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Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 0398
VergabeVergabe
Mangelnde Gleichwertigkeit bei einem Nebenangebot

VK Bremen, Beschluss vom 19.06.2003 - VK 9/03

1. Ist ein Nebenangebot so gestaltet, dass die Vergabestelle nicht ohne besondere Schwierigkeiten die erforderliche Wertung vornehmen kann, entspricht das Nebenangebot also weder der Vorschrift des § 21 Nr. 2 Satz 3 VOB/A, noch wird es der in den Bewerbungsbedingungen enthaltenen Forderung gerecht, dass die im Nebenangebot enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben sind, kann das Nebenangebot mangels Gleichwertigkeit ausgeschlossen werden.

2. Das Geltendmachen von Bedenken allein ist kein Grund, einem Bieter den Zuschlag zu versagen. Wenn aber die Vergabestelle die geltend gemachten Bedenken nicht teilt und den Zuschlag entsprechend der unverändert gebliebenen Leistungsbeschreibung dem Bieter zu erteilen beabsichtigt, der zuvor Bedenken geltend gemacht hat, dann ist Voraussetzung dafür, dass der Bieter seine ursprünglich geäußerten Bedenken nicht mehr aufrecht erhält und fallen gelassen hat.

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IBRRS 2004, 0373
VergabeVergabe
Verständnis des Begriffs "Investitionen"

OLG Hamburg, Beschluss vom 02.02.2004 - 1 Verg 7/03

1. Zur Frage, was unter dem Begriff "Investitionen" zu verstehen ist.

2. Enthalten die Vergabebekanntmachung und auch die später versandten Verdingungsunterlagen und Bieterinformationen keinerlei Mindestvorgabe hinsichtlich des Umsatzes, so muss auch kein Mindestumsatz nachgewiesen werden. Dies gilt auch dann, wenn in einem Vergabevermerk von einem Mindestumsatz die Rede ist, sofern es sich hierbei nur um ein Hilfsmittel handelt.

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IBRRS 2004, 0367
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Widerspruch im Leistungsverzeichnis führt zu Mehrkosten

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 26.11.2003 - Fall 1372

Dem Auftragnehmer steht eine veränderte Vergütung für die Differenz zwischen den Transport- und Entsorgungskosten für den zu kalkulierenden bituminösen Oberbau und der ausgeführten Abfuhr teerhaltigen Aufbruchs zu.

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IBRRS 2004, 0362
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss eines unvollständigen Angebotes

OLG Hamburg, Beschluss vom 21.01.2004 - 1 Verg 5/03

1. Der öffentliche Auftraggeber hat bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe, sondern ist gezwungen, das betreffende Angebot aus der Wertung zu nehmen.

2. Im Fall geforderter Erklärungen ändert hieran auch nichts, dass § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A Abschnitt 2 nur als Sollvorschrift formuliert ist.

3. Grundsätzlich hat der Bieter alle in den Verdingungsunterlagen geforderten Angaben einzureichen.

4. Zu der Frage, ob Einheitspreislisten zu den Erklärungen gehören, die zwingend mit der Angebotsabgabe einzureichen sind.

5. Ein Unternehmen ist dann nicht von einem Vergabeverstoß betroffen, wenn sein Angebot in einer solchen Weise mangelhaft ist, dass es dem Ausschluss unterliegt. In einem derartigen Fall fehlt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis von § 107 Abs. 2 GWB.

6. Die Erstattung der notwendigen Aufwendungen des Beigeladenen entspricht nach herrschender Ansicht nur dann der Billigkeit, wenn dieser eigene Anträge stellt, ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat.

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IBRRS 2004, 0336
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nicht an Ausschreibung beteiligt: Keine Antragsbefugnis?

EuGH, Urteil vom 12.02.2004 - Rs. C-230/02

1. Die Artikel 1 Absatz 3 und 2 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der durch die Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge geänderten Fassung stehen dem Ausschluss einer Person von den in dieser Richtlinie vorgesehenen Nachprüfungsverfahren nach Erteilung des Zuschlags für einen öffentlichen Auftrag nicht entgegen, wenn diese Person sich nicht an dem Vergabeverfahren beteiligt hat, weil sie sich aufgrund angeblich diskriminierender Spezifikationen in den Ausschreibungsunterlagen nicht in der Lage gesehen hat, die Gesamtheit der ausgeschriebenen Leistungen zu erbringen, sie jedoch vor Erteilung des Zuschlags keine Nachprüfung der genannten Spezifikationen eingeleitet hat.*)

2. Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie 89/665 in der durch die Richtlinie 92/50 geänderten Fassung steht dem entgegen, dass das Interesse einer Person an einem Auftrag als entfallen gilt, weil sie es unterlassen hat, vor Einleitung eines in dieser Richtlinie vorgesehenen Nachprüfungsverfahrens eine Schlichtungsstelle wie die durch das Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz) von 1997 geschaffene Bundes-Vergabekontrollkommission anzurufen.*)

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IBRRS 2004, 0334
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schadensersatz wegen rechtswidriger Auftragsvergabe

OLG Dresden, Urteil vom 10.02.2004 - 20 U 1697/03

1. Im Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge ist seit langem und unabhängig von der Anwendbarkeit der Nachprüfungsregeln des GWB anerkannt, dass eine Ausschreibung grundsätzlich ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis schafft, welches für die übrigen Verfahrensbeteiligten einen Anspruch gegenüber dem Auftraggeber auf Beachtung der seiner Ausschreibung zu Grunde liegenden Vergabevorschriften begründet.

2. Die Vergabestelle muss die vorab bekannt gemachten Auswahlkriterien vollständig anwenden und ist gleichzeitig auf diese Kriterien beschränkt, darf also darüber hinaus keine weiteren, nicht zuvor angekündete Kriterien zur Auswahlwertung heranziehen.

3. Das Auswahlverfahren und die daraus abgeleitete Auswahlentscheidung müssen generell erkennen lassen, aufgrund welcher konkreten Tatsachenerwägungen ein Bewerber ausgewählt und ein anderer abgelehnt worden ist. Eine solche Transparenz ist vergaberechtlich auch dann geboten, wenn man der Vergabestelle insoweit einen Bewertungsspielraum zubilligt.

4. Der Kläger eines zivilrechtlichen Schadensersatzprozesses darf die im vorangegangenen Nachprüfungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse in den Prozess einführen, auch wenn er am Nachprüfungsverfahren nicht beteiligt war.

5. Liegt die Mangelhaftigkeit der Bewerberauswahl auf der Hand, so darf der Auftraggeber, gerade weil diese Mängel bei einem "unter dem Dach des Verhandlungsverfahrens" durchgeführten Planungswettbewerb unmittelbar auf diesen durchschlagen, den Wettbewerb nicht auslösen und damit Aufwendungen der Wettbewerbsteilnehmer verursachen, von denen aus Rechtsgründen von Anfang an feststeht, dass sie sinnlos sind.

6. "Freischwebenden" Gutachtenverfahren, bei denen mehrere Büros aufgefordert werden, Planungsvorschläge für die Lösung einer bestimmten Bauaufgabe zu erarbeiten, mag es grundsätzlich geben; solange aber ein Beschaffungsvorhaben wirksam ausgeschrieben ist, darf es nur in dem dadurch von der Vergabestelle selbst vorgegebenen Rahmen nach den danach einschlägigen Vergaberegeln in Auftrag gegeben werden.

