Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
10925 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IBRRS 2004, 3899
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.12.2004 - VK-SH 33/04
1. Ist nach vollständiger Ermittlung des Sachverhalts durch die Kammer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht mehr davon auszugehen, dass der Antragsteller noch substantiiert zur tatsächlichen oder rechtlichen Fragen vortragen und die vorläufige Rechtsauffassung der Kammer erschüttern wird, ist ein Verzicht auf die mündliche Verhandlung wegen offensichtlicher Unbegründetheit gemäß § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB möglich.*)
2. Die Eintragung eines Bieters in den Angebotsunterlagen, er könne ein gefordertes Fabrikat nicht in der von der Vergabestelle gewünschten Weise anbieten, stellt eine unzulässige Änderung der Verdingungsunterlagen i.S.v. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A dar.*)
3. In Fällen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Bestimmungen des § 9 Nr. 2 oder Nr. 3 Abs. 1 VOB/A obliegt dem Bieter eine Rüge gemäß § 107 Abs. 3 GWB vor Angebotsabgabe, um seinen Nachprüfungsantrag auf diesen Verstoß stützen zu können.*)
4. Die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, ein Los dem 80-%-Kontingent des § 2 Nr. 7 VgV zuzuordnen, ist im Vergabevermerk ebenso nachvollziehbar zu dokumentieren wie die Tatsache, dass sich der Auftraggeber Vergabevorschläge eines beauftragten Ingenieurbüros zu eigen macht. Nachweise bezüglich der Vergabebekanntmachung sind zu den Vergabeakten zu nehmen.*)

IBRRS 2004, 3887

VK Nordbayern, Beschluss vom 04.11.2004 - 320.VK-3194-41/04
Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen, das Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält (§ 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A). Der Bieter muss davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung regelmäßig mit den von ihm geforderten Mindesteigenschaften ausgeführt haben will. Nur dann ist eine erschöpfende, vergleichende Wertung der einzelnen Angebote möglich und ein transparenter, chancengleicher Bieterwettbewerb i.S.d. § 97 Abs. 1 u. 2 GWB, §§ 2 Nr. 2 und 8 Nr. 1 VOB/A gewährleistet.*)

IBRRS 2004, 3885

VK Bund, Beschluss vom 12.10.2004 - VK 2-187/04
1. Verhandlungen mit einem insolventen Auftragnehmer über die Weiterführung des Auftrags bedeuten kein neues Vergabeverfahren.
2. Die bloße Nichtkündigung trotz eines beantragten Insolvenzverfahrens ist zumindest keine Neuvergabe der Baumaßnahme.
3. Die Änderung eines Vertrages kann nur dann als ausschreibungspflichtiger neuer Vorgang qualifiziert werden, wenn ihr Umfang bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise einer Neuvergabe gleichkommt.

IBRRS 2004, 3884

VK Bund, Beschluss vom 05.11.2004 - VK 1-138/04
Setzt ein Bieter in das Angebot einen Preis ein, den er nach Angebotsöffnung wegen offenbarer rechnerischer Unrichtigkeit ändern will, ist das Angebot wegen einer fehlenden wesentlichen Preisangabe zwingend auszuschließen.

IBRRS 2004, 3883

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.05.2004 - VK 17/04
Die falsche Wahl der Verdingungsordnung, also VOB statt VOL, ist ein typischer aus der Bekanntmachung erkennbarer Verstoß gegen bieterschützende Vorschriften. Ist dies nicht bis Angebotsabgabe gerügt worden, ist die Antragstellerin zugleich mit Beanstandungen ausgeschlossen, die mit der Anwendung der Verdingungsordnung bestimmungsgemäß zusammenhängen.*)

IBRRS 2004, 3882

VK Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2004 - VK 13/04
1. Geht aus widersprüchlichen Vergabeunterlagen lediglich aus der Baubeschreibung hervor, dass die Urkalkulation mit dem Angebot zusammen abgegeben werden muss, berechtigt dies nicht zum Ausschluss, wenn die Urkalkulation später nach Aufforderung abgegeben wird.*)
2. § 25 Nr. 3 VOB/A hat keine bieterschützende Wirkung.*)
3. Mangels Erfolgsaussicht des Nachprüfungsantrages ist der Antrag des Auftraggebers auf Gestattung des vorzeitigen Zuschlages begründet.*)

IBRRS 2004, 4177

BayObLG, Beschluss vom 13.10.2004 - Verg 21/04
1. Nimmt der Antragsteller die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer zurück, hat er die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten für das Verfahren über seinen Antrag zu tragen.
2. Hierzu zählen auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen (einschließlich Anwaltskosten.

