Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10832 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 3175VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.10.2003 - 1 VK 63/03
1. Nach § 114 Abs. 2 GWB kann die Vergabekammer einen bereits erteilten Zuschlag nicht wieder aufheben. Ein dennoch im Ergebnis auf Zuschlagserteilung gerichteter Nachprüfungsantrag ist unzulässig.
2. Bei der Prüfung der Eignung eines Bieters steht der Vergabestelle ein subjektiver wie objektiver Beurteilungsspielraum zu. Die Prüfungskompetenz der Vergabekammer erstreckt sich deshalb nur auf die Frage, ob die Vergabestelle die Grenzen dieses Wertungsspielraums durch Ermessensfehlgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung oder sachfremde Erwägungen verletzt hat.
VolltextIBRRS 2003, 3173
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.11.2003 - 1 VK 61/03
Schreibt eine Vergabestelle national aus, ist die Angabe, die zur Nachprüfung von Vergabeverstößen zuständige Stelle sei die Vergabekammer, nur ein fehlerhafter Hinweis auf einen nicht vorhandenen Rechtsweg, durch den der Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB nicht eröffnet wird.
VolltextIBRRS 2003, 3171
OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2003 - 13 Verg 22/03
1. Zieht der Auftraggeber für die Vorbereitung der Ausschreibung, die Auswertung der Angebote und die Ausarbeitung eines Vergabevorschlags einen sachkundigen Dritten hinzu, so dürfen keine Umstände vorliegen, aufgrund derer der Dritte dazu neigen kann, die ihm übertragenen Aufgaben nicht frei von subjektiven Interessen zu erfüllen. Ein solcher Umstand kann darin liegen, dass sich das Honorar des hinzugezogenen Dritten nach den durch die Vergabe erzielten Einsparungen im folgenden Jahr bemisst.*)
2. Gibt bei der Ausschreibung von Versicherungsleistungen ein Versicherungsunternehmen das Angebot auch im Namen eines anderen Versicherungsunternehmens ab (Mitversicherung), so kommen im Fall des Zuschlags Versicherungsverträge mit beiden Unternehmen zustande. Deshalb muss das handelnde Versicherungsunternehmen von dem anderen zur Abgabe des Angebots bevollmächtigt sein. Die Vollmacht muss bei Abgabe des Angebots vorliegen. Ihr Nachweis kann regelmäßig während des Vergabeverfahrens nachgeholt werden.*)
3. Zur Frage, ob ein Verstoß gegen § 8 Nr. 1 VOL/A vorliegt, wenn bei der Ausschreibung von Gebäude- und Inventarversicherungen dem Bieter die Möglichkeit eröffnet wird, das Terrorrisiko ganz oder teilweise auszuschließen oder nur eingeschränkt zu versichern.*)
4. Die Feststellung, dass dem das Nachprüfungsverfahren beantragenden Unternehmen aus der behaupteten Rechtsverletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 107 Abs. 2 GWB), setzt regelmäßig nicht voraus, dass das Unternehmen gemäß § 13 VgV bereits dahin informiert worden ist, dass es den Zuschlag nicht erhält.*)
5. Der Bieter hat grundsätzlich einen Anspruch im Sinn des § 97 Abs. 7 GWB darauf, dass der Auftraggeber den Zuschlag nicht unter Verstoß gegen § 25 Nr. 2 Abs. 2, 3 VOL/A auf ein Angebot erteilt, dessen Preis in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht.*)
VolltextIBRRS 2003, 3170
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.2003 - 1 VK 60/03
1. Ein durch einen vorangegangenen Auftrag möglicherweise entstandener Wissensvorsprung eines Bieters kann dadurch ausgeglichen werden, dass die Auftraggeberin die gewonnenen Erkenntnisse in dem Leistungsverzeichnis allen Bietern zugänglich macht und dieses so abfasst, dass alle Bieter im Wettbewerb um den Auftrag gleiche Chancen haben.
2. Die Verdingungsunterlagen müssen eindeutig und unmissverständlich abgefasst sein und es darf zu keiner Bevorzugung bei der Beurteilung des Angebots des verknüpften Unternehmens kommen. Um einen Ausschluss annehmen zu können, muss die Chancengleichheit der Bewerber dermaßen gefährdet sein, dass ein objektives Verfahren nicht mehr garantiert werden kann.
VolltextIBRRS 2003, 3389
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2003 - Verg 38/03
1. Ein Unternehmen ist antragsbefugt, wenn es ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinem Recht nach § 97 Abs. 7 GWB auf Einhaltung der Vergabebestimmungen geltend macht. Dabei hat es darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
2. Das antragstellende Unternehmen hat für jeden einzelnen gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, dass der betreffende Vergabefehler ihre Aussichten auf den Zuschlag tatsächlich beeinträchtigt hat oder dass die Zuschlagschancen zumindest verschlechtert worden sein können.
