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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 1180
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Mindestbedingungen für Nebenangebote: Unverzügliche Rüge nötig!

VK Münster, Beschluss vom 10.02.2005 - VK 35/04

1. Ist aus den Verdingungsunterlagen deutlich erkennbar, dass keine Mindestanforderungen für die Wertung der Nebenangebote festgelegt wurden, muss dies unverzüglich vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.*)

2. Im Nachprüfungsverfahren ist die Prüfung des § 107 GO NW in Verbindung mit § 2 Nr. 1 VOL/A durch die Nachprüfungsinstanzen zulässig.*)

3. Beabsichtigt eine Kommune gemäß § 107 Abs. 3 GO NW sich außerhalb ihres Territoriums wirtschaftlich zu betätigen und liegt eine Privilegierung nach § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GO NW (Energieversorgung, Wasserversorgung, öffentlicher Verkehr) vor, so ist kein örtlicher Bezug zum eigenen Hoheitsgebiet erforderlich.*)

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IBRRS 2005, 1179
VergabeVergabe
Kostentragungspflicht nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

VK Münster, Beschluss vom 15.02.2005 - VK 34/04

Nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages trägt gemäß § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB die Antragstellerin die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners.*)

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IBRRS 2005, 1178
VergabeVergabe
Geschäftsgebühr nach Einstellung des Nachprüfungsverfahrens

VK Münster, Beschluss vom 05.04.2005 - VK 34/04

Festsetzung der Höhe der Geschäftsgebühr nach Einstellung des Nachprüfungsverfahrens auf 1,3.*)

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IBRRS 2005, 1176
VergabeVergabe
Angebote ohne geforderte Erklärungen müssen ausgeschlossen werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 16.02.2005 - 320.VK-3194-02/05

1. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen fehlen, müssen ausgeschlossen werden. Bei Fehlen einer geforderten Erklärung hat der Auftraggeber kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe, sondern ist gezwungen, das betreffende Angebot aus der Wertung zu nehmen. Die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung erfordern, dass nur Angebote gewertet werden, die in jeder sich ergebenden Hinsicht vergleichbar sind.*)

2. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen, das Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält ( § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A ). Ein derartiges Angebot muss schon deshalb unberücksichtigt bleiben, weil es wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht zu dem beabsichtigten Vertragsabschluss führen kann. Der Bieter muss davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung regelmäßig mit den von ihm geforderten Mindesteigenschaften ausgeführt haben will. Nur dann ist eine erschöpfende, vergleichende Wertung der einzelnen Angebote möglich und ein transparenter, chancengleicher Bieterwettbewerb i.S.d. § 97 Abs. 1 u. 2 GWB, §§ 2 Nr. 2 und 8 Nr. 1 VOB/A gewährleistet.*)

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IBRRS 2005, 1175
VergabeVergabe
Umwandlung in Gesellschaft privaten Rechts: Öffentlicher Auftraggeber?

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.03.2005 - 1 Verg 3/05

1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen Vollstreckungsmaßnahmen einer Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt ist in analoger Anwendung von § 80 Abs. 5 VwGO statthaft.*)

2. Das nach dem Gesetz als vorrangig bewertete öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzbarkeit einer bestandskräftigen Entscheidung tritt dann ausnahmsweise gegenüber dem Interesse des Rechtsmittelführers an der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen eine Vollstreckungsmaßnahme zurück, wenn entweder die im Eilverfahren gebotene summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage ergibt, dass das Rechtsmittel mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird, oder wenn die sofortige Vollziehung für den Rechtsmittelführer eine unbillige, nicht durch das überwiegende öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzung gebotene Härte zur Folge hätte.*)

3. Ob eine Gesellschaft privaten Rechts nach vollzogener Umwandlung von einer 100%-igen Eigengesellschaft des Landkreises in eine gemischt-wirtschaftliche Beteiligungsgesellschaft noch die Eigenschaft besitzt, öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 98 GWB zu sein, ist für die neue juristische Person selbständig zu prüfen.*)

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IBRRS 2005, 1174
VergabeVergabe
Rüge erfordert inhaltliche Beanstandungen!

VK Münster, Beschluss vom 16.02.2005 - VK 36/04

Allein der Hinweis in einem Schreiben, dass gegen eine Entscheidung der Vergabestelle „Einspruch“ eingelegt wird, genügt nicht. Vielmehr muss das Rügeschreiben inhaltliche Beanstandungen enthalten, die sich auf vermeintliche Verstöße gegen Vergabevorschriften beziehen.*)

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IBRRS 2005, 1173
VergabeVergabe
Antragsrücknahnme: Antagsteller trägt notwendige Aufwendungen!

VK Münster, Beschluss vom 10.03.2005 - VK 3/05

Nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages trägt gemäß § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB die Antragstellerin die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners.

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IBRRS 2005, 1172
VergabeVergabe
Prüft die Vergabekammer verfassungsrechtlichen Bedenken?

VK Münster, Beschluss vom 06.04.2005 - VK 7/05

1. Die Bestimmung des Schwellenwertes erfolgt anhand objektiver Kriterien von Amts wegen.*)

2. Die Vergabekammern prüfen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Nichtzulassung einer Beschwerde gegen Vergabeverfahren im unterschwelligen Bereich.*)

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IBRRS 2005, 1171
VergabeVergabe
Wartungsarbeiten in Wirtschaftlichkeitsprüfung einbeziehbar

VK Bund, Beschluss vom 09.12.2004 - VK 1-213/04

1. Wird der Jahrespreis für Wartungsarbeiten in die Wirtschaftlichkeitsprüfung mit einbezogen, so kann eine Rüge mit dem Vorbringen, eine Jahrespauschale sei nicht geeignet, um die Wirtschaftlichkeit des Angebots zu beurteilen, nicht überzeugen, wenn die Einzelleistungen festgelegt waren und den Bietern mit den Verdingungsunterlagen auch zugänglich gemacht worden sind.