7. Mit dem Sinn dieser Regeln wäre es offenkundig unvereinbar, den Auftragsgegenstand oder Teile davon außerhalb des Vergabeverfahrens bearbeiten zu lassen. Das gilt erst recht, wenn der Auftraggeber die Ergebnisse dieser Bearbeitung anschließend im Vergabeverfahren zu verwenden beabsichtigte.

8. In den Konstellationen einer irrealen Amortisationschance, deretwegen jeder Teilnehmer Kosten nicht aufgewendet hätte, ist jeder Bewerber oder Bieter zur Geltendmachung seiner "umsonst" getätigten Aufwendungen legitimiert, weil er das Kostenrisiko nur wegen einer seinen Aufwendungen äquivalenten Chance eingeht, an der es gerade fehlt, wenn das Vergabeverfahren - oder der Verfahrensabschnitt, in dem die Kosten ausschließlich entstanden sind - mit einem "Anfangsfehler" behaftet ist, der einer Vergabenachprüfung nicht standhält.

9. Ein Schadensersatzverlangen ist nicht daran gebunden, dass der Bieter zuvor über ein - erfolgloses - Nachprüfungsverfahren versucht hat, den Eintritt seines Schadens zu verhindern; eine "Pflicht zur Nachprüfung" lässt sich dem Gesetz ausdrücklich nicht entnehmen.

10. Der Bieter ist mit seinem Schadensersatzverlangen nicht der Höhe nach auf die dem Gutachtenverfahren zu Grunde liegende pauschale Aufwandsentschädigung beschränkt. Denn diese Begrenzung wirkt sich (nur) bei einem rechtmäßigen Gutachtenverfahren aus, nicht aber wenn dieses Verfahren von Anfang an so nicht hätte stattfinden dürfen und die streitbefangenen Aufwendungen des Bieters gerade aus diesem Grunde von Anfang an sinnlos waren.

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IBRRS 2004, 0310
VergabeVergabe
Wann müssen der Vergabestelle die Anwaltskosten erstattet werden?

OLG Dresden, Beschluss vom 02.02.2004 - WVerg 17/03

1. Die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Vergabestelle im Vergabenachprüfungsverfahren ist jeweils nach dem individuellen Streitstoff des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen.

2. Überschritten ist dieser Bereich regelmäßig, wenn wesentliche Streitpunkte im Nachprüfungsverfahren sich gerade aus dessen "prozessualer" Ausgestaltung i.S.d. §§ 107 ff GWB ergeben oder gemeinschaftsrechtlicheProbleme zum Streitstoff gehören.

3. Die vergaberechtskonforme Behandlung einer Nachunternehmererklärung ist im Vergaberecht üblich und alltäglich. Ihre Bewältigung kann von einem erfahrenen Auftraggeber regelmäßig verlangt werden.

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IBRRS 2004, 0304
VergabeVergabe
Antragsbefugnis

VK Nordbayern, Beschluss vom 26.01.2004 - 320.VK-3194-47/03

Das Rechtsschutzbedürfnis und damit die Antragsbefugnis (§ 107 Abs. 2 GWB) ist dann zu verneinen, wenn ein Antragsteller eine Rechtsverletzung rügt, deren Beseitigung seine Chance auf Zuschlagserteilung in keiner Weise verbessern kann, oder aber, wenn aus Gründen, die außerhalb der gerügten Rechtsverletzung liegen, eine Zuschlagserteilung auf sein Angebot ausscheidet (hier: das Angebot der ASt ist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A auszuschließen, weil sämtliche geforderten Angaben zur MSRL-Technik fehlen und das Angebot somit unvollständig ist).*)

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IBRRS 2004, 0303
Mit Beitrag
VergabeVergabe
§ 13 Satz 4 VgV a.F. ist verfassungskonform

BGH, Beschluss vom 09.02.2004 - X ZB 44/03

a) Die Bestimmung, daß ein Vertrag, der vor Ablauf einer Frist von 14 Kalendertagen seit der schriftlichen Abgabe der Information über die vorgesehene Nichtberücksichtigung abgeschlossen worden ist, nichtig ist, ist durch die Ermächtigung in § 97 Abs. 6 GWB gedeckt.*)

b) Die Frist von 14 Kalendertagen beginnt mit der Absendung der schriftlichen Information an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen.*)

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IBRRS 2004, 0269
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kann ein Preisnachlass ohne Bedingungen gewertet werden?

VOB-Stelle Eichsfeld, Entscheidung vom 13.01.2004 - 15.23

Ein Preisnachlass ohne Bedingungen kann nicht in jedem Fall bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Nebenangeboten gewertet werden.

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IBRRS 2004, 0268
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie hoch ist der Streitwert beim Konzessionsvertrag?

OLG Rostock, Beschluss vom 29.12.2003 - 17 Verg 11/03

Der Wert des Streitgegenstandes ist beim gegenständlichen Konzessionsvertrag auf die angebotenen Bauleistungen beschränkt.

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IBRRS 2004, 0267
VergabeVergabe
Aufwendungen eines Ingenieurbüros nicht erstattungsfähig

VK Thüringen, Beschluss vom 19.12.2003 - 216-4005.20-065/03-EF-S

Überprüft das von der Vergabestelle eingeschaltete Ingenieurbüro im Zusammenhang mit einem Vergabenachprüfungsverfahren die Mengenberechnungen, muss der unterlegene antragstellende Bieter die hierdurch entstandenen Aufwendungen der Vergabestelle nicht ersetzen.

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IBRRS 2004, 0266
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen Bestimmung einer Annahmefrist durch den Bieter?

BGH, Urteil vom 28.10.2003 - X ZR 248/02

Ist nach den Vergabeunterlagen eine Bindefrist nicht zu beachten, darf ein innerhalb der Angebotsfrist abgegebenes Angebot regelmäßig nicht deshalb unberücksichtigt bleiben, weil der Bieter von sich aus eine Annahmefrist bestimmt hat.*)

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IBRRS 2004, 0238
VergabeVergabe
Wer ist ein Generalübernehmer?

VK Saarbrücken, Beschluss vom 22.12.2003 - 1 VK 10/2003

1. Ein Generalübernehmer (GÜ) ist ein Unternehmer, der selbst keinerlei Bauleistung ausführt, sondern sämtliche Leistungen an Nachunternehmer weiter vergibt. Er tritt lediglich als Vermittler auf, der Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsleistungen erbringt.

2. GÜ sind grundsätzlich ungeeignet, Auftragnehmer öffentlicher Bauaufträge zu sein. Bauleistungen dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich gewerbsmäßig mit der Ausführung solcher Leistungen befassen bzw. die aufgrund ihrer Ausstattung in der Lage sind, die Leistungen selbst auszuführen.

3. Die Richtlinie 92/50 EWG des Europäischen Rates vom 18.06.1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass sie es einem Dienstleistungserbringer gestattet, für den Nachweis, dass er die Voraussetzung für die Teilnahme an einem öffentlichen Vergabeverfahren erfüllt, auf die Leistungsfähigkeit anderer Einrichtungen zu verweisen, sofern er beweisen kann, dass er tatsächlich über die Mittel dieser Einrichtungen, verfügt. Das nationale Gericht hat zu prüfen, ob ein solcher Nachweis im Ausgangsverfahren erbracht ist.

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IBRRS 2004, 0237
VergabeVergabe
Sind mehrere Bieter mit identischem Geschäftsführer zulässig?

VK Saarbrücken, Beschluss vom 22.12.2003 - 1 VK 08/2003

1. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist weit auszulegen. Es ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind.

