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Sachgebiet: Vergabe

10754 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

IBRRS 2020, 2901
Mit Beitrag
VergabeVergabe
0,00 Euro ist eine Preisangabe!

VK Nordbayern, Beschluss vom 23.06.2020 - RMF-SG21-3194-5-11

1. Die Angabe von "0,00" Euro ist eine Preisangabe. Die Prüfung des Angebots auf Vollständigkeit beschränkt sich auf die Feststellung, ob die vom Auftraggeber geforderten Unterlagen physisch beigebracht wurden. Eine darüber hinaus gehende inhaltliche Kontrolle, ob die Preisangaben des Bieters inhaltlich richtig sind, findet bei der formalen Prüfung nicht statt.*)

2. Sind für einen Auftraggeber Einzelpreiseintragungen nicht nachvollziehbar, darf er das Angebot nicht ohne weiteres ausschließen. Vielmehr ist dem Bieter Gelegenheit zu geben, die Widersprüchlichkeit auszuräumen. Ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis darf grundsätzlich nur dann ausgeschlossen werden, wenn zuvor vom Bieter in Textform Aufklärung über die Ermittlung der Preise für die Gesamtleistung oder für Teilleistungen verlangt worden ist und der Bieter nicht den Nachweis einer ordnungsgemäßen Kalkulation erbracht und damit die begründeten Zweifel, dass dieser Bieter den Auftrag vertragsgerecht erfüllen wird, nicht ausgeräumt hat.*)

3. Nach § 16a EU Abs. 2 VOB/A 2019 sind Angebote nicht auszuschließen, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei der Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen.*)

4. Grundsätzlich liegt eine unzulässige Änderung an den Verdingungsunterlagen dann vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der öffentliche Auftraggeber nachgefragt hat, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht. Ob eine unzulässige Änderung durch das Angebot im Einzelfall vorliegt, ist anhand einer Auslegung in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 BGB festzustellen. Hinsichtlich des Angebots des Bieters ist Maßstab der Auslegung, wie ein mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle das Angebot nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte.*)




IBRRS 2020, 2121
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Interessenkonflikt nicht nur bei Verbindung zu einem konkreten Bieter!

VK Berlin, Beschluss vom 08.07.2020 - VK B 2-16/20

1. Ein Interessenkonflikt i.S.d. § 6 Abs. 2 VgV kann auch vorliegen, wenn die betroffene Person ein Interesse daran hat, dass nur Bieter den Zuschlag erhalten, die ein bestimmtes Produkt anbieten.

2. Auch nach Ablauf der in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB geregelten Fristen ist die Rüge eines Vergaberechtsverstoßes noch möglich.




IBRRS 2020, 2851
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nicht ausgeführte Leistungen abgerechnet: Ausschluss vom Vergabeverfahren!

VK Bund, Beschluss vom 19.08.2020 - VK 2-59/20

1. Die Ausschlusstatbestände nach § 124 GWB gelten für die Vergabe von Aufträgen durch einen Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung von Sektorentätigkeiten entsprechend.

2. Sektorenauftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich mangelhaft erfüllt hat und dies z.B. zu einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags geführt hat. In Betracht kommen hierfür die nicht vertragsgemäße Erfüllung von Haupt- und Nebenleistungen.

3. Durch die Abrechnung tatsächlich nicht ausgeführter Leistungen und dem ungenehmigten Einsatz eines Nachunternehmers werden vertragliche Pflichten mangelhaft erfüllt.




IBRRS 2020, 3820
VergabeVergabe
Voraussetzungen einer Gesamtvergabe trotz Möglichkeit einer Fachlosbildung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2020 - Verg 10/20

1. Verkehrssicherungsleistungen als ein Fachlos i.S.v. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB einzuordnen.

2. Eine Gesamtvergabe kommt im Fall der Möglichkeit einer Fachlosbildung nur ausnahmsweise in Betracht.

3. Der öffentliche Auftraggeber hat sich, wenn ihm eine Ausnahme von dem Grundsatz der losweisen Vergabe aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen erforderlich erscheint, mit dem Gebot einer Fachlosvergabe und den dagegen sprechenden Gründen intensiv auseinanderzusetzen.

4. Der Auftraggeber hat eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange vorzunehmen, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen.

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IBRRS 2020, 2846
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabeunterlagen widersprüchlich: Vergabeverfahren ist zurückzuversetzen!

VK Bund, Beschluss vom 07.09.2020 - VK 1-68/20

1. Nebenangebote können in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung zugelassen oder vorgeschrieben werden. Fehlt eine entsprechende Angabe, sind Nebenangebote nicht zugelassen.

2. Nebenangebote können nicht nachträglich zugelassen werden.

3. Sind die Vergabeunterlagen in Bezug auf die (Nicht-)Zulassung von Nebenangeboten widersprüchlich und aus Bietersicht nicht eindeutig so zu verstehen, dass nur Hauptangebote eingereicht werden durften, ist das Vergabeverfahren bei fortbestehender Vergabeabsicht zurückzuversetzen.

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IBRRS 2020, 2819
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Lärmschutzwände sind eigenes Fachlos!

VK Rheinland, Beschluss vom 19.02.2020 - VK 5/20

Streckenbegleitende Lärmschutzwände auf einem Brückenbauwerk bilden ein abgrenzbares Gewerk und unterliegen damit der Fachlosvergabe (Anschluss an OLG Düsseldorf, IBR 2010, 162).




IBRRS 2020, 2798
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter über Ausschreibung informiert: Bekanntmachungsverstoß bleibt folgenlos!

VK Rheinland, Beschluss vom 21.01.2020 - VK 2/20

1. Ein Nachprüfungsverfahren dient nicht einer allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle und der Aufrechterhaltung der objektiven Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens als solchem.*)

2. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung verletzt die Rechte eines Bieters auf eine schadensverursachende Weise nicht, wenn er auf andere Weise, z.B. durch eine nationale Ausschreibung, über die Vergabeabsicht informiert und dadurch in die Lage versetzt wird, ein Angebot abzugeben.*)

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IBRRS 2020, 2776
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anforderungen der Ausschreibung nicht erfüllt: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 13.08.2020 - VK 1-54/20

1. Ein Bieter ist im Vergabenachprüfungsverfahren nicht antragsbefugt, wenn er nicht schlüssig und nachvollziehbar darlegen kann, dass er den ausgeschriebenen Beschaffungsbedarf des Auftraggebers befriedigen kann.

