Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
10757 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IBRRS 2004, 3666![Vergabe Vergabe](/include/css/ibr-online/zielgrp1/1gr.jpg)
VK Sachsen, Beschluss vom 22.08.2001 - 1/SVK/79-01
1. Die Verletzung der Vorinformationspflicht gemäß § 13 S. 1 und 2 VgV kann nach der Intention des Verordnungsgebers nur derjenige erfolgreich geltend machen, der benachrichtigungspflichtiger Bieter eines Vergabeverfahrens war.*)
2. Einem Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Antragsteller seine Rechtsposition durch eine derartige Entscheidung offensichtlich nicht verbessern kann.*)
3. Im Rahmen des § 115 Abs. 3 GWB können die Erfolgsaussichten in der Hauptsache Berücksichtigung finden. Erweist sich demnach der Nachprüfungsantrag in der Hauptsache als offensichtlich unzulässig und löst er mangels Zustellung keine Zuschlagssperre aus, so scheiden vorläufige Sicherungen gegen sonstige Maßnahmen des Auftraggebers oder beteiligter Dritter gemäß § 115 Abs. 3 GWB aus.*)
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IBRRS 2004, 3665
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VK Sachsen, Beschluss vom 23.05.2001 - 1/SVK/34-01
1. Die Einhaltung der Rügeverpflichtung des Antragstellers gemäß § 107 Abs. 3 GWB setzt voraus, dass die Rüge eine gewisse Verbindlichkeit haben muss. Dies ist nur erfüllt, wenn sie durch jemanden erfolgt, der im Verhältnis zum Auftraggeber als entscheidender Ansprechpartner gilt oder von diesem zur Rüge bevollmächtigt wurde.*)
2. Der Beginn des Vergabeverfahrens i. S. d. § 23 VgV ist im Offenen Verfahren durch das Datum der Absendung der eigentlichen Bekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften gemäß § 17 a Nr. 2, 3, und 4 VOB/A festgelegt. Dies ergibt sich aus § 3 Abs. 10 VgV i. V. m. Bestimmungen der EU-Richtlinien. Die Absendung der Vorinformation i. S. d. § 17 a Nr. 1 VOB/A stellt noch keinen Beginn des Vergabeverfahrens gemäß § 23 VgV dar.*)
3. Ein ohne erforderliche Vorinformation nicht berücksichtigter Bieter gemäß § 13 S. 1 und 2 VgV geschlossener Vertrag ist gemäß § 13 S. 4 VgV i. V. m. § 134 BGB nichtig und führt nicht zur Beendigung des Vergabeverfahrens gemäß § 114 Abs. 2 S. 1 GWB.*)
4. Anträgen des Auftraggebers auf "Gestattung des Baufortschritts" entsprechend § 115 Abs. 2 GWB fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, da § 115 Abs. 2 GWB nach Zustellung eines Nachprüfungsantrages lediglich eine Zuschlagssperre auslöst.*)
5. Bei Anträgen des Antragstellers gemäß § 115 Abs. 3 GWB sind die Erfolgsaussichten in der Hauptsache mit zu berücksichtigen.*)
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IBRRS 2004, 3664
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VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.08.2004 - 1 VK 56/04
1. Bei „de-Facto-Vergaben“ findet § 13 VgV jedenfalls dann Anwendung, wenn die Auftragsvergabe im Rahmen eines Verfahrens erfolgt, bei dem es Bieter und Angebote gibt und zwar mehr Bieter als bei der konkreten Auftragsvergabe berücksichtigt werden können.
2. Auch wenn ein öffentlicher Auftraggeber die Ausschreibung für einen öffentlichen Bauauftrag bereits aufgehoben hat, kann ein Bewerber noch in zulässiger Weise die Vergabekammer anrufen und geltend machen, durch Nichtbeachtung der die Aufhebung der Ausschreibung betreffenden Vergabevorschrift in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt zu sein.
