Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
10760 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2004, 3826![Vergabe Vergabe](/include/css/ibr-online/zielgrp1/1gr.jpg)
BayObLG, Beschluss vom 24.11.2004 - Verg 25/04
Verlangt die Vergabestelle bei der Ausschreibung von förmlichen Zustellungen die Angabe eines von der Regulierungsbehörde genehmigten Preises, so ist ein Angebot mit einem nicht genehmigten Preis unvollständig, da ihm wesentliche Elemente fehlen; es ist zwingend auszuschließen.*)
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IBRRS 2004, 3825
![Vergabe Vergabe](/include/css/ibr-online/zielgrp1/1gr.jpg)
BayObLG, Beschluss vom 24.11.2004 - Verg 025/04
Verlangt die Vergabestelle bei der Ausschreibung von förmlichen Zustellungen die Angabe eines von der Regulierungsbehörde genehmigten Preises, so ist ein Angebot mit einem nicht genehmigten Preis unvollständig, da ihm wesentliche Elemente fehlen; es ist zwingend auszuschließen.*)
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IBRRS 2004, 3824
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VK Lüneburg, Beschluss vom 18.11.2004 - 203-VgK-49/2004
1. Die Fixierung des Schwellenwertes muss das Ergebnis einer seriösen Prognose sein, die der Auftraggeber vor Einleitung des Vergabeverfahrens zu machen hat.
2. Für die Rüge vermeintlicher Mängel einer Leistungsbeschreibung im VOF-Verfahren wie etwa fehlende Angaben zur Festlegung der anrechenbaren Kosten, der maßgeblichen Honorarzone und der Leistungsphasen, deren Vergabe beabsichtigt ist, bedarf es keiner anwaltlichen Beratung.
3. Eine Bewertungsmatrix kann im VOF-Verfahren einen Vergabevermerk nicht völlig ersetzen. Vielmehr muss wenigstens kurz erläutert werden, warum welcher Bieter für welches Kriterium welche Punkte erzielt hat.
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IBRRS 2004, 3823
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VK Lüneburg, Beschluss vom 05.11.2004 - 203-VgK-48/2004
1. Kooperationen im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) unterliegen stets dann dem Vergaberecht, wenn die Vergabe an der Beteiligung nicht nur der Kapitalbeschaffung dient, sondern zugleich mit der Vergabe von Dienstleistungen an den privaten Gesellschafter einhergeht.
2. Vom offenen Verfahren kann regelmäßig bei komplexen Kooperationsverträgen im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) abgewichen werden.
3. Die Bieter haben ein Recht darauf, sich im Wettbewerb nur mit Unternehmen messen zu müssen, welche zuvor die Kriterien des Teilnahmewettbewerbs durch Vorlage der geforderten Nachweise erfüllt haben und dann auch als geeignet ausgewählt wurden.
4. Aus § 9 a VOL/A folgt nicht, dass der Auftraggeber den Bietern eine Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien schon in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen mitteilen muss.
5. Bei einer Bewertungsmatrix sind die Gründe für die Punktevergabe wenigstens stichwortartig in der Dokumentation zu skizzieren.
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IBRRS 2004, 3822
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VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.01.2004 - 1 VK 74/03
1. Der Auftraggeber darf die Zahl der Bieter im Verfahren unter Sicherstellung eines angemessenen Verhältnisses zwischen dem besonderen Merkmalen des Vergabeverfahrens und dem zur Durchführung notwendigen Aufwand verringern. Dabei sind so viele Bieter zu berücksichtigen, dass ein Wettbewerb gewährleistet bleibt.
2.Auch im Verhandlungsverfahren unterliegt der Auftraggeber wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts. Das gilt namentlich für die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und der Vertraulichkeit.
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IBRRS 2004, 4065
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Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 29.04.2004 - Rs. C-385/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3779
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VK Nordbayern, Beschluss vom 08.09.2004 - 320.VK-3194-31/04
1. Die Vergabekammer ist bei ihrer Entscheidung an den von der ASt geltend gemachten Verstoß nicht gebunden. Vielmehr kann sie andere Verstöße zugrunde legen, durch welche vergaberechtliche Schutzvorschriften verletzt worden sind (§§ 110 Abs. 1, 114 Abs. 1 Satz 2 GWB). Dies gilt zumindest dann, wenn keine Präklusion eingetreten ist.*)
2. Fehlen von geforderten Eintragungen für die angebotenen Fabrikate und Systeme: Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A sind Angebote zwingend auszuschließen, die dem § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht entsprechen. Nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A sollen die Angebote die geforderten Erklärungen enthalten.*)
3. Die Gleichbehandlung aller Bieter nach § 2 Nr. 2 VOB/A und § 97 Abs. 2 GWB ist nur gewährleistet, soweit die Angebote alle geforderten Erklärungen enthalten. Die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung erfordern, dass nur Angebote gewertet werden, die in jeder sich ergebenden Hinsicht vergleichbar sind.*)
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IBRRS 2004, 3776
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VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.10.2004 - 1 VK LVwA 58/04
1. Eine Rüge ist entbehrlich, wenn eine rechtlich nicht hinnehmbare Spekulation eines Antragstellers auf eine positive Auswirkung eines als rechtwidrig erkannten Verhaltens der Auftraggeberseite ausgeschlossen werden kann.
