diesem Falle antragsbefugt.

2. Ein Angebot enthält eine Mischkalkulation, wenn eine niedrige Bepreisung für anfallende Arbeiten durch entsprechende Erhöhungen bei anderen Positionen abgedeckt wird. Eine derartige Kostenverlagerung entspricht nicht § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A; das eine Mischkalkulation enthaltende Angebot ist gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A grundsätzlich von der Wertung auszuschließen.

3. Erbittet die Vergabestelle in ihrer Leistungsbeschreibung ein Preisangebot für die Position „Bestandsunterlagen“, so ist das Gebot eines Bieters auszuschließen, welches in dieser Position lediglich die Plotterkosten anbietet, die Kosten für die den Bestandsunterlagen zu Grunde liegenden Vermessungen aber in den Gemeinkosten unterbringt.

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IBRRS 2005, 2419
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Sind Sparkassen öffentliche Auftraggeber?

OLG Rostock, Beschluss vom 15.06.2005 - 17 Verg 3/05

Soweit für die Qualifizierung einer Sparkasse als öffentlicher Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB die nichtgewerbliche Art der Aufgabenerfüllung vorausgesetzt wird, fehlt es insgesamt an den dafür erforderlichen Merkmalen, da Sparkassen mit anderen Kreditinstituten in einem entwickelten Wettbewerb stehen, gewinnorientiert arbeiten, die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Risiken selber tragen und nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

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IBRRS 2005, 2397
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mehrvergütungsanspruch wegen uneindeutiger Leistungsbeschreibung

LG Stralsund, Urteil vom 12.04.2005 - 3 O 73/03

Es ist Sache des öffentlichen Auftraggebers, vor der Ausschreibung die Frage einer Schadstoffbelastung aufzuklären oder bei überraschendem Auftreten von Schadstoffen den Auftrag entsprechend zu erweitern.

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IBRRS 2005, 2386
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Formblätter EFB-Preis im Angebot: Zwingender Ausschluss!

BGH, Urteil vom 07.06.2005 - X ZR 19/02

a) Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines durch die Ausschreibung begründeten vorvertraglichen schutzwürdigen Vertrauensverhältnisses kommen nicht in Betracht, wenn das Angebot des Schadensersatz begehrenden Bieters zwingend von der Wertung der Angebote auszuschließen war.*)

b) Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen nach den Formblättern EFB-Preis 1a, 1b und 2 gefordert, dann sollen diese Erklärungen für die Vergabeentscheidung relevant sein, so daß die Nichtabgabe dieser Erklärungen mit dem Angebot zwingend zum Ausschluß von der Wertung nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A führt.*)

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IBRRS 2005, 2385
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mehrvergütung infolge unklarer Leistungsbeschreibung?

OLG Celle, Urteil vom 14.07.2005 - 14 U 217/04

1. Ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis, dass der Stahlüberbau einer Brücke unter Verwendung zweier verschiedener Stahlsorten "entsprechend statischen und konstruktiven Erfordernissen nach Zeichnung" herzustellen ist, so ist dasjenige Verhältnis der beiden Stahlsorten geschuldet, das konstruktionstechnisch zum Bau der Brücke erforderlich ist.*)

2. a) Enthält die Ausschreibung Unklarheiten, die keine sichere Kalkulation ermöglichen, hat der Auftragnehmer diese durch vorherige Einsichtnahmen in Planunterlagen, Ortsbesichtigungen oder Rückfragen zu klären.*)

b) Unterlässt der Auftragnehmer die gebotenen Aufklärungshandlungen, stehen ihm gegen den Auftraggeber weder Mehrvergütungsansprüche aus § 2 VOB/B noch Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss zu.*)

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IBRRS 2005, 5053
VergabeVergabe
Bietern darf kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden!

VK Bund, Beschluss vom 13.07.2005 - VK 2-69/05

1. Es ist dem Auftraggeber untersagt, dem Auftragnehmer ein ungewöhnliches Wagnis aufzubürden für Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im voraus einschätzen kann.

2. § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A entsprechend dem Normzweck, den Auftragnehmer vor unangemessenen Vertragsbedingungen zu schützen, nicht eng, sondern eher weit auszulegen.