IBRRS 2004, 3846

VK Brandenburg, Beschluss vom 21.04.2004 - VK 12/04
Ein über eine Verletzung von § 13 VgV nicht hinausgehender Verstoß bleibt im Ergebnis ohne Belang.*)

IBRRS 2004, 3845

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2004 - VK 8/04
Kein „Mehr an Eignung“ nach Angebotsprüfung zulässig.*)

IBRRS 2004, 3844

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.04.2004 - VK 7/04
Der Nachprüfungsantrag ist zulässig und begründet, wenn die Beigeladene wegen Veränderung der Verdingungsunterlagen ausgeschlossen werden muss (2-Schicht-System angeboten, obwohl 3-Schicht-System ausgeschrieben war). Es ist keine Umwandlung in ein wertungsfähiges Nebenangebot möglich, wenn das Angebot ausdrücklich als Hauptangebot bezeichnet worden ist. Der Auftraggeberin wird aufgegeben, der Antragstellerin den Zuschlag zu erteilen.*)

IBRRS 2004, 3836

EuGH, Urteil vom 14.10.2004 - Rs. C-275/03
Wird die Gewährung von Schadensersatz an diejenigen, die durch einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht über öffentliche Aufträge oder die dieses Recht umsetzenden nationalen Bestimmungen geschädigt wurden, davon abhängig gemacht, dass ein Verschulden oder Arglist nachgewiesen wird, so verstößt eine solche nationale gesetzliche Bestimmung gegen das Gemeinschaftsrecht.

IBRRS 2004, 3832

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.02.2004 - 1 VK LVwA 41/03
1. Ein drohender Schaden liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der antragstellende Bieter selbst dann evident keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß ausgeräumt würde.
2. Gem. § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A kann der Auftraggeber die Bieter auffordern, in ihrem Angebot die Leistungen anzugeben, die sie an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigen.
3. Bezeichnet der Bieter die Nachunternehmerleistungen nicht genau, muss das Angebots ausgeschlossen werden.
4. Verhandlungen mit dem Ziel, die beabsichtigte Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmen zu verringern bzw. zu vergrößern sind durch § 24 VOB/A nicht gedeckt.

IBRRS 2004, 3831

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.07.2004 - 1 VK LVwA 38/04
Der Nachprüfungsantrag eines Antragstellers ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland (Geltungsbereich des GWB) ist ohne Benennung eines Empfangsbevollmächtigten in Deutschland unzulässig.

IBRRS 2004, 3830

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.09.2004 - 1 VK LVwA 56/04
Unter einer Rüge ist generell die Darlegung von nach Auffassung der Antragstellerin nicht vergaberechtskonformen Umständen gegenüber dem Auftraggeber zu verstehen, die diesen dazu veranlassen sollen, sein Verhalten noch einmal zu überdenken und gegebenenfalls zu korrigieren.