3. Zu der Frage, wann ein schwerwiegender Grund im Sinne des § 26 Nr. 1 d VOL/A vorliegt.
4. Die Vergabestellen sind verpflichtet, bei ihrer Terminsplanung den Zeitaufwand für eventuelle Nachprüfungsverfahren miteinzuplanen, mit denen jederzeit aus den verschiedensten Gründen zu rechnen ist.
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IBRRS 2004, 3662
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VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15.10.2004 - 12 L 2120/04
1. Verwaltungsgerichte sind für den Rechtsschutz der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht zuständig.
2. Die fehlende Zuständigkeit gilt sowohl für Vergaben ober- als auch unterhalb der Schwellenwerte.
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IBRRS 2004, 3661
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VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.08.2004 - VK 2-LVwA LSA 23/04
Verlangt die Vergabestelle im Verhandlungsverfahren eine vertragliche Vereinbarung, wird ein Angebot zwingend ausgeschlossen, das diese Vorgabe nicht einhält.
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IBRRS 2004, 3655
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VK Sachsen, Beschluss vom 18.09.2001 - 1/SVK/83-01
1. Die Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB hängt nicht von der Abgabe eines Angebotes ab. Diese besteht vielmehr auch in diesem Falle, wenn der Antragsteller vorträgt, gerade durch die vergaberechtswidrige Ausgestaltung des Vergabeverfahrens von einer Angebotsabgabe abgehalten worden zu sein.*)
2. Die automatische Vorinformationspflicht gemäß § 13 S. 1 und 2 VgV gilt auch im Verhandlungsverfahren.*)
3. Wird im Leistungsverzeichnis ein Markenname verwendet, fehlt aber der Zusatz "oder gleichwertiger Art", ist das Leistungsverzeichnis fehlerhaft. Dieser Zusatz ist unbedingt zu verwenden. Ausnahmen hiervon sind nicht möglich.*)
4. Die Ausnahmetatbestände des § 8 Nr. 3 Abs. 3 und 5 VOL/A sind restriktiv zu handhaben.*)
5. Unzulässige fabrikatsbezogene Ausgestaltungen des Leistungsverzeichnisses stellen sowohl einen Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz des § 97 Abs. 1 GWB als auch das Gebot der Nichtdiskriminierung gemäß § 97 Abs. 2 GWB dar.*)
6. Wurde das Leistungsverzeichnis unzulässigerweise vom Auftraggeber fabrikatsbezogen ausgestaltet, kommt in der Regel als Maßnahme der Vergabekammer gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GWB nur die Verpflichtung des Auftraggebers zur Aufhebung der Ausschreibung in Betracht.*)
7. Die Vergabekammer kann den Auftraggeber im Rahmen des § 114 Abs. 1 GWB grundsätzlich nicht zur Neuausschreibung der Vergabe nach Aufhebung der Ausschreibung verpflichten, da sie den Auftraggeber nicht in der Frage binden lassen kann, ob dieser die ehedem ausgeschriebene Leistung überhaupt noch beschaffen will.*)
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IBRRS 2004, 3654
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VK Sachsen, Beschluss vom 27.09.2001 - 1/SVK/85-01
1. Auch die Vergabe "Sonstiger Dienstleistungen" entsprechend Anhang I B zu Abschnitt 2 der VOL/A unterfällt der Überprüfung durch die Vergabekammern gemäß §§ 97 ff. GWB. Lediglich der Prüfungsumfang der Vergabekammer ist über § 1 a Nr. 2 Abs. 2 VOL/A auf die Basisparagrafen und die §§ 8 a und 28 a VOL/A beschränkt. Der Auftraggeber ist somit auch bei Überschreiten der EU-Schwellenwerte nicht zu einer europaweiten Ausschreibung gemäß § 17 a VOL/A verpflichtet.*)