2. Ausschlaggebend für einen Ausschluss von sachverständigen Beteiligten ist allein, dass der böse Schein des Wettbewerbsvorteils nach objektiven Maßstäben zum Zeitpunkt der Bewerbung bzw. der Angebotsabgabe fortbesteht.
3. Der Auftraggeber trägt die Beweislast für die Bekanntgabe der Auftragskriterien.
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IBRRS 2004, 3775
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BayObLG, Beschluss vom 29.09.2004 - Verg 22/04
Eine Rüge acht Tage nach Zugang des Schreibens gemäß § 13 VgV kann noch unverzüglich sein, wenn der Bieter in der Zwischenzeit Ermittlungen tatsächlicher Art vornimmt und, um eine ausreichend sichere rechtliche Schlussfolgerung ziehen zu können, auch rechtlichen Rat einholen muss.*)
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IBRRS 2004, 3766
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VK Bremen, Beschluss vom 10.09.2004 - VK 3/04
1. Die Vergabeentscheidung muss vor der Mitteilungen gemäß § 13 VgV getroffen und dies nachvollziehbar und zeitnah dokumentiert werden.
2. ein Dokumentationsmangel stellt nur dann eine Verletzung des subjektiven Rechts des antragstellenden Bieters auf Einhaltung der Vergabebestimmungen dar, wenn sich dieser Dokumentationsmangel auf die Rechtsstellung des Antragstellers im Vergabeverfahren auswirken und die Bieterreihenfolge zu seinen Gunsten verändern würde.
3. Die bremischen Richtlinien für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben (RLBau) - ein bremisches Vergabehandbuch im eigentlichen Sinne gibt es nicht - enthalten keine Regelung in Bezug auf Bedarfspositionen; deshalb ist wegen der Sachnähe auf das Vergabehandbuch der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes für Bauleistungen - Wasserbau (VHB-W) abzustellen, das als Orientierungshilfe genommen werden kann.
4. Bedarfspositionen dürfen demnach u.a. nur dann ausnahmsweise in das Leistungsverzeichnis aufgenommen werden, wenn im Zeitpunkt der Ausschreibung trotz Ausschöpfung aller örtlichen und technischen Erkenntnisse keine Möglichkeiten objektiv feststellbar sind, ob und in welchem Umfang die Leistung ausgeführt werden muss; die Gründe für die Aufnahme der Bedarfspositionen sind als Bestandteil des Vergabevermerkes aktenkundig zu machen und der Wert der Bedarfspositionen, die im Einzelfall für unbedingt erforderlich gehalten werden, sollte 10 v.H. der geschätzten Auftragssumme nicht überschreiten.
5. Einem Antrag auf Bezuschlagung könnte die Vergabekammer nur stattgeben, wenn der Ermessensspielraum der Vergabestelle bei der Zuschlagserteilung auf Null reduziert ist oder in Ausnahmefällen, in denen unter Beachtung aller Beurteilungsspielräume der Vergabestelle die Anweisung, den Zuschlag dem Antragsteller zu erteilen, die einzige rechtmäßige Entscheidung ist.
IBRRS 2004, 3765
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VK Sachsen, Beschluss vom 10.09.2001 - 1/SVK/82-01g
Kostenentscheidung nach Rücknahme*)
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IBRRS 2004, 3761
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VK Thüringen, Beschluss vom 23.11.2004 - 360-4003.20-031/04-ARN
1. Erfüllt ein Angebot die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht, ist es zwingend auszuschließen.
2. Hält der Bieter sich ausdrücklich offen, ob er die im Angebot geforderten Fabrikate auch tatsächlich liefert und einbaut, ist das Angebot zwingend auszuschließen.
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IBRRS 2004, 4175
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2004 - VK-23/2004
1. Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten des Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung im Einzelfall zu entscheiden. Dabei ist das allgemein für einen Antragsteller im Nachprüfungsverfahren bestehende hohe Kostenrisiko und die damit verbundene Schwelle zur Erlangung von Rechtsschutz zu berücksichtigen sowie der Inhalt seines Vorbringens.
