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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 1111
VergabeVergabe
Ausschluss spekulativer Angebote?

OLG Dresden, Beschluss vom 30.04.2004 - WVerg 0004/04

1. Es gibt weder eine Rechtsgrundlage noch eine praktische Notwendigkeit dafür, dem Bieter i.d.R. taktisch/spekulativ motivierte Verschiebungen der Einheitspreise in Einzelpositionen generell zu untersagen und einen Verstoß hiergegen mit dem Verdikt des Wertungsausschlusses nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A zu belegen.

2. Weder die in § 97 GWB enthaltenen Vergaberechtsgrundsätze noch Bestimmungen der nachgelagerten Verdingungsordnungen rechtfertigen das Verlangen an den Bieter, seine internen Kalkulationsergebnisse zu jeder einzelnen Position des Leistungsverzeichnisses unverändert in die Preisverlautbarungen des Angebots zu übernehmen.

3. Ein entsprechendes Erfordernis ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach "jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag angegeben wird, der für die betreffende Leistung beansprucht wird".

4. Der Auftraggeber kann u.U. aus der Prüfung eines derartigen "Spekulationsangebots" Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Bieters und dessen Gewähr für eine vertragsgerechte Erbringung der geschuldeten Leistungen ableiten und diese Zweifel, wenn sie auf "belastbaren" Anhaltspunkten beruhen, bei seiner Wertung berücksichtigen.

5. Beinhaltet das Angebot des Antragstellers ebenfalls Preispositionen mit der Wertung 0,01 Euro, fehlt diesem die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB, weil nach seiner Ansicht auch sein Angebot ausgeschlossen werden müsste.

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IBRRS 2004, 1069
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorbefasster Bewerber muss ausgeschlossen werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 17.10.2003 - 203-VgK-23/2003

1. Die Anforderungen an die Bestimmtheit, Klarheit und Unbedingtheit der Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB sind hoch.

2. Für eine ordnungsgemäße Rüge ist es unabdingbar, dass der Bieter der Vergabestelle gegenüber unmissverständlich deutlich macht, dass ihr hiermit die letzte Chance gegeben wird, den vorgetragenen Verstoß gegen das Veragebrecht zu korrigieren, bevor der Bieter den Rechtsweg zur Vergabekammer bestreitet.

3. Der Bewerber, der die Vergabestelle im Vorfeld eines Vergabeverfahrens unterstützt hat, ist nur dann auszuschließen, wenn nachweislich eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt.

4. Eine Wettbewerbsverzerrung liegt in der Regel nicht vor, wenn sämtlichen Bewerbern die vom vorbefassten Bewerber erstellten Unterlagen zugänglich gemacht werden.




IBRRS 2004, 1060
VergabeVergabe
Verlängerung der Angebotsfrist

OLG Jena, Beschluss vom 22.04.2004 - 6 Verg 2/04

Setzt die Vergabestelle im Rahmen einer Ausschreibung nach VOL/A eine Angebotsfrist fest, ist es den Bietern - anders als im Falle einer VOB/A-Ausschreibung - nicht gestattet ein Angebot noch bis zum Beginn der Submission (Öffnung der Angebote) nachzureichen. Ein erst nach Ablauf der Angebotsfrist eingegangenes Angebot unterliegt zwingend dem Ausschluss vom Wettbewerb, §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. e, 18 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOL/A.*)

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IBRRS 2004, 1059
VergabeVergabe
Verstoß gegen das wettbewerbliche Geheimhaltungsgebot

OLG Jena, Beschluss vom 19.04.2004 - 6 Verg 3/04

Das alle Bieter eines Ausschreibungsverfahrens bindende wettbewerbliche Geheimhaltungsgebot (§§ 22, Nr. 1 S. 2, Nr. 3 Abs. 1 S. 1, Nr. 8 VOB/A) verletzt, wer sein Angebot in Kenntnis des Inhalts eines konkurrierenden Angebots erstellt. Nehmen zwei konkurrierende Bieter mit jeweils gegenseitig bekannten Angeboten an einer Ausschreibung teil, so stellt das in aller Regel eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede dar, §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. c, 2 Nr. 1 S. 2 VOB/A, die den zwingenden Ausschluss dieser Bieter zur Folge hat.*)

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IBRRS 2004, 1058
VergabeVergabe
Gleichwertigkeit von Nebenangeboten

OLG Jena, Beschluss vom 19.03.2004 - 6 U 1000/03

1. Lassen die Ausschreibungsbedingungen ausdrücklich Nebenangebote und Änderungsvorschläge zu, ermangelt ein Angebot nicht schon deshalb der Wertungsfähigkeit, weil es von der Leistungsbeschreibung abweicht. Einer Abweichung sind zunächst nur insoweit Grenzen gesetzt, als zwingende Ausschreibungsbedingungen (sog. K.o.-Kriterien) nicht abgeändert werden dürfen.*)

2. Entspricht ein Nebenangebot den Mindestanforderungen, kommt es weiter darauf an, ob die angebotene Leistung der ausgeschriebenen Leistung gleichwertig ist.*)

3. Die in § 22 Nr. 3 Abs. 2 S. 2, Nr. 6 Abs. 2 VOB/A a.F. statuierten Dokumentations- und Informationspflichten dienen der Transparenz des Vergabeverfahrens und verfolgen den Zweck, den Bietern die Prüfung zu ermöglichen, Vergaberechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Einem auf ihre Verletzung gestützten Schadensersatzbegehren fehlt der erforderliche Ursachenzusammenhang, wenn das Angebot des betreffenden Bieters auch bei ordnungsgemäßer Information nicht zum Zuge gekommen wäre.*)

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IBRRS 2004, 1055
VergabeVergabe
Wie weit können Gebühren ermäßigt werden?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.04.2004 - VK-SH 10/04

1. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG ist derjenige zur Zahlung der Kosten verpflichtet, wer eine Amtshandlung veranlasst hat oder zu dessen Gunsten sie vorgenommen wird.

2. Die Gebühr kann gemäß § 128 Abs. 2 Satz 2 GWB aus Gründen der Billigkeit bis auf ein Zehntel ermäßigt werden. Als Billigkeitsgründe sind dabei nur solche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Bedeutung sowie dem erforderlichen Verwaltungsaufwand stehen.