IBRRS 2004, 3829

OLG Naumburg, Urteil vom 26.10.2004 - 1 U 30/04
1. Das Zivilgericht stellt die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schadenersatzanspruches wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen selbst fest, es ist an etwaige Entscheidungen der Vergabeprüfstelle bzw. des Vergabeüberwachungsausschusses bzw. der Aufsichtsbehörde des öffentlichen Auftraggebers nicht gebunden. Etwas Anderes gilt nach § 124 Abs. 1 GWB lediglich für bestandskräftige Entscheidungen der Vergabekammern bzw. rechtskräftige Entscheidungen der Vergabesenate der Oberlandesgerichte bzw. des nach § 124 Abs. 2 GWB angerufenen Bundesgerichtshofes.*)
2. Enthalten die Verdingungsunterlagen lediglich den Hinweis auf das Erfordernis der rechtsverbindlichen Unterzeichnung, so genügt dem auch die Unterschrift eines Vertreters bzw. Beauftragten, soweit dieser mit entsprechender Vertretungsmacht handelt. Ein urkundlicher Nachweis seiner Vertretungsmacht ist nur Aufforderung des Auftraggebers und innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist zu erbringen.*)
3. Nimmt ein Bieter Änderungen an der Leistungsbeschreibung (hier: Veränderung der Abmessungen von Schaltschränken, Mindermengen einer Eventualposition) vor und legt er seinem Angebot seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, so ist sein Angebot nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) i.V.m. 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A wegen jedem der drei Verstöße zwingend auszuschließen. Es kommt nicht darauf an, ob die vom Bieter vorgenommenen Änderungen zentrale oder wichtige oder eher unwesentliche Leistungspositionen betreffen oder ob die Abweichungen letztlich irgendeinen Einfluss auf die Funktionalität des Angebots haben können.*)
4. Zwar eröffnen § 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 2 und 3 VOB/A dem Auftraggeber einen großen Beurteilungsspielraum bei der Wertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote; dieser ist jedoch überschritten, wenn die Vergabeentscheidung auf objektiv widerlegten Vorurteilen des Beraters des Auftraggebers beruht.*)
5. Zur Ermittlung der Höhe des entgangenen Gewinns nach § 287 ZPO trotz unzureichender Darlegung der Angebots-Urkalkulation.*)
IBRRS 2004, 3828

OLG Naumburg, Urteil vom 22.11.2004 - 1 U 56/04
1. Die Vergabestelle hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung (positives Interesse) gegen einen Bieter, auf dessen Angebot sie selbst den Zuschlag nicht erteilt hat.
Dies gilt auch dann, wenn sie zum Ausscheiden des Angebots verpflichtet war, weil das Angebot wegen einer Fehlkalkulation des Bieters einen unangemessen niedrigen Preis aufwies, § 25 Nr. 3 Abs. 1 und Abs. 2 VOB/A.*)
2. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A trägt grundsätzlich der Bieter das Risiko der Fehlkalkulation bei Erstellung seines Angebotes. Der Vergabestelle ist die Erteilung des Zuschlags auf ein fehlkalkuliertes Angebot nicht á priori verwehrt; der Bieter ist nicht zur Anfechtung seines Angebotes berechtigt.*)

IBRRS 2004, 3827

OLG Naumburg, Beschluss vom 30.07.2004 - 1 Verg 10/04
1. Gibt ein Bieter für ein ausgeschriebenes Los nicht nur ein eigenes Angebot ab, sondern bewirbt sich daneben als Mitglied einer Bietergemeinschaft um den Zuschlag auf ein Einzelangebot für dieselbe Leistung (Doppelangebot), so ist der Geheimwettbewerb in Bezug auf beide Angebote grundsätzlich nicht gewahrt.*)
2. Die Obliegenheit zur Rüge einer vergaberechtswidrigen nicht produktneutralen Ausschreibung besteht bereits nach Erhalt der Verdingungsunterlagen. Es kommt nicht darauf an, ob der Bieter auch Kenntnis davon hat, dass sich u.U. ein Wettbewerber an der Ausschreibung beteiligt, der unmittelbaren Zugang zu dem ausgeschriebenen Produkt hat.*)
3. Zur Rügefrist bei vermeintlich vergaberechtswidriger Leistungsbeschreibung.*)

IBRRS 2004, 3826

BayObLG, Beschluss vom 24.11.2004 - Verg 25/04
Verlangt die Vergabestelle bei der Ausschreibung von förmlichen Zustellungen die Angabe eines von der Regulierungsbehörde genehmigten Preises, so ist ein Angebot mit einem nicht genehmigten Preis unvollständig, da ihm wesentliche Elemente fehlen; es ist zwingend auszuschließen.*)

IBRRS 2004, 3825

BayObLG, Beschluss vom 24.11.2004 - Verg 025/04
Verlangt die Vergabestelle bei der Ausschreibung von förmlichen Zustellungen die Angabe eines von der Regulierungsbehörde genehmigten Preises, so ist ein Angebot mit einem nicht genehmigten Preis unvollständig, da ihm wesentliche Elemente fehlen; es ist zwingend auszuschließen.*)

IBRRS 2004, 3824

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.11.2004 - 203-VgK-49/2004
1. Die Fixierung des Schwellenwertes muss das Ergebnis einer seriösen Prognose sein, die der Auftraggeber vor Einleitung des Vergabeverfahrens zu machen hat.
2. Für die Rüge vermeintlicher Mängel einer Leistungsbeschreibung im VOF-Verfahren wie etwa fehlende Angaben zur Festlegung der anrechenbaren Kosten, der maßgeblichen Honorarzone und der Leistungsphasen, deren Vergabe beabsichtigt ist, bedarf es keiner anwaltlichen Beratung.
3. Eine Bewertungsmatrix kann im VOF-Verfahren einen Vergabevermerk nicht völlig ersetzen. Vielmehr muss wenigstens kurz erläutert werden, warum welcher Bieter für welches Kriterium welche Punkte erzielt hat.