3. Hat das antragstellende Bieter ein Angebot abgegeben, das keine Aussicht auf den Zuschlag hat, fehlt ihm die Antragsbefugnis mit der Folge, dass er zulässigerweise kein Nachprüfungsverfahren betreiben kann.
VolltextIBRRS 2003, 3248
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 20.11.2003 - Rs. C-314/01
Hat ein Vergabeverfahren stattgefunden, das eine gemeinschaftsrechtswidrige Ausschreibungsbestimmung enthielt, oder ist die Zuschlagserteilung ungeachtet einer in diesem Zusammenhang ergangenen Entscheidung einer Nachprüfungsinstanz im Sinne von Artikel 2 Absatz 8 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge gleichwohl erfolgt, so bestimmen sich die Wirksamkeit und gegebenenfalls die Rückabwicklung der bereits geschlossenen Verträge nach dem anwendbaren nationalen Recht.
VolltextIBRRS 2003, 3382
BayObLG, Beschluss vom 24.11.2003 - Verg 16/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 3163
VK Thüringen, Beschluss vom 20.10.2003 - 216-4002.20-055/03-EF-S-G
1. Da die Aufhebung des automatischen Zuschlagsverbots den vergaberechtlichen Primärrechtsschutz irreversibel beseitigt, ist ein Antrag auf Vorabgestattung des Zuschlags nach § 115 Abs. 2 GWB nur ausnahmsweise gerechtfertigt.
2. In die danach vorzunehmende Interessenabwägung sind die Erfolgsaussichten des Vergabeprüfungsantrags allerdings insoweit einzubeziehen, als der zu beurteilende Sachverhalt offen zu Tage liegt und bei der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung unschwer berücksichtigt werden kann (st. Rspr.)
VolltextIBRRS 2003, 3155
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.10.2003 - 1 VK 57/03
Angebote, die dem Verhandlungsleiter bei Öffnung des ersten Angebots nicht vorgelegen haben, sind nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A auszuschließen. Ein Angebot allerdings, das nachweislich vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber zugegangen war, aber bei Öffnung des ersten Angebots aus vom Bieter nicht zu vertretenden Gründen dem Verhandlungsleiter nicht vorgelegen hat, ist wie ein rechtzeitig vorliegendes Angebot zu behandeln.
VolltextIBRRS 2003, 3154
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.09.2003 - 1 VK 54/03
Die Zustellung zu einer Behörde wird grundsätzlich nicht schon dadurch bewirkt, dass das zuzustellende Schriftstück beim Telefaxgerät des Empfängers eingeht. Sie wird in der Regel erst wirksam, wenn ein annahmebereiter und dafür zeichnungsberechtigter Beschäftigter der Behörde das Schriftstück in Empfang nimmt. Ein Zustellungsempfänger kann eine Zustellung jedoch nicht dadurch vereiteln, dass er sich der Entgegennahme verschließt.
VolltextIBRRS 2003, 3153
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.09.2003 - 1 VK 52/03
Bei der Eignungsprüfung eines Bieters handelt es sich nicht um ein streng schematisches und objektiviertes Verfahren, sondern um ein formloses Verfahren, in dessen Rahmen der Auftraggeber in der Entscheidung darüber, ob, in welcher Weise und mit Hilfe welcher Auskunftsmittel er sich Kenntnis von der Eignung der Bewerber verschaffen will, weitgehend frei ist.
VolltextIBRRS 2003, 3152
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.08.2003 - 1 VK 39/03
Bei der Eignungsprüfung des Bieters gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A steht der Vergabestelle ein subjektiver wie objektiver Beurteilungsspielraum zu. Die Überprüfung dieser vorausschauenden Wertung durch die Vergabekammer erstreckt sich lediglich darauf, ob die Vergabestelle die Grenzen dieses Wertungsspielraums durch Ermessenfehlgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung oder sachfremde Erwägungen verletzt hat.
VolltextIBRRS 2003, 3151
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2003 - 1 VK 33/03
Durch § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB soll verhindert werden, dass ein Bieter, der bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keine Aussicht auf Berücksichtigung seines Angebots und auf Erteilung des Zuschlags gehabt hätte, ein Nachprüfungsverfahren einleiten kann. Es muss die konkrete Möglichkeit bestehen, dass die Chancen des Antragstellers auf den Zuschlag durch den Fehler im Vergabeverfahren gemindert oder vereitelt worden sind.