2. Für den Fall, dass sich rechtlich selbständige juristische Personen an einem Vergabeverfahren beteiligen und diese selbständigen juristischen Personen wegen der Identität des Geschäftsführers jeweils wechselseitig von den Angebotspreisen Kenntnis erlangt haben, muss im Rahmen einer Einzelfallprüfung festgestellt werden, ob wettbewerbsbeschränkende oder unlautere Verhaltensweisen erkennbar sind, die mit den vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind.

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IBRRS 2004, 0232
VergabeVergabe
"Null-Euro-Angebot": Schätzung des Auftragswertes

OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2004 - 13 Verg 26/03

1. Zur Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags im Sinn des § 99 GWB von einer Dienstleistungskonzession.*)

2. Soll die Vergabe von Leistungen der Altpapierentsorgung in der Weise erfolgen, dass der Auftragnehmer keine Geldleistung erhält, sondern ihm die bei der Durchführung des Auftrags erfassten Altpapiermengen übereignet werden, so ist bei der Schätzung des Auftragswerts gemäß § 3 Abs. 1 VgV maßgeblich, welchen Erlös der Auftragnehmer durch die Verwertung der Altpapiermengen voraussichtlich erzielen kann.*)

3. Für die Nichtigkeitsfolge des § 13 Satz 6 VgV bei einem Verstoß gegen die Informationspflicht des § 13 VgV kommt es nicht darauf an, ob der Auftraggeber ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt hat.*)

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IBRRS 2004, 0231
VergabeVergabe
Anwendbarkeit der Dienstleistungsrichtlinie

EuGH, Urteil vom 16.10.2003 - Rs. C-252/01

Die Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG ist gemäß Art. 4 Abs. 2 auf Dienstleistungen, die die Küstenbeobachtung mittels Luftfotografie zum Gegenstand haben, nicht anzuwenden, weil diese Dienstleistungen besondere Sicherheitsmaßnahmen im Sinne von Art. 4 Abs. 2 der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG erfordern, zu denen die Erteilung einer militärischen Sicherheitsbescheinigung an das die Dienstleistung erbringende Unternehmen gehört.

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IBRRS 2004, 0226
VergabeVergabe
Honorarforderungen eines Vergabebetreuers: Notwendige Kosten?

OLG Jena, Beschluss vom 14.10.2003 - 6 Verg 8/03

Honorarforderungen eines im Vergabeverfahren gemäß § 6 VOF tätig gewesenen Vergabebetreuers sind grundsätzlich keine notwendige Kosten der Rechtsverfolgung der Vergabestelle, wenn der Sachverständige sich erkennbar zur Verteidigung seiner Vorätigkeit quasi als Streithelfer vor der Vergabekammer betätigt.*)

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IBRRS 2004, 0225
VergabeVergabe
Folgen verspäteten Vorbringens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003 - Verg 22/03

1. Trägt ein Beteiligter unter Missachtung seiner Verfahrensförderungspflicht (§ 113 Abs. 2 Satz 1 GWB, §§ 120 Abs. 2, 113 Abs. 2 Satz 1 GWB) derart spät zur Sache vor, dass den anderen Verfahrensbeteiligten bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, auf dem die Entscheidung der Nachprüfungsinstanz ergeht (§ 112 Abs. 1 Satz 1 GWB, §§ 120 Abs. 2, 69 Abs. 1 GWB), eine Erwiderung unter zumutbaren Bedingungen nicht mehr möglich ist, muss ein solches Vorbringen bei der Entscheidungsfindung unberücksichtigt bleiben.*)

2. Das verspätete Vorbringen löst - weil es nicht zum Nachteil der anderen Verfahrensbeteiligten verwertet werden darf - auch nicht die Amtsermittlungspflicht der Nachprüfungsinstanzen (§ 110 Abs. 1 Satz 1, §§ 120 Abs. 2, 70 Abs. 1 GWB) aus.*)

3. Ob im Nachprüfungsverfahren nicht mehr um die Zuschlagserteilung, sondern mit einem Feststellungsbegehren nach § 114 Abs. 2 Satz 2, §§ 123 Satz 4, 114 Abs. 2 Satz 2 GWB (lediglich) noch um die Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens gestritten wird, ist insoweit ohne Bedeutung.*)

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IBRRS 2004, 0202
VergabeVergabe
Ausbaubeiträge: Artzuschlag für gewerbliches Grundstück

OVG Thüringen, Beschluss vom 22.12.2003 - 4 EO 439/03

1. Die Bekanntmachungsregelung einer Hauptsatzung, in der die "Form der öffentlichen Bekanntmachung" festzulegen ist, muss nicht bestimmen, von welcher gesetzlich zugelassenen Variante für die öffentliche Bekanntmachung (Amtsblatt oder Zeitung) die Gemeinde Gebrauch macht. Es reicht aus, dass das Amtsblatt oder die Zeitung namentlich bezeichnet ist und dass die Anforderungen an eine der Varianten erfüllt sind. Entscheidend ist, dass der Bürger zuverlässig auf das richtige Publikationsorgan geführt wird.*)

2. Zu den Anforderungen an die Angabe der Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen (§ 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 ThürBekVO).*)

3. Zur Auslegung widersprüchlicher Regelungen über die persönliche Beitragspflicht und zur Heilung einer mutmaßlich teilnichtigen Satzung.*)

4. Ein gewerblich genutztes Anliegergrundstück hat aus der Inanspruchnahmemöglichkeit einer öffentlichen Straße auch dann einen größeren Vorteil und kann mit einem Artzuschlag veranlagt werden, wenn es sich bei der abzurechnenden Maßnahme um die Nebenanlagen einer Bundesstraße handelt. Es liegt grundsätzlich im weiten Ermessen der Gemeinde zu bestimmen, wie sie den größeren Vorteil der Inanspruchnahmemöglichkeit für gewerblich genutzte Grundstücke bei der Beitragsbemessung angemessen berücksichtigt.*)

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IBRRS 2004, 0201
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe von Subaufträgen: Öffentlicher Auftrag?

VK Südbayern, Beschluss vom 15.12.2003 - 120.3-3194.1-56-11/03

Die Vergabe eines Subauftrages durch einen öffentlichen Auftraggeber, welcher sich als Bieter an der DSD-Ausschreibung beteiligt, ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne von § 97 Abs. 1 GWB.

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IBRRS 2004, 0193
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieterausschluss bei Verdacht von Straftaten!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.12.2003 - 1 Verg 4/03

1. Der Nachweis der Unzuverlässigkeit des Bieters erfordert keine rechtskräftige Verurteilung.

2. Der Untersuchungsgrundsatz gebietet nur in Ausnahmefällen eine Einvernahme von Zeugen durch die Vergabekammer.

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IBRRS 2004, 0192
VergabeVergabe
Schätzverfahren für Aufträge über 12 Monate Laufzeit?

BayObLG, Beschluss vom 21.11.2003 - Verg 18/03

1. Gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer, der einen selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt darstellt; ist die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zulässig.

2. In § 3 Abs. 3 VgV ist nur das Schätzverfahren für Dienstleistungsaufträge mit einer Laufzeit bis zu zwölf Monaten (Satz 1) einerseits und mit unbefristeter Laufzeit oder nicht absehbarer Vertragsdauer (Satz 3) andererseits geregelt. Dienstleistungsverträge mit einer bestimmten Laufzeit von mehr als zwölf Monaten erfasst die Vorschrift nicht.