2. Richtet sich das Vorbringen des Antragstellers direkt gegen den Beigeladenen, etwa gegen dessen Eignung oder die Bewertung der von diesem angebotenen Leistung, hat der Antragsteller im Unterliegensfall im Allgemeinen nach Billigkeit auch die Kosten des Beigeladenen zu übernehmen.
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IBRRS 2004, 3759
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VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.05.2004 - VK 5/04
1. Fehlende Fabrikats- und Typenangaben bei Nennung von Leitfabrikaten führen bei einer Regelung, dass bei fehlenden Angaben das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart (gilt), nicht zum Angebotsausschluss.
2. Fehlende Fabrikats- und Typenangaben mit dem Hinweis "wird nachgereicht" führen auch bei Nennung von Leitfabrikaten zwingend zum Angebotsausschluss.
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IBRRS 2004, 3758
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VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.10.2004 - VK 18/04
1. § 1 GWB ist keine bieterschützende Vorschrift.
2. §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f), 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A sind bieterschützende Vorschriften.
3. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A setzt voraus, dass ein gesicherter Nachweis in Bezug auf die wettbewerbsbeschränkende Abrede vorliegt.
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IBRRS 2004, 3757
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VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.11.2004 - VK 16/04
Die Angabe des Einheits- und Gesamtpreises von „0,00 Euro“ bei insgesamt 14 Einzelpositionen stellt eine unzulässige Preisangabe dar, wenn diese Preise in die Einheitspreise anderer Positionen eingerechnet sind.
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IBRRS 2004, 3756
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VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.09.2004 - VK 14/04
1. Die TL-Streu hat als nationales Regelwerk keine bieterschützende Wirkung.
2. § 8 Nr. 1 Abs. 1 und Abs. 4 VOL/A haben bieterschützende Wirkung.
3. Es ist vom Grundsatz her allein Sache des Auftraggebers zu entscheiden, welche Liefer- oder Dienstleistung er im Wege öffentlicher Ausschreibungen beschaffen möchte.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen zu erläutern, die Änderungsvorschläge erfüllen müssen.
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IBRRS 2004, 3755
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VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.07.2004 - VK 07/04
1. Eine Rüge nah § 107 Abs. 3 GWB ist bei unmittelbar bevorstehendem Zuschlag entbehrlich.
2. Eignungsanforderungen müssen bereits in der Vergabebekanntmachung aufgeführt werden.
3. Fordert der Auftraggeber als Eignungsnachweis u.a. eine Referenzliste, kann der Bieter die Referenzliste nach eigenen Vorstellungen gestalten.
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IBRRS 2004, 3754
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VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.06.2004 - VK 06/04
1. Die Bieter haben die Verpflichtung, den Umfang des Einsatzes von Nachunternehmern in einer präzisen und unmissverständlichen Weise anzugeben.
2. Fehlende Angaben zu einem - auch nur geringfügigen - Nachunternehmereinsatz führen zwingend zum Angebotsausschluss.
3. Die Zuverlässigkeit eines Bieters fehlt, wenn er nach dem Eröffnungstermin eine das urspüngliche Angebot ändernde Erklärung zum Nachunternehmereinsatz abgibt.
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IBRRS 2004, 3753
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VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.05.2004 - VK 05/04
1. Fehlende Fabrikats- und Typenangaben bei Nennung von Leitfabrikaten führen bei einer Regelung, dass bei fehlenden Angaben das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart (gilt), nicht zum Angebotsausschluss.
2. Fehlende Fabrikats- und Typenangaben mit dem Hinweis "wird nachgereicht" führen auch bei Nennung von Leitfabrikaten zwingend zum Angebotsausschluss.
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IBRRS 2004, 3752
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VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.04.2004 - VK 30/03
1. Es ist von einer größeren Verwaltungseinheit wie einem Landkreis als Vergabestelle zu erwarten, dass die mit der Vergabe betrauten Mitarbeiter die maßgeblichen vergaberechtlichen Vorschriften kennen, sodass die Gebühren und Auslagen eines Verfahrensbevollmächtigten der Vergabestelle nicht erstattungsfähig sind.
2. Der Gegenstandswert eines Nachprüfungsverfahrens orientiert sich an der Nettoauftragssumme einschließlich Optionen.
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IBRRS 2004, 3751
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VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.02.2004 - VK 29/03
1. Die Vergabestelle ist gemäß § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A berechtigt, vom Bieter Angaben über den beabsichtigten Nachunternehmereinsatz zu fordern.