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IBRRS 2004, 1053
VergabeVergabe
Aufhebung der Ausschreibung bei intransparenten Kriterien?

OLG Celle, Beschluss vom 08.04.2004 - 13 Verg 6/04

Kann ein Zuschlag nicht vergaberechtskonform erteilt werden, weil die in der Ausschreibung enthaltenen Entscheidungskriterien intransparent sind, so ist gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB von Amts wegen anzuordnen, dass die Ausschreibung aufzuheben ist. Dem steht nicht entgegen, dass die Intransparenz der Ausschreibung als solche nicht genügt und auch der Nachprüfungsantrag nur darauf gerichtet ist, eine neue Wertung der Angebote zu erreichen.*)

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IBRRS 2004, 1052
VergabeVergabe
Wie weit können Gebühren ermäßigt werden?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.04.2004 - VK-SH 08/04

1. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG ist derjenige zur Zahlung der Kosten verpflichtet, wer eine Amtshandlung veranlasst hat oder zu dessen Gunsten sie vorgenommen wird.

2. Die Gebühr kann gemäß § 128 Abs. 2 Satz 2 GWB aus Gründen der Billigkeit bis auf ein Zehntel ermäßigt werden. Als Billigkeitsgründe sind dabei nur solche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Bedeutung sowie dem erforderlichen Verwaltungsaufwand stehen.

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IBRRS 2004, 1051
VergabeVergabe
Erstattungsfähigkeit der der Vergabestelle entstandenen Anwaltskosten

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.04.2004 - VK-SH 07/04

1. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG ist derjenige zur Zahlung der Kosten verpflichtet, wer eine Amtshandlung veranlasst hat oder zu dessen Gunsten sie vorgenommen wird.

2. Die Gebühr kann gemäß § 128 Abs. 2 Satz 2 GWB aus Gründen der Billigkeit bis auf ein Zehntel ermäßigt werden. Als Billigkeitsgründe sind dabei nur solche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Bedeutung sowie dem erforderlichen Verwaltungsaufwand stehen.

3. Es ist sachgerecht, auf Seiten der Vergabestelle die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Regelfall anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten.

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IBRRS 2004, 1050
VergabeVergabe
Wie weit können Gebühren ermäßigt werden?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.04.2004 - VK-SH 06/04

1. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG ist derjenige zur Zahlung der Kosten verpflichtet, wer eine Amtshandlung veranlasst hat oder zu dessen Gunsten sie vorgenommen wird.

2. Die Gebühr kann gemäß § 128 Abs. 2 Satz 2 GWB aus Gründen der Billigkeit bis auf ein Zehntel ermäßigt werden. Als Billigkeitsgründe sind dabei nur solche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Bedeutung sowie dem erforderlichen Verwaltungsaufwand stehen.

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IBRRS 2004, 1049
VergabeVergabe
Wie weit können Gebühren ermäßigt werden?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.03.2004 - VK-SH 11/04

1. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG ist derjenige zur Zahlung der Kosten verpflichtet, wer eine Amtshandlung veranlasst hat oder zu dessen Gunsten sie vorgenommen wird.

2. Die Gebühr kann gemäß § 128 Abs. 2 Satz 2 GWB aus Gründen der Billigkeit bis auf ein Zehntel ermäßigt werden. Als Billigkeitsgründe sind dabei nur solche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Bedeutung sowie dem erforderlichen Verwaltungsaufwand stehen.

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IBRRS 2004, 1048
VergabeVergabe
Parallele Befassung von zwei Vergabekammern mit einem Verfahren?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.03.2004 - VK-SH 09/04

Eine parallele Befassung von zwei Vergabekammern mit ein und demselben Vergabeverfahren scheidet aus, soweit es sich um einen einheitlichen Beschaffungsvorgang handelt, der sich nicht nach örtlichen Zuständigkeitskriterien trennen lässt.*)

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IBRRS 2004, 1047
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A. in AGB des öffentl. Auftraggebers nicht wirksam

BGH, Urteil vom 25.03.2004 - VII ZR 453/02

a) Die Verpflichtung eines Bauunternehmers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers unwirksam. Der Vertrag ist ergänzend dahin auszulegen, daß der Auftragnehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet (im Anschluß an BGH, Urteil vom 4. Juli 2002, BGHZ 151, 229).*)

b) Die ergänzende Vertragsauslegung kommt für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2002 geschlossen worden sind, nicht mehr in Betracht. Das gilt auch für Verträge, bei denen ein öffentlicher Auftraggeber nicht beteiligt ist.*)

c) Zur Wirksamkeit einer vom öffentlichen Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellten Klausel, mit der Vertragserfüllungssicherheit und Gewährleistungssicherheit mit teilweise identischer Zweckbestimmung gefordert wird.*)




IBRRS 2004, 1046
VergabeVergabe
Wann dürfen die §§ 21, 25 VOB/A teleologisch reduziert werden?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.04.2004 - VK-SH 05/04

1. Im Sinne einer europarechtskonformen Auslegung des § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB darf die Frage, ob das Angebot der ASt aus anderen als von der AG bemängelten Gründen von der Wertung gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A hätte ausgeschlossen werden müssen, nicht zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages führen. Der ASt muss die Möglichkeit gegeben werden, die Stichhaltigkeit des von der Vergabekammer erstmals aufgeworfenen Ausschlussgrundes im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens anzuzweifeln.*)

2. Es ist allein Sache des Bieters zu entscheiden, worauf sich sein angebotener Preisnachlass beziehen soll. Nur in dem Fall, in dem er sich selbst nicht zweifelsfrei erklärt, ist der angebotene Nachlass von der Abrechnungssumme zu berechnen.*)

3. Eine teleologische Reduktion der §§ 21 Nr. 4 und 25 Nr. 5 Satz 2 VOB/A ist nur dann zulässig, wenn die Transparenz und Manipulationssicherheit in vergleichbarer klarer und verlässlicher Weise erreicht wird, wie es bei wortlautgetreuer Beachtung dieser Vorschriften der Fall ist. Das setzt voraus, dass der angebotene Preisnachlass klar, eindeutig, manipulationssicher und nicht an versteckter Stelle aufgeführt wurde. Daran fehlt es, wenn zwei sich widersprechende Willenserklärungen abgegeben wurden.*)

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IBRRS 2004, 1045
VergabeVergabe
Hat die Ersatzvornahme Vorrang vor dem Zwangsgeld?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.12.2003 - 5 S 2781/02

1. Nach dem baden-württembergischen Landesvollstreckungsgesetz besteht kein Vorrang des Zwangsmittels der Ersatzvornahme vor dem des Zwangsgeldes.*)

2. Es gibt keinen vollstreckungsrechtlichen Grundsatz des Inhalts, dass die Höhe des Zwangsgeldes nicht die bei einer Ersatzvornahme zu erwartenden Kosten übersteigen darf.*)

3. Die fortgesetzte Zwangsgeldandrohung und -festsetzung kann mit Rücksicht auf die Überschreitung der Kosten der Ersatzvornahme, die Höhe der bisher festgesetzten Zwangsgelder und die finanzielle Situation des Betroffenen unverhältnismäßig sein (hier bejaht).*)

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IBRRS 2004, 1033
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auschluss wegen Spekulationspreisen!