2. Die Frist für die vierzehntägige Vorinformation vor Zuschlagserteilung beginnt nicht erst mit der Kenntnisnahme des Absageschreibens durch den nichtberücksichtigten Bieter, sondern schon mit der Absendung der Vorinformation durch den Auftraggeber.*)
3. Eine nochmalige, zweite, Rüge nach Zusendung eines ergänzenden Antwortschreibens des Auftraggebers auf eine erste Rüge des Antragstellers ist entbehrlich, da eine derartige zweite Rüge auf ein lediglich informelles, nicht auf § 13 VgV gestütztes, Schreiben im Hinblick auf die baldige und notwendige Stellung eines Nachprüfungsantrages eine reine Förmelei wäre.*)
4. Dem Erfordernis einer schriftlichen Vorinformation gemäß § 13 S. 2 VgV genügt auch die Übermittlung des Vorinformationsschreibens per Telefax, sofern der Aussteller aus dem Telefax erkennbar ist.*)
5. Im Rahmen der Vorinformation nicht berücksichtigter Bieter gemäß § 13 VgV muss bei wertungsrelevanten Nebenangeboten auch der wahrheitsgemäße Grund für die Nichtberücksichtigung der Nebenangebote mitgeteilt werden.*)
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IBRRS 2004, 3653
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VK Sachsen, Beschluss vom 05.10.2001 - 1/SVK/87-01
1. Da der Vortrag zum drohenden Schaden weitestgehend hypothetischer Natur ist und der Bieter zumindest bei Ausschreibungen nach der VOL/A seine Wettbewerbsstellung nicht konkret einschätzen kann, dürfen zumindest in Verfahren nach der VOL/A an die Darlegung eines drohenden Schadens gemäß § 107 Abs. 2 GWB keine überzogenen Anforderungen gestellt werden, sofern das Angebot des Antragstellers zumindest eine Aussicht auf Berücksichtigung hat.*)
2. Die Vergabekammer kann aufgrund ihrer gesetzlichen Ermächtigung in § 114 Abs. 1 S. 2 GWB, auch unabhängig von Anträgen auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einzuwirken, auch nicht monierte, für das Vergabeverfahren aber wesentliche, Verstöße zum Gegenstand ihrer Entscheidung machen, sofern sie nicht ersichtlich unter die Präklusionsregelung des § 107 Abs. 3 GWB fallen.*)
3. § 30 Nr. 1 VOL/A i. V. m. § 97 Abs. 1 und 7 GWB verpflichtet den Auftraggeber zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes, seine Zwischen- und Endentscheidungen bereits vor Zuschlagserteilung laufend und in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren.*)
4. Auch nach einer Aufhebung der Ausschreibung muss der Auftraggeber entsprechend der Regelung in § 26 Nr. 5 VOL/A im Einzelfall prüfen, ob er die Leistung erneut ausschreiben oder ohne Ausschreibung im Verhandlungsverfahren vergeben darf. Dabei sind wieder die jeweiligen Voraussetzungen der § 101 GWB, § 3 a VOL/A zu prüfen.*)
5. Die Vorinformationspflicht des § 13 S. 1 und 2 VgV gilt auch im Verhandlungsverfahren.*)
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IBRRS 2004, 3652
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VK Nordbayern, Beschluss vom 12.11.2004 - 320.VK-3194-43/04
Zwingender Ausschluss eines Angebots, weil es die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht erfüllt: Ein Angebot muss ausgeschlossen werden, wenn es den Anforderungen an das abzugebende Angebot nicht entspricht und deshalb wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen nicht zu dem beabsichtigten Vertragsschluss führen kann.*)
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IBRRS 2004, 3651
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VK Sachsen, Beschluss vom 02.10.2001 - 1/SVK/88-01
1. Zur Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB bedarf es keiner Abgabe eines Angebotes durch den Antragsteller, wenn dieser darlegt, dass gerade der monierte Rechtsverstoß ihn von einer unkalkulierbaren Angebotsabgabe abgehalten hat.*)