2. Eine entsprechende Forderung bedeutet zumindest für ein an öffentlichen Ausschreibungen regelmäßig teilnehmendes Unternehmen keine überraschende Klausel.
3. Fehlende Angaben zu Nachunternehmerleistungen bei einem den Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber nicht beigefügten Formblatt.
4. Fehlende Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz können nicht durch Nachverhandlungen nachgeholt werden.
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IBRRS 2004, 3750
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VK Sachsen, Beschluss vom 01.02.2002 - 1/SVK/139-01
1. Die Angebotsfristen des § 18 a VOB/A sind Mindestfristen: Je nach Art der Baumaßnahme (hier: parallele Ausschreibung losweiser- und Gesamtvergabe) sind diese Fristen nicht ausreichend für die Erstellung eines Gesamtangebots. Hierdurch kann ein Bieter, der wegen der kurzen Frist daran gehindert war, ein solches Angebot abzugeben, in seinen Rechten verletzt sein.*)
2. Der Auftraggeber ist gehalten, sämtliche zu einem Los eingegangenen Angebote zu verlesen, auch wenn diese während einer anderen Submission (als Nebenangebot) eingegangen sind.*)
3. Ein Pauschalfestpreisangebot ohne Nachunternehmerverzeichnis und ohne Fabrikatsangaben ist im Rahmen einer Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis nicht wertbar.*)
4. Die durch ein solches Angebot bewirkten Unklarheiten können nicht gem. § 24 Nr. 3 VOB/A durch ein Bietergespräch beseitigt werden; es handelt sich nicht um Änderungen geringen Umfangs.*)
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IBRRS 2004, 3749
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VK Sachsen, Beschluss vom 01.02.2002 - 1/SVK/135-01
1. Bei einer parallelen Ausschreibung von losweiser- und Gesamtvergabe haben die Einzellosbieter einen Anspruch darauf, dass neben der Submission ihres Einzelloses auch mitgeteilt wird, dass es ein Angebot zur Gesamtvergabe gibt.*)
2. Ein Pauschalfestpreisangebot ohne Nachunternehmerverzeichnis und ohne Fabrikatsangaben ist im Rahmen einer Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis nicht wertbar.*)
3. Die durch ein solches Angebot bewirkten Unklarheiten können nicht gem. § 24 Nr. 3 VOB/A durch ein Bietergespräch beseitigt werden; es handelt sich nicht um Änderungen geringen Umfangs.*)
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IBRRS 2004, 3748
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VK Sachsen, Beschluss vom 04.04.2002 - 1/SVK/024-02g
1. Die Wertung eines Nebenangebotes setzt voraus, dass sich der Auftraggeber ein klares Bild über die vorgeschlagene Ausführung machen kann. Dazu ist gemäß § 133, § 157 BGB auf den Empfängerhorizont des Auftraggebers abzustellen.*)
2. Eine Preisdifferenz von 12 % des 2. Angebotes des Mindestbietenden zum Nächstbietenden verpflichtet den Auftraggeber, im Rahmen seines Beurteilungsspielraumes zu ermitteln, ob der angebotene Angebotspreis angemessen erscheint (§ 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A).*)
3. Der im Rahmen eines Aufklärungsgespräches dargelegte, geplante Wiedereinbau von Bodenmassen ist dann keine unzulässige Nachverhandlung i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs. 2, § 24 Nr. 3 VOB/A, wenn er das Angebot lediglich erläutert und inhaltlich von den Verdingungsunterlagen gedeckt ist.*)
4. Die vorweggenommene summenmäßige Nachtragsbegrenzung ist keine unzulässige Nachverhandlung i.S.d. § 24 Nr. 3 VOB/A, da sie inhaltlich keine Frage der Zuschlagserteilung, sondern der Abwicklung ist.*)
5. Die nachträgliche Vereinbarung, die Position Baustelleneinrichtung nicht wie laut LV-Text vorgegeben nach Leistungserbringung, sondern entsprechend dem Bautenstand abzurechnen, ist eine unzulässige Nachverhandlung nach § 24 Nr. 3, § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A. Sie führt nicht zum zwingenden Ausschluss des Angebotes sondern zu dessen Wertung in der "Urfassung".*)
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IBRRS 2004, 3747
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VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.11.2004 - VK-SH 32/04
1. Im Falle der Antragsrücknahme trägt die Antragstellerin die Verfahrenskosten der Vergabekammer.*)
2. Es kann offen bleiben, ob eine Erstattung von Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Falle der Erledigung ohne Sachentscheidung auch dann nicht stattfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03), wenn die Erledigung durch Antragsrücknahme eingetreten ist.*)