OLG Naumburg, Beschluss vom 06.04.2004 - 1 Verg 3/04

1. Zur - unzulässigen - Änderung der Verdingungsunterlagen durch einen beigefügten Bauzeitenplan.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber muss im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung Angebote von der weiteren Wertung ausschließen, wenn er bei der Bewertung der Angemessenheit der Preise, dort in der zweiten Phase der Preisprüfung, zu der Feststellung gelangt, dass zwar der Angebotsendpreis nicht unangemessen niedrig ist, aber Einzelpositionen des Angebots (s.g. Spekulationspreise) Zweifel an der ordnungsgemäßen Kalkulation bzw. Leistungserbringung durch die Bieterin wecken und die Bieterin auf ausdrückliche Nachfrage nicht in der Lage ist, die Zweifel auszuräumen.*)

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IBRRS 2004, 1032
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorabinformationspflicht

OLG Naumburg, Beschluss vom 26.04.2004 - 1 Verg 2/04

Versäumt es die Vergabestelle, dem unterlegenen Bieter in dem Informationsschreiben gemäß § 13 VgV den Namen desjenigen mitzuteilen, der den Zuschlag erhalten soll, tritt die Nichtigkeitsfolge des 13 Satz 6 VgV jedenfalls dann nicht ein, wenn die Nichtberücksichtigung des Bieters allein auf preislichen Erwägungen beruht, ihm dies unter Angabe des niedrigeren Preises des obsiegenden Angebotes mitgeteilt wurde und er rechtzeitig vor Ablauf der Frist des § 13 Satz 2 VgV von der Identität des Begünstigten Kenntnis erlangt.*)

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IBRRS 2004, 1007
VergabeVergabe
Auschluss eines Alternativangebotes

VK Nordbayern, Beschluss vom 06.04.2004 - 320.VK-3194-09/04

1. Alternativangebote müssen zum Hauptangebot gleichwertig sein. Nichtgleichwertige Alternativen sind nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. d VOB/A zwingend auszuschließen. Ein nicht gleichwertiges Alternativangebot kann ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn sich dadurch die Bieterreihenfolge nicht verändert und eine Wettbewerbsverzerrung mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Dies ist in der Regel nur bei einer Alternative der Fall, die vom Amtsvorschlag lediglich unwesentlich abweicht.*)

2. Der Vergabestelle ist es verwehrt, den Zuschlag auf ein zur ausgeschriebenen Leistung gleichwertiges Alternativangebot zu erteilen, aber statt dessen eine nicht gleichwertige Alternative ausführen zu lassen. (§ 28 Nr. 2 Abs. 2, § 24 Nr. 3 VOB/A).*)

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IBRRS 2004, 1003
VergabeVergabe
Grenzen der Überprüfung der Bewerberauswahl

VK Südbayern, Beschluss vom 12.01.2004 - 61-12/03

1. Das von der VOF vorgesehene Regelverfahren ist zweistufig durchzuführen.*)

2. Die zur Auftragserteilung führende Zuschlagswertung und das Verfahren über die Auswahl von geeigneten Bewerbern für die Verhandlungen sind eigenständige Abschnitte im Vergabeverfahren und haben unterschiedliche Zwecke.*)

3. Die Bewerberauswahl ist eine personenbezogene Entscheidung zur Aussonderung ungeeigneter Bewerber, die Vergabeentscheidung betrifft den Gegenstand des Auftrages selbst. Letztere ist weithin eine auftragsbezogene Prognoseentscheidung, bei welcher der Vergabestelle ein grundsätzlich weiter Beurteilungsspielraum zusteht.*)

4. Grenze des Beurteilungsspielraums sind die Grundsätze des Vergabeverfahrens, das Diskriminierungsverbot, der Wettbewerbsgrundsatz und das Transparenzgebot.*)

5. Eine für den einzelnen Bewerber ungünstige Vergabeentscheidung ist durch die Prognose des wirtschaftlichsten Angebots (§ 97 Abs. 5 GWB) und der bestmöglichen Leistungserbringung (§ 16 Abs. 1 VOF) nur gerechtfertigt, soweit diese durch sachliche Gründe getragen wird, die Vorschriften des Vergabeverfahrens eingehalten wurden und der Sachverhalt zutreffend ermittelt wurde (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.2003 - Az.: Verg 48/03).*)

6. § 16 Abs. 3 VOF verpflichtet den Auftraggeber, in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung alle Auftragskriterien anzugeben, deren Verwendung vorgesehen ist, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung.*)

7. Die Reihenfolge nach der Bedeutung stellt eine Rangfolge dar, welche die Gewichtung der Kriterien widerspiegelt.*)

8. Gemäß § 114 Abs. 1 GWB trifft die Vergabekammer die geeigneten Maßnahmen, um die Rechtmäßigkeit eines Verfahrens wieder herzustellen. Stehen mehrere Maßnahmen zur Verfügung, hat die Kammer diejenige auszusprechen, die das Vergabeverfahren am wenigsten beeinträchtigt (§ 110 Abs. 1 GWB).*)

9. Der VK ist es auf Grund des der Vergabestelle in der VOF eingeräumten weiten Beurteilungsspielraums verwehrt, die mit Punkten versehene Einzelbewertung durch eigene Wertungen zu ersetzen und somit selbst über die Erteilung des Zuschlags zu entscheiden.*)

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IBRRS 2004, 0998
VergabeVergabe
Verletzung der Dokumentationspflicht

VK Südbayern, Beschluss vom 12.01.2004 - 59-11/03

1. Erfolgt bei der formalen Prüfung nach § 25 Nr. 1 VOL/A durch die Vergabestelle die erforderliche Dokumentation nach § 30 VOL/A nicht, werden Bieterrechte nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt.*)

2. Zur Eignungsprüfung nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A.*)

3. Zur Preisprüfung nach § 23 Nr. 2 und § 25 NR. 2 Abs. 2 und § 3 VOL/A.*)

4. Zur Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 25 Nr. 3 VOL/A.*)

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IBRRS 2004, 0996
VergabeVergabe
Wann ist öffentlicher Auftraggeber "nur" Bieter?