2. Mit der Corona-Pandemie und der hieraus bedingten "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" liegt ein (nicht nur) für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbares Ereignis vor, so dass er Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben kann.

3. Können Fragen zu einer in der Praxis noch nicht erprobten Technik mit der gebotenen Aussagekraft nur unter "echten Bedingungen" beantwortet werden und ist die Dienstfähigkeit des Auftraggebers aufgrund der Corona-Pandemie hausintern eingeschränkt, weil zahlreiche Mitarbeiter sich im sog. Homeoffice befinden, muss der Auftraggeber den Bieter nicht an dem Verhandlungsverfahren beteiligen.

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IBRRS 2020, 2755
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fristablauf beendet nicht automatisch das Nachprüfungsverfahren!

BGH, Beschluss vom 14.07.2020 - XIII ZB 135/19

Entscheidet die Vergabekammer über einen Antrag auf Nachprüfung nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB, gilt der Antrag nur dann nach § 171 Abs. 2 GWB als abgelehnt, wenn der Antragsteller innerhalb der Notfrist des § 172 Abs. 1 GWB sofortige Beschwerde einlegt.*)




IBRRS 2020, 2740
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie wird der Schaden durch Preisschirmeffekte festgestellt?

BGH, Urteil vom 19.05.2020 - KZR 8/18

1. Preisschirmeffekte und dadurch verursachte Preishöhenschäden sind als mögliche Auswirkungen einer Kartellabsprache geeignet, bei Abnehmern von Kartellaußenseitern einen Schaden zu begründen.*)

2. Für die Feststellung eines durch Preisschirmeffekte verursachten Preishöhenschadens gelten die in der Rechtsprechung des BGH zur Feststellung eines kartellbedingten Schadens anerkannten Grundsätze (BGH, Urteil vom 28.01.2020 - KZR 24/17, VPRRS 2020, 0098; = WuW 2020, 202 Rz. 34 ff. - Schienenkartell II); für einen Anscheinsbeweis ist im Grundsatz kein Raum.*)

3. Der Einwand der Vorteilsausgleichung kommt in Betracht, wenn dem Kartellgeschädigten Zuwendungen eines öffentlich-rechtlichen Aufgabenträgers zufließen und diese dem Grunde und der Höhe nach in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Schadensereignis stehen.*)

4. Werden die unterschiedlichen Schadensersatzansprüche innerhalb einer Schadenskette durch Abtretung in einer Hand gebündelt, scheidet der Einwand der Vorteilsausgleichung grundsätzlich aus.*)

5. Eine sekundäre Darlegungslast des Kartellgeschädigten im Hinblick auf die näheren Umstände seiner Preiskalkulation kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn zum einen bei einer Abwälzung des Schadens allenfalls marginale, kaum verlässlich und nur mit großem Aufwand feststellbare Auswirkungen einer Schadensabwälzung auf die Angebotspreise des nachgelagerten Markts zu erwarten sind und zum anderen wegen mangelnder Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche der Abnehmer auf der nachgelagerten Marktstufe eine unbillige Entlastung des Schädigers droht.*)

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IBRRS 2020, 2717
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wettbewerbsergebnis kann mit 60% gewichtet werden!

VK Hessen, Beschluss vom 21.01.2020 - 69d-VK-17/2019

1. Es besteht bei einem Wettbewerb mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren für den Auslober die Verpflichtung, aus dem Kreis der Preisträger regelmäßig den Gewinner des Wettbewerbs zu beauftragen.

2. Das bedeutet aber nicht, dass der Gewinner zwingend zu beauftragen ist. Aus der Regelbeauftragung folgt allein, dass das Wettbewerbsergebnis sich im Verhandlungsverfahren niederschlagen muss.

3. Der gebotenen Privilegierung des ersten gegenüber weiteren Preisträgern wird hinreichend Rechnung getragen, wenn das Wettbewerbsergebnis mit 60% gewichtet und mit der Bestpunktzahl von fünf Punkten zu multiplizieren ist, so dass dem ersten Preisträger zwei Drittel der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl allein wegen seines Wettbewerbsergebnisses zugute kommt.




IBRRS 2020, 2702
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann verjährt die Ordnungswidrigkeit einer Submissionsabsprache?

BGH, Urteil vom 25.08.2020 - KRB 25/20

1. Im Fall einer Submissionsabsprache beginnt die Verjährung der Ordnungswidrigkeit nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 1 GWB nicht schon mit dem sich aus der wettbewerbsbeschränkenden Absprache ergebenden Vertragsschluss, sondern erst mit der vollständigen Vertragsabwicklung. Dieser Zeitpunkt der materiellen Tatbeendigung ist maßgebend nicht nur für den von der Submissionsabsprache Begünstigten, sondern für sämtliche Personen, welche die Absprache getroffen haben, auch soweit sie absprachegemäß von einem eigenen Angebot abgesehen haben.*)

2. Ist das Bestehen eines dauernden Verfahrenshindernisses von den konkreten Umständen der Ordnungswidrigkeit abhängig, ist für deren Beurteilung im Stadium vor einer Hauptverhandlung oder einer Entscheidung durch Beschluss gemäß § 72 OWiG grundsätzlich die Tatschilderung im Bußgeldbescheid maßgebend. In diesem Stadium ist es dem Gericht verwehrt, einen Einstellungsbeschluss nach § 206a Abs. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG auf abweichende Feststellungen aufgrund einer eigenen Bewertung der dem Bußgeldbescheid zugrundeliegenden Ermittlungsergebnisse zu stützen, auch wenn es den Betroffenen nach Aktenlage für des dort geschilderten Tatgeschehens nicht hinreichend verdächtig erachtet.*)

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IBRRS 2020, 2696
VergabeVergabe
Beteiligung an einem Kartell: Umfang der Schadensersatzpflicht?

BGH, Urteil vom 19.05.2020 - KZR 70/17

Die an einer Grundabsprache beteiligten Unternehmen haften gesamtschuldnerisch nicht nur für etwaige Schäden, die durch die Umsetzung dieser Absprache unter ihrer Beteiligung in Bezug auf einzelne Auftragsvergaben verursacht worden sind, sondern für sämtliche Schäden, die ihre Ursache in der verbotenen Verhaltenskoordinierung haben; dies umfasst auch solche Schäden, die sich daraus ergeben, dass die durch die Koordinierung verursachte Schwächung der wettbewerblichen Kräfte die Angebotspreise der Kartellbeteiligten oder diejenigen der Kartellaußenseiter für die Abnehmer nachteilig beeinflusst hat.*)

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IBRRS 2020, 2691
Mit Beitrag
VergabeVergabe
NU-Probleme sind GU-Probleme!