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IBRRS 2004, 3724
![Vergabe Vergabe](/include/css/ibr-online/zielgrp1/1gr.jpg)
VK Sachsen, Beschluss vom 25.06.2001 - 1/SVK/48-01
1. Ein Bieter darf für den Eignungsnachweis auf ein anderes Unternehmen verweisen, wenn dieses von ihm beherrscht wird und seinerseits die Eignungsvoraussetzungen erfüllt.*)
2. Die nötigen Nachweise hierzu muss der Bieter innerhalb der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist erbringen. Ist dies nicht der Fall, ist der Ausschluss dieses Bieters gerechtfertigt.*)
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IBRRS 2004, 3723
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VK Sachsen, Beschluss vom 21.05.2001 - 1/SVK/32-01
1. Wird die Antragstellerin in einem Vergabeverfahren derart vom Auftraggeber im Unklaren gelassen, dass sie erst aus einem (freiwillig versandten) Schreiben entsprechend § 13 VgV von ihrer Nichtberücksichtigung erfährt, ist eine Rüge unmittelbar vor Antragstellung in jedem Fall zulässig.*)
2. Der Auftraggeber darf seine Entscheidung über die Zuschlagserteilung nur auf diejenigen Kriterien stützen, die er bekannt gemacht hat. Eine nachträgliche Einführung von Wertungskriterien, aber auch die Bevorzugung eines Angebots, das die ausgeschriebenen Parameter überschreitet, ist unzulässig.*)
3. Hat der Auftraggeber in einem Vergabeverfahren, das kein Verhandlungsverfahren ist, mit sämtlichen Bietern Aufklärungsgespräche geführt, die eine gem. § 24 VOL/A unzulässige Nachverhandlung darstellen, bleibt der Kammer als einzige Maßnahme zur Unterbindung der Rechtsverletzung gem. § 114 Abs. 1 GWB die Aufhebung der Ausschreibung, da dem Auftraggeber kein annehmbares Angebot mehr zur Verfügung steht.*)
IBRRS 2004, 4064
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.05.2004 - Verg 13/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3721
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VK Sachsen, Beschluss vom 28.05.2001 - 1/SVK/35-01
1. Bei einem Koppelungsgeschäft zur Lieferung preisgebundener und nicht preisgebundener Schulbücher liegt nicht automatisch ein Verstoß gegen die Preisbindungsvorschriften des Buchhandels vor. Es bedarf der Prüfung im Einzelfall.*)
2. Hat die Vergabestelle eine Preisprüfung bei dem preisgünstigsten Bieter vornehmen lassen und ist festgestellt worden, dass es sich um einen Marktpreis handelt, bestand für die Vergabestelle kein Anlass, das Angebot des preisgünstigsten Bieters wegen § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOL/A auszuschließen.*)
3. § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOL/A ist Bieter schützend.*)
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IBRRS 2004, 3720
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VK Sachsen, Beschluss vom 25.06.2001 - 1/SVK/55-01
Ein Bieter, welcher geltend macht, dass die vom Auftraggeber für die Eignungsprüfung verlangten Referenzen nicht ausschließlicher Bezugspunkt für die Beurteilung sein dürfen, muss diese Tatsache spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist rügen, wenn diese Tatsache aus den Verdingungsunterlagen erkennbar war. Eine spätere Rüge ist unzulässig.*)
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IBRRS 2004, 3719
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VK Sachsen, Beschluss vom 16.07.2001 - 1/SVK/68-01
1. Beruft sich ein Auftraggeber rechtmässigerweise darauf, dass er die Krankenhausbaurichtlinie anzuwenden hat, welche als Dämmstoff nicht brennbare Baustoffe fordert, darf er ein Nebenangebot, welches lediglich schwer entflammbare Baustoffe anbietet, von der Wertung ausschließen.*)
2. Dies ist selbst dann der Fall, wenn die vom Bieter angebotene Konstruktion eine objektiv niedrigere Brandlast (in Übereinstimmung mit der Flachdachrichtlinie) hat. [Hier: Ausschreibung einer teilweise bekiesten, teilweise begrünten Betondachkonstruktion]*)
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IBRRS 2004, 3718
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VK Sachsen, Beschluss vom 25.07.2001 - 1/SVK/71-01
1. Die Vergabekammer trifft im Rahmen der Wertung keine Sachentscheidung, sondern überprüft vielmehr als objektiver Beobachter die Erwägungen, die für die Sachentscheidung maßgeblich waren.*)
2. Bedingte Preisnachlässe muss der Auftraggeber nicht werten.*)