2. Körperschaften des Öffentlichen Rechts unterfallen gemäß § 98 Nr. 2 GWB als öffentliche Auftraggeber dem Vergaberegime.*)
3. Der Auftraggeber kann einem Bewerber, der eine zu kurze faktische Fristensetzung zur Angebotsabgabe moniert, nicht entgegenhalten, dass dieser -gerechnet von der Veröffentlichung der Bekanntmachung an - neun Tage für die Anforderung der Verdingungsunterlagen hat verstreichen lassen, wenn diese Anforderung noch vor Ablauf der vom Auftraggeber gemäß § 18 a Nr. 1 Abs. 4 VOL/A gesetzten Frist zur Anforderung der Verdingungsunterlagen erfolgt ist. Der Auftraggeber hat bei Setzung seiner Fristen zu überlegen und sicher zu stellen, dass für die Unternehmen in sämtlichen Teilsegmenten des Ausschreibungsverfahrens ausreichend Zeit vorgesehen ist.*)
4. Die 22-Tages-Frist des § 18 a Nr. 2 Abs. 2 b) S. 2 VOL/A ist nicht als zulässige Regelfrist, sondern als absolute Untergrenze ausgestaltet, für deren Verwendung außergewöhnliche Ausnahmetatbestände erforderlich sind.*)
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IBRRS 2004, 3649
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VK Sachsen, Beschluss vom 11.10.2001 - 1/SVK/94-01
1. Das bloße Beifügen eines vom Bieter mit einem Preis zu versehenden Wartungsvertragsmusters zu den Angebotsunterlagen macht diesen noch nicht zum Bestandteil des abzuschließenden Vertrages.*)
2. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn sich auf verwendeten Formblättern, auf denen angegeben ist, welche Unterlagen Vertragsbestandteil werden sollen, kein Hinweis auf den Wartungsvertrag findet.*)
3. Ein Bieter, der in diesem Fall des Wartungsvertrag nicht mit Preisen versehen hat, ist nicht mit der Begründung auszuschließen, dass seinem Angebot vom Auftraggeber geforderte Angebote und Erklärungen nicht beigefügt sind (Umkehrschluss aus § 21 Nr. 1 VOB/A).*)
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IBRRS 2004, 3643
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OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2004 - 2 Verg 4/04
1. Auch nachrangige – ebenso wie vorrangige – Dienstleistungsaufträge im Sinne des Anhangs IB Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG unterliegen der vergaberechtlichen Nachprüfung.
2. Verfahren, welche Dienstleistungen nach dem Anhang IB Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG darstellen, unterliegen jedoch einem nur beschränkten Vergaberegime. Der vergaberechtliche Anforderungskatalog ist deutlich verschmächtigt. Dies führt in der Konsequenz im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren auch nur zu einem verringerten Überprüfungskatalog. Daran haben auch deutsche Regelwerke nichts geändert.
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IBRRS 2004, 3638
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OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.10.2004 - Verg W 12/04
Die Antragsbefugnis für ein Nachprüfungsverfahren fehlt, wenn der Antragsteller die Durchführung eines Vergabeverfahrens verhindern und die Aufhebung des Vergabeverfahrens erreichen will.
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IBRRS 2004, 3637
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2004 - Verg 22/04
1. Werden ausdrückliche Erklärungen zur Ausführung im eigenen Betrieb gefordert, kann eine fehlende Erklärung nicht dahin ausgelegt werden, dass der Bieter die Leistung im eigenen Betrieb erbringt.
2. Nach Eröffnung der Angebote nachgeholte Angaben und Erklärungen sind unzulässig und im Rechtssinn nicht Bestandteil eines Angebots.