VK Bund, Beschluss vom 04.08.2020 - VK 1-46/20

1. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber auf die von ihm gesetzten Unterauftragnehmer einwirkt, um diese dazu zu bewegen, auch in ihren potentiellen Verträgen mit dem Bieter als Hauptauftragnehmer die Geltung der Vertragsbedingungen des Auftraggebers zu akzeptieren.

2. Eine Unzumutbarkeit der Kalkulation ergibt sich nicht daraus, dass einzelne der gesetzten Nachunternehmer dem Bieter kein Angebot für die Erbringung der gewünschten Leistung abgegeben haben.

3. Der Auftraggeber darf durchaus riskante Leistungen ausschreiben, die er lediglich ergebnisorientiert definiert und in der Menge bestenfalls hochgerechnet (geschätzt), aber nicht in allen Einzelheiten zuvor ermittelt hat.

4. Der Auftraggeber kann zur eigenen Absicherung verlangen, dass für den Auftrag ein bestimmter Versicherungsschutz abgeschlossen wird.

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IBRRS 2020, 2688
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Belgische Kommune als Anteilseigner: Deutsche GmbH ist Sektorenauftraggeber!

VK Berlin, Beschluss vom 22.01.2020 - VK B 1-38/19

1. Der Betreiber eines Übertragungsnetzes in der Rechtsform einer GmbH nach deutschem Recht ist ein Energieversorgungsunternehmen und damit Sektorenauftraggeber, wenn sich mehr als die Hälfte des Unternehmenskapitals im Besitz öffentlicher Auftraggeber befindet. Das gilt auch dann, wenn es sich teilweise um ausländische (hier: belgische) Kommunen handelt.

2. Wird in der Bekanntmachung eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit nicht wirksam gefordert, stellt sie keine Mindestanforderung an die Eignung dar.

3. Eignungsanforderungen können in den Vergabeunterlagen konkretisiert werden. Konkretisierungen dürfen die in der Bekanntmachung aufgestellten Kriterien und Nachweise jedoch weder verschärfen noch aufweichen.

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IBRRS 2020, 2664
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Null-Euro-Angebot ist kein Ausschlussgrund!

EuGH, Urteil vom 10.09.2020 - Rs. C-367/19

Art. 2 Abs. 1 Nr. 5 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG in der durch die Delegierte Verordnung (EU) 2017/2365 der Kommission vom 18.12.2017 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags keine Rechtsgrundlage für die Ablehnung des Angebots eines Bieters allein aus dem Grund darstellt, dass der in dem Angebot vorgeschlagene Preis null Euro beträgt.*)




IBRRS 2020, 3845
VergabeVergabe
Ich wäre so gerne auch dabei gewesen ...

KG, Beschluss vom 24.08.2020 - Verg 7/19

Wird ein Beteiligter durch seine Rechtsanwälte anwaltlich und zwei Mitarbeiter persönlich im Termin zur mündlichen Verhandlung vertreten, scheidet eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus, auch wenn andere, im Lager des Beteiligten stehende Personen nicht an dem Termin teilgenommen haben bzw. nicht daran teilnehmen konnten, sofern nicht konkret aufgezeigt wird, dass sein Vorbringen insoweit nicht nachzuvollziehen ist.

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IBRRS 2020, 2611
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachweise müssen aktuell sein!

VK Rheinland, Beschluss vom 23.03.2020 - VK 8/20

Für die Prüfung der Eignung kann der öffentliche Auftraggeber die Vorlage aktueller Nachweise fordern.*)

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IBRRS 2020, 2610
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorhandene Ausrüstung müssen alle (potenziellen) Auftragnehmer nutzen können!

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.07.2020 - VgK-12/2020

1. Eine unentgeltliche Beistellung und Bereitstellung von vorhandener und ordnungsgemäß beschaffter Ausrüstung durch den öffentlichen Auftraggeber zur Erbringung der nachgefragten Leistung ist vergaberechtlich auch im Hinblick auf das Gebot produktneutraler Vergabeverfahren unproblematisch.

2. Die vom Antragsgegner eingeräumte und sogar bevorzugte Nutzung der vorhandenen Ausrüstung ist nicht wettbewerbsneutral und verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der Ausrüstungsgegenstand ausschließlich auf das (hier: Porto-)System eines potentiellen Bieters im Vergabeverfahren ausgerichtet ist.

3. Ein "Konzept zur Qualitätssicherung", das bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt wird, ist intransparent, wenn die Bieter aus den Formulierungen der Unterkriterien auch unter Berücksichtigung des Leistungsverzeichnisses nicht hinreichend erkennen können, worauf es dem Auftraggeber ankommt und was sie bei der Ausarbeitung ihres Konzepts berücksichtigen können/müssen, um dafür eine möglichst positive Bewertung zu erhalten.

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IBRRS 2020, 2585
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unterkriterien müssen nicht gleich gewichtet werden!

VK Bund, Beschluss vom 16.06.2020 - VK 2-37/20

1. Bei der Wertung der Angebote dürfen nur die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung berücksichtigt werden, die in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt sind.

2. Als Zuschlagskriterium kann neben dem Preis auch der technische Wert genutzt werden, der wiederum durch ein oder mehrere Unterkriterien konkretisiert werden kann.

3. Der Auftraggeber ist bei der Wertung der bekannt gegebenen Aspekte nicht gehalten, jeden Aspekt einzeln zu bewerten und daraus den Mittelwert zu bilden. Er kann der Wertung auch die niedrigste Punktzahl als Mittelwert zu Grunde legen.

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IBRRS 2020, 2603
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Beschaffung von Schutzmasken: Auch die operative Geschäftsabwicklung war dringlich!

VK Bund, Beschluss vom 28.08.2020 - VK 2-57/20

1. Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit unvorhersehbaren Ereignissen es nicht zulassen, die für vorrangige Vergabeverfahrensarten vorgeschriebenen Mindestfristen einzuhalten. Die Corona-Krise ist ein solches Ereignis.

2. Die durch das SARS-CoV-2-Virus ausgelöste Dringlichkeit der Schutzmaskenbeschaffung beschränkte sich nicht nur auf den Abschluss der reinen Kaufverträge, sondern auch auf die Aufgabe der konkreten Abwicklung dieser Verträge.

