Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10832 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 2580OLG Rostock, Beschluss vom 09.09.2003 - 17 Verg 11/03
Ein Bieter, der kein ausschreibungskonformes Angebot abgibt, hat keinen Anspruch auf Beiladung im Vergabenachprüfungsverfahren, das ein anderer Bieter beantragt hat.
VolltextIBRRS 2003, 2579
OLG Naumburg, Beschluss vom 25.09.2003 - 1 Verg 11/03
1. Die Entscheidung über die Gebührenhöhe ist nach § 128 Abs. 2 GWB eine im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer liegende Entscheidung; dem Vergabesenat ist insoweit lediglich eine Kontrolle dahin eröffnet, ob die erfolgte Gebührenfestsetzung frei von Ermessensfehlern ist.*)
2. Zur Angemessenheit der Festsetzung des 2,5-fachen Betrages vom Richtwert nach der Gebührentabelle der Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt.*)
VolltextIBRRS 2003, 2578
OLG Naumburg, Beschluss vom 22.09.2003 - 1 Verg 10/03
1. Die Anwendung einer Gebührentabelle, welche - gestaffelt nach dem Auftragswert einer Vergabe - Richtwerte für die zu erhebenden Gebühren im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer vorgibt, hält sich im Rahmen des der Vergabekammer nach § 128 Abs. 2 GWB eingeräumten Ermessens (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).*)
2. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragswert einer konkreten Vergabe den bisher höchsten Auftragswert eines im Lande vergebenen öffentlichen Auftrages, für den nach der Gebührentabelle auf den Ansatz der Höchstgebühr orientiert wird, um mehr als das Doppelte überschreitet (sog. "Ausreißer").*)
3. In einem solchen Ausnahmefall kommt dem Kriterium der wirtschaftlichen Bedeutung ein so erhebliches Gewicht zu, dass schon diese die Festsetzung der Höchstgebühr rechtfertigen kann, ohne dass es auf den Umfang des personellen und sachlichen Aufwandes ankommt.*)
VolltextIBRRS 2003, 2570
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.05.2003 - 1 VK 20/03
1. Weicht das Nebenangebot in technischer Hinsicht vom Hauptangebot ab, ist es Aufgabe des Bieters, die Gleichwertigkeit durch entsprechende Unterlagen wie Prüfzeugnisse, Gutachten, Qualitätszertifikate, etc. nachzuweisen.
2. Den öffentlichen Auftraggeber trifft zur Ermittlung des Inhalts eines Nebenangebots eine Nachforschungspflicht, die er allerdings nur im Rahmen verfügbarer Erkenntnismöglichkeiten und innerhalb zeitlicher Grenzen der Zuschlags und Bindefrist ausüben muss.
3. Hat ein Nebenangebot nach den Erläuterungen des Bieters im Aufklärungsgespräch einen Inhalt, der von dem abweicht, was sich aus einer Auslegung des schriftlich abgegebenen Nebenangebots nach dem objektiven Verständnis aus der Sicht des Erklärungsempfängers ergibt, so liegt eine grundsätzlich unzulässige nachträgliche Änderung des Nebenangebots vor, die dazu zwingt, es von der Wertung auszuschließen.
4. Ein Verzicht auf zuvor im Leistungsverzeichnis festgelegte Mindeststandards ist unzulässig.
VolltextIBRRS 2003, 2562
VK Nordbayern, Beschluss vom 01.09.2003 - 320.VK-3194-29/03
1. Die Ausschreibung eines Leitfabrikats muss unverzüglich gerügt werden (§ 107 Abs. 3 GWB).*)
2. Ist der ASt in der Lage, auch das ausgeschriebene Leitfabrikat anzubieten, so fehlt es im diesbezüglich an der Antragsbefugnis (§ 107 Abs. 2 GWB) mangels Kausalität zwischen behaupteter Rechtsverletzung und Schaden.*)
3. Ein Angebot, das von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses abweicht, ist gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A auszuschließen.*)
4. Wird die Gleichwertigkeit einer angebotenen Leistung nicht mit dem Angebot nachgewiesen, kann dieses Angebot nicht gewertet werden.*)
VolltextIBRRS 2003, 2523
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2003 - Verg 1/02
1. Ein Beigeladener hat die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer sowie notwendige Aufwendungen eines Hauptbeteiligten in diesem Verfahren zu tragen, sofern er unterliegt.
2. Als ein in diesem Sinn "unterliegender" Beteiligter ist der Beigeladene jedoch nur anzusehen, sofern er zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat, und wenn und soweit in der Hauptsache entgegen seinem Antrag entschieden worden ist.
