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Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 0530
VergabeVergabe
Ist das Erstellen von Ablichtungen Sache des Anwalts?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2003 - Verg 51/03

Es ist grundsätzlich Sache des Mandanten, dem Anwalt Ablichtungen zur Verfügung zu stellen. Falls der Rechtsanwalt im Einverständnis mit dem Mandanten die Herstellung der Ablichtungen übernimmt, handelt es sich um eine zusätzliche Leistung.

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IBRRS 2004, 0529
VergabeVergabe
Ermäßigung der Verwaltungsgebühr der Vergabekammer

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2003 - Verg 33/03

Die für die Amtshandlungen der Vergabekammern zur Deckung des Verwaltungsaufwands erhobene Gebühr kann von der Vergabekammer aus Billigkeitsgründen bis auf ein Zehntel ermäßigt oder - sofern im konkreten Fall der Aufwand oder die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit außergewöhnlich hoch sind - auf bis zu 50.000 Euro erhöht werden.

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IBRRS 2004, 0528
VergabeVergabe
Veränderung der Verdingungsunterlagen durch Hinzufügen?

VK Sachsen, Beschluss vom 12.02.2004 - 1/SVK/164-03G

1. Die seit der VOB/A 2000 notwendige Veränderung an den Verdingungsunterlagen kann nicht nur durch Streichungen vorgegebener Texte geschehen, sondern auch durch das Beifügen anderslautender Regelungen.

2. Die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags im Hauptsacheverfahren sind lediglich dann, wenn sich die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit auf den ersten Blick erschließt, in die Interessenerwägung bei der Vergabekammer mit einzubeziehen.

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IBRRS 2004, 0527
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Veränderung der Verdingungsunterlagen durch Hinzufügen?

VK Sachsen, Beschluss vom 12.02.2004 - 1/SVK/164-03

1. Die seit der VOB/A 2000 notwendige Veränderung an den Verdingungsunterlagen kann nicht nur durch Streichungen vorgegebener Texte geschehen, sondern auch durch das Beifügen anderslautender Regelungen.

2. Die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags im Hauptsacheverfahren sind lediglich dann, wenn sich die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit auf den ersten Blick erschließt, in die Interessenerwägung bei der Vergabekammer mit einzubeziehen.

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IBRRS 2004, 0526
VergabeVergabe
Angabe von Fabrikaten im Leistungsverzeichnis erlaubt?

VK Sachsen, Beschluss vom 23.01.2004 - 1/SVK/160-03

1. Grundsätzlich ist die Angabe von Fabrikaten im Leistungsverzeichnis verboten. Dies wird jedoch relativiert durch die Formulierung "ausnahmsweise". Es kann also in bestimmten Situationen erforderlich sein, doch ein Leitfabrikat anzugeben, und zwar dann, wenn dies durch die Art der geforderten Leistung gerechtfertigt ist oder wenn ein legitimes Interesse des Auftraggebers an dieser Vorgabe besteht.

2. Als legitimes Interesse genügt das Interesse, jedes vermeidbare Risiko, das aus zusätzlichen Schnittstellen zu einer vorhandenen Technik resultieren kann, auszuschließen.

3. Die Einbeziehung eines Nebenangebotes in die Wertung nach § 25 Nr. 5 VOB/A setzt voraus, dass die Alternative objektiv gleichwertig ist.

4. Ein Anspruch auf Wertung eines Nebenangebots kann grundsätzlich nur dann bestehen, wenn Nebenangebote zugelassen sind, die formellen Voraussetzungen für die Wertung erfüllt sind, sowie die Mindestbedingungen der Ausschreibung erfüllt sind.

5. Der Bieter, der ein Nebenangebot anbietet, das von einer vorgesehenen technischen Spezifikation abweicht, muss die Gleichwertigkeit seines Nebenangebots mit Angebotsabgabe nachweisen.

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IBRRS 2004, 0525
VergabeVergabe
Rügepflicht schon beim Verdacht?

VK Sachsen, Beschluss vom 08.12.2003 - 1/SVK/139-03

1. Rechtsverstöße, die dem Antragsteller infolge einfacher oder grober Fahrlässigkeit unbe-kannt sind oder von ihm als solche nicht erkannt werden, werden nach dem klaren Wortlaut im Gegensatz zur Rechtslage beim hier eingehaltenen § 107 Abs. 3 S. 2 GWB nicht erfasst.

2. Nicht Mutmaßungen oder ein Verdacht in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, der Auftraggeber könnte einen Vergaberechtsverstoß begangen haben, sondern erst das tatsächliche Erkennen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften löst die Rügeverpflichtung aus.

3. Wenn der Bieter bei seiner laienhaften Wertung zunächst nur den Verdacht hat, ein bestimmtes Verhalten des Auftraggebers könne als Vergaberechtsverstoß zu beurteilen sein, und er deshalb Rechtsrat einholt, beginnt die Kenntnis vom Vergaberechtsverstoß erst mit Zugang des einen Vergaberechtsfehler diagnostizierenden Rechtsrates.

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IBRRS 2004, 0524
VergabeVergabe
Bewirken Änderungen an den Verdingungsunterlagen den Ausschluss?

VK Sachsen, Beschluss vom 04.11.2003 - 1/SVK/142-03

1. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig und bedingen den zwingenden Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A.