3. Im Verhandlungsverfahren müssen keine Verhandlungen stattfinden. Eine Bezuschlagung ist auch auf Basis der Erstangebote zulässig.




IBRRS 2020, 2579
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabeunterlagen müssen einfach und widerspruchsfrei sein!

VK Lüneburg, Beschluss vom 14.07.2020 - VgK-13/2020

1. In der Leistungsbeschreibung ist der Auftragsgegenstand so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben, so dass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinn verständlich ist und die Angebote miteinander verglichen werden können. Daran fehlt es, wenn die Vergabeunterlagen von den Bietern mit den wirtschaftlichsten Angeboten grundlegend unterschiedlich interpretiert werden und sich verschiedene Interpretationen aus dem Vertragstext entnehmen lassen.

2. Der Auftraggeber hat die Vergabeunterlagen einfach zu halten. Er soll die Bieter nicht durch falsche Begriffe verwirren.

3. Antworten auf Bieterfragen sind allen Bietern zur Verfügung zu stellen.

4. Das Angebot darf nicht vom Inhalt der Vergabeunterlagen abzuweichen. Das Begleitschreiben ist Teil des Angebots.




IBRRS 2020, 2920
VergabeVergabe
Eingescanntes Angebot ist nicht „mit geeigneter Software" ausgefüllt!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.10.2019 - 2 VK LSA 39/19

Widersetzt sich ein Bieter dem ausdrücklichen Hinweis in den Vergabeunterlagen, dass handschriftlich verfasste und eingescannte Angebote ausgeschlossen werden, liegt eine Änderung an den Vergabeunterlagen vor.

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IBRRS 2020, 2919
VergabeVergabe
Inhaltlich abweichendes Angebot ist nicht vergleichbar!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.09.2019 - 2 VK LSA 35/19

Aufgrund des im Vergabeverfahren geltenden Beschleunigungsgrundsatzes stellt es einen schwerwiegenden Mangel dar, wenn ein Bieter ein bedeutsames Schreiben für einige Tage unbeachtet lässt. Ein sich Verschließen vor der Erkenntnis der vermeintlichen Vergaberechtsverstöße ist mit einer Kenntnis gleichzusetzen.

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IBRRS 2020, 2558
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Frage kann Rüge sein: Ab Antwort läuft die 15-Tages-Frist!

VK Bund, Beschluss vom 28.05.2020 - VK 1-34/20

1. Für die Frage, ob es sich um Rügen oder um Bieterfragen handelt, kommt es nicht darauf an, wie die Bieter selbst ihre Schreiben verstanden wissen wollten oder dass es früher üblich gewesen sei, mit dem Auftraggeber offen und kooperativ über etwaige Probleme zu diskutieren, ohne dass dies nachteilige Folgen (z. B. für einen späteren Nachprüfungsantrag) nach sich gezogen haben soll.

2. Ob ein konkretes Bieterverhalten eine Rüge darstellt, ist objektiv zu beurteilen und steht nicht zur Disposition der Beteiligten.

3. Ergibt sich aus dem Inhalt der "Frage", dass es sich nicht nur um eine bloße (Verständnis-)Frage oder um eine reine Äußerung rechtlicher Zweifel handelt, sondern dass das Vorgebrachte als Mitteilung zu verstehen sein soll, dass der Bieter die derzeitige Vorgehensweise des Auftraggebers für vergabefehlerhaft hält, verbunden mit der ernstgemeinten Aufforderung an den Auftraggeber, diesen Vergaberechtsverstoß zu beseitigen, handelt es sich um eine Rüge.




IBRRS 2020, 2557
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Niedrigstes Angebot muss nicht bezuschlagt werden!

VK Bund, Beschluss vom 25.05.2020 - VK 1-24/20

1. Will ein öffentlicher Auftraggeber den Zuschlag auf ein Angebot erteilen, muss er dieses vertieft prüfen und werten. Will er umgekehrt ein Angebot aufgrund seines Preises ausschließen, ist er verpflichtet, den Angebotspreis des betreffenden Bieters unter dessen Mitwirkung näher aufzuklären.

2. Dass sich der Auftraggeber bei der Preisprüfung anhand des Formblatts 223 VHB die Kalkulation der Einzelpreise näher erläutern lässt, ist weder willkürlich noch sonst von der Vorgehensweise her zu beanstanden.

3. Fehlende Erklärungen, die nicht bereits mit dem Angebot vorzulegen waren, sondern deren spätere Vorlage sich der öffentliche Auftraggeber vorbehalten hat, dürfen nicht noch einmal nachgefordert werden. Erlaubt, wenn nicht sogar geboten, ist es jedoch, ein Angebot vor seinem Ausschluss weiter aufzuklären.

4. Ein Bieter ist in seiner Kalkulation grundsätzlich frei. Diese Freiheit gilt jedoch nicht grenzenlos, vor allem ist ein öffentlicher Auftraggeber nicht verpflichtet, jedes Angebot zu bezuschlagen, selbst wenn es den niedrigsten Preis hat und der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist.

5. Ein öffentlicher Auftraggeber muss u. a. die Angemessenheit der Preise prüfen und ein Angebot wegen seines Preises gegebenenfalls aus der Wertung ausschließen. Das gilt nicht nur bei niedrigen Preisen, sondern auch bei niedrigen Kosten.




IBRRS 2020, 2526
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Entsorgung von PAK-haltigem Straßenaufbruch: Auftraggeber muss KrWG-Konzeption beachten!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.07.2020 - 11 Verg 9/19

Die Grenze des Leistungsbestimmungsrechts für eine quotale Vorgabe der Entsorgungswege von PAK-haltigem Straßenaufbruch - hier 80% thermische Verwertung, 20% Deponiebau - bilden u. a. die zwingenden Vorgaben der KrWG. Die nach §§ 6 bis 8 KrWG erforderliche komplexe Prüfung und Abwägung der unterschiedlichen Folgen und Ziele muss alle zentralen Aspekte, die für bzw. gegen die beabsichtigte Festlegung sprechen, gegenüberstellen und bewerten und die Konzeption des KrWG beachten. Eine Ökobilanz im Sinne der DIN EN ISO 14044 ist nicht erforderlich (im Anschluss an OLG München, Beschluss vom 09.03.2018 - Verg 10/17, VPRRS 2018, 0119 = IBRRS 2018, 1487).*)