2. Nach der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht bieterschützend.

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IBRRS 2005, 1170
VergabeVergabe
Wiederholungsgefahr trotz vorangegangener Aufhebung aus selbem Grund?

VK Bund, Beschluss vom 28.12.2004 - VK 1-141/04

1. Wiederholungsgefahr besteht nicht, wenn die Vergabestelle ein vorangegangenes Vergabeverfahren aufgrund der Verwendung einer Vertragsklausel aufgehoben und damit der Verwendung dieser Klausel eine Absage erteilt hat.

2. Wird das Angebot eines ungewöhnlich niedrigen Preises gerügt, der in offenbarem Missverhältnis zur angebotenen Leistung steht, ist eine Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB abzulehnen, da insoweit keine Verletzung eigener Rechte geltend gemacht werden kann.

3. Wird gerügt, dass mittelständische Interessen durch die beabsichtigte Vergabeentscheidung zugunsten eines Bieters nicht hinreichend berücksichtigt worden seien, muss zur Bejahung einer sich hieraus ergebenden Antragsbefugnis einwandfrei feststehen, dass es sich bei dem Antragsteller tatsächlich um ein mittelständisches Unternehmen handelt.

4. Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind als Kriterien der Eignungsprüfung vor der Wertungsstufe der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots vorzunehmen. Sie dürfen für die anschließende Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots keine Rolle mehr spielen.

5. Es steht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich frei, die Wertungskriterien, anhand derer das wirtschaftlichste Angebot ermittelt werden soll, selbst zu bestimmen, solange es sich um auftragsbezogene – d.h. nicht vergabefremde – Kriterien handelt.

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IBRRS 2005, 1169
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ungewöhnlich niedriges Angebot: Aufklärungspflicht der Vergabestelle

VK Bund, Beschluss vom 25.02.2005 - VK 1-08/05

Im Rahmen der Aufklärungspflicht des § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A hinsichtlich ungewöhnlich niedriger Angebotspreise verfügt die Vergabestelle über keinerlei Ermessen dahingehend, ob sie eine Überprüfung durchführt oder davon absieht.

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IBRRS 2005, 1168
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergaberechtliche Grundsätze gelten auch im Verhandlungsverfahren

VK Bund, Beschluss vom 08.02.2005 - VK 1-02/05

1. Auch im Verhandlungsverfahren gelten die in § 97 Abs. 1 und 2 GWB normierten allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze, namentlich der Wettbewerbsgrundsatz sowie das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot.

2. Die Verletzung der Obliegenheit des Bieters, sein Angebot gemäß den von der Vergabestelle aufgestellten Anforderungen abzugeben, hat den Ausschluss vom Vergabewettbewerb zu Folge, wenn nur so dem Anspruch der anderen Bieter auf eine wettbewerbliche und diskriminierungsfreie Vergabe gewährleistet werden kann.

3. Legt die Vergabestelle im Laufe des Verfahrens fest, Angebotsänderungen der Bieter nicht mehr zu akzeptieren, sind hiervon abweichende Angebote zwingend auszuschließen.

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IBRRS 2005, 1166
VergabeVergabe
Dienstvertragskündigung kein Gegenstand von Nachprüfungsverfahren!

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.03.2005 - VgK-04/2005

1. Die Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigung eines bestehenden Dienstleistungsvertrages kann nicht zum Gegenstand eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 107 ff. GWB gemacht werden.

2. Eine wesentliche Veränderung eines laufenden Leistungsvertrages - in inhaltlicher Hinsicht oder bezüglich der Laufzeit - ist als einvernehmliche Aufhebung des Altvertrages und der Vertragsschluss zu den geänderten Konditionen darüber hinaus im Falle der Nichtausschreibung als vergaberechtswidrige de-facto-Vergabe einzuordnen.

3. Kann eine neue immissionsschutzrechtliche Genehmigung den Bietern für die Angebotserstellung vom Auftraggeber noch nicht zur Verfügung gestellt werden, bietet dies keinen Anlass zur Besorgnis, dass die Bieter die Leistungsbeschreibung deshalb in unterschiedlichem Sinne verstehen könnten, wenn der Auftraggeber ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die Bieter bei der Erstellung ihrer Angebote von der Altgenehmigung und dem damit verbundenen Status quo des Auflagenbestandes auszugehen haben.

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IBRRS 2005, 1163
BautechnikBautechnik
Erfasst DIN 18303 Abrechnung eines Baugrubenverbau aus Spundwänden?

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 02.12.2004 - Fall 1415

1. Der Geltungsbereich der DIN 18303 „Verbauarbeiten“ erstreckt sich auf den vorübergehenden Verbau der Wände von Baugruben, Gräben etc. zur Sicherung der Standfestigkeit.

2. Sie gilt nicht für Spundwände (DIN 18303, Abschnitt 1.3, 3. Spiegelstrich), sofern diese Verbauart durch den Auftraggeber vorgegeben ist.

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IBRRS 2005, 1162
VergabeVergabe
Unzureichende Leistungsbeschreibung für Verlegerichtung von Pflaster

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 25.10.2004 - Fall 1408

1. Erwähnt der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung nicht, dass eine zu pflasternde Gehwegfläche diagonal zur Längsachse des Weges verlaufen soll, ist er seiner Pflicht zur eindeutigen erschöpfenden Leistungsbeschreibung der geforderten Verlegerichtung des Pflasters nicht nachgekommen.

2. Er kann sich nicht darauf berufen, dass eine Besichtigung der Baustelle durch den Bieter die vom Auftraggeber gewollte Ausführung hätte erkennen lassen.

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IBRRS 2005, 1161
VergabeVergabe
Unterkonstruktion nicht erschöpfend beschrieben

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 06.09.2004 - Fall 1407

Wurde die Unterkonstruktion nicht erschöpfend beschrieben, steht dem Auftragnehmer eine gesonderte Vergütung für die Lieferung und Montage von Stahlwinkeln zu, wenn diese nicht als "wesentliche Leistungen" an der entsprechenden Position erwähnt wurden.