3. Die Vergabekammer legt vor dem objektiven Empfängerhorizont aus, ob der Auftraggeber den gebotenen Preisnachlass so verstehen konnte, dass dessen Gewährung an eine Bedingung geknüpft ist.*)
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IBRRS 2004, 3717
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VK Sachsen, Beschluss vom 10.09.2001 - 1/SVK/82-01
Kostenentscheidung nach Rücknahme*)
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IBRRS 2004, 3700
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VK Sachsen, Beschluss vom 29.11.2001 - 1/SVK/110-01
1. Die Frage, ob ein Antragsteller möglicherweise keine reale Chance auf den Zuschlag hat, beeinträchtigt entgegen überwiegender Meinung seine Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB nicht, sondern spielt lediglich bei der Frage eine Rolle, ob er durch einen Vergaberechtsverstoß im Rahmen der Begründetheit des Antrags tatsächlich gemäß § 114 Abs. 1 GWB in seinen Rechten verletzt ist. Dies folgt aus dem eindeutigen Wortlaut der Regelung (Geltendmachung einer Rechtsverletzung und Darlegung eines Schadens) sowie einer parallelen Betrachtungsweise zur Regelung in § 42 Abs. 2 VwGO.*)
2. Bei der Eignungsprüfung der Bewerber/Bieter darf der Auftraggeber zwar eigene Erfahrungen mit einem Unternehmen berücksichtigen, diese aber nicht höher wichten als sonstige, durch standardisierte Referenzen und Unterlagen nachgewiesene Qualifikationen.*)
3. Es stellt einen Verstoß gegen § 9 a VOL/A dar, wenn der Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen verschiedene Zuschlagskriterium untereinander mit dem Zusatz "in folgender Rangfolge" benannt hat, er aber im Nachgang entgegen dieser "Rangfolge" unterschiedliche Wichtungssätze bei den einzelnen Zuschlagskriterien zur Anwendung bringt, mit denen der Bieter bei objektiver Betrachtung vor seinem Empfängerhorizont nicht rechnen konnte.*)
4. Hat der Auftraggeber als Zuschlagskriterium die "fachliche Qualifikation" angegeben, darf er bei der Wertung der Angebote dieses Kriterium nicht erstmalig und allein auf die Qualifikation einer Person beziehen, die einen Teil der Leistung tatsächlich erbringen soll.*)
5. Bei der Wertung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 97 Abs. 5 GWB, § 25 Nr. 3 VOL/A, kommt dem Preis auch dann eine relevante Rolle (mindestens 25 %) zu, wenn eine separate Objektüberwachung nach Leistungsphase 8 der §§ 15 und 73 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ausgeschrieben wurde und dies auf der Grundlage der VOL/A und nicht der VOF erfolgt ist.*)
6. Es stellt einen Verstoß gegen das grundsätzliche Nachverhandlungsverbot des § 24 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A dar, wenn der Auftraggeber Bieter auffordert, die gestaffelten Anlagengruppen gemäß § 68 HOAI noch nachzureichen und eigenständige Anpassungen von nicht angegebenen Nebenkosten gemäß § 7 HOAI, Punkt 1-8 vornimmt, die sich auf das geforderte und zu bewertende Honorar auswirken.*)
7. Wenn der Auftraggeber ohne hinreichende Begründung die Zuschlags- und Bindefrist etliche Male um insgesamt vier Monate verlängert, stellt dies einen Verstoß gegen § 19 Nr. 2 VOL/A dar.*)
8. Im Rahmen des § 114 Abs. 1 GWB kann das Ermessen der Vergabekammer auf die einzig denkbare Maßnahme "Verpflichtung des Auftraggebers zur Aufhebung der Ausschreibung" reduziert sein, wenn das Vergabeverfahren mit schwerwiegenden Fehlern behaftet ist, die sich auf das gesamte Vergabeverfahren und nicht nur auf die Bewertung des Antragstellers auswirkt.*)
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IBRRS 2004, 3698
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VK Sachsen, Beschluss vom 29.11.2001 - 1/SVK/109-01
1. Die Frage, ob ein Antragsteller möglicherweise keine reale Chance auf den Zuschlag hat, beeinträchtigt entgegen überwiegender Meinung seine Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB nicht, sondern spielt lediglich bei der Frage eine Rolle, ob er durch einen Vergaberechtsverstoß im Rahmen der Begründetheit des Antrags tatsächlich gemäß § 114 Abs. 1 GWB in seinen Rechten verletzt ist. Dies folgt aus dem eindeutigen Wortlaut der Regelung (Geltendmachung einer Rechtsverletzung und Darlegung eines Schadens) sowie einer parallelen Betrachtungsweise zur Regelung in § 42 Abs. 2 VwGO.*)
2. Bei der Eignungsprüfung der Bewerber/Bieter darf der Auftraggeber zwar eigene Erfahrungen mit einem Unternehmen berücksichtigen, diese aber nicht höher wichten als sonstige, durch standardisierte Referenzen und Unterlagen nachgewiesene Qualifikationen.*)