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IBRRS 2005, 2382
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zwingender Ausschluss bei Fehlen geforderter Erklärungen

VK Nordbayern, Beschluss vom 28.06.2005 - 320.VK-3194-21/05

1. Die ausschreibende Stelle hat in den Verdingungsunterlagen konkret festzulegen, welche Erklärungen sie für die Angebotswertung fordert. Eine Mehrdeutigkeit in den geforderten Belegen kann nicht zum Nachteil eines Bieters ausschlagen. Um Bieter im Vergabeverfahren mit Erklärungspflichten zu belasten, muss der Auftraggeber die Erklärungen „fordern“, das heißt, für das konkrete Vergabeverfahren ausdrücklich verlangen und eindeutig bestimmen, dass und zu welchem Zeitpunkt sie beizubringen sind. Unterlässt er dies, erwächst den Bietern im Vergabeverfahren keine Erklärungspflicht.*)

2. Die Vergabekammer ist bei ihrer Entscheidung an den von der Antragstellerin geltend gemachten Verstoß nicht gebunden. Vielmehr kann sie auch andere Verstöße zugrunde legen, durch welche vergaberechtliche Schutzvorschriften verletzt worden sind (§§ 110 Abs. 1, 114 Abs. 1 Satz 2 GWB). Dies gilt zumindest dann, wenn keine Präklusion mangels unverzüglicher Rüge eingetreten ist.*)

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IBRRS 2005, 2352
VergabeVergabe
Unverzüglichkeit der Rüge

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.06.2005 - VgK-21/2005

1. Ausreichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

2. Beauftragt ein Bieter zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen einen Rechtsanwalt, ist eine 6 Tage später abgesetzte Rüge noch unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.

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IBRRS 2005, 2348
VergabeVergabe
Reichweite des Amtsermittlungsgrundsatzes

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.07.2005 - VgK-27/2005

1. Bei offensichtlichen, schwerwiegenden Vergaberechtsverstößen ist die Vergabekammer auch dann nicht gehindert, diese im Rahmen ihrer Entscheidung zu berücksichtigen, wenn die Verstöße nicht - oder verspätet - gerügt wurden.

2. Weicht ein Auftraggeber von der europaweit bekannt gemachten Verfahrensart ab, kann dies von der vergabekammer von Amts wegen berücksichtigt werden.

3. Im gerichtsähnlich ausgebildeten Nachprüfungsverfahren ist die Hinzuziehung enes Rechtsanwalts für den Bieter regelmäßig notwendig.

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IBRRS 2005, 2338
VergabeVergabe
Anspruch auf Nachverhandlung?

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.07.2005 - VgK-29/2005

1. Die Vergabekammer kann nur dann eine Aufhebung der Aufhebung anordnen, wenn der Vergabewille der Vergabestelle fortbesteht.

2. Grundsätzlich hat ein Bieter, der ein unklares Angebot vorgelegt hat, keinen Anspruch auf Nachverhandlung.

3. Die Nachbesserung der ungenügenden Beschreibung eines Nebenangebotes im Wege des § 24 VOL/A ist nicht zulässig.

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IBRRS 2005, 3882
VergabeVergabe
Keine Vorgabe zum NU-Einsatz: Auftraggeber muss bei Zweifeln nachfragen!

VK Berlin, Beschluss vom 30.12.2004 - VK-B2-67/04

1. Das Europäische Vergaberecht verlangt keine Beschränkung des Nachunternehmeranteils bei Bauvergaben.*)

2. Will der Auftraggeber eine solche Beschränkung, muss er dies eindeutig in den Verdingungsunterlagen festlegen.*)

3. Verzichtet der Auftraggeber auf derartige Vorgaben und erscheint ihm der Eigenanteil als zu gering, muss er dem Bieter Gelegenheit geben nachzuweisen, dass dieser über die Mittel der Nachunternehmer wie über eigene verfügt.*)

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IBRRS 2005, 2335
VergabeVergabe
Unzureichendes Nachunternehmerverzeichnis: Ausschluss!