IBRRS 2004, 3823

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.11.2004 - 203-VgK-48/2004
1. Kooperationen im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) unterliegen stets dann dem Vergaberecht, wenn die Vergabe an der Beteiligung nicht nur der Kapitalbeschaffung dient, sondern zugleich mit der Vergabe von Dienstleistungen an den privaten Gesellschafter einhergeht.
2. Vom offenen Verfahren kann regelmäßig bei komplexen Kooperationsverträgen im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) abgewichen werden.
3. Die Bieter haben ein Recht darauf, sich im Wettbewerb nur mit Unternehmen messen zu müssen, welche zuvor die Kriterien des Teilnahmewettbewerbs durch Vorlage der geforderten Nachweise erfüllt haben und dann auch als geeignet ausgewählt wurden.
4. Aus § 9 a VOL/A folgt nicht, dass der Auftraggeber den Bietern eine Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien schon in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen mitteilen muss.
5. Bei einer Bewertungsmatrix sind die Gründe für die Punktevergabe wenigstens stichwortartig in der Dokumentation zu skizzieren.

IBRRS 2004, 3822

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.01.2004 - 1 VK 74/03
1. Der Auftraggeber darf die Zahl der Bieter im Verfahren unter Sicherstellung eines angemessenen Verhältnisses zwischen dem besonderen Merkmalen des Vergabeverfahrens und dem zur Durchführung notwendigen Aufwand verringern. Dabei sind so viele Bieter zu berücksichtigen, dass ein Wettbewerb gewährleistet bleibt.
2.Auch im Verhandlungsverfahren unterliegt der Auftraggeber wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts. Das gilt namentlich für die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und der Vertraulichkeit.

IBRRS 2004, 4065

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 29.04.2004 - Rs. C-385/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 3779

VK Nordbayern, Beschluss vom 08.09.2004 - 320.VK-3194-31/04
1. Die Vergabekammer ist bei ihrer Entscheidung an den von der ASt geltend gemachten Verstoß nicht gebunden. Vielmehr kann sie andere Verstöße zugrunde legen, durch welche vergaberechtliche Schutzvorschriften verletzt worden sind (§§ 110 Abs. 1, 114 Abs. 1 Satz 2 GWB). Dies gilt zumindest dann, wenn keine Präklusion eingetreten ist.*)
2. Fehlen von geforderten Eintragungen für die angebotenen Fabrikate und Systeme: Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A sind Angebote zwingend auszuschließen, die dem § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht entsprechen. Nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A sollen die Angebote die geforderten Erklärungen enthalten.*)
3. Die Gleichbehandlung aller Bieter nach § 2 Nr. 2 VOB/A und § 97 Abs. 2 GWB ist nur gewährleistet, soweit die Angebote alle geforderten Erklärungen enthalten. Die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung erfordern, dass nur Angebote gewertet werden, die in jeder sich ergebenden Hinsicht vergleichbar sind.*)

IBRRS 2004, 3776

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.10.2004 - 1 VK LVwA 58/04
1. Eine Rüge ist entbehrlich, wenn eine rechtlich nicht hinnehmbare Spekulation eines Antragstellers auf eine positive Auswirkung eines als rechtwidrig erkannten Verhaltens der Auftraggeberseite ausgeschlossen werden kann.
2. Ausschlaggebend für einen Ausschluss von sachverständigen Beteiligten ist allein, dass der böse Schein des Wettbewerbsvorteils nach objektiven Maßstäben zum Zeitpunkt der Bewerbung bzw. der Angebotsabgabe fortbesteht.
3. Der Auftraggeber trägt die Beweislast für die Bekanntgabe der Auftragskriterien.