IBRRS 2020, 2527
VergabeVergabe
Nur ein Bieter kann liefern: Unzulässige Produktvorgabe?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.04.2019 - 11 Verg 2/19

1. Wenn ein Sektorenauftraggeber in der Ausschreibung für ein technisches Gerät (hier: Flugzeugschlepper) bestimmte Ausschlusskriterien aufstellt, die nur ein bestimmter Anbieter in ihrer Gesamtheit erfüllen kann, so führt das noch nicht zu einem Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, wenn der Auftraggeber darlegen kann, dass die von ihm ausgewählten Kriterien gem. § 28 Abs. 6 SektVO durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt sind und nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen.*)

2. Der Argumentation, in einem solchen Fall liege faktisch eine Direktvergabe vor, die sich an den Maßstäben des § 13 Abs. 3 SektVO messen lassen müsse, kann dagegen nicht gefolgt werden.*)

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IBRRS 2020, 2500
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bauzeitverschiebung ist grundlegende Auftragsänderung!

VK Bund, Beschluss vom 25.03.2020 - VK 1-12/20

1. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist u. a. nur dann zulässig, wenn die ursprünglichen Vertragsunterlagen nicht grundlegend geändert werden. Eine mehrmonatige Verschiebung der Bauzeit stellt eine solche Änderung der ursprünglichen Vertragsunterlagen dar.

2. Auch wenn ein Bieter nach Ablauf der Bindefrist nicht mehr an sein Angebot gebunden ist, spricht dies nicht per se dafür, dass sein Interesse am Auftrag weggefallen ist, weil ein dennoch erteilter Zuschlag immer noch zum Vertragsschluss führen kann.

3. Über eine beabsichtigte Zuschlagserteilung sind alle "betroffenen" Bieter zu informieren. Dazu gehören auch die Bieter, deren Angebote durch Ablauf der Bindefrist erloschen sind.




IBRRS 2020, 2504
VergabeVergabe
Antragsbefugnis ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen!

KG, Beschluss vom 15.02.2019 - Verg 9/17

1. Die Antragsbefugnis (§ 160 Abs. 2 GWB) ist zu jedem Zeitpunkt des Nachprüfungsverfahrens von Amts wegen zu prüfen und kann dementsprechend auch nachträglich wegfallen. Das kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn der Antragsteller erst im Laufe des Vergabeverfahrens aufgrund des Sachvortrags der übrigen Beteiligten oder durch eine Akteneinsicht Kenntnis von Umständen erlangt, die die tatsächliche Grundlage seiner Rüge entfallen lassen. Die Richtigkeit der rechtlichen Würdigung tatsächlicher Umstände ist hierbei grundsätzlich, soweit der Würdigung nicht eine gänzlich abwegige Rechtsansicht zugrunde liegt, eine Frage der Begründetheit des Nachprüfungsantrags und lässt die Antragsbefugnis nicht entfallen.*)

2. Vergaberechtsverstöße sind im Sinne von § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB erkennbar, wenn sie bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlichen Unternehmen erkannt werden müssen. Dies schließt es nicht aus, die individuellen vergaberechtlichen Kenntnisse des jeweiligen Bieters zu berücksichtigen, die sich insbesondere daraus ergeben können, dass ein Unternehmen Erfahrungen mit öffentlichen Aufträgen hat und daher gewisse Rechtskenntnisse vorausgesetzt werden können.*)

3. Die Entscheidung, ob die Vergabestelle ein Unterkostenangebot gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 VgV ausschließt, ist nur darauf zu überprüfen, ob die von der Vergabestelle getroffenen Sachverhaltsermittlungen und -feststellungen und die Anwendung der vergaberechtlichen Rechtsbegriffe auf willkürlichen oder sachwidrigen Erwägungen beruhen. Das Bestreben eines Bieters, auf einem ihm bislang nicht zugänglichen Markt oder bei einem bestimmten Auftraggeber Fuß zu fassen, kann ein Unterkostenangebot rechtfertigen, wenn im Rahmen der durchzuführenden Prognose angenommen werden kann, dass der Bieter den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit ordnungsgemäß ausführen wird.*)

4. Die nach § 8 VgV vorgeschriebene Dokumentation von vergaberechtlich gebotenen Verfahrensweisen kann grundsätzlich bis zur letzten mündlichen Verhandlung im Nachprüfungsverfahren nachgeholt werden. Der Dokumentationsmangel ist geheilt, wenn sich aufgrund der nachträglichen Dokumentation erschließt, dass die vergaberechtlich gebotene Verfahrensweise eingehalten worden ist und Manipulationen ausgeschlossen werden können.*)

5. Ist sicher auszuschließen, dass ein Vergabeverstoß sich auf die Auftragschancen des Antragstellers nicht ausgewirkt haben, bedarf es keines Eingreifens der Vergabenachprüfungsinstanzen und ist der Nachprüfungsantrag trotz des festgestellten Vergabeverstoßes unbegründet (Anschluss OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2015 - Verg 31/14, IBRRS 2015, 1171 = VPRRS 2015, 0177).*)

6. Hält der Antragsteller an einer vergaberechtlichen Rüge fest, die sich im Laufe des Vergabeverfahrens insbesondere aufgrund der Erkenntnisse aus dem Sachvortrag anderer Beteiligter oder einer Akteneinsicht erledigt hat, kann die Erledigung im Rahmen der Kostenentscheidung nicht zu seinen Gunsten gewertet werden.*)

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IBRRS 2020, 2409
VergabeVergabe
Auch bei ÖPP-Projekten sind technische Vorgaben verbindlich!

VK Nordbayern, Beschluss vom 03.06.2019 - RMF-SG21-3194-4-14

1. Die Vergabe eines Bauauftrags im Rahmen eines ÖPP-Projekts ist nicht völlig vergleichbar mit einem "normalen" Bauauftrag, der ein in seiner Gesamtheit absolut verbindliches Leistungsverzeichnis enthält. Die Bieter haben bei der Ausschreibung eines Verfügbarkeitsmodells die Möglichkeit, abweichend von der Referenzplanung Einfluss auf die Funktionalität des Bauwerks zu nehmen.

2. Weist der öffentliche Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich darauf hin, dass bestimmte Vorgaben vollumfänglich umzusetzen sind und weicht ein Bieter von diesen Vorgaben ab, ist sein Angebot auszuschließen.