2. Zweifel eines Bieters an der Notwendigkeit von Leistungen rechtfertigen die Besorgnis, dass der Bieter diese Leistungen nicht erbringen will.

3. Zumindest in der eineindeutig formulierten VOB/A führt das Fehlen mit der Angebotsabgabe geforderter Erklärungen des Bieters mit Wettbewerbsbezug zum zwingenden Ausschluss eines Angebotes.

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IBRRS 2004, 0523
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag: Unzulässig wegen unterlassener Rüge?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.2003 - Verg 49/03

Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.

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IBRRS 2004, 0521
VergabeVergabe
Wie berechnen sich die Anwaltskosten im Vergabeverfahren?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2003 - Verg 30/03

1. Sieht das Gebührenrecht - so wie in § 118 Abs. 1 BRAGO - für die anwaltliche Vergütung nur eine Rahmengebühr vor, bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers.

2. Für die Kostenfestsetzung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG ist anerkannt, dass die Anordnung einer Verzinsung des Erstattungsbetrages analog § 104 ZPO nicht in Betracht kommt.

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IBRRS 2004, 0520
VergabeVergabe
Kostentragung bei Antragsrücknahme

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2003 - Verg 23/03

Der Antragsgegner hat die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu tragen. Die Grundlage hierfür ist in § 128 Abs. 4 Satz 2 und 3 GWB zu sehen.

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IBRRS 2004, 0519
VergabeVergabe
Trägt der Unterliegende die Kosten des Gegners?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2003 - Verg 1/03

Nach § 128 Abs. 4 S. 2 GWB hat ein Beteiligter, der im Verfahren vor der Vergabekammer unterliegt, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen des Antragsgegners und der Beigeladenen zu tragen.

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IBRRS 2004, 0518
VergabeVergabe
Kostentragung bei Antragsrücknahme

VK Sachsen, Beschluss vom 01.09.2003 - 1/SVK/037-03

Der Antragsteller trägt gemäß § 128 Abs. 3 S. 1 GWB die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Hauptsacheverfahrens einschließlich der notwendigen Aufwendungen des Auftraggebers, § 128 Abs. 4 S. 2 und 3 GWB, wenn er seinen Antrag zurücknimmt.

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IBRRS 2004, 0517
VergabeVergabe
Kostentragung bei Antragsrücknahme

VK Sachsen, Beschluss vom 27.08.2003 - 1/SVK/026-03

Der Antragsteller trägt gemäß § 128 Abs. 3 S. 1 i. V. m. Abs. 4 S. 2 und 3 GWB die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Nachprüfungsverfahrens einschließlich der Aufwendungen der Auftraggeberin, wenn er seinen Antrag zurücknimmt.

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IBRRS 2004, 0507
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unterkriterien einer Bewertungsmatrix vollständig angeben!

VK Münster, Beschluss vom 13.01.2004 - VK 22/03

Wenn eine Vergabestelle die von ihr bekannt gegebenen Zuschlagskriterien in einer Bewertungsmatrix konkretisiert, dann ist auch diese Bewertungsmatrix offen zu legen. Ansonsten sind die Grundsätze auf Gleichbehandlung und Transparenz nicht mehr gewahrt.*)

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IBRRS 2004, 0503
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Ausschluss wegen spekulativer Angebotspreise!

VK Münster, Beschluss vom 10.02.2004 - VK 01/04

1. Die Rüge der Nichtbeachtung des Zuschlagskriteriums Qualität ist unzulässig, wenn der Antragsteller keine besondere qualitative Ausrichtung seines Angebots darlegen kann (keine Schadensdarlegung).*)

2. Darlegungslast für das Entstehen der Rügeobliegenheit (Kenntnis des Sachverhalts und des Verstoßcharakters) liegt beim Auftraggeber.*)

3. Nachprüfungsantrag kann unmittelbar nach Rüge eingereicht werden - keine Wartefrist.*)

4. Die Voraussetzungen für Pauschalangebote nach § 5 Nr. 1 Buchst. b VOB/A gelten auch für Nebenangebote. Kein Zuschlag auf Pauschal-Nebenangebot, wenn mit Änderungen der Massen gerechnet werden muss.*)

5. Ein Einheitspreis von 0,01 EURO erlaubt es nicht, ein Angebot wegen Fehlens einer Preisangabe auszuschließen (entgegen OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.11.2003 - Verg 53/03).*)

6. Ein auszuschließendes Spekulationsangebot liegt nicht vor, wenn sich auffallend niedrige Einheitspreise aus einem Baustellenverbund ergeben und nicht aus der Spekulation auf nicht auszuführende Massen.*)

7. Die Prüfung von Eignungsnachweisen von Nachunternehmen ist vorliegend trotz eines Nachunternehmensanteils von über 40% nicht erforderlich, weil derartige Nachweise nicht gefordert wurden, Erkenntnisse über die Eignung des Nachunternehmens vorhanden sind und bei Problemen auf die Kapazitäten des Hauptunternehmens zurückgegriffen werden kann.*)

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IBRRS 2004, 0498
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Ausschluss wegen spekulativer Angebotspreise!