VolltextIBRRS 2003, 2522
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.08.2003 - 1 Verg 7/03
1. Hat ein Beigeladener sofortige Beschwerde gegen die im Nachprüfungsverfahren ergangene Entscheidung der Vergabekammer eingelegt, kann sein Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung entsprechend § 118 Abs. 1 S. 3 GWB auch dann statthaft sein, wenn die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag nicht abgelehnt hat.*)
2. Entsprechend § 9 Nr. 1 VOB/A Abschn. 2 müssen Nebenangebote so eindeutig und erschöpfend beschrieben sein, dass der Auftraggeber sich ein klares Bild über die angebotene Ausführung der Leistung machen kann.*)
3. Ein unvollständiges Nebenangebot ist gemäß §§ 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3, 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A zwingend von der Wertung auszuschließen; ein Beurteilungsspielraum des öffentlichen Auftraggebers besteht insoweit nicht.*)
VolltextIBRRS 2003, 2521
OLG Koblenz, Beschluss vom 15.05.2003 - 1 Verg 3/03
1. Falls der Vergabestelle gestattet sein sollte, schon vor Erreichen des 80 %-Kontingents einzelne Lose dem 20 %-Kontingent zuzuschlagen, muss sie konsequenterweise an ihrer nach außen dokumentierten Zuordnung festgehalten werden, um nachträgliche Manipulationen auszuschließen.*)
2. § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB ist nicht berührt, wenn es sich um erst aus dem Leistungsverzeichnis ersichtliche Vergaberechtsfehler handelt.*)
3. Die fehlende oder verspätete Rüge eines Verstoßes gegen bieterschützende Vorschriften führt dazu, dass die präkludierte Beanstandung auch von Amts wegen nicht wieder aufgegriffen werden darf. Die Beanstandung kann auch mittelbar keine Berücksichtigung mehr finden.*)
4. Bei Vorliegen einer Abweichung der "technischen Spezifikation" fordert § 21 Nr. 2 Satz 2 VOB/A die eindeutige Bezeichnung der Abweichung im Angebot. Der Bieter muss nicht nur darlegen, dass er etwas anders macht, sondern auch, was genau er anders macht. In den betreffenden Angebotspositionen, den davon erfassten Positionsgruppen, dem jeweiligen Abschnitt oder unter Umständen im ganzen Angebot ist eindeutig und klar verständlich zu sagen, dass eine Abweichung von den technischen Spezifikationen vorliegt und worin sie liegt.*)
5. Auch im Angebot einer zum Teil technisch abweichenden Leistung müssen die Preise dem Leistungsverzeichnis entsprechend im Einzelnen nach Einheits- und Gesamtpreisen ausgewiesen werden.*)
6. Nebenangebote müssen sich inhaltlich in jeder Hinsicht am Hauptangebot messen lassen. Entsprechend der Leistungsbeschreibung (§ 9 Nr. 1 VOB/A) müssen sie so erschöpfend und mit allen Daten beschrieben sein, dass der Auftraggeber sich ein klares Bild über die angebotene Ausführung der Leistung machen kann.*)
7. Aufklärungsgespräche dürfen sich nur auf die Erläuterung des wirklichen Angebots beziehen. § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A lässt Aufklärungsverhandlungen nur über ein feststehendes, vom Bieter zweifelsfrei formuliertes Angebot zu.*)
8. Die Darlegung der Gleichwertigkeit ist nicht auf den Beleg einer abstrakt-generellen Eignung der angebotenen technischen Lösung zur Durchführung des Bauvorhabens zu beschränken. Maßgeblich ist die Gesamtschau aller wertbildenden Kriterien, zu denen neben dem technischen Wert und dem Preis hier auch die Auseinandersetzung mit den Vorteilen der nach dem Leistungsverzeichnis geforderten Leistung, mithin der Gebrauchstauglichkeit und Bedienungsfreundlichkeit der Anlage, gehört hätte.*)
VolltextIBRRS 2003, 2520
OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003 - 1 Verg 4/03
1. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Senatsbeschluss NZBau 2000, 445), dass angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, die Rüge grundsätzlich binnen ein- bis drei Tagen erfolgen muss. Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird, kann einem Unternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.*)
2. Die vollständige Wiederholung eines Verfahrensabschnitts verpflichtet nicht nur die Vergabestelle, sondern alle Verfahrensbeteiligten, die maßgeblichen Vergabevorschriften nochmals in vollem Umfang zu beachten. Das bedeutet für den Bieter, dass er für einen im zweiten Durchgang entdeckten Vergabeverstoß auch seine aus § 107 Abs. 3 S. 1 GWB folgende Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge neu beachten muss.*)
3. Eine vorsorgliche Rüge künftigen fehlerhaften Handelns des Auftraggebers sieht das Vergaberecht nicht vor. Der Gesetzeswortlaut knüpft die Rügepflicht vielmehr an einen vollzogenen und vom Rechtsschutz suchenden Bieter im Vergabeverfahren erkannten Vergabefehler an.*)
4. Der Wegfall jeglicher Erfolg versprechender Spekulationsmöglichkeit des Bieters ist kein Grund, unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben oder durch eine Auslegung der Rügevorschrift nach ihrem Sinn und Zweck den Bieter von seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge zu entbinden.*)
5. Ist der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren mit der Rüge des ungerechtfertigten Ausschlusses seines Angebots gem. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB präkludiert, ist nicht nur der Ausschluss des Angebots als solcher, sondern auch der zur Annahme des Ausschlussgrunds führende Wertungsvorgang von der Überprüfung ausgeschlossen.*)
6. Der öffentliche Auftraggeber muss darauf achten, dass für ihn oder in seinem Auftrag keine Personen an der Entscheidungsfindung beteiligt werden, bei denen Anlass zur Besorgnis besteht, der Auftragsvergabe nicht unparteiisch gegenüber zu stehen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2516
OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.09.2003 - Verg W 3/03
Gemeinwirtschaftliche Leistungen des SPNV unterfallen der Pflicht zur öffentlichen Vergabe weder nach den §§ 97 ff GWB i.V.m. VgV noch nach EU-Gemeinschaftsrecht.