VolltextIBRRS 2003, 3145
VK Thüringen, Beschluss vom 20.10.2003 - 216-4002.20-055/03-EF-S
1. Da die Aufhebung des automatischen Zuschlagsverbots den vergaberechtlichen Primärrechtsschutz irreversibel beseitigt, ist ein Antrag auf Vorabgestattung des Zuschlags nach § 115 Abs. 2 GWB nur ausnahmsweise gerechtfertigt.
2. In die danach vorzunehmende Interessenabwägung sind die Erfolgsaussichten des Vergabeprüfungsantrags allerdings insoweit einzubeziehen, als der zu beurteilende Sachverhalt offen zu Tage liegt und bei der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung unschwer berücksichtigt werden kann (st. Rspr.)
VolltextIBRRS 2003, 3144
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2003 - Verg 34/03
1. Die Vergabestelle muss sich - aktenkundig dokumentiert - mit der Frage der personellen Leistungsfähigkeit im Einzelnen auseinandersetzen.
2. Die nachgeholte Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Bieters kann sogleich einer Überprüfung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen unterzogen werden.
VolltextIBRRS 2003, 3136
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003 - Verg 37/03
1. Ein öffentlicher Auftrag, der ohne förmliches Vergabeverfahren erteilt wird, ist trotzdem wirksam.
2. Die Nichtigkeitsvorschrift in § 13 VgV erfasst solche De-facto-Vergaben nicht.
VolltextIBRRS 2003, 3122
VK Münster, Beschluss vom 04.12.2003 - VK 21/03
1. Die Nichtigkeit eines Vertrages wegen einer unterlassenen europaweiten Ausschreibung ist durch die Vergabekammer festzustellen.*)
2. Das Nachprüfungsverfahren ist nur hinsichtlich derjenigen Verstöße eröffnet, die von der Antragstellerin geltend gemacht werden. Wenn die Antragstellerin keinen materiellen Rechtsverstoß durch das Unterlassen einer europaweiten Ausschreibung geltend macht, kann die Vergabekammer auch nicht die Aufhebung der fehlerhaften Ausschreibung anordnen.*)
3. Die Vergabestelle kann verpflichtet werden, ihre Beurteilungsentscheidung zu wiederholen, wenn sich im Laufe des Nachprüfungsverfahrens herausstellt, dass der Sachverhalt, der der Beurteilung zugrundelag, nicht vollständig ermittelt wurde.*)
VolltextIBRRS 2003, 3112
EuGH, Urteil vom 11.12.2003 - Rs. C-215/01
1. Das Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet der Dienstleistungsfreiheit steht der Verpflichtung eines Wirtschaftsteilnehmers, sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen, entgegen, die die Erbringung von Dienstleistungen im Aufnahmemitgliedstaat verzögert, erschwert oder verteuert, wenn die in der anwendbaren Richtlinie über die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen vorgesehenen Voraussetzungen für die Ausübung dieser Tätigkeit in diesem Mitgliedstaat erfüllt sind.*)
2. Allein die Tatsache, dass ein in einem Mitgliedstaat niedergelassener Wirtschaftsteilnehmer gleiche oder ähnliche Dienstleistungen wiederholt oder mehr oder weniger regelmäßig in einem anderen Mitgliedstaat erbringt, ohne dass er dort über eine Infrastruktur verfügt, die es ihm erlauben würde, in diesem Mitgliedstaat in stabiler und kontinuierlicher Weise einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und von der aus er sich u. a. an die Angehörigen dieses Mitgliedstaats wendet, kann nicht ausreichen, um ihn als in diesem Staat niedergelassen anzusehen.*)
IBRRS 2003, 3109
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.11.2003 - 1 VK 65/03
Auch wenn das Fehlen nicht wettbewerbserheblicher Erklärungen nicht zwingend zum Ausschluss von Angeboten führt, folgt hieraus noch nicht, dass die Vergabestellen den Bietern in jedem Fall Gelegenheit geben müssen, ihr Angebot nach Ablauf der Angebotsabgabefrist vervollständigen zu dürfen. Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle, ob sie das Nachreichen solcher fehlender Angaben zulässt.
VolltextIBRRS 2003, 3108
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.11.2003 - 1 VK 66/03
1. Nach § 25 Nr. 4 VOL/A zugelassene Nebenangebote müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Mindestbedingungen erfüllen, die aus der Ausschreibung hervorgehen, zudem den Nachweis der Gleichwertigkeit enthalten und auch tatsächlich gleichwertig sein.
2. Hinsichtlich der Konkurrenzsituation im Bieterwettbewerb müssen Nebenangebote, die von der geplanten Leistungsausführung abweichende Einsparungspotentiale anbieten, jedoch beschränkt werden.