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IBRRS 2004, 0172
VergabeVergabe
Antragsbefugnis und Identität des Bieters

VK Südbayern, Beschluss vom 10.11.2003 - 49-10/03

1. Antragsbefugt sind nur Unternehmen, die ein Interesse am Auftrag haben und eine Verletzung in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen (§ 107 Abs. 2 Satz 1 GWB). Hieran würde es fehlen, wenn der Antragsteller kein Angebot abgegeben hat und auch nicht darlegt, gerade daran durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß gehindert gewesen zu sein (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 08.02.2001 - 1 Verg 5/00).*)

2. Angebote müssen die Identität des Bieters erkennen lassen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung, wem ein Angebot zuzurechnen ist, ist das zum Eröffnungstermin vorliegende Angebot. Dieses legt die Identität des Bieters fest. Besteht wie hier Streit, wer als Bieter eines bestimmten Angebots anzusehen ist, ist durch Auslegung zu ermitteln, wer das Angebot abgegeben hat. Dabei ist auf den "objektiven Empfängerhorizont" abzustellen; entscheidend ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalles vertrauter Dritter in der Lage der Antragsgegnerin die Erklärung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte.

3. Zur Vorab-Informationspflicht des § 13 Satz 1 VgV.*)

4. Nach § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A sind Änderungen des Bieters an den Verdingungsunterlagen unzulässig und führen gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A zum Ausschluss des Angebots von der Wertung. Solche Änderungen können in Streichungen oder Ergänzungen, aber auch in der Herausnahme von Teilen aus den Verdingungsunterlagen (z.B. von Einzelblättern) bestehen (vgl. Motzke/Pietzcker/ Prieß, VOB-Kommentar, Rdnr. 39 zu § 21 VOB/A). Der Umstand, dass die Antragsgegnerin dies als Ausschlussgrund zuerst nicht erkannte und die fehlende Erklärung nachforderte, ist unbeachtlich.*)

5. Das fragliche Angebot der Antragstellerin kann nicht in ein Nebenangebot umgedeutet werden. Es würde eine Umgehung der eindeutigen Vorschriften der § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A und § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A bedeuten, wenn ein Angebot, das unzulässigerweise die Verdingungsunterlagen ändert und deshalb zwingend auszuschließen ist, in ein wertungsfähiges Nebenangebot umgedeutet werden könnte. Dies widerspräche der Zielsetzung des § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A, an den ein strenger Maßstab anzulegen ist, um die Vergleichbarkeit der Angebote zu sichern (Prieß, in: Motzke/Pietzcker/Prieß, § 21 VOB/A, Rdnr. 41; vgl. a. Rusam, in: Heiermann/Riedl/Rusam, 9. Aufl., § 21 VOB/A, Rdnr. 11 u. § 25 VOB/A, Rdnr. 7). Eine Qualifizierung als Nebenangebot, das lediglich gegen § 21 Nr. 3 VOB/A verstößt, kommt nur in Betracht, wenn aus einer Erklärung der Antragstellerin oder aus der äußeren Gestaltung des Angebotes erkennbar ist, dass der Bieter ein Nebenangebot abgeben wollte (vgl. a. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 6. Februar 2001, VK 1 - 03/01 zu § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3).*)

6. Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind nur dann zulässig, wenn sich aus den Vergabeunterlagen oder der Bekanntmachung kein ausdrücklicher anderslautender Hinweis ergibt. Eine Ausnahme hiervon sollte nur für technisch abweichende Nebenangebote gelten.*)

7. Der Gewerbezentralregisterauszug (§ 150 GWO) ist für den Auftraggeber ein Hilfsmittel zur Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Bieters oder Bewerbers (§ 8 Nr. 5 Abs. 1 c VOB/A). Der von der Antragstellerin mit Schreiben vom 19.08.2003 vorgelegte Auszug aus dem Gewerbezentralregister datierte vom 08.07.2002. Die Antragstellerin hat damit eine wesentliche Forderung, dass Auszüge nicht älter als drei Monate sein dürfen, nicht erfüllt. Der Antragsgegnerin war es somit nicht möglich, die Zuverlässigkeit und damit die Eignung der Antragstellerin zeitnah und abschließend zu beurteilen. Die Antragsgegnerin war nicht verpflichtet, hierüber weitere Nachforschungen anzustellen. Auf Grund der kurzen Fristen im Vergabeverfahren ist der administrative Aufwand der Vergabestelle bei der Eignungsprüfung in vertretbaren Grenzen zu halten. Darüber hinaus begründet des Vergaberecht hinsichtlich des Nachweises der Eignung Obliegenheiten für Bieter und Bewerber, deren Nichtbeachtung zu ihren Lasten gehen. Die Darlegungslast über die Erfüllung der Eignungskriterien liegt deshalb beim Bieter.*)

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IBRRS 2004, 0169
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachprüfung einer Aufhebung der Ausschreibung

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.12.2003 - 1 Verg 8/03

1. Die Entscheidung der Vergabestelle, eine Ausschreibung aufzuheben, unterliegt der Nachprüfung im Verfahren nach §§ 107 ff GWB.*)

2. Der Nachprüfung unterliegen grundsätzlich nur die Gründe, die die Vergabestelle ausweislich des Vergabevermerks zur Aufhebung bewogen haben. Unbeachtlich sind theoretisch denkbare Aufhebungsgründe, die von einem anderen Verfahrensbeteiligten in den Raum gestellt werden, ohne dass sich die Vergabestelle hierauf beruft.*)

3. Dass nur eines von mehreren Angeboten die Hürde der 1. Wertungsstufe nach § 25 Nr. 1 VOB/A nimmt, rechtfertigt alleine nicht die Aufhebung der Ausschreibung.*)

4. Ein Angebot zu einem Preis, der innerhalb der Bandbreite mehrerer marktorientierter Kostenschätzungen der Vergabestelle liegt, kann nicht unwirtschaftlich im Sinne des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A sein.*)

5. Hat die Vergabestelle die Angebote der besser platzierten Bieter wegen Mangelhaftigkeit der geforderten Nachunternehmererklärungen ausgeschlossen, kann sie diese Angebote auch nicht mehr mittelbar wertend zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines formal einwandfreien Angebots heranziehen.*)

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IBRRS 2004, 0166
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bestimmung des Gegenstandswerts bei Tätigkeit für Beigeladene

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.01.2004 - VK-SH 21/03

1. Bei der Bestimmung des Gegenstandswertes im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sind auch durchlaufende Kosten zu berücksichtigen, soweit diese obligatorischer Vertragsbestandteil werden. Darauf, dass der Auftragnehmer unter Umständen kein wirtschaftliches Interesse in Form einer Gewinnerzielungsabsicht an diesen Kosten hat oder dass der Auftragnehmer für diese Kosten das wirtschaftliche Risiko selbst tragen will, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.*)

2. Für beigeladene Bewerber im Vergabekammerverfahren bemisst sich der durch den Rechtsanwalt selbst zu bestimmende Gegenstandswert nach dem Angebot der eigenen Mandantin, da dieses Angebot Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist. Anders als in gerichtlichen Verfahren können durch die Beteiligten unterschiedliche Gegenstandswerte in Ansatz gebracht werden.*)

3. Die Erstattung der Umsatzsteuer gemäß § 25 Abs. 2 BRAGO ist ausgeschlossen, soweit der Verfahrensbeteiligte zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.*)

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IBRRS 2004, 0165
VergabeVergabe
„Durchlauf“-Posten bei Auftragssumme zu berücksichtigen?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.01.2004 - VK-SH 21/03

1. Der Gegenstandswert ist gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO in entsprechender Anwendung des § 12a Abs. 2 GKG zu bestimmen. Danach beträgt der Gegenstandswert 5 % der Auftragssumme. Diese ist grundsätzlich nach dem konkreten Preis des Angebots zu bestimmen, auf welches der Unternehmer die Zuschlagserteilung begehrt.