VolltextIBRRS 2003, 2515
OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.09.2003 - Verg W 5/03
Gemeinwirtschaftliche Leistungen des SPNV unterfallen der Pflicht zur öffentlichen Vergabe weder nach den §§ 97 ff GWB i.V.m. VgV noch nach EU-Gemeinschaftsrecht.
VolltextIBRRS 2003, 2512
OLG Naumburg, Beschluss vom 09.09.2003 - 1 Verg 5/03
1. In einer EU-weiten Ausschreibung sind die geforderten Eignungsnachweise bereits in der Vergabebekanntmachung eindeutig zu benennen. Der öffentliche Auftraggeber darf in den Verdingungsunterlagen weder zusätzliche noch andere Belege für den Eignungsnachweis fordern oder gestatten. Der bloße Verweis auf Nachweise "gemäß §§ 7, 7a VOL/A" in der Vergabebekanntmachung beinhaltet nicht das Verlangen der Vorlage von Referenzen.*)
2. Im Rahmen des Eignungsnachweises ist der Nachweis der tatsächlichen Verfügungsgewalt über Kapazitäten konzernverbundener Unternehmen innerhalb der Angebotsfrist zu führen.*)
3. Zu den Voraussetzungen für ein kommunalrechtliches Betätigungsverbot im Bereich der Abfallentsorgung (hier: verneint).*)
VolltextIBRRS 2003, 2511
OLG Naumburg, Beschluss vom 21.08.2003 - 1 Verg 12/03
1. Die Rügefrist nach § 107 Abs. 1 S. 3 GWB beginnt bereits dann, wenn der Bieter Kenntnis von einem Sachverhalt hat, der aus seiner subjektiven Sicht den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt und es als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.*)
2. Die - subjektiv für erforderlich gehaltene - Beschaffung von Beweismitteln für ein mögliches späteres vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren hat keinen (hinaus schiebenden) Einfluss auf den Beginn der Rügefrist.*)
VolltextIBRRS 2003, 2510
VK Hamburg, Beschluss vom 19.09.2003 - VgK FB 5/03
1. Durch eine übereinstimmende Erledigungserklärung wird das Nachprüfungsverfahren automatisch beendet. Eine Überprüfung, ob eine Erledigung tatsächlich eingetreten ist, scheidet aus. Dies ist Ausfluss der auch im Verfahren vor den Vergabekammern geltenden Dispositionsmaxime. Eine mündliche Verhandlung ist nicht mehr durchzuführen.*)
2. Rechtsgrundlage für die Erledigung sowie die daraus folgende Kostenentscheidung ist die analoge Anwendung der §§ 91a ZPO, 161 Abs. 2 VwGO. Danach sind die Kosten nach billigem Ermessen zu verteilen. Hierbei ist der bisherige Sach- und Streitstand zu berücksichtigen. In der Regel wird der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang bei der Kostenentscheidung den Ausschlag geben. Eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten ist ausreichend.*)
VolltextIBRRS 2003, 2502
EuGH, Beschluss vom 09.04.2003 - Rs. C-424/01
Artikel 2 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der Fassung der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass er es den Mitgliedstaaten nicht verwehrt, vorzusehen, dass eine für Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge zuständige Instanz, die über einen Antrag auf vorläufige Maßnahmen entscheidet, die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Aufhebung einer Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, der mit der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung begründet wird, berücksichtigen muss oder darf, sofern die auf den Erlass dieser vorläufigen Maßnahmen anwendbaren nationalen Vorschriften nicht weniger günstig ausgestaltet sind als die Vorschriften für entsprechende innerstaatliche Nachprüfungsverfahren und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren.*)
VolltextIBRRS 2003, 3381
VK Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2003 - VK-8/2003
Der Auftraggeber darf nicht nach Belieben von den veröffentlichten Kriterien abrücken, da dies ebenso zu Manipulationsmöglichkeiten führt. Lässt der Auftraggeber die von ihm bekannt gemachten Wertungskriterien außer acht, liegt ein Wertungsausfall vor, der den Wettbewerb verzerrt.*)
VolltextIBRRS 2003, 2487
OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2003 - 2 Verg 17/02
Benennt ein Bieter in einem Vergabeverfahren von zwei zum Einsatz tauglichen Lamellensystemen nur das von der Vergabestelle nicht erwünschte in seinem Angebot, so kann er sich später nicht daruf berufen, durch die Wendung "die Arbeiten werden mit Zustimmung im Einzelfall ausgeführt" der Vergabestelle eine Wahlofferte unterbreitet zu haben.
