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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 2035
VergabeVergabe
Vorgabe einer Honorarzone zwingend

VK Halle, Beschluss vom 09.10.2003 - VK Hal 22/03

Ein Verstoß gegen Bestimmungen des Vergabeverfahrens ist darin zu sehen, dass der Antragsgegner zum Zeitpunkt der Leistungsabfrage eine Honorarzone für die Leistungen, auf die die HOAI Anwendung findet, nicht zwingend vorgegeben hat. Er hat vielmehr den Teilnehmern des Verhandlungsverfahrens freigestellt, die Bewertung auf der Grundlage einer eigenen Kalkulation vornehmen zu können.*)

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IBRRS 2005, 2033
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.04.2005 - VK 12/05

1. Für den Fall der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags kann in Rheinland-Pfalz eine Erstattung der notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle über §§ 128 Abs. 4 Satz 3 GWB, 80 VwVfG, 19 Abs. 1 Satz 5 AGVwGO erfolgen.

2. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten ist für die Vergabestelle notwendig, wenn es sich bei ihr um eine kleinere Verwaltungseinheit handelt, die selber keinen Juristen beschäftigt.

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IBRRS 2005, 2032
VergabeVergabe
Unverzüglichkeit der Rüge

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.04.2005 - VK 11/05

1. Im Regelfall hat das Unternehmen die Rüge innerhalb einer Frist von 1 - 3 Tagen zu erheben.

2. Die Kenntniserlangung eines Vergaberechtsverstoßes erfordert nicht das Wissen um einen völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung nachweisbaren Vergabefehler, sondern ausreichend ist vielmehr das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf einen (angeblichen) Vergaberechtsverstoß erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

3. Eine Rüge ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Vergabestelle zu erkennen gibt, dass sie von vornherein und unumstößlich an ihrer Entscheidung festhalten wird. In einer solchen Situation wäre ein Festhalten an der Rügepflicht eine von vornherein aussichtslose und mit den Geboten von Treu und Glauben unvereinbare Förmelei.

4. Sind primär Zulässigkeitsfragen des Nachprüfungsantrages streitgegenständlich und handelt es sich bei Vergabestelle nicht um eine originäre öffentlich-rechtliche Verwaltungseinheit, sondern um eine GmbH, ist die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten auf Seiten der Vergabestelle notwendig.

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IBRRS 2005, 2029
VergabeVergabe
Offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2005 - VK 08/05

Ein "offenbares Missverhältnis" zwischen Preis und Leistung im Sinn von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist dann gegeben, wenn der Preis von den Erfahrungswerten wettbewerblicher Preisbildung so grob abweicht, dass dies sofort ins Auge fällt.

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IBRRS 2005, 2028
VergabeVergabe
Offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2005 - VK 8/05

Ein "offenbares Missverhältnis" zwischen Preis und Leistung im Sinn von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist dann gegeben, wenn der Preis von den Erfahrungswerten wettbewerblicher Preisbildung so grob abweicht, dass dies sofort ins Auge fällt.

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IBRRS 2005, 2027
VergabeVergabe
Eindeutige Bestimmung des Nachunternehmereinsatzes notwendig!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005 - VK 5/05

1. Der Auftraggeber kann den Bietern vorgeben, in dem Angebot die Leistungen anzugeben, die sie beabsichtigen, an Nachunternehmer zu vergeben.

2. Die Angabe der Ordnungsziffer ist grundsätzlich für die eindeutige Bestimmung des Nachunternehmereinsatzes notwendig. Nur ausnahmsweise kann die fehlende Angabe von Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung nicht zum Angebotsausschluss führen und zwar in den Fällen, in denen sich aus der schlagwortartigen Bezeichnung der Leistung eindeutig ergibt, welche Arbeiten an Nachunternehmer übertragen werden sollen.

3. Es ist weder Aufgabe der Vergabestelle, noch ist es für sie zumut bar, erst durch intensive Durchsicht der Angebotsunterlagen herauszufinden, in welchem Umfang der Bieter den Einsatz von Nachunternehmern angeboten hat.

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IBRRS 2005, 2026
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Berufsgenossenschaften = Öffentliche Auftraggeber?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.02.2005 - VK 1/05

1. Der Anwendungsbereich des GWB ist abhängig von objektiven Zulässigkeitsvoraussetzungen, die nicht zur Disposition der Verfahrenbeteiligten stehen.

2. Der Anhang I der BKR entfaltet hinsichtlich seiner Verbindlichkeit nur eine Indizwirkung für die öffentliche Auftraggebereigenschaft. Es bedarf stets einer Einzelfallprüfung, ob die Begriffsmerkmale gegeben sind.

3. Die bloße Rechtsaufsicht ist keine Aufsicht im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.

4. Ein Gemeinde-Unfallversicherungsträger, bei dem es sich um einen Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand handelt, der primär für die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes zuständig ist, ist ein öffentlicher Auftraggeber.

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IBRRS 2005, 2025
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Beweislast für eine Mischkalkulation

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.04.2005 - VK 9/05

1. Bei Bauvorhaben ist nach einer sachgerechten Abwägung im Einzelfall darüber zu entscheiden, ob es sich um ein zusammengehöriges Bauvorhaben handelt, bei dem sämtliche Einzelleistungen zusammenzurechnen sind.

2. Erklärungen von Bietern, dass ihre Preisangaben wahr und ernst gemeint sind und die Kosten der Leistungserbringung nicht in andere Positionen des Leistungsverzeichnisses eingeflossen sind, werden im Regelfall kaum zu widerlegen sein. In derartigen Fällen ist vielmehr grundsätzlich zu Gunsten der jeweils betroffenen Bieter zu vermuten, dass sie die tatsächlich kalkulierten Kosten auch ausgepreist haben; trotz mitunter erheblich unterpreister Positionen scheidet dann ein Ausschluss wegen des Fehlens der geforderten Angaben dem Grunde nach aus.

3. Von einem unangemessen niedrigen Preis ist dann auszugehen, wenn der angebotene (Gesamt-)Preis derart eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht, dass eine genaure Überprüfung nicht im einzelnen erforderlich ist und die Unangemessenheit des Angebotspreises sofort ins Auge fällt.