OLG Naumburg, Beschluss vom 18.07.2005 - 1 Verg 5/05

1. Ein Bieter hat ein Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB, wenn der öffentliche Auftraggeber seiner Ansicht nach einen unwirksamen, weil gegen das prozessuale Verbot des § 115 Abs. 1 GWB verstoßenden Zuschlag erteilt hat.*)

2. Fehlt in dem vom Bieter eingereichten Nachunternehmerverzeichnis die vom öffentlichen Auftraggeber geforderte Bezeichnung der Teilleistungen, die von den jeweiligen Nachunternehmern erbracht werden sollen, bzw. sind diese Teilleistungen nicht hinreichend identifizierbar bezeichnet, so ist das Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A von der Wertung auszuschließen.*)

3. Dem Bieter dieses Angebotes fehlt eine Antragsbefugnis zur Geltendmachung von vermeintlichen Vergaberechtsverstößen im Rahmen der weiteren Angebotswertung (hier: in der 3. Wertungsstufe).*)

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IBRRS 2005, 2315
VergabeVergabe
Zulassung zu Märkten durch Losverfahren

OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03

1. Bei Platzmangel können Standplätze auf Märkten auch allein durch Losverfahren vergeben werden.*)

2. Der Veranstalter eines Marktes kann den mit einer Vergabeentscheidung verbundenen Verwaltungsaufwand als Ermessensgesichtspunkt bei der Entscheidung für ein bestimmtes Vergabeverfahren berücksichtigen.*)

3. Für die gerichtliche Überprüfung einer gemäß § 70 Abs. 3 GewO getroffenen Auswahlentscheidung ist unerheblich, ob die zugrundeliegenden Vergabekriterien von der verwaltungsintern dafür zuständigen Stelle bestimmt worden sind (wie OVG N-W, Urt. v. 27.05.1993 - 4 A 2800/92 -, NVwZ-RR 1994, 157 = GewArch 1994, 25).*)

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IBRRS 2005, 2272
VergabeVergabe
Zwingender Ausschluss bei Mehrfachbeteiligung

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2005 - VK 16/05

1. Ein Unternehmen hat grundsätzlich die im Vergabeverfahren erkannten Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich, d.h. unter Berücksichtigung der für die Prüfung und Begründung der Rüge notwendigen Zeitspanne so bald gegenüber dem Auftraggeber zu rügen als es nach den Umständen möglich und zumutbar ist. Für die Unverzüglichkeit einer Rüge werden im Hinblick auf die Eigenarten des Vergabeverfahrens sehr kurze Fristen von der Rechtsprechung gefordert. Die Rüge hat im Regelfall innerhalb von ein bis drei Tagen zu erfolgen. Die unverzügliche Rüge wird verlangt, damit der Auftraggeber den Fehler korrigieren und ein Nachprüfungsverfahren vermieden werden kann. Die Beantwortung der Frage, ob die Rügepflicht eine mit den Geboten von Treu und Glauben unvereinbare Förmelei darstellt, hängt von der Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls ab.

2. Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 2 und Abs. 3 VOL/A entfaltet unter bestimmten Voraussetzungen bieterschützende Wirkung und zwar dann, wenn der niedrige Preis wettbewerblich nicht zu rechtfertigen ist und das Angebot nur in Marktverdrängungsabsicht abgegeben worden sein kann, das niedrige Angebot also als unlautere Verhaltensweise gemäß § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A zu werten ist.

3. Die Antragsbefugnis beurteilt sich ausschließlich nach dem Vorbringen des Antragstellers; außerhalb des zur Überprüfung gestellten Gegenstands liegende Gründe bleiben dabei unberücksichtigt. Aber einem Bieter, der auf die Ausschreibung hin ein Angebot abgegeben und damit sein Interesse am Auftrag bekundet hat, und im Nachprüfungsverfahren die Rechtsmäßigkeit der Entscheidung des Auftraggebers, sein Angebot nicht als das Beste zu bewerten, zur Überprüfung stellt, kann der Zugang zum Nachprüfungsverfahren nicht mit der Begründung verwehrt werden, sein Angebot sei aus anderen als mit dem Nachprüfungsantrag zur Überprüfung gestellten Gründen auszuscheiden gewesen, so dass ihm wegen der von ihm behaupteten Rechtswidrigkeit kein Schaden erwachsen sei oder drohe.

4. Ein Angebot ist gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A wegen wettbewerbswidrigem Verhalten auszuschließen, wenn sich aus der Grobkalkulation schließen lässt, dass der Geschäftsführer des einen Unternehmens bei der Kalkulation des anderen Unternehmens mitgewirkt hat.