2. Zur Frage, ob auch „Durchlauf“-Posten (hier: Infrastrukturkosten) bei der Bestimmung der Auftragssumme zu berücksichtigen sind (hier: bejaht).

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IBRRS 2004, 0164
VergabeVergabe
Auslagen des Rechtsanwalts für Fahrten zu auswärtigem Termin

OLG Celle, Beschluss vom 23.01.2004 - 13 Verg 1/04

Auslagen des Rechtsanwalts für Fahrten zu einem auswärtigen Verhandlungstermin sind auch dann gemäß § 28 Abs. 1 BRAGO erstattungsfähig, wenn der Rechtsanwalt wegen einer mehrstündigen Sperrung der Autobahn das Gericht erst nach dem Ende des Verhandlungstermins erreicht.*)

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IBRRS 2004, 0162
VergabeVergabe
Nach Zuschlag kein Nachprüfungsverfahren mehr möglich!

VK Südbayern, Beschluss vom 03.11.2003 - 48-10/03

1. Der primäre Rechtsschutz des GWB, den die Vergabekammer und das Beschwerdegericht gewährleisten sollen, endet mit der Zuschlagserteilung. Dies ergibt sich zunächst aus der Festlegung in § 114 Abs. 2 Satz 1 GWB, wonach ein erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden kann. Die Umschreibung der Aufgaben der Nachprüfungsinstanzen (vgl. § 102 GWB, § 104 Abs. 2 Satz 1 GWB), das ihnen zur Verfügung gestellte "Instrumentarium" (vgl. § 114 Abs. 1 GWB) und die wichtigste Rechtsfolge der Verfahrenseinleitung (Verbot der Zuschlagserteilung nach § 115 Abs. 1 GWB) unterstreichen diese Zielrichtung deutlich.*)

2. Der Antrag auf Feststellung einer Rechtsverletzung ist unzulässig, wenn der Zuschlag vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens erteilt war und somit die Voraussetzungen des § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB nicht gegeben sind.*)

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IBRRS 2004, 0161
VergabeVergabe
Prüfungsbefugnis der Vergabekammer

VK Südbayern, Beschluss vom 27.08.2003 - 33-07/03

1. Nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A müssen die Angebote die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten. Diese Bestimmung liegt im Sinne eines echten Wettbewerbes, indem sie speziell der leichteren Vergleichbarkeit der Angebote durch den AG dienen soll. Angebote, die dieser Anforderung nicht genügen, sind unvollständig und werden deshalb bei der Wertung nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 a VOL/A ausgeschlossen.*)

2. Die Vergabekammer ist gem. § 114 Abs. 1 GWB bei ihrer Entscheidungsfindung an die gestellten Anträge nicht gebunden. Stellt die Kammer andere als die von der Antragstellerin ausdrücklich gerügten Rechtsverletzungen fest, kann sie diese Verstöße prüfen und ihrer Entscheidung zugrunde legen. Ziel ihrer Entscheidung ist in jedem Falle die Einwirkung auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens.*)

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IBRRS 2004, 0157
VergabeVergabe
Rücknahme des Nachprüfungsantrages

OLG Jena, Beschluss vom 19.12.2003 - 6 Verg 10/02

1. Eine Rücknahme des Nachprüfungsantrages ist - mit Zustimmung der übrigen Verfahrensbeteiligten - auch noch im Laufe des Beschwerdeverfahrens möglich.*)

2. Im Falle der Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren hat der Antragsteller die Kosten des Verfahrens - Verfahrenskosten und notwendige Kosten des Antragsgegners - beider Rechtszüge zu tragen. Die Rechtsgrundlagen dafür ergeben sich im Einzelnen wie folgt:

a) Die Kostenlast der Verfahrenskosten im Vergabekammerverfahren beruht unmittelbar auf Gesetz, § 128 Abs. 3, S. 1, S. 3 GWB

b) Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller gem. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO analog zu tragen.

c) Die zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten des Antragsgegners hat der Antragsteller gem. § 128 Abs. 4 GWB zu tragen. Dabei kann jedenfalls nach der in Thüringen geltenden Rechtslage offen bleiben, ob das aus § 128 Abs. 4 S. 2 GWB deshalb abzuleiten ist, weil die Antragsrücknahme dem in dieser Bestimmung geregelten Fall des "Unterliegens" entspricht (so OLG Düsseldorf VergabeR 2002,197,198; a.A. Boesen, Vergaberecht, § 128, Rn. 50). Zum gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man kraft der Verweisung des § 128 Abs. 4 S. 3 GWB die Vorschrift des § 80 Abs. 1 S. 6 ThürVwVfG anwendet.

d) Der Erstattungsanspruch des Antragsgegners im Beschwerderechtszug beruht auf § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO analog.*)

3. Die Kosten eines Beigeladenen sind in entsprechender Anwendung des § 162 Abs. 2 VwGO nach billigem Ermessen dem unterliegenden Verfahrensbeteiligten aufzuerlegen, wenn er sich mit eigenen Sachanträgen - erfolgreich - am Verfahren beteiligt hat.*)

4. Eine zwischen den Verfahrensbeteiligten außergerichtlich geschlossene Kostenvereinbarung verdrängt die gesetzliche Kostenregelung des § 269 Abs. 3 ZPO. Erst recht findet eine solche Vereinbarung im Rahmen der auf Billigkeitserwägungen gründenden Prüfung des § 162 Abs. 2 VwGO Beachtung.*)

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IBRRS 2004, 0149
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann sind Vergabeverstöße "erkannt"?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.10.2003 - 11 Verg 7/03

1. Zwar ist es nicht erforderlich, eine Verdachtsrüge zu erheben, auf Rückschlüsse und Vermutungen braucht ein Bieter seine Rüge nicht zu stützen; um das Verhältnis zum Auftraggeber nicht unnötig und möglicherweise auch zu Unrecht zu belasten.

2. "Erkannt" sind Vergabeverstöße immer dann, wenn einem Bieter die Tatsachen, die einen möglichen Vergabeverstoß begründen, aus den ihm zugänglichen Unterlagen bewusst werden. Dafür ist ausreichend das Wissen um einem Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es nach vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Verhalten der Vergabestelle als fehlerhaft zu beanstanden.

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IBRRS 2004, 0148
VergabeVergabe
Ist ein Vermischen von Leistungspositionen zulässig?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.04.2003 - VK 4/03

1. Das Unterlassen von Preisangaben in einer Vielzahl von Leistungspositionen führt dazu, dass das Angebot preislich unvollständig abgegeben wurde

2. Ist der Auftraggeber auf der einen Seite verpflichtet, die Verdingungsunterlagen klar, eindeutig und erschöpfend aufzustellen (§ 9 VOB/A), so entspricht dies auf der anderen Seite der Verpflichtung der Bieter, ihren Angeboten die Angaben des Leistungsverzeichnisses vollinhaltlich zugrunde zu legen.

3. Das Vermischen von Leistungspositionen mit den dazu gehörigen Preisen beseitigt die Vergleichbarkeit mit den Angeboten der anderen Bieter, beeinträchtigt die Transparenz der Vergabeentscheidung und verletzt den Grundsatz des fairen Wettbewerbs der Bieter.