VolltextIBRRS 2003, 3107
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.08.2003 - 1 VK 31/03
Die Vergabekammer kann einen bereits erteilten Zuschlag nicht wieder aufheben. Ein dennoch im Ergebnis auf Zuschlagserteilung gerichteter Nachprüfungsantrag ist deshalb nach allgemeiner Ansicht unzulässig.
VolltextIBRRS 2003, 3105
OLG Rostock, Beschluss vom 01.08.2003 - 17 Verg 7/03
1. Ein Losverfahren kann angewandt werden, wenn dem öffentlichen Auftraggeber eine rein objektive Auswahl aus zahlreichen gleich qualifizierten Bewerbungen nicht möglich ist.
2. Auch zur Reduzierung der Bewerberzahl erscheinen Losentscheidungen zur Auswahl der zu den Verhandlungen zuzulassenden Bewerber als vertretbar.
VolltextIBRRS 2003, 3099
OLG Hamburg, Urteil vom 22.05.2003 - 3 U 122/01
1. Bei der öffentlichen Ausschreibung eines Hochbaus kann der Zuschlag dem Bieter wegen Unzuverlässigkeit versagt werden, wenn dieser die für allgemein verbindlich erklärten Mindestlohntarife nicht einhält.*)
2. Zulagen bleiben für die Einhaltung des Mindestlohnes außer Betracht.*)
VolltextIBRRS 2003, 3394
VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.11.2003 - VK-33/2003
1. Die Pflichten der am Vergabeverfahren Beteiligten bemessen sich nach Treu und Glauben, so dass ein im Geschäftsleben - worum es sich vorliegend handelt - üblicher Maßstab anzulegen ist. Danach findet an Sonn- und Feiertagen üblicherweise keine Bürotätigkeit statt. Im Regelfall wird deshalb auch kein Bieter zur Aufnahme einer solchen Tätigkeit nach Treu und Glauben verpflichtet sein allein aufgrund der Tatsache, dass sein potentieller Vertragspartner ein öffentlicher Auftraggeber ist.*)
2. Eine Wettbewerbsbeeinträchtigung kann erst dann in Betracht kommen, wenn tatsächliche Kenntnis bei zwei oder mehr Wettbewerbsteilnehmern von der gegenseitigen Existenz und den Angebotsgrundlagen und Angebotskalkulationen besteht. Eine derartige Kenntnis ist in der Regel erst vorhanden, wenn ein und dieselbe juristische oder natürliche Person in verschiedenen Rollen mehrfach am Wettbewerb teilnimmt. Der Auftraggeber hat lediglich Vorteile davon, wenn sich möglichst viele Unternehmen bewerben. Würden dabei konzernverbundene Unternehmen weitgehend ausgeschaltet, würde dies sowohl außer Acht lassen, dass auch konzernverbundene Unternehmen sich überwiegend wirtschaftlich eigenständig bewegen und sogar in einem gewissen internen Konkurrenzkampf miteinander stehen als auch zu einem vom Vergaberecht nicht beabsichtigten pauschalen Schutz anderer Unternehmen vor Konkurrenz führen.*)
3. Die notwendige Anpassung der in § 7a VOL/A 2003 aufgeführten Nachweise auf die konkret nachgefragte Leistung kann nicht von jedem Bieter nach dessen individuellem Verständnis erfolgen, sondern muss vom Auftraggeber zur Wahrung der Transparenz und Gleichbehandlung vorgegeben werden. Unterlässt der Auftraggeber diese bewusste Auswahl, kann keiner der in der Vorschrift aufgeführten Nachweise als gefordert gelten.*)
VolltextIBRRS 2003, 3092
OLG Hamburg, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 Verg 2/03
1. Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind antragsbefugt im Sinne von § 107 Abs. 2 S. 1 und 2 GWB.
2. Der öffentliche Auftraggeber muss sich in allen Punkten an die von ihm vorgegebenen Kriterien halten.
3. So darf eine Position "Investitionen" nicht nachträglich aus der Zusammenstellung für die Berechnung des Gesamtpreises herausgenommen und lediglich noch als Zusatzinformation behandelt werden.
4. Um die Angebote vergleichbar zu machen, bedarf es auch einer präzisen Vorgabe darüber, was unter diesem Begriff zu verstehen ist.
VolltextIBRRS 2003, 3075
BGH, Beschluss vom 21.10.2003 - X ZB 10/03
Eine Streitwertfestsetzung eines Instanzgerichts kann vor dem Bundesgerichtshof nicht in zulässiger Weise angefochten werden. Dies trifft auch für eine Streitwertfestsetzung im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB zu.*)
VolltextIBRRS 2003, 3067
VK Sachsen, Beschluss vom 26.11.2003 - 1/SVK/138-03
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für die Beigeladene ist nicht notwendig, wenn die Bewertung des Angebots der Beigeladenen nicht Gegenstand des Verfahrens war und die Beigeladene eine mit Vergaberecht befasste Rechtsabteilung unterhält.