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IBRRS 2020, 2407
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebot trotz Nachfrage widersprüchlich: Keine weitere Aufklärung zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 12.05.2020 - VK 2-27/20

1. Widersprüche im Angebot sind vor dem Hintergrund, dass ein Angebotsausschluss aus formellen Gründen zu vermeiden ist, innerhalb der Grenzen des Vergaberechts vom Auftraggeber aufzuklären.

2. Ein Angebot ist auszuschließen, wenn es nicht zweifelsfrei ist und sich diese Zweifel auch nach Aufklärung nicht haben ausräumen lassen. Eine erneute Nachfrage überschreitet die Grenze zur unzulässigen Nachverhandlung.

3. Eine Angebotskorrektur ist nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist möglich.




IBRRS 2020, 2486
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter insolvent: Insolvenzverwalter muss Erfüllungsbereitschaft anzeigen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2020 - Verg 17/16

1. Der Anspruch auf Durchführung eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens gehört zur Insolvenzmasse, weil er eine vermögenswerte Aussicht auf den Abschluss eines wirtschaftlich gewinnbringenden Rechtsgeschäfts eröffnet.

2. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss der Insolvenzverwalter der als Rechtsnachfolger des insolventen Bieters im Vergabenachprüfungsverfahren darlegen, dass der Bieter sein operatives Geschäft trotz Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung fortführen wird und er, der Insolvenzverwalter, bereit ist, sich an der angestrebten Ausschreibung im Wettbewerb zu beteiligen und Interesse an der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung hat. Anderenfalls ist der Nachprüfungsantrag nicht (mehr) zulässig.




IBRRS 2020, 2408
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe einer Dienstleistungskonzession kann öffentliche-rechtliche Streitigkeit sein!

OVG Thüringen, Beschluss vom 26.02.2020 - 3 VO 517/17

1. Die Vergabe der Dienstleistungskonzession in Form eines Vertrags ist nicht per se dem Privatrecht zuzuordnen. Vielmehr ist zu unterscheiden, ob es sich hierbei um ein privatrechtliches oder ein öffentlich-rechtliches Vertragsverhältnis handelt.

2. Für die Abgrenzung zwischen einem Vertragsverhältnis nach öffentlichem oder privatem Recht ist entscheidend auf den Gegenstand des Vertrags abzustellen. Es kommt darauf an, ob sich der wesentliche und prägende Regelungsgegenstand des Vertrags auf Sachverhalte bezieht, die von der gesetzlichen Ordnung im öffentlichen Recht oder im Privatrecht geregelt sind.

3. Ein Vertrag über die Gestaltung eines kommunalen (hier: Weihnachts-)Markts ist als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren, wenn er durch Normen des öffentlichen Rechts geprägt ist. Liegt der Auftragswert unter den vergaberechtlichen Schwellenwerten, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.

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IBRRS 2020, 2439
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Unterlagen führen auch im Sektorenbereich zum Ausschluss!

VK Rheinland, Beschluss vom 09.04.2020 - VK 59/19

1. § 57 VgV findet auf eine Vergabe im Sektorenbereich entsprechende Anwendung.*)

2. Die Antragsbefugnis fehlt, wenn ein Teilnahmeantrag im Sektorenbereich gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV analog zwingend vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen ist.*)

3. Ein unvollständiger Teilnahmeantrag im Sektorenbereich ist gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV analog zwingend vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen, auch wenn die Vergabestelle den Antrag trotz Unvollständigkeit (gleich aus welchen Gründen) zunächst nicht vom weiteren Verfahren ausgeschlossen hat und die Eignung zu Unrecht bejaht hat.*)




IBRRS 2020, 2406
VergabeVergabe
Wiederholung ist keine Detaillierung!

VK Bund, Beschluss vom 12.05.2020 - VK 2-13/20

Verlangt der Auftraggeber eine "detaillierte Darstellung des Bieters" zu einzelnen Qualitätskriterien, kann sich die Darstellung nicht in der schlichten Wiedergabe der vom Auftraggeber vorgegebenen Qualitätsanforderungen erschöpfen, um die Maximalpunktzahl zu erreichen. Da die Darstellung "detailliert" sein muss, sind weitergehende Ausführungen erforderlich.

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IBRRS 2020, 2438
VergabeVergabe
Wie sind die Gründe für eine Verfahrensaufhebung zu dokumentieren?

VK Bund, Beschluss vom 06.05.2020 - VK 1-30/20

1. Ein Vergabeverfahren kann aufgehoben werden, wenn sich die Grundlagen der Ausschreibung in einer für den Auftraggeber bei Einleitung des Verfahrens nicht vorhersehbaren Weise wesentlich verändert haben.

2. Die Corona-Pandemie und der damit seit März 2020 verbundene Lockdown war eine solche nicht vorhersehbare wesentliche Änderung der Rahmenbedingungen des Vergabeverfahrens.

3. Im Vergabeverfahren ist eine Dokumentation in Textform zu führen, soweit dies für die Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist.

4. Der zu führende Vergabevermerk umfasst bestimmte Mindestangaben. Fehlt die Dokumentation von Verfahrensschritten, kann dies unter Umständen nachgeholt/geheilt werden.

5. Mit Blick auf die Dokumentationspflichten muss unterschieden werden zwischen dem, was im Vergabevermerk mindestens niederzulegen ist, und Erwägungen der Vergabestelle, mit denen die sachliche Richtigkeit einer angefochtenen Vergabeentscheidung außerdem nachträglich verteidigt werden soll. Solche Überlegungen auf ihre Stichhaltigkeit hin zu überprüfen, ist dem öffentlichen Auftraggeber unter dem Gesichtspunkt fehlender Dokumentation nicht verwehrt.

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IBRRS 2020, 2402
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Qualitätstest als verifizierende oder wertende Teststellung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 - Verg 13/19

1. Soll ein Qualitätstest zeigen, welches Entwicklungsstadium die angebotene Lösung erreicht hat und ob der gewählte Ansatz erwarten lässt, dass die vertraglichen Anforderungen bis zum Vertragsbeginn erfüllt werden, ist der Test ein Bestandteil der Wertungsentscheidung und damit eine sog. wertende Teststellung.

2. Einzelne Wertungsfehler sind unbeachtlich, wenn sie sich auf die Angebotsreihenfolge nicht auswirken.

3. Eine Übertragung der Wertungsergebnisse von den zunächst handschriftlich ausgefüllten Wertungsbögen der Prüfer in elektronische Dokumente ist vergaberechtlich zulässig.