4. Fordert der Auftraggeber die aufgegliederte Angabe von Einheitspreisen, so kann davon nur in Ausnahmefällen durch Hinweis auf Sammelpositionen abgewichen werden und zwar allenfalls dann, wenn es sich um geringfügige Verstöße handelt, die keinerlei Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition des Bieters haben und keine Beeinträchtigung der Vergleichbarkeit der Angebote nach sich ziehen.

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IBRRS 2004, 0146
VergabeVergabe
Wie berechnet sich der Gesamtauftragswert?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.06.2003 - VK 10/03

1. Nach § 100 Abs. 1 GWB gilt der Vierte Teil des GWB nur für Aufträge, welche die durch Rechtsverordnung nach § 127 GWB festgelegten Schwellenwerte erreichen oder überschreiten. Gemäß § 2 Nr. 4 VgV beträgt dieser Schwellenwert, d.h. der geschätzte Gesamtauftragswert der Baumaßnahme oder des Bauwerks ohne Mehrwertsteuer, mindestens 5 Mio. Euro.

2. Nach § 3 Abs. 1 VgV ist bei der Schätzung des Auftragswertes von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung auszugehen. Der Auftraggeber hat diese Schätzung anhand von objektiven Kriterien vorzunehmen, wobei an die Schätzung selber keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen.

3. Bei der Ermittlung des Gesamtauftragswertes ist die Summe aller Aufträge für die bauliche Anlage maßgebend.

4. Der Begriff der „baulichen Anlage“ ist identisch mit dem Begriff „Bauwerk“ wie er in der Baukoordinierungsrichtlinie verwendet wird.

5. Bei Bauvorhaben ist nach einer sachgerechten Abwägung im Einzelfall darüber zu entscheiden, ob es sich um ein zusammengehöriges Bauvorhaben handelt, bei dem sämtliche Einzelleistungen zusammenzurechnen sind.

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IBRRS 2004, 0145
VergabeVergabe
Angebote sollen nur Preis und geforderte Erklärungen enthalten

VK Magdeburg, Beschluss vom 24.06.2003 - VK 05/03

1. Rechtsgrundlage für den Ausschluss eines Angebotes ist § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) der VOB/A. Nach dieser Regelung werden Angebote von der Vergabestelle ausgeschlossen, die dem § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A nicht entsprechen. Nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A sollen die Angebote nur die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten.

2. Aus dem Wortlaut des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A folgt im Umkehrschluss, dass die Angebote unbedingt mit den geforderten Erklärungen versehen sein müssen. Anderenfalls ist das Angebot unvollständig.

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IBRRS 2004, 0144
VergabeVergabe
Kann der niedrigste Angebotspreis allein entscheiden?

VK Magdeburg, Beschluss vom 27.06.2003 - VK 06/03

1. Für die Wertung nach § 25 Nr. 3 VOL/A ist vorgesehen, den Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Dabei ist der niedrigste Angebotspreis allein nicht entscheidend.

2. Bei der Wertung geht es um eine Gesamtschau zahlreicher die Entscheidung beeinflussender und teilweise nur bedingt miteinander vergleichbarer bzw. zueinander ins Verhältnis setzbarer Einzelumstände. Der Vergabestelle steht somit dabei ein eigener ihrer Autonomie unterliegender Beurteilungsspielraum zu.

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IBRRS 2004, 0143
VergabeVergabe
Schwellenwert unterschritten - Nachprüfung zulässig?

VK Magdeburg, Beschluss vom 09.07.2003 - VK 09/03

Ist der maßgebliche Schwellenwert für die Vergabe von Bauaufträgen gemäß § 100 Abs. 1 GWB i.V.m. § 2 Nr. 4 VgV für das Gesamtvorhaben nicht überschritten, ist weder das GWB noch die VgV einschlägig. Damit ist das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nicht eröffnet.

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IBRRS 2004, 0142
VergabeVergabe
Erfordert § 107 GWB die Rüge konkreter Normen?

VK Magdeburg, Beschluss vom 21.07.2003 - VK 10/03

1. Für die Antragsbefugnis aus § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB reicht nicht aus, dass ein Bieter durch die Abgabe eines Angebotes sein Interesse am Auftrag zwar bekundet hat, aber in seinem Nachprüfungsantrag keine Verletzung ihrer Bieterinteressen geltend macht.

2. § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB erfordert nicht, dass der Antragsteller die Normen aufzählt, gegen die seiner Meinung nach die Vergabestelle verstoßen hat. Es genügt vielmehr eine Sachverhaltsdarstellung in hinreichend klarer und inhaltlich zweifelsfreier Art, so dass erkennbar ist, welche Vergabebestimmungen der Antragsteller als durch die Vergabestelle missachtet ansieht.

3. § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB fordert für die Antragsbefugnis neben der Verletzung eines subjektiven Rechts auch die Darlegung eines daraus bereits entstandenen oder drohenden Schadens. Damit soll die Durchführung unnötiger Nachprüfungsverfahren vermieden werden. Da es sich bei dem Verfahren vor der Vergabekammer nicht um ein objektives Beanstandungsverfahren handelt, steht dem Bieter kein allgemeiner Überprüfungsanspruch zu. Es ergibt sich vielmehr aus dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift, dass die Rechtsverletzung ursächlich für den entstandenen oder drohenden Schaden gewesen sein muss.

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IBRRS 2004, 0141
VergabeVergabe
Ab wann besteht die Rügeobliegenheit nach § 107 GWB?

VK Magdeburg, Beschluss vom 20.08.2003 - VK 12/03

1. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.

2. Die Rügeobliegenheit besteht nicht erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Antragsteller Kenntnis von einem völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung nachweisbaren Vergabefehler erlangt. Es genügt insoweit vielmehr die Kenntnis eines Sachverhaltes, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden

3. Aufgrund der kurzen Fristen, die im Vergabeverfahren gelten, muss die Rüge im Regelfall binnen 1-3 Tagen erfolgen und zwar auf dem schnellstmöglichen Weg, gegebenenfalls per Fax oder Telefon.

4. Allein die Tatsache, dass auch ein anderer Bieter vorher den gleichen Sachverhalt gerügt hat, befreit nicht von der Rügeobliegenheit. Schon aus dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ergibt sich eindeutig, dass der Antragsteller vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erkannte Vergabeverstöße unverzüglich zu rügen hat.

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IBRRS 2004, 0140
VergabeVergabe
Nicht nachvollziehbare Anwendung von Vergabekriterien

VK Magdeburg, Beschluss vom 27.08.2003 - VK 13/03

1. Die Vergabestelle verletzt Bestimmungen über das Vergabeverfahren dadurch, dass sie bei ihrer Entscheidung zur Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen auf das Vorliegen von Mindestbedingungen abstellt, die sie selbst zuvor bindend aufgestellt hatte, diese aber nicht nachvollziehbar bei deren Prüfung eingehalten bzw. nicht nachvollziehbar dokumentiert hat.

2. Bei einer Punktevergabe für einzelne Kategorien ist es erforderlich, im Vorhinein festzulegen, welche Unterpunkte unter welchen Voraussetzungen erteilt werden sollen und mit welchen Punktabzügen bei Nichterreichen dieser Vorgaben zu rechnen ist.

3. Die Vergabestelle hat die Pflicht, die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens einschließlich der Begründung der einzelnen Entscheidungen in den Vergabeakten zu dokumentieren. Dies trifft gleichermaßen sowohl für die Auswahl der Bewerber als auch für die Vergabe der Leistungen als solche zu.