VolltextIBRRS 2003, 2486
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2003 - Verg 40/03
Nebenangebote sind prinzipiell zu werten, außer sie wurden vom öffentlichen Auftraggeber in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen nicht zugelassen.
VolltextIBRRS 2003, 2485
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.07.2003 - Verg 24/03
Ein Bieterausschluss mit der Begründung, der Bieter habe die Angaben über die Nachunternehmerleistungen nicht schon im Angebot vorgelegt oder nur unvollständig nachgereicht, ist unzulässig.
VolltextIBRRS 2003, 2484
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2003 - Verg 11/03
Einem Bieter, der die in einem Vergabeverfahren verlangten Kriterien nicht erfüllt, ist kein Einblick in die Leistungsnachweise anderer Bieter zuzubilligen.
VolltextIBRRS 2003, 2483
OLG Dresden, Beschluss vom 10.07.2003 - WVerg 15/02
1. Aus der Befugnis eines Bieters, die Rechtmäßigkeit einer Aufhebungsentscheidung einem Vergabenachprüfungsverfahren zu unterwerfen, ergibt sich nicht ohne Weiteres ein Anspruch gegen die Vergabestelle auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung. Ein solcher Anspruch scheidet insbesondere aus (und kann mithin auch nicht Gegenstand einer Anordnung der Vergabekammer sein), wenn die Vergabestelle von dem ausgeschriebenen Vorhaben endgültig Abstand nimmt.*)
2. § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A begründet kein Wertungsermessen für die Vergabestelle, sondern zwingt zum Ausschluss, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen hierfür erfüllt sind. Soweit letztere an § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A anknüpfen, wird diese Sollvorschrift aber die Möglichkeit eröffnen, einen Wertungsausschluss nicht als geboten zu erachten, wenn das Fehlen der geforderten Angaben unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsbeeinträchtigung führen kann.*)
3. Diese Voraussetzung ist regelmäßig nicht erfüllt, wenn die Vergabestelle mit den Vergabeunterlagen vom Bieter zulässigerweise produktidentifizierende Angaben (Hersteller- und Typenbezeichnungen) für zur Verwendung bei der Auftragserfüllung vorgesehene Produkte verlangt und der Bieter diese Angaben mit seinem Angebot nicht oder nicht vollständig macht.*)
4. Soweit die Vergabestelle nach Maßgabe von § 24 VOB/A zulässige Nachverhandlungen führen darf, besteht vorbehaltlich der Grenzen von Treu und Glauben jedenfalls kein entsprechender Anspruch des Bieters hierauf.*)
5. Aus der Verpflichtung der Vergabestelle, die aus § 25 VOB/A ersichtlichen Wertungsstufen zu beachten, folgt nicht, dass die anfänglich übersehene oder unbeanstandet gebliebene Unvollständigkeit eines Angebots nicht auch dann - auf der ersten Wertungsstufe - noch zum Wertungsausschluss führen dürfe, wenn das Angebot zunächst als vermeintlich wertungsfähig in die engere Wahl gezogen wurde.*)
VolltextIBRRS 2003, 2482
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.07.2003 - 5 Verg 5/02
Nach § 25 Ziff. 2 Abs. 1 VOL/A sind bei der Auswahl der Angebote nur solche Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderlichen Qualifikationen besitzen. Die Eignung eines Bieters kann jedoch nur im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilt werden, für die der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist, der von Nachprüfungsinstanzen nur begrenzt überprüfte werden kann.