VK Südbayern, Beschluss vom 15.12.2003 - 56-11/03

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn es sich nicht um einen Beschaffungsvorgang i. S. v. § 97 Abs. 1 GWB handelt.*)

2. Zur Auftraggebereigenschaft nach § 98 Nr. 2 GWB i. V. m. § 4 der Vergabeverordnung (VgV), einer GmbH, welche auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft tätig ist und die einem Zweckverband für Abfallwirtschaft gehört, dessen Mitglieder 2 Landkreise sowie eine Kreisfreie Stadt sind.*)

3. Wird der Auftraggeber von Stellen, die unter Nr. 1 - 3 des § 98 GWB fallen, personell und finanziell beherrscht, so ändert der Umstand, dass er mittlerweile auch Leistungen außerhalb seines originären Aufgabenbereiches für unterschiedliche Auftraggeber erbringt, nichts an seiner Einstufung als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB.

4. Die Vergabe von Subunternehmeraufträgen durch einen öffentlichen Auftraggeber, welcher sich als Bieter an einem Vergabeverfahren beteiligt, ist nicht als Erteilung eines öffentlichen Auftrags i. S. d. § 97 Abs. 1 GWB zu werten. Wesensmerkmal eines solchen Auftrags ist die Teilnahme des öffentlichen Auftraggebers am Markt. Das folgt aus dem Sinn und Zweck des Vergaberechts, den Wettbewerb auf den öffentlichen Beschaffungsmärkten zu verstärken. Das Vergabeverfahren regelt die Beschaffung von Waren, Bau- und Dienstleistungen durch einen öffentlichen Auftraggeber (§ 97 Abs. 1 GWB).*)

5. Dient die Ausschreibung zur Freistellung von Handel und Industrie von ihrer individuellen Rücknahmepflicht für Verkaufsverpackungen, so nimmt der öffentliche Auftraggeber an dieser Ausschreibung als "normaler Bieter" und nicht in Ausübung seiner dem Gründungszweck entsprechenden Pflichtaufgaben teil.

6. In einem solchen Fall handelt es sich bei Subunternehmerverträgen unter Beachtung der o. g. Grundsätze somit nicht um öffentliche Aufträge, die dem Vergaberechtsregime des GWB unterfallen.

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IBRRS 2004, 0994
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist ein Nebenangebot "gleichwertig"?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.11.2003 - 4 U 184/02

1. Gibt ein Bieter lediglich ein Nebenangebot ab, so ist es auf seine Gleichwertigkeit zu prüfen. Maßgebend dafür ist, ob das Nebenangebot den vertraglich vorausgesetzten Zweck unter allen technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfüllt und für den Ausschreibenden geeignet ist. Die Gleichwertigkeit des Nebenangebots muss sich dabei sowohl auf den Preis als auch auf die Qualität des Hauptangebots beziehen.*)

2. Ein auf Aufforderung des Ausschreibenden erst nach dem Eröffnungstermin vorgenommener Nachweis der Gleichwertigkeit ist zulässig, weil es sich dabei nicht um eine inhaltliche Änderung des Angebots handelt.*)

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IBRRS 2004, 0989
VergabeVergabe
Unverzüglichkeit der Rüge

VK Südbayern, Beschluss vom 12.11.2003 - 44-09/03

Zur Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB (bei Aufhebung des "ersten" Nicht-offenen Verfahrens sowie beim Ausschluss der Antragstellerin im Verhandlungsverfahren).*)

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IBRRS 2004, 0988
VergabeVergabe
Berichtigung des Rubrums oder Parteiwechsel?

VK Südbayern, Beschluss vom 08.12.2003 - 05-02/03

Kostenfestsetzung gemäß § 128 GWB, wenn durch eine Klarstellung des Rubrums durch die Antragstellerin ein Wechsel in der Identität der Antragsgegnerinnen herbeigeführt wird. Es handelt sich in diesem Fall nicht um eine Berichtigung der Antragsgegner-Bezeichnung, sondern um einen Parteiwechsel bzw. um eine Parteierweiterung (unter Hinweis auf BayObLG vom 06.02.2004 Verg 23/03).*)

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IBRRS 2004, 0987
VergabeVergabe
Anfechtbarkeit der Kosten durch sofortige Beschwerde

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.03.2004 - 1 Verg 3/04

1. Die Entscheidung der Vergabekammer kann auch lediglich im Kostenpunkt im Wege einer (selbstständigen) sofortigen Beschwerde gemäß § 116 Abs.1 S.1 GWB angegriffen werden.

2. Auch auf Seiten der Vergabestelle besteht regelmäßig die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten. Ausnahmen hiervon sind nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall lediglich über einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen zu entscheiden ist.

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IBRRS 2004, 0986
VergabeVergabe
Widersprüchlichen Angaben zum Nachunternehmereinsatz

VK Südbayern, Beschluss vom 14.01.2004 - 62-12/03

Zur Frage von widersprüchlichen Angaben zum Nachunternehmereinsatz.*)

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IBRRS 2004, 0959
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Rechtsschutz für schutzunwürdigen Bieter

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2004 - Verg W 8/03

Wer sich auf das in eklatanter Weise gegen die Vergaberechtsvorschriften verstoßende Verfahren des Auftraggebers, der davon abgesehen hat, die Förmlichkeiten der Auftragsvergabe für Aufträge oberhalb der Schwellenwerte einzuhalten, bewusst eingelassen hat, die Fehlerhaftigkeit des gewählten Vergabeverfahrens nicht beanstandet und seine Vorteile - die Chance, den Zuschlag zu erhalten ohne ein Nachprüfungsverfahren fürchten zu müssen – genossen hat, setzt sich zu diesem Verhalten in Widerspruch, wenn er – nachdem ein anderer Bieter den Zuschlag bekommen soll - nunmehr Rechtsschutz beansprucht.