IBRRS 2004, 3775

BayObLG, Beschluss vom 29.09.2004 - Verg 22/04
Eine Rüge acht Tage nach Zugang des Schreibens gemäß § 13 VgV kann noch unverzüglich sein, wenn der Bieter in der Zwischenzeit Ermittlungen tatsächlicher Art vornimmt und, um eine ausreichend sichere rechtliche Schlussfolgerung ziehen zu können, auch rechtlichen Rat einholen muss.*)

IBRRS 2004, 3766

VK Bremen, Beschluss vom 10.09.2004 - VK 3/04
1. Die Vergabeentscheidung muss vor der Mitteilungen gemäß § 13 VgV getroffen und dies nachvollziehbar und zeitnah dokumentiert werden.
2. ein Dokumentationsmangel stellt nur dann eine Verletzung des subjektiven Rechts des antragstellenden Bieters auf Einhaltung der Vergabebestimmungen dar, wenn sich dieser Dokumentationsmangel auf die Rechtsstellung des Antragstellers im Vergabeverfahren auswirken und die Bieterreihenfolge zu seinen Gunsten verändern würde.
3. Die bremischen Richtlinien für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben (RLBau) - ein bremisches Vergabehandbuch im eigentlichen Sinne gibt es nicht - enthalten keine Regelung in Bezug auf Bedarfspositionen; deshalb ist wegen der Sachnähe auf das Vergabehandbuch der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes für Bauleistungen - Wasserbau (VHB-W) abzustellen, das als Orientierungshilfe genommen werden kann.
4. Bedarfspositionen dürfen demnach u.a. nur dann ausnahmsweise in das Leistungsverzeichnis aufgenommen werden, wenn im Zeitpunkt der Ausschreibung trotz Ausschöpfung aller örtlichen und technischen Erkenntnisse keine Möglichkeiten objektiv feststellbar sind, ob und in welchem Umfang die Leistung ausgeführt werden muss; die Gründe für die Aufnahme der Bedarfspositionen sind als Bestandteil des Vergabevermerkes aktenkundig zu machen und der Wert der Bedarfspositionen, die im Einzelfall für unbedingt erforderlich gehalten werden, sollte 10 v.H. der geschätzten Auftragssumme nicht überschreiten.
5. Einem Antrag auf Bezuschlagung könnte die Vergabekammer nur stattgeben, wenn der Ermessensspielraum der Vergabestelle bei der Zuschlagserteilung auf Null reduziert ist oder in Ausnahmefällen, in denen unter Beachtung aller Beurteilungsspielräume der Vergabestelle die Anweisung, den Zuschlag dem Antragsteller zu erteilen, die einzige rechtmäßige Entscheidung ist.
IBRRS 2004, 3765

VK Sachsen, Beschluss vom 10.09.2001 - 1/SVK/82-01g
Kostenentscheidung nach Rücknahme*)

IBRRS 2004, 3761

VK Thüringen, Beschluss vom 23.11.2004 - 360-4003.20-031/04-ARN
1. Erfüllt ein Angebot die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht, ist es zwingend auszuschließen.
2. Hält der Bieter sich ausdrücklich offen, ob er die im Angebot geforderten Fabrikate auch tatsächlich liefert und einbaut, ist das Angebot zwingend auszuschließen.

IBRRS 2004, 4175

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2004 - VK-23/2004
1. Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten des Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung im Einzelfall zu entscheiden. Dabei ist das allgemein für einen Antragsteller im Nachprüfungsverfahren bestehende hohe Kostenrisiko und die damit verbundene Schwelle zur Erlangung von Rechtsschutz zu berücksichtigen sowie der Inhalt seines Vorbringens.
2. Richtet sich das Vorbringen des Antragstellers direkt gegen den Beigeladenen, etwa gegen dessen Eignung oder die Bewertung der von diesem angebotenen Leistung, hat der Antragsteller im Unterliegensfall im Allgemeinen nach Billigkeit auch die Kosten des Beigeladenen zu übernehmen.

IBRRS 2004, 3759

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.05.2004 - VK 5/04
1. Fehlende Fabrikats- und Typenangaben bei Nennung von Leitfabrikaten führen bei einer Regelung, dass bei fehlenden Angaben das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart (gilt), nicht zum Angebotsausschluss.
2. Fehlende Fabrikats- und Typenangaben mit dem Hinweis "wird nachgereicht" führen auch bei Nennung von Leitfabrikaten zwingend zum Angebotsausschluss.