VolltextIBRRS 2003, 4141
VK Bund, Beschluss vom 14.11.2003 - VK 1-109/03
Verbleibende Unklarheiten des Angebots, die auch auf Nachfragen des Auftraggebers nicht beseitigt wurden, gehen zu Lasten des Bieters. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht zu einer weiteren Nachfrage verpflichtet.
VolltextIBRRS 2003, 3062
EuGH, Urteil vom 16.10.2003 - Rs. C-283/00
Auch eine dem Privatrecht unterliegende staatliche Handelsgesellschaft kann Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts sein.
VolltextIBRRS 2003, 3032
EuGH, Urteil vom 04.12.2003 - Rs. C-448/01
1. Die für die Vergabe öffentlicher Aufträge geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts verwehren es einem öffentlichen Auftraggeber nicht, im Rahmen der Beurteilung des wirtschaftlich günstigsten Angebots für die Vergabe eines Auftrags für die Lieferung von Strom ein mit 45 % gewichtetes Zuschlagskriterium festzulegen, das die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern verlangt, wobei der Umstand unerheblich ist, dass sich mit diesem Kriterium das angestrebte Ziel möglicherweise nicht erreichen lässt.
Dagegen steht diese Regelung einem solchen Kriterium entgegen, soweit es
- nicht mit Anforderungen verbunden ist, die eine effektive Nachprüfung der Richtigkeit der in den Angeboten enthaltenen Angaben erlauben, und
- von den Bietern die Angaben verlangt, wie viel Strom aus erneuerbaren Energieträgern sie an einen nicht näher eingegrenzten Abnehmerkreis liefern können, und demjenigen Bieter die höchste Punktezahl zuerkennt, der die größte Menge angibt, wobei nur die Liefermenge gewertet wird, die die Menge des im Rahmen des ausgeschriebenen Auftrags zu erwartenden Verbrauchs übersteigt.
Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob das Zuschlagskriterium ungeachtet dessen, dass der öffentliche Auftraggeber keinen bestimmten Liefertermin festgelegt hat, hinreichend klar gefasst ist, um den Erfordernissen der Gleichbehandlung und der Transparenz der Verfahren zur Vergabe der öffentlichen Aufträge zu genügen.*)
2. Die für die Vergabe öffentlicher Aufträge geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts verpflichten den öffentlichen Auftraggeber, die Ausschreibung zu widerrufen, wenn sich eine Entscheidung bezüglich eines der von ihm festgelegten Zuschlagskriterien im Nachprüfungsverfahren nach Artikel 1 der Richtlinie 89/665/EWG als rechtswidrig erweist und deshalb von der Nachprüfungsinstanz für nichtig erklärt wird.*)
VolltextIBRRS 2003, 3031
VK Bremen, Beschluss vom 28.10.2003 - VK 16/03
Eine Bietergemeinschaft ist im Nachprüfungsverfahren nur dann antragsbefugt, wenn aus dem Angebot eindeutig hervorgeht, dass dieses von einer Bietergemeinschaft abgegeben wurde, die Einzelunternehmen eindeutig benannt sind und das Angebot von allen Einzelunternehmen oder deren Bevollmächtigten unterschrieben ist.
VolltextIBRRS 2003, 3388
VK Arnsberg, Beschluss vom 25.11.2003 - VK 2-26/03
Keine Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens, da die Auftraggebereigenschaft i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB fehlt (IHK-Gesellschaft) mangels Staatsgebundenheit.*)
VolltextIBRRS 2003, 3378
VK Bund, Beschluss vom 16.09.2003 - VK 2-70/03
Ist das Angebot des Bieters zwingend von der Teilnahme an der Ausschreibung auszuschließen, kann er nicht darlegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Er ist deshalb nicht antragsbefugt und sein Vergabenachprüfungsantrag daher bereits unzulässig.