3. Es stellt einen Verstoß gegen § 9 a VOL/A dar, wenn der Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen verschiedene Zuschlagskriterium untereinander mit dem Zusatz "in folgender Rangfolge" benannt hat, er aber im Nachgang entgegen dieser "Rangfolge" unterschiedliche Wichtungssätze bei den einzelnen Zuschlagskriterien zur Anwendung bringt, mit denen der Bieter bei objektiver Betrachtung vor seinem Empfängerhorizont nicht rechnen konnte.*)
4. Hat der Auftraggeber als Zuschlagskriterium die "fachliche Qualifikation" angegeben, darf er bei der Wertung der Angebote dieses Kriterium nicht erstmalig und allein auf die Qualifikation einer Person beziehen, die einen Teil der Leistung tatsächlich erbringen soll.*)
5. Bei der Wertung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 97 Abs. 5 GWB, § 25 Nr. 3 VOL/A, kommt dem Preis auch dann eine relevante Rolle (mindestens 25 %) zu, wenn eine separate Objektüberwachung nach Leistungsphase 8 der §§ 15 und 73 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ausgeschrieben wurde und dies auf der Grundlage der VOL/A und nicht der VOF erfolgt ist.*)
6. Es stellt einen Verstoß gegen das grundsätzliche Nachverhandlungsverbot des § 24 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A dar, wenn der Auftraggeber Bieter auffordert, die gestaffelten Anlagengruppen gemäß § 68 HOAI noch nachzureichen und eigenständige Anpassungen von nicht angegebenen Nebenkosten gemäß § 7 HOAI, Punkt 1-8 vornimmt, die sich auf das geforderte und zu bewertende Honorar auswirken.*)
7. Ein Verstoß gegen § 16 der Vergabeverordnung hat keine selbständige Bedeutung für das Vergabeverfahren. Konsequenzen können sich lediglich dann ergeben, wenn die Teilnahme einer eigentlich nach § 16 VgV auszuschließenden Person zu einer Ungleichbehandlung von Bietern oder zu einer wettbewerbswidrigen Vergabe des zu vergebenden Auftrags führt.*)
8. Wenn der Auftraggeber ohne hinreichende Begründung die Zuschlags- und Bindefrist etliche Male um insgesamt vier Monate verlängert, stellt dies einen Verstoß gegen § 19 Nr. 2 VOL/A dar.*)
9. Im Rahmen des § 114 Abs. 1 GWB kann das Ermessen der Vergabekammer auf die einzig denkbare Maßnahme "Verpflichtung des Auftraggebers zur Aufhebung der Ausschreibung" reduziert sein, wenn das Vergabeverfahren mit schwerwiegenden Fehlern behaftet ist, die sich auf das gesamte Vergabeverfahren und nicht nur auf die Bewertung des Antragstellers auswirkt.*)
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IBRRS 2004, 3697
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VK Sachsen, Beschluss vom 08.11.2001 - 1/SVK/104-01
1. Das Gebot einer unverzüglichen Rüge gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB betrifft nicht die Fallkonstellation, dass ein Vergabeverstoß erst nachträglich in seiner ganzen tatsächlichen wie rechtlichen Tragweite zu Tage tritt, vorher jedoch schon vage Vermutungen des Antragstellers vorlagen und schon allgemein gehaltene vergaberechtliche Bedenken gegenüber dem Auftraggebergeäußert wurden. Diese "neuen" Umstände kann der Antragsteller ohne Verstoß gegen das zudem bestehende Gebot der unverzüglichen Begründung eines schriftlichen Antrages nach § 108 Abs. 1 S. 1 GWB auch noch geraume Zeit nach Antragstellung bei der Vergabekammer ohne erneute Rüge beim Auftraggeber in das Verfahren einführen.*)
2. Für die Frage des Erkennens eines Vergabeverstoßes gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB hat die Vergabekammer zunächst nur auf die schriftsätzlichen Angaben des Antragstellers abzustellen. Neben dem Erkennen eines Tatsachenkerns muss auch das Erkennen als Verstoß gegen das Vergaberecht - ggf. nach anwaltlicher Beratung - vorliegen, um die Präklusionsfolge des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB auszulösen. Es gibt grundsätzlich keine Verpflichtung für ein Unternehmen, einen angeblichen Vergabeverstoß aufgrund einer unsicheren Vermutung gegenüber dem Auftraggeber zu monieren.*)
3. Im Gegensatz zu den §§ 25 a, 10 a der VOB/A ist die Angabe von Zuschlagskriterien im Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe) in der VOL/A irrelevant, da dieses gemäß § 9 Nr. 1 VOL/A kein Bestandteil der Verdingungsunterlagen ist. Zuschlagskriterien können in der VOL/A gemäß der insoweit engeren Regelung des § 9 a VOL/A nur in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen, nicht aber in sonstigen Bestandteilen der Vergabeunterlagen nach § 9 Nr. 1 VOL/A wie dem Anschreiben benannt werden.*)