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IBRRS 2005, 2024
VergabeVergabe
Änderungen an den Verdingungsunterlagen

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.12.2004 - VK 23/04

Die Änderung der Zuschlags- und Bindefrist durch den Bieter beinhaltet eine Änderung an den Verdingungsunterlagen und führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.

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IBRRS 2005, 2023
VergabeVergabe
Eindeutige Angaben zu Art und Umfang des Nachunternehmereinsatzes

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.11.2004 - VK 20/04

1. Die Ausschreibung eines Loses im „Offenen Verfahren“ und die Mitteilung nach § 13 VgV indizieren die Zuordnung zum 80%-Kontingent, weshalb der 4. Teil des GWB anwendbar ist.

2. Gemäß § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A kann der Auftraggeber die Bieter auffordern, in ihrem Angebot die Leistungen anzugeben, die sie an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigen.

3. Ein wertbares Angebot verlangt eindeutige Angaben zu Art und Umfang des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes, insbesondere die Angabe der Ordnungsziffer. Die namentliche Beschreibung einer Teilleistung allein reicht nicht aus, erst recht nicht, wenn sie nicht mit den Beschreibungen der Teilleistungen im Leistungsverzeichnis übereinstimmt.

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IBRRS 2005, 2022
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gleichartiger Mangel sämtlicher Bieter: Dennoch keine Antragsbefugnis!

OLG Jena, Beschluss vom 20.06.2005 - 9 Verg 3/05

1. Die Antragsbefugnis hängt nicht davon ab, ob ein Antragstellerangebot zu Recht ausgeschlossen worden ist. Der Zugang zum Vergabeprüfungsverfahren wird eröffnet mit der schlüssigen Behauptung, im Verlauf der Auftragsvergabe in einem Bieterrecht so verletzt worden zu sein, dass eine Zuschlagschance vereitelt worden ist.*)

2. Der rechtmäßige Ausschluss eines Angebots lässt das mit der Bewerbung des betreffenden Bieters begründete vergaberechtliche Sonderrechtsverhältnis zum Auftraggeber als rechtliche Grundlage für einen Anspruch nach § 97 Abs. 2 GWB auf Gleichbehandlung mit den im Vergabeverfahren verbleibenden Bietern entfallen. Der Vergabeprüfungsantrag eines zurecht ausgeschlossenen Antragstellers kann deshalb - entgegen der Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf - nicht darauf gestützt werden, dass sämtlichen übrigen teilnehmenden Angeboten ein gleichartiger Mangel anhafte und der Auftraggeber mit der Zuschlagserteilung das Gleichbehandlungsgebot verletze.*)

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IBRRS 2005, 2021
VergabeVergabe
Aufschiebende Wirkung einer unselbständigen Anschlussbeschwerde

OLG Jena, Beschluss vom 04.05.2005 - 9 Verg 3/05

Im Rahmen einer unselbständigen Anschlussbeschwerde ist ein - auf die unmittelbare oder entsprechende Anwendung des § 118 Abs. 1 S. 3 GWB gestützter - Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung jedenfalls solange nicht statthaft, als die Vergabestelle nach § 118 Abs. 3 GWB an der Zuschlagserteilung gehindert ist.*)

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IBRRS 2005, 1992
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber trägt Vergabeverfahrensrisiko!

OLG Jena, Urteil vom 22.03.2005 - 8 U 318/04

1. Das sich aus einem Vergabenachprüfungsverfahren für den Bieter ergebende Verzögerungsrisiko (sog. Vergabeverfahrensrisiko) trägt grundsätzlich der Auftraggeber.

2. Wird der Zuschlag in einer öffentlichen Bauvergabe aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens mit Verzögerung erteilt und kommt ein Vertrag zustande, ist die Leistungszeit in entsprechender Anwendung von § 6 Nr. 2 VOB/B, die Vergütung in entsprechender Anwendung von § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen.

3. Lehnt der Auftraggeber eine solche vom Auftragnehmer verlangte Anpassung bereits dem Grunde nach ab, hat der Auftragnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht und ist daher nicht verpflichtet, mit den Bauarbeiten zu beginnen.

4. Eine darauf gestützte Auftragsentziehung stellt eine sog. freie Kündigung mit der Folge dar, dass der Auftragnehmer volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen kann.

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IBRRS 2005, 1989
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Öffentliche Bauvergabe: Bindung an nachträglichen Preisnachlass?

OLG Braunschweig, Urteil vom 11.11.2004 - 8 U 189/99

Vereinbart der Bieter mit dem Auftraggeber zwischen Angebotseröffnung und Zuschlag einen Preisnachlass, so ist eine spätere Berufung des Bieters auf Unwirksamkeit oder Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen das Verhandlungsverbot des § 24 Nr. 3 VOB/A oder gegen § 134 BGB erfolglos.

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IBRRS 2005, 1986
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auschluss von Mischkalkulationen?

VK Bund, Beschluss vom 22.03.2005 - VK 3-13/05

Die Tatsache, dass ein Bieter für verschiedene Positionen wesentlich günstigere Preise anbietet als die anderen Bieter, indiziert nicht, dass eine unzulässige Mischkalkulation vorliegt. Von Bedeutung ist insoweit, ob der Bieter die Richtigkeit seiner Kalkulation bestätigt.