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IBRRS 2005, 1160
BautechnikBautechnik
Vergütung für Doppelmuffen

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 06.09.2004 - Fall 1406

1. Auch wenn nach der Leistungsbeschreibung erkennbar ist, dass für die Ausführung der Arbeiten Formstücke erforderlich werden würden, steht dem Auftragnehmer keine gesonderte Vergütung für Doppelmuffen zu, da diese keine Formstücke im Sinne der laufenden Nummer 4.2.4, DIN 18306 sind.

2. Als Abrechnungsgrundlage ist das Aufmaß des Auftragnehmers maßgeblich, soweit von den Ausführungsplänen lediglich geringfügig aufgrund der örtlichen Gegebenheiten abgewichen wurde.

3. Falls darüber hinaus eine eigenmächtige Abweichung vom Auftragnehmer vorgenommen wurde, bestimmt sich der Vergütungsanspruch nach § 2 Nr. 8 VOB/B, wenn diese dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprochen haben.

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IBRRS 2005, 1159
VergabeVergabe
Lieferung und Pflanzung von virusgetesteten Pflanzen

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 06.09.2004 - Fall 1405

Zur Auslegung eines Vertrags, der die Lieferung und Pflanzung von virusgetesteten Pflanzen zum Einheitspreis zum Inhalt hat.

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IBRRS 2005, 1158
VergabeVergabe
Ausschluss wegen Rechenfehlern?

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 06.09.2004 - Fall 1404

1. Unterlaufen einem Bieter mehrere Rechen- und Übertragungsfehler, kann sich die ausschreibende Stelle nicht ausschließlich auf die Prüfung der Angebote gemäß § 23 VOB/A berufen.

2. Sie ist vielmehr gehalten, die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder des Bieters gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A zu untersuchen.

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IBRRS 2005, 1157
BauvertragBauvertrag
Schwierigere Voraussetzungen für eine Bohrebene als ausgeschrieben

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 06.09.2004 - Fall 1403

Findet der Auftragnehmer schwierigere Voraussetzungen für eine Bohrebene vor als ausgeschrieben, steht ihm die reine Differenz zwischen der geplanten und der tatsächlich aufwendiger ausgeführten Bohrebene in entsprechender Anwendung des § 2 Nr. 5 VOB/B als veränderte Vergütung zu.

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IBRRS 2005, 1156
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bedarfspositionen in unzulässigem Umfang: Zu berücksichtigen?

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 05.07.2004 - Fall 1402

1. Werden Bedarfspositionen im zulässigen Umfang in die Leistungsbeschreibung aufgenommen, so sind sie bei der Wertung der Angebote grundsätzlich zu berücksichtigen.

2. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn die Position keinen Vordersatz enthält und deshalb keine sichere Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes mehr möglich ist oder wenn bereits zum Zeitpunkt der Wertung der Wegfall der Position absehbar ist.

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IBRRS 2005, 1155
BauvertragBauvertrag
Abrechnung von Bodenaushubarbeiten: Masseüberschreitung

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 05.07.2004 - Fall 1401

Für die Grundposition der Kosten für Bodenaushub- und Abtransportarbeiten kann wegen einer Masseüberschreitung von mehr als 10 von Hundert nach § 2 Nr. 3 VOB/B auf Verlangen ein neuer Preis gefordert werden, der die Mehr- oder Minderkosten berücksichtigt.

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IBRRS 2005, 1154
BauvertragBauvertrag
Streit um Abrechnung von Treppenarbeiten

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 05.07.2004 - Fall 1400

Zur Abrechnung von Treppenanlangen anhand einer Parteivereinbarung.

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IBRRS 2005, 1152
Mit Beitrag
VergabeVergabe
§ 13 Satz 6 VgV schützt nicht den obsiegenden Bieter!

BGH, Urteil vom 22.02.2005 - KZR 36/03

Entsprechend dem Schutzzweck des § 13 Satz 4 VgV a.F. ist der nach einem Vergabeverfahren geschlossene Vertrag nur dann nichtig, wenn ein unterlegener Bieter in seinen Informationsrechten verletzt ist und auf ein Nachprüfungsverfahren anträgt.*)

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IBRRS 2005, 1149
VergabeVergabe
Steuerbefreiung für Brutto-Auftragswert relevant?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.02.2005 - VK-SH 18/03

1. Ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen, ist bei der Ermittlung des Brutto-Auftragswertes jedenfalls dann nicht erheblich, wenn eine Steuerbefreiung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe tatsächlich nicht beantragt ist. Die bloße Möglichkeit einer Steuerbefreiung für den ausgeschriebenen Auftrag hat auf die Ermittlung des Auftragswertes keinen Einfluss.*)

2. Für eine entsprechende Anwendung des § 162 Abs. 2 Satz 3 VwGO i.V.m. § 26 Satz 2 BRAGO ist im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer kein Raum.*)

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IBRRS 2005, 1148
VergabeVergabe
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Ingenieurbüros

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.02.2005 - VK-SH 05/04

Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten von Ingenieurbüros im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.*)

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IBRRS 2005, 1147
VergabeVergabe
Schätzung des wirtschaftlichen Interesses

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.01.2005 - VK-SH 07/04

1. Ablichtungen des Originals der Vergabeakte, das der Vergabekammer übersandt werden muss, für die Handakte zur Vorbereitung des weiteren Verfahrens sind mit der Gebühr nach § 25 BRAGO als allgemeine Geschäftsunkosten abgedeckt und müssen nicht zusätzlich nach § 27 BRAGO ersetzt werden.