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IBRRS 2004, 0958
VergabeVergabe
Kein Rechtsmittel gegen Nichtzustellung des Nachprüfungsantrags

KG, Beschluss vom 15.04.2004 - 2 Verg 7/04

Bei der Entscheidung der Vergabekammer, einen Nachprüfungsantrag nicht zuzustellen, handelt es sich um ein (vorläufiges) Beratungsergebnis, das als unselbstständige Zwischenentscheidung grundsätzlich nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist.

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IBRRS 2004, 0954
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Rechtsmittel gegen Nichtzustellung des Nachprüfungsantrags

KG, Beschluss vom 15.04.2004 - 2 Verg 6/04

Bei der Entscheidung der Vergabekammer, einen Nachprüfungsantrag nicht zuzustellen, handelt es sich um ein (vorläufiges) Beratungsergebnis, das als unselbstständige Zwischenentscheidung grundsätzlich nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist.

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IBRRS 2004, 0944
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schadensersatzanspruch nach § 126 GWB?

KG, Urteil vom 14.08.2003 - 27 U 264/02

1. Für einen Schadensersatzanspruch nach § 126 GWB muss der Bieter der "engeren Spitzengruppe" der Bieter angehören, innerhalb derer die Vergabestelle im Rahmen ihres Bewertungsspielraums den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen kann.

2. Fehlt es den Ausschreibungsunterlagen an einer "Vergabereife", die den Eingang vergleichbarer Angebote nicht zulässt, kann eine von § 126 GWB geschützte Rechtsposition nicht festgestellt werden.

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IBRRS 2004, 0925
VergabeVergabe
Wirksamkeit der Fristverlängerung

KG, Beschluss vom 06.11.2003 - 2 Verg 12/03

Die Verfügung des Vorsitzenden der Vergabekammer zur Verlängerung des Entscheidungszeitraums nach § 113 Abs. 1 Satz 2 GWB bedarf für ihre prozessuale Wirksamkeit nicht der Verkündung oder des Zugangs bei allen Verfahrensbeteiligten. Es reicht vielmehr aus, dass die Fristverlängerung vom Vorsitzenden überhaupt innerhalb der Frist verfügt worden und diese Verfügung ordnungsgemäß in den Geschäftsgang gelangt ist.*)

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IBRRS 2004, 0894
VergabeVergabe
Kein Ausschluss, wenn Instandhaltung im Lieferpreis enthalten ist

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.03.2004 - 320.VK-3194-04/04

1. Erklärt der Bieter, dass der geforderte Vor-Ort-Service für die Instandhaltung der zu beschaffenden PC´s in seinem Angebot enthalten ist und dass hierfür eine Vergütung nicht in Rechnung gestellt wird, so ist die geforderte Vergütung für den Vor-Ort-Service mit der Angabe "inkl." verbindlich angegeben. Das Angebot darf nicht wegen einer fehlenden Preisangabe ausgeschlossen werden.*)

2. Da die Preisermittlung ausschließlich Sache des Bieters ist, kann es vom Grundsatz her nicht beanstandet werden, wenn ein Bieter einzelne Einheitspreise abweichend von einem ordnungsgemäß ermittelten Preis anbietet. Maßgeblich für die Prüfung eines Angebots auf Auskömmlichkeit ist der Angebotspreis für die Gesamtleistung.*)

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IBRRS 2004, 0875
VergabeVergabe
VOL/A-Verfahren: Ausschluss bei fehlenden Angaben?

VK Sachsen, Beschluss vom 29.02.2004 - 1/SVK/157-03

1. Um einen Dienstleistungsauftrag nach § 99 Abs. 4 GWB und nicht um eine vergabefreie Dienstleistungskonzession handelt es sich bei der Vergabe eines Abwasserentsorgungsvertrages über 25 Jahre, wenn das teilweise (49 %) dabei mit zu privatisierende Tochterunternehmen der abwasserentsorgungspflichtigen Gebietskörperschaft das Nutzungsentgelt ausdrücklich für die Gebietskörperschaft einzieht und von dieser eine eigenes Entgelt nach dem Abwasserentsorgungsvertrag erhält. Dies gilt auch dann, wenn perspektivisch ein Konzessionsmodell angedacht sein sollte, aber zunächst auch ein Dienstleistungsauftrag im eben beschriebenen Sinne betroffen ist.*)

2. Bei Vergaben nach der VOL/A führen fehlende vom Auftraggeber geforderte Angaben und Erklärungen eines Bieters nicht automatisch zum Ausschluss des Angebots. Vielmehr liegt die Entscheidung grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers, § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a VOL/A.*)

3. Dieses Ermessen ist aber - auch wegen der Überlagerung durch den Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 2 GWB - dann auf Null reduziert, wenn der Auftraggeber bindende Vorgaben zur Angebotsvorlage mit Ausschlussfrist in den Verdingungsunterlagen vorgegeben hat. Ein auf Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb ausgerichtetes Verfahren bedingt, dass der Auftraggeber, um Willkürentscheidungen und subjektiv motivierte Vergabeentscheidungen zu verhindern, an einmal fest gelegte Mindestparameter gebunden ist. Sollten deshalb alle Bieter diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist es dem Auftraggeber - auch im Verhandlungsverfahren - untersagt, das ehemalige Anforderungsniveau nachträglich abzusenken.*)

4. Die Darlegungs- und Beweislast für den vollständigen Zugang eines Angebotes trägt der Bieter.*)

5. Wenn eine Rechtsverletzung eines Bieters nach § 114 Abs. 1 GWB wegen eines eigenen, nicht zuschlagsfähigem Angebots ausscheidet, ist ein Eingriff er Vergabekammer in das Vergabeverfahren wegen des strengen Individualrechtsschutzsystems im GWB nur dann möglich, wenn offenkundig derart gravierende Vergaberechtsverstöße vorliegen, die zwingend die ansonsten ermessensgebundene Aufhebung des Vergabeverfahrens bedingen.*)