4. Hat der Auftraggeber als einzig relevantes Zuschlagskriterium die Wirtschaftlichkeit des Angebots angegeben, ohne dies durch geeignete Unterkriterien näher auszugestalten, ist der Preis das einzig relevante Zuschlagskriterium. Dies folgt aus der Parallelität zu der Fallkonstellation, in der der Auftraggeber überhaupt kein Zuschlagskriterium angegeben hatte und es wegen der überlagernden europarechtlichen Dualität von Preis und Wirtschaftlichkeitskriterium dann zu einer Reduzierung auf das Preiskriterium kommen muss.*)
5. Eine Kostenquotelung zwischen Antragsteller und Auftraggeber ist dann nicht veranlasst, wenn der Antragsteller lediglich wegen eines Verstoßes gegen § 13 VgV obsiegt und der Auftraggeber diesen Mangel unverzüglich nach Erkennen durch ein formgerechtes Vorinformationsschreiben geheilt hat, der Antragsteller im übrigen aber vollinhaltlich unterlegen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Antragsteller seinen Antrag insoweit aufgrund der Heilung durch den Auftraggeber für erledigt erklärt hat.*)
6. Eine fehlerhafte, nicht dem § 13 der Vergabeverordnung entsprechende, Vorinformation nicht berücksichtigter Bieter ist kein verfahrensimmanenter Vergabeverstoß, der sich auf das Wettbewerbsergebnis auswirken kann. Deshalb können dadurch auch die Chancen des antragstellenden Unternehmens auf den Zuschlag nicht beeinträchtigt werden.*)
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IBRRS 2004, 3695
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VK Bund, Beschluss vom 13.10.2004 - VK 3-194/04
1. Eignungsanforderungen müssen bereits in der Vergabebekanntmachung aufgeführt werden.
2. Zur Unterscheidung zwischen Nachunternehmer und Zulieferer.
3. Bei einer nicht eindeutigen Nachunternehmererklärung durch widersprüchliche Angaben im Angebot und im Formblatt EFB-Preis ist das Angebot zwingend auszuschließen.
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IBRRS 2004, 3687
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VK Magdeburg, Beschluss vom 21.05.2003 - VK 02/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3683
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VK Magdeburg, Beschluss vom 23.01.2002 - VK 18/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3682
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VK Magdeburg, Beschluss vom 09.11.2000 - VK 18/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3679
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VK Magdeburg, Beschluss vom 16.10.2002 - VK 09/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3678
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VK Magdeburg, Beschluss vom 04.10.2002 - VK 07/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3677
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VK Magdeburg, Beschluss vom 22.02.2001 - VK 15/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3676
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VK Magdeburg, Beschluss vom 11.10.2001 - VK 18/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3675
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VK Magdeburg, Beschluss vom 23.08.2001 - VK 16/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3674
![Vergabe Vergabe](/include/css/ibr-online/zielgrp1/1gr.jpg)
VK Magdeburg, Beschluss vom 03.07.2001 - VK 10/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3673
![Vergabe Vergabe](/include/css/ibr-online/zielgrp1/1gr.jpg)
VK Magdeburg, Beschluss vom 07.06.2001 - VK 06/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3670
![Vergabe Vergabe](/include/css/ibr-online/zielgrp1/1gr.jpg)
VK Magdeburg, Beschluss vom 06.06.2002 - VK 05/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 4069
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VG Gera, Beschluss vom 16.09.2004 - 2 E 1223/04
1. Bei der Veräußerung von Anteilen an einer kommunalen Gesellschaft handelt es sich um die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags i.S. der §§ 97 ff. GWB, weil gemäß § 99 Abs. 1 und 4 ein entgeltlicher Vertrag zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Unternehmen, der Dienstleistungen zum Gegenstand hat, in Rede steht.
2. Die Überprüfung der Vergabe eines solchen öffentlichen Auftrags obliegt nach §§ 102 ff. GWB dem Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammern. Die Verwaltungsgerichte sind nicht zuständig.*)
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