2. Für den Fall, dass ein Angebot des Antragsstellers zum Zeitpunkt der Kostenfestsetzung nicht vorliegt, ist der Durchschnittswert aller vorliegenden Angebote anderer Bieter maßgeblich. Hat zum Zeitpunkt des Nachprüfungsverfahrens auch noch kein Angebot eines anderen Bieters vorgelegen, so ist eine Schätzung des mit dem Nachprüfungsantrag verfolgten wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers vorzunehmen.

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IBRRS 2005, 1146
VergabeVergabe
Vergütung von Abtransport überschüssigen Bodens

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 05.07.2004 - Fall 1399

Zur Frage, in welcher Position das Abfahren überschüssigen Bodens bei Erdarbeiten vergütet wird.

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IBRRS 2005, 1145
BautechnikBautechnik
Wie wird die Höhe eines Mauerwerks gerechnet?

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 05.07.2004 - Fall 1398

Die Höhe des Mauerwerks wird von Oberfläche Rohdecke bis Oberfläche Rohdecke gerechnet, wenn das Mauerwerk bis Oberfläche Rohdecke durchgeht. Reicht das Mauerwerk bis an die Unterseite der Decke, ist diese Höhe anzusetzen.

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IBRRS 2005, 1143
VergabeVergabe
Unsubstantiierte Rügebehauptungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.03.2005 - VgK-03/2005

Zum Fehlen eines Feststellungsinteresses bei unsubstantiierten Behauptungen im Rahmen einer Rüge.

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IBRRS 2005, 1142
VergabeVergabe
Vergabekammer darf Rechtsverletzung feststellen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2005 - Verg 40/04

1. Hat ein Unternehmen mit dem Ziel der Erlangung primären Vergaberechtsschutzes die Aufhebung des ausgeschriebenen Vergabeverfahrens zum Gegenstand einer Nachprüfung gemacht, ist die Vergabekammer bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Unternehmens auf dessen Antrag auch zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, wenn sich herausstellt, dass trotz des Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann.

2. Zwar kann ein Bewerber, der sich in Liquidation befindet, von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden, jedoch muss hierfür die Auflösung vor der Ausschreibungsaufhebung und mithin vor Abschluss des Vergabeverfahrens beschlossen werden.

3. Zu den vor den Überprüfungsinstanzen geltend zu machenden Handlungen zählt auch die Aufhebung der Aufhebung eines Vergabeverfahrens.

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IBRRS 2005, 1141
Projektsteuerer und BaubetreuerProjektsteuerer und Baubetreuer
Kosten des Projektsteuerers erstattungsfähig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2005 - Verg 4/05

Entschließt sich der öffentliche Auftraggeber, die an sich ihm zukommenden Aufgaben der Projektsteuerung einschließlich der Vertretung im Nachprüfungsverfahren ganz oder teilweise an einen Dritten zu übertragen, kann er die dadurch entstandenen Mehrkosten nicht ersetzt verlangen, es sei denn, dass er selbst zu einer solchen Tätigkeit nicht in der Lage war.

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IBRRS 2005, 1140
VergabeVergabe
Feststellungsantrag nach § 114 GWB erfordert Rechtsschutzinteresse!

VK Bund, Beschluss vom 29.12.2004 - VK 2–136/03

1. Auch innerhalb des Feststellungsantrags nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist von dem Erfordernis eines Rechtsschutzbedürfnisses auszugehen.

2. Hieran fehlt es, wenn die Feststellung nur der Klärung abstrakter Rechtsfragen dienen soll und mit ihr die Position desjenigen, der die Feststellung begehrt, nicht verbessert werden kann.

3. Soweit der Kläger sein Feststellungsinteresse auf die andernfalls drohende Kostentragungslast stützen will und damit mit dem Feststellungsantrag eine Entscheidung in der Sache anstrebt, um eine günstige Kostenentscheidung zu erhalten, ist dies nach Sinn und Zweck der Regelung des § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB nicht geeignet, ein Feststellungsinteresse bzw. Rechtsschutzbedürfnis zu begründen.

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IBRRS 2005, 1126
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Diskriminierende Leistungsbeschreibung muss sofort gerügt werden

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.03.2005 - VK-SH 05/05

1. Für Rügen gegen behauptete Vergaberechtsverstöße in den Verdingungsunterlagen (hier: diskriminierende Leistungsbeschreibung) gilt § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.*)

2. Ist das Angebot eines Antragstellers auszuschließen, kann der weitere Fortgang des Vergabeverfahrens weder seine Interessen berühren noch kann der Antragsteller durch eine etwaige Nichtbeachtung sonstiger vergaberechtlicher Bestimmungen (hier: möglicher Ausschluss des Angebotes der Beigeladenen) in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein.*)

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IBRRS 2005, 1096
VergabeVergabe
Gesamtschuld: Kosten des Nachprüfungsverfahren

OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2005 - WVerg 14/04

1. Die gemäß § 128 Abs. 1 und 2 GWB ermittelte Gebühr für das Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer ist bei einer nach § 128 Abs. 3 Satz 2 GWB gesamtschuldnerischen Haftung im Falle einer persönlichen Gebührenbefreiung eines der Gebührenschuldner (hier nach § 8 Nr. 3 des Verwaltungskostengesetzes des Bundes) um den Betrag zu kürzen, der dem internen Haftungsanteil des befreiten Gebührenschuldners entspricht.*)

2. Ist das Begehren des Antragstellers eines Nachprüfungsverfahrens gegen die beabsichtigte Bewertung eines Angebots des Beigeladenen gerichtet und hebt die Vergabekammer stattdessen die Ausschreibung (zu Recht) auf, so liegt hierin ein Teilunterliegen des Antragstellers, dass dem Unterliegensanteil der übrigen Verfahrensbeteiligten regelmäßig gleichwertig ist und dann zu einer Aufhebung der wechselseitig entstandenen notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung führen kann.*)

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IBRRS 2005, 1093
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schadensersatz wegen Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe

EuG, Urteil vom 17.03.2005 - Rs. T-160/03

1. Das Gemeinschaftsrecht erkennt einen Entschädigungsanspruch an, sofern drei Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich dass die Rechtsnorm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, dass der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen dem Verstoß gegen die dem Staat obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht.