5. Bietergemeinschaften sind Zusammenschlüsse mehrerer Unternehmen zur gemeinschaftlichen Abgabe eines Angebots mit dem Ziel, den durch die Verdingungsunterlagen beschriebenen Auftrag gemeinschaftlich zu erhalten und auszuführen. Der Zusammenschluss von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich zulässig, § 7 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A.

6. Eine Doppelbeteiligung kann nicht zugelassen werden, da der zwingend notwendige Geheimwettbewerb durch die Mehrfachbeteiligung nicht mehr gewährleistet ist. Es ist mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsprinzip nämlich schlechterdings unvereinbar, dass ein Bieter an der Ausschreibung teilnimmt, dem (ganz oder teilweise) das Angebot oder zumindest die Angebotsgrundlagen eines Mitbewerbers um den Zuschlag bekannt sind. Die Sicherstellung eines geheimen Wettbewerbs zwischen den beteiligten Bietern ist eine essentielle und unverzichtbare Grundvoraussetzung jeder Auftragsvergabe. Nur dann, wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der konkurrierenden Angebote, Angebotsgrundlagen und Angebotskalkulationen anbietet, kommt überhaupt ein echter Wettbewerb zustande. Der strikten Einhaltung der Geheimhaltungsvorschriften unter den Mitbewerbern kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Dies zeigt § 22 Nr. 1 S. 1, Nr. 3 a), Nr. 6 Abs. 1 VOL/A.

7. Es reicht für die Annahme eines Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb, wenn sich das Wissen um die Offerte eines Mitbieters auch nur auf Teile des Angebots des Mitbieters oder zumindest die Grundlagen oder die Kalkulation bezieht.

8. Ein über die Kenntnis der Besprechung von Kalkulationsgrundlagen hinaus seitens der Vergabestelle geforderter gesicherter Nachweis für eine auch subjektiv zielgerichtete wettbewerbsbeschränkende Abrede wird aufgrund der Eigenart solcher Abreden in der Regel nur schwer möglich sein und ist deshalb für die Annahme einer wettbewerbsbeschränkenden Tatsache im Sinne des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A nicht erforderlich. Eine solche Mehrfachbeteiligung muss bereits aufgrund einer Regelvermutung zum Ausschluss der Angebote führen. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist mit Blick auf den das gesamte Vergabeverfahren beherrschenden Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen. Er ist nicht nur auf ein gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst alle sonstigen Absprachen, aber auch Verhaltensweisen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot des § 97 Abs. 1 GWB und § 2 Nr. 1 VOL/A unvereinbar sind. Wettbewerbsbeschränkend ist jedes Verhalten, das auf die Einschränkung von Wettbewerb hinausläuft. Der Grundsatz der wettbewerblichen Vergabe hat bieterschützenden Charakter.

9. Das Gebot des Geheimwettbewerbs gegenüber einem Mitbieter muss ausnahmslos gelten. Die Missbrauchsgefahr liegt auf der Hand, wenn man die Offenlegung bzw. den Austausch von Angebotsgrundlagen, Kalkulationen oder Angeboten für Fälle, in denen behauptet wird, es sei zunächst nur die Bewerbung außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens oder nur ein Bieterkonsortium geplant gewesen, erlaubte. Erweisen sich die Parteien der so nicht zustande gekommenen Bewerbung oder des "gescheiterten Bieterkonsortiums" im Nachhinein als "gegnerische" Mitbieter und haben sie ihre Angebotskalkulationen bezüglich der konkreten Auftragsvergabe besprochen, so sind sie in jedem Fall dann zwingend auszuschließen, wenn der Austausch der Informationen eine wettbewerbserhebliche und wettbewerbswidrige Dichte zum eigentlichen Ausschreibungsgegenstand erreicht hat. Dem gleichzustellen sind Fälle von sich im Laufe des Vergabeverfahrens als Mitbieter entpuppenden potentiellen Subunternehmern und von solchen Subunternehmern, welche die Seiten wechseln und dabei ihr Wissen um die Kalkulationen des ersten Verhandlungspartners mitnehmen. Insbesondere bei spezialisierten Arbeiten ist es nicht selten der Fall, dass dabei ein und derselbe Nachunternehmer von mehreren Bietern benannt wird. Im Regelfall kennt zwar der Subunternehmer nicht die Angebotskalkulation und - im Gegensatz zum Mitglied einer Bietergemeinschaft - nicht den Angebotspreis. Sofern aber die Arbeiten des Subunternehmers einen erheblichen Teil des Gesamtauftrags darstellen, ist jedenfalls die Kenntnis von weiten Teilen der Angebotsunterlagen gegeben.