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IBRRS 2005, 1973
VergabeVergabe
Beschwer eines nicht beigeladenen Bieters durch Entscheidung: Folgen

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.11.2004 - 1 Verg 6/04

1. Eine staatsferne Körperschaft des Privatrechts unterfällt auch dann nicht dem Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A, wenn ihre wirtschaftliche Betätigung ganz oder teilweise (§§ 64 f. AO) steuerlich privilegiert ist.*)

2. Im Verfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB kann sich die Vergabestelle grundsätzlich nicht mit Erfolg auf eine besondere Eilbedürftigkeit der Auftragsvergabe berufen, wenn sie es ohne Not versäumt hat, die Möglichkeit eines 2-stufigen Nachprüfungsverfahrens bei ihrer Zeitplanung zu berücksichtigen.*)

3. Wird ein nicht beigeladener Bieter durch die Entscheidung der Vergabekammer erstmalig beschwert oder besteht die Möglichkeit, daß er durch die Beschwerdeentscheidung materiell beschwert wird, so muß ihm in einem förmlichen Verfahren rechtliches Gehör gewährt werden. Dies geht nur durch Beiladung im Beschwerdeverfahren.*)

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IBRRS 2005, 1969
VergabeVergabe
Keine Verpflichtung zu Aufklärungsmaßnahmen bei Parallelangeboten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.09.2004 - W (Kart) 24/04

Der Geheimwettbewerb ist grundsätzlich nicht gewahrt, wenn sich ein Bieter sowohl mit einem eigenen Angebot als auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft um den ausgeschriebenen Auftrag bemüht. Die Vergabestelle trifft keine Verpflichtung, dem Bieter bei Abgabe eines Parallelangebots vor seinem Ausschluss eine Gelegenheit einzuräumen nachzuweisen, dass der Geheimwettbewerb ausnahmsweise gewährleistet ist.

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IBRRS 2005, 1953
VergabeVergabe
Rügeobliegenheit: Sachverhaltskenntnis ausreichend

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.01.2005 - 1 VK LVwA 71/04

1. Für die Kenntnis des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist das Wissen um einen Sachverhalt ausreichend, der aus subjektiver Sicht des Bieters den Schluss auf einen Vergabeverstoß erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheint, das Vergabeverfahren zu beanstanden. Dieser Zeitpunkt kann mit der Kenntnis vom Inhalt des Informationsschreibens nach § 13 VgV gegeben sein.

2. Wenn ein Bieter sich rechtlichen Rat einholt, muss er auch dafür Sorge tragen, dass es zu einer unverzüglichen und vollständigen Information des den Bieter vertretenden Anwaltes kommt.

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IBRRS 2005, 1946
VergabeVergabe
Ist Stiftung des öffentlichen Rechts öffentliche Auftraggeberin?

OLG München, Beschluss vom 07.06.2005 - Verg 04/05

1. Eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die neben im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben der Kranken- und Altenpflege auch gewerbliche Tätigkeiten zum Zwecke der Erhaltung des Stiftungsvermögens ausführt, ist öffentliche Auftraggeberin.*)

2. Schreibt die Stiftung einen den Schwellenwert übersteigenden Dienstleistungsauftrag nicht förmlich aus, sondern schließt nach Verhandlungen mit zwei Unternehmen unter Ausschluss des bisherigen Vertragspartners mit einem der beiden Unternehmen einen Vertrag, ist dieser Vertrag wegen Verstoßes gegen § 13 Satz 6 VgV unwirksam.*)

3. Das übergangene Unternehmen hat einen Anspruch darauf, dass der öffentliche Auftraggeber den unter Verstoß gegen das Vergaberecht ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens geschlossenen Vertrag nur in einem förmlichen Verfahren vergibt.*)

4. Zur Zulässigkeit einer Änderung einer Stiftungssatzung bei einer Stiftung des öffentlichen Rechts.*)

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IBRRS 2005, 1945
VergabeVergabe
Ist Stiftung des öffentlichen Rechts öffentliche Auftraggeberin?

OLG München, Beschluss vom 07.06.2005 - Verg 004/05

1. Eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die neben im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben der Kranken- und Altenpflege auch gewerbliche Tätigkeiten zum Zwecke der Erhaltung des Stiftungsvermögens ausführt, ist öffentliche Auftraggeberin.*)

2. Schreibt die Stiftung einen den Schwellenwert übersteigenden Dienstleistungsauftrag nicht förmlich aus, sondern schließt nach Verhandlungen mit zwei Unternehmen unter Ausschluss des bisherigen Vertragspartners mit einem der beiden Unternehmen einen Vertrag, ist dieser Vertrag wegen Verstoßes gegen § 13 Satz 6 VgV unwirksam.*)

3. Das übergangene Unternehmen hat einen Anspruch darauf, dass der öffentliche Auftraggeber den unter Verstoß gegen das Vergaberecht ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens geschlossenen Vertrag nur in einem förmlichen Verfahren vergibt.*)

4. Zur Zulässigkeit einer Änderung einer Stiftungssatzung bei einer Stiftung des öffentlichen Rechts.*)

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IBRRS 2005, 1944
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Änderung der Verdingungsunterlagen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.05.2005 - Verg 19/05

1. Eine Änderung der Verdingungsunterlagen liegt vor, wenn der Bieter die zu erbringende Leistung abändert und eine andere als ausgeschriebene Leistung anbietet.

2. Die Feststellung der Abweichung eines Bieterangebots von den in den Verdingungsunterlagen gemachten Vorgaben setzt voraus, dass der Gegenstand und Inhalt der Leistung eindeutig beschrieben sind und die am Auftrag interessierten Unternehmen daran klar erkennen können, wann jeweils die Grenze zu einer inhaltlichen Änderung der Leistungsanforderungen des Auftraggebers überschritten ist.

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IBRRS 2005, 1943
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ist Stiftung des öffentlichen Rechts öffentliche Auftraggeberin?

OLG München, Beschluss vom 07.06.2005 - Verg 4/05

1. Eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die neben im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben der Kranken- und Altenpflege auch gewerbliche Tätigkeiten zum Zwecke der Erhaltung des Stiftungsvermögens ausführt, ist öffentliche Auftraggeberin.*)

2. Schreibt die Stiftung einen den Schwellenwert übersteigenden Dienstleistungsauftrag nicht förmlich aus, sondern schließt nach Verhandlungen mit zwei Unternehmen unter Ausschluss des bisherigen Vertragspartners mit einem der beiden Unternehmen einen Vertrag, ist dieser Vertrag wegen Verstoßes gegen § 13 Satz 6 VgV unwirksam.*)

3. Das übergangene Unternehmen hat einen Anspruch darauf, dass der öffentliche Auftraggeber den unter Verstoß gegen das Vergaberecht ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens geschlossenen Vertrag nur in einem förmlichen Verfahren vergibt.*)

4. Zur Zulässigkeit einer Änderung einer Stiftungssatzung bei einer Stiftung des öffentlichen Rechts.*)

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IBRRS 2005, 1942
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Höhe der Rechtsanwaltsgebühr im Nachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2005 - Verg 98/04

1. Der Gebührenberechnung für einen Rechtsanwalt ist gemäß § 50 Abs. 2 GKG die Bruttoauftragssumme zu Grunde zu legen.

2. Im Regelfall ist es im Sinne von § 14 Abs. 1 RVG nicht unbillig, wenn der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Verfahren vor der Vergabekammer mit mündlicher Verhandlung eine 2,0-fache Geschäftsgebühr ansetzt.

3. Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2400 VV eröffneten Gebührenrahmens bedarf allerdings der näheren Begründung.

4. Allein der Umstand, dass der Nachprüfungsantrag als unzulässig verworfen worden ist, führt nicht zu der Annahme, dass ein 2,0-facher Gebührensatz in jedem Fall unbillig ist.

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IBRRS 2005, 1937
VergabeVergabe
Nachträgliches Verschaffen fehlender Preise unzulässig

VK Halle, Beschluss vom 18.09.2003 - VK Hal 17/03

1. Ein nachträgliches Einholen fehlender Preise bzw. Ändern der Preise ist nicht statthaft, da dieses Vorgehen einen Verstoß gegen § 24 Nr. 3 VOB/A darstellen würde.*)

2. Ein nachträgliches Einholen fehlender Preise bzw. Ändern der Preise ist nicht statthaft, da dieses Vorgehen einen Verstoß gegen § 24 Nr. 3 VOB/A darstellen würde. Das Verbot der Verhandlung über das Angebot bzw. die Preise beinhaltet das Verbot des nachträglichen Verschaffens fehlender Preise.*)

3. Die Bieter dürfen zwar an ihren eigenen Eintragungen in den Angebotsunterlagen Änderungen vornehmen, jedoch muss nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A zweifelsfrei erkennbar sein, was gemeint ist. Ein Angebot mit zweifelhaften Änderungen darf in die Wertung nicht einbezogen werden, sondern muss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b) VOB/A ausgeschieden werden.*)

4. Von besonderer Bedeutung ist, dass eine vergaberechtskonforme Anerkennung der Gleichwertigkeit eines niedrigeren Angebotsniveaus durch den Auftraggeber stets als gesichert voraussetzt, dass nicht ein anderer Anbieter in Kenntnis des Umstandes des abänderbaren Leistungsstandards, ein noch günstigeres Angebot abgegeben hätte. Ansonsten wären die Bieter der Willkür des Auftraggebers ausgeliefert, wenn dieser nachträglich die als bindend festgelegten Anforderungen des Leistungsverzeichnisses ändern könnte.*)

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IBRRS 2005, 1936
VergabeVergabe
Eintragungsänderungen müssen eindeutig sein

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.05.2004 - 1 VK LVwA 14/04

1. Ein Bieter ist wegen fehlender geforderter Erklärungen gem. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A, § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A auszuschließen.*)

2. Bereits das Fehlen der Eignungsnachweise bzw. nicht differenzierte Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1) a-g VOB/A führt zum Ausschluss des Angebotes des Bieters, da diese Nachweise für die Eignungsprüfung unverzichtbar sind.*)

3. Ausweislich § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 4 VOB/A haben die Eintragungen der Bieter eindeutig zu sein. Zweifel an der Eindeutigkeit der Preise bestehen vor allem bei Durchstreichungen, bei „berichtigten“ Zahlen (wie z. B. durch Gebrauch von „Blanko- fluid“) sowie bei Änderungen an vom Bieter geforderter Erklärungen.*)

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IBRRS 2005, 1935
VergabeVergabe
Anwendungsbereich der Sektorenrichtlinie 93/38/EWG

EuGH, Urteil vom 16.06.2005 - Rs. C-462/03; Rs. C-463/03

Beabsichtigt ein Auftraggeber, der eine der in Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor speziell erwähnten Tätigkeiten ausübt, in Ausübung dieser Tätigkeit einen Dienstleistungs-, Bau- oder Lieferauftrag zu vergeben oder einen Wettbewerb durchzuführen, so gelten für diesen Auftrag oder diesen Wettbewerb die Bestimmungen dieser Richtlinie.*)

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IBRRS 2005, 1932
VergabeVergabe
Kein Entscheidungsspielraum bei Ermessensreduktion auf Null

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.04.2004 - 1 VK LVwA 13/04

Nach § 25 Nr. 1 Abs.2 a) VOL/A können Angebote ausgeschlossen werden, die nicht die geforderten Erklärungen enthalten (§ 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A). Die Entscheidung über den Ausschluss steht im pflichtgemäßen Ermessen des Auftragsgebers. Das auszuübende Ermessen ist auf Null reduziert, wenn der Auftraggeber konkret den Zeitpunkt zur Vorlage der Bewerbererklärung festlegt und bestimmt, dass unvollständige Angebote nicht berücksichtigt werden.

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IBRRS 2005, 1931
VergabeVergabe
keine nachträgliche Änderung des Leistungsverzeichnisses

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.04.2004 - 1 VK LVwA 12/04

1. Ein Angebot mit zweifelhaften Änderungen darf in die Wertung nicht einbezogen werden.*)

2. Eine vergaberechtskonforme Anerkennung der Gleichwertigkeit eines niedrigeren Angebotsniveaus würde stets als gesichert voraussetzen, dass nicht ein anderer Anbieter in Kenntnis des Umstandes des abänderbaren Leistungsstandards, ein noch günstigeres Angebot abgegeben hätte. Die Bieter wären der Willkür des Auftraggebers ausgeliefert, wenn dieser nachträglich die als bindend festgelegten Anforderungen des Leistungsverzeichnisses ändern könnte.*)

3. Ein nachträgliches Einholen fehlender Preise bzw. Ändern der Preise ist nicht statthaft.*)

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IBRRS 2005, 1930
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlen kalkulationserheblicher Angebotsunterlagen: Angebotsausschluss

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.04.2005 - 1 VK LVwA 17/05

Die Bewerbererklärung ist eine Erklärung, die der Auftraggeber im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A mit Abgabe der Angebotsunterlagen forderte. Fehlt bei der Angebotseröffnung diese kalkulationserhebliche Bewerbererklärung, welche bestimmte Verpflichtungen enthält, muss das Angebot ausgeschlossen werden.*)

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IBRRS 2005, 1928
VergabeVergabe
Änderung der Verdingungsunterlagen; Hinzuziehung eines RA

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2005 - Verg 6/04

1. Wurde eine Kälteerzeugungsanlage mit sechs Leistungsstufen angeboten, obwohl im Leistungsverzeichnis eine stufenlose Leistungsregelung vorgegeben worden war, so musste das Angebot wegen der Änderung an den Verdingungsunterlagen von zurecht der Wertung ausgeschlossen werden.