KG, Beschluss vom 26.02.2004 - 2 Verg 16/03

1. Ist bei einzelnen Positionen ein Einheitspreis von 0,01 € eingesetzt, handelt es sich auch dann um eine vollständige Preisangabe i. S. v § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A, wenn korrespondierend dazu andere Positionen deutlich teurer angeboten werden, als es ohne die Abpreisungen der Fall gewesen wäre (Divergenz zu OLG Düsseldorf vom 26. November 2003 - Verg 53/03).

2. Das wirtschaftlichste Angebot darf nicht wegen spekulativer Aufpreisungen bei einzelnen Positionen unberücksichtigt bleiben, wenn seine Preiswürdigkeit selbst im gedachten Fall des Aufgehens der Spekulation nicht infrage gestellt ist. Bei der in diesem Zusammenhang anzustellenden Wirtschaftlichkeitsprognose müssen konkrete Umstände feststellbar sein, die mit einiger Wahrscheinlichkeit die Annahme rechtfertigen, dass es bei diesen Positionen zu erheblichen Nachforderungen kommen kann.

3. Sind in Positionen von untergeordneter Bedeutung Zuliefererprodukte anzubieten und wird ein Hersteller bzw. ein Produkt mit dem Zusatz "oder gleichwertig" angeboten, kann das nach den gesamten Umständen dahin auszulegen sein, dass der Auftraggeber berechtigt sein soll, ein (gleichwertiges) Alternativprodukt zu bestimmen (mögliche Divergenz zu OLG Dresden, Bs. v. 10. Juli 2003, VergabeR 2004, 92).

4. Selbst bei anderem Verständnis solcher Bieterangaben sind Nachverhandlungen zur Festlegung auf bestimmte Produkte statthaft, wenn der Abstand zum folgenden Bieter so groß ist, dass der Wettbewerb nicht verfälscht werden kann (Anschluss an Thüringer OLG Bs. v. 24. Februar 2003 (VergabeR 2003, 339 ff.) und vom 8. April 2003 - 6 Verg 1/03).




IBRRS 2004, 0487
VergabeVergabe
Wie lange ist noch "unverzüglich"?

VK Sachsen, Beschluss vom 13.08.2003 - 1/SVK/083-03

1. Gegen die Antragsbefugnis spricht nicht, dass ein Bieter ausgeschlossen werden soll und aus diesem Grund keine reale Zuschlagschance haben könne.

2. Der Antragsteller hat den nach seiner Ansicht bestehenden Vergaberechtsverstoß unverzüglich und "ohne schuldhaftes Zögern" im Sinne des § 121 BGB an den Auftraggeber zu melden. Hierfür werden in der Rechtsprechung 2 Wochen als Obergrenze bis zur Erklärung der Rüge eingeräumt, während die Literatur dem Antragsteller äußerstenfalls eine Frist zur Rüge von einer Woche zu billigt.

3. Die Vergabekammer kann alles unternehmen, was für die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Ausgeschlossen ist lediglich die Zuerkennung von Schadensersatz.

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IBRRS 2004, 0485
VergabeVergabe
Kann ein erteilter Zuschlag wieder aufgehoben werden?

VK Sachsen, Beschluss vom 04.08.2003 - 1/SVK/084-03

1. Nach § 114 Abs. 2 Satz 1 GWB kann ein bereits erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden. Ein danach gestellter Antrag auf Überprüfung ist nach ständiger Rechtsprechung unzulässig.

2. Ein Angebot, an dem Erweiterungen, Einschränkungen oder Änderungen vorgenommen werden, bedarf der Erklärung über die Annahme durch den Bieter.

3. Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren.

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IBRRS 2004, 0484
VergabeVergabe
Kostentragung bei Antragsrücknahme

VK Sachsen, Beschluss vom 25.08.2003 - 1/SVK/087-03

Der Antragsteller, der seinen Antrag zurücknimmt, hat die Kosten des Verfahrens (Gebühr und Auslagen) gem. § 128 Abs. 3 GWB zu tragen, da eine Rücknahme wie ein Unterliegen zu behandeln ist.

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IBRRS 2004, 0483
VergabeVergabe
Antrag offensichtlich unzulässig?

VK Sachsen, Beschluss vom 07.08.2003 - 1/SVK/088-03

Die Antragsrücknahme ist wie ein Unterliegen zu bewerten. Der Rücknehmende hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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IBRRS 2004, 0482
VergabeVergabe
Antrag offensichtlich unzulässig?

VK Sachsen, Beschluss vom 22.08.2003 - 1/SVK/091-03

Die Rücknahme eines Antrags ist wie ein Unterliegen zu bewerten. Der Rücknehmende hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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IBRRS 2004, 0481
VergabeVergabe
Verstoß gegen Treu und Glauben bei verspäteter Antragstellung?

VK Sachsen, Beschluss vom 15.07.2003 - 1/SVK/092-03

1. Obwohl für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens keine Fristen existieren, kann eine späte Antragstellung gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Rechtsschutzsuchende erst dann ein Rechtsmittel einlegt, wenn der Gegner oder sonstige Beteiligte nicht mehr mit einem Verfahren im Hinblick auf diese Vorwürfe rechnen musste.

2. Ist ein Antrag offensichtlich unzulässig, wird dieser nach § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB nicht zugestellt. Diese Rechtsfolge ist zwingend.

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IBRRS 2004, 0480
VergabeVergabe
Schätzung des wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2003 - Verg 73/03

1. Gibt der Antragsteller kein eigenes Angebot ab, so kann sein mit dem Nachprüfungsantrag verfolgtes wirtschaftliche Interesse nur geschätzt werden.