2. Hat die Kommission eine Interessenkollision zwischen einem Mitglied des Bewertungsausschusses und einem der Bieter festgestellt, so ist sie verpflichtet, bei der Vorbereitung und dem Erlass ihrer Entscheidung über die Folgen des fraglichen Vergabeverfahrens mit aller erforderlichen Sorgfalt vorzugehen und die Entscheidung auf der Grundlage aller einschlägigen Informationen zu treffen. Diese Verpflichtung ergibt sich insbesondere aus den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Verwaltung und der Gleichbehandlung.

3. Hat die Kommission eine Interessenkollision zwischen einem der Bieter und einem Mitglied des mit der Bewertung der Angebote betrauten Ausschusses festgestellt, so verfügt sie bei der Entscheidung darüber, welche Maßnahmen bezüglich des weiteren Ablaufs des Verfahrens zur Vergabe des ausgeschriebenen Auftrags zu ergreifen sind, über einen gewissen Spielraum.

4. Gibt es ernste Zweifel an der Zulässigkeit des Angebots eines Bieters, so befindet sich dieser Bieter in einer Situation, die sich von derjenigen der anderen Bieter unterscheidet. Unterlässt es die Kommission in einem solchen Fall, eine Untersuchung durchzuführen, um diese Situation zu beenden, so behandelte sie diesen Bieter genau wie die anderen Bieter, obwohl dies objektiv nicht gerechtfertigt ist und verstößt damit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

5. Zu der Frage, welche Schäden und Kosten zu ersetzen sind, wenn bei der Durchführung einer Auftragsvergabe Unregelmäßigkeiten auftreten.

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IBRRS 2005, 1090
VergabeVergabe
Zu verwendende Musterbekanntmachungen sind auch auszufüllen

VK Sachsen, Beschluss vom 23.04.2004 - 1/SVK/026-04

1. Ein Antrag ist gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 GWB schriftlich einzureichen. Ein Fax genügt dem Schriftformerfordernis, wenn es auch den Aussteller erkennen lässt.

2. Soweit ein Antragsteller bei seinen Akteneinsichten oder in der mündlichen Verhandlung vermeintliche Vergabeverstöße erkannt hat, sind diese nicht gesondert zu rügen.

3. Wegen des nach § 97 Abs. 1 GWB zu beachtenden Transparenzgebotes hat der Auftraggeber alle relevanten Eignungsnachweise schon in der Vergabebekanntmachung zweifelsfrei anzugeben, wobei er ohnehin verpflichtet ist, alle in den zwingend zu verwendenden Anhängen (Musterbekanntmachungen, § 17 a Nr. 4 Abs. 1 VOB/A) angegebenen Rubriken auch auszufüllen, § 17 a Nr. 4 Abs. 2 VOB/A. Zudem dürfen sich die europaweiten , nationalen und lokal vorgenommenen Bekanntmachungen inhaltlich nicht unterscheiden, § 17 a Nr. 2 Abs. 5 Satz 2 VOB/A.

4. Ein Vergabeverfahren, in dem ein Ingenieurbüro die Verdingungsunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis erstellt, zugleich aber auch vom Auftraggeber vertraglich in die Auswertung von (Neben-)angeboten und die technische Bewertung von Angeboten eingebunden ist und zugleich - unbeanstandet - beratend und leistungserbringend für einen Bewerber/Bieter auftritt (vgl. auch § 16 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 VgV, § 6 Abs. 2 VOB/A), kann keinen Bestand haben. Daran kann auch keine Verpflichtungserklärung etwas ändern, da die Verpflichtungen aus § 6 Abs. 2 VOB/A und § 16 Nr. 2 VgV keines Entlastungsbeweises zugänglich sind und eine Entbindung des Ingenieurbüros die Verflechtung mit dem Bewerber/Bieter und die wettbewerbsrelevanten Vorkenntnisse nicht kompensieren kann.

5. Dem Antrag eines Antragstellers fehlt es nicht am Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Rechte des Antragstellers nicht bereits durch das bestehende Zuschlagsverbot gemäß § 115 Abs. 1 GWB ausreichend geschützt sind und der Antragsteller seine Rechtsposition durch eine Entscheidung nach § 115 Abs. 3 GWB nicht verbessern kann.

6. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für den Antragsteller kann angesichts von sachlichen und rechtlichen Schwierigkeiten notwendig sein(§ 128 Abs. 4 S. 3 GWB i. V. m. § 80 Abs. 2 VwVfG). Bei der Prüfung der Notwendigkeit der Hinzuziehung handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Es ist darauf abzustellen, ob es zu den auftragsbezogenen Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazu gehörigen Vergaberegeln noch weitere gemeinschaftsrechtliche und prozessuale Fragen hinzu kommen wie um komplizierte Fragen der Identität von Bekanntmachungen, der Bewertung einer gleichzeitigen Einbindung eines Planungsbüros auf Auftraggeber- und Bewerberseite (vgl. § 16 VgV) und die wenig durchdrungene prozessuale Frage der Anwendung des § 115 Abs. 3 GWB. Derartige Kenntnisse können von einem Unternehmen nicht erwartet werden, so dass die Hinzuziehung eines fachkundigen Bevollmächtigten notwendig sein kann.

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IBRRS 2005, 1086
VergabeVergabe
Benannte Zuschlagskriterien für Vergabestelle bindend

VK Sachsen, Beschluss vom 05.10.2004 - 1/SVK/092-04

1. Die Rüge ist nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB auch unverzüglich erfolgt. Zur Bestimmung des Merkmals der Unverzüglichkeit ist auf § 121 Abs. 1 BGB zurückzugreifen. Danach ist das Merkmal der Unverzüglichkeit dann erfüllt, wenn ohne schuldhaftes Zögern gehandelt wird. Dies bedeutet für die Rüge gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB, dass sie so bald zu erklären ist, als es der Antragstellerin unter Berücksichtigung der für die Prüfung und Begründung der Rüge notwendigen Zeit möglich und zumutbar ist. Eine absolute Obergrenze von zwei Wochen ab Kenntniserlangung wird angenommen.