6. Dokumentationsmängel des Auftraggebers nach § 97 Abs. 1 GWB, § 30 VOL/A, allein können einen Nachprüfungsantrag für sich gesehen nicht erfolgreich machen. Vielmehr müssen weitere Vergaberechtsverstöße des Auftraggebers hinzutreten, die die Wettbewerbsstellung des Antragstellers tangieren. Erweist sich deshalb der Ausschluss eines Bieterangebots als vergaberechtskonform, kann der abweisungsreife Nachprüfungsantrag nicht deswegen Erfolg haben, weil andererseits völlig unerhebliche Dokumentationsmängel des Auftraggebers festzustellen sind.*)

7. Über das zulässige Maß nach § 24 VOL/A hinaus gehende Nachverhandlungen des Auftraggebers führen nicht etwa zum Ausschluss des Ursprungsangebotes, sondern lediglich zur Nichtbeachtung des nachgebesserten Nachverhandlungsangebotes, da dieses in dieser Form nicht zum Abgabetermin vorgelegt worden war und deshalb gemäß § 23 Nr. 1 lit. a VOL/A nicht geprüft zu werden braucht (so auch schon VK Sachsen v. 16.12.2003, 1/SVK/146-03).*)

8. Eine Erhöhung der Verfahrensgebühr der Vergabekammer nach § 128 Abs. 2 GWB bis auf den zulässigen Höchstwert von 50.000,- Euro ist angezeigt, wenn insbesondere der Aufwand der Vergabekammer neben einer außergewöhnlich hohen wirtschaftlichen Bedeutung ebenfalls außergewöhnlich hoch war. Diese Ausnahmevoraussetzung ist bei drei fast ganztägigen mündlichen Verhandlungen mit nahezu zehn Zeugenvernehmungen sowie fünf mehrstündigen Akteneinsichten mehrerer Verfahrensbeteiligter gegeben.*)

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IBRRS 2004, 0874
VergabeVergabe
Ausschluss des Einsatzes von Unterauftragnehmern

VK Hamburg, Beschluss vom 21.04.2004 - VgK FB 1/04

1. Krankenkassen und deren gemeinsame Einrichtungen sind öffentliche Auftraggeber.*)

2. Lässt sich nicht aufklären, ob eine Rüge rechtzeitig erhoben worden ist, geht dieser Umstand zugunsten des Antragstellers.*)

3. Sind in verschiedenen Bundesländern ansässige öffentliche Auftraggeber betroffen, hat der Antragsteller die Wahl zwischen den Vergabekammern eines jeden in Betracht kommenden Landes. Das Wahlrecht wird durch Einlegung des Rechtsmittels ausgeübt; die getroffene Wahl ist für das Verfahren endgültig und unwiderruflich.*)

4. Der Ausschluss des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, weswegen auch seine Beschränkung oder Modifikation unter dem Gesichtspunkt eines geringeren Eingriffs berechtigt ist.*)

5. Angebote, die unklare oder unvollständige Angaben zum Unterauftragnehmereinsatz machen, sind auszuschließen. Unklare Angaben müssen auch nicht durch die Vergabestelle aufgeklärt werden, da eine solche Aufklärung eine unzulässige Veränderung des Angebots im Sinne des § 24 VOL/A sein kann.*)

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IBRRS 2004, 0870
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A. in AGB des öffentl. Auftraggebers nicht wirksam

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.11.2003 - 7 U 135/00

1. Auch bei öffentlichen Auftraggebern stellt eine Vertragsklausel, die dem Auftragnehmer lediglich das Recht eingeräumt, einen Sicherheitseinbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 AGB-Gesetz dar.*)

2. Fehlt es an einer wirksamen Sicherungsvereinbarung und damit an einem Anspruch des Gläubigers, Sicherheit für seine Forderung zu erlangen, so ist dieser nicht befugt, die Erfüllung des Rückgewähranspruchs des Auftragnehmers und Sicherungsgebers unter Berufung auf deshalb ungesicherte Forderungen aus Gewährleitung wegen Mängel zu verweigern.*)




IBRRS 2004, 4174
VergabeVergabe
Wer die Beschwerde zurück nimmt, muss die Kosten des Rechtsmittels tragen!

BayObLG, Beschluss vom 29.09.2004 - Verg 20/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 0836
VergabeVergabe
Auftraggeber muss Gewichtung der Zuschlagskriterien mitteilen

OLG Naumburg, Beschluss vom 31.03.2004 - 1 Verg 1/04

1. Verlangt der öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe von Versicherungsleistungen, dass der führende Versicherer eines mitbietenden Konsortiums - abweichend von branchenüblichen Gepflogenheiten - eine gesamtschuldnerische Haftung für die Leistungspflichten des Konsortialpartners übernimmt, so ist er im Rahmen der Wertung an diese Bedingung gebunden und muss die Angebote von Konsortien ohne eine entsprechende Erklärung nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) i.V.m. 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A ausschließen.*)

2. Aus § 9a VOL/A folgt bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung, dass sich der öffentliche Auftraggeber, wenn er eine Gewichtung der zur Anwendung vorgesehenen Zuschlagskriterien bereits vorgenommen hat, nicht darauf beschränken darf, diese Kriterien in der Vergabebekanntmachung bzw. den Verdingungsunterlagen lediglich zu benennen, sondern dass er den Bietern außerdem die vorgesehene Gewichtung mitteilen muss.*)

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IBRRS 2004, 0834
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss eines unvollständigen Angebots

OLG Dresden, Beschluss vom 31.03.2004 - WVerg 0002/04

1. Im Rahmen von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A ist das Angebot eines Bieters jedenfalls dann von der Wertung auszuschließen, wenn seine Erklärungsdefizite für die Position des Bieters im Wettbewerb von Belang sind.

2. Wird in den Verdingungsunterlagen die Abgabe des Entwurfs eines Konsortialvertrages verlangt und fehlen dann von den insgesamt 51 Seiten des Vertrages bei Angebotsabgabe 20 Seiten, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.

3. Nicht jeder Dokumentationsmangel zwingt dazu, alle im Vergabeverfahren zeitlich später liegenden Verfahrensschritte zu revidieren und ggf. neu vorzunehmen bzw., falls das nicht möglich ist, das Verfahren aufzuheben und neu auszuschreiben. Erforderlich ist vielmehr eine Verknüpfung des gerügten Dokumentationsdefizits mit der etwa vergaberechtswidrigen und deshalb schadensstiftenden Benachteiligung des rügenden Bieters.