2. Wertet die Vergabestelle ein Angebot richtig, verfügt sie über die für eine sachgerechte Behandlung des Nachprüfungsantrags erforderlichen Rechtskenntnisse im eigenen Geschäftsbereich und bedarf nicht "notwendig" eines anwaltlichen Bevollmächtigten.

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IBRRS 2005, 1922
VergabeVergabe
Zwingender Ausschluss bei Wechsel in der Identität des Bieters

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2005 - Verg 28/05

Eine Änderung in der Person des Bieters nach Abgabe des Angebots und vor Zuschlagserteilung führt zwingend zum Ausschluss.

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IBRRS 2005, 1920
VergabeVergabe
Gebührenreduzierung bei gleichgelagerten Nachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004 - Verg 28/04

1. Bei weitgehender Identität von in mehreren Nachprüfungsverfahren durch verschiedene Bieter erhobenen Beanstandungen ist für die Vergabekammer jedes einzelne Nachprüfungsverfahren mit einem - gegenüber der Bearbeitung eines isolierten Einzelfalles - geringeren Sach- und Personalaufwand verbunden. Dem ist dadurch Rechnung zu tragen, dass für alle betreffenden Nachprüfungsverfahren die Gebühr aus der Gebührenstaffel angemessen reduziert wird.

2. Im Falle einer bloß summarischen Überprüfung, ob das Nachprüfungsbegehren offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist, muss sich der daraus resultierende verminderte (personelle und sachliche) Aufwand der Vergabekammer in einer angemessenen Herabsetzung der Gebühr aus der Gebührenstaffel niederschlagen.

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IBRRS 2005, 1909
VergabeVergabe
Bietergemeinschaft: Antragsbefugnis und Änderung der Zusammensetzung

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.04.2005 - 320.VK-3194-09/05

1. Besteht Streit, wer als Bieter eines bestimmten Angebots anzusehen ist, ist durch Auslegung zu ermitteln, wer das Angebot abgegeben hat. Dabei ist auf den "objektiven Empfängerhorizont" abzustellen; entscheidend ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalles vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle die Erklärung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste und durfte.*)

2. Einzelnen Mitgliedern von Bietergemeinschaften fehlt die Antragsbefugnis für die Bietergemeinschaft, die nur als solche am Vergabeverfahren teilnimmt.*)

3. Eine Änderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist nicht statthaft. Das Verbot einer Änderung des Angebots erstreckt sich auch auf die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft. Bietergemeinschaften können nur bis zur Angebotsabgabe gebildet oder geändert werden.*)

4. Eine Bietergemeinschaft als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts löst sich gemäß § 728 Abs. 2 Satz 1 BGB durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters auf.*)

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IBRRS 2005, 1908
VergabeVergabe
Angaben zum Nachunternehmereinsatz

VK Nordbayern, Beschluss vom 08.03.2005 - 320.VK-3194-05/05

1. Ein Angebot, das entgegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nicht sämtliche, zulässig und klar geforderte Erklärungen (hier: Angaben zum Nachunternehmereinsatz) enthält, ist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A zwingend auszuschließen.*)

2. Die Angaben zum geplanten Nachunternehmereinsatz müssen vollständig und damit klar sein. Der Auftraggeber muss wissen, für welche Leistungspositionen in welcher Höhe Nachunternehmer angeboten werden. Art und Umfang eines geplanten Nachunternehmereinsatzes gehören zu den relevanten und kalkulationserheblichen Erklärungen.*)

3. Für den Bieter ist bei der Angebotskalkulation von erheblicher Bedeutung, welche Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt und welche z.B. aus betriebswirtschaftlichen oder -technischen Gründen auf Nachunternehmen übertragen werden. Wegen dieser Preiswirksamkeit ist deshalb bereits im Angebot die Art und der Umfang des Nachunternehmereinsatzes verbindlich zu erklären. Deshalb kann ein beabsichtigter Nachunternehmereinsatz nicht nach Angebotsabgabe geklärt werden (§ 24 VOB/A).*)

4. Ohne Anhaltspunkte im Angebot muss die Vergabestelle nicht davon ausgehen, dass in einer Nachunternehmerliste aufgeführte Leistungen durch konzernverbundene Unternehmen erbracht werden sollen. Auch die Versicherung des Bieters, den geforderten Eigenleistungsanteil ( hier: 30 % der Gesamtleistung ) im eigenen Betrieb zu erbringen, ändert daran nichts.*)

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IBRRS 2005, 1879
VergabeVergabe
Wann ist Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung möglich?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 02.06.2005 - Rs. C-525/03

1. Waldbrände sind in Südeuropa im Sommer vorhersehbar, so dass sich normalerweise die Behörden nicht darauf berufen können, wegen akuter Waldbrandgefahr Dienstleistungen und Ausrüstungen der Brandbekämpfung im Verhandlungsverfahren zu erwerben.

2. Treten jedoch außergewöhnliche metereologische Verhältnisse auf, die so außergewöhnlich intensiv und umfangreich sind, dass sie berechtigterweise als unvorhersehbar angesehen werden können, und die zu Dürre und einer erhöhten Waldbrandgefahr führen, so kann dies den Erwerb in einem Verhandlungsverfahren rechtfertigen.