2. Ohne die Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber und das Führen von Verhandlungsgesprächen über die Auftragsbedingungen ist ein Verhandlungsverfahren nicht vergaberechtskonform. Ein Gespräch zur "Vorstellung des Unternehmens" und "der das Projekt betreuenden Personen und deren Referenzen" genügt den Anforderungen an ein Verhandlungsgespräch im Sinne der VOF nicht.

3. Die Chancengleichheit ist gefährdet, wenn eine Person durch ihre Tätigkeit als Sachverständiger einen eventuellen Wissensvorsprung gegenüber anderen Bewerbern nutzen könnte. Bei der Beurteilung der Schwere der Wettbewerbsverzerrung kommt es vor allem darauf an, ob lediglich eine Beteiligung an den Entwurfs- und Planungsarbeiten bestand, oder ob unmittelbar an den Vorarbeiten für die Ausschreibung, insbesondere bei der Erstellung des LV mitgewirkt wurde. Für die Annahme einer Wettbewerbsverzerrung müssen besondere Umstände hinzukommen, dass etwa Leistungsbeschreibungen auf die spezifischen Interessen des Sachverständigen zugeschnitten sind oder die Formulierung im LV nur von diesem richtig verstanden werden kann. Um einen Ausschluss annehmen zu können, muss die Chancengleichheit der Bewerber dermaßen gefährdet sein, dass ein objektives Verfahren nicht mehr garantiert werden kann. Im Ergebnis ist daran festzuhalten, dass sich deutliche Hinweise auf rechtswidrige Vorteile zeigen müssen, die aus der Beziehung zwischen einem Sachverständigen und der Vergabestelle resultieren. Die Ausführungen können auch für die Beurteilung einer Projektantenstellung im Bereich der VOF herangezogen werden. Soweit sich Bieter an zuvor durchgeführten Ausschreibungen beteiligt haben, ist es ein Verstoß gegen die Wettbewerbsfreiheit, diese Bieter trotz gleicher Eignung und Leistungsfähigkeit künftig vom Wettbewerb auszuschließen, was zum einen die Interessen des Bieters verletzt, zum anderen aber auch den Auftraggeber um einen potentiellen Bieter bringt, der zur Förderung des Wettbewerbs beiträgt.

4. Hat der Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung Zuschlagskriterien benannt, ist der Auftraggeber an diese Auswahlkriterien bei seiner Entscheidungsfindung gebunden. Der Auftraggeber hat keine Möglichkeit, nach Benennung aller relevanten Auftragskriterien in der Vergabebekanntmachung, späterhin diese mit der Aufgabenbeschreibung zu ändern. Ebenso wenig kann er dort schon verlautbarte Auftragskriterien weglassen und ihnen dadurch ihre Auswahlrelevanz wieder nehmen. Kriterien, die nicht bekannt gemacht worden sind, dürfen bei der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt werden. Eine Wettbewerbsverzerrung liegt in der Regel nicht vor, wenn sämtlichen Bewerbern die vom vorbefassten Bewerber erstellten Unterlagen zugänglich gemacht werden.

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IBRRS 2005, 1055
VergabeVergabe
Rechtsanwaltsvergütung im Nachprüfungsverfahren

BayObLG, Beschluss vom 30.11.2004 - Verg 024/04

1. Der Geschäftswert bemisst sich nach dem vermögenswerten Interesse des Antragsgegners an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung. Maßgeblich sind demnach die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Vergabenachprüfungsverfahren.

2. Wurde der Auftrag nach dem 30.06.2004 erteilt, so bestimmt sich die Vergütung des vom Antragsgegner hinzugezogenen Rechtsanwalts nach neuem Recht. Maßgeblich für die Berechnung der Anwaltsvergütung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist der gerichtliche Streitwert.

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IBRRS 2005, 1049
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mitwirkung des Architekten im Nachprüfungsverfahren

VK Köln, Beschluss vom 19.01.2005 - VK VOB 21/2003

Die Mitwirkung des Architekten in Nachprüfungsverfahren gehört zu den standardmäßig zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphase 7, zumindest soweit im Zusammenhang mit einem Nachprüfungsantrag fachtechnische Fragen zu klären sind, die dem Architekten vertraglich übertragen worden waren.

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IBRRS 2005, 1045
VergabeVergabe
Rechtsanwaltsvergütung im Nachprüfungsverfahren

BayObLG, Beschluss vom 30.11.2004 - Verg 24/04

1. Der Geschäftswert bemisst sich nach dem vermögenswerten Interesse des Antragsgegners an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung. Maßgeblich sind demnach die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Vergabenachprüfungsverfahren.

2. Wurde der Auftrag nach dem 30.06.2004 erteilt, so bestimmt sich die Vergütung des vom Antragsgegner hinzugezogenen Rechtsanwalts nach neuem Recht. Maßgeblich für die Berechnung der Anwaltsvergütung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist der gerichtliche Streitwert.

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IBRRS 2005, 1028
VergabeVergabe
Antragsrücknahme wie Unterliegen zu behandeln

VK Sachsen, Beschluss vom 18.08.2004 - 1/SVK/166-03

1. Der zurücknehmende Antragsteller ist wie ein Unterliegender im Sinne des § 128 Abs. 3 S. 1 GWB zu behandeln.

2. Die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der erkennenden Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes des Nachprüfungsverfahrens (§ 128 Abs. 2 GWB). Der Gesetzgeber hat mit dieser an § 80 Abs. 2 GWB angelehnten Regelung klargestellt, dass wie im Kartellverwaltungsverfahren - vorrangig auf die wirtschaftliche Bedeutung des Verfahrens abzustellen ist.