2. Dieser Schätzung ist in erster Linie das Preisniveau zu Grunde zu legen, wie es sich in den von anderen Teilnehmern am Vergabeverfahren abgegebenen Angeboten widerspiegelt. Dabei ist regelmäßig auf das preisgünstigste Angebot, sondern auf den Durchschnittspreis aller eingegangenen Angebote abzustellen.

3. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn stichhaltige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens beim Fortgang des Vergabeverfahrens ein ebenso preisgünstiges Angebot abgegeben haben würde wie der preislich an erster Stelle liegende Bieter.

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IBRRS 2004, 0478
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wg. offenbaren Missverhältnises zwischen Preis und Leistung

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.11.2003 - 320.VK-3194-38/03

1. Übernimmt ein Bieter Leistungen, für die die VSt einen Kapazitätsnachweis verlangt hat, nicht selbst, sondern beabsichtigt er, hierfür Nachunternehmer einzusetzen, so ist der Kapazitätsnachweis des Nachunternehmers vorzulegen. Der Bieter selbst darf nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil er keine Eigenerklärung für sich selbst abgegeben hat (§25 Nr. 1 Abs. 2 bzw. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A).*)

2. Ein Angebot mit einem offenbaren Missverhältnis zwischen Preis und Leistung kann nur ausgeschlossen werden, wenn es mit der zielgerichteten Absicht eines Verdrängungswettbewerbs abgegeben wurde (§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A).

3. Aus dem europäischen Richtlinienrecht kann nicht hergeleitet werden, dass ein Auftraggeber verpflichtet wäre, nur auskömmliche oder kostendeckende Preise der Bieter zu akzeptieren.*)

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IBRRS 2004, 0475
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostentragungspflicht bei Erledigung des Verfahrens

BGH, Beschluss vom 09.12.2003 - X ZB 14/03

Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen und findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten nicht statt. Auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags kommt es für die Kostenentscheidung daher nicht an.*)

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IBRRS 2004, 0449
VergabeVergabe
Missverhältnis zwischen Leistung und Preis

VK Nordbayern, Beschluss vom 15.01.2004 - 320.VK-3194-46/03

1. Die Vergabestelle verfügt bei der Wertung der Angebote über einen Beurteilungsspielraum, der nur einer begrenzten Überprüfung durch die Vergabekammer zugänglich ist.*)

2. Ist bei gewichtigen Einzelpositionen ein Missverhältnis zwischen Leistung und Preis festzustellen, kommt es darauf an, ob an anderer Stelle des Angebots ein entsprechender Ausgleich geschaffen ist und damit das Angebot insgesamt kein Missverhältnis zwischen Leistung und Preis aufweist. Sind aufgrund eines Kommafehlers die Kosten für eine Position nur zu 10 % gedeckt, ist in dieser Position ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung gegeben.*)

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IBRRS 2004, 0443
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mitwirkung eines Sachverständigen bzw. eines Beraters

OLG Naumburg, Beschluss vom 26.02.2004 - 1 Verg 17/03

1. Veröffentlicht die Vergabestelle im Supplement zum Amtsblatt der EG, im Ausschreibungsanzeiger des Landes und in den Verdingungsunterlagen unterschiedliche Anforderungen an die Eignungsnachweise, ist für die Frage, welche Eignungsnachweise obligatorisch vorzulegen sind, auf den Inhalt der EU-weiten Vergabebekanntmachung abzustellen.*)

2. Die Mitwirkung eines Sachverständigen bzw. eines Beraters der Vergabestelle darf die Grenze der bloßen Unterstützung nicht überschreiten. Die Entscheidungen im Vergabeverfahren, insbesondere diejenigen Entscheidungen, bei denen die Ausfüllung eines Beurteilungsspielraumes bzw. eine Ermessensausübung notwendig sind, sind von der Vergabestelle selbst zu treffen, § 2 Nr. 3 VOL/A.*)

Hat die Vergabestelle ursprünglich die Hinzuziehung externen Sachverstandes für die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung für erforderlich erachtet, so liegt eine eigenverantwortliche Entscheidung der Vergabestelle regelmäßig nur dann vor, wenn sie durch den Sachverständigen bzw. Berater objektiv zutreffend und nachvollziehbar über die Entscheidungsgrundlagen aufgeklärt wurde.*)

3. Die Mitwirkung des Versicherungsberaters verstößt gegen § 6 Nr. 3 VOL/A analog, wenn der Berater ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Gestaltung und am Ausgang des Vergabeverfahrens hat, z.Bsp. dadurch, dass zwischen der Vergabestelle und dem Berater ein erfolgsabhängiges Honorar bzw. Provisionszahlungen vereinbart worden sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Maßstab für die zu honorierenden Leistungen, z.Bsp. das Volumen der erreichten Kosteneinsparungen, vom Maßstab des Vergabeverfahrens (wirtschaftlich günstigstes Angebot unter Berücksichtigung mehrerer Zuschlagkriterien) abweicht.*)

4. Nach § 17 Nr. 6 VOL/A sind Anfragen der Bewerber um sachdienliche Auskünfte unverzüglich und sachlich zutreffend zu beantworten; unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes sind die Antworten jeweils allen Bewerbern zugänglich zu machen.*)

5. Die Versagung der Antragsbefugnis kann grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass der Bieter einen bei der Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags geforderten Eignungsnachweis nicht vorgelegt hat, wenn die Vergabestelle selbst keine entsprechende Ausschlussentscheidung getroffen hat.*)

6. Für die Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde ist § 524 Abs. 2 S. 2 ZPO n.F. entsprechend anzuwenden.*)

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IBRRS 2004, 0442
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Betreiber eines Krankenhauses: Auftraggeber i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB?