4. Für die Frage des Erkennens eines Vergaberechtsverstoßes kommt es grundsätzlich auf die Kenntnis des vertretungsberechtigten Organs des antragstellenden Bieters an. Der Bieter muss sich jedoch die Kenntnis derjenigen Mitarbeiter zurechnen lassen, die das Angebot erstellen und der Vergabestelle als Ansprechpartner dienen.

5. Eine wirksame Rüge ist an keine bestimmte Form gebunden, sie ist auch telefonisch möglich. Die Vorgabe des öffentlichen Auftraggebers, dass Vergaberechtsverstöße schriftlich unter Verwendung eines Vordrucks zu rügen sind, stellt eine unzulässige und damit für die Bieter unbeachtliche Einengung gesetzlich zugelassener Rügeformen dar.

6. Handelt es sich bei der Vergabestelle um einen kommunalen Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit, ist er im Vergabenachprüfungsverfahren nicht beteiligtenfähig. Richtiger Antragsgegner ist in einem solchen Fall der hinter dem Eigenbetrieb stehende Rechtsträger.

7. Ergibt sich aus der sofortigen Beschwerde, dass der Nachprüfungsantrag gegen den für die Vergabe letztzuständigen Rechtsträger gerichtet sein soll, kann das Rubrum von Amts wegen richtig gestellt werden.




IBRRS 2020, 2401
VergabeVergabe
Dienstleistungskonzession oder öffentlicher Auftrag?

EuGH, Beschluss vom 25.05.2020 - Rs. C-643/19

1. In einem Vorabentscheidungsersuchen sind die tatsächlichen und rechtlichen Umstände anzugeben, auf denen die Vorlagefrage beruht, sodass der Zusammenhang zwischen diesen Umständen und der Frage erkennbar ist.

2. Betrifft die Vorlagefrage dem vorlegenden Gericht zufolge "einen öffentlichen Auftrag, dessen Gegenstand die Konzession für die Nutzung von Bodenparzellen ist", geht daraus nicht eindeutig hervor, ob der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Vertrag als "Dienstleistungskonzession" oder als "öffentlicher Auftrag" zu qualifizieren ist.

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IBRRS 2020, 2395
VergabeVergabe
Datenschutz und die Informationssicherheit rechtfertigen Gesamtvergabe!

VK Rheinland, Beschluss vom 17.02.2020 - VK 56/19

1. In einem Vergabenachprüfungsverfahren ist für das Eingreifen der Vergabekammer in das Vergabeverfahren zwingende Voraussetzung, dass neben der Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften auch eine mindestens nicht ausschließbare Beeinträchtigung der Auftragschancen des Antragstellers festgestellt wird (subjektive Rechtsverletzung des Antragstellers).*)

2. Eine subjektive Rechtsverletzung des Antragstellers ist ausgeschlossen, wenn sich selbst bei unterstellter vergaberechtswidriger Wahl der Verfahrensart durch den öffentlichen Auftraggeber die Auftragschancen des Antragstellers nicht verschlechtern, weil der Antragsteller die Anforderungen an die zu beschaffende Leistung nicht – und damit auch nicht bei vergaberechtskonformer Wahl der Verfahrensart - erfüllen kann.*)

3. Bei der Beschaffung eines Systems mit kritischer Infrastruktur (hier Notruf-App-System) ist die Wahl einer Gesamtvergabe durch den öffentlichen Auftraggeber vergaberechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeber sich zur Begründung auf den zu gewährleistenden Datenschutz und die Informationssicherheit, sowie die stets zu gewährleistende Funktionsfähigkeit und die damit verbundene Ausfallsicherheit, sowie den Umstand, dass bei Systemausfällen ein möglichst schneller Support und ein möglichst reibungsloses Fehlermanagement gewährleistet sein muss, stützt.*)

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IBRRS 2020, 3837
VergabeVergabe
Abweichung von den Vergabeunterlagen und Ausschluss bei indikativen Angeboten?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2020 - 1 VK 18/20

1. Angebote, die Änderungen an den Vergabeunterlagen vornehmen, sind vom Vergabeverfahren auszuschließen.

2. Eine Änderung an den Vergabeunterlagen liegt vor, wenn ein Vergleich des Angebotsinhalts mit den Vergabeunterlagen ergibt, dass in dem Angebot etwas Anderes offeriert wird, als in den Vergabeunterlagen verlangt wird.

3. Die Feststellung einer Änderung setzt voraus, dass die Vorgaben in den Vergabeunterlagen klar und eindeutig sind, sodass der Bieter sein Angebot hiernach ausrichten kann. Maßgeblich ist insoweit eine Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont eines mit der Leistung vertrauten fachkundigen Bieters.

4. Bei indikativen Angeboten in einem Verhandlungsverfahren, auf die ein Zuschlag noch nicht erfolgen soll, ist ein Angebotsausschluss nicht bei jeder Abweichung von den Vergabeunterlagen zulässig. Abweichungen vom gewünschten Angebotsinhalt können in nachfolgenden Angebotsrunden beseitigt werden.

5. Soweit der Auftraggeber jedoch zwingende Anforderungen an die Angebote stellt, sind diese auch bei der Abgabe eines indikativen Angebots als Mindestanforderungen zu beachten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mindestanforderungen eindeutig und unmissverständlich aufgestellt worden sind.

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IBRRS 2020, 2338
VergabeVergabe
Vermutung ist keine Rüge!

VK Brandenburg, Beschluss vom 31.07.2019 - VK 10/19

1. In der Begründung eines Nachprüfungsantrags muss die behauptete Rechtsverletzung mit einer dazugehörigen Sachverhaltsdarstellung beschrieben und vorliegende Beweismittel bezeichnet werden. Pauschale und unsubstanziiert "ins Blaue hinein" erhobene Behauptungen genügen nicht.

2. Die Formulierung "aufgrund eigener Erfahrungen im vorliegenden und in anderen Wettbewerben ... gehen wir davon aus, dass..." liefert als bloße Vermutung keine hinreichenden Anknüpfungspunkte für einen vermeintlichen Vergabeverstoß.

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IBRRS 2020, 2329
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rahmenvertrag begründet keine Abnahmeverpflichtung!