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IBRRS 2005, 1874
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
VOF-Verfahren: Ermittlung des Schwellenwerts

VK Nordbayern, Beschluss vom 27.04.2005 - 320.VK-3194-13/05

Handelt es sich bei den in mehreren Losen ausgeschriebenen Aufträgen (hier: Objektplanung einer Freianlage, Tragwerksplanung, Baugrund- und Gründungsberatung) nicht um Teilaufträge derselben freiberuflichen Leistung (vgl. § 3 Abs. 3 Satz 1 VOF), sondern werden Ingenieurleistungen nachgefragt, die verschiedenen Fachbereichen der HOAI zuzuordnen sind, so ist für die Ermittlung des Schwellenwerts der konkrete Auftrag für das einzelne Los maßgeblich.*)

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IBRRS 2005, 1873
VergabeVergabe
Wettbewerbsbeeinflussung und -beeinrächtigung sind zu unterscheiden

VK Halle, Beschluss vom 23.06.2003 - VK Hal 06/03

1. Die rechtliche Bewertung von Tatsachen im Sinne des § 25 Nr. 1 Abs. 2 b)i.V.m. § 7 Nr. 5 VOL/A ist nicht mit dem Begriff der Tatsachenkenntnis gleichzusetzen.

2. Ein Rückgriff auf das Nichtvorliegen von Eignungskriterien ist auch im Verhandlungsverfahren möglich, wenn der Auftraggeber hinsichtlich der Feststellung der Ungeeignetheit kein Ermessen zukommt.

3. § 107 GONW kommt keine drittschützende Wirkung im Wettbewerb zu. Die Verletzung einer Marktzutrittsregelung ist nicht mit einem unlauteren Verhalten am Markt gleichzusetzen.

4. Wettbewerbsbeeinflussung ist ungleich Wettbewerbsbeeinträchtigung.

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IBRRS 2005, 1872
VergabeVergabe
§ 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A: zwingende Vorschrift

VK Halle, Beschluss vom 18.07.2003 - VK Hal 11/03

1. Es kann dahinstehen, ob seitens der Antragstellerin ein Interesse am Auftrag gegeben ist und eine Verletzung ihrer Rechte vorliegt, wenn es an einem bereits eingetretenen oder drohenden Schaden mangelt. Ein drohender Schaden liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der antragstellende Bieter selbst dann evident keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß ausgeräumt würde.

2. Nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A sollen die Angebote die in der Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen geforderten Erklärungen enthalten. Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass die Angebote die geforderten Erklärungen enthalten müssen. Angebote, die dieser Anforderung nicht entsprechen, sind unvollständig und müssen deshalb nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b) VOB/A von der Wertung ausgeschlossen werden.

3. § 5 HwO dient dazu, einem Handwerksbetrieb das Anbieten notwendiger Leistungen aus einer Hand zu ermöglichen, wenn bei der Ausführung von Aufträgen einzelne Verrichtungen aus dem Bereich angrenzender Handwerke mitzuerledigen sind und ein Verbot derartiger aus wirtschaftlichen Gründen dringend gebotener Arbeiten in fremden Handwerken zu unvernünftigen und lebensfremden Ergebnissen führen würde. Der Schwerpunkt der Arbeiten muss jedoch immer im eigenen Handwerk liegen.

4. Der Wortlaut des § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A ("ausgeschlossen werden") weist aus, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen der dort aufgestellten Voraussetzungen kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe hat, sondern gezwungen ist, dass betreffende Angebot aus der Wertung zu nehmen. Im Falle des Fehlens geforderter Erklärungen ändert es auch nichts, dass § 21 Nr. 1 S. 2 VOB/A nur als Sollvorschrift formuliert ist. Die durch § 97 Abs. 2 GWB geforderte Gleichbehandlung aller Bieter ist nur gewährleistet, soweit die Angebote die geforderten Erklärungen enthalten.

5. Grundsätzlich ist das Hauptangebot ein Angebot im Sinne der §§ 9 und 10 Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 2 bis 4 VOB/A und wird entsprechend § 22 Nr. 3 Abs. 2 S. 2 VOB/A im Eröffnungstermin verlesen. Sofern eigenständig Alternativpositionen durch den Bieter angeboten werden, liegt ein Änderungsvorschlag bzw. Nebenangebot vor, welcher(s) nach § 25 Nr. 5 VOB/A zu werten ist. Ein Alternativangebot im eigentlichen Sinne liegt nur vor, wenn der Auftraggeber selbst im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung oder auf Grund einer ausdrücklichen Aufforderung Wahlmöglichkeiten verlangt.

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IBRRS 2005, 1871
VergabeVergabe
Auftraggeber an schon ausgeübtes Ermessen gebunden

VK Halle, Beschluss vom 28.07.2003 - VK Hal 12/03

1. Es kann dahinstehen, ob seitens des Antragstellers ein Interesse am Auftrag gegeben ist und eine Verletzung seiner Rechte vorliegt, wenn es an einem bereits eingetretenen oder drohenden Schaden mangelt. Ein drohender Schaden liegt nicht vor, wenn der antragstellende Bieter selbst dann evident keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß ausgeräumt würde.

2. Nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A müssen die Angebote neben den Preisen auch die sonstigen Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlen diese, so führt das nicht automatisch zum Ausschluss des jeweiligen Angebotes nach § 25 VOL/A. Die Entscheidung über den Ausschluss liegt vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Entscheidendes Kriterium für die Ermessensausübung ist dabei, ob das Ergänzen der fehlenden Angaben die Wettbewerbsstellung des betreffenden Bieters ändert. Darüber hinaus kann sich der Auftraggeber bereits vorab in der Ausübung des Ermessens gebunden haben, wenn diese Festlegungen zur Behandlung betreffender Angebote bereits in den Verdingungsunterlagen bekannt gemacht hat.

3. § 24 VOL/A räumt lediglich die Möglichkeit ein, Zweifel hinsichtlich der Eindeutigkeit der Angebote oder die Bieter zu beheben.

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IBRRS 2005, 1870
VergabeVergabe
Ersatz für Kosten eines Beamten der Vergabestelle?