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IBRRS 2005, 1027
VergabeVergabe
Verfahrenskosten trägt Verursacher

VK Sachsen, Beschluss vom 03.06.2004 - 1/SVK/002-04

Der Auftraggeber hat die Kosten des Verfahrens (Gebühren und Auslagen) gem. § 128 Abs. 3 GWB zu tragen, wenn er durch die fehlerhafte Benennung der Vergabekammer als Nachprüfungsinstanz den Antragsteller in das Verfahren gedrängt und das Nachprüfungsverfahren verursacht hat.

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IBRRS 2005, 1025
VergabeVergabe
Eignungsfeststellung: Zeitpunkt des Eröffnungstermins maßgeblich

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.09.2004 - VK 2-LVwA LSA 28/04

1. Nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A muss die Vergabestelle zunächst die Eignung der Bieter prüfen. Dabei hat sie anhand der vorgelegten Nachweise die Angebote der Bieter auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten bietet. Dies bedeutet, dass die Bieter die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen müssen.Bei der entsprechenden Prognoseentscheidung hat die Vergabestelle einen weiten Beurteilungsspielraum, der nur eingeschränkter Nachprüfbarkeit durch die Vergabekammer unterliegt. Eine Überschreitung dieses Beurteilungsspielraums liegt nur dann vor, wenn die von der Vergabestelle getroffenen Sachverhaltsermittlungen und -feststellungen oder die Anwendung vergaberechtlicher Rechtsbegriffe auf willkürlichen und sachwidrigen Erwägungen beruhen.

2. Es ist grundsätzlich möglich, dass der Bieter sich auf die Eignung eines Dritten beruft. Er muss in einem solchen Fall nachweisen, dass er über die entsprechenden sachlichen und personellen Mittel des anderen Unternehmens verfügen kann.

3. Bei der Feststellung der Eignung auf den Zeitpunkt des Eröffnungstermins abzustellen, da andernfalls bei jeder nachträglichen Veränderung eine erneute Eignungsprüfung stattfinden müsste. Eine Gleichbehandlung der Bieter wäre dann nicht gewährleistet.

4. Referenzen eines anderen Unternehmens können nur zugunsten des Antragstellers berücksichtigt werden, wenn sichergestellt ist, dass er den ausgeschriebenen Auftrag mit dem Personal ganz oder überwiegend durchführen wird, das zum Zeitpunkt der Erstellung der Referenzen bei dem Unternehmen beschäftigt war.

5. Die Vergabestelle darf bei einem Auftragsvolumen von mehr als 1 Mio € zulässigerweise von den Bietern entsprechende Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen fordern. Mit dieser Forderung wird zwar der Marktzutritt für neu gegründete Unternehmen erschwert. Dies wird allerdings nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 b) VOB/A ersichtlich in Kauf genommen, da danach vorausgesetzt wird, dass das betreffende Unternehmen bereits längere Zeit (3 Geschäftsjahre) am Markt tätig war.

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IBRRS 2005, 1024
VergabeVergabe
Erklärungen zu Nachunternehmerleistungen kalkulationserheblich

VK Sachsen, Beschluss vom 27.04.2004 - 1/SVK/031-04

1. Wenn ein als Sondervorschlag definierte Angebotsentwurf die Herstellung der geforderten Leistung mit anderen technischen Mitteln anbietet, ist er zwingend wie ein Nebenangebot zu behandeln.

2. Grundsätzlich steht dem Auftraggeber bei der Bewertung der Gleichwertigkeit von Nebenangeboten ein weiter Ermessensspielraum zu. Dieser engt sich dann ein, wenn der Auftraggeber selbst dieses weite Ermessen durch Angabe von Mindestvoraussetzungen einschränkt. Er ist daraufhin an diese Voraussetzungen gebunden und darf nicht nachträglich von ihnen abweichen. Das Setzen von Mindestvoraussetzungen ist ihm grundsätzlich nicht verwehrt. Aber er darf auch nicht bei der Bewertung der Angebote auf das Vorliegen dieser Mindestvoraussetzungen verzichten.

3. Der Beigeladene ist verfahrensbeteiligt. Er hat damit die gleichen Angriffs- und Verteidigungsrechte wie der Antragsteller. Daher ist auch die selbständige Entscheidung über die Beiladung nicht anfechtbar (§ 109 Satz 2 GWB). Der Beigeladene hat die gleichen Angriffs- und Verteidigungsmittel hat wie der Antragsteller, ist es ihm unbenommen, seine Interessen zu wahren, indem er selbständig Anträge zum Verfahren und zur Sache stellt.

4. Die Erklärungen zu Nachunternehmerleistungen sind eine Erklärung von kalkulationserheblicher Bedeutung.

5. Bei der Bewertung der Eignung verfügt der Auftraggeber über einen weiten Beurteilungsspielraum. Die Vergabekammer ist darauf beschränkt zu überprüfen, ob die Entscheidung sachgerecht erging.

6. Selbst wenn der Auftraggeber den Nachunternehmeranteil in den EFB-Preisblättern ersehen kann, kann das Formblatt "Angaben zur Preisermittlung" nicht zur Vervollständigung der vom Bieter abzugebenden Nachunternehmererklärungen dienen.

7. Die Gleichwertigkeit im Hinblick auf das geforderte Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit muss nachgewiesen werden, § 21 Nr. 2 Satz 1 VOB/A. Zudem muss die Abweichung im Angebot eindeutig bezeichnet sein und dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachgewiesen werden. Grundsätzlich ist aber ein Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nicht zu berücksichtigen, wenn die Gleichwertigkeit nicht schon mit dem Angebot nachgewiesen ist. Selbiges gilt wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes gemäß § 97 Abs. 2 GWB auch dann, wenn der Nachweis erst in einem späteren Bietergespräch erfolgt ist.