VolltextIBRRS 2003, 2460
VK Sachsen, Beschluss vom 13.05.2003 - 1/SVK/38-03
1. Angehängte Stundenlohnarbeiten dürfen entsprechend § 9 Nr. 1 Satz 3 VOB/A nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden.*)
2. Angehängte Stundenlohnarbeiten dürfen bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (§ 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A) - auch und gerade, wenn sie als Bedarfsposition gekennzeichnet sind - nur dann gewertet werden, wenn der Auftraggeber dies vorher in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen verlautbart hatte und ein Wissenszuwachs hinsichtlich der Inanspruchnahme dieser Position besteht. Bloße Vermutungen reichen nicht.*)
3. Bei einer Ermessensreduzierung auf Null bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes kann die Vergabekammer den Auftraggeber - ausnahmsweise - nach § 114 Abs. 1 GWB verpflichten, dem Antragsteller den Zuschlag zu erteilen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2457
OLG Jena, Beschluss vom 15.07.2003 - 6 Verg 7/03
1. Ein Angebot genügt nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOL/A, wenn es lediglich einen Teil des ausgeschriebenen Leistungsumfangs abdeckt. Es unterliegt dann zwingend dem Ausschluss vom Wettbewerb, § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. a) VOL/A.*)
2. Sehen die Ausschreibungsbedingungen die Unterteilung in Lose und eine losweise Vergabe vor, entspricht ein Angebot, das nur einzelne Leistungsbestandteile eines Loses umfasst, nicht dem vorgeschriebenen Mindestleistungsumfang. Das gilt selbst dann, wenn die Vergabestelle im Einzelfall einer Bewerbung um "Teillose" zustimmt. Der Begriff Teillos ist nicht gleichbedeutend mit "Teil eines Loses", sondern dient nach der Terminologie der VOB/A – als Unterfall des Oberbegriffs "Los" (vgl. § 4 Nr. 2 VOB/A) – lediglich der rechtstechnischen Abgrenzung zum sog. "Fachlos" im Sinne des § 4 Nr. 3 S. 1 VOB/A. Ein Teillos beschreibt insoweit den Inhalt einer kohärenten, nicht weiter zerlegbaren Leistung.*)
3. Selbst wenn die Vergabestelle einer auf einzelne Teilleistungen eines Loses beschränkten Bewerbung im Einzelfall zustimmt, kann sich der betreffende Bieter hierauf nicht berufen. Denn die Vergabestelle ist – wie § 24 Nr. 2 VOL/A zeigt – an die Ausschreibungsbedingungen gebunden und kann diese nicht gegenüber einzelnen Bietern aufheben. Dürfte die Vergabestelle nachträglich einzelne Leistungsbestandteile eines Loses unter Abzug der anteiligen Vergütung an einen Konkurrenten vergeben, so wäre der betriebswirtschaftlichen Gesamtkalkulation eines Bieters die Planungsgrundlage entzogen.*)
4. Die Ausschreibung einer Personenbeförderung verletzt nicht das in § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A verankerte Gebot eindeutiger und erschöpfender Leistungsbeschreibung, wenn sie sich darauf beschränkt, Anzahl und Verlauf der Fahrtstrecken anzugeben. Die Frage, welche Kilometerleistungen und Kosten für Leerfahrten – An- und Rückfahrten ohne die Anwesenheit der Fahrgäste – zu veranschlagen sind, berührt allein die unternehmerische Innensphäre des Bieters und braucht daher von der Leistungsbeschreibung nicht berücksichtigt zu werden.*)
VolltextIBRRS 2003, 2455
OLG Celle, Beschluss vom 05.09.2003 - 13 Verg 19/03
Der Beschluss einer Vergabekammer entfaltet materielle Rechtskraft, so dass zurückgewiesene Rügen in späteren Vergabenachprüfungsverfahren derselben Beteiligten um dieselbe Vergabe grundsätzlich nicht mehr zu beachten sind.*)
VolltextIBRRS 2003, 2452
BayObLG, Beschluss vom 29.07.2003 - Verg 8/03
Ausschluss eines Unternehmens von der Wertung mangels Vorlage des in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Zertifizierungsnachweises im Angebot.*)
VolltextIBRRS 2003, 2438
VK Hannover, Beschluss vom 16.06.2003 - VgK 10/2003
Das Angebot selbst bildet die Basis für die Wertung. Aufklärungsgespräche können nicht dazu dienen, ein unvollständigen Angebot zu vervollständigen.
VolltextIBRRS 2003, 2437
VK Hannover, Beschluss vom 18.03.2003 - 26045-VgK 24/2002
Bezog sich die ursprüngliche Beurteilung eines Bieteres durch die Vergabestelle gemäß § 7 Nr. 4 VOL/A auf ein mittlerweile insolventes Unternehmen, so hat die Vergabestelle diesen neuen Sachverhalt bei der Beurteilung der Eignung dieses Bieters mit einzubeziehen. Eine Schlussfolgerung der Vergabestelle, dass jetzt das Angebot der ASt wegen mangelnder Leistungsfähigkeit abzuweisen ist, entspricht den Vergabebestimmungen, weil er sich zum Einen nicht mit dem Einsatz eines ihm bislang unbekannten Nachunternehmers und zum Anderen nicht mit der Ausführung der Leistungen mittels vom Insolvenzverwalter gemieteten Maschinen und geliehenem Personals einverstanden erklären kann.
VolltextIBRRS 2003, 2436
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.06.2003 - 1 VK 25/03
Macht der Antragsteller geltend, der Antragsgegner wolle ihn mit einem nicht kostendeckenden Angebot vom Markt verdrängen, muss der Antragsteller darlegen, dass der vom Antragsgegner gebotene Preis in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht. Vom Vorliegen dieses Kriteriums ist in der Regel erst auszugehen, wenn sich die Preisabweichung grob darstellt, was angenommen wird, wenn diese über 20 bis 25% liegt.
VolltextIBRRS 2003, 2435
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.2003 - 1 VK 29/03
Die Nichtigkeitswirkung des § 13 VgV gilt auch für öffentliche Aufträge, die entgegen einer Ausschreibungspflicht nicht öffentlich ausgeschrieben worden sind.