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.02.2004 - 1 Verg 15/03

1. Zur Eigenschaft der Betreiberin eines Krankenhauses zur regionalen medizinischen Schwerpunkt- und Unfallversorgung sowie als Akademisches Lehrkrankenhaus in der Rechtsform einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als öffentliche Auftraggeberin i.S.v. § 98 Nr. 2 GWB; insbesondere zur Erfüllung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nichtgewerblicher Art.*)

2.1. Die Vorschrift des § 130 Abs. 1 BGB ist zumindest hinsichtlich der Frage, an wen die Vorabinformation nach § 13 Satz 1 VgV abzusenden ist, entsprechend anzuwenden. Danach genügt das Absenden einer Vorabinformation an eine Zweigstelle eines Bieters dann nicht, wenn diese nicht als Empfangsstelle für Informationen an die tatsächliche Bieterin bzw. als deren Empfangsbevollmächtigte zu betrachten ist.*)

2.2. Ist eine Absendung der Vorabinformation nach § 13 Satz 1 VgV an eine Bieterin nicht erfolgt, so läuft die Frist des § 13 Satz 2 und 6 VgV jedenfalls ab Zugang der Vorabinformation bei dieser Bieterin.*)

3. Ist der Wertungsvorgang nicht dokumentiert, so dass nicht zu erkennen ist, ob die Vergabestelle überhaupt eine Prüfung in den einzelnen Wertungsstufen vorgenommen hat, so genügt regelmäßig allein der Verweis auf die preisliche Reihenfolge der Angebote nach Submission nicht, um die Annahme der offensichtlich fehlenden Zuschlagschance eines Angebots zu stützen (zu § 107 Abs. 2 S. 2 GWB).*)

4. Die Entscheidung über die Aufhebung einer Ausschreibung ist nach § 26 VOL/A in das pflichtgemäße Ermessen der Vergabestelle gestellt. Eine Anordnung der Aufhebung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen kommt demnach nur im Ausnahmefall in Betracht, wenn das Ermessen der Vergabestelle auf Null reduziert wäre.*)

5. Die Abweichung der Vergabekammer vom Antrag hinsichtlich der Auswahl einer zur Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens geeigneten Maßnahme ist nicht nur nach § 114 Abs. 1 GWB zulässig; sie fällt der Antragstellerin auch kostenmäßig nicht zur Last (arg. ex. § 92 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).*)




IBRRS 2004, 0434
VergabeVergabe
Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2003 - Verg 58/03

1. Gemäß § 7 Nr. 6 VOL/A sind Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen der Jugendhilfe, Aus- und Fortbildungsstätten oder ähnliche Einrichtungen zum Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen nicht zuzulassen.

2. Grund der Nichtzulassung der in § 7 Nr. 6 VOL/A genannten öffentlichen Einrichtungen ist, dass diese Einrichtungen andere als erwerbswirtschaftliche Ziele, nämlich vorrangig soziale Belange, verfolgen und deshalb oftmals steuerliche Vorteile genießen. Da sie deshalb günstigere Angebote vorlegen könnten, besteht die Gefahr einer Verdrängung, privater Unternehmen bei der Vergabe im Preiswettbewerb.

3. § 7 Nr. 6 VOL/A verbietet nur die Auftragsvergabe im Wettbewerb, nicht aber die Erteilung von Aufträgen im Wege der freihändigen Vergabe, die in § 3 Nr. 4 lit. o VOL/A als eine Privilegierung der in § 7 Nr. 6 VOL/A genannten Einrichtungen ausdrücklich vorgesehen ist.

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IBRRS 2004, 0433
VergabeVergabe
Spielraum bei Verhandlungsverfahren nach VOL/A

OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2003 - WVerg 15/03

1. Ungeachtet der darin eröffneten Spielräume zur Konkretisierung des Auftragsinhalts erlaubt es ein Verhandlungsverfahren nach VOL/A nicht, im Ergebnis der mit dem Bieter geführten Gespräche andere Leistungen zu beschaffen als mit der Ausschreibung angekündigt; die Identität des Beschaffungsvorhabens, so wie es die Vergabestelle zum Gegenstand der Ausschreibung gemacht hat, muss gewahrt bleiben.*)

2. Von einem einheitlich ausgeschriebenen Auftrag können auch im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nicht nach Ablauf der Angebotsfrist Teile der zu erbringenden Leistung dergestalt abgespalten werden, dass ihre Verwirklichung nach Auftragserteilung zusätzlich von der Ausübung einer an keine inhaltlichen Voraussetzungen gebundenen einseitigen Option des Auftraggebers abhängt; das gilt jedenfalls dann, wenn der verbleibende "Festauftrag" gegenüber dem ursprünglichen Ausschreibungsinhalt ein gegenständlich anderes Vorhaben ("aliud") darstellt.*)