VolltextIBRRS 2003, 2997
VK Südbayern, Beschluss vom 22.09.2003 - 41-08/03
Der Anwendungsbereich des vierten Teils des GWB und der BayNpV und somit die Zuständigkeit der Kammer ist nur eröffnet, wenn der geschätzte Auftragswert den Schwellenwert erreicht oder übersteigt (§ 100 Abs. 1 GWB i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 2 BayNpV). § 100 Abs. 1 GWB verweist bezüglich der Schwellenwerte auf eine Rechtsverordnung nach § 127 GWB. Hier: Lieferauftrag i. S. d. § 99 Abs. 2 GWB.*)
VolltextIBRRS 2003, 2996
VK Südbayern, Beschluss vom 09.09.2003 - 39-08/03
Ein Angebot eines Bieters ist nicht wegen unvollständiger Preisangaben von der Wertung auszuschließen, wenn diese Preisangaben unwesentlich i. S. v. § 25 Nr. 1 Abs. 1 a VOL/A sind und der Bieter seine Eignung nachgewiesen und die Vergabestelle die Eignung auch geprüft hat.*)
VolltextIBRRS 2003, 2995
VK Südbayern, Beschluss vom 09.09.2003 - 38-08/03
Nebenangebote müssen einem Hauptangebot qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Dies setzt aber voraus, dass das Nebenangebot den Zweck, den der Auftraggeber mittels der nachgefragten Leistung erreichen will, erfüllt. "Abmagerungsangebote", die gegenüber dem Hauptangebot lediglich einen geänderten Leistungsumfang aufweisen, sind unzulässig, weil nicht gleichwertig. Nebenangebote, die quantitativ nicht gleichwertig sind, dürfen darüber hinaus vom Auftraggeber nicht gewertet werden, da diese den Wettbewerb verzerren. Dies deshalb, da nicht auszuschließen ist, dass andere Bieter bei Kenntnis des entsprechend veränderten Leistungsumfangs günstigere Angebote abgegeben hätten. Nur für den Fall, dass eine Wettbewerbsverzerrung mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, darf ein solcher Bietervorschlag gewertet werden (§ 25 VOBA).*)
VolltextIBRRS 2003, 2994
VK Südbayern, Beschluss vom 05.09.2003 - 37-08/03
Das Unterlassen von Preisangaben in einer Vielzahl von Positionen des Leistungsverzeichnisses führt dazu, dass das Angebot preislich unvollständig abgegeben worden ist. Ein derartiges Angebot muss daher nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A ausgeschlossen werden.*)
VolltextIBRRS 2003, 2985
VK Südbayern, Beschluss vom 03.09.2003 - 36-08/03
Bei Nebenangeboten hat der Auftraggeber eine besonders eingehende und alle Vergabekriterien gewichtende und zueinander ins Verhältnis setzende, vergleichend abwägende Wertung durchzuführen, insbesondere wenn erhebliche Abweichungen von der ausgeschriebenen Bauleistung vorliegen. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Unterlagen liegt in der Zuständigkeit des Bieters. Stets ist der Zusammenhang zu den Hauptangeboten herzustellen, so dass die Vergabestelle eine eindeutige und nachprüfbare Zuschlagsentscheidung treffen kann (Brinkler/Ohler in Beck'scher VOB-Kommentar 2001, Rz. 139 zu § 25). Dazu ist eine klare und in sich geschlossene übersichtliche und erschöpfende Beschreibung des Nebenangebots zwingend erforderlich. Im besonderen müssen die Leistungsangaben des Bieters den Anforderungen entsprechen, wie sie für das umgekehrte Verhältnis in Teil A § 9 VOB/A festgelegt sind (Ingenstau/Korbion, VOB Kommentar, 13. Aufl., Rz. 87 zu A § 25 Nr. 5). Nach § 9 Nr. 1 VOB/A ist daher die Leistung eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2984
VK Südbayern, Beschluss vom 27.08.2003 - 35-08/03
1. Nach § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A kann der Auftraggeber die Bieter auffordern, in ihrem Angebot die Leistungen anzugeben, die sie an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigen.*)
2. Da es sich um eine kalkulationserhebliche Erklärung handelt, die sich wegen ihrer wesentlichen Bedeutung auch für die Beurteilung der Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters auf die Wettbewerbsstellung auswirkt, kann die nach § 4 Nr. 8 VOB/B erforderliche Zustimmung auf einen unbestimmten Nachunternehmereinsatz (optional bis zu 30 % an Nachunternehmer) nicht erfolgen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2983
VK Südbayern, Beschluss vom 27.08.2003 - 34-07/03
1. Nach § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A kann der Auftraggeber die Bieter auffordern, in ihrem Angebot die Leistungen anzugeben, die sie an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigen.*)
2. Da es sich um eine kalkulationserhebliche Erklärung handelt, die sich wegen ihrer wesentlichen Bedeutung auch für die Beurteilung der Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters auf die Wettbewerbsstellung auswirkt, kann die nach § 4 Nr. 8 VOB/B erforderliche Zustimmung auf einen unbestimmten Nachunternehmereinsatz (optional bis zu 30 % an Nachunternehmer) nicht erfolgen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2982
VK Hamburg, Beschluss vom 06.10.2003 - VKBB-3/03
1. Einem Bieter fehlt im Nachprüfungsverfahren die Antragsbefugnis, wenn sein eigenes Angebot in einer Weise mangelhaft ist, dass es dem Ausschluss unterliegt (st. Rspr.).