VolltextIBRRS 2003, 2434
VK Sachsen, Beschluss vom 14.05.2003 - 1/SVK/039-03
1. Die Antragserfordernisse des § 108 Abs. 2 GWB sind erfüllt, wenn der Antragsteller in seinem Antrag zwar nicht ausdrücklich darlegt, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist, diese aber als Anlage dem Antragsschriftsatz beigefügt hat.*)
2. Einem Unternehmen, das wegen eines zu hohen Nachunternehmer-Anteils vom Verfahren berechtigtermaßen gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A ausgeschlossen wurde, fehlt die für ein Nachprüfungsverfahren gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB erforderliche Rechtsverletzung.*)
3. Unklare Angaben zum Nachunternehmeranteil müssen vom Auftraggeber nicht aufgeklärt werden, denn diese Aufklärung kann eine gem. § 24 VOB/A unzulässige Veränderung des Angebots sein.*)
VolltextIBRRS 2003, 2433
BGH, Urteil vom 29.07.2003 - X ZR 160/01
1. Ein Grundurteil darf nur ergehen, wenn ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, alle Fragen, die zum Grund es Anspruchs gehören, erledigt sind, und nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, daß der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht.
2. Zur Frage der Bindung des Auftraggebers an die Angaben in den Ausschreibungsunterlagen und eine sich daraus möglicherweise ergebenden Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen fehlerhafter Ausschreibung.
VolltextIBRRS 2003, 2430
VK Nordbayern, Beschluss vom 17.07.2003 - 320.VK-3194-24/03
1. Ein Angebot ist von der Wertung auszuschließen, wenn die geforderten Erklärungen zu den Nachunternehmerleistungen und zur Tariftreue fehlen (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b, § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A ). Dies gilt insbesonders, wenn die fehlende Erklärung Einfluss auf den Wettbewerb hat.*)
2. Die Art und der Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes ist eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirkt. Deshalb ist es notwendig, dass im Angebot Art und Umfang der Fremdleistung konkret benannt sind.*)
VolltextIBRRS 2003, 2429
VK Sachsen, Beschluss vom 09.05.2003 - 1/SVK/034-03
1. Eine separate und nochmalige Rüge nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB ist entbehrlich, wenn der Auftraggeber seine Auswahlentscheidung über den im Vorinformationsschreiben schon genannten Grund hinaus auf weitere, neue Gesichtspunkte stützt, der Antragsteller bei nochmaliger Rüge dieser nachgeschobenen Begründungen aber befürchten müsst, dass die vierzehntägige Schutzfrist des § 13 VgV ohne sofortige Einschaltung der Vergabekammer abzulaufen droht.*)
2. Das Leistungsverzeichnis ist gemäß § 10 Nr. 1 Abs. 1 b) i. V. m. § 9 VOB/A Bestandteil der Verdingungsunterlagen. Dem gemäß nimmt der Bieter angebotsausschließende Änderungen an den Verdingungsunterlagen (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 b i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A) vor, wenn er im Leistungsverzeichnis geforderte Leistungsparameter abändert, oder handschriftlich negiert.*)
3. Ein mit Änderungen an den Verdingungsunterlagen versehenes Originalangebot eines Bieters kann in aller Regel nicht als Nebenangebot gewertet werden. § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A hat die mangelnde Anlage/Kennzeichnung eines Nebenangebotes zwar nur als ermessensgebundenen Ausschlussgrund ausgestaltet; der systematische Zusammenhang mit dem Erfordernis der Angabe von Nebenangeboten an transparenter Stelle der Verdingungsunterlagen (§ 21 Nr. 3 S. 1 VOB/A) fordert in der Regel - auch wegen des Erfordernisses eines transparenten und chancenreichen Wettbewerbs gemäß § 97 Abs. 1 und 2 GWB - die Nichtberücksichtigung derartiger "umgedeuteter" Nebenangebote. Dies gilt erst recht, wenn die Änderungen des Bieters an den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses die Gleichwertigkeit eines (Neben-)Angebot aus technischen Gründen von vornherein ausschließen.*)
4. Der Auftraggeber ist gemäß § 24 Nr. 3 VOB/A nicht berechtigt, dem Bieter die Möglichkeit einzuräumen, im Rahmen eines Aufklärungsgesprächs das Angebot "kostenneutral" auf nunmehriges LV-Niveau zu heben.*)
5. § 7 Nr. 1 VOB/A fordert, dass vergaberechtliche Entscheidungen immer autonom vom Auftraggeber selber zu treffen sind und es auf Einschätzungen eingeschalteter Sachverständiger nicht entscheidend ankommen kann (ständige Rechtsprechung seit Beschl. v. 28.11.2000, 1/SVK/103-00).*)
VolltextIBRRS 2003, 2427
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.06.2003 - 1 VK 28/03
Eine Bietergemeinschaft besteht ihrem Inhalt und Zweck nach nur so lange, wie das Angebotsverfahren läuft und der den Zweck des Zusammenschlusses bildende Auftrag noch nicht erteilt wurde. Existiert eine Bietergemeinschaftt nicht mehr, ist zu klären, ob eine aus ihr hervorgegangene Gemeinschaft, die in das bestehende Vergabeverfahren eintreten will, als ein antragsbefugtes Unternehmen i.S.v. § 107 Abs. 2 GWB angesehen werden kann.