IBRRS 2004, 0827
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Dürfen nicht bekanntgemachte Zuschlagskriterien einfließen?

VK Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2004 - 203-VgK-07/2004

1. Nach den Auftragsvergaberichtlinien der EU darf der öffentliche Auftraggeber entweder den Anbieter auswählen, der den niedrigsten Preis anbietet, oder denjenigen Anbieter, der das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat.

2. In den Fällen, in denen der öffentliche Auftraggeber die Zuschlagskriterien nicht bekannt gemacht hat, darf nur der niedrigste Preis als Zuschlagskriterium angewendet werden darf.

3. Es dürfen bei der Wertung von Angeboten nur Zuschlagskriterien zur Anwendung kommen, die zuvor in der Vergabebekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen bekannt gemacht worden sind, damit sich die interessierten Bieter darauf einstellen können.

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IBRRS 2004, 0826
VergabeVergabe
Zur Haftung öffentlich-rechtlicher Entsorger

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.03.2004 - 203-VgK-06/2004

1. Ein "entgeltlicher" Vertrag gemäß § 99 Abs. 1 GWB besteht grundsätzlich aus einer vereinbarten Leistung des vertraglich gebundenen Auftragnehmers für den Auftraggeber und einer geldwerten Gegenleistung des vertraglich gebundenen öffentlichen Auftraggebers.

2. Eine öffentliche Dienstleistungskonzession ist ein Vertrag, bei dem die übertragene Dienstleistung im öffentlichen Interesse liegt, die Gegenleistung für die Erbringung der Auftragsleistung nicht in einem vorher festgelegten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten und bei dem der Konzessionär ganz oder überwiegend das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt.

3. Die öffentlich-rechtlichen Entsorger haben die in ihrem Gebiet anfallenden und überlassenen Abfälle, zu denen auch das Altpapier gehört, aus privaten Haushalten zu verwerten oder zu beseitigen.

4. Lediglich bei Abfällen, die nicht bei den privaten Haushaltungen anfallen, sind die öffentlich-rechtlichen Entsorger gem. § 15 Abs. 2 KrW-/AbfG von ihrer Pflicht befreit.

5. Ein Dienstleistungsauftrag liegt vor, wenn der Auftragnehmer vom Antragsgegner eine Zahlung (Festpreis) oder einen geldwerten Vorteil durch einen besonders niedrigen Preis oder gar eine kostenlose Überlassung des Altpapiers erhält. Bei einer derartigen Vertragsgestaltung trägt der Unternehmer das wirtschaftliche Risiko nicht.

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IBRRS 2004, 0825
VergabeVergabe
Positive Kenntnis bei Ungenauigkeiten im Leistungsverzeichnis?

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.03.2004 - 203-VgK/2004

1. Bauträger-, Mietkauf- oder Leasingverträge sind nach Maßgabe der Basis- und a-Paragraphen der VOB/A zu vergeben

2. Werden beim Durcharbeiten des Leistungsverzeichnisses Ungenauigkeiten festgestellt, liegt bereits positive Kenntnis des Verstoßes im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB vor.

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IBRRS 2004, 0824
VergabeVergabe
Auftraggeber muss stets Herr des Vergabeverfahrens bleiben!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.03.2004 - 203-VgK-03/2004

1. Bauträger-, Mietkauf- oder Leasingverträge sind nach Maßgabe der Basis- und a-Paragraphen der VOB/A zu vergeben.

2. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die preisliche Beurteilung des Angebotes im Rahmen der Prüfung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes eine maßgebliche Rolle spielt. Der Preis ist zwar regelmäßig das wichtigste, aber eben nicht das allein entscheidende Kriterium.

3. Eine Parallelausschreibung, die lediglich der Markterkundung und Wirtschaftlichkeitsberechnung verschiedener Verfahren dient, verstößt gegen § 16 Nr. 2 VOB/A, da sie einem vergabefremden Zweck dient und damit nicht den Anforderungen des § 97 GWB entspricht.

4. Der Auftraggeber muss stets Herr des Vergabeverfahrens bleiben. Er darf dem Ingenieurbüro keine Befugnisse einräumen, die weder unter dem Gesichtspunkt eines vom Auftraggeber zugezogenen "ausschreibenden Planers" im Sinne des § 15 Abs. 2 Nr. 6 HOAI noch unter dem Gesichtspunkt einer Mitwirkung von Sachverständigen gem. § 7 VOB/A gerechtfertigt sind.

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IBRRS 2004, 0823
VergabeVergabe
Fehler aufgrund der Angabe einer falschen Verdingungsordnung

VK Lüneburg, Beschluss vom 25.02.2004 - 203-VgK-02/2004

1. Für die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB genügt es daher, wenn ein Antragsteller eine Schadensgefahr darlegt, die sich daraus ergibt, dass er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde, ohne die Möglichkeit gehabt zu haben, bei gegebener Eignung und Fähigkeit zur Auftragsausführung ein entsprechendes detailliertes und differenziertes Angebot zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung abzugeben.

2. Werden beim Durcharbeiten des Leistungsverzeichnisses Ungenauigkeiten festgestellt, liegt positive Kenntnis des Vergabeverstoßes nach § 107 Abs. 3 Satz 1 vor.

3. Als Fehler, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, kommen dabei neben der Wahl der falschen Verdingungsordnung (z. B. VOL statt VOB) auch die Wahl der falschen Vergabeart und eben auch die Nichtbeachtung der Grundsätze für Fachlos- oder Teillosvergabe gem. § 97 Abs. 3 GWB i. V. m. § 4 VOB/A und § 5 VOL/A in Betracht.

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IBRRS 2004, 0822
VergabeVergabe
Haben die Bieter ein Recht auf Dokumentation des Verfahrens?

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.02.2004 - 203-VgK-01/2004

1. Die an einem Vergabeverfahren beteiligten Bieter haben gem. § 97 Abs. 7 GWB ein subjektives Recht auf ausreichende Dokumentation des Vergabeverfahrens und insbesondere der wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren.

2. Der Vergabevermerk ist chronologisch zu fassen und muss sich dabei an der in der VOB/A vorgeschriebenen Reihenfolge orientieren.

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IBRRS 2004, 0820
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zulässigkeit von Wahlpositionen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2004 - Verg 7/04

1. Ein Bieter ist antragsbefugt, obwohl sein Angebot zwingend auszuschließen ist, wenn er die Aufhebung der Ausschreibung erstrebt.