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IBRRS 2004, 3636
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VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.12.2001 - 1 VK 38/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3635
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VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.11.2001 - 1 VK 39/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3634
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VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.01.2002 - 1 VK 46/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3633
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VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.11.2001 - 1 VK 37/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3632
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VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.09.2001 - 1 VK 28/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3631
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VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.10.2001 - 1 VK 27/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3630
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VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.2001 - 1 VK 26/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3629
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VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.09.2001 - 1 VK 24/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3628
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VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.02.2002 - 1 VK 02/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3627
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VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.02.2002 - 1 VK 48/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3626
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BayObLG, Beschluss vom 29.10.2004 - Verg 22/04
1. Zur Auftraggebereigenschaft eines privatrechtlichen Vereins, der im Rahmen eines Mietmodells mit Kaufoption eine staatlich anerkannte private Berufsschule errichtet. *)
2. Die Identität der ausgeschriebenen mit der angebotenen Leistung ist auch im Verhandlungsverfahren nicht mehr gewahrt, wenn der Bieter für die maßgeblichen Leistungen nicht selbst Vertragspartner, sondern nur deren Vermittler sein will. *)
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IBRRS 2004, 3625
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VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2002 - 1 VK 52/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3624
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VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.03.2002 - 1 VK 04/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3623
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VK Brandenburg, Beschluss vom 29.11.2001 - 2 VK 44/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3622
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VK Lüneburg, Beschluss vom 12.11.2001 - 203-VgK-19/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3621
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VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.11.2004 - VK-SH 30/04
1. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit der Angebote hat der Auftraggeber bei der Vergabe von Ingenieurleistungen nicht nur alle Auftragskriterien anzugeben (§ 16 Abs. 3 VOF), sondern auch die Leistungen der Bauüberwachung (§ 57 HOAI) und der Bauoberleitung (§ 55 LP 8 HOAI) in der Leistungsbeschreibung gesondert zu spezifizieren sowie die Methode für die Honorarermittlung nach § 57 Abs. 2 HOAI (Berechnungsmethode oder Festbetrag) vorzugeben.*)
2. Die mögliche Vorbefasstheit eines Bieters i.S.v. § 4 Abs. 2 und 3 VOF ist im Einzelfall zu prüfen.*)
3. Eignungskriterien i.S.v. § 10 bis 13 VOF können keine Auswahlkriterien i.S.v. § 16 Abs. 2 und 3 VOF sein.*)
4. Die Vergabekammer hat bei ihren Entscheidungen nach § 114 Abs. 1 GWB den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.*)
IBRRS 2004, 3617
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OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.06.2004 - 4 K 34/02
1. Die Verwendung unterschiedlicher Beitragssätze für altangeschlossene bzw. neu anschließbare Grundstücke ist im Grundsatz willkürlich und somit mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar.*)
2. Die an einen Mischwasserkanal altangeschlossenen Grundstückseigentümer werden im konkreten Fall ohne sachlichen Grund bevorteilt; sie haben nur einen Beitrag nach dem Beitragssatz I zu entrichten und können dafür sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser entsorgen. Schlechtergestellt werden demgegenüber die Fälle der Neuanschlüsse an einen Niederschlagswasserkanal. (Nur) hier entsteht zusätzlich auch ein Beitrag nach dem Beitragssatz II.*)
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IBRRS 2004, 3610
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VK Lüneburg, Beschluss vom 07.12.2001 - 203-VgK-20/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3609
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VK Lüneburg, Beschluss vom 28.11.2001 - 203-VgK-21/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3608
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VK Lüneburg, Beschluss vom 14.01.2002 - 203-VgK-22/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3605
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VK Sachsen, Beschluss vom 29.10.2004 - 1/SVK/101-04
1. Ein Angebot ist zwingend auszuschließen, wenn in ihm obligatorisch abzugebende Erklärungen fehlen, bei denen es sich um unverzichtbare Grundlagen des Angebots handelt. Diese können z.B. der lückenlosen Nachweis einer vorschriftsmäßigen Entsorgung (z.B. Eignungsnachweis des Herstellers für Arbeitsschutzmittel, die Zulassungen für die Verpackungsmittel und Annahmeerklärungen der Entsorger der Holzabfälle, des Stahlschrotts und der Transformatoren) sein oder die qualifizierten Eignungsnachweise.
2. Eine Rüge erst im Antwortschreiben auf das Absageschreiben nach § 13 VgV ist nicht mehr unverzüglich.
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IBRRS 2004, 3604
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VK Lüneburg, Beschluss vom 15.01.2002 - 203-VgK-24/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3603
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VK Lüneburg, Beschluss vom 11.06.2001 - 203-VgK-08/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3602
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VK Lüneburg, Beschluss vom 19.06.2001 - 203-VgK-12/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3596
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VK Köln, Beschluss vom 22.06.2004 - VK VOB 14/2004
Nebenangebote und Änderungsvorschläge dürfen bei der Vergabe nur gewertet werden, wenn der Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen näher bezeichnet, welche Änderungsvorschläge und Nebenangebote erfüllen müssen.