IBRRS 2004, 3758

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.10.2004 - VK 18/04
1. § 1 GWB ist keine bieterschützende Vorschrift.
2. §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f), 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A sind bieterschützende Vorschriften.
3. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A setzt voraus, dass ein gesicherter Nachweis in Bezug auf die wettbewerbsbeschränkende Abrede vorliegt.

IBRRS 2004, 3757

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.11.2004 - VK 16/04
Die Angabe des Einheits- und Gesamtpreises von „0,00 Euro“ bei insgesamt 14 Einzelpositionen stellt eine unzulässige Preisangabe dar, wenn diese Preise in die Einheitspreise anderer Positionen eingerechnet sind.

IBRRS 2004, 3756

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.09.2004 - VK 14/04
1. Die TL-Streu hat als nationales Regelwerk keine bieterschützende Wirkung.
2. § 8 Nr. 1 Abs. 1 und Abs. 4 VOL/A haben bieterschützende Wirkung.
3. Es ist vom Grundsatz her allein Sache des Auftraggebers zu entscheiden, welche Liefer- oder Dienstleistung er im Wege öffentlicher Ausschreibungen beschaffen möchte.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen zu erläutern, die Änderungsvorschläge erfüllen müssen.

IBRRS 2004, 3755

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.07.2004 - VK 07/04
1. Eine Rüge nah § 107 Abs. 3 GWB ist bei unmittelbar bevorstehendem Zuschlag entbehrlich.
2. Eignungsanforderungen müssen bereits in der Vergabebekanntmachung aufgeführt werden.
3. Fordert der Auftraggeber als Eignungsnachweis u.a. eine Referenzliste, kann der Bieter die Referenzliste nach eigenen Vorstellungen gestalten.

IBRRS 2004, 3754

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.06.2004 - VK 06/04
1. Die Bieter haben die Verpflichtung, den Umfang des Einsatzes von Nachunternehmern in einer präzisen und unmissverständlichen Weise anzugeben.
2. Fehlende Angaben zu einem - auch nur geringfügigen - Nachunternehmereinsatz führen zwingend zum Angebotsausschluss.
3. Die Zuverlässigkeit eines Bieters fehlt, wenn er nach dem Eröffnungstermin eine das urspüngliche Angebot ändernde Erklärung zum Nachunternehmereinsatz abgibt.

IBRRS 2004, 3753

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.05.2004 - VK 05/04
1. Fehlende Fabrikats- und Typenangaben bei Nennung von Leitfabrikaten führen bei einer Regelung, dass bei fehlenden Angaben das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart (gilt), nicht zum Angebotsausschluss.
2. Fehlende Fabrikats- und Typenangaben mit dem Hinweis "wird nachgereicht" führen auch bei Nennung von Leitfabrikaten zwingend zum Angebotsausschluss.

IBRRS 2004, 3752

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.04.2004 - VK 30/03
1. Es ist von einer größeren Verwaltungseinheit wie einem Landkreis als Vergabestelle zu erwarten, dass die mit der Vergabe betrauten Mitarbeiter die maßgeblichen vergaberechtlichen Vorschriften kennen, sodass die Gebühren und Auslagen eines Verfahrensbevollmächtigten der Vergabestelle nicht erstattungsfähig sind.
2. Der Gegenstandswert eines Nachprüfungsverfahrens orientiert sich an der Nettoauftragssumme einschließlich Optionen.

IBRRS 2004, 3751

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.02.2004 - VK 29/03
1. Die Vergabestelle ist gemäß § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A berechtigt, vom Bieter Angaben über den beabsichtigten Nachunternehmereinsatz zu fordern.
2. Eine entsprechende Forderung bedeutet zumindest für ein an öffentlichen Ausschreibungen regelmäßig teilnehmendes Unternehmen keine überraschende Klausel.
3. Fehlende Angaben zu Nachunternehmerleistungen bei einem den Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber nicht beigefügten Formblatt.
4. Fehlende Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz können nicht durch Nachverhandlungen nachgeholt werden.