2. Angebote, die entgegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nicht alle geforderten Preise und Erklärungen enthalten, sind zwingend auszuschließen.
3. In einem unzulässigen Nachprüfungsverfahren steht dem Antragsteller kein Akteneinsichtsrecht zu.
VolltextIBRRS 2003, 2968
VK Südbayern, Beschluss vom 21.08.2003 - 32-07/03
1. Nach § 3 a Nr. 2 Buchst. a) VOL/A ist ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Öffentliche Bekanntmachung dann zulässig, wenn bei einem Offenen Verfahren oder Nichtoffenen Verfahren keine oder keine wirtschaftlichen Angebote abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Verdingungsunterlagen nicht grundlegend geändert werden.*)
2. Unter § 26 Nr. 1 c VOL/A ist auch der Fall zu subsumieren, dass selbst das Mindestangebot für zu hoch befunden wird. Das wird man jedoch nicht schon dann annehmen können, wenn nur der Auftraggeber den Preis subjektiv für überhöht hält, obwohl er den gegebenen Marktverhältnissen entspricht. Der schwerwiegende Eingriff einer Aufhebung der Ausschreibung ist vielmehr nur gerechtfertigt, wenn selbst das Mindestangebot höher liegt als die verfügbaren Mittel. Voraussetzung für eine Aufhebung der Ausschreibung bei einem nicht wirtschaftlichen Ergebnis ist stets, dass der Auftraggeber die Kosten für die Ausführung der Leistung vorab ordnungsgemäß kalkuliert hat. Hat er gegen alle Erfahrungen zu niedrig kalkuliert und sind die Angebote deshalb nur aus seiner unzutreffenden Sicht nicht wirtschaftlich, liegt kein rechtmäßiger Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 c VOL/A vor.*)
VolltextIBRRS 2003, 2967
VK Südbayern, Beschluss vom 22.05.2003 - 17-04/03
1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn es sich bei einem streitgegenständlichen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB handelt und die sachliche Zuständigkeit der Vergabekammer somit nicht gegeben ist.*)
2. Bei sog. Immobilienbedarfsgeschäften der öffentlichen Hand greift der Freistellungstatbestand des § 100 Abs. 2 Buchstabe h) GWB.*)
3. Die Vergabestelle hat trotz des ihr bekannten Vorliegens eines Freistellungstatbestandes die freiwillige EU-weite Ausschreibung nach VOL/A gewählt. Daraus folgt, dass die Bieter Anspruch auf Gleichbehandlung, Transparenz und die Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren haben (§ 97 Abs. 2 und 7 GWB). Die freiwillige Selbstbindung des öffentlichen Auftraggebers führt jedoch nicht automatisch dazu, dass den Bietern der Primärrechtsschutz eröffnet ist. Eine etwaige Selbstbindung beschränkt sich auf das eigene Verhalten des Auftraggebers. Auch nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung (gegen eine der Form nach inkorrekte Entscheidung sind alle in Betracht kommenden Rechtsmittel zulässig) folgt kein anderes Ergebnis, da dies voraussetzt, dass überhaupt ein Rechtsmittel zulässig ist.*)
4. Entsprechend einem allgemeinen Grundsatz (vgl. § 269 Abs. 3 ZPO, § 155 Abs. 2 VwGO bzw. Art. 80 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG) hat bei Zurückweisung des Antrags derjenige, der den Antrag gestellt hat, die Kosten des Verfahrens zu tragen.*)
VolltextIBRRS 2003, 3245
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 10.04.2003 - Rs. C-421/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 2960
OLG Jena, Beschluss vom 24.10.2003 - 6 Verg 9/03
Werden Angebote als nicht wertungsfähig vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, ist bei der Frage nach vorläufigem Rechtsschutz die Interessenabwägung nach § 115 Abs. 2 GWB entscheidungserheblich.
VolltextIBRRS 2003, 2928
OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.09.2003 - 2 Verg 8/03
1. Das Verhandlungsverfahren unterliegt den wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts, insbesondere dem Grundsatz des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung aller Bieter und dem Transparenzgebot.
2. Der in § 97 Abs. 2 GWB verankerte Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter gebietet, nur solche Angebote zu werten, die den Bedingungen der Ausschreibung entsprechen und keine wesentlichen Abweichungen enthalten.