2. Jedenfalls Wahlpositionen von einiger Bedeutung dürfen nur ausgeschrieben werden, wenn der Vergabestelle ein berechtigtes Interesse zur Seite steht.

3. Zur Gewährleistung eines transparenten Vergabeverfahrens muss die Vergabestelle dem Bieterkreis vorab die Kriterien bekannt geben, die für die Inanspruchnahme der ausgeschriebenen Wahlpositionen maßgebend sein sollen.




IBRRS 2004, 0819
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Voraussetzungen für die Forderung nach einer Referenzliste?

BayObLG, Beschluss vom 09.03.2004 - Verg 20/03

1. Wenn ein Bieter, ausgehend von seiner laienhaften Wertung, erst nach anwaltlicher Beratung positive Kenntnis eines Vergabeverstoßes erlangt, genügt es, wenn er diesen daran anschließend unverzüglich rügt.

2. Die Forderung nach einer Referenzliste ist - zumindest bei komplexen Leistungen - durch die Vergabevorschriften gedeckt. Diese nehmen bewusst in Kauf, dass bei öffentlichen Aufträgen der Marktzutritt für Newcomer erschwert wird.

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IBRRS 2004, 0818
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rügefrist bei Vorgabe eines Leitprodukts samt Spezifikationen

VK Thüringen, Beschluss vom 19.02.2004 - 360-4002.20-018/03-SHL-S

Gibt die Vergabestelle nach Ansicht eines Bieters zu Unrecht ein Leitprodukt und dessen Spezifikationen vor, muss der Bieter diesen Umstand spätestens bis zum Ende der Angebotsabgabefrist rügen.

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IBRRS 2004, 0793
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zulassung scheinbar offener Angebote

OLG Jena, Beschluss vom 07.10.2003 - 6 Verg 6/03

1. Ergibt sich die Vergütung des Auftragnehmers aus einem Gesetz (hier: HOAI), leidet der Vertrag an keinem Einigungsmangel, wenn er vor Einigung im Vergütungspunkt abgeschlossen wird.*)

2. Die Zulassung scheinbar offener Angebote verletzt nicht Grundsätze des Vergaberechts. Sie widerspricht weder dem Transparenzprinzip noch dem Gleichbehandlungsgebot.*)

3. Die Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB kommt nur dort in Betracht, wo der Inhalt eines Rechtsbegriffs unterschiedlich verstanden wird. Ist nicht eine rechtliche Begrifflichkeit sondern die Auslegung unterschiedlicher Sachverhalten entscheidend, kommt eine Vorlage nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2004, 0792
VergabeVergabe
Rechnerische Ergänzung eines unvollständigen Angebotes

OLG Jena, Beschluss vom 16.07.2003 - 6 Verg 3/03

1. Für die Beschwerdeberechtigung nach § 116 Abs. 1 GWB reicht es aus, dass der Beschwerdeführer im Vergabekammerverfahren Beteiligter i.S.d. § 109 S. 1 GWB war und die angefochtene Entscheidung sie in dieser Eigenschaft materiell beschwert. Eine formelle Beschwer eines Beigeladenen ist nicht erforderlich.*)

2. Obgleich das Gesetz die in Form einer Zwischenentscheidung ergehende prozessuale Feststellung einer Hauptsachenerledigung nicht ausdrücklich vorsieht, ist sie im Interesse einer zügigen Vorabklärung der Zulässigkeit des Primärrechtsschutzweges sachdienlich, wenn die Beteiligten über die Wirksamkeit eines erteilten Zuschlags streiten (vgl. Senat Beschl. vom 09.09.2002 6 Verg 4/02).*)

3. Eine am objektiven Empfängerhorizont ausgerichtete Auslegung gebietet die rechnerische Ergänzung eines lediglich im Übertrag und damit offensichtlich unvollständigen Angebots jedenfalls dann, wenn die Nachrechnung keinen Unklarheiten oder Zweifeln unterliegt und allein auf den im Angebot selbst enthaltenen Angaben gründet, denn die Vergabestelle darf die Erklärung der Beigeladenen so verstehen, dass jede der ausgepreisten Positionen Bestandteil der Offerte sein sollte (vgl. Senat Beschl. vom 08.04.2003 6 Verg 1/03).*)

4. Gem. §§ 97 Abs. 7, 107 Abs. 2 GWB kann ein Bieter Vergaberechtsverstöße nur insoweit rügen, als die verletzte Rechtsnorm zumindest auch in seinem Interesse besteht und die Wettbewerbsposition gerade des Bieters absichern will.*)

5. § 13 S. 6 VgV (§ 13 S. 4 a.F.) beschreibt nur die objektive Rechtslage. Die Berechtigung eine hierauf gestützte Rüge vorzubringen ist dem Schutzzweck des § 13 S. 6 VgV entsprechend auf den Bieterkreis zu beschränken, der vom Vertragsschluss mit einem seiner Konkurrenten überrascht werden kann und dann gem. § 114 Abs. 2 S. 1 GWB vom GWB-Primärrechtsschutz ausgeschlossen wird.*)

6. Hat die Vergabestelle die in § 13 VgV festgelegten Informations- und Beteiligungspflichten gegenüber einem Bieter ordnungsgemäß erfüllt und die vorgeschriebene Frist bis zur Erteilung des Zuschlags eingehalten, kann dieser Bieter nicht rügen, andere Bieter seien nicht gem. § 13 S. 6 VgV behandelt worden.*)

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IBRRS 2004, 0761
VergabeVergabe
Zumutbarkeit von Freibadlärm

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.02.2004 - 3 S 2548/02

1. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans lässt sich der durch ein - Nebeneinander von allgemeinem Wohngebiet und Gewerbegebiet entstehender Konflikt - durch Übernahme einer Baulast lösen, mit der sich der Eigentümer der im Gewerbegebiet liegenden Grundstücke verpflichtet, die Grundstücke nicht zur Unterbringung von das Wohnen wesentlich störenden Gewerbebetrieben zu nutzen.*)

2. Die 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung - kann auch dann als Orientierungshilfe für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärmimmissionen durch ein öffentliches Freibad herangezogen werden, wenn ein allgemeines Wohngebiet an ein bestehendes Freibad herangeplant wird.*)

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