4. Die VOF geht von einer Zweistufigkeit des Verfahrens aus. In der ersten Stufe werden anhand der Eignungskriterien die Bewerber ausgesucht, die zur zweiten Stufe aufgefordert werden sollen. Eine Vermischung der beiden Prüfungsschritte bzw. die Doppelverwendung der Eignungskriterien als Zuschlagskriterien bzw. Auswahlkriterien wird regelmäßig als unzulässig erachtet.

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IBRRS 2004, 0139
Mit Beitrag
VergabeVergabe
De facto-Vergabe: Sind geschlossene Verträge nach § 13 VgV nichtig?

VK Arnsberg, Beschluss vom 27.10.2003 - VK 2-22/2003

Bei Vergabe von Schulbuchlieferaufträgen ohne Ausschreibung (de-facto-Vergabe) sind die geschlossenen Verträge in Anwendung des § 13 VGV nichtig.*)

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IBRRS 2004, 0119
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen fehlender Typenbezeichnung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.09.2003 - 11 Verg 11/03

1. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren ist nur zu erreichen, wenn lediglich Angebote gewertet werden, die in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbar sind.

2. Verlangt die Vergabestelle mit den Vergabeunterlagen vom Bieter zulässigerweise produktidentifizierende Angaben (Hersteller- und Typenbezeichnungen) für zur Verwendung bei der Auftragserfüllung vorgesehene Produkte, ohne dass der Bieter diese Angaben mit seinem Angebot macht, so führt dies ohne Wertungsermessen der Vergabestelle zwingend zum Ausschluss.

3. Ein Anspruch des Bieters auf Nachverhandlungen folgt grundsätzlich noch nicht aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz allein. Aufklärungsgespräche sind kein jedem Bieter grundsätzlich eröffnetes Forum zur Erläuterung seines Angebotes oder zur Beseitigung eventueller Unklarheiten, sondern eine restriktiv zu handhabende Ausnahme vom allgemeinen vergaberechtlichen Nachverhandlungsverbot.

4. Dem Auftraggeber steht bei der Entscheidung darüber, ob er ein Aufklärungsgespräch für notwendig erachtet, ein Beurteilungsspielraum zu, der nur auf eine eventuell missbräuchliche Handhabung hin überprüft werden kann.

5. Die Vergabestelle hält sich im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens, wenn sie einem Bieter eine Ergänzung seines Angebotes, das nur in zwei Positionen unvollständig ist, gestattet, während sie mit einem anderen Bieter, dessen Angebot in mehr als 40 Positionen Unvollständigkeiten aufweist und der Vergabestelle auch nicht als das wirtschaftlich günstigste Angebot erscheint, keine Aufklärungsgespräche führt.

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IBRRS 2004, 0112
VergabeVergabe
Auftraggeber ist an eigene Festlegung gebunden

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2003 - Verg 46/03

1. Entscheidet sich der öffentliche Auftraggeber für die Inanspruchnahme einer ausgeschriebenen Wahlposition, ist dieser Preis - und nicht der Preis der Grundposition - in die Wertung der abgegebenen Angebote einzustellen.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht gehindert, im Zuge einer ihm durch die Nachprüfungsinstanzen aufgegebenen erneuten Angebotswertung bislang vorhandene Wertungsfehler zu beseitigen. Das gilt unabhängig davon, ob diese Wertungsfehler Gegenstand der betreffenden Entscheidung der Nachprüfungsinstanz waren oder nicht.*)

3. Ergibt die verständige Auslegung des Vergabevermerks, dass sich der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Angebotswertung für die Grundposition (hier: Gewährleistungsfrist von 48 Monaten) und gegen die ausgeschriebene Wahlposition (hier: Gewährleistungsfrist von 60 Monaten) entschieden hat, muss er sich hieran festhalten lassen. Ihm ist der Einwand verwehrt, tatsächlich sei von Anfang an die Beauftragung der Wahlposition beabsichtigt gewesen und deren Preise seien aufgrund eines Bearbeitungsfehlers nur versehentlich nicht in die Angebotswertung eingeflossen.*)

4. Der öffentliche Auftraggeber ist an die einmal getroffene Entscheidung zu Gunsten der Grundposition (oder Wahlposition) im Grundsatz gebunden. Im Zuge der ihm von den Nachprüfungsinstanzen aufgegebenen erneuten Angebotswertung darf er nur bei Vorliegen triftiger Gründe von seiner ursprünglichen Entscheidung abrücken und nunmehr die ausgeschriebene Wahlposition (oder Grundposition) in Anspruch nehmen.*)

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IBRRS 2004, 0111
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auschluss eines unvollständigen Angebotes

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2003 - Verg 53/03

1. Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A sind Angebote, die den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht genügen - d.h. die die Preise und die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten sonstigen Erklärungen nicht enthalten - von der Wertung auszuschließen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, IBR 2003, 430) handelt es sich um einen zwingenden Ausschlussgrund.

2. Der Ausschlussgrund des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A ist nicht erst dann gegeben, wenn das betreffende Angebot im Ergebnis mit den anderen abgegebenen Angeboten nicht verglichen werden kann. Zum Ausschluss des Angebots zwingt vielmehr bereits, dass Angaben und Erklärungen fehlen, die der Auftraggeber in seinen Ausschreibungsunterlagen zulässigerweise gefordert hat und die infolge dessen als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen.

3. Zu den Erfordernissen eines wertbaren Angebots gehört es deshalb auch, dass jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag angegeben wird, der für die betreffende Leistung beansprucht wird.

4. Das Vertrauen auf die Beibehaltung eines vergaberechtswidrigen Vorgehens des öffentlichen Auftraggebers ist rechtlich nicht schützenswert und deshalb schon aus Rechtsgründen nicht anzuerkennen.

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IBRRS 2004, 0090
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Pauschalpreisnebenangebot: Wann darf es gewertet werden?

VK Thüringen, Beschluss vom 07.11.2003 - 216-4002.20-055/03-EF-S

Ein Pauschalpreisnebenangebot ist inhaltlich hinreichend bestimmt, wenn der Bieter erklärt, dass sämtliche Leistungen, die in dem Leistungsverzeichnis der Vergabestelle aufgeführt sind, auch in dem Pauschalpreisnebenangebot enthalten sind.

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IBRRS 2004, 0088
VergabeVergabe
Aufhebung der Ausschreibung bei nur einem einzigen Bieter zulässig?

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2003 - 1 Verg 8/03

1. Es steht im Entschließungsermessen der Vergabestelle, ob sie die Ausschreibung aufhebt, wenn ihrer Meinung nach ein Aufhebungsgrund vorliegt. Der Nachprüfung unterliegen grundsätzlich nur die Gründe, die die Vergabestelle ausweislich des Vergabevermerks zur Aufhebung bewogen haben.

2. Ein Angebot zu einem Preis, der innerhalb der Bandbreite mehrerer 2 Jahre alter Kostenschätzungen der Vergabestelle liegt und eine Grobkalkulation des beratenden Ingenieurbüros aus jüngerer Zeit um ca. 5 % unterschreitet, kann allenfalls dann als unwirtschaftlich (= offenkundig überhöht) bezeichnet werden, wenn sich die Ansätze der Vergabestelle nicht an Marktpreisen, sondern (beispielsweise) an deutlich überteuerten Vergleichsobjekten orientiert hätten.