IBRRS 2004, 3750

VK Sachsen, Beschluss vom 01.02.2002 - 1/SVK/139-01
1. Die Angebotsfristen des § 18 a VOB/A sind Mindestfristen: Je nach Art der Baumaßnahme (hier: parallele Ausschreibung losweiser- und Gesamtvergabe) sind diese Fristen nicht ausreichend für die Erstellung eines Gesamtangebots. Hierdurch kann ein Bieter, der wegen der kurzen Frist daran gehindert war, ein solches Angebot abzugeben, in seinen Rechten verletzt sein.*)
2. Der Auftraggeber ist gehalten, sämtliche zu einem Los eingegangenen Angebote zu verlesen, auch wenn diese während einer anderen Submission (als Nebenangebot) eingegangen sind.*)
3. Ein Pauschalfestpreisangebot ohne Nachunternehmerverzeichnis und ohne Fabrikatsangaben ist im Rahmen einer Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis nicht wertbar.*)
4. Die durch ein solches Angebot bewirkten Unklarheiten können nicht gem. § 24 Nr. 3 VOB/A durch ein Bietergespräch beseitigt werden; es handelt sich nicht um Änderungen geringen Umfangs.*)

IBRRS 2004, 3749

VK Sachsen, Beschluss vom 01.02.2002 - 1/SVK/135-01
1. Bei einer parallelen Ausschreibung von losweiser- und Gesamtvergabe haben die Einzellosbieter einen Anspruch darauf, dass neben der Submission ihres Einzelloses auch mitgeteilt wird, dass es ein Angebot zur Gesamtvergabe gibt.*)
2. Ein Pauschalfestpreisangebot ohne Nachunternehmerverzeichnis und ohne Fabrikatsangaben ist im Rahmen einer Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis nicht wertbar.*)
3. Die durch ein solches Angebot bewirkten Unklarheiten können nicht gem. § 24 Nr. 3 VOB/A durch ein Bietergespräch beseitigt werden; es handelt sich nicht um Änderungen geringen Umfangs.*)

IBRRS 2004, 3748

VK Sachsen, Beschluss vom 04.04.2002 - 1/SVK/024-02g
1. Die Wertung eines Nebenangebotes setzt voraus, dass sich der Auftraggeber ein klares Bild über die vorgeschlagene Ausführung machen kann. Dazu ist gemäß § 133, § 157 BGB auf den Empfängerhorizont des Auftraggebers abzustellen.*)
2. Eine Preisdifferenz von 12 % des 2. Angebotes des Mindestbietenden zum Nächstbietenden verpflichtet den Auftraggeber, im Rahmen seines Beurteilungsspielraumes zu ermitteln, ob der angebotene Angebotspreis angemessen erscheint (§ 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A).*)
3. Der im Rahmen eines Aufklärungsgespräches dargelegte, geplante Wiedereinbau von Bodenmassen ist dann keine unzulässige Nachverhandlung i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs. 2, § 24 Nr. 3 VOB/A, wenn er das Angebot lediglich erläutert und inhaltlich von den Verdingungsunterlagen gedeckt ist.*)
4. Die vorweggenommene summenmäßige Nachtragsbegrenzung ist keine unzulässige Nachverhandlung i.S.d. § 24 Nr. 3 VOB/A, da sie inhaltlich keine Frage der Zuschlagserteilung, sondern der Abwicklung ist.*)
5. Die nachträgliche Vereinbarung, die Position Baustelleneinrichtung nicht wie laut LV-Text vorgegeben nach Leistungserbringung, sondern entsprechend dem Bautenstand abzurechnen, ist eine unzulässige Nachverhandlung nach § 24 Nr. 3, § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A. Sie führt nicht zum zwingenden Ausschluss des Angebotes sondern zu dessen Wertung in der "Urfassung".*)

IBRRS 2004, 3747

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.11.2004 - VK-SH 32/04
1. Im Falle der Antragsrücknahme trägt die Antragstellerin die Verfahrenskosten der Vergabekammer.*)
2. Es kann offen bleiben, ob eine Erstattung von Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Falle der Erledigung ohne Sachentscheidung auch dann nicht stattfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03), wenn die Erledigung durch Antragsrücknahme eingetreten ist.*)

IBRRS 2004, 3724

VK Sachsen, Beschluss vom 25.06.2001 - 1/SVK/48-01
1. Ein Bieter darf für den Eignungsnachweis auf ein anderes Unternehmen verweisen, wenn dieses von ihm beherrscht wird und seinerseits die Eignungsvoraussetzungen erfüllt.*)
2. Die nötigen Nachweise hierzu muss der Bieter innerhalb der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist erbringen. Ist dies nicht der Fall, ist der Ausschluss dieses Bieters gerechtfertigt.*)