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IBRRS 2005, 2271
VergabeVergabe
Kostenermäßigung bei Antragsrücknahme

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.12.2004 - VK 26/04

Aus Billigkeitserwägungen (§ 128 Abs. 3 Satz 4 GWB) kann die Gebühr vor dem Hintergrund, dass der Antragsteller den Antrag in einem frühen Verfahrensstadium zurück genommen hat, weiter reduziert werden.

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IBRRS 2005, 2270
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Transparenz bei Vergabe einer Konzession für öffentl. Dienstleistung

EuGH, Urteil vom 21.07.2005 - Rs. C-231/03

Die Artikel 43 EG und 49 EG stehen unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens der unmittelbaren Vergabe einer Konzession für die Verwaltung der öffentlichen Dienstleistung der Gasversorgung an eine Gesellschaft mit überwiegend öffentlichem Stammkapital, an dem eine Gemeinde eine Beteiligung von 0,97 % hält, durch diese Gemeinde entgegen, wenn diese Vergabe nicht Transparenzerfordernissen genügt, die, ohne notwendigerweise eine Verpflichtung zur Vornahme einer Ausschreibung zu umfassen, insbesondere geeignet sind, einem in einem anderen Mitgliedstaat als dem dieser Gemeinde niedergelassenen Unternehmen vor der Vergabe Zugang zu angemessenen Informationen über diese Konzession zu ermöglichen, so dass dieses Unternehmen gegebenenfalls sein Interesse am Erhalt dieser Konzession hätte bekunden können.*)

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IBRRS 2005, 2262
VergabeVergabe
Angebot ohne geforderte Einzelpreise: Ausschluss!

VK Münster, Beschluss vom 19.06.2005 - VK 14/05

1. Angebote, die keine Einzelpreise beinhalten, obwohl diese von der Vergabestelle gefordert waren, sind gemäß § 25 Nr. 1 lit. a) in Verbindung mit § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A zwingend von der Wertung auszuschließen.*)

2. Fordert die Vergabestelle die Vorlage einer Zertifizierung mit dem Angebot, so muss das Zertifikat zu dem Zeitpunkt auch gültig sein.*)

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IBRRS 2005, 2261
VergabeVergabe
Änderungen an den Verdingungsunterlagen: Ausschluss!

VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005 - VK 6/05

Änderungen an den Verdingungsunterlagen (Anbieten eines von der Leistungsbeschreibung abweichenden Produktes) führen nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) in Verbindung mit § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A zum Ausschluss des Angebots.*)

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IBRRS 2005, 2260
VergabeVergabe
Der Begriff "technische Spezifikationen" in § 21 Nr. 2 VOB/A

VK Münster, Beschluss vom 17.06.2005 - VK 12/05; VK 13/05

Der Begriff "technische Spezifikationen" in § 21 Nr. 2 VOB/A bezieht sich auf Leistungen, die anhand von allgemein formulierten und standardisierten technischen Vorgaben beschrieben werden.*)

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IBRRS 2005, 2259
VergabeVergabe
Folgen einer Scheinaufhebung

OLG München, Beschluss vom 12.07.2005 - Verg 008/05

1. Die Aufhebung einer Aufhebung, die nur zum Schein erfolgt ist, führt zur Fortsetzung des ursprünglichen Vergabeverfahrens ab dem Zeitpunkt, zu welchem die Scheinaufhebung erfolgt ist.*)

2. Hat der Auftraggeber unmittelbar nach erfolgter Scheinaufhebung den Auftrag freihändig vergeben, obwohl ein Zuschlagsverbot bestand, liegt hierin eine Umgehung des Zuschlagsverbots. Der Zuschlag ist wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig.*)

3. Auch bei einem Verhandlungsverfahren im Sektorenbereich muss ein Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist vollständig sein.*)

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IBRRS 2005, 2258
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vergabestelle trifft Wertungsentscheidung selbst!