3. Der prozentuale Abstand zu Angebotspreisen der besser plazierten Bieter (hier bis zu knapp 8%) besagt für sich allein nichts darüber, ob ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht. Es ist vielmehr mangels entgegenstehender Indizien davon auszugehen, dass jeder im Wettbewerb stehende und ernsthaft am Auftrag interessierte Bieter ein marktorientiertes Angebot abgibt.

4. Hat die Vergabestelle die Angebote der besser platzierten Bieter aufgrund eines zwingenden Grundes ausgeschlossen, kann sie diese Angebote auch nicht mehr mittelbar wertend zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines formal einwandfreien Angebots heranziehen.

5. Stellt die Vergabestelle (formale) Anforderungen, die nur einer von mehreren Bietern erfüllt, so hat dieser als einziger eine zum Wettbewerb gehörende Hürde genommen und, wenn die Vergabestelle denselben Auftrag nach wie vor vergeben will, selbst dann einen Rechtsanspruch auf Fortsetzung des Verfahrens und u. U. auf Zuschlagserteilung, wenn er mit seinem Angebotspreis nicht an erster Stelle liegt.

6. In Deutschland gibt es keine Norm, nach der die Aufhebung der Ausschreibung zulässig wäre, wenn nur ein einziges wertungsfähiges Angebot vorliegt. Vielmehr ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 26 Nr. 1a VOL/A das Vergabeverfahren auch in einem solchen Fall fortzusetzen.

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IBRRS 2004, 0079
VergabeVergabe
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren

OLG Schleswig, Beschluss vom 31.03.2003 - 6 Verg 6/03

1. Im gerichtsähnlich ausgestalteten Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist auch die Vergabestelle im Interesse der Beschleunigung zur förderlichen Mitwirkung an einem raschen Abschluss des Verfahrens verpflichtet.

2. Die nicht an Anträge gebundenen Entscheidungsmöglichkeiten der Vergabekammer gem. § 114 Abs. 1 GWB sollen eine „Rechtsverletzung" beseitigen bzw. auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

3. Die Stellung der Vergabestelle im Nachprüfungsverfahren entspricht derjenigen eines Klagegegners, nicht derjenigen einer Ausgangsbehörde. Sie muss Nachprüfungsanträge dementsprechend hinsichtlich der Antragsbefugnis und der sog. Rügepräklusion analysieren und - je nach Verlauf des Nachprüfungsverfahrens - auch über eine „Verfahrensinitiative“ entscheiden.

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IBRRS 2004, 0078
VergabeVergabe
Auseinanderfallen von Angebots- und Abrechnungssumme

VK Magdeburg, Beschluss vom 29.10.2003 - VK 17/03

1. Bei Vergaben, deren Grundlage der Einheitspreisvertrag ist, stimmen in den seltensten Fällen die Angebots-, bzw. Auftragssumme mit der Abrechnungssumme überein. Sie ist vielmehr nur als fiktive Größe für die ungefähre Höhe der Kosten anzusehen, die sich tatsächlich erst nach Abschluss der Maßnahme auf der Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen ermitteln lässt.

2. Auch ein auf die Angebots- bzw. Auftragssumme (eine andere Grundlage einer Berechnungsgröße gibt es zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe auch nicht) bezogener prozentualer Nachlass ist als eine fiktive Größe anzusehen, deren Höhe erst nach Legung der Schlussrechnung feststeht.

3. Soll ein auf die Angebots- oder Auftragssumme bezogener Nachlass auch tatsächlich von dieser berechnet werden, d.h. ein Festbetrag sein, so muss dies im Angebot auch explizit hervorgehoben werden. Fehlt bei einem prozentualen Nachlass die Angabe einer Bezugsgröße, so ist er ebenfalls letztlich von der Abrechnungssumme zu berechnen.

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IBRRS 2004, 0071
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorgabe von Leitfabrikaten bei Schnittstellenrisiken zulässig!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2003 - 11 Verg 9/03

1. Die Vorgabe eines Leitfabrikats ist ausnahmsweise zulässig, wenn ein legitimes Interesse des Auftraggebers besteht. Als legitimes Interesse genügt das Interesse, jedes vermeidbare Risiko, das aus zusätzlichen Schnittstellen zu einer bereits vorhandenen Technik resultieren kann, auszuschließen.

2. Ob das Angebot im Nachprüfungsverfahren auszuschließen ist, betrifft - zumindest in den Fällen, in denen der Ausschluss wie vorliegend nicht evident erscheint - die Begründetheit, nicht die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages.

3. Besteht die konkrete Möglichkeit, dass das Angebot des betreffenden Unternehmens doch noch in den Kreis derjenigen Angebote kommt, die für eine Zuschlagserteilung ernsthaft in Betracht zu ziehen sind, so genügt dies für eine hinreichend konkrete Aussicht auf Erteilung des Zuschlags und damit auch für die Antragsbefugnis.

4. Als legitimes Interesse des Antragsgegners genügt das dadurch begründete Interesse, jedes vermeidbare Risiko, das aus Kompatibilitätsproblemen resultieren kann, auszuschließen.

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IBRRS 2004, 0020
VergabeVergabe
Bieter müssen gleiche Kalkulationsgrundlage bekommen

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.11.2003 - 203-VgK-29/2003

1. Stellt eine Vergabestelle nur einem Bieter wettbewerbs- und preisrelevante Kalkulationsgrundlagen zur Verfügung und macht sie diese anderen Bietern nicht auch zugänglich, liegt eine Ungleichbehandlung vor, die mangels vergleichbarer Angebote zur Aufhebung des Vergabeverfahrens führt.

2. Eine "wichtige Aufklärung" im Sinne des § 17 Nr. 6 Abs. 2 VOL/A ist gegeben, wenn es sich um Aufklärung handelt über die geforderte Leistung und über Grundlagen der Preisberechnung. Hier geht es dann um zusätzliche wichtige Aufklärungen zur Leistungsbeschreibung, die ihrerseits die wesentliche Grundlage der Preisberechnung ist.

3. Angebote, die verspätet eingegangen sind, sind von der Wertung auszuschließen. Dies gilt auch, wenn ein Bieter zwar fristgerecht ein Angebotsanschreiben einreicht, wesentliche Bestandteile wie eben die ausgefüllten Verdingungsunterlagen aber erst verspätet folgen.

4. Umstände in den Organisationseinheiten der Vergabestelle, die dazu führen, dass ein Angebot erst verspätet vorliegt, obgleich es das richtige Dienstgebäude nachweislich rechtzeitig erreicht hat, sind vom Bieter nicht zu vertreten.

5. Ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und den nachfolgenden Angeboten allein ist für sich genommen noch kein hinreichendes Merkmal dafür, dass der niedrige Preis auch im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist. Hinzu kommen müssen vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass der Niedrigpreis wettbewerblich nicht begründet ist. Für die Prüfung der Angemessenheit des Angebotes ist nicht auf einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses, sondern auf den Gesamtpreis, die Endsumme des Angebotes abzustellen.

6. Zur Frage der Eindeutigkeit einer Leistungsbeschreibung.

7. Die Reihenfolge der den Zuschlagskriterien zuerkannten Bedeutung ist eine Rangfolge und bei der Wertung der Angebote unbedingt zu beachten.

8. Nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Nr. 1 VOL/A müssen die Angebote neben den Preisen auch die sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlen diese, so führt das nicht automatisch zum Ausschluss des jeweiligen Angebotes, vielmehr liegt die Entscheidung darüber im pflichtgemäßen Ermessen des öffentlichen Auftraggebers.

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