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IBRRS 2004, 0432
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Befugnis der Vergabestelle zu einer Nachverhandlung

OLG Dresden, Beschluss vom 09.01.2004 - WVerg 16/03

1. Das Angebot eines Bieters, dessen Eignung der Auftraggeber zunächst bejaht hat, kann nicht unter Eignungsgesichtspunkten deswegen von der Wertung ausgeschlossen werden, weil der Bieter zu einem nur funktional beschriebenen Aspekt der zu erbringenden Leistung keinen den Auftraggeber technisch überzeugenden Angebotsvorschlag unterbreitet hat; denn das berührt regelmäßig nicht die (unternehmensbezogene) Eignung des Bieters für Aufträge der ausgeschriebenen Art, sondern ist lediglich ein (auftragsbezogener) Gesichtspunkt der Angebotswertung selbst.*)

2. Verbinden die Ausschreibungsbedingungen eine für unterschiedliche technische Lösungsvarianten offene Leistungsbeschreibung mit der Ankündigung eines obligatorischen Bemusterungstermins, in dem die angebotene Leistung vorgestellt und erläutert werden soll, so kann der Angebotsinhalt jedenfalls nach Abschluss der Bemusterung grundsätzlich nicht mehr geändert werden.*)

3. § 24 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A begründet nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen eine Befugnis der Vergabestelle zu einer Nachverhandlung, aber keinen Anspruch des Bieters hierauf oder auf Wertung eines Angebots, das der Bieter von sich aus nachträglich angepasst hat, ohne dass hierüber eine Nachverhandlung, auch wenn sie zulässig gewesen wäre, tatsächlich geführt worden ist.*)

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IBRRS 2004, 0424
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verwirkung des Antragsrechtes

OLG Dresden, Beschluss vom 11.09.2003 - WVerg 7/03

1. Ein Nachprüfungsbegehren kann unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung unzulässig sein, wenn zwischen einer Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB und der späteren Einleitung des Vergabekontrollverfahrens längere Zeit (hier: mehr als 14 Monate) verstreicht, der Auftraggeber hieraus nach Treu und Glauben den Schluss ziehen durfte, die Beanstandung werde nicht weiterverfolgt, und sich im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens darauf eingerichtet hat.*)

2. Ein Rügeschreiben nach § 107 Abs. 3 GWB, das äußerlich im Namen eines tatsächlich existierenden, aber nicht als Bieter am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmens gefertigt wird, kann nach dem Rechtsgedanken der "falsa demonstratio" dem "richtigen" Bieter zugeordnet werden, wenn die Auslegung des Schreibens ergibt, dass die Beanstandung für diesen kraft seiner als Bieter im Vergabeverfahren erworbenen Rechtsstellung erhoben werden sollte, und die Vergabestelle dies auch so verstanden hat.*)

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IBRRS 2004, 0423
VergabeVergabe
Bemessung der Gebühren im Nachprüfungsverfahren

BayObLG, Beschluss vom 20.01.2004 - Verg 21/03

1. Es ist regelmäßig ermessensfehlerfrei, wenn die Vergabekammer, um eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten und Transparenz sicherzustellen, zur Ermittlung der von ihr zu erhebenden Gebühren mittels einer Gebührentabelle von Richtwerten ausgeht.*)

2. Jedenfalls bei nicht offensichtlich unzulässigen Anträgen stellt es keinen Ermessensverstoß dar, wenn die Vergabekammer, die über den Antrag mündlich verhandelt und sodann entschieden hat, die Gebühren nicht anders bemisst, wie wenn sie über die Begründetheit des Antrags entschieden hätte.*)

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IBRRS 2004, 0415
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Die Deutsche Bahn Netz AG ist öffentliche Auftraggeberin!

VK Bund, Beschluss vom 21.01.2004 - VK 2-126/03

1. Die DB Netz AG unterfällt dem Auftraggeberbegriff des § 98 Nr. 2 GWB.

2. Aus der Zuordnung der DB Netz AG zu § 98 Nr. 2 GWB ergibt sich die Anwendbarkeit der Vorschriften des 3. Abschnittes der VOB/A nach § 7 Absatz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 8 Nr. 4 c VgV.

3. Die Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A 3. Abschnitt, ebenso wie die entsprechende Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A, und zwar jeweils in der Variante des "unangemessen niedrigen Preises", sind keine bieterschützenden Vorschriften im Sinne des §§ 97 Abs. 7, 107 Abs. 2 S. 1 GWB.

4. Nach §25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A sind Angebote zwingend von der Wertung auszuschließen, die §21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht entsprechen. Denn das vergabeverfahrensrechtliche Prinzip der Transparenz und der Gleichbehandlung des §97 Abs.1, 2 GWB gebietet die Wertung nur solcher Angebote, die in jeder Hinsicht miteinander vergleichbar sind, so dass hinsichtlich jeder Position der Leistungsbeschreibung alle zur Kennzeichnung der angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt und angegeben sein müssen.

5. Die Aufhebung einer Ausschreibung kann die Interessen eines Bieters, dessen Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A zwingend von der Wertung auszuschließen ist, nicht mehr berühren.

6. Die Urkalkulation gehört nicht zu den geforderten Erklärungen. Sie enthält damit keine Erklärungen i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs.1 Satz 3 VOB/A, die als wertungsrelevant vorzulegen wären.