VolltextIBRRS 2003, 2426
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.07.2003 - 1 VK 30/03
Sind in einem Vergabeverfahren um die Lieferung von Schulbüchern zur Wertung mehrere Bieter zugelassen, die im Rahmen des Buchpreisbindungsgesetzes und auf der Grundlage des LV hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit offensichtlich gleichwertige Angebote eingereicht haben, hat die Vergabe per Losentscheid Vorrang. Sie ist eine Ausprägung der prononcierten Mittelstandsfreundlichkeit des deutschen Vergaberechts. Rechtspolitische Intention der Vorschriften über die Losvergabe ist die Förderung des Mittelstandes, ohne dass dies einen Anspruch auf Bevorzugung beinhaltet.
VolltextIBRRS 2003, 2425
VK Arnsberg, Beschluss vom 08.07.2003 - VK 3-12/2003
Ein Nachprüfungsverfahren ist auch im VOF-Verfahren nicht ohne Rüge zulässig.*)
VolltextIBRRS 2003, 2424
VK Nordbayern, Beschluss vom 25.06.2003 - 320.VK-3194-18/03
1. Maßgebend für die Verhältnismäßigkeit zwischen Preis und Leistung ist immer das Angebot mit seinem für die Bauleistung geforderten Gesamtpreis (Angebotssumme). Außer Betracht kann bleiben, ob etwa die Preise für einzelne Positionen in einem Missverhältnis zur entsprechenden Einzelleistung stehen. Ist bei gewichtigen Einzelpositionen oder einzelnen Teilen des Angebotes ein Missverhältnis zwischen Leistung und Preis festzustellen, kommt es drauf an, ob an anderer Stelle des Angebots ein entsprechender Ausgleich geschaffen ist und damit das Angebot insgesamt kein Missverhältnis zwischen Leistung und Preis aufweist.
2. Unterkostenpreise sind grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht zur gezielten und planmäßigen Verdrängung von Wettbewerbern angeboten werden.
3. Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Bieters bestehen nicht allein deshalb, weil der angegebene Kreditversicherer nicht in der Liste der zugelassenen Kredit- und Kautionsversicherer des Vergabehandbuches enthalten ist. Diese Liste ist nicht abschließend.
VolltextIBRRS 2003, 2423
VK Arnsberg, Beschluss vom 02.07.2003 - VK 2-14/2003
Die Zusage eines Zahlungszieles im Zusammenhang mit einer Ausschreibung preisgebundener Bücher (Schulbuchbestellungen) ist eine zulässige handelsübliche Nebenleistung nach § 7 Abs. 4 Ziff. 4 BPrG, auch wenn im Einzelfall ein Zahlungsziel über 60 Tage angeboten wird.*)
VolltextIBRRS 2003, 2418
OLG Koblenz, Urteil vom 18.07.2003 - 10 U 1002/02
Geht der Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss ausnahmsweise auf das Erfüllungsinteresse, so verjährt dieser in der kurzen Verjährungsfrist, die für den Erfüllungsanspruch aus dem angebahnten Vertragsverhältnis - hier werkvertraglicher Vergütungsanspruch - gilt (in Anknüpfung an BGH NJW 1968, 547).*)
Der Lauf der Verjährung beginnt nicht vor Kenntnis des Geschädigten von den für die Ersatzpflicht maßgebenden Umständen. Die kurze Verjährungsfrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Geschädigte von dem pflichtwidrigen Verhalten und der Person des dafür Verantwortlichen Kenntnis erlangt.*)
VolltextIBRRS 2003, 2400
OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.12.2001 - 7 U 299/97
1. Gem. § 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 3 VOB/A ist der Ausschreibende nicht verpflichtet, dem Angebot mit dem niedrigsten Preis in jedem Fall den Vorzug zu geben. Gleichen sich die Gebote der verschiedenen Teilnehmer in technischer, gestalterischer oder funktionsbedingter Hinsicht, gewinnt der wirtschaftliche Aspekt ausschlaggebende Bedeutung (BGH NJW 2000, 661). Diese ausschlaggebende Bedeutung kann, muss aber nicht der Preis haben. (Hierzu Nichtannahme-Beschluss des BGH vom 13.05.2003)
2. Die Prüfung einer Schlussrechnung durch die Bauleitung und Zahlung schließen den Auftraggeber nicht mit Einwendungen aus, wie nach dem Vertrag abzurechnen ist und ob ein Auftrag erteilt worden ist.
3. In der Festlegung einer die DIN 18300 unterschreitenden Abrechnungsbreite liegt kein Verstoß gegen § 9 ABGB und auch nicht gegen § 3 AGBG. Die Klausel führt zwar zu einer Risikoverlagerung auf den Auftragnehmer, sie hat aber auch einen nicht unerheblichen Rationalisierungseffekt, der eine Vereinfachung der Abrechnung des Auftragnehmers zur Folge hat.