OLG München, Beschluss vom 08.06.2005 - Verg 3/05

Setzt die Vergabestelle anstelle eines Rechtsanwalts einen ihrer Beamten ein, um im Verfahren vor der Vergabekammer Schriftsätze zu erstellen oder Besprechungen durchzuführen, so können für dessen Arbeitszeit im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens keine anteiligen oder fiktiven Personalkosten geltend gemacht werden, auch wenn es sich um einen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt handelt.*)

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IBRRS 2005, 1869
VergabeVergabe
Bindungswirkung eines Beschlusses erstreckt sich auf alle Beteiligten

VK Halle, Beschluss vom 20.03.2003 - VK Hal 07/03

Eine Vergabekammer ist auf Grund der Bindungswirkung ihres Beschlusses an einer erneuten Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eines der Beteiligten jenes vorangegangenen Nachprüfungsverfahrens gehindert, wenn sich der nunmehr gestellte Antrag inhaltlich ausschließlich auf tatsächliche Feststellungen und rechtliche Wertungen der Kammer im vorhergehenden Verfahren und nicht auf ein davon abweichendes Verhalten des Auftraggebers bezieht. In letzterem Falle wäre die Möglichkeit der Zulässigkeit eines Antrages auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens durch einen Beteiligten eines bereits vorausgegangenen Nachprüfungsverfahren grundsätzlich gegeben.

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IBRRS 2005, 1868
VergabeVergabe
Unvollständiges Angebot: zwingender Wertungsausschluss

VK Halle, Beschluss vom 08.05.2003 - VK Hal 03/03

1. Eine Einrichtung des öffentlichen Rechts im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB bedingt eine Staatsgebundenheit, welche sich durch Beherrschung oder überwiegende Finanzierung durch eine Gebietskörperschaft ausdrückt. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren alleiniger Gesellschafter Bundesland ist, ist allein durch die bei einer Gebietskörperschaft liegenden Anteile von über 50 v.H. davon auszugehen, dass die Einrichtung überwiegend durch eine Gebietskörperschaft finanziert wird und daher einem entsprechenden Staatseinfluss unterliegt.

2. Eine Tätigkeit ist auch dann als eine nichtgewerbliche i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB zu bezeichnen, wenn eine Aufgabenerfüllung nach unternehmerischen Grundsätzen erfolgt. Eine Aufgabenerfüllung nach unternehmerischen Grundsätzen kann nicht alleine dazu führen, kein dem Vergaberecht unterliegender Auftraggeber zu sein. In diesem Falle wäre durch Wahl der Organisationsform die Umgehung der Verpflichtung zur Ausschreibung denkbar. Daher ist das Kriterium "nichtgewerblicher Art" nach Rechtsprechung des EuGH als Tatbestandsmerkmal zur Präzisierung der im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben zu sehen. Weiter ist von Bedeutung, ob die betreffende juristische Person in ihrem Bereich im Wettbewerb steht und ob die Möglichkeit besteht, bei miserablem Wirtschaften in Konkurs zu gehen. Es kann nicht darauf ankommen, ob nach kaufmännischen Grundsätzen gewirtschaftet und mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt wird, sondern ob in Ausnutzung einer staatlich herbeigeführten Sonderstellung Leistungen für den Markt ohne ausreichenden Wettbewerb erbracht werden.

3. Es kann dahinstehen, ob seitens des Antragstellers ein Interesse am Auftrag gegeben ist und eine Verletzung seiner Rechte vorliegt, wenn es an einem bereits eingetretenen oder drohenden Schaden mangelt. Ein drohender Schaden liegt jedenfalls nicht vor, wenn der antragstellende Bieter selbst dann evident keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß ausgeräumt würde.

4. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A werden Angebote ausgeschlossen, die dem § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht entsprechen. Gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A sollen Angebote nur die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten. Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass die Angebote die geforderten Erklärungen enthalten müssen. Angebote, die dieser Anforderung nicht entsprechen sind unvollständig und müssen deshalb nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b) VOB/A von der Wertung ausgeschlossen werden. § 25 Nr.1 VOB/A ermöglicht dem öffentlichen Auftraggeber kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabung, sondern er ist vielmehr gezwungen, unvollständige Angebote aus der Wertung zu nehmen. Der Ausschlusstatbestand ist nicht erst dann gegeben, wenn das betreffende Angebot im Ergebnis nicht mit den anderen Angeboten verglichen werden kann. Ein transparentes auf die Gleichbehandlung aller Bieter gerichtetes Vergabeverfahren ist nur zu erreichen, wenn lediglich in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbare Angebote gewertet werden können. Dies erfordere, dass bezüglich jeder Position der Leistungsbeschreibung alle zur Kennzeichnung der insoweit angebotenen Leistung geeigneten Parameter (entsprechend der Abforderung) bekannt sind. In jedem Falle müsse die Möglichkeit einer nachträglichen Manipulation ausgeschlossen werden.

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IBRRS 2005, 1867
VergabeVergabe
Kosten des Verfahrens nach Antragsrücknahme

VK Hamburg (BSU), Beschluss vom 04.05.2005 - VK BSU-2/05

1. Soweit ein Antragsteller die Rücknahme des Nachprüfungsantrages erklärt, hat er die Kosten zu tragen.

2. Ist der sachliche und personelle Verwaltungsaufwand bei der Vergabekammer als unterdurchschnittlich anzusehen, weil die Antragsrücknahme vor der Erstellung und Verkündung der Entscheidung erfolgte, kann die Gebühr aus Gründen der Billigkeit ermäßigt werden.

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IBRRS 2005, 1866
VergabeVergabe
Voraussetzungen einer Gestattung des Zuschlags

VK Hamburg (BSU), Beschluss vom 22.04.2005 - VK BSU-2/05

1. Soweit sich die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags ohne weiteres ergibt, sind auch die Erfolgsaussichten des Antrags in der Hauptsache in die Abwägung über die Gestattung des Zuschlags einzubeziehen.