OLG München, Beschluss vom 15.07.2005 - Verg 014/05

Der öffentliche Auftrageber hat die Wertungsentscheidung selbst zu treffen, er darf sie nicht einem Sachverständigen (Planungsbüro, Projektsteuerungsbüro) überlassen.*)

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IBRRS 2005, 2257
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vergabestelle trifft Wertungsentscheidung selbst!

OLG München, Beschluss vom 15.07.2005 - Verg 14/05

Der öffentliche Auftrageber hat die Wertungsentscheidung selbst zu treffen, er darf sie nicht einem Sachverständigen (Planungsbüro, Projektsteuerungsbüro) überlassen.*)

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IBRRS 2005, 2256
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Folgen einer Scheinaufhebung

OLG München, Beschluss vom 12.07.2005 - Verg 8/05

1. Die Aufhebung einer Aufhebung, die nur zum Schein erfolgt ist, führt zur Fortsetzung des ursprünglichen Vergabeverfahrens ab dem Zeitpunkt, zu welchem die Scheinaufhebung erfolgt ist.*)

2. Hat der Auftraggeber unmittelbar nach erfolgter Scheinaufhebung den Auftrag freihändig vergeben, obwohl ein Zuschlagsverbot bestand, liegt hierin eine Umgehung des Zuschlagsverbots. Der Zuschlag ist wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig.*)

3. Auch bei einem Verhandlungsverfahren im Sektorenbereich muss ein Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist vollständig sein.*)

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IBRRS 2005, 2252
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unzulässige Änderungen der Vergabestelle an Vergabeunterlagen

VK Hessen, Beschluss vom 01.06.2005 - 69d-VK-33/2005

1. Voraussetzung für eine Änderung der Ausschreibung ist – ebenso wie für die Aufhebung nach § 26 VOL/A – das Vorliegen einer der Tatbestände des § 26 Zif. 1. Eine Änderung allein aus „sachlichen Gründen“ ist dagegen nicht zulässig, denn Interessierte an einer Ausschreibung müssen sich grundsätzlich darauf verlassen könne, dass sei die Leistung wie zunächst gefordert auch anbieten können.*)

2. Ausgeschriebne Leistungsinhalte dürfen so beschaffen sein, dass einzelne Bieter Kostenvorteile genießen, sofern es für den Bieter vernünftige, etwa wirtschaftlichkeitsbezogene Gründe dafür gibt. Es gibt kein an den Auftraggeber gerichtetes Gebot, bestimmte Wettbewerbsvorteile bereits bei der Entscheidung über die Leistung, die ausgeschrieben werden soll, auszugleichen.*)

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IBRRS 2005, 2250
BauvertragBauvertrag
Kein Ausschluss von Schadensersatz durch Höchstpreisklausel

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 16.03.2005 - Fall 1423d

Wenn sich eine Höchstpreisklausel auf die Kosten bezieht, die dem Auftragnehmer aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers entstehen, akzeptiert der Auftragnehmer damit eine beschränkte Anwendung des § 2 Nr. 5 VOB/B und einen teilweisen Verzicht auf seine Ansprüche aus letztgenannter Vorschrift. Mit der Formulierung sind jedoch Schadensersatzansprüche nach § 6 Nr. 6 VOB/B nicht ausgeschlossen.

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IBRRS 2005, 2249
BauvertragBauvertrag
Eindeutige Leistungsbeschreibung unerlässlich

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 16.03.2005 - Fall 1423b

Art und Umfang der zu erbringenden Leistung sind durch den Vertrag bestimmt. Dabei ist die Leistung so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher berechnen können (§ 9 VOB/A).

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IBRRS 2005, 2248
BauvertragBauvertrag
Vorrangige Geltung der Vertragsregelungen

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 16.03.2005 - Fall 1423a

1. Wenn für die Abdeckung des schadstoffbelasteten Bodens keine spezielle ATV in der VOB existieren, gelten die Regelungen der ATV DIN 18299 - vorrangig die Regelungen des Vertrages.