IBRRS 2004, 3723

VK Sachsen, Beschluss vom 21.05.2001 - 1/SVK/32-01
1. Wird die Antragstellerin in einem Vergabeverfahren derart vom Auftraggeber im Unklaren gelassen, dass sie erst aus einem (freiwillig versandten) Schreiben entsprechend § 13 VgV von ihrer Nichtberücksichtigung erfährt, ist eine Rüge unmittelbar vor Antragstellung in jedem Fall zulässig.*)
2. Der Auftraggeber darf seine Entscheidung über die Zuschlagserteilung nur auf diejenigen Kriterien stützen, die er bekannt gemacht hat. Eine nachträgliche Einführung von Wertungskriterien, aber auch die Bevorzugung eines Angebots, das die ausgeschriebenen Parameter überschreitet, ist unzulässig.*)
3. Hat der Auftraggeber in einem Vergabeverfahren, das kein Verhandlungsverfahren ist, mit sämtlichen Bietern Aufklärungsgespräche geführt, die eine gem. § 24 VOL/A unzulässige Nachverhandlung darstellen, bleibt der Kammer als einzige Maßnahme zur Unterbindung der Rechtsverletzung gem. § 114 Abs. 1 GWB die Aufhebung der Ausschreibung, da dem Auftraggeber kein annehmbares Angebot mehr zur Verfügung steht.*)
IBRRS 2004, 4064

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.05.2004 - Verg 13/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 3721

VK Sachsen, Beschluss vom 28.05.2001 - 1/SVK/35-01
1. Bei einem Koppelungsgeschäft zur Lieferung preisgebundener und nicht preisgebundener Schulbücher liegt nicht automatisch ein Verstoß gegen die Preisbindungsvorschriften des Buchhandels vor. Es bedarf der Prüfung im Einzelfall.*)
2. Hat die Vergabestelle eine Preisprüfung bei dem preisgünstigsten Bieter vornehmen lassen und ist festgestellt worden, dass es sich um einen Marktpreis handelt, bestand für die Vergabestelle kein Anlass, das Angebot des preisgünstigsten Bieters wegen § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOL/A auszuschließen.*)
3. § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOL/A ist Bieter schützend.*)

IBRRS 2004, 3720

VK Sachsen, Beschluss vom 25.06.2001 - 1/SVK/55-01
Ein Bieter, welcher geltend macht, dass die vom Auftraggeber für die Eignungsprüfung verlangten Referenzen nicht ausschließlicher Bezugspunkt für die Beurteilung sein dürfen, muss diese Tatsache spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist rügen, wenn diese Tatsache aus den Verdingungsunterlagen erkennbar war. Eine spätere Rüge ist unzulässig.*)

IBRRS 2004, 3719

VK Sachsen, Beschluss vom 16.07.2001 - 1/SVK/68-01
1. Beruft sich ein Auftraggeber rechtmässigerweise darauf, dass er die Krankenhausbaurichtlinie anzuwenden hat, welche als Dämmstoff nicht brennbare Baustoffe fordert, darf er ein Nebenangebot, welches lediglich schwer entflammbare Baustoffe anbietet, von der Wertung ausschließen.*)
2. Dies ist selbst dann der Fall, wenn die vom Bieter angebotene Konstruktion eine objektiv niedrigere Brandlast (in Übereinstimmung mit der Flachdachrichtlinie) hat. [Hier: Ausschreibung einer teilweise bekiesten, teilweise begrünten Betondachkonstruktion]*)

IBRRS 2004, 3718

VK Sachsen, Beschluss vom 25.07.2001 - 1/SVK/71-01
1. Die Vergabekammer trifft im Rahmen der Wertung keine Sachentscheidung, sondern überprüft vielmehr als objektiver Beobachter die Erwägungen, die für die Sachentscheidung maßgeblich waren.*)
2. Bedingte Preisnachlässe muss der Auftraggeber nicht werten.*)
3. Die Vergabekammer legt vor dem objektiven Empfängerhorizont aus, ob der Auftraggeber den gebotenen Preisnachlass so verstehen konnte, dass dessen Gewährung an eine Bedingung geknüpft ist.*)