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IBRRS 2004, 3593
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VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.10.2004 - 2 VK 13/04
Unterkostenangebote sind infolge offenbaren Missverhältnisses des Preises zur Leistung nur dann auszuschließen, wenn es entweder der gezielten und vollständigen Verdrängung anderer Bieter vom Markt dient oder wenn es den Bieter im konkreten Fall so in Schwierigkeiten bringt, dass er den Auftrag nicht ordnungsgemäß ausführen kann.
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IBRRS 2004, 3592
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EuGH, Urteil vom 18.11.2004 - Rs. C-126/03
1. Stellt der EuGH eine vergabebezogene Vertragsverletzung fest und dauert diese Vertragsverletzung noch an, muss sie abgestellt werden.
2. Artikel 1 Buchstabe a der Dienstleistungsrichtlinie unterscheidet nicht zwischen jenen Aufträgen, die ein öffentlicher Auftraggeber vergibt, um seine im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben zu erfüllen, und jenen Aufträgen, die in keinem Zusammenhang mit derartigen Aufgaben stehen.
3. Die Vergabe von Nachunternehmeraufträgen durch einen öffentlichen Auftraggeber stellt einen öffentlichen Auftrag im Sinn des Vergaberechts dar.
4. Die Verwendung öffentlicher Mittel als Gegenleistung ist kein konstitutives Element für das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags.
IBRRS 2004, 3590
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2004 - Verg 39/04
Gibt die Vergabekammer dem öffentlichen Auftraggeber eine erneute Wertung unter Beachtung ihrer Rechtsauffassung auf, so wird durch diesen Ausspruch - inzident - die Erteilung des Zuschlags untersagt. Damit ist zur Sicherstellung des (Primär-)Rechtsschutzes der beschwerdeführenden Partei folglich die gerichtliche Anordnung über die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde nicht erforderlich.
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IBRRS 2004, 3589
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OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.2004 - 6 Verg 15/03
1. Die Vergabekammer kann ihre unanfechtbar gewordene Kostenentscheidung noch abändern, wenn die Voraussetzungen der Rücknahme oder des Widerrufs eines Verwaltungsaktes vorliegen.
2. Dem Unterliegen i.S.d. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB ist die Rücknahme des Nachprüfungsantrages gleichzusetzen.
3. Der unterliegende Beteiligte hat auch die Kosten der Beigeladenen, einschließlich deren Anwaltskosten, zu tragen, sofern diese am Kostenrisiko des Nachprüfungsverfahrens in gleicher Weise teilgenommen hat wie der unterliegende Bieter, also regelmäßig eigene Anträge gestellt und das Verfahren vorangetrieben hat.
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IBRRS 2004, 3584
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OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.05.2004 - 1 Verg 4/04
1. Wird ein nach den Ausschreibungsunterlagen verlangter Eignungsnachweis fristgerecht eingereicht, stellt eine Ergänzung dieses Eignungsnachweises kein unzulässiges Nachverhandeln dar, sondern es handelt sich hierbei vielmehr um eine zulässige Aufklärung von Zweifeln.
2. Dagegen handelt es sich bei der Frage, wer die ausgeschriebenen Leistungen erbringt (der Bieter selbst, Nachunternehmer etc.), um eine unzulässige Nachverhandlung.
3. Zur Frage der Einhaltung des Beurteilungsspielraums bei der Eignungsprüfung durch die Vergabestelle.
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IBRRS 2004, 3577
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VK Lüneburg, Beschluss vom 03.08.2001 - 203-VgK-15/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3575
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VK Lüneburg, Beschluss vom 28.08.2001 - 203-VgK-17/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3574
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VK Lüneburg, Beschluss vom 09.05.2001 - 203-VgK-04/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3570
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VK Lüneburg, Beschluss vom 17.09.2001 - 203-VgK-18/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3567
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VK Brandenburg, Beschluss vom 14.06.1999 - 1 VK 61/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3566
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VK Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2001 - 2 VK 66/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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