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IBRRS 2005, 1023
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mischkalkulation muss nachgewiesen werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 11.03.2005 - 1/SVK/011-05

1. Ein Einheitspreis mit 0,01 Euro, der mit einer Subventionspauschale in der Angebotskalkulation begründet wird, stellt keine Mischkalkulation dar.

2. Eine Mischkalkulation darf die Vergabestelle nicht nur vermuten, sie muss sie vielmehr dem Bieter nachweisen.

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IBRRS 2005, 1019
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verstoß im Vergabeverfahren erst nachträglich gerügt

VK Bremen, Beschluss vom 16.07.2003 - VK 12/03

1. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.

2. Die Unterscheidung zwischen "Zuschlag" und "Vertragsschluss" wird in § 114 Abs. 2 GWB nicht aufgegriffen, vielmehr stellt diese Vorschrift ausschließlich auf den "Zuschlag" ab, so dass es nach dem Wortlaut und der Systematik des Gesetzes auf das Zustandekommen eines Vertrages nicht ankommt, sondern lediglich darauf, ob der Zuschlag erteilt wurde. Für eine Interpretation oder eine teleologische Reduktion des § 114 Abs. 2 Satz 1 GWB in dem Sinne, dass es entgegen dem Wortlaut dieser Vorschrift nicht auf den Zeitpunkt des "Zuschlages", sondern auf den des "Vertragsschlusses" ankommt, besteht keine Veranlassung, da auch ein Zuschlag, der nicht als Annahme, sondern als neuer Antrag zu werten ist, für den Auftraggeber gem. § 145 BGB bereits Bindungswirkung entfaltet und der Abschluss des Vertrages nicht mehr in seiner Rechtssphäre, sondern in der Rechtssphäre desjenigen, der den Antrag annehmen kann, liegt.




IBRRS 2005, 1018
VergabeVergabe
Geltung des Grundsatzes "pacta sunt servanda"?

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.03.2005 - VgK-4/2005

1. Die Antragsbefugnis kann bei einem preislich und wirtschaftlich lediglich an dritter Stelle rangierenden Angebot bejaht werden, wenn der Antragsteller im Erfolgsfall die Möglichkeit hat, sich bei einer dann erforderlichen erneuten Ausschreibung mit einem neuen Angebot zu beteiligen.

2. Die Rüge muss angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen 1 - 3 Tagen nach positiver Kenntniserlangung erfolgen.

3. Eine durchgreifende, einen vermeintlich EU-vergaberechtswidrig – aber zivilrechtlich wirksam - zustande gekommenen Vertrag beendende Wirkung hat weder die Dienstleistungsrichtlinie noch die Rechtsmittelrichtlinie.

4. Eine fehlende neue immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage beinhaltet weder eine fehlende Ausschreibungsreife noch eine Verletzung des Gebots der eindeutigen Leistungsbeschreibung bzw. der Pflicht des Auftraggebers zur Angabe aller kalkulationsrelevanten Umstände noch einen Verstoß gegen die Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses, wenn die Bieter bei der Kalkulation von der Altgenehmigung ausgehen können.

5. Wesentliche Veränderungen eines laufenden Leistungsvertrages in inhaltlicher Hinsicht oder bezüglich der Laufzeit bedeuten die Vergabe eines öffentlichen Auftrags.

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IBRRS 2005, 1015
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rügepflicht bei behaupteten Fehlern in den Verdingungsunterlagen

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.03.2005 - VgK-3/2005

1. Die Rüge hinsichtlich behaupteter Fehler in den Verdingungsunterlagen ist unmittelbar nach Sichtung der Ausschreibungsunterlagen zu erheben.

2. Die Antragsbefugnis fehlt, wenn ein aus der jeweils plausibel behaupteten Rechtsverletzung folgender wirtschaftlicher Nachteil offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist.

3. Der öffentliche Auftraggeber bedarf für eine angemessene Reaktion in der auch für einen erfahrenen öffentlichen Auftraggeber ungewohnten Situation eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens besonderen rechtskundigen Beistandes.

4. Die Erstattungsfähigkeit der Kosten der Beigeladenen für einen anwaltlichen Bevollmächtigten ergibt sich aus der analogen Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO.

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IBRRS 2005, 1014
Mit Beitrag
VergabeVergabe
De-facto-Vergabe: § 13 VgV analog bei Beteiligung mehrerer Bieter!

BGH, Beschluss vom 01.02.2005 - X ZB 27/04

§ 97 Abs. 7 GWB begründet ein subjektives Recht auf Einleitung und Durchführung eines nach Maßgabe des § 97 Abs. 1 GWB geregelten Vergabeverfahrens.*)

Die Verletzung dieses subjektiven Rechts unterliegt der durch § 102 GWB eröffneten Nachprüfung.*)

Ein Vertrag zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Unternehmen hat Dienstleistungen zum Gegenstand, wenn der öffentliche Auftraggeber hiermit eine Leistung beschaffen will, die nicht unter § 99 Abs. 2 oder 3 GWB fällt, und das Unternehmen jedenfalls unter anderem diese Leistung zu erbringen hat.*)

Verpflichtet sich der öffentliche Auftraggeber seinerseits zu einer geldwerten Gegenleistung, handelt es sich um einen entgeltlichen Vertrag, wenn Leistung und Gegenleistung voneinander nicht trennbare Teile eines einheitlichen Leistungsaustauschgeschäfts sind.*)

§ 13 VgV ist entsprechend anzuwenden, wenn es im Anwendungsbereich der §§ 97 bis 99, 100 Abs. 1 GWB bei der Beschaffung von Dienstleistungen zur Beteiligung mehrerer Unternehmen gekommen ist, die Angebote abgegeben haben, und der öffentliche Auftraggeber eine Auswahl unter diesen Unternehmen trifft.*)