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IBRRS 2004, 0414
VergabeVergabe
Ist ein Ausschluss bei Nachverhandlungen zwingend?

VK Sachsen, Beschluss vom 13.08.2003 - 1/SVK/098-03

1. Unzulässige Nachverhandlung im Sinne der §§ 24 Nr. 2 Abs. 1, 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A liegen dann vor, wenn im Rahmen eines Aufklärungsgespräches Änderungen an den Verdingungsunterlagen vorgenommen und das ursprüngliche Angebot entsprechend geändert wird.

2. Ein derartiger Verstoß führt zum zwingenden Ausschluss des Angebotes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1d VOL/A.

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IBRRS 2004, 0413
VergabeVergabe
Kostentragunung bei Antragsrücknahme

VK Sachsen, Beschluss vom 26.08.2003 - 1/SVK/097-03

Der Antragsteller, der seinen Antrag zurücknimmt, hat die Kosten des Verfahrens (Gebühr und Auslagen) gem. § 128 Abs. 3 GWB zu tragen, da er als Zurücknehmender wie ein Unterliegender zu behandeln ist.

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IBRRS 2004, 0412
VergabeVergabe
Ist eine Nachverhandlung über technische Änderungen zulässig?

VK Sachsen, Beschluss vom 15.10.2003 - 1/SVK/096-03

1. Nach § 24 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A kann der Auftraggeber im Rahmen der geforderten Leistung über notwendige technische Änderungen geringen Umfangs nachverhandeln.

2. Die Überarbeitung und Neufassung eines für die Angebotsbewertung wesentlichen Angebotsteils, der wertmäßig etwa ein Drittel des Gesamtauftragsvolumens ausmacht, kann nicht als "nachträgliche technische Änderung geringen Umfangs" i. S. d. § 24 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A gewertet werden.

3. Nach den Vorschriften der § 25 Nr. 1 Abs. 1a i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A sind solche Angebote auszuschließen, die lediglich einen Teil des ausgeschriebenen Leistungsumfanges abdecken.

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IBRRS 2004, 0411
VergabeVergabe
Selbsthilferecht des Bieters

VK Sachsen, Beschluss vom 22.08.2003 - 1/SVK/95-03

1. Ähnlich wie bei der Parallelregelung des § 42 Abs. 2 VwGO muss es für die Antragsbefugnis und somit die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages ausreichen, dass der Antragsteller darlegt, dass er durch die (behauptete) Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sein könnte.

2. Die in § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A angesprochenen Erzeugnisse und Verfahren darf der Auftraggeber mit triftigen Gründen vorgeben, d.h. wenn dies durch die Art der geforderten Leistung gerechtfertigt ist.

3. Vor der Bewertung der Angebote ist zunächst die Eignung der Bieter zu prüfen. Dabei sind anhand der vorgelegten Nachweise die Angebote auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendige Sicherheiten bietet.

4. Das Selbsthilferecht des Bieters entsteht nur dann, wenn der Auftraggeber auf Verlangen eines Bieters, wie unklare oder widersprüchlich formulierte Positionen des Leistungsverzeichnisses zu verstehen sein sollen, diese Unklarheit nicht ausräumt.

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IBRRS 2004, 0410
VergabeVergabe
Kostentragung bei Antragsrücknahme

VK Sachsen, Beschluss vom 18.08.2003 - 1/SVK/093-03

Die Antragsrücknahme ist wie ein Unterliegen zu werten, weshalb der Kläder gemäß § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB die Verfahrenskosten trägt.

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IBRRS 2004, 0409
VergabeVergabe
Bedeutet eine Antragsrücknahme ein Unterliegen?

VK Sachsen, Beschluss vom 02.09.2003 - 1/SVK/099-03

Der Antragsteller, der seinen Antrag zurücknimmt, hat die Kosten des Nachprüfungsverfahrens (Gebühr und Auslagen) zu tragen, da eine Rücknahme wie ein Unterliegen zu bewerten ist.

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IBRRS 2004, 0408
VergabeVergabe
Kostentragung bei Antragsrücknahme

VK Sachsen, Beschluss vom 09.09.2003 - 1/SVK/099-03

Der Antragsteller, der seinen Antrag zurücknimmt, hat die Kosten des Nachprüfungsverfahrens (Gebühr und Auslagen) zu tragen, da eine Rücknahme wie ein Unterliegen zu bewerten ist.

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IBRRS 2004, 0407
VergabeVergabe
Kostentragung bei Antragsrücknahme

VK Sachsen, Beschluss vom 14.11.2003 - 1/SVK/143-03

1. Der Antragsteller trägt bei Antragsrücknahme die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Hauptsacheverfahrens. Er ist wie ein Unterliegender im Sinne von § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB zu behandeln.

2. Die Höhe der Gebühr bei Antragsrücknahme bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der erkennenden Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes des Nachprüfungsverfahrens.

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IBRRS 2004, 0406
VergabeVergabe
Berücksichtigung der Betriebskosten in der Wirtschaftlichkeitsprüfung?

VK Sachsen, Beschluss vom 07.10.2003 - 1/SVK/111-03

1. Der Auftraggeber darf bei der Wertung der Angebote nur Kriterien berücksichtigen, die in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt sind.