VolltextIBRRS 2003, 2382
VK Hannover, Beschluss vom 26.05.2003 - VgK 4/2003
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 2381
VK Arnsberg, Beschluss vom 11.06.2003 - VK 1-10/2003
Nebenangebote können nicht als gleichwertig betrachtet werden, wenn sie zwingende Voraussetzungen der Leistungsbeschreibung (sog. K.O.-Kriterien) nicht erfüllen. Solche können indiziert sein durch die verbale Darstellung gekennzeichnet durch das Wort "nur".*)
VolltextIBRRS 2003, 2380
OLG Celle, Beschluss vom 29.08.2003 - 13 Verg 15/03
In Fällen, in denen im Rahmen einer Ausschreibung im offenen Verfahren aus dringenden Gründen übergangsweise eine befristete freihändige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich ist, kann ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Nachprüfung dieser freihändigen Vergabe bestehen.
In derartigen Fällen können auf Antrag auch vorläufige Maßnahmen nach § 115 Abs. 3 GWB getroffen werden.
VolltextIBRRS 2003, 2379
VK Sachsen, Beschluss vom 18.06.2003 - 1/SVK/042-03
1. Das Formerfordernis der Rüge eines Vergabeverstoßes beim Auftraggeber gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB wird auch durch eine mündliche Rüge gegenüber einem verantwortlichen Vertreter des Auftraggebers erfüllt.
2. Ist das Angebot eines Bieters vor dem Hintergrund vielfacher Abfragen des Auftraggebers zu angebotenen Leitfabrikaten und -typen im Leistungsverzeichnis wegen hunderter fehlender Angaben lückenhaft, widersprüchlich und somit für den Auftraggeber - objektiv gesehen - nicht eindeutig abgefasst, ist es gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b i. V. m. § 21 Nr. 1 S. 3 VOB/A auszuschließen.
VolltextIBRRS 2003, 2373
OLG Bremen, Beschluss vom 18.08.2003 - Verg 6/2003
Ein Fax-Schreiben kann im Vergabeverfahren nicht nur die Ankündigung eines Zuschlags, sondern bereits den Zuschlag selbst darstellen, wenn der Wortlaut nach dem Empfängerhorizont dahingehend zu verstehen ist.
VolltextIBRRS 2003, 3247
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.05.2003 - Verg 20/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 2349
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2003 - 11 Verg 2/02
1. Ein Feststellungsantrag nach den §§ 114, 123 GWB ist unzulässig, wenn der Nachprüfungsantrag seinerseits (z. B. wegen nicht unverzüglicher Rüge, auszuschließendem Angebot, nicht ausreichender Darlegung eines möglichen Schadens, sonst fehlender Antragsbefugnis o. ä.) nicht zulässig war.
2. Eine wirksame Vertragsübernahme nach § 415 Abs. 1 BGB, d. h. die vom Auftraggeber genehmigte vollständige Überleitung von erteilten Aufträgen auf einen neuen Auftragnehmer, stellt grundsätzlich keine de-facto-Vergabe dar und bedarf keiner erneuten Ausschreibung.
VolltextIBRRS 2003, 2317
VK Südbayern, Beschluss vom 01.07.2003 - 22-06/03
1. Hat ein Bieter in seinem Angebot keine Prozentangaben gemacht, da er ein "selbstformuliertes" Angebot vorgelegt hat, in dem die Textpassagen, in denen Prozentangaben abverlangt werden, fehlen, so ist sein Angebot gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A bei der Prüfung und Wertung auszuschließen.*)
2. Eine geforderte Erklärung oder Preisangabe, die bei Angebotsabgabe nicht vorliegt, kann nach § 24 VOB/A im Rahmen der Angebotsaufklärung nicht nachgeholt werden.*)
VolltextIBRRS 2003, 2316
VK Südbayern, Beschluss vom 25.06.2003 - 16-04/03
1. Gemäß § 108 Abs. 2 GWB muss die Antragsbegründung u. a. eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung enthalten. Dies hat zumindest so umfassend zu erfolgen, dass die Vergabekammer die Antragsbefugnis feststellen kann. Fehlt es daran, ist der Antrag sowohl wegen eines Verstoßes gegen § 108 als auch gegen § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB unzulässig. Ungeachtet des Untersuchungsgrundsatzes gemäß § 110 GWB folgt daraus, dass die diesbezügliche Darlegungslast bei dem antragstellenden Unternehmen liegt.*)
2. Die Rügeobliegenheit besteht nur im Vergabe-, nicht im Nachprüfungsverfahren. Eine Obliegenheit zur (unverzüglichen) "außergerichtlichten" Erklärung einer Rüge entsteht somit nicht mehr, wenn ein Antragsteller während des Nachprüfungsverfahrens, das er wegen eines anderen Vergaberechtsverstoßes beantragt hat, von einem weiteren Verstoß Kenntnis erlangt, den er nunmehr - zulässigerweise - in das Verfahren einbringen will (§ 107 GWB).*)
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