2. Der effektive Primärrechtsschutz darf nur dann ausnahmsweise durch Gestattung der Erteilung des Zuschlags durchbrochen werden, wenn das Interesse des Auftraggebers und der Allgemeinheit an einer sofortigen Erteilung des Zuschlags das gesetzlich festgeschriebene Interesse an der Zuschlagssperre deutlich überwiegt.

3. Bei der Fristberechnung für eine Investitionsmaßnahme hat der Auftraggeber ein Nachprüfungsverfahren einzukalkulieren. Die zwangsläufig eintretende Verzögerung des Zuschlags durch ein etwaiges Nachprüfungsverfahren ist grundsätzlich in Kauf zu nehmen.

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IBRRS 2005, 1865
VergabeVergabe
Kosten des Verfahrens nach Antragsrücknahme

VK Hamburg (BSU), Beschluss vom 21.03.2005 - VK BSU-1/05

1. Soweit ein Antragsteller die Rücknahme des Nachprüfungsantrages erklärt, hat er die Kosten zu tragen.

2. Ist der sachliche und personelle Verwaltungsaufwand bei der Vergabekammer als unterdurchschnittlich anzusehen, weil die Antragsrücknahme vor der mündlichen Verhandlung erfolgte und ist ferner der Umfang der Schriftsätze der Beteiligten gering, kann die Gebühr aus Gründen der Billigkeit ermäßigt werden.

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IBRRS 2005, 1864
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zulässigkeit des Antrags auf Verlängerung des Zuschlagsverbots

OLG München, Beschluss vom 17.05.2005 - Verg 9/05

Untersagt die Vergabekammer der Vergabestelle die Erteilung des Zuschlags auf das Angebot eines Beigeladenen, ist ein Antrag des Beigeladenen auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung seiner sofortigen Beschwerde entsprechend § 118 Abs.1 Satz 3 GWB unzulässig, weil auch in diesem Fall das gesetzliche Zuschlagsverbot nach § 118 Abs. 3 GWB besteht.*)

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IBRRS 2005, 1863
Mit Beitrag
VergabeVergabe
fehlende Fabrikatsangabe führt nicht immer zum zwingenden Ausschluss

VK Lüneburg, Beschluss vom 03.05.2005 - VgK-14/2005

1. Es ist eine nach § 30 Nr. 1 VOB/A zwingende Pflicht des Auftraggebers, die Auswahlentscheidung als wesentliche Entscheidung in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren, um für den Bewerber die erforderliche Überprüfbarkeit zu gewährleisten.

2. Mit der EU-weiten Ausschreibung eines Loses einer Bauleistung bindet der Auftraggeber sich dahin, dass er dieses Los nicht dem 20%-Kontingent nach § 2 Nr. 7 VgV zuordnet, für welches das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet ist.

3. Für die Wertung der Angebote hat sich der deutsche Gesetzgeber ausdrücklich dafür entschieden, dem Kriterium „wirtschaftlichstes Angebot“ den Vorzug vor dem ebenfalls zulässigen Kriterium „niedrigster Preis“ zu geben.

4. Nur in den Fällen, in denen der öffentliche Auftraggeber die Zuschlagskriterien nicht bekannt gemacht hat oder ausdrücklich nur das Kriterium „Preis“ benannt hat, kann und darf ausschließlich der niedrigste Preis als Zuschlagskriterium bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes zugrunde gelegt werden.

5. Aus der Rechtsprechung des EuGH lässt sich nicht ableiten, dass die Definition und Bekanntmachung von technischen Mindestanforderungen zwingende Voraussetzung für die Wertbarkeit von Nebenangeboten ist.

6. Wird bei Vorgabe eines Leitfabrikats dieses Leitfabrikat oder ein gleichwertiges Fabrikat angeboten, kann die fehlende Festlegung durch eine Angebotsaufklärung nachgeholt werden.

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IBRRS 2005, 1862
VergabeVergabe
Produktneutrale Ausschreibung im IuK- und EDV-Bereich

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.05.2005 - VgK-15/2005

1. Die Antragsbefugnis liegt auch ohne Abgabe eines Angebots vor, wenn der Antragsteller vorträgt, dass er sich aufgrund einer markenspezifischen Ausschreibung nicht mit eigenen, von ihm selbst hergestellten Produkten am Vergabeverfahren beteiligen kann.

2. Zum Sinn und Zweck des Gebots zur produktneutralen Ausschreibung.

3. Eine produktspezifische Ausschreibung ist dann gerechtfertigt, wenn sie durch die Eigenart und die Beschaffenheit der zu vergebenden Leistung gerechtfertigt ist.

4. Nicht jegliche nie völlig auszuschließende Gefahr von Kompatibilitätsproblemen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber ohne weiteres, vom vergaberechtlichen Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung abzuweichen. Dies würde vielmehr dazu führen, dass die absolute Ausnahmeregelung des § 8 Nr. 3 Abs. 3 VOL/A zumindest für den gesamten EDV- und IuK-Bereich zur Regel würde.

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IBRRS 2005, 1861
VergabeVergabe
Anonyme Rüge

VK Lüneburg, Beschluss vom 17.05.2005 - VgK-16/2005

1. Eine anonyme Rüge erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB.

2. Die Rüge muss angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen erfolgen. Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird, kann einem Bieter allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.

3. Sind zwischen der Möglichkeit der Geltendmachung der Rechts eines Bieters auf Durchsetzung eventueller vergaberechtlicher Ansprüche und seinem Nachprüfungsantrag mehr als 10 Monate verstrichen, hat der Bieter die Antragsbefugnis verwirkt.

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IBRRS 2005, 1824
VergabeVergabe
Ersatz für Kosten eines Beamten der Vergabestelle?

OLG München, Beschluss vom 08.06.2005 - Verg 003/05

Setzt die Vergabestelle anstelle eines Rechtsanwalts einen ihrer Beamten ein, um im Verfahren vor der Vergabekammer Schriftsätze zu erstellen oder Besprechungen durchzuführen, so können für dessen Arbeitszeit im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens keine anteiligen oder fiktiven Personalkosten geltend gemacht werden, auch wenn es sich um einen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt handelt.*)

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