2. Sind die Betriebskosten nicht als relevantes Zuschlagskriterium genannt, müssen Aspekte der Betriebs- bzw. Folgekosten bei der Frage des wirtschaftlichstes Angebotes gemäß § 97 Abs. 5 GWB völlig außer Betracht bleiben.

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IBRRS 2004, 0405
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Pflicht des Auftraggebers, die Auskömmlichkeit zu hinterfragen?

VK Sachsen, Beschluss vom 10.09.2003 - 1/SVK/107-03

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei einem deutlich unter dem Haushaltssatz liegenden Angebot die Auskömmlichkeit des Angebots zu hinterfragen. Er hat eine Prüfung anzustellen, ob unter Einbeziehung der wirtschaftlichen Risiken noch ein wirtschaftliches Angebot vorliegt.

2. Das Streichen einer LV-Vorgabe in den Verdingungsunterlagen ist eine unzulässige Änderung an diesen.

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IBRRS 2004, 0404
VergabeVergabe
Wer trägt bei Antragsrücknahme die Kosten?

VK Sachsen, Beschluss vom 03.09.2003 - 1/SVK/106-03

Die Antragsrücknahme im Vergabenachprüfungsverfahren ist wie ein Unterliegen zu bewerten, weshalb die Kosten des Verfahrens (Gebühren und Auslagen) gem. § 128 Abs. 3 GWB vom Antragsteller zu tragen sind.

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IBRRS 2004, 0403
VergabeVergabe
Antrag offensichtlich unzulässig?

VK Sachsen, Beschluss vom 14.08.2003 - 1/SVK/103-03

Ein Antrag, der die in § 108 Abs. 2 Satz 1 GWB geforderte Rechtsverletzung nicht beschreibt, ist offensichtlich unzulässig. Es ist darzulegen, dass durch die behauptete Verletzung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Rechtsverletzung, Schaden und Verschlechterung der Zuschlagschancen sind schlüssig und nachvollziehbar vorzutragen.

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IBRRS 2004, 0402
VergabeVergabe
Dokumentation der Verfahrensstufen durch Auftraggeber?

VK Sachsen, Beschluss vom 16.12.2003 - 1/SVK/146-03

1. Es obliegt dem Auftraggeber, die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens einschließlich der Begründung der einzelnen Entscheidungen in den Vergabeakten zu dokumentieren.

2. Verstößt ein Bieter gegen das Nachverhandlungsverbot aus § 24 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A, wird er mit seinem "Ursprungsangebot", d.h. mit dem zur Submission vorgelegten Angebot, in die Wertung einbezogen.

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IBRRS 2004, 0401
VergabeVergabe
Art und Umfang der Darstellung von Nebenangeboten

VK Sachsen, Beschluss vom 26.01.2004 - 1/SVK/161-03

1. Innerhalb seines Spielraumes bei der Wertung von Nebenangeboten entscheidet der Auftraggeber mit sachgerechten Erwägungen über die Annahme oder Ablehnung eines zugelassenen Nebenangebotes. Die Vergabekammer ist deshalb darauf beschränkt zu überprüfen, ob der Auftraggeber sachgerecht gewertet hat und der Auftraggeber von einer technischen und wirtschaftlichen Gleichwertigkeit ausgehen konnte.

2. Der Bieter hat sein Nebenangebot - insbesondere bei einer alternativen technischen Realisierung - so umfänglich, vollständig und klar zu beschreiben, wie dies der Auftraggeber nach § 9 VOB/A auch in seinem Leistungsverzeichnis tun muss.

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IBRRS 2004, 0400
VergabeVergabe
Ausschluss bei schwerer Verfehlung

VK Sachsen, Beschluss vom 19.01.2004 - 1/SVK/158-03

1. Ein Unternehmen kann dann von der Vergabe ausgeschlossen werden, wenn es nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt. Bei § 8 Nr. 5 i.V.m. § 25 Nr. 2 VOB/A handelt es sich um eine Kann-Vorschrift; der Auftraggeber muss folglich sein Ermessen ausgeübt haben.

2. Grundsätzlich gibt der Bieter durch seine Teilnahme am Wettbewerb zu erkennen, dass er aus seiner Sicht in der Lage ist, die Gesamtleistung vertragsgerecht zu erbringen. Die abgeforderte Nachunternehmerliste schränkt dies insoweit ein, als dass eben ein Teil der Gesamtleistung auf Nachunternehmer übertragen werden soll. In einem solchen Fall ist es Sache des Bieters, gegenüber der Vergabestelle detailliert nachzuweisen, wie er seinen Bauleitungs- und Koordinierungspflichten nachkommen will.

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IBRRS 2004, 0399
VergabeVergabe
Ausschluss beim Ändern von Verdingungsunterlagen

VK Sachsen, Beschluss vom 14.01.2004 - 1/SVK/153-03

1. Das Beifügen klar und unmissverständlich formulierter eigener, d. h. aus der Sicht der Vergabestelle fremder – Vertragsbedingungen, die der VOB/B und anderer zusätzlicher Vertragsbedingungen widersprechen, stellen eine unzulässige Veränderung an den Verdingungsunterlagen dar, was den zwingenden Ausschluss eines Angebotes nach sich zieht.

2. Einen Ausschluss hat es ebenso zur Folge, wenn ein Bieter an den ihm vom Auftraggeber ausgereichten Verdingungsunterlagen Änderungen mittels Streichungen, Ergänzungen etc. vornimmt.

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