VK Rheinland, Beschluss vom 23.06.2020 - VK 15/20

1. Örtliche Zuständigkeit der Vergabekammer nach Verweisung.*)

2. Statthaftigkeit des Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabe von Einzelaufträgen nach Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Abs. 4 VgV.*)

3. Eine zentrale Beschaffungsstelle gem. § 120 Abs. 4 GWB kann für eine Vielzahl öffentlicher Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung schließen ohne selbst Vertragspartnerin zu werden, wenn sie zuvor darauf hinweist.*)

4. Aus einer einseitig verpflichtenden Rahmenvereinbarung folgt keine Abnahmeverpflichtung des öffentlichen Auftraggebers.*)

5. Einer Rahmenvereinbarung muss eine Bedarfsermittlung zu Grunde liegen.*)

6. Zum Missbrauchsverbot beim Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Abs. 1 Satz 3 VgV.*)

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IBRRS 2020, 2310
VergabeVergabe
Betätigungsfeld einer zentralen Beschaffungsstelle ist lokal begrenzt!

EuGH, Urteil vom 04.06.2020 - Rs. C-3/19

1. Art. 1 Abs. 10 und Art. 11 der Richtlinie 2004/18 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge in der durch die Verordnung (EU) Nr. 1336/2013 der Kommission vom 13.12.2013 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie einer Bestimmung des nationalen Rechts, durch die die Organisationsautonomie kleiner Gebietskörperschaften bei der Beauftragung einer zentralen Beschaffungsstelle auf nur zwei rein öffentlich-rechtliche Organisationsmodelle ohne die Beteiligung von Privatpersonen oder Unternehmen der Privatwirtschaft beschränkt wird, nicht entgegenstehen.*)

2. Art. 1 Abs. 10 und Art. 11 der Richtlinie 2004/18 in der durch die Verordnung (EU) Nr. 1336/2013 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie einer Bestimmung des nationalen Rechts, die das Betätigungsfeld der von den Gebietskörperschaften gegründeten zentralen Beschaffungsstellen auf das jeweilige Gebiet dieser Gebietskörperschaften beschränkt, nicht entgegenstehen.*)

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IBRRS 2020, 2309
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Beratungsleistung freihändig vergeben: Zuwendung muss zurückgezahlt werden!

VG Göttingen, Urteil vom 27.11.2019 - 1 A 71/16

1. Öffentliche Auftraggeber haben bei der Vergabe von Dienstleistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden, die dafür geltende Verdingungsordnung (hier: für freiberufliche Leistungen - VOF) anzuwenden.

2. Die Steuerung eines Logistikclusters durch einen externen Clustermanager ist eine freiberufliche Tätigkeit, deren Gegenstand vorab eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann.

3. Ein Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften ist regelmäßig als schwerer Verstoß einzuordnen. Das Ermessen des Zuwendungsgebers ist grundsätzlich dahingehend intendiert, die Zuwendung zu widerrufen.

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IBRRS 2020, 2297
VergabeVergabe
Stiftung ohne Gewinnerzielungsabsicht darf an Planervergaben teilnehmen!

EuGH, Urteil vom 11.06.2020 - Rs. C-219/19

Art. 19 Abs. 1 und Art. 80 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG sind im Lichte des 14. Erwägungsgrundes der Richtlinie dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die für Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht die Möglichkeit ausschließt, an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags über Ingenieur- und Architekturdienstleistungen teilzunehmen, obwohl diese Einrichtungen nach dem nationalen Recht berechtigt sind, die von dem betreffenden Auftrag erfassten Dienstleistungen anzubieten.*)

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IBRRS 2020, 2292
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wer muss den Beschluss der Vergabekammer (wo) unterschreiben?

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.06.2020 - Verg 1/20

Die Urschrift des verfahrensbeendenden Beschlusses der Vergabekammer ist von sämtlichen an der Entscheidung mitwirkenden Mitgliedern der Kammer zu unterschreiben. (Nur) die ehrenamtlich beisitzenden Mitglieder können auf die Unterschrift verzichten.

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IBRRS 2020, 2218
VergabeVergabe
Elektronisches Angebot muss den Aussteller erkennen lassen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2020 - 1 VK 67/19

Legt der öffentliche Auftraggeber fest, dass Angebote elektronisch einzureichen sind, muss das Angebotsschreiben den Namen der natürlichen Person enthalten, die die Erklärung abgibt. Anderenfalls gibt der Bieter nicht deutlich und zweifelsfrei zu erkennen, ob der Inhalt der im Vergabeportal hochgeladenen Dateien von ihm stammt und von ihm überhaupt rechtsverbindlich erklärt wird.

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IBRRS 2020, 2251
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsschutz gegen rechtswidrige Vergabesperre!

BGH, Urteil vom 03.06.2020 - XIII ZR 22/19

1. Ein eingetragener Verein, der sich am Wirtschaftsverkehr beteiligt, genießt bei dieser Tätigkeit den Schutz des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.*)

2. Schließt ein öffentlicher Auftraggeber ein Unternehmen ohne hinreichenden sachlichen Grund generell von der Vergabe von Aufträgen oder der Teilnahme an Vergabeverfahren aus, steht dem ausgeschlossenen Unternehmen gegen die Umsetzung einer solchen rechtswidrigen Vergabesperre ein Unterlassungsanspruch zu.*)

3. Ein Interessenkonflikt bei einem Organmitglied des öffentlichen Auftraggebers kann eine Vergabesperre nur insoweit rechtfertigen, als der Gefahr eines Einflusses auf ein Vergabeverfahren nicht durch eine sachgerechte Organisation der Vorbereitung und Durchführung betroffener Vergabeverfahren sowie der hierauf bezogenen Entscheidungsprozesse begegnet werden kann.*)




IBRRS 2020, 2216
Mit Beitrag
VergabeVergabe
E-Vergabe heißt E-Vergabe: Kein Wahlrecht über die Angebotsform!

VK Hessen, Beschluss vom 29.04.2020 - 69d-VK-23/2020

1. Es obliegt dem Auftraggeber, die Vergabeunterlagen so eindeutig zu gestalten, dass die Bieter ihnen deutlich und sicher entnehmen können, welche Erklärungen von ihnen in welchem Stadium des Vergabeverfahrens abzugeben sind.

2. Der Erklärungsgehalt der Vergabeunterlagen ist auch anhand einer Gesamtschau der Vergabeunterlagen zu ermitteln.

3. Mit der Erklärung, dass das Angebot elektronisch in Textform abgegeben werden "kann", wird dem Bieter im Rahmen einer elektronischen Vergabe kein Wahlrecht über die Angebotsform eingeräumt.

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