2. Ein Auftragnehmer muss bei einer mehrmaligen Verwendung der Folie dann eine Preisminderung akzeptieren, wenn bei mehrfacher Abdeckung der Haufwerke nicht jedes Mal auch eine Entsorgung der Folie erfolgt (§ 2 Nr. 2 VOB/B).

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IBRRS 2005, 2247
BauvertragBauvertrag
Zulage: Begriffsverwendung problembehaftet

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2005 - Fall 1422

Unklarheiten, die durch die Verwendung des Begriffes "Zulage" entstehen, sind dem Verfasser der Leistungsbeschreibung zuzuordnen. Der Begriff der Zulage ist nicht ohne Grund seit 1988 aus der VOB gestrichen worden.

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IBRRS 2005, 2246
BauvertragBauvertrag
Keine Vergütung ohne Auftrag

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2005 - Fall 1420

Wenn eine vom Auftragnehmer erbrachte Leistung nicht der geforderten Leistung entspricht, ist sie ohne Auftrag erbracht und ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht (§ 2 Nr. 8 VOB/B).

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IBRRS 2005, 2245
BauvertragBauvertrag
Bei Qualitätsverlust: Anspruch auf Mängelbeseitigung oder Minderung

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2005 - Fall 1419

Ein Auftragnehmer hat Anspruch auf Mängelbeseitigung, wenn eine Regelmäßigkeit in Bezug auf den Qualitätsverlust erkennbar ist oder die Möglichkeit, über einen Minderbetrag zu verhandeln (§ 13 Nr. 6 VOB/B). Im Zweifelsfalle kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden.

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IBRRS 2005, 2244
BauvertragBauvertrag
Zulage: Begriffsverwendung problembehaftet

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2005 - Fall 1421

Art und Umfang der zu erbringenden Leistung werden durch den Vertag bestimmt. Wenn der Auftraggeber nicht hinreichend deutlich macht, dass unter der Zulageposition lediglich keilförmig geschnittenen Pflastersteine abgerechnet werden sollen, sind Unklarheiten infolge der Begriffsverwendung "Zulage" dem Verfasser der Leistungsbeschreibung zuzuordnen.

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IBRRS 2005, 2242
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anrechnung der Verfahrensgebühr auf Gebühr des Eilverfahrens?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.2005 - Verg 42/04

Die 1,6 Verfahrensgebühr gemäß RVG Nr. 3200 VV ist nicht auf die 2,3 Verfahrensgebühr gemäß RVG Nr. 3300 VV anzurechnen.

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IBRRS 2005, 2240
BauvertragBauvertrag
Reine Mengenänderung: Vergütungsanpassung möglich

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 16.03.2005 - Fall 1423c

1. Eine vereinbarte Vergütung kann nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B angepasst werden, wenn es ohne Eingriff in den ursprünglichen Leistungsbestand zu einer reinen Mengenänderung bei den Vordersätzen der bei Vertragsverschluss festgelegten Leistungen kommt. Bei der hier tiefer vorgenommenen Auskofferung handelt es sich um keine Mengenabweichung, sondern eine inhaltliche Änderung der ursprünglich vereinbarten Leistung gem. § 2 Nr. 5 VOB/B.

2. Eine andere Beschaffenheit des Aushubbodens ist auch im Rahmen des § 2 Nr. 5 VOB/B zu berücksichtigen. Denn durch die Anordnung des Auftraggebers, den stärker belasteten Boden abzutragen, haben sich die Grundlagen des Preises für diese Vertragsleistung geändert. Es ist dann ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Die geänderten Leistungen können nicht einfach in anderen Positionen in anderen Losen und Abschnitten abgerechnet werden.

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IBRRS 2005, 2239
BauvertragBauvertrag
Keine gesonderte Vergütung für Nebenleistungen

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2005 - Fall 1409

Dem Auftragnehmer steht eine zusätzliche Vergütung für die Anlieferung von Baumaterialien zu, sofern diese Stoffe für Arbeiten benötigt werden, die im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehen sind, und für den Abtransport und die Entsorgung des angefallenen Bauschutts aus dem Bereich des Auftraggebers, sofern nicht mehr als 1 m³ nicht schadstoffbelasteten Abfalls zu entsorgen sind, DIN 18299, 4.1.12.

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