3. Erklärt ein Bieter die vorgeschriebenen Richtfabrikate ausdrücklich für nicht verbindlich, ohne irgendwelche Angaben über die seinem Angebot zu Grunde liegenden Fabrikate zu machen, so ist sein Angebot weder eindeutig noch bestimmt und somit auszuschließen.
4. Nachverhandlungen bezüglich eines Angebots sind nur zulässig, wenn sich Zweifelsfragen über den Inhalt des Angebots ergeben. Sie dürfen jedoch nicht dazu führen, dass einem infolge unvollständiger Erklärungen nicht annahmefähigem Angebot durch Ergänzungen zur Annahmefähigkeit verholfen wird.
VolltextIBRRS 2003, 2925
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2003 - Verg 43/03
1. Eine vorherige Bekanntgabe der Reihenfolge und Gewichtung der Eignungskriterien wird in einem VOF-Verfahren nicht gefordert.
2. Lediglich bei den Auftrags- und Zuschlagskriterien soll der Auftraggeber gemäß § 16 Abs. 3 VOF die Reihenfolge und Gewichtung angeben. Allerdings ist auch diese Vorgabe nicht verbindlich; Verstöße hiergegen bleiben folgenlos.
3. § 16 Abs. 3 ist nicht auf die Eignungskriterien zu übertragen.
4. Die Rechtslage ist - vom Vorstehenden abweichend - nur anders zu beurteilen, wenn der öffentliche Auftraggeber bereits vor der Vergabebekanntmachung Regeln für die Gewichtung der an die Eignungsprüfung anzulegenden Auswahlkriterien aufgestellt hat. In einem solchen Fall müssen - und zwar aus Gründen der Gleichbehandlung der Bewerber und der Transparenz des Vergabeverfahrens - in der Vergabebekanntmachung nicht nur die Kriterien als solche, sondern es muss auch die bei der Auswahl vorgesehene Gewichtung der Kriterien mitgeteilt werden.
5. Der Grundsatz, wonach der Auftraggeber ein "Mehr an Eignung" eines Bieters nicht berücksichtigen darf, gilt nur für die Phase der abschließenden Angebots- oder Zuschlagswertung. Dagegen ist in der Phase der Bewertung der Eignung der Bieter eine Abstufung zulässig.
VolltextIBRRS 2003, 2919
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2003 - Verg 57/03
1. Derjenige, der den öffentlichen Auftraggeber bei der Vorbereitung oder Durchführung des Vergabeverfahrens sachverständig unterstützt (oder unterstützen soll), ist als Bieter oder Bewerber um den betreffenden Auftrag ausgeschlossen. Der Angebotsausschluss ist zwingend und folgt - sofern nicht die Verdingungsordnungen eine § 7 Nr. 1 2. Halbsatz VOB/A 2. Abschnitt entsprechende Regelung enthalten - aus dem das gesamte Vergaberecht prägenden Wettbewerbsgrundsatz (§ 97 Abs. 1 GWB).*)
2. Es kann offen bleiben, ob ein Angebotsausschluss ausnahmsweise dann nicht in Betracht kommt, wenn festgestellt werden kann, dass die Mitwirkung des sachverständig für den Auftraggeber tätigen Bewerbers oder Bieters den Bieterwettbewerb nicht beeinträchtigen kann.*)
VolltextIBRRS 2003, 2918
VK Nordbayern, Beschluss vom 26.08.2003 - 320.VK-3194-28/03
1. Es ist mit dem Wettbewerbs- und Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar, wenn man einem Bieter eine zweite Chance einräumt, die es ihm ermöglicht, mit einer neuen Preisofferte die Bieterreihung im nachhinein zu verändern.*)
2. Es ist mit einem ordnungsgemäßen Wettbewerb vereinbar, wenn mit dem Bieter, dessen Angebot als das wirtschaftlichste gewertet wurde und der deshalb den Auftrag erhalten muss, eine Vereinbarung über eine unerhebliche Änderung des Angebots getroffen wird (§ 24 VOB).*)
VolltextIBRRS 2003, 2917
VK Münster, Beschluss vom 23.10.2003 - VK 19/03
1. Dem Antragsteller fehlt die Antragsbefugnis, wenn Eignungsnachweise nicht rechtzeitig vorgelegt wurden und sein Angebot somit unvollständig war.*)
2. Der Antragsteller kann sich nicht erst im Nachprüfungsverfahren darauf berufen, dass die Vergabestelle die Eignungsnachweise nicht in der Bekanntmachung (§ 7a Nr. 2 Abs.3 VOL/A) gefordert hatte.*)
3. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, die Ausschreibung aufzuheben, nur weil die Angebote der anderen Bieter ebenfalls unvollständig waren; eine Aufhebung kommt nur in Frage, wenn alle Angebote unter demselben Mangel leiden.*)
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